AXA Konzern Aktiengesellschaft

Köln

Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

AXA S.A.
Paris/Frankreich

ANNUAL FINANCIAL REPORT 2019 AXA Group

Jahresabschluss AXA 2019

EN DE
UNIVERSAL REGISTRATION DOCUMENT 2019 EINHEITLICHES REGISTRIERUNGSFORMULAR 2019
ANNUAL FINANCIAL REPORT GESCHÄFTSBERICHT

INHALTSVERZEICHNIS

BESTIMMTE VORABINFORMATIONEN ÜBER DIESEN GESCHÄFTSBERICHT

1 Die AXA Gruppe

Änderungen bei der Berichterstattung

1.1 Kennzahlen

1.2 Geschichte

1.3 Geschäftsüberblick

2 Aktivitätsbericht und Kapitalmanagement

2.1 Marktumfeld

2.2 Überblick über den Geschäftsverlauf

2.3 Aktivitätsbericht

2.4 Liquidität und Eigenmittel

2.5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag am 31.Dezember 2019

2.6 Ausblick

3 Corporate Governance

3.1 Corporate-Governance-Struktur

3.2 Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz

3.3 Corporate Governance Code of Reference (Regelwerk zur Corporate Governance)

3.4 Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

4 Risikofaktoren und Risikomanagement

4.1 Risikofaktoren

4.2 Interne Kontrolle und Risikomanagement

4.3 Marktrisiken

4.4 Kreditrisiko

4.5 Liquiditätsrisiko

4.6 Versicherungstechnische Risiken

4.7 Operationelles Risiko

4.8 Sonstige wesentliche Risiken

5 Konzernabschluss

5.1 Konzernbilanz

5.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

5.3 Konzern-Gesamtergebnisrechnung

5.4 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

5.5 Konzern-Kapitalflussrechnung

5.6 Konzernanhang

5.7 Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss

6 Aktien, gezeichnetes Kapital und allgemeine Informationen

6.1 AXA-Aktien

6.2 Gezeichnetes Kapital

6.3 Allgemeine Informationen

7 Corporate Responsibility

7.1 Einleitung

7.2 Informationen zum Bereich Human Resources

7.3 Klimawandel und Umwelt

7.4 Inklusiver Versicherer

7.5 Geschäftsgebaren

7.6 Risikoüberwachungsplan

A Anhänge

EINHEITLICHES REGISTRIERUNGSFORMULAR

GESCHÄFTSBERICHT 2019

AMF

Das vorliegende einheitliche Registrierungsformular wurde am 19. März 2020 bei der französischen Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte (Autorité des Marchés Financiers, „AMF“) als zuständige Behörde nach der Verordnung (EU) 2017/1129 ohne vorherige Billigung gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2017/1129 eingereicht.

Das vorliegende einheitliche Registrierungsformular kann für die Zwecke eines öffentlichen Angebots oder die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt verwendet werden, sofern es von der AMF gemeinsam mit etwaigen Änderungen sowie einer gemäß Verordnung (EU) 2017/1129 gebilligten Wertpapierbeschreibung und Zusammenfassung gebilligt wird.

Das einheitliche Registrierungsformular (auch bezeichnet als unser „Geschäftsbericht“) umfasst (i) sämtliche Bestandteile des Geschäftsberichts (Rapport Financier Annuel), auf den in Ziffer I, Artikel L.451-1-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code monétaire et financier) sowie in Artikel 222-3 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF (Règlement Général de l’AMF) Bezug genommen wird (siehe dazu die Querverweistabelle im Anhang dieses einheitlichen Registrierungsformulars, aus der hervorgeht, welche Abschnitte dieses einheitlichen Registrierungsformulars den jeweiligen in Artikel 222-3 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF genannten Elementen entsprechen), (ii) sämtliche Angaben, die in dem auf der am 30. April 2020 stattfindenden Gesellschafterversammlung von AXA präsentierten Lagebericht des Board of Directors gemäß den Artikeln L.225-100 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) enthalten sein müssen (die jeweiligen Abschnitte dieses einheitlichen Registrierungsformulars, die diesen erforderlichen Angaben entsprechen, wurden vom Board of Directors von AXA genehmigt und sind in der Querverweistabelle im Anhang dieses einheitlichen Registrierungsformulars (der „Geschäftsbericht“) dargelegt), und (iii) alle Elemente, die der gemäß den Artikeln L.225-37 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) erstellte Corporate-Governance-Bericht enthalten muss (die entsprechenden Abschnitte dieses einheitlichen Registrierungsformulars wurden vom Board of Directors von AXA genehmigt und sind in der Querverweistabelle im Anhang dieses einheitlichen Registrierungsformulars (der „Geschäftsbericht“) aufgeführt). In der Querverweistabelle im Anhang dieses einheitlichen Registrierungsformulars sind die Elemente der Anhänge 1 und 2 der delegierten Verordnung (EU) 2019/980 angegeben, denen die hier angeführten Informationen entsprechen.

BESTIMMTE VORABINFORMATIONEN ÜBER DIESEN GESCHÄFTSBERICHT

In diesem Geschäftsbericht beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, (i) das „Unternehmen“, „AXA“ und „AXA SA“ auf AXA, eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (société anonyme), bei der es sich um die börsennotierte Muttergesellschaft der AXA Gruppe handelt, und (ii) die „AXA Gruppe“, die „Gruppe“ und „wir“ auf AXA SA gemeinsam mit ihren direkten und indirekten konsolidierten Tochtergesellschaften.

Die Stammaktien des Unternehmens werden in diesem Geschäftsbericht als „Aktien“, „Stammaktien“, „AXA-Aktien“ oder „AXA-Stammaktien“ bezeichnet. Der wichtigste Handelsplatz von AXA-Stammaktien ist der regulierte Markt der Euronext Paris (Compartment A), die wir in diesem Geschäftsbericht als „Euronext Paris“ bezeichnen.

Der Konzernabschluss der Gruppe samt Anhang wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) (der „Konzernabschluss“) und in Euro („Euro“, „EUR“ oder „€“) aufgestellt. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Beträge in diesem Geschäftsbericht (i) in Euro ausgedrückt, wobei die geltenden Wechselkurse in Abschnitt 2.1 dieses Geschäftsberichts dargestellt sind, und (ii) zur besseren Übersicht in Millionen angegeben. Die entsprechenden Beträge wurden ggf. gerundet. Rundungsdifferenzen können bestehen, auch bei Prozentangaben.

Wenn in diesem einheitlichen Registrierungsformular auf eine Website verwiesen wird, sind die Inhalte dieser Website nicht Teil dieses einheitlichen Registrierungsformulars. Keine Informationen, Dokumente oder Materialien von der Website des Unternehmens (www.axa.com) oder einer anderen Quelle sind Teil dieses einheitlichen Registrierungsformulars, es sei denn, diese Informationen, Dokumente oder Materialien werden ausdrücklich durch Verweis in dieses einheitliche Registrierungsformular aufgenommen.

Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen und der Verwendung von Non-GAAP-Finanzkennzahlen

Dieser Geschäftsbericht kann Aussagen in Bezug auf künftige Ereignisse, Entwicklungen, Pläne, Erwartungen oder Ziele und sonstige zukunftsgerichtete Aussagen über die künftige Tätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Strategie der Gruppe enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine historischen Tatsachen und können Begriffe wie „können“, „werden“, „sollten“, „fortsetzen“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „prognostizieren“, „glauben“, „vorhaben“, „erwarten“, „planen“, „anstreben“ oder „ausgehen“ oder Wörter ähnlicher Bedeutung enthalten. Solche Aussagen basieren auf den momentanen Einschätzungen und Annahmen der Geschäftsleitung und beinhalten naturgemäß bekannte und unbekannte Risiken und Unwägbarkeiten; daher sollten Anleger kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. Die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder tatsächliche Ereignisse können wesentlich von den in entsprechenden zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten oder angedeuteten Informationen abweichen, was unter anderem auf eine Reihe von Faktoren wie die allgemeine wirtschaftliche und politische Situation und das allgemeine Wettbewerbsumfeld; die künftige Entwicklung und Lage der Finanzmärkte, einschließlich Schwankungen bei Wechselkursen und Zinsen; die Häufigkeit und Schwere von Versicherungsschäden sowie Anstiege bei Schadensaufwendungen; Mortalitäts- und Morbiditätsraten und deren Entwicklung; Bestandsfestigkeit; gesetzliche und regulatorische Veränderungen; die Auswirkungen von Übernahmen und Veräußerungen, einschließlich verbundener Integrationsherausforderungen und Reorganisationsmaßnahmen; allgemeine Wettbewerbsfaktoren, jeweils auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Basis, zurückzuführen sein kann. Viele dieser Faktoren könnten in Folge von Katastrophenereignissen, darunter witterungsbedingte Katastrophen, Pandemien oder Terrorereignisse, mit größerer Wahrscheinlichkeit eintreten bzw. sich verstärken. Für eine Beschreibung bestimmter wichtiger Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten mit Auswirkungen auf die Tätigkeiten und/oder das Geschäftsergebnis von AXA wird auf Kapitel 4 „Risikofaktoren und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts verwiesen. AXA übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderer Gegebenheiten öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist.

Neben dem Konzernabschluss bezieht sich dieser Geschäftsbericht auf bestimmte Non-GAAP-Finanzkennzahlen oder alternative Performance-Kennzahlen, die von der Geschäftsleitung bei der Analyse der betrieblichen Entwicklung und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe und der Bereitstellung von zusätzlichen von der Geschäftsleitung als nützlich und relevant in Bezug auf das Ergebnis der Gruppe erachteten Informationen herangezogen wurden. Diese Non-GAAP-Finanzkennzahlen haben in der Regel keine standardisierte Bedeutung und lassen sich daher unter Umständen nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichen. Demzufolge sollten keine dieser Non-GAAP-Finanzkennzahlen getrennt von oder als Ersatz für den in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts enthaltenen Konzernabschluss gelesen werden. Die von der Gruppe verwendeten Non-GAAP-Finanzkennzahlen sind in dem in Anlage V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar definiert.

Die Ergebnisse unseres US-Segments werden auf der Grundlage von IFRS dargestellt und stellen nicht die US-GAAP-Ergebnisse von Equitable Holdings, Inc. („EQH“)[1] (einschließlich AB) dar und sind auch nicht als solche zu verstehen. AEH berichtet als US-amerikanische Aktiengesellschaft nach US-GAAP in Übereinstimmung mit den Regeln der US Securities and Exchange Commission („SEC“). Weitere Informationen über die Finanzergebnisse von EQH und andere öffentliche Berichte finden Sie auf der SEC-Website unter www.sec.gov.

Vorwort des Chairman des Board of Directors

Im Jahr 2019 stellte AXA ihre Fähigkeit unter Beweis, ihre operativen Ziele zu erreichen. So brachte die Gruppe wesentliche Umgestaltungsmaßnahmen gemäß ihres Strategieplans „Ambition 2020“ zu Ende.

AXA erzielte während des Jahres eine hervorragende operative Performance. Der Umsatz der Gruppe stieg organisch um 5 %, vor allem dank der Dynamik in den bevorzugten Segmenten P&C Commercial, Health und Protection. Dabei konnte eine starke technische Rentabilität gesichert werden.

Gleichzeitig erzielte AXA wesentliche Fortschritte auf ihrem Weg der Transformation. Die Veräußerungen unseres Lebensversicherungs- und Asset-Management-Geschäfts in den USA sind inzwischen abgeschlossen. Zudem verfügt die Gruppe nun über die vollständige Kontrolle über ihr P&C-Geschäft in China, wo wir zum größten ausländischen Marktteilnehmer aufgestiegen sind. AXA hat ihre Struktur weiter vereinfacht, insbesondere durch Veräußerungen im Versicherungsgeschäft in der Ukraine und im Bankgeschäft in Belgien. Die Integration von AXA XL in die Gruppe kam schnell voran. Anfang 2020 kündigte AXA den Verkauf ihres Versicherungs- und Assset-Management-Geschäfts in Zentral- und Osteuropa (Polen, Tschechische Republik und Slowakei) an.

Dank dieser Fortschritte ist AXA auf einem guten Weg, ihre Ambition-2020-Ziele zu erreichen.

Besonders erfreut bin ich darüber, dass AXA neben dieser starken geschäftlichen Performance auch seine Führungsrolle bei gesellschaftlichen Themen behaupten konnte.

Um den Kampf gegen den Klimawandel, der ein wesentliches Risiko für Versicherer darstellt, weiter zu unterstützen, verdoppelte AXA ihre Zielvorgabe für grüne Investitionen auf 24 Mrd. Euro, legte die neue Anlageklasse der Übergangsanleihen auf und verschärfte ihre Richtlinien bezüglich der Kohlebranche, die für AXA als Anleger wie auch als Versicherer gelten. Da Klimaschutz nur gemeinsam gelingen kann, trat AXA verschiedenen Bündnissen wie der Net-Zero Asset Owner Alliance bei und gründete mehrere Partnerschaften, zum Beispiel mit den C40, einem Zusammenschluss der größten Städte der Welt.

Im Einklang mit dem wachsenden Konsens, dass Versicherungen eine Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand sind, gewährt AXA inzwischen Versicherungsschutz für 18,6 Mio. Kunden aus den Schwellenmärkten, die sich auf neun verschiedene Länder verteilen. Das entspricht beinahe einer Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. In reifen Märkten entwickelt AXA führende Vorsorgelösungen für Beschäftigte aus der Digitalwirtschaft.

2019 erzielte AXA einen Score von 83 % im Dow Jones Sustainability Index - ein Anstieg um vier Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr mit Verbesserungen in allen in das Ranking einbezogenen Indizes. Dadurch verbesserte sich AXA im Ranking der verantwortungsbewussten Versicherer um zwei Positionen und steht nun auf den dritten Platz.

Abschließend möchte ich allen Mitarbeitenden, Vertretern und Partnern herzlich für Ihren Einsatz für unser Unternehmen und ihr Engagement im Jahr 2019 danken. Im Namen aller Mitglieder des BoD spreche ich Thomas Buberl und den Mitgliedern des Management Committee unser Vertrauen aus, den Strategieplan „Ambition 2020“ erfolgreich umzusetzen und AXA für die Zukunft zu rüsten.

 

Denis Duverne, Chairman des Board of Directors

„2019: erfolgreiche Umsetzung unserer Strategie und eine solide operative Leistung“

Botschaft des Chief Executive Officer

Mit der weltweit zunehmenden Unsicherheit entstehen neue, erhöhte und veränderte Schutzbedürfnisse. Daher bin ich überzeugt, dass wir als Versicherer künftig eine noch wichtigere Rolle spielen werden. Angesichts neuer Bedrohungen und beunruhigender Entwicklungen ist es unsere Aufgabe, Stabilität zu bieten, Einzelpersonen und Unternehmen in schwierigen Zeiten zu unterstützen und zum Gemeinwohl beizutragen.

Im Jahresverlauf 2019 setzten wir unseren Weg der Transformation fort, um uns auf die Zukunft vorzubereiten und unseren Kunden besser zur Seite stehen zu können - wann immer sie unsere Hilfe benötigen. In unseren bevorzugten Segmenten (Health, Protection und P&C Commercial) haben wir Wachstum erzielt. Dies sind genau die Bereiche, in denen sich uns die Chance bietet, den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Wir veräußerten unser Lebensversicherungs- und Asset-Management-Geschäfts in den USA vollständig. Damit schlossen wir die Verlagerung unseres Risikoprofils von finanziellen auf technische Risiken ab. Parallel dazu erzielten wir wesentliche Fortschritte bei der betrieblichen Integration von AXA XL. Dadurch stärkten wir unsere Position als weltweit führender Anbieter von Schaden- und Unfallversicherungen, der Unternehmen jeder Größe überall auf der Welt und vor allen Arten von Risiken schützt.

Zudem vereinfachten wir die Struktur der Gruppe weiter, insbesondere durch Veräußerungen im Versicherungsgeschäft in der Ukraine und im Bankgeschäft in Belgien. Darüber hinaus kündigten wir den Verkauf unserer Geschäftsbereiche in Zentral- und Osteuropa an. Unser geschäftlicher Fokus lag weiterhin auf unseren wichtigsten Regionen wie Frankreich und Europa, wo wir unsere Position stärken, ebenso wie in Asien und den USA. Unter anderem schlossen wir den Erwerb der restlichen 50 % der Anteile an AXA Tianping ab, um unser Wachstum in China zu beschleunigen und damit die Nummer eins der ausländischen Schaden- und Unfallversicherer zu werden. Auch unsere Innovationstätigkeit im Gesundheitsbereich trieben wir weiter voran, indem wir uns mit Kliniknetzwerken zusammenschlossen, um integrierte Versicherungs- und Grundversorgungslösungen in Schwellenländern anzubieten. Im Rahmen einer Partnerschaft mit ING führten wir eine innovative digitale Plattform ein, über die wir vereinfachte Versicherungslösungen anbieten, die den Bedürfnissen unserer Kunden bestmöglich gerecht werden.

Und schließlich arbeitete AXA weiter an der Entwicklung von Lösungen, um die größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit zu überwinden. Im Jahr 2019 nutzten wir erneut unsere Erfahrung und unsere wirtschaftliche Stärke, um einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. So machten wir eine Reihe neuer Zusagen, um die Entwicklung hin zu einer kohlenstoffarmen und widerstandsfähigeren Wirtschaft zu beschleunigen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass unsere Strategie „Fokus und Transformation“ Früchte trägt. Das zeigt die verbesserte Kundenzufriedenheit (75 % der Geschäftseinheiten von AXA erzielten 2019 einen NPS[2], der dem Marktdurchschnitt entsprach oder übertraf, gegenüber 54 % im Jahr 2018) und die starke operative Leistung. Wir konnten unser operatives Ergebnis steigern, auch in unseren wichtigsten Regionen und Segmenten, und erzielten einen Rekordwert von 6,5 Mrd. Euro.

Unsere Wachstumsdynamik setzt sich Jahr für Jahr fort: Unser Bruttoumsatz stieg um 5 % auf 104 Mrd. Euro. Angesichts eines Anstiegs des operativen Ergebnisses je Aktie um 5 %, einer bereinigten Eigenkapitalrendite von 16 %, einem operativen freien Cashflow von 6,3 Mrd. Euro und einer um 5 Punkte höheren Solvenzquote von 198 % haben wir unsere finanziellen Ziele trotz der niedrigen Zinsen erfüllt, was bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg zur Erreichung unseres strategischen Plans „Ambition 2020“ sind.

Ich möchte unseren Kunden herzlich für Ihr Vertrauen danken: Sie stehen im Mittelpunkt unseres Handelns, ihre Zufriedenheit ist unser Ziel und unser Lohn. Wir sind stolz, ihnen täglich zur Seite stehen zu können.

Außerdem möchte ich allen Teams, Vertretern und Partners von AXA danken, die diese hervorragenden Ergebnisse erzielt haben. Ich freue mich sehr, dass die Mitarbeiterzufriedenheit, gemessen am e-NPS[3], 2019 zugenommen hat. Ich schätze ihren unermüdlichen Einsatz und ihre Leistungen. Gemeinsam führen wir einen grundlegenden Wandel bei AXA herbei, um zu einem stärker kundenorientierten Spitzenreiter in der Versicherungsbranche zu werden.

 

Thomas Buberl, Chief Executive Officer

AXA heute

- AXA schützt Personen und Unternehmen auf der ganzen Welt und schafft Werte durch die Analyse, Bündelung und Steuerung einer Vielzahl von Risiken.

- AXA begann als französisches Unternehmen und entwickelte sich in nur 30 Jahren zu einer führenden globalen Versicherungsgesellschaft.

- Mit der Veräußerung ihres Life & Savings- sowie Asset-Management-Geschäfts in den USA und dem Erwerb der XL Group verlagerte AXA jüngst ihr Risikoprofil von Finanz- auf versicherungstechnische Risiken. AXA verstärkt ihren Fokus auf die Bereiche Property & Casualty, Health und Protection, die weniger anfällig für die Entwicklungen an den Finanzmärkten sind.

- AXA geht als verantwortungsbewusstes Unternehmen voran und hat 2019 eine neue Phase ihrer Klimastrategie eingeleitet, um die Entwicklung hin zu einer kohlenstoffarmen und widerstandsfähigeren Wirtschaft zu beschleunigen.

- Die Gruppe erzielt traditionell nachhaltige Gewinne und Dividendenwachstum für ihre Aktionäre.

EN DE
Revenues € 104 bn Umsatz 104 Mrd. €
Growth across preferred segments (1) Wachstum in den bevorzugten Segmenten (1)
P&C COMMERCIAL P&C COMMERCIAL
32% of revenues 32 % des Umsatzes
HEALTH HEALTH
14% of revenues 14 % des Umsatzes
PROTECTION PROTECTION
16% of revenues 16 % des Umsatzes
And all main geographies (1) Und allen wichtigen Regionen (1)
FRANCE FRANKREICH
26% of revenues 26 % des Umsatzes
EUROPE EUROPA
35% of revenues 35 % des Umsatzes
ASIA & INTERNATIONAL ASIEN & INTERNATIONAL
17% of revenues 17 % des Umsatzes
AXA XL AXA XL
19% of revenues 19 % des Umsatzes
Underlying Earnings € 6.5 bn Operatives Ergebnis 6,5 Mrd. €
FRANCE € 1.7 bn FRANKREICH 1,7 Mrd. €
EUROPE € 2.5 bn EUROPA 2,5 Mrd. €
ASIA & INTERNATIONAL € 1.7 bn ASIEN & INTERNATIONAL 1,7 Mrd. €
AXA XL € 0.5 bn AXA XL 0,5 Mrd. €
(1) Percentages excluding the contribution of the United States segment. (1) Prozentangaben ohne den Beitrag des US-Segments.

Strategische Orientierungen

In den vergangenen Jahren war die Versicherungsbranche von verschiedenen fundamentalen Trends geprägt: niedrige Zinsen, die das Life & Savings- und das Protection-Geschäft belasten, zunehmende Konkurrenz durch Nicht-Versicherungsunternehmen, strengere Vorschriften und Gesetze und eine Veränderung des Verhaltens und der Erwartungen der Kunden. Auch die Art, die Häufigkeit und die Volatilität der Risiken verändern sich, insbesondere durch den Klimawandel und Naturkatastrophen, den technischen Fortschritt und die globale Vernetzung der Wirtschaft, wodurch Lieferkettenrisiken und Geschäftsunterbrechungen zunehmen.

Um auf diese Entwicklungen zu reagieren und neue Chancen zu nutzen, überdenkt und erweitert AXA ständig ihre Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle mit dem Ziel, ein echter Partner für ihre Kunden zu werden. Mit dem Übergang von einem Konzept, das auf Risikoabsicherung basiert, hin zu einer Logik, die auf Ökosystemen aufbaut, diversifiziert die Gruppe ihr Geschäft schrittweise in Richtung einer Welt verschiedener Leistungen: Dadurch werden neben dem Versicherungsschutz zunehmend ergänzende Dienstleistungen angeboten, die es den Kunden ermöglichen, stärker von ihrer Beziehung zu AXA zu profitieren und ihre Risiken besser zu verstehen und zu mindern.

Im Zuge der 2018 initiierten Transformation, die eine Verlagerung des Portfolios hin zu technischeren Risiken vorsieht und die Übernahme der XL Group beinhaltete, hat AXA weitere wichtige Fortschritte erzielt. So hat die Gruppe 2019 ihre Exposition gegenüber finanziellen Risiken durch den Ausstieg aus dem US Life & Savings-Markt über die vollständige Veräußerung ihres verbleibenden Anteils an der Equitable Holdings, Inc. reduziert und die Integration von AXA XL weiter vorangetrieben. Gemäß den strategischen Prioritäten von „Ambition 2020“ konzentriert sich AXA weiterhin auf ihre bevorzugten Segmente, d. h. P&C Commercial, Health und Protection. Hier entwickelte die Gruppe ihre Dienstleistungen über Versicherungen hinaus weiter, um ihre Aktivitäten im Bereich Gesundheitsversorgung zu verstärken. Dazu zählt die Eröffnung von Kliniken für die Grundversorgung in Mexiko über ein Joint Venture mit Keralty sowie in Ägypten, wo AXA eigene Diagnosezentren und Zentren für die Grundversorgung besitzt.

In Asien schloss AXA die Übernahme des verbleibenden 50%igen Anteils an AXA Tianping in China ab und begann, die Basis für die Umsetzung ihrer chinesischen Gesundheitsstrategie zu schaffen. Dazu rekrutierte sie chinesische Gesundheitsexperten, stellte ein neues Portfolio aus Produkten und Dienstleistungen zusammen und entwickelte einen umfassenden Vertriebsplan. Neben China konzentrierte sich die Gruppe darauf, das Wachstum in ihren starken Regionen (Japan und Hongkong) sowie in den Regionen mit hohem Potenzial (Indonesien, Thailand und die Philippinen) zu fördern, indem sie das Vertriebssystem umgestaltete und ihre Versicherungs- und Dienstleistungsangebote verbesserte.

Die Kundenzufriedenheit bleibt einer der Hauptpfeiler der Strategie von AXA und die Gruppe hat ihre Bemühungen zur Etablierung einer kundenzentrierten Kultur verstärkt. Die Unternehmen der Gruppe haben weitreichende Aktionspläne erarbeitet, die sich auch über 2019 hinaus auf die Kundenzufriedenheit auswirken dürften (z. B. Neugestaltung der Customer Journey, Schadenmanagement), sowie kurzfristigere/taktische Maßnahmen, darunter die Anpassung von Geschäftsprozessen und -tools, um die Kundenerfahrung unmittelbar zu verbessern.

Die Gruppe hat die Finanzziele von „Ambition 2020“ bestätigt: eine bereinigte Eigenkapitalrendite von 14-16 %, eine Dividendenausschüttungsspanne von 50-60 % des bereinigten Ergebnisses sowie eine Zielbandbreite für die Solvency-II-Quote von 170-220 % und eine gesamte jährliche Wachstumsrate (CAGR) des operativen Ergebnisses je Aktie 2015-2020 von 3-7 %.

Parallel dazu hat AXA eine Reihen von Initiativen ergriffen, um gesellschaftliche und umweltbezogene Herausforderungen anzugehen - nicht nur zum Wohl ihrer Kunden und Partner, Mitarbeitenden und Aktionäre, sondern der Gesellschaft als Ganzes. Die Gruppe ist überzeugt, dass sie gesellschaftliche und geschäftliche Belange vereinen und gleichzeitig eine wichtige Rolle für ihre Kunden und Mitarbeitenden übernehmen kann. In diesem Zusammenhang setzt sie sich weiterhin für ihre Zielsetzungen in Bezug auf Diversität und Inklusion und ihre ehrgeizige Corporate-Social-Responsibility-Politik ein.

Nachhaltige Wertschöpfung

EN DE
WE IDENTIFY, ASSESS AND POOL RISKS WIR ERMITTELN, BEWERTEN UND BÜNDELN RISIKEN
RELATED TO PEOPLE AND BUSINESSES FOR A MORE STABLE WORLD. WE HELP OUR CUSTOMERS MANAGE THEIR RISKS. FÜR MENSCHEN UND UNTERNEHMEN, UM EINE STABILERE WELT ZU SCHAFFEN. WIR HELFEN UNSEREN KUNDEN, IHRE RISIKEN ZU STEUERN.
WE COMMIT TO CUSTOMERS, PARTNERS AND INVESTORS, AND REINVEST PART OF OUR PROFITS IN OUR BUSINESS, IN OUR HUMAN RESOURCES AND IN OUR COMMUNITIES. / WIR VERPFLICHTEN UNS UNSEREN KUNDEN, PARTNERN UND INVESTOREN UND REINVESTIEREN EINEN TEIL UNSERER GEWINNE IN UNSER GESCHÄFT, UNSERE MITARBEITENDEN UND DIE GESELLSCHAFT. /
Product design Produktkonzept
Risk management/Actuarial insights/Data science Risikomanagement / Versicherungstechnische Erkenntnisse / Datenanalyse
Asset management Asset Management
Aditional services Zusatzservices
Innovation/Partnerships Innovation/Partnerschaften
Protection Protection
Health Health
Operations Operations
Customer service/Payments/Assistance Kundenservice/Zahlungen/Assistenz
Distribution Vertrieb
Advice/Support Beratung/Support
Savings Savings
Property & Casualty Property & Casualty
Investments Investitionen
Assets liability management/Financial market expertise Asset Liability Management / Finanzmarkt-Know-how
WE CREATE PRODUCTS AND SERVICES THAT ENABLE OUR CLIENTS TO TRANSFER THEIR RISKS. WIR SCHAFFEN PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN, DIE ES UNSEREN KUNDEN ERMÖGLICHEN, IHRE RISIKEN ZU ÜBERTRAGEN.
WE INVEST RESPONSIBLY OUR ASSETS ON BEHALF OF BOTH OUR CUSTOMERS AND OUR SHAREHOLDERS. WIR INVESTIEREN VERANTWORTUNGSBEWUSST IM INTERESSE UNSERER KUNDEN UND AKTIONÄRE.

ERGEBNIS GESAMTJAHR 2019

EN DE
Profitability Rentabilität
p&c Combined ratio 96.4% Combined Ratio P&C 96,4 %
HEALTH Combined ratio 94.1% Combined Ratio HEALTH 94,1 %
PROTECTION Combined ratio 93.2% Combined Ratio PROTECTION 93,2 %
Financial strength Finanzstärke
Shareholders' equity Eigenkapital
€ 62.4 bn 62,4 Mrd. €
€ 69.9 bn 69,9 Mrd. €
Debt gearing Verschuldungsquote
Dividend (In euro per share) Dividende (in Euro je Aktie)
+7% 2019 versus 2018 2019 +7 % ggü. 2018
Distribution rate 52% Ausschüttungsquote 52 %
50% - 60% Target range Zielbandbreite 50-60 %
(1) Proposed dividend, submitted for appro vat at the annual shareholders meeting on April 30, 2020. (1) Vorgeschlagene Dividende, wird der Jahreshauptversammlung am 30. April 2020 vorgelegt.

Ambition 2020

EN DE
Underlying earnings per share Operatives Ergebnis je Aktie
+5% 2015-2019 CAGR (1) +5 % CAGR 2015-2019(1)
3%-7% UEPS CAGR1 3-7 % UEPS CAGR1
Adjusted return on equity Bereinigte Eigenkapitalrendite
14%-16% Target range Zielbandbreite 14-16 %
Free cash flows Freier Cashflow
€'25 bn 25 Mrd. €
Cumulative 2016-2019 Kumulativ 2016-2019
28-32 Euro billion 28-32 Mrd. €
Cumulative FCF 2016-2020 Kumulativer FCF 2016-2020
Solvency II ratio Solvency-II-Quote
170%-220% Target range Zielbandbreite 170-220 %
(1) Compound annual growth rate, on a reported basis. (1) Gesamte jährliche Wachstumsrate, auf Berichtsbasis.

1. Die AXA Gruppe

AXA SA ist die Holding-Gesellschaft der AXA Gruppe, die zu den weltweit führenden Versicherern gehört und im zum 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahr über Vermögenswerte von insgesamt 781 Mrd. Euro verfügte.

AXA ist hauptsächlich in fünf Geschäftsregionen tätig: Frankreich, Europa, Asien, AXA XL und international (einschließlich Naher Osten, Lateinamerika und Afrika).

Die wichtigsten operativen Geschäftssegmente sind Life & Savings, Property & Casualty, Health und Asset Management. Darüber hinaus erbringen zahlreiche Unternehmen innerhalb der Gruppe bestimmte nicht-operative und Bankaktivitäten.

1.1. Kennzahlen

IFRS-Indikatoren

Die unten dargestellten IFRS-Indikatoren sind aus dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 abgeleitet.

Die unten stehende Tabelle stellt lediglich eine Zusammenfassung dar. Sie sollte gemeinsam mit dem in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts enthaltenen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 gelesen werden.

(in Millionen Euro) 2019 2018 2017
Daten der Gewinn-und Verlustrechnung
Umsatzerlöse 103.532 102.874 98.549
Konzernergebnis - Konzernanteil 3.857 2.140 6.209
(in Millionen Euro, außer Beträge je Aktie) 2019 2018 2017
Bilanzdaten
Bilanzsumme Aktiva 780.878 930.695 870.128
Eigenkapital - Konzernanteil 69.897 62.428 69.611
Eigenkapital je Aktie(a) 26,6 23,4 26,1
Dividende je Aktie(b) 1,43 1,34 1,26

(a) Das Eigenkapital je Aktie wird auf Grundlage der tatsächlichen Anzahl an ausstehenden Aktien zu jedem dargestellten Periodenende berechnet. Von AXA und ihren Tochtergesellschaften gehaltene Aktien (d. h. eigene Aktien) werden aus der Basis für die Berechnung der ausstehenden Aktien ausgenommen. Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit sind für diese Berechnung im Eigenkapital nicht berücksichtigt.

(b) Eine jährliche Dividende wird im Allgemeinen jährlich in Bezug auf das Vorjahr nach der Hauptversammlung (die für gewöhnlich im April oder Mai stattfindet) und vor September des entsprechenden Jahres ausgezahlt. Die in dieser Tabelle dargestellten Dividenden beziehen sich auf das Geschäftsjahr, für das sie gezahlt wurden, und nicht auf das Geschäftsjahr, in dem sie beschlossen und ausgezahlt wurden. Auf der am 30. April 2020 stattfindenden Hauptversammlung wird eine Dividende von 1,43 Euro je Aktie vorgeschlagen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung wird die Dividende am 13. Mai 2020 ausgezahlt, wobei der Ex-Dividendentag der 11. Mai 2020 ist.

Aktivitäts- und Ertragskennzahlen

In der unten stehenden Tabelle sind die wichtigsten Aktivitäts- und Ertragskennzahlen dargestellt. Sie sollten gemeinsam mit Abschnitt 2.3 „Aktivitätsbericht“ und dem in Anhang V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar gelesen werden.

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 2019 2018 2017
Bruttoumsatz Property & Casualty 48.817 35.320 31.763
Combined Ratio Property & Casualty(a) 96,4 % 97,0 % 96,3 %
Bruttoumsatz Health 14.000 13.056 12.403
Combined Ratio Health(a) (b) 94,1 % 94,4 % 94,7 %
Annual Premium Equivalent (APE) 6.029 6.631 6.470
Neugeschäftswert 2.542 2.607 2.787
Operatives Ergebnis (Konzernanteil)(a) 6.451 6.182 6.002
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil)(a) 6.844 6.489 6.457

(a) Alternative Leistungskennzahlen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 2.3 „Aktivitätsbericht“ und dem in Anhang V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar.

(b) Infolge der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. („EQH“) zum 31. März 2019 ist der Beitrag von EQH nicht in der Berechnung der Combined Ratio von Health für das Jahr 2019 enthalten.

Verwaltetes Vermögen

In der unten stehenden Tabelle wird das von den Tochtergesellschaften von AXA verwaltete Gesamtvermögen dargestellt, einschließlich im Auftrag von Dritten verwaltetes Vermögen.

(in Millionen Euro)
Zum 31. Dezember 2019 2018 2017
AXA
Anlagen auf eigene Rechnung 576.183 633.854 612.606
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge) 72.660 160.176 175.003
Zwischensumme 648.843 794.030 787.609
Im Auftrag Dritter verwaltet(a) 320.517 629.814 650.923
Summe verwaltetes Vermögen 969.360 1.423.844 1.438.532

(a) Umfasst im Auftrag von Mutuelles AXA verwaltete Vermögenswerte.

Der Rückgang der verwalteten Vermögen im Jahr 2019 gegenüber 2018 ist auf die Veräußerung von Equitable Holdings, Inc., einschließlich seiner Vermögensverwaltungstochter (AB), zurückzuführen.

Weitere Informationen zu den Umsätzen von AXA nach Segmenten finden Sie in Anhang 21 „Informationen nach Segment“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Weitere Informationen zu den Segmenten von AXA finden Sie in Abschnitt 2.3 „Aktivitätsbericht“ und in Anhang 3 „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segment“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Dividenden und Dividendenpolitik

Das Unternehmen zahlt Dividenden in Euro. Künftige Dividenden hängen von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. den Erträgen von AXA, der finanziellen Lage der Gruppe, geltenden Kapital- und Solvabilitätsanforderungen, der vorherrschenden Lage am Finanzmarkt und dem allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld. Vorschläge für Dividendenzahlungen werden nach Ermessen des Board of Directors unterbreitet und der Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

AXA bestimmt ihre Dividendenpolitik auf Grundlage ihres bereinigten Ergebnisses abzüglich der Zinsaufwendungen für ihre unbefristeten ausstehenden Schuldtitel. Seit 2018 strebt AXA die Auszahlung einer Gesamtdividende innerhalb einer allgemeinen Bandbreite von 50 % bis 60 % dieser Summe an (dies entspricht einem Anstieg gegenüber der vorherigen indikativen Bandbreite von 45 % bis 55 %). Die vom Board of Directors vorgeschlagene Dividende in einem bestimmten Jahr kann jedoch aufgrund einer Reihe von Faktoren (siehe oben), die sich auf dieses Ziel von einem auf ein anderes Jahr auswirken können, erheblich abweichen. Bei der Einschätzung der in einem bestimmten Jahr zu zahlenden Dividende versucht die Geschäftsleitung einen angemessenen Ausgleich zwischen (i) intelligentem Kapitalmanagement, (ii) der Reinvestition vorangegangener Gewinne zur Unterstützung der Geschäftsentwicklung und (iii) einer attraktiven Dividende für Aktionäre zu finden.

Auf der am 30. April 2020 stattfindenden Hauptversammlung wird eine Dividende von 1,43 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vorgeschlagen werden.

In der folgenden Tabelle werden Informationen zu den beschlossenen und ausgezahlten Dividenden der letzten fünf Geschäftsjahre dargelegt:

Geschäftsjahr Ausschüttung Anzahl der Aktien Nettodividende je Aktie Dividende je Aktie mit Anspruch auf Steuerbegünstigung Bruttodividende je Aktie
(in Millionen Euro) (zum 31. Dezember) (in Euro) (in Euro) (in Euro)
2015 2.669 2.426.458.242 1,10(b) 1,10(b) 1,10(b)
2016 2.813 2.425.149.130 1,16(c) 1,16(c) 1,16(c)
2017 3.056 2.425.235.751 1,26(d) 1,26(d) 1,26(d)
2018 3.249 2.424.916.626 1,34(e) 1,34(e) 1,34(e)
2019 3.457(a) 2.417.695.123 1,43(f) 1,43(f) 1,43(f)

(a) Vorschlag auf der am 30. April 2020 stattfindenden Hauptversammlung.

(b) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. 0,44 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2015.

(c) Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Frankreich hatten Anspruch auf eine Steuerbegünstigung von 40 % auf die Dividende, d. h. 0,46 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2016.

(d) Der Bruttobetrag der Dividenden unterlag einer einmaligen Quellensteuer in Höhe von insgesamt 30 %, es sei denn, es bestand die Möglichkeit einer progressiven Einkommensteuer, die dann für alle im Jahr 2018 gezahlten Kapitalerträge galt. Die Option für den progressiven Tarif begründete einen Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 40 % gemäß Artikel 158.3 Absatz 2 des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuches, d. h. 0,50 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2017.

(e) Der Bruttobetrag der Dividenden unterliegt einer einmaligen Quellensteuer in Höhe von insgesamt 30 %, es sei denn, es besteht die ausdrückliche und unwiderrufliche Möglichkeit einer progressiven Einkommensteuer, die dann für alle im Jahr 2019 gezahlten Kapitalerträge gilt. Die Option für den progressiven Tarif würde einen Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 40 % gemäß Artikel 158.3 Absatz 2 des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuches, d. h. 0,54 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2018, begründen.

(f) Vorschlag auf der am 30. April 2020 stattfindenden Hauptversammlung. Der Bruttobetrag der Dividenden unterliegt einer einmaligen Quellensteuer in Höhe von insgesamt 30 %, es sei denn, es besteht die ausdrückliche und unwiderrufliche Möglichkeit einer progressiven Einkommensteuer, die dann für alle im Jahr 2020 gezahlten Kapitalerträge gilt. Die Option für den progressiven Tarif würde einen Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 40 % gemäß Artikel 158.3 Absatz 2 des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuches, d. h. 0,57 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2019, begründen.

Dividenden, die fünf Jahre nach dem Auszahlungsdatum nicht in Anspruch genommen wurden, gehen in die französische Staatskasse über.

Weitere Informationen zu der Dividende von AXA finden Sie in Anhang 29.4 „Verschiedenes: Begrenzung der Dividendenzahlungen an Aktionäre“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ sowie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen“ - „Statuten“ - „Dividenden“ dieses Geschäftsberichts.

Ratings

Finanzkraft, Schuldenprofil und Geschäftsergebnis des Unternehmens und bestimmter seiner Versicherungstöchter werden von anerkannten Ratingagenturen bewertet. Die unten stehenden Ratings können nach Ermessen der jeweiligen Ratingagentur jederzeit revidiert oder zurückgenommen werden. Kreditratings sollen die Fähigkeit von AXA widerspiegeln, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, und widerspiegeln unter Umständen nicht die potenziellen Auswirkungen aller Risiken auf den Wert der Wertpapiere von AXA. Ein Rating stellt keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren dar. Diese Ratings sollten weder als Angabe oder Prognose der historischen oder potenziellen Performance der Wertpapiere von AXA ausgelegt werden, noch sollten sie einer Anlageentscheidung in Bezug auf Wertpapiere des Unternehmens zugrunde liegen. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, seine Ratings zu aktualisieren, und das Unternehmen ist in keinem Falle für die Genauigkeit oder Verlässlichkeit der unten stehenden Ratings verantwortlich. Die Signifikanz und Bedeutung der einzelnen Ratings unterscheiden sich je nach Agentur.

Finanzkraft-Ratings (Insurer Financial Strength Ratings) und Kreditratings der Gegenparteien

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts lauten die entsprechenden Ratings für das Unternehmen und seine wichtigsten Versicherungstöchter folgendermaßen:

Finanzkraft-Ratings Kreditratings der Gegenparteien
Agentur Datum der letzten Überprüfung Wichtigste Versicherungstöchter von AXA Ausblick Vorrangige Schulden des Unternehmens Ausblick Kurzfristige Schulden des Unternehmens
S&P Global Ratings 24. Juli 2019 AA- Stabil A Stabil A-1
Fitch Ratings 10. Dezember 2019 AA- Positiv A Positiv F1
Moody’s Investors Service 5. April 2019 Aa3 Stabil A2 Stabil P-1

SRI-Ratings (Socially Responsible Investment)

Die Performance von AXA in Bezug auf soziale und gesellschaftliche, ökologische und Governance-Aspekte wird von einer Reihe von Fachleuten, darunter Anleger, Broker und Ratingagenturen, die sich speziell auf den SRI-Markt konzentrieren, aber auch spezialisierten Organisationen mit Fokus auf einzelnen Nachhaltigkeitsthemen bewertet. Die Gruppe erreicht in ihrer Branche regelmäßig Spitzenplätze und ist auch in den wichtigsten internationalen Nachhaltigkeitsindizes enthalten:

- DJSI World und DJSI Europe (basierend auf Untersuchung von Standard & Poor’s)

- Euronext Vigeo, World 120, Eurozone 120 und France 20 (basierend auf Research von Vigeo Eiris)

- FTSE4GOOD (basierend auf Research von FTSE Russell)

Die wichtigsten SRI-Ratings sind unten stehend aufgelistet (nicht alle Ratings werden jährlich aktualisiert):

Agentur/Organisation Bewertungen und Ratings
Standard & Poor’s 83/100 - Branchendurchschnitt: 47/100
„Dow Jones Sustainability Index“(a) Perzentilrang: 97
Vigeo Eiris 69/100 - Branchenführer
FTSE ESG 4,3/5
Sustainalytics 86/100 - Branchenplatz 2/145
CDP A-
MSCI AAA
Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen A+

(a) Hinweis: Der Dow Jones Sustainability Index ist eine Referenzkennzahl für die Performance von AXA; seine Methodik dient seit 2010 als Basis für das interne Tool zur Nachhaltigkeitsbeurteilung der Gruppe und ist seit 2016 eine der zur Berechnung von langfristigen Anreizen (Performance Shares) verwendeten Performancekennzahlen.

Weitere Informationen zu den Anbietern von ausserfinanziellen Ratings

Standard & Poor’s: Die Teams von RobecoSAM gehören seit diesem Jahr zu Standard & Poor’s. Als auf „Sustainability Investing“ ausgerichteter Anlagespezialist bewertet RobecoSAM jährlich mehr als 4.500 Unternehmen anhand von Kriterien, die sowohl branchenspezifisch als auch finanziell wesentlich sind. www.robecosam.com/csa/

Hinweis: Der Dow Jones Sustainability Index ist eine Referenzkennzahl für die Performance von AXA; seine Methodik dient seit 2010 als Basis für das interne Tool zur Nachhaltigkeitsbeurteilung der Gruppe und ist seit 2016 eine der zur Berechnung von langfristigen Anreizen (Performance Shares) verwendeten Performancekennzahlen.

Vigeo Eiris ist eine Ratingagentur, die Unternehmen nach ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bewertet. Die Methode stützt sich auf eine Reihe von Nachhaltigkeitskriterien, die auf internationalen Standards basieren. http://www.vigeo-eiris.com/about-us/methodology-quality-assurance/

FTSE Russell ist ein Anbieter von Benchmarks, Analysen und Datenlösungen für alle Anlageklassen. Jedes Jahr bewertet FTSE Russell über 4.000 Unternehmen und erfasst ihr Engagement und ihren Umgang mit ESG-Themen. https://www.ftse.com/products/indices/esg

Sustainalytics ist eine Ratingagentur, die 9.000 Unternehmen nach ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bewertet. Die Agentur konzentriert sich auf Corporate Governance, wesentliche ESG-Themen und Streitfragen. https://www.sustainalytics.com/esg-ratings/

Das CDP (vormals: Carbon Disclosure Project) betreibt ein globales Offenlegungssystem, das es Unternehmen, Städten, Staaten und Regionen ermöglicht, über ihre Umweltauswirkungen zu berichten. Das CDP wertet diese Daten auch in Analysen zu kritischen Umweltrisiken, -chancen und -auswirkungen aus. https://www.cdp.net/fr

MSCI ist ein unabhängiger Anbieter von Research und Daten für institutionelle Investoren. Die Research-Analysten von MSCI bewerten Tausende von Datenpunkten zu 37 ESG-Themen und konzentrieren sich dabei sowohl auf Risiken als auch auf Chancen. https://www.msci.com/esg-ratings

UN Principles for Responsible Investment (Transparenzbericht): Die sechs Principles for Responsible Investment sind eine freiwillige und zukunftsweisende Reihe von Anlagegrundsätzen, die die Berücksichtigung von ESG-Themen bei Anlagen fördern. Die Unterzeichner der PRI sind verpflichtet, jedes Jahr öffentlich über ihre verantwortungsbewusste Anlagetätigkeit zu berichten, wobei sie anlagespezifische Module im UN PRI-Berichtssystem verwenden. Die Antworten werden anschließend bewertet und die Ergebnisse in einem jährlichen Bewertungsbericht zusammengefasst. https://www.unpri.org/signatories/about-pri-assessment

1.2. Geschichte

AXA ging aus mehreren regionalen französischen Versicherungsvereinen hervor - den „Mutuelles Unies“.

1982

Übernahme der Groupe Drouot

1986

Erwerb der Groupe Présence

1988

Übertragung des Versicherungsgeschäfts an die Compagnie du Midi (die in der Folge ihren Namen zu AXA Midi und schließlich zu AXA änderte)

1992

Erwerb eines beherrschenden Anteils an dem Unternehmen Equitable Companies Incorporated (USA), das in der Folge seinen Namen zu AXA Financial, Inc. („AXA Financial“) änderte

1995

Erwerb eines Mehrheitsanteils an dem Unternehmen National Mutual Holdings (Australien), das in der Folge seinen Namen zu AXA Asia Pacific Holdings Ltd. („AXA APH“) änderte

1997

Fusion mit Compagnie UAP

2000

Erwerb (i) des Unternehmens Sanford C. Bernstein (USA) durch die Vermögensverwaltungstochter von AXA, Alliance Capital, das seinen Namen in der Folge zu AllianceBernstein (jetzt AB) änderte, (ii) eines Minderheitsanteils an AXA Financial und (iii) des japanischen Lebensversicherers Nippon Dantaï Life Insurance Company

Verkauf von Donaldson, Lufkin & Jenrette (USA) an die Credit Suisse Group

2004

Erwerb des US-amerikanischen Versicherungskonzerns MONY

2005

FINAXA (Hauptanteilseigner von AXA zu diesem Zeitpunkt) fusioniert mit AXA

2006

Erwerb des Winterthur-Konzerns

2008

Erwerb von Seguros ING (Mexiko)

2010

Freiwillige Dekotierung von AXA SA von der New York Stock Exchange und Abmeldung bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

Verkauf ihres traditionellen Lebens- und Vorsorgeversicherungsgeschäfts durch AXA UK an Resolution Ltd.

2011

Verkauf (i) des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts von AXA in Australien und Neuseeland und Erwerb des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts von AXA APH in Asien und (ii) Verkauf von AXA Canada an den kanadischen Versicherungskonzern Intact

2012

Gründung von ICBC-AXA Life, einem Joint-Venture mit ICBC im Bereich Lebensversicherungen in China

Erwerb des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts von HSBC in Hongkong und Singapur

2013

Erwerb des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts von HSBC in Mexiko

Verkauf (i) eines Mehrheitsanteils an AXA Private Equity durch AXA Investment Managers und (ii) eines Portfolios von MONY durch AXA Financial

2014

Erwerb von (i) 50 % an Tianping, einem chinesischen Schaden- und Unfallversicherer, (ii) 51 % am Versicherungsgeschäft von Grupo Mercantil Colpatria in Kolumbien und (iii) 77 % an Mansard Insurance plc in Nigeria

2015

Erwerb von (i) 7 % an African Reinsurance Corporation („Africa Re“) (ii) BRE Insurance, der Tochtergesellschaft von mBank im Bereich Schaden- und Unfallversicherung in Polen, (iii) der Versicherungstochter von SulAmérica im Bereich industrielle und gewerbliche Großrisiken, (iv) Commercial International Life, dem Joint-Venture im Bereich Lebens- und Rentenversicherung zwischen Commercial International Bank („CIB“) und Legal & General in Ägypten sowie Abschluss einer exklusiven Vertriebspartnerschaft im Segment Life & Savings mit CIB und (v) Genworth Lifestyle Protection Insurance

Gründung von (i) AXA Strategic Ventures, einem Risikokapitalfonds zur Förderung aufkommender strategischer Innovationen im Bereich Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, und (ii) Kamet, einem InsurTech-Inkubar zur Konzeptionalisierung, Einführung und Unterstützung disruptiver InsurTech-Produkte und -Dienstleistungen

Verkauf des Geschäfts mit obligatorischen Vorsorgeplänen in Hongkong an die Principal Financial Group

2016

Erwerb von (i) Charter Ping An Insurance Co. und (ii) des polnischen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts von Liberty Ubezpieczenia von der Liberty Mutual Insurance Group

Verkauf (i) des portugiesischen Geschäfts von AXA an Ageas, (ii) des von der Isle of Man aus betriebenen UK-Geschäfts für Offshore-Anleihen an die Life Company Consolidation Group, (iii) des britischen (nicht plattformgestützten) Anlagen-, Pensions- und Direktversicherungsgeschäfts an Phoenix Group Holdings, (iv) der britischen Wrap-Plattform Elevate an Standard Life plc, (v) des ungarischen Bankgeschäfts an OTP bank plc., (vi) des Lebens- und Rentenversicherungsgeschäfts sowie Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts in Serbien an die Vienna Insurance Group und Rückzug aus dem serbischen Markt

2017

Bekanntgabe der Absicht, eine Minderheitsbeteiligung am US-Geschäft von AXA (voraussichtlich bestehend aus dem US Life & Savings-Geschäft und der Beteiligung der AXA Gruppe an AB) vorbehaltlich der Marktbedingungen an die Börse zu bringen; eine strategische Entscheidung zur Schaffung erheblicher zusätzlicher finanzieller Flexibilität, um die Transformation von AXA im Einklang mit „Ambition 2020“ zu beschleunigen

Gründung von AXA Global Parametrics, einer neuen Einheit mit dem Ziel, die Entwicklung von parametrischen Versicherungslösungen zu beschleunigen, das Angebot an Lösungen zu erweitern, um bestehende Kunden besser zu bedienen, und den Anwendungsbereich auf KMU und Privatpersonen auszuweiten

Verkauf (i) des britischen Schaden- und Unfallversicherungsmaklers Bluefin Insurance Group Ltd. an Marsh, (ii) des Lebens- und Vorsorgeversicherungsgeschäfts in Rumänien an die Vienna Insurance Group und (iii) des Offshore-Anleihengeschäfts der AXA Life Europe Limited an Harcourt Life International dac (vor Kurzem umbenannt in Utmost Ireland dac), eine Tochtergesellschaft der Life Company Consolidation Group

2018

Übernahme (i) der XL Group und damit Schaffung der Versicherungsplattform Nummer eins im Bereich Property & Casualty für Unternehmenskunden, (ii) von Maestro Health, einem US-amerikanischen Unternehmen für die Verwaltung von digitalen Gesundheitsleistungen

Börsengang („IPO“) der US-Tochter Equitable Holdings, Inc.[4] an der New Yorker Börse

Abschluss einer Exklusivitätsvereinbarung mit Cinven über die mögliche Veräußerung von AXA Life Europe[5] („ALE“), einer spezialisierten Plattform, welche die Produkte mit variablen Rentenzahlungen („Variable Annuities“) von AXA in ganz Europa konzipiert, produziert und vertrieben hat

Unterzeichnung einer digitalen Partnerschaft mit ING zum Aufbau einer globalen Versicherungsplattform

2019

Einführung der neuen globalen Markenbotschaft: „Know you can - Du kannst den Unterschied machen“

Abschluss des Verkaufs des ukrainischen Geschäfts

Verkauf der AXA Bank Belgium und Abschluss einer langfristigen Versicherungsvertriebspartnerschaft mit der Crelan Bank(2)

Verkauf des verbleibenden Anteils von AXA an Equitable Holdings, Inc. (EQH)[6]

Abschluss des Erwerbs des verbleibenden Anteils von 50 % an AXA Tianping

Weitere Informationen zu Tochtergesellschaften der Gruppe (einschließlich der Beteiligungs- und Stimmrechtsquoten der Gruppe) finden Sie in Anhang 2 „Informationen nach Segment“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts

1.3. Geschäftsüberblick

AXA ist in sieben Segmenten (Frankreich, Europa, Asien, AXA XL, USA, International sowie transversale Einheiten und zentrale Holdings) tätig und bietet eine breite Palette von Produkten und Know-how in den Bereichen Life & Savings, Property & Casualty, Health, Asset Management und Banking.

Die Art und der Grad des Wettbewerbs können sich je nach Land, in dem AXA tätig ist, unterscheiden. AXA konkurriert mit Versicherungsunternehmen und auch mit Banken, Asset-Managern, Anlageberatern und anderen Finanzinstituten.

Die wesentlichen Wettbewerbsfaktoren sind:

- Umfang, Effektivität und Qualität der Vertriebswege, insbesondere die Kompetenz von Beratern

- Breite der Produktpalette sowie Produktqualität, Funktionalität und Innovation

- Preis

- Servicequalität

- Performance des Anlagemanagements

- Historische Höhe der Boni in Bezug auf Verträge mit Überschussbeteiligung

- Mindestverzinsungen bei Anlagen auf eigene Rechnung

- Reputation, Sichtbarkeit und Bekanntheitsgrad der Marke

- Ratings für Finanzkraft und Fähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen

Weitere Informationen zu Märkten finden Sie in Abschnitt 2.1 „Marktumfeld“ - „Marktbedingungen“ dieses Geschäftsberichts.

In der unten stehenden Tabelle sind die Bruttoumsätze (nach segmentinternen Verrechnungen) nach Segment zusammengefasst:

(in Millionen Euro) Bruttoumsatz(a)
Life & Savings Property & Casualty Health
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 2018 (angepasst)(b) 2019 2018 2019 2018
Frankreich 14.325 13.542 7.059 7.061 4.619 4.356
Europa 12.268 15.450 16.645 15.760 5.477 5.258
Asien 6.350 5.780 1.353 1.245 2.156 1.947
AXA XL 188 45 18.553 6.241 - -
USA(c) 3.629 13.723 - - 14 54
International 1.328 1.285 3.888 3.722 1.550 1.295
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 230 234 1.319 1.290 184 146
Summe 38.318 50.059 48.817 35.320 14.000 13.056
(in Millionen Euro) Bruttoumsatz(a)
Asset Management Banking Summe
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 2018 2019 2018 2019 2018 (angepasst)(b)
Frankreich - - 179 215 26.182 25.175
Europa - - 25 41 34.415 36.508
Asien - - - - 9.860 8.973
AXA XL - - - - 18.741 6.287
USA(c) 654 2.706 - - 4.297 16.483
International - - 313 233 7.078 6.535
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 1.225 1.243 - - 2.959 2.913
Summe 1.879 3.950 517 490 103.532 102.874

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Angepasst: Umgliederung der deutschen und japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland bzw. Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

(c) Der Beitrag der USA im Jahr 2019 umfasst die dreimonatige Geschäftstätigkeit bis zum Zeitpunkt der Dekonsolidierung (31. März).

In der unten stehenden Tabelle sind die Bruttoumsätze (nach segmentinternen Verrechnungen) nach Segment für die angegebenen Perioden zusammengefasst:

Frankreich

Bruttoumsatz

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben)
Bruttoumsatz(a)Geschäftsjahr zum 31.Dezember 2019 2018
Summe 26.182 25.175
davon:
Gebuchte Bruttobeiträge 26.002 24.958

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Produkte und Dienstleistungen

AXA bietet in Frankreich eine vollständige Palette von Versicherungsprodukten an, u. a. in den Sparten Life & Savings, Property & Casualty und Health. Das Angebot umfasst eine breite Palette von Produkten, darunter Kfz-, Hausrat-, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Bank-, Renten- und andere Anlageprodukte für Privat- bzw. Einzel- und Unternehmens- bzw. Gruppenkunden sowie Gesundheits-, Vorsorge- und Rentenprodukte für Privat- oder Geschäftskunden.

Darüber hinaus entwickelt AXA France auf der Grundlage ihrer Produkt- und Vertriebskompetenz ein internationales Angebot im Bereich Arbeitnehmerleistungen für Privatpersonen, Unternehmen und andere Institutionen.

Neue Produktinitiativen

Im Einklang mit den Strategien „Payer-to-Partner“ und „Ambition 2020“ startete AXA France 2019 mehrere neue Produktinitiativen in den Segmenten Life & Savings und Property & Casualty.

Im Segment Life & Savings führte AXA France ein neues Rentensparprodukt namens Plan d’Epargne Retraite (PER) ein, um die Vorgaben des seit Oktober 2019 geltenden „PACTE“-Gesetzes (Plan d’Action pour la Croissance et la Transformation de l’Entreprise - Gesetz zur Stärkung und Transformation von Unternehmen) zu erfüllen.

Dies bietet Transparenz und Flexibilität, insbesondere durch die Verfügbarkeit von Mitteln vor dem Eintritt in den Ruhestand und die Möglichkeit, zwischen einer Kapitalauszahlung und einer regelmäßigen Rentenzahlung zu wählen.

Im Bereich Property & Casualty richtete AXA France die Rechtsschutz-Website dailydroits.fr ein, die Kunden rechtliche Beratung zur Verfügung stellt. In einfachen Angelegenheiten erfolgt die Beratung kostenlos über einen Chatbot, der auf das Know-how der Rechtsexperten von AXA Protection Juridique zurückgreift. Bei komplizierteren Fällen können die Kunden über die Website Kontakt zu einem Rechtsexperten für eine persönliche Beratung aufnehmen. Zudem können sich die Kunden mit Immobilienspezialisten in Verbindung setzen und Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen erhalten.

Im Haushaltsbereich hat AXA France gemeinsam mit AXA Partners die Dienstleistungsplattform Mes Travaux eingeführt, über die Privatkunden auf das Netzwerk von Fachkräften von AXA zugreifen können, um verschiedene Arten von Reparaturen am Haus oder Renovierungsarbeiten durchführen zu lassen. Unter anderem bietet die Plattform den Kunden ausgehandelte Tarife und Rund-um-die-Uhr-Unterstützung.

Darüber hinaus legte AXA France sein Fahrzeugprodukt unter dem Namen Mon Auto neu auf. Es wurde ein flexibles modulares Angebot eingeführt, sodass die Kunden zwischen verschiedenen Paketen und Optionen wählen können. Dadurch kann den Bedürfnissen der Kunden entsprochen und gleichzeitig eine attraktive und flexible Preisgestaltung beibehalten werden.

AXA Partners arbeitet mit der staatlichen Arbeitsvermittlung Schwedens (Arbetsförmedlingen) und dem Start-up Stratumn zusammen, um eine Lösung auf Blockchain-Basis zu entwickeln, die den Zahlungsschutz im Falle unfreiwilliger Arbeitslosigkeit beschleunigt und vereinfacht.

Vertriebswege

AXA France vertreibt ihre Versicherungsprodukte über exklusive und nicht-exklusive Kanäle, darunter exklusive Vertreter, angestellte Vertriebsmitarbeiter, der Direktvertrieb, Banken sowie Makler, unabhängige Finanzberater, autorisierte Händler oder Großhandelsunternehmen und Partnerschaften.

Europa

In Europa (ohne Frankreich) ist AXA in sieben Ländern tätig (Schweiz, Deutschland, Belgien, Großbritannien & Irland, Spanien und Italien).

Bruttoumsatz

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben)
Bruttoumsatz(a)Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 2018 (angepasst)(b)
Schweiz 5.992 17 % 9.531 26 %
Deutschland 10.862 32 % 10.509 29 %
Belgien 3.405 10 % 3.359 9 %
Großbritannien und Irland 5.367 16 % 5.166 14 %
Spanien 2.686 8 % 2.525 7 %
Italien 6.104 18 % 5.418 15 %
Summe 34.415 100 % 36.508 100 %
davon:
Gebuchte Bruttobeiträge 33.985 36.132

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Angepasst: Umgliederung der deutschen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

Produkte und Dienstleistungen

Mit Ausnahme von Großbritannien und Irland (wo AXA nur in den Bereichen Property & Casualty und Health tätig ist) bietet AXA in Europa eine vollständige Palette von Versicherungsprodukten an, u. a. in den Sparten Life & Savings, Property & Casualty und Health. In jedem Land umfasst das Angebot eine breite Palette von Produkten, darunter Kfz-, Hausrat-, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, Todesfallversicherungen, Universal-Life-Versicherungen, Kapitallebensversicherungen, aufgeschobene Rentenversicherungen, sofort beginnende Rentenversicherungen sowie andere Anlageprodukte für Privat- bzw. Einzel- oder Unternehmens- bzw. Gruppenkunden.

Die Art und die Merkmale der von AXA angebotenen Produkte unterscheiden sich je nach Markt.

Neue Produktinitiativen

AXA setzt ihre Transformation vom Kostenträger zum Partner („Payer-to-Partner“) in den europäischen Märkten fort. Sie verfolgt dabei das Ziel, zu einem ganzheitlichen und innovativen Partner ihrer Kunden vor, während und nach Versicherungsforderungen zu werden.

Im Segment Health wurden mehrere Initiativen ins Leben gerufen, die allesamt darauf ausgerichtet sind, das Angebots- und Produktportfolio zum Vorteil der Kunden zu erweitern und die Position von AXA als führender Krankenversicherer in Europa weiter zu stärken:

- In Deutschland wurde die Krankenvollversicherung ActiveMe eingeführt, die sowohl am Markt als auch bei den Vertretern auf sehr positive Resonanz stieß. Diese zentralen Versicherungslösungen, die Dienste über Underwriting und Bearbeitung von Forderungen hinaus zur Verfügung stellen, werden nahtlos über Meine Gesundheit angeboten, dem Online-Gesundheitsportal von AXA Deutschland, dessen aktive Benutzerzahl innerhalb von nur einem Jahr 132.000 erreicht hat.

- In Großbritannien haben mehr als 500.000 Kunden Zugriff auf Doctor@Hand, einen der führenden Online-Hausarztdienste des Landes.

- In Italien hat AXA im Hinblick auf ihre Strategie der vertikalen Integration mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an dem Diagnosezentrum der CIDIMU Group einen wichtigen Meilenstein erreicht. Ziel ist die Integration in eine nahtlose Customer Journey sowie in die Telesprechstunden- und Versicherungsschutzkapazitäten. Auch bei Soluzioni Salute konnte AXA mit 37.000 verkauften Dienstleistungen die positive Entwicklung beschleunigen.

- In Belgien wurde ein Telesprechstunden-Pilotprojekt erfolgreich mit AXA Partners eingeführt. Dies umfasst inzwischen auch die kollektiven Krankenhauslösungen von AXA Assistance, auf die rund 300.000 Kunden entfallen.

Im KMU-Bereich wurden neue erweiterte Angebote fertiggestellt und verschiedene Partnerschaften geschlossen, um diesen Unternehmen ein umfassendes Angebot zur Verfügung zu stellen, das ihnen einen reibungslosen Geschäftsablauf ermöglicht.

- In Italien wurde der Cyberrisiken-Service Protezione Business für KMU eingeführt, der eine Schwachstellenbewertung, Überwachung und Fernsupport umfasst.

- In der Schweiz schlossen wir erfolgreiche Partnerschaften mit drei Start-ups, die Dienstleistungen in den Bereichen Gehaltsabrechnungen, Buchhaltung, Lohnzusatzleistungen und Rechtsschutz anbieten (Accounto, Swibeco und Silenccio). Derzeit laufen Projekte zur Integration in eine gemeinsame Umgebung und mehrere Pilotprojekte mit KMU-Kunden.

- In Deutschland wurden die ersten drei Angebote eingeführt: Full-Service-Factoring, rein digitales Factoring und Leasing.

In der Schweiz stärkten wir den Mobilitätsbereich weiter über unser Geschäft Upto (Flottenmanagementleistungen für Unternehmen und Autovermietung für Privatkunden) und in Belgien entwickelten wir die Partnerschaft mit Fixico weiter. Dadurch können wir unseren Kunden eine vollständig digitalisierte Schadenbearbeitung anbieten, um den Prozess für sie zu vereinfachen - unabhängig davon, ob sie unter den Versicherungsvertrag fallen. So reduzieren wir Kosten und Zeitaufwand, was die Kundenzufriedenheit erhöht.

Vertriebswege

AXA vertreibt ihre Versicherungsprodukte über exklusive und nicht-exklusive Kanäle, die sich je nach Land unterscheiden, darunter exklusive Vertreter, angestellte Vertriebsmitarbeiter, der Direktvertrieb, Banken sowie sonstige Partnerschaften (z. B. Autohändler), Makler, unabhängige Finanzberater, autorisierte Händler oder Großhandelsunternehmen.

Asien

Der asiatische Markt umfasst die Aktivitäten von AXA in sieben Ländern (Japan, Hongkong, Thailand, Indonesien, China, Philippinen und Südkorea).

Bruttoumsatz

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben)
Bruttoumsatz(a)Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 2018 (angepasst)(b)
Japan 4.850 49 % 4.564 51 %
Hongkong 3.829 39 % 3.305 37 %
Asia High Potentials 163 2 % 153 2 %
Asien - Direktgeschäft 1.018 10 % 950 11 %
Summe 9.860 100 % 8.973 100 %
davon:
Gebuchte Bruttobeiträge 9.820 8.935

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Angepasst: Umgliederung der japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

Die asiatischen High Potentials sind (i) die Tochtergesellschaft im Bereich Property & Casualty in Thailand und die Tochtergesellschaft in der Sparte Life & Savings außerhalb des Bancassurance-Bereichs in Indonesien, die jeweils voll konsolidiert werden, (ii) die Tochtergesellschaft im Bereich Property & Casualty in China (AXA Tianping), die seit dem 31. Dezember 2019 voll konsolidiert wird, und (iii) die Joint Ventures in China, auf den Philippinen, in Thailand und in Indonesien, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden.

Produkte und Dienstleistungen

AXA ist in Asien hauptsächlich in den Bereichen Life & Savings und Health tätig. In den letzten Jahren sind zwar innerasiatische Franchise-Unternehmen entstanden, doch der Wettbewerb wird in den meisten Ländern nach wie vor von lokalen Akteuren getrieben.

AXA bietet eine vollständige Palette von Versicherungsprodukten an, u. a. in den Sparten Life & Savings, Property & Casualty und Health. Die Art und die Merkmale der von AXA angebotenen Produkte unterscheiden sich je nach Region:

- In Japan bietet AXA vor allem Vorsorge-, Krankenversicherungs- und Rentenprodukte an, insbesondere Todesfall- und Risikolebensversicherungen, sowie Vorsorge durch fondsgebundenen Produkte.

- in Hongkong vertreibt AXA individuelle Lebensversicherungen (insbesondere traditionelle Todesfallversicherungen und in geringerem Maße anlagegebundene) sowie Vorsorge- und Krankenversicherungsprodukte. In der Schaden- und Unfallversicherung umfasst das Produktangebot klassische Schadenversicherungsprodukte wie Kfz-, Hausrat- und Reiseversicherungen sowie gewerbliche Versicherungen.

- Im Bereich Asia High Potentials:

-- In Thailand, Indonesien und auf den Philippinen bietet AXA zum einen (i) eine breite Palette von Lebens- und Krankenversicherungsprodukten an, darunter Todesfallversicherungen, Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Versicherungen, Kollektivrisikolebensversicherungen, Dread-Disease-Versicherungen und Krankenhaustagegeld-Versicherungen, und zum anderen (ii) ein traditionelles Schaden- und Unfallversicherungsangebot sowohl für Privat- als auch für Unternehmenskunden.

-- In China vertreibt AXA ein breites Spektrum an Schadenversicherungsprodukten sowohl an Privatpersonen, darunter Kfz- und Krankenversicherungen, als auch an Unternehmenskunden und deckt die gesamte Produktpalette im Bereich Life & Savings ab.

- In Asien - Direktgeschäft konzentriert sich das Direktgeschäft auf die Kfz-Versicherung und die Unfallversicherung in Südkorea sowie auf die Kfz-Versicherung und andere Personenversicherungsprodukte in Japan.

Neue Produktinitiativen

Wie in anderen Regionen ist AXA bestrebt, für ihre Kunden ein Partner zu werden, indem sie die Besonderheiten der jeweiligen Märkte, in denen sie tätig ist, berücksichtigt:

- In Japan hat AXA sein Angebot im Bereich Krankenversicherung mit der Einführung eines Produkts für die Krebstherapie weiter ausgeweitet. Dieses deckt nicht nur den Kundenbedarf an pauschalen Erstattungen für die Diagnose und Krankenhausaufenthalte bei Krebskrankheiten ab, sondern umfasst auch verschiedene Dienstleistungen wie eine Hotline, die Einholung einer Zweitmeinung sowie Unterstützung bei körperlichen Veränderungen und am Arbeitsplatz. In ihrem Vorsorgeportfolio hat AXA ihr Angebot an fondsgebundenen Produkten mit der Einführung eines Langzeitpflegeprodukts zur Unterstützung von Kunden mit Pflegebedarf ausgeweitet.

- In Hongkong hat AXA neue Krankenversicherungslösungen eingeführt, die nach dem Voluntary Health Insurance Scheme („VHIS“) zertifiziert sind, ebenso wie ein Produkt für die aufgeschobene Rentenversicherung. Beide werden durch Steuervergünstigungen der Regierung unterstützt. Zu den weiteren wichtigen Produktinitiativen zählte die Aktualisierung eines Flaggschiff-Vorsorgeangebots durch Rentenprodukte.

- Im Bereich Asia High Potentials:

-- Auf den Philippinen führte AXA eine einfache und erschwingliche Dread-Disease-Versicherung für Familien ein sowie einen Mehrwertdienst, der den Kunden kostenlosen Zugang zu fachlicher Beratung zu Krebs- und Herz-Kreislauf-Krankheiten bietet. Zudem erweiterte AXA seine Vorsorgeprodukte um Rentenangebote. Der neue innovative „Payer-to-Partner“-Dienst AXA Rescue Line ermöglicht den Nutzern kostenfreien Zugang zu Notfalldiensten.

-- In Thailand führte AXA eine Reihe neuer Produkte in den Bereichen Protection und Health ein.

-- In China verbesserte AXA ihr Angebot im Krankenversicherungssegment mit der Einführung von Produkten für die Rückerstattung medizinischer Leistungen bei stationären Aufenthalten sowie neuer Produkte für Krebserkrankungen.

- In Asien - Direktgeschäft führte AXA Direct Japan neue kundenorientierte innovative Dienste ein. Dazu zählen die forderungsbezogene Kommunikation mit Kunden, Reparaturwerkstätten und Anwälten in verschiedenen Sprachen und eine Rund-um-die-Uhr-Telefonunterstützung durch einen Tierarzt für Haustierversicherungen. AXA Direct Korea brachte neue Vorsorgeprodukte auf den Markt und gründete eine Partnerschaft mit dem Reiseunternehmen C-trip für Auslandsreiseversicherungen.

Vertriebswege

AXA vertreibt ihre Produkte über verschiedene Vertriebskanäle, insbesondere über exklusive und nicht-exklusive Vertreter, Makler und Partnerschaften. AXA hat starke Bancassurance-Partnerschaften, darunter Joint Ventures, mit großen internationalen und lokalen Finanzinstituten der Region aufgebaut.

AXA XL

Bruttoumsatz

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben)
Bruttoumsatz(a)Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 2018 (b)
Summe 18.741 6.287
davon:
Gebuchte Bruttobeiträge 18.740 6.286

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Die Beiträge der XL Group sind nur für das letzte Quartal 2018 enthalten.

Produkte und Dienstleistungen

AXA XL ist durch ihre operativen Tochtergesellschaften ein führender Anbieter von Sach- und Haftpflichtversicherungen sowie Rückversicherungsschutz für Industrie-, Handels- und Fachfirmen, Versicherungsgesellschaften und andere Unternehmen weltweit:

- AXA XL bietet durch ihre Versicherungsaktivitäten eine breite Palette von Lösungen, darunter Schadenversicherungen, Grund- und Exzedenten-Haftpflichtversicherungen, Spezialversicherungen, Versicherungen in den Bereichen Umwelthaftung, Berufshaftpflicht, Baugewerbe, See, Energie, Luftfahrt und Satelliten, Kunst und Valoren, Pferde, Nutztiere und Aquakultur, Unfall und Gesundheit sowie Krisenmanagement.

- AXA XL bietet über ihr Rückversicherungsgeschäft weltweit Haftpflicht-, Sachrisiko-, Sachkatastrophen-, Spezial- und andere Rückversicherungstypen an, wobei Policen sowohl auf proportionaler und nichtproportionaler Vertragsbasis als auch auf fakultativer Basis abgeschlossen werden.

- Über ihr Risikoberatungsgeschäft bietet AXA XL sowohl Kunden aus dem Versicherungssektor als auch aus anderen Branchen maßgeschneiderte Lösungen für die Steuerung von Risiken sowie Beratungsdienstleistungen, um bestehende oder drohende Risiken ihrer Unternehmen verstehen und quantifizieren zu können. Dadurch sollen Verluste vermieden und eintretende Verluste begrenzt werden.

Neue Produktinitiativen

AXA XL leistet bei der Einführung innovativer Lösungen weiterhin Pionierarbeit. Im vierten Jahr in Folge stand AXA XL mit mehr als 16 neuen und erweiterten Produkten an der Spitze des Advisen Pacesetter Index.

Zu den Produktinnovationen 2019 zählten folgende:

- Ein Cyberprodukt für KMU, das den Cyberschutz von Kunden verbessert, die Cyberrisiken reduziert und ihnen einen einfachen Zugriff auf die bedarfsbezogenen Cloud-Cyberversicherungen von AXA gewährt

- Cube - ein neuer Innovationsinkubator für die Risikomanager unserer Kunden, die mit Underwritern und Risikomanagern von AXA zusammenarbeiten, um innovative Lösungen für die Steuerung der komplexesten Risiken zu entwickeln

- AXA XL HealthAssist - entwickelt im Rahmen einer Partnerschaft mit IPRS Health zur Einführung einer neuen Lösung für die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in Großbritannien: HealthAssist ermöglicht Unternehmen einen ganzheitlichen Ansatz zur Förderung des Wohlbefindens, indem sie die Sicherheit einer traditionellen Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit den Vorteilen von Wellness-, Gesundheits- und Rehabilitationsleistungen kombiniert.

- Der mit Mobilgeräten kompatible, online verfügbare Contract eGuide für Fachleute aus dem Designbereich - ein Risikomanagementhandbuch für Architekten und Ingenieure: Contract eGuide ist ein fortschrittliches Risikomanagement-Tool für Versicherungsnehmer, das Fachleute aus dem Designbereich dabei unterstützt, Dienstleistungsverträge zu verstehen und auszuhandeln. Da das Tool mithilfe modernster Webtechnologien entwickelt wurde, passt es sich automatisch an jedes Gerät an und ermöglicht so On-Demand-Zugang.

- Ein neuer Dienst zur Modellierung von Risiken in Frankreich, Portfolio Catastrophe Loss Modelling, der auf internationale Großkonzerne zugeschnitten ist: Er unterstützt Risikomanager dabei, die Gefährdung ihrer Standorte durch Naturgefahren und ihr Kumulrisiko zu bewerten und ihren Versicherungsschutz besser abzustimmen.

- Das Kundenportal der nächsten Generation von AXA XL Risk Consulting, SiteForward, das Kunden ihre Gefährdung veranschaulicht und ihnen die Möglichkeit gibt, fundierte Entscheidungen zur Verhinderung von Verlusten zu treffen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl an Beispielen, die zeigen, wie die „Payer-to-Partner“-Zielsetzung von AXA durch innovative Lösungen für die Kunden von AXA XL in die Tat umgesetzt wird.

Vertriebswege

Der Großteil des Geschäfts von AXA XL entfällt auf eine Vielzahl internationaler, nationaler und regionaler Produzenten, die als Makler und Vertreter bestehender Versicherungsnehmer und Interessenten fungieren. Dieser Kanal wird von Client- und Country-Management-Teams unterstützt, zu denen Vertriebsmitarbeiter in Schlüsselmärkten auf der ganzen Welt gehören.

Die Zeichnungsbefugnis wird auch vertraglich an ausgewählte Dritte übertragen, die vor der Übertragung einer finanziellen und operativen Due-Diligence-Prüfung sowie laufenden Überprüfungen und Audits unterzogen werden, wenn dies als notwendig erachtet wird, um die kontinuierliche Integrität des Underwriting und der damit verbundenen Geschäftsabläufe sicherzustellen.

International

Im Segment International ist AXA in verschiedenen Regionen tätig, darunter 14 Länder[7] in Europa, dem Nahen Osten, Afrika und Lateinamerika sowie Singapur, Malaysia, Indien und über die AXA Bank Belgium.

Bruttoumsatz

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben)
Bruttoumsatz(a)Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 2018
Summe 7.078 6.535
davon:
Gebuchte Bruttobeiträge 6.622 6.158

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Produkte und Dienstleistungen

AXA bietet Versicherungsprodukte an, u. a. in den Sparten Life & Savings, Property & Casualty und Health, sowie von AXA Bank Belgium angebotene Produkte. Die Art und die Merkmale der von AXA angebotenen Produkte unterscheiden sich je nach Region und das Angebot umfasst eine breite Palette von Produkten, darunter Kfz-, Hausrat-, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, Todesfallversicherungen, Universal-Life-Versicherungen, Kapitallebensversicherungen, aufgeschobene Rentenversicherungen, sofort beginnende Rentenversicherungen sowie andere Anlageprodukte für Privat- bzw. Einzel- oder Unternehmens- bzw. Gruppenkunden.

Neue Produktinitiativen

Die International-Märkte haben ihr Wachstum im Bereich Health weiter beschleunigt und den Zugang zu Gesundheitsversorgung für ihre Kunden durch mehrere „Payer-to-Partner“-Initiativen in Mexiko und Afrika (mit einem ersten Pilotprojekt in Ägypten) weiter reformiert.

In Mexiko soll das Projekt eine leicht zugängliche, erschwingliche, hochwertige und kontinuierliche Versorgung sicherstellen. Dazu wird ein vertikal integriertes Modell implementiert, das Vorsorge- und Kontrollprogramme, Gatekeeping bei der Grundversorgung in eigenen Kliniken und Nachsorgeprogramme umfasst.

Durch den Aufbau von Gesundheitseinrichtungen in Ägypten will International sowohl den Versicherungsnehmern von AXA als auch nicht versicherten Kunden integrierte Gesundheitsdienstleistungen anbieten.

Zudem hat das Segment International seine Dienste über Versicherungen hinaus weiter ausgeweitet. Innovative Lösungen verbessern die Kundenerfahrung, z. B. in Polen (intelligente Prüfungen durch Mobilgeräte und Optimierung der Schadenerstaufnahme über Kunden-Self-Services) und in der Türkei (Programm zur Fernbewertung von Kfz-Schäden, um die Reparaturzeit zu verkürzen), und in Kolumbien werden neue Dienste (Labortests und „Pharma at home“, Telesprechstunden) als Teil von Versorgungsleistungs- und -koordinationsprogrammen integriert.

Vertriebswege

AXA vertreibt ihre Versicherungsprodukte über exklusive und nicht-exklusive Kanäle, die sich je nach Land unterscheiden, darunter exklusive Vertreter, angestellte Vertriebsmitarbeiter, der Direktvertrieb, Banken und sonstige Partner (z. B. Autohändler) sowie Makler, unabhängige Finanzberater, autorisierte Händler oder Großhandelsunternehmen.

Transversale Einheiten und zentrale Holdings

Dieses Segment umfasst die wesentlichen transversalen Einheiten und die nicht operativen Aktivitäten der zentralen Holdinggesellschaften der Gruppe.

Bruttoumsatz

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben)
Bruttoumsatz(a)Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 2018 (angepasst)(b)
AXA Investment Managers 1.225 41 % 1.243 43 %
AXA Assistance 1.415 48 % 1.331 46 %
Sonstige(c) 319 11 % 339 12 %
Summe 2.959 100 % 2.913 100 %
davon:
Gebuchte Bruttobeiträge 1.363 1.332
Sonstige Umsätze(d) 1.596 1.582

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Angepasst: Umgliederung der deutschen und japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland bzw. Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe.

(c) Umfassen AXA Liabilities Managers, AXA Global Re und AXA Life Europe.

(d) Enthalten sind Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligungscharakter und Erträge aus sonstigen Aktivitäten.

Über ihre in mehr als 20 Ländern ansässigen Geschäftseinheiten stellt AXA Investment Managers („AXA IM“) ihren Kunden eine breite Palette an globalen Produkten und Kompetenzen im Bereich Asset Management zur Verfügung, hauptsächlich über Anlagefonds und maßgeschneiderte Portfolios. Zu den Kunden von AXA IM zählen (i) institutionelle Anleger, (ii) Einzelanleger, an die Anlagefonds über AXA und externe Vertriebsnetzwerke vertrieben werden, und (iii) die Versicherungstöchter von AXA sowohl für deren Anlagen auf eigene Rechnung als auch für fondsgebundene Versicherungen. Zu den Schwerpunkten von AXA IM gehören (i) Fixed Income, (ii) Framlington Equities und Rosenberg Equities, (iii) Multi-Asset Client Solutions, (iv) Structured Finance, (v) Real Assets und (vi) die von Chorus verwaltete Absolute-Return-Strategie.

AXA IM hat 2019 weitere innovative Investmentfonds in ihr Angebot aufgenommen, darunter Spezialanlagestrategien, die eine breite Palette von Anlageklassen umfassen (AXA WF Framlington All China Evolving Trends, AXA WF Chorus Systematic Macro, AXA IM WAVe Framlington Biotech), und die Erweiterung ihres Responsible-Investment-Angebots im gesamten Spektrum sowie der Produktreihe Private Markets Impact.

AXA Assistance ist als Tochtergesellschaft der Gruppe zuständig für die Unterstützung von Kunden in Notfällen und alltäglichen Situationen. AXA Assistance gliedert sich in sechs Geschäftsbereiche (Vehicle, Travel, Health, Home, Consumer Electronics und Legal Protection), um Kunden gezielte Dienstleistungen anbieten zu können.

Im Jahr 2019 führte AXA Assistance mehrere innovative Digitalprodukte ein. Die wichtigsten Produkte sind folgende:

- On-Demand-Produkte aus dem Kfz- und Haushaltsbereich ermöglichen es Endkunden ohne Versicherungsschutz in Notfällen, das Netzwerk und Know-how von AXA bei Unterstützungsdiensten auf eigene Kosten zu nutzen.

- E-rescue für Kfz-Unterstützung, eine digitale Self-Service-Anwendung, die in Großbritannien, Spanien, Frankreich, Belgien und bald auch in Deutschland genutzt werden kann.

- Pleeze, entwickelt von der Reisesparte, ist ein mobiler Concierge-Service, der Kundenbedürfnisse proaktiv mithilfe künstlicher Intelligenz und den Erfahrungen aus unserem internationalen Netzwerk vorhersieht.

- BeLive aus dem Segment Health ist eine spezielle und einzigartige Anwendung für Kunden, bei denen ein Tumor diagnostiziert wurde. Sie wird gemeinsam mit der Roche Foundation Medicine angeboten und wurde in Italien eingeführt.

2. Aktivitätsbericht und Kapitalmanagement

2.1. Marktumfeld

Lage am Finanzmarkt

Im Jahr 2019 veranlassten die Handelsspannungen zwischen den USA und China sowie die schwachen Konjunkturindikatoren weltweit die Zentralbanken dazu, starke Stützungssignale zu senden, indem sie ihre Geldpolitik lockerten und die Zinsen senkten. So sanken die Zinsniveaus im Sommer rasch auf historische Tiefstände und in mehreren wichtigen Ländern fielen die Zinsen zehnjähriger Staatsanleihen in den negativen Bereich. In der zweiten Jahreshälfte verhalfen die Auswirkungen der lockeren Zentralbankpolitik und die vorübergehende Entspannung im Handelskonflikt den Aktienmärkten zu neuen Höchstständen, während sich die Renditen von Staatsanleihen erholten.

In Europa belastete die starke Abhängigkeit einiger Länder vom internationalen Handel weiterhin die Wirtschaftsaktivität und führte zu einer schwachen Industrieproduktion in der gesamten Eurozone. Als Reaktion auf die sich abschwächenden Wirtschaftsaussichten lockerte die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Geldpolitik im dritten Quartal, wodurch die Anleiherenditen im Sommer auf historische Tiefstände sanken. Gegen Ende des Jahres folgte eine leichte Erholung. Nachdem der Euro bis Ende September deutlich gegenüber dem US-Dollar abgewertet hatte, machte er den Großteil der Verluste im vierten Quartal 2019 wieder wett, sodass die Abwertung auf das Gesamtjahr betrachtet auf 2 % begrenzt blieb.

Frankreich entwickelte sich besser als die Eurozone insgesamt: Es erzielte 2019 ein BIP-Wachstum von 1,3 %. Da das Land stark auf die Binnenwirtschaft ausgerichtet ist, konnte es den globalen Handelsschwierigkeiten besser standhalten. Im dritten Quartal überschatteten internationale Spannungen die Wachstumsaussichten, worauf die Aktienindizes mit Volatilität reagierten. Da einige der Bedenken im vierten Quartal ausgeräumt werden konnten, verbuchten die französischen Aktienmärkte solide Gewinne. Der CAC 40 stieg gegenüber dem Vorjahr um 26 % - die beste jährliche Entwicklung seit 1999. Im Anschluss an die expansiven Signale der EZB fiel die Rendite zehnjähriger französischer Staatsanleihen im August auf ein Rekordtief von -0,45 %. Zum Jahresende stieg sie wieder auf 0,12 %.

Im Vereinigten Königreich nahm die Unsicherheit bezüglich des Brexits zu. Zunächst wurde der für den 31. März 2019 geplante Ausstieg aus der Europäischen Union verschoben, anschließend drohte der neue Premierminister Boris Johnson mit einem harten Brexit am 31. Oktober 2019 und schließlich kam es im Dezember zu einer vorzeitigen Parlamentswahl. Die britischen Wähler entschieden sich mit großer Mehrheit für die konservative Partei und sprachen sich damit für einen Ausstieg aus der EU im Jahr 2020 aus. Dennoch herrscht weiterhin Unsicherheit in einigen Bereichen. Dadurch blieben die britischen Aktienmärkte deutlich hinter den europäischen und den US-Märkten zurück. Der FTSE 100 legte im Jahresverlauf insgesamt um 12 % zu. Unterdessen stieg das Pfund Sterling während des Jahres, und zwar um 4 % gegenüber dem US-Dollar und um 6 % gegenüber dem Euro.

In den USA belief sich das BIP-Wachstum auf 2,1 % und die Arbeitslosigkeit sank auf den niedrigsten Stand seit mehreren Jahrzehnten. Die Bedenken wegen eines möglichen Handelskriegs mit China belasteten jedoch die Wirtschaft. Die US-Notenbank reagierte rasch mit einer Lockerung ihrer Geldpolitik: Sie senkte den Leitzins dreimal in Folge um jeweils 0,25 %, sodass dieser von 2,5 % bis auf 1,75 % Ende Oktober zurückging. Ungeachtet der Unsicherheit auf internationaler Ebene sorgte die solide Verfassung der inländischen Wirtschaft 2019 für Höhenflüge an den US-Aktienmärkten. So erreichte der S&P 500 neue Rekordstände und legte insgesamt um 29 % zu.

In Asien wurde das Wachstum durch die zunehmenden Handelsspannungen und die Abschwächung der ausländischen Nachfrage vor dem Hintergrund einer Abkühlung des globalen Wirtschaftswachstums belastet. Das japanische BIP-Wachstum übertraf im ersten Quartal 2019 mit 0,6 % die Erwartungen, wofür die Stützungsmaßnahmen der Regierung ausschlaggebend waren. In der zweiten Jahreshälfte kehrte sich die Entwicklung jedoch um, da die Wirtschaft unter der Mehrwertsteuererhöhung sowie den weitreichenden Schäden des Taifuns Hagibis litt. So lag das jährliche BIP-Wachstum bei 0,5 %. In China stabilisierte sich das Wachstum nach einer längeren Phase der Abkühlung. Die Wirtschaft profitierte jüngst von geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen. Sie blieb allerdings weiterhin anfällig für eine Abschwächung im verarbeitenden Gewerbe und für Handelsspannungen. Asiatische Aktien legten in der ersten Jahreshälfte deutlich zu und erholten sich von dem starken Rückgang des letzten Quartals 2018. Auch im weiteren Jahresverlauf kletterten sie nach oben. Wie an anderen Finanzmärkten weltweit wurde die Geldpolitik auch in den asiatischen Schwellenländern gelockert.

Aktienmärkte

Der MSCI World Index stieg um 24,9 %. Der MSCI G7 Index stieg um 25,6 % und der MSCI Emerging Index um 15,1 %.

Der Dow Jones Industrial Average Index verzeichnete einen Anstieg von 22,3 %, während der S&P 500 um 28,9 % zulegte. Die Aktienmärkte in Europa und Japan schlossen 2019 im Plus: Der EUROSTOXX 50 der Eurozone legte um 24,8 % zu, der Nikkei in Tokio um 18,2 % und der FTSE 100 in London um 12,1 %.

Der S&P 500 Implied Volatility Index (VIX) sank von 25,4 % per 31. Dezember 2018 auf 13,8 % per 31. Dezember 2019.

Anleihenmärkte

Die Renditen von Staatsanleihen sanken seit dem 31. Dezember 2018 in reifen Volkswirtschaften und erreichten ihren Tiefststand ungefähr im September 2019. Im letzten Quartal des Jahres stiegen sie in den meisten Märkten wieder leicht an. Die Rendite zehnjähriger US-Treasuries sank insgesamt um 77 Bp. auf 1,92 %; ihren Tiefststand erreichte sie im September mit 1,43 %. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen fiel um 43 Bp. auf -0,19 %; ihr bisher niedrigstes Niveau lag bei -0,74 % im September. Die Rendite zehnjähriger französischer Staatsanleihen fiel um 59 Bp. auf 0,12 %; im August war sie auf ein historisches Tief von -0,45 % gesunken. Die Rendite zehnjähriger belgischer Staatsanleihen gab um 67 Bp. auf 0,1 % nach; sie verzeichnete im August mit -0,4 % ein Rekordtief. Die Rendite zehnjähriger britischer Staatsanleihen sank um 44 Bp. auf 0,83 %, die Rendite zehnjähriger Schweizer Staatsanleihen um 30 Bp. auf -0,47 % und die Rendite zehnjähriger japanischer Staatsanleihen um 2 Bp. auf -0,02 %.

Auch in den meisten Peripherieländern der Eurozone gingen die Renditen der zehnjährigen Staatsanleihen zurück: in Griechenland um 293 Bp. auf 1,46 %, in Italien um 135 Bp. auf 1,43 %, in Portugal um 128 Bp. auf 0,45 %, in Spanien um 95 Bp. auf 0,47 % und in Irland um 79 Bp. auf 0,12 %.

In Europa sank der iTRAXX Main Index gegenüber dem 31. Dezember 2018 um 44 Bp. auf 44 Bp., während der iTRAXX Crossover 147 Bp. verlor und auf 206 Bp. fiel. In den USA fiel der CDX Main Index um 43 Bp. auf 45 Bp.

Der Index der impliziten Volatilität der Euro-Zinssätze (basierend auf 10x10-Euro-Swaptions) stieg von 46,5 % zum 31. Dezember 2018 auf 133,9 % zum 31. Dezember 2019.

Wechselkurse

Wechselkurs zum Periodenende Durchschnittlicher Wechselkurs
31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
(für 1 Euro) (für 1 Euro) (für 1 Euro) (für 1 Euro)
US-Dollar 1,12 1,14 1,12 1,18
Japanischer Yen 122 125 122 130
Britisches Pfund 0,85 0,90 0,88 0,88
Schweizer Franken 1,09 1,13 1,11 1,16

Marktbedingungen

Versicherungsgeschäft

Aktuelle Treiber

Der französische Versicherungsmarkt für Rentenprodukte verzeichnete 2019 ein Wachstum von 4 % auf Prämien in Höhe von 145 Mrd. Euro, wovon 27 % auf fondsgebundene Verträge entfielen. Jedoch sanken die Volumina der fondsgebundenen Verträge, da die Versicherten nach wie vor Investitionen in klassische Produkte bevorzugten. Angesichts der niedrigen Zinsen sind Versicherungsgesellschaften sowohl mit Schwierigkeiten bei der Wiederanlage als auch mit Kapitalbelastungen konfrontiert. Sie haben entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen zu mindern, insbesondere durch Anpassungen der Überschusszahlungen für die Versicherten, sodass die durchschnittliche Rendite der Rentenprodukte auf eigene Rechnung auf ein Allzeittief gesunken ist (um -0,40 Punkte gegenüber 2018 auf rund 1,40 % im Jahr 2019), sowie durch Anreize für Versicherungsnehmer, in andere Fondsprodukte zu anzulegen. Das 2019 in Kraft getretene französische Gesetz PACTE (Gesetz zur Stärkung und Transformation von Unternehmen) verfolgt das Ziel, die Altersvorsorge zu vereinfachen und flexibler zu gestalten, insbesondere durch die Einführung eines einheitlichen Rentensparprodukts (PER). Zudem soll das Gesetz die „Eurocroissance“-Fonds stärken, die Versicherungsgesellschaften dabei unterstützen sollen, den Verkauf wenig kapitalintensiver Produkte zu fördern, während die Versicherungsnehmer von einer Kapitalgarantie bei Fälligkeit sowie von einer höheren Rendite profitieren. Der französische Markt für Vorsorge- und Zusatzkrankenversicherungen wuchs 2019 um 5 % auf 25 Mrd. Euro. Im Zuge der Umsetzung wesentlicher Reformen des Gesundheitssystems in den vergangenen Jahren hat die französische Regierung die Verordnung „100 % Santé“ (100 % Gesundheit) eingeführt, die vorsieht, dass die Kosten für Augenoptik, Zahnersatz und Hörhilfen vollständig übernommen werden. Im Anschluss an die Standardisierung der Verträge infolge der Einführung des Gesetzes „Accord National Interprofessionnel“ (landesweite berufsübergreifende Vereinbarung) entwickeln die Versicherungsgesellschaften derzeit neue und differenzierte Ad-hoc-Dienste wie Telemedizin, Prävention und digitalisierte Prozesse.

Der französische Markt für Schaden- und Unfallversicherungen wuchs 2019 kontinuierlich weiter. Das Jahr war von einer Reihe von Naturkatastrophen geprägt, die sich vor allem im vierten Quartal 2019 ereigneten, wie die Überschwemmungen in Südfrankreich. Von Naturkatastrophen abgesehen traten 2019 keine neuen Schadentrends hervor. Allerdings blieb die Häufigkeit auf einem erhöhten Niveau, was eine selektive Zeichnungspolitik und Tariferhöhungen in den meisten Geschäftsbereichen nach sich zog, insbesondere bei Kfz- und Unfallversicherungen.

In Europa führten das politische Klima und die Handelsspannungen zu einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, wodurch das Umsatzwachstum bei Schaden- und Unfallversicherungen begrenzt war. Die Profitabilität wurde durch schwerwiegende Naturereignisse belastet, darunter das Sturmtief Eberhard, das erhebliche Schäden in Großbritannien, Deutschland und Belgien verursachte, und das Unwetter Dana, das zu Überschwemmungen in Spanien führte. In einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld versuchten die europäischen Versicherungsgesellschaften sich weiter zu differenzieren, z. B. durch Initiativen zur Förderung der Kundenzufriedenheit und Zeichnungsdisziplin, insbesondere am Markt für Kfz-Versicherungen. In Großbritannien wurde die Ogden-Rate, der Abzinsungssatz zur Berechnung der Rückstellungen für Personenschäden, stärker erhöht, als die Branche erwartet hatte. Dadurch gerieten die Gewinne unter Druck und die Preise für Kfz-Versicherungen stiegen. Im Bereich Lebensversicherung und Rentenprodukte belastete der Zinsrückgang die Umsätze und die Rentabilität der Rentenprodukte auf eigene Rechnung, was die Umstellung der Branche auf fondsgebundene Produkte vorantrieb. Während sich die Regierungen zunehmend aus der Alters- und Gesundheitsvorsorge zurückziehen, nutzen Versicherungsgesellschaften die Gelegenheit, ihre Angebote vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung und steigenden Kundenansprüchen auszubauen.

In Japan litt der Markt für Lebensversicherungen und Rentenprodukte, der 2018 eine leichte Erholung verzeichnet hatte, unter der im Februar 2019 eingeführten Neuregelung der Steuervorschriften für steuereffiziente Rentenprodukte, die sich besonders auf KMU in allen Geschäftsbereichen (einschl. Krankenversicherungsmarkt) auswirkte, sowie unter den geringeren Umsätzen mit auf Fremdwährungen lautenden Rentenprodukten in einem Niedrigzinsumfeld. Der Markt für Schaden- und Unfallversicherungen wuchs um 3,6 % und wurde trotz der niedrigen Preise weiterhin vom Kfz-Geschäft dominiert. Das war der Ausweitung des Deckungsumfangs zu verdanken.

In Hongkong hielt das Wachstum am Markt für Lebensversicherungen und Rentenprodukte an. Gestützt wurde es durch die Einführung von Steueranreizen für Rentenprodukte. Der Markt für Schaden- und Unfallversicherungen verzeichnete die höchste Steigerung gegenüber dem Vorjahr seit sechs Jahren. Ausschlaggebend dafür war die Verschärfung der Deckungs- und Preiskonditionen im Anschluss an die großen Verluste durch Taifune und die gesellschaftlichen Unruhen. Am Markt für Krankenversicherungen, der von der Einführung steuervergünstigter, nach dem Voluntary Health Insurance Scheme zertifizierter Angebote profitierte, hielt das Wachstum an.

In den USA führte die Schwere der Versicherungsschäden kommerzieller Versicherer weltweit, die in den vergangenen Jahren zu beobachten war, 2019 zu einer Beschleunigung des Preiserhöhungszyklus. So verzeichneten mehrere Geschäftsbereiche Preisanstiege im zweistelligen Bereich. Am US-Markt für Schadenversicherungen ergriffen die Versicherer 2019 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Profitabilität, nachdem der Sektor in den vergangen Jahren durch erhebliche Naturereignisse und von Menschen verursachte Großschäden belastet worden war. Führende Schadenversicherer haben daher ihre Preise weiter erhöht, ihre Deckung angepasst und ihre Kapazitäten selektiv eingesetzt. Am US-Markt für Unfallversicherungen erhöhte sich die Schwere der Versicherungsschäden angesichts der im vergangenen Jahr beobachteten „Social Inflation“. Dies zeigte sich zunächst bei den Personenschäden im kommerziellen Geschäft und anschließend in anderen Segmenten des US-Unfallversicherungsgeschäfts. Der Bereich Manager-Haftpflichtversicherung wird angesichts stärkerer Regulierung und neuer Technologien zunehmend komplex. Prozessfinanzierungen durch Dritte und Erwartungen höherer Schadenersatzzahlungen veranlassen weiterhin zu Rechtsstreiten in Form von Wertpapiersammelklagen.

High Potentials

Bei den Asia High Potentials blieb der Versicherungsmarkt durch das Wirtschafts- und Branchenumfeld herausfordernd. In China stiegen die Prämien von Life & Savings nach der Entscheidung der Versicherer, den Schwerpunkt auf reguläre Vorsorgeprodukte zu verlagern, moderat an. Der Schaden- und Unfallversicherungsmarkt erzielte erneut ein zweistelliges Wachstum, das hauptsächlich dem SUH-Geschäft zu verdanken war. In Thailand verzeichnete der Markt für Lebensversicherungen und Rentenprodukte ein starkes Wachstum, denn er profitierte von höheren Umsätzen mit Rentenprodukten auf eigene Rechnung sowie fondsgebundenen Produkten, und auch an den Märkten für Krankenversicherungen sowie Kfz-, Sach- und Unfallversicherungen hielt das Wachstum an. In Indonesien tendierte das Geschäft mit Lebensversicherungen und Rentenprodukten dank der guten Entwicklung der Agenturen leicht nach oben. Auf den Philippinen war angesichts der ungünstigen Bedingungen an den Finanzmärkten eine Abschwächung des Marktes für Lebensversicherungen und Rentenprodukte zu beobachten.

In den internationalen Märkten legte das Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft in Mexiko aufgrund des positiven Trends im SUH-Geschäft zu. Die Bereiche Krankenversicherungen sowie Lebensversicherungen und Rentenprodukte verzeichneten sowohl in Mexiko als auch in Brasilien ein starkes Wachstum.

Rankings und Marktanteile

Im Folgenden finden Sie das Ranking und den Marktanteil von AXA in den jeweiligen Hauptländern, in denen die Gruppe tätig ist:

Property & Casualty Life & Savings
Ranking Marktanteil (%) Ranking Marktanteil (%) Quellen
Aktuelle Treiber
Frankreich 2 13,2 3 8,8 FFA zum 31. Dezember 2019.
Schweiz 1 13,0 4 10,0 Schweizerischer Versicherungsverband (SVV), Marktanteil auf Grundlage von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung und Marktschätzungen des SVV zum 30. Januar 2020.
Deutschland 5 4,9 8 4,3 Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum 31. Dezember 2018.
Belgien 1 19,6 6 7,7 Assuralia (Dachverband belgischer Versicherungsunternehmen), basierend auf gebuchten Bruttobeiträgen zum 30. September 2019.
Großbritannien 2 8,1 - - UK General Insurance: Competitor Analytics 2019, Global Data zum 31. Dezember 2019.
Irland 1 27,1 - - Insurance Ireland P&C Statistics 2018 zum 31. Dezember 2018.
Spanien 5 6,2 11 2,7 Spanischer Versicherungsverband ICEA zum 31. Dezember 2019.
Italien 5 5,7 6 4,3 Associazione Nazionale Imprese Assicuratrici (ANIA) zum 31. Dezember 2018.
Japan - - 13 2,9 Veröffentlichte Finanzberichte (außer Kampo Life) für die 12 Monate bis zum 30. September 2019.
Hongkong 1 7,7 7 4,9 Statistiken der Insurance Authority, basierend auf gebuchten Bruttobeiträgen zum 30. September 2019.
XL (Lloyd’s) 1 7,1 - - Lloyd’s Annual Report 2018 zum 31. Dezember 2018.
XL Reinsurance 9 2,6 - - AM Best 2018 zum 31. Dezember 2018.
High Potentials
Thailand 28 1,1 4 9,4 Statistikbericht der TLAA (Thai Life Assurance Association) und TGIA (Thai General Insurance Association) zum 31. Dezember 2019.
Indonesien - - 4 6,6 AAJI-Statistiken zum 30. September 2019, basierend auf gewichteten Beitragssummen des Neugeschäfts.
Philippinen - - 5 11,1 Insurance Commission basierend auf der Gesamtsumme der Beitragseinnahmen zum 30. September 2019.
China 18 0,5 11 1,8 Chinesische Banken- und Versicherungsaufsicht CBIRC zum 31. Dezember 2019.
Mexiko 4 8,2 10 2,1 Mexikanischer Versicherungsverband AMIS zum 30. September 2019.
Brasilien 9 3,1 - - Brasilianische Versicherungsaufsicht SUSEP zum 31. Oktober 2019.

Asset Management

Die Asset-Manager profitierten 2019 von günstigen Marktbedingungen, da sich das verwaltete Vermögen sowohl durch die niedrigen Zinsen als auch die gute Entwicklung an den Aktienmärkten erhöhte. Dadurch stiegen in der gesamten Branche die Verwaltungs- und die Performancegebühren. Dabei war das Jahr von zwei sehr unterschiedlichen Phasen geprägt. In der ersten Jahreshälfte zogen sich die Anleger aus volatilen Märkten zurück und schichteten in sichere Häfen um, während sie sich in der zweiten Jahreshälfte angesichts der lockeren Geldpolitik und der Rekordhausse an den Aktienmärkten wieder risikoreicheren Anlageklassen zuwandten.

2019 blieben die Managementgebühren gemessen in Basispunkten jedoch in der gesamten Branche weiter unter Druck. Ausschlaggebend dafür waren der hohe Wettbewerbsdruck unter den Anbietern und die anhaltende Verlagerung von aktiven hin zu passiven Anlagen, wodurch die den Kunden für liquide Anlageklassen in Rechnung gestellten Gebühren weiter sanken.

Vor diesem Hintergrund arbeiteten institutionelle Anleger und Asset-Manager weiter zusammen, um im Ringen um Rendite in einem schwachen wirtschaftlichen Umfeld alternative Anlagearten zu nutzen, darunter strukturierte Produkte und Immobilien. Allerdings dämpfen Kapitalbeschränkungen auf Anlegerseite und das strenge regulatorische Umfeld auf Seite der Asset-Manager weiterhin den Appetit.

Des Weiteren war zu beobachten, dass die Asset-Manager auf gesellschaftliche Entwicklungen reagierten. Das zeigt sich insbesondere in der Ausweitung ihres Angebots an ESG-Anlagen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und der Neubewertung ihres Angebots in bestimmten Anlageklassen und Branchen (z. B. Waffen, Kohle, Tabak, fossile Brennstoffe).

2.2. Überblick über den Geschäftsverlauf

Governance

Wiederernennung von Jean-Pierre Clamadieu als Director und Ratifizierung der Hinzuwahl von Elaine Sarsynski als Director

Am 24. April 2019 genehmigte die Hauptversammlung von AXA die Wiederernennung von Jean-Pierre Clamadieu als Director für eine Amtszeit von vier Jahren. Auf der Sitzung des Verwaltungsrats im Anschluss an die Hauptversammlung wurde seine Ernennung zum Vorsitzenden des Compensation & Governance Committee und zum Senior Independent Director bestätigt. Auf der Hauptversammlung von AXA wurde zudem die Hinzuwahl von Elaine Sarsynski als Director für die verbleibende Amtszeit ihres Vorgängers ratifiziert, d. h. bis zum Ablauf der 2021 einberufenen Hauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das vorherige Geschäftsjahr.

Étienne Bouas-Laurent per Januar 2020 zum Group CFO ernannt. Étienne Bouas-Laurent, Karima Silvent und Georges Desvaux nun Mitglieder des Management Committee von AXA

Am 20. Juni 2019 gab AXA bekannt, dass Étienne Bouas-Laurent, ehemals CEO von AXA Hong Kong, zum 1. September 2019 die Rolle des Deputy Chief Financial Officer übernehmen, in das Management Committee von AXA eintreten und zum 1. Januar 2020 Gérald Harlin als Group Chief Financial Officer ablösen werde. Étienne Bouas-Laurent ist seit 1997 für die Gruppe tätig und übernahm während dieser Zeit verschiedene Rollen im finanziellen und operativen Bereich.

Alban de Mailly Nesle, Chief Risk Officer, Head of Insurance Office und Mitglied des Management Committee, wurde zum Chief Risk and Investment Officer ernannt. Er übernimmt damit zusätzlich zur Leitung von Group Risk Management und Ceded Reinsurance die Verantwortung für das Group Investment Department.

Georges Desvaux, ehemals Senior Partner bei McKinsey & Company, wurde zum 1. September 2019 zum Chief Strategy and Business Development Officer von AXA ernannt und in das Management Committee aufgenommen.

Karima Silvent, Chief Human Resources Officer, trat zum 1. September 2019 in das Management Committee von AXA ein.

Veränderungen in der Führung von AXA IM, um neue Phase ihrer Entwicklung einzuleiten

Am 14. Oktober 2019 kündigte AXA an, dass Gérald Harlin, Group Deputy CEO und Group CFO, zum 1. Dezember 2019 zum Executive Chairman von AXA IM ernannt werde, um die nächste Phase der Strategie von AXA IM umzusetzen, wodurch die Entwicklung des Unternehmens vorangetrieben werden soll. Gérald Harlin berichtet in dieser Funktion weiterhin an Thomas Buberl, CEO von AXA.

Andrea Rossi, der AXA IM seit 2013 geleitet hatte, trat als CEO zurück und wurde per 1. Dezember 2019 strategischer Berater von Gérald Harlin. Seitdem berichten alle Mitglieder des Management Board von AXA IM an Gérald Harlin. Christof Kutscher, der seit 2014 das Amt des Chairman des Board of Directors von AXA IM innehatte, trat zurück. Gérald Harlin folgte ihm am 14. Oktober 2019 als Chairman of the Board nach.

Im Anschluss an die Übertragung seiner Aufgaben als Group CFO auf Étienne Bouas-Laurent zum Jahresende 2019 blieb Gérald Harlin Group Deputy CEO.

Matthieu Bébéar und Guillaume Borie in neuen Funktionen. Benoît Claveranne übernahm Leitung von AXA Next

Am 15. November 2019 kündigte AXA an, dass Matthieu Bébéar, vormals Deputy CEO von AXA France und CEO von AXA Particuliers & IARD Entreprises, zum Chief Business Officer von AXA International & New Markets und Strategic Development Officer für Lateinamerika ernannt wurde. Er berichtet an Benoît Claveranne, CEO von AXA International & New Markets und Mitglied des AXA Group Management Committee.

Guillaume Borie, ehemals Group Chief Innovation Officer und CEO von AXA Next, übernahm die Funktion des Deputy CEO von AXA France und CEO von AXA Particuliers & IARD Entreprises. Er berichtet an Jacques de Peretti, Chairman und CEO von AXA France und Mitglied des AXA Group Management Committee.

Auf Ebene des AXA Group Management Committee ist Benoît Claveranne zusätzlich zu seiner derzeitigen Funktion für die Beaufsichtigung unseres Innovationsökosystems verantwortlich und verfolgt die unternehmensweite Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Gesundheitsbereich. Daher berichtet der CEO von AXA Next nun an ihn.

Diese Ernennungen wurden am 1. Januar 2020 wirksam.

Delphine Maisonneuve zum CEO von AXA Next und zum Group Chief Innovation Officer ernannt

Am 4. Dezember 2019 gab AXA bekannt, dass Delphine Maisonneuve, ehemals CEO von AXA Brazil, zum 1. Januar 2020 zum CEO von AXA Next und zum Group Chief Innovation Officer ernannt werde.

Sie berichtet an Benoît Claveranne, CEO von AXA International & New Markets und Mitglied des AXA Group Management Committee, und wird Nachfolgerin von Guillaume Borie, der zum Deputy CEO von AXA France und CEO von AXA Particuliers & IARD Entreprises ernannt wurde.

In ihrer neuen Position wird Delphine Maisonneuve die Bemühungen von AXA in der Entwicklung, Prüfung und Umsetzung innovativer Versicherungs- und Serviceangebote im gesamten Unternehmen fortsetzen, die im Zeichen der „Payer to Partner“-Strategie stehen. Sie wird zudem das unternehmensweite Innovationsökosystem in enger Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen ausbauen und fördern.

Scott Gunter zum CEO von AXA XL ernannt

Am 20. Februar 2020 gab AXA die Ernennung von Scott Gunter, ehemals Senior Vice-President der Chubb Group und President des Bereichs North America Commercial Insurance von Chubb, zum CEO von AXA XL bekannt. Er tritt die Nachfolge von Greg Hendrick an und wurde Mitglied des Management Committee von AXA. Er berichtet an Thomas Buberl, CEO von AXA.

Diese Änderungen traten vorbehaltlich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen sofort in Kraft.

Signifikante Übernahmen

Abschluss des Erwerbs des verbleibenden Anteils von 50 % an AXA Tianping

Am 13. Dezember 2019 gab AXA den Abschluss des Erwerbs des verbleibenden Anteils von 50 %[8] an AXA Tianping Property & Casualty Insurance Company Ltd. („AXA Tianping“) von den inländischen Aktionären[9] bekannt, wodurch AXA zur größten P&C-Versicherungsgesellschaft im chinesischen Markt wurde, die sich vollständig in ausländischem Besitz befindet.

Die endgültige gesamte Gegenleistung für die Übernahme des 50%-Anteils belief sich auf 4,6 Mrd. RMB[10] (590 Mio. Euro[11]) in bar.

Der endgültige Abschluss der Transaktion erfolgte nach Erfüllung der gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen.

AXA Tianping wurde im Abschluss der AXA Group zum 31. Dezember 2019 voll konsolidiert.

Signifikante Veräusserungen

Abschluss des Verkaufs des ukrainischen Geschäfts von AXA

Am 14. Februar 2019 gab AXA den Abschluss des Verkaufs ihres Nicht-Lebensversicherers (AXA Insurance[12]) und ihres Lebensversicherers (AXA Insurance Life) in der Ukraine an Fairfax Financial Holdings Limited bekannt.[13]

Auflösung der Verkaufsvereinbarung für die AXA Mbask Insurance Company in Aserbaidschan

Am 4. April 2019 erklärte AXA, dass die am 21. Februar 2018 bekannt gegebene Vereinbarung mit Elkhan Garibli über den Verkauf des Nicht-Lebensversicherungsgeschäfts von AXA in Aserbaidschan (AXA MBask Insurance Company OJSC) unwirksam geworden sei.

Die AXA Mbask Insurance Company hat Versicherungsabschlüsse eingestellt und verwaltet nur noch das bestehende Portfolio, um ihr Versicherungsgeschäft in Aserbaidschan so bald wie möglich unter Wahrung der Interessen der bestehenden Kunden einzustellen.

Verkauf der AXA Bank Belgium und Abschluss einer langfristigen Versicherungsvertriebspartnerschaft mit der Crelan Bank

Am 25. Oktober 2019 gab AXA den Abschluss einer Vereinbarung über den Verkauf ihres Bankgeschäfts in Belgien, AXA Bank Belgium, an die Crelan Bank („Crelan“) bekannt.

Gemäß der Vereinbarung verkauft AXA 100 % der AXA Bank Belgium an Crelan für eine Gegenleistung von insgesamt 620 Mio. Euro, die sich wie folgt zusammensetzt: (i) Barzahlung von 540 Mio. Euro[14] und (ii) vollständige Übertragung von Crelan Insurance (bewertet mit 80 Mio. Euro), der Versicherungsgesellschaft von Crelan, die Vorsorgeversicherungen für von Crelan ausgegebene Kredite bietet, an AXA Belgium.

Zudem haben AXA und Crelan den Abschluss einer langfristigen Vertriebspartnerschaft für P&C- und Vorsorgeversicherungen[15] vereinbart. Dadurch wird die bestehende Partnerschaft zwischen der AXA Bank Belgium und AXA Belgium auf das gesamte Netzwerk von Crelan ausgeweitet.

Die finanziellen Auswirkungen sind die folgenden:

- Es wird erwartet, dass diese Transaktion einen positiven Effekt von ca. 4 Punkten auf die Solvency-II-Quote der AXA Gruppe haben wird.

- Sie hatte einen einmaligen negativen Effekt auf den Jahresüberschuss[16] in Höhe von ca. 0,6 Mrd. Euro im Konzernabschluss der AXA Gruppe 2019.

- Das operative Ergebnis der AXA Bank Belgium betrug 2018 47 Mio. Euro.[17]

Außerdem übernimmt AXA Belgium einen Minderheitsanteil von 9,9 %[18] an Crelan NV[19] und der AXA Bank Belgium und investiert 90 Mio. Euro, die vollständig durch den Erwerb der bedingten Pflichtwandelanleihen, welche die AXA Bank Belgium zuvor an die AXA Group ausgegeben hatte, durch Crelan für 90 Mio. Euro finanziert werden.

Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen, und dürfte im zweiten Quartal 2020 vollzogen werden.

Partnerschaften und Innovation

AXA weitet „Payer-to-Partner“-Strategie in den Schwellenländern über innovative Systeme für die Gesundheitsversorgung aus

Am 17. Juli 2019 kündigte AXA die Ausweitung ihrer „Payer-to-Partner“-Strategie in den Schwellenländern an. AXA schafft mit dem Aufbau eigener medizinischer Zentren, die direkt mit ihren Krankenversicherungsleistungen verbunden sind, eine digitale und physische Umgebung für die Gesundheitsversorgung. Indem sie Dienste kombiniert, die normalerweise von verschiedenen Anbietern erbracht werden, will AXA ihren Kunden die medizinische Versorgung erleichtern.

AXA verfolgt das Ziel, bis zu 50 medizinische Einrichtungen zu eröffnen, die bis 2023 insgesamt 1,5 Millionen Kunden in den Schwellenmärkten versorgen können. Die ersten Zentren werden in Mexiko (Lateinamerika) und in Ägypten (Afrika) eröffnet, weitere wichtige Schwellenländer sollen folgen.

In diesen Einrichtungen sollen eine fortschrittliche Diagnostik, Laborausstattung und medizinische Beratung in wichtigen Fachgebieten zur Verfügung stehen. So möchte AXA ihren Kunden eine erschwingliche, qualitativ hochwertige und reibungslose Patientenerfahrung in Ländern bieten, in denen vielen Einzelpersonen und Familien eine kostengünstige und gleichzeitig hochwertige Gesundheitsversorgung noch immer verwehrt bleibt.

In Mexiko gab AXA die Gründung eines Joint Ventures mit Keralty zur Entwicklung eines vertikal integrierten Gesundheitssystems bekannt, das eine hochwertige tägliche Gesundheitsversorgung umfasst. Keralty ist der führende Krankenversicherer und Dienstleister Kolumbiens und verfügt über eine wesentliche Präsenz in den USA und Brasilien. Parallel dazu eröffnet AXA in Ägypten zu 100 % in ihrem Besitz befindliche Diagnose- und Grundversorgungszentren. Unterstützt wird AXA dabei von World Health Management als technischem Partner, der über Erfahrung in der Gestaltung und dem Aufbau von Gesundheitseinrichtungen verfügt.

Diese Initiativen sind Resultate der Strategie von AXA, Gesundheitslösungen in den Schwellenländern anzubieten, wo die Bevölkerung in den bestehenden Gesundheitssystemen häufig hohe nicht erstattungsfähige Ausgaben schultern muss.

AXA leitet neue Phase ihrer Klimastrategie ein, um die Entwicklung hin zu einer kohlenstoffarmen und widerstandsfähigeren Wirtschaft zu beschleunigen

Am 27. November 2019 verkündete AXA den Beginn einer neuen Phase ihrer Klimastrategie, die das Ziel verfolgt, die Entwicklung hin zu einer kohlenstoffarmen und widerstandsfähigeren Wirtschaft bis zum Jahr 2050 gemäß den Zielvorgaben des Pariser Klimaabkommens zu beschleunigen. Diese Ankündigung erfolgte anlässlich des „AXA Climate Impact Day“, einer von AXA unter Ausrichtung an den Principles for Sustainable Insurance der Vereinten Nationen (UN PSI) organisierten Veranstaltung.

Um diese neue Phase erfolgreich zu Ende zu bringen, wird AXA alle Hebel in Bewegung setzen, die ihr als globaler Investor, Versicherer und Wegbereiter für Kooperationen zur Verfügung stehen:

Als globaler Investor

AXA verfolgt das Ziel, das Treibhauspotenzial[20] seiner Investments bis 2050 auf unter 1,5 °C zu senken. Dazu verdoppelt die Gruppe ihre Zielvorgabe für grüne Investitionen auf 24 Mrd. Euro bis 2023. Zudem investiert AXA in Übergangsanleihen, eine innovative von AXA Investment Managers entwickelte Anlageklasse, die Unternehmen beim Übergang zu weniger kohlenstoffintensiven Geschäftsmodellen unterstützen soll. Sie stellt eine wichtige Ergänzung zu grünen Anleihen dar, die Projekte finanzieren sollen, welche bereits eine umweltfreundliche Wirkung haben.

Nachdem AXA vollständig aus Unternehmen mit auf Kohle basierenden Geschäftsmodellen ausgestiegen ist, besteht ihr neues Ziel darin, auf eine kohleenergiefreie Welt hinzuarbeiten. Daher wird AXA ihre Veräußerungsstrategie verstärken, um bis 2030 vollständig aus der Kohlebranche in den OECD- und EU-Ländern auszusteigen. Der Rest der Welt soll bis 2040 folgen. Auf kurze Sicht werden bestehende Anlagegrenzwerte verschärft, speziell für Unternehmen, die neue Kohlekapazitäten entwickeln.

Als globaler Versicherer

AXA wird ihr Know-how in Bezug auf den Klimawandel und innovative Technologien nutzen, um neue Dienste zum Schutz ihrer Kunden und der Gesellschaft anzubieten. Über AXA Climate wird die Gruppe im Dezember FastCat einführen, einen neuen parametrischen Hilfsdienst. Dieser bietet Wetterwarnlösungen und rund um die Uhr verfügbare Echtzeit-Einschätzungen über Satellitenbilder und Drohnen, um von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Zyklonen und Bränden betroffene Gemeinschaften und Unternehmen zu unterstützen.

Auch die Underwriting-Richtlinie von AXA wird für den Kohlebereich verschärft. Die Gruppe wird Versicherungsgeschäfte mit Kunden verbieten (mit Ausnahme von Leistungen an Arbeitnehmer), die neue Kohlprojekte mit einer Kapazität von mehr als 300 MW entwickeln, und die Underwriting-Dienste für kohlebezogene Geschäfte weiter einschränken.

Als Wegbereiter für Kooperationen

Wir sind fest davon überzeugt, dass der Kampf gegen den Klimawandel nur in Kooperation mit allen Akteuren erfolgreich sein kann.

Daher ist AXA der vor Kurzem gegründeten Net-Zero Asset Owner Alliance beigetreten, einem Zusammenschluss institutioneller Anleger, die das Ziel verfolgen, die mit ihren Investments verbundenen Netto-Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 auf null zu reduzieren, um ihre Portfolios mit dem 1,5-Grad-Ziel in Einklang zu bringen. AXA wird wesentlich zu dieser Initiative beitragen, indem sie ihre Erfahrungen mit Instrumenten zur Klimafinanzierungsmethodik einbringt, die für die Finanzierung einer erfolgreichen Umstellung auf eine grüne Wirtschaft unabdingbar sind.

AXA hat sich zudem dem C40-Netzwerk angeschlossen, einer Partnerschaft der größten Städte, die einen von zwölf Bewohnern weltweit vertritt und dazu beitragen möchte, Stadtgebiete widerstandsfähiger gegen Naturkatastrophen zu machen. Der erste AXA-C40-Bericht zur Widerstandsfähigkeit von Städten wurde heute veröffentlicht. Er enthält Empfehlungen und Fallbeispiele zur Förderung der Kooperation verschiedener Stakeholder und zur Minderung der Folgen von Naturkatastrophen auf städtische Netzwerke.

Kapital- und Schuldenmassnahmen / Sonstige

Ratings von AXA

Am 5. April 2019 bestätigte Moody’s Investors Service das auf „Aa3“ lautende Rating der Finanzkraft der wichtigsten Versicherungstöchter von AXA und änderte den Ausblick von negativ auf stabil.

Am 24. Juli 2019 bestätigte S&P Global Ratings das Rating der langfristigen Finanzkraft der wichtigsten operativen Tochtergesellschaften von AXA von „AA-“ mit stabilem Ausblick.

Am 10. Dezember 2019 bestätigte Fitch Ratings das auf „AA-“ lautende Rating der Finanzkraft der wichtigsten operativen Tochtergesellschaften der AXA und änderte den Ausblick von stabil auf positiv.

Vorstellung der neuen globalen Markenbotschaft der AXA Gruppe: „Know you can - Du kannst den Unterschied machen“

Am 1. Februar 2019 präsentierte AXA ihren neuen Slogan, der im nächsten Jahr in allen Märkten eingeführt wird: „Know you can - Du kannst den Unterschied machen“. Diese Haltung symbolisiert das neue Versprechen von AXA an Kunden, ein motivierender Partner zu sein, der ihnen die Zuversicht gibt, ihre Ziele erreichen und vorankommen zu können. Dieses neue Versprechen spielt eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des strategischen Ziels von AXA, den Übergang vom Kostenträger zum Partner für ihre Kunden zu vollziehen.

Der neue Slogan wird im Rahmen einer globalen Kampagne mit einer der größten Tennisspielerinnen aller Zeiten umgesetzt: Serena Williams. Diese Kampagne verkörpert Erfolg und Selbstvertrauen und symbolisiert die Werte und Ambitionen von AXA. Die Werbefilme mit Serena Williams stehen im Mittelpunkt einer umfassenden Kommunikationskampagne, die auch die Spieler des FC Liverpool[21] und die strategischen Geschäftsfelder Kranken-, Vorsorge- und Unternehmensversicherungen der AXA beinhaltet. Darüber hinaus wird durch Beispiele das Engagement der Gruppe auf lokaler Ebene verdeutlicht.

AXA schließt zweites Stammaktienangebot von Equitable Holdings, Inc.[2] und Aktienrückkauf erfolgreich ab

Am 25. März 2019 gab AXA bekannt, dass sie ein öffentliches Zweitangebot von 40.000.000 Aktien ihrer US-Tochtergesellschaft Equitable Holdings, Inc. („EQH“) (das „Angebot“) zu einem öffentlichen Angebotspreis von 20,50 USD pro Aktie und den Verkauf von 30.000.000 Aktien (der „Aktienrückkauf“) zu dem von den Konsortialbanken im Rahmen des Angebots gezahlten Preis pro Aktie an EQH erfolgreich abgeschlossen hat. Darüber hinaus übten die Konsortialbanken die Mehrzuteilungsoption zum Kauf von 6.000.000 zusätzlichen Aktien von EQH vollständig aus.

Der Nettoerlös[23] aus dem Verkauf von 76.000.000 Aktien von EQH im Rahmen des Angebots, der vollständigen Ausübung der den Konsortialbanken gewährten Mehrzuteilungsoption und dem Aktienrückkauf belief sich auf 1,5 Mrd. USD (1,3 Mrd. EUR[24]). Nach diesem Verkauf ist die Beteiligung von AXA an EQH von 60,1 %[25] 4 auf 48,3 %[26] zurückgegangen.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Angebots und des Aktienrückkaufs wurde die verbleibende nicht beherrschende Minderheitsbeteiligung an EQH dekonsolidiert und anschließend nach der Equity-Methode bilanziert.

Das Angebot und der Aktienrückkauf wirkten sich mit 0,6 Mrd. Euro negativ auf den Jahresüberschuss aus. Dieser Effekt resultierte aus der Differenz zwischen dem Angebotspreis und dem Konzernbuchwert[27] (i) der im Rahmen der Transaktion veräußerten Aktien von EQH und (ii) des im Besitz von AXA verbleibenden Anteils von 48,3 %[28] an EQH (d. h. der im Zuge der Dekonsolidierung in Kauf zu nehmende Verlust).

Die Transaktion trug dazu bei, dass sich die Verschuldungsquote von AXA[29] um 1,0 Punkte[30] verringerte.

AXA schließt zweites Stammaktienangebot von Equitable Holdings, Inc.[31] erfolgreich ab

Am 7. Juni 2019 gab AXA den erfolgreichen Abschluss eines zweiten öffentlichen Angebots von weiteren 40.000.000 Stammaktien von EQH bekannt.

Der Nettoerlös9 von AXA aus dem Verkauf von 40.000.000 Aktien von EQH belief sich auf 834 Mio. US-Dollar (739 Mio. Euro)[32] [33]. Nach diesem Verkauf ist die Beteiligung von AXA an EQH von 48,3 %6 [34] auf 40,1 %6 12 zurückgegangen. Darüber hinaus gewährte AXA den Konsortialbanken eine 30-tägige Option zum Kauf von bis zu 6.000.000 weiteren Aktien von EQH.

Am 8. Juli 2019 gab AXA bekannt, dass die Konsortialbanken des am 7. Juni 2019 abgeschlossenen Zweitangebots von Stammaktien (das „Angebot“) von EQH ihre Option zum Kauf von weiteren 6.000.000 EQH-Stammaktien von AXA vollständig ausgeübt hatten. Die Transaktion unterlag denselben Bedingungen wie das Angebot.

Der Nettoerlös10 von AXA aus der Ausübung der Option durch die Konsortialbanken belief sich auf 125 Mio. USD (112 Mio. EUR[35]), was einem Nettopreis10 von 20,85 USD je Aktie entspricht. Nach dem Verkauf dieser zusätzlichen Aktien ist die Beteiligung von AXA an EQH von 40,1 %6 12 auf 38,9 %6 12 zurückgegangen.

AXA schließt Verkauf ihres verbleibenden Anteils an Equitable Holdings, Inc.[36] erfolgreich ab

Am 13. November 2019 gab AXA den erfolgreichen Abschluss eines zweiten öffentlichen Angebots von 144.000.000 Stammaktien von EQH bekannt. Aus dem Abschluss des Angebots ergab sich für AXA ein Nettoerlös10 von ca. 3,1 Mrd. USD (ca. 2,9 Mrd. EUR[37]), was einem Nettopreis10 von 21,80 USD je Aktie entspricht. Anschließend wurden im Dezember 2019 3 Mio. Stammaktien von EQH verkauft.

Shareplan 2019

Am 2. Dezember 2019 zog AXA Bilanz über das Angebot eines Aktienpakets an Arbeitnehmer („Shareplan 2019“), einer ausschließlich für Mitarbeiter weltweit reservierten Erhöhung des Anteilskapitals, das am 26. August 2019 angelaufen war. Circa 26.000 Mitarbeiter in 40 Ländern, d. h. beinahe 24 % der berechtigten Mitarbeiter, nahmen am Shareplan 2019 teil.

Die kumulierten Einkünfte aus dem Angebot beliefen sich auf über 375 Mio. Euro für insgesamt mehr als 18 Millionen neu ausgegebene Aktien, die zu einem Kurs von 18,30 Euro für den klassischen Plan und 21,73 Euro für den gehebelten Plan gezeichnet wurden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt.

Nach Abschluss des Shareplan 2019 am 31. Dezember 2019 hielten Mitarbeiter von AXA und deren Vertreter 4,28 % des gezeichneten Kapitals und 6,09 % der Stimmrechte.

Die Gesamtanzahl der ausstehenden AXA-Aktien betrug zum 31. Dezember 2019 2.417.695.123.

Aktienrückkaufprogramm

Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Lieferung von Aktien und zur Bereinigung des verwässernden Effekts bestimmter aktienbasierter Vergütungspläne[38] oder Aktienpakete für Arbeitnehmer[39] hat AXA zum 31. Dezember 2019 26.420.747 Aktien zurückgekauft. Diese Aktien wurden den Begünstigten von aktienbasierten Vergütungsplänen angedient oder eingezogen, jeweils in Einklang mit dem Aktienrückkaufprogramm.[40]

- Dies spiegelt die Auswirkungen der Dekonsolidierung von EQH wider, jedoch nicht die beabsichtigte Verwendung der Erlöse zur Reduzierung der Verschuldungsquote von AXA auf die Zielspanne von 25–28 % bis 2020.

2.3. Aktivitätsbericht

Aktivitäts- und Ertragskennzahlen

Am 25. März 2019 schloss AXA einen weiteren Verkauf ihrer Beteiligung an Equitable Holdings, Inc. („EQH“) ab, sodass ihr Anteil an EQH von 60,1 % auf 48,3 % zurückging. Die Verringerung ihrer Stimmrechtsanteile auf unter 50 % sowie der Vorstandsmitgliedschaft auf einen Minderheitsanteil führte zu einem Verlust der Beherrschung von AXA über EQH. Allerdings übt AXA weiterhin wesentlichen Einfluss auf EQH aus. Dies hatte folgende Konsequenzen:

- AXA dekonsolidierte EQH am 31. März 2019 und verbuchte eine negative Auswirkung auf den Jahresüberschuss von 0,6 Mrd. EUR (einschl. der Umgliederung des damit zusammenhängenden sonstigen Ergebnisses und der entsprechenden Währungsumrechnungsrücklage), die der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem konsolidierten Buchwert von EQH zum Datum der Dekonsolidierung entspricht.

- AXA bilanzierte ihre verbleibende Beteiligung an EQH vom 1. April bis zum 13. November 2019 nach der Equity-Methode und gliederte die Eigenkapitalkomponente der Pflichtwandelanleihen (Mandatory Exchangeable Bonds, „MEB“) von den nicht beherrschenden Anteilen in den Posten finanzielle Verbindlichkeit um.

Zwischen dem 13. November 2019 und dem 31. Dezember 2019 schloss AXA den Verkauf ihrer verbleibenden Beteiligung an EQH ab, ohne 44.162.500 Stammaktien von EQH, die hauptsächlich der Anzahl der Aktien von EQH entsprechen, die bei Rückzahlung der Anleihen von AXA SA im Mai 2021 verpflichtend in Aktien von EQH umzutauschen sind. Durch diesen Verkauf sank die verbleibende Beteiligung von AXA unter 10 %. Daher dekonsolidierte AXA ihre verbleibende Beteiligung an EQH, die nach der Equity-Methode bilanziert wurde, und bilanzierte ihre verbleibende Beteiligung an EQH als zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswert im sonstigen Gesamtergebnis nach IAS 39.

Folglich umfasst der Beitrag der Vereinigten Staaten zum Bruttoumsatz in diesem Aktivitätsbericht die dreimonatige Geschäftstätigkeit bis zum Zeitpunkt der Dekonsolidierung (31. März 2019).

Dennoch enthielt der APE- und Neugeschäftswert-Beitrag der USA 2019 die Geschäftstätigkeit bis zum 13. November 2019 auf Grundlage des Konzernanteils, bis AXA ihren wesentlichen Einfluss über EQH verloren hatte.

Zudem enthielt der Beitrag der Vereinigten Staaten zum operativen Ergebnis 2019 die Geschäftstätigkeit bis zum 13. November 2019 und wurde vollständig unter „Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen“ ausgewiesen. Infolgedessen wurde der Beitrag von EQH bei der Berechnung der Combined Ratio von Health und Protection für das Jahr 2019 nicht berücksichtigt.

Aktivitätsindikatoren

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 (angepasst)(a) 31.Dezember 2019 / 31.Dezember 2018 (angepasst)(a) & (b)
Bruttoumsatz(c) 103.532 102.874 5,1 %
Frankreich 26.182 25.175 3,9 %
Europa 34.415 36.508 4,1 %
Asien 9.860 8.973 3,8 %
AXA XL 18.741 6.287 10,2 %
Vereinigte Staaten 4.297 16.483 4,8 %
International 7.078 6.535 6,0 %
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 2.959 2.913 2,0 %
APE(d) 6.029 6.631 (0,4 %)
Neugeschäftswert-Marge(e) 42,2 % 39,3 % 0,7 Pkt.

(a) Angepasst: Umgliederung der deutschen und japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland bzw. Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

(b) Veränderungen auf einer vergleichbaren Basis.

(c) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(d) Die APE (Annual Premium Equivalent) entsprechen 100 % der laufenden Prämien aus Neugeschäft zuzüglich 10 % an Einmalbeiträgen in Einklang mit der EEV-Methodik. APE sind der Konzernanteil.

(e) Neugeschäftswert-Marge ist das Verhältnis von (i) Neugeschäftswert, d. h. dem Wert der im laufenden Jahr neu abgeschlossenen Verträge, zu (ii) den APE.

Der konsolidierte Bruttoumsatz belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 103.532 Mio. Euro. Damit lag er auf Berichtsbasis 0,6 % und auf vergleichbarer Basis 5,1 % höher als zum 31. Dezember 2018.

Die vergleichbare Basis umfasst vor allem die folgenden Anpassungen: (i) den Ausschluss des Beitrags der USA der letzten drei Quartale 2018 im Abschluss an die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. (-12,5 Mrd. Euro, +13,0 Punkte), (ii) den Ausschluss des Sparanteils der Prämien 2018 im Zusammenhang mit der Umwandlung des bestehenden Kollektivlebensversicherungsgeschäfts in der Schweiz (-3,8 Mrd. Euro, +4,0 Punkte) und (iii) den Einschluss des Beitrags der XL Group vom 1. Januar 2018 bis zum 30. September 2018 (+9,9 Mrd. Euro, -10,3 Punkte).

Die vergleichbare Basis von 2019 umfasst zudem die Wechselkursschwankungen, vor allem aufgrund der Abwertung des durchschnittlichen Euro-Wechselkurses gegenüber wichtigen Währungen (-1,9 Mrd. Euro, +1,9 Punkte).

Bruttoumsatz

Der Bruttoumsatz stieg um 1 % auf Berichtsbasis und um 5 % auf vergleichbarer Basis auf 103.532 Mio. Euro.

Der Bruttoumsatz in Frankreich stieg auf einer vergleichbaren Basis um 4 % (+972 Mio. Euro) auf 26.182 Mio. Euro:

- Life & Savings (+655 Mio. Euro, +5 %) auf 14.325 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch (i)Individualrentenversicherungen (+672 Mio. Euro) dank eines stärkeren Absatzes bei wenig kapitalintensiven Produkten auf eigene Rechnung über den Bancassurance-Kanal und eines höheren Absatzes von Eurocroissance-Produkten über proprietäre Kanäle sowie durch (ii)Protection (+198 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch Wachstum des Bestandsgeschäfts in den Bereichen Individual- und Kollektivversicherungen

- Property & Casualty (+17 Mio. Euro, 0 %) auf 7.059 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch (i) das inländische Unternehmensgeschäft (+111 Mio. Euro), gestützt durch höhere Volumina und Beitragsanpassungen in den Bereichen Kfz, Schaden und Baugewerbe, teilweise aufgezehrt durch (ii) die anhaltende Selektivität im Bereich Credit & Lifestyle Protection (-83 Mio. Euro)

- Health (+263 Mio. Euro, +6 %) auf 4.619 Mio. Euro, was vor allem auf höhere Volumina im Kollektivgeschäft (+233 Mio. Euro) auf den internationalen und inländischen Märkten zurückzuführen ist

- Sonstige (+37 Mio. Euro, +26 %) auf 179 Mio. Euro durch die AXA Banque France, insbesondere dank höherer Volumina bei Wohnhypotheken

Der Bruttoumsatz in Europa stieg auf einer vergleichbaren Basis um 4 % (+1.334 Mio. Euro) auf 34.415 Mio. Euro:

- Schweiz (+53 Mio. Euro, +1 %) auf 5.992 Mio. Euro, hauptsächlich durch (i)Property & Casualty (+1 %) dank des Unternehmensgeschäfts infolge höherer Volumina und Beitragsanpassungen im Bereich Arbeitsunfälle, während (ii) der Bereich Life & Savings stabil blieb

- Deutschland (+226 Mio. Euro, +2 %) auf 10.862 Mio. Euro aufgrund von (i)Health (+4 %), vor allem angesichts des anhaltenden Wachstums im Segment öffentlicher Dienst und Beitragserhöhungen in der Vollversicherung, (ii)Property & Casualty (+2 %), hauptsächlich bedingt durch das SUH-Unternehmensgeschäft, das vom Neugeschäft und höheren durchschnittlichen Prämien bei Schaden- und Haftpflichtversicherungen profitierte, und durch das SUH-Geschäft mit Privatkunden dank Beitragserhöhungen bei Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen, sowie von (iii)Life & Savings (+1 %), vorwiegend aufgrund des Neugeschäfts mit wenig kapitalintensiven Produkten auf eigene Rechnung, das teilweise durch den Bereich Protection & Savings und traditionelle Rentenprodukte auf eigene Rechnung aufgezehrt wurde, was im Einklang mit der Strategie steht

- Belgien (+46 Mio. Euro, +1 %) auf 3.405 Mio. Euro, hauptsächlich durch Property & Casualty (+2 %), bedingt durch das Unternehmensgeschäft in den Mittelstandssegmenten, speziell im öffentlichen Sektor und bei KMU, was dem Neugeschäft und Beitragserhöhungen zu verdanken war, sowie durch Hausratversicherungen für Privatkunden, vor allem im Anschluss an Beitragserhöhungen

- Großbritannien und Irland (+163 Mio. Euro, +3 %) auf 5.367 Mio. Euro durch (i)Property & Casualty (+4 %) im Bereich Kfz-Versicherungenfür Privatkunden, was einen Anstieg bei Neugeschäft und Beiträgen widerspiegelt, im Bereich Schadenversicherungen für Unternehmenskunden, vor allem aufgrund einer Steigerung im Neugeschäft, und im Bereich Kfz-Versicherungen für Unternehmenskunden aufgrund von Beitragserhöhungen, sowie durch (ii)Health (+2 %), vornehmlich durch höhere Volumina vor allem dank einer neuen Partnerschaft im internationalen Geschäft

- Spanien (+160 Mio. Euro, +6 %) auf 2.686 Mio. Euro durch (i)Property & Casualty (+5 %) aufgrund eines starken Wachstums im Unternehmensgeschäft, hauptsächlich bei Haftpflicht- und Schadenversicherungen, sowie bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden, wo die Volumina angestiegen sind, (ii) Life & Savings (+10 %), wo die Umsätze mit fondsgebundenen Produkten und im Bereich Protection ausschlaggebend waren, und durch (iii)Health (+8 %) infolge höherer Volumina und Beitragsanpassungen

- Italien (686 Mio. Euro, +13 %) auf 6.104 Mio. Euro durch (i)Life & Savings (+17 %), hauptsächlich in den Bereichen Rentenprodukte auf eigene Rechnung und fondsgebundene Produkte (Unit-Linked) aufgrund des Absatzes von Hybridprodukten und Protected-Unit-Linked-Produkten sowie durch (ii)Property & Casualty (+3 %) angesichts eines Anstiegs im Neugeschäft und Vertragserneuerungen im Geschäft mit Privat- sowie Unternehmenskunden

Der Bruttoumsatz in Asien stieg auf einer vergleichbaren Basis um 4 % (+339 Mio. Euro) auf 9.860 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf:

- Japan (-24 Mio. Euro, -1 %) auf 4.850 Mio. Euro bedingt durch (i)Life & Savings (-1 %) aufgrund der vorübergehenden Aussetzung des wenig kapitalintensiven Produkts Single Premium Whole Life infolge des Zinsrückgangs und aufgrund des niedrigeren Umsatzes mit steuervergünstigten Rentenprodukten, die von einer Änderung der steuerlichen Vorschriften betroffen waren, teilweise ausgeglichen durch Protection with Unit-Linked, was dem Bestandswachstum und dem Neugeschäft zu verdanken war, und (ii)Health (+1 %) aufgrund des Bestandswachstums und des Neugeschäfts bei Medical Whole Life-Produkten

- Hong Kong (+324 Mio. Euro, +10 %) auf 3.829 Mio. Euro durch (i)Life & Savings (+10 %), insbesondere Protection & Savings infolge von Bestandswachstum im Makler- und Agenturgeschäft sowie eines Wachstums im Makler-Neugeschäft, und durch Unit-Linked aufgrund von Wachstum im Neugeschäft mit Einmalbeiträgen, (ii)Health (+11 %), vor allem durch höhere Volumina und Beitragsanpassungen im Individual- und Kollektivgeschäft, und (iii)Property & Casualty (+7 %), hauptsächlich dank höherer Volumina im Geschäft mit Privat- und Unternehmenskunden, sowie durch Beitragserhöhungen im Unternehmenskundengeschäft

- Asia-Direct (+41 Mio. Euro, +4 %) auf 1.018 Mio. Euro, bedingt durch (i)Südkorea (+30 Mio. Euro, +6 %), wo das SUH-Geschäft mit Privatkunden von einem Anstieg des Neugeschäfts und der Bereich Kfz-Versicherungen für Privatkunden von einer Verbesserung des digitalen Kanals profitierten, in Verbindung mit (ii)Japan (+11 Mio. Euro, +3 %), hauptsächlich dank des Wachstums im Neugeschäft bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden

Der Bruttoumsatz von AXA XL stieg auf einer vergleichbaren Basis um 10 % (+1.676 Mio. Euro) auf 18.741 Mio. Euro:

- Property & Casualty-Versicherungsgeschäft (+1.337 Mio. Euro, +18 %) auf 9.123 Mio. Euro, vor allem durch höhere Volumina und Beitragsanpassungen in den meisten Geschäftsbereichen, insbesondere bei Berufshaftpflichtversicherungen in Nordamerika (+383 Mio. Euro, +36 %)

- Property & Casualty für Spezialmärkte (+261 Mio. Euro, +6 %) auf 4.940 Mio. Euro dank Volumenwachstum und Beitragserhöhungen in den meisten Geschäftsbereichen, insbesondere politische Risiken (+102 Mio. Euro, +33 %), sowie Unfall und Gesundheit (+67 Mio. Euro, +24 %) und Kunst und Valoren (+66 Mio. Euro, +15 %)

- Property & Casualty-Rückversicherungen (+85 Mio. Euro, +2 %) auf 4.489 Mio. Euro bedingt durch höhere Volumina und Beitragsanpassungen im Bereich Spezialversicherungen und Sonstige (+161 Mio. Euro, +10 %), hauptsächlich Landwirtschaft in Nordamerika, Lloyds Whole Accounts und Kredit- und Kautionsversicherungen, teilweise aufgezehrt durch niedrigere Beiträge im Sach-Katastrophengeschäft (-95 Mio. Euro, -11 %) aufgrund eines geringeren Risikos gegenüber Naturkatastrophen

Der Bruttoumsatz in den USA stieg im ersten Quartal 2019 auf einer vergleichbaren Basis um 5 % (+188 Mio. Euro) auf 4.297 Mio. Euro:

- Life & Savings USA (+231 Mio. Euro, +7 %) auf 3.643 Mio. Euro im Q1 2019, hauptsächlich bei Unit-Linked aufgrund höherer Umsätze von Variable Annuities ohne GMxB, teilweise aufgezehrt durch einen Umsatzrückgang bei Variable Annuities mit GMxB

- AB (-43 Mio. Euro, -6 %) auf 654 Mio. Euro im Q1 2019, was vorwiegend auf niedrigere Gebühren für Research-Leistungen und Management infolge der ungünstigen Marktbedingungen im vierten Quartal 2018 zurückzuführen ist

Der Bruttoumsatz von International stieg auf einer vergleichbaren Basis um 6 % (+395 Mio. Euro) auf 7.078 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf:

- Mexiko (+123 Mio. Euro, +7 %) auf 1.925 Mio. Euro, bedingt durch (i)Health (+16 %), wozu vor allem die Gewinnung neuer Großkunden und Beitragserhöhungen beitrugen, und (ii)Property & Casualty (+2 %), hauptsächlich aufgrund von Neugeschäftszuwachs, insbesondere bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden

- Golfregion (+37 Mio. Euro, +5 %) auf 851 Mio. Euro, vorwiegend dank Großkunden im Bereich Health (+16 %)

- Kolumbien (+38 Mio. Euro, +5 %) auf 701 Mio. Euro, primär durch (i) Property & Casualty (+17 %) aufgrund höherer Volumina in den Bereichen Protection und Arbeitsunfälle, teilweise aufgezehrt durch (ii)Life & Savings (-25 %), vor allem angesichts eines sich in Abwicklung befindlichen Portfolios von Rentenprodukten auf eigene Rechnung

- Türkei (+118 Mio. Euro, +21 %) auf 616 Mio. Euro, vorwiegend dank Property & Casualty (+18 %) durch Beitragserhöhungen im Bereich Kfz-Versicherungen und höhere Volumina bei Schadenversicherungen für Unternehmenskunden

- Singapur (+17 Mio. Euro, +3 %) auf 615 Mio. Euro, vor allem durch Life & Savings (+6 %), was durch höhere Volumina in sämtlichen Geschäftsbereichen gestützt wurde

- Polen (-8 Mio. Euro, -1 %) auf 573 Mio. Euro, hauptsächlich durch Property & Casualty (-2 %) infolge niedrigerer Umsätze mit Kfz-Versicherungen für Privatkunden angesichts sich abschwächender Markttrends

- Marokko (+38 Mio. Euro, +10 %) auf 425 Mio. Euro, insbesondere dank Property & Casualty (+9 %), wo das Neugeschäftswachstum im Bereich Kfz-Versicherungen für Privatkunden ausschlaggebend war

- Malaysia (-23 Mio. Euro, -7 %) auf 286 Mio. Euro, vor allem aufgrund von Property & Casualty (-7 %), wo der starke Wettbewerb die Umsätze schmälerte

Der Bruttoumsatz bei transversale Einheiten stieg auf einer vergleichbaren Basis um 2 % (+59 Mio. Euro) auf 2.959 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf:

- AXA Assistance (+93 Mio. Euro, +7 %) auf 1.415 Mio. Euro durch (i)Property & Casualty (+5 %) dank höherer Volumina sowohl im SUH-Geschäft, vor allem in den Bereichen Reisen und Unterhaltungselektronik, als auch im Kfz-Versicherungsgeschäft sowie durch (ii) Health (+25 %), vorwiegend durch einen Anstieg im Neugeschäft

- AXA Investment Managers (-27 Mio. Euro, -2 %) auf 1.225 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch einen niedrigeren realisierten Carried Interest sowie niedrigere Performance- und Vertriebsgebühren, teilweise ausgeglichen durch höhere Transaktionsgebühren

Annual Premium Equivalent aus Neugeschäft[41]

Die APE aus Neugeschäft sanken auf Berichtsbasis um 9 % und blieben auf einer vergleichbaren Basis stabil mit 6.029 Mio. Euro. Gestützt wurden sie durch Frankreich und International, denen eine negative Entwicklung in Europa, den USA und Asien gegenüberstand.

Frankreich (2.077 Mio. Euro, 34 % des Gesamtanteils), Rückgang um 168 Mio. Euro (-7 %) auf einer vergleichbaren Basis, hauptsächlich durch Kollektivkrankenversicherungen (-296 Mio. Euro) infolge des nicht wiederkehrenden Effekts aus einmaligen Umsätzen im internationalen Kollektivgeschäft, teilweise ausgeglichen durch Savings (+87 Mio. Euro) und Protection (+38 Mio. Euro) dank höherer Umsätze im internationalen Kollektivgeschäft

Europa (1.267 Mio. Euro, 21 % des Gesamtanteils), Anstieg um 111 Mio. Euro (+10 %) auf einer vergleichbaren Basis in (i)Italien (+53 Mio. Euro), vorwiegend durch Rentenprodukte auf eigene Rechnung und Unit-Linked durch den Verkauf von Hybridprodukten sowie durch Protected-Unit-Linked-Produkte, (ii) Belgien (+37 Mio. Euro), überwiegend bedingt durch zwei große Verträge für die betriebliche Altersvorsorge in den Bereichen Protection & Savings und Unit-Linked, (iii) Deutschland (+26 Mio. Euro), vor allem durch einen Zuwachs im Neugeschäft mit wenig kapitalintensiven Produkten auf eigene Rechnung und Pure Protection im Anschluss an die Einführung eines neuen Invaliditätsprodukts sowie im Bereich Health in den Sparten für den öffentlichen Dienst und Privatbedienstete, und (iv)Spanien (+15 Mio. Euro), in erster Linie dank eines starken Wachstums im Bereich Unit-Linked; demgegenüber stand (v) die Schweiz (-20 Mio. Euro) angesichts der Auswirkungen der Umwandlung des bestehenden Kollektivlebensversicherungsgeschäfts, die teilweise durch das Neugeschäft mit individuellen Lebensversicherungen teilweise ausgeglichen wurden

Asien (1.614 Mio. Euro, 27 % des Gesamtanteils), Anstieg um 10 Mio. Euro (+1 %) auf vergleichbarer Basis, größtenteils gestützt durch (i)China (+68 Mio. Euro) dank eines starken Umsatzes mit Rentenprodukten auf eigene Rechnung während des chinesischen Neujahrsfests und (ii)Hongkong (+4 Mio. Euro) dank eines starken Umsatzes im Bereich Protection & Savings, teilweise aufgezehrt durch einen niedrigeren Umsatz mit Rentenprodukten auf eigene Rechnung und Kollektivkrankenversicherungen; demgegenüber standen (iii)Japan (-49 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren Umsatzes mit steuervergünstigten Rentenprodukten, die von einer Änderung der steuerlichen Vorschriften betroffen waren, teilweise kompensiert durch Protection with Unit-Linked und Health, sowie (iv)Thailand (-11 Mio. Euro), vor allem infolge eines niedrigeren Umsatzes im Bereich Unit-Linked

Die Vereinigten Staaten (817 Mio. Euro, 14 % des Gesamtanteils), Anstieg um 36 Mio. Euro (+5 %) auf vergleichbarer Basis, insbesondere bedingt durch einen höheren Umsatz mit Variable Annuities ohne GMxB, teilweise aufgezehrt durch einen Umsatzrückgang bei Variable Annuities mit GMxB und geringere Umsätze aus dem Beratungsgeschäft im Bereich Investmentfonds

International (254 Mio. Euro, 4 % des Gesamtanteils), Rückgang um 13 Mio. Euro (-5 %) auf vergleichbarer Basis, vor allem in Singapur (-15 Mio. Euro) infolge starken Wettbewerbs

(1) Die APE (Annual Premium Equivalent) entsprechen 100 % der laufenden Prämien zuzüglich 10 % an Einmalbeiträgen in Einklang mit der EEV-Methodik. APE sind der Konzernanteil.

Neugeschäftswert-Marge[42]

Die Neugeschäftswert-Marge lag bei 42,2 % und verbesserte sich um 2,8 Punkte. Auf vergleichbarer Basis, die hauptsächlich aufgrund des Rückgangs der Beteiligung von AXA an EQH angepasst wurde, stieg die Neugeschäftswert-Marge um 0,7 Punkte, vor allem dank eines günstigen Produktmixes bei Health und Protection with Unit-Linked in Japan sowie einer Anpassung der Annahmen im Bereich Protection, in Verbindung mit einem vorteilhaften Geschäftsmix in Frankreich, teilweise gemindert durch niedrigere Zinsen, insbesondere in Frankreich und Asien.

Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 (a) Frankreich Europa Asien AXA XL
Kapitalanlage-Marge 4.855 1.682 1.662 44 990
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 6.063 2.258 1.204 2.182 -
Versicherungstechnische Nettomarge 17.587 3.100 6.847 901 4.288
Aufwendungen (19.989) (4.671) (6.286) (1.810) (4.554)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts (88) - (60) (26) -
Operatives Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit 8.427 2.369 3.366 1.291 725
Operatives Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten (818) (1) 48 (12) (91)
Ertragsteueraufwand/-ertrag (1.748) (660) (774) (256) (125)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen 766 11 - 188 (2)
Minderheitsanteile (175) (4) (96) (7) 0
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 6.451 1.715 2.544 1.204 507
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 393 168 162 14 78
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 6.844 1.882 2.706 1.218 585
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (791) 83 (259) (20) (16)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) (1.634) 5 (38) 24 (51)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (114) - (37) (15) (39)
Integrations- und Restrukturierungskosten (449) (30) (54) (3) (307)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 3.857 1.940 2.318 1.204 173
Combined Ratio Property & Casualty 96,4 % 90,7 % 93,2 % 97,0 % 101,5 %
Combined Ratio Health 94,1 % 98,7 % 95,1 % 76,7 % -
Combined Ratio Protection 93,2 % 95,3 % 94,8 % 88,9 % 105,4 %
(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) Vereinigte Staaten(a) International Transversale Einheiten und zentrale Holdings
Kapitalanlage-Marge - 394 84
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren - 363 55
Versicherungstechnische Nettomarge - 1.666 785
Aufwendungen - (1.900) (767)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts - (3) -
Operatives Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit - 520 157
Operatives Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten - 58 (819)
Ertragsteueraufwand/-ertrag - (153) 219
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen 444 103 21
Minderheitsanteile - (61) (7)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 444 466 (429)
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) (3) (9) (16)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 441 457 (445)
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 30 12 (621)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) (145) (599) (831)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (0) (23) (1)
Integrations- und Restrukturierungskosten (5) (16) (35)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 321 (169) (1.932)
Combined Ratio Property & Casualty - 97,2 % 98,5 %
Combined Ratio Health - 99,3 % 102,8 %
Combined Ratio Protection - 99,1 % -

(a) Infolge der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. („EQH“) zum 31. März 2019 wurde der Beitrag der Vereinigten Staaten zum operativen Ergebnis für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 13. November 2019 unter Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen ausgewiesen und anschließend als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestition. Infolgedessen wurde der Beitrag von EQH bei der Berechnung der Combined Ratio von Health und Protection für das Jahr 2019 nicht berücksichtigt.

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2018 Frankreich Europa(a) Asien(a) AXA XL
Kapitalanlage-Marge 4.864 1.604 1.747 40 349
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 8.434 2.105 1.119 2.009 -
Versicherungstechnische Nettomarge 12.990 3.034 6.361 791 944
Aufwendungen (17.686) (4.430) (5.984) (1.651) (1.462)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts (55) - (23) (29) -
Operatives Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit 8.547 2.313 3.219 1.160 (168)
Operatives Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten (43) (0) 108 (3) (10)
Ertragsteueraufwand/-ertrag (2.004) (755) (750) (219) (70)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen 315 20 2 171 (3)
Minderheitsanteile (632) (5) (84) (7) 18
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 6.182 1.573 2.496 1.102 (233)
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 307 131 266 (34) (27)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 6.489 1.704 2.762 1.068 (260)
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (463) (91) (134) (55) (63)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) (451) 40 (376) 4 (29)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (3.102) - (39) (18) (10)
Integrations- und Restrukturierungskosten (332) (19) (107) (13) (67)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 2.140 1.635 2.106 986 (428)
Combined Ratio Property & Casualty 97,0 % 92,3 % 94,5 % 97,1 % 108,6 %
Combined Ratio Health 94,4 % 97,9 % 94,8 % 78,8 % -
Combined Ratio Protection 95,6 % 95,0 % 96,7 % 86,8 % 89,2 %
(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) Vereinigte Staaten International Transversale Einheiten und zentrale Holdings(a)
Kapitalanlage-Marge 641 410 75
Verwaltungskostenzuschläge und Gebühren 2.781 361 58
Versicherungstechnische Nettomarge (385) 1.421 824
Aufwendungen (1.635) (1.792) (732)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts (1) (3) -
Operatives Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit 1.400 397 225
Operatives Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten 496 39 (673)
Ertragsteueraufwand/-ertrag (272) (92) 154
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen - 104 20
Minderheitsanteile (500) (47) (8)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 1.125 400 (282)
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) (11) (4) (14)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 1.114 396 (295)
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (82) 39 (77)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebene Geschäftsbereiche) 16 (17) (91)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (3.006) (29) (1)
Integrations- und Restrukturierungskosten (27) (35) (64)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) (1.986) 355 (527)
Combined Ratio Property & Casualty - 100,6 % 89,9 %
Combined Ratio Health 169,6 % 99,6 % 110,4 %
Combined Ratio Protection 106,2 % 98,8 % -

(a) Umgliederung der deutschen und japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland bzw. Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

Alternative Leistungskennzahlen

Bereinigter Gewinn, operatives Ergebnis, bereinigte Eigenkapitalrendite, operatives Ergebnis je Aktie, zugrunde liegende Combined Ratio und Verschuldungsquote sind alternative Leistungskennzahlen nach Definition der 2015 veröffentlichten Leitlinien der ESMA und der zugehörigen Positionserklärung der AMF. Eine Überleitung von bereinigtem Gewinn, operativem Ergebnis und zugrunde liegender Combined Ratio auf die direkt überleitbare Position, Zwischensumme oder Summe im Abschluss der entsprechenden Periode ist in den obigen Tabellen dargestellt. Die bereinigte Eigenkapitalrendite und das operative Ergebnis je Aktie sind in den entsprechenden Tabellen in Abschnitt 2.3 dieses Geschäftsberichts auf diesen Abschluss übergeleitet. Die Berechnungsmethode der Verschuldungsquote auf Basis der in den Abschlüssen verfügbaren Informationen ist unter „Verschuldungsquote“ in Abschnitt 2.3 dieses Geschäftsberichts dargestellt.

Weitere Informationen zu den oben genannten alternativen Leistungskennzahlen finden Sie in dem in Anhang V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar.

Bereinigter Gewinn

Der bereinigte Gewinn stellt den Jahresüberschuss (Konzernanteil) dar, wie in den obigen Tabellen ausgeführt, vor der Auswirkung der folgenden Posten abzüglich Überschussbeteiligung der Versicherten, abgegrenzten Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteilen:

- Integrations-, Abschreibungs- und Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit wesentlichen neu erworbenen Unternehmen sowie Restrukturierungs- und damit verbundene Kosten im Zusammenhang mit Plänen zur Produktivitätssteigerung

- Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte

- Außerordentliches Ergebnis (in erster Linie Änderungen des Konsolidierungskreises und aufgegebene Geschäftsbereiche)

- Der Fair-Value-Option zugeordneter Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von zur Deckung von Verbindlichkeiten gehaltenen Vermögenswerten, bei denen das finanzielle Risiko von Versicherten getragen wird), Wechselkurseffekte auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verbundene Derivate

Operatives Ergebnis

Das operative Ergebnis entspricht dem bereinigten Gewinn ohne die folgenden Posten abzüglich Überschussbeteiligungen der Versicherten, abgegrenzten Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile:

- realisierte Gewinne und Verluste und Veränderungen der Wertminderungsaufwendungen (für Vermögenswerte, die nicht nach Fair-Value-Option designiert wurden, oder zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte) und

- Kosten bei Vertragsabschluss, innerer Wert und Auszahlung von Derivaten, die für ökonomische Sicherungsbeziehungen für realisierte Gewinne und Wertminderungen von Aktien, die Anlagen auf eigene Rechnung und Einlagen von Aktionären absichern, genutzt werden.

Bereinigte Eigenkapitalrendite

Die bereinigte Eigenkapitalrendite („bereinigte RoE“) errechnet sich aus dem bereinigten Ergebnis abzüglich der Finanzaufwendungen für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, Vorzugsaktien und Pflichtwandelanleihen bis zum Datum der Dekonsolidierung von EQH (erfasst im Eigenkapital gemäß Kapitel 5.4 „Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung“ und in zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln gemäß Kapitel 5.6 - Anhang 17 „Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel“ dieses Geschäftsberichts), dividiert durch das gewichtete durchschnittliche Eigenkapital. Das gewichtete durchschnittliche Eigenkapital:

- basiert auf dem anfänglichem Eigenkapital, bereinigt um den gewichteten durchschnittlichen Einfluss der Kapitalflüsse (einschließlich Dividenden),

- ohne Rückstellungen im Zusammenhang mit der in Kapitel 5.4 „Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung“ dieses Geschäftsberichts dargestellten Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen,

- ohne nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, wie in Kapitel 5.4 „Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung“ dieses Geschäftsberichts dargestellt.

Operatives Ergebnis je Aktie

Das operative Ergebnis je Aktie stellt den Konzernanteil des operativen Ergebnisses abzüglich Finanzaufwendungen im Zusammenhang mit nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit, die im Eigenkapital - Konzernanteil erfasst werden, sowie Vorzugsaktien und Pflichtwandelanleihen bis zum Datum der Dekonsolidierung von EQH dar (erfasst im Eigenkapital gemäß Kapitel 5.4 „Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung“ und in zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln gemäß Kapitel 5.6 - Anhang 17 „Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel“ dieses Geschäftsberichts), dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien.

Zugrunde liegende Combined Ratio (gilt für die Bereiche Property & Casualty, Health und Protection)

Die zugrunde liegende Combined Ratio ist die Summe der auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote und der zugrunde liegenden Aufwandsquote.

- Die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote, abzüglich Rückdeckung, ist das Verhältnis:

-- des gesamten Schadenaufwands aller Unfalljahre, vor Rückdeckung + Schadenregulierungskosten + Ergebnis der in allen Unfalljahren zedierten Rückdeckung, ohne die Auflösung des für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Abzinsungssatzes, zu

-- den verdienten Umsatzerlösen.

- Die zugrunde liegende Aufwandsquote ist das Verhältnis:

-- des zugrunde liegenden Aufwands (ohne Schadenregulierungskosten, einschließlich Änderungen der Abschreibung des VBI) zu

-- den verdienten Umsatzerlösen.

Verschuldungsquote

Die Verschuldungsquote bezieht sich auf die Höhe der Verschuldung eines Unternehmens in Bezug auf sein Eigenkapital, üblicherweise ausgedrückt als Prozentsatz. Die Verschuldungsquote wird von der Geschäftsleitung zur Bemessung der Fremdkapitalfinanzierung der Gruppe und des Ausmaßes verwendet, in dem ihre Geschäftstätigkeit von Gläubigern statt von Aktionären finanziert wird. Die Verschuldungsquote von AXA wird berechnet, indem die Bruttoschulden (Finanzschulden, wie in Kapitel 5.6 - Anhang 17 „Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel“ dargelegt, und nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, wie in Anhang 13 „Eigenkapital und Minderheitsanteile“ dieses Geschäftsberichts dargelegt) durch das gesamte eingesetzte Kapital (gezeichnetes Kapital ohne nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und Rückstellungen im Zusammenhang mit der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten und Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften plus Bruttoschulden) dividiert werden. Im Anschluss an die Dekonsolidierung von EQH wurden die von AXA im Mai 2018 ausgegebenen Pflichtwandelanleihen (Mandatory Exchangeable Bonds, „MEB“) nicht in die Verschuldungsquote einbezogen.

Kommentare zum Konzernergebnis

Operatives Ergebnis

Das operative Ergebnis der Gruppe belief sich auf 6.451 Mio. Euro, ein Anstieg von 269 Mio. Euro (+4 %) gegenüber 2018 auf berichteter Basis. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 123 Mio. Euro (+2 %), die sich wie folgt aufteilen:

- +720 Mio. Euro von AXA XL, wobei das operative Ergebnis 2018 (-233 Mio. Euro) lediglich der Aktivität im vierten Quartal 2018 entspricht, wohingegen sich der Beitrag 2019 auf 507 Mio. Euro für die zwölfmonatige Geschäftstätigkeit im Jahr 2019 beläuft

- -703 Mio. Euro bei Equitable Holdings, Inc., vor allem bedingt durch die fortschreitende Verwässerung des Anteilsbesitzes von AXA aufgrund der anschließenden Zweitangebote

- Anstieg von +106 Mio. Euro (+2 %) auf 5.500 Mio. Euro im übrigen Konzern

Operatives Ergebnis ohne AXA XL und die Vereinigten Staaten

Das operative Ergebnis vor Steuern aus der Versicherungstätigkeit stieg bei konstanten Wechselkursen um 273 Mio. Euro (+4 %) auf 7.702 Mio. Euro:

- Niedrigere Kapitalanlagemarge (-18 Mio. Euro, 0 %), vor allem bedingt durch (i)Europa (-95 Mio. Euro) infolge niedrigerer Ausschüttungen aus Anlagefonds in Verbindung mit geringeren Wiederanlagezinsen und eines Rückgangs der Vermögensbasis in der Schweiz im Anschluss an die Umwandlung des bestehenden Geschäftsmodells von Kollektivleben in ein teilautonomes Modell, teilweise ausgeglichen durch (ii)Frankreich (+78 Mio. Euro) aufgrund niedrigerer Gewinnbeteiligungen

- Höhere Gebühren und Umsätze (+260 Mio. Euro, +5 %), vor allem in (i)Frankreich (+152 Mio. Euro), hauptsächlich durch höhere Kostenzuschläge auf Beiträge im Bereich Protection, (ii)Europa (+71 Mio. Euro), hauptsächlich durch höhere Kostenzuschläge auf Beiträge in Deutschland (+15 Mio. Euro) und Italien (+15 Mio. Euro), sowie höhere Managementgebühren bei Unit-Linked (+28 Mio. Euro) dank des Wachstums des Portfolios in Italien und (iii)Asien (+43 Mio. Euro), vorwiegend in Japan (+20 Mio. Euro), wo ein Bestandswachstum im Bereich Protection with Unit-Linked erzielt wurde

- Höhere technische Nettomarge (+734 Mio. Euro, +6 %), vor allem gestützt durch (i)Europa (+417 Mio. Euro), wo Property & Casualty (+436 Mio. Euro) eine bessere auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote (-0,5 Punkte) erzielte, die vor allem auf geringere Basisschäden (-0,7 Punkte) in der Schweiz, Deutschland, Großbritannien & Irland und Italien zurückzuführen war, trotz höherer Aufwendungen für Naturereignisse (+0,4 Punkte), hauptsächlich in Italien und der Schweiz, in Verbindung mit einer günstigeren Entwicklung der Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren (-0,9 Punkte), insbesondere in der Schweiz und Großbritannien & Irland, teilweise aufgezehrt durch Life & Savings (-42 Mio. Euro), hauptsächlich in der Schweiz (-43 Mio. Euro) bei Kollektivleben aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts aus einer besonders niedrigen Gewinnbeteiligung im Jahr 2018, (ii)International (+227 Mio. Euro), vorwiegend dank Property & Casualty (+202 Mio. Euro), bedingt durch die Türkei (+62 Mio. Euro) und Marokko (+48 Mio. Euro) aufgrund des positiven Effekts der Entwicklung der Schadenrückstellungen aus den Vorjahren, Kolumbien (+38 Mio. Euro) infolge von Volumeneffekten und Brasilien (+28 Mio. Euro) angesichts eines besseren Schadenverlaufs sowie dank Health (+34 Mio. Euro), das insbesondere durch Volumeneffekte in Mexiko (+17 Mio. Euro) gestützt wurde, und (iii)Frankreich (+67 Mio. Euro), vor allem durch Property & Casualty (+90 Mio. Euro), das eine günstigere Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen und geringere Basisschäden, hauptsächlich infolge einer rückläufigen Häufigkeit im Privatgeschäft, verbuchte

- Höhere Aufwendungen (-671 Mio. Euro, +5 %) größtenteils (i) in Europa (-249 Mio. Euro), dort hauptsächlich in Deutschland (-150 Mio. Euro) infolge der vollständigen Konsolidierung einer neu erworbenen Rechtsschutzgesellschaft (Roland Rechtsschutz) ab 1. Oktober 2018 sowie höherer Provisionen im Zusammenhang mit einem Volumenwachstum im Segment Life & Savings, in Großbritannien & Irland (-54 Mio. Euro) aufgrund höherer Volumina und in Italien (-49 Mio. Euro) infolge des Volumenwachstums im Segment Life & Savings, (ii) in Frankreich (-241 Mio. Euro) durch das Volumenwachstum im Segment Life & Savings, (iii) im Segment International (-89 Mio. Euro) infolge des Volumenwachstums in Kolumbien (-30 Mio. Euro), der Türkei (-28 Mio. Euro) und Mexiko (-25 Mio. Euro) und (iv) im Segment transversale Einheiten und zentrale Holdings (-35 Mio. Euro), vor allem bei AXA Assistance (-44 Mio. Euro) durch höhere Provisionen, die aus einer Verlagerung des Geschäftsmixes auf umfassende Partnerschaften resultieren, insbesondere im Bereich Haushalt

- Höhere VBI-Abschreibung (-31 Mio. Euro, +57 %), bedingt durch Europa (-35 Mio. Euro), vor allem infolge niedrigerer Zinsannahmen in der Schweiz (-27 Mio. Euro) und Deutschland (-11 Mio. Euro)

Das operative Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten sank bei konstanten Wechselkursen um 200 Mio. Euro auf -727 Mio. Euro. Ausschlaggebend dafür waren (i)transversale Einheiten und zentrale Holdings (-149 Mio. Euro, -22 %), vor allem bei AXA SA (-144 Mio. Euro) aufgrund vorübergehend höherer Finanzaufwendungen, insbesondere im Kontext des Erwerbs der XL Group, und der Änderung der Rechnungslegungsmethode für die Pflichtwandelanleihen, die durch die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. ausgelöst wurde, sowie (ii)Europa (-60 Mio. Euro), speziell die deutscheHolding-Gesellschaft aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts aus einer Sonderausschüttung eines Anlagefonds und höherer Pensionskosten.

Die Ertragsteueraufwendungen gingen bei konstanten Wechselkursen um 62 Mio. Euro (-4 %) auf -1.623 Mio. Euro zurück, hauptsächlich bedingt durch (i)Frankreich (+95 Mio. Euro), wofür der nicht wiederkehrende Effekt aus ungünstigen steuerlichen Einmaleffekten 2018 maßgeblich war, und (ii)AXA SA (+37 Mio. Euro) infolge eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern, teilweise ausgeglichen durch (iii) den Wegfall positiver steuerlicher Einmaleffekte aus dem Jahr 2018 in Asien und International in Verbindung mit (iv) einem höheren operatives Ergebnis vor Steuern in International.

Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen sanken bei konstanten Wechselkursen um 6 Mio. Euro (-2 %) auf 323 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch Frankreich (-9 Mio. Euro) im Zusammenhang mit der Veräußerung von Natio im Jahr 2018.

Die Minderheitsanteile erhöhten sich bei konstanten Wechselkursen um 24 Mio. Euro (+16 %) auf -176 Mio. Euro. Wichtigste Treiber waren hier (i)International (-13 Mio. Euro), genauer gesagt Kolumbien und die Golfregion sowie (ii)Europa (-12 Mio. Euro), vor allem Italien (-10 Mio. Euro) infolge der Steigerung des operativen Ergebnisses von AXA MPS.

Operatives Ergebnis von AXA XL

Das operative Ergebnis vor Steuern aus Versicherungs- und Rückversicherungsaktivitäten belief sich auf 725 Mio. Euro, die vor allem durch hohe Nettokapitalanlageerträge und Kostensynergien im Zusammenhang mit der Integration innerhalb von AXA erzielt wurden. Demgegenüber standen Katastrophenschäden des laufenden Jahres, die das normalisierte Niveau aus der zweiten Jahreshälfte 2019 überstiegen (-0,4 Mrd. Euro), insbesondere durch die Taifune Hagibis (-0,2 Mrd. Euro) und Faxai (-0,1 Mrd. Euro) in Japan und Hurrikan Dorian (-0,1 Mrd. Euro) auf den Bahamas und in den USA, sowie ein erhöhtes Niveau großer Nichtkatastrophen-Schäden und eine höhere Schadenquote im laufenden Jahr, vor allem in den Geschäftsbereichen mit Langzeitrisiken, was eine Aktualisierung der Annahmen im Zusammenhang mit der Zunahme der Schadensmeldungen widerspiegelt.

Das operative Ergebnis vor Steuern aus sonstigen Aktivitäten betrug -91 Mio. Euro, vorwiegend bedingt durch Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierung.

Der Ertragsteueraufwand belief sich auf -125 Mio. Euro und spiegelt das positive operative Ergebnis vor Steuern wider.

Combined Ratios

Die Combined Ratio von Property & Casualty verbesserte sich um 0,6 Punkte auf 96,4 %. Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag von AXA XL verbesserte sich die Combined Ratio von Property & Casualty um 1,1 Punkte auf 93,5 %. Sie profitierte von einer günstigeren Entwicklung der Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren (-0,7 Punkte) und einer besseren Schadenquote im laufenden Jahr (-0,5 Punkte), die vor allem auf geringere Basisschäden (-0,6 Punkte) und geringere Großschäden (-0,1 Punkte) zurückzuführen war.

Die Combined Ratio von AXA XL Property & Casualty betrug 101,5 % aufgrund der Katastrophenschäden des laufenden Jahres, des erhöhten Niveaus großer Einzelschäden, bei denen es sich nicht um Katastrophen handelt, und der höheren Schadenquote im laufenden Jahr, vor allem in den Geschäftsbereichen mit Langzeitrisiken.

Die Combined Ratio von Health verbesserte sich um 0,3 Punkte auf 94,1 %. Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag von AXA XL und den Vereinigten Staaten stieg die Combined Ratio von Health um 0,1 Punkte, wofür Frankreich und Großbritannien ausschlaggebend waren.

Die Combined Ratio von Protection verbesserte sich um 2,3 Punkte auf 93,2 %. Bei konstanten Wechselkursen und ohne den Beitrag der Vereinigten Staaten verbesserte sich die Combined Ratio von Protection um 0,7 Punkte, hauptsächlich bedingt durch die Schweiz (-3,3 Punkte) aufgrund der Umwandlung des bestehenden Kollektivlebensversicherungsgeschäfts in ein teilautonomes Modell.

Bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss

Die auf Anteilseigner entfallenden realisierten Netto-Veräußerungsgewinne beliefen sich auf 393 Mio. Euro. Die auf Anteilseigner entfallenden realisierten Netto-Veräußerungsgewinne und -verluste erhöhten sich bei konstanten Wechselkursen um 83 Mio. Euro, zurückzuführen auf:

- einen Rückgang der Wertberichtigungen um +217 Mio. Euro auf -227 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch Aktien (+167 Mio. Euro auf -98 Mio. Euro) dank der guten Aktienmarktperformance im Jahr 2019 nach den Turbulenzen Ende 2018, sowie alternative Anlagen (+61 Mio. Euro auf -53 Mio. Euro) und festverzinsliche Anlagen (+26 Mio. Euro auf -7 Mio. Euro), teilweise aufgezehrt durch Immobilien (-37 Mio. Euro auf -69 Mio. Euro),

- einen Rückgang der Netto-Veräußerungsgewinne um 99 Mio. Euro auf 752 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von Aktien (-390 Mio. Euro auf 233 Mio. Euro), insbesondere in Deutschland (-130 Mio. Euro) infolge des nicht wiederkehrenden Effekts der Strategie des Risikoabbaus in den USA im Jahr 2018, zum Teil ausgeglichen durch Immobilien (+174 Mio. Euro auf 350 Mio. Euro), vorwiegend durch eine außerordentliche Transaktion in Belgien, festverzinsliche Anlagen (+71 Mio. Euro auf 79 Mio. Euro) und alternative Anlagen (+46 Mio. Euro auf 90 Mio. Euro),

- einen Rückgang des inneren Werts um 36 Mio. Euro auf -131 Mio. Euro in Zusammenhang mit Aktien absichernden Derivaten infolge der guten Aktienperformance im Jahr 2019 in Verbindung mit dem nicht wiederkehrenden Effekt der Turbulenzen am Aktienmarkt Ende 2018.

Infolgedessen belief sich der bereinigte Gewinn auf 6.844 Mio. Euro, ein Anstieg um 355 Mio. Euro (+5 %). Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich der bereinigte Gewinn um 206 Mio. Euro (+3 %).

Der Jahresüberschuss erreichte 3.857 Mio. Euro, ein Anstieg um 1.716 Mio. Euro (+80 %). Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich der Jahresüberschuss um 1.610 Mio. Euro (+75 %) infolge:

- eines höheren bereinigten Gewinns (+206 Mio. Euro),

- geringerer Auswirkungen des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte mit einem Anstieg um 2.992 Mio. Euro auf -114 Mio. Euro, hauptsächlich angesichts der nicht wiederkehrenden Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts von Equitable Holdings, Inc. in den Vereinigten Staaten im Jahr 2018 (-3.006 Mio. Euro),

- einer positiven Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten nach der Fair-Value-Option mit einem Anstieg um 492 Mio. Euro auf 169 Mio. Euro, wofür der Rückgang der Zinsen und die starke Erholung der Aktienmärkte im Jahr 2019 in Verbindung mit niedrigeren Ausschüttungen aus Fonds ausschlaggebend waren, teilweise ausgeglichen durch:

- größere Auswirkungen des außerordentlichen Ergebnisses und von aufgegebenen Geschäftsbereichen (-1.162 Mio. Euro) mit einem Rückgang auf -1.634 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch (i) den erwarteten Verlust aus der bevorstehenden Veräußerung der AXA Bank Belgium (-590 Mio. Euro) und von AXA Life Europe (-89 Mio. Euro), die negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. (-590 Mio. Euro) sowie die Wertminderung der Beteiligung an nicht konsolidierten Tochtergesellschaften (-245 Mio. Euro), teilweise kompensiert durch (ii) den nicht wiederkehrenden Effekt der Umwandlung des bestehenden Kollektivlebensversicherungsgeschäfts in der Schweiz in ein teilautonomes Modell (+421 Mio. Euro),

- eine ungünstige Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten abzüglich Wechselkurseffekten mit einem Rückgang um 816 Mio. Euro auf -960 Mio. Euro bedingt durch:

-- den Rückgang des beizulegenden Zeitwerts von Aktien-, Zins- und Kreditderivaten, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 nicht erfüllen, um 615 Mio. Euro auf -754 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von Aktien absichernden Derivaten (-525 Mio. Euro) in einem starken Aktienmarktumfeld während des Geschäftsjahres und der Auswirkungen des Zinsrückgangs auf Swaps zur Absicherung der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel von AXA SA (-129 Mio. Euro),

-- den Rückgang des beizulegenden Zeitwerts von Devisenderivaten, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 nicht erfüllen, nach Abzug der Wechselkursänderungen bei in Fremdwährungen denominierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten um 201 Mio. Euro auf -206 Mio. Euro, wofür die Aufwertung wichtiger Währungen gegenüber dem Euro ausschlaggebend war,

- einen Anstieg der Integrations- und Restrukturierungskosten (-103 Mio. Euro) auf -449 Mio. Euro, vorwiegend zurückzuführen auf Integrationskosten der XL Group (-227 Mio. Euro), teilweise kompensiert durch den Rückgang der Kosten für Elternzeit- und Vorruhestandspläne bei AXA Investment Managers (+36 Mio. Euro), in Belgien (+30 Mio. Euro), Italien (+20 Mio. Euro) und Spanien (+20 Mio. Euro) sowie den Wegfall von Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit dem im Mai 2018 abgeschlossenen Börsengang von Equitable Holdings, Inc. in den Vereinigten Staaten (+23 Mio. Euro).

Eigenkapital - Konzernanteil

Zum 31. Dezember 2019 betrug der Konzernanteil des Eigenkapitals insgesamt 69,9 Mrd. Euro. Die Änderungen des Konzernanteils des Eigenkapitals seit 31. Dezember 2018 sind in folgender Tabelle dargestellt:

(in Millionen Euro) Eigenkapital - Konzernanteil
Zum 31. Dezember 2018 62.428
Gezeichnetes Kapital (17)
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital (227)
Aktienbasierte Vergütung 40
Am offenen Markt verkaufte oder gekaufte eigene Aktien 286
Veränderung der Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente -
Weit nachrangige Schuldtitel (einschließlich kumuliertem Zinsaufwand) (447)
Im Eigenkapital ausgewiesener beizulegender Zeitwert 7.656
Auswirkung von Wechselkursschwankungen 457
Ausgeschüttete Dividenden (N-1) (3.189)
Sonstige (255)
Jahresüberschuss für die Periode 3.857
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Pensionsleistungen (679)
Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind (13)
Zum 31. Dezember 2019 69.897

Solvenzinformationen[43]

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die anrechenbaren Eigenmittel der Gruppe auf 59,4 Mrd. Euro und die Solvency-II-Quote betrug 198 %, verglichen mit 58,1 Mrd. Euro und 193 % zum 31. Dezember 2018.

(in Milliarden Euro) EOF L&S 31.Dezember 2019 EOF Gruppe 31.Dezember 2019 EOF Gruppe 31.Dezember 2018
Vorheriger Schlusswert 43,0 58,1 57,8
Modelländerungen und Anfangsanpassungen (3,7) (0,7) (1,7)
Anfangswert 39,3 57,4 56,1
Erwarteter Beitrag Bestandsgeschäft 3,2 4,6 4,4
Wert neuer Prämien 1,8 2,2 2,0
Operative Varianz und Änderung von Annahmen 0,2 0,8 1,9
Operative Rendite 5,3 7,7 8,3
Wirtschaftliche Varianz (2,9) (2,4) (3,7)
Gesamtrendite 2,3 5,3 4,6
Wechselkurseffekt 0,5 1,1 0,8
Zu zahlende Dividende im Jahr N+1 - (3,5) (3,2)
Nachrangige Schuldtitel und Sonstige(a) (2,7) (1,0) (0,1)
Schlusswert 39,5 59,4 58,1

(a) Einschließlich nachrangiger Verbindlichkeiten, Kapitalbewegungen, interner Dividendenzahlungen im Jahr 2018 und Sonstiger.

Shareholder Value

Ergebnis je Aktie („EPS“)

(in Euro, Stammaktien in Millionen) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 31.Dezember 2019 / 31.Dezember 2018
unverwässert verwässert unverwässert verwässert unverwässert verwässert
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien 2.383 2.389 2.383 2.389
Jahresüberschuss (Euro, je Stammaktie) 1,51 1,51 0,79 0,79 91,8 % 91,9 %
Bereinigter Gewinn (Euro, je Stammaktie) 2,77 2,76 2,61 2,61 5,8 % 5,9 %
Operatives Ergebnis (Euro, je Stammaktie) 2,60 2,59 2,48 2,48 4,7 % 4,7 %

Eigenkapitalrendite („ROE“)

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 31.Dezember 2019 / 31.Dezember 2018
ROE 6,1 % 3,3 % 2,7 Pkt.
Jahresüberschuss 3.857 2.140
Durchschnittliches Eigenkapital 63.578 64.419
Bereinigte ROE 16,0 % 14,4 % 1,6 Pkt.
Bereinigter Gewinn(a) 6.591 6.227
Durchschnittliches Eigenkapital(b) 41.215 43.390
Zugrunde liegende ROE 15,0 % 13,6 % 1,4 Pkt.
Operatives Ergebnis(a) 6.198 5.920
Durchschnittliches Eigenkapital(b) 41.215 43.390

(a) Einschließlich einer Anpassung zur Berücksichtigung von Netto-Finanzkosten in Zusammenhang mit nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (im Eigenkapital erfasst) und Vorzugsaktien. Im Anschluss an die Dekonsolidierung von Equitable Holdings Inc. („EQH“) ist eine Anpassung zur Berücksichtigung von Finanzkosten lediglich für die ersten drei Monate des Jahres 2019 enthalten, die im Zusammenhang mit der Eigenkapitalkomponente der Pflichtwandelanleihen in Aktien von EQH steht.

(b) Ohne den beizulegenden Zeitwert von Anlagevermögen und Derivaten sowie nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (beide im Eigenkapital erfasst).

Segmentinformationen

Frankreich

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttoumsatz(a) 26.182 25.175
Life & Savings 14.325 13.542
Property & Casualty 7.059 7.061
Health 4.619 4.356
Sonstige(b) 179 215
Neugeschäft
APE 2.077 2.232
Neugeschäftswert-Marge 31,5 % 29,5 %
Operatives Ergebnis vor Steuern 2.368 2.313
Life & Savings 1.106 1.143
Property & Casualty 1.140 1.022
Health 123 149
Sonstige(c) (1) (0)
Ertragsteueraufwand/-ertrag (660) (755)
Minderheitsanteile (4) (5)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen 11 20
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 1.715 1.573
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 168 131
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 1.882 1.704
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 83 (91)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) 5 40
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte - -
Integrations- und Restrukturierungskosten (30) (19)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 1.940 1.635
Combined Ratio Property & Casualty 90,7 % 92,3 %
Combined Ratio Health 98,7 % 97,9 %
Combined Ratio Protection 95,3 % 95,0 %

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Sonstige entspricht Bankgeschäften.

(c) Sonstige entspricht Bankgeschäften und Holding.

Der Bruttoumsatz stieg um 1.008 Mio. Euro (+4 %) auf 26.182 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 972 Mio. Euro (+4 %):

- Life & Savings (+655 Mio. Euro, +5 %) auf 14.325 Mio. Euro, vor allem dank des guten Umsatzes mit wenig kapitalintensiven Produkten auf eigene Rechnung über den Bancassurance-Kanal und des höheren Umsatzes mit Eurocroissance-Produkten (+76 Mio. Euro, +61 %) über proprietäre Kanäle. Die Bruttoumsätze aus dem Bereich Unit-Linked trugen 38 %(1) zum Gesamtumsatz des Bereichs Individualrentenversicherungen bei, verglichen mit 27 % [44] im Marktdurchschnitt. Der Umsatz im Segment Protection stieg um 198 Mio. Euro (+5 %), was einem Wachstum des Bestandsgeschäfts in den Bereichen Individual- und Kollektivversicherungen zu verdanken war

- Property & Casualty (+17 Mio. Euro, 0 %) auf 7.059 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch das Unternehmensgeschäft (+28 Mio. Euro, +1%), gestützt durch höhere Volumina und Beitragsanpassungen, vor allem in den Bereichen Kfz, Schaden und Baugewerbe, teilweise aufgezehrt durch die anhaltende Selektivität im Bereich Credit & Lifestyle Protection, während der Umsatz im Privatgeschäft dem Niveau des Vorjahres entsprach (-11 Mio. Euro, 0 %)

- Health (+263 Mio. Euro, +6 %) auf 4.619 Mio. Euro, was vor allem auf höhere Volumina im Kollektivgeschäft (+233 Mio. Euro, +6 %) auf den internationalen und inländischen Märkten sowie im Individualgeschäft (+30 Mio. Euro, +5 %) zurückzuführen ist

- Sonstige (+37 Mio. Euro, +26 %) auf 179 Mio. Euro durch die AXA Banque France, insbesondere dank höherer Volumina bei Wohnhypotheken und Krediten

Die APE sanken (-155 Mio. Euro, -7 %) auf 2.077 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis sanken die APE um 168 Mio. Euro (-7 %), vorwiegend bedingt durch Kollektivkrankenversicherungen (-296 Mio. Euro, -38 %) infolge des nicht wiederkehrenden Effekts aus einmaligen Umsätzen im internationalen Kollektivgeschäft im Jahr 2018, teilweise ausgeglichen durch Savings (+87 Mio. Euro, +9 %) und Protection (+38 Mio. Euro, +9 %) dank höherer Umsätze im internationalen Kollektivgeschäft.

Die Neugeschäftswert-Marge erhöhte sich um 2,0 Punkte auf 31,5 %. Auf einer vergleichbaren Basis stieg die Neugeschäftswert-Marge um 2,2 Punkte. Ausschlaggebend hierfür waren eine Anpassung der Annahmen im Bereich Protection sowie ein vorteilhafter Geschäftsmix, teilweise gemindert durch niedrigere Zinsen und höhere Aufwendungen.

Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 55 Mio. Euro (+2 %) auf 2.368 Mio. Euro:

- Property & Casualty (+118 Mio. Euro, +12 %) auf 1.140 Mio. Euro, in erster Linie aufgrund einer höheren technischen Nettomarge (+90 Mio. Euro) infolge höherer Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren und geringerer Basisschäden, hauptsächlich bedingt durch eine rückläufige Häufigkeit im Privatgeschäft, sowie geringerer Aufwendungen

- Life & Savings (-37 Mio. Euro, -3 %) auf 1.106 Mio. Euro, vorwiegend zurückzuführen auf höhere Provisionen und Gemeinkosten durch Geschäftswachstum, teilweise ausgeglichen durch einen Anstieg der Kostenzuschläge auf Beiträge, vor allem im Bereich Protection, sowie eine höhere Kapitalanlagemarge aufgrund anhaltender Disziplin bei Mindestverzinsungen

- Health (-26 Mio. Euro, -17 %) auf 123 Mio. Euro, vor allem infolge eines weniger günstigen Schadenverlaufs im internationalen Kollektivgeschäft

- Sonstige (-1 Mio. Euro) auf -1 Mio. Euro

Die Ertragsteueraufwendungen sanken um 95 Mio. Euro (-13 %) auf -660 Mio. Euro, wofür der nicht wiederkehrende Effekt aus ungünstigen steuerlichen Einmaleffekten 2018 (+61 Mio. Euro), der günstige Effekt der bevorstehenden Senkung des Unternehmenssteuersatzes und höhere Dividendenausschüttungen bei Anlagefonds mit niedrigerer Besteuerung maßgeblich waren, die teilweise durch das höhere operative Ergebnis vor Steuern aufgezehrt wurden.

Das operative Ergebnis stieg um 141 Mio. Euro (+9 %) auf 1.715 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn stieg um 178 Mio. Euro (+10 %) auf 1.882 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines besseren operativen Ergebnisses und höherer realisierter Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss stieg um 306 Mio. Euro (+19 %) auf 1.940 Mio. Euro infolge eines höheren bereinigten Gewinns und einer günstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Investmentfonds und Derivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, teilweise ausgeglichen durch den nicht wiederkehrenden Effekt des Gewinns aus der Aufgabe der Partnerschaft mit BNP Paribas (Natio) im Jahr 2018.

Europa

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
Bruttoumsatz(b) 34.415 36.508
Life & Savings 12.268 15.450
Property & Casualty 16.645 15.760
Health 5.477 5.258
Sonstige(c) 25 41
Neugeschäft
APE 1.267 1.146
Neugeschäftswert-Marge 46,9 % 49,6 %
Operatives Ergebnis vor Steuern 3.414 3.327
Life & Savings 1.016 1.077
Property & Casualty 2.054 1.834
Health 297 308
Sonstige(d) 48 108
Ertragsteueraufwand/-ertrag (774) (750)
Minderheitsanteile (96) (84)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen - 2
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 2.544 2.496
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 162 266
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 2.706 2.762
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (259) (134)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) (38) (376)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (37) (39)
Integrations- und Restrukturierungskosten (54) (107)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 2.318 2.106
Combined Ratio Property & Casualty 93,2 % 94,5 %
Combined Ratio Health 95,1 % 94,8 %
Combined Ratio Protection 94,8 % 96,7 %

(a) Angepasst: Umgliederung der deutschen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

(b) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(c) Sonstige entspricht Bankgeschäften.

(d) Sonstige entspricht Bankgeschäften und Holding.

EUROPA - SCHWEIZ

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
Bruttoumsatz(a) 5.992 9.531
Life & Savings 2.824 6.534
Property & Casualty 3.152 2.992
Health 16 5
Neugeschäft
APE 320 340
Neugeschäftswert-Marge 46,7 % 53,0 %
Operatives Ergebnis vor Steuern 961 943
Life & Savings 285 404
Property & Casualty 693 555
Health (16) (16)
Ertragsteueraufwand/-ertrag (159) (177)
Minderheitsanteile (4) (4)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen - -
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 798 762
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 6 81
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 803 843
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 1 (5)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) (24) (421)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (25) (26)
Integrations- und Restrukturierungskosten - -
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 755 391
Combined Ratio Property & Casualty 82,8 % 87,0 %
Combined Ratio Health - -
Combined Ratio Protection 93,7 % 97,0 %
Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = CHF 1,11 1,16

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Am 1. Januar 2019 stellte AXA Schweiz ihre wichtigsten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von einem vollwertigen Versicherungsmodell auf ein teilautonomes Modell um. Daher ist der Sparanteil der Prämien 2018 im Zusammenhang mit der Umwandlung des bestehenden Kollektivlebensversicherungsgeschäfts nicht in der Veränderung des Bruttoumsatzes auf vergleichbarer Basis enthalten.

Der Bruttoumsatz sank um 3.539 Mio. Euro (-37 %) auf 5.992 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 53 Mio. Euro (+1 %):

- Property & Casualty (+43 Mio. Euro, +1 %) auf 3.152 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf das Unternehmensgeschäft (+41 Mio. Euro, +3 %) infolge höherer Volumina und Beitragsanpassungen in der Sparte Arbeitsunfälle

- Life & Savings (-1 Mio. Euro, 0 %) auf 2.824 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Umwandlung des Kollektivlebensversicherungsgeschäfts, was durch einen höheren Umsatz mit teilautonomen Aktivitäten ausgeglichen wurde

- Health (+10 Mio. Euro) auf 16 Mio. Euro

Die APE gingen um 20 Mio. Euro (-6 %) auf 320 Mio. Euro zurück. Auf vergleichbarer Basis sanken die APE um 20 Mio. Euro (-6 %) im Zusammenhang mit der Umwandlung des bestehenden Kollektivlebensversicherungsgeschäfts, teilweise kompensiert durch ein besseres Neugeschäft mit individuellen Lebensversicherungen, das von der Einführung eines neuen Hybridprodukts im Jahr 2019 profitierte.

Die Neugeschäftswert-Marge sank um 6,3 Punkte auf 46,7 %. Auf vergleichbarer Basis, angepasst an die Auswirkungen der Umwandlung des bestehenden Kollektivlebensversicherungsgeschäfts, sank die Neugeschäftswert-Marge um 8,1 Punkte, wofür vor allem die niedrigen Zinsen und ein ungünstiger Geschäftsmix aufgrund des niedrigeren Anteils des Kollektivlebensversicherungsgeschäfts ausschlaggebend waren.

Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 18 Mio. Euro (+2 %) auf 961 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 18 Mio. Euro (-2 %):

- Property & Casualty (+112 Mio. Euro bzw. +20 %) auf 693 Mio. Euro infolge einer Verbesserung der Combined Ratio des laufenden Jahres (-2,5 Punkte) aufgrund niedrigerer Basis- und Großschäden sowie geringerer Schadenregulierungskosten in Verbindung mit einer günstigeren Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen (-1,7 Punkte), teilweise gemindert durch niedrigere Nettokapitalerträge (-21 Mio. Euro)

- Life & Savings (-130 Mio. Euro, -32 %) auf 285 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch den nicht wiederkehrenden Effekt von besonders niedrigen den Versicherten gutgeschriebenen Bonuszahlungen im Kollektivlebensversicherungsgeschäft im Jahr 2018, eine höhere VBI-Abschreibung infolge niedrigerer Zinsannahmen, die Auswirkungen der Umwandlung des bestehenden Kollektivlebensversicherungsgeschäfts und einen Rückgang der Kapitalanlagemarge im Geschäft mit individuellen Lebensversicherungen

- Health blieb stabil bei -16 Mio. Euro

Der Ertragsteueraufwand sank um 18 Mio. Euro (-10 %) auf -159 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 24 Mio. Euro (-13 %), im Wesentlichen aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern und der Auswirkungen der Reduzierung der Nettoposition der latenten Steuern aufgrund der 2019 beschlossenen und ab 2020 geltenden Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 20 % auf 18,5 %.

Das operative Ergebnis stieg um 36 Mio. Euro (+5 %) auf 798 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 6 Mio. Euro (+1 %).

Der bereinigte Gewinn sank um 39 Mio. Euro (-5 %) auf 803 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der bereinigte Gewinn um 69 Mio. Euro (-8 %), da das höhere operative Ergebnis durch geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne mehr als ausgeglichen wurde.

Der Jahresüberschuss stieg um 364 Mio. Euro (+93 %) auf 755 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich der Jahresüberschuss um 337 Mio. Euro (+86 %), da ein niedrigerer bereinigter Gewinn durch das Ausbleiben der einmaligen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Umwandlung des bestehenden Kollektivlebensversicherungsgeschäfts im Jahr 2018 (+421 Mio. Euro) mehr als ausgeglichen wurde.

EUROPA - DEUTSCHLAND

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
Bruttoumsatz(b) 10.862 10.509
Life & Savings 3.187 3.330
Property & Casualty 4.392 4.006
Health 3.259 3.131
Sonstige(c) 25 41
Neugeschäft
APE 375 340
Neugeschäftswert-Marge 55,5 % 53,0 %
Operatives Ergebnis vor Steuern 834 811
Life & Savings 174 150
Property & Casualty 489 438
Health 133 117
Sonstige(d) 38 107
Ertragsteueraufwand/-ertrag (255) (233)
Minderheitsanteile (6) (4)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen - 2
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 573 576
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 1 127
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 574 703
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (83) (50)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) (3) 27
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (4) (4)
Integrations- und Restrukturierungskosten (6) (4)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 479 672
Combined Ratio Property & Casualty 94,7 % 95,6 %
Combined Ratio Health 95,9 % 96,3 %
Combined Ratio Protection 98,1 % 97,6 %

(a) Angepasst: Umgliederung der deutschen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

(b) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(c) Sonstige entspricht Bankgeschäften.

(d) Sonstige entspricht Bankgeschäften und Holding.

Am 1. Oktober 2018 erhöhte AXA Deutschland ihre Beteiligung an Roland Rechtsschutz von 41 % auf 60 %. Infolgedessen wird Roland Rechtsschutz seit dem 1. Oktober 2018 voll konsolidiert. Die vergleichbare Basis für Property & Casualty wurde ab dem 1. Januar 2018 um den Bruttoumsatz von Roland Rechtsschutz angepasst.

Am 31. Oktober 2018 hat AXA Deutschland den Verkauf eines Teils des Portfolios der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Die vergleichbare Basis von Life & Savings in Bezug auf Bruttoumsatz, APE und Neugeschäftswert wurde entsprechend angepasst, um den Anteil dieses Geschäfts im Jahr 2018 auszuschließen.

Der Bruttoumsatz stieg um 354 Mio. Euro (+3 %) auf 10.862 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 226 Mio. Euro (+2 %):

- Property & Casualty (+81 Mio. Euro, +2 %) auf 4.392 Mio. Euro, gestützt durch (i) das SUH-Unternehmensgeschäft (+52 Mio. Euro), vor allem dank des Neugeschäfts und höherer durchschnittlicher Prämien bei Schaden- und Haftpflichtversicherungen, und das (ii)SUH-Geschäft mit Privatkunden (+47 Mio. Euro) dank Beitragserhöhungen bei Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen

- Health (+127 Mio. Euro, +4 %) auf 3.259 Mio. Euro, vor allem angesichts des anhaltenden Wachstums im Segment öffentlicher Dienst und Beitragserhöhungen in der Vollversicherung

- Life & Savings (+28 Mio. Euro, +1 %) auf 3.187 Mio. Euro, vorwiegend aufgrund des Neugeschäfts mit wenig kapitalintensiven Produkten auf eigene Rechnung (+113 Mio. Euro) und Pure Protection (+29 Mio. Euro) im Anschluss an die Einführung eines neuen Invaliditätsprodukts, teilweise aufgezehrt durch Protection & Savings (-69 Mio. Euro) und Rentenprodukte auf eigene Rechnung (-21 Mio. Euro), was unserer Strategie entspricht, und Unit-Linked (-19 Mio. Euro) infolge eines geringeren Umsatzes mit Produkten mit Einmalbeiträgen

Die APE stiegen um 35 Mio. Euro (+10 %) auf 375 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis erhöhten sich die APE um 26 Mio. Euro (+7 %), vorwiegend aufgrund des Neugeschäfts mit wenig kapitalintensiven Produkten auf eigene Rechnung (+18 Mio. Euro) und Pure Protection (+6 Mio. Euro) im Anschluss an die Einführung eines neuen Invaliditätsprodukts sowie Health (+5 Mio. Euro) dank Vollversicherungen in den Segmenten öffentlicher Dienst und Privatversicherungen.

Die Neugeschäftswert-Marge stieg um 2,5 Punkte auf 55,5 %, vor allem durch den positiven Effekt der Aktualisierung der Finanzannahmen im Bereich Health.

Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 23 Mio. Euro (+3 %) auf 834 Mio. Euro:

- Property & Casualty (+52 Mio. Euro, +12 %) auf 489 Mio. Euro, zurückzuführen auf eine höhere Combined Ratio im laufenden Jahr (-0,8 Punkte) aufgrund geringerer Basisschäden, vor allem im Bereich Kfz-Versicherungen für Privatkunden durch eine Verbesserung der Preisgestaltung und des Schadenmanagements, sowie in den Mittelstandssegmenten aufgrund einer geringeren Schadenhäufigkeit

- Life & Savings (+24 Mio. Euro, +16 %) auf 174 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch eine höhere Kapitalanlage-Marge infolge einer niedrigeren Überschussbeteiligung der Versicherten, teilweise ausgeglichen durch eine höhere VBI-Abschreibung, die den Rückgang der Zinsannahmen widerspiegelt

- Health (+16 Mio. Euro, +14 %) auf 133 Mio. Euro aufgrund höherer Volumina und einer niedrigeren Combined Ratio (-0,3 Punkte) infolge einer geringeren Gewinnbeteiligung

- Sonstige (-69 Mio. Euro, -65 %) auf 38 Mio. Euro, bedingt durch Holding (-70 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts einer Sonderausschüttung eines Anlagefonds und höherer Pensionskosten

Der Ertragsteueraufwand stieg um 22 Mio. Euro (+10 %) auf -255 Mio. Euro im Einklang mit einem höheren operativen Ergebnis vor Steuern und geringeren positiven steuerlichen Einmaleffekten (-6 Mio. Euro).

Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen verringerten sich um 2 Mio. Euro auf 0 Mio. Euro.

Das operative Ergebnis sank um 3 Mio. Euro (-1 %) auf 573 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn sank um 129 Mio. Euro (-18 %) auf 574 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses und niedrigerer realisierter Netto-Veräußerungsgewinne, überwiegend aus Aktien.

Der Jahresüberschuss ging um 193 Mio. Euro (-29 %) auf 479 Mio. Euro zurück. Ausschlaggebend waren ein niedrigerer bereinigter Gewinn und eine ungünstige Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Zins- und Fremdwährungsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, sowie der nicht wiederkehrende Effekt der positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Teils des Portfolios der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2018.

EUROPA - BELGIEN

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttoumsatz(a) 3.405 3.359
Life & Savings 1.201 1.195
Property & Casualty 2.100 2.061
Health 103 103
Neugeschäft
APE 101 64
Neugeschäftswert-Marge 52,4 % 66,5 %
Operatives Ergebnis vor Steuern 516 528
Life & Savings 292 281
Property & Casualty 224 246
Health 2 0
Sonstige(b) (2) 1
Ertragsteueraufwand/-ertrag (134) (125)
Minderheitsanteile (0) (0)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen - -
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 381 403
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 145 50
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 526 454
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (97) (42)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) 4 3
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (2) (2)
Integrations- und Restrukturierungskosten (10) (40)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 420 373
Combined Ratio Property & Casualty 96,3 % 95,7 %
Combined Ratio Health 100,8 % 102,1 %
Combined Ratio Protection 96,2 % 96,0 %

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Sonstige entspricht Holding.

Der Bruttoumsatz stieg um 46 Mio. Euro (+1 %) auf 3.405 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 46 Mio. Euro (+1 %):

- Property & Casualty (+39 Mio. Euro, +2 %) auf 2.100 Mio. Euro, hauptsächlich durch das Unternehmensgeschäft (+28 Mio. Euro, +3 %) in den Mittelstandssegmenten, insbesondere im öffentlichen Sektor und bei KMU, was dem Neugeschäft und Beitragserhöhungen zu verdanken war, sowie durch das Geschäft mit Privatkunden (+11 Mio. Euro, +1 %) im Segment Hausratversicherungen, vor allem infolge von Beitragserhöhungen

- Life & Savings (+6 Mio. Euro, +1 %) auf 1.201 Mio. Euro, was Altersvorsorgeprodukten aus den Bereichen Unit-Linked und Rentenprodukte auf eigene Rechnung zu verdanken war, teilweise aufgezehrt durch den Rückgang in den Kategorien Protection & Savings und Pure Protection im Einklang mit der Strategie zum Ausstieg aus dem Bereich Individualrentenversicherungen

- Health blieb stabil mit 103 Mio. Euro

Die APE stiegen um 37 Mio. Euro (+58 %) auf 101 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 37 Mio. Euro (+58 %), überwiegend bedingt durch zwei große Verträge für die betriebliche Altersvorsorge.

Die Neugeschäftswert-Marge sank um 14,1 Punkte auf 52,4 %, wofür vor allem die niedrigen Zinsen und große Verträge für die betriebliche Altersvorsorge verantwortlich waren, teilweise kompensiert durch geringere Aufwendungen aufgrund von Effizienzsteigerungen.

Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 12 Mio. Euro (-2 %) auf 516 Mio. Euro:

- Life & Savings (+11 Mio. Euro, +4 %) auf 292 Mio. Euro, bedingt durch niedrigere Allgemeinkosten (+9 Mio. Euro), hauptsächlich infolge des Kosteneinsparungsprogramms, und eine geringere Wertberichtigung abgegrenzter Abschlusskosten aufgrund der Aktualisierung wirtschaftlicher Annahmen (+10 Mio. Euro), teilweise gemindert durch eine niedrigere technische Nettomarge (-7 Mio. Euro) aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts aus einer günstigen Entwicklung bei den Vorjahresschadenrückstellungen

- Property & Casualty (-22 Mio. Euro, -9 %) auf 224 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund niedrigerer Kapitalerträge (-11 Mio. Euro) und einer höheren Combined Ratio des laufenden Jahres (+0,8 Punkte) infolge höherer Basisschäden bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden, bedingt durch den Anstieg der durchschnittlichen Schadenaufwendungen, und in der Sparte Arbeitsunfälle, in Verbindung mit höheren Großschäden und einem negativen Sondereffekt der Vorjahresprämien, teilweise kompensiert durch eine geringere Kostenquote infolge des Kosteneinsparungsprogramms

- Health (+1 Mio. Euro) auf 2 Mio. Euro

- Sonstige (-3 Mio. Euro) auf -2 Mio. Euro

Der Ertragsteueraufwand stieg um 10 Mio. Euro (+8 %) auf -134 Mio. Euro, hauptsächlich angesichts des nicht wiederkehrenden positiven steuerlichen Einmaleffekts im Jahr 2018 (-14 Mio. Euro).

Das operative Ergebnis sank um 22 Mio. Euro (-5 %) auf 381 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn stieg um 72 Mio. Euro (+16 %) auf 526 Mio. Euro, wobei das niedrigere operative Ergebnis durch höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne (+94 Mio. Euro), hauptsächlich aus dem außerordentlichen Verkauf eines Gebäudes (+85 Mio. Euro), mehr als ausgeglichen wurde.

Der Jahresüberschuss stieg um 47 Mio. Euro (+13 %) auf 420 Mio. Euro infolge eines höheren bereinigten Gewinns und geringerer Restrukturierungskosten, teilweise ausgeglichen durch eine negative Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Aktienderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen.

EUROPA - GROSSBRITANNIEN & IRLAND

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttoumsatz(a) 5.367 5.166
Life & Savings 40 57
Property & Casualty 3.536 3.369
Health 1.790 1.740
Operatives Ergebnis vor Steuern 438 437
Life & Savings (0) 3
Property & Casualty 265 250
Health 161 184
Sonstige(b) 12 0
Ertragsteueraufwand/-ertrag (55) (56)
Minderheitsanteile (0) (0)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen - -
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 383 381
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 2 (6)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 385 375
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (61) (23)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) (14) 21
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (4) (4)
Integrations- und Restrukturierungskosten (18) (3)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 287 366
Combined Ratio Property & Casualty 97,6 % 98,4 %
Combined Ratio Health 92,5 % 91,2 %

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Sonstige entspricht Holding.

Der Bruttoumsatz stieg um 201 Mio. Euro (+4 %) auf 5.367 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 163 Mio. Euro (+3 %):

- Property & Casualty (+145 Mio. Euro, +4 %) auf 3.536 Mio. Euro, bedingt durch das Privatgeschäft (+100 Mio. Euro, +6 %), hauptsächlich im Bereich Kfz-Versicherungen, was einen Anstieg im Neugeschäft und bei den Beiträgen widerspiegelt, sowie im Unternehmensgeschäft (+45 Mio. Euro, +3 %), vorwiegend bei Schadenversicherungen durch einen Zuwachs im Neugeschäft und bei Kfz-Versicherungen aufgrund von Beitragserhöhungen

- Health (+36 Mio. Euro, +2 %) auf 1.790 Mio. Euro, vor allem infolge des Volumenwachstums und neuer Partnerschaften im internationalen Geschäft

- Life & Savings - Architas (-17 Mio. Euro, -30 %) auf 40 Mio. Euro

Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 1 Mio. Euro (0 %) auf 438 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verringerte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 2 Mio. Euro (0 %):

- Property & Casualty (+13 Mio. Euro, +5 %) auf 265 Mio. Euro aufgrund (i) einer günstigeren Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen (-1,5 Punkte), vor allem im Anschluss an die Änderung des Odgen-Abzinsungssatzes, teilweise aufgezehrt durch (ii) eine höhere Combined Ratio des laufenden Jahres (+0,6 Punkte), vor allem durch eine erhöhte Schwere der Kfz-Schadenfälle, höhere Großschäden und Investitionen in Schadenprozesse, die zum Teil durch günstigere Witterungsbedingungen ausgeglichen wurden, und (iii) niedrigere Nettokapitalerträge

- Health (-24 Mio. Euro, -13 %) auf 161 Mio. Euro, bedingt durch (i) eine höhere Combined Ratio (+1,3 Punkte), vor allem aufgrund des nicht wiederkehrenden Effekts eines außerordentlich günstigen Schadenverlaufs in der zweiten Jahreshälfte 2018 und höhere Aufwendungen aus Investitionen in Transformationsprogramme sowie (ii) niedrigere Nettokapitalerträge

- Sonstige (+11 Mio. Euro) auf 12 Mio. Euro, hauptsächlich durch niedrigere Zinsaufwendungen infolge einer Verringerung der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel

- Life & Savings - Architas (-3 Mio. Euro) auf 0 Mio. Euro

Der Ertragsteueraufwand sank um 1 Mio. Euro (-1 %) auf -55 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 1 Mio. Euro (-2 %), zurückzuführen auf ein niedrigeres operatives Ergebnis vor Steuern sowie höhere positive steuerliche Einmaleffekte (+9 Mio. Euro).

Das operative Ergebnis stieg um 2 Mio. Euro (+1 %) auf 383 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen blieb das operative Ergebnis stabil.

Der bereinigte Gewinn stieg um 10 Mio. Euro (+3 %) auf 385 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 7 Mio. Euro (+2 %), zurückzuführen auf höhere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss sank um 79 Mio. Euro (-21 %) auf 287 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 80 Mio. Euro (-22 %), da der höhere bereinigte Gewinn mehr als ausgeglichen wurde durch (i) einen Verlust aus der vorzeitigen Rückzahlung eines zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitels (-37 Mio. Euro) und den nicht wiederkehrenden Effekt eines realisierten Gewinns aus dem Verkauf eines nicht konsolidierten Tochterunternehmens, (ii) eine nachteilige Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Aktien- und Zinsderivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, und (iii) höhere Restrukturierungskosten.

EUROPA - SPANIEN

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttoumsatz(a) 2.686 2.525
Life & Savings 750 680
Property & Casualty 1.719 1.644
Health 217 202
Neugeschäft
APE 103 88
Neugeschäftswert-Marge 60,3 % 79,5 %
Operatives Ergebnis vor Steuern 264 245
Life & Savings 75 71
Property & Casualty 175 152
Health 14 22
Ertragsteueraufwand/-ertrag (62) (59)
Minderheitsanteile (0) (0)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen - -
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 202 186
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) (2) 6
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 200 192
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (12) (5)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) - -
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (3) (3)
Integrations- und Restrukturierungskosten (16) (36)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 169 147
Combined Ratio Property & Casualty 95,4 % 96,4 %
Combined Ratio Health 94,0 % 89,5 %
Combined Ratio Protection 92,9 % 94,0 %

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Der Bruttoumsatz stieg um 160 Mio. Euro (+6 %) auf 2.686 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 160 Mio. Euro (+6 %):

- Property & Casualty (+75 Mio. Euro, +5%) auf 1.719 Mio. Euro dank eines starken Wachstums im Unternehmensgeschäft (+42 Mio. Euro, +11 %), hauptsächlich bei Haftpflichtversicherungen und Schadenversicherungen, sowie im Privatgeschäft (+33 Mio. Euro, +3 %), vor allem durch höhere Volumina bei Kfz-Versicherungen

- Life & Savings (+70 Mio. Euro, +10 %) auf 750 Mio. Euro, vor allem dank des guten Umsatzes in den Bereichen Unit-Linked (+60 Mio. Euro, +21 %) und Protection (+13 Mio. Euro, +7 %)

- Health (+15 Mio. Euro, +8 %) auf 217 Mio. Euro, vor allem durch höhere Volumina und Beitragserhöhungen

Die APE verbesserten sich um 15 Mio. Euro (+18 %) auf 103 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis stiegen die APE um 15 Mio. Euro (+18 %), hauptsächlich aufgrund eines starken Wachstums in der Kategorie Unit-Linked(+9 Mio. Euro, +27 %).

Die Neugeschäftswert-Marge sank um 19,2 Punkte auf 60,3 %, vorwiegend bedingt durch Protection infolge von Anpassungen der Annahmen zu Vertragslaufzeiten.

Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 19 Mio. Euro (+8 %) auf 264 Mio. Euro:

- Property & Casualty (+22 Mio. Euro, +15 %) auf 175 Mio. Euro, in erster Linie aufgrund eines starken Volumenwachstums in Verbindung mit Kosteneinsparungsinitiativen, einer günstigeren Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen und höherer Kapitalanlageerträge, teilweise aufgezehrt durch einen Anstieg der durchschnittlichen Schadenaufwendungen für Personenschäden bei Kfz-Versicherungenfür Privatkunden

- Life & Savings (+5 Mio. Euro, +7 %) auf 75 Mio. Euro, vorwiegend zurückzuführen auf höhere Managementgebühren bei Unit-Linked und höhere Kostenzuschläge auf Beiträge im Bereich Protection, die mit höheren Volumina einhergingen, teilweise ausgeglichen durch eine niedrigere Kapitalanlagemarge

- Health (-8 Mio. Euro bzw. -36 %) auf 14 Mio. Euro vor allem durch eine weniger günstige Rentabilität im laufenden Jahr

Der Ertragsteueraufwand stieg um 3 Mio. Euro (+5 %) auf -62 Mio. Euro im Einklang mit einem höheren operativen Ergebnis vor Steuern.

Das operative Ergebnis stieg um 16 Mio. Euro (+9 %) auf 202 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn stieg um 8 Mio. Euro (+4 %) auf 200 Mio. Euro aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses, teilweise geschmälert durch geringere realisierte Netto-Veräußerungsgewinne.

Der Jahresüberschuss stieg um 22 Mio. Euro (+15 %) auf 169 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns sowie geringerer Restrukturierungskosten.

EUROPA - ITALIEN

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttoumsatz(a) 6.104 5.418
Life & Savings 4.266 3.653
Property & Casualty 1.746 1.688
Health 92 77
Neugeschäft
APE 368 315
Neugeschäftswert-Marge 33,2 % 30,7 %
Operatives Ergebnis vor Steuern 401 364
Life & Savings 190 169
Property & Casualty 209 193
Health 3 1
Sonstige(b) - 0
Ertragsteueraufwand/-ertrag (109) (101)
Minderheitsanteile (85) (75)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen - -
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 207 188
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 11 8
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 218 196
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (6) (9)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) - (5)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte - -
Integrations- und Restrukturierungskosten (4) (24)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 208 158
Combined Ratio Property & Casualty 93,3 % 94,4 %
Combined Ratio Health 99,2 % 101,0 %
Combined Ratio Protection 79,6 % 80,8 %

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Sonstige entspricht Holding.

Der Bruttoumsatz stieg um 686 Mio. Euro (+13 %) auf 6.104 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 686 Mio. Euro (+13 %):

- Life & Savings (+612 Mio. Euro, +17 %) auf 4.266 Mio. Euro, hauptsächlich durch Rentenprodukte auf eigene Rechnung (+391 Mio. Euro, +16 %) und Unit-Linked (+185 Mio. Euro, +21 %), vorwiegend über den Verkauf von Hybrid- und Protected-Unit-Produkten, sowie durch Protection (+36 Mio. Euro, +11 %)

- Property & Casualty (+58 Mio. Euro, +3 %) auf 1.746 Mio. Euro angesichts eines Anstiegs im Neugeschäft und Vertragserneuerungen im Privatgeschäft (+36 Mio. Euro, +3 %), speziell bei Kfz- und Schadenversicherungen, sowie im Unternehmensgeschäft (+22 Mio. Euro, +4 %), wo vor allem Schaden- und Haftpflichtversicherungen zulegten

- Health (+15 Mio. Euro, +20 %) auf 92 Mio. Euro dank einer starken Fokussierung auf Unternehmenskunden und der guten Performance eines von AXA MPS im Jahr 2018 eingeführten Produktes

Die APE verbesserten sich um 53 Mio. Euro (+17 %) auf 368 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis stiegen die APE um 53 Mio. Euro (+17 %), größtenteils durch Rentenprodukte auf eigene Rechnung (+37 Mio. Euro, +26 %) und Unit-Linked (+14 Mio. Euro, +11 %) aufgrund des Umsatzes mit Hybrid- und Protected-Unit-Produkten.

Die Neugeschäftswert-Marge stieg um 2,5 Punkte auf 33,2 %, hauptsächlich infolge einer Verbesserung des Produktmixes mit einem höheren Anteil von Hybridprodukten und der Verengung der Spreads von italienischen Staatsanleihen.

Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 38 Mio. Euro (+10 %) auf 401 Mio. Euro:

- Life & Savings (+21 Mio. Euro, +12 %) auf 190 Mio. Euro, vorwiegend zurückzuführen auf höhere Managementgebühren bei Unit-Linked (+22 Mio. Euro), die mit einem Volumenwachstum einhergingen, und eine höhere Kapitalanlagemarge (+6 Mio. Euro) durch Bestandswachstum und niedrigere garantierte Mindestzinsen

- Property & Casualty (+15 Mio. Euro, +8 %) auf 209 Mio. Euro, vor allem aufgrund einer günstigen Entwicklung der Vorjahresschadenrückstellungen (-0,8 Punkte) sowie einer Verbesserung der Kostenquote (-0,2 Punkte) in Verbindung mit höheren Volumina und Kosteneinsparungsinitiativen, teilweise gemindert durch niedrigere Nettokapitalerträge

- Health (+2 Mio. Euro) auf 3 Mio. Euro, vor allem durch Volumenwachstum

Der Ertragsteueraufwand stieg um 8 Mio. Euro (+8 %) auf -109 Mio. Euro im Einklang mit einem höheren operativen Ergebnis vor Steuern, teilweise ausgeglichen durch positive steuerliche Einmaleffekte.

Die Minderheitsanteile stiegen um 10 Mio. Euro (+14 %) auf -85 Mio. Euro infolge des Anstiegs des operativen Ergebnisses von AXA MPS.

Das operative Ergebnis erhöhte sich um 19 Mio. Euro (+10 %) auf 207 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn stieg um 22 Mio. Euro (+11 %) auf 218 Mio. Euro infolge eines höheren operativen Ergebnisses.

Der Jahresüberschuss stieg um 50 Mio. Euro (+32 %) auf 208 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines höheren bereinigten Gewinns und niedrigerer Restrukturierungskosten aus Vorruhestandsplänen.

Asien

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
Bruttoumsatz(b) 9.860 8.973
Life & Savings 6.350 5.780
Property & Casualty 1.353 1.245
Health 2.156 1.947
Neugeschäft
APE 1.614 1.520
Neugeschäftswert-Marge 63,1 % 62,2 %
Operatives Ergebnis vor Steuern 1.278 1.157
Life & Savings 687 667
Property & Casualty 75 68
Health 529 426
Sonstige(c) (12) (3)
Ertragsteueraufwand/-ertrag (256) (219)
Minderheitsanteile (7) (7)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen 188 171
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 1.204 1.102
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 14 (34)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 1.218 1.068
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (20) (55)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) 24 4
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (15) (18)
Integrations- und Restrukturierungskosten (3) (13)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 1.204 986
Combined Ratio Property & Casualty 97,0 % 97,1 %
Combined Ratio Health 76,7 % 78,8 %
Combined Ratio Protection 88,9 % 86,8 %

(a) Angepasst: Umgliederung der japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

(b) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(c) Sonstige entspricht Holding.

ASIEN - JAPAN

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
Bruttoumsatz(b) 4.850 4.564
Life & Savings 3.378 3.203
Health 1.472 1.361
Neugeschäft
APE 531 546
Neugeschäftswert-Marge 120,3 % 97,8 %
Operatives Ergebnis vor Steuern 761 696
Life & Savings 290 301
Health 484 395
Sonstige(c) (12) -
Ertragsteueraufwand/-ertrag (215) (189)
Minderheitsanteile (7) (7)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen - -
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 540 500
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 4 8
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 543 508
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (25) (42)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) - 4
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte - -
Integrations- und Restrukturierungskosten - -
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 518 469
Combined Ratio Health 69,3 % 72,0 %
Combined Ratio Protection 90,3 % 87,7 %
Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = JPY 122 130

(a) Angepasst: Umgliederung der japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

(b) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(c) Sonstige entspricht Holding.

Der Bruttoumsatz stieg um 285 Mio. Euro (+6 %) auf 4.850 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz um 24 Mio. Euro (-1 %):

- Life & Savings (-41 Mio. Euro, -1 %) auf 3.378 Mio. Euro aufgrund der vorübergehenden Aussetzung des wenig kapitalintensiven Produkts Single Premium Whole Life (-149 Mio. Euro, -41 %) infolge des Zinsrückgangs und aufgrund des niedrigeren Umsatzes mit steuervergünstigten Rentenprodukten, die von einer Änderung der steuerlichen Vorschriften betroffen waren (-59 Mio. Euro, -4 %), teilweise ausgeglichen durch Protection with Unit-Linked (+171 Mio. Euro, +31 %) dank Bestandswachstum und Neugeschäft

- Health (+17 Mio. Euro, +1 %) auf 1.472 Mio. Euro, vor allem aufgrund von Bestandswachstum und des Neugeschäfts bei Medical-Whole-Life-Produkten, teilweise aufgezehrt durch geringeres Neugeschäft aus Medical-Term-Produkten

Die APE verschlechterten sich um 16 Mio. Euro (-3 %) auf 531 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis sanken die APE um 49 Mio. Euro (-9 %), hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren Umsatzes mit steuervergünstigten Rentenprodukten, die von einer Änderung der steuerlichen Vorschriften betroffen waren (-132 Mio. Euro, -61 %), und der vorübergehenden Aussetzung des wenig kapitalintensiven Produkts Single Premium Whole Life (-14 Mio. Euro, -41 %), teilweise kompensiert durch Protection with Unit-Linked (+81 Mio. Euro, +50 %) und Health (+17 Mio. Euro, +16 %). Ohne Berücksichtigung des Umsatzrückgangs bei steuervergünstigten Rentenprodukten stiegen die APE um 83 Mio. Euro (+25 %).

Die Neugeschäftswert-Marge stieg um 22,5 Punkte auf 120,3 %, vor allem dank eines günstigen Produktmixes bei Health und Protection withUnit-Linked.

Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 65 Mio. Euro (+9 %) auf 761 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 17 Mio. Euro (+2 %):

- Health (+58 Mio. Euro bzw. +15 %) auf 484 Mio. Euro; ohne Berücksichtigung der Auswirkungen einer Verfeinerung der Allokation der Kapitalanlage- und Kostenmarge zwischen Health und Life & Savings stieg das operative Ergebnis vor Steuern von Health um 11 Mio. Euro (+3 %), vor allem infolge einer besseren Morbiditätsentwicklung bei Medical-Whole-Life-Produkten (+7 Mio. Euro) und höherer Volumina

- Life & Savings (-29 Mio. Euro, -10 %) auf 290 Mio. Euro; ohne Berücksichtigung der Auswirkungen einer Verfeinerung der Allokation der Kapitalanlage- und Kostenmarge zwischen Health und Life & Savings stieg das operative Ergebnis vor Steuern von Life & Savings um 17 Mio. Euro (+6 %), vor allem infolge einer besseren technischen Nettomarge

- Sonstige (-11 Mio. Euro, 0 %) auf -12 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch die Registrierungskosten für die Errichtung einer Holdinggesellschaft (-5 Mio. Euro)

Der Ertragsteueraufwand stieg um 25 Mio. Euro (+13 %) auf -215 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteueraufwand um 11 Mio. Euro (+6 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis vor Steuern sowie niedrigere positive steuerliche Einmaleffekte (-15 Mio. Euro).

Das operative Ergebnis erhöhte sich um 40 Mio. Euro (+8 %) auf 540 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 6 Mio. Euro (+1 %).

Der bereinigte Gewinn stieg um 35 Mio. Euro (+7 %) auf 543 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 1 Mio. Euro (0 %), hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses.

Der Jahresüberschuss stieg um 49 Mio. Euro (+10 %) auf 518 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 16 Mio. Euro (+3 %), hauptsächlich aufgrund einer weniger ungünstigen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen.

ASIEN - HONGKONG

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttoumsatz(a) 3.829 3.305
Life & Savings 2.917 2.521
Property & Casualty 271 240
Health 640 545
Neugeschäft
APE 486 456
Neugeschäftswert-Marge 44,4 % 47,2 %
Operatives Ergebnis vor Steuern 463 404
Life & Savings 393 358
Property & Casualty 29 22
Health 41 25
Ertragsteueraufwand/-ertrag (29) (13)
Minderheitsanteile (0) -
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen - -
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 434 391
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 1 (2)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 435 389
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 7 (5)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) (14) -
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (14) (15)
Integrations- und Restrukturierungskosten (1) (13)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 413 357
Combined Ratio Property & Casualty 94,7 % 95,5 %
Combined Ratio Health 93,6 % 95,6 %
Combined Ratio Protection 86,8 % 85,4 %
Durchschn. Wechselkurs: EUR 1,00 = HKD 8,77 9,26

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Der Bruttoumsatz stieg um 524 Mio. Euro (+16 %) auf 3.829 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 324 Mio. Euro (+10 %):

- Life & Savings (+244 Mio. Euro, +10 %) auf 2.917 Mio. Euro, hauptsächlich im Bereich Protection & Savings (+219 Mio. Euro, +12 %) infolge von Bestandswachstum im Makler- und Agenturgeschäft sowie eines Wachstums im Makler-Neugeschäft, und bei Unit-Linked (+41 Mio. Euro, +27 %) aufgrund von Wachstum im Neugeschäft mit Einmalbeiträgen

- Health (+62 Mio. Euro, +11 %) auf 640 Mio. Euro, vor allem durch höhere Volumina und Beitragsanpassungen im Individual-und Kollektivgeschäft

- Property & Casualty (+18 Mio. Euro, +7 %) auf 271 Mio. Euro, hauptsächlich zurückzuführen auf höhere Volumina sowohl im Privat- als auch im Unternehmensgeschäft und Beitragserhöhungen im Unternehmensgeschäft

Die APE stiegen um 30 Mio. Euro (+7 %) auf 486 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis stiegen die APE um 4 Mio. Euro (+1 %), vor allem dank des guten Umsatzes im Bereich Protection & Savings (+67 Mio. Euro, +23 %), teilweise aufgezehrt durch einen niedrigeren Umsatz mit Rentenprodukten auf eigene Rechnung (-46 Mio. Euro, -56 %) und GroupHealth (-14 Mio. Euro, -58 %).

Die Neugeschäftswert-Marge sank um 2,8 Punkte auf 44,4 %, vor allem bedingt durch eine Änderung des Vertriebsmixes und niedrigere Zinsen.

Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 59 Mio. Euro (+15 %) auf 463 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 35 Mio. Euro (+9 %):

- Life & Savings (+15 Mio. Euro, +4 %) auf 393 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von Volumenwachstum

- Health (+15 Mio. Euro, +59 %) auf 41 Mio. Euro, vor allem infolge eines günstigen Schadenverlaufs in Verbindung mit Volumenwachstum

- Property & Casualty (+6 Mio. Euro, +26 %) auf 29 Mio. Euro, größtenteils dank Volumenwachstum im Privat- und Unternehmensgeschäft und Preismaßnahmen, insbesondere bei Arbeitsunfällen

Der Ertragsteueraufwand stieg um 17 Mio. Euro (+130 %) auf -29 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteueraufwand um 15 Mio. Euro (+118 %), zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis vor Steuern sowie niedrigere positive steuerliche Einmaleffekte (-7 Mio. Euro).

Das operative Ergebnis erhöhte sich um 43 Mio. Euro (+11 %) auf 434 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis um 20 Mio. Euro (+5 %).

Der bereinigte Gewinn stieg um 46 Mio. Euro (+12 %) auf 435 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 23 Mio. Euro (+6 %), hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses.

Der Jahresüberschuss stieg um 56 Mio. Euro (+16 %) auf 413 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 35 Mio. Euro (+10 %), vor allem zurückzuführen auf einen höheren bereinigten Gewinn und geringere Restrukturierungskosten.

ASIEN - HIGH POTENTIALS

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttoumsatz(a) 163 153
Life & Savings 55 56
Property & Casualty 67 58
Health 41 39
Neugeschäft
APE 598 517
Neugeschäftswert-Marge 27,5 % 37,9 %
Operatives Ergebnis vor Steuern 7 6
Life & Savings 4 8
Property & Casualty (0) (8)
Health 3 6
Ertragsteueraufwand/-ertrag 2 (2)
Minderheitsanteile 0 0
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen 188 171
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 197 176
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 11 (40)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 208 136
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (7) (8)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) 38 -
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 (2)
Integrations- und Restrukturierungskosten (2) -
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 238 126
Combined Ratio Property & Casualty 102,9 % 114,3 %
Combined Ratio Health 95,0 % 90,1 %
Combined Ratio Protection 111,0 % 103,9 %

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Konsolidierungskreis: (i) die Tochtergesellschaft im Bereich Property & Casualty in Thailand und die Tochtergesellschaft in der Sparte Life & Savings außerhalb des Bancassurance-Bereichs in Indonesien, die jeweils voll konsolidiert sind, (ii) die Tochtergesellschaft im Bereich Property & Casualty in China (AXA Tianping), die seit dem 31. Dezember 2019 voll konsolidiert ist und daher nur zum operativen Ergebnis, bereinigten Gewinn und Jahresüberschuss beiträgt, und (iii) die Joint-Ventures in China, auf den Philippinen, in Thailand und in Indonesien, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden und nur zu den Non-GAAP-Finanzkennzahlen und zum Jahresüberschuss beitragen.

Der Bruttoumsatz stieg um 10 Mio. Euro (+7 %) auf 163 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verschlechterte sich der Bruttoumsatz um 2 Mio. Euro (-1 %):

- Property & Casualty (+3 Mio. Euro, +5 %) auf 67 Mio. Euro in Thailand, hauptsächlich durch Kfz-Versicherungen für Privatkunden (+5 Mio. Euro, +22 %), teilweise aufgezehrt durch Portfoliobereinigungen im Unternehmensgeschäft (-2 Mio. Euro, -8 %), vor allem bei Schadenversicherungen

- Life & Savings (-4 Mio. Euro, -8 %) auf 55 Mio. Euro, in Indonesien, bedingt durch Protection & Savings (-6 Mio. Euro, -16 %) angesichts niedrigerer Volumina aus dem Agenturgeschäft

- Health blieb mit 41 Mio. Euro stabil, da niedrigere Umsätze in Thailand (-3 Mio. Euro, -26 %) infolge des Verlusts eines großen Vertrags durch höhere Volumina in Indonesien (+3 Mio. Euro, +11 %) ausgeglichen wurden, die vor allem einem Anstieg im Neugeschäft und Vertragserneuerungen bei Agenturen zu verdanken waren

Die APE stiegen um 81 Mio. Euro (+16 %) auf 598 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserten sich die APE um 55 Mio. Euro (+11 %):

- China (+68 Mio. Euro, +32 %) auf 286 Mio. Euro, vor allem dank des guten Umsatzes mit Rentenprodukten auf eigene Rechnung während des chinesischen Neujahrsfests (+69 Mio. Euro, +48 %)

- Thailand (-11 Mio. Euro, -8 %) auf 141 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren Umsatzes mit Unit-Linked-Produkten (-10 Mio. Euro, -95 %)

- Indonesien blieb stabil bei 118 Mio. Euro

- Philippinen (-3 Mio. Euro, -5 %) auf 53 Mio. Euro mit einem Rückgang im Bereich Protection & Savings(-6 Mio. Euro, -13 %) angesichts eines niedrigeren Umsatzes aus dem Bancassurance-Kanal

Die Neugeschäftswert-Marge sank um 10,3 Punkte auf 27,5 %. Auf einer vergleichbaren Basis sank die Neugeschäftswert-Marge um 10,2 Punkte, vor allem bedingt durch die starken Umsätze mit den margenarmen Rentenprodukten auf eigene Rechnung in China während des chinesischen Neujahrsfestes und niedrigere Zinsen in Thailand.

Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 1 Mio. Euro (+24 %) auf 7 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 1 Mio. Euro (+16 %):

- Life & Savings (-4 Mio. Euro, -54 %) auf 4 Mio. Euro in Indonesien, hauptsächlich aufgrund niedrigerer Volumina

- Health (-3 Mio. Euro, -49 %) auf 3 Mio. Euro, wobei Indonesien den größten Rückgang verzeichnete (-2 Mio. Euro), vor allem aufgrund höherer Marketing-Aufwendungen

- Property & Casualty (+8 Mio. Euro) auf 0 Mio. Euro in Thailand, größtenteils dank der positiven Auswirkungen von Portfoliobereinigungen im Unternehmensgeschäft

Der Ertragsteueraufwand sank um 4 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Ertragsteueraufwand um 3 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines niedrigeren operativen Ergebnisses vor Steuern in Indonesien, teilweise ausgeglichen durch ein höheres operatives Ergebnis vor Steuern in Thailand.

Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen stiegen um 17 Mio. Euro (+10 %) auf 188 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen um 5 Mio. Euro (+3 %):

- Thailand (+23 Mio. Euro, +42 %) auf 84 Mio. Euro, vor allem dank höherer Nettokapitalerträge sowie niedrigerer Aufwendungen bei Life & Savings in Verbindung mit einem besseren Schadenverlauf im Anschluss an Portfoliobereinigungen im Segment Health

- Indonesien (0 Mio. Euro, +1%) auf 42 Mio. Euro, vorwiegend durch höhere Volumina nach Produkteinführungen bei Health, teilweise ausgeglichen durch höhere Aufwendungen bei Life & Savings

- Philippinen (+6 Mio. Euro, +28 %) auf 30 Mio. Euro, vor allem zurückzuführen auf eine günstige Änderung des Geschäftsmixes

- China (-25 Mio. Euro, -44 %) auf 32 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines Anstiegs der Abschlusskosten, einer geringeren Nettoinvestitionsmarge und negativer Auswirkungen einer Aktualisierung der finanziellen Annahmen, teilweise kompensiert durch günstige steuerliche Auswirkungen

Das operative Ergebnis stieg um 22 Mio. Euro (+12 %) auf 197 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 9 Mio. Euro (+5 %).

Das operative Ergebnis stieg um 72 Mio. Euro (+53 %) auf 208 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich der bereinigte Gewinn um 59 Mio. Euro (+44 %) durch das höhere operative Ergebnis und den nicht wiederkehrenden Effekt der realisierten Netto-Veräußerungsverluste in China aufgrund der negativen Performance des Aktienmarkts in der zweiten Jahreshälfte 2018.

Der Jahresüberschuss stieg um 111 Mio. Euro (+88 %) auf 238 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Jahresüberschuss um 100 Mio. Euro (+79 %) aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses und der positiven bilanziellen Auswirkungen der vollständigen Konsolidierung von AXA Tianping.

AXA XL

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttoumsatz(a) 18.741 6.287
Life & Savings 188 45
Schaden- und Unfallversicherungen 9.123 3.354
Schaden- und Unfallversicherungen in Spezialmärkten 4.940 1.794
Schaden- und Unfallrückversicherungen 4.489 1.093
Operatives Ergebnis vor Steuern 634 (178)
Life & Savings 13 5
Schaden- und Unfallversicherungen in Spezialmärkten 382 103
Schaden- und Unfallrückversicherungen 330 (277)
Sonstige(b) (91) (10)
Ertragsteueraufwand/-ertrag (125) (70)
Minderheitsanteile 0 18
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen (2) (3)
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 507 (233)
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 78 (27)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 585 (260)
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (16) (63)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) (51) (29)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (39) (10)
Integrations- und Restrukturierungskosten (307) (67)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 173 (428)
Combined Ratio Property & Casualty 101,5 % 108,6 %
Combined Ratio Protection 105,4 % 89,2 %

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Sonstige entspricht Holding.

In der vergleichbaren Basis ist der Beitrag der XL Group zum Bruttoumsatz vom 1. Januar 2018 bis zum 30. September 2018 enthalten. Die Beiträge von AXA Corporate Solutions Assurance und AXA Art wurden nicht angepasst, da sie vollständig in den 2018 ausgewiesenen Zahlen enthalten waren.

Der Bruttoumsatz stieg um 12.454 Mio. Euro auf 18.741 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 1.676 Mio. Euro (+10 %):

- Property & Casualty Insurance (+1.337 Mio. Euro, +18%) auf 9.123 Mio. Euro, vor allem dank Volumenwachstum und Beitragserhöhungen in den meisten Geschäftsbereichen, insbesondere Berufshaftpflichtversicherungen in Nordamerika (+383 Mio. Euro, +36 %), einschließlich eines wichtigen neuen Mehrjahresvertrags, der im ersten Quartal abgeschlossen wurde, internationale Schadenversicherungen (+198 Mio. Euro, +15 %) und nordamerikanische Schadenversicherungen (+145 Mio. Euro, +32 %)

- Property & Casualty für Spezialmärkte (+261 Mio. Euro, +6 %) auf 4.940 Mio. Euro dank Volumenwachstum und Beitragserhöhungen in den meisten Geschäftsbereichen, insbesondere politische Risiken (+102 Mio. Euro, +33 %), sowie Unfall und Gesundheit (+67 Mio. Euro, +24 %) und Kunst und Valoren (+66 Mio. Euro, +15 %)

- Property & Casualty-Rückversicherungen (+85 Mio. Euro, +2 %) auf 4.489 Mio. Euro bedingt durch höhere Volumina und Beitragsanpassungen im Bereich Spezialversicherungen und Sonstige (+161 Mio. Euro, +10 %), hauptsächlich Landwirtschaft in Nordamerika, Lloyds Whole Accounts und Kredit- und Kautionsversicherungen, teilweise aufgezehrt durch niedrigere Beiträge im Sach-Katastrophengeschäft (-95 Mio. Euro, -11 %) aufgrund eines geringeren Risikos bei Naturkatastrophen

- Life & Savings blieb stabil bei 188 Mio. Euro, da sich das zugrunde liegende Geschäft in Abwicklung befindet

Das berichtete operative Ergebnis vor Steuern betrug 634 Mio. Euro:

- Das berichtete Ergebnis von Property & Casualty belief sich auf 711 Mio. Euro, die vor allem durch hohe Nettokapitalanlageerträge und Kostensynergien im Zusammenhang mit der Integration innerhalb von AXA erzielt wurden. Demgegenüber standen Katastrophenschäden des laufenden Jahres, die das normalisierte Niveau aus der zweiten Jahreshälfte 2019 überstiegen (-0,4 Mrd. Euro), insbesondere durch die Taifune Hagibis (-0,2 Mrd. Euro) und Faxai (-0,1 Mrd. Euro) in Japan und Hurrikan Dorian (-0,1 Mrd. Euro) auf den Bahamas und in den USA, sowie ein erhöhtes Niveau großer Nichtkatastrophen-Schäden und eine höhere Schadenquote im laufenden Jahr, vor allem in den Geschäftsbereichen mit Langzeitrisiken, was eine Aktualisierung der Annahmen im Zusammenhang mit der Zunahme der Schadensmeldungen widerspiegelt.

- Das berichtete Ergebnis im Bereich Life & Savings lag bei 13 Mio. Euro.

- Das berichtete Ergebnis bei Sonstige betrug -91 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierung.

Der ausgewiesene Ertragsteueraufwand belief sich auf -125 Mio. Euro und spiegelt das positive operative Ergebnis vor Steuern wider.

Das berichtete operative Ergebnis betrug 507 Mio. Euro.

Der ausgewiesene bereinigte Gewinn lag bei 585 Mio. Euro und spiegelt das operative Ergebnis (507 Mio. Euro) sowie realisierte Netto-Veräußerungsgewinne wider, vor allem aus festverzinslichen Vermögenswerten und Eigenkapitalinstrumenten.

Der berichtete Jahresüberschuss belief sich auf 173 Mio. Euro, zusammengesetzt aus dem bereinigten Gewinn (585 Mio. Euro), Integrations- und Restrukturierungskosten (-307 Mio. Euro) in Verbindung mit der Integration innerhalb von AXA, dem außerordentlichen Ergebnis (-51 Mio. Euro) infolge des Rückkaufs zu Finanzierungszwecken ausgegebener Schuldtitel und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (-39 Mio. Euro) im Zusammenhang mit Vertriebsnetzwerken.

International

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttoumsatz(a) 7.078 6.535
Life & Savings 1.328 1.285
Property & Casualty 3.888 3.722
Health 1.550 1.295
Sonstige(b) 313 233
Neugeschäft
APE 254 262
Neugeschäftswert-Marge 43,9 % 36,5 %
Operatives Ergebnis vor Steuern 577 435
Life & Savings 78 67
Property & Casualty 410 305
Health 32 25
Sonstige(c) 58 39
Ertragsteueraufwand/-ertrag (153) (92)
Minderheitsanteile (61) (47)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen 103 104
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 466 400
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) (9) (4)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 457 396
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten 12 39
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) (599) (17)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (23) (29)
Integrations- und Restrukturierungskosten (16) (35)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) (169) 355
Combined Ratio Property & Casualty 97,2 % 100,6 %
Combined Ratio Health 99,3 % 99,6 %
Combined Ratio Protection 99,1 % 98,8 %

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(b) Sonstige entspricht Bankgeschäften.

(c) Sonstige entspricht Bankgeschäften und Holding.

Konsolidierungskreis: (i) Mexiko, die Golfregion, Kolumbien, Singapur, die Türkei, Polen, Marokko, AXA Bank Belgium, Property & Casualty Malaysia, Luxemburg, Life & Savings Tschechische Republik, Life & Savings Slowakische Republik, Griechenland und Brasilien sind voll konsolidiert, (ii) Russland (Reso), Indien, Nigeria und der Libanon werden nach der Equity-Methode konsolidiert und tragen nur zum operativen Ergebnis, zum bereinigten Ergebnis und zum Jahresüberschuss bei.

Der Bruttoumsatz stieg um 543 Mio. Euro (+8 %) auf 7.078 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 395 Mio. Euro (+6 %):

- Property & Casualty (+174 Mio. Euro, +5 %) auf 3.888 Mio. Euro, gestützt durch:

-- Mexiko (+16 Mio. Euro, +2 %) auf 867 Mio. Euro, vor allem durch ein besseres Neugeschäft, speziell bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden

-- Türkei (+95 Mio. Euro, +18 %) auf 551 Mio. Euro, hauptsächlich infolge von Beitragserhöhungen bei Kfz-Versicherungen und höherer Volumina bei Schadenversicherungenfür Unternehmenskunden

-- Kolumbien (+77 Mio. Euro, +17 %) auf 517 Mio. Euro, vorwiegend durch höhere Volumina in den Bereichen Protection und Arbeitsunfälle

-- Golfregion (-13 Mio. Euro, -3 %) auf 466 Mio. Euro, bedingt durch das Unternehmensgeschäft, vorwiegend aufgrund einer weiteren Reduzierung einer großen Flotte im Bereich Kfz-Versicherungen, teilweise ausgeglichen durch höhere Volumina bei Schadenversicherungen und Protection

-- Polen (-9 Mio. Euro, -2 %) auf 427 Mio. Euro, hauptsächlich infolge geringerer Umsätze mit Kfz-Versicherungen für Privatkunden, wo sich die Markttrends abschwächten, teilweise kompensiert durch höhere Umsätze im Unternehmensgeschäft

-- Marokko (+24 Mio. Euro, +9 %) auf 289 Mio. Euro, vor allem aufgrund eines Anstiegs des Neugeschäfts bei Kfz-Versicherungen für Privatkunden

-- Malaysia (-18 Mio. Euro, -7 %) auf 241 Mio. Euro, wo der starke Wettbewerb die Umsätze schmälerte

- Health (+186 Mio. Euro, +14 %) auf 1.550 Mio. Euro, überwiegend in (i)Mexiko (+104 Mio. Euro, +16 %) auf 801 Mio. Euro dank der Gewinnung mehrerer neuer Großkunden und Beitragserhöhungen, (ii) der Golfregion (+50 Mio. Euro, +16%) auf 385 Mio. Euro, vorwiegend durch Großkunden, und (iii) der Türkei (+23 Mio. Euro, +51 %) auf 61 Mio. Euro infolge von Beitragserhöhungen und eines Anstiegs im Neugeschäft

- Life & Savings (+33 Mio. Euro, +3 %) auf 1.328 Mio. Euro, vor allem dank (i) Singapur (+15 Mio. Euro, +6 %) auf 293 Mio. Euro, wo sämtliche Geschäftsbereiche höhere Volumina erzielten, (ii) Luxemburg (+30 Mio. Euro, +23 %) auf 160 Mio. Euro, gestützt durch einen Großkunden im Bereich Unit-Linked, teilweise aufgezehrt durch (iii)Kolumbien (-44 Mio. Euro, -25 %) auf 121 Mio. Euro, hauptsächlich durch das in Abwicklung befindliche Portfolio von Rentenprodukten auf eigene Rechnung

- Sonstige (+2 Mio. Euro, +1 %) auf 313 Mio. Euro bei der AXA Bank Belgium

Die APE sanken um 8 Mio. Euro (-3 %) auf 254 Mio. Euro. Auf vergleichbarer Basis sanken die APE um 13 Mio. Euro (-5 %), hauptsächlich durch (i)Singapur mit einem Rückgang (-15 Mio. Euro, -15 %) auf 88 Mio. Euro, wo ein starker Wettbewerb herrschte, insbesondere im Bereich Unit-Linked, teilweise ausgeglichen durch (ii) Indien (+2 Mio. Euro, +6 %) auf 41 Mio. Euro und (iii) Polen (+3 Mio. Euro, +8 %) auf 35 Mio. Euro, die jeweils eine gute Entwicklung im Bereich Protection verzeichneten.

Die Neugeschäftswert-Marge erhöhte sich um 7,5 Punkte auf 43,9 %. Auf einer vergleichbaren Basis stieg die Neugeschäftswert-Marge um 7,6 Punkte, hauptsächlich in Polen, das von einem günstigeren Geschäftsmix mit einer Verlagerung hin zu Protection und geringeren Aufwendungen profitierte.

Das operative Ergebnis vor Steuern stieg um 142 Mio. Euro (+33 %) auf 577 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis vor Steuern um 140 Mio. Euro (+32 %):

- Property & Casualty (+105 Mio. Euro, +34 %) auf 410 Mio. Euro, wesentlich gestützt durch (i)Marokko (+40 Mio. Euro) dank höherer Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren, (ii)Brasilien (+23 Mio. Euro) angesichts eines besseren Schadenverlaufs, (iii)Mexiko (+22 Mio. Euro), zurückzuführen auf eine verbesserte technische Nettomarge vor allem bei Kfz-Versicherungen und höhere Nettokapitalerträge, (iv)Polen (+17 Mio. Euro) dank höherer Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren vor allem bei Kfz-Versicherungen und höherer Nettokapitalerträge und (v)Kolumbien (+7 Mio. Euro) durch eine verbesserte technische Nettomarge in der Kategorie Arbeitsunfälle. Dieser Anstieg wurde teilweise aufgehoben durch (vi)Singapur (-8 Mio. Euro) infolge geringerer Schadenrückstellungen aus vorherigen Geschäftsjahren, die teilweise durch einen besseren Schadenverlauf kompensiert wurden

- Life & Savings (+10 Mio. Euro, +15 %) auf 78 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund geringerer Aufwendungen (+17 Mio. Euro)

- Sonstige (+19 Mio. Euro, +49 %) auf 58 Mio. Euro, bedingt durch die AXA Bank Belgium (+10 Mio. Euro), die höhere Gebühren und niedrigere Aufwendungen verzeichnete, und Holdings (+9 Mio. Euro)

- Health (+6 Mio. Euro, +24 %) auf 32 Mio. Euro, vor allem durch Geschäftswachstum

Der Ertragsteueraufwand stieg um 60 Mio. Euro (+65 %) auf -153 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der Ertragsteueraufwand um 60 Mio. Euro (+65 %), vor allem zurückzuführen auf ein höheres operatives Ergebnis vor Steuern sowie negative Auswirkungen steuerlicher Einmaleffekte (-14 Mio. Euro im Jahr 2019 gegenüber +11 Mio. Euro im Jahr 2018).

Die Minderheitsanteile stiegen um 14 Mio. Euro (+30 %) auf -61 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stiegen die Minderheitsanteile um 13 Mio. Euro (+29 %) aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses in der Golfregion und in Kolumbien.

Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen verringerten sich um 2 Mio. Euro (-2 %) auf 103 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen blieben die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen unverändert.

Das operative Ergebnis stieg um 66 Mio. Euro (+16 %) auf 466 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich das operative Ergebnis um 66 Mio. Euro (+17 %).

Der bereinigte Gewinn stieg um 61 Mio. Euro (+15 %) auf 457 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg der bereinigte Gewinn um 61 Mio. Euro (+15 %), hauptsächlich aufgrund eines höheren operativen Ergebnisses.

Der Jahresüberschuss sank um 524 Mio. Euro (-147 %) auf -169 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen sank der Jahresüberschuss um 521 Mio. Euro (-147 %), da der höhere bereinigte Gewinn durch die negativen Auswirkungen des erwarteten Verlusts aus der bevorstehenden Veräußerung der AXA Bank Belgium (-590 Mio. Euro) mehr als aufgehoben wurde.

Transversale Einheiten und zentrale Holdings

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
Bruttoumsatz(b) 2.959 2.913
Life & Savings 230 234
Property & Casualty 1.319 1.290
Health 184 146
Sonstige(c) 1.225 1.243
Operatives Ergebnis vor Steuern (662) (448)
Life & Savings 71 34
Property & Casualty 91 208
Health (6) (17)
Sonstige(d) (819) (673)
Ertragsteueraufwand/-ertrag 219 154
Minderheitsanteile (7) (8)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen 21 20
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) (429) (282)
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) (16) (14)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) (445) (295)
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (621) (77)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) (831) (91)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (1) (1)
Integrations- und Restrukturierungskosten (35) (64)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) (1.932) (527)
Combined Ratio Property & Casualty 98,5 % 89,9 %
Combined Ratio Health 102,8 % 110,4 %

(a) Angepasst: Umgliederung der deutschen und japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland bzw. Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe.

(b) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

(c) Sonstige entspricht Asset-Management-Aktivitäten.

(d) Sonstige entspricht Asset-Management-Aktivitäten und Holding.

AXA Investment Managers („AXA IM“)

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttoumsatz(a) 1.225 1.243
Operatives Ergebnis vor Steuern 348 343
Ertragsteueraufwand/-ertrag (97) (85)
Minderheitsanteile (7) (8)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen 20 19
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) 264 270
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) - -
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) 264 270
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (15) (1)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) 1 (53)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte (1) (1)
Integrations- und Restrukturierungskosten (4) (40)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) 245 175
Durchschnittliches verwaltetes Vermögen (in Mrd. Euro) 673 642
Asset-Management-Gebühren in Bp. 16,5 17,1
Zugrunde liegende Kostendeckungsquote 72,0 % 72,1 %

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen. Der Bruttoumsatz beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 1.547 Mio. Euro vor konzerninternen Verrechnungen.

Das verwaltete Vermögen („AUM“) stieg von 71 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2018 auf 801 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2019, zurückzuführen auf positive Markteffekte in Höhe von 58 Mrd. Euro in Form niedriger Zinsen und positiver Wechselkurseffekte und Nettozuflüsse in Höhe von 13 Mrd. Euro von (i) Anlagen auf eigene Rechnung (+18 Mrd. Euro), wovon 8 Mrd. Euro mit der laufenden Integration der XL Group zusammenhängen, und (ii) Drittkunden (+4 Mrd. Euro), teilweise aufgehoben durch (iii) Nettoabflüsse aus asiatischen Joint Ventures (-9 Mrd. Euro), hauptsächlich aus der chinesischen Tochtergesellschaft infolge aufsichtsrechtlicher Änderungen.

Die Asset-Management-Gebühren (in Bp.) verringerten sich um 0,5 Bp. auf 16,5 Bp. Bei konstanten Wechselkursen sanken die Gebühren für das Asset Management aufgrund einer ungünstigen Änderung des Produktmixes um 0,7 Bp.

Der Bruttoumsatz sank um 19 Mio. Euro (-1 %) auf 1.225 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis sank der Bruttoumsatz um 27 Mio. Euro (-2 %), was hauptsächlich auf geringere Performancegebühren einschließlich realisiertem Carried Interest (-24 Mio. Euro) und geringere Vertriebsgebühren (-7 Mio. Euro) zurückzuführen war, teilweise ausgeglichen durch höhere Transaktionsgebühren (+7 Mio. Euro).

Das operative Ergebnis vor Steuern verbesserte sich um 4 Mio. Euro (+1 %) auf 348 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen stieg das operative Ergebnis vor Steuern um 2 Mio. Euro (+1 %) infolge geringerer Aufwendungen durch Effizienzinitiativen, teilweise geschmälert durch einen geringerer Bruttoumsatz.

Die zugrunde liegende Cost-Income Ratio blieb unverändert bei 72,0 %. Bei konstanten Wechselkursen sank die zugrunde liegende Cost-Income Ratio um 0,2 Punkte.

Der Ertragsteueraufwand stieg um 12 Mio. Euro (+14 %) auf -97 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhte sich der Ertragsteueraufwand um 11 Mio. Euro (+13 %), vor allem zurückzuführen auf den nicht wiederkehrenden Effekt einer niedrigen Besteuerung des realisierten Carried Interest.

Die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen verbesserten sich um 2 Mio. Euro (+8 %) auf 20 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen um 1 Mio. Euro (+8 %).

Das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn sanken um 6 Mio. Euro (-2 %) auf 264 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen gingen das operative Ergebnis und der bereinigte Gewinn um 8 Mio. Euro (-3 %) zurück.

Der Jahresüberschuss stieg um 70 Mio. Euro (+40 %) auf 245 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen verbesserte sich der Jahresüberschuss um 68 Mio. Euro (+39 %), hauptsächlich zurückzuführen auf den nicht wiederkehrenden Effekt aus der außerordentlichen Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Übertragung von AB-Aktien an Equitable Holdings, Inc. im Zusammenhang mit dem im Mai 2018 abgeschlossenen Börsengang sowie auf geringere Restrukturierungskosten.

AXA ASSISTANCE

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttoumsatz(a) 1.415 1.331
Property & Casualty 1.231 1.185
Health 184 146
Operatives Ergebnis vor Steuern 6 20
Property & Casualty 12 36
Health (6) (17)
Ertragsteueraufwand/-ertrag (9) (16)
Minderheitsanteile (0) (0)
Erträge aus verbundenen und assoziierten Unternehmen 1 1
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) (2) 4
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 0 (2)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) (2) 2
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (4) (7)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) (10) 2
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte - -
Integrations- und Restrukturierungskosten (5) (8)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) (21) (11)
Combined Ratio Property & Casualty 99,5 % 97,8 %
Combined Ratio Health 102,8 % 110,4 %

(a) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

Der Bruttoumsatz stieg um 84 Mio. Euro (+6 %) auf 1.415 Mio. Euro. Auf einer vergleichbaren Basis verbesserte sich der Bruttoumsatz um 93 Mio. Euro (+7 %):

- Property & Casualty (+57 Mio. Euro, +5 %) auf 1.231 Mio. Euro dank höherer Volumina sowohl im SUH-Geschäft (+47 Mio. Euro, +7 %), vor allem in den Bereichen Reisen und Unterhaltungselektronik, als auch im Geschäft mit Kfz-Versicherungen (+11 Mio. Euro, +2 %)

- Health (+36 Mio. Euro, +25 %) auf 184 Mio. Euro, vor allem aufgrund eines Anstiegs des Neugeschäfts

Das operative Ergebnis vor Steuern sank um 13 Mio. Euro (-69 %) auf 6 Mio. Euro:

- Property & Casualty (-24 Mio. Euro, -67 %) auf 12 Mio. Euro, hauptsächlich durch höhere Provisionen, die aus einer Veränderung des Geschäftsmixes vor allem im Bereich Haushalt resultieren, sowie durch einen Anstieg der Investitionen zur Verbesserung der Kundenerfahrung und zur Vereinfachung, teilweise ausgeglichen durch geringere Basisschäden in den Bereichen Haushalt und Kfz-Versicherungen

- Health (+11 Mio. Euro, +65 %) auf -6 Mio. Euro, vor allem durch höhere Volumina zusammen mit geringeren Aufwendungen, teilweise aufgezehrt durch höhere Basisschäden infolge einer stärkeren Leistungsnutzung

Der Ertragsteueraufwand sank um 7 Mio. Euro (-42 %) auf -9 Mio. Euro, bedingt durch das niedrigere operative Ergebnis vor Steuern und eine günstige Änderung des Ländermixes.

Das operative Ergebnis sank um 6 Mio. Euro auf -2 Mio. Euro.

Der bereinigte Gewinn sank um 4 Mio. Euro auf -2 Mio. Euro.

Der Jahresüberschuss sank um 11 Mio. Euro auf -21 Mio. Euro, zurückzuführen auf einen niedrigeren bereinigten Gewinn sowie höhere Restrukturierungskosten und Verlusten beim außerordentlichen Ergebnis.

AXA SA

(in Millionen Euro, außer Prozentangaben) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Operatives Ergebnis (Konzernanteil) (810) (703)
Auf Anteilseigner entfallende Netto-Veräußerungsgewinne oder -verluste (nach Ertragsteuern) 36 (23)
Bereinigter Gewinn (Konzernanteil) (774) (726)
Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (der Fair-Value-Option zugeordnet) und Derivaten (587) (68)
Außerordentliches Ergebnis (einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche) (556) (16)
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte - -
Integrations- und Restrukturierungskosten (11) (9)
JAHRESÜBERSCHUSS (KONZERNANTEIL) (1.928) (819)

Das operative Ergebnis sank um 107 Mio. Euro auf -810 Mio. Euro, vor allem bedingt durch (i) vorübergehend höhere Finanzaufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb der XL Group und der Änderung der Rechnungslegungsmethode für die Pflichtwandelanleihen, die durch die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. ausgelöst wurde, sowie durch (ii) gezahlte Steuern auf höhere Dividenden von Tochtergesellschaften.

Der bereinigte Gewinn sank um 48 Mio. Euro auf -774 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund des niedrigeren operativen Ergebnisses, teilweise ausgeglichen durch die positiven Auswirkungen der Derivate zur Reduzierung des Aktienexposures der Gruppe.

Der Jahresüberschuss sank um 1.108 Mio. Euro auf -1.928 Mio. Euro, vor allem zurückzuführen auf (i) eine ungünstige Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, welche die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, (ii) die negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. und (iii) das Ausbleiben des einmaligen positiven Effekts von 2018 aus der Rückerstattung der gezahlten Steuer auf Dividenden von zu mind. 95 % gehaltenen europäischen Tochtergesellschaften nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

2.4. Liquidität und Eigenmittel

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss umfasst nur die in Anhang 4 enthaltenen Informationen.

Das Liquiditätsmanagement ist zentraler Bestandteil der Finanzplanung der Gruppe und umfasst die Schulden- und Laufzeitverwaltung sowie im Allgemeinen die Kapitalallokation der Gruppe. Die Liquiditätsmittel stammen hauptsächlich aus den Bereichen Versicherung und dem Asset Management sowie aus Maßnahmen der Kapitalbeschaffung sowie von Kreditinstituten zugesagten Kreditlinien.

In den letzten Jahren hat die Gruppe ihre Haupttätigkeiten ((Rück-) Versicherung und Asset Management) durch eine Kombination von organischem Wachstum, Direktinvestitionen und Übernahmen ausgebaut. Diese Expansion wurde hauptsächlich durch eine Kombination von (i) von Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden, (ii) Einkünften aus der Ausgabe von Schuldtiteln (hauptsächlich nachrangige Schuldtitel) und internen Darlehen, (iii) der Ausgabe von Stammaktien und (iv) Einkünften aus dem Verkauf von nicht zentralen Aktivitäten und Vermögenswerten, darunter Beteiligungen, finanziert.

Jedes der wichtigen operativen Tochterunternehmen der Gruppe ist verantwortlich für die Steuerung seiner eigenen Liquiditätslage, in Abstimmung mit dem Unternehmen. Das Unternehmen koordiniert als Holding-Gesellschaft der AXA Gruppe das Finanzierungs- und Liquiditätsmanagement und beteiligt sich in dieser Funktion an der Finanzierung der Aktivitäten bestimmter seiner Tochterunternehmen. Bestimmte Tochterunternehmen von AXA, darunter XL Group Limited, AXA Konzern AG, AXA UK Plc. und AXA Mediterranean Holding SA, sind ebenfalls Holding-Gesellschaften und daher zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf die von ihren eigenen Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden angewiesen. Die operativen (Rück-) Versicherungsgesellschaften der Gruppe müssen verschiedene regulatorische Anforderungen erfüllen, darunter insbesondere die Einhaltung eines Mindestsolvabilitätskoeffizienten. Die Höhe der von operativen Tochterunternehmen gezahlten internen Dividenden muss sich daher nach diesen Anforderungen richten. Auch Bargeldpositionen unterliegen Schwankungen infolge von Nachschussaufforderungen mit Barausgleich von Gegenparteien im Zusammenhang mit Sicherheitenverträgen bei Derivaten. Der statuarische Abschluss des Unternehmens kann durch unrealisierte Gewinne oder Verluste bei zur Absicherung von insbesondere Währungs- und Zinsrisiken verwendeten Derivaten wesentlich beeinflusst werden. Im Zusammenhang mit der regelmäßigen Überprüfung seiner Strategie zur Absicherung von Wechselkursschwankungen und deren Wirksamkeit hat das Unternehmen 2020 die Absicherung seiner in Fremdwährung denominierten Nettoinvestitionen in die wichtigsten Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone angepasst, um den Schwerpunkt auf die kurzfristig erwarteten Zahlungsströme zu legen.

Das Unternehmen rechnet damit, über die von operativen Tochterunternehmen erhaltenen Bardividenden und sonstige dem Unternehmen verfügbare Finanzierungsquellen weiterhin seine Betriebsausgaben (einschließlich auf ausstehende Schuldtitel und Darlehen entfallende Zinszahlungen) und Dividendenzahlungen bis zum Ablauf des Strategieprogramms bedienen zu können. AXA erwartet, dass geplante Investitionen in Tochterunternehmen und bestehende Aktivitäten, künftige Erwerbungen und strategische Investments aus dem verfügbaren Cashflow nach Zahlung von Dividenden und operativen Aufwendungen, Einkünften aus der Veräußerung nicht-strategischer Vermögenswerte und Aktivitäten sowie künftigen Ausgaben von Schuldtiteln oder Aktien finanziert werden.

Als Holding-Gesellschaft unterliegt AXA keinen rechtlichen Beschränkungen in Bezug auf Dividendenzahlungen, sofern ihre kumulierten Gewinne ausreichend zur Erfüllung von Ausschüttungspflichten sind. Viele Tochterunternehmen, insbesondere die Versicherungstöchter, unterliegen jedoch lokalen regulatorischen Beschränkungen in Bezug auf die Höhe der Dividenden, die sie an ihre Anteilseigner auszahlen können. Weitere Informationen zu diesen Beschränkungen finden Sie in Anhang 29.4 „Verschiedenes: Beschränkung von Dividendenzahlungen an Aktionäre“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ und in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“[45] dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz „Erfüllen die Gruppe oder ihre (Rück-) Versicherungstöchter ihre Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit nicht, könnte sich dies wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken“.

Liquidität, Finanzierungsquellen und -anforderungen von operativen Tochtergesellschaften der Gruppe

Die wesentlichen Liquiditätsquellen der Versicherungstöchter der Gruppe sind Beiträge, Investitionsgewinne und Einkünfte aus dem Verkauf von Anlagevermögen. Diese Mittel werden hauptsächlich für die Zahlung von Überschussanteilen, Schadensfällen und Schadensaufwendungen, Rückkäufe und sonstige operativen Aufwendungen verwendet sowie für den Erwerb von Finanzvermögen und zur Erfüllung möglicher Nachschussforderungen in Bezug auf Derivate. Die Liquidität des Versicherungsgeschäfts der Gruppe wird unter anderem durch die allgemeine Qualität der Anlagen der Gruppe sowie von der Fähigkeit der Gruppe zur zeitgerechten Liquidierung ihrer Finanzanlagen und zur Zahlung von Überschussanteilen und Erfüllung von Schadensforderungen bei Fälligkeit beeinflusst. Die Gruppe überprüft regelmäßig die Qualität ihrer Vermögenswerte, um ausreichend Liquidität in Stressszenarien sicherzustellen.

Informationen zu geplanten Zahlungen und Rückkäufen in Bezug auf Versicherungsverträge in den Bereichen Life & Savings und Property & Casualty finden Sie in Anhang 14.10.1 „Regulierungs- und Rückkaufprognosen“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Property & Casualty (einschliesslich Rückversicherung und Health)

Die Liquiditätsanforderungen von Tochterunternehmen im Bereich Property & Casualty können von tatsächlichen Schadenerfahrungen beeinflusst werden. Die Netto-Cashflows des Bereichs Property & Casualty sind in der Regel positiv. Sie können jedoch im Fall außergewöhnlicher Verlustereignisse wie z. B. Naturkatastrophen und vom Menschen verursachter Katastrophenereignisse negativ ausfallen. Ein Teil dieser Cashflows wird in liquide, kurzfristige Anleihen und andere börsengehandelte Wertpapiere investiert, um das mit solchen Ereignissen verbundene Liquiditätsrisiko zu steuern.

Life & Savings (einschliesslich Health)

Der Liquiditätsbedarf von Tochterunternehmen im Bereich Life & Savings kann von einer Reihe von Faktoren beeinflusst werden, darunter Schwankungen der Anzahl von Rückkäufen, Rücknahmen, Laufzeiten und Garantien gegenüber Versicherungsnehmern, einschließlich Garantien in Form von garantierten Leibrenten oder Mindestleistungen im Todesfall, insbesondere bei Variable Annuities.

Die Anlagestrategie von Tochterunternehmen von AXA im Bereich Life & Savings dient dazu, die Anlagerenditen und geschätzten Laufzeiten ihrer Anlagen mit den erwarteten Cashflows aus ihren Versicherungsverträgen in Einklang zu bringen. Gesellschaften überwachen sowohl die Bewertung und Laufzeit ihrer Anlagen als auch die Performance ihrer Finanzanlagen. Die Entwicklung an den Finanzmärkten kann sich auf die Anzahl von Rückkäufen und Rücknahmen von Lebensversicherungen sowie auf den kurzfristigen und erwarteten langfristigen Barmittelbedarf auswirken. Operative Gesellschaften der Gruppe versuchen, ihre Anlageportfolios anzupassen, um solche Überlegungen zu berücksichtigen und in einer zielgerichteten Art und Weise zu reagieren.

Asset Management und Banking

Die wichtigsten Liquiditätsquellen für Tochtergesellschaften von AXA in den Bereichen Asset Management und Banking sind operative Cashflows, Rückkaufvereinbarungen, Darlehen von Banken, Bankkunden, Inanspruchnahmen von Kreditfazilitäten, Einkünfte aus der Ausgabe von Stammaktien (falls zutreffend).

Die Finanzierungsbedürfnisse von Tochtergesellschaften im Bereich Asset Management ergeben sich hauptsächlich aus ihren Aktivitäten, für die Working Capital erforderlich ist, insbesondere zur Finanzierung vorab gezahlter Provisionen bei einigen Anlagefonds ähnlichen Produkten bei AXA oder zur Beschaffung von Startkapital für neue Fonds bei AB[46] und AXA Investment Managers.

Liquiditätslage

2019 verfolgte AXA weiterhin eine umsichtige Vorgehensweise bei der Steuerung ihres Liquiditätsrisikos. Zum Jahresende 2019 verfügte AXA über:

- eine umfassende Bargeldposition in sämtlichen Geschäftsbereichen (Informationen zu Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit finden Sie in Anhang 12 „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts). Zum 31. Dezember 2019 umfasste die Konzernbilanz von AXA Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 21,3 Mrd. Euro, abzüglich Kontokorrentkrediten in Höhe von 0,7 Mrd. Euro.

- breiten Zugang zu verschiedenen Märkten über standardisierte Schuldenpläne: Dies umfasste zum Ende 2019 beispielsweise eine maximale Verschuldungskapazität von 6,0 Mrd. Euro an französischen Commercial Papers, 2,0 Mrd. US-Dollar an US Commercial Papers, 18,0 Mrd. Euro im Rahmen eines EMTN-Programms (Euro Medium Term Note, davon bereits 15,3 Mrd. Euro ausgegeben) und 1,5 Mrd. Euro an französischen Titres négociables à moyen terme.

- ein Schuldenprofil, das hauptsächlich aus nachrangigen Schuldtiteln mit langen Laufzeiten besteht. Im Jahr 2019 tilgte AXA SA Schulden in Höhe von 1,8[47] Mrd. Euro, sodass sich die Verschuldung zum Jahresende 2019 auf 19,9[48] Mrd. Euro belief. Dadurch sank die Verschuldungsquote [49] (28,8 % zum Jahresende 2019 ggü. 32,1 % zum Jahresende 2018). Der Zinsdeckungsgrad [50] erhöhte sich leicht (10,5x zum Jahresende 2019 ggü. 10,4x zum Jahresende 2018).

AXA verfügt über ein robustes Regelwerk für die Steuerung von Liquiditätsrisiken, das regelmäßig anhand einer vierteljährlichen Überprüfung von Liquiditäts- und Solvabilitätsanforderungen in Stressszenarien sowohl auf lokaler als auch auf Gruppenebene geprüft wird. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“[51] und Abschnitt 4.5 „Liquiditätsrisiko“[52] dieses Geschäftsberichts.

Zum Jahresende 2019 hielten Gesellschaften der Gruppe gemeinsam mehr als 241 Mrd. Euro an Staats- und ähnlichen Anleihen, wovon Anleihen im Wert von 150 Mrd. Euro von Ländern der Eurozone herausgegeben wurden. Dadurch können sie lokale Liquiditätserfordernisse über hochliquide Anlagen erfüllen. Zudem reduzierte AXA SA ihre Kreditlinien zum Jahresende 2019 auf 8,5 Mrd. Euro (2018: 12,3 Mrd. Euro). AXA hat eigene Liquiditätsanforderungen, die sich hauptsächlich aus dem Solvabilitätsbedarf von Gesellschaften in erheblichen Stressszenarien und von AXA SA gehaltenen besicherten Derivaten ergeben. Der Derivatbestand wird täglich von der Treasury-Abteilung überwacht und gesteuert.

Darüber hinaus bleibt das Unternehmen im Rahmen seines Risikokontrollsystems weiterhin wachsam, was vertragliche Bestimmungen betrifft, wie z. B. Rating-Trigger oder einschränkende Klauseln bei Finanzierungs- oder sonstigen Verträgen, die Darlehensgebern, Inhabern von Wertpapieren oder sonstigen Gegenparteien ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung, das Verlangen von Sicherheiten oder andere Rechtsmittel verleiht, unter Umständen, die eine wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben könnten. Zum Jahresende 2019 waren keine Kreditfazilitäten von AXA mit Rating-Triggern oder finanziellen Kreditklauseln behaftet.

Nachrangige Schuldtitel

Auf konsolidierter Basis beliefen sich als zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (mit Ausnahme von derivativen Instrumenten) zum 31. Dezember 2019 auf 11.393 Mio. Euro (11.294 Mio. Euro einschließlich Derivaten), nach Berücksichtigung aller konzerninternen Eliminierungen und ohne als Eigenkapital qualifizierte nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS/TSDI, die im Eigenkapital enthalten sind, wie in Anhang 1.13.2 „Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts beschrieben), verglichen mit 11.200 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018 (10.876 Mio. Euro einschließlich Derivaten). Dies entspricht einem Anstieg um 193 Mio. Euro, der hauptsächlich auf Währungseffekte von auf Fremdwährungen lautenden Schuldtiteln zurückgeht.

Weitere Informationen zu den nachrangigen Anleihen der Gruppe finden Sie in Anhang 17 „Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Ausgegebene Schuldinstrumente

Auf konsolidierter Basis beliefen sich die zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumente von AXA ohne Derivate auf 1.038 Mio. Euro [53] zum 31. Dezember 2019 (keine zugehörigen Derivate), ein Rückgang um 4.058 Mio. Euro ggü. 5.096 Mio. Euro zum Jahresende 2018 (5.096 Mio. Euro einschließlich Derivaten), hauptsächlich bedingt durch die Dekonsolidierung der Schuldtitel von Equitable Holdings Inc. (3.594 Mio. Euro), der Rückzahlung der Anleihe von AXA XL (322 Mio. Euro) und der Rückzahlung der vorrangigen Anleihe von Guardian Royal Exchange (168 Mio. Euro).

Weitere Informationen zu den zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumenten finden Sie in Anhang 17 „Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Kredite von Finanzinstitutionen

Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gruppe keine offenen Kredite bei Finanzinstitutionen.

Sonstige Schuldinstrumente (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel)

Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die sonstigen Schuldinstrumente auf 93 Mio. Euro (ein Rückgang ggü. 505 Mio. Euro zum Jahresende 2018). Der Rückgang in Höhe von 412 Mio. Euro ist hauptsächlich dem Verlust der Beherrschung der AXA Group über Equitable Holding, Inc. zuzuschreiben.

Von Gesellschaften der Gruppe ausgegebene Schuldinstrumente (außer zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) sind in Anhang 18 „Verbindlichkeiten“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts beschrieben.

Sonstige Kredite von Finanzinstitutionen (einschließlich Kontokorrentkredite)

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die sonstigen Kredite von Finanzinstitutionen auf 2.541 Mio. Euro (einschließlich 679 Mio. Euro an Kontokorrentkrediten). Dies entspricht einem Anstieg um 308 Mio. Euro verglichen mit den 2.233 Mio. Euro zum Jahresende 2018 (einschließlich Kontokorrentkredite in Höhe von 773 Mio. Euro).

Weitere Informationen zu Krediten von Finanzinstitutionen (außer zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) finden Sie in Anhang 18 „Verbindlichkeiten“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Ausgabe von Stammaktien

Seit einigen Jahren bietet die AXA Gruppe ihren Mitarbeitern in und außerhalb von Frankreich an, über eine ausschließlich für sie reservierte Erhöhung des Anteilskapitals Anteile am Unternehmen zu erwerben. Im Jahr 2019 wurden rund 17,8 Millionen neue Aktien im Gesamtwert von 375 Mio. Euro ausgegeben. Um den Verwässerungseffekt der neu ausgegebenen Aktien zu eliminieren, hat AXA die gleiche Anzahl an Aktien zurückgekauft.

Neu ausgegebene Aktien aus langfristigen Anreizprogrammen (Aktienoptionen) beliefen sich 2019 auf insgesamt 4,2 Millionen Aktien. Um den Verwässerungseffekt der neu ausgegebenen Aktien zu eliminieren, hat AXA die gleiche Anzahl an solchen Aktien zurückgekauft.

Von Tochterunternehmen der Gruppe erhaltene Dividenden

Von Tochterunternehmen der Gruppe erhaltene Dividenden beliefen sich 2019 auf 5.865 Mio. Euro (2018: 3.973 Mio. Euro), wovon 2.821 Mio. Euro in anderen Währungen als dem Euro denominiert sind (2018: 796 Mio. Euro).

Verbrauch von Finanzmitteln

Vom Unternehmen 2019 gezahlte Zinsen beliefen sich auf 1.097 Mio. Euro (2018: 1.049 Mio. Euro), wovon Zinsen auf nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit 301 Mio. Euro ausmachten (2018: 338 Mio. Euro).

2019 an Aktionäre von AXA SA gezahlte Dividenden für das Geschäftsjahr 2018 beliefen sich auf 3.189 Mio. Euro bzw. 1,34 Euro je Aktie. 2018 wurden für das Geschäftsjahr 2017 1,26 Euro je Aktie gezahlt (2.998 Mio. Euro insgesamt). Diese Dividenden wurden in bar beglichen.

Weitere Informationen finden Sie unter Anhang III „Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft“ dieses Geschäftsberichts.

Auswirkung von regulatorischen Anforderungen

Die Geschäftstätigkeit der Gruppe unterliegt einer Vielzahl von Versicherungs- und anderen Gesetzen und Vorschriften in den Ländern, in denen sie tätig ist, einschließlich aufsichtsrechtlicher Eigenkapital- und Solvabilitätsanforderungen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen“ - „Vorschriften und Aufsicht“ [54] dieses Geschäftsberichts.

Regulatorische Kapitalanforderungen

Die operativen (Rück-) Versicherungstöchter der Gruppe unterliegen lokalen regulatorischen Kapitalanforderungen, die zur Überwachung der Angemessenheit des Eigenkapitals sowie zum Schutz der Versicherungsnehmer dienen.

Sollten die Gruppe und/oder eine ihrer (Rück-) Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen, besitzen Versicherungsaufsichten breite Befugnisse, um verschiedene aufsichtsrechtliche Maßnahmen aufzuerlegen oder durchzuführen. Sollten die Gruppe und/oder eine ihrer (Rück-) Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen nicht erfüllen und/oder eine Verschlechterung ihrer Solvabilitätslage eintreten, kann uns dies dazu zwingen, neues Kapital in beträchtlichem Umfang bereitzustellen, was wiederum unsere Liquiditätslage belasten könnte. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“[55] dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz „Erfüllen die Gruppe oder ihre (Rück-) Versicherungstöchter ihre Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit nicht, könnte sich dies wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken“.

Zum 31. Dezember 2019 erfüllte die Gruppe die geltenden Solvenzanforderungen und überwacht die Einhaltung solcher Anforderungen auf fortlaufender Basis.

Ziele des Kapitalmanagements

Die AXA Gruppe hat eindeutige Kapitalmanagement-Richtlinien definiert, die sich auf eine zentrale Zielbandbreite für ihre Solvency-II-Quote stützen:

- Die zentrale Zielbandbreite liegt zwischen 170 % und 220 %. Innerhalb dieser zentralen Bandbreite strebt AXA an, (i) Dividenden in einem Umfang auszuschütten, der einer Ausschüttungsquote[56] von 50 % bis 60 % entspricht, (ii) Aktien zurückzukaufen, um die Verwässerung zumindest infolge von Aktienpaketen an Arbeitnehmer und der Ausübung von Aktienoptionen zu neutralisieren, (iii) Investitionen in Geschäftswachstum beizubehalten und (iv) die derzeitige Risikobereitschaft bei Investitionen aufrechtzuerhalten.

- Über 220 % und bei einer Erhöhung der Solvabilität könnte überschüssiges Kapital an unsere Aktionäre zurückgegeben oder genutzt werden, um die Flexibilität innerhalb der Dividendenausschüttungsspanne zu erhöhen, in Geschäftswachstum zu investieren oder die Anlagerisikobereitschaft der Gruppe zu erhöhen.

- Unter 170 % kann die AXA Gruppe schrittweise ihre Risikoaversität erhöhen, indem sie ausgewählte Portfoliopositionen veräußert, bei Wachstumsmaßnahmen selektiver vorgeht, eine Verwässerung infolge von Aktienangeboten für Arbeitnehmer und der Ausübung von Aktienoptionen zulässt und ggf. über mehr Flexibilität hinsichtlich der Auszahlungsquote von Dividenden verfügt.

- Unter 140 % kann die AXA Gruppe ihre Wachstumsinitiativen einschränken, ihre Risikobereitschaft weiter senken und die Auszahlungsquote von Dividenden unter ihre Zielbandbreite senken.

Die AXA Gruppe hat Standards für das Kapitalmanagement definiert und eingeführt, um sicherzustellen, dass das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften wettbewerbsfähig sind und eine angemessene Solvenzquote in Einklang mit lokalen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen beibehalten. Die Geschäftsleitung hat eine Reihe von Notfallplänen entwickelt. Diese Pläne können das Eingehen von Rückversicherungen, den Verkauf von Anlageportfolios und/oder sonstigen Vermögenswerten, Maßnahmen zur Reduzierung von Kapitaleinschränkungen bei Neugeschäft oder sonstige Maßnahmen umfassen. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Pläne wirksam genug sind und ihren Zweck erfüllen.

Kapitalanalyse nach Ebene (Tiering)

Das Eigenkapital gemäß Solvency II entspricht den anrechenbaren Eigenmitteln (Eligible Own Funds, „EOF“) des Unternehmens vor den Auswirkungen von Regelungen der Kapitaleinstufung (Tiering) und nach Berücksichtigung der möglichen Nichtverfügbarkeit von bestimmten Elementen des Eigenkapitals.

Die anrechenbaren Eigenmittel werden drei verschiedenen Stufen zugeteilt, basierend auf der Qualität jeder Komponente nach Definition gemäß Solvency II. Die Einstufung hängt davon ab, in welchem Umfang der jeweilige Eigenkapitalposten unmittelbar zum Ausgleich erlittener Verluste zur Verfügung steht, einschließlich im Falle einer Abwicklung (dauerhafte Verfügbarkeit), und sämtlichen sonstigen Verpflichtungen im Rang nachsteht, einschließlich Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern und Begünstigten. Eigenkapitalposten der höchsten Qualität werden dem Tier-1-Kapital zugeordnet. Es gelten Anrechnungsvoraussetzungen für diese Posten zur Erfüllung der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, „SCR“).

Zur Einhaltung der SCR gelten folgende quantitativen Grenzen: (a) der anrechnungsfähige Betrag der Tier-1-Bestandteile muss mindestens die Hälfte der SCR ausmachen; (b) der anrechnungsfähige Betrag der Tier-3-Bestandteile muss weniger als 15 % der SCR ausmachen; (c) die Summe der anrechnungsfähigen Beträge der Tier-2- und Tier-3-Bestandteile darf 50 % der SCR nicht übersteigen.

Als Tier-1-Kapital anrechnungsfähige hybride Schuldinstrumente dürfen 20 % des Gesamtbetrags an Tier-1-Kapital nicht übersteigen.

Beschreibung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher und bekannter Restlaufzeit

Von dem Unternehmen ausgegebene nachrangige Schuldtitel mit unendlicher und bekannter Restlaufzeit gelten als anrechenbare Eigenmittel.

Ab dem 18. Januar 2015 von dem Unternehmen ausgegebene nachrangige Schuldtitel wurden so strukturiert, dass sie als Eigenkapital nach Solvency II klassifiziert werden können. Vor dem 17. Januar 2015 ausgegebene nachrangige Schuldtitel profitieren hauptsächlich von den in der Richtlinie 2014/51/EU (Omnibus II) dargelegten Regelungen, welche die Solvency-II-Richtlinie änderte, da sie zuvor gemäß dem Aufsichtssystem Solvency I anrechnungsfähig waren und vor Inkrafttreten der delegierten Verordnung (EU) 2015/35 vom 10. Oktober 2014 ausgegeben worden waren.

Das Unternehmen hat nachrangige Schuldtitel mit bekannter Restlaufzeit, nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit („TSR“) und weit nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit („TSS“) ausgegeben, die Bestimmungen enthalten, die dem Unternehmen im Falle einer Verschlechterung seiner finanziellen Lage die Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit ermöglichen sollen.

Bestimmte TSR enthalten Klauseln, die es dem Unternehmen erlauben oder es dazu zwingen, Zinszahlungen zurückzustellen. Darüber hinaus unterliegt die Rückzahlung bei Fälligkeit (i) der vorherigen Zustimmung der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution („ACPR“) und (ii) erfolgt nur, wenn kein Ereignis vorliegt, das (a) dazu führt, dass das Eigenkapital des Unternehmens und/oder der Gruppe unzureichend zur Abdeckung seiner/ihrer regulatorischen Kapitalanforderungen ist oder (b) das Unternehmen zu spezifischen Maßnahmen in Bezug auf Zahlungen auf die Schuldtitel aufgrund seiner Finanzlage zwingt oder (c) sich negativ auf die Fähigkeit seiner Versicherungstöchter zur Begleichung von Schadensforderungen auswirkt.

Gemäß den Bedingungen der TSDI von AXA kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen unter bestimmten Umständen bzw. muss das Unternehmen unter bestimmten anderen Umständen Zinszahlungen zurückstellen (z. B. kein Dividendenbeschluss oder keine Dividendenzahlung auf der vorherigen Hauptversammlung oder Eingang einer aufsichtsbehördlichen Anweisung zur Wiederherstellung der Solvabilität bei dem Unternehmen oder bestimmten wesentlichen Versicherungstöchter des Unternehmens). In bestimmten Fällen kann eine Zahlung zurückgestellter Zinsen erforderlich sein (z. B. Zahlung von Dividenden, Benachrichtigung über die Zurücknahme einer aufsichtsbehördlichen Anweisung zur Wiederherstellung der Solvabilität, Liquidation des Unternehmens oder Rückzahlung der TSDI).

Insbesondere enthalten die meisten TSS des Unternehmens Verlustabsorptionsmechanismen, die vorsehen, dass der Kapitalbetrag jeder der entsprechenden TSS in Fällen, in denen das Unternehmen seine regulatorischen Kapitalanforderungen nicht erfüllt, reduziert wird. In einem solchen Fall fallen nur Zinsen auf den reduzierten Kapitalbetrag an. Der Kapitalbetrag kann gemäß den Bedingungen der TSS wieder zurückgesetzt werden, wenn sich die Finanzlage des Unternehmens wieder verbessert hat.

Darüber hinaus ist das Unternehmen in Bezug auf die meisten seiner TSS verpflichtet, bei Auftreten bestimmter Ereignisse mit Auswirkung auf den konsolidierten Nettogewinn und das Eigenkapital die Auszahlung von Zinsen zurückzustellen. In einem solchen Fall kann das Unternehmen solche zurückgestellte Zinsen in Form alternativer Mechanismen zur Couponzahlung innerhalb von fünf Jahren (wie z. B. die Ausgabe neuer Aktien oder anderer Wertpapiere einschließlich TSS oder Vorzugsaktien, der Verkauf von eigenen Aktien oder eine Anhebung des Kapitalbetrags der entsprechenden Schuldtitel vorbehaltlich geltender Grenzen) zahlen. Geschieht das nicht, verfallen die Zinsen. Jedoch wird die Zahlung der zurückgestellten Zinsen in bestimmten Fällen fällig und das Unternehmen bemüht sich bestmöglich, diese Ansprüche zu erfüllen (z. B. Rückzahlung der Schuldtitel, Liquidation des Unternehmens, Zahlung einer Dividende oder von Zinsen auf andere TSS, Aktienrückkäufe außerhalb des Rückkaufprogramms des Unternehmen oder Rückzahlung oder Rückkauf anderer TSS).

Abschließend kann das Unternehmen gemäß den RSS Zinszahlungen bei Verschlechterung seiner Finanzlage ausfallen lassen, sofern im vorherigen Geschäftsjahr nicht bestimmte Ereignisse eingetreten sind (z. B. eine Dividenden- oder Zinszahlung auf TSS, Aktienrückkäufe außerhalb des Aktienrückkaufprogramms der Gruppe oder Rückzahlung oder Rückkauf anderer TSS).

Übertragbarkeit von Kapital

Bei der Beurteilung, ob bestimmte Einschränkungen für die Übertragbarkeit der von Tochtergesellschaften von AXA gehaltenen Geldmittel zu einer Beschränkung der Erfüllung der SCR der Gruppe führen, prüft die Gruppe:

- ob die Eigenmittelpositionen rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen unterliegen, welche die Fähigkeit dieser Positionen zum Ausgleich sämtlicher Arten von Verlusten in jedwedem Bereich der Gruppe einschränken,

- ob rechtliche oder regulatorische Anforderungen bestehen, welche die Übertragbarkeit von Vermögenswerten an ein anderes Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen einschränken, und

- es möglich ist, diese Eigenmittel innerhalb von maximal 9 Monaten zur Erfüllung der SCR der Gruppe zur Verfügung zu stellen.

Schließlich sind Eigenmittel, die nicht als auf Gruppenebene verfügbar gelten können, im Eigenkapital der Gruppe enthalten, sofern sie zur Erfüllung der SCR der Gesellschaft, von der sie gehalten werden, anrechnungsfähig sind.

Die ACPR ist momentan der Ansicht, dass AXA SA keinen Anforderungen, wie sie für Finanzkonglomerate gelten, unterliegt.

Weitere Informationen zu Regulierung und Kapitalanforderungen finden Sie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen“ - „Vorschriften und Aufsicht“ - „Regulatorische Anforderungen an Kapital und Solvabilität“ dieses Geschäftsberichts.[57]

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019, die sich auf die Liquidität von AXA auswirken

Auf der am 30. April 2020 stattfindenden Hauptversammlung wird eine Dividende von 1,43 Euro je Aktie vorgeschlagen werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung wird die Dividende am 13. Mai 2020 ausgezahlt, wobei der Ex-Dividendentag der 11. Mai 2020 ist.

Weitere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag finden Sie in Anhang 32 „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

2.5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, 31. Dezember 2019

AXA plant Verkauf ihres Geschäfts in Zentral- und Osteuropa[58] für 1,0 Mrd. Euro

Am 7. Februar 2020 gab AXA den Abschluss einer Vereinbarung mit der UNIQA Insurance Group AG („UNIQA“) über den Verkauf ihres Geschäfts in Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei bekannt.

Gemäß der Vereinbarung verkauft AXA 100 % ihres Life & Savings-, Property & Casualty- und Pensionsgeschäfts in Zentral- und Osteuropa für eine Barzahlung in Höhe von insgesamt 1.002 Mio. Euro, was einem impliziten Kurs-Gewinn-Verhältnis 2019[59] von 12,4x entspricht.

Es wird erwartet, dass der Abschluss dieser Transaktion einen positiven Effekt von ca. 2 Punkten auf die Solvency-II-Quote der AXA Gruppe haben wird. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresüberschuss erwartet.

Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen, und wird für das vierte Quartal 2020 erwartet.

Ausbruch von COVID-19

Seit Dezember 2019 wurde weltweit eine signifikante Zahl von Erkrankungsfällen gemeldet, die durch das neuartige Coronavirus ausgelöst und von der Weltgesundheitsorganisation („WHO“) als COVID-19 bezeichnet werden. Nach dem Auftreten der ersten Fälle in der chinesischen Provinz Hubei breitete sich das Virus auf zahlreiche andere Länder aus, wo es täglich zu neuen Infektionen und Todesfällen führt, darunter Südkorea, Iran, Italien, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Derzeit ist nicht abzusehen, inwieweit die gemeldeten Fälle der tatsächlichen Übertragung des Virus innerhalb der Bevölkerung entsprechen, und es ist daher möglich, dass das Ausmaß der Pandemie weitaus größer ist als derzeit erfasst.

Die Ausbreitung von COVID-19 hat Regierungen weltweit dazu veranlasst, Quarantänevorschriften und Reisebeschränkungen von unterschiedlichem Ausmaß zu erlassen, was weitreichende Folgen für die weltweite Reisebranche und das Gastgewerbe mit sich bringt. Auch der globale Handel und die Lieferketten sind allgemein betroffen, die wirtschaftliche Aktivität ist zurückgegangen und die Prognosen für künftiges Wachstum wurden nach unten korrigiert. Besonders belastet sind zudem die lokalen, nationalen und internationalen Gesundheitssysteme und -institutionen. Die globalen Finanzmärkte erlebten eine erhöhte Volatilität und den stärksten Abschwung seit der Finanzkrise von 2008.

AXA und all ihre regulierten Gesellschaften haben Pläne zum Umgang mit den Auswirkungen des Coronavirus und zur Beurteilung von Störungen der Geschäftstätigkeit und anderer Risiken aufgestellt oder stellen derzeit solche Pläne auf. Sie umfassen Maßnahmen, um unsere Mitarbeitenden zu schützen, unsere Dienstleistungen für Kunden und andere Stakeholder aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass wirksame Prozesse etabliert sind, um die Pläne zu kommunizieren und umzusetzen.

Zwar wurden bisher keine wesentlichen Schäden gemeldet, doch AXA überwacht das Risiko der Gruppe sorgfältig, darunter (i) die Auswirkungen auf das operative Geschäft, (ii) die Folgen einer Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds oder eines Rückgang des Verkehrs von Personen, Waren und Dienstleistungen, insbesondere für die Volumina im Neugeschäft, (iii) das Ausmaß, in dem die Versicherungsdeckung betroffen ist, einschließlich Lebens-, Kranken-, Vorsorge- und Schaden- und Unfallversicherungen, sowie die Rückversicherungsdeckung (z. B. durch zunehmende Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit, Stornierungen von Reisen, Absagen von Veranstaltungen und höhere Kosten für die medizinische Versorgung) und (iv) Änderungen der Vermögenspreise und finanziellen Rahmenbedingungen (einschließlich Zinsen).

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz „Risiken in Zusammenhang mit Preisbildung und Underwriting“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

2.6. Ausblick

In Anbetracht der sich rasch entwickelnden Bedürfnisse ihrer Kunden orientiert sich die Strategie von AXA an ihren bevorzugten Segmenten (P&C Commercial, Health und Protection) und konzentriert sich auf Partnerschaften und Innovationen, nutzt die Chancen, die sich aus neuen Technologien ergeben, um Produkte und Dienstleistungen über die Versicherung hinaus anzubieten und für ihre Kunden ein zuverlässiger Partner zu werden.

AXA konzentriert sich konsequent auf die Umsetzung ihres Plans „Ambition 2020“ und die erfolgreiche Integration der XL Group, wodurch sie ihre Position als weltweite Nummer 1 in der Sparte Schadens- und Unfallversicherungen für Unternehmen festigt.

Mit der 2019 erfolgreich abgeschlossenen Veräußerung von Equitable Holdings, Inc. hat sich das Profil der Gruppe deutlich verändert - sie erzielt nun einen höheren Anteil an Erträgen durch technische Margen und hat ihre Anfälligkeit gegenüber den Finanzmärkten reduziert.

Es wird erwartet, dass die Solvency-II-Quote von AXA dank einer robusten Zeichnungs- und Rückversicherungspolitik, eines qualitativ hochwertigen Anlageportfolios und eines disziplinierten Kapitalmanagements solide bleibt und das Unternehmen weiter hohe freie Cashflows erwirtschaftet, wodurch die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks gegeben ist.

Dank der klaren Strategie, einer gestrafften Organisation zur Förderung des Wachstums in den bevorzugten Segmenten, eines deutlichen Wandels des strategischen Profils und einer starken Bilanz mit finanzieller Flexibilität ist AXA gut positioniert, um nachhaltigen Shareholder Value zu schaffen und eine attraktive Rendite zu bieten.

3. Corporate Governance

3.1. Corporate-Governance-Struktur

Governance-Grundsätze

Die Umsetzung wirkungsvoller Corporate-Governance-Grundsätze ist uns bei AXA seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen. In diesem Zusammenhang hat sich AXA 2008 entschlossen, den von der französischen Vereinigung privater Unternehmen AFEP (Association française des entreprises privées) und dem französischen Unternehmerverband MEDEF (Mouvement des entreprises de France) herausgegebenen Corporate-Governance-Kodex für französische Unternehmen (Code de gouvernement d’entreprises des sociétés cotées) zu übernehmen (der „AFEP-MEDEF-Kodex“). Das Board of Directors (BoD) ist der Ansicht, dass die Corporate-Governance-Verfahren von AXA im Einklang mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex (überarbeitet im Januar 2020 und abrufbar auf der Website von AXA - www.axa.com) und seinen begleitenden Richtlinien stehen und die Entwicklung der Verfahren im Bereich Corporate Governance in Frankreich und im Ausland sowie die von Aktionären, Aufsichtsbehörden, dem Hochrangigen Ausschuss für Corporate Governance in Frankreich (Haut Comité de Gouvernement d’Entreprise), Proxy Advisors, Ratingagenturen und anderen Stakeholdern abgegebenen Empfehlungen und festgesetzten Standards berücksichtigen.

Darstellung der Governance von AXA

Corporate-Governance-Rahmen von AXA

Seit April 2010 verfügt AXA über ein monistisches System mit einem Board of Directors.

Das Board of Directors wird von drei spezialisierten Ausschüssen unterstützt: Audit Committee, Finance Committee und Compensation & Governance Committee.

Das BoD hat eine Geschäftsordnung (die „Geschäftsordnung des BoD“) definiert, welche die Aufgaben und Zuständigkeiten des BoD und seiner Ausschüsse sowie in der Entscheidungskompetenz des BoD liegende Themen detailliert darlegt. Die Geschäftsordnung des BoD umfasst Anforderungen an die Corporate Governance, die in manchen Fällen über die Anforderungen der französischen Aufsichtsbehörden hinausgehen, insbesondere in Bezug auf die Rolle unabhängiger Direktoren (Independent Directors) in den Ausschüssen des BoD.

Trennung der Positionen des Chairman des Board of Directors und des Chief Executive Officer

Nach der am 21. März 2016 bekanntgegebenen Entscheidung von Henri de Castries, von seinen Positionen als Chairman und Chief Executive Officer zurückzutreten, entschied das Board of Directors die Positionen des Chairman und des Chief Executive Officer zu trennen, und ernannte mit Wirkung zum 1. September 2016 Denis Duverne, den ehemaligen Deputy Chief Executive Officer und Mitglied des BoD, zum Non-Executive-Chairman und Thomas Buberl zum Chief Executive Officer.

Diese Entscheidung widerspiegelt die abschließende Meinung des BoD zum damaligen Zeitpunkt, dass eine Trennung der Funktionen des Chairman und des Chief Executive Officer im Einklang mit den Interessen des Unternehmens sei. Das BoD kam zu dem Schluss, dass die Gruppe durch die Aufgabentrennung von den unterschiedlichen und sich gegenseitig ergänzenden Erfahrungen und Kenntnissen von Thomas Buberl und Denis Duverne profitieren und dies einen reibungslosen Übergang sicherstellen würde.

Im Anschluss an die Entscheidung, die Positionen des Chairman und des Chief Executive Officer zu trennen, beschloss das Board of Directors ebenfalls, die Position des Senior Independent Director beizubehalten. Den Ausschlag hierfür gab unter anderem die Tatsache, dass Denis Duverne aufgrund seiner ehemaligen Funktion als Deputy Chief Executive Officer bis zum 31. August 2016 gemäß AFEP-MEDEF-Kriterien nicht als unabhängig galt.

Der Corporate-Governance-Rahmen von AXA ist in folgender Grafik zusammengefasst:

EN DE
BOARD OF DIRECTORS BOARD OF DIRECTORS
Chairman: Denis Duverne Chairman: Denis Duverne
The Board of Directors determines the strategic orientations of the Company and ensures their implementation Das Board of Directors ist verantwortlich für die Festlegung der strategischen Schwerpunkte des Unternehmens und deren Umsetzung.
Audit Committee Audit Committee
Finance Committee Finance Committee
Compensation & Governance Committee Compensation & Governance Committee
EXECUTIVE MANAGEMENT GESCHÄFTSLEITUNG
Chief Executive Officer Chief Executive Officer
Thomas Buberl Thomas Buberl
The Chief Executive Officer is vested with the broadest powers to oct in all circumstances on behalf of the Company and to represent the Company in its relationships with third parties Der Chief Executive Officer ist mit breiten Befugnissen ausgestattet, um in jedweden Umständen im Namen des Unternehmens zu handeln und das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten.
Management Committee Management Committee
Assists the Chief Executive Officer in the operational management of the Group Unterstützt den Chief Executive Officer bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe
Partners group Partners Group
Assists the Chief Executive Officer and the Management Committee to develop and implement key strategic initiatives Unterstützt den Chief Executive Officer und das Management Committee bei der Entwicklung und Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen

Board of Directors

Mitglieder des Board of Directors

Diversitätsrichtlinie des Board of Directors

Die vorliegende Richtlinie definiert den von AXA angenommenen Diversitätsansatz bei der Zusammensetzung ihres Board of Directors gemäß Artikel L.225-37-4, 6 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce).

Grundsatzerklärung

In einem zunehmend komplexen und hart umkämpften globalen Umfeld ist es für AXA wichtig, auf Führungskräfte mit unterschiedlichen und sich ergänzenden Profilen, Fähigkeiten und Erfahrungen bauen zu können, um ihre aktuelle und zukünftige Strategie und Entwicklung voranzutreiben. AXA ist der Ansicht, dass sich das Board of Directors von AXA aus profilierten Frauen und Männern mit unterschiedlichem Hintergrund zusammensetzen sollte, damit es die anstehenden Herausforderungen bewältigen und langfristig Wert für die Gruppe, ihre Aktionäre und alle ihre Interessengruppen schaffen kann.

Das Board of Directors ist auch der Ansicht, dass eine solche Vielfalt für das optimale Funktionieren des Gremiums unerlässlich ist und dass Diversität Kreativität fördert und die Leistungsfähigkeit steigert. Darüber hinaus bieten sich verschiedene Blickwinkel bei der Analyse der in den Sitzungen des Board of Directors diskutierten Themen.

Angesichts der globalen Präsenz der Gruppe hat es sich das Board of Directors, das bei dieser Aufgabe von seinem Compensation & Governance Committee unterstützt wird, zum Ziel gesetzt, Mitglieder mit unterschiedlichen Nationalitäten und Kulturen zu berufen. So soll eine ausgewogene und sich ergänzende Zusammensetzung des Board in Bezug auf Geschlecht, Expertise, Erfahrung und Amtsdauer seiner Mitglieder gewährleistet werden.

Die Mitglieder des Board of Directors werden von der Hauptversammlung für vier Jahre ernannt. Zum 31. Dezember 2019 umfasste das Board of Directors 15 Mitglieder, davon acht Frauen und sieben Männer. Ein Überblick über das Board of Directors sowie das Profil, die Erfahrung und das Fachwissen jedes einzelnen Mitglieds finden Sie in Abschnitt 3.1 dieses Geschäftsberichts.

Ziel dieser Diversitätsrichtlinie ist es sicherzustellen, dass das Board langfristig eine vielfältige Zusammensetzung beibehält, um das Management der Gruppe bei der Entwicklung ihres strategischen Plans und der Definition ihrer langfristigen Ziele zu unterstützen.

Umsetzung und Überwachung

Das Board of Directors und sein Compensation & Governance Committee prüfen regelmäßig die Zusammensetzung des Board of Directors und seiner Ausschüsse.

In diesem Zusammenhang beauftragt das Compensation & Governance Committee regelmäßig externe Berater, die es bei der Identifizierung und Befragung von Kandidaten unterstützen, die bestimmte Auswahlkriterien erfüllen. Anschließend unterbreitet es seine Empfehlungen dem Board of Directors.

Die Umsetzung der Diversitätsrichtlinie des Board of Directors wird jedes Jahr im Rahmen des Selbstbeurteilungsprozesses des Board of Directors überwacht und analysiert. In diesem Zusammenhang beurteilt das Board of Directors insbesondere den Auswahlprozess für seine Mitglieder und misst die erzielten Fortschritte anhand der vorgegebenen Diversitätsziele. Die Ergebnisse dieser Selbstbeurteilung werden zudem einmal jährlich in Rahmen einer Sitzung des BoD im Detail erörtert.

Ergebnisse im vergangenen Jahr

Im Jahr 2019 berücksichtigte das Board of Directors diese Diversitätskriterien und sicherte zum einen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und zum anderen die Vielfalt der Profile und Kompetenzen der Mitglieder.

Ziele der Diversitätsrichtlinie des Board of Directors

Kriterien Ziele Umsetzung und Ergebnisse in den vergangenen Jahren
Geschlechterverhältnis Mindestens 40 % je Geschlecht Frauenanteil im Board of Directors:
- (Ziel erreicht) - 8 Frauen (unverändert ggü. 2018) und 7 Männer (1 weniger als 2018)
EN DE
% women Anteil Frauen in %
% men Anteil Männer in %
Kriterien Ziele Umsetzung und Ergebnisse in den vergangenen Jahren
Staatsangehörigkeit der Mitglieder des BoD Ausgewogene und komplementäre Zusammensetzung nach Nationalitäten (mindestens vier Nationalitäten im BoD vertreten) Nicht-französische Mitglieder des BoD:
- (Ziel erreicht) - 47 % der Mitglieder des BoD sind keine französischen Staatsangehörigen
- 8 Nationalitäten sind im BoD vertreten
EN DE
At December 31, 2019 Zum 31. Dezember 2019
French-German Deutsch-französisch
Swiss-German Schweizerisch-deutsch
German Deutsch
Chinese Chinesisch
American US-amerikanisch
British Britisch
French-Argentinian Französisch-argentinisch
French Französisch
Dutch Niederländisch
Kriterien Ziele Umsetzung und Ergebnisse in den vergangenen Jahren
Amtszeit der Mitglieder im BoD Ausgewogene und komplementäre Zusammensetzung nach Amtszeiten (durchschnittliche Amtszeit zwischen 4 und 8 Jahren) Amtszeit der Mitglieder des BoD zum 31. Dezember 2019:
- (Ziel erreicht) - Weniger als 4 Jahre: 9 Mitglieder (unverändert ggü. 2018)
- Zwischen 4 und 8 Jahren: 3 Mitglieder (unverändert ggü. 2018)
- Zwischen 8 und 12 Jahren: 3 Mitglieder (ggü. 4 in 2018)
- Durchschnittliche Amtszeit der Mitglieder des BoD zum 31. Dezember 2019: 5 Jahre
EN DE
Less than 4 years Weniger als 4 Jahre
Between 4 and 8 years 4 bis 8 Jahre
More thant 8 years Mehr als 8 Jahre
Kriterien Ziele Umsetzung und Ergebnisse in den vergangenen Jahren
Alter der Mitglieder des BoD Nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder über 70 Jahre alt - Zum 31. Dezember 2019 betrug das durchschnittliche Alter der Mitglieder des BoD 61 Jahre
- (Ziel erreicht) - Keines der Mitglieder ist über 70 Jahre alt (ggü. 1 in 2018)
EN DE
40-49 years 40 bis 49 Jahre
60-69 years 60 bis 69 Jahre
50-59 years 50 bis 59 Jahre
Kriterien Ziele Umsetzung und Ergebnisse in den vergangenen Jahren
Unabhängigkeit der Mitglieder des BoD Mindestens 50 % Independent Directors Zum 31. Dezember 2019 waren 9 von 15 Mitgliedern des Board of Directors unabhängig, d. h. 60 % der Mitglieder des Board of Directors (62,5 % zum 31. Dezember 2018).
- (Ziel erreicht) Der Chief Executive Officer, das Mitglied des BoD, das die Belegschaftsaktionäre vertritt, und die Mitglieder des BoD, welche die Arbeitnehmer vertreten (d. h. 4 Mitglieder), sind definitionsgemäß nicht unabhängig.

Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitglieder des Board of Directors

Das Board of Directors achtet bei der Auswahl seiner Mitglieder besonders auf ihre jeweiligen Fachgebiete und Erfahrungen, einschließlich ihrer Kenntnisse der verschiedenen Regionen, in denen die Gruppe vertreten ist.

Die unten stehende Qualifikationsmatrix zeigt die Anzahl der Mitglieder des BoD mit Fähigkeiten und Kompetenzen, die für das Board of Directors von AXA als entscheidend angesehen werden:

EN DE
Experience in AXA businesses and industries Erfahrung mit der Geschäftstätigkeit und den Branchen von AXA
Knowledge and experience of regulatory and legal matters Kenntnisse und Erfahrungen in regulatorischen und rechtlichen Angelegenheiten
Financial expertise Finanzkompetenzen
Extensive experience of customers services and digital strategies Umfangreiche Erfahrung mit Kundendienstleistungen und digitalen Strategien
Experience in growing and emerging markets Erfahrung mit Wachstums- und Schwellenmärkten
Strong leadership and senior management experience Starke Führungs- und Senior-Management-Erfahrung
Oversight of sustainability and environmental stewardship Aufsicht über Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung

Zusammensetzung des Board of Directors zum 31. Dezember 2019[60](1)

EN DE
NUMBER OF DIRECTORS 15 ANZAHL DER MITGLIEDER DES BOD 15
INDEPENDENT DIRECTOR RATIO 60% ANTEIL INDEPENDENT DIRECTORS 60 %
9 independent directors 9 Independent Directors
GENDER BALANCE WITHIN THE BOARD OF DIRECTORS 53% GESCHLECHTERVERHÄLTNIS INNERHALB DES BOD 53 %
46% of women, excluding directors representing the employees 46 % Frauen ohne die Mitglieder des BoD, welche die Arbeitnehmer vertreten
NATIONALITY STAATSANGEHÖRIGKEIT
7 directors out of 15 are non-French nationals-8 nationalities are represented on the Board 7 von 15 Mitgliedern des BoD sind keine französischen Staatsangehörigen - 8 Staatsangehörigkeiten sind im BoD vertreten
DIRECTORS’ AVERAGE AGE 61 DURCHSCHNITTSALTER DER MITGLIEDER DES BOD 61
Name (Alter) und Hauptfunktion(a) Position innerhalb des Board of Directors Anzahl der AXA-Aktien(b) Erste Ernennung/Amtszeit
Hauptgeschäftsadresse
Staatsangehörigkeit
Denis Duverne (66) Chairman des Board of Directors 1.558.366 April 2010 / Hauptversammlung 2022
Chairman des Board of Directors von AXA
25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich
Französische Staatsangehörigkeit
Thomas Buberl (46) Mitglied des BoD und Chief Executive Officer 320.305 September 2016 / Hauptversammlung 2022
Mitglied des BoD und Chief Executive Officer von AXA
25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich
Deutsche und schweizerische Staatsangehörigkeit
Patricia Barbizet (64) Independent Director 4.570 April 2018 / Hauptversammlung 2022
Chairman von Temaris & Associés Mitglied des Compensation & Governance Committee
40, Rue François 1er, 75008 Paris, Frankreich
Französische Staatsangehörigkeit
Martine Bièvre (60) Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer 0 Juni 2018 / Hauptversammlung 2022
Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer
AXA France, 203-205 Rue Carnot,
94138 Fontenay-sous-Bois, Frankreich
Französische Staatsangehörigkeit
Jean-Pierre Clamadieu (61) Senior Independent Director 9.000 Oktober 2012 / Hauptversammlung 2023
Chairman des Board of Directors von Engie, 1, Place Samuel de Champlain, 92930 Paris la Défense Cedex, Frankreich Vorsitzender des Compensation & Governance Committee
Französische Staatsangehörigkeit
Bettina Cramm (56) Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer 106 Juni 2018 / Hauptversammlung 2022
Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer Mitglied des Compensation & Governance Committee
AXA Konzern AG, Gustav-Stresemann-Ring 12-16, 65189 Wiesbaden, Deutschland
Deutsche Staatsangehörigkeit
Irene Dorner (65) Independent Director 6.700 April 2016 / Hauptversammlung 2020
Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen Mitglied des Audit Committee
AXA, 25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich
Britische Staatsangehörigkeit
Rachel Duan (49) Independent Director 3.950(c) April 2018 / Hauptversammlung 2022
Senior Vice President von GE und President & Chief Executive Officer von GE Global Markets (China) Mitglied des Compensation & Governance Committee
GE China, 8F 1 Building 1 Huatuo Road, Zhangjiang High Tech Park, Shanghai 201203, China
Chinesische Staatsangehörigkeit
André François-Poncet (60) Independent Director 7.842 Dezember 2016 / Hauptversammlung 2022
Group CEO von Wendel SE Mitglied des Compensation & Governance Committee
89, Rue Taitbout, 75009 Paris, Frankreich Mitglied des Finance Committee
Französische Staatsangehörigkeit
Angelien Kemna (62) Independent Director 7.250 April 2016 / Hauptversammlung 2020
Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen Mitglied des Audit Committee
AXA, 25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich
Niederländische Staatsangehörigkeit

(a) Weitere Informationen zu Kompetenzen, Erfahrungen und Ämtern der Mitglieder des Board of Directors sind im Abschnitt „Informationen zu den derzeitigen Mitgliedern des Board of Directors“ detailliert dargelegt.

(b) AXA-Aktien, die indirekt über Investmentfonds gehalten werden können, werden nicht berücksichtigt.

(c) Zum 17. Januar 2020.

Name (Alter) und Hauptfunktion(a) Position innerhalb des Board of Directors Anzahl der AXA-Aktien(b) Erste Ernennung/Amtszeit
Hauptgeschäftsadresse
Staatsangehörigkeit
Stefan Lippe (64) Independent Director 12.000 April 2012 / Hauptversammlung 2020
Mitgründer und Verwaltungsratsvorsitzender der yes.com AG (Schweiz) und Mitgründer Vorsitzender des Audit Committee
und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Acqupart Holding AG (Schweiz) Mitglied des Finance Committee
Baarerstrasse 8, CH 6300 Zug, Schweiz
Deutsche und schweizerische Staatsangehörigkeit
François Martineau (68) Mitglied des BoD 6.732 April 2008 / Hauptversammlung 2020
Rechtsanwalt bei Lussan/Société d’avocats
282 Boulevard Saint Germain, 75007 Paris, Frankreich
Französische Staatsangehörigkeit
Ramon de Oliveira (65) Independent Director 11.300 April 2009 / Hauptversammlung 2021
Managing Director von Investment Audit Practice, LLC (USA) Vorsitzender des Finance Committee
580 Park Avenue, New York, NY 10065, USA Mitglied des Audit Committee
Französische und argentinische Staatsangehörigkeit
Doina Palici-Chehab (62) Mitglied des BoDzur Vertretung der Belegschaftsaktionäre 18.079 April 2012 / Hauptversammlung 2020
Chief Integration Officer der AXA Gruppe Mitglied des Finance Committee
AXA, 61, Rue Mstislav Rostropovitch, 75017 Paris, Frankreich
Deutsche und französische Staatsangehörigkeit
Elaine Sarsynski (64) Independent Director 5.000(c) Mai 2018 / Hauptversammlung 2021
Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen Mitglied des Audit Committee
AXA, 25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich
US-amerikanische Staatsangehörigkeit

(a) Weitere Informationen zu Kompetenzen, Erfahrungen und Ämtern der Mitglieder des Board of Directors sind im Abschnitt „Informationen zu den derzeitigen Mitgliedern des Board of Directors“ detailliert dargelegt.

(b) AXA-Aktien, die indirekt über Investmentfonds gehalten werden können, werden nicht berücksichtigt.

(c) Zum 22. Januar 2020

Änderungen in Bezug auf die Mitglieder des BoD und seiner Ausschüsse 2019

Amtszeit Ernennung Verlängerung Ratifizierung Hinzuwahl
Board of Directors Jean-Martin Folz - Jean-Pierre Clamadieu Elaine Sarsynski
(24.04.2019) (24.04.2019) (24.04.2019)
Audit Committee - - Elaine Sarsynski -
(24.04.2019)
Finance Committee - - - -
Compensation & Governance Committee Jean-Martin Folz Patricia Barbizet Jean-Pierre Clamadieu -
(24.04.2019) (22.05.2019) (24.04.2019)
Rachel Duan
(19.06.2019)

Änderungen der Zusammensetzung des BoD auf der Hauptversammlung 2020

Auf der am 30. April 2020 stattfindenden Hauptversammlung wird abgestimmt über (i) die Wiederwahl von zwei Mitgliedern des Board of Directors, deren Amtszeit endet (Angelien Kemna und Stefan Lippe), und (ii) die Ernennung von vier neuen Mitgliedern des Board of Directors, von denen eines von den Belegschaftsaktionären der AXA Gruppe vorgeschlagen wird.

In diesem Zusammenhang machte das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee folgende Vorschläge:

- Ernennung von Isabel Hudson als Director für eine vierjährige Amtszeit als Nachfolgerin von Irene Dorner, deren Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung endet

- Ernennung von Antoine Gosset-Grainville als Director für eine vierjährige Amtszeit als Nachfolger von François Martineau, dessen Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung endet

- Ernennung von Marie-France Tschudin als Director für eine vierjährige Amtszeit

- Ernennung von Helen Browne als Vertreterin der Belegschaftsaktionäre für eine vierjährige Amtszeit als Nachfolgerin von Doina Palici-Chehab, deren Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung endet

Vorbehaltlich der Zustimmung auf der Hauptversammlung am 30. April 2020 wird das Board of Directors folglich 16 Mitglieder, darunter neun Frauen (56 % [61]), umfassen, von denen 11 Mitglieder (69 %) aus Sicht des Board of Directors gemäß den Kriterien des AFEP-MEDEF-Kodex als unabhängig gelten.

Die Zusammensetzung der Ausschüsse des BoD wird während der Sitzung des Board of Directors im Anschluss an die Hauptversammlung vom 30. April 2020 überprüft.

Die für die geschäftsführenden Organe der Gruppe geltende Geschlechterdiversitätsrichtlinie und die Ziele dieser Richtlinie sowie ein Maßnahmenplan und ein Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen sind in Abschnitt 7.2 „Informationen zum Bereich Human Resources“ dieses Geschäftsberichts dargelegt.

Informationen zu den derzeitigen Mitgliedern des Board of Directors[62]

Denis Duverne Beruflicher Werdegang Ämter innerhalb der AXA Gruppe
Chairman des Board of Directors von AXA Denis Duverne ist Absolvent der École des Hautes Études Commerciales (HEC). Chairman des Board of Directors: AXA*
Geboren am 31. Oktober 1953 Nach Abschluss seines Studiums an der École Nationale d’Administration (ENA) trat er seine erste Stelle 1979 in der Steuerabteilung des französischen Finanzministeriums an. Chairman: AXA Millésimes (SAS)
Französische Staatsangehörigkeit Nach zwei Jahren als Wirtschaftsberater am französischen Generalkonsulat in New York (1984-1986) wurde er zum Leiter der Abteilung für Unternehmenssteuern ernannt und war anschließend von 1986 bis 1991 im französischen Finanzministerium für Steuerpolitik zuständig. Amt außerhalb der AXA Gruppe
Gewählt am 25. April 2018 1991 wurde er zum Unternehmenssekretär der Compagnie Financière IBI ernannt. Im Jahr 1992 wurde er Mitglied der Geschäftsleitung der Banque Colbert mit Zuständigkeit für das operative Geschäft. Keine
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 Denis Duverne schloss sich 1995 der AXA Gruppe an und übernahm die Verantwortung für die Überwachung der Tätigkeiten von AXA in den USA und Großbritannien. Zudem leitete er die Reorganisation der AXA-Gesellschaften in Belgien und Großbritannien. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Erste Ernennung am 29. April 2010 Von Februar 2003 bis Dezember 2009 war Denis Duverne innerhalb der Geschäftsleitung zuständig für Finanzen, Kontrolle und Strategie. Von Januar 2010 bis April 2010 nahm er breitere Aufgaben als Mitglied der Geschäftsleitung mit Zuständigkeit für Finanzen, Kontrolle und Strategie wahr. Deputy Chief Executive Officer: AXA
Von April 2010 bis zum 31. August 2016 war Denis Duverne Mitglied des BoD und Deputy Chief Executive Officer von AXA mit Zuständigkeit für Finanzen, Kontrolle und Strategie. Chairman und Chief Executive Officer: AXA America Holdings, Inc. (USA)
Mitte 2014 wurde er Mitglied der 1999 gemeinsam von der Weltbank und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegründeten Private Sector Advisory Group (PSAG), die sich aus internationalen Führungskräften der Privatwirtschaft zusammensetzt und das Ziel hat, die Corporate Governance in Entwicklungsländern zu verbessern. Seit 1. September 2016 ist Denis Duverne Non-Executive Chairman des Board of Directors von AXA. Chairman des Board of Directors: AXA Holdings Belgium (Belgien), AXA Financial, Inc. (USA)
Seit September 2018 ist Denis Duverne Vorsitzender des Insurance Development Forum (IDF). Das IDF ist eine von der Versicherungswirtschaft geleitete und von der Weltbank und den Vereinten Nationen unterstützte öffentlich-private Partnerschaft, deren Ziel darin besteht, den Einsatz von Versicherungen zu verbessern, um mehr Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen aufzubauen und zur Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen beizutragen. Mitglied des BoD bzw. Management Committee: AXA ASIA (SAS), AllianceBernstein Corporation (USA), AXA Assicurazioni S.p.A. (Italien), AXA Belgium SA (Belgien), AXA Equitable Life Insurance Company (USA), AXA Italia S.p.A. (Italien),
AXA MPS Assicurazioni Danni S.p.A. (Italien), AXA MPS Assicurazioni Vita S.p.A. (Italien), AXA UK plc (Großbritannien), MONY Life Insurance Company (USA), MONY Life Insurance Company of America (USA)
Thomas Buberl Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors und Chief Executive Officer von AXA Thomas Buberl hat einen Master of Economics der WHU in Koblenz (Deutschland) sowie einen Master of Business Administration der Universität Lancaster (Großbritannien). Mitglied des BoD und Chief Executive Officer: AXA*
Geboren am 24. März 1973 An der Universität St. Gallen (Schweiz) promovierte er zum Dr. oec. in Kapitalmarkttheorie. Amt innerhalb der AXA Gruppe[63]
Deutsche und schweizerische Staatsangehörigkeit 2008 wurde er vom World Economic Forum als „Young Global Leader“ ausgezeichnet. Mitglied des Aufsichtsrats: Bertelsmann SE & Co. KGaA (Deutschland)
Gewählt am 25. April 2018 Von 2000 bis 2005 arbeitete Thomas Buberl bei der Boston Consulting Group als Consultant für den Banken- und Versicherungssektor in Deutschland und in anderen Ländern. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 Von 2005 bis 2008 war er bei der Winterthur Gruppe Mitglied der Geschäftsleitung der Winterthur Schweiz, zunächst als Leiter Operations und später als Leiter Distribution und Marketing. Vorstandsvorsitzender: AXA Konzern AG (Deutschland), AXA Krankenversicherung AG (Deutschland), AXA Lebensversicherung AG (Deutschland), AXA Versicherung AG (Deutschland), DBV Deutsche Beamtenversicherung AG (Deutschland)
Erste Ernennung am 1. September 2016 Danach wechselte er zu Zurich Financial Services, wo er als CEO für die Zurich Schweiz verantwortlich war. Von 2012 bis April 2016 war er CEO der AXA Konzern AG (Deutschland). Seit 2012 ist Thomas Buberl Mitglied des Executive Committee von AXA. Verwaltungsratsvorsitzender: AXA Equitable Holdings, Inc. (USA), AXA Financial, Inc. (USA), AXA Leben AG (Schweiz), AXA Versicherungen AG (Schweiz), XL Group Ltd (Bermuda)
Im März 2015 wurde er zum CEO des weltweiten Krankenversicherungsgeschäfts der Gruppe und zum Mitglied des Management Committee von AXA ernannt. Im Januar 2016 erhielt Thomas Buberl zudem die Verantwortung für Global Life & Savings. Zwischen dem 21. März 2016 und dem 31. August 2016 amtierte Thomas Buberl als Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) von AXA. Aufsichtsratsvorsitzender: AXA Konzern AG (Deutschland), AXA Krankenversicherung AG (Deutschland), AXA Lebensversicherung AG (Deutschland), AXA Versicherung AG (Deutschland), Deutsche Ärzteversicherung AG (Deutschland)
Seit dem 1. September 2016 ist Thomas Buberl Chief Executive Officer und Mitglied des BoD von AXA. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats: Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Deutschland)
Managing Director und Chief Executive Officer: Vinci B.V. (Niederlande)
Mitglied des Management Committee bzw. Aufsichtsrats: AXA ASIA (SAS), AXA ART Versicherung AG (Deutschland), AXA Equitable Life Insurance Company (USA), AXA Life Insurance Co. Ltd (Japan), MONY Life Insurance Company of America (USA), Tertia GmbH (Deutschland)
Patricia Barbizet Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) Patricia Barbizet erwarb 1976 einen Abschluss an der ESCP-Europe Business School. Mitglied des BoD: AXA*
Chairman von Temaris & Associés Sie begann ihre Karriere als International Treasurer bei Renault Véhicules Industriels und wurde dann Chief Financial Officer von Renault Crédit International. 1989 kam sie als Chief Financial Officer zur Groupe Pinault. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Geboren am 17. April 1955 Von 1992 bis 2018 war sie Chief Executive Officer von Artémis, der Investmentgesellschaft der Familie Pinault. Von 2014 bis 2016 war sie Chief Executive Officer und Chairwoman von Christie’s International. Chairman des Board of Directors: Cité de la musique Philharmonie de Paris
Französische Staatsangehörigkeit Patricia Barbizet ist Lead Independent Director des Verwaltungsrates von Total und Pernod Ricard. Chairman: Temaris & Associés, Zoé SAS
Gewählt am 25. April 2018 Darüber hinaus war sie von 2008 bis 2013 als qualifiziertes unabhängiges Mitglied in den Verwaltungsräten von Bouygues, Air France-KLM, Kering und PSA Peugoet-Citroën sowie als Vorsitzende des Anlageausschusses des Fonds Stratégique d'Investissement tätig. Mitglied des BoD: Colombus Holding, Pernod Ricard* (Lead Independent Director), Total* (Lead Independent Director)
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 Seit April 2018 ist Patricia Barbizet Chairman von Temaris & Associés. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Erste Ernennung am 25. April 2018 Chief Executive Officer: Artémis
Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA Chairwoman und Chief Executive Officer: Christie’s International Plc (Großbritannien)
Vice Chairwoman: Christie’s International Plc (Großbritannien)
Vice-Chairman des Board of Directors: KeringChief Executive Officer (non-executive) und Mitglied des Aufsichtsrats: Financière Pinault
Mitglied der Geschäftsleitung: Société Civile du Vignoble de Château Latour
Managing Director und Mitglied des BoD: Palazzo Grassi (Italien)
Mitglied des BoD und des Aufsichtsrats: Air France-KLM, Artémis, Bouygues, Fonds Stratégique d’Investissements, Fnac Darty, Peugeot S.A., Ponant, Société Nouvelle du Théâtre Marigny, TF1, Yves Saint Laurent, Gucci Group NV (Niederlande)
Ständige Vertreterin von Artémis in den Verwaltungsräten von: Agefi, Collection Pinault Paris, Sebdo le Point
Martine Bièvre Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors von AXA zur Vertretung der Arbeitnehmer Martine Bièvre erwarb an der Universität Lyon einen Master-Abschluss in Jura mit Schwerpunkt Versicherungsrecht. Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer: AXA*
Geboren am 4. September 1959 Von 1984 bis 1988 war sie als Referentin für Schadenregulierung und Haftpflicht bei der Niederlassung von UAP in Lyon tätig. Amt außerhalb der AXA Gruppe
Französische Staatsangehörigkeit Ab 1988 war sie in verschiedenen Funktionen tätig, unter anderem als Schadeninspektorin/Sachverständige, in der Vertretung UAP Rhône-Alpes (1988 bis 1999), in der Vertretung UAP Bassin Parisien (1990 bis 1999), in der AXA-Region Bourgogne Franche-Comté (1999 bis 2004), bei AXA Entreprises - IARD (2004 bis 2011) und bei AXA Particuliers und IARD Entreprises (seit 2011). Verwaltungsratsmitglied: Caisse de retraite du personnel de l’UAP (CRUAP)
Gewählt am 13. Juni 2018 Von 2015 bis 2018 war sie Mitglied und Arbeitnehmervertreterin im Board of Directors von AXA France IARD. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 Im Juni 2018 wurde Martine Bièvre als Mitglied des Board of Directors von AXA zur Vertretung der Arbeitnehmer ernannt. Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer: AXA France IARD
Erste Ernennung am 13. Juni 2018
Jean-Pierre Clamadieu Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors und Senior Independent Director von AXA Jean-Pierre Clamadieu ist Absolvent der École Nationale Supérieure des Mines von Paris und Ingénieur du Corps des Mines. Mitglied des BoD: AXA*
Chairman des Board of Directors von Engie Er begann seine Karriere in verschiedenen Positionen im öffentlichen Dienst in Frankreich, insbesondere im Industrieministerium und als technischer Berater im Arbeitsministerium. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Geboren am 15.August 1958 1993 schloss er sich der Rhône-Poulenc Group an und bekleidete dort verschiedene Führungspositionen. Chairman des Board of Directors: Engie*, Opéra National de Paris
Französische Staatsangehörigkeit 2003 wurde er zum Chief Executive Officer der Rhodia Group ernannt und 2008 zum Chairman & Chief Executive Officer. Vice Chairman des Executive Committee: World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) (Schweiz)
Gewählt am 24.April 2019 Im September 2011 wurde er im Anschluss an die Fusion der Konzerne Rhodia und Solvay zum stellvertretenden Vorsitzenden des Executive Committee von Solvay und Chairman des Board of Directors von Rhodia ernannt. Mitglied des BoD: Airbus*, France Industries
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2023 Von Mai 2012 bis 1. März 2019 war Jean-Pierre Clamadieu Vorsitzender des Executive Committee und Mitglied des Board of Directors von Solvay. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Erste Ernennung am 10. Oktober 2012 Seit 18.Mai 2018 ist Jean-Pierre Clamadieu Chairman des Board of Directors von Engie. Im April 2019 ernannte das Board of Directors von AXA Jean-Pierre Clamadieu zum Senior Independent Director. Mitglied des BoD und Chairman des Executive Committee: Solvay (Belgien)
Vorsitzender des Compensation & Governance Committee von AXA Chairman: Cytec Industries Inc. (USA)
Mitglied des BoD: Faurecia, SNCF
Bettina Cramm Beruflicher Werdegang Ämter innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors von AXA zur Vertretung der Arbeitnehmer Bettina Cramm hat einen Abschluss in Medizinpädagogik von der Martin-Luther-Universität (Halle/Saale). Mitglied des BoD zur Vertretung der Arbeitnehmer: AXA*
Geboren am 10. Mai 1963 Sie begann ihre Karriere 1984 als medizinisch-technische Assistentin an der Deutschen Klinik für Diagnostik in Wiesbaden. 1991 wechselte sie zur Deutschen Beamtenversicherung (DBV), heute AXA Konzern AG. Mitglied des Aufsichtsrats: AXA Konzern AG (Deutschland)
Deutsche Staatsangehörigkeit Von 1991 bis 1994 war sie Sachbearbeiterin für Privatkunden bei der DBV und von 1994 bis 2002 medizinisch-technische Assistentin bei der DBV-Winterthur Wiesbaden. Amt außerhalb der AXA Gruppe
Gewählt am 20. Juni 2018 Von 2002 bis 2007 war sie Referentin für Gesundheitswesen bei der DBV-Winterthur. 1995 trat sie in den Betriebsrat der DBV-Winterthur ein und war Mitglied des Aufsichtsrats der DBV-Winterthur Krankenversicherung (2006-2008) sowie Mitglied des Aufsichtsrats der DBV Vermittlungsgesellschaft für Versicherungen und Vermögensbildung mbH (2007-2008). Keine
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 Von 2008 bis 2013 war sie bei der AXA Konzern AG für Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung im firmeneigenen medizinischen Dienst verantwortlich. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Erste Ernennung am 20. Juni 2018 Von 2013 bis Juni 2018 war Bettina Cramm in verschiedenen Funktionen als Mitglied des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Europäischen Betriebsrats und dessen Kommissionen sowie als Mitglied des Aufsichtsrats von AXA-Gesellschaften in Deutschland tätig. Keine
Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA Seit Mai 2017 sitzt sie im Aufsichtsrat der AXA Konzern AG. Im Juni 2018 wurde Bettina Cramm als Mitglied des Board of Directors von AXA zur Vertretung der Arbeitnehmer ernannt.
Irene Dorner Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) Irene Dorner erwarb ihren Master of Arts in Rechtswissenschaften am St. Anne’s College in Oxford (Großbritannien) und erhielt ihre Zulassung als Barrister am College of Law in London, bevor sie eine Stelle in der internen Rechtsabteilung von Citibank N.A. antrat. Mitglied des BoD: AXA*
Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen 1986 wechselte sie als Leiterin der Rechtsabteilung zu Samuel Montagu und wurde nach der Übernahme der Midland Bank durch HSBC 1992 zur Leiterin Strategische Planung bei der Midland Bank ernannt. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Geboren am 5. Dezember 1954 Danach füllte sie verschiedene operationelle und funktionelle Führungspositionen bei Midland Global Markets und HSBC aus. Chairman des Board of Directors: Taylor Wimpey plc* (Großbritannien)
Britische Staatsangehörigkeit Anfang 2007 wurde sie zur Deputy Chairman und Chief Executive Officer von HSBC in Malaysia ernannt. Chairman: Control Risks Group Holding Ltd (Großbritannien)
Gewählt am 27. April 2016 Von 2010 bis 2014 war sie Chief Executive Officer und President von HSBC USA. Mitglied des BoD: Rolls-Royce Holdings plc* ** (Großbritannien), Rolls-Royce plc* ** (Großbritannien)
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 Während ihrer Amtszeit wurde sie von der Fachzeitschrift American Banker zur mächtigsten Frau im Bankensektor gewählt. Zudem war sie Group Managing Director von HSBC Holdings (Großbritannien) und Mitglied des Management Board der HSBC Group. 2014 verließ Irene Dorner HSBC. Trustee: SEARRP (South-East Asia Rainforest Research Partnership) (Malaysia)
Erste Ernennung am 27. April 2016 Vom 1. März 2018 bis zum 15. Oktober 2018 war Irene Dorner Chairwoman von Virgin Money (Großbritannien). Honorary Fellow: St. Anne’s College, Oxford (Großbritannien)
Mitglied des Audit Committee von AXA Seit dem 26. Januar 2020 ist sie Chairman des Board of Directors von Taylor Wimpey plc (Großbritannien). Mitglied des Advisory Board: University of Nottingham for Asia (Großbritannien)
Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Chief Executive Officer und President: HSBC USA (USA)
Chief Executive Officer und Mitglied des Management Board: HSBC Holdings plc (Großbritannien)
Chairman: British American Business (USA), Virgin Money (Großbritannien)
Director: City of New York Partnership (USA), Committee Encouraging Corporate Philanthropy (USA), Financial Services Roundtable (USA), The Clearing House (USA)
Mitglied des Advisory Board: Outleadership (USA)
Rachel Duan Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) Rachel Duan hat einen Bachelor-Abschluss in Wirtschaftswissenschaften und International Business von der Shanghai International Studies University und einen MBA von der University of Wisconsin (Madison, USA). Mitglied des BoD: AXA*
Senior Vice President von GE und President & Chief Executive Officer von GE Global Markets (China) Sie begann ihre 22-jährige Karriere bei General Electric (GE) 1996 als Corporate Audit Staff von GE Capital. Amt außerhalb der AXA Gruppe
Geboren am 25. Juli 1970 Während ihrer Laufbahn hatte sie mehrere leitende Positionen in den Bereichen Six Sigma Quality, Vertrieb und Marketing bei GE Plastics inne und wurde 2006 President & Chief Executive Officer von GE Advanced Materials China. Im Jahr 2010 wurde Rachel Duan President & Chief Executive Officer von GE Healthcare China. President und Chief Executive Officer: GE Global Markets
Chinesische Staatsangehörigkeit 2014 wurde sie zum President & Chief Executive Officer von GE China ernannt und war damit die erste Chinesin, die diese Rolle im größten Einzelmarkt von GE außerhalb der USA übernahm. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Gewählt am 25. April 2018 Seit Januar 2019 ist Rachel Duan President & Chief Executive Officer von GE Global Markets, wo sie für die Regionen China, APAC, Indien, Naher Osten, Nordafrika und Türkei, Afrika, Lateinamerika sowie Russland und die GUS-Staaten verantwortlich ist. Sie ist zudem Senior Vice President der General Electric Company (GE). President und Chief Executive Officer: GE China, GE Healthcare China
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022
Erste Ernennung am 25. April 2018
Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA
André François-Poncet Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) André François-Poncet ist Absolvent der École des Hautes Etudes Commerciales (HEC) und besitzt einen MBA der Harvard Business School. Mitglied des BoD: AXA*
Group CEO von Wendel SE Er begann seine Karriere 1984 zunächst bei Morgan Stanley in New York, wechselte danach jedoch nach London und Paris, wo er die Eröffnung der französischen Niederlassung von Morgan Stanley leitete. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Geboren am 6. Juni 1959 Nach sechzehn Jahren bei Morgan Stanley schloss er sich 2000 BC Partners (Paris und London) als Managing Partner an und wechselte im Dezember 2014 in die Funktion als Senior Advisor, die er bis Dezember 2015 innehatte. Group CEO: Wendel SE* **
Französische Staatsangehörigkeit Von September 2016 bis Dezember 2017 war André François-Poncet Partner bei dem französischen Asset Manager CIAM in Paris. Chairman und Mitglied des BoD: Harvard Business School Club de France, Trief Corporation** (Luxembourg)
Gewählt am 25. April 2018 Seit 1. Januar 2018 ist André François-Poncet Group CEO der Wendel SE. Vice-Chairman des Board of Directors und Mitglied des BoD: Bureau Veritas* **
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2022 Director: Winvest Conseil** (Luxemburg)
Erste Ernennung am 14. Dezember 2016 Mitglied des Präsidiums: Club des Trente
Mitglied des Compensation & Governance Committee von AXA Mitglied des European Advisory Board: Harvard Business School
Mitglied des Finance Committee von AXA Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Chairman und Chief Executive Officer: LMBO Europe SAS
Angelien Kemna Beruflicher Werdegang Ämter innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) Dr. Angelien Kemna hat einen Master of Arts in Ökonometrie und einen Doktor in Finanzwissenschaften von der Erasmus-Universität Rotterdam (Niederlande). Sie ist Gastdozentin an der Sloan School, MIT (USA). Mitglied des BoD: AXA*, AXA Investment Managers
Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen Dr. Angelien Kemna begann ihre Karriere an der Erasmus-Universität, wo sie von 1988 bis 1991 als außerordentliche Professorin für Finanzwissenschaften tätig war. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Geboren am 3. November 1957 1992 schloss sie sich Robeco NV an und bekleidete dort verschiedene Positionen, u. a. als Investments and Account Management Director von 1998 bis 2001. Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: NIBC* (Niederlande), Friesland Campina N.V. (Niederlande)
Niederländische Staatsangehörigkeit Während dieser Zeit war sie auch Teilzeitprofessorin für Finanzmärkte an der Universität von Maastricht (Niederlande) (1993-1999). Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Gewählt am 27. April 2016 Von 2001 bis Juli 2007 arbeitete sie für ING Investment Management BV (Niederlande), wo sie zunächst die Position als Global Chief Investment Officer und danach als Chief Executive Officer für Europa innehatte. Aufsichtsratsvorsitzende: Yellow&Blue Investment Management B.V. (Niederlande)
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 Von 2007 bis 2011 war Dr. Angelien Kemna Teilzeitprofessorin für Corporate Governance an der Erasmus-Universität und bekleidete auch verschiedene Positionen als Beraterin und ohne Geschäftsleitungsaufgaben, darunter insbesondere die Position als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der niederländischen Finanzmarktaufsicht AFM. Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: Duisenburg School of Finance (Niederlande), Railway Pension Investments Ltd (RPMI) (Großbritannien), Stichting Child and Youth Finance International (Niederlande)
Erste Ernennung am 27. April 2016 2009 schloss sich Dr. Angelien Kemna der APG Group N.V. als Mitglied des Executive Board und Chief Investment Officer an. Von September 2014 bis November 2017 war Dr. Angelien Kemna Chief Finance & Risk Officer der APG Group (Niederlande).
Mitglied des Audit Committee von AXA
Stefan Lippe Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) Stefan Lippe besitzt einen Abschluss in Mathematik und Betriebswirtschaftslehre von der Universität Mannheim. Mitglied des BoD: AXA*
Mitgründer und Verwaltungsratsvorsitzender der yes.com AG (Schweiz) und Mitgründer und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Acqupart Holding AG (Schweiz) Er erhielt seine Doktorwürde 1982 und wurde für seine Doktorarbeit mit dem Ehrenpreis der Dr. Kurt-Hamann-Stiftung ausgezeichnet. Im Oktober 1983 schloss er sich der Bayerischen Rückversicherung an (einer früheren Tochtergesellschaft der Swiss Re). Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Geboren am 11. Oktober 1955 Ab 1985 arbeitete er im Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherungs-Geschäft im deutschsprachigen Raum. 1986 wurde er Leiter der Abteilung für nichtproportionale Rückversicherung. Verwaltungsratsvorsitzender: CelsiusPro AG (Schweiz), yes.com AG (Schweiz)
Deutsche und schweizerische Staatsangehörigkeit 1988 wurde er Mitglied des Vorstands und übernahm die Zuständigkeit für das Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherungs-Geschäft im deutschen Sprachraum. 1993 wurde er zum Vorstandsvorsitzenden der Bayerischen Rückversicherung ernannt. Beiratsvorsitzender: Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. (Deutschland)
Gewählt am 27. April 2016 Als Leiter der Bayerischen Rück Gruppe wurde Stefan Lippe 1995 zum Mitglied der erweiterten Konzernleitung der Swiss Re ernannt. 2001 wurde er Leiter Property and Casualty Business Group und zum Mitglied der Konzernleitung der Swiss Re ernannt. Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender: Acqupart Holding AG (Schweiz)
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 Von 2005 an leitete er die Versicherungsaktivitäten der Swiss Re in den Bereichen Property & Casualty und Life & Health und im September 2008 übernahm er die Position des Chief Operating Officer der Swiss Re und wurde zudem zum stellvertretenden Chief Executive Officer der Swiss Re ernannt. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Erste Ernennung am 25. April 2012 2009 wurde er zum Chief Executive Officer der Swiss Re ernannt und verblieb in dieser Funktion bis zum Januar 2012. Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender: Acqufin AG (Schweiz)
Vorsitzender des Audit Committee von AXA Stefan Lippe wurde 2011 vom führenden Branchenblatt Reaction zum Rückversicherungs-CEO des Jahres gewählt und bei den Worldwide Reinsurance Awards 2013 mit einem Preis für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Nach beinahe 30 Jahren bei der Swiss Re wandte er sich anderen Aktivitäten zu. Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats: Commerzbank AG (Deutschland), Extremus Insurance Ltd. (Deutschland)
Mitglied des Finance Committee von AXA 2011 wurde er Mitgründer der Acqupart Holding AG, bei der er den stellvertretenden Vorsitz im Verwaltungsrat innehat, und der Acqufin AG.
2013 wurde er Mitgründer des Unternehmens Paperless Inc., das 2018 in yes.com AG umbenannt wurde und dessen Verwaltungsratsvorsitzender er derzeit ist.
Im Oktober 2013 wurde Stefan Lippe zum Verwaltungsratsvorsitzenden von CelsiusPro AG gewählt. Von Mai 2014 bis Mai 2018 war Stefan Lippe im Aufsichtsrat der Commerzbank AG (Deutschland).
François Martineau Beruflicher Werdegang Ämter innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors von AXA François Martineau ist Absolvent der Universität Paris-Sorbonne (Paris IV) (Abschluss in Philosophie), der Universität Panthéon-Sorbonne (Paris I) und des Institut d’Études Politiques von Paris. François Martineau ist seit 1976 als Anwalt tätig. 1981 war er Secrétaire de la Conférence. Mitglied des BoD bzw. Management Committee: AXA*, AXA Millésimes (SAS)
Rechtsanwalt 1985 hielt er Vorlesungen in Zivilrecht an der Universität Panthéon-Sorbonne. 1995 war er als Professor an der Anwaltsschule von Paris (EFB) tätig und seit 1998 hat er eine Honorarprofessur an der Fakultät für Rechts- und Politikwissenschaften der Universität Lima (Peru). Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Geboren am 11. Juni 1951 Ab 1996 arbeite er als Rechtsexperte für den Europarat und erfüllte mehrere Aufgaben in osteuropäischen Ländern in Bezug die Reform des Gerichtsorganisationsgesetzes, der Reform der Richter- und Anwaltsausbildung und der Überarbeitung der Zivilprozessordnung. Außerdem gab er Weiterbildungskurse an der École Nationale de la Magistrature (ENM). Stellvertretender Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats: Associations Mutuelles Le Conservateur**, Assurances Mutuelles Le Conservateur**
Französische Staatsangehörigkeit François Martineau ist seit 1987 Partner der Anwaltskanzlei Lussan/Société d’avocats, und einer der Managing Partner. Vice-Chairman und Mitglied des BoD: Bred Banque Populaire
Gewählt am 27. April 2016 Managing Partner: Lussan/Société d’avocats
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 Mitglied des BoD: AXA Assurances IARD Mutuelle, Conservateur Finance**
Erste Ernennung am 22. April 2008 Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Mitglied des BoD: AXA Assurance Vie Mutuelle
Ramon de Oliveira Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) Ramon de Oliveira ist Absolvent der Universität von Paris und des Institut d’études politiques (Paris). Mitglied des BoD: AXA*
Managing Director von Investment Audit Practice, LLC (USA) Er begann seine Karriere 1977 bei JP Morgan & Co. und blieb 24 Jahre bei dem Unternehmen. Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Geboren am 9. September 1954 Von 1996 bis 2001 war er Chairman & Chief Executive Officer von JP Morgan Investment Management. Managing Director: Investment Audit Practice, LLC (USA)
Französische und argentinische Staatsangehörigkeit Ramon de Oliveira war ebenfalls Mitglied des ersten Management Committee des Unternehmens bei seiner Gründung im Jahre 1995. Chairman des BoD: AllianceBernstein Corporation* (USA), Equitable Holdings, Inc.* (USA)
Gewählt am 26. April 2017 Nach der Fusion mit der Chase Manhattan Bank 2001 wurde er als einzige Führungskraft von JP Morgan & Co. in das Executive Committee des neuen Unternehmens berufen und mit operativer Verantwortung betraut. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2021 Zwischen 2002 und 2006 war Ramon de Oliveira außerordentlicher Professor für Finanzen an der Columbia University und der New York University. Er ist Managing Director der Beratungsfirma Investment Audit Practice, LLC, mit Sitz in New York. Chairman des BoD: Friends of Education (Wohltätigkeitsorganisation) (USA)
Erste Ernennung am 30. April 2009 Zudem ist er Chairman des Board of Directors von Equitable Holdings (EQH) und AllianceBernstein (AB), jeweils mit Sitz in New York. Trustee und Vorsitzender des Anlagekomitees: Fondation Kaufman (USA)
Mitglied des Finance Committee von AXA Vorsitzender des Anlagekomitees: Fonds de Dotation du Musée du Louvre
Mitglied des Audit Committee von AXA Vice Chairman: JACCAR Holdings SA (Luxemburg)
Mitglied des Anlagekomitees: Rotes Kreuz (USA)
Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: American Century Companies Inc. (USA), AXA Equitable Life Insurance Company (USA), AXA Financial, Inc. (USA), JP Morgan Switzerland (Schweiz), MONY Life Insurance Company (USA), MONY Life Insurance Company of America (USA), Quilvest (Luxemburg), SunGard Data Systems (USA), Taittinger-Kobrand USA (USA)
Doina Palici-Chehab Beruflicher Werdegang Ämter innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors von AXA zur Vertretung der Belegschaftsaktionäre Doina Palici-Chehab ist Absolventin der Universität von Bukarest (Rumänien) (Magister Artium) und der Deutschen Versicherungsakademie in München (Deutschland) (Abschluss als Versicherungsbetriebswirtin - DVA). Von 1980 bis 1983 war sie Fremdsprachenlehrerin in Rumänien. Chairman des Board of Directors: AXA Matrix Risk Consultants SA
Chief Integration Officer von AXA und Executive Chairman von AXA Matrix Risk Consultants Von 1983 bis 1990 war sie Sachverständige bei AGF (jetzt Allianz France, S.A.) in Köln (Deutschland). Mitglied des BoD als Vertreterin der Belegschaftsaktionäre: AXA*
Geboren am 4. November 1957 1990 schloss sie sich der AXA Gruppe als Reinsurance Director bei AXA Deutschland an. 2000 wurde sie Leiterin Group Reinsurance von AXA Global P&C in Paris (Frankreich). Mitglied des BoD bzw. Aufsichtsrats: AXA Konzern AG (Deutschland), XL Bermuda Ltd (Bermuda), XL Group Ltd (Bermuda), XLICSE (Irland)
Deutsche und französische Staatsangehörigkeit Von 2010 bis März 2013 war sie Chief Executive Officer von AXA Business Services in Bangalore (Indien). Amt außerhalb der AXA Gruppe
Gewählt am 27. April 2016 Von April 2013 bis Dezember 2016 war sie Chief Executive Officer von AXA Insurance Singapore (Singapur) und von Juli 2016 bis Dezember 2016 Chief Executive Officer von AXA Life Insurance Singapore. Keine
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2020 Vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2017 war Doina Palici-Chehab Chief Executive Officer von AXA Insurance Pte Ltd (Singapur) (neues Unternehmen nach der Fusion der beiden Unternehmen in Singapur). Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Erste Ernennung am 25. April 2012 Vom 1. Juli 2017 bis März 2018 war sie als Interim-Chief Executive Officer von AXA Asia tätig. Chairman des Board of Directors: AXA Corporate Solutions Assurance
Mitglied des Finance Committee von AXA Vom 1. April 2018 bis zum 31. Dezember 2019 war sie Executive Chairman von AXA Corporate Solutions und AXA ART. Mitglied des Aufsichtsrats: AXA ART Versicherung AG (Deutschland)
Seit dem 1. April 2018 ist sie Executive Chairman von AXA Matrix Risk Consultants und übernimmt nach der Übernahme der XL Group die Funktion des Chief Integration Officer. Chairman: AXA ASIA (SAS), Chambre de Commerce Française (Singapur)
Seit November 2019 sitzt Doina Palici-Chehab im Aufsichtsrat der AXA Konzern AG (Deutschland). Seit April 2012 gehört Doina Palici-Chehab als Vertreterin der Belegschaftsaktionäre dem Board of Directors von AXA an. Chief Executive Officer: AXA Business Services Pvt. Ltd. (Indien), AXA Insurance Singapore (Singapur), AXA Life Insurance Singapore (Singapur), Red Switch Pte. Ltd. (Singapur)
Mitglied des BoD: AXA China Region Limited (Bermuda), AXA China Region Insurance Company (Bermuda) Limited (Bermuda), AXA China Region Insurance Company Limited (Hongkong), AXA Financial Services (Singapore) Pte Ltd (Singapur), AXA General Insurance Hong Kong Limited (Hongkong), AXA Insurance Public Company Limited (Thailand), AXA Insurance Pte Ltd (Singapur), AXA Wealth Management (HK) Limited (Hongkong), Charter Ping An Insurance Corporation (Philippinen), India Private Limited (Indien), Krungthai AXA Life Insurance Public Company Limited (Thailand), Philippine AXA Life Insurance Company Limited (Philippinen), Red Switch Pte. Ltd. (Singapur), Sayata Labs Ltd (Israel)
Mitglied des Advisory Board: Singapore Management University Lee Kong Chian School of Business (Singapur)
Mitglied des Management Committee der General Insurance Association of Singapore im Board of Governors: Singapore College of Insurance (Singapur)
Elaine Sarsynski Beruflicher Werdegang Amt innerhalb der AXA Gruppe
Mitglied des Board of Directors von AXA (unabhängig) Elaine Sarsynski schloss ihr Studium mit einem Bachelor of Arts (BA) in Wirtschaftswissenschaften am Smith College of Northampton (USA) und einem Master of Business Administration (MBA) in Accounting and Finance an der Columbia Business School, New York (USA) ab. Mitglied des BoD: AXA*
Mitglied im Board of Directors mehrerer Unternehmen Elaine Sarsynski begann ihre Karriere 1977 als Immobilienanalystin bei Morgan Stanley (New York, USA). Ämter außerhalb der AXA Gruppe
Geboren am 21. April 1955 1981 wechselte sie zu Aetna Life and Casualty (Hartford, USA), wo sie in verschiedenen Positionen tätig war, insbesondere als Leiterin der Abteilung Corporate Finance (1991-1992), als Abteilungsleiterin Mortgage Finance (1992-1995) und als Leiterin der Abteilung Real Estate Investments (1995-1998). Mitglied des BoD: Horizon Technology Finance Corporation* (USA), TI Fluid Systems Plc* (Großbritannien)
US-amerikanische Staatsangehörigkeit Von 1998 bis 2001 war sie Mitgründerin und Partnerin der Sun Consulting Group, LLC (Hartford, USA). In dieser Zeit war sie Economic and Community Development Director (1999-2001) und wurde 2001 zum „First Selectman“ der Stadt Suffield (USA) gewählt. Trustee: Hopkins Academy (USA)
Gewählt am 24. Mai 2018 Im Jahr 2005 kam Elaine Sarsynski zur Massachusetts Mutual Life Insurance Company (Springfield, USA), wo sie als Managing Director bei Babson Capital Management LLC, einer Tochtergesellschaft von MassMutual, tätig war. Ämter, die während der letzten fünf Jahre ausgelaufen sind
Amtszeit endet mit Hauptversammlung 2021 Im Jahr 2006 wurde sie Executive Vice President, Chief Administrative Officer, Chief Executive Officer und President von MassMutual International und im Jahr 2008 Executive Vice President, Mitglied des Office of the Chief Executive Officer und President von MassMutual Retirement Services sowie Chairwoman von MassMutual International. Anfang 2017 schied Elaine Sarsynski bei der Massachusetts Mutual Life Insurance Company aus. Chairman: MassMutual International (USA)
Erste Ernennung am 24. Mai 2018 Trustee: MassMutual Fund Boards (USA)
Mitglied des Audit Committee von AXA

Unabhängigkeit der Mitglieder des Board of Directors

Das Board of Directors überprüft jährlich die Unabhängigkeit jedes seiner Mitglieder auf Basis der im AFEP-MEDEF-Kodex festgelegten Empfehlungen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Status jedes Mitglieds des BoD des Unternehmens hinsichtlich der Kriterien des AFEP-MEDEF-Kodex mit Stand vom 31. Dezember 2019.

Kriterium (Erfüllte Kriterien sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet: X) Denis Duverne Thomas Buberl Patricia Barbizet Martine Bièvre Jean-Pierre Clamadieu Bettina Cramm
1. Kein Mitarbeiter oder Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens bzw. kein Mitarbeiter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des BoD einer konsolidierten Tochtergesellschaft während der letzten fünf Jahre 0 0 X 0 X 0
2. Keine Überkreuzmandate X X X X X X
3. Ohne erhebliche Geschäftsbeziehungen X X X X X X
4. Keine enge Verwandtschaftsbeziehung mit einem Mitglied der Unternehmensleitung X X X X X X
5. Kein Auditor des Unternehmens während der letzten fünf Jahre X X X X X X
6. Kein Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats oder Vorstands des Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren X X X X X X
7. Kein wesentlicher Anteilseigner des Unternehmens (in Besitz von mehr als 10 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte) X X X X X X
Independent Director nach Überprüfung der AFEP-MEDEF-Kriterien 0 0 X 0 X 0
Kriterium (Erfüllte Kriterien sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet: X) Bettina Cramm Irene Dorner Rachel Duan André François-Poncet Angelien Kemna
1. Kein Mitarbeiter oder Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens bzw. kein Mitarbeiter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des BoD einer konsolidierten Tochtergesellschaft während der letzten fünf Jahre 0 X X X X
2. Keine Überkreuzmandate X X X X X
3. Ohne erhebliche Geschäftsbeziehungen X X X X X
4. Keine enge Verwandtschaftsbeziehung mit einem Mitglied der Unternehmensleitung X X X X X
5. Kein Auditor des Unternehmens während der letzten fünf Jahre X X X X X
6. Kein Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats oder Vorstands des Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren X X X X X
7. Kein wesentlicher Anteilseigner des Unternehmens (in Besitz von mehr als 10 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte) X X X X X
Independent Director nach Überprüfung der AFEP-MEDEF-Kriterien 0 X X X X
Kriterium (Erfüllte Kriterien sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet: X) Stefan Lippe François Martineau Ramon de Oliveira Doina Palici-Chehab Elaine Sarsynski
1. Kein Mitarbeiter oder Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens bzw. kein Mitarbeiter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Mitglied des BoD einer konsolidierten Tochtergesellschaft während der letzten fünf Jahre X 0* 0* 0 X
2. Keine Überkreuzmandate X X X X X
3. Ohne erhebliche Geschäftsbeziehungen X X X X X
4. Keine enge Verwandtschaftsbeziehung mit einem Mitglied der Unternehmensleitung X X X X X
5. Kein Auditor des Unternehmens während der letzten fünf Jahre X X X X X
6. Kein Mitglied des BoD bzw. des Aufsichtsrats oder Vorstands des Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren X X X X X
7. Kein wesentlicher Anteilseigner des Unternehmens (in Besitz von mehr als 10 % des Anteilskapitals oder der Stimmrechte) X 0** X X X
Independent Director nach Überprüfung der AFEP-MEDEF-Kriterien X 0 X 0 X

* Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass bestimmte Mitglieder des Board of Directors von AXA Ämter ohne Geschäftsleitungsaufgaben in einer oder mehreren mittelbaren oder unmittelbaren Tochtergesellschaften von AXA ausüben oder in den letzten fünf Jahren ausgeübt haben, diese nicht automatisch (i) vor einen Interessenkonflikt stellt oder (ii) ihre Unabhängigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt. Der Verwaltungsrat erlaubt es seinen Mitgliedern, in den Verwaltungsräten bestimmter Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten zu sein, da er sich dadurch ein umfassenderes Verständnis der Tätigkeiten, der Strategie und des Risikoprofils der Gruppe verspricht. Um Interessenkonflikte oder Fragen der Unabhängigkeit zu vermeiden, dürfen Mitglieder des Board of Directors, die ebenfalls in den Organen von Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten sind, jedoch nicht an Diskussionen und Entscheidungen des Board of Directors von AXA teilhaben, welche die Interessen der Gesellschaft betreffen, dessen Organen sie angehören.

** Da François Martineau Vorsitzender des Strategy Coordination Committee von AXA Mutuals ist, kam das Board of Directors zum Schluss, dass er nicht mehr unabhängig sei.

Am 19. Februar 2020 gab das Board of Directors bekannt, dass zum 31. Dezember 2019 neun der 15 Mitglieder des BoD nach Überprüfung der Kriterien des AFEP-MEDEF-Kodex unabhängig waren. Dabei handelt es sich um die weiblichen Mitglieder Patricia Barbizet, Irene Dorner, Rachel Duan, Angelien Kemna und Elaine Sarsynski sowie die männlichen Mitglieder Jean-Pierre Clamadieu, André François-Poncet, Stefan Lippe und Ramon de Oliveira.

Ein Mitglied des Board of Directors (momentan Doina Palici-Chehab) ist Vertreterin der Belegschaftsaktionäre von AXA. Diese Vertreterin oder dieser Vertreter wird von den Aktionären alle vier Jahre aus einer Liste an Kandidaten gewählt, die von Belegschaftsaktionären der Gruppe im Rahmen eines internen Auswahlprozesses im Vorfeld zusammengestellt wird.

Darüber hinaus wurden im Juni 2018 mit Martine Bièvre und Bettina Cramm zwei Mitglieder des Board of Directors von AXA ernannt, die die Arbeitnehmer vertreten.

Das Board of Directors verfügt über keine nicht stimmberechtigten Mitglieder (Zensoren).

Aufgabe und Zuständigkeiten des Board of Directors

Das BoD ist verantwortlich für die Festlegung der strategischen Schwerpunkte des Unternehmens und deren Umsetzung gemäß seinem Unternehmenszweck und unter Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Herausforderungen seiner Geschäftstätigkeit sowie für die Schaffung eines internen Regelwerks zur Kontrolle der Geschäftsleitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesetze und Vorschriften und der Statuten des Unternehmens. Daneben hat das BoD unter anderem folgende Aufgaben:

- Auswahl des geeigneten Corporate-Governance-Rahmens

- Ernennung und Abberufung des Chairman, von Vice-Chairmen/Senior Independent Directors, des Chief Executive Officer, von Deputy Chief Executive Officers, von „dirigeants effectifs“ (d. h. Führungskräften, die das Unternehmen wie nach Solvency II vorgesehen tatsächlich leiten), und Bestimmung ihrer jeweiligen Vergütung

- Einberufung von Hauptversammlungen

- Vorschlag von zu ernennenden Mitgliedern des BoD gegenüber der Hauptversammlung bzw. Hinzuwahl von Mitgliedern in das BoD

- Überprüfung und Beschluss („arrête“) der Halbjahres- und Jahresabschlüsse des Unternehmens und der Gruppe

- Vorlage eines Berichts zur Corporate Governance an die Hauptversammlung

- Erfüllung aller in Solvency II dargelegten Verpflichtungen des BoD;

- Einführung und Kontrolle der allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik der Gruppe

- Überprüfung der Strategien und Weisungen hinsichtlich des Eingehens, der Steuerung und der Überwachung von Risiken sowie abschließende Bewertung der internen Beurteilung von Risiken und Solvabilität (ORSA-Bericht - Own Risk and Solvency Assessment)

- Vorschlag des zu ernennenden Abschlussprüfers gegenüber der Hauptversammlung und Genehmigung von Nicht-Prüfungsleistungen

Der Chief Executive Officer, der zudem dem BoD angehört, ist mit breiten Befugnissen ausgestattet, um in jedweden Umständen im Namen des Unternehmens zu handeln und das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten. Dennoch behält sich das Board of Directors gemäß seiner Geschäftsordnung seine Zustimmung zu bestimmten wesentlichen Transaktionen vor, darunter Verkäufe oder Übernahmen (mit einem Volumen von mehr als 500 Mio. Euro), signifikanten Finanzierungsabkommen und sonstigen Transaktionen erheblichen Umfangs außerhalb der von dem Unternehmen angekündigten Strategie.

Um sicherzustellen, dass die persönlichen Interessen der Mitgliedern des BoD und die Interessen des Unternehmens angemessen miteinander in Einklang stehen, sieht die Geschäftsordnung des BoD vor, dass jedes Mitglied des BoD (mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter) über einen Zeitraum von zwei Jahren ab der ersten Ernennung eine bestimmte Anzahl von AXA-Aktien halten muss, deren Wert mindestens dem jährlichen Bruttobetrag der Vergütung des Mitglieds des BoD (Verwaltungsratshonorar) im vorangegangenen Geschäftsjahr entspricht.[64]

Chairman des Board of Directors

Nach französischem Recht besteht die Aufgabe des Chairman in der Organisation und Überwachung der Arbeit des Board of Directors. In diesem Rahmen legt er die Tagesordnung der Sitzungen des BoD fest, bespricht sich regelmäßig mit dem Chief Executive Officer und den Mitgliedern des BoD, fordert für das BoD zur Vorbereitung seiner Sitzungen notwendige Dokumente oder Informationen an, überprüft die Qualität der bereitgestellten Informationen und stellt allgemein sicher, dass die Mitglieder des BoD in der Lage sind, ihre Aufgabe zu erfüllen. Im Vorfeld jeder Sitzung erhalten die Mitglieder des BoD Unterlagen über die zu überprüfenden Angelegenheiten, in der Regel acht Tage vor der Sitzung.

Der Chairman beruft die Mitglieder des BoD ein - wobei keine Mitglieder, die gleichzeitig der Geschäftsleitung angehören, einberufen werden -, um insbesondere die Leistung und Vergütung der Geschäftsleitung und die Nachfolgeplanung zu besprechen.

Im Anschluss an seine Entscheidung, Denis Duverne zum Chairman zu ernennen, beschloss das BoD angesichts von dessen Erfahrung und Kenntnis der AXA Gruppe, die Aufgaben des Chairman folgendermaßen zu erweitern:[65]

- Förderung der Werte des Unternehmens und insbesondere seiner Kultur mit Bezug auf Corporate Responsibility und berufsethische Standards

- Vertretung des Unternehmens bei seinen nationalen und internationalen Beziehungen mit öffentlichen Stellen, Institutionen, Aufsichtsbehörden, Aktionären sowie den wichtigsten strategischen Partnern und Stakeholdern des Unternehmens auf Verlangen des Chief Executive Officer

- Beratung mit dem Chief Executive Officer zu wichtigen Themen und Ereignissen mit Bezug zum Unternehmen (einschließlich der Unternehmensstrategie, große Übernahme- oder Veräußerungsprojekte, Finanztransaktionen erheblichen Umfangs, breite soziale Initiativen und die Ernennung der meisten ranghohen Führungskräfte der Gruppe)

- Auf Einladung des Chief Executive Officer Teilnahme an internen Sitzungen mit Führungskräften und Teams der Gruppe zur Abgabe seiner Einschätzung zu strategischen Angelegenheiten und Projekten

- Unterstützung und Beratung des Chief Executive Officer

In diesem Zusammenhang übernahm der Chairman des Board of Directors 2019 insbesondere folgende Aufgaben:

- Vertretung des Unternehmens bei verschiedenen nationalen und internationalen Veranstaltungen, an denen einige der wichtigsten Partner und strategischen Stakeholder der Gruppe teilnahmen

- Gespräche mit den wichtigsten institutionellen Aktionären der Gesellschaft, insbesondere vor der Hauptversammlung

- Auf Einladung des Chief Executive Officer Teilnahme an internen Sitzungen in Zusammenhang mit wichtigen strategischen Angelegenheiten des Unternehmens (z. B. Übernahme- und Veräußerungsprojekte)

Obschon der Chairman eng mit dem Chief Executive Officer zusammenarbeitet, ist seine Aufgabe unterstützender Natur und beinhaltet keine geschäftsleitenden Funktionen. Gemäß französischem Recht obliegt die betriebliche Leitung des Unternehmens allein dem Chief Executive Officer.

Senior Independent Director

Im Anschluss an die Entscheidung, die Positionen des Chairman und des Chief Executive Officer zu trennen, beschloss das Board of Directors, die Position des Senior Independent Director beizubehalten, insbesondere aufgrund der Einstufung des Chairman des Board of Directors als nicht unabhängiges Mitglied des Board of Directors.

Der Senior Independent Director (Jean-Martin Folz bis 24. April 2019 und Jean-Pierre Clamadieu seit 24. April 2019) vertritt den Chairman des Board of Directors, wenn dieser vorübergehend arbeitsunfähig ist oder verstirbt, führt den Vorsitz über Sitzungen des BoD bei Abwesenheit des Chairman, fungiert bei Bedarf als Sprecher der Independent Directors und informiert den Chairman über festgestellte mögliche Interessenkonflikte. Der Senior Independent Director überprüft ebenfalls gemeinsam mit dem Chairman des Board of Directors die Tagesordnung von Sitzungen des BoD und die Qualität von den dem BoD bereitgestellten Informationen.

Zusätzlich kann der Senior Independent Director Sitzungen unabhängiger Mitglieder des BoD ohne Anwesenheit des Chairman und der Geschäftsleitung einberufen, insbesondere, um die Leistung des Chairman zu beurteilen, seine Vergütung zu prüfen und seine Nachfolge zu planen. Er kann außerdem den Chairman auffordern, eine Sitzung des BoD mit einer bestimmten Tagesordnung einzuberufen.

Der Senior Independent Director ist gegenüber der Hauptversammlung hinsichtlich seiner Tätigkeiten berichtspflichtig.

2019 führte der Senior Independent Director, der ebenfalls als Vorsitzender des Compensation & Governance Committee agierte, folgende Tätigkeiten durch:

- Regelmäßiger Dialog mit dem Chairman des Board of Directors und der Geschäftsleitung (d. h. dem Chief Executive Officer und den Deputy Chief Executive Officers (Directeurs Généraux Adjoints))

- Aktive Rolle bei der Vorbereitung von Sitzungen des BoD, in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und dem Chairman des BoD

- Unterstützung des Auswahlverfahrens der künftigen Mitglieder des BoD und seiner Ausschüsse

- Enge Zusammenarbeit mit dem Chairman des Board of Directors bei der Organisation der jährlichen Selbstbeurteilung des BoD

- Beitrag zur Überprüfung aller Mitteilungen an die Aktionäre, insbesondere zu den Themen Corporate Governance und Vergütung der Geschäftsleitung

Er berichtete auf den Hauptversammlungen am 24. April 2019 über seine Tätigkeiten.

Tätigkeiten des Board of Directors im Jahr 2019

2019 kam das Board of Directors zehnmal zusammen und hielt drei geschlossene Sitzungen ohne Anwesenheit der Geschäftsleitung ab.

2019 konzentrierte sich das BoD insbesondere auf folgende Angelegenheiten: Überprüfung der Strategie der Gruppe, Überprüfung des Jahresabschlusses 2018 und des Halbjahresabschlusses 2019, Überprüfung von vorgeschlagenen signifikanten Übernahmen und Veräußerungen, Integration der XL Group, Überprüfung der Berichte der Ausschüsse des BoD, Überprüfung des ORSA-Berichts und des internen Modells von AXA sowie anderer gemäß Solvency II erforderlicher schriftlicher Weisungen, den präventiven Wiederherstellungsplan der Gruppe, ihre Dividendenpolitik, die internen Kontrollen und das Risikomanagement, die Genehmigung von Nicht-Prüfungsleistungen, die Selbstbeurteilung des BoD sowie der Wiederernennung und Unabhängigkeit von Mitgliedern des BoD, Überprüfung der Zusammensetzung des BoD und seiner Ausschüsse und die Nachfolgepläne des Chairman des BoD und der Geschäftsleitung.

Im März 2019 hielt das Board of Directors seine zweitägige jährliche Offsite-Strategiesitzung mit Präsentationen von ranghohen Führungskräften der Gruppe zu einer Vielzahl wichtiger strategischer Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strategieprogramms Ambition 2020 ab.

2019 wurden von dem Chairman des Board of Directors verschiedene Schulungen organisiert, um die Mitglieder des Board of Directors mit den wesentlichen Tätigkeiten und Herausforderungen der Gruppe vertraut zu machen. Bei drei Schulungseinheiten lag der Schwerpunkt auf den Themen Financial Crime Compliance der Gruppe (Geldwäschebekämpfung, Sanktionen und Korruptionsbekämpfung), Rückversicherungen und Solvency-II-Vorschriften. Im Oktober 2019 besuchte das Board of Directors das Security Operations Center (SOC) der Gruppe, wo mehrere Präsentationen zur IT-Sicherheit der Gruppe abgehalten wurden.

Selbstbeurteilung der Tätigkeiten des Board of Directors

Das Board of Directors führt eine jährliche Selbstbeurteilung zur Überprüfung seiner Zusammensetzung, Arbeitsweisen und allgemeinen Wirksamkeit durch. Die Schlussfolgerungen dieser Selbstbeurteilung werden jährlich im Board of Directors diskutiert.

Seit 2013 beauftragt das Board of Directors auf Empfehlung seines Compensation & Governance Committee regelmäßig einen externen Berater mit der jährlichen Beurteilung des Board of Directors.

Die Selbstbeurteilung des BoD wurde 2018 von einem Berater (SpencerStuart) durchgeführt, der jedes Mitglied des BoD einzeln über seine Einschätzungen und Empfehlungen zu der Arbeit des BoD sowie zu seiner Leistung befragte. Außerdem wurde die Einschätzung eines jeden Mitglieds zur Mitwirkung und dem Beitrag anderer Mitglieder des BoD erfasst.

Im Jahr 2019 wurde die Selbstbeurteilung intern durchgeführt. Alle Mitglieder des Board of Directors (mit Ausnahme des Chairman des Board of Directors) beantworteten einen Fragebogen zur Selbstbeurteilung und trafen sich mit dem Chairman des Board of Directors, um zu einer Einschätzung über die Leistungsfähigkeit des Board of Directors und die Beiträge der einzelnen Mitglieder zu gelangen. Die Schlussfolgerungen über die Beiträge der einzelnen Mitglieder wurden an den Chairman des BoD weitergegeben, der in Einzelgesprächen mit jedem Mitglied des BoD individuelles Feedback gab.

Jedes Mitglied des Board of Directors wurde zudem vom Vorsitzenden des Compensation & Governance Committee empfangen, um Einschätzungen und Vorschläge zum persönlichen Beitrag des Chairman des Board of Directors einzuholen. Die Schlussfolgerungen dieser Interviews wurden dann vom Vorsitzenden des Compensation & Governance Committee dem Chairman des Board of Directors vorgelegt.

Das Compensation & Governance Committee prüfte eingehend (i) die Ergebnisse der Selbstbeurteilung des BoD, (ii) die als verbesserungsbedürftig identifizierten Bereiche und (iii) gab gegenüber dem Board of Directors Empfehlungen ab, die überprüft und auf der Sitzung des BoD am 18. Dezember 2019 genehmigt wurden.

Die Selbstbeurteilung des BoD 2019 zeigte, dass sich die Funktionsweise des BoD nach der Meinung aller Mitglieder dank der Reife seiner Prozesse und der Effizienz des Teams aus dem Chairman und dem Chief Executive Officer verbessert hatte oder unverändert auf hohem Niveau geblieben war.

Die Mitglieder des Board of Directors ermittelten die folgenden Verbesserungsmöglichkeiten:

- Genaue Überwachung der Auswahl zukünftiger Mitglieder des BoD mit dem Ziel, (i) Mitglieder mit vorab festgelegten wichtigen Fähigkeiten (Branchenkenntnisse, Digital-/IT-/Technologie-, HR-, Kunden-/Marketingkompetenzen) und (ii) einen zusätzlichen erfahrenen und aktiven oder ehemaligen Chief Executive Officer zu ernennen

- Stärkere Einbeziehung des gesamten BoD in den Auswahlprozess neuer Mitglieder, insbesondere des Vorsitzenden des Ausschusses, in den der Kandidat/die Kandidatin eintreten wird

- Verbesserte Einbeziehung des gesamten BoD bei der Festlegung der Ziele des Chief Executive Officer, der Beurteilung seiner Leistung und der Beratung über seine Vergütung im Rahmen von zwei geschlossenen Sitzungen, die vor dem Entschluss des gesamten BoD stattfinden

- Genaue Überwachung der Auswahl eines künftigen Chairman des Board of Directors und regelmäßige Berichterstattung an das BoD über die in diesem Zusammenhang durchgeführten Aktivitäten, umsichtiger Umgang mit der Nachfolgeplanung für den derzeitigen Vorsitzenden des Finance Committee, dessen Amtszeit 2021 endet, und regelmäßige Beratung mit dem BoD über die Nachfolgeplanung für den Chief Executive Officer der Gruppe und die Mitglieder des Management Committee

- Gelegenheiten für Treffen zwischen den Mitgliedern des BoD und den Geschäftsführern der wichtigsten operativen Tochterunternehmen (z. B. während des Strategieseminars des BoD oder im Rahmen persönlicher Reisen)

- Abschließende Analysen und Follow-up-Berichte zu den wichtigsten Entscheidungen und Projekten, die das BoD erörtert bzw. genehmigt hat

- Fortlaufende Einbeziehung der Mitglieder des BoD in die Auswahl der Themen der Schulungseinheiten

- Fortlaufender und verbesserter Informationsfluss durch den Chief Executive Officer an das BoD in Bezug auf Neuigkeiten aus der Versicherungsbranche oder öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft

Anwesenheit von Mitgliedern des BoD bei Sitzungen des BoD und der Ausschüsse im Jahr 2019

2019 kam das BoD zehnmal zusammen, wobei die durchschnittliche Anwesenheitsquote bei 99,35 % lag. Die Sitzungen des BoD dauerten im Durchschnitt etwa vier Stunden.

Mitglieder des BoD Board of Directors Audit Committee
Anzahl der Teilnahmen / Anzahl der Sitzungen Anwesenheitsquote Anzahl der Teilnahmen / Anzahl der Sitzungen Anwesenheitsquote
Denis Duverne 10/10 100 % - -
Thomas Buberl 10/10 100 % - -
Patricia Barbizet 10/10 100 % - -
Martine Bièvre 10/10 100 % - -
Jean-Pierre Clamadieu 9/10 90 % - -
Bettina Cramm 10/10 100 % - -
Irene Dorner 10/10 100 % 5/6 83,33 %
Rachel Duan 10/10 100 % - -
Jean-Martin Folz 4/4 100 % - -
André François-Poncet 10/10 100 % - -
Angelien Kemna 10/10 100 % 6/6 100 %
Stefan Lippe 10/10 100 % 6/6 100 %
François Martineau 10/10 100 % - -
Ramon de Oliveira 10/10 100 % 4/6 66,67 %
Doina Palici-Chehab 10/10 100 % - -
Elaine Sarsynski 10/10 100 % 6/6 100 %
GESAMTE ANWESENHEITSQUOTE 99,35 % 90 %
Mitglieder des BoD Finance Committee Compensation & Governance Committee
Anzahl der Teilnahmen / Anzahl der Sitzungen Anwesenheitsquote Anzahl der Teilnahmen / Anzahl der Sitzungen Anwesenheitsquote
Denis Duverne - - - -
Thomas Buberl - - - -
Patricia Barbizet - - 4/4 100 %
Martine Bièvre - - - -
Jean-Pierre Clamadieu - - 5/5 100 %
Bettina Cramm - - 5/5 100 %
Irene Dorner - - - -
Rachel Duan - - 3/3 100 %
Jean-Martin Folz - - 1/1 100 %
André François-Poncet 5/5 100 % 5/5 100 %
Angelien Kemna - - - -
Stefan Lippe 5/5 100 % - -
François Martineau - - - -
Ramon de Oliveira 5/5 100 % - -
Doina Palici-Chehab 5/5 100 % - -
Elaine Sarsynski - - - -
GESAMTE ANWESENHEITSQUOTE 100 % 100 %

Die Ausschüsse des BoD

Das Board of Directors hat drei themenspezifische Ausschüsse geschaffen: Audit Committee, Finance Committee und Compensation & Governance Committee.

Zur Gewährleistung einer ausgeglichenen Governance geht die Geschäftsordnung des BoD über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen in Frankreich hinaus und sieht konkret vor, dass Independent Directors in allen Ausschüssen des BoD eine wesentliche Rolle spielen, d. h.:

- bei jedem der drei Ausschüsse führt ein Independent Director den Vorsitz,

- alle Mitglieder des Audit Committee sind Independent Directors,

- alle Mitglieder des Compensation & Governance Committee sind Independent Directors, mit Ausnahme des die Arbeitnehmer vertretenden Mitglieds des Board of Directors, welches entsprechend der Empfehlungen von AFEP-MEDEF im Ausschuss vertreten ist,

- keiner der Führungskräfte von AXA darf Mitglied in einem der Ausschüsse sein.

Jeder Ausschuss gibt gegenüber dem Board of Directors seine Einschätzungen, Vorschläge oder Empfehlungen zu Angelegenheiten innerhalb seines Aufgabenbereichs ab, wobei der Vorsitzende eines jeden Ausschusses dem BoD auf der folgenden Sitzung des BoD Bericht erstattet. Gemäß französischem Recht haben Ausschüsse des BoD jedoch formell keine Entscheidungsmacht und werden nur in beratender Funktion tätig.

Die Ausschüsse können bei Bedarf externe Berater hinzuziehen. Sie können zudem externe Teilnehmer zu ihren Sitzungen einladen.

Sämtliche Ausschüsse setzen sich aus Mitgliedern mit Fachwissen in spezifischen Bereichen zusammen und ihre Zusammensetzung wird regelmäßig durch das Board of Directors überprüft.

Aufgaben, Organisation und Zuständigkeiten jedes Ausschusses sind in der Geschäftsordnung des BoD und der Geschäftsordnung des Audit Committee dargelegt, die auf der Website von AXA abrufbar sind.

Audit Committee 2019[66]

Zusammensetzung: Stefan Lippe (Vorsitzender) - Irene Dorner - Angelien Kemna - Ramon de Oliveira - Elaine Sarsynski

In Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen verfügen die Mitglieder des Audit Committee über besonderes Fachwissen in den Bereichen Finanzen und/oder Buchführung.

EN DE
MEETINGS 6 SITZUNGEN 6
ATTENDANCE 90% ANWESENHEIT 90 %
INDEPENDENT DIRECTORS 100% INDEPENDENT DIRECTORS 100 %
Hauptzuständigkeiten Haupttätigkeiten 2019
Der Zuständigkeitsbereich des Audit Committee ist in seiner Geschäftsordnung dargelegt, die jährlich von dem Board of Directors überprüft und genehmigt wird. Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf folgende Themen:
Die wesentlichen Aufgaben des Ausschusses sind folgende: - Jahresabschluss 2018
- Überwachung des Finanzberichterstattungsprozesses und der Integrität der in den Abschlüssen öffentlich berichteten Ergebnisse und Offenlegungen - Geschäftsbericht 2018 (einheitliches Registrierungsformular)
- Überwachung der Angemessenheit und Effektivität der internen Kontroll- und Risikomanagementrahmen - Halbjahresabschlüsse 2019
- Einschätzung der Effektivität, Leistung und Unabhängigkeit der internen Prüfer der Gruppe - Interne Kontrolle und Risikomanagement (Berichte zu den finanziellen und operativen Risiken, Compliance, Rechtsstreitigkeiten, IT-Sicherheit bzw. Cyberrisiko der Gruppe, der Funktion Internal Financial Control (IFC), den Standards der Gruppe usw.)
- Abgabe von Empfehlungen und Überwachung des Auswahlprozesses für Abschlussprüfer, Überwachung der Prüfungen des Abschlussprüfers und Überprüfung des konsolidierten Abschlusses der Gruppe sowie der Unabhängigkeit der Prüfer und der Aufschlüsselung ihrer Honorare sowie Abgabe von Empfehlungen gegenüber dem BoD hinsichtlich der Ernennung von Abschlussprüfern zur Erbringung von Nicht-Prüfungsdienstleistungen - Risikomanagement, Risikobereitschaft und Berichterstattungsrahmen
Die Überprüfung von Abschlüssen durch das Audit Committee wird von einem Bericht der Abschlussprüfer zu den wesentlichen Ergebnissen der Abschlussprüfung und den entsprechend gewählten Rechnungslegungsverfahren begleitet. - Konformität mit dem Aufsichtssystem Solvency II und Überprüfung von ORSA-, SFCR- und RSR-Berichten
Zudem werden dem Ausschuss mittels Präsentationen des Group Chief Risk Officer und des Group Chief Financial Officer die wesentlichen Risiken des Unternehmens und, falls zutreffend, die wichtigsten außerbilanziellen Verpflichtungen erläutert. - Ergebnisse interner und externer Prüfungen
Der Ausschuss überprüft die gemäß Solvency II erforderlichen Unterlagen und gibt eine Stellungnahme dazu ab. - Überprüfung des Entwurfs der Antwort des Managements auf von der ACPR gesendete Anfragen
Der Ausschuss trifft sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer und dem globale Leiter Interne Revision im Rahmen von Ad-hoc-Sitzungen. - Überprüfung, zur Empfehlung an das BoD, von durch den Abschlussprüfer erbrachten Nicht-Prüfungsdienstleistungen
Der Chief Executive Officer, der Group Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) & General Secretary, der Chief Financial Officer, der globale Leiter Interne Revision, der Group Chief Risk Officer, der Group Chief Accounting Officer und der Abschlussprüfer nehmen an jeder Sitzung des Audit Committee teil. - Überprüfung des Rotationsprozesses für den Abschlussprüfer
- Interne und externe Prüfungspläne und -ressourcen

Finance Committee 2019[67]

Zusammensetzung: Ramon de Oliveira (Vorsitzender) - André François-Poncet - Stefan Lippe - Doina Palici-Chehab

EN DE
MEETINGS 5 SITZUNGEN 5
ATTENDANCE 100% ANWESENHEIT 100 %
INDEPENDENT DIRECTORS 75% INDEPENDENT DIRECTORS 75 %
Hauptzuständigkeiten Haupttätigkeiten 2019
Die wesentlichen Aufgaben des Ausschusses sind folgende: Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf folgende Themen:
- Prüfung von und Stellungnahme zu Plänen zur Veräußerung einiger oder aller vom Unternehmen gehaltenen Beteiligungen und zu Übernahmen oder strategischen Partnerschaften, unabhängig von ihrer Form, wenn ihr unmittelbarer oder latenter Wert die Schwelle von 500 Millionen Euro überschreitet - Makroökonomisches Umfeld
- Überprüfung und Abgabe einer Bewertung von Sicherheiten, Garantien, Zusagen und Gewährleistungen zugunsten Dritter, welche die dem Chief Executive Officer vom Board of Directors übertragenen Befugnisse übersteigen - Kapital und Solvabilität
- Überprüfung und Abgabe einer Bewertung folgender Elemente: - Verschuldung und Liquidität
-- Wertpapieremissionen, aus denen sich ein direkter oder indirekter Anspruch auf das Anteilskapital des Unternehmens ableitet - Finanzrisikomanagement
-- Der ordentlichen Hauptversammlung vorgeschlagene Aktienrückkaufprogramme - Risikobereitschaft und Vermögensallokation
-- Finanztransaktionen mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Finanzstruktur des Unternehmens - Überprüfung der Anlagestrategie 2019
- Prüfung von Plänen zur Durchführung einer Finanztransaktion erheblichen Umfangs im Namen der AXA Gruppe - Präventiver Wiederherstellungsplan
- Prüfung sämtlicher Themen mit Bezug zum Finanzmanagement der AXA Gruppe, darunter: - M&A-Projekte (über 500 Mio. Euro)
-- Richtlinien zur Steuerung finanzieller Risiken - Auswirkungen der Niedrigzinsen
-- Liquidität und Finanzierung der Gruppe - Überprüfung der finanziellen Ermächtigungen, einschl. Garantien
-- Solvabilitäts- und Kapitalmanagement - Überprüfung der den Mitarbeitern der AXA Gruppe vorbehaltenen vorgeschlagenen Kapitalerhöhung (SharePlan 2019)
- Prüfung der Auswirkungen der wesentlichen Leitlinien und Beschränkungen der Regelungen zu Asset-Liability-Management auf Kapital und Solvabilität der Gruppe
- Prüfung des von der Geschäftsleitung entwickelten Regelwerks zur Risikobereitschaft für finanzielle, versicherungstechnische und operationelle Risiken
Der Group Chief Financial Officer und der Group Chief Risk Officer nehmen an sämtlichen Sitzungen des Finance Committee teil.
Der Chairman des Board of Directors sowie der Chief Executive Officer - obschon sie keine Mitglieder des Ausschusses sind - unterstützen die Arbeit des Ausschusses und nehmen an dessen Sitzungen teil.

Compensation & Governance Committee 2019[68]

Zusammensetzung: Jean-Pierre Clamadieu (Vorsitzender) - Patricia Barbizet - Bettina Cramm - Rachel Duan - André François-Poncet

EN DE
MEETINGS 5 SITZUNGEN 5
ATTENDANCE 100% ANWESENHEIT 100 %
INDEPENDENT DIRECTORS 80% INDEPENDENT DIRECTORS 80 %
Hauptzuständigkeiten Haupttätigkeiten 2019
Die wesentlichen Aufgaben des Ausschusses sind folgende: Der Ausschuss konzentrierte sich insbesondere auf folgende Themen:
- Unterbreitung von Vorschlägen an das Board of Directors in Bezug auf Folgendes: Vergütungsthemen:
-- Empfehlungen gegenüber der Hauptversammlung für die Wahl und Wiederwahl der Mitglieder des Board of Directors - Vergütung des Chief Executive Officer, der dirigeants effectifs (nach Definition gemäß Solvency II) und der Mitglieder des Management Committee
-- Zusammensetzung der Ausschüsse des BoD - Aktienzuteilungen für 2019 und 2020 (Performance Shares) und Performance-Bedingungen
-- Ernennung des Chairman, des Senior Independent Director, der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Führungskräfte, die das Unternehmen wie nach Solvency II definiert tatsächlich leiten („dirigeants effectifs“) - Gewährung von Performance Shares für die betriebliche Altersvorsorge
Zudem plant der Ausschuss gemeinsam mit dem Board of Directors und dem Chief Executive Officer die Nachfolge der Geschäftsleitung. - Vergütungsrichtlinie der Gruppe und ihre Weiterentwicklung
Die Mitglieder des Ausschusses werden außerdem laufend über die Ernennungen von wichtigen Führungskräften der Gruppe unterrichtet, insbesondere über Ernennungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung. - Mitspracherecht ex post und ex ante in Fragen der Vergütung von Führungskräften
- Unterbreitung von Vorschlägen an das Board of Directors in Bezug auf Folgendes: - Vergütungsquoten (PACTE-Gesetz)
-- Vergütung des Chairman des Board of Directors, des Chief Executive Officer sowie der Erstellung ihrer jährlichen Beurteilung - Betrag und Verteilung der Sitzungsgelder
-- Höhe der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Board of Directors, die der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden Governance-Themen:
-- Anzahl der Performance Shares des Unternehmens, die dem Chief Executive Officer und anderen Mitgliedern des Management Committee zugeteilt werden - Auswahlprozess für künftige Mitglieder des BoD
- Abgabe einer Einschätzung zu den Vorschlägen des Chief Executive Officer in Bezug auf Folgendes: - Zusammensetzung des BoD und seiner Ausschüsse sowie des Management Committee
-- Grundsätze und Bedingungen für die Festlegung der Vergütung der wichtigsten Führungskräfte der AXA Gruppe - Unabhängigkeit der Mitglieder des BoD
-- Gesamthöhe der jährlichen Zuteilung von Performance Shares an Mitarbeiter der AXA Gruppe - Selbstbeurteilung des Board of Directors
Der Chief Executive Officer informiert den Ausschuss zudem über die Vergütung der wichtigsten Führungskräfte der AXA Gruppe. - Nachfolgeplan (einschließlich Nachfolgeplan in Notfällen) für die Geschäftsleitung
- Umfassende Analyse bestimmter Personalthemen der Gruppe, einschließlich der jährlichen Überprüfung der Richtlinien des Unternehmens in Bezug auf berufliche Gleichbehandlung und gleichen Lohn Corporate-Responsibility-Themen:
- Prüfung der Strategie der Gruppe in Bezug auf Corporate Responsibility und verwandte Themen - Überprüfung der Corporate-Responsibility-Strategie des Unternehmens und der Umweltpolitik der Gruppe
- Umfassende Analyse bestimmter Governance-Themen in Bezug auf die Arbeit und Organisation des Board of Directors und die Organisation der regelmäßigen Selbstbeurteilung des BoD - Strategie in Bezug auf Diversität und Inklusion
- Überprüfung des Compliance & Ethics Code von AXA
Der Group Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) & General Secretary nimmt an jeder Sitzung des Compensation & Governance Committee teil.
Der Chairman des Board of Directors sowie der Chief Executive Officer - obschon sie keine Mitglieder des Ausschusses sind - unterstützen die Arbeit des Ausschusses und nehmen an dessen Sitzungen teil, außer in Fällen, in denen ihre persönliche Situation besprochen wird.
Der Ausschuss plant gemeinsam mit dem Chairman des Board of Directors und dem Chief Executive Officer die Nachfolge der Geschäftsleitung, auch bei einer Nachfolge in Notfällen, und berichtet regelmäßig an das Board of Directors. Er stellt auch regelmäßig sicher, dass für jedes Mitglied des Management Committee Nachfolgepläne zu unterschiedlichen Zeitpunkten (kurz-, mittel-, langfristig) bestehen.

Geschäftsleitung

Der Chief Executive Officer wird bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe von einem Management Committee und einem Team von Führungskräften (der sogenannten „Partners Group“) unterstützt.

Chief Executive Officer

Der Chief Executive Officer ist mit breiten Befugnissen ausgestattet, um in jedweden Umständen im Namen des Unternehmens zu handeln und das Unternehmen gegenüber Dritten zu vertreten. Er übt diese Befugnisse innerhalb der Grenzen, die ihm der Unternehmenszweck auferlegt, und vorbehaltlich der der Hauptversammlung und dem Board of Directors gesetzlich ausdrücklich zugewiesen Befugnisse aus. Zusätzlich sieht die Geschäftsordnung des BoD bestimmte Einschränkungen der Befugnisse des Chief Executive Officer vor und verlangt, zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben, dass bestimmte bedeutende Transaktionen wie in obigem Abschnitt „Board of Directors“ dargelegt vorab vom BoD genehmigt werden müssen.

Der Chief Executive Officer erstattet dem BoD regelmäßig Bericht über die Finanzlage des Unternehmens und alle wichtigen Angelegenheiten und informiert das BoD zwischen den Sitzungen in regelmäßigen Abständen über neue Entwicklungen.

Management Committee

Die Aufgabe des Management Committee ist es, den Chief Executive Officer bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe zu unterstützen.

Das Management Committee kommt wöchentlich oder alle zwei Wochen zusammen, um strategische, finanzielle und operationelle Angelegenheiten der Gruppe zu besprechen. Das Management Committee verfügt über keine formelle Entscheidungsbefugnis und ist in beratender Funktion tätig.

Zusammensetzung des Management Committee zum 20. Februar 2020

Name Hauptfunktion bei AXA
Thomas Buberl Chief Executive Officer von AXA
George Stansfield Group Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) & General Secretary
Gérald Harlin Group Deputy Chief Executive Officer (Directeur Général Adjoint) & Executive Chairman von AXA Investment Managers
Etienne Bouas-Laurent Group Chief Financial Officer
Benoît Claveranne Chief Executive Officer International & New Markets
Georges Desvaux Chief Strategy and Business Development Officer
Scott Gunter Chief Executive Officer von AXA NL
Alban de Mailly Nesle Group Chief Risk and Investment Officer
Antimo Perretta Chief Executive Officer Europa
Jacques de Peretti Chief Executive Officer von AXA France
Karima Silvent Chief Human Resources Officer
Astrid Stange Chief Operating Officer
Gordon Watson Chief Executive Officer Asien

„Partners Group“

Die Partners Group besteht aus den Mitgliedern des Management Committee und mehr als dreißig anderen hochrangigen Führungskräften der gesamten Gruppe. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Chief Executive Officer und das Management Committee bei der Definition und Umsetzung wichtiger strategischer Initiativen im Zusammenhang mit den Strategieplänen zu unterstützen und zu einem laufenden strategischen Dialog in der gesamten Gruppe beizutragen. Es verfügt über keine formelle Entscheidungsbefugnis und ist in beratender Funktion tätig. Die Partners Group kommt mindestens halbjährlich zusammen.

Die gesamte Liste der Mitglieder der Partners Group ist auf der Website von AXA abrufbar (www.axa.com).

Sonstige Angaben

Dienstleistungsverträge zwischen der AXA Gruppe und Mitgliedern des Board of Directors

Doina Palici-Chehab, die Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors von AXA, ist momentan bei GIE AXA (Frankreich) beschäftigt.

Martine Bièvre, eine Arbeitnehmervertreterin im Board of Directors von AXA, ist momentan bei AXA France IARD beschäftigt, einer der wichtigsten französischen Tochtergesellschaften von AXA.

Bettina Cramm, die ebenfalls Arbeitnehmervertreterin im Board of Directors von AXA ist, ist momentan bei der AXA Konzern AG beschäftigt, einer der wichtigsten deutschen Tochtergesellschaften von AXA.

Familiäre Beziehungen

Nach bestem Wissen des Unternehmens bestehen keine familiären Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Board of Directors untereinander oder mit Mitgliedern der Geschäftsleitung.

Sonstige Informationen zu Mitgliedern des Board of Directors

Nichtvorhandensein von Interessenkonflikten

Gemäß der Geschäftsordnung des BoD und den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex muss jedes Mitglied des BoD den Chairman des Board of Directors und/oder den Senior Independent Director über Situationen informieren, die das Mitglied betreffen und zu einem Interessenkonflikt mit dem Unternehmen oder den Unternehmen der AXA Gruppe führen könnten, und von der Stimmabgabe zu damit zusammenhängenden Beschlüssen absehen.

Der Chairman des Board of Directors und der Chief Executive Officer üben derzeit keine beruflichen Tätigkeiten oder Ämter in Gesellschaften außerhalb der AXA Gruppe aus, die nach Ansicht des BoD ihre Verfügbarkeit für die Gruppe und ihr Geschäft beeinträchtigen oder wesentlich behindern. Bestimmte Mitglieder des Board of Directors sind jedoch leitende Mandatsträger und/oder Führungskräfte von Unternehmen, die unter Umständen Vertragspartner der AXA Gruppe sind oder von zu Zeit zu Zeit Geschäfte mit der AXA Gruppe abschließen, darunter die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen, die Gewährung von Darlehen, der Kauf von Wertpapieren (auf eigene Rechnung oder für Dritte) und/oder die Emission von Wertpapieren und/oder die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen. Diese Verträge oder Geschäfte werden planmäßig verhandelt und basieren auf fremdvergleichskonformen Bedingungen. Folglich ist AXA nicht der Ansicht, dass Verträge oder Geschäfte dieser Art zu Interessenkonflikten zwischen (i) den Pflichten einzelner Mitglieder des BoD gegenüber AXA und (ii) ihren persönlichen Interessen und/oder anderen Interessen führen.

Nach bestem Wissen des Unternehmens bestehen keine Verträge oder Vereinbarungen mit Großaktionären, Kunden, Lieferanten oder anderen Parteien, auf deren Grundlage ein Mitglied des BoD ausgewählt wurde.

Nichtvorhandensein von Schuldsprüchen in Bezug auf betrügerische Straftaten, öffentliche Anschuldigungen und/oder Sanktionen oder Schuld an einer Insolvenz in den letzten fünf Jahren

Nach bestem Wissen des Unternehmens (i) liegen gegen Mitglieder des Board of Directors in den letzten fünf Jahren keine Schuldsprüche in Bezug auf betrügerische Straftaten oder öffentliche Beschuldigungen oder Sanktionen durch gesetzliche Behörden oder Regulierungsbehörden (einschl. designierter Berufsverbände) vor, (ii) wurden keine Mitglieder des Board of Directors in den letzten fünf Jahren von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan einer emittierenden Gesellschaft oder für die Tätigkeit im Management oder der Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen und (iii) waren keine Mitglieder des Board of Directors in den letzten fünf Jahren Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans eines Unternehmens, das Konkurs angemeldet hat oder unter Konkursverwaltung gestellt oder liquidiert wurde, wobei jedoch AXA zum jeweils relevanten Zeitpunkt bestimmte Geschäftsbereiche verkauft, aufgegeben und/oder restrukturiert hat und im Zusammenhang mit diesen oder ähnlichen Geschäften verbundene Unternehmen freiwillig liquidiert hat und bestimmte Mitglieder des Board of Directors von AXA unter Umständen mit anderen Unternehmen verbunden waren, die ähnliche freiwillige Liquidationen durchgeführt haben.

Mitarbeiter

In der unten stehenden Tabelle ist die Anzahl an angestellten Mitarbeitern der AXA Gruppe in den letzten drei Jahren nach Segment dargestellt.

Mitarbeiter (FTE=Fulltime Equivalent) Zum 31. Dezember 2019 Zum 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017 (angepasst)(a)
Frankreich(b) (c) 16.780 16.570 15.926
Europa (einschließlich AXA Bank Belgium) 30.311 30.534 29.604
Davon Schweiz 4.110 4.028 3.890
Davon Deutschland(d) 8.590 8.922 7.969
Davon Belgien (einschließlich AXA Bank Belgium)(e) (f) 3.767 3.881 4.019
Davon Großbritannien & Irland(g) 9.644 9.465 9.345
Davon Spanien 2.410 2.467 2.599
Davon Italien 1.790 1.772 1.783
Asien 11.799 8.124 7.965
Davon Japan 2.963 2.874 2.804
Davon Hongkong 1.701 1.720 1.640
Davon Asien - Direktgeschäft 2.742 2.771 2.597
Davon China(h) 2.988 - -
Davon Thailand 465 450 537
Davon Indonesien 320 309 387
AXA XL(i) 9.179 9.071 1.544
Vereinigte Staaten(j) - 7.959 7.636
International (ohne AXA Bank Belgium)(k) 14.164 13.854 13.852
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 18.229 17.954 19.201
Davon AXA Investment Managers 2.366 2.356 2.399
Davon Group Management Services 938 851 1.086
Davon AXA Group Operations und AXA Business Services(l) 6.765 6.170 7.061
Davon AXA Assistance(m) 7.792 8.213 8.170
Davon AXA Global Re 145 167 263
SUMME 99.843 104.065 95.728

Mitarbeiter von nicht konsolidierten Unternehmen oder Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sind in oben stehender Tabelle nicht enthalten.

(a) Angepasst: gemäß neuer Governance-Struktur seit 2018.

(b) Ein Teil der Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen von AXA in Frankreich sind in den „Groupements d’Intérêt Économique“ (europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, EWIV) enthalten.

(c) Der Anstieg um 210 FTE in Frankreich im Jahr 2019 war hauptsächlich auf Neueinstellungen sowohl bei der Vertriebsplattform als auch in den Callcentern in Marokko sowie auf Geschäftswachstum zurückzuführen.

(d) Der Rückgang in 2019 um 332 FTE in Deutschland war durch Effizienzinitiativen bedingt.

(e) Einige Mitarbeiter von AXA Bank Belgium erbringen gemeinsame Dienstleistungen für das Versicherungs- und Bankgeschäft und umgekehrt.

(f) Der Rückgang um 114 FTE in Belgien im Jahr 2019 war hauptsächlich auf Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen.

(g) Der Anstieg um 179 FTE in Großbritannien und Irland im Jahr 2019 war hauptsächlich auf Neueinstellungen im Rahmen von Compliance- und Regulierungsprojekten sowie auf Geschäftswachstum zurückzuführen.

(h) Der Anstieg um 2.988 FTE in China im Jahr 2019 war auf die vollständige Konsolidierung von AXA Tianping im Jahresabschluss der AXA Gruppe zum 31. Dezember 2019 zurückzuführen.

(i) Der Anstieg um 108 FTE bei AXA XL im Jahr 2019 war hauptsächlich auf den internen Transfer von Mitarbeitern zu AXA Art zurückzuführen.

(j) Der Rückgang um 7.959 FTE in den Vereinigten Staaten im Jahr 2019 war auf die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. im Jahresabschluss der AXA Gruppe zum 31. Dezember 2019 zurückzuführen.

(k) Der Anstieg um 310 FTE bei International (ohne AXA Bank Belgium) im Jahr 2019 war hauptsächlich bedingt durch Mexiko (+162) infolge von Geschäftswachstum und einer Zunahme der Neueinstellungen im Zusammenhang mit Projekten in Kolumbien (+101), wo ebenfalls ein Geschäftswachstum verzeichnet wurde.

(l) Der Anstieg um 595 FTE im Jahr 2019 war vor allem zurückzuführen auf AXA Group Operations (+485) durch interne Transfers von GIE AXA zu AXA Group Operations sowie die Einrichtung von Shared-Services-Zentren auf den Philippinen und in Malaysia.

(m) Der Rückgang um 421 FTE bei AXA Assistance im Jahr 2019 war hauptsächlich bedingt durch die Region Nord- und Südamerika (-389) infolge von Vertragskündigungen und Vereinfachungsprogrammen.

3.2. Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz

Einführung

Die allgemeinen Regelungen zur Führungskräftevergütung von AXA dienen dazu, die Interessen der Geschäftsleitungsmitglieder mit denen des Unternehmens und seiner Aktionäre in Einklang zu bringen, während gleichzeitig eine klare und eindeutige Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen werden soll. Dementsprechend ist es ihr Hauptziel, zur Erfüllung ambitionierter Ziele und Schaffung langfristigen Mehrwerts durch die Festsetzung anspruchsvoller Performance-Kriterien beizutragen.

Die Struktur der Führungskräftevergütung von AXA basiert auf einer umfassenden Analyse von Marktpraktiken innerhalb des Finanzdienstleistungssektors (Versicherungen, Banken, Vermögensverwalter usw.) in Frankreich und anderen Ländern sowie anderer internationaler Konzerne.

Die allgemeinen Regelungen der AXA Gruppe zur Führungskräftevergütung konzentrieren sich auf den variablen Anteil des Vergütungspakets für die Begünstigten, d. h. der Risiken unterliegende Vergütungsanteil. Die Struktur der Führungskräftevergütung von AXA besteht aus einer variablen Komponente, die einen wesentlichen Anteil der gesamten Vergütung ausmacht. Dadurch soll die Führungskräftevergütung enger mit der betrieblichen Strategie der Gruppe und den Interessen der Aktionäre in Einklang gebracht werden und gleichzeitig zu einer Verbesserung der Performance

- sowohl auf individueller als auch kollektiver Ebene sowie

- kurz-, mittel- und langfristig beitragen.

Individuelle Kompetenzen Individuelle Performance Performance der Einheit Performance der AXA Gruppe Performance der AXA-Aktie
Performance Shares
Zurückgestellte variable Vgt.
Jährliche variable Vgt.
Festvergütung
Derzeit Kurzfristig (1 Jahr) Mittelfristig (2-3 Jahre) Mittel- bis langfristig (3-5 Jahre)

Vergütung von leitenden Mandatsträgern und Führungskräften[69]

Vergütung der leitenden Mandatsträger und Mitglieder des Management Committee zum 31. Dezember 2019

Governance

Das wesentliche Ziel des Compensation & Governance Committee des Board of Directors von AXA besteht in der Abgabe von Vorschlägen gegenüber dem BoD insbesondere in Bezug auf (i) die Vergütungspolitik und -grundsätze des Unternehmens, (ii) die Bestimmung der Vergütung für leitende Mandatsträger und verbundene Performancebeurteilung und (iii) die Zuteilung von Performance Shares an den Chief Executive Officer der Gruppe und die anderen Mitglieder des Management Committee der Gruppe.

Die meisten Mitglieder des Compensation & Governance Committee sind unabhängig. Ihre Unabhängigkeit wird jährlich vom BoD in Einklang mit den im AFEP-MEDEF-Kodex festgelegten Kriterien überprüft. Der Senior Independent Director ist der Vorsitzende des Ausschusses und stellt die Vergütungspolitik des Unternehmens jedes Jahr auf der Hauptversammlung vor.

Der Ausschuss trifft sich häufig mit den Führungskräften der Gruppe und den Abteilungen des Unternehmens wie Group Human Resources und Group Legal. Der Ausschuss ist befugt, Überprüfungen durchführen oder zu beauftragen und externe Fachleuten im zweckdienlichen Maße hinzuzuziehen. So arbeitete der Ausschuss während der letzten Jahre mehrmals mit einer Beratungsfirma im Bereich Vergütung zusammen, um eine externe sachkundige Expertenmeinung und unabhängige Übersicht zu erhalten und so die Praktiken der variablen Vergütung von AXA mit der allgemeinen Marktpraxis vergleichen zu können.

Konzernweite Vergütungsrichtlinie gemäß Solvency II

Das Aufsichtssystem Solvency II trat am 1. Januar 2016 in Kraft und enthält eine Reihe von spezifischen Anforderungen in puncto Vergütung und Governance für europäische Versicherer und Rückversicherer. In diesem Zusammenhang hat AXA eine umfassende Überprüfung ihrer bestehenden Vergütungsrichtlinien und -praktiken anhand der Bestimmungen von Solvency II durchgeführt und zum 1. Januar 2016 eine neue Vergütungsrichtlinie für alle Mitarbeiter von AXA eingeführt. Diese Vergütungsrichtlinie soll der Unterstützung der langfristigen Geschäftsstrategie der Gruppe dienen und die Interessen ihrer Mitarbeiter mit denen anderer Stakeholder in Einklang bringen, indem (i) kurz-, mittel- und langfristig eine klare Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen wird, (ii) sichergestellt wird, dass die Gruppe wettbewerbsfähige Vergütungsvereinbarungen in den unterschiedlichen Märkten, in denen sie tätig ist, anbieten kann und dabei potenzielle Interessenkonflikte, die zum Eingehen unangemessener Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen führen können, vermeiden kann, und (iii) die Einhaltung der Anforderungen von Solvency II und anderer geltenden Vorschriften gewährleistet wird.

Die Vergütungsrichtlinie der AXA Gruppe soll:

- Personal mit wichtigen Fähigkeiten und die besten Talente anziehen, weiterentwickeln und motivieren,

- zu einer besseren Performance beitragen,

- die Vergütungshöhe mit Geschäftsperformance in Einklang bringen,

- sicherstellen, dass Mitarbeitern kein Anreiz geboten wird, unangemessene und/oder exzessive Risiken einzugehen, und sie innerhalb des allgemeinen Risikorahmens von AXA handeln, und

- sicherstellen, dass Praktiken der Gruppe in Einklang mit allen geltenden regulatorischen Vorschriften stehen.

Sie folgt vier wesentlichen Grundsätzen:

- Wettbewerbsfähigkeit und Marktvereinbarkeit der Vergütungspraktiken

- Fairness, basierend auf individueller und kollektiver Performance, damit die Vergütung den individuellen quantitativen und qualitativen Leistungen und der Bedeutung des Mitarbeiters entspricht

- Interne Lohngleichheit, basierend auf Vergütungsrichtlinien und -verfahren, die sicherstellen sollen, dass die Mitarbeiter fair anhand von Kriterien wie Funktion, Fähigkeiten, Beitrag und Bedeutung entlohnt werden und nicht aufgrund von Geschlecht oder anderen irrelevanten Faktoren diskriminiert werden

- Erfüllung der allgemeinen kurz-, mittel- und langfristigen finanziellen und betrieblichen Ziele der Gruppe sowie deren Umsetzung gemäß mittel- und langfristigen strategischen Zielen als Vorbedingung für die Gewährung von mittel- bis langfristigen Vergütungskomponenten

Die in der konzernweiten Vergütungsrichtlinie festgelegten Anforderungen können ergänzt werden, um lokale regulatorische Anforderungen und bewährte Verfahren zu berücksichtigen. Die Richtlinie wird jährlich überprüft und aktualisiert, um den Veränderungen in der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der mit dem Geschäft der AXA verbundenen Risiken sowie dem Austausch mit der französischen Versicherungsaufsicht (Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution, ACPR) Rechnung zu tragen.

Vergütungsstruktur

AXA wendet einen Ansatz der leistungsbasierten Vergütung an, der (i) eine langfristige nachhaltige Performance durch Einführung einer Risikoadjustierung in variablen Vergütungssystemen fördert und (ii) Mitarbeiter würdigt, die auf der Basis von finanziellen Ergebnissen und nachgewiesener Führungskompetenz den größten Beitrag für das Unternehmen erbringen. Ziel dieses Ansatzes ist es, die besten Fähigkeiten und Talente anzuwerben und zu binden, das Engagement der Mitarbeiter zu fördern und die Führungsrolle von AXA zu stärken.

Die allgemeine Vergütungsstruktur basiert auf folgenden Komponenten, die für Ausgeglichenheit sorgen und ein Eingehen exzessiver Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen verhindern sollen:

- Eine feste Komponente, die ein Basisgehalt und andere feste Zulagen enthält. Die feste Vergütung basiert hauptsächlich auf der jeweiligen Verantwortung im Unternehmen, der Berufserfahrung, der für die Rolle erforderlichen Fach- und Führungskompetenzen, der Wichtigkeit oder Einzigartigkeit von Qualifikationen und der Fähigkeit des jeweiligen Mitarbeiters, die Verpflichtungen der Rolle dauerhaft zu erfüllen.

- Eine variable Komponente, die hauptsächlich von der persönlichen Leistung und dem Geschäftserfolg abhängt, einschließlich Leistungen, die über die für die Erfüllung der Stellenbeschreibung erforderlichen Leistungen hinausgehen. Sie umfasst eine Sofortzahlung (jährliche Bonuszahlung) und einen später gezahlten Anteil, der die Ausrichtung der Vergütung an der langfristigen Wertschöpfung betont. Der später gezahlte Anteil wird in Form von Performance Shares von AXA geleistet. Diese variable Komponente hängt von der gesamten Performance der AXA Gruppe, der Performance der operativen Gesellschaft des Begünstigten und von der Erfüllung der individuellen Ziele der Führungskraft ab, darunter auch nachgewiesene Führungsfähigkeiten. Der variable Anteil soll einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtvergütung der Führungskraft darstellen und - wenn eine Führungskraft die gesetzten Ziele erreicht oder übertrifft - das Vergütungsniveau von Führungskräften von AXA zwischen dem Median und dem dritten Quartil (oder in bestimmten Fällen über dem dritten Quartil) der Marktbenchmarks positionieren.

Das finale Vergütungsniveau von Führungskräften und die Struktur der Bestandteile dieser Vergütung basieren auf einer detaillierten Analyse der Marktpraxis sowie möglicherweise geltenden nationalen und internationalen Regelungen und berücksichtigen verschiedene andere Faktoren einschließlich der Gleichberechtigungsgrundsätze innerhalb der Gruppe und des vorherigen Vergütungsniveaus der Führungskraft.

AXA führt jedes Jahr mit der Unterstützung spezialisierter Unternehmen Überprüfungen der Vergütung durch, um Wettbewerbsfähigkeit und Einheitlichkeit der Vergütung von Führungskräften zu gewährleisten und die Angemessenheit der globalen Vergütungsrichtlinien zu bewerten. In diesem Zusammenhang werden drei Märkte als Referenz herangezogen:

- Ein erster Markt besteht aus zwölf Unternehmen des französischen Index CAC 40 (die ausgewählten Unternehmen können sich von Jahr zu Jahr unterscheiden und sind AXA in Bezug auf Marktkapitalisierung, Umsatz, Sektor, Mitarbeiteranzahl und geographische Präsenz ähnlich).

- Ein zweiter Markt besteht ausschließlich aus internationalen Finanzunternehmen mit ähnlicher Größe und Präsenz wie die AXA Gruppe (Versicherungsunternehmen und Banken), die hauptsächlich in den wichtigsten europäischen Ländern (Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Großbritannien, Spanien und Schweiz) und in den USA ansässig sind.

- Ein dritter Markt besteht ausschließlich aus internationalen Finanzunternehmen mit ähnlicher Größe und Präsenz wie die AXA Gruppe (Versicherungsunternehmen und Banken), die hauptsächlich in Asien ansässig sind.

Jährliche Barvergütung

Gesamte Zielvergütung

Jährliche variable Vergütung des Chief Executive Officer

Das Board of Directors entschloss sich auf Empfehlung seines Compensation & Governance Committee, die gesamte Bar-Zielvergütung des Chief Executive Officer Thomas Buberl für das Jahr 2019 unverändert bei 2.900.000 Euro zu belassen.

Diese gesamte Zielvergütung besteht aus einer jährlichen Festvergütung und einer jährlichen variablen Zielvergütung.

Die jährliche Festvergütung des Chief Executive Officer beträgt 1.450.000 Euro und die variable Komponente seiner Vergütung liegt bei 1.450.000 Euro, d. h. 100 % seiner jährlichen Festvergütung.

Die gesamte Vergütungshöhe des Chief Executive Officer und das Verhältnis zwischen den verschiedenen Komponenten (fest und variabel) basieren hauptsächlich auf einer Studie einer externen Beratungsfirma (Willis Towers Watson) zu Vergütungspraktiken von ähnlichen Positionen einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor (Versicherungen, Banken) und folgt den Vergütungsempfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex, der G 20, der Europäischen Kommission und des Financial Stability Board.

Gesamtvergütung des Chairman des Board of Directors

Das Board of Directors entschloss sich auf Vorschlag seines Compensation & Governance Committee, die jährliche Festvergütung des Chairman des BoD, Denis Duverne, 2019 unverändert bei 1.200.000 Euro zu belassen.

Das Board of Directors entschied auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee und gemäß den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex, dass es am angemessensten sei, die Vergütung des Chairman des Board of Directors auf einen einfachen jährlichen Festbetrag zu beschränken.

Zur Bestimmung der Festvergütung von Denis Duverne wandte sich das Board of Directors an eine externe Beratungsfirma (Willis Towers Watson) hinsichtlich der Vergütungspraktiken von ähnlichen Positionen einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor (Versicherungen, Banken).

Das Board of Directors berücksichtigte auch die umfassenden, in Abschnitt 3.1 beschriebenen Pflichten, die es Denis Duverne als Chairman des Board of Directors anvertraut hat.

Des Weiteren hat sich Denis Duverne, der seine Rentenansprüche zum 1. September 2016 in Anspruch nahm, entschieden, während seiner gesamten Amtszeit als Chairman des Board of Directors auf die Zahlung der jährlichen Rente in Höhe von ca. 750.000 Euro, die er ab 1. September 2016 gemäß dem ergänzenden Vorsorgeplan für Führungskräfte der Gruppe in Frankreich erhalten hätte, zu verzichten. Denis Duverne hat beschlossen, solche Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit als Chairman des BoD in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet wird.

Zudem erhält er während seiner Amtszeit weder eine variable Vergütung noch Sitzungsgelder oder Performance Shares oder sonstige langfristige Anreize.

Jährliche variable Vergütung und Performance-Bedingungen

Performance-Bedingungen

Die jährliche variable Vergütung unterliegt vollständig Performance-Bedingungen und es werden keine Mindestzahlungen garantiert.

Die Bestimmung der variablen Vergütung für den Chief Executive Officer erfolgte 2019 auf Grundlage folgender beiden Kennzahlen:

- Performance der Gruppe zu 50 %. Diese Kennzahl basiert (i) auf dem operativen Ergebnis je Aktie, (ii) der Eigenkapitalrendite (Adjusted Return on Equity, ROE), (iii) dem Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Health & Protection sowie dem (iv) Net Promoter Score (Index der Weiterempfehlung durch Kunden). Die relative Gewichtung dieser Kennzahlen beträgt in Reihenfolge ihrer Erwähnung 55 %,15 %, 15 % und 15 %.

Die für die Bewertung der Performance der Gruppe ausgewählten Kennzahlen entsprechen intern und extern bekannten Zielen hinsichtlich Wachstum, Profitabilität, Kapitalmanagement, betrieblicher Effizienz und Kundennähe. Daher handelt es sich bei diesen direkt mit den strategischen Zielen der Gruppe verbundenen Kennzahlen sowohl um finanzielle als auch betriebliche Kriterien, die von der Erfüllung eines vordefinierten Finanzplans oder einem vordefinierten Zielbetrag abhängen.

- Individuelle Performance zu 50 %, wird basierend auf jährlich festgelegten und überprüften Zielen im Rahmen von strategischen Initiativen beurteilt.

Die individuelle Performance des Chief Executive Officer wird basierend auf verschiedenen Kennzahlen und qualitativen wie quantifizierbaren Zielen beurteilt, die das Board of Directors anhand einer zu Beginn eines jeden Kalenderjahres erstellten Aufgabenbeschreibung festlegt. Diese Beschreibung enthält detaillierte Ziele hinsichtlich der Fortschritte der Gruppe bei der Weiterentwicklung ihres strategischen Plans sowie andere Performance-Kennzahlen und -Ziele, die zur Beurteilung der Erfüllungsquote von globalen strategischen Initiativen und/oder in Bezug auf bestimmte Regionen dienen, und die Entwicklung bestimmter Investitionen mit positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Betriebstätigkeit der Gruppe.

Jede dieser beiden Kennzahlen wird getrennt beurteilt, sodass die gesamte variable Vergütung die Performance verglichen mit zwei verschiedenen, getrennt voneinander beurteilten Komponenten (beide mit Kappungsgrenze bei 150 % der Erfüllungsquote) widerspiegelt.

Die Bestimmung des tatsächlichen Betrages der variablen Vergütung für den Chief Executive Officer erfolgt anhand folgender Formel: zahlbare variable Vergütung = variable Zielvergütung × (50 % Performance der Gruppe + 50 % individuelle Performance).

Ab dem Leistungsjahr 2020 steigt die Gewichtung der Performance der Gruppe als Bestandteil der variablen Vergütung auf 70 %, wodurch die Gewichtung der individuellen Performance auf 30 % sinkt.

Damit zielt das BoD auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee darauf ab, das formelhafte/quantitative Element der variablen Vergütung des Chief Executive Officer im Einklang mit der Marktpraxis in Frankreich und im Ausland sowie als Reaktion auf das Feedback mehrerer institutioneller Investoren zu stärken.

Thomas Buberl - Chief Executive Officer

Gewichtung Erfüllungsquote
Performance der Gruppe basierend auf: 50 % 108 %
- Operatives Ergebnis je Aktie 55 % 98 %
- Eigenkapitalrendite 15 % 112 %
- Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Health & Protection 15 % 151 %
- Net Promoter Score 15 % 93 %
Individuelle Performance basierend auf: 50 % 114,5 %
- Integration von XL: Integration von AXA XL sicherstellen 25 % 90 %
- Innovation: Innovationen fördern, um die Payer-to-Partner-Strategie zu beschleunigen 15 % 100 %
- Vereinfachung: Umstrukturierung des Portfolios von AXA weiter vorantreiben 25 % 130 %
- Unternehmenskultur: Kultur weiterentwickeln, Leadership transformieren und eigene Führungsfähigkeiten weiterentwickeln 15 % 130 %
- Umsetzung bestimmter Kerninitiativen 20 % 125 %
Globale Performance 111 %

Zur Bewertung der individuellen Leistung von Thomas Buberl im Jahr 2019 hat das Board of Directors die Erreichung der in seiner Aufgabenbeschreibung festgelegten Ziele beurteilt:

- Integration von XL:

-- Erzielung der geplanten Synergien der Integration von XL

-- Einführung der neuen globalen Strategie für das Unternehmensgeschäft

- Innovation: Innovationen, um die Payer-to-Partner-Strategie voranzubringen:

-- Beschleunigung der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Bereich Health durch strategische Partnerschaften und Prüfung möglicher Akquisitionen

-- Entwicklung der vertikalen Integration im Bereich Health in ein bis zwei Schwellenmärkten

- Vereinfachung: Umstrukturierung des Portfolios von AXA weiter vorantreiben:

-- Bei entsprechenden Marktgegebenheiten die Veräußerung von EQH fortsetzen

-- Fortschritte beim Schuldenabbau von AXA erzielen

- Unternehmenskultur: Kultur weiterentwickeln, Leadership transformieren und eigene Führungsfähigkeiten weiterentwickeln:

-- Net Promoter Score der Mitarbeitenden (eNPS) um durchschnittlich 5 Punkte gegenüber Dezember 2018 verbessern

-- Diversität innerhalb des neuen Global Leadership Network (GLN) um 3 Punkte verbessern

-- Nachfolge des Group CFO regeln

- Umsetzung bestimmter Kerninitiativen

-- Fortschritte bei der Umsetzung der China-Strategie (vollständiger Erwerb von AXA Tianping usw.)

-- Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie und Transformation von AXA IM

Die tatsächliche jährliche variable Vergütung des Chief Executive Officer darf insgesamt 150 % seiner variablen Zielvergütung nicht überschreiten, d. h. 150 % seiner jährlichen Festvergütung.

Es wird ein Mechanismus angewendet, nach dem 30 % seiner variablen Vergütung über einen Zeitraum von zwei Jahren zurückgestellt werden.

Gemäß Artikel L.225-100 III des französischen Handelsgesetzbuches wird die Auszahlung der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für 2019 bis zur Genehmigung durch die Hauptversammlung am 30. April 2020 zurückgehalten.

Geltende Performance-Bedingungen für die übrigen Mitglieder des Management Committee

Die variable Vergütung der übrigen Mitglieder des Management Committee wird ebenfalls auf Grundlage vorab definierter individueller Ziele bestimmt, ausschließlich basierend auf folgenden Formeln:

Die Performance der Mitglieder des Management Committee mit Aufgaben für operative Gesellschaften wird anhand folgender Kennzahlen bestimmt: 50 %* (50 % Score der Gesellschaft + 50 % STIC-Score der Gruppe) + 50 % Score der individuellen Performance.

Die variable Vergütung der Mitglieder des Management Committee mit Gruppenverantwortlichkeit wird anhand folgender Kennzahlen bestimmt: (50 %* STIC-Score der Gruppe + 50 % Score der individuellen Performance).

Die variable Vergütung der Mitglieder des Management Committee, die Schlüsselfunktionen der Gruppe im Sinne der Solvency-II-Anforderungen ausüben, wird ausschließlich durch die individuelle Leistung bestimmt.

Die Berechnung der Performance der Gruppe basiert (i) auf dem operativen Ergebnis je Aktie, (ii) der Eigenkapitalrendite (Adjusted Return on Equity, ROE), (iii) dem Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Health & Protection sowie (iv) dem Net Promoter Score (Index der Weiterempfehlung durch Kunden). Die individuelle Performance wird anhand von vorab bestimmten Zielen beurteilt, die sich konkret aus strategischen Initiativen ableiten lassen.

Die Performance der operativen Gesellschaften wird hauptsächlich auf Basis folgender Performance-Kennzahlen bestimmt:

- Operatives Ergebnis

- Combined Ratio des laufenden Jahres von Property & Casualty

- Combined Ratio des laufenden Jahres / des Gesamtjahres von Health & Protection

- Bruttoumsatz Commercial Property & Casualty

- Bruttoumsatz Health & Protection

- Net Promoter Score

Performance-Kennzahlen zur Bewertung der Performance der Gruppe werden zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegt und verfügen über:

- ein vordefiniertes Ziel in Einklang mit dem strategischen Plan (Finanzplan), dessen Erreichung einer Erfüllung zu 100 % entspricht,

- eine Untergrenze (bei der die STIC-Auszahlung 25 % beträgt), die den Schwellenwert markiert, unter dem keine variable Vergütung für diese Komponente gezahlt wird,

- eine Obergrenze (bei der die STIC-Auszahlung 175 % beträgt), die den Schwellenwert markiert, über dem die variable Vergütung für diese Komponente begrenzt wird.

Zur Beurteilung der individuellen Performance werden (i) die erreichten Ergebnisse für jedes vorab festgelegte individuelle Ziel sowie (ii) qualitative Faktoren, darunter von den Mitgliedern des Management Committee nachgewiesene Führungskompetenzen herangezogen, die anhand der nachfolgenden Zielvorgaben gemessen werden:

- Verbesserung der Kundenzufriedenheit

- Einführung differenzierter Payer-to-Partner-Dienste

- Erfolgsgeschichte von AXA XL

- Fortführung der Vereinfachung

- Rang des attraktivsten Unternehmens für Arbeitnehmer anstreben und Steigerung des Mitarbeiterengagements

In den in diesem Abschnitt dargestellten Tabellen wurde nicht in Euro ausbezahlte Vergütung auf Basis der folgenden jährlichen durchschnittlichen Wechselkurse in 2019 umgerechnet: 1 USD = 0,8933 EUR; 1 HKD = 0,1140 EUR und 1 CHF = 0,8989 EUR.

Im Folgenden ist die 2017, 2018 und 2019 an Mitglieder des Management Committee gezahlte variable Vergütung dargestellt:

An Mitglieder des Management Committee gezahlte variable Vergütung

Mitglieder des Management Committee Land Variable Vergütung für das Jahr 2017
(in Euro) Ziel Ist-Wert(b) % von Ziel
Thomas Buberl Chief Executive Officer Frankreich 1.450.000 1.754.500(a) 121 %
Summe andere Mitglieder des Management Committee(d) 5.032.997 6.128.763 122 %
Mitglieder des Management Committee Variable Vergütung für das Jahr 2018 Variable Vergütung für das Jahr 2019
(in Euro) Ziel Ist-Wert(b) % von Ziel Ziel Ist-Wert % von Ziel
Thomas Buberl 1.450.000 1.725.500(a) 119 % 1.450.000 1.609.500(a) (c) 111 %
Summe andere Mitglieder des Management Committee(d) 8.691.210 10.453.693 120 % 9.363.562 8.017.777 99 %

(a) Dieser Betrag umfasst den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2017, 2018 und 2019, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.2 beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde. Der ausgezahlte Gesamtbetrag richtet sich nach Performance-Bedingungen und kann deshalb variieren.

(b) Betrag vor Abzug von 70 % der Sitzungsgelder.

(c) Gemäß Artikel L.225-100 III des französischen Handelsgesetzbuches wird die Auszahlung der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für 2019 bis zur Genehmigung durch die Hauptversammlung am 30. April 2020 zurückgehalten.

(d) Zum 31. Dezember 2019 bestand das Management Committee aus 13 Mitgliedern (gegenüber 11 zum 31. Dezember 2018).

Jährliche zurückgestellte variable Vergütung

Das Board of Directors hat seit 2013 einen Mechanismus eingeführt, nach dem 30 % der variablen Vergütung von Führungskräften zwei Jahre lang zurückgestellt werden.

Gemäß diesem Mechanismus wird der zurückgestellte Betrag der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für das Geschäftsjahr 2019 in zwei Tranchen, 2021 und 2022, ausgezahlt. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag hängt von der Kursentwicklung der AXA-Aktie während des Zeitraums der Zurückstellung ab und unterliegt einer Untergrenze von 80 % und einer Obergrenze von 120 % des zurückgestellten Betrags. Es würde jedoch keine zurückgestellte variable Vergütung ausgezahlt werden, falls (i) das operative Ergebnis der Gruppe im Geschäftsjahr unmittelbar vor dem Jahr der geplanten Auszahlung negativ ausfällt, oder (ii) im Falle einer Kündigung oder Entlassung aufgrund groben oder vorsätzlichen Fehlverhaltens vor dem Auszahlungstag (Clawback-Klausel).

Die zurückgestellte Komponente der variablen Vergütung unterliegt einem Clawback-Mechanismus, der - obschon in Frankreich nicht vorgeschrieben - die Weisungspolitik von AXA stärker mit aktuellen Praktiken, Gesetze und Verordnungen zur Vergütung von Führungskräften im Finanzdienstleistungssektor auf internationaler Ebene in Einklang bringen soll.

Ende Februar 2020 wurde (i) die zweite Tranche der variablen Vergütung von Thomas Buberl für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 244.125 Euro und (ii) die erste Tranche der variablen Vergütung von Thomas Buberl für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 260.575 Euro ausgezahlt.

Diese Beträge widerspiegeln die Kursentwicklung der AXA-Aktie und wurden bei 93 % der für das Geschäftsjahr 2017 gewährten zurückgestellten variablen Vergütung bzw. bei 101 % in Bezug auf das Geschäftsjahr 2018 festgesetzt.

Bei den in vorliegendem Abschnitt 3.2 dargelegten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge vor Steuern.

Jährliche Zuteilung von Long Term Incentives (LTI)

Jedes Jahr werden Führungskräften der Gruppe LTIs (Performance Shares) zugeteilt.

Diese LTIs stellen einen wesentlichen Teil ihrer gesamten variablen Vergütung dar, um den Führungskräften der Gruppe einen Anreiz zur Schaffung langfristigen Mehrwerts zu geben. Die Anzahl der zugeteilten LTIs orientiert sich an der Marktpraxis, wobei sichergestellt werden soll, dass der Gesamtbetrag der variablen Vergütung von Führungskräften (der sich zum einen aus Barzahlungen, zum anderen aus LTIs zusammensetzt) zwischen dem Median und dem dritten Quartil der Referenzunternehmen des Marktes liegt. Das Compensation & Governance Committee und das Board of Directors stellen jedoch sicher, dass kein Missverhältnis zwischen den den Führungskräften zugeteilten und gemäß IFRS bewerteten Performance Shares und der Summe der besagten Führungskräften gewährten Vergütung und Aktien besteht.

Die Performance Shares unterliegen allesamt Performance-Bedingungen (siehe Abschnitt 3.2), eine Zuteilung oder ein Mindestvorteil für die Begünstigten sind daher nicht garantiert.

Das Board of Directors hat auf Empfehlung seines Compensation & Governance Committee entschieden, dass Denis Duverne als Chairman des Board of Directors während seiner Amtszeit keine Performance Shares oder sonstige langfristige Anreize erhält.

Zusammenfassung der Mitgliedern des Management Committee gewährten Vergütung, Aktienoptionen und Performance Shares

Mitglieder des Management Committee Jahr 2018
(in Euro) Land Für das Jahr gewährte Vergütung Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares Wert der während des Jahres zugeteilten International Performance Shares
Thomas Buberl Chief Executive Officer Frankreich 3.234.959(a) 229.748 1.577.687 0
Summe andere Mitglieder des Management Committee(c) 19.886.304 1.506.333 2.617.521 7.636.604
Mitglieder des Management Committee Jahr 2018 Jahr 2019
(in Euro) SUMME Für das Jahr gewährte Vergütung Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares Wert der während des Jahres zugeteilten International Performance Shares SUMME
Thomas Buberl 5.042.394 3.063.544(a) 0 2.024.558 0 5.088.102(b)
Summe andere Mitglieder des Management Committee(c) 31.646.763 18.780.436 0 3.814.466 5.609.452 28.204.354

(a) Dieser Betrag umfasst den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2018 oder 2019, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.2 beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde. Der ausgezahlte Gesamtbetrag richtet sich nach Performance-Bedingungen und kann deshalb variieren.

(b) Dieser Betrag umfasst die Zahlung der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für 2019, deren Auszahlung bis zur Genehmigung durch die Hauptversammlung am 30. April 2020 zurückgehalten wird.

(c) Zum 31. Dezember 2019 bestand das Management Committee aus 13 Mitgliedern (gegenüber 11 zum 31. Dezember 2018).

An jedem Zuteilungstag wird der beizulegende Zeitwert von Aktienoptionen und Performance Shares gemäß IFRS ermittelt. Dabei handelt es sich um einen historischen Wert am Zuteilungstag, der für Bilanzierungszwecke, wie in Anhang 26.3.1 „Von der Gruppe ausgegebene aktienbasierte Vergütungsinstrumente“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ des Geschäftsberichts beschrieben, berechnet wird. Dieser Wert entspricht weder einem momentanen Marktwert noch einer aktuellen Bewertung dieser Optionen und Performance Shares oder den tatsächlichen Beträgen, die den Begünstigten möglicherweise ausbezahlt werden, wenn die Optionen ausgeübt oder die Performance Shares erworben werden.

Zum 27. Juni 2018 lagen der beizulegende Zeitwert einer Option bei 1,17 Euro für Optionen mit Performance-Bedingungen und der beizulegende Zeitwert einer Performance Share bei 14,06 Euro.

Zum 19. Juni 2019 belief sich der beizulegende Zeitwert einer Performance Share auf 15,17 Euro.

Zusammenfassung der Vergütung der Mitglieder des Management Committee für das Geschäftsjahr 2019

Jahr 2019
Mitglieder des Management Committee Land Für das Jahr gewährte Beträge
(in Euro) Festvergütung Variable Vergütung Sondervergütung Sitzungsgelder
Thomas Buberl Chief Executive Officer Frankreich 1.450.000 1.126.650(a) (b) 0 0
Summe andere Mitglieder des Management Committee 7.560.627 8.016.496 0 0
Jahr 2019
Mitglieder des Management Committee Während des Jahres gezahlte Beträge
(in Euro) Sachleistungen SUMME Festvergütung Variable Vergütung Sondervergütung Sitzungsgelder
Thomas Buberl 4.044 2.580.694 1.450.000 1.481.728 0 0
Summe andere Mitglieder des Management Committee 90.953 15.668.076 10.672.987 8.915.145 0 0
Jahr 2019
Mitglieder des Management Committee
(in Euro) Sachleistungen Summe
Thomas Buberl 4.044 2.935.772
Summe andere Mitglieder des Management Committee 90.953 19.679.085

(a) Dieser Betrag umfasst nicht den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2019, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.2 beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde.

(b) Gemäß Artikel L.225-100 III des französischen Handelsgesetzbuches wird die Auszahlung der variablen Vergütung des Chief Executive Officer für 2019 bis zur Genehmigung durch die Hauptversammlung am 30. April 2020 zurückgehalten.

Zusammenfassung der Vergütung der Mitglieder des Management Committee für das Geschäftsjahr 2018

Jahr 2018
Mitglieder des Management Committee Land Für das Jahr gewährte Beträge
(in Euro) Festvergütung Variable Vergütung Sondervergütung Sitzungsgelder
Thomas Buberl Chief Executive Officer Frankreich 1.450.000 1.207.850(a) - 106.250
Summe andere Mitglieder des Management Committee 7.067.297 10.467.895 - 313.944
Jahr 2018
Mitglieder des Management Committee Während des Jahres gezahlte Beträge
(in Euro) Sachleistungen Summe(b) Festvergütung Variable Vergütung(b) Sondervergütung Sitzungsgelder
Thomas Buberl 4.044 2.717.309 1.450.000 1.175.885 - 106.250
Summe andere Mitglieder des Management Committee 116.304 17.814.864 9.080.169 7.512.739 - 313.944
Jahr 2018
Mitglieder des Management Committee
(in Euro) Sachleistungen Summe
Thomas Buberl 4.044 2.736.179
Summe andere Mitglieder des Management Committee 161.565 17.068.417

(a) Dieser Betrag umfasst nicht den Anteil der variablen Vergütung in Bezug auf 2018, der in Übereinstimmung mit dem in Abschnitt 3.2 beschriebenen Mechanismus zurückgestellt wurde.

(b) Die Sitzungsgelder werden zu max. 70 % von der variablen Vergütung abzogen.

Die leitenden Mandatsträger erhalten keine Sitzungsgelder von AXA SA.

Die in oben stehenden Tabellen angegebenen Sitzungsgelder wurden für Ämter in Gesellschaften der AXA Gruppe gezahlt und werden zu 70 % (ihres Nettowerts) von der variablen Vergütung desselben Jahres in Übereinstimmung mit den für sämtliche Mitarbeiter, die Sitzungsgelder erhalten, geltenden Richtlinien der Gruppe abgezogen. Dieses Prinzip eines Abzugs von 70 % der gezahlten Sitzungsgelder soll das Fehlen von Beitragszahlungen (z. B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rente) seitens des Begünstigten aufgrund des Rückgangs der Bruttovergütung ausgleichen.

Die einzigen Sachleistungen von Thomas Buberl, Henri de Castries und Denis Duverne sind ein Firmenwagen.

Vergütungsquoten

Gemäß den geltenden Vorschriften und den AFEP-Richtlinien ist in der nachstehenden Tabelle das Verhältnis der 2019 gezahlten oder gewährten Vergütung des Chief Executive Officer und des Chairman gegenüber dem Mittelwert und dem Median der Vergütung der Mitarbeiter der Holding-Gesellschaft in Frankreich (AXA SA)[70] sowie - auf freiwilliger Basis - gegenüber den Mitarbeitern der Konzernunternehmen mit Sitz in Frankreich[71] im Jahr 2019 angegeben.

Geschäftsjahr 2019 Verhältnis zum Mittelwert der Vergütung der Mitarbeiter von AXA SA Verhältnis zum Median der Vergütung der Mitarbeiter von AXA SA Verhältnis zum Mittelwert der Vergütung der Mitarbeiter von AXA Frankreich Verhältnis zum Median der Vergütung der Mitarbeiter von AXA Frankreich
(während des Geschäftsjahres 2019 gezahlte oder gewährte Vergütung)(a)
Vergütung des Chief Executive Officer 2,26 1,95 70,11 91,85
Vergütung des Chairman 0,51 0,44 15,76 20,64

(a) Die für die Angaben in der vorstehenden Tabelle einbezogenen Vergütungselemente sind: die feste und die variable Vergütung, LTIs (Wert gemäß IFRS), Sitzungsgelder, Sachleistungen und Gewinnbeteiligungen, die der jeweiligen Führungskraft oder dem jeweiligen Mitarbeiter während des Geschäftsjahres gezahlt oder gewährt wurden.

Gemäß den geltenden Vorschriften zeigt die nachfolgende Tabelle die Entwicklung der folgenden Elemente in den letzten fünf Geschäftsjahren: (i) die Vergütung der Geschäftsleitung des Unternehmens (AXA SA), (ii) die Performance von AXA und (iii) der Mittelwert der Vergütung der Mitarbeiter des Unternehmens (AXA SA). Auf freiwilliger Basis sind angegeben: (iv) die Vergütung der Mitarbeiter der Konzernunternehmen mit Sitz in Frankreich und (v) die vorstehend genannten Verhältnisse.

Entwicklung (in %) zwischen 2015 und 2016 Entwicklung (in %) zwischen 2016 und 2017 Entwicklung (in %) zwischen 2017 und 2018 Entwicklung (in %) zwischen 2018 und 2019
Vergütung des Chairman & CEO(a) -30,08 %(b) - - -
Vergütung des Chief Executive Officer (CEO)(c) - -(d) +4,44 %(e) +6,70 %
Vergütung des Chairman(f) - 0,00 %(7) 0,00 % 0,00 %
Performance von AXA (operatives Ergebnis je Aktie) +4 % +7 % +3 % +5 %
Mittelwert der Vergütung der Mitarbeiter von AXA SA -18,49 % +16,74 % +16,28 % -6,05 %
Mittelwert der Vergütung der Mitarbeiter von AXA-Konzernunternehmen in Frankreich +1,13 % +1,75 % +3,51 % +2,52 %
Verhältnis der Vergütung des Chairman & CEO von AXA SA und des Mittelwerts der Vergütung der Mitarbeiter von AXA SA -14,22 %(b) - - -
Verhältnis der Vergütung des CEO von AXA SA und des Mittelwerts der Vergütung der Mitarbeiter von AXA SA - -(d) -10,19 %(e) +13,57 %
Verhältnis der Vergütung des Chairman von AXA SA und des Mittelwerts der Vergütung der Mitarbeiter von AXA SA - -14,35 %(g) -14,01 % +6,44 %
Verhältnis der Vergütung des Chairman & CEO von AXA SA und des Median der Vergütung der Mitarbeiter von AXA SA -23,49 %(b) - - -
Verhältnis der Vergütung des CEO von AXA SA und des Median der Vergütung der Mitarbeiter von AXA SA - -(d) -5,73 %(e) +4,51 %
Verhältnis der Vergütung des Chairman von AXA SA und des Median der Vergütung der Mitarbeiter von AXA SA - -14,23 %(g) -9,74 % -2,06 %
Verhältnis der Vergütung des Chairman & CEO von AXA SA und des Mittelwerts der Vergütung der Mitarbeiter von AXA Frankreich -30,86 %(b) - - -
Verhältnis der Vergütung des CEO von AXA SA und des Mittelwerts der Vergütung der Mitarbeiter von AXA Frankreich - -(d) +0,89 %(e) +4,08 %
Verhältnis der Vergütung des Chairman von AXA SA und des Mittelwerts der Vergütung der Mitarbeiter von AXA Frankreich - -1,73 %(g) -3,40 % -2,45 %
Verhältnis der Vergütung des Chairman & CEO von AXA SA und des Median der Vergütung der Mitarbeiter von AXA Frankreich -31,49 %(b) - - -
Verhältnis der Vergütung des CEO von AXA SA und des Median der Vergütung der Mitarbeiter von AXA Frankreich - -(d) +1,57 %(e) +3,68 %
Verhältnis der Vergütung des Chairman von AXA SA und des Median der Vergütung der Mitarbeiter von AXA Frankreich - -2,27 %(g) -2,75 % -2,83 %

(a) Die Amtszeit des Chairman & CEO endete am 1. September 2016.

(b) Die dem Chairman & CEO im Jahr 2016 gewährte Barvergütung wurde für die Darstellung in der vorstehenden Tabelle annualisiert. Dem Chairman & CEO wurden 2016 (Jahr des Ausscheidens) keine Long Term Incentives gewährt.

(c) Der CEO wurde am 1. September 2016 ernannt.

(d) Für die Amtszeit des CEO im Jahr 2016 wurde keine variable Vergütung gewährt.

(e) Die dem CEO im Jahr 2017 gewährte variable Vergütung wurde für die Darstellung in der vorstehenden Tabelle annualisiert.

(f) Der Chairman wurde am 1. September 2016 ernannt.

(g) Die dem Chairman im Jahr 2016 gewährte Vergütung wurde für die Darstellung in der vorstehenden Tabelle annualisiert.

Sitzungsgelder

Sitzungsgelder

Während des Geschäftsjahres 2019 haben die Mitglieder des Board of Directors, mit Ausnahme der leitenden Mandatsträger, nur Sitzungsgelder als Vergütung von dem Unternehmen erhalten. Die Höhe der Sitzungsgelder für die einzelnen Mitglieder des BoD von AXA ist in der unten stehenden Tabelle angegeben.

(Bruttobeträge in Euro) 2020 gezahlte Sitzungsgelder für 2019 2019 gezahlte Sitzungsgelder für 2018
Momentane Mitglieder des Board of Directors
Denis Duverne - Chairman des Board of Directors 0 0
Thomas Buberl - Chief Executive Officer 0 0
Patricia Barbizet 100.452,89 58.374,91
Martine Bièvre(a) (b) 81.534,92 45.556,12
Jean-Pierre Clamadieu - Senior Independent Director seit 24. April 2019 176.418,14 103.085,99
Bettina Cramm(a) 108.150,55 59.648,37
Irene Dorner 127.586,44 125.968,16
Rachel Duan 95.495,08 58.374,91
André François-Poncet 137.375,55 137.309,10
Angelien Kemna 132.900,08 135.195,00
Stefan Lippe 213.490,23 215.754,52
François Martineau 81.534,92 81.354,91
Ramon de Oliveira 180.722,80 179.078,19
Doina Palici-Chehab 110.759,92 108.074,35
Elaine Sarsynski 132.900,08 75.519,13
Ehemalige Mitglieder des Board of Directors
Jean-Martin Folz - Senior Independent Director bis 24. April 2019 70.678,39 219.824,42
Isabelle Kocher - 20.791,44
Suet Fern Lee - 37.177,12
Deanna Oppenheimer - 47.246,71
Summe 1.750.000,00 1.708.333,33

(a) Die die Mitarbeiter vertretenden Mitglieder des BoD Martine Bièvre und Bettina Cramm sind bei Tochtergesellschaften der Gesellschaft angestellt und erhalten als solche eine Vergütung, die in keinem Zusammenhang mit ihrem Amt steht. Ihre Vergütung als Mitarbeiter wird daher nicht veröffentlicht.

(b) Die Sitzungsgelder von Martine Bièvre, ein die Mitarbeiter vertretendes Mitglied des BoD, wurden auf ihren Wunsch hin von der Gesellschaft direkt an die „Fédération des Banques et des Assurances CFDT“ (französische Gewerkschaftsorganisation) gezahlt.

Kriterien der Zuteilung von Sitzungsgeldern

Der Gesamtbetrag der jährlichen Sitzungsgelder für die Mitglieder des Board of Directors wurde von der Hauptversammlung am 25. April 2018 auf 1.900.000 Euro festgesetzt.

Das Unternehmen zahlt keine Sitzungsgelder an die leitenden Mandatsträger (d. h. Chairman des Board of Directors und Chief Executive Officer).

Der Gesamtmaximalbetrag der Sitzungsgelder wird von der Hauptversammlung in Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften festgelegt und von dem Board of Directors gemäß seiner Geschäftsordnung an die einzelnen Mitglieder verteilt (in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex wird ein geringer Anteil der Gelder zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern des Board of Directors als Festhonorar aufgeteilt):

- Ein von dem Board of Directors festgesetzter Betrag wird jährlich an den Senior Independent Director gezahlt (festgelegt auf 80.000 Euro).

- 65 % des Restbetrages werden folgendermaßen verteilt: 40 % davon werden zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern des BoD aufgeteilt und als Festhonorar gezahlt und 60 % davon werden gemäß der Anwesenheit bei Sitzungen verteilt.

- Die restlichen 35 % werden vom Board of Directors folgendermaßen zwischen den Ausschüssen des BoD aufgeteilt: 25 % an das Finance Committee, 25 % an das Compensation & Governance Committee und 50 % an das Audit Committee. Jeder Ausschuss teilt dann den erhaltenen Betrag folgendermaßen unter seinen Mitgliedern auf: 40 % davon werden zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern aufgeteilt und als Festhonorar gezahlt und 60 % davon werden gemäß der Anwesenheit bei Sitzungen verteilt, wobei der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses jeweils ein doppeltes Honorar erhält.

Doina Palici-Chehab, Mitglied des Board of Directors als Vertreterin der Belegschaftsaktionäre der AXA Gruppe, erhielt 2019 eine Bruttovergütung in bar von 1.579.943 Euro in Zusammenhang mit ihrer Position als Chief Integration Officer. Diese Vergütung besteht aus einer Festvergütung von 700.000 Euro und einer variablen Vergütung von 879.943 Euro.

Performance Shares und International Performance Shares

Performance Shares dienen dazu, die Leistungen der besten Talente und Mitarbeiter mit zentralen Fähigkeiten anzuerkennen und diese zu motivieren, indem ihre Interessen mittel- bis langfristig mit der allgemeinen Performance der AXA Gruppe, ihrer operativen Gesellschaften/Geschäftseinheiten sowie der Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang gebracht werden. Performance Shares führen aufgrund der Möglichkeit der Lieferung bestehender Aktien - von der bislang Gebrauch gemacht wurde - allgemein zu einer geringeren Verwässerung für die Aktionäre.

Performance Shares werden für gewöhnlich Begünstigten mit Wohnsitz in Frankreich zugeteilt, während International Performance Shares für gewöhnlich Begünstigten mit Wohnsitz außerhalb von Frankreich zugeteilt werden.

Zuteilungsverfahren

Innerhalb der von den Aktionären genehmigten mehrjährigen Obergrenze stimmt das Board of Directors allen Performance-Share-Plänen vor ihrer Einführung zu.

Jedes Jahr genehmigt das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee die Zuteilung eines globalen Pools an Performance Shares.

Die Empfehlungen für Zuteilungen von Performance Shares werden vom Management jeder operativen Gesellschaft und den Leitern der funktionellen Abteilungen der Gruppe abgegeben. Diese Empfehlungen werden von der Geschäftsleitung überprüft, um Einheitlichkeit auf globaler Ebene und die Einhaltung der internen Gleichheitsgrundsätze der Gruppe sicherzustellen. Über individuelle Zuteilungen von Performance Shares entscheidet dann das Board of Directors, wobei individuellen Zuteilungen an den Chief Executive Officer und andere Mitglieder des Management Committee ein Vorschlag des Compensation & Governance Committee vorangehen muss, der sämtliche Vergütungselemente sowie die von der Gruppe in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Beratungsfirma im Bereich Vergütung durchgeführten Studien berücksichtigt. Des Weiteren hängt die Zuteilung an Vorsitzende der Geschäftsleitung von AXA von der Erfüllungsquote der vorab vom Board of Directors definierten strategischen Zielen ab.

Das Board of Directors beschloss zudem, dass die Gesamtanzahl der Führungskräften des Unternehmens jährlich zugeteilten Performance Shares 10 % der Gesamtanzahl der während desselben Jahres zugeteilten Performance Shares nicht übersteigen darf, um eine übermäßige Konzentration der den leitenden Mandatsträgern zugeteilten Performance Shares zu verhindern.

Regelungen in Bezug auf Performance Shares und Performance-Bedingungen

Jeder Begünstigte erhält eine erste vorläufige Zuteilung von Performance Shares, anhand der die tatsächliche Anzahl an Aktien berechnet wird, die nach Ablauf eines 3-jährigen Performance-Zeitraums endgültig zugeteilt werden.

Während des Performance-Zeitraums unterliegen alle ursprünglich zugeteilten Performance Shares Performance-Bedingungen, ungeachtet des Status des Begünstigten. Diese Kriterien messen sowohl die finanzielle als auch die operationelle Performance der AXA Gruppe sowie die Performance der operativen Gesellschaft des Begünstigten gemäß vorab bestimmten Zielen.

Die Art dieser Kriterien sowie der damit verbundenen Ziele werden regelmäßig vom Board of Directors festgelegt und überprüft, in Abhängigkeit der Entwicklung der strategischen Ziel der Gruppe und nach Berücksichtigung von Marktpraktiken sowie regulatorischen Änderungen. So waren in den letzten Jahren die für diesen Zweck verwendeten Performance-Kriterien verknüpft mit (i) dem operativen Ergebnis und dem bereinigten Gewinn, um die Performance der operativen Gesellschaften zu messen, und (ii) dem bereinigten Ergebnis je Aktie, um die Performance der AXA Gruppe zu messen.

Die Erfüllungsquote der Performance-Kennzahlen („Performance-Quote“) wird zur Bestimmung der Anzahl an Aktien verwendet, die von den Begünstigten am Ende des Erwerbszeitraums endgültig erworben werden, sofern der Begünstigte weiter bei der AXA Gruppe angestellt ist. Die Anzahl an endgültig zugeteilten Performance Shares entspricht daher der Anzahl an ursprünglich zugeteilten Performance Shares multipliziert mit der Performance-Quote, die zwischen 0 % und 130 % liegen kann.

Die Performance der AXA Gruppe erhält eine Gewichtung von 40 % der Gesamtperformance, während die jeweilige operative Gesellschaft mit 50 % gewichtet wird. Bei Begünstigten in Funktionen der Gruppe (einschließlich Vorsitzenden der Geschäftsleitung von AXA) und Leitern der Kontrollfunktionen ist die berücksichtigte operative Gesellschaft die AXA Gruppe.

Seit der Zuteilung 2016 wurden zwei neue relative Performance-Kriterien für die Berechnung der Gesamtperformance eingeführt:

- Ein Kriterium in Verbindung mit Corporate Responsibility - CR (basierend auf dem Dow Jones Sustainability Index, DJSI) fließt zu 10 % in die gesamte Performance-Quote ein. Entsprechend wird der von AXA gemäß dem DJSI während des Erwerbszeitraums erzielte Durchschnitts-Score mit den Durchschnitts-Scores der anderen im DJSI enthaltenen Unternehmen über den gleichen Zeitraum verglichen. Folglich werden gemäß dieser Kennzahl

-- keine Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA unter dem 75. Perzentil liegt[72],

-- 80 % der Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA im 75. Perzentil liegt,

-- 100 % der Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA im 85. Perzentil liegt,

-- maximal 130 % der Aktien zugeteilt, falls der Score von AXA im 95. Perzentil oder darüber liegt.

Innerhalb dieser Bandbreite wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.

- Ein finanzielles Kriterium der relativen Performance dient zum Vergleich des Anstiegs der Gesamtrendite der AXA-Aktie (Total Shareholder Return, „TSR“) mit dem Anstieg der TSR des Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP[73]), um die gesamte Performance-Quote um maximal fünf Punkte nach oben oder unten zu korrigieren. Entsprechend führt eine Outperformance von AXA (150 % oder mehr) gegenüber dem SXIP-Index zu einer maximalen Erhöhung der gesamten Performance-Quote um 5 Punkte (vorbehaltlich der Obergrenze von 130 % der gesamten Performance-Quote) und eine Underperformance (75 % oder weniger) gegenüber dem SXIP-Index zu einer maximalen Herabstufung der gesamten Performance-Quote um 5 Punkte. Innerhalb dieser Bandbreite wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.

Die gesamte Performance-Quote wird daher wie folgt berechnet: [10 % CR (DJSI) + 40 % Performance der Gruppe (bereinigtes Ergebnis je Aktie) + 50 % Performance der operativen Gesellschaft [Durchschnitt (bereinigter Gewinn + operatives Ergebnis)] +/- 5 Punkte relative Performance (TSR) bis zu einer Obergrenze von 130 %.

Ab der Zuteilung 2017 ist das Performance-Ziel mit den finanziellen Zielen des Strategieprogramms im Performance-Zeitraum (d. h. drei Jahre) verknüpft.

Im Falle einer 100%igen Erreichung der Ziele des Strategieprogramms („Ziel“) würde die Anzahl der zum Ende des Erwerbszeitraums endgültig zugeteilten Aktien der Anzahl der ursprünglich zugeteilten Performance Shares entsprechen.

Dementsprechend gilt für alle Begünstigten mit Ausnahme der Führungskräfte und der Mitglieder des Management Committee von AXA Folgendes. Falls die Performance:

- geringer als 80 % der für die Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance ist, würde dem Begünstigten zum Ende des Erwerbszeitraums keine Aktie geliefert, folglich wird den Begünstigten keine Mindestzuteilung oder Mindestvorteil garantiert.

- 80 % der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 80 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.

- 100 % der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 100 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.

- 130 % (oder mehr als 130 %) der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 130 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.

Für die Führungskräfte und die Mitglieder des Management Committee von AXA gilt Folgendes. Falls die Performance:

- geringer als die durchschnittlichen kumulierten Ergebnisse der letzten drei Jahre unmittelbar vor dem Zuteilungsdatum entspricht, würde dem Begünstigten zum Ende des Erwerbszeitraums keine Aktie geliefert. Ohne Wachstum würden folglich keine Aktien gewährt und keine potenzielle Underperformance belohnt.

- 100 % der durchschnittlichen kumulierten Ergebnisse der letzten drei Jahre unmittelbar vor dem Zuteilungsdatum entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 50 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen (das Board of Directors hat auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee entschieden, diesen Grenzwert ab der Zuteilung 2020 auf 40 % zu senken).

- 100 % der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 100 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.

- 130 % (oder mehr als 130 %) der erforderlichen Performance zur Erfüllung des Ziels entspricht, würde die Anzahl der endgültig zugeteilten Aktien 130 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Aktien entsprechen.

Innerhalb der verschiedenen oben dargelegten Performance-Bandbreiten wird die Anzahl an endgültig den Begünstigten zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit von der erzielten Performance berechnet, gemessen an den verschiedenen Kennzahlen.

Sollte darüber hinaus die AXA Gruppe während eines Geschäftsjahres des Erwerbszeitraums keine Dividende zahlen, würde die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien automatisch durch zwei geteilt.

Die Performance-Bedingungen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

Vorsitzende der Geschäftsleitung und Management Committee Sonstige Begünstigte
Für 100 % der Aktien Für 100 % der Aktien
Performance % zugeteilt Performance % zugeteilt
Performance der Gruppe (40 %) Untergrenze 100 % des durchschnittlichen bereinigten Gewinns je Aktie (AEPS) der letzten drei Jahre unmittelbar vor dem Zuteilungsdatum 50 % (40 % ab der Zuteilung 2020) Untergrenze 80 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 80 %
Bereinigter Gewinn je Aktie Ziel AEPS-Ziel 100 % Ziel AEPS-Ziel 100 %
Obergrenze bei 130 % Outperformance 130 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 130 % Outperformance 130 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 130 %
Vorsitzende der Geschäftsleitung und Management Committee Sonstige Begünstigte
Für 100 % der Aktien Für 100 % der Aktien
Performance % zugeteilt Performance % zugeteilt
Performance der operativen Gesellschaft (50 %) Untergrenze 100 % des durchschnittlichen bereinigten Gewinns (AE) und des durchschnittlichen operativen Ergebnisses (UE) der letzten drei Jahre unmittelbar vor dem Zuteilungsdatum 50 % (40 % ab der Zuteilung 2020) Untergrenze 80 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 80 %
Durchschnitt (bereinigter Gewinn + operatives Ergebnis) Ziel AE- + UE-Ziel 100 % Ziel AE- + UE-Ziel 100 %
Obergrenze bei 130 % Outperformance 130 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 130 % Outperformance 130 % der zur Erfüllung des Ziels erforderlichen Performance 130 %
Für alle Begünstigten
Für 100 % der Aktien
Performance % zugeteilt
CR-Kriterium (10 %) Untergrenze Score von AXA = 75. Perzentil 80 %
Score von AXA ggü. DJSI mit Obergrenze bei 130 % Ziel Score von AXA = 85. Perzentil 100 %
Outperformance Score von AXA ≥ 95. Perzentil 130 %

Berechnung der gesamten Performance-Quote = [40 % Performance der Gruppe + 50 % Performance der operativen Gesellschaft + 10 % CR-Kriterium] +/- 5 Punkte gemäß dem Score von AXA ggü. einem Kriterium der relativen Performance (TSR)

Wird während eines Geschäftsjahres des Erwerbszeitraums keine Dividende gezahlt, wird die Performance-Quote durch zwei geteilt.

In jedem Fall wird die Gesamtanzahl der endgültig zugeteilten Aktien bei 130 % der ursprünglichen Zuteilung nach oben begrenzt

Die allen Begünstigten (mit Ausnahme der Mitglieder des Management Committee) 2019 zugeteilten Performance Shares und International Performance Shares unterlagen einem Erwerbszeitraum von drei Jahren, der dem Zeitraum der Performance-Messung entspricht. Für sie galten nach dem Erwerbszeitraum jedoch keinen Verkaufsbeschränkungen (keine Haltefrist).

Die den Mitgliedern des Management Committee, einschließlich des Chief Executive Officer, zugeteilten Performance Shares wurden zum Ende eines dreijährigen Erwerbszeitraums erworben und durften über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht veräußert werden.

Die den Mitgliedern des Management Committee zugeteilten International Performance Shares unterlagen einem dreijährigen Performance-Zeitraum gefolgt von einem Zeitraum von einem Jahr, in dem der Erwerb zurückgestellt war.

Die sich auf International Performance Shares beziehende Beträge werden jährlich als variable Kosten gebucht. Sie verwässern den Anteilsbesitz von Aktionären nicht, da keine neuen Aktien ausgegeben werden. Die Zahlung erfolgt in Aktien. Ist diese Art der Zahlung aus rechtlichen, steuerlichen oder anderen Gründen nicht möglich, kann die Zahlung in bar erfolgen.

Die den Mitgliedern des Management Committee (mit Ausnahme des Chief Executive Officer) 2020 gewährten Performance Shares und International Performance Shares werden nach einem Erwerbszeitraum von drei Jahren erworben, der dem Zeitraum der Performance-Messung entspricht. 50 % der Aktien unterliegen einer Haltefrist von zwei Jahren. Die dem Chief Executive Officer gewährten Performance Shares werden zum Ende eines dreijährigen Erwerbszeitraums erworben und dürfen während einer zweijährigen Haltefrist nicht veräußert werden.

Übersicht über die Performance-Shares-Pläne

International-Performance-Shares-Pläne

Tag der Zuteilung (Board of Directors) 19.06.2015 06.06.2016 21.06.2017 27.06.2018 19.06.2019 12.03.2020
Gesamtanzahl an Begünstigten 5.093 4.968 5.200 4.507 4.279 3.978
Gesamtzahl der zugeteilten International Performance Shares 5.737.538 6.324.271 5.759.830 4.531.764 4.514.526 6.314.782
davon zugeteilt an:
Führungskräfte:
Thomas Buberl 28.727(a) 40.341(a) - - - -
Denis Duverne - - - - - -
Doina Palici-Chehab 7.692 8.589 8.700 - - -
Erwerbszeitpunkt der International Performance Shares 19.06.2019 06.06.2020 21.06.2021 27.06.2022 19.06.2022(b) 12.03.2023(d)
Anzahl der zum 31.12.2019 erworbenen International Performance Shares 4.801.867 421(c) 4.748(c) 837(c) 0 -
Anzahl der annullierten International Performance Shares 1.164.783 1.360.183 937.240 415.282 103.836 -
Saldo am 31.12.2019 0 4.955.919 4.818.938 4.115.838 4.410.690 -

(a) Thomas Buberl vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA zugeteilte International Performance Shares.

(b) Für die Mitglieder des Management Committee gilt eine einjährige Zurückstellung für den Erwerb.

(c) Im Voraus erworbene Aktien nach einem Todesfall.

(d) Für 50 % der International Performance Shares der Mitglieder des Management Commitee gilt eine zweijährige Haltefrist.

Performance-Shares-Pläne

Datum der Hauptversammlung 23.04.2014 27.04.2016 27.04.2016 27.04.2016 24.04.2019 24.04.2019
Tag der Zuteilung (Board of Directors) 19.06.2015 06.06.2016 21.06.2017 27.06.2018 19.06.2019 12.03.2020
Gesamtanzahl an Begünstigten 2.250 2.342 2.673 2.812 2.793 2.623
Gesamtzahl der zugeteilten Performance Shares 2.459.256 2.358.236 2.486.368 2.979.171 2.961.225 4.020.077
davon zugeteilt an:
Führungskräfte:
Thomas Buberl - - 100.526 112.211 133.458 168.648
Denis Duverne 82.603 0 0 0 0 0
Doina Palici-Chehab - - - 18.644 22.440 29.620
Erwerbszeitpunkt der Aktien 19.06.2018 06.06.2019(a) 21.06.2020(b) 27.06.2021(c) 19.06.2022 12.03.2023
Ende der Haltefrist 19.06.2020 06.06.2021 21.06.2022 27.06.2023 19.06.2022(d) 12.03.2023(f)
Anzahl der erworbenen Aktien zum 31.12.2019 2.275.750 2.036.436 147(e) 168(e) - -
Anzahl der annullierten Performance Shares 190.195 254.447 195.804 98.170 17.105 -
Saldo am 31.12.2019 0 42.643 2.290.451 2.880.872 2.944.120 -

(a) Elf Mitarbeiter haben gemäß den Regelungen des Plans den Übertragungskalender 4+0 gewählt (Erwerb zum 6. Juni 2020 ohne Haltefrist), da sie ihren Wohnsitz in Frankreich während des Erwerbszeitraums aufgegeben haben.

(b) Drei Mitarbeiter haben gemäß den Regelungen des Plans den Übertragungskalender 4+0 gewählt (Erwerb zum 21. Juni 2021 ohne Haltefrist), da sie ihren Wohnsitz in Frankreich während des Erwerbszeitraums aufgegeben haben.

(c) Sechs Mitarbeiter haben gemäß den Regelungen des Plans den Übertragungskalender 4+0 gewählt (Erwerb zum 27. Juni 2022 ohne Haltefrist), da sie ihren Wohnsitz in Frankreich während des Erwerbszeitraums aufgegeben haben.

(d) Für die Mitglieder des Management Commitee (einschließlich des Chief Executive Officer von AXA) gilt eine zweijährige Haltefrist.

(e) Im Voraus erworbene Aktien nach einem Todesfall.

(f) Für 100 % der Performance Shares des Chief Executive Officer von AXA und 50 % der Performance Shares der übrigen Mitglieder des Management Commitee gilt eine zweijährige Haltefrist.

Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag - Monat - Jahr angegeben.

Führungskräften 2019 und 2020 zugeteilte Performance Shares / International Performance Shares

Führungskräfte Planzeitpunkt Art des Plans Anzahl der zugeteilten Aktien % des Eigenkapitals Wert (in Euro)
Thomas Buberl Chief Executive Officer 19.06.2019 Performance Shares 133.458 0,006 % 2.024.558
12.03.2020 Performance Shares 168.648 0,007 % 1.548.189
Denis Duverne Chairman des Board of Directors - - - - -
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 19.06.2019 Performance Shares 22.440 0,001 % 367.792
12.03.2020 Performance Shares 29.620 0,001 % 290.868
Führungskräfte Erwerbszeitpunkt Ende der Haltefrist Performance-Bedingungen
Thomas Buberl 19.06.2022 19.06.2024 Bereinigter Gewinn je Aktie
Bereinigter Gewinn
Operatives Ergebnis
12.03.2023 12.03.2025 Bereinigter Gewinn je Aktie
Bereinigter Gewinn
Operatives Ergebnis
Denis Duverne - - -
Doina Palici-Chehab 19.06.2022 19.06.2022 Bereinigter Gewinn je Aktie
Bereinigter Gewinn
Operatives Ergebnis
12.03.2023 12.03.2023 Bereinigter Gewinn je Aktie
Bereinigter Gewinn
Operatives Ergebnis

Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag - Monat - Jahr angegeben.

Der beizulegende Zeitwert der Performance Shares wird gemäß IFRS ermittelt. Er entspricht einem historischen Wert am Zuteilungstag, der für Bilanzierungszwecke, wie in Anhang 26.3.1 „Von der Gruppe ausgegebene aktienbasierte Vergütungsinstrumente“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts beschrieben, berechnet wird. Dieser Wert entspricht weder einem momentanen Marktwert noch einer aktuellen Bewertung dieser Performance Shares oder den tatsächlichen Einkünften bei Erwerb der Performance Shares.

Gemäß dem Compliance and Ethics Guide von AXA ist es sämtlichen Mitarbeitern (auch den Führungskräften des Unternehmens) untersagt, Transaktionen zur Absicherung des Werts von aktienbasierten Vergütungsprämien (Performance Shares) durchzuführen, die ihnen im Rahmen eines von AXA oder einer ihrer Tochtergesellschaften verwalteten Plans oder Schemas zugeteilt wurden. Diese Beschränkung gilt ab dem Tag der Zuteilung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Begünstigte die der Prämie zugrunde liegenden Wertpapiere erhält, z. B. der Wegfall der Beschränkungen für Performance Shares oder ähnliche Ereignisse. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex verpflichten sich die Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens formell, keine Sicherungsgeschäfte durchzuführen.

Von Führungskräften 2019 erworbene Performance Shares / International Performance Shares

Führungskräfte Planzeitpunkt Art des Plans Anzahl der zugeteilten Aktien Erwerbszeitpunkt
Thomas Buberl Chief Executive Officer 19.06.2015 International Performance Shares 28.727 19.06.2019
Denis Duverne Chairman des Board of Directors - - - -
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 19.06.2015 International Performance Shares 7.692 19.06.2019
Führungskräfte Während des Jahres erworbene Aktien Performance-Quote über den Erwerbszeitraum Ende der Haltefrist
Thomas Buberl 32.788 114 %(a) 19.06.2019
Denis Duverne - - -
Doina Palici-Chehab 7.193 94 %(b) 19.06.2019

(a) Die Performance-Quote von 114 % kommt wie folgt zustande: 1/3 × 106 % (bereinigter Gewinn je Aktie) + 2/3 × 118 % (bereinigter Gewinn und operatives Ergebnis).

(b) Die Performance-Quote von 94 % kommt wie folgt zustande: 1/3 × 106 % (bereinigter Gewinn je Aktie) + 2/3 × 87 % (bereinigter Gewinn und operatives Ergebnis).

Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag - Monat - Jahr angegeben.

Performance Shares / International Performance Shares der einzelnen Führungskräfte, deren Haltefrist 2019 abläuft

Führungskräfte Planzeitpunkt Anzahl der Aktien, für die während des Jahres die Haltefrist ablief Tag der Verfügbarkeit
Thomas Buberl Chief Executive Officer 19.06.2015 32.788 19.06.2019
Denis Duverne Chairman des Board of Directors 24.03.2014 111.745 24.03.2019
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 19.06.2015 7.193 19.06.2019

Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag - Monat - Jahr angegeben.

Aktienoptionen

Zwischen 1989 und 2018 teilte AXA den leitenden Mandatsträgern und Mitarbeitern in Frankreich und im Ausland Aktienoptionen zu. Zweck dieser Zuteilungen war es, die Begünstigten an der Kursentwicklung der AXA-Aktie teilhaben zu lassen und sie langfristig zu guten Leistungen zu motivieren. Nachdem die Zahl der Begünstigten von Aktienoptionen in den vergangenen Jahren schrittweise reduziert worden war, beschloss das Board of Directors von AXA 2019 auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee, die Zuteilung von Aktienoptionen an Führungskräfte und Mitarbeiter von AXA einzustellen, um die Vergütungspolitik von AXA zu vereinfachen und den Marktpraktiken und den Forderungen mehrerer institutioneller Anleger gerecht zu werden.

Die vorherigen Pläne bleiben weiterhin bis zu ihrem Ablauf gültig (maximal zehn Jahre). Die Aktienoptionen wurden zum Marktwert (ohne Abschlag) gewährt und in Tranchen ausübbar, im Allgemeinen zu je einem Drittel zwischen drei und fünf Jahren nach dem Zuteilungstag.

Gemäß den Regelungen des Aktienoptionsplans verlieren Begünstigte, die die Gruppe verlassen, das Recht auf Ausübung ihrer Optionen.

Am 31. Dezember 2019 hielten mehr als 2.100 Mitarbeiter von AXA insgesamt 15.154.663 ausstehende Optionen, was 0,63 % des Aktienkapitals des Unternehmens zu diesem Datum entspricht.

Performance-Bedingungen

Sämtliche den Mitgliedern des Management Committee bis 2018 zugeteilten Optionen unterlagen bestimmte Performance-Bedingungen. Diese Performance-Bedingung galt auch für die letzte Tranche einer jeden Optionszuteilung (d. h. das letzte Drittel der zugeteilten Optionen) für alle Begünstigten von Optionen.

Gemäß dieser Performance-Bedingung werden die Optionen nur dann vollständig ausübbar, wenn die AXA-Aktie mindestens genauso gut wie der Referenzindex des Versicherungssektors über den gleichen Zeitraum abschneidet.[74] Keine unter Vorbehalt einer solchen Performance-Bedingung zugeteilte Option kann ausgeübt werden, solange dieses Kriterium nicht erfüllt ist. Diese externe Performance-Bedingung verknüpft den Erwerb des Rechts zur Ausübung der Optionen an die Erfüllung eines vollständig objektiven und einsehbaren Performance-Ziels und ermöglicht die Bewertung der relativen Performance von AXA verglichen mit ihren wichtigsten europäischen Mitbewerbern über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.

Ist die Performance-Bedingung zum Verfallsdatum der Optionen nicht erfüllt, verfallen diese Optionen automatisch.

Darüber hinaus hat das Board of Directors entschieden, dass für alle 2017 und 2018 zugeteilten Optionen eine zweite Performance-Bedingung gilt, gemäß der es Begünstigten nicht möglich ist, ihre Aktienoptionen auszuüben, wenn die Gruppe einen Jahresfehlbetrag verbucht - und zwar über den gesamten Zeitraum, in dem dies der Fall ist.

Übersicht über die Aktienoptionspläne

Datum der Hauptversammlung 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 20.03.2009 20.03.2009 02.04.2009 10.06.2009 10.06.2009
Gesamtanzahl an Begünstigten 4.627 759 28 29 17
Gesamtanzahl der Aktien, die gezeichnet(a) 4.870.844 407.692 114.324 22.291 2.137.462
oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet
oder erworben werden können von folgenden Personen:
Führungskräfte:
Thomas Buberl - - - - -
Denis Duverne - - - - 226.398
Doina Palici-Chehab 3.227 - - - -
Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen(b) 293.954 51.018 84.309 20.317 615.165
Erster Tag der Ausübung 20.03.2011 20.03.2011 02.04.2011 10.06.2013 10.06.2011
Verfallsdatum der Option 20.03.2019 20.03.2019 02.04.2019 10.06.2019 10.06.2019
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen(a) 9,76 9,76 9,76 13,03 15,47
Ausübungszeitplan der Optionen 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren
66 % nach 3 Jahren 66 % nach 3 Jahren 66 % nach 3 Jahren
100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2019 3.802.683 254.581 64.216 3.764 1.883.893
Verfallene Optionen zum 31.12.2019 1.068.161 153.111 50.108 18.527 253.569
Ausstehende Optionen zum 31.12.2019 0 0 0 0 0
Datum der Hauptversammlung 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 21.09.2009 08.12.2009 08.12.2009 19.03.2010 19.03.2010
Gesamtanzahl an Begünstigten 16 2 13 5.062 476
Gesamtanzahl der Aktien, die gezeichnet(a) 53.237 3.134 20.890 7.671.540 278.986
oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet
oder erworben werden können von folgenden Personen:
Führungskräfte:
Thomas Buberl - - - - -
Denis Duverne - - - 264.000 -
Doina Palici-Chehab - - - 3.850 -
Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen(b) 47.753 - 18.280 742.217 75.035
Erster Tag der Ausübung 21.09.2013 08.12.2011 08.12.2013 19.03.2012 19.03.2012
Verfallsdatum der Option 21.09.2019 08.12.2019 08.12.2019 19.03.2020 19.03.2020
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen(a) 15,88 16,60 16,60 15,43 15,43
Ausübungszeitplan der Optionen 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren
66 % nach 3 Jahren 66 % nach 3 Jahren
100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2019 40.618 0 4.700 5.868.279 226.040
Verfallene Optionen zum 31.12.2019 12.619 3.134 16.190 1.329.314 43.521
Ausstehende Optionen zum 31.12.2019 0 0 0 473.947 9.425

(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht infolge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.

(b) „Mitarbeiter“ mit Ausnahme von Führungskräften am Tag der Zuteilung.

Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag - Monat - Jahr angegeben.

Datum der Hauptversammlung 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 18.08.2010 18.08.2010 13.10.2010 13.10.2010 22.12.2010
Gesamtanzahl an Begünstigten 3 5 1 17 8
Gesamtanzahl der Aktien, die gezeichnet(a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von folgenden Personen: 22.846 10.619 4.274 27.772 12.758
Führungskräfte:
Thomas Buberl - - - - -
Denis Duverne - - - - -
Doina Palici-Chehab - - - - -
Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen(b) - - - 21.364 -
Erster Tag der Ausübung 18.08.2012 18.08.2014 13.10.2012 13.10.2014 22.12.2014
Verfallsdatum der Option 18.08.2020 18.08.2020 13.10.2020 13.10.2020 22.12.2020
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen(a) 13,89 13,89 13,01 13,01 12,22
Ausübungszeitplan der Optionen 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren
66 % nach 3 Jahren 66 % nach 3 Jahren
100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2019 15.846 6.458 3.274 7.833 5.582
Verfallene Optionen zum 31.12.2019 7.000 4.161 0 16.379 6.379
Ausstehende Optionen zum 31.12.2019 0 0 1.000 3.560 797
Datum der Hauptversammlung 22.04.2008 22.04.2008 22.04.2008 27.04.2011 27.04.2011
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 18.03.2011 18.03.2011 04.04.2011 16.03.2012 13.06.2012
Gesamtanzahl an Begünstigten 6.372 423 170 467 1
Gesamtanzahl der Aktien, die gezeichnet(a) oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet oder erworben werden können von folgenden Personen: 8.598.469 154.705 375.988 4.508.380 76.089
Führungskräfte:
Thomas Buberl - - - - -
Denis Duverne 247.500 - - 192.000 -
Doina Palici-Chehab 8.750 - - 7.500 -
Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen(b) 980.684 21.412 183.500 693.745 -
Erster Tag der Ausübung 18.03.2013 18.03.2015 04.04.2013 16.03.2014 13.06.2014
Verfallsdatum der Option 18.03.2021 18.03.2021 04.04.2021 16.03.2022 13.06.2022
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen(a) 14,73 14,73 14,73 12,22 9,36
Ausübungszeitplan der Optionen 33 % nach 2 Jahren 100 % nach 4 Jahren 33 % nach 2 Jahren 33 % nach 2 Jahren 33 % nach 2 Jahren
66 % nach 3 Jahren 66 % nach 3 Jahren 66 % nach 3 Jahren 66 % nach 3 Jahren
100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren 100 % nach 4 Jahren
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2019 6.027.651 90.243 253.840 3.441.815 76.089
Verfallene Optionen zum 31.12.2019 1.454.025 29.670 99.923 552.339 0
Ausstehende Optionen zum 31.12.2019 1.116.793 34.792 22.225 514.226 0

(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltendem Recht infolge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.

(b) „Mitarbeiter“ mit Ausnahme von Führungskräften am Tag der Zuteilung.

Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag - Monat - Jahr angegeben.

Datum der Hauptversammlung 27.04.2011 27.04.2011 23.04.2014 23.04.2014 26.04.2017 26.04.2017
Tag der Zuteilung (Board of Directors oder Management Board) 22.03.2013 24.03.2014 19.06.2015 06.06.2016 21.06.2017 27.06.2018
Gesamtanzahl an Begünstigten 162 158 148 158 144 117
Gesamtanzahl der Aktien, die gezeichnet(a) 3.480.637 3.100.000 3.014.469 3.323.259 3.070.397 2.730.217
oder erworben werden können / Anzahl davon, die gezeichnet
oder erworben werden können von folgenden Personen:
Führungskräfte:
Thomas Buberl - 48.800(c) 50.272(c) 70.598(c) 175.917 196.366
Denis Duverne 169.000 155.000 145.381 0 0 0
Doina Palici-Chehab 14.000 14.110 13.461 15.028 15.224 32.626
Die 10 Mitarbeiter mit der größten Anzahl an Optionen(b) 789.382 661.900 683.100 813.477 787.665 761.168
Erster Tag der Ausübung 22.03.2015 24.03.2017 19.06.2018 06.06.2019 21.06.2020 27.06.2021
Verfallsdatum der Option 22.03.2023 24.03.2024 19.06.2025 06.06.2026 21.06.2027 27.06.2028
Zeichnungs- oder Kaufpreis der Optionen(a) 13,81 18,68 22,90 21,52 23,92 21,60
Ausübungszeitplan der Optionen 33 % nach 2 Jahren 33 % nach 3 Jahren 33 % nach 3 Jahren 33 % nach 3 Jahren 33 % nach 3 Jahren 33 % nach 3 Jahren
66 % nach 3 Jahren 66 % nach 4 Jahren 66 % nach 4 Jahren 66 % nach 4 Jahren 66 % nach 4 Jahren 66 % nach 4 Jahren
100 % nach 4 Jahren 100 % nach 5 Jahren 100 % nach 5 Jahren 100 % nach 5 Jahren 100 % nach 5 Jahren 100 % nach 5 Jahren
Anzahl der ausgeübten Optionen zum 31.12.2019 2.507.217 1.106.925 191.693 180.437 76.416 0
Verfallene Optionen zum 31.12.2019 264.014 299.840 294.989 501.838 255.396 62.316
Ausstehende Optionen zum 31.12.2019 709.406 1.693.235 2.527.787 2.640.984 2.738.585 2.667.901

(a) Die Anzahl der Optionen und die Ausübungspreise wurden gemäß geltenden Vorschriften infolge von Transaktionen mit der AXA-Aktie angepasst.

(b) „Mitarbeiter“ mit Ausnahme von Führungskräften am Tag der Zuteilung.

(c) Thomas Buberl wurden vor seiner Ernennung zum Chief Executive Officer Optionen zugeteilt.

Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag - Monat - Jahr angegeben.

Gemäß dem Compliance & Ethics Code der AXA Gruppe ist es sämtlichen Mitarbeitern (auch den Führungskräften des Unternehmens) untersagt, Transaktionen zur Absicherung des Werts von aktienbasierten Vergütungsprämien (Aktienoptionen oder Performance Shares) durchzuführen, die ihnen im Rahmen eines von AXA oder einer ihrer Tochtergesellschaften verwalteten Plans oder Schemas zugeteilt wurden. Diese Beschränkung gilt ab dem Tag der Zuteilung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Begünstigte die der Prämie zugrunde liegenden Wertpapiere erhält, z. B. der Ausübung einer Aktienoption oder dem Wegfall von Einschränkungen für Performance Shares. Entsprechend den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex verpflichten sich die Vorsitzenden der Geschäftsleitung des Unternehmens formell, keine solchen Sicherungsgeschäfte durchzuführen.

Von Führungskräften gehaltene Aktienoptionen, die 2019 ausübbar wurden

Führungskräfte Planzeitpunkt Art der Optionen Anzahl der zugeteilten Optionen, die während des Jahres ausübbar wurden(a)
Thomas Buberl Chief Executive Officer 24.03.2014 Zeichnung oder Kauf 16.266
19.06.2015 Zeichnung oder Kauf 33.516
06.06.2016 Zeichnung oder Kauf 23.533
Denis Duverne Chairman des Board of Directors 24.03.2014 Zeichnung oder Kauf 51.666
19.06.2015 Zeichnung oder Kauf 96.922
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 24.03.2014 Zeichnung oder Kauf 4.702
19.06.2015 Zeichnung oder Kauf 4.487
06.06.2016 Zeichnung oder Kauf 5.010
Führungskräfte Ausübungspreis
(in Euro)
Verfallsdatum der Option Performance-Bedingungen
Thomas Buberl 18,68 24.03.2024 100 % der Optionen: SXIP Index
22,90 19.06.2025 100 % der Optionen: SXIP Index
21,52 06.06.2026 100 % der Optionen: SXIP Index
Denis Duverne 18,68 24.03.2024 100 % der Optionen: SXIP Index
22,90 19.06.2025 100 % der Optionen: SXIP Index
Doina Palici-Chehab 18,68 24.03.2024 Letztes Drittel der Optionen: SXIP Index
22,90 19.06.2025 Letztes Drittel der Optionen: SXIP Index
21,52 06.06.2026 Letztes Drittel der Optionen: SXIP Index

(a) Übertragene Aktienoptionen (gemäß dem entsprechenden Kalender), bei denen die Performance-Bedingungen während des Jahres erfüllt wurden oder keine Performance-Bedingungen gelten.

Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag - Monat - Jahr angegeben.

Von Führungskräften 2019 ausgeübte Aktienoptionen

Führungskräfte AXA-Optionen
Tag der Zuteilung Anzahl der während des Jahres ausgeübten Optionen Ausübungspreis (in Euro) Tag der Ausübung
Thomas Buberl Chief Executive Officer 24.03.2014 32.533 18,68 23.12.2019
19.06.2015 33.516 22,90 20.12.2019
06.06.2016 23.533 21,52 23.12.2019
Denis Duverne Chairman des Board of Directors 18.03.2011 142.711 14,73 30.08.2019
22.03.2013 59.740 13,81 23.12.2019
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors - - - -
Führungskräfte AXA ADS-Optionen
Tag der Zuteilung Anzahl der während des Jahres ausgeübten Optionen Ausübungspreis (in USD) Tag der Ausübung
Thomas Buberl - - - -
- - - -
- - - -
Denis Duverne - - - -
- - - -
Doina Palici-Chehab - - - -

Alle Datumsangaben in oben stehender Tabelle sind im Format Tag - Monat - Jahr angegeben.

Aktienoptionen, die von den zehn Mitarbeitern (neben den Führungskräften) mit der höchsten Anzahl an erhaltenen Aktienoptionen 2019 ausgeübt wurden

Anzahl der ausgeübten Optionen Gewichteter Durchschnittspreis (in Euro)
Aktienoptionen von AXA oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe, die während des Jahres von den zehn nicht zu den geschäftsführenden Organen des Unternehmens oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe zählenden Mitarbeitern des Unternehmen oder Tochtergesellschaften der AXA Gruppe mit der höchsten Anzahl an ausgeübten Aktienoptionen ausgeübt wurden (Gesamtanzahl) 679.156 17,55

Von Führungskräften gehaltene Aktienoptionen (zum 31. Dezember 2019 zugeteilte, jedoch nicht ausgeübte Optionen)

Führungskräfte Anzahl an Optionen zum 31. Dezember 2019
AXA AXA ADS
Thomas Buberl Chief Executive Officer 436.104 -
Denis Duverne Chairman des Board of Directors 409.641 -
Doina Palici-Chehab Vertreterin der Belegschaftsaktionäre im Board of Directors 85.745 -

Anteilsbesitzregelung für Führungskräfte der Gruppe

AXA hat eine für ranghohe Führungskräfte der Gruppe geltende Anteilsbesitzregelung eingeführt. Demnach ist jede Führungskraft verpflichtet, während der Dauer ihres Mandats eine Mindestanzahl an AXA-Aktien zu halten (das „Kriterium der Mindestbeteiligung“), die einem Vielfachen der jährlichen Festvergütung der entsprechenden Führungskraft für ihre Funktionen innerhalb der Gruppe entspricht:

- Der Chief Executive Officer ist verpflichtet, Aktien im Wert seiner jährlichen Festvergütung multipliziert mit dem Faktor 3 zu halten.

- Mitglieder des Management Committee sind verpflichtet, Aktien im Wert ihrer jährlichen Festvergütung multipliziert mit dem Faktor 2 zu halten.

- Mitglieder der Partners Group sind verpflichtet, Aktien im Wert ihrer jährlichen Festvergütung multipliziert mit dem Faktor 1 zu halten.

Bei der Berechnung dieses Kriteriums der Mindestbeteiligung werden direkt oder indirekt über Investmentfonds oder ähnliche Vehikel gehaltene AXA-Aktien, AXA ADS oder Aktien von börsennotierten Tochtergesellschaften der Gruppe mitberücksichtigt, unabhängig von ihrem Erwerbsverfahren.

Jede betroffene Führungskraft muss dieses Kriterium der Mindestbeteiligung innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag ihrer ersten Ernennung erfüllen.

Gemäß den Artikeln L.225-197-1 und L.225-185 des französischen Handelsgesetzbuches hat das Board of Directors beschlossen, dass - solange der Chief Executive Officer sein Kriterium der Mindestbeteiligung nicht erfüllt hat - sämtliche ihm zugeteilten Aktienoptionen und Performance Shares folgenden Einschränkungen unterliegen:

- Bei jeder Ausübung dieser zugeteilten Aktienoptionen muss der Chief Executive Officer weiterhin eine Anzahl an bei Ausübung erhaltenen Aktien als Namensaktien halten, deren Wert sich mindestens auf 25 % des bei Ausübung realisierten Vorsteuergewinns beläuft. Diese Aktien werden über seine gesamte Amtszeit als Chief Executive Officer gehalten.

- Bei zugeteilten Performance Shares muss der Chief Executive Officer zu jedem Erwerbszeitpunkt von Performance Shares mindestens 25 % der während seiner gesamten Amtszeit als Chief Executive Officer erworbenen Performance Shares als Namensaktien halten.

Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn der Chief Executive Officer sein Kriterium der Mindestbeteiligung erfüllt.

Chief Executive Officer

Zum 31. Dezember 2019 hat der Chief Executive Officer ausgehend von dem Kurs der AXA-Aktie an diesem Datum (25,11 Euro) sein Kriterium der Mindestbeteiligung wie im oben stehendem Abschnitt „Anteilsbesitzregelung für Führungskräfte der Gruppe“ beschrieben erfüllt.

Beteiligungskriterium
Festvergütung Anzahl an Jahren Betrag Stichtag
Thomas Buberl 1.450.000 Euro 3 4.350.000 Euro 01.09.2021
Anzahl an Jahren Betrag AXA-Aktien AXA Share Plan-Anteile
Anteilsbesitz am 31.12.2019
Thomas Buberl 5,7 8.265.057 Euro 320.305 8.847

Mitglieder des Management Committee

Am 31. Dezember 2019 hielten die Mitglieder des Management Committee auf Grundlage des AXA-Aktienkurses zu diesem Zeitpunkt (25,11 Euro) durchschnittlich das 2,2-Fache ihrer festen Jahresvergütung, wobei festgelegt wurde, dass alle Mitglieder des Management Committee noch innerhalb der auf ihren Ernennungszeitpunkt folgenden fünf Jahre liegen, sodass sie ihr Kriterium der Mindestbeteiligung erfüllen können.

Mitglieder des Board of Directors

Nach bestem Wissen des Unternehmens und gemäß den ihm berichteten Informationen hielt jedes Mitglied des Board of Directors von AXA zum 31. Dezember 2019 die in unten stehender Tabelle angegebene Anzahl an AXA-Aktien oder AXA ADS.

Aktienbesitz(a) am 31. Dezember 2019
AXA-Aktien AXA ADS
Denis Duverne - Chairman des Board of Directors 1.558.366 18.734
Thomas Buberl - Chief Executive Officer 320.305 -
Patricia Barbizet 4.570 -
Martine Bièvre(b) 0 -
Jean-Pierre Clamadieu 9.000 -
Bettina Cramm(b) 106 -
Irene Dorner 6.700 -
Rachel Duan 3.950(c) -
André François-Poncet 7.842 -
Angelien Kemna 7.250 -
Stefan Lippe 12.000 -
François Martineau 6.732 -
Ramon de Oliveira - 11.300
Doina Palici-Chehab 18.079 -
Elaine Sarsynski - 5.000(d)

(a) AXA-Aktien, die indirekt über Investmentfonds gehalten werden können, werden nicht berücksichtigt.

(b) Das Halten von AXA-Aktien ist für die die Arbeitnehmer vertretenden Mitglieder des BoD (Martine Bièvre und Bettina Cramm) nicht verpflichtend.

(c) Zum 17. Januar 2020.

(d) Zum 22. Januar 2020.

Von Mitgliedern des Board of Directors 2019 durchgeführte Transaktionen in Zusammenhang mit Wertpapieren des Unternehmens

Nach bestem Wissen des Unternehmens und gemäß den ihm berichteten Informationen haben verschiedene Mitglieder des Board of Directors 2019 folgende Angaben zu ihren Transaktionen in Zusammenhang mit Wertpapieren des Unternehmens offengelegt. Detaillierte Informationen zu all diesen Transaktionen sowie die individuellen in Übereinstimmung mit den Artikeln 223-22 und 223-25 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF eingereichten Offenlegungen sind auf der Website des Unternehmens (www.axa.com) und auf der Website der AMF (www.amf-france.org) einsehbar.

Name Verkauf von AXA-Aktien (Anzahl) Kauf von AXA ADS (Anzahl) Kauf von AXA-Aktien (Anzahl) Erwerb von Performance Shares (Ende des Erwerbszeitraums) (Anzahl) Automatische Reinvestition von mit den im Rahmen des Unternehmenssparplans (PEE) gehaltenen Aktien verbundenen Dividenden in den PEE (Anzahl der Anteile)
Thomas Buberl 12.093 32.788
3.042(d)
Bettina Cramm
Denis Duverne 27.395(a) 19.775,52
24.618(a)
27.395(a)
24.618(a)
27.396(a)
32.000(a)
32.000(a)
25.000(a) (c)
Doina Palici-Chehab 1.017 7.193
Optionen Zeichnung von Aktienoptionen Zeichnung oder Verkauf von Aktienoptionen
Name Verkauf von Kaufoptionen (Anzahl) Kauf von Verkaufsoptionen (Anzahl) Optionen, die ausübbar wurden (Anzahl) Zeichnung von AXA-Aktien (Anzahl) Zeichnung von AXA ADS (Anzahl) AXA-Aktien (Anzahl)
Thomas Buberl 16.266 32.533
33.516 33.516
23.533 23.533
Bettina Cramm
Denis Duverne 51.666 142.711(a)
96.922 59.740(a) (b)
Doina Palici-Chehab 4.487
4.702
Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan)
Name Verkauf von Anteilen von Investmentfonds der AXA Gruppe mit Engagement in AXA-Aktien (Anzahl der Anteile) Übertragung von Anteilen von Investmentfonds der AXA Gruppe mit Engagement in AXA-Aktien an andere Investmentfonds der AXA Gruppe (Anzahl der Anteile) Zeichnung von Anteilen von Investmentfonds der AXA Gruppe mit Engagement in AXA-Aktien (Anzahl der Anteile)
Thomas Buberl 36.516,13 50.406,94
52.847,61
Bettina Cramm 98,45
Denis Duverne 37.285,51 2.986,70 20.468,50
Doina Palici-Chehab 5.494,09
460,19

(a) Von einem unabhängigen Finanzintermediär im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats getätigte Transaktion.

(b) Gesperrte AXA-Aktien gemäß dem Unternehmenssparplan von AXA (Plan d’Épargne d’Entreprise du Groupe).

(c) Von einer mit Denis Duverne verbundenen juristischen Person getätigte Transaktion.

(d) Retirement Performance Shares.

Gemäß dem Compliance & Ethics Code der AXA Gruppe ist es leitenden Mandatsträgern und anderen Mitarbeitern des Unternehmens während bestimmter Zeiträume („Blackout-Perioden“) vor der Bekanntgabe der Geschäftsergebnisse untersagt, Wertpapiere von AXA zu kaufen oder zu veräußern. Diese Blackout-Perioden beginnen in der Regel 30 Tage vor Veröffentlichung der Jahres- oder Halbjahresergebnisse und 15 Tage vor Veröffentlichung der vierteljährlichen Finanzberichte. Unter Umständen können diese Blackout-Perioden für andere Zeiträume festgelegt oder verlängert werden.

Zusagen gegenüber Vorsitzenden der Geschäftsleitung

Pensionszusagen

Denis Duverne als ehemaliger Deputy Chief Executive Officer des Unternehmens nahm wie alle anderen Managementmitglieder (Directeurs) von Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich an einem leistungsorientierten gesetzlichen und kollektiven ergänzenden Vorsorgeplan teil unter der Bedingung, dass sie wie in Artikel L. 137-11 des Französischen Sozialgesetzbuches (Code de la Sécurité Sociale) vorgesehen ihre berufliche Laufbahn innerhalb der AXA Gruppe beenden.

Denis Duverne, der von seiner Position als Deputy Chief Executive Officer am 31. August 2016 zurücktrat und zum 1. September 2016 zum Chairman des Board of Directors ernannt wurde, nahm seine Rentenansprüche gemäß dem leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplan zum 1. September 2016 in Anspruch. Denis Duverne hat jedoch beschlossen, die Leistungen in Höhe von 750.000 Euro pro Jahr vor Steuern und Sozialabgaben erst nach Beendigung seiner Amtszeit als Chairman des BoD in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet wird.

Der leistungsorientierte kollektive Vorsorgeplan wurde zum 31. Dezember 2016 für neue Teilnehmer geschlossen. Folglich wird kein künftiges Managementmitglied (Directeur) oder künftiger Vorsitzender der Geschäftsleitung Leistungen aus diesem Plan erhalten.

Die Richtlinie 2014/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014, schreibt vor, dass künftige Rentenansprüche ab dem 1. Januar 2020 übertragbar sein müssen und somit nicht mehr im Rahmen des bestehenden leistungsorientierten Vorsorgeplans erworben werden können. Der leistungsorientierte kollektive Vorsorgeplan wird derzeit überprüft und angepasst, um die Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen.

Thomas Buberl, Chief Executive Officer von AXA, ist kein Begünstigter des oben beschriebenen leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplans.

Der Chief Executive Officer des Unternehmens, Thomas Buberl nimmt wie alle anderen Mitarbeiter von Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich an einem leistungsorientierten gesetzlichen und kollektiven ergänzenden Vorsorgeplan teil (Gruppenversicherungsvertrag (Contrat d’assurance de groupe) wie in Artikel L.141-1 des französischen Versicherungsgesetzbuches (Code des assurances français) definiert). Der AXA-Pensionsfonds wurde 2011 geschaffen und begünstigt die Mitarbeiter von Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags vom 18. Dezember 2009 fallen. Der Beitragssatz des einzelnen Arbeitgebers beträgt 0,75 % der gesamten Bruttovergütung, für die keine Obergrenze Anwendung findet (die Beitragsgrundlage ist die gleiche wie bei Beiträgen des allgemeinen Sozialversicherungssystems). Beiträge unterliegen Sozialabgaben in Höhe von 9,7 % (9,2 % für CSG und 0,5 % für CRDS).

Retirement Performance Shares

Seit Dezember 2016 unterhält AXA einen Retirement-Performance-Shares-Plan zugunsten aller übrigen Managementmitglieder (Directeurs) der Einheiten der AXA Gruppe in Frankreich, an dem auch der Chief Executive Officer Thomas Buberl teilnimmt.

Dadurch erwerben Begünstigte bis zum Renteneintritt übertragbare Pensionsansprüche in Übereinstimmung mit Richtlinie 2014/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen.

Für diese Performance Shares gilt (i) ein Erwerbszeitraum von drei Jahren und (ii) die Verpflichtung, die Aktien bis zum Renteneintritt zu halten, wobei die Begünstigten alle oder einen Teil ihrer Aktien zu Diversifizierungszwecken (nach dem dreijährigen Erwerbszeitraum) verkaufen können, sofern der Verkaufserlös in einen langfristigen Rentensparplan des Begünstigten reinvestiert wird.

Der endgültige Erwerb dieser Aktien unterliegt folgenden Bedingungen: (i) der Zugehörigkeit des Begünstigten zur AXA Gruppe am 31. Dezember des Jahres, in dem über die Zuteilung entschieden wird; und (ii) der Erfüllung einer Performance-Bedingung in Bezug auf die durchschnittliche Solvency-II-Quote der AXA Gruppe, die während des Erwerbszeitraums berechnet wurde und für die verschiedene Performance-Niveaus gelten: Um 100 % der ursprünglich zugeteilten Performance Shares zu erwerben, muss die durchschnittliche Solvency-II-Quote der AXA Gruppe während des Erwerbszeitraums größer oder gleich 170 % sein. Beträgt die Durchschnittsquote jedoch 150 % werden nur die Hälfte der ursprünglich zugeteilten Aktien erworben. Beträgt die Durchschnittsquote weniger als 150 % werden keine Aktien erworben. Es wird keine Mindestanzahl an Aktien garantiert.

Innerhalb dieser Performance-Bandbreite wird die Anzahl an endgültig zugeteilten Aktien auf linearer Basis in Abhängigkeit der erzielten Performance berechnet.

Zahlt das Unternehmen in einem Jahr des Erwerbszeitraums keine Dividenden aus, so werden keine Aktien erworben.

Das Board of Directors beschloss zudem, dass den Vorsitzenden der Geschäftsleitung von AXA während eines Geschäftsjahres nicht mehr als 10 % der insgesamt zugeteilten Aktien zugeteilt werden dürfen, um eine übermäßige Konzentration der den leitenden Mandatsträgern zugeteilten Performance Shares zu verhindern.

Am 18. Dezember 2019 genehmigte das Board of Directors eine Zuteilung von Retirement Performance Shares. So wurden 571.909 Retirement Performance Shares 466 Führungskräften zugeteilt, was 0,02 % des ausstehenden Aktienkapitals am Tag der Zuteilung entspricht. Davon wurden 18.947 Retirement Performance Shares dem Chief Executive Officer von AXA zugeteilt, was 3,3 % der gesamten Zuteilung entspricht.

Für sämtliche zugeteilten Retirement Performance Shares gelten die oben beschriebenen Performance-Bedingungen, die über einen Dreijahreszeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 berechnet werden.

Kündigungsbestimmungen

Vorsitzende der Geschäftsleitung Arbeitsvertrag Ergänzender Vorsorgeplan
Ja Nein Ja Nein
Thomas Buberl X X(a)
Chief Executive Officer
Beginn des derzeitigen Mandats: 25.04.2018
Amtszeit: bis 2022
Denis Duverne X X(b)
Chairman des Board of Directors
Beginn des derzeitigen Mandats: 25.04.2018
Amtszeit: bis 2022
Vorsitzende der Geschäftsleitung Entschädigungen oder Leistungen, die bei Niederlegung der Funktion fällig werden oder fällig werden könnten Entschädigungen aufgrund von Wettbewerbsverbotsklauseln
Ja Nein Ja Nein
Thomas Buberl X X
Chief Executive Officer
Beginn des derzeitigen Mandats: 25.04.2018
Amtszeit: bis 2022
Denis Duverne X X
Chairman des Board of Directors
Beginn des derzeitigen Mandats: 25.04.2018
Amtszeit: bis 2022

(a) Thomas Buberl ist ein Begünstigter der Retirement-Performance-Shares-Pläne.

(b) Denis Duverne hat beschlossen, die ihm gemäß dem leistungsorientierten kollektiven Vorsorgeplan zustehenden Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit als Chairman des BoD in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet wird. Er ist als Chairman des Board of Directors kein Begünstigter eines zusätzlichen Vorsorgeplans.

In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex hat Thomas Buberl entschieden, auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit seiner Ernennung zum Chief Executive Officer zu verzichten.

In Zusammenhang mit dieser Entscheidung führte das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee eine Prüfung der Konsequenzen dieses Verzichts durch, darunter auch in Hinblick auf den Fortbestand der Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.), auf die Thomas Buberl als Angestellter Anspruch hatte. Das Board of Directors hatte Bedenken, dass die Entscheidung von Thomas Buberl, auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex zu verzichten, den Fortbestand seiner bereits erworbenen und künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen gefährden würde.

Infolgedessen traf der Aufsichtsrat am 2. August 2016 folgende Entscheidungen:

- Das Board of Directors beschloss, dass Thomas Buberl nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages weiterhin Sozialleistungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen Bedingungen wie alle anderen hochrangigen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich erhalten würde.

- Das Board of Directors genehmigte eine Vertragsabfindung für Thomas Buberl, die als Ausgleich für die Leistungen, auf die er gemäß dem Tarifvertrag aus dem Jahr 1993 für Führungskräfte aus dem Versicherungssektor Anspruch gehabt hätte, gezahlt wird. Diese Abfindungszahlung ist jedoch in Übereinstimmung mit den AFEP-MEDEF-Empfehlungen an Performance-Bedingungen gebunden. Eine Abfindung würde, außer bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten, nur im Falle einer Abberufung oder einer ausbleibenden Verlängerung seines Mandats nach Entscheidung des Board of Directors fällig werden. Die Zahlung der Abfindung würde folgenden drei von dem Board of Directors während seiner Sitzung am 2. August 2016 festgelegten Performance-Bedingungen unterliegen: (1) Erreichung der in Bezug auf die variable Vergütung des Begünstigten festgelegten Ziele in mindestens zwei der letzten drei vorangegangenen Geschäftsjahre bzw. Zahlung von mindestens 60 % seiner variablen Zielvergütung, (2) Kursentwicklung der AXA-Aktie in Einklang mit dem Referenzindex des Versicherungssektors (SXIP) (in Prozent) über einen Zeitraum von drei Jahren vor dem Ende seiner Amtszeit und (3) einer durchschnittlichen bereinigten ROE der Gruppe in den drei vorangegangenen Jahren von mindestens 5 %.

Der Betrag der dem Begünstigten zu zahlenden Abfindung würde in Einklang mit der Erfüllungsquote gegenüber diesen Performance-Bedingungen angepasst: 100 % der Abfindung wird gezahlt, wenn mindestens zwei der drei Performance-Bedingungen erfüllt sind; 40 % der Abfindung wird gezahlt, wenn nur eine Performance-Bedingung erfüllt ist; und keine Abfindung wird gezahlt, wenn keine der Performance-Bedingungen erfüllt ist. Unbeschadet des Vorstehenden reduziert sich der Abfindungsbetrag bei Erfüllung von nur zwei der drei Performance-Bedingungen um 50 %, falls die vorstehende Performance-Bedingung (1) nicht erfüllt ist oder das Gruppenergebnis von AXA im vorangegangenen Geschäftsjahr negativ ausfällt.

Keine Abfindung wird gezahlt, wenn der Begünstigte Anspruch auf einen Pensionsplan innerhalb der auf seine Vertragsbeendigung folgenden sechs Monate hat.

Der anfängliche Abfindungsbetrag entspricht 12 Monaten der durchschnittlichen Vergütung (fix und variabel), die während des 24-monatigen Zeitraums vor der Vertragsbeendigung gezahlt wurde. Für jedes neu dazukommende Beschäftigungsjahr wird dann ein Monat zu dem anfänglichen Abfindungsbetrag hinzugerechnet, bis zu einem Maximum von 24 Monaten.

Diese Zusagen wurden von der Hauptversammlung von AXA am 25. April 2018 genehmigt. Sie traten mit dem wirksamen Verzicht von Thomas Buberl auf seinen Arbeitsvertrag am 1. September 2016 in Kraft und werden als solche für die Dauer seines Mandats und im Rahmen etwaiger erneuter Mandate fortgeführt.

Vergütungspolitik für die leitenden Mandatsträger des Unternehmens (ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung am 30. April 2020)

Die Vergütungspolitik wurde in Übereinstimmung mit Artikel L.225-37-2 und Artikel R.225-29-1 des französischen Handelsgesetzbuches erstellt und legt die Grundsätze und Kriterien für die Bestimmung, Verteilung und Zuteilung aller Vergütungselemente der leitenden Mandatsträger des Unternehmens fest, wie vom Board of Directors während seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee genehmigt.

Das Compensation & Governance Committee, dessen Aufgabe und Zusammensetzung in Abschnitt 3.1 dieses Geschäftsberichts detailliert dargelegt ist, ist unter anderem für die Formulierung von Vorschlägen gegenüber dem Board of Directors in Hinblick auf die Grundsätze und Richtlinien des Unternehmens bei der Vergütung von leitenden Mandatsträgern zuständig.

Das Compensation & Governance Committee besteht überwiegend aus unabhängigen Mitgliedern, die sich häufig mit der Geschäftsleitung der Gruppe und Abteilungen des Unternehmens wie Group Human Resources und Group Legal austauschen. Der Ausschuss ist zudem befugt, spezifische Überprüfungen durchzuführen oder externe Fachleute damit zu beauftragen, wenn dies als zweckdienlich erachtet wird. Diese Überprüfungen ermöglichen es dem Ausschuss beim Vergleich der variablen Vergütungspraxis von AXA mit allgemeinen Marktpraktiken auf Expertenmeinungen und unabhängigen Ergebnissen zurückzugreifen.

Vergütungspolitik für den Chief Executive Officer

Leitlinien der Vergütungspolitik von AXA

Die Vergütungspolitik soll der Unterstützung der langfristigen Geschäftsstrategie des Unternehmens dienen und die Interessen ihrer Geschäftsleitung mit denen seiner Aktionäre und sämtlicher sonstigen Stakeholder in Einklang bringen, indem (i) kurz-, mittel- und langfristig eine klare Verbindung zwischen Performance und Vergütung geschaffen wird, (ii) sichergestellt wird, dass die Gruppe wettbewerbsfähige Vergütung entsprechend den unterschiedlichen Märkten, in denen sie tätig ist, anbieten kann und dabei potenzielle Interessenkonflikte, die zum Eingehen unangemessener Risiken eines kurzfristigen finanziellen Vorteils willen führen können, vermeiden kann und (iii) die Übereinstimmung der Praktiken des Unternehmens mit allen geltenden Vorschriften gewährleistet wird.

Die Vergütungspolitik von AXA soll unter anderem:

- Personal mit einzigartigen Fähigkeiten und die besten Talente anziehen, weiterentwickeln und motivieren,

- Anreize für eine bessere Performance schaffen,

- die Vergütungshöhe mit den Ergebnissen des Unternehmens in Einklang bringen.

Struktur und Kriterien für die Bestimmung der Vergütung des Chief Executive Officer

AXA wendet im Zusammenhang mit der Vergütungspolitik für den Chief Executive Officer einen Ansatz der leistungsbasierten Vergütung an, der (i) die Erfüllung von vorab definierten, ambitionierten finanziellen und betrieblichen Zielen in Einklang mit der Strategie der Gruppe voraussetzt, (ii) eine langfristige nachhaltige Performance bei gleichzeitiger Einführung von Maßnahmen zur Risikobereinigung bei Performance-Kennzahlen fördert und (iii) die tatsächliche Höhe der individuellen Vergütung auf der Basis von finanziellen und nicht-finanziellen Ergebnissen bestimmt.

Daher stellt der Risiken unterliegende Anteil der Gesamtvergütung des Chief Executive Officer (variable Vergütung und aktienbasierte Vergütung) eine wesentliche Komponente seiner Vergütungsstruktur dar. Dadurch soll seine Vergütung enger mit der betrieblichen Strategie der Gruppe und den Interessen der Aktionäre in Einklang gebracht werden.

Die unterschiedlichen Komponenten der Gesamtvergütung des Chief Executive Officer sind im Folgenden detailliert dargelegt:

Jährliche Festvergütung des Chief Executive Officer

Die Bestimmung der Höhe der Festvergütung des Chief Executive Officer erfolgt auf Grundlage einer detaillierten Analyse der Marktpraxis sowie geltenden nationalen und internationalen Regelungen. Dabei werden auch zahlreiche andere Faktoren wie Erfahrung, Kompetenz, die Wichtigkeit und Einzigartigkeit solcher Fähigkeiten sowie die Gleichheitsgrundsätze der Gruppe oder die historische Vergütung der Person berücksichtigt.

Das Board of Directors entschied auf der Grundlage einer Studie einer externen Beratungsfirma (Willis Towers Watson) zu Vergütungspraktiken von ähnlichen Positionen einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie der wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor (Versicherungen, Banken) und auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee, die Höhe der jährlichen Festvergütung für den Chief Executive Officer für 2020 bei 1,45 Mio. Euro zu belassen.

Jährliche variable Vergütung des Chief Executive Officer

Die variable Vergütung des Chief Executive Officer unterliegt in ihrer Gesamtheit ambitionierten Performance-Bedingungen und ist eng mit der Strategie der Gruppe verknüpft. Es wird keine Mindestzahlung für den Chief Executive Officer garantiert.

Bei der Bestimmung der jährlichen variablen Zielvergütung des Chief Executive Officer hat das Board of Directors auf die Ausgewogenheit zwischen dem festen und dem variablen Anteil seiner Barvergütung Wert gelegt.

So entschloss sich das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee und im Anschluss an einen Vergleich mit nationalen, europäischen und Branchenpraktiken, die jährliche variable Zielvergütung des Chief Executive Officer für 2020 bei 1,45 Mio. Euro zu belassen, d. h. 100 % des Betrages seiner jährlichen Festvergütung.

Die tatsächliche variable Gesamtvergütung des Chief Executive Officer darf 150 % seiner variablen Zielvergütung nicht überschreiten, d. h. 150 % des Betrages seiner jährlichen Festvergütung.

Die Beurteilung der individuellen Performance des Chief Executive Officer im Geschäftsjahr 2020 erfolgt auf Basis der folgenden beiden Komponenten, die beide jeweils auf eine Erfüllungsquote von 150 % begrenzt sind:

- Performance der Gruppe, basierend auf dem operativen Ergebnis je Aktie, Eigenkapitalrendite (adjusted Return on Equity, ROE), Bruttoumsatz in den Segmenten Commercial Property & Casualty und Health & Protection sowie Net Promoter Score (Index der Weiterempfehlung durch Kunden) und Aufwendungen (ohne Provisionen). Die relative Gewichtung dieser Kennzahlen beträgt in Reihenfolge ihrer Erwähnung 55 %, 15 %, 10 %, 10 % und 10 %. Die für die Bewertung der Performance der Gruppe ausgewählten Kennzahlen entsprechen intern und extern bekanntgegebenen Zielen hinsichtlich Wachstum, Profitabilität, Kapitalmanagement, betriebliche Effizienz und Kundennähe. Daher umfassen direkt mit den strategischen Zielen der Gruppe verbundene Kennzahlen sowohl finanzielle als auch betriebliche Kriterien und hängen von der Erfüllung eines vordefinierten Finanzplans oder einem vordefinierten Zielbetrag ab.

- Individuelle Performance, beurteilt auf Basis verschiedener Kennzahlen sowie qualitativer und quantifizierbarer Ziele, die das Board of Directors anhand einer zu Beginn des entsprechenden Jahres erstellten Aufgabenbeschreibung festlegt, sowie auf Basis nachgewiesener Führungskompetenz des Chief Executive Officer. Die Aufgabenbeschreibung enthält detaillierte Ziele hinsichtlich der Fortschritte der Gruppe bei der Weiterentwicklung ihres strategischen Plans sowie andere Performance-Kennzahlen und -Ziele, die zur Beurteilung der Erfüllungsquote von globalen strategischen Initiativen oder in Bezug auf bestimmte Regionen dienen, und die Fortschritte bei bestimmten Investitionen mit erwarteten positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Betriebstätigkeit der Gruppe.

Jede dieser beiden Komponenten wird getrennt beurteilt, sodass die gesamte variable Vergütung des Chief Executive Officer seine Performance verglichen mit zwei verschiedenen, getrennt voneinander beurteilten Komponenten widerspiegelt.

Die Bestimmung des tatsächlichen Betrages der variablen Vergütung für den Chief Executive Officer erfolgt für das Geschäftsjahr 2020 daher auf Grundlage der Summe zweier Komponenten: Performance der Gruppe zu 70 % (zuvor 50 %) und individuelle Performance zu 30 % (zuvor 50 %).

Damit zielt das BoD auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee darauf ab, das formelhafte/quantitative Element der variablen Vergütung des Chief Executive Officer im Einklang mit der Marktpraxis in Frankreich und im Ausland sowie als Reaktion auf das Feedback mehrerer institutioneller Investoren zu stärken.

Um zu gewährleisten, dass AXA in Einklang mit aktuellen Marktpraktiken und -vorschriften in Frankreich und im Ausland sowie innerhalb des Finanzsektors steht, hat das Board of Directors entschieden, weiterhin einen Mechanismus anzuwenden, nach dem ein Anteil der jährlichen variablen Vergütung des Chief Executive Officer zurückgestellt wird.

Gemäß diesem Mechanismus wird die Auszahlung von 30 % seiner tatsächlichen jährlichen variablen Vergütung über einen Zeitraum von zwei Jahren zurückgestellt und an Performance-Bedingungen geknüpft. Somit hängt der tatsächliche zurückgestellte Betrag von der Kursentwicklung der AXA-Aktie während des Zeitraums der Rückstellung ab, wobei eine Untergrenze von 80 % des zurückgestellten Betrags und eine Obergrenze von 120 % des zurückgestellten Betrags Anwendung findet. Es wird jedoch keine zurückgestellte variable Vergütung ausgezahlt, falls das operative Ergebnis der Gruppe im Geschäftsjahr unmittelbar vor dem Jahr der geplanten Auszahlung negativ ausfällt, oder im Falle einer Kündigung oder Entlassung aufgrund groben oder vorsätzlichen Fehlverhaltens vor dem Auszahlungstag.

Sollte es zu einer wesentlichen Veränderung kommen, die sich auf die Berechnung der wirtschaftlichen Parameter der Gruppe auswirkt (vom Board of Directors genehmigte wesentliche Vermögenstransaktion, Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze usw.), wird das Board die Parameter mutatis mutandis berechnen, d. h. ohne Berücksichtigung außerordentlicher externer Elemente.

Das Board of Directors behält sich zudem das Recht vor, seinen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Vergütung des Chief Executive Officer gemäß den Artikeln L.225-47 sowie L.225-37-2 und L.225-100 des französischen Handelsgesetzbuches zu nutzen, falls besondere Umstände eintreten, die eine außerordentliche Anpassung eines Kriteriums oder mehrerer Kriterien für die Vergütung des Chief Executive Officer rechtfertigen - sei es nach oben (bis zur Obergrenze von 150 % der variablen Zielvergütung) oder nach unten -, um sicherzustellen, dass die Anwendung der vorstehend genannten Kriterien die Performance des Chief Executive Officer und der Gruppe angemessen widerspiegeln.

Die Anpassung der Vergütung des Chief Executive Officer kann durch einen begründeten Beschluss des Board of Directors auf Vorschlag des Compensation & Governance Committee festgelegt werden.

Die Auszahlung der variablen Barvergütung des Chief Executive Officer für das Jahr 2020 unterliegt der Zustimmung der 2021 stattfindenden Hauptversammlung zu den dem Chief Executive Officer für das Geschäftsjahr 2020 gezahlten oder zugeteilten Vergütungselementen.

Aktienbasierte Vergütung, die dem Chief Executive Officer gewährt wurde

Das Board of Directors entscheidet jedes Jahr auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee darüber, dem Chief Executive Officer Long Term Incentives (LTI) in Form von Performance Shares zuzuteilen.

Diese Performance Shares stellen einen wesentlichen Teil seiner Vergütung dar, um dem Chief Executive Officer einen Anreiz zur Schaffung langfristigen Mehrwerts zu geben. Bei der Festlegung des Wertes der zugeteilten Performance Shares soll daher sichergestellt werden, dass die Gesamtvergütung des Chief Executive Officer (in bar und in Aktien) zwischen dem Median und dem dritten Quartil der Referenzunternehmen des Marktes liegt.

Dabei darf der in Übereinstimmung mit den IFRS bestimmte Wert der dem Chief Executive Officer zugeteilten Performance Shares in keinem Fall mehr als 50 % seiner Gesamtvergütung betragen.

Das Board of Directors beschloss zudem, dass die Anzahl der den leitenden Mandatsträgern des Unternehmens zugeteilten Performance Shares 10 % der Gesamtanzahl der allen Begünstigten innerhalb der Gruppe zugeteilten Performance Shares nicht übersteigen darf.

Die dem Chief Executive Officer zugeteilten Performance Shares unterliegen in ihrer Gesamtheit internen und externen Performance-Bedingungen (die in Abschnitt 3.2 dieses Geschäftsberichts detailliert dargelegt sind), die über einen Mindestzeitraum von drei Jahren beurteilt werden (gefolgt von einer zweijährigen Haltefrist), wobei eine Zuteilung oder ein Mindestvorteil nicht garantiert ist. Darüber hinaus sehen die Regelungen des Performance Shares-Plans vor, dass alle ursprünglich zugeteilten Performance Shares im Falle eines Ausscheidens des Chief Executive Officer aus seiner Funktion[75] zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Ende des Performance-Zeitraums unwiederbringlich verloren gehen, sofern vom Board of Directors zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Führungskraft in einer begründeten Entscheidung nicht anderweitig beschlossen (in diesem Fall bleibt ein Teil oder die Gesamtheit der Performance Shares erhalten und der Übertragungskalender sowie die zum Zeitpunkt der Gewährung festgelegten Performance-Bedingungen der Performance Shares bleiben unverändert).

Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Grundsätze und im Anschluss an eine Analyse von Praktiken, wie sie bei ähnlichen Funktionen von im CAC 40 enthaltenen Unternehmen ähnlicher Größe und Präsenz festzustellen sind, hat das Board of Directors auf Vorschlag des Compensation & Governance Committee entschieden, dass der Gesamtwert der dem Chief Executive Officer 2020 zuzuteilenden Performance Shares nicht mehr als 150 % des Betrages seiner jährlichen variablen Vergütungsziels betragen darf.

Sondervergütung des Chief Executive Officer

Das Board of Directors erwägt keine Gewährung einer Sondervergütung für den Chief Executive Officer.

Sitzungsgelder des Chief Executive Officer

Der Chief Executive Officer, der ebenfalls Mitglied des Board of Directors des Unternehmens ist, ist nicht zum Erhalt von Sitzungsgeldern seitens des Unternehmens berechtigt.

Sachleistungen, die dem Chief Executive Officer gewährt wurden

Die einzige Sachleistung, die dem Chief Executive Officer gewährt wurde, ist die Nutzung eines Firmenwagens.

Vergütungselemente in Bezug auf den Renteneintritt des Chief Executive Officer

Der Chief Executive Officer nimmt an keinem leistungsbasierten Vorsorgeplan teil.

Wie alle übrigen Führungskräfte von französischen Einheiten der AXA Gruppe nimmt er an dem Retirement-Performance-Shares-Plan teil, in Rahmen dessen jährlich Zuteilungen stattfinden.

Für die im Rahmen dieses Plan zugeteilten Performance Shares gilt (i) ein Erdienungszeitraum von drei Jahren und (ii) die Verpflichtung, die Aktien bis zum Tag des Renteneintritts des Begünstigen nicht zu übertragen, wobei den Begünstigten angeboten wird, ihre Aktien zu Diversifizierungszwecken (nach dem dreijährigen Erwerbszeitraum) übertragen zu können, sofern der Erlös einer solchen Übertragung bis zum Renteneintritt des Begünstigten in einen langfristigen Rentensparplan reinvestiert wird.

Der Erwerb der Performance Shares unterliegt der Erfüllung einer Performance-Bedingung (deren Einzelheiten in Abschnitt 3.2 dieses Geschäftsberichts dargelegt sind) in Bezug auf die durchschnittliche Solvency-II-Quote der AXA Gruppe, die während des Erdienungszeitraums berechnet wurde. Zahlt das Unternehmen in einem Geschäftsjahr des Erwerbszeitraums keine Dividenden aus, so werden keine Performance Shares endgültig zugeteilt. Daher werden dem Chief Executive Officer im Rahmen dieses Plans keine Mindestzuteilungen oder -vorteile garantiert.

Das Board of Directors hat auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee beschlossen, dass der Gesamtwert der dem Chief Executive Officer im Jahr 2020 zuzuteilenden Retirement Performance Shares 15 % seiner jährlichen festen und variablen Barvergütung nicht übersteigen darf.

Verpflichtungen (engagements réglementés) gegenüber dem Chief Executive Officer

Die zugunsten des Chief Executive Officer eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Sozialleistungen und Leistungen bei Arbeitslosigkeit werden im Geschäftsbericht 2019 näher erläutert.

Ernennung eines neuen Chief Executive Officer nach der am 30. April 2020 stattfindenden Hauptversammlung

Ausschließlich zum Zwecke dieser Vergütungspolitik und in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften hat das Board of Directors auch die hypothetische Ernennung eines neuen Chief Executive Officer nach der am 30. April 2020 stattfindenden Hauptversammlung in Erwägung gezogen.

In einem solchen Fall würde die für einen neuen Chief Executive Officer geltende Vergütungsstruktur mit diesen bestehenden Regelungen übereinstimmen und das Board of Directors würde eine umfassende Überprüfung der Situation der entsprechenden Führungskraft durchführen, sofern:

- der Betrag und die Kriterien seiner Vergütung im Einklang mit bestehenden Verfahren innerhalb des Unternehmens unter Bezugnahme auf die von einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor bei ähnlichen Funktionen angewandte Vergütungspolitik bestimmt werden würde und

- die Erfahrung, die Fähigkeiten und die individuelle Vergütungshistorie der Führungskraft ebenfalls berücksichtigt würden.

Abschließend behält sich das Board of Directors für den Fall einer externen Rekrutierung des Chief Executive Officer das Recht vor, der neu ernannten Führungskraft eine pauschale Entschädigung (in bar und/oder Aktien) zu zahlen, deren Betrag in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex unter keinen Umständen den Betrag der Leistungen, auf welche die Führungskraft bei einer Aufgabe seiner vorherigen Position verzichten müsste, übersteigen darf.

Weitere Informationen zur Vergütung des Chief Executive Officer sind in Abschnitt 3.2 dieses Geschäftsberichts dargelegt.

Vergütungspolitik für den Chairman des Board of Directors

Struktur und Kriterien für die Bestimmung der Vergütung des Chairman des Board of Directors

Das Board of Directors entschied auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee und gemäß den im AFEP-MEDEF-Kodex dargelegten Empfehlungen, dass es am angemessensten sei, die Vergütung des Chairman des Board of Directors auf einen einfachen Festbetrag zu beschränken.

Zur Bestimmung der jährlichen Festvergütung ihres Chairman wandte sich das Board of Directors an eine externe Beratungsfirma (Willis Towers Watson), um die Vergütungspraktiken von ähnlichen Funktionen einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie der wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor zu ermitteln.

Das Board of Directors berücksichtigte auch die umfassenden Aufgaben, die es Denis Duverne als Chairman des Board of Directors anvertraut hat. Seine Aufgaben sind in der Geschäftsordnung des BoD sowie in Abschnitt 3.1 dieses Geschäftsberichts ausführlich dargelegt und gehen über die in Frankreich geltenden gesetzlichen Pflichten eines Chairman des Board of Directors (Président du Conseil d’Administration) hinaus.

Des Weiteren hat das Board of Directors die Tatsache berücksichtigt, dass Denis Duverne, der seine Rentenansprüche zum 1. September 2016 in Anspruch nahm, entschieden hat, während seiner gesamten Amtszeit als Chairman des Board of Directors auf die Zahlung der jährlichen Rente in Höhe von ca. 750.000 Euro, die er ab 1. September 2016 gemäß dem ergänzenden Vorsorgeplan für Führungskräfte der Gruppe in Frankreich erhalten hätte, zu verzichten. Denis Duverne hat beschlossen, solche Leistungen erst nach Beendigung seiner Amtszeit in Anspruch zu nehmen, wobei keine Nachzahlung geleistet werden würde.

Entsprechend hat das Board of Directors auf Empfehlung des Compensation & Governance Committee beschlossen, die Höhe der jährlichen Festvergütung für den Chairman des Board of Directors für 2020 bei 1,2 Mio. Euro zu belassen.

Aufgrund der Überlegung, dass es am angemessensten sei, die Vergütung des Chairman des Board of Directors auf einen Festbetrag zu beschränken, hat das Board of Directors beschlossen, dass der Chairman des Board of Directors weder eine variable Vergütung noch Sitzungsgelder erhält und ihm keine Performance Shares oder sonstigen langfristigen Vergütungselemente während seiner Amtszeit zugeteilt oder gewährt werden.

Zudem erwägt das Board of Directors keine Gewährung einer Sondervergütung für den Chairman des Board of Directors.

Abschließend ist festzustellen, dass zwischen dem Unternehmen und dem Chairman des Board of Directors kein Arbeitsvertrag besteht und der Chairman im Falle eines Ausscheidens aus seiner Position als Chairman des Board of Directors keinen Anspruch auf Abfindungen oder Entschädigungen aufgrund von Wettbewerbsverbotsklauseln hat.

Die einzige Sachleistung, die dem Chairman des Board of Directors gewährt wurde, ist die Nutzung eines Firmenwagens.

Verpflichtungen (engagements réglementés) gegenüber dem Chairman des Board of Directors

Die zugunsten des Chairman des Board of Directors eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Sozialleistungen werden im Sonderbericht des Abschlussprüfers näher erläutert.

Ernennung eines neuen Chairman des Board of Directors nach der am 30. April 2020 stattfindenden Hauptversammlung

Ausschließlich zum Zwecke dieser Vergütungspolitik und in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften hat das Board of Directors auch die hypothetische Ernennung eines neuen Chairman des Board of Directors nach der am 30. April 2020 stattfindenden Hauptversammlung in Erwägung gezogen.

In einem solchen Fall würde die für einen neuen Chairman des Board of Directors geltende Vergütungsstruktur mit diesen bestehenden Regelungen übereinstimmen und das Board of Directors würde eine umfassende Überprüfung der Situation der entsprechenden Führungskraft durchführen, sofern:

- der Betrag und die Kriterien seiner festen Vergütung im Einklang mit bestehenden Verfahren innerhalb des Unternehmens unter Bezugnahme auf die von einer Auswahl von Unternehmen des CAC 40 sowie den wichtigsten europäischen Unternehmen im Finanzsektor bei ähnlichen Funktionen angewandte Vergütungspolitik bestimmt werden würde und

- die Erfahrung und die Fähigkeiten sowie der Umfang seiner Ausgaben, wie vom Board of Directors in Zusammenhang mit seiner Ernennung benannt, ebenfalls berücksichtigt würden.

Weitere Informationen zur Vergütung des Chairman des Board of Directors sind in Abschnitt 3.2 dieses Geschäftsberichts detailliert dargelegt.

Vergütungspolitik für die anderen Mitglieder des Board of Directors

Den Mitgliedern des Board of Directors,[76] die keine Führungskräfte sind, werden als einzige Vergütung durch das Unternehmen Sitzungsgelder gezahlt.

Kriterien der Zuteilung von Sitzungsgeldern (Vergütung gemäß Artikel L.225-45, Abs. 1 des französischen Handelsgesetzbuches)

Der jährliche Gesamtmaximalbetrag der Sitzungsgelder wird von der Hauptversammlung in Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften festgelegt und von dem Board of Directors gemäß seiner Geschäftsordnung an die einzelnen Mitglieder verteilt (in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex wird ein geringer Anteil der Gelder zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern des Board of Directors als Festhonorar aufgeteilt):

- Ein von dem Board of Directors festgesetzter Betrag wird jährlich an den Senior Independent Director gezahlt (festgelegt auf 80.000 Euro).

- 65 % des Restbetrages werden folgendermaßen verteilt: 40 % davon werden zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern des BoD aufgeteilt und als Festhonorar gezahlt und 60 % davon werden in Abhängigkeit der Anwesenheit bei Sitzungen verteilt.

- Die restlichen 35 % werden vom Board of Directors folgendermaßen zwischen den Ausschüssen des BoD aufgeteilt: 25 % an das Finance Committee, 25 % an das Compensation & Governance Committee und 50 % an das Audit Committee. Jeder Ausschuss teilt dann den erhaltenen Betrag folgendermaßen unter seinen Mitgliedern auf: 40 % davon werden zu gleichen Teilen zwischen den Mitgliedern aufgeteilt und als Festhonorar gezahlt und 60 % davon werden in Abhängigkeit von der Anwesenheit bei Sitzungen verteilt, wobei der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses jeweils ein doppeltes Honorar erhält.

- Der Gesamtbetrag der jährlichen Sitzungsgelder für die Mitglieder des Board of Directors wurde von der Hauptversammlung am 25. April 2018 auf 1.900.000 Euro festgesetzt.

Das Unternehmen zahlt keine Sitzungsgelder an die leitenden Mandatsträger (d. h. Chairman des Board of Directors und Chief Executive Officer).

Weitere Informationen zur Vergütung der Mitglieder des Board of Directors sind in Abschnitt 3.2 dieses Geschäftsberichts detailliert dargelegt.

3.3. Corporate Governance Code of Reference (Regelwerk zur Corporate Governance)

Im Dezember 2008 übernahm AXA sämtliche Empfehlungen von AFEP-MEDEF, einschließlich der Empfehlungen zur Vergütung der Führungskräfte vom Oktober 2008, in ihr Regelwerk zur Corporate Governance (Corporate Governance Code of Reference).

Diese Empfehlungen wurden in einem von der AFEP (Association française des entreprises privées) und dem MEDEF (Mouvement des entreprises de France) im April 2010 herausgegebenen und im Januar 2020 überarbeiteten Corporate Governance Code of Listed Corporations (nachstehend der „AFEP-MEDEF-Kodex“) konsolidiert, der am eingetragenen Firmensitz von AXA oder auf ihrer Website (www.axa.com) im Bereich „Corporate Governance“ verfügbar ist.

AXA hält die Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex, die sich im Einklang mit den seit Langem etablierten Grundsätzen des Unternehmens zur Corporate Governance befinden, ein. Einzelheiten werden in den Abschnitten 3.1 „Corporate-Governance-Struktur“ und 3.2 „Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz“ dieses Geschäftsberichts dargelegt, in denen die Mechanismen der Corporate Governance erläutert und Informationen zur Vergütung der Führungskräfte zur Verfügung gestellt werden.

Das Unternehmen setzt sämtliche Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex um. Zur Berücksichtigung bestimmter Besonderheiten ihrer Geschäftstätigkeit hat sich AXA dennoch entschieden, folgende Bestimmungen des AFEP-MEDEF-Kodex anzupassen, jedoch unter Einhaltung der Grundsätze des Kodex:

- Abschnitt 9.5 des AFEP-MEDEF-Kodex im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit von Mitgliedern des Board of Directors der Muttergesellschaft, die gleichzeitig Mitglied des Board of Directors eines Tochterunternehmens der Gruppe sind: Obwohl bestimmte Mitglieder des Board of Directors von AXA Ämter ohne Geschäftsleitungsaufgaben in einer oder mehreren mittelbaren oder unmittelbaren Tochtergesellschaften von AXA ausüben oder in den letzten fünf Jahren ausgeübt haben, ist das Unternehmen der Auffassung, dass dies die betreffende Person nicht automatisch (i) vor einen Interessenkonflikt stellt oder (ii) ihre Unabhängigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt. Der Verwaltungsrat erlaubt es seinen Mitgliedern, in den Verwaltungsräten bestimmter Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten zu sein, da er sich dadurch ein umfassenderes Verständnis der Tätigkeiten, der Strategie und des Risikoprofils der Gruppe verspricht. Um eventuelle Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit zu vermeiden, dürfen Mitglieder des Board of Directors, die ebenfalls in den Organen von Tochtergesellschaften der Gruppe vertreten sind, jedoch nicht an Entscheidungen des Board of Directors von AXA teilhaben, welche die Interessen der Gesellschaft betreffen, dessen Organen sie angehören.

3.4. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Weitere Informationen zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden Sie in Anhang 28 „Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Beschreibung des Verfahrens zur Beurteilung gängiger Vereinbarungen, die zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen werden, und seiner Umsetzung

Auf seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 verabschiedete das Board of Directors gemäß Artikel L.225-39, Absatz 2 des französischen Handelsgesetzbuches ein Verfahren zur regelmäßigen Beurteilung, ob Vereinbarungen im Zusammenhang mit gängigen Transaktionen, die zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen werden, diese Bedingungen tatsächlich erfüllen. Das Beurteilungsverfahren wird seitdem innerhalb von AXA umgesetzt.

Das Verfahren sieht vor, dass die Rechtsabteilung der Gruppe vor Abschluss, Änderung, Erneuerung, Verlängerung oder Beendigung einer Vereinbarung, die unter Artikel L.225-38 des französischen Handelsgesetzbuches fällt, immer informiert wird, auch wenn es sich um eine gängige Transaktion oder eine zu marktüblichen Bedingungen geschlossene Vereinbarung handelt. Diese Information ermöglicht es der Rechtsabteilung, eine vorherige Prüfung der Vereinbarung vorzunehmen, um festzustellen, ob sie unter das Verfahren für sogenannte reglementierte Vereinbarungen fällt, die gemäß der Artikel L.225-38 ff. des französischen Handelsgesetzbuches besonderen handelsrechtlichen Bestimmungen unterliegen („conventions réglementées“), oder ob sie von diesem Verfahren ausgenommen ist. Dazu kann die Rechtsabteilung Beratung anderer Abteilungen der AXA Gruppe und der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens einholen.

Zudem beurteilt die Rechtsabteilung der Gruppe jährlich, ob die gängigen Vereinbarungen, die zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen werden, weiterhin die Voraussetzungen für eine entsprechende Einordnung erfüllen. Falls erforderlich, arbeitet sie dazu mit anderen Abteilungen der AXA Gruppe und den Wirtschaftsprüfern des Unternehmens zusammen. Kommt die Rechtsabteilung zu dem Schluss, dass eine Vereinbarung, die ursprünglich als gängige und zu marktüblichen Bedingungen geschlossene Vereinbarung eingestuft wurde, eine reglementierte Vereinbarung darstellt, entscheidet das Board of Directors über die Einstufung dieser Vereinbarung und die damit einhergehenden Maßnahmen.

Sonderbericht der Abschlussprüfer zu reglementierten Vereinbarungen

(Hauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019)

Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des auf Französisch veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.

An die Aktionäre der AXA SA 25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer Funktion als Abschlussprüfer von AXA legen wir hiermit unseren Bericht zu reglementierten Vereinbarungen vor.

Es ist unsere Aufgabe, den Aktionären auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Informationen Bericht über die wesentlichen Bedingungen von Vereinbarungen zu erstatten, die uns offengelegt wurden oder die wir im Rahmen unserer Tätigkeit identifiziert haben, sowie über die Begründungen, warum diese für das Unternehmen vorteilhaft sind. Es ist dabei nicht unsere Aufgabe, ihre Relevanz oder ihren Inhalt zu kommentieren oder nicht offengelegte Vereinbarungen zu identifizieren. Gemäß den Vorschriften von Artikel R.225-31 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) sind Sie dafür verantwortlich zu bestimmen, ob die Vereinbarungen angemessen sind und genehmigt werden sollten.

Falls zutreffend, sind wir zudem verpflichtet, den Aktionären die gemäß Artikel R.225-31 des französischen Handelsgesetzbuches erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit der während des Geschäftsjahres erfolgten Durchführung von Vereinbarungen, die bereits von der Hauptversammlung genehmigt wurden, zur Verfügung zu stellen.

Wir haben die von uns für erforderlich gehaltenen Prüfungshandlungen gemäß den in Frankreich geltenden Prüfungsstandards unseres Berufsstandes durchgeführt. Die Standards umfassten die Bestätigung der Konsistenz zwischen der von uns erhaltenen Informationen und den zugrunde liegenden Dokumenten, aus denen sie entnommen wurden.

Vereinbarungen, die von der Hauptversammlung zu genehmigen sind

Während des Jahres genehmigte und geschlossene Vereinbarungen

Wir teilen Ihnen mit, dass uns keine während des Geschäftsjahres genehmigten und geschlossenen Vereinbarungen mitgeteilt wurden, die der Hauptversammlung gemäß Artikel L.225-38 des französischen Handelsgesetzbuches zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Vereinbarungen, die bereits von der Hauptversammlung genehmigt wurden

In früheren Jahren genehmigte Vereinbarungen

Gemäß Artikel R.225-30 des französischen Handelsgesetzbuches wurden uns die folgenden reglementierten Vereinbarungen mitgeteilt, die in früheren Jahren genehmigt wurden und während des vergangenen Jahres weiterhin Gültigkeit besaßen.

Vereinbarung mit Thomas Buberl (Chief Executive Officer)

Art, Zweck und Bedingungen

Am 2. August 2016 bestätigte das Board of Directors die Entscheidung von Thomas Buberl, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit seiner Ernennung zum Chief Executive Officer von AXA zum 1. September 2016 zu verzichten.

In der Folge führte das Board of Directors eine umfassende Prüfung der Auswirkungen auf die künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen von Thomas Buberl durch, sobald der Verzicht auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex wirksam wird.

Das Board of Directors entsprach angesichts des Status von Thomas Buberl als Führungskraft und der Bedeutung seiner Dienste für das Unternehmen seinem Wunsch, als Führungskraft weiterhin Sozialleistungen (Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen Bedingungen wie aller anderen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich zu erhalten.

Vereinbarung mit Denis Duverne (Chairman des Board of Directors)

Art, Zweck und Bedingungen

Am 17. Februar 2010 bestätigte der Aufsichtsrat die Entscheidung von Denis Duverne, auf die Fortsetzung seines Arbeitsvertrages mit Wirkung zur Hauptversammlung am 29. April 2010 zu verzichten, auf der das frühere dualistische System bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat durch eine monistische Struktur mit einem Board of Directors ersetzt wurde.

Der Aufsichtsrat hatte Bedenken, dass die Entscheidung von Denis Duverne, auf die Fortführung seines Arbeitsvertrages in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex zu verzichten, den Fortbestand seiner bereits erworbenen und künftigen Ansprüche auf Sozialleistungen gefährden würde.

Infolgedessen traf der Aufsichtsrat folgende Entscheidung:

- Der Aufsichtsrat berechtigte das Unternehmen, alle angemessenen Verpflichtungen einzugehen, um zu gewährleisten, dass Denis Duverne als Führungskraft nach der Beendigung seines Arbeitsvertrages weiterhin Sozialleistungen (Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) zu den gleichen oder ähnlichen Bedingungen wie aller anderen Führungskräfte der AXA Gruppe in Frankreich erhält, auch durch Anpassung von Leistungsplänen in Bezug auf die Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die gesetzlichen Abschlussprüfer

 

Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 16.März 2020

PricewaterhouseCoopers Audit

Bénédicte Vignon

Grégory Saugner

 

Mazars

Jean-Claude Pauly

Maxime Simoen

4. Risikofaktoren und Risikomanagement

4.1. Risikofaktoren

Die folgenden Risikofaktoren sollten zusammen mit anderen in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Informationen gelesen werden. Sämtliche dieser Risiken könnten unsere Tätigkeit sowie Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen, zu einem wesentlichen Rückgang des Börsenkurses unserer Stammaktien oder einer erheblichen Abweichung unserer tatsächlichen Ergebnisse von den seitens des Unternehmens oder in dessen Auftrag bekanntgegebenen erwarteten oder in zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten Ergebnissen führen.

Die unten beschriebenen Risiken sind nur einige der uns betreffenden Risiken. Zusätzliche Risiken und Unsicherheiten, die uns derzeit nicht bekannt sind oder die wir derzeit als unerheblich einschätzen, können sich ebenfalls in erheblichem Maße negativ auf unser Geschäft und unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

Die Risikomanagementprozesse, -verfahren und -kontrollen sind in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts beschrieben, der gemeinsam mit vorliegendem Abschnitt 4.1 gelesen werden sollte. Obschon die Geschäftsleitung laufend erhebliche Ressourcen für das Risikomanagement aufwendet, unterliegen die Risikomanagement-Aktivitäten der Gruppe wie alle Kontrollsysteme inhärenten Einschränkungen und können daher keine absolute Sicherheit bieten oder vollständige Immunität der Gruppe gegen die in vorliegendem Kapitel 4 beschrieben Risiken oder die in Zusammenhang mit diesen Risiken unter Umständen erlittenen Verluste gewährleisten.

In Fällen, in denen in vorliegendem Abschnitt 4.1 beschriebene Risiken zu quantifizierbaren, wesentlichen finanziellen Auswirkungen und/oder erheblichen Eventualverbindlichkeiten führen, sind diese finanziellen Auswirkungen und/oder Eventualverbindlichkeiten im Konzernabschluss ausgewiesen. Quantitative Informationen zu den wesentlichen Risiken der Gruppe finden Sie außerdem in Abschnitt 4.3 ff. dieses Geschäftsberichts. Zur Verdeutlichung: Die Verweise auf „Versicherung“, „(Rück-) Versicherung“, „Property & Casualty“ und „Life & Savings“ in diesem Abschnitt beziehen sich gegebenenfalls auch auf Aktivitäten des Bereichs „Health“.

Bei der Darstellung der in diesem Abschnitt 4.1 dargestellten Risiken hat das Management die primären Kategorien und die wesentlichsten Risiken auf eine Weise ermittelt, die der aktuellen Einschätzung des Managements hinsichtlich der Wesentlichkeit solcher Risikofaktoren für die AXA Gruppe entspricht, und zwar basierend auf der wahrgenommenen Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken und der erwarteten Höhe ihrer negativen Auswirkungen. Wie im Folgenden ausführlicher beschrieben, umfassen diese Kategorien marktbezogene Risiken, kredit- und liquiditätsbezogene Risiken, preis- und versicherungsbezogene Risiken, operationelle Risiken, regulatorische Risiken und Risiken im Zusammenhang mit dem Besitz von Aktien des Unternehmens. Darüber hinaus kann nicht garantiert werden, dass sich die Einschätzung der relativen Bedeutung solcher Risikofaktoren durch das Management im Laufe der Zeit nicht ändert, sei es aufgrund neuer Informationen, Ereignisse, Umstände oder aus anderen Gründen.

Finanzrisiken

Marktrisiken

Negative Entwicklungen des wirtschaftlichen Umfelds oder der Lage am Finanzmarkt, auf nationaler, kontinentaler oder globaler Ebene, können sich in erheblichem Maße negativ auf unser Geschäft und unsere Profitabilität auswirken.

Unsere Tätigkeiten sowie unsere Finanz- und Ertragslage sind von Schwankungen der globalen Finanzmärkte und im Allgemeinen den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betroffen. Während die Ergebnisse der Finanzmärkte und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2019 insgesamt günstig waren, gibt es nach wie vor eine Vielzahl von Faktoren, die das Wirtschaftswachstum negativ beeinflussen und zu einer hohen Volatilität an den Finanzmärkten beitragen könnten. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem Bedenken hinsichtlich einer möglichen Abkühlung des wirtschaftlichen Wachstums und des Konsumklimas im Allgemeinen; die derzeitigen Marktbedingungen, einschließlich der Bewertungen von Vermögenswerten und der Volatilität, die zu einer abrupten und erheblichen Preissteigerung auf den Finanzmärkten führen kann; die Auf- bzw. Abwertung von Fremdwährungen - insbesondere des US-Dollars - gegenüber dem Euro; die Verfügbarkeit und die Kosten von Darlehen; die Stabilität und Zahlungsfähigkeit bestimmter Finanzinstitute und anderer Unternehmen, einschließlich der damit verbundenen Bedenken hinsichtlich systemischer Kreditrisiken; zunehmende Handelsspannungen, „Handelskriege“ und andere staatliche Maßnahmen, die entweder verhängt wurden oder in Betracht gezogen werden und sich auf Zölle oder internationale Handelsabkommen und -strategien beziehen; anhaltende Bedenken gegenüber bestimmten Emittenten von Staatsanleihen; Inflation oder Deflation in bestimmten Märkten; Eingriffe der Zentralbanken an den Finanzmärkten, wie die vor Kurzem von der EZB getroffene Entscheidung, ihr Wertpapierankaufprogramm wieder aufzunehmen, und Unsicherheit über eine mögliche Intervention von Zentralbanken an den europäischen und anderen Märkten durch quantitative Lockerung oder ähnliche Programme oder die Rückführung oder Beendigung solcher Programme; Änderungen der Referenzzinssätze, einschließlich von Reformen und potenziellen Veränderungen bei LIBOR, EURIBOR und anderen Indizes; Volatilität bei Energiekosten; ungünstige geopolitische Ereignisse (auch Terroranschläge oder militärische Konflikte) und zunehmende geopolitische Spannungen in verschiedenen Regionen, darunter Russland, die Ukraine, Lateinamerika, Syrien, der Irak und Nordkorea; neuere Entwicklungen wie die jüngsten politischen Ereignisse im Vereinigten Königreich, in Spanien, Deutschland, Italien und Hongkong sowie der Europäischen Union und anhaltende Unsicherheit im Hinblick auf die Vereinigten Staaten.

Darüber hinaus haben spezifische Bedenken in Bezug auf die Eurozone, einschließlich der Finanzlage bestimmter staatlicher Schuldner in der EU, die Unsicherheit über die Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die Beziehungen zwischen europäischen Institutionen und bestimmten Mitgliedstaaten, mögliche Strukturreformen oder andere Veränderungen in Bezug auf den Euro, die Eurozone oder die Europäischen Union, in den letzten Jahren zu erheblichen Störungen an den Finanzmärkten geführt und könnten in Zukunft ähnliche Auswirkungen haben. Insbesondere die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union am 29. März 2017 zu verlassen („Brexit“), und die daraus resultierenden Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union über den Abschluss eines Austrittsabkommens, das am 31. Januar 2020 in Kraft trat (das „Austrittsabkommen“), hatten erhebliche Auswirkungen und werden wahrscheinlich weitere weitreichende Folgen für die Finanzmärkte und die gesamtwirtschaftlichen Bedingungen haben. Gemäß dem Austrittsabkommen gilt die Mehrheit der EU-Regeln und -Vorschriften im Vereinigten Königreich bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin (der „Übergangszeitraum“). Dieses Abkommen kann einmalig durch gemeinsamen Beschluss der EU und des Vereinigten Königreichs, der vor dem 1. Juli 2020 gefasst werden muss, um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Die EU und das Vereinigte Königreich verhandeln während des Übergangszeitraums die Bedingungen ihrer künftigen Beziehung. Zwar haben beide Parteien eine politische Erklärung über die Grundzüge der künftigen Partnerschaft vereinbart, die Einzelheiten der künftigen Beziehung nach Ende des Übergangszeitraums, darunter Aspekte wie der Zugang zu den jeweiligen Finanzmärkten und grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen im Allgemeinen, müssen allerdings noch verhandelt werden. Diese Verhandlungen könnten wesentliche und unvorhersehbare Auswirkungen auf die Finanzmärkte und die gesamtwirtschaftlichen Bedingungen haben. Diese Auswirkungen könnten durch die Ungewissheit im Zusammenhang mit den Bedingungen der neuen Beziehung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (falls eine Vereinbarung zustande kommt), den auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten ausgearbeiteten Notfallplänen für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, und ganz allgemein den künftigen Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Union verstärkt werden. Obwohl die Gruppe die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Brexit aktiv verfolgt und Brexit-Notfallpläne entwickelt hat, kann nicht garantiert werden, dass der Brexit und seine Folgen keine negativen Auswirkungen auf die Geschäfts- und Finanzlage der Gruppe haben werden.

Diese und andere Faktoren hatten und haben weiterhin nachteilige Auswirkungen auf unseren Umsatz und unser Betriebsergebnis, unter anderem aufgrund unseres umfangreichen Anlageportfolios. Unsere Einkünfte aus Anlagetätigkeit tragen entscheidend zu unserer Profitabilität bei und unser Absatz an Versicherungs- und Asset-Management-Produkten (sowie die Anzahl zurückgekaufter und abgelaufener Policen) hängt von der Entwicklung des Finanzmarkts, dem Kundenverhalten und -vertrauen sowie anderen verbundenen Faktoren ab. So hängt unsere Fähigkeit, Versicherungs- und Anlageprodukte mit Gewinn zu verkaufen, unter anderem von den Anlagerenditen zur Sicherung unserer Verpflichtungen im Rahmen dieser Produkte ab, und der Wert bestimmter Anlagen kann je nach genannten Bedingungen erheblich schwanken. Zudem sind wir durch bestimmte Arten von Versicherungs- und Anlageprodukten in unserem Angebot Risiken ausgesetzt, die mit Schwankungen der Finanzmärkte in Zusammenhang stehen. Dazu zählen bestimmte Arten von zinssensitiven oder variablen Produkten, wie garantierte Renten oder Variable Annuities, mit Mindestverzinsung oder garantierten Zinssätzen oder garantierten Mindestleistungen, die nicht notwendigerweise mit den vorherrschenden Marktzinsen oder Renditen auf die zugrunde liegenden Anlagen zusammenhängen. Obgleich wir Sicherungsgeschäfte zur Minderung unserer Risiken aus bestimmten dieser Garantien abschließen, können wir uns nicht wirksam gegen sämtliche Risiken absichern, und die Volatilität an den Finanzmärkten in Verbindung mit unerwartetem Verhalten der Versicherten kann zu einem Anstieg unserer Risikokosten führen bzw. sich negativ auf unsere Möglichkeiten zur Absicherung gegen bestimmte dieser Risiken auswirken, was wiederum einen negativen Effekt auf unsere Profitabilität hätte.

Generell könnte die Nachfrage nach unseren Finanz- und Versicherungsprodukten beeinträchtigt werden, wenn das wirtschaftliche Umfeld in den Ländern, in denen wir tätig sind, durch höhere Arbeitslosigkeit, geringeres Haushaltseinkommen, niedrigere Unternehmensgewinnen sowie geringere Geschäftsinvestitionen und Konsumausgaben geprägt ist. Darüber hinaus kommt es in solch einem Umfeld gegebenenfalls zu einem Anstieg an zurückgekauften und abgelaufenen Policen oder Fonds in einem bestimmten Segment oder zu geringeren Rückkaufraten im Vergleich zu den Erwartungen bei anderen Produkten und unsere Versicherten könnten Versicherungsprämien verspätet oder überhaupt nicht zahlen. Diese Entwicklungen könnten sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit sowie Finanz- und Ertragslage auswirken.

Änderungen der Zinssätze und Kreditspreads können sich negativ auf unsere Tätigkeit, Solvabilität und Finanz- und Ertragslage auswirken

Unser Zinsrisiko bezieht sich hauptsächlich auf mit Änderungen der Zinssätze verbundene Schwankungen von Marktpreisen und Cashflow. Zinsänderungen können sich negativ auf den Wert unserer Anlagen (insbesondere festverzinslicher Anlagen) und unsere Fähigkeit zur Erwirtschaftung von Gewinnen oder Vermeidung von Verlusten aus dem Verkauf dieser Anlagen auswirken, was letztlich die Gewinne belastet. Insbesondere negative Zinssätze und das geringe Zinsniveau im Allgemeinen, wie es in den vergangenen Jahren vorherrschte, wirkten sich negativ auf unser Zinsergebnis und die Profitabilität des Bereichs Life & Savings aus und könnten weiterhin eine Belastung darstellen.

In einem Umfeld fallender Zinsen kann es für Kunden attraktiver sein, bestehende Lebensversicherungs- und Rentenprodukte mit Garantiezins zu halten, was zu einem Anstieg unserer Verbindlichkeiten (insbesondere im Vergleich zu Produkten mit flexiblen Prämien), Fristeninkongruenzen zwischen Aktiv- und Passivpositionen (da von Jahr zu Jahr mehr Policen und Verträge im Bestand verbleiben) und einer Zunahme der Rückstellungen für Lebensversicherungs- und Rentenprodukte mit Garantien führt.

Dementsprechend kann unsere Profitabilität in einer Phase fallender Zinsen oder in einem längeren Zeitraum mit niedrigen Zinsen infolge eines Rückgangs der Spanne zwischen den von Inhabern von Lebens- und Rentenversicherungen gezahlten Zinsen und den Zinsen, die wir aus unserem Portfolio an festverzinslichen Anlagen erwirtschaften können, belastet werden. Zudem basieren bestimmte regulatorische Kapital- und Reserveanforderungen auf Formeln und Modellen, welche die Zinssätze berücksichtigen, z. B. das interne Modell der Gruppe. Daher kann ein längerer Zeitraum niedriger Zinsen zu einem Anstieg des erforderlichen regulatorischen Kapitals und der vorgeschriebenen Höhe des unseren Rückstellungen dienenden Vermögensbestands führen und gleichzeitig den Bestand unserer anrechenbaren Eigenmittel (Eligible Own Funds, „EOF“) verringern, was sich negativ auf unsere Solvency-II-Quote auswirken könnte.

Umgekehrt kann in Phasen steigender Zinsen der geschätzte beizulegende Zeitwert von bestimmten unserer festverzinslichen Anlagen abnehmen, was folgende negative Auswirken haben könnte: Rückgang unserer Solvency-II-Quote und unseres Nettogewinns; möglicher Anstieg von Rückkäufen von Lebensversicherungsverträgen und Rentenverträgen mit Garantiezins, da Versicherte nach höheren Renditen Ausschau halten, was uns zu einer schnelleren Abschreibung von abgegrenzten Abschlusskosten oder zur Liquidierung von Anlagen mit fester Laufzeit zwingen würde, um über ausreichend Liquidität zur Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verfügen, was wiederum Verluste aus Anlagetätigkeit zur Folge haben könnte; unsere Provisionserträge können aufgrund eines Wertrückgangs der von unseren Asset-Managern verwalteten festverzinslichen Vermögenswerte sinken, was zu niedrigeren Management Fees führen und sich negativ auf die Netto-Zuflüsse im Asset Management auswirken könnte. Zudem könnten wir als Emittent von Wertpapieren verpflichtet sein, höhere Zinsen auf Anleihen, Darlehen und Bankfazilitäten zu zahlen, was zu einem Anstieg unserer Zinsaufwendungen führen könnte.

Für eine Beschreibung der Sensitivität unserer EOF gegenüber Zinsänderungen verweisen wir auf Anhang 4.2 „Marktrisiken (einschließlich Sensitivitätsanalyse)“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts. Weitere Informationen über die Sensitivität unserer Solvency-II-Quote gegenüber Zinsschocks finden Sie im SFCR-Bericht der AXA Gruppe, der auf der Website von AXA (www.axa.com) verfügbar ist.(1)

Unser Risiko in Bezug auf Änderungen der Kreditspreads bezieht sich in erster Linie auf die Auswirkungen dieser Änderungen auf Marktpreise und die Cashflow-Variabilität. Eine Ausweitung der Kreditspreads wird im Allgemeinen den Wert der von uns gehaltenen Wertpapiere reduzieren (einschließlich Kreditderivaten, bei denen wir Ausfallrisiken übernehmen) und unsere Anlageerträge aus Käufen von neuen festverzinslichen Wertpapieren in unseren Anlageportfolios steigern. Als Emittent könnten wir mit erhöhten Zinsaufwendungen zu kämpfen haben. Umgekehrt wird eine Verengung der Kreditspreads im Allgemeinen den Wert der von uns gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere erhöhen und unsere Anlageerträge aus Käufen von neuen festverzinslichen Wertpapieren in unseren Anlageportfolios reduzieren. Weitere Informationen über die Sensitivität unserer Solvency-II-Quote gegenüber Marktschocks bei den Spreads von Staats- und Unternehmensanleihen finden Sie im SFCR-Bericht der AXA Gruppe, der auf der Website von AXA (www.axa.com) verfügbar ist.[77]

Obschon wir Maßnahmen zur Steuerung der mit Investitionen in ein sich veränderndes Zinsumfeld verbundenen wirtschaftlichen Risiken unternehmen, darunter die Absicherung durch derivative Instrumente, könnten wir unter Umständen nicht in der Lage sein, das Zinsrisiko unserer Vermögenswerte gegenüber unseren Verbindlichkeiten zu mindern. Entsprechend kann fortlaufende Volatilität bei Zinsen und Kreditspreads - entweder für sich oder gemeinsam mit anderen Faktoren auftretend - durch realisierte Verluste, Wertminderungen und Veränderungen bei unrealisierten Gewinn- und Verlustposten einen wesentlichen negativen Effekt auf unsere Solvabilitätslage und unsere konsolidierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Schwankungen der Wechselkurse können unser Betriebsergebnis sowie unsere Finanzlage, Liquidität und Solvabilität erheblich beeinträchtigen

Unsere Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Regionen. Da ein wesentlicher Teil unserer Beteiligungen und Anlagen, Umsätze und Aufwendungen folglich in anderen Währungen als dem Euro denominiert ist, während unser Konzernabschluss in Euro aufgestellt wird, sehen wir uns dem Risiko von Wechselkursschwankungen gegenüber. Gleichzeitig unterliegt auch unserer Anteil an nicht in Euro denominierten Schulden und anderen Verpflichtungen Wechselkursschwankungen.

Obgleich wir versuchen, unser Risiko gegenüber Wechselkursschwankungen durch Sicherungsgeschäfte zu steuern, können Schwankungen der Wechselkurse unsere in Euro dargestellten Finanzzahlen wie Betriebsergebnis, Cashflows, Verschuldungsgrad, Eigenkapital und Solvabilität wesentlich belasten. Des Weiteren können die Währungsabsicherungen, die wir zur Steuerung des Fremdwährungsrisikos einsetzen, an sich bereits unseren Barmittelstand und unsere Liquiditätsposition erheblich beeinträchtigen.

Eine Inflation oder Deflation in unseren wichtigsten Märkten hätte verschiedene Auswirkungen auf AXA und kann unsere Tätigkeit, unsere Solvabilitätslage und unser Betriebsergebnis erheblich belasten

Wir unterliegen in bestimmten unserer wichtigsten Märkte, insbesondere in Europa, Inflationsrisiken aufgrund unseres Bestands an festverzinslichen und anderen Instrumenten sowie aufgrund möglicher Forderungszahlungen und Aufwendungen, die stärker als in unseren Rückstellungs- und Preisannahmen erwartet ansteigen.

Insbesondere die Inflation in Bezug auf Krankheitskosten, Baukosten und unerlaubte Handlungen wirkt sich auf den Bereich Property & Casualty aus. Die Auswirkungen der Inflation auf die Schadenkosten könnten für Sparten innerhalb des Bereichs Property & Casualty, die Langzeitrisiken wie allgemeine Haftpflicht, Erwerbsunfähigkeit und Berufshaftpflicht beinhalten, sowie für andere Spezialgebiete unserer Tochtergesellschaft AXA XL ausgeprägter sein, da sie einen relativ langen Zeitraum benötigen, um Schäden für ein bestimmtes Schadenjahr abzuschließen und zu regulieren. Änderungen des Inflationsniveaus könnten auch zu einer erhöhten Unsicherheit bei der Schätzung der Schadenrückstellungen führen, insbesondere in den Geschäftsbereichen mit Langzeitrisiken.

Darüber hinaus unterliegen wir auch dem Risiko einer Deflation, wie sie in den letzten Jahren in der Eurozone zu beobachten ist. Durch eine Deflation verlieren Sicherheiten an Wert und die Qualität bestimmter Anlagen nimmt ab. Darüber hinaus kann auch das Kundenverhalten negativ beeinflusst oder unsere Tätigkeit und unser Betriebsergebnis anderweitig belastet werden.

Nachteilige Geschäfts- und Marktbedingungen sowie Bilanzierungsregeln könnten Auswirkungen auf die Abschreibungen auf unsere abgegrenzten Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, „DAC“) und den Wert des Versicherungsbestands (Value of Business In-force, „VBI“) sowie andere immaterielle Vermögenswerte haben bzw. die latenten Steueransprüche und Ansprüche aus der Beteiligung der Versicherten mindern, was unser Betriebsergebnis und unseren Abschluss wesentlich negativ beeinflussen könnte.

Geschäfts- und Marktbedingungen sowie Bilanzierungsregeln könnten den in unserer Bilanz angegebenen Geschäfts- oder Firmenwert, unsere Verfahren bei der Abschreibung von DAC, VBI und anderen immateriellen Anlagewerten sowie den Wert unserer latenten Steueransprüche und Ansprüche aus der Beteiligung von Versicherten beeinflussen. Der Wert bestimmter Geschäftsbereiche ist von Faktoren wie der Lage an den Finanzmärkten, insbesondere der Aktienmärkte, und der laufenden operativen Leistung wesentlich betroffen.

Nachteile durch die von der Geschäftsleitung bei der Bewertung von Anlagen und der Bestimmung von Rückstellungen und Wertberichtigungen verwendeten Methoden, Schätzungen und Annahmen können erheblich negative Auswirkungen auf unser Betriebsergebnis haben

Einige unserer Anlagewerte, für die es keinen aktiven Handelsplatz oder sonstige beobachtbare Marktdaten gibt, werden mit Hilfe von Modellen oder Methoden bewertet, die Schätzungen, Annahmen und in erheblichem Maße Ermessensentscheidungen der Geschäftsleitung beinhalten. In Zeiten von Marktumwälzungen könnte ein größerer Anteil unserer Anlagewerte anhand dieser Modelle und Methoden bewertet werden, da es weniger Handelsaktivität oder weniger beobachtbare Marktdaten zu bestimmten Anlageklassen gibt, die zuvor in liquiden Märkten aktiv gehandelt wurden. Es besteht keine Sicherheit, dass unsere Bewertungen auf Basis dieser Modelle und Methoden z. B. auch dem Preis entsprechen, für den ein Wertpapier auch endgültig oder zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft werden kann. Die Wahl der Modelle, Methoden und/oder Annahmen kann sich wesentlich auf die Beträge der geschätzten beizulegenden Zeitwerte auswirken und erhebliche Nachteile in Bezug auf unsere Ertrags- und Finanzlage mit sich bringen.

Die Bestimmung der Beträge für Rückstellungen und Wertminderungen, die wir in Bezug auf die von uns gehaltenen Anlagewerte ausweisen, hängt von der Art der Anlage ab und basiert auf unserer periodischen Beurteilung und Bewertung von bekannten und inhärenten Risiken in Verbindung mit der entsprechenden Anlageklasse. Solche Beurteilungen und Bewertungen werden überarbeitet, sobald sich die Umstände ändern und neue Informationen zur Verfügung stehen. Bei der Beurteilung von Wertminderungen berücksichtigt die Geschäftsleitung eine Vielzahl an Faktoren, einschließlich denen in Anhang 1.8.2 „Einstufung von Finanzinstrumenten“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts beschriebenen, und beurteilt den Grund für den Rückgang des geschätzten beizulegenden Zeitwerts der Anlagen und die Aussichten auf eine zeitnahe Aufholung nach bestem Ermessen. Bei bestimmten Anlageklassen, insbesondere Schuldinstrumenten, umfasst die Beurteilung der Geschäftsleitung eine Vielzahl an Annahmen und Schätzungen über die Geschäftstätigkeit des Emittenten des Instruments und sein künftiges Ertragspotenzial. Die Geschäftsleitung aktualisiert ihre Beurteilungen regelmäßig und passt Rückstellungen und Wertberichtigungen im Falle von Änderungen an. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass die Geschäftsleitung die Höhe der in unseren Abschlüssen ausgewiesenen Wertberichtigungen und Rückstellungen richtig beurteilt hat, und die Notwendigkeit und der Zeitpunkt zusätzlicher Wertberichtigungen und/oder Rückstellungen kann einen wesentlichen nachteiligen Effekt auf unsere Finanz- und Ertragslage haben.

Kredit- und Liquiditätsrisiken

Nachteilige Bedingungen auf den Kapital- und Kreditmärkten können unsere Fähigkeit zur Liquiditätsbeschaffung und unseren Kapitalzugang wesentlich beeinträchtigen und unsere Kapitalkosten steigen lassen

In den letzten Jahren waren die Kapital- und Kreditmärkte zeitweise von heftigen Schwankungen und Störungen geprägt, die während bestimmter Zeiträume die Möglichkeiten zur Beschaffung zusätzlicher Liquidität auf den Märkten sowie die Kreditkapazität der meisten Emittenten, darunter auch AXA, erheblich eingeschränkt haben.

Wir benötigen Liquidität, um unsere Betriebsaufwendungen (darunter Forderungen und Rückkäufe) sowie die auf unsere Verbindlichkeiten entfallende Dividenden und Zinsen zu bezahlen und um bestimmte fällig werdende Darlehen und andere Verbindlichkeiten refinanzieren zu können. Des Weiteren benötigen wir Liquidität für von uns abgeschlossene Derivatkontrakte, in deren Rahmen wir Barsicherheiten übertragen und/oder unter Umständen Nachschussaufforderungen nachkommen müssen. Die Verfügbarkeit zusätzlicher Finanzierung zur Ergänzung interner Liquiditätsressourcen hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter Marktbedingungen, allgemeine Verfügbarkeit von Fremdkapital für die Finanzdienstleistungsbranche, unsere Kreditratings und unsere Kreditkapazität sowie die Möglichkeit, dass Kunden oder Darlehensgeber eine negative Meinung über unsere lang- oder kurzfristigen finanziellen Aussichten entwickeln, falls wir hohe Anlageverluste erleiden oder unsere Geschäftstätigkeit aufgrund eines Marktabschwungs zurückgeht. Obschon die Geschäftsleitung ein Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken eingeführt hat, das eine aktive Überwachung der Liquiditätsposition der Gruppe und Notfallpläne zur Liquiditätsbeschaffung vorsieht, können Liquiditätseinschränkungen über einen längeren Zeitraum wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Tätigkeit sowie unsere konsolidierte Finanz- und Ertragslage haben.

Herabstufungen unserer Finanzkraft- und Kreditratings als Versicherer oder Rückversicherer könnten unsere Wettbewerbsposition erheblich belasten und unsere Beziehungen mit Darlehensgebern oder Handelspartnern schädigen

Finanzkraft- und Kreditratings als Versicherer (und Rückversicherer) sind wichtige Indikatoren für Marktteilnehmer und Kunden zur Bestimmung der Wettbewerbsposition von Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften und Beurteilung unserer Fähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Ratingagenturen überprüfen ihre Ratings sowie Kriterien und Methoden regelmäßig und können ihre Ratings jederzeit ändern oder zurückziehen, und zwar auf der Grundlage relevanter Faktoren, die möglicherweise nicht vollständig in unserer Kontrolle liegen und/oder die Versicherungs- und Rückversicherungsbranche im Allgemeinen betreffen. Daher könnten unsere aktuellen Ratings in Zukunft möglicherweise nicht aufrechterhalten werden, und es sollte kein übermäßiges Vertrauen in solche Ratings gesetzt werden, die darüber hinaus nicht als Empfehlungen zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren angesehen werden sollten, die wir ausgegeben haben.

Eine Herabstufung oder die Möglichkeit einer Herabstufung könnte nachteilige Auswirkungen auf uns haben, darunter (i) eine Beeinträchtigung unserer Wettbewerbsposition, (ii) negative Auswirkungen auf unsere Fähigkeit zum Abschluss neuer Versicherungsverträge, (iii) einen Anstieg der Rückkäufe und Kündigungsquoten unseres Versicherungsbestands, (iv) einen Anstieg unserer Rückversicherungskosten, (v) eine Auslösung von Kündigungsbestimmungen oder Anforderungen zum Stellen von Sicherheiten oder die Verpflichtung, im Rahmen bestimmter Rückversicherungs- und Retrozessionsvereinbarungen Beitragsüberträge an Zedenten zurückzuerstatten, (vi) negative Auswirkungen auf unsere Fähigkeit zur Beschaffung von Fremdkapital und/oder einen Anstieg unserer Finanzierungskosten, (vii) eine Beschädigung unserer Beziehungen mit Darlehensgebern und Handelspartnern und/oder (viii) negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in uns. Jede dieser Entwicklungen könnte sich wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit sowie unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

Die Finanzlage und das Finanzgebaren unserer Gegenparteien könnten negative Auswirkungen auf uns haben

Wir haben ein erhebliches Risiko gegenüber Dritten, die uns Geld, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte schulden und die aufgrund von Konkurs, Insolvenz, mangelnder Liquidität, operativen Fehlern oder Versagen, Betrug oder aus anderen Gründen ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen können. Zu solchen externen Parteien gehören Emittenten des privaten Sektors sowie staatliche oder staatlich garantierte Emittenten, deren Wertpapiere wir in unseren Anlageportfolios halten (darunter Mortgage-Backed-Securities, Asset-Backed-Securities, Staatsanleihen und andere Arten von Wertpapieren), Darlehensnehmer von Immobiliarkrediten und anderen von uns begebenen Krediten, Rückversicherer und Kapitalmarktgegenparteien, an die wir unsere versicherungsbezogene Risiken (direkt oder indirekt) abgetreten haben, Kunden, Zedenten, Dienstleister, Partner, Handelspartner, Gegenparteien im Rahmen von Swap- oder anderen Derivatkontrakten und andere Gegenparteien wie Broker und Dealer, Geschäfts- und Investmentbanken, Hedge-Fonds, sonstige Investmentfonds, Clearingstellen und Börsen. Möglicherweise haben wir auch Risiken gegenüber solchen Gegenparteien aus von uns abgeschlossenen Versicherungen, einschließlich D&O-, Bürgschafts- und ähnlichen Deckungen. Darüber hinaus sind wir dem Gegenparteirisiko im Zusammenhang mit bestimmten von uns abgeschlossenen Policen ausgesetzt, die unsere Versicherungsnehmer in Bezug auf ihre Kreditrisikopositionen gegenüber Dritten absichern.

Im Rahmen unserer Rückversicherungs- und Retrozessionsvereinbarungen (einschließlich eines ähnlichen Schutzes durch Transaktionen zum Risikotransfer auf dem Kapitalmarkt) übernehmen andere Versicherer, Rückversicherer oder Kapitalmarktgegenparteien einen Teil der Verluste und verbundenen Ausgaben im Zusammenhang mit von uns ausgestellten Policen, obgleich wir bei allen rückversicherten Risiken als direkter (Rück-) Versicherer haftbar bleiben. Auch wenn wir die Finanzlage unserer Rückversicherer, Retrozessionäre und Kapitalmarktgegenparteien regelmäßig überprüfen, um unser Risiko gegenüber erheblichen Verlusten aus Insolvenzfällen von Rückversicherern, Retrozessionären, und Kapitalmarktgegenparteien zu begrenzen, könnten solche Gegenparteien zum Fälligkeitstag ihrer finanziellen Verpflichtungen uns gegenüber in finanzielle Schwierigkeiten geraten und uns zwingen, für das rückversicherte oder retrozedierte Geschäft einzustehen. Weitere Informationen zu den Ratings unserer Rückversicherer finden Sie in Abschnitt 4.4 „Kreditrisiko - Risikokontrolle und Risikominderung - Forderungen gegenüber Rückversicherern: Ratingprozesse und -faktoren“ dieses Geschäftsberichts.

Es besteht keine Sicherheit, dass Zahlungsausfälle bei den genannten Parteien oder anderen Gegenparteien sich nicht wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, unser Betriebsergebnis und unsere Finanzlage auswirken würden.

Risiken in Bezug auf das Unternehmen und seine Tätigkeit

Risiken in Zusammenhang mit Preisbildung und Underwriting

Nachteile in Bezug auf die bei der Festsetzung von Rückstellungen, Entwicklung und Bepreisung von Produkten und Berechnung von Branchenkennzahlen verwendeten Annahmen und Ermessensentscheidungen können unser Betriebsergebnis oder unsere Performance-Kennzahlen wesentlich beeinträchtigen, was nachteilige Auswirkungen auf den Preis unserer Wertpapiere haben kann

Die Profitabilität unserer Geschäftsbereiche hängt zum Großteil von einer Reihe verschiedener Faktoren ab, darunter soziale, wirtschaftliche und demographische Trends (einschließlich Trends bei Lebensversicherungen sowie Mortalitäts- und Morbiditätsraten und deren Entwicklung), Versichertenverhalten (einschließlich Rückkaufraten und Bestandfestigkeitsquoten), Gerichtsurteile, Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, Inflation, Anlagerenditen und Abschlusskosten. Wir tätigen Annahmen in Bezug auf diese Faktoren bei der Einschätzung unserer Risikopositionen, der Bestimmung der Preise für unsere Produkte, der Festlegung von Rückstellungen für (Rück-) Versicherungs- und Arbeitnehmerleistungen sowie der Berichterstattung von Kapitalbeständen und Geschäftsergebnissen (wobei wir Branchenkennzahlen wie NBV oder European Embedded - „EEV“ verwenden). Diese Annahmen basieren auf verschiedenen Modellierungstechniken (z. B. Szenarien, prädiktive, stochastische und/oder prognostische Verfahren), die sowohl proprietäre als auch Drittmodelle, Datenanalysen und damit verbundene Analysen verwenden. Modelloutputs und damit zusammenhängende Analysen unterliegen verschiedenen Annahmen, Unsicherheiten, Modellfehlern und den inhärenten Einschränkungen jeder statistischen Analyse (darunter Verfügbarkeit, Verwendung, Genauigkeit und Relevanz historischer, interner und branchenspezifischer Daten) und beinhalten zahlreiche Annahmen und Prognosen über Marktbedingungen (wie Zinssätze, Inflation und Wechselkurse), Kapitalanforderungen, Schadenhäufigkeit und -schwere sowie das Verhalten der Versicherungsnehmer. Die Verwendung solcher Modelle kann auch durch operationelle Risiken wie Inputs, Daten und menschliches Versagen beeinflusst werden. Nachteile in Bezug auf solche Annahmen, die Verwendung und Abhängigkeit von ungenauen oder unvollständigen Modellen oder Produkten anhaftende Fehler können zu einem Anstieg der Preise unserer Versicherungsprodukte führen oder es erforderlich machen, unsere Rückstellungen für Produkte zu erhöhen, was wiederum einen negativen Effekt auf unsere Finanz- und Ertragslage haben oder zu Rechtsstreitigkeiten führen könnte.

In unserem Bereich Property & Casualty bilden wir Rückstellungen für (gemeldete oder nicht gemeldete) Schäden und Schadenaufwendungen in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Praktiken und den Rechnungslegungsvorschriften sowie den versicherungstechnischen und regulatorischen Anforderungen. Rückstellungen sind keine exakte Berechnung einer Verbindlichkeit, sondern geben vielmehr die Erwartung wider, was die endgültige Schadensregulierung basierend auf unserer Beurteilung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Fakten und Umständen, der Überprüfung historischer Erfahrungen bei der Schadensregulierung, Schätzungen der Trends bei Schadensschwere und -häufigkeit, versicherungsmathematischen Werten bei vergangenen Ergebnissen, gesetzlicher Haftung und anderen Faktoren kosten wird. Wir überprüfen die Angemessenheit unserer Schadenrückstellungen fortlaufend. Da die Festsetzung von Schadenrückstellungen naturgemäß ein unsicherer und komplexer, zahlreiche Schätzwerte umfassender Prozess ist, der auch die Auswirkungen von regulatorischen und gesetzlichen Änderungen, Gerichtsauslegungen, den medizinischen Zustand der Anspruchnehmer, aufkommende Trends und Haftungstheorien - auch in Bezug auf Umwelt-, Medizin- und Produkthaftungsrisiken - sowie Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (darunter Veränderungen von Inflation und Diskontierungssätzen, die für die Bewertung von Abwicklungen verwendet werden), beinhaltet, besteht keine Sicherheit, dass die endgültigen Verluste unsere Schadenrückstellungen nicht wesentlich übersteigen und unser Betriebsergebnis nicht erheblich belasten. Es ist schwierig, die Auswirkungen bestimmter dieser Faktoren, wie die sogenannte „Social Inflation“ insbesondere in den USA (Zunahme von Rechtsstreitigkeiten, erweiterte Haftungstheorien, höhere von Schwurgerichten gewährte oder im Rahmen von Vergleichen erwartete Schadenersatzsummen) und Massenschadenersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Kontakt mit gefährlichen Produkten oder Substanzen (z. B. Asbest, Opioide, Talkum, Glyphosat, bleihaltige Farben) auf unsere Schätzungen der Schadenrückstellungen und die tatsächlichen Kosten der Schadenregulierung zu beurteilen. Sie könnten erheblich sein. Unsere Schätzung kann in Zeiten widriger wirtschaftlicher Umstände auch aufgrund unerwarteter Verhaltensänderungen von Anspruchsberechtigten und Versicherungsnehmern schwieriger sein, einschließlich einer Zunahme der absichtlich falschen Meldung von Risiken und/oder Schäden, einer verminderten Instandhaltung der versicherten Objekte oder einer erhöhten Häufigkeit von Kleinschäden.

In unserem Geschäftsbereich Life & Savings hängen unsere Erträge wesentlich davon ab, in welchem Umfang der tatsächliche Aufwand für Schäden mit den Annahmen übereinstimmt, die wir bei der Festsetzung der Preise für unsere Produkte und der Ermittlung der Kosten für Verpflichtungen in Verbindung mit technischen Rückstellungen und Schadensersatzforderungen treffen. In bestimmten Fällen können Produktmerkmale wie Mindestgarantien oder Optionen zum Wechsel zwischen zugrunde liegenden Fonds bei bestimmten Rentenprodukten mit der Zeit zu höheren realisierten Verlusten als ursprünglich angenommen führen. Insbesondere bei der Beurteilung der Auswirkungen von in bestimmten unserer Variable Annuities enthaltenen Mindestgarantien sowie bei der Beurteilung der Auswirkungen des in Bezug auf die Rückstellungen für Lebensversicherungsverträge durchgeführten Angemessenheitstests (der die Werthaltigkeit von DAC, VBI und Ansprüchen aus der Beteiligung von Versicherten umfasst) sind in erheblichem Maße Ermessensentscheidungen der Geschäftsleitung erforderlich. Obgleich wir bei der Entwicklung von Produkten und der Schätzung künftiger Vertragsleistungen sowohl auf unsere eigenen Erfahrungswerte als auch Branchendaten zurückgreifen, einschließlich bei der Bepreisung von Versicherungsprodukten und Festlegung der verbundenen versicherungsmathematischen Verbindlichkeiten verwendeten Informationen, besteht keine Sicherheit, dass die tatsächlichen Ergebnisse mit diesen Schätzungen übereinstimmen, und Emerging Risks können zu Verlusten führen, die von unseren Annahmen in Bezug auf Preise und Rückstellungen abweichen.

Zudem können, obwohl wir uns bei den Berechnungen für Neugeschäftswert und EEV an Branchenwerten orientieren, Änderungen an den bei der Berechnung dieser Werte verwendeten Annahmen sich in erheblichem Maße negativ auf die Höhe unseres Neugeschäftswerts und/oder EEV auswirken. So ist beispielsweise unser Neugeschäftswert anfällig gegenüber Zinsbewegungen, und eine nachteilige Entwicklung der Zinssätze verglichen mit unseren Annahmen kann erhebliche Auswirkungen auf unseren Neugeschäftswert sowie einen entsprechend negativen Effekt auf den Handelspreis unserer Wertpapiere haben.

Das Auftreten von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, einschließlich Katastrophen aufgrund von sich verändernden Witterungsbedingungen, Krankheiten und Klimaverhältnissen, könnten sich negativ auf unsere Finanzlage, Profitabilität und Cashflows auswirken

Katastrophenereignisse sind naturgemäß unvorhersehbar. Unser Risiko gegenüber Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist oftmals ausgeprägter in bestimmten Regionen, u. a. in großen Ballungsräumen mit einer hohen Konzentration von Kunden, Mitarbeitern bzw. versicherten Sachanlagen und Vermögenswerten.

Mit unserem Erwerb der XL Group im Jahr 2018 ergänzten und diversifizierten wir unser bestehendes Portfolio im Bereich Property & Casualty für Unternehmenskunden. Zudem profitieren wir von zusätzlichen Rückversicherungsmöglichkeiten und bauten unsere Plattform für Spezialversicherungen und unsere Präsenz in Nord- und Lateinamerika, Europa, bei Lloyd’s und in der Region Asien-Pazifik weiter aus. Die Geschäftstätigkeit von AXA XL unterliegt in erheblichem Maße Risiken aus Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, sodass sich unsere Gesamtrisiken im Vergleich zu den Vorjahren erhöht haben.

Katastrophenereignisse, ob Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen wie Hurrikane, Tornados, Wirbelstürme, Hagelstürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Schneestürme, Überschwemmungen, Explosionen, Waldbrände, Pandemien, Terroranschläge, Cyberereignisse, systemische Cyberausfälle, Kampfhandlungen sowie Stromausfälle sowie Ausfälle sonstiger wichtiger Infrastruktur (z. B. Telefon- oder Internet) könnten zu erheblichen Schwankungen oder negativen Auswirkungen in Bezug auf unsere Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Solvabilitätslage führen, auch infolge von in höherem Maße oder wesentlich früher eintretenden Schäden, Verlusten durch Unterbrechungen unserer Betriebstätigkeit oder Nichterfüllung seitens unserer Gegenparteien und Wertverlusten unseres Anlageportfolios. Wir überwachen die Entwicklung dieser Risiken genau und versuchen sie im Allgemeinen durch individuelle Risikoauswahl, Modellierung und Überwachung von allgemeinen Risiken und Risikoanhäufung, Erwerb von externen Rückversicherungen und Transaktionen zum Risikotransfer auf dem Kapitalmarkt zu steuern. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass wir in der Lage sein werden, eine solche Entwicklung angemessen vorherzusagen, da ein einzelnes Katastrophenereignis, eine Anhäufung von Schäden, die aus mehreren Ereignissen resultieren, oder eine ungewöhnliche Häufigkeit kleinerer Schäden in einem bestimmten Zeitraum mehrere geografische Gebiete und Geschäftsfelder betreffen kann, und die Häufigkeit oder Schwere von Katastrophenereignissen unsere Schätzungen übersteigen könnte. Rechnungslegungsgrundsätze und -vorschriften, die verhindern, dass (Rück-) Versicherer für Katastrophenereignisse Rückstellungen bilden, bis sie tatsächlich eintreten, können die Auswirkungen solcher Ereignisse ebenfalls verstärken.

Das Eintreten von Katastrophenereignissen kann auch zu einer Erhöhung unserer Rückversicherung/Retrozession auf eigene Rechnung führen und uns daran hindern, für bestimmte Risiken oder Regionen angemessene Arten und Beträge von Rückversicherungen/Retrozessionen zu erhalten (oder angemessene Transaktionen zum Risikotransfer auf dem Kapitalmarkt einzugehen). Obwohl wir versuchen, das Risiko gegenüber Katastrophenereignissen durch Diversifikation und inkrementelle Rückversicherung zu verringern, haben wir erhebliche Schäden aus diesen Risikoarten erfahren und könnten dies auch in Zukunft tun. Diese Schäden könnten unseren Rückversicherungs- und Retrozessionsschutz (oder einen ähnlichen Schutz durch Transaktionen zum Risikotransfer auf dem Kapitalmarkt) übersteigen oder dieser Schutz könnte anderweitig unzureichend sein, um uns vor Schäden oder bei Fälligkeit uneinbringlichen Rückversicherungsforderungen zu schützen. Insbesondere können wir Transaktionen zum Risikotransfer auf dem Kapitalmarkt abschließen, die Rückversicherungsschutz auf der Grundlage eines Branchenschadenindex und nicht auf der Grundlage unserer tatsächlich eingetretenen Schäden bieten, was dazu führen kann, dass unsere Restschäden nicht gedeckt sind, soweit sie nicht vollständig mit dem relevanten Anteil des damit verbundenen Branchenschadens korrelieren.

In den vergangenen Jahren haben veränderte Witterungsbedingungen und Klimaverhältnisse, auch infolge des Klimawandels, zur Unberechenbarkeit von Naturkatastrophen sowie zu ihrer Häufigkeit und Schwere beigetragen und so für zusätzliche Unsicherheit in Bezug auf die künftigen Entwicklungen und Risiken gesorgt. Insbesondere könnten sich die Folgen des Klimawandels erheblich auf die Versicherungsbranche auswirken, z. B. in Bezug auf die Risikobewertung, Annahmen zu Preisbildung und Modellierung sowie die Nachfrage nach neuen Versicherungsprodukten, was jeweils unvorhergesehene, uns momentan nicht bekannte Risiken und Kosten verursachen kann.

Der Ausbruch von COVID-19. Seit Dezember 2019 wurde weltweit eine signifikante Zahl von Erkrankungsfällen gemeldet, die durch das neuartige Coronavirus ausgelöst und von der Weltgesundheitsorganisation („WHO“) als COVID-19 bezeichnet werden. Nach dem Auftreten der ersten Fälle in der chinesischen Provinz Hubei breitete sich das Virus auf zahlreiche andere Länder aus, wo es täglich zu neuen Infektionen und Todesfällen führt, darunter Südkorea, Iran, Italien, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Derzeit ist nicht abzusehen, inwieweit die gemeldeten Fälle der tatsächlichen Übertragung des Virus innerhalb der Bevölkerung entsprechen, und es ist daher möglich, dass das Ausmaß der Pandemie weitaus größer ist als derzeit erfasst.

Die Ausbreitung von COVID-19 hat Regierungen weltweit dazu veranlasst, Quarantänevorschriften und Reisebeschränkungen von unterschiedlichem Ausmaß zu erlassen, was weitreichende Folgen für die weltweite Reisebranche und das Gastgewerbe mit sich bringt. Auch der globale Handel und die Lieferketten sind allgemein betroffen, die wirtschaftliche Aktivität ist zurückgegangen und die Prognosen für künftiges Wachstum wurden nach unten korrigiert. Besonders belastet sind zudem die lokalen, nationalen und internationalen Gesundheitssysteme und -institutionen. Die globalen Finanzmärkte erlebten eine erhöhte Volatilität und den stärksten Abschwung seit der Finanzkrise von 2008. Es wurden beachtliche Ressourcen mobilisiert, um einen Impfstoff oder andere Wege zur Eindämmung von COVID-19 zu finden. Allerdings steht man hier noch ganz am Anfang und es ist fraglich, ob kurzfristig ein Impfstoff oder Behandlungsmethoden entwickelt werden kann und ob, falls dies gelingt, die Wirksamkeit und die Verfügbarkeit ausreichen werden.

Da COVID-19 erst vor relativ kurzer Zeit aufgetreten ist, können wir die möglichen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit im Jahr 2020 und darüber hinaus momentan nicht abschätzen. AXA überwacht mögliche negative Folgen der Ausbreitung des Coronavirus auf den Betrieb und die Geschäftstätigkeit der Gruppe, insbesondere den Umfang und die Schwere einer weiteren Abschwächung der globalen Finanzmärkte und der globalen Wirtschaft sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf unser Anlageportfolio und das Ausmaß, in dem die Versicherungsdeckung insbesondere bei Lebens-, Kranken-, Vorsorge- und Schaden- und Unfallversicherungen sowie die Rückversicherungsdeckung betroffen ist (z. B. durch zunehmende Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit, Stornierungen von Reisen, Absagen von Veranstaltungen und höhere Kosten für die medizinische Versorgung). In Abhängigkeit von der Übertragungsrate und der damit verbundenen Sterblichkeit kann sich COVID-19 wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit sowie unsere Finanz- und Ertragslage auswirken.

Das Geschäft mit Schaden- und Unfallversicherungen und -rückversicherungen verläuft zyklisch, was sich auf unsere Ergebnisse auswirken kann

In der Vergangenheit unterlag das Betriebsergebnis von Schaden- und Unfallversicherern und -rückversicherern erheblichen Schwankungen aufgrund unsteter und zuweilen unvorhersehbarer Entwicklungen, von denen viele außerhalb der direkten Kontrolle des Versicherers/Rückversicherers lagen, darunter Wettbewerb, Häufigkeit und Schwere von Schadensereignissen, Volumen an Zeichnungskapazität nach Region oder Produktlinie, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen sowie andere Faktoren, einschließlich der Entwicklung des Marktes für Insurance-Linked Securities und anderer Alternativen zu traditionellen Schaden- und Unfallversicherungs- und -Rückversicherungsprodukten. Änderungen der Kundenerwartungen in Bezug auf angemessene Prämienhöhen, die Häufigkeit oder Schwere von Versicherungsschäden oder sonstige Schadensereignisse, einschließlich der Schäden unserer Zedenten oder andere den Geschäftsbereich Property & Casualty betreffende Faktoren können sich nachteilig auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken.

Unsere Risikomanagement-Pläne können unzureichend sein, um uns vollständig gegen Risiken und Verluste, die wir zu mindern versuchen, abzusichern, und können uns nicht identifizierten, unerwarteten oder falsch quantifizierten Risiken aussetzen, die erhebliche Verluste zur Folge haben könnten

Zur Vermeidung oder Einschränkung von Verlusten und Verbindlichkeiten wenden wir eine Vielzahl von Minderungsstrategien an, darunter Rückversicherungen auf eigene Rechnung und Kapitalmarktlösungen (z. B. Katastrophenanleihen). Das Versagen einer unserer Risikomanagementstrategien könnte zu erheblichen Verlusten führen und einen wesentlichen negativen Einfluss auf unsere Finanz- und Ertragslage sowie auf den Cashflow haben.

Wir verwenden Derivate (darunter Aktienfutures, Futures auf Staatsanleihen, Zinsswaps und -swaptions, Aktienoptionen und Variance Swaps), um bestimmte - jedoch nicht alle - Risiken im Rahmen von gegenüber unseren Kunden abgegeben Garantien und Risiken, die sich aus unseren Vermögenswerten ergeben, abzusichern.

In bestimmten Fällen kann es uns jedoch nicht möglich sein, diese Verfahren zur effektiven Absicherung unserer Risiken wie beabsichtigt oder erwartet anzuwenden, oder wir können davon absehen, bestimmte Risiken abzusichern, da die entsprechenden Derivatmärkte unter Umständen nicht ausreichend groß oder liquide sind, die Kosten der Absicherung zu hoch sind (als Folge nachteiliger Marktbedingungen oder anderweitig), die Art des Risikos an sich unsere Fähigkeit zur Absicherung einschränkt oder aus anderen Gründen. Dies kann zu höheren realisierten Verlusten und unerwartetem Barmittelbedarf zur Besicherung oder Durchführung von Transaktionen führen. Auch Gegenparteien bei Sicherungsgeschäften können ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, was zu nicht abgesicherten Risiken und Verlusten bei nicht besicherten Positionen führen könnte.

Darüber hinaus basiert die Durchführung unseres Absicherungsprogramms auf Modellen, die zahlreiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen des Managements umfassen, darunter Mortalität, Stornoraten, Kapitalwahl, Volatilitätsquoten, Zinssätze und die Korrelation zwischen verschiedenen Marktbewegungen. Unser Absicherungsprogramm kann sich im Laufe der Zeit ändern und es besteht keine Sicherheit, dass die tatsächlichen Ergebnisse nicht wesentlich von unseren Annahmen abweichen, was unsere Finanz- und Ertragslage belasten könnte.

Operationelle Risiken

Unangemessene oder mangelhafte Prozesse, Kontrollen oder Systeme, menschliche Faktoren oder externe Ereignisse können unsere Profitabilität, Reputation oder operative Effektivität negativ beeinflussen

Operationelle Risiken bestehen in unserer Branche naturgemäß und können auf verschiedene Arten auftreten, darunter Geschäftsunterbrechung, mangelhafte Lieferantenleistung oder Nichterfüllung (einschließlich im Rahmen von wesentlichen Outsourcing-Vereinbarungen), Systemstörungen oder -ausfälle, Computerviren, Hacking-Angriffe und/oder anderweitiger unberechtigter Zugriff auf unsere Webseiten und/oder Systeme, Zuweisungsfehler sensitiver Informationen, Datenkorruption oder Betriebsfondsunterbrechungen, regulatorische Verstöße, menschliches Versagen, mangelhafte Produkte, Betrug durch Externe, Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen. Wir sind auch Risiken ausgesetzt, die sich aus möglichen Fehlern oder der Nichteinhaltung von Gruppen- und Unternehmensrichtlinien für interne Kontrollen und Verfahren sowie Richtlinien der Finanzberichterstattung, aber auch aus Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit der Mitarbeiter und Betrug ergeben können. Trotz unserer Maßnahmen zur Steuerung solcher Risiken gehören operationelle Risiken zu unserem Geschäftsumfeld. Wir können von Zeit zu Zeit Verluste aufgrund dieser Art von Risiken erleiden und es kann zu Beeinträchtigungen unserer Liquidität, Störungen unserer Geschäfte, Rechtsansprüchen, regulatorischen Sanktionen oder Reputationsschäden kommen. Das Risiko eines operativen Fehlers oder Versagens oder einer Unterbrechung der von uns zur Durchführung unserer Wertpapiergeschäfte verwendeten Clearingstellen, Börsen oder anderer Finanzintermediäre gegenüber könnte ähnliche ungünstige Auswirkungen mit sich bringen.

Unsere Geschäftstätigkeit hängt stark von dem effektiven Betrieb unserer IT- und Telekommunikationstechnik, von elektronischen Daten, IT und anderen betrieblichen Systemen ab. Wir benötigen diese Systeme zur Durchführung erforderlicher Geschäftsvorgänge, darunter Ausgabe von Versicherungsangeboten, Verarbeitung von Anträgen und Schäden, Bereitstellung von Informationen und Support an Kunden und Händler, Verwaltung komplexer Produkte, Durchführung von versicherungsmathematischen Analysen und Aufbewahrung von Finanzdaten. Zudem nutzen wir IT-Systeme, um umfangreiche sensible Kunden-, Mitarbeiter- und Unternehmensdaten, darunter auch proprietäre und vertrauliche Informationen, zu speichern, abzurufen, zu bewerten und zu verwenden. Einige dieser Systeme hängen wiederum von Systemen von Drittanbietern ab. Systemstörungen oder -ausfälle könnten unsere Fähigkeit zur zeitgerechten Ausführung erforderlicher Geschäftsfunktionen mindern, was sich negativ auf unsere Fähigkeit zur Geschäftsausführung auswirken und unsere Beziehungen mit Kunden und Geschäftspartnern belasten könnte. Im Falle einer Unterbrechung können unsere Systeme nicht verfügbar sein und unsere Mitarbeiter können ihre Aufgaben für längere Zeit nicht erfüllen.

Weitere Informationen zu den Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz, der Verarbeitung und der Übertragung personenbezogener Daten (einschließlich Kunden- und Mitarbeiterdaten) finden Sie im unten stehenden Absatz: „Das sich wandelnde und komplexe regulatorische Umfeld für Datenschutz und Datenübertragung in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken“.

Cyberangriffe oder andere Sicherheitsverletzungen unserer Computersysteme, Technologien oder Netzwerke oder derjenigen unserer Drittanbieter könnten unsere Geschäftstätigkeiten stören, zu Reputationsschäden oder erheblichen finanziellen Verlusten führen und uns möglichen regulatorischen Sanktionen aussetzen

Die zunehmende Häufigkeit und Ausgereiftheit von Hacking-Angriffen und sonstigen Bedrohungen der Cybersicherheit bei wichtigen Finanzinstitutionen und anderen Organisationen in jüngster Zeit hat die Relevanz dieser Cyberrisiken und ihrer möglichen Schäden sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf den Reputationsverlust deutlich gemacht.

Trotz der Einführung einer Reihe von Sicherheitsmaßnahmen durch die Gruppe können die Computersysteme, Technologien und Netzwerke der Gruppe sowie die Dienste, die wir anbieten oder auf die wir zurückgreifen (einschließlich Mobil- und Cloud-Services) in Zukunft von unbefugten Eingriffen wie z. B. physischen oder elektronischen Einbrüchen, Cyberangriffen, unbefugtem Eingreifen oder anderen Sicherheitsverstößen betroffen sein. Wie andere globale Finanzinstitute und -unternehmen sieht die Gruppe sich von Zeit zu Zeit Bedrohungen ihrer Daten, Systeme, Technologien und Netzwerke ausgesetzt, einschließlich Malware-Angriffen, unberechtigtem Zugriff, Systemausfällen und -unterbrechungen. Die Geschäftsleitung hat interne Kontrollen und Verfahren zum Schutz von Kundendaten und Vermögenswerten der Gruppe vor Hacking-Angriffen und anderen Formen von unbefugten Eingriffen in die Computersysteme, Technologien und Netzwerke der Gruppe eingeführt. Es gibt jedoch keine absolute Garantie dafür, dass diese Kontrollen und Verfahren ausreichend, ordnungsgemäß durchgeführt oder wirksam sind und alle versuchten Eingriffe in die Systeme, Technologien und Netzwerke der Gruppe verhindern. Ein solcher Eingriff könnte zu operativen Störungen, finanziellen Verlusten, unbefugtem Zugriff auf oder Verlust von sensiblen personenbezogenen Daten und/oder geschützten Informationen führen und behördlichen Maßnahmen, Verfahren oder Sanktionen gegen uns nach sich ziehen. Darüber hinaus könnten wir aufgrund unserer Abhängigkeit von bestimmten Infrastrukturen und der Vernetzung mit Drittanbietern, Börsen, Clearingstellen, Finanzinstituten und anderen Dritten auch von einem erfolgreichen Cyberangriff oder einem anderen Sicherheitsvorfall bei diesen Parteien betroffen sein.

Unterbrechungen oder Störungen unserer Systeme, Technologien und Netzwerke oder derjenigen unserer Drittanbieter (darunter Drittanbieter, die als geschäftskritisch für unsere wichtigsten Aktivitäten gelten) oder das Versäumnis, die Verfügbarkeit, die Integrität oder die Vertraulichkeit von auf diesen Systemen befindlichen sensitiven Daten oder Technologien oder über diese Netzwerke gesendeten Daten zu gewährleisten, könnten zu finanziellen Verlusten, einer Minderung unserer Liquidität, einer Unterbrechung unserer Geschäfte, Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Sanktionen oder Reputationsschäden führen, was wiederum unsere Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erheblich beeinträchtigen könnte.

Weitere Informationen zu den Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten finden Sie im unten stehenden Absatz: „Das sich wandelnde und komplexe regulatorische Umfeld für Datenschutz und Datenübertragung in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken“.

Jedes Versagen bei der Steuerung und Umsetzung unserer strategischen Initiativen könnte einen wesentlichen Einfluss auf unsere Ertragslage, den Aktienkurs und die Wettbewerbsposition haben.

Im Zusammenhang mit unserem strategischen Plan „Ambition 2020“ haben wir vor kurzem eine Reihe wichtiger Initiativen umgesetzt, die erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, Wettbewerbsposition und Ertragslage der Gruppe hatten und erwarten lassen. Zu diesen Initiativen gehörte beispielsweise die Übernahme der XL Group im Jahr 2018, die unseren Geschäftsmix weiter in Richtung Schaden- und Unfallversicherung verlagert hat, insbesondere in die Bereiche Unternehmens- und Spezialversicherung sowie Rückversicherung, und der Börsengang von EQH im Jahr 2018 sowie der Verkauf weiterer Aktien von EQH in den Jahren 2018 und 2019. Der kombinierte Effekt der Übernahme der XL Group und des Verkaufs unserer restlichen Anteile[78] an EQH führte dazu, dass sich unser gesamter Geschäftsmix deutlich verschoben hat, mit einem reduzierten Engagement in den Geschäftsbereichen Lebens- und Rentenversicherung und einem deutlich erhöhten Engagement in den Bereichen Property & Casualty sowohl im Direktgeschäft als auch in der Rückversicherung. Darüber hinaus haben wir 2018 und 2019 weitere wichtige Initiativen in den Bereichen Lebens- und Krankenversicherung, digitale Transformation und „Insurtech“, eine verstärkte Präsenz in den asiatischen Märkten, unter anderem durch den Erwerb des verbleibenden Anteils von 50 % an AXA Tianping von den inländischen Aktionären, den Verkauf der AXA Bank Belgium und die Neuorganisation von AXA Schweiz angekündigt. Alle diese Initiativen zielen darauf ab, uns auf die operative Umsetzung zu konzentrieren, unsere Exponierung gegenüber finanziellen Risiken (einschließlich Markt-, Kredit- und Mortalitätsrisiken) zu reduzieren, uns unseren Kunden näher zu bringen und unser Engagement für eine nachhaltige Wertschöpfung gegenüber unseren Aktionären zu demonstrieren. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass einzelne oder alle dieser Initiativen erfolgreich sein werden oder dass der Umsetzungsprozess keine wesentlichen Beeinträchtigungen unserer Geschäftstätigkeit, unseres Managements und unserer Mitarbeiter in bestimmten Zeiträumen verursachen wird. Jedes Versagen bei der ordnungsgemäßen Steuerung und erfolgreichen Umsetzung unserer strategischen Initiativen könnte einen wesentlichen Einfluss auf unsere Ertragslage, den Aktienkurs und die Wettbewerbsposition haben.

Wir könnten Akquisitionen, Joint Ventures und sonstige Transaktionen zur Erweiterung, Ergänzung oder Neuorganisation unseres Geschäfts anstreben, die sich negativ auf unser Geschäft, unsere künftige Profitabilität und unser Wachstum auswirken können.

Transaktionen für externes Wachstum bergen Risiken, die sich nachteilig auf unser operatives Ergebnis auswirken können, einschließlich des erheblichen zeitlichen Managementaufwands zur Durchführung solcher Transaktionen und damit verbundener Integrationsaufwendungen, der zulasten des Geschäftsbetriebs gehen kann. Solche Transaktionen können auch zu neuen Anleihe- oder Eigenkapitalemissionen, Finanzierungsvereinbarungen und dem Entstehen zusätzlicher Kosten, Eventualverbindlichkeiten oder unvorhergesehener Verbindlichkeiten oder Risiken sowie Wertminderungen und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte sowie einem erfolglosen Versuch führen, die Risiken und Unsicherheiten, die sich aus solchen Transaktionen ergeben, durch Due Diligence und Entschädigungsbestimmungen zu mindern, was unser Geschäft, unsere Finanzlage, unsere Ertragslage und unser Wachstum erheblich negativ beeinträchtigen könnte.

Darüber hinaus können wir von Zeit zu Zeit bestimmten Risiken im Zusammenhang mit der Integration neu erworbener Unternehmen ausgesetzt sein, zu denen beispielsweise die XL Group im Jahr 2018 gehört. Zu diesen Risiken gehören Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der effizienten und effektiven Integration solcher Unternehmen, ihrer IT, ihres Betriebs, ihrer Mitarbeiter und Fachgebiete, die zum Verlust bestimmter wichtige Mitarbeiter und/oder Kunden der erworbenen Unternehmen führen können. Infolgedessen sind wir möglicherweise nicht in der Lage, erworbene Unternehmen effektiv zu integrieren und alle erwarteten strategischen Ziele, vorgesehenen Synergien, erwarteten Kosteneinsparungen sowie alle Auswirkungen auf Solvenzkapitalanforderungen (einschließlich der Beiträge zur Solvency-II-Quote der Gruppe, falls zutreffend), Innovation, operative Effizienz und Geschäftsentwicklung aus Übernahmen innerhalb der Planungszeiträume oder überhaupt zu erzielen, oder wir müssen zusätzliche Zeit und Geld für die Integration aufwenden, was sich nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz- und Ertragslage und unser Wachstum auswirken könnte. Falls es zu einer nachteiligen Entwicklung im Zusammenhang mit einem erworbenen Unternehmen kommt, müssen wir Änderungen unserer für dieses Unternehmen vorgesehenen Strategie oder unserer Strategie im Allgemeinen in Betracht ziehen. Wir sind möglicherweise auch Verbindlichkeiten und Risiken ausgesetzt, die zum Zeitpunkt der Transaktion nicht bekannt waren oder nicht richtig eingeschätzt wurden und/oder müssen nach Abschluss der Transaktionen auftretende Kapital-, Regulierungs-, Steuer- oder Bilanzierungsfragen lösen, die nicht durch die uns von den verkaufenden Unternehmen gewährten Entschädigungen abgedeckt sind oder deren Höhe übersteigt und die sich nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit und unsere Ertragslage auswirken könnten. Insbesondere können wir im Zusammenhang mit oder infolge eines Erwerbs in einen Rechtsstreit verwickelt werden oder einen Rechtsstreit führen, was sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken könnte.

Wir können zudem Veräußerungen, wie den angekündigten Verkauf von AXA Life Europe im Jahr 2018, der AXA Bank Belgium im Jahr 2019 und unseres Geschäfts in Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei im Februar 2020, oder die Neuorganisation bestehender Geschäfte durchführen, einschließlich AXA Schweiz von 2018 bis 2019, was negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie unsere Finanz- und Ertragslage haben kann. Solche Veräußerungen und Neuorganisationen werden möglicherweise nicht innerhalb des erwarteten Zeitrahmens oder gar nicht durchgeführt, wenn beispielsweise die erforderlichen regulatorischen Genehmigungen oder sonstige Genehmigungen nicht gewährt werden, der erwartete Gewinn und/oder der positive Effekt auf unser Gesamtrisikoprofil, unsere SCR und unsere Solvency-II-Quote könnte nicht realisiert werden oder wir könnten einen Verlust aus solchen Transaktionen erleiden. Veräußerungen von Beteiligungen, die wir halten, könnten ebenfalls Schwankungen und anderen marktbezogenen Risiken ausgesetzt sein, die sich auf den Buchwert unserer verbleibenden Anteile an diesen Unternehmen einschließlich des damit verbundenen Geschäfts- oder Firmenwerts auswirken und sich negativ in unserer Ertragslage niederschlagen. Weitere Informationen zu den Auswirkungen von Veräußerungen, Übernahmen und anderen Transaktionen auf den Geschäfts- oder Firmenwert finden Sie in Anhang 5 „Geschäfts- oder Firmenwert“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Von Zeit zu Zeit können wir auch Übernahmen von oder Beteiligungen an anderen Unternehmen in Betracht ziehen, auch im Rahmen von Joint Ventures. Jede solche Übernahme oder Investition kann der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden in bestimmten Ländern bedürfen, auch infolge ausländischer Investitionsvorschriften und -kontrollen, die zur Übertragung bestimmter Vermögenswerte oder Tätigkeitsbereiche und/oder Verpflichtungen oder Beschränkungen führen können, die sich auf die Ausübung unserer Geschäftstätigkeit auswirken.

Wir sind in wettbewerbsintensiven Märkten tätig und aufkommende Entwicklungen könnten sich nachteilig auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken

Zu unseren Konkurrenten zählen Investmentfonds, Asset-Manager, Private-Equity-Gesellschaften, Hedge-Fonds, Geschäfts- und Investmentbanken und sonstige Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften. Viele von ihnen unterliegen anderen Gesetzen als wir und bieten andere Produkte oder wettbewerbsorientiertere Preise als wir an.

Die Versicherungs- und Rückversicherungsbranche sieht sich erheblichen wettbewerbstechnischen Umwälzungen durch das Aufkommen neuer Marktteilnehmer gegenüber, wie z. B. Fintech- oder Insurtech-Unternehmen, die im Allgemeinen von weniger umfassenden regulatorischen Anforderungen (darunter auch weniger strengen Kapitalanforderungen) sowie Datensynergien oder technologischer Innovation profitieren. Des Weiteren kann die Entwicklung alternativer Vertriebskanäle für bestimmte Arten von Versicherungs- und Anlageprodukten, unter anderem über das Internet, zu mehr Wettbewerb sowie Margendruck bei bestimmten Produktarten führen. Eine Fortsetzung der Konsolidierung innerhalb der Versicherungs- und Rückversicherungsbranche kann ebenfalls zu mehr Wettbewerb führen.

Dieser Wettbewerbsdruck könnte für steigenden Preisdruck bei einer Reihe unserer Produkte und Dienstleistungen sorgen - insbesondere angesichts um Marktanteile kämpfender Mitbewerber - und uns die Beibehaltung oder Steigerung unserer Profitabilität erschweren.

Eine ungenügende Reaktion auf die verschiedenen aufkommenden technologischen Veränderungen könnte unsere Tätigkeit und Profitabilität beeinträchtigen

Eine fortlaufende Herausforderung, der wir uns gegenübersehen, ist die effektive Anpassung an eine sich fortlaufend verändernde technologische Landschaft. Wenn es uns nicht gelingt, die Auswirkungen sich verändernder Technologien, wie z. B. autonomes Fahren, Drohnen, Internet der Dinge, künstliche Intelligenz oder Robo-Advisors, auf unsere Geschäftstätigkeit im Voraus zu erkennen, kann unsere Fähigkeit zum erfolgreichen Betrieb unseres Geschäfts gemindert werden. Technologien im Bereich Car- und Homesharing könnten die Nachfrage nach unseren Produkte von momentanen Kunden einbrechen lassen, für Abdeckungsprobleme sorgen oder sich auf die Häufigkeit oder Schwere von Schadensereignissen auswirken. Diese Veränderungen könnten auch unsere Fähigkeit zur akkuraten Bepreisung unserer Produkte belasten und unter Umständen unsere Margen in bestimmten Geschäftsbereichen beeinträchtigen. So könnte sich mit dem Aufkommen von autonomen Fahrzeugen, dem Internet der Dinge und verbrauchsbasierten Versicherungen die Art und Weise, wie Kfz-, Kranken- und andere Privatversicherungen vermarktet, bepreist und abgeschlossen werden, drastisch verändern. Des Weiteren entwickelt sich der Markt zur Abdeckung sogenannter „Cyberrisiken“ oder ähnlicher aufkommender Gefahren rasant, und falls wir es nicht schaffen, uns gegenüber Mitbewerbern und neuen Marktteilnehmern mit innovativen Produkten zu behaupten, kann dies zu einem Wettbewerbsnachteil werden.

Zudem kann die erhebliche Zunahme bei Beschaffenheit, Umfang und Verfügbarkeit von Daten in den letzten Jahren, ob infolge von Connected Costumers, Big Data, Blockchain, Cloud Computing, Satellitendaten, Personalisierung von genetischen Daten, asymmetrischer Informationen in Bezug auf Gentests, künstlicher Intelligenz oder anderweitig, unvorhergesehene und nachteilige Auswirkungen auf unser Geschäft haben, z. B. indem sich die Art und Weise des Abschließens, der Bepreisung und der Schadenregulierung von Versicherungen ändert, indem Kunden und Mitbewerber sich ihren Versicherungsschutz auf eine Art und Weise maßschneidern, wie wir sie momentan nicht anbieten, oder indem wir uns möglicherweise einem höheren ethischen Risiko in Geschäftsbereichen aussetzen, in denen es uns aus regulatorischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, die Bepreisung oder die Abdeckung entsprechend individueller Risikoprofile anzupassen. Obschon datengetriebene Veränderungen auf breiter Basis noch Zeit benötigen und schwer vorherzusagen sind, könnten sie unser Geschäft in der Folge belasten, so z. B. aufgrund der erforderlichen Ausgaben und Anstrengungen, um sicherzustellen, dass sich unsere Mitarbeiter, Systeme und Prozesse anpassen und diese Veränderungen bei ihrem Aufkommen effizient steuern können.

Unsere Tätigkeit, Aussichten, Wettbewerbsposition und Finanzlage könnten darüber hinaus negativ beeinflusst werden, falls wir nicht in der Lage sind, unsere wichtigsten IT-Systeme effektiv zu nutzen und bei Überalterung bzw. Verdrängung durch effizientere IT-Lösungen zu aktualisieren oder zu ersetzen, oder falls es uns nicht gelingt, die Talente und Kenntnisse unserer Mitarbeiter entsprechend den neuen technologischen Herausforderungen weiterzuentwickeln und neue Talente in Einklang mit unseren Geschäftszielen anzuziehen und zu integrieren.

Wir agieren durch Vereinbarungen mit Dritten, einschließlich der Übertragung von Underwriting- und Schadenregulierungsbefugnissen, die uns operativen und regulatorischen Risiken aussetzen und die unsere Geschäftstätigkeit sowie unsere Ertrags- und Finanzlage erheblich beeinträchtigen könnten.

Wir haben mit externen Dienstleistern Outsourcing-Vereinbarungen über eine Vielzahl von erforderlichen Dienstleistungen in Verbindung mit dem Tagesgeschäft im Versicherungs-, Rückversicherungs- und Asset-Management-Bereich (darunter Vertragsverwaltung, Schadenbearbeitung, Wertpapierkursbildung und andere Dienstleistungen) sowie unserem Produktvertrieb abgeschlossen. Solche Vereinbarungen setzen uns operativen und regulatorischen Risiken aus, die diesen Dritten entstehen, darunter Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit der Mitarbeiter, Betrug, Versagen der internen Kontrolle, Vertragsfehler, Unterbrechung von Vertriebsvereinbarungen, Versagen bei der Verarbeitung von Richtlinien und der Bearbeitung von Ansprüchen sowie Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften.

Darüber hinaus wird ein Teil unseres (Rück-) Versicherungsgeschäfts von Dritten im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen gezeichnet, die diese Dritten typischerweise dazu bevollmächtigen, uns auf der Grundlage unserer Lizenzen und verschiedener vertraglicher Verpflichtungen und Einschränkungen an neue Policen zu binden und Verträge zu verlängern. Wenn diese Dritten die Bedingungen unserer Lizenzen nicht einhalten und gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber verstoßen, können wir wegen der Verletzung von Outsourcing-/Lizenzanforderungen mit Geldbußen, Strafen, Verfügungen oder ähnlichen Einschränkungen belegt werden und unsere Haftung kann sich auf die Richtlinien dieser Dritten stützen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Darüber hinaus bewerten wir in unserem Rückversicherungsgeschäft - wie bei anderen Rückversicherern auch - nicht jedes einzelne Risiko, das wir im Rahmen unserer Rückversicherungsverträge eingegangen sind, sondern stützen uns weitgehend auf die ursprünglichen versicherungstechnischen Entscheidungen der Zedenten. Wenn die Zedenten die versicherten Risiken nicht angemessen bewertet haben, können die an uns abgetretenen Prämien uns daher nicht für die von uns rückversicherten Risiken und die uns entstehenden Schäden entschädigen, was sich nachteilig auf unsere Ertrags- und Finanzlage auswirken kann.

Wir führen bestimmte unserer Tätigkeiten über Gemeinschaftsunternehmen und sonstige Vertriebsvereinbarungen mit Dritten aus, über die wir keine Kontrolle haben. Diese Vereinbarungen setzen uns insbesondere dem Risiko eines Verstoßes eines unserer Partner bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen oder der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften aus.

Es kann nicht garantiert werden, dass wir durch eine unserer vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten keinem operativen, finanziellen und Reputationsrisiko ausgesetzt sind, das sich erheblich nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Ertrags- und Finanzlage auswirken könnte. Wir könnten auch unvollständig für die Vertragsverletzungen unserer Dritten entschädigt werden.

Erfüllen die Gruppe oder ihre (Rück-) Versicherungstöchter ihre Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit nicht, könnte sich dies wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken

AXA und ihre Tochtergesellschaften unterliegen steigenden Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit, darunter die Anforderungen des Regelwerks Solvency II. Dieses Regelwerk wird derzeit von der Europäischen Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung („EIOPA“) überprüft, auch in Bezug auf die Aufsicht über (Rück-) Versicherungskonzerne sowie interne Modelle, die von bestimmten (Rück-) Versicherern wie der AXA zur Berechnung ihrer Solvenzkapitalanforderung verwendet werden. Es ist schwer vorherzusagen, wie die Gespräche zu Änderungen an diesen Anforderungen sich entwickeln werden. Zu möglichen Auswirkungen zählen zusätzliche aufsichtsrechtliche Kosten und operationelle Einschränkungen sowie Änderungen unseres internen Modells, die unsere Solvency-II-Quote und unsere EOF, unsere Finanz- und Ertragslage und unsere Liquidität erheblich beeinträchtigen könnten.

Die Solvency-II-Quote der AXA Gruppe reagiert zudem empfindlich auf Entwicklungen an den Kapitalmärkten (u. a. auf das Zinsniveau, Aktien- und Devisenkurse) sowie andere wirtschaftliche Faktoren. Weitere Informationen über die Sensitivität unserer Solvency-II-Quote gegenüber Entwicklungen an den Kapitalmärkten finden Sie im SFCR-Bericht der AXA Gruppe, die auf der Website von AXA (www.axa.com) verfügbar ist.[79]

Darüber hinaus können Aufsichtsbehörden strengere Maßstäbe bei der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der entsprechenden Regelungen ansetzen, in deren Rahmen sie beispielsweise höhere Reserveanforderungen für bestimmte Arten von Versicherern oder Risiken, höhere Liquiditätsanforderungen, höhere Abschläge/„Haircuts“ bei bestimmten Vermögenswerten oder Anlageklassen oder konservativere Berechnungsmethoden einführen oder andere ähnliche Maßnahmen treffen, welche die aufsichtsrechtlich geforderte Eigenkapitalausstattung erheblich steigen lassen. Insbesondere kann die französische Versicherungsaufsichtsbehörde ACPR Änderungen des internen Modells vorschreiben, das wir zur Berechnung unserer SCR verwenden, oder ihre Ansicht in Bezug auf unsere Methoden und/oder die Integrationsmethode einiger unserer Tochtergesellschaften ändern, was sich nachteilig auf unsere Solvency-II-Quote auswirken kann. Weitere Informationen zu unserem internen Modell und der Solvency-II-Quote finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ - „Internes Modell“ dieses Geschäftsberichts.[80]

Sollten wir, das Unternehmen oder unsere (Rück-) Versicherungstöchter die geltenden aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllen, besitzen Versicherungsaufsichten umfassende Befugnisse, um aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie die Beschränkung und das Verbot der Aufnahme neuer Tätigkeiten, das Verbot der Auszahlung von Dividenden oder anderer Ausschüttungen an Gesellschafter und/oder die Eröffnung eines Sanierungs-, Insolvenz- oder Abwicklungsverfahrens zu verfügen bzw. durchzuführen. So verfügt die ACPR insbesondere nach dem französische Rahmen für die Sanierung und Regulierung des Versicherungssektors (der „französische Rahmen“) über weitreichende Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf Versicherungsgruppen, Versicherungsholdinggesellschaften wie AXA SA und (Rück-) Versicherungsgesellschaften, darunter ein Verbot der Dividendenzahlung und die Verfügung von Portfolioübertragungen.

Sollten die Gruppe und/oder eine ihrer (Rück-) Versicherungstöchter ihre aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen nicht erfüllen und/oder eine Verschlechterung ihrer Solvabilitätslage eintreten, kann uns dies dazu zwingen, neues Kapital in beträchtlichem Umfang bereitzustellen, was wiederum unsere Liquiditäts-, Finanz- und Ertragslage belasten könnte.

Regulatorische Einschränkungen, die uns daran hindern, überschüssiges Kapital frei zwischen unseren Tochtergesellschaften zu bewegen oder anderweitig die Übertragbarkeit der Kapitalressourcen der AXA Gruppe einschränken, können - je nach Art und Ausmaß der Einschränkungen - die Kapitalausstattung unserer operativen (Rück-) Versicherungstöchter belasten, was sich wiederum negativ auf die Wahrnehmung der Finanzstärke der AXA Gruppe auswirken kann.

Zusätzliche regulatorische Entwicklungen hinsichtlich Solvenzkapitalanforderungen, einschließlich Änderungen an Solvency II, können sich nachteilig auf unsere Aufsichtsregeln auswirken und zu einem Anstieg der damit verbundenen Kosten führen. Es besteht keine Sicherheit, dass die von der Geschäftsleitung entwickelten Notfallpläne wirksam genug sind, um ihren Zweck zu erfüllen, und ein Versäumnis unsererseits und/oder seitens unserer (Rück-) Versicherungstöchter, aufsichtsrechtliche Mindestkapitalanforderungen zu erfüllen und eine aufsichtsrechtliche Eigenkapitalausstattung auf wettbewerbsgerechtem Niveau beizubehalten, könnte einen wesentlichen nachteiligen Effekt auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Kreditratings sowie Finanz- und Ertragslage haben.

Als Holding-Gesellschaft sind wir auf die Abdeckung unserer Betriebsaufwendungen und Dividendenausschüttungen durch unsere Tochtergesellschaften angewiesen

Unsere (Rück-) Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen wir in der Regel über direkte und indirekte Tochtergesellschaften. Als Holding-Gesellschaft sind unsere wichtigsten Einkommensquellen Dividenden von Tochtergesellschaften und Geldmittel, die von Zeit zu Zeit über die Ausgabe von Anleihen oder Aktien oder über Bank- und andere Darlehen beschafft werden können.

Regulatorische und andere gesetzliche und vertragliche Einschränkungen können unsere Fähigkeit zur freien Übertragung von Geldmitteln zwischen uns und allen unseren Tochtergesellschaften einschränken. Insbesondere unterliegen unsere wichtigsten (Rück-) Versicherungstöchter Einschränkungen in Bezug auf die Höhe von Dividendenbeträgen und Schuldentilgungen, die an uns und unsere verbundenen Unternehmen gezahlt werden können. Finanzielle Vertragsbestimmungen in Akkreditiven und revolvierenden Kreditfazilitäten unserer Tochtergesellschaften können auch deren Deklarations- und Dividendenfähigkeit einschränken.

Darüber hinaus könnte unser Status als international tätige Versicherungsgruppe (Internationally Active Insurance Group, „IAIG“) nach dem von der International Association of Insurance Supervisors („IAIS“) entwickelten Gemeinsamen Rahmen für die Beaufsichtigung von IAIGs (Common Framework for the Supervision of IAIGs, „ComFrame“) im Falle der Verabschiedung von Durchführungsvorschriften in den einschlägigen Rechtsordnungen dazu führen, dass ähnliche und andere Einschränkungen in Bezug auf die Übertragung von Mitteln, einschließlich konzerninternen Finanzierungsvereinbarungen, auferlegt werden, was sich negativ auf die Übertragbarkeit unseres Kapitals auswirken könnte. Diese Faktoren können sich nachteilig auf unsere Liquiditätslage und Fähigkeit zur Zahlung von Dividenden auswirken.

Wir können Eventualverbindlichkeiten aus aufgegebenen, veräußerten und abgewickelten Geschäftsbereichen aufweisen und andere außerbilanzielle Verbindlichkeiten eingehen, die als ergebniswirksamer Aufwand gebucht werden

Von Zeit zu Zeit können Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen in Zusammenhang mit dem Verkauf, der Liquidation oder der Abwicklung verschiedener Geschäftsbereiche bei uns verbleiben. Zudem können wir von Zeit zu Zeit und im Rahmen unser Geschäftstätigkeit Garantien abgeben und Derivatgeschäfte und andere Arten von außerbilanziellen Geschäften abschließen, die als ergebniswirksamer Aufwand gebucht werden könnten.

Regulatorische Risiken

Unsere Aktivitäten unterliegen weitreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind

Die AXA Gruppe ist in 57 Ländern weltweit tätig und unsere Aktivitäten unterliegen einer Vielzahl von Versicherungs- sowie anderen Gesetzen und Vorschriften. Unser regulatorisches Umfeld entwickelt sich schnell und Aufsichtsbehörden weltweit nehmen eine zunehmend aktive und aggressive Rolle bei der Auslegung und Umsetzung von Vorschriften in den Ländern ein, in denen wir tätig sind, was zu wesentlichen Compliance-Herausforderungen führt. Nachfolgend haben wir einige der jüngeren und erwähnenswerten regulatorischen Entwicklungen angeführt, die sich unserer Einschätzung nach in den kommenden Jahren auf unser Geschäft auswirken könnten. Weitere Informationen dazu und damit verbundenen regulatorischen Aspekten finden Sie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen“ - „Vorschriften und Aufsicht“ dieses Geschäftsberichts. Der nachstehende Text stellt eine Zusammenfassung der aktuellen Entwicklungen dar, die sich auf die Höhe des für uns vorgeschriebenen Eigen- und Überschusskapitals auswirken, der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und die damit verbundene Korruptionsbekämpfung, der regulatorischen Verlautbarungen im Zusammenhang mit Zinssätzen und anderen „Benchmarks“, der Initiativen zur Bekämpfung des Klimawandels und der möglichen Entwicklungen bei Lloyd’s.

Kapitalanforderungen. Die Vielzahl an unterschiedlichen regulatorischen Systemen, Eigenkapitalanforderungen und Berichtspflichten infolge der Ausarbeitung neuer Eigenkapitalanforderungen unter Federführung der IAIS wie der Insurance Capital Standard („ICS“) und der von der IAIS entwickelte ComFrame, der für IAIGs wie AXA gelten wird, sowie mögliche Änderungen der geltenden Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit wie der mit der Solvency-II-Richtlinie geschaffene regulatorische Rahmen könnten zu einer Zunahme der operativen Komplexität, der aufsichtsrechtlichen Kosten und des Wettbewerbsdrucks führen. So überprüfen die Europäische Kommission und die EIOPA derzeit das Solvency-II-Rahmenwerk, was unser internes Modell, unsere EOF und unsere Solvency-II-Quote erheblich beeinträchtigen könnte. Zudem könnten Änderungen der Aufsicht über unsere Gruppe operationelle Einschränkungen nach sich ziehen. Weitere Informationen zu den Risiken in Zusammenhang mit der Überprüfung von Solvency II finden Sie im vorstehenden Absatz „Erfüllen die Gruppe oder ihre (Rück-) Versicherungstöchter ihre Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit nicht, könnte sich dies wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken“.

Bekämpfung von Geldwäsche und Compliance-Fragen. In den letzten Jahren war zudem eine deutliche Zunahme gesetzlicher und regulatorischer Initiativen und Durchsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Financial Crime Compliance, Geldwäschebekämpfung, bei internationalen Handelssanktionen und Korruptionsbekämpfungsgesetzen oder -vorschriften zu beobachten (darunter der Foreign Corrupt Practices Act der USA und der britische Bribery Act 2010, das französische Gesetz Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016, auch bekannt als „Sapin II“, sowie die verschiedenen Umsetzungsmaßnahmen der Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015 in ihrer jeweils gültigen Fassung, einschließlich einer verbesserten Kontrolle von Transaktionen mit Hochrisikoländern und Anforderungen zur Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentums). Vor allem sind Initiativen von Finanzinstitutionen im Bereich Financial Crime Compliance (Geldwäschebekämpfung, Korruptionsbekämpfung und Einhaltung internationaler Sanktionen) weiterhin ein Schwerpunkt von Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. In Frankreich wurden mit dem Gesetz Sapin II neue Anforderungen für alle großen französischen Unternehmen und Konzerne wie die AXA Gruppe eingeführt, darunter die Schaffung interner Verfahren zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruptionshandlungen und Fällen unerlaubter Einflussnahme in Frankreich und international. Gleichzeitig wurde eine neue französische Korruptionsbekämpfungsbehörde (Agence française anticorruption) eingerichtet, die mit erweiterten Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet wurde. Zudem können die betreffenden Vorschriften zur Geldwäsche- und Korruptionsbekämpfung sowie zur Durchsetzung von Sanktionen auch extraterritorial vollstreckt werden, sodass unser Geschäft möglicherweise zusätzlichen oder widersprüchlichen Vorschriften unterliegen wird. Die engere Zusammenarbeit der Behörden weltweit könnte dazu führen, dass die Strafen und Geldbußen, falls ein Vollstreckungsverfahren gegen uns eingeleitet wird oder anderweitig eine Nichterfüllung unsererseits in diesem Bereich festgestellt wird, höher ausfallen könnten.

Benchmark-Reformen. Die Regulierungsbehörden haben auch Reformen und mögliche Änderungen vorgeschlagen, die sich auf Zinssätze, Aktien, Wechselkurse und andere Arten von Indizes (auch bekannt als „Benchmarks“) auswirken. Besonders die Verordnung (EU) 2016/1011 vom 8. Juni 2016 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die „Benchmark-Verordnung), die am 1. Januar 2018 in Kraft trat, stellt zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Benchmarks für die Finanzmärkte, das Beitragen von Eingabedaten für Benchmarks und die Verwendung von Benchmarks innerhalb der EU. Mehrere Benchmarks des Interbankenmarktes wurden gemäß der Benchmark-Verordnung als kritische Benchmarks eingestuft, darunter LIBOR, EURIBOR und EONIA, und ihre Benchmark-Methoden wurden einer Prüfung unterzogen. Bestimmte kritische Benchmarks könnten künftig eingestellt werden. Beispielsweise wird die Einstellung für die Veröffentlichung des EONIA derzeit für den 3. Januar 2022 erwartet und auch der LIBOR dürfte abgeschafft werden, da die beitragenden Banken ihre Beiträge für die Berechnung des LIBOR voraussichtlich nach 2021 einstellen werden. Wir beobachten die branchenspezifischen und aufsichtsrechtlichen Entwicklungen in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf künftige Benchmark-Änderungen sehr genau, da dies unter anderem unsere Kapitalmodelle, unser Risikomanagement, unsere Anlagestrategien und unser Produktdesign beeinflussen könnte. Die Umsetzung dieser und künftiger Vorschriften, Änderungen bestehender Vorschriften oder künftiger oder überarbeiteter Leitlinien von Regulierungsbehörden (wie der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA, der EIOPA, der AMF und der EZV) wird voraussichtlich die Kosten für unsere Geschäftstätigkeit, Informationssysteme sowie unsere Rechts- und Compliance-Kosten erhöhen und könnte unsere Fähigkeit zur Geschäftstätigkeit einschränken oder beeinträchtigen oder uns zivil-, straf- oder behördlichen Klagen, Verfahren oder Sanktionen aussetzen, die sich negativ auf unsere Marke oder unseren Ruf auswirken können.

Initiativen zur Bekämpfung des Klimawandels. Aufsichtsrechtliche Initiativen können in Frankreich oder auf EU- oder internationaler Ebene hinsichtlich des Klimawandels unsere Tätigkeit und die unserer Gegenparteien beeinträchtigen und unsere Anlageaktivität unter Umständen einschränken bzw. sich negativ auf den Wert unserer Anlagen auswirken, da bestimmte Unternehmen Schwierigkeiten haben, sich an diese neuen Regelungen anzupassen. Dazu gehören möglicherweise (i) neue Anlagerichtlinien, (ii) neue Offenlegungspflichten wie die kürzlich verabschiedeten Verordnungen (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und 2019/2089 zur Änderung der Benchmark-Verordnung hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte und (iii) neue Anforderungen in Bezug auf die Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten in Versicherungs- und Asset-Management-Produkte und die Beratung. Vor allem arbeitet die EIOPA an der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in den Rahmen für Aufsicht und Unternehmensführung von (Rück-) Versicherungsunternehmen und den Versicherungsvertrieb. Diese und ähnliche gesetzliche Anforderungen sowie weitere Bestimmungen in Bezug auf den Übergang zu einer CO2-ärmeren Wirtschaft, den Klimawandel und unsere Anlagen im Energiebereich könnten unsere Rechts- und Compliance-Kosten steigen lassen und unsere Tätigkeit oder den Wert unserer Anlagen beeinträchtigen. Weitere Informationen zur investitionsbezogenen Klimarisikoanalyse finden Sie im Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“ - „Investitionen“ dieses Geschäftsberichts.

Änderungen an den IFRS. Änderungen an den IFRS, insbesondere wie sie vom International Accounting Standards Board („IASB“) entwickelt werden, könnten erhebliche Auswirkungen auf Versicherer und andere Finanzinstitute wie auch AXA haben, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen. Speziell setzt die Gruppe derzeit IFRS 17 „Versicherungsverträge“, der IFRS 4 ersetzt, und IFRS 9 „Finanzinstrumente“ um und die Geschäftsleitung prüft die Auswirkungen ihrer Übernahme, die für die Bilanzierung von Versicherungsverbindlichkeiten und finanziellen Vermögenswerten erheblich sein könnte. Weitere Informationen zu diesen beiden neuen Standards finden Sie unter „Entwicklung von Rechnungslegungsstandards“ in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen“ - „Vorschriften und Aufsicht“ - Andere wesentliche gesetzliche und regulatorische Regelwerke“. Die vorstehend genannten sowie weitere künftig übernommene Änderungen an den IFRS könnten erhebliche Nachteile für unsere Ertrags- und Finanzlage haben.

Lloyd’s. Nach der Übernahme der XL Group im Jahr 2018 haben wir unsere Geschäftstätigkeiten über Catlin Underwriting Agencies Limited, Syndicate 2003, eines der größten Underwriting-Syndikate bei Lloyd’s, abwickeln lassen und sind daher einer Vielzahl von mit Lloyd’s zusammenhängenden regulatorischen Risiken ausgesetzt. So verfügt beispielsweise das Council of Lloyd’s über einen weiten Ermessensspielraum bei der Regulierung der Mitglieder von Lloyd’s und kann die Methode zur Berechnung der Solvenzquote abändern oder den Mitgliedern zusätzliche oder besondere Abgaben auferlegen. Sollte Lloyd’s außerdem den jährlichen Solvenztest der Financial Conduct Authority („FCA“) und der Prudential Regulation Authority in einem bestimmten Jahr nicht zufriedenstellend abschließen, könnte Syndicate 2003 verpflichtet werden, die Zeichnung über Lloyd’s einzustellen oder zu reduzieren. Eine Herabstufung des Lloyd’s-Marktes könnte auch die Fähigkeit von Syndicate 2003 beeinträchtigen, in bestimmten Versicherungszweigen auf dem derzeitigen Niveau zu handeln. Als Syndikat von Lloyd’s, das US-Versicherungsnehmer versichert und US-Risiken abdeckt, könnten wir auch von den US-Regulierungsbehörden aufgefordert werden, den als Mindesteinlagen erforderlichen Finanzierungsbedarf zum Schutz der US-Versicherungsnehmer zu erhöhen. Alle mit Lloyd’s verbundenen Risiken könnten einen negativen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit sowie unsere Finanz- und Ertragslage haben.

Wir rechnen damit, dass der Anwendungsbereich und das Ausmaß geltender Gesetze und Vorschriften sowie die Behördenaufsicht in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Obschon die Geschäftsleitung rechtliche und regulatorische Risiken proaktiv steuert und Richtlinien und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften in den unterschiedlichen Ländern, in denen wir tätig sind, eingeführt hat, können wir die möglichen Auswirkungen einer Änderung der geltenden Gesetze und Vorschriften, ihrer Auslegung oder Durchsetzung (oder der möglichen Auswirkungen von neuen Gesetzen und Vorschriften in Zukunft) oder die Auswirkungen einer von uns getroffenen Entscheidung über die Einhaltung widersprüchlicher Vorschriften auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere finanzielle Lage oder unsere Ertragslage nicht mit Sicherheit vorhersagen. Eine Nichteinhaltung von für uns geltenden Vorschriften können Geldbußen, Strafen oder gerichtliche Anordnungen oder andere ähnliche Einschränkungen zur Folge haben, die sich jeweils negativ auf unsere Erträge und Reputation auswirken könnten. Eine Beschreibung der für die Gruppe geltenden Vorschriften und Aufsichtsrahmen finden Sie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen“ - „Vorschriften und Aufsicht“ dieses Geschäftsberichts.

Wir können auch von einer Änderung der geltenden Gesetze oder Vorschriften, deren Auslegung oder Durchsetzung oder von regulatorischen Entscheidungen, Bewilligungen oder Genehmigungen in Bezug auf Dritte, mit denen wir Geschäfte tätigen, negativ betroffen sein. So sind beispielsweise bestimmte unserer Akkreditive für Zedenten nur dann wirksam, wenn die Banken, welche die Akkreditive ausstellen, auf der vom Nationalen Verband der Versicherungsaufsichtsbehörden („NAIC“) genehmigten Liste der Banken stehen. Wenn einige oder alle emittierenden Banken im Rahmen unserer Kreditfazilitäten nicht mehr von der NAIC genehmigt werden und wir nicht in der Lage sind, sie durch von der NAIC zugelassene Banken zu ersetzen, könnte unsere Fähigkeit zur Ausstellung von Akkreditiven erheblich verringert werden, insbesondere in Situationen mit widrigen Kapital- und Kreditmarktbedingungen, in denen die Kosten für Ersatzfazilitäten erheblich erhöht oder untragbar werden können. Siehe den oben stehenden Abschnitt: „Nachteilige Bedingungen auf den Kapital- und Kreditmärkten können unsere Fähigkeit zur Liquiditätsbeschaffung und unseren Kapitalzugang wesentlich beeinträchtigen und unsere Kapitalkosten steigen lassen“.

Als globales Unternehmen sehen wir uns unterschiedlichen politischen, regulatorischen, geschäftlichen und finanziellen Risiken und Herausforderungen gegenüber

Da wir global tätig sind, sehen wir uns einer Vielzahl lokaler politischer, regulatorischer, geschäftlicher sowie finanzieller Risiken und Herausforderungen gegenüber, welche sich auf die Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen, den Wert unserer Anlageportfolios, die Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Eigen- und Überschusskapitals sowie die Kreditqualität unserer Gegenparteien auswirken können.

Zu diesen Risiken gehören u. a. politische, soziale oder wirtschaftliche Instabilität in den Ländern, in denen wir tätig sind, darunter das Risiko von Verstaatlichung, Enteignung, Preiskontrollen, Kapitalkontrollen, Einschränkungen für Auslandsgeschäfte und -investitionen (wie z. B. Änderungen an dem zulässigen Umfang ausländischer Beteiligungen, was unsere Fähigkeit zur Tätigung von Geschäften in bestimmten Ländern über Gemeinschaftsunternehmen betreffen kann), Wechselkursschwankungen, Kreditrisiken unserer lokalen Darlehensgeber und Gegenparteien, mangelnder lokaler Geschäftserfahrung in bestimmten Märkten, Risiken gegenüber Zahlungsausfällen im Versicherungssektor durch Garantiefonds für Versicherte oder ähnlichen Mechanismen und in bestimmten Fällen, Risiken in Zusammenhang mit der möglichen Inkompatibilität mit ausländischen Partnern, insbesondere in Ländern, in denen wir Geschäfte über Gemeinschaftsunternehmen oder andere nicht von uns kontrollierte Gesellschaften ausführen.

Gerichtsverfahren und/oder aufsichtsrechtliche Untersuchungen, denen wir in der Vergangenheit unterzogen wurden und in Zukunft unter Umständen unterzogen werden, können unser Geschäftsbetrieb, unsere Marke, unseren Ruf, unsere Beziehungen zu Aufsichtsbehörden und/oder unser Betriebsergebnis belasten

Wir sind und waren Beklagte in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten (sowohl bei Gruppen- als auch Einzelklagen) und Beteiligte an verschiedenen aufsichtsrechtlichen Untersuchungen und Überprüfungen sowie anderen Klagen, die sich in den verschiedenen Ländern ergeben, in denen wir und unsere Tochtergesellschaften tätig sind. Siehe Anhang 31 „Rechtsstreitigkeiten“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts. Wir könnten in Zukunft an ähnlichen Verfahren beteiligt sein.

Bestimmte dieser Klagen und Untersuchungen verlangen Schadenersatzzahlungen, einschließlich Strafzahlungen, in erheblicher oder unbekannter Höhe, und bestimmte der an diesen Verfahren beteiligten Aufsichtsbehörden besitzen erheblichen Einfluss auf die Durchführung unserer Tätigkeit. Die Einführung von Gruppenklagen in Frankreich 2014 und ähnliche Entwicklungen in anderen europäischen Ländern und auf EU-Ebene haben die mit Rechtsstreitigkeiten verbundenen Risiken und Kosten steigen lassen und dürften dies weiter tun. Auch in den USA ist ein verstärkter Trend hin zu hohen Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit Sammelklagen von Verbrauchern zu beobachten, der sich künftig voraussichtlich fortsetzen wird. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen“ - „Vorschriften und Aufsicht“ dieses Geschäftsberichts.

Aufgrund der Art dieser Klagen und Untersuchungen können wir die möglichen Verluste nicht abschätzen bzw. die möglichen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Marke, unseren Ruf, unsere Beziehungen zu Aufsichtsbehörden und/oder unsere Finanz- und Ertragslage nicht verlässlich vorhersagen.

Das sich wandelnde und komplexe regulatorische Umfeld für Datenschutz und Datenübertragung in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken

Die Erfassung, die Übermittlung und der Schutz eines erheblichen Umfangs an Daten sind für die Durchführung unserer Tätigkeit essenziell. Die Vorschriften in diesem Bereich ändern sich in der Europäischen Union rasch, was sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken könnte, wenn wir unsere Regelungen, internen Kontrollen und unsere Strategie nicht rechtzeitig an diese Änderungen anpassen.

Die Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (in ihrer aktuellen Fassung, die „DSGVO“) gilt ab 25. Mai 2018. Die DSGVO hat den EU-Datenschutzrahmen erheblich verändert und insbesondere neue Beschränkungen für die Nutzung und Verarbeitung von Daten (einschließlich Profilerstellung), die Offenlegung Kunden gegenüber und ein strengeres Durchsetzungssystem eingeführt, nach dem die zuständigen Datenschutzbehörden Unternehmen, welche die EU-Vorschriften nicht einhalten, mit einer Geldstrafe von bis zu 4 % ihres weltweiten Jahresumsatzes belegen können. Trotz der Einführung globaler Richtlinien zur Datenschutz-Organisation/Governance, die zur Steuerung von mit Datenschutz verbundenen Risiken dienen sollen, besteht darüber hinaus keine Sicherheit, dass unsere bestehenden oder geplanten Regelungen, einschließlich unserer datenschutzrechtlichen konzernverbindlichen Unternehmensregeln, oder unsere bestehende oder geplante Governance-Organisation nicht angepasst oder ersetzt werden müssen, um neuen in der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen wir derzeit oder in Zukunft tätig sind, geltenden Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die von der Gruppe und ihren Drittdienstleistern erhobenen Daten nicht in Übereinstimmung mit Mitteilungen oder Verpflichtungen gegenüber betroffenen Personen, Regulierungsbehörden oder anderen Gegenparteien oder in Übereinstimmung mit der DSGVO und anderen geltenden Gesetzen verarbeitet werden. Die IT- und sonstigen Systeme der Gruppe können auch in Zukunft Hackern und unbefugten Zugriffen wie physischen oder elektronischen Angriffen, unbefugten Manipulationen oder Sicherheitsverletzungen oder anderen vorsätzlichen oder unbeabsichtigten Handlungen von Parteien innerhalb oder außerhalb der Gruppe ausgesetzt sein, die dazu führen könnten, dass sensible Daten (einschließlich Kunden- und Mitarbeiterdaten) gestohlen, verloren oder missbraucht werden. Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung konzerninterner Richtlinien, insbesondere in Bezug auf die Verschlüsselung von Daten, oder die Durchführung angemessener interner Datenerhebungs-/Verarbeitungskontrollen können ebenfalls Hacking und andere Eingriffe erleichtern und zu Verstößen gegen die DSGVO und andere geltende Gesetze führen.

Jede Nichteinhaltung der DSGVO und anderer anwendbarer Datenschutzgesetze sowie Datendiebstahl, -verlust oder -missbrauch, von denen eine Gesellschaft der Gruppe oder ein Drittdienstleister betroffen ist, kann zu erheblichen regulatorischen Sanktionen, Strafen, Verfügungen oder ähnlichen Einschränkungen, zu Rufschädigung, Entschädigungspflicht für Kunden, Kundenstreitigkeiten (einschließlich Sammelklagen und Einzelklagen) und damit zu erheblichen negativen Auswirkungen auf unser Geschäft, unsere Ertragslage und unsere Geschäftsperspektiven führen.

Was die Übermittlung von Daten an die Vereinigten Staaten betrifft, so wurde im Jahr 2015 die Safe-Harbour-Regelung der Europäischen Kommission durch den Gerichtshof der Europäischen Union für ungültig erklärt, nach der personenbezogene Informationen zu Geschäftszwecken von Unternehmen in der EU an US-amerikanische Unternehmen übermittelt werden konnten. Danach erfolgte der transatlantische Datenfluss zwischen Unternehmen weiterhin über andere Mechanismen, wie z. B. Standardvertragsklauseln mit US-Unternehmen und verbindliche Unternehmensregeln für Transfers innerhalb eines multinationalen Konzerns. Obschon im Juli 2016 eine neue Safe-Harbor-Regelung, der „EU-US-Datenschutzschild“, eingeführt wurde, können sind Banken und (Rück-) Versicherer sich im Allgemeinen derzeit noch nicht in die Liste des EU-US-Datenschutzschilds eintragen und die AXA Gruppe nutzt daher die oben genannten Mechanismen, um personenbezogene Daten von der Gesellschaft oder ihren in der EU ansässigen Tochtergesellschaften an ihre in den USA ansässigen Bank- und (Rück-) Versicherungsgesellschaften zu übermitteln. Obwohl wir momentan damit rechnen, weiterhin diese Methoden zur Datenübermittlung in die USA verwenden zu können, besteht keine Sicherheit, dass solche Methoden nicht infrage gestellt oder von den zuständigen Behörden strenger betrachtet werden oder dass weitere Änderungen der Vorschriften nicht zu einem Anstieg unserer Rechts- und Compliance-Kosten führen oder regulatorische Sanktionen oder Schäden für Marke oder Reputation nach sich ziehen.

Darüber hinaus könnte der Brexit die Übermittlung von Daten aus dem oder in das Vereinigte Königreich erheblich beeinträchtigen, wenn keine Einigung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union zustande kommt, deren Wirkung mit denen der Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2015 vergleichbar ist. Der Datenaustausch zwischen Unternehmen zwischen der EU und Großbritannien würde fortgesetzt, sich aber auf andere Mechanismen als vor dem Brexit stützen, wie z. B. Standardvertragsklauseln mit britischen Unternehmen und verbindliche Unternehmensregeln für Übertragungen innerhalb eines multinationalen Konzerns. Obwohl wir derzeit davon ausgehen, dass wir solche Mechanismen weiterhin nutzen können, um Daten aus dem oder in das Vereinigte Königreich zu übermitteln, gibt es keine Garantie dafür, dass diese Mechanismen von allen externen Anbietern rechtzeitig vollständig umgesetzt werden, da eine allgemeine Unsicherheit über ein mögliches Ausstiegsabkommen, Notfallpläne auf EU- und Mitgliedstaatsebene und ganz allgemein die künftigen Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Union besteht. Es kann nicht garantiert werden, dass solche Mechanismen nicht von den zuständigen Behörden angefochten oder behindert werden oder dass der Brexit und die damit verbundenen Folgen unsere Rechts- und Compliance-Kosten nicht erhöhen, nicht zu regulatorischen Sanktionen oder Schäden an unserer Marke oder unserem Ruf führen oder anderweitig negative Auswirkungen auf die Geschäfts- und Finanzlage der Gruppe haben.

Änderungen an Steuergesetzen oder Unsicherheit über die Auslegung bestimmter Steuergesetze könnten sich nachteilig auf unser Geschäft und unsere Ertragslage auswirken

Als in mehreren Ländern tätiges globales Unternehmen unterliegen wir zahlreichen Steuersystemen und -vorschriften. Änderungen an Steuergesetzen könnten zu höheren Steueraufwendungen, Zahlungen und Compliance-Kosten führen. Während wir nach wie vor davon ausgehen, dass sich der Tax Cuts and Jobs Act von 2017 (der „US Tax Act“) insgesamt positiv auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe auswirken wird, wird erwartet, dass im Rahmen des Gesetzes zusätzliche aufsichtsrechtliche Leitlinien herausgegeben werden. Auch sind Vorschläge für wesentliche Leitlinien noch nicht verabschiedet worden. Wir evaluieren weiterhin die Umsetzung des US Tax Act und bewerten das Ausmaß der verschiedenen möglichen Auswirkungen.

Unsicherheiten über die Auslegung oder künftige Entwicklungen bei Steuersystemen, einschließlich der Entwicklung des amerikanischen Steuersystems nach der Verabschiedung des U.S. Tax Act, können auch unsere Steuerschuld, Kapitalrendite und Geschäftstätigkeit beeinflussen. In den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind, unterliegen wir momentan und möglicherweise in Zukunft zunehmend dem Risiko von Steuerprüfungen und -untersuchungen. Das internationale Steuerumfeld verändert sich weiterhin infolge der von der OECD, der Europäischen Union und nationalen Regierungen getroffenen Maßnahmen mit Blick auf die vermeintliche Erosion des Steueraufkommens durch internationale Steuerflucht. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit vertreten wir hinsichtlich Steuerangelegenheiten Positionen, die unserer Meinung nach richtig und angemessen sind. Es besteht jedoch keine Sicherheit, dass unsere Steuerpositionen auch den Einschätzungen der zuständigen Steuerbehörden entsprechen. Falls eines oder mehrere der genannten Risiken eintreten, könnten unsere Geschäftstätigkeit, Ergebnisse, Finanzlage, Liquidität, Aussichten und Reputation erheblich beeinträchtigt werden.

Risiken in Bezug auf die Besitzverhältnisse der Aktien des Unternehmens

Um Kapital zur Finanzierung künftigen Wachstums oder zu Solvabilitätszwecken zu beschaffen, können wir in Zukunft Bezugsrechte, Optionsscheine oder ähnliche Wertpapiere zu Preisen unter dem Marktpreis zum jeweiligen Zeitpunkt ausgeben, was sich nachteilig auf den Marktpreis unserer Stammaktien auswirken und die Positionen bestehender Aktionäre verwässern kann.

Die Mutuelles AXA, die zwei französische Versicherungsvereine umfassen, hielten zum 31. Dezember 2019 gemeinsam 14,45 % der ausstehenden Aktien des Unternehmens und 24,21 % seiner Stimmrechte. Die Mutuelles AXA haben ihre Absicht geäußert, ihre Stimmrechte gemeinsam auszuüben und können von den Interessen anderer Aktionäre abweichende Interessen vertreten. So können die Mutuelles AXA - obschon sie nicht die Mehrheit der Stimmrechte an AXA halten - ein künftiges Übernahmeangebot für AXA, das andere Aktionäre unter Umständen attraktiv finden, ablehnen oder verhindern, was andere Aktionäre daran hindern kann, einen Gewinn aus dem Verkauf ihrer Stammaktien von AXA zu erzielen. Die Mutuelles AXA können sich zu einer Aufstockung ihrer Beteiligung an AXA oder einem Verkauf aller oder eines Teils der von ihnen gehaltenen Stammaktien zu einem künftigen Zeitpunkt entscheiden.

4.2. Interne Kontrolle und Risikomanagement

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.

Die AXA Gruppe ist global im Bereich Versicherung, Rückversicherung, Asset Management und Banking tätig. Aus diesem Grund ist sie einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, darunter Marktrisiken, Kreditrisiko, Versicherungsrisiko, operationelles Risiko und andere wesentliche Risiken, die in diesem Kapitel 4 „Risikofaktoren und Risikomanagement“[81] und in Anhang 31 „Rechtsstreitigkeiten“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts näher erläutert sind.

Zur Steuerung dieser Risiken hat die Gruppe ein umfassendes System der internen Kontrolle und des Risikomanagements eingeführt, das sicherstellen soll, dass Führungskräfte über wesentliche Risiken rechtzeitig informiert werden und diese Risiken steuern können, sodass der Konzernabschluss und andere Pflichtveröffentlichungen aktuell und präzise sind.

Zudem ist die Gruppe gemäß dem Aufsichtssystem Solvency II verpflichtet, ein effektives Governance-System zu unterhalten, das ein solides und umsichtiges Risikomanagement ermöglicht. Dieses Governance-System muss eine klare Trennung zwischen den einzelnen Verantwortlichkeiten aufweisen und der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten der Gruppe entsprechen.

Daher hat AXA (i) ein Kontrollsystem mit drei Verteidigungslinien eingeführt, wobei deren jeweilige Grenzen genau festgelegt sind, und (ii) vier Schlüsselfunktionen geschaffen.

Bei den drei Verteidigungslinien handelt es sich um folgende:

Verantwortlichkeiten Verantwortlicher
1. Verteidigungslinie Verantwortlich für Risiken des Tagesgeschäfts sowie Kontrollmanagement und Entscheidungsfindung Geschäftsleitung und Mitarbeiter
2. Verteidigungslinie (unabhängig von den Geschäftstätigkeiten der Gruppe) Verantwortlich für Entwicklung, Unterstützung und Überwachung eines effektiven Risiko- und Kontrollrahmen Risk Management
Compliance
Interne Kontrolle (einschließlich interne Finanzkontrolle)
3. Verteidigungslinie Verantwortlich für die unabhängige Überprüfung der Effektivität des allgemeinen Kontrollumfelds Interne Revision

Bei den vier Schlüsselfunktionen handelt es sich um folgende:

- Die Risikomanagement-Funktion ist für die Koordinierung der zweiten Verteidigungslinie verantwortlich und stellt sicher, dass die Risikobereitschaft unter Berücksichtigung aller Risiken festgelegt wird. Darüber hinaus ist sie zuständig für Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung des ökonomischen Kapitalmodells, welches die Grundlage für das interne Solvency-II-Modell („internes Modell“) der Gruppe bildet, für die Dokumentation des internen Modells mit ggf. nachträglich vorgenommenen Änderungen sowie die Analyse der Leistung dieses Modells und die Erstellung von zusammenfassenden Berichten darüber. Der Inhaber der Risikomanagement-Funktion einschließlich der internen Kontrollfunktion auf Gruppenebene ist der Group Chief Risk Officer.

- Die Compliance-Funktion ist für die Beratung hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen, Regelungen und administrativen Vorschriften in Bezug auf Versicherungs- und Rückversicherungsaktivitäten, Asset Management und Banking-Tätigkeiten zuständig und soll eine effektive Compliance sicherstellen. Der Leiter der Compliance-Funktion auf Gruppenebene ist der Group Chief Compliance Officer.

- Die Interne Revision ist für die Durchführung einer Beurteilung der Angemessenheit und Effektivität des internen Kontrollsystems der Gruppe und anderer Elemente des Governance-Systems verantwortlich. Die Interne Revision muss objektiv handeln und unabhängig von den operativen Funktionen sein. Der Leiter der Internen Revision auf Gruppenebene ist der globale Leiter Interne Revision.

- Die versicherungsmathematische Funktion ist verantwortlich für die Überwachung der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen gemäß Solvency II (einschließlich der Sicherstellung der Angemessenheit der verwendeten Methoden und zugrunde liegenden Modellen sowie der bei der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen angewandten Annahmen), die Überprüfung der Hinlänglichkeit und Qualität der bei dieser Berechnung verwendeten Daten sowie den Vergleich der bestmöglichen Schätzungen (Best Estimates) mit Erfahrungswerten und gibt eine Einschätzung in Bezug auf das allgemeine Regelwerk für das Underwriting und die Angemessenheit von Rückversicherungsvereinbarungen ab. Der Leiter der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene ist der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene. Weitere Informationen zu der versicherungsmathematischen Funktion finden Sie in Abschnitt 4.6 „Versicherungstechnische Risiken“ dieses Geschäftsberichts.[82]

Die Leiter von Schlüsselfunktionen haben direkten Zugang zum Board of Directors.

Der Chief Executive Officer der Gruppe und der Deputy Chief Executive Officer - General Secretary der Gruppe[83], die gemäß Solvency II als die die Gruppe „tatsächlich leitenden Personen“ (dirigeants effectifs) gelten, und die Leiter der Schlüsselfunktionen müssen sowohl bei ihrer Ernennung als auch während ihrer Amtszeit die Anforderungen an die fachliche Qualifikation („fit“) und die persönliche Zuverlässigkeit („proper“) wie in der internen Richtlinie der Gruppe festgelegt erfüllen, die im Einklang mit den Anforderungen des Aufsichtssystems Solvency II eingeführt wurde. Folgende Voraussetzungen gelten:

- Geeignete Kompetenzen und Fähigkeiten, unter Berücksichtigung beruflicher Qualifikationen, Ausbildung, Kompetenz und einschlägiger Erfahrung, einschließlich Verständnis der regulatorischen Anforderungen für solides und umsichtiges Management („fit“)

- Persönliche Eigenschaften, unter Berücksichtigung von Reputation, finanzieller Solidität und persönlichen Merkmale wie Integrität und Transparenz („proper“)

Darüber hinaus müssen die Ernennungen für eine dieser Positionen der französischen Autorité de contrôle prudentiel et de résolution („ACPR“) im Rahmen eines formalen Prozesses gemeldet werden, wobei ein detaillierter Fragebogen zu der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit einer solchen Person sowie detaillierte Hintergrundinformationen einzureichen sind.

Governance- und Risikomanagement-Organisation

Governance

EN DE
BOARD OR DIRECTORS AND ITS SPECIALIZED COMMITTEES (AUDIT COMMITTEE, FINANCE COMMITTEE, COMPENSATION & GOVERNANCE COMMITTEE) DAS BOARD OF DIRECTORS UND SEINE THEMENSPEZIFISCHEN AUSSCHÜSSE (AUDIT COMMITTEE, FINANCE COMMITTEE UND COMPENSATION & GOVERNANCE COMMITTEE)
CHIEF EXECUTIVE OFFICER CHIEF EXECUTIVE OFFICER
MANAGEMENT COMMITTEE MANAGEMENT COMMITTEE
AUDIT, RISK AND COMPLIANCE COMMITTEE (ARCC) AUDIT RISK AND COMPLIANCE COMMITTEE (ARCC)
Operational Risk, Audit & Compliance Committee Operational Risk, Audit & Compliance Committee
Financial Risk Committee Financial Risk Committee
Solvency II Committee Solvency II Committee
Operational risk, including compliance risk and other material risks (strategic, reputation, emerging) Operationelles Risiko, einschließlich Compliance-Risiko und sonstige wesentliche Risiken (Strategie- und Reputationsrisiken sowie Emerging Risks)
Market, credit, liquidity risks Markt-, Kredit-, Liquiditätsrisiken
Solvency II framework and systemic risk Rahmenvereinbarung Solvency II und systemisches Risiko

Board of Directors

Das Board of Directors ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass innerhalb der gesamten Gruppe ein geeignetes und effektives System der internen Kontrolle und des Risikomanagements vorhanden ist. In diesem Zusammenhang kann es nach eigenem Ermessen Kontrollen und Überprüfungen durchführen.

Das Board of Directors hat drei Ausschüsse geschaffen, die es bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen: ein Audit Committee, ein Finance Committee und ein Compensation & Governance Committee. Sämtliche Ausschüsse des BoD sind ein wichtiges Element des allgemeinen Rahmens der internen Kontrolle der Gruppe und spielen eine wichtige Rolle bei der Überprüfung von Themen in Bezug auf die interne Kontrolle und das Risikomanagement.

Weitere Informationen zu der Zusammensetzung und den Aufgaben des Board of Directors und seiner Ausschüsse finden Sie in Abschnitt 3.1 „Corporate-Governance-Struktur“(1) dieses Geschäftsberichts.

Audit Committee

Das Audit Committee (i) prüft die internen Kontrollsysteme und -verfahren der Gruppe für das Risikomanagement, um angemessene Sicherheit in Bezug auf deren Effektivität und einheitliche Anwendung zu erlangen, und (ii) überwacht die relevanten Risiken und Sensitivitäten der Gruppe (sowohl Versicherungs- als auch operationelle Risiken), die Ergebnisse der durchgeführten Risikobeurteilungen und die von der Geschäftsleitung durchgeführten Schritte zur Überwachung der Konformität dieser Risiken mit der von der Gruppe festgelegten Risikobereitschaft.

Der Zuständigkeitsbereich des Audit Committee ist in der Geschäftsordnung des Audit Committee dargelegt, die von dem Board of Directors genehmigt wird und auf www.axa.com abrufbar ist.

Finance Committee

Das Finance Committee überprüft sämtliche Themen mit Bezug zum Finanzmanagement der Gruppe und insbesondere die Richtlinien für die Steuerung finanzieller Risiken (einschließlich die Steuerung des Fremdwährungs- und Zinsrisikos), Themen mit Bezug zur Liquiditätslage und Finanzierungssituation der Gruppe, zu ihrem Kapital und ihrer Solvabilität.

Das Finance Committee prüft die Auswirkungen der wesentlichen Leitlinien und Beschränkungen der Regelungen zu Asset-Liability-Management auf Kapital und Solvabilität auf Gruppenebene und überprüft das von der Geschäftsleitung entwickelte Regelwerk zur Risikobereitschaft für finanzielle, versicherungstechnische und operationelle Risiken.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung beaufsichtigt die Umsetzung des internen Kontrollsystems und prüft das Vorhandensein und die Angemessenheit interner Kontrolle sowie von Systemen zur Überwachung des Risikomanagements innerhalb der Gruppe.

Weitere Informationen über die Geschäftsleitung finden Sie in Abschnitt 3.1 „Corporate-Governance-Struktur“ dieses Geschäftsberichts.[84]

Audit Risk and Compliance Committee (ARCC)

Das Audit Risk and Compliance Committee („ARCC“) wurde 2016 von dem Chief Executive Officer mit Blick auf eine Stärkung der allgemeinen Risikomanagement-Governance der Gruppe geschaffen und steht unter dem Vorsitz des Group General Counsel. Sein Zweck ist es, sämtliche für die Gruppe relevanten Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Themen zu überprüfen.

Der Aufgabenbereich des ARCC erstreckt sich über den gesamten Geschäftsbetrieb der Gruppe und umfasst Folgendes:

- Die allgemeine Risikobereitschaft der Gruppe, wesentliche Überschreitungen von Risikogrenzen und vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen, den Risikorahmen von AXA sowie vorgeschlagene Maßnahmenpläne zur Reduzierung oder anderweitigen Änderung der wesentlichen Risikopositionen der Gruppe, wenn diese bestimmte Grenzen überschreiten

- Die Standards und Limits der Gruppen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit der festgelegten Risikobereitschaft der Gruppe stehen

- Die Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, „ORSA“) und die übrigen Solvency-II-Berichte (Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe, regelmäßiger Aufsichtsbericht der Gruppe, Berichte der Leiter versicherungsmathematischer Funktionen)

- Die systemische Dokumentation (Plan zur Steuerung systemischer Risiken, Plan zur Steuerung des Liquiditätsrisikos, Wiederherstellungsplan)

- Die wichtigsten von der Internen Revision festgestellten Ergebnisse

- Die Compliance-Standards der Gruppe

Das ARCC erstattet dem Management Committee regelmäßig Bericht. Darüber hinaus überprüft und bespricht das ARCC die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte für das Audit Committee und das Finance Committee, um sicherzustellen, dass diese Tagesordnungen die geeigneten Punkte umfassen.

Die folgenden an das ARCC berichtenden Risikoausschüsse der Gruppe decken die wichtigsten Risikokategorien ab:

- für finanzielle Risiken: Das Finance Risk Committee der Gruppe steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Financial Officer und des Group Chief Risk and Investment Officer. Dieser Ausschuss legt die ALM-Regelungen der Gruppe fest und stellt sicher, dass die Risiken der Gruppe innerhalb der Risikogrenzen der Gruppe liegen.

- für operationelle und sonstige wesentliche Risiken (Strategie-, Reputations- und entstehende Risiken) und interne Kontrolle: Das Operational Audit Risk & Compliance Committee steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Risk and Investment Officer und des Group Chief Operating Officer.

Versicherungstechnische Risiken werden auf Ebene des ARCC der Gruppe direkt gesteuert und überwacht.

Das Solvency II Committee unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Risk Officer und des Group Chief Financial Officer ist verantwortlich für (i) die Steuerung des allgemeinen Solvency-II-Rahmens der AXA Gruppe, (ii) die Umsetzung der Governance und Überprüfung des internen Modells und (iii) die Überprüfung der Entwicklungen in Zusammenhang mit Solvency II.

Das Solvency II Committee ist auch für die Überwachung der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf das systemische Risiko zuständig.

Die Risikoausschüsse der Gruppe werden von lokalen Risikoausschüssen unterstützt, um Einheitlichkeit bei der Umsetzung des ERM-Rahmens (Enterprise Risk Management) sicherzustellen.

Organisation des Risikomanagements und der internen Kontrolle

Das aus drei Verteidigungslinien bestehende Kontrollsystem ist so konzipiert, dass die Risiken, denen die AXA Gruppe unter Umständen ausgesetzt ist, auf systematische Art und Weise identifiziert, bewertet, gesteuert und kontrolliert werden.

Erste Verteidigungslinie: Geschäftsleitung und Mitarbeiter

Geschäftsleitung und Mitarbeiter sind insbesondere verantwortlich für (i) die Schaffung und Beibehaltung eines effektiven Kontrollumfeldes, (ii) die Identifizierung und Steuerung der den Produkten, Dienstleistungen und Aktivitäten in ihrem Aufgabenbereich inhärenten Risiken und (iii) Entwicklung, Umsetzung, Pflege, Überwachung und Bewertung von Prozessen sowie Berichterstattung in Bezug auf das interne Kontrollsystem der Gruppe im Einklang mit der Risikostrategie und den vom Board of Directors genehmigten Regelungen zur internen Kontrolle.

Zweite Verteidigungslinie: Group Risk Management, einschließlich Group Internal Control und Group Compliance

Group Risk Management („GRM“)

Die Funktion GRM wird vom Group Chief Risk Officer geleitet, der an den Chief Risk and Investment Officer berichtet, wobei eine administrative Berichtslinie zum Chief Executive Officer der Gruppe besteht.

Die Aufgabe von GRM ist die Identifizierung, Quantifizierung und Steuerung der wesentlichen Risiken, denen die Gruppe ausgesetzt ist. Zu diesem Zweck entwickelt und verwendet GRM eine Reihe von Risikomessungen sowie Überwachungsinstrumente und -methoden, u. a. ein standardisiertes Verfahren und Regelwerk zur stochastischen Modellierung (mit Hilfe des internen Modells), einschließlich der gemäß Solvency II erforderlichen ORSA.

Falls nötig leitet diese Funktion die Umsetzung von Entscheidungen mit Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gruppe ein und trägt dazu bei, die Solvabilitätslage zu überwachen sowie die Volatilität der Erträge der Gruppe durch besseres Verständnis der eingegangen Risiken und Optimierung der Kapitalallokation zu verbessern.

Als fester Bestandteil aller Geschäftsprozesse der Gruppe ist GRM auch verantwortlich für die Definition und Umsetzung des ERM-Rahmens innerhalb der AXA-Gruppe.

Der ERM-Rahmen beruht auf folgenden fünf Säulen, die in eine starke Risikokultur eingebettet sind.

EN DE
THE 5 PILLARS of Risk Management at AXA DIE FÜNF SÄULEN des Risikomanagements von AXA
Risk Management Independence & comprehensiveness Unabhängigkeit und Umfang des Risikomanagements
Common Risk Appetite Framework Gemeinsames Regelwerk zur Risikobereitschaft
Systematic 2nd Opinion & Challenge Systematische zweite Meinung und Prüfung
Extensive use of Internal Model based on a robust economic capital metric Weitreichende Verwendung des internen Modells basierend auf robuster Messung des ökonomischen Kapitals
Proactive Risk Management Proaktives Risikomanagement

1. Unabhängigkeit und Umfang des Risikomanagements: Chief Risk Officers sind unabhängig von Operations (erste Verteidigungslinie) und der Internen Revision (dritte Verteidigungslinie). Die Abteilung GRM bildet gemeinsam mit Compliance und der internen Kontrolle die zweite Verteidigungslinie, deren Ziel die Entwicklung, Koordinierung und Überwachung eines einheitlichen Risikorahmens in der gesamten Gruppe ist.

2. Gemeinsames Regelwerk zur Risikobereitschaft: Chief Risk Officers sind dafür verantwortlich, dass die oberste Geschäftsleitung die Risiken, denen sich die entsprechende Gesellschaft oder Geschäftseinheit gegenübersieht, prüft und genehmigt, die Folgen einer nachteiligen Entwicklung solcher Risiken versteht und Maßnahmenpläne verfügt, die im Falle von ungünstigen Entwicklungen umgesetzt werden können.

3. Systematische zweite Meinung zu zentralen Prozessen: Chief Risk Officers geben eine systematische und unabhängige zweite Meinung zu Genehmigungsprozessen für Produkte, Rücklagen, Rückversicherungen, Anlagen und ALM ab und prüfen operationelle Risiken und strategische Pläne.

4. Weitreichende Verwendung des internen Modells basierend auf einer robusten Messung des ökonomischen Kapitals: Das interne Modell soll ein konkretes und wirksames Tool zur Kontrolle und Messung der meisten Risiken in Einklang mit der Rahmenvereinbarung Solvency II bieten. Das interne Modell ist als einheitliches und umfassendes Risikomanagement-Tool konzipiert, das auch einen wichtigen Bestandteil des Kapitalmanagement- und Planungsprozesses darstellt.

5. Proaktives Risikomanagement: Chief Risk Officers sind für die frühzeitige Erkennung von Risiken verantwortlich. Dies wird durch die Überprüfung des entsprechenden Bereichs, mit dem die Chief Risk Officers in stetigem Austausch stehen, sichergestellt und durch den Rahmen zur Steuerung von Emerging Risks der AXA Gruppe unterstützt.

GRM überwacht, unterstützt von den lokalen Risikomanagement-Teams, die Einhaltung des ERM durch die operativen Gesellschaften. Die Funktion koordiniert das Risikomanagement der Gruppe, steuert die lokalen Risikomanagement-Teams und bemüht sich um eine Förderung der Risikokultur innerhalb der gesamten Gruppe. Seit September 2019 sind die Teams des ehemaligen Group Insurance Office vollständig in das GRM integriert. Sie bestehen aus Experten aus den Bereichen Life & Savings, Health & Protection und Property & Casualty, die für die Förderung der technischen Exzellenz und die Einhaltung der Versicherungsrichtlinien und -standards der Gruppe zuständig sind.

Seit September 2019 ist das neue Portfolio-Management-Team dafür zuständig, die Solvenzquote der Gruppe in Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung zu steuern und Initiativen einzuleiten, zu unterstützen oder durchzuführen, die darauf abzielen, die Bilanz der AXA Gruppe mit Blick auf Risiken und Solvenz weiter zu optimieren (sowohl die Aktiv- als auch die Passivseite). Der Leiter Portfoliomanagement berichtet an den Group Chief Risk and Investment Officer.

Die Rückversicherungsstruktur, die für die Bereiche Property & Casualty und Life & Savings sowie die Rückversicherung im Bereich Health & Protection (AXA Global Re) zuständig ist, berichtet ebenfalls an den Group Chief Risk and Investment Officer. Ihr Hauptauftrag besteht darin, durch die Zentralisierung des Rückversicherungseinkaufs der Gruppe zum Schutz der Gruppe beizutragen. Weitere Informationen zur Rückversicherungsstrategie finden Sie in Abschnitt 4.6 „Versicherungstechnische Risiken“ dieses Geschäftsberichts.[85]

Group Compliance

Die Funktion Group Compliance ist dafür zuständig, die Geschäftsleitung und das Board of Directors in Bezug auf geltende Gesetze, Regelungen und administrative Vorschriften im Compliance-Bereich zu beraten sowie in Bezug auf die Auswirkungen von aufsichtsrechtlichen Veränderungen auf die Tätigkeiten der AXA Gruppe. Group Compliance stellt Fachwissen, Beratung und Unterstützung für die verschiedenen Gesellschaften von AXA zur Verfügung, um wichtige Compliance-Angelegenheiten zu beurteilen, die wesentlichen Compliance-Risiken zu analysieren und zur Entwicklung von Lösungen zur Minderung der Risiken der Gruppe beizutragen. Group Compliance leitet eine Vielzahl von Compliance-Angelegenheiten, darunter (i) Finanzkriminalität (dazu zählen Programme zur Bekämpfung von Korruption, Bestechung und Geldwäsche sowie die Beachtung internationaler Sanktionen/Embargos), (ii) Datenschutz, (iii) Compliance und Ethik, (iv) die Überwachung von sonstigen wesentlichen Compliance- und regulatorischen Risiken und (v) regelmäßige Berichterstattung zu wichtigen Compliance- und regulatorischen Angelegenheiten an die Geschäftsleitung, das Board of Directors und Aufsichtsbehörden.

Der Group Chief Compliance Officer berichtet an den Group Deputy Chief Executive Officer & Group General Secretary.

Die Compliance-Aktivitäten der Gruppe sind in einer Reihe von Standards und Richtlinien festgehalten, welche die Mindestanforderungen an die Gesellschaften und ihre Compliance-Funktionen festlegen.

Das Compliance-Kapitel der Group Standards enthält Standards und Richtlinien zu wesentlichen Risikobereichen mit Auswirkungen auf Compliance-Aktivitäten und legt die Kontroll- und Überwachungsprinzipien der höchsten Ebene fest, zu deren Einhaltung die Gesellschaften verpflichtet sind. Die Einhaltung der Standards und Richtlinien (z. B. zu Compliance Governance, Geldwäschebekämpfung, Sanktionen, Bestechungsbekämpfung usw.) ist obligatorisch.

Group Compliance führt eine jährliche Bewertung der Compliance-Risiken durch, in deren Rahmen Gesellschaften die für sie am relevantesten Compliance-Risiken identifizieren müssen. Auf Grundlage dieser Bewertung wird ein jährlicher Compliance-Plan für das kommende Jahr erstellt. Mithilfe derselben Methode und zur Einhaltung des extraterritorialen französischen Gesetzes (Sapin II) wurde eine Risikobewertung für Korruption und Bestechung entwickelt und in den einzelnen Gesellschaften eingeführt. Diese Risikobewertung ermöglicht es den Gesellschaften, Risiken im Zusammenhang mit Bestechung auf präzisere Art und Weise aufzudecken.

Group Compliance hat eine Reihe von Überwachungsprozessen eingeführt. Dazu zählt u. a. das Compliance Support and Development Program (CSDP), ein fortlaufendes Programm, in dessen Rahmen Group Compliance strukturierte Compliance-Prüfungen bei Gesellschaften der AXA Gruppe weltweit durchführt. Hauptziel dieser Prüfungen ist es, die Einhaltung der Standards und Richtlinien der Gruppe zu bewerten, Maßnahmenpläne zur Prozessverbesserung zu erarbeiten, fundierte Beratung zu leisten und den Reifegrad der Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften der Gruppe zu bemessen. Dieses Programm wurde 2009 unter Verwendung eines risikobasierten Ansatzes eingeführt.

Group Compliance berichtet dem Group Audit Risk & Compliance Committee, dem Audit Committee und dem Board of Directors (falls erforderlich) regelmäßig über wichtige Compliance-Angelegenheiten. Dazu zählen wesentliche regulatorische Änderungen mit Compliance-Auswirkungen, Ergebnisse der Beurteilung der Compliance-Risiken sowie sonstige wichtige Themen, die eskaliert werden müssen.

Group Internal Control

Um das Kontrollumfeld weiter zu stärken, hat die AXA Gruppe im Jahr 2017 eine zentrale interne Kontrollfunktion innerhalb der zweiten Verteidigungslinie eingerichtet, die vom operativen Geschäft unabhängig ist. Der Leiter Group Internal Control berichtet an den Leiter Group Operational Risk and Internal Control. Die Abteilung Group Internal Control ist verantwortlich für die Entwicklung einer einheitlichen Methodik und eines einheitlichen Rahmens für die interne Kontrolle sowie für die Überwachung ihrer Umsetzung in den Tochtergesellschaften der AXA Gruppe. Weitere Informationen zur internen Kontrolle auf lokaler Ebene finden Sie im Abschnitt „Risikomanagement und interne Kontrolle auf lokaler Ebene“ weiter unten.

Das interne Kontrollsystem der AXA Gruppe:

- basiert auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und berücksichtigt die Art, den Umfang und die Komplexität der Tätigkeiten der Gesellschaften,

- steht in Einklang mit dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Rahmenwerk „Internal Control - Integrated Framework“,

- ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements und bietet der Geschäftsleitung somit einen Einblick in das Risiko- und Kontrollumfeld,

- wird durch den Group Internal Control Standard und die Group Solvency II Internal Control Policy untermauert, die vom Audit Committee und dem Board of Directors der AXA SA im Dezember 2017 erstmals genehmigt wurden,

- umfasst die Funktion Internal Financial Control, die seit 2010 besteht, um eine angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der internen Kontrollen für die Finanzberichterstattung (Internal Control Over Financial Reporting, „ICOFR“) zu gewährleisten, und die 2014 auf Solvency II ausgedehnt wurde, um zum Validierungsprozess des internen Modells beizutragen. Weitere Informationen zu Internal Financial Control finden Sie weiter unten in den Abschnitten „Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren“ und „Überprüfung des internen Modells“.

Group Internal Control berichtet regelmäßig an das Audit, Risk & Compliance Committee vorgelegt.

Dritte Verteidigungslinie: Interne Revision der Gruppe (Group Internal Audit)

Die Interne Revision auf Gruppenebene liefert dem Audit Committee und dem Management Committee der Gruppe eine unabhängige und objektive Bestätigung der Effektivität des internen Kontrollumfelds in der gesamten Gruppe.

Der globale Leiter Interne Revision berichtet dem Vorsitzenden des Audit Committee der AXA Gruppe, wobei eine administrative Berichtslinie zum Deputy Chief Executive Officer der Gruppe besteht.

Alle Teams der Internen Revision innerhalb der Gruppe berichten dem globalen Leiter Interne Revision, wobei gleichzeitig eine direkte und uneingeschränkte Berichtslinie zu ihrem jeweiligen Vorsitzenden des Audit Committee und eine administrative Berichtslinie innerhalb ihrer lokalen Managementstruktur besteht.

Die Aufgabe der Internen Revision der Gruppe besteht darin, das Board of Directors und die Geschäftsleitung beim Schutz des Vermögens, der Reputation und der Zukunftsfähigkeit der Organisation zu unterstützen, indem sie unabhängige und objektive Bestätigungen liefert, welche Mehrwert bieten und die Geschäftsprozesse der Organisation verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erfüllung ihrer Ziele, indem sie einen systematischen, disziplinierten Ansatz zur Prüfung der Geschäftsleitung und der Bewertung der Effektivität von Risikomanagement sowie Kontroll- und Governance-Prozessen bereitstellt.

Die interne Revision der Gruppe legt unter Berücksichtigung des Prüfzyklus einen jährlichen Arbeitsplan fest, der auf einer Beurteilung der inhärenten Risiken und der Angemessenheit von Kontrollen beruht. Der Plan wird formal genehmigt und seine Wirksamkeit durch das Group Audit Committee formal überwacht.

Über den Prüfzyklus hinweg sollen sämtliche für jede Gesellschaft zutreffenden Elemente des Prüfungsumfangs geprüft werden. Sämtliche identifizierten Ausnahmen müssen dem Audit Committee zur Ratifizierung vorgelegt werden.

Bei Abschluss jedes Prüfungsauftrags erhält die jeweilige Geschäftsleitung einen entsprechenden Bericht. Die Ergebnisse der Prüfungen und der Fortschritt bei der Lösung von im Rahmen dieser Prüfungen festgestellten Problemen werden dem entsprechenden Audit Committee und Executive Management Committee regelmäßig vorgelegt.

Risikomanagement und interne Kontrolle auf lokaler Ebene

Governance: Die Governance-Standards der Gruppe sehen unter anderem die Schaffung eines Audit Committee durch die Verwaltungsorgane der wichtigsten Tochtergesellschaften von AXA vor. Die Audit Committees nehmen eine wichtige Rolle ein bei der Überprüfung von Finanzergebnissen und anderen von der Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaften erstellten Finanzinformationen, Finanzberichterstattungs- und Kontrollprozessen, wesentlichen Bilanzierungsgrundsätzen, speziellen Bilanzierungsthemen, wesentlichen Risiken und Systemen der internen Kontrolle sowie von Betrug und ähnlichen Angelegenheiten.

Darüber hinaus hat die Gruppe Standards festgelegt, die für AXA SA und Unternehmen (einschließlich Joint Ventures) gelten, bei denen AXA über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder eine Minderheitsbeteiligung besitzt, aber die Kontrolle anderweitig, z. B. über das Management, ausübt. Sie sind, sofern nicht anders angegeben, für alle betroffenen Konzernunternehmen verbindlich. Die Standards konzentrieren sich auf kritische Anforderungen und sind Teil des umfassenden Risikomanagements, das der Gruppe ein klares Verständnis der Risiken sowohl lokal als auch konzernweit ermöglicht.

Chief Executive Officers müssen gegenüber dem Chief Executive Officer der Gruppe jährlich nachweisen, dass die unter ihrer Verantwortung stehenden Gesellschaften die Standards der Gruppe einhalten. Die BoD der einzelnen Gesellschaften müssen formell über die jährlichen Zertifizierungen informiert werden, zusammen mit allen wesentlichen Verstößen, Bereichen der Nichteinhaltung und entsprechenden Minderungsplänen, um den Fortschritt der Abhilfemaßnahmen zu überwachen.

Risikomanagement: Das Risikomanagement ist gemäß den Standards und Richtlinien von GRM auch eine lokale Aufgabe. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der lokalen Risikomanagement-Teams werden gemeinsam von den Executive Committees der lokalen Gesellschaften und dem Chief Risk Officer der Gruppe überprüft, um die Abstimmung von zentralen und lokalen Interessen zu gewährleisten.

Die grundlegenden Aufgaben der lokalen Risikomanagement-Teams sind folgende:

- Lokale Koordinierung der zweiten Verteidigungslinie (die u. a. die Bereiche Compliance, Interne Kontrolle und Sicherheit abdeckt) durch ein spezielles Governance-System

- Sicherstellung, dass die Risikobereitschaft unter Berücksichtigung aller Risiken im Einklang mit der Risikobereitschaft der Gruppe festgelegt wird und verbesserte Berichterstattungsprozesse sowie Risikogrenzen und Entscheidungsprozesse enthält

- Bereitstellung einer zweiten Einschätzung zu zentralen Prozessen, wie der Definition von Merkmalen für neue Produkte vor deren Einführung, Rückstellungen, ALM-Studien und Asset Allocation sowie Rückversicherungsstrategien

- In Bezug auf das interne Modell: Überprüfung des lokalen Risikoprofils sowie Umsetzung, Prüfung und Validierung des internen Modells

Lokale Chief Risk Officers stehen den lokalen Risikomanagement-Teams innerhalb jeder operativen Gesellschaft vor und berichten sowohl an ihren lokalen Chief Executive Officer als auch an den Group Chief Risk Officer. Sie sind unabhängig von Operations und Abteilungen der Internen Revision. Lokale Chief Risk Officers berichten dem lokalen Board of Directors (oder einem Unterausschuss) regelmäßig über Angelegenheiten in Bezug auf das Risikomanagement.

Ihre Teams sind verantwortlich für die Kontrolle und Steuerung von Risiken im Rahmen der Richtlinien und Grenzen der Gruppe und für die Validierung von Anlage- oder Underwriting-Entscheidungen mit Hilfe lokaler Risk Committees. Der Group Chief Risk Officer übt den Vorsitz über die vierteljährlich stattfinden Sitzungen der Chief Risk Officers aus, an denen die Chief Risk Officers der wichtigsten Tochtergesellschaften von AXA teilnehmen. Daneben findet monatlich eine Telefonkonferenz statt.

Interne Kontrolle: Die interne Kontrolle ist eine lokale Aufgabe in Übereinstimmung mit den internen Kontrollstandards und -richtlinien. Gesellschaften sind dazu angehalten:

- ihre Kontrollen und Kontrollverfahren zu definieren und zu dokumentieren, die alle wichtigen Risiken und Prozesse abdecken (Verantwortung der ersten Verteidigungslinie),

- die Wirksamkeit der Kontrollumgebung regelmäßig zu überprüfen und in Frage zu stellen (Verantwortung der zweiten Verteidigungslinie),

- eine umfassende Überwachung und Berichterstattung über interne Kontrollmängel auf oberster Ebene der Organisation durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese in angemessener und rechtzeitiger Weise behoben werden.

Lokale Leiter interne Kontrolle (oder gleichwertig) sind unabhängig vom operativen Geschäft und berichten vorzugsweise an ihren lokalen Chief Risk Officer. Lokale Leiter Interne Kontrolle (oder gleichwertig) berichten dem lokalen Executive Committee (oder ein Unterausschuss) regelmäßig über Angelegenheiten in Bezug auf die Interne Kontrolle.

Compliance: Von den lokalen Compliance-Funktionen wird erwartet, dass sie ein jährliches Compliance Risk Assessment durchführen, um die wesentlichen Compliance-Risiken zu identifizieren, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Auf Grundlage der Beurteilung der Compliance-Risiken muss zum Ende jedes Jahres ein jährlicher Compliance-Plan für das kommende Jahr erstellt werden. Auf Grundlage der Beurteilung der Compliance-Risiken muss zum Ende jedes Jahres ein jährlicher Compliance-Plan für das kommende Jahr erstellt werden. Die lokale Compliance-Funktion muss der lokalen Geschäftsleitung und dem lokalen Audit Committee (oder ähnlichem Organ) direkt über wichtige Compliance-Angelegenheiten berichten, darunter wesentliche Compliance-Risiken, weitreichende regulatorische Veränderungen mit Compliance-Auswirkungen, den jährlichen Compliance-Plan, ausstehende Maßnahmenpunkte des Compliance Support and Development Program sowie sonstige wichtige Themen, die eskaliert werden müssen.

Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren

Aufgabenbereich

Die Abteilung PBRC innerhalb der Finanzabteilung der Gruppe ist verantwortlich für Konsolidierung, Berichterstattung für die Geschäftsleitung sowie versicherungsmathematische Kennzahlen und die ökonomische Bilanz. Die Aufgaben werden in Bezug auf periodische Bilanzaufstellungen, Prognosen und die Ausarbeitung strategischer Pläne durchgeführt. PBRC arbeitet mit lokalen PBR-Einheiten innerhalb der Finanzabteilungen von Tochtergesellschaften der Gruppe zusammen.

Die lokalen PBR-Einheiten sind verantwortlich für die Berechnung ihres jeweiligen Beitrags zum Konzernabschluss der Gruppe.

Die Aufgabe von PBRC umfasst die folgenden Haupttätigkeiten:

- Entwicklung von Rechnungslegungs- und Berichtsstandards

- Verwaltung von Prozessanweisungen gemeinsam mit den Tochtergesellschaften für die verschiedenen Prüfungstätigkeiten

- Verwaltung der Systeme der Gruppe zur finanziellen Konsolidierung und zur Berichterstattung

- Erstellung des Konzernabschlusses gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) und Analyse wichtiger Performance-Kennzahlen

- Entwicklung und Verwendung von Tools zur Management-Kontrolle

- Steuerung und Konsolidierung der Prozesse des European Embedded Value (EEV), verbundener versicherungsmathematischer Indikatoren und der ökonomischen Bilanz

- Koordinierung der Erstellung des bei der AMF eingereichten Geschäftsberichts der Gruppe

- Koordinierung der Erstellung von bei der ACPR eingereichten Berichte in Zusammenhang mit Solvency II

- Austausch mit dem Abschlussprüfer und, falls erforderlich, inhaltliche Beiträge zu Sitzungen des Audit Committee

- Förderung der Konvergenz zwischen Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozessen, Systemen und Organisationen in Bezug auf Versicherungsaktivitäten in Europa

PBRC hat eine Reihe von Richtlinien und Verfahren definiert und umgesetzt, um sicherzustellen, dass der Konsolidierungsprozess eine zeitnahe und präzise Erstellung des Konzernabschluss ermöglicht. Dieser Konsolidierungsprozess basiert auf Folgendem:

Definition von Standards und Verwendung eines zentralisierten Informationssystems

Rechnungslegungsstandards der Gruppe, die im Einklang mit Rechnungslegungs- und regulatorischen Grundsätzen stehen, sind im „AXA Group Accounting Manual“ dargelegt und werden regelmäßig von Experten von PBRC aktualisiert. Diese Richtlinien werden dem Abschlussprüfer von AXA zur Überprüfung vorgelegt, bevor sie den Tochtergesellschaften von AXA zur Verfügung gestellt werden.

Die Konsolidierungs- und Berichterstattungsprozesse des Konzerns basieren auf dem zentralen Informationssystem „Magnitude“. Dieses Tool wird von einem speziellen Team gepflegt. Dieses System wird auch zur Bereitstellung von Informationen an die Geschäftsleitung und die Erstellung der ökonomischen Bilanz verwendet. Der Prozess, gemäß dem diese zur Management-Kontrolle erforderlichen Informationen und die ökonomische Bilanz erstellt und validiert werden, entspricht dem bei der Erstellung von konsolidierten Finanzinformationen verwendeten Prozess.

Mechanismen der operativen Kontrolle

Auf Ebene der einzelnen Gesellschaften sind Tochtergesellschaften von AXA verantwortlich für die Erfassung und Kontrolle von Bilanz- und Finanzdaten, die mit dem AXA Group Accounting Manual übereinstimmen und Konsolidierungsregeln gemäß den Rechnungslegungsstandards IFRS entsprechen. In diesem Zusammenhang bestätigt der Chief Financial Officer jeder Gesellschaft die konsolidierten Zahlen und deren Übereinstimmung mit dem AXA Group Accounting Manual und allen Anweisungen in allen erstellen Rahmenwerken (IFRS, Embedded Value, versicherungsmathematische Kennzahlen und ökonomische Bilanz) innerhalb des Programms der internen Finanzkontrolle.

Auf PBRC-Ebene werden von Gesellschaften gemeldete Bilanz-, Finanz- und ökonomische Informationen von Teams analysiert, die im ständigen Austausch mit den Tochtergesellschaften stehen. Insbesondere prüfen diese Teams die Einhaltung des AXA Group Accounting Manual und der versicherungsmathematischen Standards der Gruppe.

Interne Kontrolle für die Finanzberichterstattung (Internal Control Over Financial Reporting, „ICOFR“)

Die ICOFR der AXA Gruppe ist ein unter Aufsicht der Chief Financial Officer der Gruppe entwickelter Prozess, der angemessene Sicherheit in Bezug auf die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Konzernabschlusses gewährleisten soll.

In diesem Zusammenhang und auf Basis des Group Internal Control Standard hat die Gruppe ein umfassendes, von Group Risk Management geleitetes Programm namens Internal Financial Control („IFC“) eingeführt, das sicherstellen soll, dass der Chief Executive Officer der Gruppe über ausreichende Nachweise verfügt, um die Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe zum Ende des Geschäftsjahres bestätigen zu können.

Das IFC-Programm basiert auf dem IFC-Standard der Gruppe, einem auf dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Rahmenwerk „Internal Control - Integrated Framework“ basierenden Standard der internen Kontrolle und Governance. Sein Ziel ist es, die Einheitlichkeit und Qualität der Finanzberichterstattung der AXA Gruppe sicherzustellen und ein allgemeines Regelwerk für das jährliche IFC-Programm bereitzustellen, das Geltungsbereich und Governance festlegt.

Die im IFC-Geltungsbereich befindlichen Gesellschaften dokumentieren ihren wichtigsten Prozesse und wesentliche Kontrollen sowie die Begründung für die Vorgehensweise bei der angemessenen Reduzierung des verbundenen Risikos von erheblichen Falschdarstellungen durch Fehler oder Missbrauch. Dies geschieht unter der Aufsicht des Chief Financial Officer, der Sponsor des IFC-Programms ist. Die unabhängige Funktion Internal Financial Control, die bei den meisten Gesellschaften im Risikomanagement verankert ist, ist dafür verantwortlich, die Gestaltung und die operative Wirksamkeit dieser Schlüsselkontrollen zu testen und sicherzustellen, dass festgestellte Kontrollmängel behoben werden.

An jedem Jahresende müssen die betroffenen Gesellschaften eine Bewertung ihrer ICOFR im Rahmen eines internen Zertifizierungsprozesses durchführen, der eine formelle Abnahme durch die Prozessverantwortlichen sowie einen Management-Bericht des Chief Financial Officer oder des Chief Risk Officer der Gesellschaft beinhaltet, in welchem sie ihre abschließende Einschätzung zur Effektivität der ICOFR der Gesellschaft darlegen.

Offenlegungskontrollen und -verfahren

Die Gruppe hat einen formalen Prozess der internen Prüfung und Freigabe eingeführt, nach dem sämtliche Mitglieder des Management Committee, Chief Financial Officers und bestimmte andere ranghohe Führungskräfte bestimmte im einheitlichen Registrierungsformular von AXA enthaltene Angelegenheiten bestätigen müssen.

Dieser Prozess basiert auf den folgenden vier Säulen:

1. Freigabebestätigungen des Chief Financial Officer, die von allen lokalen Chief Financial Officers gemeinsam mit den erforderlichen Finanzberichterstattungs- und Konsolidierungsinformationen der Tochtergesellschaft bei PBRC eingereicht werden müssen.

2. IFC-Berichte für die Geschäftsleitung müssen von dem Chief Financial Officer oder einer anderen ranghohen Führungskraft einer Gesellschaft im Geltungsbereich im Rahmen des IFC-Programms mit Bezug auf die ICOFR eingereicht werden.

3. Bestätigungen der Offenlegungskontrollen und -verfahren müssen von Mitgliedern des Management Committee von AXA, Chief Financial Officers und bestimmten anderen ranghohen Führungskräften eingereicht werden. Im Rahmen dessen müssen sämtliche dieser Führungskräfte das einheitliche Registrierungsformular der Gruppe überprüfen und formal (i) die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen in Bezug auf die Gesellschaften unter ihrer Verantwortung und (ii) die Effektivität der Offenlegungskontrollen und -verfahren und der ICOFR bei Gesellschaften unter ihrer Verantwortung bestätigen, wobei auf wesentliche Mängel oder Fehler speziell hingewiesen werden muss. Zusätzlich müssen diese Führungskräfte im Rahmen dieses Prozesses eine Reihe von abschnittsübergreifenden Offenlegungen in dem einheitlichen Registrierungsformular in Bezug auf Risiken und andere Angelegenheiten überprüfen und dazu Stellung beziehen.

4. Der Chief Financial Officer gibt Bestätigungen über die Anhangangaben zum Konzernabschluss frei: PBRC teilt den Chief Financial Officers Informationen über den Beitrag der Gesellschaften unter ihrer Verantwortung zum Konzernabschluss mit, um sie bei der Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen im einheitlichen Registrierungsformular der Gruppe zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie unter Anhang I „Jährliche Beurteilung der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung durch die Geschäftsleitung“ dieses Geschäftsberichts.

Fazit

Die Gruppe hat ein umfassendes System interner Kontrollverfahren und -mechanismen geschaffen, das nach Einschätzung der Geschäftsleitung angemessen und an ihre Geschäftstätigkeit und das globale Ausmaß ihrer Aktivität angepasst ist.

Jedoch besitzen alle auch noch so intelligent entwickelten internen Kontrollsysteme inhärente Einschränkungen und können keine absolute Sicherheit oder Garantie gegen das Eintreten von Risiken und Kontrollmängeln bieten. Selbst von der Geschäftsleitung als effektiv eingeschätzte Systeme können nicht alle menschlichen Fehler, Systemstörungen und betrugs- oder irrtumsbedingte Falschdarstellungen verhindern oder aufdecken und können nur eine angemessene und keine absolute Sicherheit bieten.

Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, „ORSA“)[86]

Richtlinien und Governance

Gemäß Solvency II müssen die Gruppe und bestimmte ihrer Tochtergesellschaften (d. h. sämtliche Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften im Europäischen Wirtschaftsraum sowie Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums im Geltungsbereich des internen Modells) jeweils einen ORSA-Bericht erstellen und bei der zuständigen nationalen Behörde einreichen. Auf Gruppenebene ist der Chief Risk Officer der Gruppe verantwortlich für die Entwicklung der ORSA-Richtlinie, die Umsetzung des ORSA-Prozesses und die Koordinierung der ORSA-Berichterstattung.

Die ORSA-Richtlinie legt Mindeststandards für die Beurteilung und Berichterstattung von Risiken und Solvabilität fest, die in der gesamten Gruppe anzuwenden sind. Sämtliche Leiter der Risikomanagement-Abteilungen auf regionaler und Unternehmensebene (Chief Risk Officers) sind angehalten, die Einhaltung dieser Richtlinie zu fördern und zu überwachen.

Der ORSA-Bericht der Gruppe wird jährlich vom Solvency II Committee geprüft und dann zunächst dem ARCC und dem Audit Committee des Board of Directors präsentiert, bevor er dem Board of Directors vorgelegt wird, das die Schlussfolgerungen des ORSA-Berichts der Gruppe bestätigt und seine Einreichung bei der ACPR genehmigt.

Neben dem jährlichen ORSA-Bericht wird eine vierteljährliche Beurteilung zur Aktualisierung des Risikoprofils der Gruppe im Hinblick auf das Risikoappetitlimit und zur entsprechenden Anpassung der Maßnahmen der Geschäftsleitung durchgeführt. Diese Informationen werden dem Finance Committee des Board of Directors und dem ARCC gemeldet, das regelmäßig sämtliche für die Gruppe wesentlichen Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Themen überprüft.

Zweck und Inhalte

Der ORSA umfasst Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung der für die Gruppe relevanten kurz- bis mittelfristigen Risiken und zur Sicherstellung der Angemessenheit der Höhe der Eigenmittel entsprechend den Solvabilitätszielen der Gruppe unter Berücksichtigung des Risikoprofils, zulässiger Risikoappetitlimits und der Geschäftsstrategie der Gruppe. Als wichtiger Bestandteil des Risikomanagement-Systems soll er fortlaufend einen umfassenden und vollständigen Überblick über die in den Aktivitäten der Gruppe enthaltenen Risiken ermöglichen.

Der ORSA umfasst hauptsächlich Risikomanagement- und Finanzaktivitäten, die sich in folgende Prozesse gliedern:

- Solvenzkapitalanforderungen (Solvency Capital Requirement, „SCR“) und Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel (Eligible Own Funds, „EOF“)

- Berichterstattung über Liquiditätsrisiken

- Strategische Planung und Finanzprognosen

- Einhaltung der Risikoappetitlimits

- Analyse und Überwachung von Stress- und Szenariotests

- Risikobewertung und Überprüfung von strategischen Risiken, Reputationsrisiken, regulatorischen Risiken und Emerging Risks

Der ORSA-Bericht liefert eine Beurteilung:

- des Gesamtsolvabilitätsbedarfs durch Bemessung von quantifizierbaren Risiken unter Berücksichtigung von im momentanen wirtschaftlichen Umfeld umgesetzten Maßnahmen zur Risikominderung und der im Strategieplan für 2018-2020 dargelegten genehmigten Geschäftsstrategie. Stressszenario-Analysen werden durchgeführt, um die Angemessenheit des beurteilten ökonomischen Kapitals sicherzustellen. Dies wird durch das Enterprise-Risk-Management-System unterstützt, das die Identifizierung, Überwachung und Steuerung von nicht quantifizierbaren Risiken umfasst.

- der fortlaufenden Einhaltung von (i) aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen durch die Beurteilung der Fähigkeit zur Erfüllung von Kapitalanforderungen mit Hilfe des genehmigten internen Modells, in Übereinstimmung mit dem Aufsichtssystem Solvency II und (ii) Anforderungen hinsichtlich technischer Rückstellungen. Stressszenario-Analysen werden durchgeführt, um die Angemessenheit des beurteilten ökonomischen Kapitals sicherzustellen. Auch die umfassende Nutzung der Ergebnisse des internen Modells beim Treffen wichtiger Entscheidungen bietet eine Feedbackschleife zur Verbesserung der Modellierung gemäß der Entwicklung des Risikoprofils.

- des Ausmaßes, in dem das Risikoprofil der AXA Gruppe von den den Solvenzkapitalanforderungen (SCR) zugrunde liegenden, auf Basis des internen Modells berechneten Annahmen abweicht. Umfassende Validierungsprüfungen werden durchgeführt, um die Güte des internen Modells und der Modellabweichung zu beurteilen. Einschränkungen des internen Modells und des aus den Validierungen resultierenden Entwicklungsplans werden beschrieben.

Internes Modell[87]

Weitere Informationen zu den für die Gruppe geltenden regulatorischen Kapital- und Solvabilitätsanforderungen einschließlich Solvency II finden Sie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen“ - „Vorschriften und Aufsicht“ dieses Geschäftsberichts.

Die Gruppe unterhält seit 2007 ein internes Modell zur Berechnung des Risikokapitals. Dieses interne Modell der Gruppe (das „interne Modell“) wird in ihren Risikomanagement-Systemen und Entscheidungsprozessen verwendet. Die ACPR hat die Verwendung des internen Modells durch die Gruppe zur Berechnung ihrer SCR im Rahmen von Solvency II genehmigt. Das interne Modell umfasst die Verwendung des Modells bei allen wesentlichen Gesellschaften mit Ausnahme der Gesellschaften, die Teil der 2018 erworbenen XL Group waren („Unternehmen der XL Group“). Die Solvenzkapitalanforderung für die Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 Teil der XL Group waren („Unternehmen der XL Group“), wurde nach der Solvency-II-Standardformel berechnet, während die Berechnung zum 31. Dezember 2018 nach der Äquivalenzmethode erfolgte, basierend auf den SCR gemäß der Bermuda-Standardformel zuzüglich einer von der obersten Aufsichtsbehörde (ACPR) von AXA geforderten Sicherheitsmarge von 5 % als Übergangsmaßnahme. Vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch die ACPR beabsichtigt die Gruppe, ihr internes Modell bereits ab 31. Dezember 2020 auf Gesellschaften der XL Group auszudehnen.

AXA prüft weiterhin regelmäßig Geltungsbereich und zugrunde liegende Methoden und Annahmen des internen Modells und wird ihre SCR entsprechend anpassen. Darüber hinaus wurde und kann das interne Modell von AXA von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften überarbeitet werden. Trotzdem würden wesentliche Änderungen an dem Modell die Vorabgenehmigung der ACPR erfordern, die weitere Anpassungen an der Höhe der SCR fordern kann. Zudem überwacht die Gruppe das Arbeitsprogramm der EIOPA, die gemäß ihrer Aufgabenbeschreibung ebenfalls weiterhin eine Überprüfung der Einheitlichkeit von (internen) Modellen europäischer Versicherer durchführt. Eine solche Überprüfung kann zu weiteren regulatorischen Änderungen zur Verbesserung der Einheitlichkeit und der Aufsicht über globale Konzerne führen sowie Änderungen an internen Modellen und Solvenzkapitalanforderungen gemäß Solvency II nach sich ziehen.

Das vorrangige Ziel der Gruppe ist es, bei der Verwendung ihres internen Modells im Gegensatz zur Solvency-II-Standardformel das Risikoprofil der Gruppe besser in ihren Solvenzkapitalanforderungen zu berücksichtigen. Dies soll folgendermaßen erreicht werden:

- Berücksichtigung lokaler Eigenheiten - Die Gruppe ist global aktiv und bedient eine Vielzahl von Versicherungsmärkten mit einer breiten Palette an Produkten, die sich an bestimmte demographische Gruppen richten und verschiedene Risiken aufweisen. Daher ist es soweit wie möglich angemessen, spezifische Stresskategorien für diese Risikoprofile zu kalibrieren und die Vorteile aus der Diversifizierung von Risiken mit zu berücksichtigen, die sich infolge ihrer Verbreitung über diese Märkte hinweg ergeben.

- Reaktion auf naturgemäße Mängel der Standardformel - Dank ihrer Fachkenntnisse kann die Gruppe den Ansatz der Standardformel verbessern, der aufgrund seines allgemeinen Geltungsbereichs naturgemäß Einschränkungen unterliegt und der nicht sämtliche messbaren Risiken abdeckt, und in Hinblick auf den Geltungsbereich der Gruppe geeignetere Modelle entwickeln.

- Weiterentwicklung des Modells im Zeitverlauf - Mit zunehmendem Kenntnisstand der Gruppe, der Erschließung neuer Märkte sowie dem Aufkommen unterschiedlicher zu berücksichtigender Risiken durch Produktinnovationen ist die Flexibilität eines internen Modells gefragt, das die Besonderheiten dieser Entwicklungen berücksichtigt.

Das interne Modell basiert auf einer gemeinsamen Definition von Risiken, die einheitlich in der gesamten Gruppe verwendet wird. Es soll sicherstellen, dass das Risiko-Mapping sämtliche Bereiche abdeckt und im gesamten Unternehmen einheitlich angewandt wird. Darüber soll sie effiziente Verfahren und Berichterstattungsprozesse gewährleisten, sodass Funktionen und Verantwortlichkeiten für die Identifizierung, Bemessung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung von wesentlichen Risiken vorhanden sind.

Anhand der Risikomatrix der Gruppe[88] sollen alle für die Versicherungsbereiche des Unternehmens wesentlichen Risiken identifiziert werden. Das interne Modell soll alle wesentlichen Risiken für die Gruppe erfassen, ausgehend von der auf Ebene der Teilrisiken durchführten Risikobeurteilung bis zur allgemeinen Aggregation von Risikokategorien.

Die im Modell des ökonomischen Kapitals verwendeten zugrunde liegenden Methoden und Annahmen werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie das Risikoprofil der AXA korrekt widerspiegeln, und neue Methoden werden entwickelt und regelmäßig integriert (in Übereinstimmung mit den Änderungsrichtlinien des internen Modells).

Die auf Basis des internen Modells berechneten Solvenzkapitalanforderungen stellen den Value-at-risk der anrechenbaren Eigenmittel der Gruppe mit einem Konfidenzniveau von 99,5 % über einen einjährigen Zeitraum dar. Anders ausgedrückt entsprechen die Solvenzkapitalanforderungen dem erforderlichen Kapital, um einen mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,5 % (also ein Ereignis in 200 Jahren) eintretenden extremen Schock zu überstehen. Sie sollen alle messbaren Risiken (Marktrisiko, Kreditrisiko, Versicherungsrisiko, operationelles Risiko) berücksichtigen und das diversifizierte Profil der Gruppe widerspiegeln.

Zusätzlich zu den Risiken, die sich durch die Berechnung des internen Modells auf die SCR auswirken, überwacht die Gruppe auch Liquiditäts-, Reputations-, Strategie- und regulatorische Risiken sowie Emerging Risks.

Solvency-II-Quote der AXA Gruppe

Neben der Beurteilung der Solvenzkapitalanforderungen, bei der alle quantifizierbaren Risiken, denen sich die Gruppe gegenübersieht (Versicherungs-, Finanz- und operationelle Risiken), berücksichtigt werden, führt die AXA Gruppe Analysen der Sensitivität ihrer Solvency-II-Quote gegenüber wesentlichen Risiken und Ereignissen durch.

Diese Analysen quantifizieren beispielsweise die möglichen Auswirkungen auf die Solvenzquote der AXA Gruppe von (i) Marktschocks bei den Spreads von Staats- und Unternehmensanleihen, Zinsen oder Aktien und (ii) einem breiten Spektrum an Schocks, die historische Stressereignisse widerspiegeln (z. B. Finanzkrise 2008-2009, Finanzkrise 2011, Spanische Grippe 1918 und die Stürme Lothar und Martin 1999).

Diese Sensitivitätsanalysen berücksichtigen weder präventive Maßnahmen der Geschäftsleitung, die zur Minderung der festgelegten Schocks getroffen werden könnten, noch geben sie eine Eintrittswahrscheinlichkeit wider, sondern sollen:

- nachweisen, dass die Solvenzquote der AXA Gruppe einem breiten Spektrum an Schocks widerstehen kann,

- mit Hilfe des Regelwerks zur Risikobereitschaft sicherstellen, dass die Geschäftsleitung die Risiken, die in der entsprechenden Gesellschaft auftreten, prüft und erkennt, die Folgen einer nachteiligen Entwicklung solcher Risiken versteht und über Maßnahmenpläne verfügt, die im Falle von ungünstigen Entwicklungen umgesetzt werden können und

- die Robustheit des internen Modells bestätigen.

Die am 20. Februar 2020 veröffentlichte Solvenzquote zum 31. Dezember 2019 lag bei geschätzten 198 %[89] (31. Dezember 2018: 193 %), was innerhalb der von AXA festgelegten Zielbandbreite von 170-220 % liegt.

Governance des internen Modells

Auf Gruppenebene sind folgende Gremien an der Governance des internen Modells beteiligt:

- Das Board of Directors - überprüft das interne Modell und genehmigt gegenüber der ACPR gestellte Anträge auf Genehmigung von wesentlichen Änderungen an dem internen Modell

- Das Audit, Risk & Compliance Committee

- Das Solvency II Committee

Auf Gruppenebene wird das interne Modell fortlaufend vom Solvency II Committee überprüft, getestet und genehmigt. Das Solvency II Committee wird von technischen Arbeitsgruppen unterstützt, die vorgeschlagene Änderungen an dem internen Modell überprüfen und Schlussfolgerungen zu diesen Prüfungen gegenüber dem Solvency II Committee abgeben. Das Solvency II Committee prüft zudem die Validierung des internen Modells sowie Modelländerungsprozesse und steht in Austausch mit lokalen Governance-Organen. Des Weiteren prüft es die Schlussfolgerungen der regelmäßigen Validierungsaktivitäten.

Validierung des internen Modells

Die Gruppe hat einen Prozess zur Validierung ihres internen Modells eingeführt und dokumentiert, der zur Überwachung seiner Performance und fortlaufenden Genauigkeit dient. Dieser Prozess und die zugehörige Governance sind in der von der ARCC anerkannten Validierungsrichtlinie der Gruppe dokumentiert.

Die Validierungsrichtlinie der Gruppe wird durch lokale Validierungsrichtlinien ergänzt, welche die lokalen Validierungsaktivitäten und Verantwortlichkeiten spezifizieren.

Die Validierung erfolgt nicht nur für die quantitativen Aspekte des Modells (Input-Daten, Theorie und Methodik, Parameter und Annahmen, Daten, Ergebnisse), sondern umfasst auch die qualitativen Aspekte des Modells: fachmännische Urteile, Dokumentation, Modell-Governance, Verwendungstest, Systeme/IT.

Die Risikomanagement-Abteilung führt regelmäßige integrierte Validierungen durch, die in der Validierungsrichtlinie des internen Modells dargelegt sind und sich folgendermaßen gliedern:

- Validierung der Modellstruktur, Modellierungsmöglichkeiten, -parameter und -annahmen

- Validierung der Berechnung und Ergebnisse der Solvenzkapitalanforderungen.

Diese Tätigkeiten erfolgen hauptsächlich innerhalb der für das Modell zuständigen Risikomanagement-Abteilungen und werden mit Hilfe von Kontrollen und Validierungsprozessen unter Verwendung von Validierungstools wie Sensitivitätsprüfungen, Back-Testing, Szenarioprüfungen und Stabilitätsanalysen sowie anderen relevanten Aktivitäten durchgeführt.

Diese Validierungsverfahren werden durch unabhängige Überprüfung und Validierung von Annahmen, Schlüsselparametern und Ergebnissen durch Ausschüsse (darunter Ausschüsse für Annahmen, Kalibrierung und Freigabe) ergänzt, die über ein angemessenes Niveau an Fachwissen und Führungserfahrung verfügen.

Insbesondere Teams von Group Risk Management führen unabhängige Prüfungen von Modellauswahl, Parametern, Annahmen oder Kalibrierungen auf lokaler Ebene sowie von lokalen Ergebnissen durch.

Neben dieser vollständig integrierten Validierung, genehmigt nach Prüfung und Freigabe durch den Chief Risk Officer der Gruppe, wurde ein umfassender, unabhängiger Überprüfungsprozess definiert und umgesetzt, um der Geschäftsleitung und dem Board of Directors der AXA Gruppe angemessene Sicherheit hinsichtlich der Angemessenheit des Modells und seiner Ergebnisse zu bieten.

Die unabhängigen Prüfungen werden von den folgenden zwei internen Teams durchgeführt:

- IFC-Teams auf lokaler und Gruppenebene, die für die Beurteilung der Effektivität des internen Kontrollsystems für Solvency II auf Grundlage der mindestens jährlichen Prüfung von Prozessen und Kontrollen in Bezug auf anrechenbare Eigenmittel (EOF) und Risikokapital (STEC) verantwortlich sind, sowie

- das Team Internal Model Review („IMR“) auf Gruppenebene, das für die umfassende versicherungsmathematische Prüfung des Modells im Verantwortungsbereich der lokalen Teams, für die Überprüfung der Methodik im Falle einer lokalen Entwicklung sowie ggf. für die Prüfung der lokalen Umsetzung der Grundsätze der Gruppe verantwortlich ist. IMR-Kontrollen werden auf rollierender Basis alle drei Jahre durchgeführt, unabhängig des Zeitplans der Gruppe.

Sowohl IMR als auch IFC sind vollkommen unabhängig von der Entwicklung, der Governance und der Steuerung des internen Modells.

Zum Ende des jährlichen Validierungsprozesses erhält das Board of Directors einen Bericht, in dem die Schlussfolgerungen der internen Prüfung der Risikomanagement-Abteilung und die Schlussfolgerung der unabhängigen Prüfung von IMR und IFC sowie eine Prüfung eines unabhängigen Dritten zusammengefasst sind.

Governance der Anlagestrategie und Asset & Liability Management (ALM)

Die AXA Gruppe verfolgt als Versicherungskonzern eine Anlagestrategie, die hauptsächlich vom Asset & Liability Management („ALM“) bestimmt wird. Die allgemeinen Ziele aller innerhalb der Gruppe getroffenen Anlageentscheidungen bestehen darin, dass ihre Pflichten und Verpflichtungen gegenüber Versicherten eingehalten werden und die Solvabilität der Gesellschaften der Gruppe jederzeit gewährleistet ist. Daneben sollen nachhaltig überdurchschnittliche Kapitalrenditen erwirtschaftet werden.

Anlagerichtlinien auf Gruppen- und lokaler Ebene

Der Group Chief Investment Officer (Group CIO) leitet die konzernweite Gruppe von CIOs lokaler Versicherungsgesellschaften sowie die zentrale Abteilung Investment & ALM und berichtet an den Group Chief Risk and Investment Officer. Zu seinen Aufgaben zählen die Abstimmung der Anlagestrategie von AXA mit der allgemeineren Strategie der Gruppe, die Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen lokalen Gesellschaften zur Verbesserung der Investmentkompetenz und -verfahren sowie die Steuerung von Anlageentscheidungen.

Lokale Aktivitäten im Bereich Investment & ALM werden von lokalen CIOs gesteuert. Lokale CIOs verwalten lokale Portfolios mit dem Ziel eines optimierten Risiko-Rendite-Verhältnisses, pflegen Berichtslinien zur Gruppe und unterhalten enge Beziehungen zu Vermögensverwaltern und lokalen Stakeholdern. Darüber hinaus sind sie für die Anlageperformance sowie die Einführung und Umsetzung eines soliden Asset-Liability Management zuständig.

Governance-Gremien auf Gruppen- und lokaler Ebene

Zur effizienten Koordinierung lokaler und globaler Anlageprozesse werden Entscheidungen innerhalb der Investment-Community der Gruppe von zwei zentralen Governance-Gremien getroffen:

- Das Group Investment Committee steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Risk and Investment Officer und des Group Chief Financial Officer. Dieser Ausschuss legt die Anlagestrategie der Gruppe fest, steuert die taktische Asset Allocation, prüft neue Anlagemöglichkeiten und überwacht die Anlageperformance der Gruppe.

- Das Finance Risk Committee der Gruppe steht unter dem gemeinsamen Vorsitz des Group Chief Financial Officer und des Group Chief Risk and Investment Officer. Der Group Chief Investment Officer ist ebenfalls Mitglied dieses Ausschuss (siehe Absatz „Audit Risk and Compliance Committee“ oben).

Auf Gesellschaftsebene verfügt jede Versicherungsgesellschaft über ein lokales Investment & ALM Committee, deren Geschäftsordnungen von den lokalen Executive Committees genehmigt werden.

Diese Ausschüsse sind unter anderem verantwortlich für die Definition der strategischen Asset Allocation, die Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die Erfüllung lokaler Compliance-Pflichten und die Überwachung der Beteiligung an von der Gruppe syndizierten Investments sowie lokaler Investments.

ALM-Studien und strategische Asset Allocation

Das ALM verfolgt das Ziel, eine Kongruenz zwischen den Vermögenswerten und den aus dem Verkauf von Versicherungsverträgen entstandenen Verbindlichkeiten zu erreichen. Ziel ist es, die optimale Asset Allocation zu definieren, sodass sämtliche Verbindlichkeiten mit dem höchsten Maß an Sicherheit bedient werden können bei gleichzeitiger Maximierung der erwarteten Anlagerendite.

ALM-Studien werden von der Abteilung Investment & ALM gegebenenfalls mit Unterstützung von internen Asset-Managern durchgeführt, wobei die Risikomanagement-Abteilung eine zweite Einschätzung liefert. Sie verwenden Methoden und Modellierungstools zur Entwicklung deterministischer und stochastischer Szenarien und beziehen dabei die Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten durch das mögliche Verhalten der Versicherungsnehmer sowie die Effekte aus Entwicklungen an den Finanzmärkten auf die Anlagewerte mit ein und analysieren, wie sich diese beiden Faktoren zueinander verhalten. Mit Hilfe dieses Prozesses sollen die erwarteten Renditen unter Berücksichtigung eines definierten Risikoniveaus maximiert werden. Des Weiteren wird eine Reihe von zusätzlichen Einschränkungen berücksichtigt, wie z. B. Einschränkungen durch die Anforderung an das ökonomische Kapital gemäß Solvency II, Gewinnstabilität, Sicherheit der Solvabilitätsspanne, Beibehaltung von Liquidität sowie Kapitaladäquanz und -anforderungen auf lokaler und Gruppenebene.

ALM-Einschränkungen werden auch bei der Entwicklung neuer Versicherungsprodukte im Rahmen des Genehmigungsprozesses für Produkte berücksichtigt (siehe Abschnitt 4.6 „Versicherungstechnische Risiken“ - „Produktgenehmigung“ dieses Geschäftsberichts).

Auf Gesellschaftsebene muss die sich aus der ALM-Studie ergebende strategische Asset Allocation von der lokalen Risikomanagement-Abteilung überprüft werden und anhand vordefinierter Risikoappetitlimits verifiziert werden, bevor sie vom lokalen Investment & ALM Committee genehmigt werden kann.

Genehmigungsprozess für Anlagen

Anlagechancen wie außergewöhnliche Anlagen, neue Strategien oder neue Strukturen unterliegen einem Genehmigungsprozess (Investment Approval Process, „IAP“) gemäß der dritten Säule der Grundsätze des Risikomanagements, die eine systematische zweite Einschätzung zu zentralen Prozessen vorsieht. Der IAP stellt sicher, dass wichtige Eigenschaften der Anlage wie Risiko- und Renditeerwartungen, Erfahrung und Fachkenntnisse der Anlageteams sowie bilanzielle, steuerliche, rechtliche und reputationsrelevante Fragen analysiert werden.

Der IAP wird auf Gruppenebene bei jeder wesentlichen Anlage durchgeführt, abhängig vom Umfang der Anlage und der Anzahl der beteiligten Gesellschaften. Als abgeschlossen gilt der IAP, sobald eine zweite unabhängige Einschätzung von Group Risk Management vorliegt. Der IAP wird auf lokaler Ebene verwendet und abgeschlossen, um lokale regulatorische Merkmale abzudecken (darunter Besteuerung und vorgeschriebene Rechnungslegungsanforderungen).

Ein lokaler IAP wird auch bei Anlagen von lokalen Gesellschaften in neue Anlageklassen nach den gleichen Grundsätzen durchgeführt.

Governance-System für Derivate

Produkte mit auf derivativen Instrumenten basierenden Absicherungsmechanismen werden unter Unterstützung spezieller Teams bei AXA Investment Managers und AXA SA entwickelt. Gleichzeitig gewährleistet dies, dass alle Gesellschaften im Rahmen des hier beschriebenen Governance-Systems für Derivate von technischen Fachkenntnissen, rechtlicher Sicherheit und Ausführungsexzellenz bei solchen Transaktionen profitieren.

Derivative Strategien werden von lokalen Investment & ALM Committees überprüft. Darüber herrscht eine Aufgabentrennung zwischen den einzelnen Gruppen, die für das Treffen von Anlageentscheidungen, die Ausführung und die Verarbeitung von Transaktionen sowie die Anweisung an die Depotstelle verantwortlich sind. Diese Aufgabentrennung soll insbesondere Interessenkonflikte verhindern.

Die mit Derivaten verbundenen Marktrisiken werden regelmäßig überwacht, wobei die verschiedenen Einschränkungen der Gruppe (wie z. B. Risikobereitschaft und internes Modell) berücksichtigt werden.

Eine solche Überwachung soll dazu dienen, dass aus Barmitteln oder derivativen Instrumenten entstehende Marktrisiken ordnungsgemäß überwacht werden und sich innerhalb genehmigter Grenzen bewegen.

Das rechtliche Risiko wird durch Definition einer standardisierten Rahmenvereinbarung abdeckt. Die Geschäftseinheiten der Gruppe dürfen nur mit Derivaten handeln, wenn diese auf eine Art und Weise rechtlich dokumentiert sind, die den Standards der Gruppe entspricht. Sämtliche Änderungen an bestimmten in den Standards der Gruppe definierten verbindlichen Vorschriften müssen von GRM genehmigt werden.

Daneben besteht eine für den gesamten Konzern gültige Richtlinie in Bezug auf Gegenparteien. GRM hat Regelungen zu genehmigten Gegenparteien festgelegt. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen hinsichtlich Sicherheiten und Risikogrenzen bei Gegenparteien.

Das operationelle Risiko in Bezug auf Derivate wird in Zusammenhang mit dem globalen Regelwerk zu operationellen Risiken der Gruppe gemessen und gesteuert. Des Weiteren wird die Ausführung und Verwaltung von Derivaten von speziellen Teams zentral gesteuert, was zu einer Reduzierung des operationellen Risikos der AXA Gruppe beiträgt.

Das Bewertungsrisiko wird auch durch den Einsatz von spezialisierten Teams innerhalb der Vermögensverwalter und Banken der Gruppe abgedeckt. Sie gegenprüfen den Wert der Derivatpositionen auf unabhängige Art und Weise, um ein angemessenes Bilanzierungs-, Zahlungs- und Sicherheitenmanagement zu gewährleisten. Außerdem überprüfen sie die von Gegenparteien vorgeschlagenen Bewertungen, falls die entsprechende Gesellschaft von AXA Derivatkontrakte abschließen, kündigen oder restrukturieren möchte. Eine solche Bewertungskompetenz erfordert fundiertes Fachwissen, das auf detaillierten Marktanalysen und der Fähigkeit zur Verfolgung aktuellster Marktentwicklungen für neue derivative Instrumente aufbaut.

Investment und Asset Management

Bei einem Großteil ihrer Anlagen greift die Gruppe auf die Dienstleistungen von Asset-Managern zurück, die in ihrem Auftrag Anlagen tätigen:

- Lokale Gesellschaften von AXA übertragen die tägliche Verwaltung ihrer Anlageportfolios hauptsächlich an die Vermögensverwaltungstöchter von AXA, d. h. AXA Investment Managers und Architas. Lokale CIOs überwachen, analysieren und überprüfen die Performance der Asset-Manager fortlaufend.

- Um von spezifischen Kenntnissen über Anlageklassen oder Regionen zu profitieren, greift die Gruppe gegebenenfalls auch auf externe Asset-Manager zurück. In einem solchen Fall werden umfassende Due-Diligence-Prüfungen von den Anlage- und Risikomanagement-Gremien durchgeführt und ein fortlaufender Überwachungsprozess wird auf Gruppen- wie lokaler Ebene eingeführt.

4.3. Marktrisiken

Marktrisiken: Definition und Exposure

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz „Marktrisiken“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

Die AXA Gruppe ist aufgrund ihrer zentralen Geschäftstätigkeit der finanziellen Absicherung (d. h. Versicherung) und der Finanzierung ihrer Aktivitäten durch Aktien- und Anleihegeschäfte Finanzmarktrisiken ausgesetzt.

Die Marktrisiken für die Portfolios von Life & Savings (L&S) und Property & Casualty (P&C) stammen aus einer Reihe von Faktoren, darunter folgende:

- Ein Rückgang der Marktrenditen kann uns zur schnelleren Abschreibung von abgegrenzten Abschlusskosten, VBI oder anderen immateriellen Vermögenswerten zwingen.

- Ein Rückgang der Anlagerenditen (verbunden mit einem dauerhaften Rückgang der Renditen für Fixed-Income-Anlagen oder einem schwächeren Aktienmarkt) könnte die Margen bei Anlagen auf eigene Rechnung oder Provisionen für fondsgebundene Verträge verringern und die Performance von Asset-Managern beeinflussen.

- Eine Veränderung der Renditen von Fixed-Income-Anlagen (verbunden mit Änderungen der Zinssätze oder Kreditspreads) beeinflusst den Marktwert von Anlagen und Verbindlichkeiten und könnte die Solvabilitätslage der Gruppe belasten sowie die Rückkäufe durch Versicherungsnehmer aufgrund von Wettbewerbsdruck steigen lassen.

- Ein Rückgang des Marktwerts von Anlagen (z. B. Aktien, Immobilien, alternative Anlagen usw.) könnte die Solvabilitätslage der Gruppe schwächen sowie das vorhandene Überschusskapital reduzieren.

- Eine Veränderung der Wechselkurse hätte begrenzte Auswirkungen auf die operativen Einheiten, da Verpflichtungen in Fremdwährung überwiegend Vermögenswerte derselben Währung gegenüberstehen oder diese Verpflichtungen abgesichert sind, sie könnte sich jedoch auf den Gewinnbetrag in Euro auswirken.

- Des Weiteren unterliegen Aktivitäten von Health und Property & Casualty Inflationsrisiken, die zu einem Anstieg der den Versicherungsnehmern zu zahlenden Entschädigungen führen können, d. h. die tatsächlichen Zahlungen können die verbundenen Rückstellungen übersteigen. Dieses Risiko kann für Geschäftsbereiche mit Langzeit-Engagements erheblich sein, es wird jedoch durch regelmäßige Bewertungsanpassungen oder spezifische Schutzmechanismen gegenüber Inflationsspitzen gesteuert.

Die von der Gruppe eingeführten Richtlinien zur Steuerung dieser Risiken sind auf jeden Risikotyp und die damit verbundenen Risiken zugeschnitten.

Bei den wesentlichen Marktrisiken der AXA Gruppe handelt es sich um folgende:

- Zins-, Spread- und Aktienrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe

- Fremdwährungsrisiko in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe

- Risiken in Verbindung mit der Steuerung von Risiken von Holding-Gesellschaften gegenüber Schwankungen bei Fremdwährungen und Anleihen

Das Marktrisiko der AXA Gruppe wird von der Matrix der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz „Internes Modell“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts dargelegt, abdeckt und wird im Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken von AXA (siehe Abschnitt 4.5 „Liquiditätsrisiko“ dieses Geschäftsberichts) berücksichtigt.

Risikokontrolle und Risikominderung

Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

Daneben soll die Anlagestrategie der AXA Gruppe, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management definiert wird, die Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten erfüllen und die Solvabilität der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gewährleisten (siehe Absatz „Governance der Anlagestrategie und des Asset & Liability Management (ALM)“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts).

Lokale operative Einheiten tragen die Hauptverantwortung für die Steuerung ihrer Marktrisiken, wobei sie sich hinsichtlich Grenzen/Schwellenwerte und Standards an dem auf Gruppenebene definierten Risikorahmen halten. Dieser Ansatz soll eine schnelle, präzise und zielgerichtete Reaktion auf Änderungen an den Finanzmärkten sowie des politischen und wirtschaftlichen Rahmens, innerhalb dessen sich die Gruppe bewegt, gewährleisten.

Ein breites Spektrum an Techniken des Risikomanagements wird verwendet, um die Marktrisiken, denen sich die Gruppe gegenübersieht, zu kontrollieren und zu mindern. Diese Techniken, die vorrangig bei allen operativen Tochtergesellschaften verwendet werden, umfassen Folgendes:

- Governance-System und -Prozesse für die Risikobereitschaft auf lokaler Ebene, einschließlich funktionaler Einschränkungen bei lokal definierten und von dem lokalen Board of Directors oder Executive Committee genehmigten Marktrisiken- Asset & Liability Management (ALM), d. h. die Definition einer optimalen strategischen Asset Allocation in Bezug auf die Verbindlichkeitsstruktur zur Reduzierung des Risikos auf ein gewünschtes Niveau

- Disziplinierter Anlageprozess, der für jedes komplexe Anlagegeschäft eine fundierte formale Analyse durch die Investment-Abteilung sowie eine zweite Einschätzung durch die Risikomanagement-Abteilung vorschreibt

- Absicherung von finanziellen Risiken, wenn diese die von der Gruppe festgelegten Toleranzschwellen überschreiten. Die operative Steuerung von Derivaten basiert auf strengen Regeln und wird bei Transaktionen von Holding-Gesellschaften hauptsächlich von AXA SA ausgeführt, wohingegen sie bei operativen Einheiten von Asset-Managern der Gruppe und AXA Investment Managers übernommen wird.

- Regelmäßige Überwachung der finanziellen Risiken für die Solvenzquote der Gruppe

- Rückversicherung, die auch Lösungen zur Minderung bestimmter finanzieller Risiken bietet

Was die Marktrisiken in Bezug auf die Steuerung des Fremdwährungs- und Zinsexposures von Holding-Gesellschaften betrifft, wurden folgende Steuerungsmaßnahmen definiert und umgesetzt.

Zum Zwecke der Optimierung des Finanzmanagements und der Kontrolle von finanziellen Risiken in Verbindung mit AXA SA und ihren Subholding-Gesellschaften hat die Abteilung Group Corporate Finance and Treasury eine Methodik zur Überwachung und Bewertung der finanziellen Risiken definiert.

Die Richtlinie zur Steuerung des Zinsrisikos von Holding-Gesellschaften dient der Überwachung und Begrenzung möglicher mittelfristiger Änderungen der Zinsaufwendungen und folglich dazu, einem Anstieg der Zinsaufwendungen durch künftige Veränderungen der Zinssätze teilweise vorzubeugen. In Bezug auf das Fremdwährungsrisiko ist das Ziel der eingeführten Richtlinie die Begrenzung von Änderungen bei den in Fremdwährung denominierten Netto-Vermögenswerten, die sich aus Währungsschwankungen ergeben. Daher soll die Richtlinie den Wert der in Fremdwährung denominierten Nettoinvestitionen von AXA in ihre Tochtergesellschaften ganz oder teilweise absichern und so die Anfälligkeit des Konzern-Eigenkapitals der Gruppe sowie anderer wichtiger Kennzahlen auf Gruppenebene wie Liquiditätsrate, Verschuldungsgrad und Solvenzquote gegenüber Wechselkursschwankungen reduzieren. Im Jahr 2020 hat das Unternehmen die Absicherung seiner in Fremdwährung denominierten Nettoinvestitionen in die wichtigsten Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone angepasst, um den Schwerpunkt auf die kurzfristig erwarteten Zahlungsströme zu legen. Durch diese Anpassungen war es möglich, bei den wichtigsten Finanzindikatoren ein vergleichbares Maß an Schutz aufrechtzuerhalten.

AXA überwacht ihre Strategie zur Absicherung von Wechselkursschwankungen regelmäßig und wird weiterhin ihre Effektivität sowie die Notwendigkeit ihrer Anpassung unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf Gewinn, Bewertung, Solvabilität, Verschuldungsgrad und Liquidität prüfen.

Die Abteilung Group Corporate Finance and Treasury ist verantwortlich für die Erstellung von Berichtsdaten, welche die Zins-, Wechselkurs- und Liquiditätsrisiken sowie die Zinsaufwendungen von AXA SA und ihrer Subholdings konsolidiert darstellen. Diese Berichte umfassen auch mittelfristige Prognosen.

Zusammenfassende Berichte, darunter Informationen zu Absicherungsstrategien, werden dem Finance Committee des Board of Directors von AXA fünfmal jährlich zur Überprüfung vorgelegt.

Fokus auf wesentlichen Marktrisiken und Sensitivitätsanalysen

Zins- und Aktienmarktrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe

Die AXA Gruppe führt Sensitivitätsanalysen zur Schätzung ihres Risikos gegenüber Änderungen der Zinssätze und Schwankungen an den Aktienmärkten durch. Diese Analysen quantifizieren die potenziellen Auswirkungen günstiger und nachteiliger Änderungen an den Finanzmärkten auf die Gruppe.

Die AXA Gruppe analysiert Sensitivitäten gegenüber Änderungen der Zinssätze und Schwankungen an den Aktienmärkten anhand von zwei unterschiedlichen Messwerten:

- Sensitivitäten der anrechenbaren Eigenmittel (EOF) der Gruppe wie unten beschrieben

- Sensitivitäten der Solvenzquote der Gruppe (siehe Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts[90]).

Anrechenbare Eigenmittel entsprechen dem verfügbaren Betrag an ökonomischem Kapital, um im Rahmen von Stressereignissen erlittene Verluste auszugleichen. Die EOF sind der aus der Solvency-II-Bilanz abgeleitete Überschuss der Vermögenswerte gegenüber den Verbindlichkeiten.

Die Risikomanagement-Abteilung der AXA Gruppe überwacht EOF-Sensitivitäten und die EOF werden aus dem Eigenkapital gemäß IFRS abgeleitet.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung von Eigenkapital gemäß IFRS zu den EOF der Gruppe.

ÜBERLEITUNG VON EIGENKAPITAL GEMÄSS IFRS ZU EOF DER GRUPPE 2019
(in Milliarden Euro)
EIGENKAPITAL GEMÄSS IFRS(a) 69,9
Nicht im Eigenkapital enthaltene nicht realisierte Netto-Veräußerungsgewinne 5,6
Eliminierung TSS/TSDI (6,7)
Eliminierung immaterieller Vermögenswerte (32,3)
davon Geschäfts- oder Firmenwert (17,7)
davon DAC (9,7)
davon VBI (1,3)
davon Sonstige (3,7)
NETTOWERT SACHANLAGEN (TNAV) GEMÄSS IFRS(a) 36,5
Zu zahlende Dividenden (3,5)
Anpassungen der technischen Rückstellungen 8,5
davon Risikomarge (11,8)
davon BEL-Anpassung 20,3
Sonstige Anpassungen (0,7)
UNRESTRICTED TIER 1 40,8
Restricted Tier 1 + Tier 2 18,1
Tier 3 0,5
ANRECHENBARE EIGENMITTEL(b) 59,4

(a) Konzernanteil.

(b) Einschließlich Minderheitsanteile.

Die wesentlichen Schritte bei der Überleitung vom Eigenkapital gemäß IFRS in Höhe von 69,9 Mrd. Euro zum TNAV gemäß IFRS in Höhe von 36,5 Mrd. Euro sind folgende:

- Hinzurechnung von 5,6 Mrd. Euro an nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus nicht im Eigenkapital gemäß IFRS ausgewiesenen Vermögenswerten

- Abzug von 6,7 Mrd. Euro an im Eigenkapital gemäß IFRS enthaltenen weit nachrangigen Schuldtitel und nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit

- Eliminierung von 32,3 Mrd. Euro an immateriellen Vermögenswerten nach Abzug von Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Steuern und gutgeschriebene Überschussanteile

Der TNAV gemäß IFRS erhöhte sich um 11,2 Mrd. Euro, hauptsächlich bedingt durch: (i) ein höhere Eigenkapital gemäß IFRS und (ii) die Veräußerung von Equitable Holdings, Inc. Diese Kennzahl spiegelt jedoch den IFRS-Bilanzwert der Verbindlichkeiten wider und nicht deren wirtschaftlichen Wert, der besser in den EOF gemäß Solvency II abgebildet wird.

Die wesentlichen Schritte bei der Überleitung vom TNAV gemäß IFRS zu den EOF (Unrestricted Tier 1) der Gruppe sind folgende:

- Abzug von 3,5 Mrd. Euro an vorhersehbaren an Aktionäre zu zahlenden Dividenden in 2020

- Hinzurechnung von 8,5 Mrd. Euro aufgrund der Anpassungen der technischen Rückstellungen gemäß Solvency II entsprechend der Anpassung von Rückstellungen gemäß IFRS an Best Estimate Liabilities (BEL) (+20,3 Mrd. Euro) und der Risikomarge (-11,8 Mrd. Euro)

- Sonstige Anpassungen zwischen dem TNAV gemäß IFRS zu den EOF (Unrestricted Tier 1) der Gruppe (-0,7 Mrd. Euro)

Die EOF der Gruppe sind so die Summe aus Unrestricted Tier 1, Restricted Tier 1, Tier 2 und Tier 3.

Informationen zu den EOF der Gruppe sind im „Embedded Value & Solvency II Own Funds Report 2019“ dargelegt, der auf der Website der AXA Gruppe unter www.axa.com zur Verfügung steht.

Die Sensitivitäten der EOF gegenüber Änderungen an wesentlichen ökonomischen Annahmen wurden für die Werte in 2019 folgendermaßen berechnet:

- Anhebung der Referenzzinssätze um 50 Basispunkte simuliert einen plötzlichen Schock gegenüber den ursprünglichen Bedingungen. Daraus ergeben sich Änderungen an: 1) den momentanen Marktwerten von festverzinslichen Anlagen mit verbundenen möglichen Änderungen an prognostizierten Veräußerungsgewinnen/-verlusten und/oder Gebührenumsätzen, 2) den künftigen Wiederanlagequoten für sämtliche Anlageklassen und 3) den Diskontfaktoren. Die Änderung wird auf die Referenzzinssätze angewendet, einschließlich des gegebenenfalls im Basisszenario angewendeten Volatility Adjuster. Zinssätze, die Volatilität bei Zinsen und die Ultimate Forward Rates bleiben unverändert.

- Herabstufung der Referenzzinssätze um 50 Basispunkte - wie oben, jedoch unter Annahme einer Herabstufung.

- Anstieg der Aktienmärkte um 25 % simuliert einen Schock gegenüber den ursprünglichen Bedingungen, jedoch nur bei Aktien. Schock bei börsennotierten Aktien und Private-Equity-Werten einschließlich Aktienabsicherungen. Daraus ergeben sich Änderungen an den Marktwerten aller dieser Werte mit Ausnahme von Hedge-Fonds bei verbundenen möglichen Änderungen an prognostizierten Veräußerungsgewinnen/-verlusten und/oder Gebührenumsätzen.

- Absturz der Aktienmärkte um 25 % - gleiche Methodologie wie oben unter Annahme eines Wertverlusts.

L&S EOF-Sensitivitäten EOF 2019 EOF 2019
(in Millionen Euro) (in Prozent)
Endbetrag 39.501 100 %
Zinsen +50 Bp. 1.926 5 %
Zinsen -50 Bp. (2.549) -6 %
Aktienmärkte +25 % 2.804 7 %
Aktienmärkte -25 % (2.897) -7 %
EOF-Sensitivitäten P&C EOF 2019 EOF 2019
(in Millionen Euro) (in Prozent)
Endbetrag 34.989 100 %
Zinsen +50 Bp. (368) -1 %
Zinsen -50 Bp. 425 1 %
Aktienmärkte +25 % 1.238 4 %
Aktienmärkte -25 % (1.134) -3 %

Sämtliche Sensitivitäten sind abzüglich Steuern und, falls zutreffend, abzüglich der Beteiligung der Versicherten dargestellt.

Zinssensitivitäten für den Bereich Life & Savings in 2019 (% von EOF von L&S) von 5 % gegenüber einem Anstieg um 50 Bp. und -6 % gegenüber einer Herabstufung um 50 Bp. zeigen eine Asymmetrie, die sich hauptsächlich daraus ergibt, dass garantierte Zinssätze bei fallenden Zinsen einen höheren Wert haben, während höhere Wiederanlagezinsen mit Versicherungsnehmern geteilt werden müssten, was die Gewinne der Aktionäre in einem Umfeld mit höheren Zinsen begrenzen würde. Dieses klassische Muster gilt jedoch nicht für alle Bereiche, da sich bei bestimmten Bereichen mit sehr niedrigen Zinsgarantien die EOF mehr wie ein festverzinsliches Portfolio verhalten. Des Weiteren haben höhere Zinssätze sowohl positive Auswirkungen auf den Wert dank einer höheren Anlagequote als auch negative Auswirkungen aufgrund des niedrigen Ausgangswerts von festverzinslichen Anlagen und höheren Diskontfaktoren bei künftigen Gewinnen. Je nach Produkttyp sorgen diese Zusammenhänge für unterschiedliche Ergebnisse.

Zinssensitivitäten für den Bereich Property & Casualty in 2019 (% von EOF von P&C) von -1 % gegenüber einem Anstieg um 50 Bp. und 1 % gegenüber einer Herabstufung von 50 Bp. sind hauptsächlich auf die Auswirkungen auf festverzinsliche Anlagen zurückzuführen, die durch eine Abzinsung bei Verbindlichkeiten ausgeglichen wurden.

Sensitivitäten gegenüber dem Aktienmarkt für den Bereich Life & Savings in 2019 (% von EOF von L&S) von 7 % gegenüber einem Anstieg um 25 % und -7 % gegenüber einem Absturz um -25 % zeigen hauptsächlich die Auswirkungen von Garantien und Gewinnbeteiligungsplänen sowie einigen Absicherungsprogrammen zur Begrenzung möglicher Verluste. Die Auswirkungen von Wertänderungen an den Aktienmärkten können auf Risiken bei Anlagen auf eigene Rechnung oder sich ändernden Vermögenssalden, welche die künftigen Gebührenumsätze aus fondsgebundenen Produkten belasten, zurückgehen.

Sensitivitäten gegenüber dem Aktienmarkt für den Bereich Property & Casualty in 2019 (% von EOF von P&C) von 4 % gegenüber einem Anstieg um 25 % und -3 % gegenüber einem Absturz um 25 % zeigen die Auswirkungen auf Aktien sowie Aktienderivate.

Fremdwährungsrisiko in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe

Eine Änderung des Wechselkurses um 10 % zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 zwischen dem Euro und den wichtigsten funktionalen Währungen der Gruppe (USD, JPY und CHF) hätte folgende Auswirkungen auf den Anteil der Gruppe am Eigenkapital und operativen Ergebnis gehabt:

2019 Eigenkapital - Konzernanteil Operatives Ergebnis (Konzernanteil)
(in %)
Währung -10 % +10 % -10 % +10 %
US-Dollar 2 % -2 % 2 % -2 %
Japanischer Yen 1 % -1 % 1 % -1 %
Schweizer Franken 1 % -1 % 1 % -1 %
2018 Eigenkapital - Konzernanteil Operatives Ergebnis (Konzernanteil)
(in %)
Währung -10 % +10 % -10 % +10 %
US-Dollar 3 % -3 % 1 % -1 %
Japanischer Yen 1 % -1 % 1 % -1 %
Schweizer Franken 1 % -1 % 1 % -1 %

Bei den Versicherungsgesellschaften, auf die zum 31. Dezember 2019 90 % des Konzernvermögens entfiel (91 % in 2018), werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Fremdwährungsrisiko im Allgemeinen kongruent gehalten oder abgesichert.

- Frankreich: 32 % des Konzernvermögens zum Ende 2019 (24 % in 2018):

In Frankreich war AXA Ende 2019 Fremdwährungsrisiken in Höhe von insgesamt 22.994 Mio. Euro ausgesetzt (2018: 19.424 Mio. Euro), wobei das zugrunde liegende Vermögen direkt und indirekt über teilweise in Fremdwährung investierte Anlagefonds (US-Dollar:18.743 Mio. Euro ggü. 16.134 Mio. Euro in 2018; britisches Pfund: 2.618 Mio. Euro ggü. 2.781 Mio. Euro in 2018 und japanischer Yen: 1.327 Mio. Euro ggü. 248 Mio. Euro in 2018) gehalten wurde. Die Risikoengagements ermöglichen es AXA France, seine Anlagen zu diversifizieren, und bieten Versicherungsnehmern die Chance, von der Performance an den internationalen Finanzmärkten zu profitieren. AXA France gleicht sein Exposure gegenüber Fremdwährungsrisiken durch Abschluss von Devisenterminkontrakten und anderen Derivatkontrakten (Nennwert von 20.406 Mio. Euro ggü. 15.632 Mio. Euro in 2018) aus.

- Europa: 34 % des Konzernvermögens zum Ende 2019 (30 % in 2018):

Schweiz

In der Schweiz sind Gesellschaften von AXA über ihre Anlagen in Fremdwährung (hauptsächlich Euro und US-Dollar) aufgrund von beschränkten Anlagemöglichkeiten am Schweizer Markt Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Ein Großteil dieser Risiken wird gegenüber dem Schweizer Franken mit Devisenswaps, Optionen und Terminkontrakten abgesichert. Ende 2019 belief sich das Wechselkursrisiko gegenüber dem Schweizer Franken auf 16.751 Mio. Euro (24.473 Mio. Euro in 2018), was 27 % des Gesamtvermögens entsprach (28 % des Gesamtvermögens in 2018), wovon 11.971 Mio. Euro abgesichert waren (21.838 Mio. Euro in 2018).

Deutschland

In Deutschland belief sich das in Fremdwährung denominierte direkt und indirekt über Anlagefonds gehaltene Gesamtvermögen von Gesellschaften von AXA Ende 2019 auf 10.945 Mio. Euro (9.417 Mio. Euro in 2018). Ziel dieses Engagements war die Diversifizierung der Anlagen und die Ausnutzung der Performance von ausländischen Märkten. Diese Anlagen waren hauptsächlich in US-Dollar denominiert (8.500 Mio. Euro ggü. 7.363 Mio. Euro in 2018) sowie in britischen Pfund (1.242 Mio. Euro ggü. 1.232 Mio. Euro in 2018). AXA Deutschland kontrolliert und begrenzt ihr Fremdwährungsrisiko durch Devisenterminkontrakte über einen Nennwert von 7.059 Mio. Euro (6.701 Mio. Euro in 2018), Währungsswaps über einen Nennwert von 1.003 Mio. Euro (853 Mio. Euro in 2018), Devisenoptionen über einen Nennwert von 1.703 Mio. Euro (1.194 Mio. Euro in 2018) und kongruente Deckungsgeschäfte (Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivvermögen in der gleichen Währung) in Höhe von 17 Mio. Euro (29 Mio. Euro in 2018).

Belgien

In Belgien hielt AXA 2019 in Fremdwährung denominierte Anlagen direkt und indirekt über Sachanlagen in Höhe von 2.875 Mio. Euro. Diese Anlagen sind hauptsächlich in US-Dollar (1.953 Mio. Euro) und in britischen Pfund (340 Mio. Euro) denominiert. Das Wechselkursrisiko bei Aktiva wird im Wesentlichen durch Devisenterminkontrakte, Währungsswaps und Devisenoptionen in Höhe von 2.353 Mio. Euro abgesichert.

Großbritannien und Irland

In Großbritannien unterliegt AXA Fremdwährungsrisiken durch ihre Tochtergesellschaften AXA Insurance und AXA PPP Healthcare, die ihre Geschäfte in britischem Pfund abwickeln, sowie AXA Ireland, die in Euro abrechnen. AXA hat ihre Anlageportfolios dort in Einklang mit den Zielen des Asset & Liability Management diversifiziert. AXA UK hielt zum 31. Dezember 2019 in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 4.209 Mio. Euro (4.078 Mio. Euro in 2018), wovon der Großteil, d. h. 2.278 Mio. Euro, auf US-Dollar entfiel. Weitere Fremdwährungsrisiken bestehen in Großbritannien gegenüber dem Euro (1.313 Mio. Euro) und in Irland gegenüber dem britischen Pfund (303 Mio. Euro). Das diesen Risiken zugrunde liegende Vermögen wird direkt und indirekt über Anlagefonds gehalten (CLO-Fonds, alternative Anleihefonds, Assets Backed Securities, gewerbliche Immobilienkredite und andere Anlagefonds). Von diesen Risiken werden 3.728 Mio. Euro über Devisenterminkontrakte, Optionen oder Währungsswaps abgesichert, wobei weitere 304 Mio. Euro an Risiken absichernden Verbindlichkeiten von britischen Gesellschaften gehalten werden.

Spanien

Spanische Gesellschaften von AXA hielten 2019 in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 913 Mio. Euro (907 Mio. Euro in 2018) direkt und indirekt über Sachanlagen. Der Großteil dieser Anlagen, 778 Mio. Euro (760 Mio. Euro in 2018), ist in US-Dollar denominiert. Das Fremdwährungsrisiko ist über einen Nennwert von 846 Mio. Euro abgesichert, wobei hauptsächlich Devisenterminkontrakte, Währungsswaps und Collars verwendet werden.

Italien

In Italien hielt AXA 2019 in Fremdwährung denominierte Anlagen direkt und indirekt über Sachanlagen in Höhe von 1.234 Mio. Euro (1.111 Mio. Euro in 2018). Der Großteil dieser Anlagen, 1.018 Mio. Euro (913 Mio. Euro in 2018), ist in US-Dollar denominiert. Das gesamte Wechselkursrisiko wird innerhalb des in den entsprechenden lokalen Anlagekomitees genehmigten Devisenlimits verwaltet. Das nicht abgesicherte Fremdwährungsrisiko beträgt 168 Mio. Euro (158 Mio. Euro in 2018).

- USA: 0 % des Konzernvermögens zum Ende 2019 (21 % in 2018):

Equitable Holdings, Inc. wurde 2019 dekonsolidiert (siehe Anhang 3 „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segment“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts).

- Asien: 12 % des Konzernvermögens zum Ende 2019 (8 % in 2018):

Japan

In Japan können Gesellschaften von AXA gegebenenfalls außerhalb des japanischen Marktes investieren, um Anlagen zu diversifizieren und zu optimieren und Renditen zu steigern. Ende 2019 belief sich das in Fremdwährung denominierte direkt und indirekt über Anlagefonds gehaltene Gesamtvermögen (hauptsächlich USD) - ohne Vermögenswerte zur Deckung fondsgebundener Verträge - auf 9.517 Mio. Euro (9.799 Mio. Euro in 2018). Das verbundene Fremdwährungsrisiko war vollständig durch Derivate abgesichert.

Hongkong

AXA Hong Kong hält in Fremdwährung denominierte Anlagen in Höhe von 21.434 Mio. Euro (14.921 Mio. Euro in 2018) direkt und indirekt über Anlagefonds.

Der Großteil dieser Anlagen, d. h. 20.180 Mio. Euro, ist in US-Dollar denominiert (14.064 Mio. Euro in 2018), teilweise kongruent zu den auf US-Dollar lautenden technischen Verbindlichkeiten (8.434 Mio. Euro) und teilweise, um von dem US-amerikanischen Anleihenmarkt zu profitieren, der insbesondere hinsichtlich Liquidität und verfügbarer Laufzeiten stärker entwickelt ist als der Anleihenmarkt in Hongkong. Wechselkursrisiken werden mit Hilfe von Devisenterminkontrakten und Währungsswaps über einen Nennwert von 8.873 Mio. Euro (5.684 Mio. Euro in 2018) abgesichert.

- International: 6 % des Konzernvermögens zum Ende 2019 (5 % in 2018):

Das in Fremdwährung denominierte, von Gesellschaften von AXA gehaltene Anlagevermögen belief sich 2019 auf 3.744 Mio. Euro (3.384 Mio. Euro in 2018), wobei dieses Vermögen direkt und indirekt über Anlagefonds gehalten wurde, die mit 2.281 Mio. Euro hauptsächlich in US-Dollar denominiert waren (2.071 Mio. Euro in 2018). Das Fremdwährungsrisiko in Mexiko wurde hauptsächlich durch kongruente Deckungsgeschäfte abgesichert, wobei eine Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivvermögen in der gleichen Währung hergestellt wird. Darüber hinaus wurde das Fremdwährungsrisiko in Singapur und Kolumbien abgesichert (durch Termingeschäfte, Währungsswaps und Devisenoptionen in Singapur und durch Termingeschäfte in Kolumbien).

- AXA XL: 8 % des Konzernvermögens zum Ende 2019 (7 % in 2018):

XL Group

Für den Großteil des Geschäfts der XL Group lauten die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf US-Dollar. Bei Geschäften, die in anderen Währungen als dem US-Dollar abgeschlossen werden, wird das Risiko in erster Linie dadurch gesteuert, dass Kongruenz zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in jeder Währung hergestellt wird. Vermögenspositionen in bestimmten Währungen, insbesondere Kanadischer Dollar und Schweizer Franken, werden Ende 2019 durch Devisentermingeschäfte mit einem Nennwert von 727 Mio. Euro (796 Mio. Euro in 2018) gegenüber dem US-Dollar abgesichert.

AXA Corporate Solutions Assurance

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hält AXA Corporate Solutions Assurance einige in Fremdwährung denominierte Versicherungsverbindlichkeiten, insbesondere in US-Dollar (1.144 Mio. Euro Ende 2019 ggü. 1.192 Mio. Euro in 2018) und in geringem Maße in britischen Pfund (434 Mio. Euro Ende 2019 ggü. 397 Mio. Euro in 2018). AXA Corporate Solutions Assurance hält in Fremdwährung denominierte Vermögenswerte zur Sicherstellung der Bilanzkongruenz. Die Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivvermögen des Unternehmens in Fremdwährung wird regelmäßig korrigiert.

- Transversale Einheiten und zentrale Holdings: 8 % des Konzernvermögens zum Ende 2019 (6 % in 2018):

AXA SA und sonstige zentrale Holdings

Seit 2001 verfolgt einen Ansatz zur Absicherung von in Fremdwährung denominierten Netto-Anlagen mit dem Ziel, das konsolidierte Eigenkapital der Gruppe mit Hilfe von derivativen Instrumenten und Fremdwährungsanleihen gegenüber Wechselkursschwankungen abzusichern.

Zum 31. Dezember 2019 waren die wesentlichen Absicherungspositionen von AXA SA folgende:

Fremdwährungsabsicherung Betrag in Währung (in Mrd.) Betrag in Euro (in Mrd.)
2019 2018 2019 2018
US-Dollar 2,8 9,6 2,4 8,4
HK-Dollar 11,6 12,4 1,3 1,4
Japanischer Yen 96,1 108,5 0,8 0,9
Britisches Pfund 1,0 1,0 1,1 1,1
Schweizer Franken 4,4 5,8 3,9 5,1

Zusätzlich zu den auf lokaler Ebene durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung des Fremdwährungsrisikos (Absicherung durch Devisenterminkontrakte und Währungsswaps) steuert die Abteilung Group Corporate Finance and Treasury das globale Fremdwährungsrisiko und meldet diese Position fünfmal pro Jahr an das Finance Committee des Board of Directors.

4.4. Kreditrisiko

Kreditrisiko: Definition und Exposure

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz „Kredit- und Liquiditätsrisiken“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass eine externe Partei eines Geschäfts ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Mit Blick auf die Besonderheiten ihrer zentralen Geschäftstätigkeiten überwacht die AXA Gruppe drei Hauptgruppen von Gegenparteien unter Anwendung einer für die jeweilige Gruppe geeigneten Methodik:

- Von Versicherungsbereichen der Gruppe sowie Banken und Holding-Gesellschaften gehaltene Anlageportfolios (mit Ausnahme von Vermögenswerten zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird)

- Forderungen gegenüber Rückversicherern infolge des von der AXA Gruppe in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft

- Kredit- und kreditsensitive Risiken in Bezug auf Drittschuldner, die aus einigen Gruppenversicherungs- und übernommenen Rückversicherungsgeschäften stammen

Das Marktrisiko der AXA Gruppe wird von der Matrix der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe - mit Ausnahme von Unternehmen der XL Group -, wie im Absatz „Internes Modell“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts beschrieben, abgedeckt und wird im Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken von AXA (siehe Abschnitt 4.5 „Liquiditätsrisiko“ dieses Geschäftsberichts) berücksichtigt.

Risikokontrolle und Risikominderung

Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

Daneben soll die Anlagestrategie der AXA Gruppe, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management definiert wird, die Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten erfüllen und die Solvabilität der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gewährleisten (siehe Absatz „Governance der Anlagestrategie und des Asset & Liability Management (ALM)“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts).

Bestimmte Beschränkungen berücksichtigen ebenso alle Risiken der AXA Gruppe gegenüber einem bestimmten Hauptanteilseigner durch Gegenparteienrisiken in Zusammenhang mit Anleihen, Barmitteln, Aktien, Derivaten, Forderungen gegenüber Rückversicherern sowie Versicherungs- und übernommenen Rückversicherungsverpflichtungen. Sie zielen darauf ab, das Ausfallrisiko einer bestimmten Gegenpartei global zu steuern.

Anlagevermögen: Zentrale Überwachung von Gegenparteienrisiken

Das Konzentrationsrisiko der AXA Gruppe wird durch verschiedene auf Gruppenebene durchgeführten Analysen nach Emittent und Hauptanteilseigner analysiert, zusätzlich zu lokalen Verfahren und einer Reihe von Emittentenbeschränkungen auf Gruppen- und lokaler Ebene.

Diese Beschränkungen dienen zur Steuerung des Ausfallsrisikos eines bestimmten Emittenten und hängen von seinem Rating und der Fälligkeit und Vorrangigkeit aller von dem Emittenten ausgegeben und von der AXA Gruppe gehaltenen Anleihen ab (Unternehmensanleihen, Agency-Anleihen und unterstaatliche Anleihen).

Bei Risiken gegenüber staatlichen Emittenten wurden zudem spezifische Beschränkungen bei Staatsanleihen und staatlich garantierten Anleihen festgelegt.

Die Einhaltung dieser Beschränkungen wird durch die Gruppe mittels bestimmter Governance-Verfahren sichergestellt. Das Group Credit Risk Committee bearbeitet monatlich Überschreitungen der Beschränkungen der Gruppe hinsichtlich des Emittentenrisikos und legt koordinierte Maßnahmen für übermäßige Kreditkonzentrationen fest. Ein an den Group Chief Investment Officer (Group CIO) berichtendes Group Credit Team stellt Kreditanalysen unabhängig von den Asset-Managern der Gruppe zusätzlich zu den lokalen CIO-Teams bereit. Das Group Financial Risk Committee wird regelmäßig über die wesentlichen Kreditrisiken unterrichtet.

Zum 31. Dezember 2019 gliederte sich das Anleihenportfolio (429 Mrd. Euro) in folgende Rating-Kategorien:

EN DE
BB and lower BB und niedriger
BBB BBB
A A
Other Sonstige
AAA AAA
AA AA

Zum 31. Dezember 2018 gliederte sich das Anleihenportfolio (467 Mrd. Euro) in folgende Rating-Kategorien: 20 % AAA, 27 % AA, 24 % in A, 24 % in BBB, 2 % in BB und niedriger und 3 % in sonstige.

Richtlinien zur Diversifizierung und Analyse von Kreditrisiken, hauptsächlich mit Hilfe von Kreditratings, werden von Investment-Abteilungen umgesetzt und von Risikomanagement-Teams überwacht.

Zum 31. Dezember 2019 verteilten sich die beizulegenden Zeitwerte von Staats- und staatsnahen Anleihen (241 Mrd. Euro) auf folgende Länder:

EN DE
Ireland Irland
Netherlands Niederlande
Supranationals institutions (a) Supranationale Institutionen (a)
Austria Österreich
Spain Spanien
United states Vereinigte Staaten
Switzerland Schweiz
Italy Italien
Other Sonstige
France Frankreich
Germany Deutschland
Belgium Belgien
Japan Japan

Kreditderivate

Die AXA Gruppe verwendet im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Steuerung von Anlage- und Kreditrisiken Strategien, die Kreditderivate umfassen (hauptsächlich Credit Default Swaps, CDS), die gekoppelt an staatliche Schuldverschreibungen hauptsächlich als Alternative zu Obligationenportfolios verwendet werden, jedoch auch als Absicherung gegenüber einzelnen Unternehmenstiteln oder spezifischen Portfolios.

Zum 31. Dezember 2019 betrug der Nennwert von mittels Kreditderivaten eingegangenen Positionen 18,1 Mrd. Euro[91] an CDS (kumulierter Nennwert von 4,0 Mrd. Euro an gekauften Absicherungen und 14,2 Mrd. Euro an verkauften Absicherungen), die sich folgendermaßen aufteilen:

i. 3,94 Mrd. Euro an erworbenen CDS zur Absicherung von Kreditrisiken hinsichtlich bestimmter Anlagen, hauptsächlich Unternehmensanleihen

ii. 0,05 Mrd. Euro an erworbenen CDS zur Sicherung der Liquiditätsprämie durch Kauf von Anleihen und CDS in Bezug auf denselben Titel (Strategie negativer Basistrades), hauptsächlich bei Unternehmensanleihen vorwiegend in Frankreich (0,02 Mrd. Euro) und Hongkong (0,02 Mrd. Euro)

iii. 14,2 Mrd. Euro an verkauften CDS als Alternative zum direkten Kauf einer Unternehmensanleihe, hauptsächlich durch Halten von Staatsanleihen und gleichzeitigem Verkauf von Absicherungen gegenüber Titeln mit sehr hoher Qualität Diese Art von ALM-Strategie wird oft angewandt, um die mangelnde Tiefe oder Liquidität in einigen Märkten auszugleichen und synthetische Kreditrisiken einzugehen.

Für Emittenten festgesetzte Beschränkungen berücksichtigen die Kreditderivat-Positionen.

Zum 31. Dezember 2019 verteilten sich die Brutto-Risikopositionen der zugrunde liegenden Anleihen dieser CDS auf folgende Ratings:

EN DE
High Yield/NR High Yield/ohne Rating
BBB BBB
AAA AAA
AA AA
A A

Das Kreditrisiko in Bezug auf CDOs wird getrennt überwacht in Abhängigkeit von den gehaltenen Tranchen und unabhängig von der Art an gehaltenen Anlagen (Anleihen oder Kreditderivate).

Gegenparteienrisiko aus OTC-Derivaten (Over-the-Counter)

Die AXA Gruppe steuert aus OTC-Derivaten stammende Gegenparteienrisiken mit Hilfe einer konzernweiten Richtlinie. Diese Richtlinie umfasst u. a. Folgendes:

- Regelungen zu Derivatkontrakten (ISDA, CSA)

- Obligatorische Besicherung

- Eine Liste autorisierter Gegenparteien

- Ein Regelwerk zu Beschränkungen und einen Prozess zur Risikoüberwachung

Beschränkungen werden auf Grundlage eines internen Bewertungssystems individuell für jede Gegenpartei festgelegt. Diese Richtlinie umfasst auch die tägliche Besicherung in Bezug auf den Großteil der Risiken der Gruppe.

Das Group Credit Risk Committee genehmigt Änderungen an der obigen Richtlinie und überprüft die Risiken jeden Monat.

Zum 31. Dezember 2019 verteilten sich die Gegenparteienrisiken aus OTC-Derivaten auf folgende Ratings (positiver beizulegenden Zeitwert abzüglich erhaltener Sicherheiten):

EN DE
BBB BBB
B- B-
AAA AAA
AA+ AA+
AA- AA-
A+ A+
BBB+ BBB+
A A
A- A-

Forderungen gegenüber Rückversicherern: Ratingprozesse und -faktoren

Zur Steuerung des Risikos einer Insolvenz eines Rückversicherers beurteilt ein Security Committee die Qualität von Rückversicherern und die Art von Verpflichtungen, die eingegangen werden sollten. Dieser Ausschuss steht unter gemeinsamer Verantwortung von GRM und AXA Global Re. Dieses Risiko wird überwacht, um das Kreditrisiko der Gruppe in Bezug auf Rückversicherungsverträge zu überwachen und übermäßige Risikopositionen gegenüber einem bestimmten Rückversicherer zu vermeiden. Das Group Security Committee kommt monatlich zusammen - und häufiger während Erneuerungsrunden - und entscheidet über Maßnahmen zur Begrenzung des Risikos der AXA Gruppe gegenüber einem Zahlungsausfall eines ihrer Rückversicherer.

Zudem erfasst und analysiert die Gruppe ihr Risiko gegenüber allen Rückversicherern unter Berücksichtigung sämtlicher Positionen in Bezug auf Rückversicherer (Forderungen, Prämien, Rückstellungen, Einlagen, Verpfändungen und Kautionen).

Die 50 wichtigsten Rückversicherer der Gruppe machten 2019 83 % des Anteils der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Anlageverträgen aus (ggü. 87 % in 2018).

Die versicherungstechnischen Rückstellungen an Rückversicherer verteilten sich zum 31. Dezember 2019 (24,3 Mrd. Euro) auf folgende Rückversicherer-Ratings:

EN DE
Other Sonstige
BB and lower BB und niedriger
BBB BBB
A A
AAA AAA
AA AA

Die Kategorie „Sonstige“ bezieht sich auf Rückstellungen an Rückversicherungsgemeinschaften, Rückstellungen an Rückversicherer, mit denen die AXA Gruppe Geschäfte in begrenztem Maße tätigt (nicht unter den Top 50), und Rückversicherer ohne Rating der wichtigsten Ratingagenturen.

Zum 31. Dezember 2018 gliederten sich die Rückstellungen an Rückversicherer (27,1 Mrd. Euro) in folgende Rückversicherer-Ratings: 4 % in AAA, 43 % in AA, 18 % in A, 1 % in BBB, 21 % in BB und niedriger und 13 % in sonstige.

Der Rückgang der Rückstellungen an Rückversicherer ist hauptsächlich auf die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. zurückzuführen.

Kreditrisiko aus Versicherungs- und übernommenen Rückversicherungsgeschäften

Durch den Erwerb der XL Group unterliegt die AXA Gruppe auch Kreditrisiken aus verschiedenen Versicherungs- und übernommenen Rückversicherungsgeschäften, die entweder:

- eine Kreditkomponente enthalten, wie Warenkreditversicherungen, der Bereich politische Risiken (Störung der Geschäftsgrundlage), Kautionsversicherungen und Hypothekenrückversicherungen, oder

- auf Kreditrisiken reagieren, d. h., bei denen eine starke Korrelation zwischen einem Kreditereignis und den Ansprüchen aus dem (Rück-) Versicherungsschutz besteht, wie bei D&O-Versicherungen (Directors & Officers) und E&O-Versicherungen (Errors & Omissions).

Über die größten unter den Exposures gegenüber rund 21.000 Schuldnern wird monatlich auf Einzelnamen-Basis Bericht erstattet. Falls relevant, erfolgt eine Aggregation mit Risiken aus anderen Quellen, hauptsächlich aus Investments, um die Konzentrationen zu kontrollieren.

Das Group Credit Risk Committee überwacht monatlich das Gesamtrisiko gegenüber einer bestimmten Gegenpartei auf Basis der Risikoappetitlimits sowie die Beiträge der verschiedenen Quellen, von denen ein Kreditrisiko ausgeht, darunter die Aufteilung nach Geschäftsbereichen. Zudem überprüft es mögliche Verstöße gegen die Limits der Gruppe und Abhilfemaßnahmen und bearbeitet, falls erforderlich, Anfragen nach zusätzlichen Kapazitäten und teilt die Kapazität zwischen Investitionen und dem Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäft auf. Das Group Credit Team stellt dem Group Credit Risk Committee Bonitätseinschätzungen zu den größten Exposures oder, falls erforderlich, auf Einzelfallbasis zur Verfügung.

Die Limitnutzungen je Gegenpartei werden den lokalen Risikomanagement- und Bereichsteams mitgeteilt, um übermäßige Konzentrationen und Verstöße zu vermeiden.

Zusätzlich werden alle Arten von Kreditrisiken über einen „Kreditrisiko per Ereignis“-Ansatz erfasst - sowohl in Verbindung mit Vermögenswerten als auch mit Verbindlichkeiten und im Falle von Verbindlichkeiten für eine große Zahl an sehr kleinen Einzelexposures (ca. 16.000 Schuldner mit einem Exposure von weniger als 10 Mio. US-Dollar). Bei diesem Ansatz werden die Auswirkungen von Ausfällen, einschließlich Ratingmigrationen, bei einer einmal in 20 Jahren eintretenden Kreditkrise gemessen, sowie die Beiträge der einzelnen Kreditrisikoquellen, insbesondere des Versicherungs- und übernommenen Rückversicherungsgeschäfts. Die Ergebnisse werden dem Audit, Risk & Compliance Committee der Gruppe vorgelegt.

Das Group Financial Risk Committee wird regelmäßig über die wesentlichen Kreditrisiken unterrichtet, einschließlich Risiken im Zusammenhang mit dem (Rück-) Versicherungsgeschäft.

Vergabe von Bankdarlehen

Zum 31. Dezember 2019 belief sich das gesamte Anlagevermögen des Segments Banking auf 14,7 Mrd. Euro (35,8 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2018). Der Rückgang ist vorwiegend durch die AXA Bank Belgium bedingt, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft wurde und deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.

Die Banktätigkeiten von AXA in Belgien, Frankreich und Deutschland beschränken sich hauptsächlich auf das Retail-Banking, d. h. den Vertrieb einfacher Anlage- und Kreditprodukte.

Die Risikomanagement-Richtlinien für Bankaktivitäten von AXA stehen in Einklang mit der jeweils definierten Risikobereitschaft und beruhen auf folgenden Grundprinzipien:

- Spezielle Funktionen für Gegenparteien- und Kreditrisiken mit geeigneten Ausschüssen

- Enge Überwachung des Portfolioengagements in Staatsanleihen, internationalen Institutionen und Banken

- Angemessenheit gegenüber Risikostandards der Gruppe

- Strikte Steuerung von Markt-, Aktiv- und Passiv-, Devisen und Zinsrisiken einschließlich strenger Regelungen in Bezug auf Sicherheiten

Das Kreditrisiko in den Banken umfasst Folgendes:

- Retail-Kreditrisiko infolge der geschäftlichen Aktivität - Verkauf von Hypotheken und anderen Arten von Darlehen an Retail-Kunden und Kleinunternehmen. Die Steuerung von Kreditrisiken erfolgt durch sorgfältige Risikoauswahl (z. B. in Belgien durch regelmäßige Überwachung von auf internen Ratings basierenden Bewertungsmodellen zur Sicherstellungen einer Risikoauswahl in Einklang mit der Risikobereitschaft der jeweiligen Bank) und regelmäßige Überwachung von Portfolios durch Produktmanagement-Teams und Risikomanagement-Teams.

- neben Retail-Kreditrisiken Risiken aus Investitionstätigkeit. Die Aktivität wird durch strenge Kontrollverfahren eingeschränkt.

Kreditrisiken werden von der Geschäftsleitung jeder Bank regelmäßig überprüft und unterliegen regulatorischen Bestimmungen. So berücksichtigen zum Beispiel die Prozesse zur Beurteilung der internen Risikotragfähigkeit und strategischen Planung von AXA Bank Belgium, das erforderliche Eigenkapital zur Minderung aller Hauptrisiken, das erforderliche Eigenkapital für das künftige Wachstum, Liquiditätsanforderungen und Stresstest-Ergebnisse.

Die Banken versuchen, sämtlichen Anforderungen an die regulatorische Kapitalausstattung nachzukommen.

4.5. Liquiditätsrisiko

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Abschnitt 2.4 „Liquiditäts- und Kapitalausstattung“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

Das Liquiditätsrisiko ist die von Geschäftstätigkeiten, Anlagen oder Finanzierungsaktivitäten ausgehende Unsicherheit, ob AXA SA und/oder Gesellschaften von AXA ihren Zahlungsverpflichtungen im momentanen Umfeld oder in Stressszenarien vollständig und rechtzeitig nachkommen können. Das Liquiditätsrisiko betrifft Aktiv- und Passivvermögen sowie deren Wechselspiel.

Liquidität ist ein Schlüsselaspekt des Regelwerks zur Risikobereitschaft und ermöglicht es der AXA Gruppe sicherzustellen, dass sowohl AXA SA als auch lokale Gesellschaften zu jeder Zeit über ausreichende Liquiditätspuffer verfügen, um einem schweren Schock zu widerstehen. Dieses Ziel wird durch Überwachung der Liquiditätsausstattung innerhalb der gesamten AXA Gruppe auf Basis einer Kennzahl namens „Liquiditätsüberschuss“, d. h. die Differenz zwischen Liquiditätsressourcen und Liquiditätsbedarf unter heftigen Stressbedingungen und über verschiedene Zeithorizonte von 1 Woche, 1 Monat, 3 Monaten und 12 Monaten, erreicht.

Für jeden Zeithorizont werden die im Anschluss an das Stressszenario verfügbaren Liquiditätsressourcen und der im Anschluss an das Stressszenario bestehende Liquiditätsbedarf zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen (d. h. Nettomittelabflüsse) prognostiziert, um die Überschussliquidität zu bestimmen. Die Stressbedingungen werden so kalibriert, dass sie extreme Umstände widerspiegeln (z. B. Verwerfungen an den Finanzmärkten, Einbruch des Vertrauens gegenüber der Gruppe, Naturkatastrophen). Der Ansatz ist umsichtig, da davon ausgegangen wird, dass alle Ereignisse zur selben Zeit geschehen.

4.6. Versicherungstechnische Risiken

Versicherungstechnische Risiken: Definition und Exposure

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss behandelt nur Informationen, auf die in Anhang 4 Bezug genommen wird.

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz „Risiken in Zusammenhang mit Preisbildung und Underwriting“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

Die Versicherungstöchter der Gruppe sind hauptsächlich verantwortlich für die Steuerung ihrer versicherungstechnischen Risiken in Zusammenhang mit Underwriting, Preisbildung und Rückstellungen. Zudem sind sie dafür verantwortlich, angemessen auf Änderungen der Versicherungszyklen sowie des politischen und wirtschaftlichen Rahmens, innerhalb dessen sich die Gruppe bewegt, zu reagieren.

Im Zusammenhang mit ihren Geschäftstätigkeiten in den Bereichen Property & Casualty (P&C) und Protection & Health, wie in Abschnitt 1.3 „Geschäftsüberblick“ dieses Geschäftsberichts beschrieben, ist die AXA Gruppe u. a. folgenden wesentlichen versicherungstechnischen Risiken ausgesetzt:

- Prämienrisiko infolge von Schwankungen von Zeitpunkten, Häufigkeit und Schwere von Versicherungsereignissen und in Bezug auf:

-- drohende Verluste aus bestehenden Verträgen (unzureichende Schadenrückstellungen),

-- falsche Bepreisung von zu zeichnenden Verträgen (einschließlich Erneuerungen) während der Periode und

-- Kosten

- Reserverisiko infolge von Schwankungen von Zeitpunkten und Höhe von Schadensabwicklungen in Bezug auf die Unangemessenheit von Schadenrückstellungen, darunter:

-- Fehleinschätzung von Schadenrückstellungen (Durchschnittszahlungen) und

-- Abweichungen von Zahlungen von ihrem statistischen Durchschnitt

- Katastrophenrisiken, die sowohl Naturkatastrophen wie Wetterereignisse (darunter Hurrikane, Wirbelstürme, Überschwemmungen oder Hagelstürme), tektonische Bewegungen (Erdbeben, Vulkanausbrüche) und von Menschen verursachte Katastrophen wie atomare Katastrophen, Haftpflichtereignisse, Cyberangriffe, Flächenbrände und Terroranschläge umfassen.

Risiken in der Lebensversicherung umfassen u. a. Risiken in Bezug auf Sterblichkeit, Langlebigkeit, Stornos, Berufsunfähigkeit und Pandemien. Die Hauptrisiken, denen das Lebensversicherungsgeschäft ausgesetzt ist, sind das Langlebigkeits- und das Rückkaufrisiko, die beide zinssensitiv sind und wie folgt definiert werden könnten:

- Das Langlebigkeitsrisiko ist das Risiko einer Überschätzung von Sterblichkeitsraten bei mit Langlebigkeit verbundenen Versicherungsverträgen.

- Das Rückkaufrisiko ist das Risiko eines permanenten unerwarteten Rückgangs (oder Anstiegs) der Stornos in Bereichen, die von einem Rückgang (oder Anstieg) der Stornos beeinträchtigt werden.

Das Versicherungsrisiko der AXA Gruppe wird von der Matrix der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz „Internes Modell“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts beschrieben, abgedeckt und wird im Regelwerk zur Steuerung von Liquiditätsrisiken von AXA (siehe Abschnitt 4.5 „Liquiditätsrisiko“ dieses Geschäftsberichts) berücksichtigt.

Risikokontrolle und Risikominderung

Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

Daneben soll die Anlagestrategie der AXA Gruppe, die hauptsächlich vom Asset-Liability-Management definiert wird, die Pflichten und Verpflichtungen der Gruppe gegenüber Versicherten erfüllen und die Solvabilität der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften gewährleisten (siehe Absatz „Governance der Anlagestrategie und des Asset & Liability Management (ALM)“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts).

Versicherungstechnische Risiken in den Bereichen Life & Savings, Health und Property & Casualty werden durch vier Hauptprozesse abgedeckt, die auf Gruppenebene definiert und gemeinsam von zentralen und lokalen Teams durchgeführt werden:

- Umsetzung eines Genehmigungsprozesses für Produkte, der Risikokontrolle bei neuen Produkten umfasst, die Underwriting-Regeln und Analysen zur Produktrentabilität beinhalten

- Optimierung von Rückversicherungsstrategien zur Begrenzung der Spitzenrisiken der Gruppe bei gleichzeitiger Sicherung ihrer Solvabilität durch Reduzierung der Volatilität und zur Minderung von Risiken innerhalb der Gruppe zur Ausnutzung des Diversifizierungseffekts

- Überprüfung versicherungstechnischer Rückstellungen einschließlich einer Überleitungsanalyse

- Überwachung von Emerging Risks zum Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Underwriting- und Risikomanagement-Teams

Produktgenehmigung

Group Risk Management (GRM) hat eine Reihe von Verfahren zur Genehmigung neuer Produkteinführungen definiert. Diese Verfahren werden lokal angepasst und umgesetzt und dienen zur Förderung der Produktinnovation innerhalb der Gruppe bei gleichzeitiger Kontrolle von Risiken. Der Validierungsrahmen beruht unter anderem auf den Ergebnissen der Beurteilung der Solvenzkapitalanforderungen, basierend auf dem internen Modell der AXA Gruppe, um sicherzustellen, dass neue Produkte einen umfassenden Genehmigungsprozess durchlaufen, bevor sie eingeführt werden.

Im Bereich Life & Savings sowie Health wird der Genehmigungsprozess für sämtliche traditionelle Produkte, die die Mindestanforderungen der Gruppe erfüllen, auf lokaler Ebene gesteuert, was eine konstante Markteinführungszeit ermöglicht. Bei komplexen Produkten müssen lokale Gesellschaften vor der Markteinführung erst die Genehmigung der Gruppe einholen, um sicherzustellen, dass alle langfristigen Verpflichtungen auf Gruppenebene überwacht werden und von Fachkenntnissen der Gruppe bei erweiterten oder spezifischen Garantien profitieren.

Im Bereich Property & Casualty werden die Methoden an die Zeichnung von Risiken angepasst, während gleichzeitig der auf einem dokumentierten Genehmigungsverfahren basierende und die Ergebnisse des internen Modells berücksichtigende Grundsatz der lokalen Entscheidungsfindung beibehalten wird. Damit werden zwei Ziele verfolgt:

- Bei Aktivitäten vor der Markteinführung soll sichergestellt werden, dass neue von der Gruppe gezeichnete Risiken analysiert werden, bevor sie Kunden angeboten werden.

- Bei Aktivitäten nach der Markteinführung soll sichergestellt werden, dass angemessene Profitabilitäts- und Risikokontrollen durchgeführt werden, um die Übereinstimmung der Aktivität mit dem Risikorahmen der Gruppe zu gewährleisten.

Dieser Rahmen ist Teil des Regelwerks der Gruppe für das Underwriting und stellt sicher, dass keine Risiken außerhalb der Risikotoleranzen der Gruppe eingegangen werden und Mehrwert durch adäquate Bepreisung von Risiken entsteht.

Analyse von Risikopositionen und Risikobewertung

Die AXA Gruppe überprüft regelmäßig ihre Risikopositionen, um sicherzustellen, dass die gezeichneten Risiken in puncto Regionen und Geschäftsbereiche diversifiziert sind, um die Risikokonzentration zu steuern und die Angemessenheit von Rückversicherungen zu verifizieren.

Für Aktivitäten in den Bereichen Life & Savings, Health und Property & Casualty hat GRM gemeinsame Modelle und Kennzahlen entwickelt und eingeführt, die eine konsistente Bewertung von Risiken innerhalb der Gruppe sicherstellen sollen (insbesondere mithilfe ihres Regelwerks zum ökonomischen Kapital, wie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts erläutert). Damit kann die Gruppe verifizieren, dass ihre Risikopositionierung in Einklang mit den konsolidierten Risikoappetitlimits in puncto Gewinn, Eligible Own Funds („EOF“), Solvabilität und Liquidität steht. Diese Tools tragen auch wesentlich zur Überwachung der Hauptrisiken (Abweichungen von der Schadenhäufigkeit, Schadenauswirkung, Rückversicherung, Preiskonsistenz, Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen, Abweichungen von biometrischen und Verhaltensrisiken) bei.

Dieses Regelwerk ist in dem zuvor dargelegten Governance-System zur Kontrolle der Produktentwicklung enthalten.

In den Bereich Life & Savings und Health können Sterblichkeits-/Langlebigkeitsrisiken mit Hilfe dieser Tools für verschiedene Länder analysiert werden. Die AXA Gruppe überwacht regelmäßig ihr Exposure gegenüber diesen Risiken (einschließlich Sterblichkeit, Langlebigkeit und Morbidität) und verwendet die Ergebnisse daraus zur Optimierung ihrer Produktentwicklung und ihres Rückversicherungsschutzes. Diese Analysen werden im Bereich Life & Savings durch fortgeschrittene Risikomodelle unterstützt.

Was die Risiken im Bereich Property & Casualty betrifft, so werden Ad-hoc-Modelle zur Identifizierung von Konzentrationsrisiken entwickelt (sowohl intern als auch extern für Naturkatastrophen und intern für von Menschen verursachte Katastrophen), damit die jährliche Volatilität von Naturkatastrophen wie Wirbelstürmen, Erdbeben, Hurrikanen und Taifunen oder von von Menschen verursachten Katastrophen wie Cyberangriffen oder Haftpflichtereignissen die Gruppe nicht über die festgelegten Toleranzschwellen hinaus gefährdet.

Seit 2015 hat die Gruppe eine starke interne Expertise in der Entwicklung und Validierung von Naturkatastrophenmodellen entwickelt, um deren Dynamik im Kontext des globalen Klimawandels zu bewältigen.

Abgetretene Rückversicherung

Für die Bereiche Life & Savings, Health and Property & Casualty werden Rückversicherungsprogramme wie folgt festgelegt:

- Die Rückversicherungskapazität von operativen Gesellschaften der Gruppe wird in Einklang mit den Standards der Gruppe und ihren lokalen Risikoappetitlimits unter Berücksichtigung der vorstehend beschriebenen Risikobewertung festgelegt.

- Ihre Risiken werden mit Hilfe von umfassenden versicherungsmathematischen Analysen zu jedem Portfolio durchgeführt. Insbesondere in Bezug auf die Modellierung von Naturkatastrophen im Bereich Property & Casualty mit Hilfe des Modells des ökonomischen Kapitals der Gruppe verwendet GRM mehrere interne und externe Modelle zur Beurteilung der mit schweren Naturkatastrophen (z. B. Unwetter, Überschwemmungen, Erdbeben) verbundenen Risiken.

Rückversicherungsstrategie

Die Zentralisierung und Harmonisierung von Rückversicherungsverträgen beruht für die Bereiche Life & Savings, Health und Property & Casualty auf denselben Verfahren.

In den Bereichen Life & Savings und Health werden Rückversicherungen im Wesentlichen zur Unterstützung der Innovationspolitik auf lokaler Ebene verwendet sowie zur Abdeckung von Massenrisiken (Pandemien, Erdbeben oder Terrorismus).

Zum Aufbau eines angepassten und optimierten Schutzes werden die operativen Gesellschaften der Gruppe von AXA Global Re („AGRe“) rückversichert. AGRe kann einen variablen Anteil der lokalen Verträge auf dem Rückversicherungsmarkt anbieten, beispielsweise aus regulatorischen Gründen. Ein Teil der Risikopositionen wird zurückbehalten und innerhalb von AGRe über interne Konzernversicherungen (einschließlich eines gemeinsamen Mechanismus für Property) gemindert, der übrige Teil wird an externe Rückversicherer abgetreten.

AGRe ist für sämtliche Abtretungen an Dritte zuständig. Seit dem Erwerb der XL Group trägt AXA XL zur direkten Übertragung und Platzierung eines Teils seiner Versicherungen an bzw. unter die Kontrolle von AGRe bei. Die Rückversicherungsverträge der Gruppe im Jahr 2020 entsprechen den Risikoappetitlimits von 2019 und begrenzen die Auswirkungen der Volatilität durch die Häufigkeit mittelgroßer Ereignisse (Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen) zusätzlich. Diese Verträge umfassen wesentliche Konzernversicherungen (Katastrophenversicherungen für das Direkt- und Rückversicherungsgeschäft von XL Re, „Property per Risk“-Verträge, internationale Haftpflicht, See, Cyberangriffe, Kfz-Haftpflicht und Lebensversicherungen) sowie verschiedene Versicherungen für AXA XL, die dazu beitragen, den Netto-Selbstbehalt von AXA XL weiter zu reduzieren und ihre Volatilität zu begrenzen ( z. B. Luftfahrt, US-Haftpflicht, politische Risiken).

Die Strukturen von Konzernversicherungen sollen die Gruppe unter Einhaltung des Regelwerks zur Risikobereitschaft der Gruppe in angemessener Art und Weise schützen. Zum Schutze der Gruppe werden spezielle Deckungen über den traditionellen Rückversicherungsmarkt oder auf dem Finanzmarkt durch Verbriefung (Cat Bonds und Insurance Linked Securities) abgeschlossen.

Im Gegensatz zu den anderen Konzernversicherungen, bei denen der Konzernrückbehalt innerhalb von AXA Global Re verbleibt, wurden 2019 93,9 % des Finanzergebnisses der Rückversicherungsgemeinschaft im Bereich Schadenversicherung zum Ende des Geschäftsjahrs abzüglich externer Rückversicherungsverträge über einen gemeinsamen Mechanismus, der von AGRe für die lokalen Gesellschaften verwaltet wird, an die lokalen Gesellschaften retrozediert.

Abschließend überwacht AGRe neben den oben beschriebenen Analysen ihr Kreditrisiko und das Kreditrisiko anderer Gesellschaften von AXA gegenüber Rückversicherern, damit die kumulierten Risiken innerhalb der Risikotoleranz der Gruppe bleiben (siehe Abschnitt 4.4 „Kreditrisiko“ - „Forderungen gegenüber Rückversicherern“).

Versicherungstechnische Rückstellungen

Operative Gesellschaften überwachen ihre Reserverisiken speziell. Schadenrückstellungen werden geschätzt und von den Schadenbearbeitern Vorgang für Vorgang gebucht. Vorsorgereserven werden ebenfalls von den lokalen Gesellschaften gebucht.

Die Berechnungen der Vorsorgereserven erfolgt zunächst lokal durch einen Prozess, der sowohl die Einschätzung der lokalen Versicherungs- oder Finanzabteilung als auch der lokalen Risikomanagement-Abteilung berücksichtigt.

Für die Beurteilung von Rückstellungen verantwortliche Aktuare verwenden verschiedene statistische und versicherungsmathematischen Methoden. Ihre Annahmen beruhen zudem auf Gesprächen mit Schadenbearbeitern, Aktuaren der Produktentwicklung, Underwritern und anderen Fachabteilungen.

Sie stellen vor allem sicher, dass:

- eine ausreichende Anzahl an operativen Aspekten eingehend analysiert wurde, (darunter Verträge, Prämien und Schadenentwicklung, Schadenregulierung und Rückversicherungseffekte),

- ausreichend Daten zur Verfügung stehen (z. B. eine ausreichende Schadenhistorie oder Granularität), die für die Beurteilung der Rückstellungen angemessen sind,

- die technischen Annahmen und versicherungsmathematischen Methoden professionellen Praktiken entsprechen und für die wichtigsten von ihnen in jedem Falle Sensitivitätsanalysen durchgeführt werden,

- eine Überleitungsanalyse der Rückstellungen, einschließlich einem Backtesting von Bonus-Malus-Systemen, durchgeführt wurde, regulatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigt wurden und Erläuterungen zu wesentlichen Abweichungen vorhanden sind,

- die operativen Verluste in Zusammenhang mit dem Rückstellungsprozess angemessen quantifiziert sind und

- die Best Estimate Liabilities in Einklang mit den Artikeln 75 bis 86 der Solvency-II-Richtlinie sowie den Vorgaben der Gruppe berechnet wurden.

Zudem ist die Gruppe gemäß dem Aufsichtssystem Solvency II verpflichtet, eine effektive versicherungsmathematische Funktion zu unterhalten, um:

- die Berechnung technischer Rückstellungen zu koordinieren,

- die Angemessenheit der verwendeten Methoden und zugrunde liegenden Modelle sowie der bei der Berechnung von technischen Rückstellungen gemachten Annahmen zu gewährleisten,

- die Hinlänglichkeit und Qualität der bei der Berechnung von technischen Rückstellungen verwendeten Daten zu beurteilen,

- Best Estimates mit Erfahrungswerten zu vergleichen,

- die Geschäftsleitung und das BoD über die Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung von technischen Rückstellungen zu unterrichten,

- die Berechnung technischer Rückstellungen zu beaufsichtigen,

- eine Einschätzung zum allgemeinen Regelwerks für das Underwriting abzugeben,

- eine Einschätzung über die Angemessenheit von Rückversicherungsvereinbarungen abzugeben,

- zur effektiven Umsetzung des Risikomanagement-Systems beizutragen, insbesondere hinsichtlich der der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen zugrunde liegenden Risikomodellierung.

Der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene ist damit beauftragt, die von den Stakeholdern der versicherungsmathematischen Funktion der Gruppe (insbesondere GRM, PBRC) durchgeführten Aufgaben sowie die in Versicherungsgesellschaften in der gesamten Gruppen geschaffenen lokalen versicherungsmathematischen Funktionen zu überwachen.

Der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene berichtet an den Group Chief Financial Officer, wobei eine administrative Berichtslinie zum Chief Executive Officer der Gruppe besteht.

Der Ernennung des lokalen Inhabers der versicherungsmathematischen Funktion muss im Voraus von dem Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion auf Gruppenebene zugestimmt werden.

Der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion der AXA Gruppe erstellt den Bericht der versicherungsmathematischen Funktion, um die Geschäftsleitung und das BoD über seine Einschätzung der Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung von technischen Rückstellungen zu unterrichten. Dieser Bericht liefert darüber hinaus eine Übersicht über die von der versicherungsmathematischen Funktion während des Berichtszeitraums in allen ihren Zuständigkeitsbereichen durchgeführten Aktivitäten.

Die technischen Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty verteilen sich wie folgt auf die Geschäftszweige:

- Ende 2019 entfallen 26 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf das Kfz-Versicherungsgeschäft (26 % Ende 2018).

- Ende 2019 entfallen 9 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf den Bereich Schadenversicherungen (9 % Ende 2018).

- Ende 2019 entfallen 11 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf den Bereich Haftpflichtversicherungen (11 % Ende 2018).

- Ende 2019 entfallen 7 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf das Spezialversicherungsgeschäft (6 % Ende 2018).

- Ende 2019 entfallen 11 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf den Bereich Rückversicherungen (12 % Ende 2018).

- Ende 2019 entfallen 36 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Property & Casualty auf die übrigen Geschäftszweige (36 % Ende 2018).

Die technischen Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings verteilen sich wie folgt auf die Produktarten:

- Ende 2019 entfallen 18 % der Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings auf fondsgebundene Produkte, welche das Risikoexposure von AXA nicht wesentlich beeinträchtigen (20 % Ende 2018). Bei diesen Produkten wird das zugrunde liegende Finanzmarktrisiko überwiegend an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Diese Kategorie umfasst auch Produkte, die eine Garantie auf das investierte Kapital im Todesfall bieten. Insgesamt stellen sie nur ein begrenztes Marktrisiko für die Gruppe durch einen Rückgang des Shareholder Value dar.

- Ende 2019 entfällt 1 % der versicherungstechnischen Rückstellungen der Gruppe im Bereich Life & Savings auf fondsgebundene Produkte mit verbundenen Zins- oder Eigenkapitalgarantien seitens der Versicherungsunternehmen, sogenannte „Variable Annuities“ (11 % Ende 2018).

- Ende 2019 entfallen 20 % auf Vorsorgeprodukte ohne garantierte Geldleistung bei Rückkauf (16 % Ende 2018).

- Ende 2019 entfallen 24 % auf Vorsorgeprodukte mit garantierter einjähriger Verzinsung, wobei der Zinssatz jährlich aktualisiert wird (18 % Ende 2018). Diese Risiken infolge eines dauerhaften Rückgangs der Zinssätze an den Finanzmärkten sind bei dieser Art von Produkten begrenzt. Absicherungsprogramme wurden eingeführt, um langfristige Produkten mit fester Laufzeit vor dem Risiko eines Zinsanstiegs zu schützen.

- Ende 2019 entfallen 35 % auf sonstige Produkte wie Vorsorgeversicherungen (35 % Ende 2018). Diese Rückstellungen entfallen auf Produkte mit garantiertem Rückkaufwert und in einigen Fällen mit garantiertem langfristigem Zinssatz. Verbundene Risiken werden folgendermaßen gesteuert:

-- Produkte ohne Sensitivität gegenüber Rückkäufen werden üblicherweise durch festverzinsliche Anlage mit im Allgemeinen ausreichenden Laufzeiten und Zinssätzen zur Abdeckung garantierter Leistungen gedeckt, um das Wiederanlagerisiko so weit wie möglich zu reduzieren.

-- Derivate können verwendet werden, um das Risiko eines Rückgangs (Untergrenze) oder eines Anstiegs (Obergrenze) der Zinssätze abzusichern.

-- Sonstige Produkte werden so gesteuert, dass ein Überschuss zur Erfüllung von garantierten Leistungen vorhanden ist.

Die versicherungstechnischen Rückstellungen des Bereichs Health der Gruppe stellten 7 % der gesamten versicherungstechnischen Rückstellungen der Gruppe zum Ende 2019 dar (5 % Ende 2018). Die versicherungstechnischen Rückstellungen für Produkte des Bereichs Health mit Lebensversicherungskomponente (d. h. Verträge mit langfristigen Garantien oder Deckungen und/oder Rückkaufwerten) machten Ende 2019 94 % der technischen Rückstellungen des Bereichs Health der Gruppe aus (stabil gegenüber 2018).

4.7. Operationelles Risiko

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz „Operationelle und Geschäftsrisiken“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

Die AXA Gruppe hat ein einheitliches Rahmenwerk für die Identifizierung, Quantifizierung und Überwachung der wichtigsten operationellen Risiken, die sich aus einem Versagen in ihrer Organisation, ihren Systemen, ihren Prozessen oder ihren Ressourcen oder durch externe Ereignisse ergeben können, definiert.

Die Quantifizierung der operationellen Risiken im internen Modell umfasst Rechtsrisiken, schließt allerdings Risiken aus strategischen Entscheidungen sowie Reputationsrisiken nicht mit ein.

Das Regelwerk zu operationellen Risiken der AXA Gruppe sieht die Einführung eines gemeinsamen Systems, spezieller Teams für operationelle Risiken sowie einer gemeinsamen Typologie zur Einstufung operationeller Risiken in sieben Risikokategorien vor: interner Betrug, externer Betrug, Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit, Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken, Schaden an materiellem Vermögen, Betriebsunterbrechung und Systemausfälle sowie Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement. Dieses Rahmenwerk deckt nicht nur Versicherungsaktivitäten ab. Es umfasst sämtliche Gesellschaften von AXA, einschließlich Versicherungsunternehmen, Banken, Vermögensverwalter von AXA und interne Dienstleister im Einklang mit den Richtlinien von AXA zur Steuerung operationeller Risiken.

Es werden sowohl quantitative als auch qualitative Anforderungen definiert:

- In der gesamten Gruppe werden die kritischsten operationellen Risiken jeder Gesellschaft und eine Reihe von Stressszenarien gemäß einem zukunftsgerichteten und auf Expertenmeinungen basierenden Ansatz identifiziert und beurteilt. Diese Risikoszenarien werden daraufhin verwendet, um die für die zur Deckung der operationellen Risiken erforderlichen Kapitalanforderungen auf Grundlage von auf Solvency-II-Grundsätzen basierenden Modellen zu schätzen. Der Prozess zur Steuerung von operationellen Risiken wird in die lokale Governance durch eine Validierung der Ergebnisse durch die Geschäftsleitung integriert, um die Angemessenheit, Vollständigkeit und Korrektheit der Risikobeurteilung sicherzustellen sowie zu gewährleisten, dass, sofern notwendig, geeignete Korrektur- und Präventivmaßnahmen hinsichtlich der Hauptrisiken definiert und eingeführt werden.

- Zudem ist in den meisten Gesellschaften der Gruppe ein Prozess zur Verlustdatensammlung vorhanden, um tatsächliche Schäden durch operationelle Risiken nachzuverfolgen und in geeigneter Weise zu reduzieren. Dieser Prozess dient auch als wertvolle Informationsquelle zum Backtesting der in Risikobeurteilungen verwendeten Annahmen.

Ein zentrales Ziel des Risikomodells in Bezug auf operationelle Risiken ist das Nachvollziehen und die Reduzierung von Schäden infolge von operativen Fehlern oder Versagen sowie die Definition einer angemessenen Strategie zur Risikosteuerung bei wesentlichen operationellen Risikoszenarien. Die operationellen Risikoprofile von Gesellschaften und der Gruppe werden dem lokalen Risikokommittee sowie dem entsprechenden Gruppenkommittee vorgelegt, die daraufhin entsprechende Entscheidungen und Maßnahmen treffen.

2019 erstreckt sich das operationelle Risikoprofil der Gruppe über alle sieben Kategorien operationeller Risiken, wobei folgende Hauptrisiken vorliegen:

- Risiken der geschäftsspezifischen Abläufe, Leistungserbringung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes sind Hauptrisiken und beziehen sich auf Prozessfehler, -ausfälle und/oder Nichterfüllung.

- Das Compliance-Risiko aufgrund von verschärften gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen bleibt ein Schwerpunkt und wird von Group Compliance genau überwacht.

- Das Risiko externen Betrugs und der Systemsicherheit ist weiterhin von großer Bedeutung. Das Exposure der AXA Gruppe gegenüber Cyberrisiken ist nach wie vor hoch, und durch die Nutzung neuer Technologien in Produkten und Dienstleistungen gewinnen die Themen immer mehr an Bedeutung. Informationen zu Cyberrisiken sollten gemeinsam mit dem Absatz „Operationelle und Geschäftsrisiken“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

Das operationelle Risiko der AXA Gruppe ist Bestandteil der Solvenzkapitalanforderungen der AXA Gruppe, wie im Absatz „Internes Modell“ in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts dargelegt.

Spezifische Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken werden auf Gruppen- und lokaler Ebene identifiziert. Auch die Umsetzung des internen Kontrollsystems wird weiterhin dazu beitragen, die Kontrollen besser in die Aktivitäten einzubetten und die Risiken zu mindern.

Im Bereich der Informationsrisiken hat AXA einen Prozess namens Information Risk Management (IRM) aufgebaut, der es ermöglicht, Entscheidungen über Informationsrisiken unternehmensweit konsistent zu treffen und nachhaltige Risikomanagement-Fähigkeiten zu etablieren, die in das Unternehmen integriert sind.

AXA nutzt Drittanbieter, um Dienste auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette auszulagern. Während die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern strategische Vorteile bietet, muss AXA beim Onboarding eines Anbieters die damit möglicherweise verbundenen Risiken einschätzen, wie z. B. aufsichtsrechtliche Anforderungen, Compliance und IT-Sicherheit.

Um sowohl ihre Geschäftstätigkeit als auch ihre Kunden zu schützen, hat AXA beschlossen, ihre operationellen Kontrollen und ihren Rahmen für das Risikomanagement im Zusammenhang mit Drittparteien zu stärken: 2018 wurde ein vom Operational Audit Risk Compliance Committee (OpARCC) validiertes spezielles Programm für das Risikomanagement von Drittanbietern eingeführt, um das bestehende Kontrollsystem von AXA zu stärken. Das Programm wird von mehreren Gruppen-Funktionen (Compliance, Datenschutz, Informationssicherheit, operative Resilienz, Recht und interne Kontrolle) und lokalen Stakeholdern (Chief Risk Officers, Chief Procurement Officers und Insurance Procurement Directors) unterstützt und von Group Risk Management und Group Procurement mitgetragen.

Der Rahmen für das Risikomanagement von Drittparteien legt auf Basis eines risikobezogenen Ansatzes bestimmte Anforderungen für die einzelnen Beziehungen fest, z. B. für bestehende und potenzielle neue Verträge. Im Anschluss an die Feststellung der Kritikalität über vorab definierte Kriterien werden ein angemessenes Due-Diligence-Niveau, Mindestanforderungen und Kontrollen etabliert. Zwischen 2019 und Anfang 2021 ist eine schrittweise Einführung geplant, die auf das interne Kontrollprogramm der Gruppe abgestimmt ist.

Weitere Informationen zu den Risikokontrollen und Risikomanagementprozessen der AXA Gruppe finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts.

4.8. Sonstige wesentliche Risiken

Strategierisiko

Das Strategierisiko ist das Risiko, dass wesentliche negative Auswirkungen (derzeit oder in Zukunft) auf Gruppenebene auf die Einnahmen oder das Kapital aus (a) einem Mangel an Reaktionsfähigkeit gegenüber Branchenveränderungen oder (b) nachteiligen Geschäftsentscheidungen entstehen, wie z. B. folgende:

- Wesentliche Veränderungen an der Präsenz, u. a. durch Veräußerungen und Übernahmen

- Veränderungen an Produktangebot und Kundensegmentierung

- Veränderungen am Vertriebsmodell (Vertriebswegemix einschließlich Allianzen/Partnerschaften, Multi-Access und digitaler Vertrieb)

Angesichts dessen, dass strategische Risiken nur schwer vorhersehbar sind, findet keine Quantifizierung statt, es ist jedoch ein effektives Regelwerk zur Steuerung von Strategierisiken zur frühzeitigen Erkennung und Minderungen dieser Risiken vorhanden. Group Risk Management ist frühzeitig in alle wichtigen strategischen Projekte (z. B. große M&A-Projekte etc.) eingebunden. Die Governance-Standards der Gruppe schreiben unter anderem eine Zweitmeinung des Risikomanagements zu wichtigen Prozessen vor, einschließlich wesentlicher Transaktionen und strategischer Pläne. Darüber hinaus gibt der ORSA-Bericht eine Einschätzung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs, der die bis zum strategischen Planungshorizont und in Stressszenarien durchgeführte Prognose der Solvency-II-Quote enthält, wie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement - Beurteilung von Risiken und Solvabilität“ dieses Geschäftsberichts beschrieben.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko ist das Risiko, dass sich ein internes oder externes Ereignis negativ auf die Wahrnehmung und das Vertrauen der Stakeholder gegenüber dem Unternehmen auswirkt, oder das Vorhandensein einer Diskrepanz zwischen den Erwartungen des Stakeholders und Verhalten, Einstellungen, Werten, Handlungen oder Untätigkeit des Unternehmens.

Da Reputationsrisiken nur schwer vorhersehbar sind, findet keine Quantifizierung statt. Die AXA Gruppe hat jedoch ein globales Regelwerk mit zweistufigem Ansatz zum frühzeitigen Schutz vor und proaktiver Identifizierung, Überwachung, Steuerung und Minderung von Reputationsrisiken definiert, um zum einen eine Wertvernichtung zu minimieren und zudem den Markenwert zu steigern und das Vertrauen zu den Stakeholdern auszubauen.

Die AXA Gruppe verfügt über ein globales Reputationsnetzwerk mit dem Zweck, ein Regelwerk zur Steuerung von Reputationsrisiken aus lokaler Ebene einzuführen. Die Ziele des Ansatzes zur Steuerung des Reputationsrisikos liegen in Einklang mit dem allgemeinen Enterprise-Risk-Management-Ansatz von AXA, dessen Ziel es ist, eine Risikokultur und ein Verständnis hinsichtlich Reputationsrisiken zu schaffen.

Der Ansatz zur Steuerung des Reputationsrisikos wird von drei Hauptzielen getragen:

- Proaktive Steuerung von Reputationsrisiken, Verhinderung oder Minimierung von Themen mit negativen Auswirkungen auf die Reputation von AXA und Aufbau von Vertrauen zwischen alle Stakeholdern von AXA

- Festlegung von Verantwortlichkeiten für Reputationsrisiken innerhalb der gesamten Organisation auf Gruppen- und lokaler Ebene

- Einführung eines gemeinsamen Regelwerks zur Steuerung von Reputationsrisiken innerhalb der Organisation

Die Einführung des Regelwerks für Reputationsrisiken umfasst sämtliche Aktivitäten der AXA Gruppe, einschließlich Versicherung, Asset Management, Banking sowie interne Dienstleister.

Emerging Risks

Emerging Risks sind Risiken, die sich entwickeln können oder bereits bestehen und stetig zunehmen. Emerging Risks sind durch ein hohes Maß an Unsicherheit gekennzeichnet, da einige von ihnen unter Umständen überhaupt nicht eintreten könnten.

Da Emerging Risks nur schwer vorhersehbar sind, findet keine Quantifizierung statt. Die AXA Gruppe hat jedoch Prozesse zur Qualifizierung von Emerging Risks geschaffen, die sich im Laufe der Zeit entwickeln können und an Bedeutung gewinnen. Das Regelwerk für Emerging Risks beinhaltet ein Netzwerk von ca. 100 Mitarbeitern innerhalb der AXA Gruppe (in den Bereichen Versicherung, Banking, Asset Management und in unterstützenden Gesellschaften wie AXA Group Operations), was den Austausch von Fachwissen innerhalb operativer und Risikomanagementteams ermöglicht und die Definition angemessener Richtlinien für das Underwriting gewährleistet.

Die Überwachung von Emerging Risks wird durch einen Erkennungsprozess gesteuert, der Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Publikationen, Gerichtsurteilen usw. berücksichtigt. Risiken werden überwacht und im Rahmen eines Risiko-Mapping-Systems eingestuft, die aus fünf Untergruppen besteht (Umweltrisiken; soziale, aufsichtsrechtliche und politische Risiken; wirtschaftliche und finanzielle Risiken; medizinische Risiken und technologische Risiken). Nach Priorisierung der überwachten Risiken oder im Anschluss an eine Warnung einer Gesellschaft wird jährlich eine Arbeitsgruppe von GRM geschaffen, um ein spezifische Risiko und seine möglichen versicherungstechnischen Auswirkungen zu überprüfen.

Seit 2015 wird ein jährlicher Emerging Risks Survey durchgeführt, um die Ansichten interner und externer Interessengruppen zu den wichtigsten Emerging Risks für die Gesellschaft als Ganzes zu erfassen.

Durch Entwicklung neuer Lösungen, Bereitstellung von Fachwissen für den Bereich Risikomanagement und aktive Unterstützung der allgemeinen Diskussion über die betroffenen Themen versucht die AXA Gruppe, gemeinsam mit anderen wichtigen Mitbewerbern ein besseres Verständnis und eine bessere Prognostizierung der Emerging Risks zu fördern und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Regulatorische Risiken

Weitere Informationen zu dem regulatorischen Umfeld, in dem die AXA Gruppe tätig ist, einschließlich regulatorischer Risiken, finden Sie im Absatz „Regulatorische Risiken“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts.

Nachhaltigkeitsrisiken

Weitere Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisiken, denen die AXA Gruppe ausgesetzt sein kann, finden Sie im Absatz „Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos“ in Abschnitt 7.1 „Einleitung“ dieses Geschäftsberichts.

5. Konzernabschluss

5.1. Konzernbilanz

(in Millionen Euro)
Anhangangaben 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
5 Geschäfts- oder Firmenwert 17.776 16.771
6 Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts 1.520 2.087
7 Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten 16.684 26.415
8 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 4.872 5.041
Immaterielle Vermögenswerte 40.852 50.313
Immobilienanlagen 23.301 20.939
Finanzinvestitionen 494.765 525.338
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird(a) 72.660 160.176
9 Finanzanlagen der Versicherungsbetriebe 590.726 706.452
9 Finanzanlagen der Bankbetriebe und sonstigen Tätigkeiten 22.389 41.809
10 Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 2.437 2.929
14 Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 22.970 25.751
Sachanlagen 2.872 1.599
14 Latente Ansprüche der Versicherten auf Überschussbeteiligung - 303
19 Latente Steueransprüche 651 915
Sonstige Vermögenswerte 3.524 2.817
Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung 27.087 25.259
Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung 2.074 1.944
Forderungen - tatsächliche Steuern 949 962
Sonstige Forderungen 10.329 14.745
11 Forderungen 40.439 42.911
5 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte(b) 35.593 26.384
12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 21.948 31.329
BILANZSUMME AKTIVA 780.878 930.695

Hinweis: Das gesamte Anlagevermögen wird abzüglich der Auswirkung damit verbundener derivativer Instrumente ausgewiesen.

(a) Umfasst Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.

(b) Zum 31. Dezember 2019 enthalten die Beträge die auf die AXA Bank Belgium, AXA Life Europe und das verbleibende Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz entfallenden Vermögenswerte, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war. Die Klassifizierung des Portfolios von AXA Wealth Management (HK) Limited als zur Veräußerung gehalten wurde aufgehoben.

Zum 31. Dezember 2018 enthielten die Beträge die auf das Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz, auf AXA Life Europe und auf das Portfolio von AXA Wealth Management (HK) Limited entfallenden Vermögenswerte, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.

(in Millionen Euro)
Anhangangaben 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
Gezeichnetes Kapital und über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital 26.126 26.044
Rücklagen für Währungsumrechnung 39.915 34.244
Konzernergebnis - Konzernanteil 3.857 2.140
Eigenkapital - Konzernanteil 69.897 62.428
Minderheitsanteile 4.730 10.824
13 SUMME EIGENKAPITAL DER ANTEILSEIGNER 74.627 73.252
Nachrangige Schuldtitel 11.294 10.876
Ausgegebene Schuldinstrumente 1.806 5.096
17 Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel(a) 13.101 15.971
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 376.253 437.015
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird(b) 56.709 146.058
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 432.963 583.073
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen 36.036 34.225
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen 67 4.837
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 3.139 2.785
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 13.306 11.747
Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen 52.547 53.593
Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte 2.211 2.722
Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen 52.766 40.625
Derivative Instrumente in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge (857) (1.795)
14 Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 539.630 678.219
15 Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (a) 14.649 36.054
16 Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten 9.742 11.363
19 Latente Steuerschulden 5.843 4.621
Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds und von Minderheitsgesellschaftern gehaltene kündbare Instrumente 8.567 6.796
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite(a) 6.249 7.104
Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung 10.702 10.307
Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung 11.588 11.488
Verbindlichkeiten - tatsächliche Steuern 1.166 940
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen 37.920 32.814
Sonstige Verbindlichkeiten 12.735 17.048
18 Verbindlichkeiten 88.929 86.498
5 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten(c) 34.357 24.718
BILANZSUMME 780.878 930.695

(a) Die Beträge werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener derivativer Instrumente ausgewiesen.

(b) Umfasst Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.

(c) Zum 31. Dezember 2019 enthalten die Beträge die auf die AXA Bank Belgium, AXA Life Europe und das verbleibende Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz entfallenden Vermögenswerte, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war. Die Klassifizierung des Portfolios von AXA Wealth Management (HK) Limited als zur Veräußerung gehalten wurde aufgehoben.

Zum 31. Dezember 2018 enthielten die Beträge die auf das Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz, auf AXA Life Europe und auf das Portfolio von AXA Wealth Management (HK) Limited entfallenden Vermögenswerte, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.

5.2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

(in Millionen Euro, Ergebnis je Aktie in Euro)
Anhangangaben 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
Gebuchte Bruttobeiträge 99.852 96.309
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen 244 249
Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit 100.096 96.558
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit 512 484
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit 2.924 5.832
21 Umsatzerlöse (a) 103.532 102.874
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte (1.543) (653)
Nettokapitalerträge(b) 12.115 16.597
Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(c) 1.356 1.982
Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(d) 18.475 (13.104)
davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko (e) 18.286 (10.706)
Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen(f) (826) (1.271)
22 Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen 31.121 4.205
Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten(e) (101.484) (75.069)
23 Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen (1.118) (285)
Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit (67) (70)
25 Abschlussaufwendungen (12.482) (11.201)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts (644) (470)
25 Verwaltungsaufwendungen (10.722) (10.976)
Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (153) (6.441)
Sonstige Erträge und Aufwendungen(g) (598) (109)
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (127.269) (104.621)
Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 5.840 1.805
10 (Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 504 286
24 Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel(h) (720) (562)
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 5.624 1.530
19 Ertragsteuern (1.419) (1.474)
Nettobetriebsertrag 4.206 55
Nettoverlust aus Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz(i) (24) (428)
Konzernergebnis nach Steuern 4.181 (373)
Aufteilung zwischen:
Konzernergebnis - Konzernanteil 3.857 2.140
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 325 (2.513)
27 Ergebnis je Aktie 1,51 0,79
Voll verwässertes Ergebnis je Aktie 1,51 0,79

(a) Vor Rückversicherung.

(b) Nach Abzug der Aufwendungen für Kapitalanlagen und einschließlich Gewinnen/Verlusten aus Derivaten zur Absicherung variabler Rentenzahlungen (Variable Annuities).

(c) Umfasst Wertaufholungen für verkaufte Kapitalanlagen.

(d) Umfasst realisierte Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Fremdwährungen und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewertete Anlagen.

(e) Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko werden durch eine Gegenbuchung unter den technischen Kosten aus Versicherungstätigkeiten saldiert.

(f) Enthält keine Wertaufholungen für verkaufte Kapitalanlagen.

(g) Enthält Verluste aus dem Veräußerungsprozess der AXA Bank Belgium und von AXA Life Europe (siehe Anhang 5.3).

(h) Umfasst den Nettosaldo der Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Derivaten für Finanzschulden (enthält jedoch keine Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Derivate).

(i) Hauptsächlich in Bezug auf Wertminderung des VBI im Zusammenhang mit dem Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz, das als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird.

5.3. Konzern-Gesamtergebnisrechnung

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts 7.879 (4.584)
Rücklagen für Währungsumrechnung 659 1.553
Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können 8.538 (3.031)
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer (684) 253
Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind (13) 31
Posten, die später nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden (697) 284
Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Nettogewinne und -verluste 7.841 (2.747)
Konzernergebnis 4.181 (373)
Aufteilung zwischen:
Konzernergebnis - Konzernanteil 3.857 2.140
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 325 (2.513)
GESAMTERGEBNIS 12.022 (3.120)
Aufteilung zwischen:
Gesamtergebnis - Konzernanteil 11.278 253
Gesamtergebnis - Minderheitsanteile 744 (3.373)

Die Beträge sind abzüglich Steuern, Überschussbeteiligung der Versicherten und sonstiger Veränderungen im Zusammenhang mit Schattenbilanzierung dargestellt. Steuern, Überschussbeteiligung der Versicherten und damit verbundene Effekte werden im Anhang zum Konzernabschluss näher erläutert.

5.4. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Auf Anteilseigner entfallend Gezeichnetes Kapital Sonstige Rückstellungen
(in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) Anzahl der Aktien (in Tausend) Nennwert (in Euro) Gezeichnetes Kapital Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital Eigene Aktien Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
Eigenkapital zum 1. Januar 2019 2.424.917 2,29 5.553 21.894 (1.038) 11.566
Gezeichnetes Kapital (7.222) 2,29 (17) - - -
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital - - - (227) - -
Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung - - - 40 - -
Eigene Aktien - - - - 286 -
Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien - - - - - -
Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente - - - - - -
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit - - - - - -
Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit - - - - - -
Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises)(b) - - - - - (0)
Gezahlte Dividenden - - - - - -
Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern (7.222) 2,29 (17) (187) 286 (0)
Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts - - - - - 7.762
Rücklagen für Währungsumrechnung - - - - - -
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer - - - - - -
Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind - - - - - -
Konzernergebnis - - - - - -
Gesamtergebnis - - - - - 7.762
Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 2.417.695 2,29 5.537 21.706 (752) 19.328
Auf Anteilseigner entfallend Sonstige Rückstellungen
(in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Absicherung von Zahlungsströmen) Sonstige(a) Rücklagen für Währungsumrechnung
Eigenkapital zum 1. Januar 2019 302 6.776 (2.395)
Gezeichnetes Kapital - - -
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital - - -
Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung - - -
Eigene Aktien - - -
Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien - 0 -
Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente - - -
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit - (253) -
Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit - - -
Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises)(b) 0 - (0)
Gezahlte Dividenden - - -
Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern 0 (253) (0)
Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (106) - -
Rücklagen für Währungsumrechnung - 113 344
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer - - -
Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind - - -
Konzernergebnis - - -
Gesamtergebnis (106) 113 344
Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 196 6.636 (2.050)
Auf Anteilseigner entfallend
(in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) Nicht ausgeschüttete Gewinne und sonstige Rücklagen(c) Eigenkapital - Konzernanteil Minderheitsanteile
Eigenkapital zum 1. Januar 2019 19.770 62.428 10.824
Gezeichnetes Kapital - (17) -
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital - (227) -
Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung - 40 -
Eigene Aktien - 286 -
Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien - 0 -
Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente - - (614)
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit - (253) -
Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (194) (194) -
Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises)(b) (255) (255) (6.224)
Gezahlte Dividenden (3.189) (3.189) -
Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern (3.638) (3.809) (6.838)
Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts - 7.656 223
Rücklagen für Währungsumrechnung - 457 202
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer (679) (679) (5)
Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind (13) (13) 0
Konzernergebnis 3.857 3.857 325
Gesamtergebnis 3.165 11.278 744
Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 19.297 69.897 4.730

Hinweis: Die Beträge sind abzüglich der Auswirkungen einer „Schattenbilanzierung“ und ihres Effekts auf die Beteiligung der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten und den Wert des Bestandsgeschäfts dargestellt.

(a) Hauptsächlich nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS, TSDI) (siehe Anhang 13.1.1).

(b) Einschließlich Änderungen der Beteiligungsquote an konsolidierten Tochterunternehmen.

(c) Enthält die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ (-68 Mio. Euro Konzernanteil) und von IFRIC 23 „Unsicherheit“ bei der ertragsteuerlichen Behandlung (-111 Mio. Euro Konzernanteil). AXA hat sich entschieden, den Standard und die Interpretation rückwirkend über den Ansatz des kumulierten Effekts mit einer Anpassung der Eröffnungsbilanz der einbehaltenen Gewinne im Jahr 2019 anzuwenden. Daher werden die Vergleichsinformationen für das Jahr 2018 nicht angepasst.

Auf Anteilseigner entfallend Gezeichnetes Kapital Sonstige Rückstellungen
(in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) Anzahl der Aktien (in Tausend) Nennwert (in Euro) Gezeichnetes Kapital Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital Eigene Aktien Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
Eigenkapital zum 1. Januar 2018 2.425.236 2,29 5.554 20.904 (1.060) 15.992
Gezeichnetes Kapital (319) 2,29 (1) - - -
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital - - - 951 - -
Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung - - - 39 - -
Eigene Aktien - - - - 22 -
Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien - - - - - -
Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente - - - - - -
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit - - - - - -
Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit(b) - - - - - -
Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises)(c) - - - - - (0)
Gezahlte Dividenden - - - - - -
Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern (319) 2,29 (1) 990 22 (0)
Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts - - - - - (4.426)
Rücklagen für Währungsumrechnung - - - - - -
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer - - - - - -
Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind - - - - - -
Konzernergebnis - - - - - -
Gesamtergebnis - - - - - (4.426)
Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 2.424.917 2,29 5.553 21.894 (1.038) 11.566
Auf Anteilseigner entfallend Sonstige Rückstellungen
(in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Absicherung von Zahlungsströmen) Sonstige(a) Rücklagen für Währungsumrechnung
Eigenkapital zum 1. Januar 2018 272 7.318 (4.142)
Gezeichnetes Kapital - - -
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital - - -
Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung - - -
Eigene Aktien - - -
Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien - (0) -
Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente - - -
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit - (665) -
Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit(b) - - -
Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises)(c) 0 - 0
Gezahlte Dividenden - - -
Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern 0 (665) 0
Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts 30 - -
Rücklagen für Währungsumrechnung - 123 1.747
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer - - -
Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind - - -
Konzernergebnis - - -
Gesamtergebnis 30 123 1.747
Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 302 6.776 (2.395)
Auf Anteilseigner entfallend
(in Millionen Euro, außer bei Anzahl und Nennwert von Aktien) Nicht ausgeschüttete Gewinne und sonstige Rücklagen Eigenkapital - Konzernanteil Minderheitsanteile
Eigenkapital zum 1. Januar 2018 24.773 69.611 5.656
Gezeichnetes Kapital - (1) -
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital - 951 -
Eigenkapital - aktienbasierte Vergütung - 39 -
Eigene Aktien - 22 -
Sonstige Rücklagen - Transaktionen mit eigenen Aktien - (0) -
Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente - - 607
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit - (665) -
Finanzaufwendungen - nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit(b) (222) (222) -
Sonstige (einschließlich Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises)(c) (4.562) (4.562) 7.935
Gezahlte Dividenden (2.998) (2.998) -
Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern (7.783) (7.436) 8.542
Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts - (4.396) (188)
Rücklagen für Währungsumrechnung - 1.869 (317)
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer 608 608 (355)
Rücklagen für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind 31 31 0
Konzernergebnis 2.140 2.140 (2.513)
Gesamtergebnis 2.779 253 (3.373)
Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 19.770 62.428 10.824

Hinweis: Die Beträge sind abzüglich der Auswirkungen einer „Schattenbilanzierung“ und ihres Effekts auf die Beteiligung der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten und den Wert des Bestandsgeschäfts dargestellt.

(a) Hauptsächlich nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS, TSDI) (siehe Anhang 13.1.1).

(b) Einschließlich Änderungen der Beteiligungsquote an konsolidierten Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen.

(c) Enthält die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“. AXA hat sich entschieden, den neuen Standard über den Ansatz des kumulierten Effekts anzuwenden, d. h. der kumulierte Effekt wurde als Anpassung der Eröffnungsbilanz der einbehaltenen Gewinne im Jahr 2018 erfasst.

5.5. Konzern-Kapitalflussrechnung

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
Betriebliche Erträge einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche vor Steuern 5.624 1.530
Nettoabschreibungsaufwand(a) 1.376 849
Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte(b) 115 6.323
Nettoänderung der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnliche Kosten (1.944) (1.738)
Nettozunahme/(Rückbuchung) von Wertminderungen auf Kapitalanlagen, Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 819 1.250
Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Kapitalanlagen (19.130) 12.596
Nettoänderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen(c) 22.226 (7.235)
Nettozunahme/(Rückbuchung) der sonstigen Rückstellungen(d) 507 (9)
(Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (497) (286)
Anpassung der in den betrieblichen Erträgen enthaltenen zahlungsunwirksamen Salden 3.472 11.750
Realisierte Nettogewinne und -verluste aus Kapitalanlagen (644) (1.384)
Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel 706 561
Anpassung zur Umgliederung in Investitions- und Finanzierungstätigkeiten 62 (823)
Während der Periode ergebniswirksam erfasste Dividenden (2.993) (3.489)
Während der Periode ergebniswirksam erfasste Kapitalerträge und -aufwendungen(e) (10.117) (13.951)
Zahlungswirksame Anpassung abgegrenzter Posten (13.110) (17.440)
Mittelzuflüsse aus der Einlagenbilanzierung (98) (374)
Eingenommene Dividenden und Zwischendividenden 3.411 3.541
Kapitalerträge(e) 15.122 18.613
Kapitalaufwendungen (ohne Zinsen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel und nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, Nachschussaufforderungen und Sonstige) (4.214) (4.130)
Operativer Cashflow aus Banktätigkeit (250) 235
Änderungen der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 562 (597)
Mittelzuflüsse aus sonstigen Vermögenswerten und Schulden(f) (114) (3.603)
Gezahlte Steueraufwendungen (978) (663)
Sonstige zahlungswirksame Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und Anpassung zahlungsunwirksamer Transaktionen (627) (405)
Mittelzuflüsse aus zahlungswirksamen Transaktionen, die nicht in den betrieblichen Erträgen enthalten sind, vor Steuern 12.813 12.617
MITTELZUFLUSS /-(ABFLUSS) AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 8.861 7.634
Erwerb von Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen, abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel (242) (9.725)
Veräußerung von Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen, abzüglich der veräußerten Zahlungsmittel 293 71
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit Änderungen des Konsolidierungskreises 51 (9.654)
Verkauf von Schuldinstrumenten(f) 49.538 64.654
Verkauf von Eigenkapitalinstrumenten und nicht konsolidierten Anlagefonds(f) (g) 18.498 20.072
Verkauf von direkt oder nicht direkt als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien(f) 2.194 2.718
Verkauf und/oder Rückzahlung von Darlehen und sonstigen Vermögenswerten(f) (h) 20.307 26.105
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Rückzahlung von Kapitalanlagen(f) (g) (h) 90.537 113.550
Erwerb von Schuldinstrumenten(f) (61.226) (65.577)
Erwerb von Eigenkapitalinstrumenten und nicht konsolidierten Anlagefonds(f) (g) (20.165) (19.250)
Erwerb von direkt oder nicht direkt als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien(f) (4.644) (3.338)
Erwerb und/oder Ausreichung von Darlehen und sonstigen Vermögenswerten(g) (h) (19.660) (21.370)
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Ausgabe von Kapitalanlagen(f) (g) (h) (105.696) (109.535)
Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 75 15
Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (462) (462)
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (388) (447)
Zunahme der besicherten Verbindlichkeiten/Abnahme der besicherten Forderungen 187.972 119.885
Abnahme der besicherten Verbindlichkeiten/Zunahme der besicherten Forderungen (183.141) (115.923)
Mittelzuflüsse im Zusammenhang mit besicherten Verbindlichkeiten und Forderungen in Verbindung mit der Ausleihe/Leihe von Vermögenswerten 4.831 3.962
MITTELZUFLUSS /-(ABFLUSS) AUS DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT (10.665) (2.124)
Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten (62) 957
Rückzahlung von Eigenkapitalinstrumenten (2.045) (530)
Transaktionen mit eigenen Aktien (17) (5)
Gezahlte Dividenden (3.268) (3.413)
Zinsen auf nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (301) (338)
Erwerb/Verkauf von Beteiligungen an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen (51) 3.688
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit Transaktionen mit Anteilseignern (6.335) 359
Mittelzufluss aus der Ausgabe von Schuldtiteln 145 5.685
Mittelabfluss für die Rückzahlung von Schuldtiteln (781) (1.652)
Auf zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel gezahlte Zinsen(i) (588) (530)
Zinsmarge von Sicherungsderivaten für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (9) 56
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung (676) 3.560
Sonstige zahlungswirksame Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit und Anpassung zahlungsunwirksamer Transaktionen - -
Mittelzufluss/-(abfluss) aus der Finanzierungstätigkeit (7.011) 3.919
Mittelzufluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar (j) 30.556 23.196
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 8.861 7.634
Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit (10.665) (2.124)
Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit (7.011) 3.919
Mittelzufluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0
Auswirkung der Änderung der Konsolidierungsmethode und Umgliederungen in zur Veräußerung gehalten(k) (943) (4.025)
Nettoauswirkung von Wechselkursänderungen und Umgliederung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 471 1.956
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember (j) 21.269 30.556

(a) Umfasst Auf-/Abgelder und damit verbundene Abschreibungen, Abschreibungen von Immobilien, die als Finanzinvestition und als vom Eigentümer selbstgenutzte Immobilien direkt gehalten werden.

(b) Umfasst Wertminderungsaufwand und Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen erfasst wurden.

(c) Umfasst die Auswirkung von Rückversicherung und Änderung der Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.

(d) Umfasst in erster Linie Änderungen der Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen, für risikobehaftete oder zweifelhafte Forderungen und Änderungen des Wertminderungsaufwands für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.

(e) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabler Rentenzahlungen (Variable Annuities).

(f) Umfasst damit verbundene Derivate.

(g) Umfasst direkt oder von konsolidierten Anlagefonds sowie nicht konsolidierten Anlagefonds gehaltene Eigenkapitalinstrumente.

(h) Umfasst Verkäufe/Erwerbe von Vermögenswerte zur Deckung von Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird

(i) Umfasst die zahlungswirksame Auswirkung der Zinsmarge im Zusammenhang mit Sicherungsderivaten für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel.

(j) Abzüglich Kontokorrentkredite.

(k) Zum 31. Dezember 2019 enthalten die Beträge die auf die AXA Bank Belgium, AXA Life Europe und das verbleibende Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz entfallenden Vermögenswerte, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war. Die Klassifizierung des Portfolios von AXA Wealth Management (HK) Limited als zur Veräußerung gehalten wurde aufgehoben.

Zum 31. Dezember 2018 enthielten die Beträge die auf das Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz, auf AXA Life Europe und auf das Portfolio von AXA Wealth Management (HK) Limited entfallenden Vermögenswerte, deren Veräußerungsprozess zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden in Anhang 12 dargestellt.

5.6. Konzernanhang

Anhang 1. Rechnungslegungsgrundsätze

1.1. Allgemeine Informationen

AXA SA, eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (Société Anonyme) (das „Unternehmen“ und zusammen mit ihren konsolidierten Tochterunternehmen „AXA“ oder die „Gruppe“), ist das Mutterunternehmen (Holdinggesellschaft) eines internationalen Finanzdienstleistungskonzerns, der sich auf finanzielle Absicherung konzentriert. AXA ist hauptsächlich in Europa, Nord- und Südamerika, Asien und Afrika tätig. Die Liste der im Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses von AXA enthaltenen wichtigsten Geschäftseinheiten befindet sich in Anhang 2 des Konzernabschlusses.

AXA ist an der Euronext Paris Compartment A notiert.

Der vorliegende Konzernabschluss, einschließlich sämtlicher Anhänge, wurde vom Board of Directors am 13. März 2020 festgestellt.

1.2. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

Die Konzernabschlüsse von AXA werden jeweils zum 31. Dezember aufgestellt.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Auslegungen durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die von der Europäischen Union vor dem Bilanzstichtag übernommen wurden und ab dem 1. Januar 2019 zwingend anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzern wendet die „Carve-out“-Option, die eine Nichtanwendung sämtlicher Rechnungslegungsgrundsätze für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 zulässt, nicht an.

Am 1. Januar 2019 angenommene IFRS-Anforderungen

IFRS 16 - Leasingverhältnisse

IFRS 16 „Leasingverhältnisse“, veröffentlicht am 13. Januar 2016, legt die Grundsätze für die Erfassung, Bemessung, Darstellung und Angabe von Leasingverhältnissen für beide Parteien eines Vertrags, d. h. den Kunden („Leasingnehmer“) und den Lieferanten („Leasinggeber“), fest. Gemäß dem vorherigen Standard IAS 17 musste ein Leasingnehmer seine Leasingverhältnisse als Operating-Leasing-Verhältnisse oder Finanzierungsleasingverhältnisse einstufen. Die Leasingverhältnisse der Gruppe waren vorwiegend als Operating-Leasing-Verhältnisse eingestuft, was bedeutet, dass die Leasingzahlungen als Aufwand erfasst wurden und außerbilanzielle Verpflichtungen ausgewiesen wurden. Nach IFRS 16 muss ein Leasingnehmer (i) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverhältnisse erfassen und (ii) die Abschreibung von Leasinggegenständen getrennt von den Zinsen auf die Leasingverbindlichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen. Der Leasinggeber klassifiziert und bilanziert seine Leasingverhältnisse weiterhin als (i) Operating-Leasing-Verhältnisse mit Erfassung des zugrunde liegenden Basiswerts oder als (ii) Finanzierungsleasingverhältnisse durch Ausbuchung des zugrunde liegenden Basiswerts und Erfassung einer Nettoinvestition, ähnlich den vorherigen Anforderungen von IAS 17. Der kumulierte Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 umfasste insgesamt 68 Mio. Euro und wurde als negative Anpassung der Eröffnungsbilanz der einbehaltenen Gewinne zum 1. Januar 2019 erfasst. Die Vergleichsdaten werden nicht angepasst.

Innerhalb der Gruppe wirkt sich der neue Standard hauptsächlich auf Mietverträge für Büroräume aus. Durch die Anwendung stiegen zum 1. Januar 2019 die Vermögenswerte um 2,3 Mrd. Euro und die Verbindlichkeiten um 2,4 Mrd. Euro. Die Differenz im Vergleich zur Höhe der Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 (2,6 Mrd. Euro) ergibt sich vor allem durch den Abzinsungseffekt, da die Leasingverbindlichkeiten als Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen bemessen werden. Zum Übergangszeitpunkt liegen die Abzinsungssätze für auf Euro lautende Leasingverhältnisse in Abhängigkeit von ihrer Laufzeit zwischen -0,20 % und 2,009 %.

Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Leasingverbindlichkeiten und die Leasingvermögenswerte (das sogenannte „Nutzungsrecht“) 1,6 Mrd. Euro bzw. 1,4 Mrd. Euro. Der Rückgang im Vergleich zum 1. Januar 2019 ist hauptsächlich auf die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. („EQH“) zurückzuführen. Gemäß der Wahlmöglichkeit im Rahmen des Standards werden Leasingzahlungen in Verbindung mit kurzfristigen Leasingverhältnissen (d. h., Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten) und geringwertigen Vermögenswerten direkt als Aufwand erfasst.

Im Dezember 2019 veröffentlichte das IFRIC (IFRS Interpretations Committee) einen Beschluss zur Bestimmung der Laufzeit bestimmter Leasingverträge, insbesondere Verträgen mit unbestimmter Laufzeit oder Verträgen, die für eine erste Laufzeit geschlossen werden und stillschweigend verlängert werden können. Das IFRIC stellte klar, dass ein Unternehmen bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit alle wirtschaftlichen Aspekte des Vertrags berücksichtigen muss und die Analyse nicht auf Zahlungen für die Beendigung des Leasingvertrags beschränken darf. Innerhalb der Gruppe betrifft dieser Beschluss hauptsächlich Leasingverträge für Immobilien in Frankreich, sogenannte „Baux 3-6-9“, d. h. Mietverträge, die alle drei Jahre gekündigt werden können. Die Laufzeit dieser Leasingverhältnisse wird analysiert. Die Auswirkungen dieses Beschlusses werden im Jahr 2020 erfasst, es wird jedoch nicht erwartet, dass sie wesentlich sein werden.

IFRIC 23 - Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung

IFRIC 23 „Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung“ wurde am 7. Juni 2017 veröffentlicht und stellt klar, wie die ertragsteuerliche Behandlung erfolgen soll, wenn nicht eindeutig ist, ob die Steuerbehörde die steuerliche Behandlung in der Steuererklärung anerkennt. Der kumulierte Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRIC 23 umfasste insgesamt 111 Mio. Euro und wurde als negative Anpassung der Eröffnungsbilanz der einbehaltenen Gewinne zum 1. Januar 2019 erfasst. Zudem sieht IFRIC 23 vor, dass eine unsicherere Steuerposition als tatsächliche und latente Steuern ausgewiesen wird. Zum 1. Januar 2019 wurde die unsichere Steuerposition (862 Mio. Euro) von den Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten in die tatsächlichen und latenten Steuern umgegliedert. Zum 31. Dezember 2019 belief sich die unsichere Steuerposition auf 385 Mio. Euro. Die Veränderung gegenüber dem 1. Januar 2019 ist hauptsächlich auf die Dekonsolidierung von EQH zurückzuführen.

Änderungen an IAS 39, IFRS 9 und IFRS 7 im Zusammenhang mit Phase 1 der IBOR-Reform

Mit Phase 1 der IBOR-Reform verbundene Änderungen an IAS 39, IFRS 9 und IFRS 7 „Vorübergehende Ausnahmen von der Anwendung spezieller Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften“ wurden im September 2019 herausgegeben und am 15. Januar 2020 von der Europäischen Union übernommen. Sie gelten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2020, eine frühere Anwendung zum 31. Dezember 2019 ist jedoch möglich.

Die Änderungen sehen vorübergehende Ausnahmen von der Anwendung spezieller Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften für Sicherungsbeziehungen vor, die von der IBOR-Reform unmittelbar betroffen sind, und führen entsprechende Offenlegungsvorschriften ein. Die Ausnahmeregelungen bewirken, dass die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Zuge der IBOR-Reform nicht allgemein eingestellt wird. Allerdings sollten unwirksame Sicherungsgeschäfte gemäß IAS 39 sowie IFRS 9 weiterhin in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden.

Die wichtigsten Ausnahmeregelungen der Änderungen betreffen die folgenden Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften:

- Die Risikokomponenten von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts bleiben eindeutig identifizierbar.

- Bei der Absicherung von Zahlungsströmen gelten weiterhin Anforderungen einer „hohen Wahrscheinlichkeit“.

- Die Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen wird aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

- Prospektive Beurteilungen (wirtschaftliche Beziehung oder Einschätzung als in hohem Maße wirksam) und ein retrospektiver Effektivitätstest gemäß IAS 39 werden vorgenommen.

AXA hat sich für die vorzeitige Anwendung der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 zum 31. Dezember 2019 für Sicherungsbeziehungen entschieden, die von der IBOR-Reform unmittelbar betroffen sind und als Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts oder Absicherungen von Zahlungsströmen eingestuft sind, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die prospektiven Beurteilungen und eine hohe Wahrscheinlichkeit angesichts der mit der Umstellung auf die neuen Zinssätze verbundenen Unsicherheit weiterhin erfüllt werden. Die vorzeitige Anwendung der Änderungen hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe zum 31. Dezember 2019.

Bei den im Rahmen der vorstehend genannten Absicherungen verwendeten derivativen Instrumenten handelt es sich um Zins- und Fremdwährungsderivate wie Zinsswaps, Forward-Zinsswaps, Anleihe- und Devisentermingeschäfte und Währungsswaps.

Die hauptsächlich für diese Absicherungen genutzten Benchmarks sind EURIBOR, LIBOR USD, LIBOR GBP, LIBOR JPY, HIBOR HKD und LIBOR CHF.

Die Nennwerte der von der IBOR-Reform betroffenen derivativen Instrumente (d. h. Zins- und Währungsderivate im Zusammenhang mit Sicherungsbeziehungen zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts und Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen nach IAS 39) sind in Anhang 20.2 angegeben.

Im Jahr 2020 beginnt Phase 2 des IBOR-Projektes des IASB, in der hilfreiche Informationen über die Auswirkungen der Umstellung auf alternative Referenzsätze auf die Abschlüsse von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden sollen. Zudem sollen die Ersteller von Abschlüssen bei der Anwendung der Anforderungen der IFRS-Standards während der IBOR-Reform unterstützt werden. AXA hat ein konzernweites Projekt in die Wege geleitet, das alle von der IBOR-Reform betroffenen Bereiche abdeckt.

Sonstige Änderungen und Interpretation

Die Anwendung der nachstehenden Änderungen zum 1. Januar 2019 hatte keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

Änderungen Veröffentlichungsdatum Thema
IAS 28 - Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 12. Oktober 2017 Klarstellung, dass ein Unternehmen IFRS 9 (IAS 39 für Versicherer, die sich für die Verschiebung der verpflichtenden Anwendung von IFRS 9 entschieden haben - „Deferral Approach“) auf langfristige Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, bei denen die Equity-Methode nicht angewendet wird, die aber im Wesentlichen Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Joint Venture sind (langfristige Anteile).
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017 12. Dezember 2017 Sammlung von Änderungen an den IFRS als Reaktion auf Themen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.
IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer Ergänzung, Kürzung oder Abgeltung von Versorgungsplänen 7. Februar 2018 Die Änderungen präzisieren die Bilanzierung, wenn eine Planergänzung, -kürzung oder -abgeltung eintritt. Wenn eine Planergänzung, -kürzung oder -abgeltung eintritt, werden der laufende Dienstzeitaufwand und das Zinsergebnis für die Zeit nach der Neubewertung unter Verwendung der für die Neubewertung verwendeten Annahmen ermittelt. Änderungen präzisieren auch die Auswirkungen einer Planergänzung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Wertobergrenze des Vermögenswertes.

Veröffentlichte, aber noch nicht in Kraft getretene Standards und Änderungen

IFRS 17 - Versicherungsverträge

IFRS 17 „Versicherungsverträge“, veröffentlicht am 18. Mai 2017, legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und den Ausweis von Versicherungsverträgen fest und ersetzt IFRS 4 - Versicherungsverträge. Der neue Standard gilt für ausgegebene Versicherungsverträge, für alle Rückversicherungsverträge und für Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung, sofern das Unternehmen auch Versicherungsverträge ausgibt. Er erfordert die Trennung der folgenden Komponenten von den Versicherungsverträgen: (i) eingebettete Derivate, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, (ii) unterschiedliche Anlagekomponenten und (iii) unterschiedliche Leistungsverpflichtungen zur Bereitstellung von Nichtversicherungsgütern und -dienstleistungen. Diese Komponenten sind in Übereinstimmung mit den entsprechenden Standards gesondert zu bilanzieren.

Der Standard definiert das Aggregationsniveau für die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen und die damit verbundene Profitabilität. In der Tat verlangt IFRS 17 die Identifizierung von Portfolios von Versicherungsverträgen, die Verträge umfassen, die ähnlichen Risiken unterliegen und gemeinsam verwaltet werden. Danach wird jedes Portfolio von Versicherungsverträgen in drei Gruppen eingeteilt:

- eine Gruppe von belastenden Verträgen bei Zugang

- eine Gruppe von Verträgen, bei denen keine signifikante Wahrscheinlichkeit bei Zugang gegeben ist, dass diese belastend werden

- eine Gruppe, welche die verbleibenden Verträge eines Portfolios umfasst

Zudem sollen Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgegeben wurden, nicht gemeinsam in eine Gruppe von Versicherungsverträgen aufgenommen werden.

IFRS 17 verlangt ein aktuelles Bewertungsmodell, wobei das allgemeine Modell auf den folgenden „Bausteinen“ basiert:

- Erfüllungswerte (Fulfilment Cash Flows, FCF), die Folgendes umfassen:

-- Wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme

-- Anpassung, die den Zeitwert des Geldes (d. h. Abzinsung) und die finanziellen Risiken, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind, widerspiegelt

-- Risikobedingte Anpassung für das nicht-finanzielle Risiko

- Vertraglichen Servicemarge (Contractual Service Margin, CSM)

Die CSM stellt den noch nicht realisierten Gewinn einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar, den ein Unternehmen bei Bereitstellung der zugesicherten Leistungen in der Zukunft erfasst. Die CSM kann bei Vertragsabschluss nicht negativ sein; ein negativer Nettobetrag der Erfüllungswerte bei Vertragsabschluss wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei der Folgebewertung ergibt sich der Buchwert einer Gruppe von Versicherungsverträgen zum Ende einer Berichtsperiode als Summe aus:

- der Verbindlichkeit für zukünftigen Versicherungsschutz bestehend aus den FCF, die sich auf zukünftige Leistungen beziehen, und der CSM der Gruppe zu diesem Zeitpunkt und

- der Verbindlichkeit für eingetretene Schäden, welche als die FCF bewertet werden, die sich auf vergangene Leistungen beziehen und der Gruppe zu diesem Zeitpunkt zugeordnet wurden.

Die CSM wird nachträglich um Änderungen der Zahlungsströme im Zusammenhang mit zukünftigen Dienstleistungen angepasst. Jedoch kann sie nicht negativ sein, sodass negative Änderungen der zukünftigen Zahlungsströme, die größer sind als die verbleibende CSM, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Darüber hinaus werden die Zinsen auf die CSM zu den bei der erstmaligen Erfassung eines Vertrags festgelegten Zinssätzen (d. h. dem Diskontsatz, der bei Vertragsbeginn zur Bestimmung des Barwerts der geschätzten Cashflows verwendet wird) aufgezinst. Darüber hinaus wird die CSM auf Basis von Deckungseinheiten erfolgswirksam aufgelöst, die die Höhe der erbrachten Leistungen und die erwartete Deckungsdauer der verbleibenden Verträge in der Gruppe widerspiegeln.

Der Variable Fee Approach (VFA) ist ein verbindliches Modell für die Messung von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung (auch als „Verträge mit direkter Überschussbeteiligung“) bezeichnet. Ein Vertrag hat eine direkte Überschussbeteiligung, wenn er alle drei folgenden Voraussetzungen erfüllt:

- Die Vertragsbedingungen sehen vor, dass der Versicherungsnehmer an einem Anteil an einem klar definierten Pool von Grundgeschäften beteiligt ist.

- Das Unternehmen erwartet, dem Versicherungsnehmer einen Betrag zu zahlen, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der Grundgeschäfte entspricht.

- Das Unternehmen erwartet, dass ein wesentlicher Teil der an den Versicherungsnehmer zu zahlenden Beträge von der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der Grundgeschäfte abhängt.

Die Beurteilung, ob der Vertrag diese Kriterien erfüllt, erfolgt bei Vertragsabschluss und wird nicht erneut überprüft, es sei denn, es kommt zu wesentlichen Vertragsänderungen.

Bei diesen Verträgen wird die CSM um (i) Änderungen der variablen Gebühr (Anteil des Unternehmens an der Änderung des Wertes der Grundgeschäfte, der dem Ertrag des Versicherers entspricht), (ii) den Zeitwert des Geldes und (iii) den Effekt von Änderungen der finanziellen Risiken, die nicht aus den Grundgeschäften (wie Optionen und Garantien) resultieren, angepasst.

Darüber hinaus ist ein vereinfachter Premium Allocation Approach (PAA) für die Bewertung der Verbindlichkeit für die Restdeckung zulässig, wenn er eine Bewertung liefert, die sich nicht wesentlich vom allgemeinen Modell unterscheidet oder wenn der Deckungszeitraum ein Jahr oder weniger beträgt. Beim PAA entspricht die Verbindlichkeit für die Restdeckung den bei der erstmaligen Erfassung erhaltenen Prämien abzüglich der Anschaffungskosten und Beträge, die zum Abschlussstichtag bereits als versicherungstechnischer Umsatz erfasst wurden. Für die Bewertung der eingetretenen Schäden gilt jedoch weiterhin das allgemeine Modell.

Im Hinblick auf die Darstellung sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge nach einem der folgenden Ansätze zu untergliedern:

- ein versicherungstechnisches Ergebnis, bestehend aus dem versicherungstechnischen Umsatz (entspricht den während des Zeitraums erbrachten Versicherungsleistungen) sowie den versicherungstechnischen Aufwendungen (d. h. Schadenaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Versicherungsleistungen), und

- versicherungstechnische Finanzerträge und -aufwendungen.

Anfang März 2020 schlug der Stab des IASB vor, das Inkrafttreten von IFRS 17 auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Der Stab schlug zudem vor, die Frist der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 für berechtigte Versicherer (siehe unten) auf Geschäftsjahre zu verlängern, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Dies würde bedeuten, dass berechtigte Versicherer beide Standards erstmals gleichzeitig anwenden könnten.

Diese Vorschläge müssen noch vom IASB genehmigt werden und sollten durch Änderungsanträge bestätigt werden.

Der Standard ist retrospektiv anzuwenden, es sei denn, dies ist nicht durchführbar. In diesem Fall sind zwei Optionen möglich:

- Nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz: Basierend auf angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand zur Verfügung stehen, werden bestimmte Änderungen der Anforderungen in dem Umfang vorgenommen, in dem ihre vollständige retrospektive Anwendung nicht möglich ist, jedoch mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für die retrospektive Anwendung zu erzielen.

- Nach dem Fair-Value-Ansatz: Der CSM wird als positive Differenz zwischen dem gemäß IFRS 13 ermittelten Fair Value und dem Erfüllungswert ermittelt (eine negative Differenz würde zum Übergangszeitpunkt in den Gewinnrücklagen erfasst werden).

Der Standard wurde von der Europäischen Union noch nicht übernommen. Die Umsetzung von IFRS 17 und die Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe sind im Gange.

IFRS 9 - Finanzinstrumente

IFRS 9 „Finanzinstrumente“, veröffentlicht am 24. Juli 2014, hat IAS 39 ersetzt. Der neue Standard befasst sich mit folgenden Themen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten:

- Einstufung und Bemessung: IFRS 9 nutzt eine einheitliche Vorgehensweise zur Bestimmung, ob ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis oder aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn i) der Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und ii) die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten Cashflows erzeugen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI“). Wird i) der Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und zum Verkauf zu halten, und ii) sind die vertraglichen Cashflows ausschließlich für Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestimmt, wird der finanzielle Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet und eventuelle realisierte Gewinne oder Verluste werden nach dem Verkauf in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Vermögenswerte, die keiner dieser Kategorien entsprechen, werden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Darüber hinaus kann ein Unternehmen beim erstmaligen Ansatz die Option zur Designation eines finanziellen Vermögenswerts als aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten nutzen, wenn dies eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder wesentlich vermindert. In Bezug auf Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, kann sich ein Unternehmen auch für das unwiderrufliche Wahlrecht entscheiden, im Rahmen der Folgebewertung die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieses Eigenkapitalinstruments (einschließlich realisierter Gewinne und Verluste) im sonstigen Ergebnis darzustellen. Dividenden sind ergebniswirksam zu erfassen. Ferner ist im Falle von finanziellen Verbindlichkeiten, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, der Betrag der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der dieser finanziellen Verbindlichkeit zuzuordnen ist, im sonstigen Ergebnis zu erfassen, es sei denn, die Erfassung der Auswirkungen von Änderungen des Kreditausfallrisikos der Verbindlichkeit im sonstigen Ergebnis würde eine Rechnungslegungsanomalie in der Gewinn- und Verlustrechnung hervorrufen oder vergrößern.

- Wertminderung: Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 spiegelt erwartete Verluste aus Kreditausfällen wider, im Gegensatz zu eingetretenen Kreditausfällen nach IAS 39. Nach der Vorgehensweise laut IFRS 9 ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Kreditereignis eingetreten sein muss, bevor ein Kreditausfall erfasst wird. Stattdessen bilanziert ein Unternehmen stets die erwarteten Kreditausfälle und etwaige Änderungen dieser erwarteten Kreditausfälle. Der Betrag der erwarteten Kreditausfälle wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um Änderungen des Kreditausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz Rechnung zu tragen.

- Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: IFRS 9 führt neue Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ein, die die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften besser an das Risikomanagement angleichen. Die Anforderungen legen eine stärker auf Grundsätzen basierende Herangehensweise an das allgemeine Modell der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften fest. Die neuen Anforderungen gelten für die gesamte Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, mit Ausnahme von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts gegen das Zinsänderungsrisiko (üblicherweise als „Fair-Value-Makro-Hedging“ bezeichnet). Auf diese kann ein Unternehmen die aktuellen Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 weiter anwenden. Diese Ausnahme wurde in erster Linie zugelassen, da das IASB das Makro-Hedge-Accounting als eigenes Projekt angeht.

Die Umsetzung von IFRS 9 und die Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe in Verbindung mit IFRS 17 sind im Gange.

Das veröffentliche Datum des Inkrafttretens von IFRS 9 ist der 1. Januar 2018.

Änderungen an IFRS 4 „Versicherungsverträge“: Die Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ mit IFRS 4 „Versicherungsverträge“, veröffentlicht am 12. September 2016, ändert den bestehenden IFRS 4 jedoch dahingehend, dass es Unternehmen, die Versicherungsverträge im Rahmen von IFRS 4 abschließen, gestattet ist, bestimmte Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 abzumildern, bevor der neue Standard des IASB für Versicherungsverträge (IFRS 17) in Kraft tritt. Die Änderungen haben zwei alternative Optionen eingeführt:

(1) Anwendung einer temporären Befreiung von der Umsetzung von IFRS 9 entweder (i) bis zum Datum des Inkrafttretens von IFRS 17 oder (ii) bis zu Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, je nachdem, welches Datum früher eintritt. Während der Aufschubfrist sind zusätzliche Angaben zu finanziellen Vermögenswerten erforderlich. Diese Option steht nur Unternehmen zur Verfügung, deren Aktivitäten vorwiegend mit dem Versicherungswesen verbunden sind und die IFRS 9 noch nicht angewandt haben.

(2) Übernahme von IFRS 9, aber in Bezug auf designierte finanzielle Vermögenswerte Beseitigung der Auswirkungen bestimmter Rechnungslegungsanomalien, die vor der Umsetzung von IFRS 17 auftreten können, aus der Gewinn- und Verlustrechnung. In der Zwischenzeit sind zusätzliche Angaben erforderlich.

Die Gruppe hat festgestellt, dass sie Anspruch auf die Option der temporären Befreiung (1) hat. Die Feststellung der Anspruchsberechtigung basiert auf einer Analyse des Prozentsatzes des gesamten konsolidierten Buchwerts der mit der Versicherungstätigkeit verbundenen Verbindlichkeiten im Verhältnis zum gesamten konsolidierten Buchwert sämtlicher Verbindlichkeiten, der darauf schließen lässt, dass die Tätigkeit von AXA überwiegend mit dem Versicherungswesen verbunden ist. Tatsächlich macht der zum 31. Dezember 2015 ermittelte Betrag der Versicherungsverbindlichkeiten mehr als 90 % ihres gesamten konsolidierten Buchwerts sämtlicher Verbindlichkeiten aus. Demzufolge hat die Gruppe beschlossen, die Umsetzung von IFRS 9 bis zum Datum des Inkrafttretens des neuen Standards für Versicherungsverträge aufzuschieben, wie vorstehend im Rahmen des IASB-Vorschlags erwähnt. Die Änderungen, die eine temporäre Befreiung zulassen, gelten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Angaben zu finanziellen Vermögenswerten, die während der Aufschubzeit erforderlich sind, sind im Konzernabschluss enthalten.

Wie vorstehend angeführt, beschließt das IASB auf Empfehlung seines Stabes möglicherweise eine Verlängerung der Frist für die vorübergehende Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, sodass berechtigte Versicherer IFRS 9 und IFRS 17 gleichzeitig übernehmen können.

Darüber hinaus ändern die Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung“, am 12. Oktober 2017 veröffentlicht und von der Europäischen Union übernommen, die ursprünglichen IFRS 9 hinsichtlich der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten mit Vorfälligkeitsregelungen, die zu einer negativen Ausgleichszahlung führen können.

Sonstige Änderungen und Interpretation

Die folgenden Änderungen und Interpretationen haben voraussichtlich keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

Änderungen und Interpretation Veröffentlichungsdatum Gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen Thema
Konzeptionelles Rahmenkonzept 29. März 2018 1. Januar 2020* Das überarbeitete Rahmenkonzept umfasst Folgendes:
- Ein neues Kapitel zur Messmethode
- Leitlinien für die Berichterstattung über die finanzielle Leistungsfähigkeit
- Verbesserte Definitionen eines Vermögenswertes und einer Verbindlichkeit sowie Leitlinien, die diese Definitionen unterstützen
- Klarstellungen in wichtigen Bereichen wie z. B. der Rolle von Verantwortungsübernahme, Sorgfalt und Bewertungsunsicherheit in der Finanzberichterstattung
IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse Definition eines Geschäftsbetriebs 22. Oktober 2018 1. Januar 2020* Änderungen:
- Ein Unternehmen muss eine Eingabe (Input) und einen Prozess beinhalten
- Eingrenzung der Definition eines Geschäftsbetriebs
- Hinzufügung einer optionalen Konzentrierungsprüfung, die eine vereinfachte Beurteilung ermöglicht, ob ein erworbener Satz von Aktivitäten und Vermögenswerten kein Geschäftsbetrieb ist
IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Änderungen an Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ Definition von „wesentlich“ 31. Oktober 2018 1. Januar 2020* Die Änderungen präzisieren die Definition von „wesentlich“ und ihre Anwendung, indem sie in die Definition die Klarstellungen aufnehmen, die bisher in anderen IFRS-Standards enthalten waren.

* Eine frühere Anwendung ist zulässig (vorbehaltlich bestimmter Bedingungen in einigen Fällen), wurde von der Gruppe jedoch nicht gewählt.

Aufstellung von Jahresabschlüssen

Die Aufstellung von Jahresabschlüssen nach IFRS verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen. Sie verlangt bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Gruppe ein gewisses Maß an Ermessensentscheidungen. Die wichtigsten betroffenen Bilanzpositionen sind Geschäfts- oder Firmenwert (insbesondere Wertminderungstests, wie in Absatz 1.7.1 erläutert), bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene immaterielle Vermögenswerte, der Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts, abgegrenzte Abschlusskosten und Ähnliches, bestimmte zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Vermögenswerte, latente Steueransprüche, Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft, leistungsorientierte Pensionszusagen und Salden im Zusammenhang mit anteilsbasierter Vergütung. Die nachstehend ausgeführten Grundsätze geben die für diese Posten herangezogenen Bewertungsmethoden an. Diese Methoden, einschließlich der Schlüsselannahmen, falls erforderlich, werden im Anhang im Zusammenhang mit den betreffenden Aktiv- und Passivposten erläutert, wenn dies sinnvoll und nützlich ist.

Wie von IAS 1 empfohlen, werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Regel in der Bilanz in aufsteigender Reihenfolge nach Liquidität eingestuft, was für Finanzinstitute geeigneter ist als eine Einstufung nach kurzfristigen und langfristigen Posten. Wie bei Versicherungsgesellschaften üblich werden Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Verwendungszweck erfasst.

Sämtliche Beträge in der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und im Konzernanhang werden in Millionen Euro angegeben.

1.3. Konsolidierung

1.3.1. Konsolidierungskreis

Von AXA beherrschte Unternehmen gelten als Tochterunternehmen. Sie werden ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung auf AXA übergeht, voll konsolidiert. Nach IFRS 10 beherrscht AXA ein Beteiligungsunternehmen, wenn sie aufgrund ihres Engagements bei dem Unternehmen variablen wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch ihre Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Nur substanzielle Rechte (d. h., der Inhaber muss die praktische Möglichkeit haben, das Recht auszuüben) und Rechte, bei denen es sich nicht um Schutzrechte handelt, werden berücksichtigt. Die Bestimmungsmacht von AXA ohne Stimmrechtsmehrheit an einem Beteiligungsunternehmen kann insbesondere basieren auf Folgendem:

- der Beteiligungsquote in Bezug auf die anderen Investoren,

- potenziellen Stimmrechten,

- einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Investor und anderen Stimmrechtsinhabern,

- Rechten aus anderen vertraglichen Vereinbarungen oder

- einer Kombination dieser Indikatoren.

Nach IFRS 11 sind Unternehmen, die von AXA gemeinsam mit einem oder mehreren Dritten beherrscht werden, Gemeinschaftsunternehmen und werden nach der Equity-Methode bilanziert.

Unternehmen, auf welche AXA einen maßgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach IAS 28 wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn AXA direkt oder indirekt 20 % oder mehr der Stimmrechte hält. Ein maßgeblicher Einfluss kann auch durch eine Vereinbarung mit anderen Anteilseignern ausgeübt werden.

Bei der Equity-Methode wird der Anteil von AXA an den Gewinnen oder Verlusten von Beteiligungen nach der Anschaffung ergebniswirksam erfasst, während ihr Anteil an den Veränderungen der Rücklagen nach der Anschaffung unter den „Sonstigen Rücklagen“ ausgewiesen wird.

Anlagefonds und Immobiliengesellschaften werden entweder voll konsolidiert oder nach der Equity-Methode bilanziert, je nachdem welche Bedingungen von IFRS 10, IFRS 11 und IAS 28, wie vorstehend erläutert, sie erfüllen. Von Asset-Managern erhaltene Gebühren werden bei der Bewertung des Exposures gegenüber der Variabilität der wirtschaftlichen Erfolge ebenfalls berücksichtigt. Bei voll konsolidierten Anlagefonds werden Minderheitsanteile zum beizulegenden Zeitwert erfasst und in der Bilanz als Verbindlichkeiten ausgewiesen, wenn die Instrumente des Unternehmens vom Inhaber jederzeit zum beizulegenden Zeitwert zurückgenommen werden können. Anlagefonds, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden in der Bilanz unter der Überschrift „Finanzinvestitionen“ ausgewiesen.

Einige von AXA beherrschte, gemeinschaftlich kontrollierte oder maßgeblich beeinflusste Unternehmen sind nicht im Konsolidierungskreis eingeschlossen, da sie für den Konzernabschluss der Gruppe nicht wesentlich sind. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Anlagefonds.

1.3.2. Unternehmenszusammenschlüsse und nachfolgende Änderungen der Beteiligungsquote der Gruppe

Gemäß der nach IFRS 1 „Erstmalige Anwendung von IFRS“ zugelassenen Option wurden Unternehmenszusammenschlüsse vor 2004 nicht in Bezug auf die zu diesem Zeitpunkt geltenden französischen Rechnungslegungsgrundsätze angepasst.

Bewertung erworbener Vermögenswerte und übernommener Verbindlichkeiten neu erworbener Tochterunternehmen und Eventualverbindlichkeiten

Bei ihrer erstmaligen Konsolidierung werden sämtliche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten (es sei denn, sie stellen keine aktuellen Verpflichtungen dar) des erworbenen Unternehmens mit ihrem beizulegenden Zeitwert geschätzt. Gemäß einer nach IFRS 4 zugelassenen Ausnahmeregelung werden Schulden im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen oder Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen jedoch mit ihrem Buchwert vor dem Erwerbszeitpunkt erfasst, insofern diese Bemessungsgrundlage mit den Rechnungslegungsgrundsätzen von AXA übereinstimmt. Der beizulegende Zeitwert von erworbenem Bestandsgeschäft im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen wird als Vermögenswert angesetzt, der dem Barwert der geschätzten künftigen Gewinne, die aus dem erworbenen Bestandsgeschäft zum Erwerbszeitpunkt hervorgehen, entspricht (auch als Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts oder VBI bezeichnet, der die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert der Schulden widerspiegelt). Der Barwert der künftigen Gewinne berücksichtigt die Kapitalkosten und wird anhand versicherungsmathematischer Annahmen basierend auf Prognosen, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen werden, aber auch anhand eines Abzinsungssatzes, der einen Risikoaufschlag beinhaltet, geschätzt.

Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen können die nach IFRS 4 zugelassene Ausnahmeregelung in Phase 1 des oben erläuterten Versicherungsprojekts des IASB nicht in Anspruch nehmen, wonach der beizulegende Zeitwert der übernommenen Schulden durch die Erfassung eines Vermögenswertes verbucht wird, der dem Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts entspricht. Schulden im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen werden direkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Gemäß IAS 39 darf der beizulegende Zeitwert dieser Verträge den Rückkaufwert nicht unterschreiten, wenn sie kurzfristig abrufbar sind.

Andere identifizierbare immaterielle Vermögenswerte, wie der Wert von Kundenbeziehungen, sollten erfasst werden. Der immaterielle Vermögenswert der Kundenbeziehungen stellt den Wert der künftigen Zahlungsströme dar, die aus Vertragsverlängerungen und Verbundgeschäften mit neuen Produkten an Kunden erwartet werden, die zum Erwerbszeitpunkt bekannt und identifiziert sind. Diese Prognosen umfassen Annahmen bezüglich Forderungen, Aufwendungen und Finanzerträgen oder sie können auf der Grundlage des Neugeschäftswerts geschätzt werden. Im Einklang mit den vor der Übernahme der IFRS geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen, die nach der Übernahme von IFRS 4 weiter angewandt werden können, können künftige Aufschläge im Zusammenhang mit erworbenem Geschäft unter dem Posten „Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts“ erfasst werden.

Ist es möglich, diese sonstigen immateriellen Vermögenswerte getrennt zu schätzen, können sie auch unter Berücksichtigung der erworbenen Marketingressourcen bewertet werden, die es gestatten, diese künftigen Zahlungsströme zu generieren. Die Art der erfassten immateriellen Vermögenswerte stimmt mit den Bewertungsmethoden, die beim Kauf des erworbenen Unternehmens angewandt wurden, überein.

Bei einem Unternehmenszusammenschluss sind in den Restrukturierungsrückstellungen, die in der Bilanz des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt erfasst sind, nur Restrukturierungskosten enthalten, die verlässlich bewertet werden können und einer bestehenden Verbindlichkeit des erworbenen Unternehmens vor dem Erwerbszeitpunkt entsprechen.

Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung ist mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dieser berechnet sich, indem die von der Gruppe übertragenen Vermögenswerte, die Schulden, die die Gruppe von den früheren Eigentümer des erworbenen Unternehmens übernommen hat, und die von der Gruppe ausgegebenen Eigenkapitalanteile zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet und diese beizulegenden Zeitwerte addiert werden.

Die Gegenleistung umfasst etwaige bedingte Bestandteile (Anpassung der Gegenleistung in Abhängigkeit von einem oder mehreren Ereignissen). Bei der Schätzung der bedingten Bestandteile wird auf die Verwendung von Annahmen geachtet, die mit den für die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, wie beispielsweise VBI, herangezogenen Annahmen übereinstimmen. Bei Unternehmenszusammenschlüssen, die vor dem 1. Januar 2009 stattgefunden haben, waren sämtliche bedingten Bestandteile in den Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses enthalten, insofern die Anpassung wahrscheinlich war und verlässlich bewertet werden konnte. Treten die künftigen Ereignisse nicht ein oder muss die Schätzung revidiert werden, so sind die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses entsprechend anzupassen, unter Berücksichtigung der Auswirkung eines zusätzlichen Geschäfts- oder Firmenwerts und/oder Anpassungen der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei Unternehmenszusammenschlüssen, die am oder nach dem 1. Januar 2009 stattgefunden haben, werden Änderungen der Schätzung der bedingten Bestandteile zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem anschließend tatsächlich gezahlten Betrag ergebniswirksam erfasst.

Unmittelbare Transaktionskosten im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss werden nach Anfall ergebniswirksam erfasst.

Bei sukzessiven Unternehmenserwerben werden von der Gruppe zuvor gehaltene Minderheitsanteile mit dem beizulegende Zeitwert bewertet und die daraus resultierende Anpassung wird ergebniswirksam erfasst. Ändert ein zusätzlicher Erwerb das Beherrschungsverhältnis von maßgeblichem Einfluss oder gemeinschaftlicher Kontrolle in Beherrschung, werden bereits bestehende Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen mit ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet und ergebniswirksam erfasst (was in der Folge zu einem neuen Geschäfts- oder Firmenwert führt).

Entsprechend einer für jeden Erwerb getroffenen Entscheidung kann jeder Minderheitsanteil mit seinem beizulegenden Zeitwert oder seiner anteiligen Beteiligung am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet werden.

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mit dem Betrag bewertet, um den (i) die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag etwaiger Minderheitsanteile am erworbenen Unternehmen und, wenn es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss handelt, dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert des zuvor von der Gruppe gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen den (ii) Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden übersteigt.

Der aus dem Erwerb einer wirtschaftlich selbständigen ausländischen Einheit hervorgehende Geschäfts- oder Firmenwert wird in der lokalen Währung der erworbenen Einheit erfasst und zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Sind die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs niedriger als der Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden, wird die Differenz unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert kann innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden, wenn neue Informationen zur Fertigstellung der erstmaligen Bilanzierung verfügbar werden. In diesem Fall sind die Vergleichsinformationen so darzustellen, als wäre die erstmalige Bilanzierung zum Erwerbszeitpunkt fertiggestellt worden.

Erfüllt ein latenter Steueranspruch, der ursprünglich als uneinbringlich betrachtet wurde, nach Ablauf der Frist von zwölf Monaten die Ansatzkriterien, wird der entsprechende Steuervorteil in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ohne eine entsprechende Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwerts erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird den zahlungsmittelgenerierende Einheiten zugeordnet, die (i) den erworbenen Unternehmen oder Geschäftsportfolios gemäß ihrer voraussichtlichen Profitabilität und (ii) den bereits der AXA Gruppe angehörenden Geschäftseinheiten, die Nutzen aus den Synergien der erworbenen Aktivitäten ziehen werden, entsprechen. Diese Zuordnung von Geschäfts- oder Firmenwert wird sowohl für die Segmentberichterstattung als auch für Wertminderungstests verwendet.

Erwerb und Veräusserung von Minderheitsanteilen an einem beherrschten Tochterunternehmen

Erwerbs- und Veräußerungstransaktionen von Minderheitsanteilen an einem beherrschten Tochterunternehmen, die das Beherrschungsverhältnis nicht ändern, werden (einschließlich der direkten Anschaffungskosten) erfolgsneutral erfasst.

Im Falle eines Verlustes der Beherrschung über das Tochterunternehmen wird ein etwaiger Gewinn oder Verlust ergebniswirksam erfasst. Behält die Gruppe eine Beteiligung an der Geschäftseinheit, wird sie mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und ein etwaiger Gewinn oder Verlust wird ergebniswirksam erfasst.

Verkaufsoption für Minderheitsanteile

Wird die Beherrschung eines Tochterunternehmens erworben, kann den Minderheitsaktionären eine Verkaufsoption eingeräumt werden. Die Erfassung der kündbaren Instrumente als Verbindlichkeit hängt jedoch von den vertraglichen Verpflichtungen ab.

Umfasst der Vertrag eine vom Optionsinhaber ausübbare unbedingte Verpflichtung, wird sie als Verbindlichkeit erfasst. Da die Gegenbuchung für diese Verbindlichkeit von den aktuellen IFRS nicht spezifiziert wird, wendet die Gruppe folgende Methode an: (i) Umgliederung von Minderheitsanteilen vom Eigenkapital in Verbindlichkeiten, (ii) Neubewertung dieser Verbindlichkeit mit dem Barwert des Optionspreises und (iii) Erfassung der Differenz entweder als Erhöhung des Geschäfts- oder Firmenwerts für vor dem 1. Januar 2009 bestehende Verkaufsoptionen oder als Verminderung des Eigenkapitals (Konzernanteil) für eine Verkaufsoption, die nach dem 1. Januar 2009 eingeräumt wurde, insofern kein sofortiger Übergang von Risiken und Nutzen stattfindet. Desgleichen werden nachfolgende Änderungen der Verbindlichkeit mit dem Geschäfts- oder Firmenwert von Verkaufsoptionen, die vor dem 1. Januar 2009 bestanden, und Verkaufsoptionen, die nach diesem Zeitpunkt eingeräumt wurden, mit dem Eigenkapital (Konzernanteil) verrechnet.

Konzerninterne Geschäftsvorfälle

Konzerninterne Geschäftsvorfälle, einschließlich interner Dividenden, Verbindlichkeiten/Forderungen und Gewinne/Verluste aus konzerninternen Geschäftsvorfällen, werden wie folgt eliminiert:

- vollständig bei beherrschten Tochterunternehmen und

- entsprechend der Beteiligungsquote von AXA bei Geschäftseinheiten, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden.

Geschäftsvorfälle zwischen konsolidierten Gesellschaften werden immer eliminiert und haben somit keinen Einfluss auf den Jahresüberschuss. Im Falle eines Verlusts wird jedoch ein Wertminderungstest durchgeführt, um zu beurteilen, ob eine Wertminderung des zugrunde liegenden Postens zu erfassen ist.

Im Falle eines internen Verkaufs eines Vermögenswerts, den die Gruppe nicht langfristig zu halten beabsichtigt, werden latente Steuern angesetzt und die auf den realisierten Gewinn oder Verlust errechneten Steuern werden eliminiert. Die aus diesem Geschäftsvorfall resultierende Auswirkung der eventuellen Überschussbeteiligung der Versicherten auf die Gewinn- und Verlustrechnung wird ebenfalls eliminiert und in der Bilanz wird ein Aktiv- oder Passivposten für latente Ansprüche oder Verbindlichkeiten für Überschussbeteiligung der Versicherten ausgewiesen.

Darüber hinaus sollte die Übertragung konsolidierter Anteile zwischen zwei konsolidierten Tochterunternehmen mit unterschiedlichen Beteiligungsquoten keinen Einfluss auf den Gruppenjahresüberschuss haben. Die einzige Ausnahme wären im Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall erfasste diesbezügliche Steuern und Überschussbeteiligung der Versicherten, die im Konzernabschluss ausgewiesen werden. Diese Übertragungen wirken sich auch auf das Eigenkapital der Gruppe aus (mit einer Gegenbuchung unter den Minderheitsanteilen). Diese Auswirkung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige Änderungen“ ausgewiesen.

1.4. Umrechnung von Fremdwährungen in Jahresabschlüssen und bei Geschäftsvorfällen

Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt, der die Darstellungswährung der Gruppe ist.

Die Ergebnisse und die Finanzlage sämtlicher Geschäftseinheiten der Gruppe, die über eine funktionale Währung (d. h. die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Geschäftseinheit tätig ist) verfügen, bei der es sich nicht um die Darstellungswährung der Gruppe handelt, werden wie folgt umgerechnet:

- Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Geschäftseinheiten in einer funktionalen Währung, bei der es sich nicht um den Euro handelt, werden mit dem Wechselkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

- Umsatzerlöse und Aufwendungen werden mit den durchschnittlichen Wechselkursen während der Periode umgerechnet.

- Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen sind als separater Bestandteil des Eigenkapitals (Umrechnungsdifferenzen) anzusetzen.

Auf lokaler Ebene der Geschäftseinheit werden Fremdwährungsgeschäfte anhand der zum jeweiligen Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls vorherrschenden Wechselkurse in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Währungsrechnung, die aus der Abwicklung derartiger Geschäftsvorfälle und aus der Umrechnung von auf Fremdwährungen lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Stichtagskursen hervorgehen, werden ergebniswirksam erfasst, außer im Falle einer Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, wie in Absatz 1.10 erläutert.

Wie in Absatz 1.3.2 ausgeführt, wird der aus dem Erwerb einer wirtschaftlich selbständigen ausländischen Einheit hervorgehende Geschäfts- oder Firmenwert in der lokalen Währung der erworbenen Einheit erfasst und zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen, die aus der Umrechnung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, Ausleihungen und sonstigen Währungsinstrumenten, die die Bedingungen für die Bilanzierung einer derartigen Investition als Sicherungsgeschäft erfüllen, hervorgehen, werden im Eigenkapital unter Umrechnungsdifferenzen erfasst und in die Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des realisierten Veräußerungsgewinns oder -verlusts der abgesicherten Nettoinvestition umgegliedert.

Währungsumrechnungsdifferenzen, die aus zur Veräußerung verfügbaren monetären Finanzinvestitionen hervorgehen, werden bezüglich des Anteils, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht, periodengerecht ertrags- oder aufwandswirksam erfasst. Die restlichen Umrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit Änderungen des beilegenden Zeitwerts werden ergebnisneutral erfasst. Das Gleiche gilt für nicht monetäre Posten wie Aktienwerte.

Was den kumulierten Betrag von Umrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit veräußerten Geschäftsbetrieben anbelangt, wendet die Gruppe die schrittweise Konsolidierungsmethode (IFRIC 16) an.

1.5. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13, wie nachstehend erläutert, auf alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an, bei denen ein anderer IFRS die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts oder Angaben über die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts im Anhang vorschreibt oder zulässt. Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit der Gruppe betreffen die nachstehenden Grundsätze die meisten Vermögenswerte der Gruppe.

1.5.1. Aktiver Markt: Notierter Preis

Die beizulegenden Zeitwerte von an aktiven Märkten gehandelten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden, soweit verfügbar, anhand notierter Marktpreise ermittelt. Ein Instrument gilt als an einem aktiven Markt notiert, wenn notierte Preise an einer Börse, von einem Händler, Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen zwischen einem vertragswilligen Verkäufer und einem vertragswilligen Käufer wie unter voneinander unabhängigen Geschäftspartnern darstellen. Bei Finanzinstrumenten, die an aktiven Märkten gehandelt werden, stellen die von externen Preisberechnungsservices bezogenen Notierungen Konsenspreise dar, d. h. unter Anwendung ähnlicher Modelle und Eingangsparameter ermittelte Preise, die zu einer sehr geringen Streuung führen.

Die Beträge des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert vollständig unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt ermittelt wird, werden im Konzernanhang als Stufe 1 angegeben.

1.5.2. Gegensatz zwischen aktiven und inaktiven Märkten - Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument wird als an einem aktiven Markt notiert betrachtet, wenn:

- Angebote, die einen Konsens darstellen, regelmäßig von externen Preisanbietern mit begrenzter Streuung bereitgestellt werden und

- die Preise leicht verfügbar sind.

Liquidität kann als die Möglichkeit definiert werden, den Vermögenswert im normalen Geschäftsgang innerhalb eines bestimmten begrenzten Zeitraums zu ungefähr dem Preis zu verkaufen oder zu veräußern, mit dem die Investition bewertet wird. Die Liquidität der Schuldinstrumente wird anhand eines Ansatzes mit mehreren Kriterien bewertet, darunter die Anzahl der verfügbaren Notierungen, der Ort der Ausgabe und die Entwicklung der Verbreiterung der Geld-Brief-Spannen.

Ein Finanzinstrument wird nicht als an einem aktiven Markt notiert betrachtet:

- wenn Transaktionspreise als inhärentes Merkmal des Instruments schwer beobachtbar sind,

- wenn es zu einer erheblichen Verringerung des Volumens oder des Ausmaßes an Marktaktivität kommt,

- im Falle von wesentlicher Illiquidität,

- falls die beobachtbaren Preise aufgrund verzerrter Marktbedingungen nicht als dem beizulegenden Zeitwert entsprechend gelten können.

Die Merkmale für inaktive Märkte können daher in ihrer Art sehr unterschiedlich, dem Instrument inhärent oder ein Anzeichen für eine Änderung der auf bestimmten Märkten vorherrschenden Bedingungen sein.

1.5.3. An einem aktiven Markt nicht notierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die beizulegenden Zeitwerte von nicht an einem aktiven Markt gehandelten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden geschätzt anhand:

- externer und unabhängiger Preisberechnungsservices oder

- Bewertungsverfahren.

Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierende beizulegende Zeitwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, werden im Konzernanhang als Stufe 2 ausgewiesen. Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende beizulegende Zeitwerte werden im Konzernanhang als Stufe 3 ausgewiesen.

- Nicht aktiver Markt: Nutzung von externen Preisberechnungsservices.

Im Falle von nicht konsolidierten Kapitalanlagen in Fonds oder Börsenmakler kann es sich bei den externen Preisberechnungsservices um Fondsmanager handeln. Im Rahmen des Möglichen holt die Gruppe Notierungen von externen Preisberechnungsservices als Eingangsparameter für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ein. Die erhaltenen Preise können enge Cluster oder gestreute Notierungen bilden, die dann Bewertungsmethoden unterzogen werden. Die Streuung der erhaltenen Notierungen kann ein Hinweis auf die große Bandbreite der Annahmen sein, die von externen Preisberechnungsservices aufgrund der begrenzten Anzahl von zu beobachtenden Transaktionen angewandt werden, oder das Vorhandensein von notleidenden Transaktionen widerspiegeln. Darüber hinaus haben viele Finanzinstitute angesichts der aktuellen Marktbedingungen seit der Finanzkrise und der anhaltenden vollständigen Inaktivität einiger Märkte seit diesem Zeitpunkt ihre Aktivitäten im Bereich „Strukturierte Anlagegeschäfte“ eingestellt und sind nicht mehr in der Lage, sinnvolle Notierungen zu liefern.

- Kein aktiver Markt: Nutzung von Bewertungsverfahren.

Die Zielsetzung von Bewertungsverfahren ist es, den Preis zu ermitteln, zu dem eine gewöhnliche Transaktion zwischen Marktteilnehmern (ein vertragswilliger Käufer und ein vertragswilliger Verkäufer) am Bewertungsstichtag stattfinden würde. Die Bewertungsverfahren umfassen Folgendes:

-- Marktansatz: Abwägung kürzlicher Preise und anderer relevanter Informationen, die bei Markttransaktionen mit im Wesentlichen ähnlichen Vermögenswerten oder Schulden erzielt werden

-- Kapitalwertmethode: Nutzung der Analyse von abgezinsten Cashflows (Discounted Cashflow Analysis), Optionspreismodellen und anderen Barwertmethoden zur Umwandlung künftiger Beträge in einen einzigen aktuellen (d. h. abgezinsten) Betrag

-- Kostenmethode: Abwägung der Beträge, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich wären, um die Leistungskapazität eines Vermögenswerts zu schaffen oder zu ersetzen

Bewertungsverfahren sind naturgemäß subjektiv und die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten erfordert ein erhebliches Urteilsvermögen. Sie umfassen kürzliche Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern bei ähnlichen Vermögenswerten, falls verfügbar, die für den beizulegenden Zeitwert repräsentativ sind, und beinhalten verschiedene Annahmen bezüglich des zugrunde liegenden Preises, Ertragskurven, Korrelationen, Volatilität, Ausfallquoten und sonstiger Faktoren. Die Bewertung nicht notierter Eigenkapitalinstrumente basiert auf Stichproben anhand unterschiedlicher Methoden, wie Discounted-Cashflow-Methoden, Multiplen für Kurs-Gewinn-Verhältnisse, angepasste Nettoinventarwerte, unter Berücksichtigung kürzlicher Geschäftsvorfälle mit im Wesentlichen identischen Instrumenten, die zwischen unabhängigen, sachverständigen und vertragswilligen Parteien abgeschlossen wurden. Die Nutzung von Bewertungsverfahren und Annahmen könnte zu unterschiedlichen Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts führen. Die Bewertungen werden jedoch in der Regel anhand allgemein anerkannter Modelle (Discounted-Cashflow-Methode, Black & Scholes-Methode etc.) basierend auf notierten Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder Basiswerte (Index, Renditeaufschläge etc.) durchgeführt, wenn derartige unmittelbar beobachtbare Daten zur Verfügung stehen.

Die Bewertungen werden um das Liquiditäts- und Kreditrisiko bereinigt. Bewertungsverfahren können angewandt werden, wenn Transaktionspreise als inhärentes Merkmal des Marktes nur in geringem Maße beobachtbar sind, wenn die von externen Preisberechnungsdienstleistern zur Verfügung gestellten Notierungen zu stark gestreut sind oder wenn die Marktbedingungen derartig verzerrt sind, dass beobachtete Daten nicht verwendet werden können und erhebliche Anpassungen erfordern. Interne Mark-to-Model-Bewertungen sind daher für bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die naturgemäß kaum gehandelt werden, oder außergewöhnliche Prozesse, die aufgrund spezifischer Marktbedingungen umgesetzt wurden, marktüblich.

- Nutzung von Bewertungsverfahren auf verzerrten Märkten.

Die Verzerrung bestimmter Märkte ist an verschiedenen Faktoren zu erkennen, darunter beispielsweise: eine sehr große Verbreiterung der Geld-Brief-Spannen, die hilfreiche Indikatoren sein können, um zu erkennen, ob Marktteilnehmer zur Durchführung von Transaktionen bereit sind; eine breite Streuung der Preise einer kleinen Anzahl aktueller Transaktionen; Preisschwankungen im Zeitverlauf oder zwischen Marktteilnehmern; das Fehlen von Sekundärmärkten; das Verschwinden von Primärmärkten; die Schließung spezieller Bereiche in Finanzinstituten; notleidende und erzwungene Transaktionen, die durch einen starken Liquiditätsbedarf oder andere schwierige finanzielle Bedingungen motiviert sind, die die Notwendigkeit einer sofortigen Veräußerung von Vermögenswerten ohne ausreichende Zeit zur Vermarktung der zu verkaufenden Vermögenswerte implizieren; und umfangreiche Massenverkäufe, um aus solchen Märkten um jeden Preis auszusteigen, was Nebenabreden beinhalten kann (z. B. wonach der Verkäufer einem Käufer eine Finanzierung für einen Verkauf bereitstellt).

In solchen Fällen nutzt die Gruppe Bewertungsmethoden, einschließlich beobachtbarer Daten, wenn dies möglich und zweckmäßig ist, die, falls erforderlich, angepasst werden, um zu einer bestmöglichen Schätzung des beizulegenden Zeitwerts zu gelangen, einschließlich geeigneter Risikoaufschläge, oder entwickelt ein Bewertungsmodell basierend auf nicht beobachtbaren Daten, die Schätzungen der Annahmen darstellen, die vertragswillige Marktteilnehmer heranziehen würden, wenn Preise nicht aktuell, maßgeblich oder ohne unzumutbare Kosten und Anstrengungen verfügbar sind. Auf inaktiven Märkten können Transaktionen Eingangsparameter bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts darstellen, würden jedoch wahrscheinlich nicht als ausschlaggebend betrachtet. Nicht beobachtbare Daten können unter Umständen geeigneter sein als beobachtbare Eingangsparameter.

1.6. Segmentberichterstattung

Die Segmentanalyse im Geschäftsbericht und im Jahresabschluss von AXA spiegelt die Geschäftssegmente wider. Sie basiert auf sechs Regionen (Frankreich, Europa, Asien, AXA XL, Vereinigte Staaten und International). Das siebte Segment umfasst die transversalen Einheiten und das Corporate Center sowie sonstige zentrale Holdinggesellschaften.

1.7. Immaterielle Vermögenswerte

1.7.1. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Beim Geschäfts- oder Firmenwert wird von einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgegangen, er wird daher nicht planmäßig abgeschrieben, jedoch regelmäßigen Wertminderungstests unterzogen. Wertminderungstests werden mindestens jährlich durchgeführt. Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sind nicht aufholbar.

AXA führt einen Wertminderungstest des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch und wendet dabei Parameter wie Marktindikatoren, den Marktwert von Vermögenswerten, den Marktwert von Verbindlichkeiten und den zukünftigen Betriebsgewinn an, die auf Basis operativer und wirtschaftlicher Annahmen hergeleitet werden, um wesentliche negative Veränderungen festzustellen, die zu einer mangelnden Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts führen könnten. Innerhalb jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird gemäß IAS 36 ein Vergleich zwischen dem Nettobuchwert und dem erzielbaren Betrag (entspricht dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert) durchgeführt. Der Nutzungswert umfasst das Nettovermögen und den Wert der voraussichtlichen zukünftigen Erträge aus dem Bestands- und Neugeschäft. Für das Segment Life & Savings wird der Wert der voraussichtlichen zukünftigen Erträge anhand von Modellen des eingebetteten Werts oder ähnlichen Berechnungen für andere Aktivitäten geschätzt. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten basiert auf dem beizulegenden Zeitwert nach IFRS 13, wie in Absatz 1.5 erläutert.

Ein Wertminderungsaufwand ist dann, und nur dann, für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit zu erfassen, wenn der erzielbare Betrag der Einheit oder Gruppe von Einheiten geringer ist als der Buchwert der Einheit oder der Gruppe von Einheiten.

Der Fair-Value-Ansatz basiert auf risikoneutralen Bewertungsmethoden, die folgende Faktoren berücksichtigen:

- Aktueller Nettoinventarwert der Anteilseigner zuzüglich der künftigen Profitabilität des Bestandsgeschäfts:

-- Der aktuelle Nettoinventarwert der Anteilseigner wird angepasst, um Differenzen zwischen der Basis der beim Bestandsgeschäft verwendeten Cashflow-Prognosen und den IFRS Rechnung zu tragen.

-- Die Profitabilität des Bestandsgeschäfts wird mit Hilfe der Methode des eingebetteten Werts bestimmt, bei der es sich um einen branchenüblichen und spezifischen Bewertungsansatz handelt, der mit dem Verfahrensgrundsatz der abgezinsten Erträge übereinstimmt, da der Wert des Bestandsgeschäfts sich aus dem abgezinsten Wert der künftigen Erträge der bestehenden Portfolios ergibt. Die Gruppe nutzt jedoch sowohl marktkonsistente risikoneutrale Herangehensweisen, die sich an den Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts orientieren, als auch klassische, auf abgezinsten Cashflows basierende Prognosen.

- Profitabilität des künftigen Neugeschäfts:

-- Der Wert des zukünftigen Neugeschäfts wird entweder auf der Grundlage von Multiplen eines standardisierten Jahresbeitrags aus dem Neugeschäft (Barwert der prognostizieren künftigen ausschüttbaren Gewinne aus Vertragsabschlüssen während eines Jahres) oder einer Prognose der voraussichtlichen künftigen jährlichen Erträge, wenn Multiplen nicht geeignet sind, errechnet. Die Bestimmung der künftigen Erträge aus dem Neugeschäft stützt sich auf operative und wirtschaftliche Annahmen, die jeweils den Anforderungen der verschiedenen regulatorischen Rahmenkonzepte entsprechen.

Der erzielbare Betrag des Segments Life & Savings wird zunächst auf einer risikofreien Basis (Basistest) bewertet und dann auf der Basis aussagekräftiger Anlageannahmen, die für einen klassischen eingebetteten Wertansatz geeignet sind, wenn der für den Basistest bestimmte erzielbare Betrag niedriger als der Buchwert ist.

Der Nutzungswertansatz beruht auf Cashflow-Prognosen, basierend auf vom Management von AXA gebilligten Geschäftsplänen, die einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abdecken, sowie einem risikobereinigten Abzinsungssatz. Über diesen Zeitraum hinausgehende Cashflows werden mit einer konstanten Wachstumsrate und einem Restwert extrapoliert.

1.7.2. Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts (VBI)

Der Wert der erworbenen Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erfasst wird (siehe Absatz 1.32), wird abgeschrieben, wenn während der Lebensdauer des Vertragsportfolios Gewinne anfallen. In Verbindung mit dem Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten (siehe Absatz 1.14.2) ist das VBI Gegenstand eines jährlichen Werthaltigkeitstests auf der Grundlage aktueller Erfahrungen und voraussichtlicher Änderungen der wichtigsten Annahmen.

1.7.3. Abgegrenzte Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, DAC) im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen - Ansprüche auf künftige Kapitalanlagegebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (Deferred Origination Costs, DOC) bezeichnet, im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen

Die zusätzlichen direkten Kosten für den Erwerb eines Portfolios von Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Abschluss und der Initiierung von Versicherungsverträgen in einem Portfolio, werden durch Erfassung eines Vermögenswerts abgegrenzt (abgegrenzte Abschlusskosten - Deferred Acquisition Costs, DAC). Im Segment Property & Casualty werden DAC über die Laufzeiten der Policen abgeschrieben, je nach verdienter Prämie. Im Segment Life & Savings wird der Vermögenswert basierend auf den geschätzten Bruttogewinnen abgeschrieben, die während der Laufzeit der Verträge anfallen. Dieser Vermögenswert wird auf Werthaltigkeit getestet und etwaige Beträge über den künftigen geschätzten Bruttogewinnen werden aufwandswirksam erfasst. DAC werden ferner dem Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten (siehe Absatz 1.14.2) unterzogen.

Bei Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen wird ein ähnlicher Vermögenswert erfasst, d. h. Ansprüche auf künftige Kapitalanlagegebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (DOC) bezeichnet (siehe Anhang 7), aber beschränkt auf zusätzliche Kosten, die direkt der Erbringung von Kapitalanlagedienstleistungen zuzuordnen sind. Dieser Vermögenswert wird unter Berücksichtigung von Prognosen der während der Lebensdauer der Verträge eingenommenen Gebühren abgeschrieben. Die Abschreibung der DOC wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, um veränderten Annahmen und Erfahrungen Rechnung zu tragen. Dieser Vermögenswert wird ebenfalls auf Werthaltigkeit getestet.

DAC und DOC werden vor Abzug von Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte ausgewiesen. Diese Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte werden separat als Verbindlichkeiten erfasst und über die Vertragslaufzeit unter Anwendung der gleichen Abschreibungsmethode, die für DAC und DOC herangezogen wird, abgeschrieben.

1.7.4. Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze

Bei Vertragsabschluss eingenommene Erlöse zur Abdeckung künftiger Dienstleistungen werden abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung anhand der gleichen Abschreibungsmethode erfasst, die für abgegrenzten Abschlusskosten herangezogen wird.

1.7.5. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte umfassen für interne Zwecke entwickelte Software, deren direkte Kosten aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben werden.

Sie umfassen auch immaterielle Vermögenswerte in Form von Kundenbeziehungen sowie Vertriebsvereinbarungen, die infolge von Unternehmenszusammenschlüssen erfasst wurden. Verfügen diese Vermögenswerte über eine begrenzte Nutzungsdauer, werden sie über ihre geschätzte Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. In allen Fällen werden sie Wertminderungstests unterzogen, und zwar Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer an jedem Bilanzstichtag und alle anderen Vermögenswerte mindestens jährlich. Im Falle eines erheblichen Wertverlusts wird ein Wertminderungsaufwand verbucht, der der Differenz zwischen dem Wert in der Bilanz und dem höheren der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht.

1.8. Investitionen der Versicherungs-, Bank- und sonstigen Betriebe

Die Investitionen umfassen Investitionen in Immobilien und Finanzinstrumente, einschließlich Eigenkapitalinstrumente, Schuldinstrumente und Darlehen.

1.8.1. Immobilienanlagen

Immobilienanlagen (mit Ausnahme von Immobilienanlagen, die teilweise oder ganz zur Deckung von Verbindlichkeiten bestimmt sind, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird), werden zu Anschaffungskosten erfasst. Die Bestandteile der Immobilien werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, unter Berücksichtigung ihres Restwerts, wenn dieser verlässlich geschätzt werden kann.

Im Falle eines nicht realisierten Verlusts von mehr als 15 % wird ein Wertminderungsaufwand für die Differenz zwischen dem Nettobuchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts basierend auf einem unabhängigen Gutachten angesetzt. Darüber hinaus wird auf der Ebene jeder berichterstattenden Einheit, wenn der kumulierte Betrag der nicht realisierten Verluste unter 15 % (ohne Verrechnung mit nicht realisierten Gewinnen) mehr als 10 % der kumulierten Nettoanschaffungskosten der Immobilienwerte darstellt, Zeile für Zeile ein zusätzlicher Wertminderungsaufwand verbucht, bis die Schwelle von 10 % erreicht ist.

Steigt das Wertgutachten in einer der folgenden Perioden auf mindestens 15 % über den Nettobuchwert, wird der zuvor erfasste Wertminderungsaufwand in Höhe der Differenz zwischen i) dem Nettobuchwert und ii) dem niedrigeren Wert aus dem Wertgutachten und den fortgeführten Anschaffungskosten (vor Wertminderung) aufgeholt.

Immobilienanlagen, die ganz oder teilweise zur Deckung von Verbindlichkeiten bestimmt sind, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und Änderungen ergebniswirksam erfasst.

1.8.2. Einstufung von Finanzinstrumenten

Abhängig von der Absicht und der Fähigkeit, das Anlagevermögen zu halten, werden Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien eingestuft:

- Bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden

- Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte und Vermögenswerte, die als zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und deren Änderungen ergebniswirksam erfasst werden

- Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte, die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden und deren Änderungen ergebnisneutral erfasst werden

- Kredite und Forderungen (einschließlich einiger Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind), die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.

Bei Vertragsabschluss wird die Option zur Designation von Finanzinvestitionen und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert mit ergebniswirksamer Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von der Gruppe hauptsächlich für die folgenden Finanzinstrumente angewandt:

- Finanzinvestitionen, wenn die Wahl der Fair-Value-Option es der Gruppe ermöglicht, Rechnungslegungsanomalien aufzulösen, und insbesondere:

-- Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird,

-- in Absicherungsstrategien, die von der Gruppe aus wirtschaftlichen Gründen festgelegt wurden, enthaltene Vermögenswerte, die jedoch die Voraussetzungen für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Sinne von IAS 39 nicht erfüllen,

-- von strukturierten Anleihefonds (hauptsächlich Collateralized Debt Obligations), die von der Gruppe kontrolliert und konsolidiert werden, gehaltene Schuldtitel.

- Portfolios verwalteter Finanzinvestitionen, deren Profitabilität auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts bewertet wird: insbesondere Wertpapiere, die von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden, die gemäß der Richtlinie zum Risikomanagement der Gruppe („Satelliten-Anlageportfolio“, Definition siehe unten) verwaltet werden.

In der Praxis werden Vermögenswerte, die über konsolidierte Anlagefonds gehalten werden, wie folgt eingestuft:

- entweder als Vermögenswerte der „Kern-Anlagefonds“, die Vermögenswerte zur Deckung von Verbindlichkeiten umfassen, die aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen hervorgehen und gemäß der Asset-Liability-Management-Strategie von AXA verwaltet werden, oder

- als Vermögenswerte der „Satelliten-Anlageportfolios“, die die strategische Allokation von Vermögenswerten basierend auf einem dynamischen Asset Management, das nach der Maximierung der Renditen strebt, widerspiegeln.

Die von den „Kern-Anlagefonds“ gehaltenen zugrunde liegenden Finanzinstrumente werden als zur Veräußerung verfügbar eingestuft und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebnisneutral erfasst, es sei denn, sie sind Bestandteil einer geeigneten Sicherungsbeziehung, oder im weiteren Sinne, wenn die Inanspruchnahme der Fair-Value-Option Rechnungslegungsanomalien verringert. Wie oben ausgeführt, werden die von „Satelliten-Anlagefonds“ gehaltenen Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebnisneutral erfasst.

Als zur Veräußerung verfügbar designierte Vermögenswerte, zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte, Kapitalanlagen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert sind, sowie sämtliche Derivate werden mit dem beizulegenden Zeitwert, d. h. dem Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen getauscht werden könnte, bewertet. Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an.

Kredite, die nicht nach der Fair-Value-Option designiert sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Wertminderung von Finanzinstrumenten

AXA bewertet zu jedem Bilanzstichtag, ob ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von Finanzinvestitionen, der bzw. die zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet wird oder als „zur Veräußerung verfügbar“ designiert ist, wertgemindert werden sollte. Ein finanzieller Vermögenswert oder einer Gruppe von Finanzinvestitionen sollte wertgemindert werden, wenn ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung infolge eines oder mehrerer Ereignisse vorliegt und dieses Ereignis eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows der Vermögenswerte hat.

Bei Schuldinstrumenten, die als „bis zur Endfälligkeit gehalten“ oder als „zur Veräußerung verfügbar“ eingestuft sind, wird ein Wertminderungsaufwand, der entweder auf den anhand des anfänglichen Effektivzinssatzes abgezinsten künftigen Zahlungsströmen oder dem beizulegenden Zeitwert basiert, ergebniswirksam erfasst, wenn die künftigen Zahlungsströme aufgrund eines Kreditereignisses im Zusammenhang mit dem Emittenten des Instruments möglicherweise nicht vollständig erzielbar sind. Die Herabstufung des Bonitätsratings eines Unternehmens ist für sich genommen kein Hinweis auf eine Wertminderung. Besteht das Kreditrisiko nicht mehr oder hat es sich verbessert, kann der Wertminderungsaufwand aufgeholt werden. Der Betrag der Aufholung wird ebenfalls ergebniswirksam erfasst.

Bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, wird eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwerts unter seinen Buchwert als Hinweis auf eine mögliche Wertminderung betrachtet, wie beispielsweise Eigenkapitalinstrumente, die über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger (vor dem Bilanzstichtag) nicht realisierte Verluste oder nicht realisierte Verluste aufweisen, die 20 % des Nettobuchwerts zum Bilanzstichtag übersteigen. Wenn ein derartiger Hinweis für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte existiert, wird der kumulierte Verlust - gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich eines für diesen finanziellen Vermögenswert bereits erfassten Wertminderungsaufwands - aus dem Eigenkapital ausgebucht und ein Wertminderungsaufwand wird ergebniswirksam erfasst. Ein ergebniswirksam erfasster Wertminderungsaufwand für Eigenkapitalinstrumente kann nicht ergebniswirksam aufgeholt werden, bis der Vermögenswert verkauft oder ausgebucht wird.

Wertminderungstests von zur Veräußerung verfügbaren Krediten basieren auf dem Barwert der voraussichtlichen künftigen Zahlungsströme, die mit dem Effektivzinssatz des Kredits (bis auf den beobachtbaren Marktpreis des Kredits) abgezinst werden, oder dem beizulegenden Zeitwert der Sicherheit.

Bei Finanzinvestitionen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, einschließlich Kredite und Vermögenswerte, die als „bis zur Endfälligkeit gehalten“ eingestuft sind, oder Vermögenswerten, die als „Kredite und Forderungen“ designiert sind, wird der Wertminderungstest zunächst auf der Ebene des Vermögenswerts durchgeführt. Anschließend wird ein umfassenderer Test für Gruppen von Vermögenswerten mit ähnlichem Risikoprofil durchgeführt.

Die Methoden zur Berechnung des Nettobuchwerts der verkauften Vermögenswerte (Durchschnittskosten, First-in-First-out etc.) hängen von den lokalen ALM-Strategien (Assets and Liabilities Management) ab, da diese Strategien festgelegt wurden, um spezielle Verpflichtungen gegenüber den Versicherten zu berücksichtigen. Diese Methoden können innerhalb der Gruppe abweichen, vorausgesetzt, sie werden auf jeder Unternehmensebene durchgängig angewandt.

1.8.3. Rückkaufvereinbarungen und Wertpapierleihe

Die Gruppe ist Vertragspartner bei Rückkaufsvereinbarungen und Wertpapierverleihgeschäften, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden, vorbehaltlich einer gleichzeitigen Vereinbarung über den Rückkauf dieser finanziellen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis. Da im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit den finanziellen Vermögenswerten verbunden sind, bei der Gruppe verbleiben, bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus. Die Verkaufserlöse werden gesondert ausgewiesen. Zinsaufwendungen aus Rückkaufsvereinbarungen oder Wertpapierleihen werden über die Laufzeit der Vereinbarungen erfasst.

Zudem geht die Gruppe Total Return-Swaps ein, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden. Gemäß der entsprechenden Vereinbarung fließen Zahlungsströme aus den zugrunde liegenden Vermögenswerten im Austausch gegen eine feste Zahlung an die Gruppe zurück unter Berücksichtigung aller Erhöhungen oder Kürzungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte. Dadurch verbleiben im Wesentlichen alle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten bei der Gruppe. Dementsprechend bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus.

Die Gruppe ist ferner Vertragspartner bei Wertpapierleihgeschäften, im Rahmen derer finanzielle Vermögenswerte von einer Gegenpartei erworben werden, vorbehaltlich einer gleichzeitigen Vereinbarung über die Rückgabe dieser finanziellen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis. Verbleiben im Wesentlichen alle Chancen und Risiken der Wertpapiere während der gesamten Laufzeit der Transaktion bei der Gegenpartei, werden die betreffenden Wertpapiere nicht als finanzielle Vermögenswerte der Gruppe erfasst. Die ausgezahlten Beträge an Zahlungsmitteln werden unter Finanzinvestitionen erfasst, mit Ausnahme von Transaktionen, die aus der Banktätigkeit hervorgehen, die als separate Vermögenswerte angesetzt werden. Zinsaufwendungen aus Wertpapierleihgeschäften werden über die Laufzeit der Vereinbarungen erfasst.

1.9. Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten, die aus Verträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird

Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten, die aus Versicherungs- oder Kapitalanlageverträgen hervorgehen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird, werden in einer separaten Gesamtsumme in der Bilanz dargestellt, sodass sie symmetrisch zu den entsprechenden Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Diese Darstellung wird als für die Nutzer als geeigneter und konsistenter mit der von IAS 1 empfohlenen Liquiditätsverordnung für Finanzinstitute betrachtet, da die Risiken von den Versicherten getragen werden, ungeachtet der Art der Vermögenswerte zur Abdeckung von Verbindlichkeiten (Immobilienanlagen, Schuldinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente etc.). Nähere Angaben zu diesen Vermögenswerten befinden sich im Anhang.

1.10. Derivative Finanzinstrumente

Derivate werden erstmalig mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt und anschließend mit ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Nicht realisierte Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf eine geeignete Sicherungsbeziehung, wie nachstehend erläutert. Die Gruppe designiert bestimmte Derivate entweder als: (i) Absicherung des beizulegenden Zeitwerts der erfassten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder einer festen Verpflichtung (Fair-Value-Absicherung) oder (ii) Absicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretender künftiger Transaktionen (Cashflow-Absicherung) oder (iii) Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe.

Die Gruppe dokumentiert bei Vertragsabschluss die Sicherungsbeziehung sowie ihre diesbezüglichen Risikomanagementziele und -strategien. Die Gruppe dokumentiert ferner die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung, sowohl bei Vertragsabschluss als auch danach, fortlaufend, unter Angabe des tatsächlichen oder erwarteten Grads der Wirksamkeit der bei Sicherungsgeschäften zum Ausgleich von Änderungen der beizulegenden Zeitwerte oder Zahlungsströme von abgesicherten Grundgeschäften verwendeten Derivate.

Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge)

Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für eine Sicherung des beizulegenden Zeitwerts designiert wurden und zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts geeignet sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinsam mit etwaigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der gesicherten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfasst. Der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstruments ist daher ergebniswirksam zu erfassen.

Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge)

Der wirksame Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die für eine Absicherung des Cashflows designiert und geeignet sind, wird ergebnisneutral erfasst. Der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstruments ist im Ergebnis zu erfassen. Der kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital wird in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, wenn sich das abgesicherte Grundgeschäft auf den Gewinn oder Verlust der Berichtsperiode auswirkt (z. B., wenn die abgesicherte künftige Transaktion erfasst wird). Erreicht ein Sicherungsinstrument seinen Fälligkeitstermin oder wird es verkauft oder erfüllt eine Sicherungsbeziehung nicht mehr die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste im Eigenkapital erfolgswirksam erfasst, wenn sich die anfänglich abgesicherte Transaktion letztlich auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt.

Absicherung von Nettoinvestitionen (Net Investment Hedge)

Die Bilanzierung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe ist ähnlich wie die Bilanzierung von Absicherungen von Zahlungsströmen. Der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument, der dem wirksamen Teil der Sicherungsbeziehung zuzuordnen ist, wird ergebnisneutral erfasst; der Gewinn oder Verlust, der dem unwirksamen Teil zuzuordnen ist, wird ergebniswirksam erfasst. Kumulierte Gewinne oder Verluste im Eigenkapital wirken sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung nur bei Veräußerung der ausländischen Geschäftsbetriebe aus.

Derivate, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen

Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aller anderen derivativen Instrumente, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht erfüllen, werden ergebniswirksam erfasst. Aufgrund der Vorgaben von IAS 39 erfüllen nur wenige Sicherungsbeziehungen die oben erläuterten Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der Großteil der von der Gruppe verwendeten Derivate wird jedoch im Hinblick auf eine Absicherung oder beispielsweise die Verwendung derartiger Instrumente als Alternative zur Erlangung von Exposure gegenüber bestimmten Klassen von Vermögenswerten durch „synthetische Positionen“ erworben. Siehe Anhang 20.

Die Gruppe hält Finanzinvestitionen, die auch eingebettete Derivate umfassen. Derartige eingebettete Derivate werden separat erfasst und mit dem beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam ausgewiesen, wenn die Auswirkung als wesentlich erachtet wird.

In der Bilanz werden die Derivate gemeinsam mit den zugrunde liegenden Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, für die sie verwendet werden, dargestellt, ungeachtet dessen, ob diese Derivate die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen.

Der Zweck und die Bedingungen für die Nutzung von Derivaten innerhalb der Gruppe werden in Anhang 20 erläutert.

1.11. Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte/Verbindlichkeiten und Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, die aufgegebene Geschäftsbereiche enthalten

Diese umfassen Vermögenswerte, insbesondere Gebäude und Betriebe, die innerhalb von zwölf Monaten verkauft oder aufgegeben werden sollen. Zur Veräußerung gehaltene Tochterunternehmen verbleiben bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die effektive Beherrschung verliert, im Konsolidierungskreis. Die betroffenen Vermögenswerte und Geschäftsbereiche (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Sie werden in der Bilanz in separaten Aktiv- und Passivposten dargestellt. Die Verbindlichkeiten von zur Veräußerung gehaltenen Tochterunternehmen (ohne Eigenkapital) werden auf der Passivseite der Konzernbilanz separat ausgewiesen, ohne Saldierung mit den Vermögenswerten.

Im Falle einer Aufgabe von Geschäftsbereichen, die entweder eine Geschäftssparte, eine wichtige und unterschiedliche geografische Region darstellen, oder eines Tochterunternehmens, das nur zum Zweck des Wiederverkaufs erworben wurde, wird ihr Beitrag nach Steuern in einem gesonderten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Für Vergleichszwecke gilt das Gleiche für die Darstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen, die sich auf frühere Perioden beziehen, die im Jahresabschluss enthalten sind. Dieser gesonderte Poste umfasst auch den bei der Veräußerung des aufgegebenen Geschäftsbereichs zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung erfassten Gewinn/Verlust.

1.12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel umfassen den Kassenbestand und Sichteinlagen, wohingegen es sich bei den Zahlungsmitteläquivalenten um kurzfristige, hochliquide Anlagen handelt, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und einer niedrigen Volatilität unterliegen.

1.13. Gezeichnetes Kapital und Eigenkapital

1.13.1. Gezeichnetes Kapital

Stammaktien werden als Eigenkapital eingestuft, wenn keine Verpflichtung zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen Vermögenswerten an die Inhaber besteht.

Der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten direkt zuzuordnende zusätzliche Kosten (abzüglich Steuern) werden im Eigenkapital als Verminderung der Erlöse dargestellt.

1.13.2. Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit

Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und diesbezügliche Zinsaufwendungen werden entweder im Eigenkapital (unter „Sonstige Rücklagen“) oder als Verbindlichkeiten eingestuft, abhängig von den Vertragsklauseln, ohne Berücksichtigung der Aussicht auf Rücknahme unter wirtschaftlichen Zwängen (z. B. Step-up-Klauseln oder Erwartungen der Aktionäre).

1.13.3. Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Von der Gruppe ausgegebene Finanzinstrumente mit einer Eigenkapitalkomponente (beispielsweise bestimmte Optionen, die zur Umwandlung des Schuldinstruments in ein Eigenkapitalinstrument des Unternehmens gewährt werden) und einer Schuldkomponente (eine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von Zahlungsmitteln) werden separat auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, wobei die Eigenkapitalkomponente im Eigenkapital der Gruppe (unter „Sonstige Rücklagen“) und die Schuldkomponente unter zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel ausgewiesen wird. Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Rücknahmen oder Refinanzierungen der Eigenkapitalkomponente werden als Änderungen des Eigenkapitals erfasst.

1.13.4. Eigene Aktien

Eigene Aktien und damit direkt verbundene Kosten werden als Verminderung des Konzern-Eigenkapitals erfasst. Werden eigene Aktien anschließend verkauft oder neu ausgegeben, werden etwaige eingenommene Gegenleistungen in das Konzern-Eigenkapital aufgenommen, abzüglich direkt damit verbundener Kosten und steuerlicher Auswirkungen.

Von kontrollierten Anlagefonds gehaltene eigene Aktien, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, werden jedoch nicht vom Eigenkapital abgesetzt, da sämtliche Risiken und Erträge, die aus dem Besitz dieser Aktien hervorgehen, den Versicherten zuzurechnen sind.

1.13.5. Vorzugsaktien

Von der Gruppe ausgegebene Vorzugsaktien werden als Eigenkapital erfasst, wenn keine vertragliche Verpflichtung zur Rückzahlung besteht und keine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von Barmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten besteht.

1.14. Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen

1.14.1. Einstufung von Verträgen

Die Gruppe schließt Verträge ab, die das Versicherungsrisiko oder das Finanzrisiko oder beides übertragen.

Versicherungsverträge, einschließlich angenommener Rückversicherungsverträge, sind Verträge, die mit signifikanten versicherungstechnischen Risiken behaftet sind. Derartige Verträge können auch Finanzrisiken von den Versicherten auf den Versicherer übertragen. Kapitalanlageverträge sind Verträge, die Finanzrisiken ohne signifikantes Versicherungsrisiko beinhalten.

Eine Reihe von Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen enthält ermessensabhängige Überschussbeteiligungen. Diese Merkmale berechtigen den Vertragsinhaber - zusätzlich zum Erhalt der Standardleistungen - zum Erhalt weiterer Leistungen oder Bonuszahlungen:

- die wahrscheinlich einen signifikanten Anteil an den gesamten vertraglichen Leistungen ausmachen,

- deren Betrag oder Fälligkeit vertraglich im Ermessen der Gruppe liegt und

- die vertraglich auf der Erfüllung einer Gruppe von Verträgen, den Anlagerenditen eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte oder dem Ergebnis des Unternehmens, eines Fonds oder einer anderen Einheit basieren, die den Vertrag abschließt.

Bei manchen Versicherungs- oder Kapitalanlageverträgen wird das Finanzrisiko von Versicherten getragen. Hierbei handelt es sich in der Regel um fondsgebundene Verträge.

Die Gruppe stuft ihre Versicherungs- und Kapitalanlageverträge in sechs Kategorien ein:

- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen

- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird

- Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen

- Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen

- Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird. Diese beziehen sich auf fondsgebundene Verträge oder Verträge mit mehreren Fonds, die einen nicht gebundenen Fonds mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen enthalten

- Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird

1.14.2. Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen

Außer in Fällen, in denen IAS 39 gilt, basieren Ansatz und Ausbuchung gemäß IFRS 4 auf den vor der Anwendung der IFRS bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von AXA, wie nachstehend erläutert, mit Ausnahme von nach IFRS 4 zulässigen selektiven Änderungen (siehe unten) und der Erweiterung der Schattenbilanzierung.

Die Hauptmerkmale der vor den IFRS angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen, die nach der Umstellung auf IFRS beibehalten werden, sind folgende:

- Die Rückstellungen müssen ausreichend sein.

- Die Rückstellungen für Lebensversicherungen dürfen nicht anhand eines Abzinsungssatzes abgezinst werden, der höher als der vorsichtig geschätzte Vermögensertrag ist.

- Die Anschaffungskosten werden in dem Maße abgegrenzt, in dem sie erzielbar sind, und werden basierend auf den geschätzten Bruttogewinnen, die während der Laufzeit der Verträge anfallen, abgeschrieben.

. Die Rückstellungen für Ansprüche aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden die geschätzten endgültigen Kosten ab. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle werden, mit wenigen Ausnahmen, in der Regel nicht abgezinst (nähere Angaben zu abgezinsten Rückstellungen befinden sich in Anhang 14.10).

Deckungsrückstellungen

Rückstellungen für Beitragsüberträge von Nichtlebensversicherungsverträgen stellen den Anteil der gebuchten Bruttobeiträge dar, die sich auf zum Bilanzstichtag nicht abgewickelte Risiken beziehen.

Bei klassischen Lebensversicherungsverträgen (d. h. Verträgen mit einem signifikanten Mortalitäts- oder Morbiditätsrisiko) werden die künftigen Rückstellungen für Versicherungsleistungen auf einer prospektiven Basis gemäß der Regelung eines jeden Landes errechnet, vorausgesetzt, sie stimmen mit den Richtlinien der Gruppe überein und verwenden Annahmen zu Anlagerenditen, Morbidität/Mortalität und Aufwendungen.

Änderungen der Rückstellungen werden im Falle von Auswirkungen aufgrund einer Änderung der Mortalitätstabelle verbucht.

Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (nach den Rechnungslegungsgrundsätzen von AXA früher als „Sparverträge“ bezeichnet), die über ein niedriges Mortalitäts- und Morbiditätsrisiko verfügen, werden in der Regel anhand eines prospektiven Ansatzes basierend auf Abzinsungssätzen errechnet, die bei Vertragsabschluss festgelegt wurden, mit Rückstellungen ähnlich dem retrospektiven Ansatz (d. h. „Account Balance“-Methode).

Die von AXA verwendeten Abzinsungssätze entsprechen mehr oder weniger den voraussichtlichen künftigen Anlagerenditen (vorsichtig geschätzt).

Ein Teil der Rückstellung für die Überschussbeteiligung der Versicherten ist in den Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen gemäß den Vertragsbedingungen enthalten.

Außer wenn diese Garantien von einem Risikomanagement-Programm abgedeckt sind, das derivative Instrumente verwendet (siehe nächster Absatz), werden Rückstellungen für garantierte Mindestleistungen im Zusammenhang mit Verträgen gebildet, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (Versicherungsverträge, da sie derartige Garantien oder Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen enthalten), und zwar über die Laufzeit des Vertrags basierend auf einem prospektiven Ansatz. Der Barwert der an die Versicherten im Zusammenhang mit diesen Garantien zu zahlenden künftigen Leistungen wird auf der Grundlage angemessener Szenarien geschätzt. Diese Szenarien basieren auf Annahmen, wie beispielsweise Anlagerenditen, Volatilität, Rückkauf und Mortalitätsraten. Dieser Barwert der künftigen Leistungen wird entsprechend der während der Laufzeit der Verträge eingenommenen Gebühren zurückgestellt.

Einige garantierte Leistungen, wie die Guaranteed Minimum Death oder Income Benefits (GMDB oder GMIB) oder bestimmte Renditegarantien in Rückversicherungsverträgen, werden von einem Risikomanagement-Programm abgedeckt, das derivative Instrumente nutzt. Um die Rechnungslegungsanomalie zwischen Verbindlichkeiten und Sicherungsderivaten zu minimieren, hat sich AXA entschieden, die nach IFRS 4.24 zulässige Option zur Neubewertung ihrer Rückstellungen in Anspruch zu nehmen. Diese Neubewertung wird zu jedem Bilanzstichtag basierend auf Prognosen bezüglich des Garantieniveaus durchgeführt und berücksichtigt Zinssätze und andere Marktannahmen. Die Auswirkung der Neubewertung der Verbindlichkeiten in der laufenden Berichtsperiode wird ertragswirksam erfasst, symmetrisch zur Auswirkung der Änderung des Wertes der Sicherungsderivate. Diese Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze wurde bei der erstmaligen Anwendung der IFRS am 1. Januar 2004 für Vertragsportfolios, die zu diesem Zeitpunkt vom Risikomanagement-Programm abgedeckt waren, übernommen. Zusätzliche Vertragsportfolios, die nach diesem Zeitpunkt vom Risikomanagement-Programm abgedeckt wurden, werden zu den gleichen Bedingungen bewertet wie diejenigen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des Programms galten. Diese Verträge wurden hauptsächlich von Equitable Holdings, Inc. geschlossen, das seit November 2019 nicht mehr im Konsolidierungskreis der Gruppe liegt.

Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Rückstellungen für Versicherungsfälle (Lebens- und andere Versicherungen)

Der Zweck der Rückstellungen für Versicherungsfälle ist die Abdeckung der endgültigen Kosten für die Regulierung eines Versicherungsfalls. Rückstellungen für Versicherungsfälle werden in der Regel nicht abgezinst, außer in bestimmten Fällen wie beispielsweise Erwerbsunfähigkeitsrenten.

Die Rückstellungen für Versicherungsfälle umfassen eingetretene und gemeldete Versicherungsfälle, eingetretene, aber nicht gemeldete Versicherungsfälle (IBNR) sowie Schadenregulierungskosten. Die Rückstellungen für Versicherungsfälle basieren auf historischen Schadensdaten, aktuellen Entwicklungen, tatsächlichen Zahlungsmustern für sämtliche Versicherungssparten sowie erwarteten Änderungen der Inflationsrate, des regulatorischen Umfelds sowie anderer Faktoren, die sich auf die zahlbaren Beträge auswirken könnten.

Schattenbilanzierung und latente Ansprüche auf Überschussbeteiligung (DPA) oder latente Verbindlichkeiten für Überschussbeteiligung (DPL) von Versicherten

In Übereinstimmung mit der in IFRS 4 enthaltenen Option wird auf Versicherungs- und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung Schattenbilanzierung angewandt. Die Schattenbilanzierung umfasst Anpassungen der technischen Verbindlichkeiten, der Überschussbeteiligung der Versicherten, der sonstigen Verpflichtungen, der abgegrenzten Abschlusskosten und des Werts des Bestandsgeschäfts, um nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus Versicherungsvermögen und -verbindlichkeiten auf die gleiche Art und Weise zu berücksichtigen, wie dies bei realisierten Gewinnen oder Verlusten von Anlagevermögen geschieht.

So wird beispielsweise bei Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung bei der Schattenbilanzierung die Überschussbeteiligung der Versicherten unter den nicht realisierten Veräußerungsgewinnen und -verlusten erfasst. Das bedeutet, dass bei Erfassung eines nicht realisierten Gewinns eine passive latente Überschussbeteiligung (DPL) ausgewiesen wird. Im Falle nicht realisierter Verluste ist eine aktive latente Überschussbeteiligung (DPA) nur auszuweisen, wenn ihre Werthaltigkeit gemäß untenstehender Definition sehr wahrscheinlich ist. Passive und aktive latente Überschussbeteiligungen werden anhand einer angemessenen langfristigen Beteiligungsquote berechnet, die auf einer vertraglichen, regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtung beruht, einen prozentualen Anteil der Gewinne/Verluste den Versicherten zuzurechnen.

Rechtsordnungen, in denen Überschussbeteiligungen in erheblichem Maße auftreten, sind die Schweiz (bei Gruppenversicherungen), Deutschland und Frankreich, wo die Mindestquoten auf 90 %, 90 % bzw. 85 % festgelegt sind. Die Berechnungsgrundlage kann nicht nur Finanzerträge, sondern auch andere Komponenten umfassen. In Japan sind Überschussbeteiligungen weniger verbreitet.

Passive latente Überschussbeteiligungen werden vollständig unter den Verbindlichkeiten erfasst. Folglich wird keine Komponente als Eigenkapitalkomponente erfasst und AXA ist nicht verpflichtet sicherzustellen, dass die für den gesamten Vertrag angesetzte Verbindlichkeit nicht kleiner als der Betrag ist, der sich bei der Anwendung von IAS 39 auf das garantierte Element ergeben würde.

Wird ein nicht realisierter Nettoverlust (nicht realisierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts, Wertminderungsaufwand, diesbezügliche Aufwendung usw.) bilanziert, kann eine aktive latente Überschussbeteiligung (DPA) nur in dem Maße angesetzt werden, in dem es sehr wahrscheinlich ist, dass sie den Versicherten künftig nach Geschäftseinheit zugerechnet werden kann. Dies könnte der Fall sein, wenn die DPA mit einer künftigen Überschussbeteiligung entweder direkt durch Abzug der DPL von künftigen Veräußerungsgewinnen saldiert oder die DPL gegen den Wert von Bestandsgeschäften aufgerechnet werden kann oder indirekt durch Abzug von künftigen Gebühren auf Prämien oder Margen.

Nicht realisierte Gewinne und Verluste auf Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten oder ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert eingestuft sind, werden zusammen mit allen anderen Posten, die sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken und eine temporäre Differenz generieren, ergebniswirksam bilanziert, mit einer Anpassung der entsprechenden Schattenbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Anpassungen der Schattenbilanzierung im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten (bei denen eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts ergebnisneutral verbucht wird) werden ergebnisneutral erfasst.

Werthaltigkeitstests und Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten (Liability Adequacy Test, LAT)

Latente Überschussbeteiligung

Wird eine aktive latente Überschussbeteiligung angesetzt, nutzt die Gruppe Liquiditätsanalysen, die von den Geschäftseinheiten durchgeführt werden, um die Fähigkeit zum Besitz von Vermögenswerten zu beurteilen, die nicht realisierte Verlustpositionen aufweisen, die derartige aktivische Abgrenzungsposten generieren. Die Gruppe erstellt dann Prognosen, um den Wert der Vermögenswerte zur Abdeckung der Verträge der Versicherten mit den voraussichtlichen Zahlungen an die Versicherten zu vergleichen.

Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten

Ferner werden zu jedem Bilanzstichtag Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten in allen konsolidierten Einheiten durchgeführt, um die Angemessenheit der vertraglichen Verpflichtungen abzüglich der entsprechenden DAC- und VBI-Vermögenswerte und der latenten Ansprüche auf Überschussbeteiligung der Versicherten sicherzustellen. Zur Durchführung dieser Tests fassen die Einheiten Verträge nach Art ihres Erwerbs und ihrer Verwaltung zusammen und lassen ihre Profitabilität bewerten. Die Einheiten verwenden aktuelle bestmögliche Schätzungen aller künftigen vertraglichen Zahlungsströme sowie der Aufwendungen für die Bearbeitung und Verwaltung von Versicherungsfällen und berücksichtigen Garantien und Anlagerenditen im Zusammenhang mit den Vermögenswerten, die diese Verträge abdecken:

- Diese Tests basieren auf der Absicht und der Fähigkeit der Einheiten zum Besitz finanzieller Vermögenswerte gemäß verschiedener Szenarien, ohne den Wert des Neugeschäfts.

- Sie beinhalten Prognosen der künftigen Verkäufe von Kapitalanlagen gemäß geschätzten Rückgabemustern und

- sie legen das Ausmaß fest, in dem resultierende Gewinne/Verluste den Versicherten zugeordnet/zugerechnet werden können, d. h. Gewinnbeteiligung zwischen Versicherten und Aktionären.

Diese Tests messen daher die Fähigkeit, geschätzte künftige Verluste den Versicherten auf der Grundlage der Bewertung des Haltehorizonts und der potenziellen Realisierung von Verlusten unter den zum Bilanzstichtag bestehenden nicht realisierten Verlusten zuzurechnen.

Vertragsspezifische Risiken, die direkt mit den Verträgen verbunden sind (Versicherungsrisiko, Renditerisiko, Inflationsrisiko, Bestandfestigkeit, ungünstige Auswahl usw.), werden ebenfalls berücksichtigt.

Abhängig von der Art des Geschäfts können die künftigen Zahlungsströme aus der Investitionstätigkeit und die Abzinsung auf einer deterministischen bestmöglichen Schätzung mit entsprechender Beteiligung basieren oder im Falle von garantierten Mindestleistungen auch auf stochastischen Szenarien. Die Tests erfolgen entweder durch einen Vergleich der erfassten Rückstellung abzüglich der damit verbundenen Vermögenswerte (DAC, VBI etc.) direkt mit den abgezinsten Zahlungsströmen oder indem sichergestellt wird, dass der abgezinste Gewinn abzüglich Überschussbeteiligung aus der Auflösung der technischen Rückstellungen das damit verbundene Nettovermögen übersteigt.

Festgestellte Fehlbeträge werden aufwandswirksam erfasst, anfänglich durch Abschreibung der DPA, DAC oder VBI und anschließend durch Bildung einer LAT-Rückstellung für Verluste, die aus dem Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten hervorgehen, für alle Beträge, die die DPA, DAC und VBI übersteigen. Bei Versicherungsverträgen, bei denen es sich nicht um Lebensversicherungen handelt, wird eine Rückstellung für laufende Risiken für Verträge erfasst, deren Beiträge voraussichtlich nicht ausreichend sind, um voraussichtliche künftige Schadensfälle und Schadensaufwendungen abzudecken.

In Versicherungs- und Kapitalanlageverträge eingebettete Derivate mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen

Eingebettete Derivate, die die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllen oder Optionen für die Rückgabe von Versicherungsverträgen zu einem festgelegten Betrag (oder basierend auf einem festen Betrag und einem Zinssatz) entsprechen, werden nicht separat bewertet. Alle anderen eingebetteten Derivate werden, wenn sie wesentlich sind, abgetrennt und mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst (wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst werden), wenn sie nicht als eng mit dem Basisinstrument verbunden betrachtet werden und/oder die Definition eines Versicherungsvertrags nicht erfüllen.

Eingebettete Derivate, die die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllen, werden in Anhang 14.11 beschrieben.

1.14.3. Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen

Gemäß IAS 39 werden diese Verträge anhand der „Einlagenbilanzierung“ bilanziert, was in erster Linie dazu führt, dass die Zahlungsströme, die Beiträgen, Leistungen und Ansprüchen entsprechen, nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden (siehe Absatz „Erfassung von Umsatzerlösen“ unten). Diese Zahlungsströme sind als Einlagen oder Entnahmen zu erfassen.

Diese Kategorie umfasst hauptsächlich fondsgebundene Verträge, die die Definition eines Versicherungsvertrags oder eines Kapitalanlagevertrags mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung nicht erfüllen. Bei diesen fondsgebundenen Verträgen werden die Verbindlichkeiten mit dem Wert der Anteilseinheiten bewertet, d. h. auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinvestitionen, die diese Verträge zum Bilanzstichtag abdecken, zusammen mit den Ansprüchen auf künftige Kapitalanlagegebühren, auch als abgegrenzte Anschaffungskosten (DOC, wie in Absatz 1.7.3 beschrieben) bezeichnet.

Rückstellungen für nicht verdiente Entgelte

Bei Abschluss eines Kapitalanlagevertrags ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung eingenommene Entgelte zur Abdeckung künftiger Dienstleistungen werden als Verbindlichkeiten erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung anhand der gleichen Abschreibungsmethode bilanziert, die für abgegrenzten Anschaffungskosten herangezogen wurde.

1.15. Rückversicherung

Die Gruppe übernimmt und zediert im normalen Geschäftsgang Rückdeckung für Versicherungsgeschäfte. Unter einem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft ist die Übernahme bestimmter versicherungstechnischer Risiken, die andere Gesellschaften eingegangen sind, durch die Gruppe zu verstehen. Unter einer zedierten Rückdeckung ist die Übertragung des Versicherungsrisikos zusammen mit den damit verbundenen Beiträgen auf andere Rückversicherer zu verstehen, die die Risiken übernehmen. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit ist die Gruppe bestrebt, den potenziellen Schaden aus Schadenereignissen zu reduzieren, indem sie bestimmte in verschiedenen Risikobereichen eingegangene Risiken bei anderen Versicherern oder Rückversicherern rückversichert.

Erfüllen diese Versicherungsverträge die Anforderungen für die Einstufung als Versicherungsverträge, werden Transaktionen im Zusammenhang mit der Rückversicherung in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung auf ähnliche Weise wie direkte Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den Vertragsklauseln bilanziert. Die zedierten Rückversicherungsprämien werden monatlich anteilig über den Zeitraum der Bereitstellung der Rückversicherungsdeckung als Aufwand erfasst (und die damit verbuchten Provisionen werden entsprechend als Ertrag erfasst). Die zedierten, nicht verdienten Rückversicherungsprämien entsprechen dem Anteil der zedierten Prämien, die sich aus der abgelaufenen Laufzeit der in Kraft befindlichen Verträge ergeben. Die zedierten Wiederauffüllungsprämien werden zum Zeitpunkt des Eintretens eines Schadensfalls erfasst, wenn die Deckungsgrenzen für die Restlaufzeit des Vertrages zu vordefinierten Vertragsbedingungen wiederhergestellt werden. Diese Prämien werden bei der Erfassung vollständig als Aufwand gebucht. Die von den Rückversicherern zu zahlenden Beträge werden in Übereinstimmung mit den mit dem rückversicherten Vertrag verbundenen Schadenverbindlichkeiten geschätzt. Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe der Ansicht ist, dass die Rückversicherung nicht erstattungsfähig ist.

Ist ein Rückversicherungsvermögenswert wertgemindert, reduziert die Gruppe den Buchwert entsprechend und erfasst diese Wertminderung aufwandswirksam. Ein Rückversicherungsvermögenswert ist wertgemindert, wenn ein objektiver Hinweis vorliegt, dass die Gruppe als Folge eines nach dem erstmaligen Ansatz der Rückversicherungsvermögenswerte eingetretenen Ereignisses möglicherweise nicht alle ihr nach den Vertragsbedingungen zustehenden Beträge erhalten wird und das Ereignis eine verlässlich bewertbare Auswirkung auf die Beträge hat, die die Gruppe vom Rückversicherer erhalten wird.

Stellt die Gruppe fest, dass Rückversicherungsverträge die Definition von Versicherungsverträgen nicht erfüllen und/oder hauptsächlich das Finanzrisiko übertragen, wird die Vereinbarung anhand der Einlagenbilanzierung erfasst. Erhaltene Einlagen sind in den Verbindlichkeiten enthalten und vorgenommene Entnahmen sind in den Forderungen enthalten. Werden Beträge entsprechend den zugrunde liegenden Verträgen ausgezahlt oder eingenommen, werden die Einlageaktiva oder -passiva in angemessener Weise angepasst.

1.16. Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel

Zur Finanzierung der Solvabilitätsanforderungen der operativen Geschäftseinheiten oder zum Erwerb eines Vertragsportfolios ausgegebene Schuldtitel werden in einem speziellen Bilanzposten zusammengefasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

1.17. Sonstige Verbindlichkeiten

1.17.1. Ertragsteuern

Der tatsächliche Ertragsteueraufwand/(-anspruch) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Grundlage der lokalen Steuervorschriften erfasst.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden ergeben sich aus temporären Differenzen zwischen den buchhalterischen und steuerlichen Werten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und gegebenenfalls aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ein zu versteuernder Gewinn verfügbar ist, gegen den die temporären Differenzen aufgerechnet werden können, unter Berücksichtigung des Bestehens von steuerlichen Organschaften und rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen bezüglich der Grenzwerte (was Beträge oder Zeitrahmen anbelangt) für die Vorträge nicht in Anspruch genommener Steuerguthaben. Die Realisierbarkeit von in früheren Berichtsperioden erfassten Steueransprüchen wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft.

Eine latente Steuerschuld wird insbesondere für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit dem Wert des Aktienbesitzes an einem konsolidierten Unternehmen erfasst, es sei denn, die Gruppe ist in der Lage, den Zeitpunkt der Aufholung der temporären Differenz zu steuern und es ist wahrscheinlich, dass die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht aufgeholt wird. Beschließt ein Konzernunternehmen, seinen Anteil an einer anderen konsolidierten Einheit zu verkaufen, führt die Differenz zwischen dem Buchwert und dem steuerlichen Wert dieser Aktien für das Unternehmen, das diese hält, zur Erfassung latenter Steuern (auch im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, wenn die Gruppe als Käuferin einen Verkauf oder die Durchführung einer internen Restrukturierung der Aktien nach dem Erwerb beabsichtigt). Der gleiche Ansatz gilt für Dividendenzahlungen, die beschlossen wurden oder sehr wahrscheinlich sind, insofern Steuern auf diese Dividenden anfallen.

Latente Steuern für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit steuerlich abzugsfähigem Geschäfts- oder Firmenwert werden in dem Maße angesetzt, in dem sie nicht aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes hervorgehen. Diese latenten Steuern werden nur aufgelöst, wenn der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist oder wenn die entsprechenden konsolidierten Anteile verkauft werden.

Die Bewertung der latenten Steuerschulden und der latenten Steueransprüche spiegelt die steuerlichen Auswirkungen wider, die aus der Art und Weise hervorgehen, in der die Gruppe zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert ihrer Vermögenswerte zu realisieren bzw. diese Schuld zum Buchwert zu erfüllen. Werden Ertragsteuern zu unterschiedlichen Sätzen berechnet, wenn Dividenden ausgeschüttet werden, werden die latenten Steuern mit dem Steuersatz, der auf nicht ausgeschüttete Gewinne anzuwenden ist, bewertet. Die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen werden nur bilanziert, wenn eine Verpflichtung zur Dividendenausschüttung erfasst wird.

1.17.2. Pensionsleistungen und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Pensionsleistungen und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfassen die Arbeitnehmern der AXA Gruppe nach ihrem Renteneintritt zahlbaren Leistungen (Abfindungszahlungen bei Renteneintritt, zusätzliche Pensionsleistungen, Krankenversicherung). Zur Einhaltung dieser Verpflichtungen gestatten oder schreiben bestimmte regulatorische Rahmenkonzepte die Einrichtung spezieller Fonds (Planvermögen) vor.

Beitragsorientierte Pläne: Zahlungen werden vom Arbeitgeber an einen Dritten (z. B. Pensionstreuhänder) vorgenommen. Diese Zahlungen entbinden den Arbeitgeber von sonstigen Verpflichtungen und die Verpflichtung zur Auszahlung der erworbenen Leistungen an die Arbeitnehmer wird übertragen. Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge werden aufwandswirksam erfasst und sobald die Beiträge geleistet wurden, ist keine Verbindlichkeit mehr zu erfassen.

Leistungsorientierte Pläne: Eine versicherungsmathematische Bewertung der Verpflichtungen wird auf der Grundlage der internen Regeln jedes Plans durchgeführt. Der Barwert der vom Arbeitgeber gezahlten künftigen Leistungen, als leistungsorientierte Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) bezeichnet, wird jährlich auf der Grundlage langfristiger Prognosen der Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Inflationsrate, der Mortalität, der Personalfluktuation, der Rentenindexierung und der verbleibenden Dienstzeit errechnet. Der in der Bilanz für leistungsorientierte Pläne erfasste Betrag ist die Differenz zwischen dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und dem Marktwert des entsprechenden investierten Planvermögens zum Bilanzstichtag nach Bereinigung um etwaige Mindestdotierungsverpflichtungen oder Auswirkungen einer Vermögensobergrenze. Ist das Nettoergebnis positiv, wird unter den Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen eine Rückstellung gebildet. Ist das Nettoergebnis negativ, wird in der Bilanz ein Rechnungsabgrenzungsposten für Pensionsleistungen angesetzt, der jedoch den erzielbaren Betrag (Wertobergrenze) nicht übersteigen darf. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen hervorgehen, werden in der Periode, in der sie anfallen, in voller Höhe ergebnisneutral (im sonstigen Ergebnis) erfasst. Desgleichen werden die tatsächliche Vermögensrendite und Änderungen der Wertobergrenze, ohne Nettozinserträge auf Vermögenswerte, im Eigenkapital erfasst. Die regelmäßige Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung bezieht sich in erster Linie auf den laufender Dienstzeitaufwand (jährlich auflaufende Arbeitnehmerleistung) und den Nettozins auf den in der Eröffnungsbilanz erfassten Betrag (auf die Nettoverbindlichkeit/das Nettovermögen zu Beginn der Periode angewandte Aufzinsung, unter Berücksichtigung von Beitrags- und Leistungszahlungen während der Periode). Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand stellt die Veränderung des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung aufgrund einer Planänderung oder -kürzung eines leistungsorientierten Plans dar. Er wird nach Anfall vollständig und unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans können ebenfalls eine Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben, wenn die Abgeltung erfolgt.

Hinweis: Sämtliche kumulierten Gewinne und Verluste aus sämtlichen Versorgungsplänen für Arbeitnehmer aus der Vergangenheit wurden zum 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt der AXA Gruppe, als einbehaltene Gewinne erfasst.

1.17.3. Anteilsbasierte Vergütungspläne

Die anteilsbasierten Vergütungspläne der Gruppe werden vorwiegend in Aktien abgegolten.

Alle in Aktien abgegoltenen anteilsbasierten Vergütungspläne werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bilanziert und der beizulegende Zeitwert wird über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam erfasst.

In Barmitteln abgegoltene anteilsbasierte Vergütungspläne werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst, der zu jedem Bilanzstichtag neu bewertet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam erfasst.

Der AXA SharePlan wurde nach einem speziellen französischen regulatorischen Rahmenkonzept aufgelegt und umfasst eine klassische und eine gehebelte Variante (deren Anwendung speziellen lokalen Vorschriften innerhalb der Gruppe unterliegt).

Die Kosten der klassischen Variante des SharePlan werden entsprechend der in Frankreich von der ANC (Autorité des normes comptables) herausgegebenen spezifischen Leitlinie bewertet. Die Kosten der gehebelten Variante des Plans werden unter Berücksichtigung der fünfjährigen Sperrfrist für Arbeitnehmer (wie in der klassischen Variante) bewertet, jedoch zuzüglich des Wertes des den Arbeitnehmern gewährten Vorteils, der es ihnen ermöglicht, von einer institutionellen, auf Derivaten basierenden Notierung statt einer Notierung für Kleinaktionäre zu profitieren.

1.18. Rückstellungen für Risiken, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten

1.18.1. Restrukturierungskosten

Rückstellungen für Restrukturierungskosten, mit Ausnahme derjenigen, die in der Bilanz eines erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt angesetzt werden können, werden erfasst, wenn die Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung hat, die durch einen bindenden Kaufvertrag oder einen detaillierten förmlichen Plan nachgewiesen ist, dessen Hauptmerkmale den Betroffenen oder ihren Vertretern bekannt gegeben werden.

1.18.2. Sonstige Rückstellungen und Erfolgsunsicherheiten

Rückstellungen werden erfasst, wenn die Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) hat, die auf vergangenen Ereignissen beruht, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich sein wird und wenn die Höhe der Rückstellung verlässlich geschätzt werden kann.

Im Zusammenhang mit künftigen betrieblichen Verlusten werden keine Rückstellungen gebildet. Das Gleiche gilt für Eventualverbindlichkeiten, außer sie werden zum Zeitpunkt eines Unternehmenszusammenschlusses identifiziert (siehe Absatz 1.3.2).

Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag nach der bestmöglichen vom Management vorgenommenen Einschätzung des zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Aufwands, abgezinst zum risikolosen Zinssatz des Marktes für langfristige Rückstellungen, bewertet.

1.19. Erfassung von Umsatzerlösen

1.19.1. Gebuchte Bruttobeiträge

Die gebuchten Bruttobeiträge entsprechen der Summe der von Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften auf während des Jahres abgeschlossene Versicherungsgeschäfte gebuchten Beiträge, sowohl in Bezug auf Versicherungsverträge als auch auf Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung, abzüglich Stornierungen und zuzüglich abgetretener Rückversicherungen. Bei Rückversicherungen werden Beiträge auf der Grundlage von Erklärungen erfasst, die von der abtretenden Gesellschaft abgegeben werden, und können Schätzungen der gebuchten Bruttobeiträge enthalten. Nachfolgende Differenzen, die sich aus solchen Schätzungen ergeben, werden in der Periode erfasst, in der sie ermittelt werden. Bei mehrjährigen Rückversicherungsverträgen, die in jährlichen Raten zahlbar sind, wird in der Regel nur die erste jährliche Rate als gebuchte Prämie bei Vertragsabschluss berücksichtigt, da die Rückversicherten während der Laufzeit der Versicherung die Deckung wechseln oder kündigen können. Die restlichen Jahresraten werden als Prämien erfasst, die zu jedem folgenden Jahrestag innerhalb der mehrjährigen Laufzeit verrechnet werden.

Die Wiederauffüllungsprämien werden zum Zeitpunkt des Eintretens eines Schadensfalls erfasst, wenn die Deckungsgrenzen für die Restlaufzeit des Vertrages zu vordefinierten Vertragsbedingungen wiederhergestellt werden. Diese Prämien werden bei der Erfassung vollständig vereinnahmt.

Rückwirkende Verlustportfolioübertragungsverträge werden dahingehend bewertet, ob sie die festgelegten Kriterien für die Rückversicherungsbilanzierung erfüllen, und wenn ja, werden die verbuchten Prämien zu Beginn vollständig vereinnahmt und entsprechende Verluste und Schadenaufwendungen erfasst. Die Verträge können in den Jahren, in denen sie abgeschlossen werden, zu erheblichen Schwankungen der gebuchten Bruttobeiträge, der gebuchten Nettobeiträge, der verdienten Nettobeiträge und der entstandenen Nettoverluste führen.

1.19.2. Gebühren und Erlöse aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen

Als Beiträge aus Kapitalanlageverträgen eingenommene Beträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen werden als Einlagen abzüglich Abschlusskosten und Policengebühren erfasst. Erlöse aus diesen Verträgen bestehen aus Abschlusskosten und Policengebühren im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, dem Anlagemanagement, der Verwaltung und der Rückgabe von Verträgen während der Periode. Eingenommene Vorabgebühren für künftige Dienstleistungen werden über die geschätzte Laufzeit des Vertrags erfasst (siehe „Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte“ in Absatz 1.14.3).

1.19.3. Einlagenbilanzierung

Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen fallen in den Anwendungsbereich von IAS 39. Diese Verträge fallen unter die Einlagenbilanzierung, die Folgendes umfasst:

- Die Gruppe erfasst die erhaltenen Gegenleistungen (mit Ausnahme eventueller Gebühren) nicht als Umsatzerlöse, sondern als finanzielle Verbindlichkeit im Rahmen der Einlagenbilanzierung.

- Regulierte Versicherungsfälle werden als Entnahmen erfasst, ohne Buchung in der Gewinn- und Verlustrechnung, abgesehen von eventuellen Gebühren.

1.19.4. Entflechtung

Die Gruppe entflicht die Einlagenkomponente von Verträgen, wenn dies nach IFRS 4 vorgeschrieben ist, d. h., wenn die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:

- Die Gruppe kann die Einlagenkomponente separat bewerten (einschließlich eingebetteter Rückgabeoptionen, d. h. ohne Berücksichtigung der Versicherungskomponente).

- Die Bilanzierungsmethoden der Gruppe erfordern ansonsten keine Erfassung aller Verpflichtungen und Ansprüche aus der Einlagenkomponente.

Innerhalb der Gruppe besteht derzeit keine derartige Situation. In Übereinstimmung mit IFRS 4 wendet die Gruppe weiterhin die von AXA früher auf Versicherungs- und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung angewandten Rechnungslegungsgrundsätze an. Gemäß diesen Grundsätzen werden alle Ansprüche und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Verträgen erfasst.

1.19.5. Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte

Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte enthalten sowohl die Änderung der als Verbindlichkeit erfassten Rückstellung für Beitragsüberträge (siehe „Rückstellungen für Beitragsüberträge“ in Absatz 1.14.2) als auch die Änderung der noch nicht verdienten Umsätze und Entgelte. Die noch nicht verdienten Umsätze und Entgelte entsprechen Vorabgebühren für künftige Dienstleistungen, die über die geschätzte Laufzeit der Versicherungs- und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschlussbeteiligung (siehe „Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze“ in Absatz 1.14.2) und Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung (siehe Absatz 1.14.3 „Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte“) erfasst werden.

1.19.6. Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit

Die Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit umfassen sämtliche Umsatzerlöse und Aufwendungen aus der Banktätigkeit, einschließlich nicht mit der Finanzierung verbundener Zinsaufwendungen, Bankgebühren, Veräußerungsgewinne und -verluste aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten nach der Fair-Value-Option und damit verbundener Derivate.

Nicht enthalten sind betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit und Änderungen der Rückstellungen für Forderungsausfälle, zweifelhafte Forderungen oder Kredite, die unter „Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit“ erfasst werden.

1.19.7. Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit

Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit umfassen in erster Linie Folgendes:

- Erhaltene Provisionen und Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktivitäten im Bereich Asset Management

- Umsatzerlöse von Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit Nicht-Versicherungsaktivitäten, insbesondere für den Verkauf oder Vertrieb von Finanzprodukten erhaltene Provisionen

- Von Immobiliengesellschaften erhaltene Mieteinkünfte

Erlöse werden erfasst, wenn die Gruppe durch Übertragung einer Dienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Da die Vermögensverwaltungsgesellschaften der Gruppe für ihre Kunden Investmentmanagementleistungen erbringen, können die Erträge für die Erbringung dieser Dienstleistungen theoretisch über einen längeren Zeitraum anfallen, wobei eine zeitabhängige Fortschrittsmessung erfolgt, da die Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit kontinuierlich erbracht werden. Gemäß IFRS 15 werden Erlöse allerdings nur dann erfasst, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt. Da die Management- und Performancegebühren, die die Gruppe erhält, im Allgemeinen auf der Grundlage eines Prozentsatzes des verwalteten Vermögens (Assets under Management, AUM) berechnet werden, gelten sie als variable Gegenleistungen, die der Marktvolatilität unterliegen und nur dann erfasst werden, wenn die diesbezügliche Unsicherheit beseitigt ist.

1.19.8. Netto-Kapitalanlageergebnis vor Aufwendungen

Das Netto-Kapitalanlageergebnis umfasst Folgendes:

- Kapitalerträge aus Kapitalanlagen, die nicht aus der Banktätigkeit stammen, abzüglich Abschreibungsaufwand auf Kapitalanlagen in Immobilien (Abschreibungsaufwand im Zusammenhang mit eigengenutztem Grundbesitz ist im „Verwaltungsaufwand“ enthalten); dieser Posten enthält erhaltene Zinsen auf Schuldinstrumente, die anhand der Effektivzinsmethode errechnet werden, sowie auf Eigenkapitalinstrumente erhaltene Dividenden

- Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen (ohne Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel)

- Realisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen abzüglich der Aufholung von Wertminderungswand nach dem Verkauf

- Änderungen der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus Anlagevermögen, das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird

- Änderungen des Wertminderungsaufwands für Kapitalanlagen (ohne Aufholungen von Wertminderungsaufwand nach dem Verkauf)

Was die Banktätigkeit anbelangt, sind Zinserträge und -aufwendungen in den „Netto-Umsatzerlösen aus Banktätigkeit“ enthalten (siehe Absatz 1.19.6).

1.20. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eintreten, an dem der Jahresabschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird.

- Derartige Ereignisse führen zu einer Anpassung des Konzernabschlusses, wenn sie substanzielle Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegen haben.

- Derartige Ereignisse erfordern zusätzliche Angaben, wenn sie sich auf Gegebenheiten beziehen, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind und wenn sie maßgeblich und wesentlich sind.

Anhang 2. Konsolidierungskreis

2.1. Konsolidierte Unternehmen

2.1.1. Wichtigste voll konsolidierten Unternehmen

31. Dezember 2019
AXA SA und sonstige Holdings Änderung des Konsolidierungskreises Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe
Frankreich
AXA Muttergesellschaft
CFP Management 100,00 100,00
AXA Group Operations SAS 100,00 100,00
Société Beaujon 100,00 100,00
AXA China 100,00 100,00
AXA Asia 100,00 100,00
AXA US Holding Fusioniert mit der XL Group - -
Frankreich
AXA France IARD 99,92 99,92
AXA France Vie 99,77 99,77
AXA Protection Juridique 98,52 98,44
Avanssur 100,00 100,00
Beteiligungen von AXA France 100,00 100,00
Genworth Financial European Group Holdings 100,00 100,00
Financial Assurance Company Limited (Genworth) Fusioniert mit AXA France Vie - -
Financial Insurance Company Limited (Genworth) Fusioniert mit AXA France IARD - -
AXA Banque 100,00 99,89
AXA Banque Financement 65,00 64,93
Europa
Deutschland
AXA Versicherung AG 100,00 100,00
AXA Lebensversicherung AG 100,00 100,00
Deutsche Ärzteversicherung 100,00 100,00
AXA Krankenversicherung AG 100,00 100,00
Kölnische Verwaltungs AG für Versicherungswerte 100,00 100,00
AXA Konzern AG 100,00 100,00
AXA Bank AG 100,00 100,00
Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG 60,00 60,00
Großbritannien und Irland
Guardian Royal Exchange Plc 100,00 99,98
AXA UK Plc 100,00 99,98
AXA Equity & Law Plc 99,96 99,96
AXA Insurance UK Plc 100,00 99,98
AXA PPP Healthcare Limited 100,00 99,98
Architas Multi-Manager Limited 100,00 100,00
AXA Insurance Limited 100,00 99,98
AXA Life Europe Limited 100,00 100,00
Spanien
AXA Seguros Generales, S. A. Steigerung des Aktienwerts 99,92 99,92
AXA Aurora Vida, S.A. de Seguros Steigerung des Aktienwerts 99,84 99,84
Schweiz
AXA Life 100,00 100,00
AXA-ARAG Legal Assistance 66,67 66,67
AXA Insurance 100,00 100,00
Italien
AXA Assicurazioni e Investimenti 100,00 100,00
AXA MPS Vita 50,00 + 1 Stimmrecht 50,00
AXA MPS Danni 50,00 + 1 Stimmrecht 50,00
AXA MPS Financial 50,00 + 1 Stimmrecht 50,00
Belgien
Ardenne Prévoyante 100,00 100,00
AXA Belgium SA 100,00 100,00
AXA Holdings Belgium 100,00 100,00
Yuzzu SA (zuvor Touring Assurances SA) 100,00 100,00
Asien
National Mutual International Pty Ltd. 100,00 100,00
Japan
AXA Holdings Japan Neues Unternehmen 98,70 98,70
AXA Life Insurance Steigerung des Aktienwerts 100,00 98,70
AXA Non Life Insurance Co. Ltd. Steigerung des Aktienwerts 100,00 98,70
Hongkong
AXA China Region Limited 100,00 100,00
AXA General Insurance Hong Kong Ltd. 100,00 100,00
China
AXA Tianping Wechsel von Equity-Methode zu vollständiger Konsolidierung 100,00 100,00
Indonesien
MLC Indonesia 100,00 100,00
Thailand
AXA Insurance Public Company Limited 99,47 99,47
Südkorea
Kyobo AXA General Insurance Co. Ltd. 99,71 99,71
AXA XL
XL Group(a) 100,00 100,00
AXA Corporate Solutions Assurance (Untergruppe) Fusioniert mit der XL Group - -
AXA Art Fusioniert mit der XL Group - -
Vereinigte Staaten
Equitable Holdings, Inc. (zuvor AXA America Holdings, Inc.) Verkauf - -
AXA Equitable Life Insurance Company Verkauf - -
AB (Untergruppe) Verkauf - -
International
AXA Mediterranean Holding SA 100,00 100,00
AXA Bank Belgium (Untergruppe) 100,00 100,00
Kolumbien
AXA Colpatria Seguros 51,00 51,00
AXA Colpatria Seguros de vida 51,00 51,00
Marokko
AXA Assurance Maroc 100,00 100,00
AXA Al Amane Assurance 100,00 100,00
AXA Holding Maroc S.A. 100,00 100,00
Türkei
AXA Hayat ve Emeklilik A.S. 100,00 100,00
AXA Sigorta AS 92,61 92,61
AXA Turkey Holding W.L.L 100,00 100,00
Golfregion
AXA Cooperative Insurance Company 50,00 34,00
AXA Insurance B.S.C.c. 50,00 50,00
Griechenland
AXA Insurance A.E. 99,98 99,98
Mexiko
AXA Seguros S.A. de C.V. 100,00 100,00
Luxemburg
AXA Assurances Luxembourg 100,00 100,00
AXA Assurances Vie Luxembourg 100,00 100,00
AXA Luxembourg SA 100,00 100,00
Tschechische Republik und Slowakei
AXA Czech Republic Pension Funds Steigerung des Aktienwerts 100,00 100,00
AXA Czech Republic Insurance 100,00 100,00
AXA Slovakia 100,00 100,00
Polen
AXA Poland 100,00 100,00
AXA Poland Pension Funds 100,00 100,00
AXA Ubezpieczenia TUIR S.A 100,00 100,00
Singapur
AXA Financial Services Singapore pte Ltd. 100,00 100,00
AXA Life Insurance Singapore 100,00 100,00
AXA Insurance Singapore 100,00 100,00
Malaysia
AXA Affin General Insurance Berhad 50,00 50,00
Indien
AXA India Holding 100,00 100,00
Sonstige
AXA Investment Managers (Untergruppe) Verwässerung 97,58 97,57
AXA Global Re 100,00 100,00
AXA Assistance SA (Untergruppe) 100,00 100,00
Colisée Ré 100,00 100,00
31. Dezember 2018
AXA SA und sonstige Holdings Änderung des Konsolidierungskreises Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe
Frankreich
AXA Muttergesellschaft
CFP Management 100,00 100,00
AXA Group Operations SAS 100,00 100,00
Société Beaujon 100,00 100,00
AXA China 100,00 100,00
AXA Asia 100,00 100,00
AXA US Holding Fusioniert mit der XL Group 100,00 100,00
Frankreich
AXA France IARD 99,92 99,92
AXA France Vie 99,77 99,77
AXA Protection Juridique 98,52 98,44
Avanssur 100,00 100,00
Beteiligungen von AXA France 100,00 100,00
Genworth Financial European Group Holdings 100,00 100,00
Financial Assurance Company Limited (Genworth) Fusioniert mit AXA France Vie 100,00 99,77
Financial Insurance Company Limited (Genworth) Fusioniert mit AXA France IARD 100,00 99,92
AXA Banque 100,00 99,89
AXA Banque Financement 65,00 64,93
Europa
Deutschland
AXA Versicherung AG 100,00 100,00
AXA Lebensversicherung AG 100,00 100,00
Deutsche Ärzteversicherung 100,00 100,00
AXA Krankenversicherung AG 100,00 100,00
Kölnische Verwaltungs AG für Versicherungswerte 100,00 100,00
AXA Konzern AG 100,00 100,00
AXA Bank AG 100,00 100,00
Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG 60,00 60,00
Großbritannien und Irland
Guardian Royal Exchange Plc 100,00 99,98
AXA UK Plc 100,00 99,98
AXA Equity & Law Plc 99,96 99,96
AXA Insurance UK Plc 100,00 99,98
AXA PPP Healthcare Limited 100,00 99,98
Architas Multi-Manager Limited 100,00 100,00
AXA Insurance Limited 100,00 99,98
AXA Life Europe Limited 100,00 100,00
Spanien
AXA Seguros Generales, S. A. Steigerung des Aktienwerts 99,90 99,90
AXA Aurora Vida, S.A. de Seguros Steigerung des Aktienwerts 99,83 99,83
Schweiz
AXA Life 100,00 100,00
AXA-ARAG Legal Assistance 66,67 66,67
AXA Insurance 100,00 100,00
Italien
AXA Assicurazioni e Investimenti 100,00 100,00
AXA MPS Vita 50,00 + 1 Stimmrecht 50,00
AXA MPS Danni 50,00 + 1 Stimmrecht 50,00
AXA MPS Financial 50,00 + 1 Stimmrecht 50,00
Belgien
Ardenne Prévoyante 100,00 100,00
AXA Belgium SA 100,00 100,00
AXA Holdings Belgium 100,00 100,00
Yuzzu SA (zuvor Touring Assurances SA) 100,00 100,00
Asien
National Mutual International Pty Ltd. 100,00 100,00
Japan
AXA Holdings Japan Neues Unternehmen - -
AXA Life Insurance Steigerung des Aktienwerts 98,69 98,69
AXA Non Life Insurance Co. Ltd. Steigerung des Aktienwerts 100,00 98,69
Hongkong
AXA China Region Limited 100,00 100,00
AXA General Insurance Hong Kong Ltd. 100,00 100,00
China
AXA Tianping Wechsel von Equity-Methode zu vollständiger Konsolidierung - -
Indonesien
MLC Indonesia 100,00 100,00
Thailand
AXA Insurance Public Company Limited 99,47 99,47
Südkorea
Kyobo AXA General Insurance Co. Ltd. 99,71 99,71
AXA XL
XL Group(a) 100,00 100,00
AXA Corporate Solutions Assurance (Untergruppe) Fusioniert mit der XL Group 98,75 98,75
AXA Art Fusioniert mit der XL Group 100,00 100,00
Vereinigte Staaten
Equitable Holdings, Inc. (zuvor AXA America Holdings, Inc.) Verkauf 59,25 59,25
AXA Equitable Life Insurance Company Verkauf 100,00 59,25
AB (Untergruppe) Verkauf 65,16 38,61
International
AXA Mediterranean Holding SA 100,00 100,00
AXA Bank Belgium (Untergruppe) 100,00 100,00
Kolumbien
AXA Colpatria Seguros 51,00 51,00
AXA Colpatria Seguros de vida 51,00 51,00
Marokko
AXA Assurance Maroc 100,00 100,00
AXA Al Amane Assurance 100,00 100,00
AXA Holding Maroc S.A. 100,00 100,00
Türkei
AXA Hayat ve Emeklilik A.S. 100,00 100,00
AXA Sigorta AS 92,61 92,61
AXA Turkey Holding W.L.L 100,00 100,00
Golfregion
AXA Cooperative Insurance Company 50,00 34,00
AXA Insurance B.S.C.c. 50,00 50,00
Griechenland
AXA Insurance A.E. 99,98 99,98
Mexiko
AXA Seguros S.A. de C.V. 100,00 100,00
Luxemburg
AXA Assurances Luxembourg 100,00 100,00
AXA Assurances Vie Luxembourg 100,00 100,00
AXA Luxembourg SA 100,00 100,00
Tschechische Republik und Slowakei
AXA Czech Republic Pension Funds Steigerung des Aktienwerts 99,99 99,99
AXA Czech Republic Insurance 100,00 100,00
AXA Slovakia 100,00 100,00
Polen
AXA Poland 100,00 100,00
AXA Poland Pension Funds 100,00 100,00
AXA Ubezpieczenia TUIR S.A 100,00 100,00
Singapur
AXA Financial Services Singapore pte Ltd. 100,00 100,00
AXA Life Insurance Singapore 100,00 100,00
AXA Insurance Singapore 100,00 100,00
Malaysia
AXA Affin General Insurance Berhad 50,00 50,00
Indien
AXA India Holding 100,00 100,00
Sonstige
AXA Investment Managers (Untergruppe) Verwässerung 97,80 97,73
AXA Global Re 100,00 100,00
AXA Assistance SA (Untergruppe) 100,00 100,00
Colisée Ré 100,00 100,00

(a) Die XL Group ist hauptsächlich in den Vereinigten Staaten, im Vereinigten Königreich, in Bermuda, in der Schweiz, in Frankreich, Irland, Singapur, Deutschland, Australien und Kanada tätig.

Wesentliche Änderungen des Konsolidierungskreises sind in Anhang 5 ausführlich dargestellt.

Konsolidierte Anlagefonds und Immobiliengesellschaften

Zum 31. Dezember 2019 stellten Anlagefonds insgesamt 128.129 Mio. Euro an Anlagevermögen dar (Ende 2018: 117.337 Mio. Euro). Dies entsprach 287 Anlagefonds, hauptsächlich in Frankreich, Japan, Deutschland, Schweiz und Belgien.

Bei den meisten Anlagefonds (insbesondere offenen Anlagefonds) werden Minderheitsanteile als Verbindlichkeiten unter „Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds“ dargestellt. Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Minderheitsanteile an konsolidierten Anlagefonds auf 8.567 Mio. Euro (2018: 6.799 Mio. Euro). Die im Eigenkapital erfassten Minderheitsanteile im Zusammenhang mit konsolidierten Anlagefonds und Immobiliengesellschaften beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 2.848 Mio. Euro (2018: 3.269 Mio. Euro).

Zum 31. Dezember 2019 entsprachen 26 konsolidierte Immobiliengesellschaften einem Anlagevermögen in Höhe von 17.876 Mio. Euro (Ende 2018: 12.798 Mio. Euro), hauptsächlich in Frankreich, Deutschland, der Schweiz und Japan.

Wichtigste Tochterunternehmen mit Minderheitsanteilen

Für die wichtigsten Tochterunternehmen mit Minderheitsanteilen (ausgenommen Anlagefonds und Immobiliengesellschaften) gilt Folgendes:

- Die Finanzinformationen von Equitable Holdings, Inc. (seit dem 31. Dezember 2019 nicht mehr innerhalb der AXA Gruppe konsolidiert) sind in Teil II - Punkt 8 angegeben. Der Jahresabschluss und Zusatzangaben sind in ihrem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019, der bei der SEC eingereicht wurde, verfügbar.

- Die zusammengefassten Finanzinformationen von AXA MPS lauten wie folgt (einschließlich AXA und externer Anteil, aber ohne Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit den AXA-Beteiligungen und vor konzerninternen Bereinigungen mit anderen Konzernunternehmen):

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
AXA MPS AXA MPS
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 89 68
Minderheitsanteile 1.190 1.044
An Minderheitsanteile gezahlte Dividenden (19) (84)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 378 184
Summe Anlagen 29.236 25.985
Sonstige Vermögenswerte 1.683 1.780
Summe Aktiva 31.297 27.949
Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 28.018 24.983
Sonstige Verbindlichkeiten 899 878
Summe Passiva (ohne Eigenkapital) 28.917 25.861
Gesamtumsatz 3.837 3.312
Jahresüberschuss 178 136
Sonstiges Ergebnis 154 (156)
Gesamtergebnis 332 (20)

Ohne Minderheitsanteile im Zusammenhang mit konsolidierten Anlagefonds und Immobiliengesellschaften, die als Eigenkapital eingestuft sind, stellen diese Minderheitsanteile 49 % der Minderheitsanteile der Gruppe zum 31. Dezember 2019 dar (1 % zum 31. Dezember 2018).

2.1.2. Wichtigste Beteiligungen an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.

Die nachstehend aufgeführten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, umfassen keine Anlagefonds und Immobiliengesellschaften:

31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
Änderung des Konsolidierungskreises Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe Stimmrechtsanteil Beteiligungsanteil der Gruppe
Frankreich
Neuflize Vie 39,98 39,98 39,98 39,98
Asien
Philippines AXA Life Insurance Corporation 45,00 45,00 45,00 45,00
Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. 50,00 50,00 50,00 50,00
ICBC-AXA Life Insurance Co., Ltd. 27,50 27,50 27,50 27,50
PT AXA Mandiri Financial Services 49,00 49,00 49,00 49,00
AXA Tianping Wechsel von Equity-Methode zu vollständiger Konsolidierung - - 50,00 50,00
AXA SPDB Investment Managers Company limited Verwässerung 39,00 38,05 39,00 38,11
International
Reso Garantia (RGI Holdings S.a.r.l.) (Russland) 39,34 39,34 39,34 39,34
Bharti AXA Life (Indien) 49,00 49,00 49,00 49,00
Bharti AXA General Insurance Company Limited (Indien) 49,00 49,00 49,00 49,00
AXA Middle East SAL (Libanon) Verwässerung 50,99 50,99 51,00 51,00
AXA Mansard Insurance plc (Nigeria) Verwässerung 76,48 76,48 77,79 77,79
Sonstige
AXA Investment Managers Asia Holdings Private Limited Verwässerung 49,00 47,81 49,00 47,89
Kyobo AXA Investment Managers Company Limited Verwässerung 50,00 48,79 50,00 48,86

Wesentliche Änderungen des Konsolidierungskreises sind in Anhang 10 ausführlich dargestellt.

Anlagefonds und Immobiliengesellschaften, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die nach der Equity-Methode bilanzierten Immobiliengesellschaften auf ein Anlagevermögen von 154 Mio. Euro (Ende 2018: 157 Mio. Euro) und die nach der Equity-Methode bilanzierten Investmentfonds beliefen sich auf ein Anlagevermögen von 7.782 Mio. Euro (Ende 2018: 4.979 Mio. Euro), insbesondere in Großbritannien, Irland, Frankreich, Belgien und Deutschland.

2.2. Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen

Strukturierte Unternehmen sind Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Beurteilung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind, beispielsweise wenn die maßgeblichen Tätigkeiten durch vertragliche Vereinbarungen geregelt werden. Strukturierte Unternehmen haben häufig ein enges und genau definiertes Ziel oder ein eingeschränktes Geschäftsfeld.

Die Gruppe hält keine maßgeblichen Beteiligungen an nicht konsolidierten strukturierten Versicherungs-/Rückversicherungsunternehmen.

Aufgrund ihres Versicherungsgeschäfts hält die Gruppe darüber hinaus direkte Beteiligungen an Unternehmen aus verschiedenen Branchen, wie beispielsweise Schuldinstrumente, Eigenkapitalinstrumente und Kredite. Die Beteiligungen sind nicht für strukturierte Unternehmen bestimmt und das gesamte Exposure der Gruppe wird in der Konzernbilanz abgebildet.

Darüber hinaus hält die Gruppe Beteiligungen an Anlagefonds, einschließlich Immobiliengesellschaften. Einige dieser Fonds werden voll konsolidiert oder nach der Equity-Methode bilanziert (siehe Anhang 2.1). Andere Fonds werden nicht konsolidiert, da sie nicht beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden. Die meisten dieser Fonds sind naturgemäß - und insbesondere weil die Entscheidungsbefugnis in der Regel den Asset-Managern (AXA-intern oder extern) erteilt wird - strukturierte Unternehmen.

Als Investor sind die Beteiligungen von AXA an nicht konsolidierten Fonds auf die gehaltenen Kapitalanlagen beschränkt. Diese werden in der Konzernbilanz vollständig erfasst. Abhängig von der Art ihrer Investition erhält AXA Zinsen oder Dividenden und kann im Falle eines Verkaufs Veräußerungsgewinne oder -verluste erzielen. Diese Investitionen unterliegen Wertminderungstests wie sonstige finanzielle Vermögenswerte.

Die Vermögensverwaltungsgesellschaften der Gruppe erhalten Gebühren für die Dienstleistungen, die sie im Rahmen der Verwaltung von Anlagefonds erbringen. Einige von der Gruppe verwaltete nicht konsolidierte Fonds werden teilweise oder ganz von externen Investoren gehalten.

Informationen zu diesen nicht konsolidierten Anlagefonds befinden sich in verschiedenen Abschnitten dieses Geschäftsberichts:

- Abschnitt 1.1 „Kennzahlen“: Das von AXA verwaltete Gesamtvermögen umfasst im Auftrag von Dritten verwaltetes Vermögen.

- Abschnitt 2.3 „Aktivitätsbericht“

- Abschnitt 5.6 „Konzernanhang“:

-- Anhang 9 „Kapitalanlagen“ mit Aufschlüsselung der Kapitalanlagen und Einzelheiten zu nicht konsolidierten Anlagefonds in Anhang 9.8

-- Anhang 22 „Netto-Kapitalanlageergebnis ohne Finanzierungsaufwendungen“

Anhang 3 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten

Der Chief Executive Officer (CEO) von AXA, in seiner Funktion als Hauptentscheidungsträger, ist Mitglied des Board of Directors. Er wird bei der betrieblichen Leitung der Gruppe von einem Management Committee und bei der Entwicklung und Umsetzung von strategischen Maßnahmen von einer Gruppe von Führungskräften (der sogenannten „Partners Group“) unterstützt. Die Finanzinformationen im Zusammenhang mit den Geschäftssegmenten von AXA und den Holding-Gesellschaften, die dem Board of Directors zweimal jährlich berichtet werden, stimmen mit der Darstellung im Konzernabschluss überein.

Die Ergebnisse der operativen und nicht operativen Aktivitäten werden auf Basis von sieben Segmenten dargestellt: Frankreich, Europa, Asien, AXA XL, die Vereinigten Staaten, International sowie transversale Einheiten und zentrale Holdings.

Infolge des Verlusts der Beherrschung der AXA Group über Equitable Holdings, Inc. („EQH“) zum 31. März 2019 ist der Beitrag der Vereinigten Staaten zum Konzernabschluss wie folgt angegeben:

- Voll konsolidiert vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019

- Unter „Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden“ vom 1. April 2019 bis zum 13. November 2019

- Als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestition vom 13. November 2019 bis zum 31. Dezember 2019 im Anschluss an den Verlust des wesentlichen Einflusses von AXA über EQH

Enthalten sind die Aktivitäten von Life & Savings in den USA, Asset-Management-Services von AB und US-Holdings.

Zum 31. Dezember 2019 waren die CEOs, die die anderen Hauptregionen überwachen (jeweils CEO von AXA France, CEO von AXA in Europa, CEO von AXA in Asien, CEO von AXA XL, CEO von International), Mitglieder des Management Committee.

Wichtige transversale Einheiten und zentrale Holdings werden neben diesen Regionen verwaltet.

Frankreich: Der französische Markt umfasst die Aktivitäten von Life & Savings und Property & Casualty, AXA Banque France und französische Holdings.

Europa: Der europäische Markt umfasst die Aktivitäten von Life & Savings und Property & Casualty in der Schweiz, Deutschland, Belgien, Großbritannien & Irland, Spanien sowie Italien. Die Bankaktivitäten in Deutschland und die Holdinggesellschaften in diesen Ländern sind ebenfalls enthalten. Direkte und traditionelle Geschäftseinheiten werden in ihren jeweiligen Ländern gemeinsam erfasst.

Asien: Der asiatische Markt umfasst die Aktivitäten von Life & Savings in Japan, Hongkong und der asiatischen High Potentials (Thailand, Indonesien, China und die Philippinen) sowie die Aktivitäten von Property & Casualty in Hongkong und den asiatischen High Potentials (Thailand und China). Auch das Direktgeschäft in Asien (Japan und Südkorea) und die asiatischen Holdinggesellschaften sind enthalten.

AXA XL: Der Markt für AXA XL umfasst hauptsächlich die Schaden- und Unfallversicherungsaktivitäten der XL Group sowie AXA Corporate Solutions Assurance und AXA Art. Holdinggesellschaften von XL sind ebenfalls enthalten.

International: Der International-Markt umfasst die Aktivitäten von Life & Savings und Property & Casualty in 14 Ländern in Europa, dem Nahen Osten, Afrika, Lateinamerika sowie in Singapur, Malaysia und Indien. AXA Bank Belgium und Holdinggesellschaften in diesen Ländern sind ebenfalls enthalten.

Transversale Einheiten und zentrale Holdings: Umfasst transversale Einheiten, namentlich AXA Investment Managers, AXA Assistance, AXA Liabilities Managers, AXA Global Re, AXA Life Europe sowie AXA SA und sonstige zentrale Holdings.

Die Eliminierungen zwischen Segmenten umfassen nur Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichen betrieblichen Tätigkeiten. Sie beziehen sich in erster Linie auf Rückversicherungsabkommen, die Weiterbelastung von Unterstützungsgarantien, Asset-Management-Gebühren und Kreditzinsen innerhalb der Gruppe.

In diesem Dokument deckt „Versicherung“ folgende drei Versicherungsbereiche ab: Life & Savings, Property & Casualty sowie Health.

3.1. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten

31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) Frankreich Europa Asien AXA XL Vereinigte Staaten International
Gebuchte Bruttobeiträge 26.242 34.207 9.849 18.856 3.321 6.644
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen 1 128 39 - - 76
Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit 26.243 34.334 9.888 18.856 3.321 6.720
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit 170 12 - - - 318
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit 6 338 - 0 1.007 67
Umsatzerlöse 26.419 34.685 9.888 18.856 4.328 7.104
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte 34 (188) (39) (1.193) (11) (173)
Nettokapitalerträge(b) 4.534 4.996 1.429 1.098 (375) 536
Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen 561 808 315 120 (9) 8
Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(c) 5.094 822 1.219 (112) 11.139 310
davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko 4.921 1.431 1.293 - 9.926 257
Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen (268) (170) (43) (27) - (10)
Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen 9.920 6.456 2.921 1.078 10.754 845
Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten (28.799) (30.644) (9.490) (12.700) (13.600) (4.727)
Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen (132) (347) (124) (801) 93 (266)
Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit (15) (5) - - - (47)
Abschlussaufwendungen (3.057) (4.001) (1.241) (2.123) (319) (1.316)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts - (60) (24) (557) (0) (3)
Verwaltungsaufwendungen (1.657) (2.666) (586) (2.034) (742) (877)
Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte - (47) (17) (47) (7) (35)
Sonstige Erträge und Aufwendungen(d) (26) (34) (25) (9) (113) (541)
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (33.685) (37.804) (11.508) (18.270) (14.689) (7.811)
Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 2.688 3.149 1.261 472 382 (34)
(Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 11 - 210 (2) 174 89
Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (2) (47) (13) (164) (52) (17)
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 2.697 3.101 1.457 306 504 38
Ertragsteuern (753) (657) (246) (133) (39) (145)
Nettobetriebsertrag 1.945 2.444 1.211 173 465 (107)
Nettoverlust aus Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz(e) - (24) - - - -
Konzernergebnis nach Steuern 1.945 2.420 1.211 173 465 (107)
Aufteilung zwischen:
Konzernergebnis - Konzernanteil 1.940 2.318 1.204 173 321 (169)
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 4 102 7 - 143 62
31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) Transversale Einheiten und zentrale Holdings Eliminierungen zwischen Segmenten Summe davon Versicherung(a)
Gebuchte Bruttobeiträge 1.519 (785) 99.852 99.852
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen - - 244 244
Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit 1.519 (785) 100.096 100.096
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit - 12 512 -
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit 1.967 (461) 2.924 1.040
Umsatzerlöse 3.486 (1.234) 103.532 101.136
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte (6) 34 (1.543) (1.543)
Nettokapitalerträge(b) (32) (71) 12.115 10.856
Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen (449) 2 1.356 1.803
Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(c) 0 2 18.475 19.317
davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko 458 1 18.286 18.286
Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen (308) - (826) (504)
Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen (788) (66) 31.121 31.473
Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten (1.927) 403 (101.484) (101.484)
Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen 132 327 (1.118) (1.118)
Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit - - (67) -
Abschlussaufwendungen (521) 96 (12.482) (12.482)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts - - (644) (644)
Verwaltungsaufwendungen (2.655) 494 (10.722) (7.740)
Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte (1) - (153) (146)
Sonstige Erträge und Aufwendungen(d) 454 (304) (598) (220)
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (4.519) 1.016 (127.269) (123.835)
Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern (1.826) (251) 5.840 7.231
(Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 22 - 504 425
Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (676) 251 (720) (43)
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern (2.480) - 5.624 7.613
Ertragsteuern 554 - (1.419) (920)
Nettobetriebsertrag (1.926) - 4.206 6.693
Nettoverlust aus Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz(e) - - (24) (24)
Konzernergebnis nach Steuern (1.926) - 4.181 6.668
Aufteilung zwischen:
Konzernergebnis - Konzernanteil (1.932) - 3.857 6.408
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 7 - 325 260

(a) In diesem Dokument deckt „Versicherung“ folgende drei Versicherungsbereiche ab: Life & Savings, Property & Casualty sowie Health.

(b) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabler Rentenzahlungen (Variable Annuities) im Segment Life & Savings.

(c) Umfasst realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen

(d) Enthält Verluste aus dem Veräußerungsprozess der AXA Bank Belgium und von AXA Life Europe (siehe Anhang 5.3).

(e) Hauptsächlich in Bezug auf Wertminderung des VBI im Zusammenhang mit dem Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz.

31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
(in Millionen Euro) Frankreich Europa Asien AXA XL Vereinigte Staaten International
Gebuchte Bruttobeiträge 25.118 36.288 8.966 6.298 12.508 6.177
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen 1 130 36 - - 82
Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit 25.119 36.418 9.002 6.298 12.508 6.259
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit 124 23 - - - 327
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit 6 259 1 - 4.089 62
Umsatzerlöse 25.249 36.700 9.003 6.298 16.598 6.648
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte (47) (109) (199) (222) 12 (128)
Nettokapitalerträge(c) 4.630 5.851 1.401 396 3.514 556
Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen 579 1.157 142 68 (30) 37
Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(d) (2.872) (1.358) (843) (81) (7.613) (26)
davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko (2.558) (942) (785) - (6.109) (29)
Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen (480) (456) (140) (61) (39) (63)
Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen 1.857 5.193 560 322 (4.167) 503
Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten (20.126) (31.555) (6.449) (4.854) (6.778) (4.281)
Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen (249) (342) (72) 123 7 (228)
Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit (9) (6) - - - (56)
Abschlussaufwendungen (2.919) (3.922) (1.139) (935) (602) (1.237)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts - (23) (35) (408) (1) (3)
Verwaltungsaufwendungen (1.421) (2.540) (490) (609) (2.895) (869)
Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte - (41) (16) (12) (6.335) (37)
Sonstige Erträge und Aufwendungen (8) (26) (90) (3) (339) 60
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (24.732) (38.456) (8.290) (6.699) (16.942) (6.651)
Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 2.328 3.329 1.074 (300) (4.500) 372
(Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 20 (6) 119 (3) - 137
Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel 2 (23) - (62) (173) (18)
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern 2.349 3.301 1.193 (365) (4.673) 492
Ertragsteuern (709) (691) (200) (81) 53 (89)
Nettobetriebsertrag 1.640 2.609 993 (447) (4.620) 402
Nettoverlust aus Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz(e) - (428) - - - -
Konzernergebnis nach Steuern 1.640 2.181 993 (447) (4.620) 402
Aufteilung zwischen:
Konzernergebnis - Konzernanteil 1.635 2.106 986 (428) (1.986) 355
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 5 75 7 (18) (2.634) 47
31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
(in Millionen Euro) Transversale Einheiten und zentrale Holdings Eliminierungen zwischen Segmenten Summe davon Versicherung(b)
Gebuchte Bruttobeiträge 1.450 (497) 96.309 96.309
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen - - 249 249
Umsatzerlöse aus Versicherungstätigkeit 1.450 (497) 96.558 96.558
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit - 11 484 -
Umsatzerlöse aus sonstiger Tätigkeit 1.951 (536) 5.832 1.877
Umsatzerlöse 3.401 (1.023) 102.874 98.435
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte 34 6 (653) (653)
Nettokapitalerträge(c) 301 (51) 16.597 15.338
Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen 26 3 1.982 1.953
Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen(d) (311) (1) (13.104) (12.871)
davon Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten mit von Versicherten getragenem Finanzrisiko (280) (2) (10.706) (10.706)
Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen (31) - (1.271) (1.193)
Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen (15) (49) 4.205 3.228
Technische Kosten aus Versicherungstätigkeiten (1.302) 276 (75.069) (75.069)
Nettoergebnis aus passiven Rückversicherungen 276 200 (285) (285)
Betriebliche Aufwendungen für Banktätigkeit - - (70) -
Abschlussaufwendungen (483) 35 (11.201) (11.201)
Abschreibungen auf den Wert erworbenen Bestandsgeschäfts - - (470) (470)
Verwaltungsaufwendungen (2.588) 436 (10.976) (6.649)
Änderung der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte (1) - (6.441) (1.898)
Sonstige Erträge und Aufwendungen 479 (181) (109) (194)
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (3.618) 766 (104.621) (95.766)
Erträge aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern (198) (299) 1.805 5.244
(Nicht wertgeminderte) Erträge aus Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 20 - 286 274
Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (588) 299 (562) (3)
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) aus betrieblicher Tätigkeit vor Steuern (766) - 1.530 5.515
Ertragsteuern 244 - (1.474) (942)
Nettobetriebsertrag (522) - 55 4.573
Nettoverlust aus Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz(e) - - (428) (428)
Konzernergebnis nach Steuern (522) - (373) 4.145
Aufteilung zwischen:
Konzernergebnis - Konzernanteil (527) - 2.140 4.549
Konzernergebnis - Minderheitsanteile 5 - (2.513) (404)

(a) Angepasst: Umgliederung der deutschen und japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland bzw. Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

(b) In diesem Dokument deckt „Versicherung“ folgende drei Versicherungsbereiche ab: Life & Savings, Property & Casualty sowie Health.

(c) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabler Rentenzahlungen (Variable Annuities) im Segment Life & Savings.

(d) Umfasst realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen.

(e) Hauptsächlich in Bezug auf Wertminderung des VBI im Zusammenhang mit dem Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz.

Anhang 4 Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken

Die folgenden Absätze sind fester Bestandteil des Jahresabschlusses der Gruppe. Sie erscheinen in Abschnitt 4 „Risikofaktoren und Risikomanagement“ und in Abschnitt 2.4 „Liquidität und Eigenmittel“ dieses Geschäftsberichts:

4.1. Organisation des Risikomanagements

Siehe Abschnitt 4.2, „Interne Kontrolle und Risikomanagement“, Unterabschnitte „Organisation des Risikomanagements und der internen Kontrolle“, „Finanzberichterstattung, Offenlegung, Kontrollen und Verfahren“ und „Fazit“.

4.2. Marktrisiken (einschliesslich Sensitivitätsanalyse)

Siehe Abschnitt 4.3 „Marktrisiken“, Unterabschnitte „Zins- und Aktienmarktrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochterunternehmen der Gruppe“ und „Fremdwährungsrisiko in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochterunternehmen der Gruppe“.

4.3. Kreditrisiko

Siehe Abschnitt 4.4 „Kreditrisiko“, Unterabschnitte „Anlagevermögen: Zentrale Überwachung von Gegenparteienrisiken“, „Kreditderivate“, „Gegenparteienrisiko aus OTC-Derivaten (Over-the-Counter)“; „Forderungen gegenüber Rückversicherern - Ratingprozesse und -faktoren“ und „Vergabe von Bankdarlehen“.

4.4. Versicherungstechnische Risiken

Siehe Abschnitt 4.6, „Versicherungstechnische Risiken“, Unterabschnitte „Produktgenehmigung“, „Analyse von Risikopositionen, „Abgetretene Rückversicherung“ und „Versicherungstechnische Rückstellungen“.

4.5. Liquidität und Eigenmittel

Siehe Abschnitt 2.4 „Liquidität und Eigenmittel“, Unterabschnitte „Liquidität, Finanzierungsquellen und -anforderungen von operativen Tochterunternehmen der Gruppe“, „Liquiditätslage“, „Verbrauch von Finanzmitteln“, „Auswirkung von regulatorischen Anforderungen“ und „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019, die sich auf die Liquidität von AXA auswirken“.

Anhang 5. Geschäfts- oder Firmenwert

5.1. Geschäfts- oder Firmenwert

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Analyse des Geschäfts- oder Firmenwerts nach zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttowert Kumulierte Wertminderung Nettowert Bruttowert Kumulierte Wertminderung Nettowert
Frankreich 225 - 225 225 - 225
Life & Savings Frankreich 57 - 57 57 - 57
Property & Casualty Frankreich 168 - 168 168 - 168
Europa 5.328 - 5.328 5.148 - 5.148
Life & Savings Deutschland 190 - 190 147 - 147
Property & Casualty Deutschland 992 - 992 918 - 918
Life & Savings Spanien 393 - 393 393 - 393
Property & Casualty Spanien 613 - 613 613 - 613
Life & Savings Schweiz 168 - 168 162 - 162
Property & Casualty Schweiz 225 - 225 217 - 217
Life & Savings Italien 424 - 424 424 - 424
Property & Casualty Italien 356 - 356 356 - 356
Life & Savings Belgien 296 - 296 296 - 296
Property & Casualty Belgien 563 - 563 563 - 563
Life & Savings Großbritannien & Irland 18 - 18 17 - 17
Property & Casualty Großbritannien & Irland 1.090 - 1.090 1.042 - 1.042
Asien 3.530 (79) 3.451 2.784 (77) 2.707
AXA Tianping 662 - 662 - - -
Life & Savings Japan 1.958 (79) 1.879 1.904 (77) 1.827
Life & Savings Hongkong 571 - 571 547 - 547
Property & Casualty Hongkong 198 - 198 194 - 194
Sonstige 141 0 141 139 - 139
AXA XL 7.615 - 7.615 7.479 - 7.479
Vereinigte Staaten - - - 7.682 (7.682) 0
International 717 0 717 780 0 780
Life & Savings 221 - 221 220 - 220
Property & Casualty 497 0 497 492 0 492
AXA Bank Belgium - - - 68 - 68
Sonstige - - - - - -
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 440 (0) 440 432 (0) 432
AXA Investment Managers 389 - 389 381 - 381
AXA Assistance 51 (0) 51 51 (0) 50
SUMME 17.855 (79) 17.776 24.529 (7.758) 16.771

Anm.: Diese Tabelle enthält keine Geschäfts- oder Firmenwerte im Zusammenhang mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (siehe Anhang 10).

Der Konzernanteil am gesamten Geschäfts- oder Firmenwert belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 17.695 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2018 auf 16.691 Mio. Euro.

Gemäß IAS 36 stellt jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, die niedrigste Ebene dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird. Er darf niemals größer sein als ein gemäß IFRS 8 bestimmtes Segment, wie in Anhang 3 dargestellt.

5.2. Änderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

5.2.1. Geschäfts- oder Firmenwert - Änderung des Bruttowerts

(in Millionen Euro) Bruttowert 1. Januar 2019 Akquisitionen während der Periode Veräußerungen während der Periode Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung Sonstige Änderungen Bruttowert 31. Dezember 2019
Frankreich 225 - - - - 225
Europa(a) 5.148 - - 63 117 5.328
Asien 2.784 665 - 71 10 3.530
AXA XL 7.479 - - 136 - 7.615
Vereinigte Staaten 7.682 - (7.820) 139 - -
International(b) 780 - - 5 (68) 717
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 432 - - 8 - 440
SUMME 24.529 665 (7.820) 422 59 17.855

(a) Anstieg der Bewertung einer bedingten Gegenleistung entsprechend eines Aufkaufs von Minderheitsanteilen (+117 Mio. Euro) im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss von 2006 (siehe Anhang 31).

(b) Im Zusammenhang mit dem Veräußerungsprozess der AXA Bank Belgium (siehe Anhang 5.3.3).

(in Millionen Euro) Bruttowert 1. Januar 2018 Akquisitionen während der Periode Veräußerungen während der Periode Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung Sonstige Änderungen Bruttowert 31. Dezember 2018
Frankreich 225 - - - - 225
Europa 5.143 - - 5 - 5.148
Asien 2.603 - - 181 - 2.784
AXA XL 35 7.354 - 91 - 7.479
Vereinigte Staaten 7.313 - - 369 - 7.682
International 805 - - (25) - 780
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 427 0 - 4 - 432
SUMME 16.551 7.354 - 624 - 24.529

5.2.2. Geschäfts- oder Firmenwert - Änderung des Wertminderungsaufwands

(in Millionen Euro) Kumulierter Wertminderungsaufwand 1. Januar 2019 Anstieg der Wertminderung während der Periode Wertminderungs-Rückbuchung bei während der Periode veräußertem Geschäfts- oder Firmenwert
Frankreich - - -
Europa - - -
Asien 77 - -
AXA XL - - -
Vereinigte Staaten 7.682 - (7.820)
International - - -
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 0 - -
SUMME 7.758 - (7.820)
(in Millionen Euro) Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung Sonstige Änderungen Kumulierter Wertminderungsaufwand 31. Dezember 2019
Frankreich - - -
Europa - - -
Asien 2 - 79
AXA XL - - -
Vereinigte Staaten 139 - -
International - - -
Transversale Einheiten und zentrale Holdings - - 0
SUMME 141 - 79
(in Millionen Euro) Kumulierter Wertminderungsaufwand 1. Januar 2018 Anstieg der Wertminderung während der Periode Wertminderungs-Rückbuchung bei während der Periode veräußertem Geschäfts- oder Firmenwert
Frankreich - - -
Europa - - -
Asien 71 - -
AXA XL - - -
Vereinigte Staaten 1.089 6.329 -
International - - -
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 0 - -
SUMME 1.161 6.329 -
(in Millionen Euro) Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung Sonstige Änderungen Kumulierter Wertminderungsaufwand 31. Dezember 2018
Frankreich - - -
Europa - - -
Asien 6 - 77
AXA XL - - -
Vereinigte Staaten 264 - 7.682
International - - -
Transversale Einheiten und zentrale Holdings - - 0
SUMME 269 - 7.758

Methodik nach Einheit

Für die meisten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) der Lebens- und Krankenversicherungsbereiche wird die Werthaltigkeit des Firmen- oder Geschäftswerts anhand eines Fair-Value-Ansatzes beurteilt. Für AXA Belgium wird die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts anhand des Value-in-Use-Ansatzes bewertet. Beide Ansätze sind in Anhang 1 beschrieben.

Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Bereich Schaden- und Unfallversicherung wird die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts ebenfalls nach dem Value-in-Use-Ansatz beurteilt, wie in Anhang 1 beschrieben. Für AXA Investment Managers („AXA IM“) basiert die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts auf dem beizulegenden Zeitwert, der aus Marktinformationen wie dem Kurs-Gewinn-Verhältnis von Mitbewerbern und den für das Geschäftsjahr erwarteten Erträgen entsprechend des Umfangs der ZGE hergeleitet wird. Anschließend wird der beizulegende Zeitwert mit dem Buchwert verglichen, um die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts zu beurteilen.

Hauptannahmen

Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) innerhalb des Geschäftssegments Property & Casualty beruht der Nutzungswertansatz auf Cashflow-Prognosen, basierend auf vom Management gebilligten Geschäftsplänen, die einen Zeitraum von bis zu drei Jahren abdecken, sowie einem risikobereinigten Abzinsungssatz. Über diesen Zeitraum hinausgehende Cashflows werden mit Hilfe nachhaltiger, ewiger Wachstumsraten, die als langfristig realisierbar angenommen werden, extrapoliert, um einen Endwert zu ermitteln. Die im Businessplan jeder ZGE enthaltenen Ergebnisse werden mit dem AXA Management vereinbart und lokal unter Berücksichtigung der bestmöglichen Schätzung von betrieblichen Annahmen definiert, darunter Aufwands- und Verlustquoten, Kapitalerträge, ökonomisches Kapital, Prämiensätze und Steuern, die durchweg den verschiedenen Standards und Anforderungen der Aufsichtsbehörden, sofern anwendbar, entsprechen.

Die für die Bewertung verwendeten Abzinsungssätze wurden mithilfe des Capital Asset Pricing Model (CAPM) hergeleitet, das Annahmen für risikolose Zinssätze, Aktienrisikoprämien, Beta und Leverage Ratio der Versicherungsaktivitäten beinhaltet, die mit der Einschätzung des Managements der AXA für die Märkte übereinstimmen, in denen die jeweiligen ZGE tätig sind. Die Abzinsungssätze für die wichtigsten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) reichen von 3,0 % bis 7,4 % im Jahr 2019 im Vergleich zu einer Bandbreite von 5,6 % bis 8,4 % im Jahr 2018. Die jenseits des strategischen Planungshorizonts, falls zutreffend, geltenden Wachstumsraten reichen von 0,0 % bis 4,4 % im Vergleich zu 2,4 % bis 4,2 % im Jahr 2018.

Bei den ZGE von Life & Savings werden die erzielbaren Beträge nach einem risikoneutralen Ansatz berechnet, der sich auf branchenspezifische und weit verbreitete Techniken des European Embedded Value (EEV) stützt. Der EEV stellt den Überschuss des Marktwerts von Vermögenswerten über den Marktwert von Verbindlichkeiten dar. Der Marktwert der Verbindlichkeiten basiert auf der bestmöglichen Schätzung der Verbindlichkeiten, die dem wahrscheinlichkeitsgewichteten Durchschnitt der zukünftigen Cashflows entsprechen, der um den Zeitwert des Geldes unter Verwendung der jeweiligen Laufzeitstruktur der risikofreien Zinssätze sowie um Abweichungen im Zusammenhang mit den Kosten für nicht absicherbare, d. h. nicht finanzielle, Risiken angepasst wird.

Die Berechnung der bestmöglichen Schätzung der Verbindlichkeiten beinhaltet die Verwendung von operativen und wirtschaftlichen Annahmen. Zu den operativen Annahmen gehören demografische Faktoren wie Mortalitäts-, Morbiditäts- und Ablauf-/Rückgaberaten, Spesenvergütung und Steuern, die alle den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entsprechen. Die Abzinsung der zukünftigen Cashflows erfolgt mit Referenzsätzen, die den EIOPA-Vorgaben für die Verwendung von um Kredit- und Volatilitätsrisiken bereinigten Swapsätzen entsprechen. Die folgende Tabelle zeigt die Anpassungen in Basispunkten nach Währungen:

Referenz-Zinskurve (in Bp.) EUR GBP USD JPY CHF HKD
Volatilitätsanpassung (hinzugefügt) 7 15 32 3 6 32
Anpassung des Ausfallrisikos (abgezogen) 10 11 13 10 10 15

Im Falle von AXA Belgium wurde der erzielbare Wert unter Verwendung der TEV-Methode (Traditional Embedded Value) abgeleitet, die einem realwirtschaftlichen Ansatz entspricht, bei dem der Abzinsungssatz die Risikovorsorge impliziert, da die prognostizierten Cashflows nicht risikoadjustiert sind. Der verwendete Abzinsungssatz zur Bestimmung des erzielbaren Betrags von AXA Belgium lag bei 4,5 %, während er 2018 noch 5,3 % betragen hatte, was durch den Zinsrückgang zu erklären ist.

Alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten

Das Ergebnis der Cashflow-Prognosen übersteigt den Buchwert aller betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten.

Sollten Aktienbewertungen und Zinssätze über einen längeren Zeitraum niedrig bleiben, die Volatilität und andere Marktbedingungen stagnieren oder sich verschlechtern, werden die Volumen des Neugeschäfts und die Profitabilität zusammen mit dem Wert des Bestandsgeschäft aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wahrscheinlich negativ beeinflusst. Darüber hinaus könnten die künftigen voraussichtlichen Cashflows sowohl für das Bestands- als auch für das Neugeschäft und andere Annahmen, die den aktuellen Geschäftsplänen des Managements zugrunde liegen, von anderen Risiken, denen die Geschäftstätigkeit der Gruppe ausgesetzt ist, beeinflusst werden. Für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden Sensitivitätsanalysen bezüglich des Abzinsungssatzes durchgeführt: Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um 0,5 % würde nicht zu einem Wertminderungsaufwand auf eine der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen, da der erzielbare Betrag für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit deren Buchwert nach wie vor übersteigen würde.

Nachfolgende Wertminderungstests können jedoch auf unterschiedlichen Annahmen und Prognosen der künftigen Cashflows basieren, die zu einer Wertminderung dieser Vermögenswerte in absehbarer Zeit führen.

5.3. Sonstige Informationen im Zusammenhang mit Geschäfts- oder Firmenwert, Akquisitionen und Veräusserungen von Tochterunternehmen

5.3.1. Erwerb von AXA Tianping

Am 13. Dezember 2019 schloss AXA den Erwerb des verbleibenden Anteils von 50 %[92] an AXA Tianping Property & Casualty Insurance Company Ltd. („AXA Tianping“) von den inländischen Aktionären ab. Die endgültige gesamte Gegenleistung belief sich auf 4,6 Mrd. RMB[93] (590 Mio. Euro[94] [95]) in bar.

AXA Tianping wurde bis zum 31. Dezember 2019 nach der Equity-Methode bilanziert und wird seit diesem Datum im Abschluss der AXA Gruppe voll konsolidiert. Der Effekt einer vollständigen Konsolidierung der Aktivitäten von AXA Tianping zwischen dem 13. Dezember 2019 und dem 31. Dezember 2019 auf das Konzernergebnis der AXA Gruppe wurde als unwesentlich eingeschätzt. Daher wurde die Übernahmebilanz auf Basis der Zahlen vom 31. Dezember 2019 erstellt.

Die Beendigung der Anwendung der Equity-Methode für die Beteiligung resultierte in einem Effekt von 38 Mio. Euro, der sich aus der Umgliederung des sonstigen Ergebnisses und einem Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ergibt.

Die erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden in der Eröffnungsbilanz an den beizulegenden Zeitwert angepasst und zum Jahresende auf Basis der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß IFRS in den Konzernabschluss integriert. Gemäß IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ können Änderungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt vorgenommen werden, wenn neue Informationen zur Fertigstellung der erstmaligen Bilanzierung verfügbar werden.

Zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:

(in Millionen Euro) Zum Erwerbszeitpunkt
Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten 141
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 101
Investitionen 791
Latente Steueransprüche 28
Sonstige Vermögenswerte 588
SUMME VERMÖGENSWERTE (OHNE GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT) 1.622
Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 812
Sonstige Verbindlichkeiten 308
SUMME VERBINDLICHKEITEN 1.120
Nettoinventarwert vor Geschäfts- oder Firmenwert 502
Geschäfts- oder Firmenwert 665
SUMME GEGENLEISTUNG (4) 1.167

Die Akquisition von AXA Tianping führte zur Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 665 Mio. Euro.

Zum Zeitpunkt der Übernahme beinhalten die sonstigen immateriellen Vermögenswerte 82 Mio. Euro, die den Wert der Geschäftsbeziehungen von AXA Tianping mit nicht-exklusiven Agenturen widerspiegeln. Dieser Wert wurde auf Basis der erwarteten, durch neue Kunden erzielten Zahlungsströme geschätzt, wobei die durchschnittliche Verlängerungsquote der bestehenden Geschäftsbeziehungen zu nicht-exklusiven Agenturen und eine auf den vergangenen vier Jahren basierende Annahme der Marktwachstumsrate einbezogen wurden.

Die immateriellen Vermögenswerte werden über eine erwartete Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.

Umsatz und Jahresüberschuss von AXA Tianping gemäss IFRS für 2019

2019 beliefen sich der Umsatz und der Jahresüberschuss der erworbenen AXA Tianping unter der Annahme, dass die Übernahme zum 1. Januar 2019 stattgefunden hat, auf 881 Mio. Euro bzw. -11 Mio. Euro.

Bei diesen Zahlen handelt es sich um Schätzungen auf der Grundlage der IFRS-Richtlinien. Diese Informationen sind nicht notwendigerweise ein Indikator für die Ergebnisse, die innerhalb der AXA Gruppe hätten erzielt werden können, wenn der Erwerb tatsächlich am 1. Januar 2019 stattgefunden hätte. Insbesondere berücksichtigen die Informationen keine Synergien und geben auch keinen Hinweis auf zukünftige Ergebnisse.

5.3.2. Equitable Holdings, Inc.

Zweites Stammaktienangebot von Equitable Holdings, Inc. und Aktienrückkauf vom 25. März

Am 25. März 2019 schloss AXA ein öffentliches Zweitangebot von 40.000.000 Aktien (das „Angebot“) ihrer US-Tochtergesellschaft Equitable Holdings, Inc. („EQH“) zu einem öffentlichen Angebotspreis von 20,50 USD pro Aktie und den Verkauf von 30.000.000 Aktien zu dem von den Konsortialbanken im Rahmen des Angebots gezahlten Preis pro Aktie an EQH erfolgreich ab. Darüber hinaus übten die Konsortialbanken die Mehrzuteilungsoption zum Kauf von 6.000.000 zusätzlichen Aktien von EQH vollständig aus.

Der Nettoerlös[96] aus dem Verkauf von 76.000.000 Aktien von EQH im Rahmen des Angebots, der vollständigen Ausübung der den Konsortialbanken gewährten Mehrzuteilungsoption und dem Aktienrückkauf belief sich auf 1,5 Mrd. USD (1,3 Mrd. EUR[97]). Nach diesem Verkauf ist die Beteiligung von AXA an EQH von 60,1 %[98] 4 auf 48,3 %[99] zurückgegangen.

Die Verringerung ihrer Stimmrechtsanteile auf unter 50 % sowie der Vorstandsmitgliedschaft auf einen Minderheitsanteil führte zu einem Verlust der Beherrschung von AXA über EQH. Allerdings übt AXA weiterhin wesentlichen Einfluss über seinen verbleibenden Anteil an EQH aus. Dies hatte folgende Konsequenzen:

- AXA dekonsolidierte EQH und bilanzierte ihre verbleibende Beteiligung an EQH nach der Equity-Methode und

- AXA gliederte die Eigenkapitalkomponente der Pflichtwandelanleihen von den nicht beherrschenden Anteilen in den Posten finanzielle Verbindlichkeiten um (bewertet mit 614 Mio. Euro).

Das Angebot und der Aktienrückkauf wirkten sich mit 598 Mrd. Euro negativ auf den Jahresüberschuss aus, wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist:

(in Millionen Euro)
Nettoerlös 1.341
Beizulegender Zeitwert des verbleibenden Anteils an EQH 4.330
Summe beizulegender Zeitwert 5.671
Konzernbuchwert 6.269
Nettoverlust aus der Dekonsolidierung (598)
davon Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert des verbleibenden Anteils (1.165)
davon Umgliederung des sonstigen Ergebnisses 1.232

Versicherungsmathematische Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von 512 Mio. Euro wurden vom sonstigen Ergebnis in die Gewinnrücklagen umgegliedert.

Zum Zeitpunkt der Transaktion wurde der verbleibende Anteil an EQH auf seinen beizulegenden Zeitwert angepasst. In der nachfolgenden Tabelle sind die auf 100%-Basis zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu diesem Zeitpunkt bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, woraus sich ein Buchwert von EQH nach der Equity-Methode von 4.330 Mio. Euro ergibt:

(in Millionen Euro) Zum Erwerbszeitpunkt
Immaterielle Vermögenswerte 9.701
Investitionen 182.473
Sonstige Vermögenswerte 15.731
SUMME VERMÖGENSWERTE 207.905
Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 180.484
Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten 1.714
Sonstige Verbindlichkeiten 16.742
SUMME VERBINDLICHKEITEN 198.940
Nettoinventarwert (100 %) 8.965
Nettoinventarwert - Konzernanteil (48,3 %) 4.330

Die immateriellen Vermögenswerte umfassen hauptsächlich den Wert des Bestandsgeschäfts und werden über die Lebensdauer des Vertragsportfolios abgeschrieben.

Zweitangebot von Stammaktien von Equitable Holdings, Inc. und Aktienrückkauf (einschl. Greenshoe) vom 7. Juni

Am 7. Juni 2019 schloss AXA ein Zweitangebot von 40.000.000 Stammaktien von EQH und zusätzlichen 6.000.000 Aktien aus der vollständigen Ausübung der den Konsortialbanken gewährten Mehrzuteilungsoption ab.

Der Nettoerlös [100] (1) von AXA aus dem Verkauf der 46.000.000 Aktien von EQH belief sich auf 959 Mio. US-Dollar (850 Mio. Euro)[101] (2). Nach diesem Verkauf ist die Beteiligung von AXA an EQH von 48,3 %[102] (3) [103] (4) auf 38,9 %3 4 zurückgegangen.

Der Nettogewinn aus dem Verkauf betrug 2 Mio. Euro, wie nachstehend aufgeführt:

(in Millionen Euro)
Nettoerlös 850
Konzernbuchwert 848
Ergebnis Jahresüberschuss 2
davon Umgliederung des sonstigen Ergebnisses 61

Versicherungsmathematische Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von 4 Mio. Euro wurden vom sonstigen Ergebnis in die Gewinnrücklagen umgegliedert.

Zweitangebot von Stammaktien von Equitable Holdings, Inc. vom 13. November

Am 13. November 2019 schloss AXA den Verkauf von 144.000.000 Stammaktien[104] von EQH an Goldman Sachs als einzige Konsortialbank in einem registrierten öffentlichen Angebot der Aktien (das „Angebot“) ab.

Im Rahmen des Angebots kaufte EQH 24.000.000 der 144.000.000 Stammaktien von der Konsortialbank zu dem Preis je Aktie zurück, den die Konsortialbank AXA im Rahmen des Angebots gezahlt hatte.

Aus dem Abschluss des Angebots ergab sich für AXA ein Nettoerlös von ca. 3,1 Mrd. USD (ca. 2,9 Mrd. EUR[105]), was einem Nettopreis[106] von 21,80 USD je Aktie entspricht.

Zum Zeitpunkt der Transaktion wurde der verbleibende Anteil an EQH auf seinen beizulegenden Zeitwert angepasst und als zur Veräußerung verfügbares Eigenkapitalinstrument eingestuft. Der verbleibende Anteil steht hauptsächlich in Verbindung mit den Pflichtwandelanleihen, die 2021 zurückgezahlt werden.

(in Millionen Euro)
Nettoerlös 2.850
Beizulegender Zeitwert des verbleibenden Anteils an EQH 934
Summe beizulegender Zeitwert 3.784
Konzernbuchwert 3.639
Nettogewinn aus der Dekonsolidierung 145
davon Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert des verbleibenden Anteils (105)
davon Umgliederung des sonstigen Ergebnisses 629

Versicherungsmathematische Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von 15 Mio. Euro wurden vom sonstigen Ergebnis in die Gewinnrücklagen umgegliedert.

5.3.3. Veräußerung der AXA Bank Belgium

Am 25. Oktober 2019 schloss AXA eine Vereinbarung über den Verkauf ihres Bankgeschäfts in Belgien, AXA Bank Belgium, an die Crelan Bank („Crelan“) ab.

Gemäß der Vereinbarung verkauft AXA 100 % der AXA Bank Belgium an Crelan für eine Gegenleistung von insgesamt 620 Mio. Euro, die sich wie folgt zusammensetzt: (i) Barzahlung von 540 Mio. Euro[107] und (ii) vollständige Übertragung von Crelan Insurance (bewertet mit 80 Mio. Euro), der Versicherungsgesellschaft von Crelan, die Schutzversicherungen für von Crelan ausgegebene Kredite bietet, an AXA Belgium.

Außerdem übernimmt AXA Belgium einen Minderheitsanteil von 9,9 %[108] an Crelan NV[109] und der AXA Bank Belgium und investiert 90 Mio. Euro, die vollständig durch den Erwerb der bedingten Pflichtwandelanleihen, welche die AXA Bank Belgium zuvor an die AXA Group ausgegeben hatte, durch Crelan für 90 Mio. Euro finanziert werden.

Die wesentlichen Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (abzüglich konzerninterner Salden mit anderen AXA-Unternehmen), die als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen werden, stellen sich folgendermaßen dar:

Vermögenswerte

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2019
Investitionen 25.243
Sonstige Vermögenswerte 639
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.020
Summe der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte 26.902

Verbindlichkeiten

(in Millionen Euro) 31. Dezember 2019
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel 18
Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 25.807
Sonstige Verbindlichkeiten 516
Summe der zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten 26.341

Zum 31. Dezember 2019 betrug das sonstige Ergebnis der im Rahmen der Transaktion investierten Vermögenswerte 15 Mio. Euro.

Zum 31. Dezember 2019 wurde erwartet, dass die Transaktion zu einem Verlust von 590 Mio. Euro führen wird, da bestimmte Vermögenswerte wie folgt wertgemindert waren: Geschäfts- oder Firmenwert um 68 Mio. Euro, sonstige immaterielle Vermögenswerte um 17 Mio. Euro und Beteiligungen um 505 Mio. Euro. Diese Wertminderungen sind in den vorstehenden Beträgen berücksichtigt.

5.3.4. Umstrukturierung des Kollektivleben-Portfolios in der Schweiz

Am 10. April 2018 traf AXA eine Vereinbarung mit ihren wichtigsten Vorsorgeeinrichtungen [110], um ihr Geschäftsmodell von einem vollwertigen Versicherungsmodell [111] auf ein teilautonomes Modell[112] umzustellen. Die von diesen Veräußerungen betroffenen Geschäftsbereiche wurden im Konzernabschluss von AXA zum 31. Dezember 2018 als zur Veräußerung gehalten behandelt. Am 1. Januar 2019 schloss AXA Schweiz die Umstrukturierung ab und der Großteil der damit verbundenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurde in der ersten Jahreshälfte 2019 an die Vorsorgeeinrichtungen übertragen.

Zudem traf AXA Schweiz 2019 eine Vereinbarung mit weiteren kleinen Vorsorgeeinrichtungen, um deren Geschäftsmodell am 1. Juli 2019 und am 1. Januar 2020 von einem vollwertigen Versicherungsmodell auf ein teilautonomes Modell umzustellen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden im Konzernabschluss von AXA zum 31. Dezember 2019 als zur Veräußerung gehalten behandelt.

Damit stellen sich die wesentlichen Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (abzüglich konzerninterner Salden mit anderen AXA-Unternehmen), die als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen werden, folgendermaßen dar:

Vermögenswerte

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Investitionen 2.041
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 262
Summe der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte 2.303

Verbindlichkeiten

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 2.303
Summe der zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten 2.303

Zum 31. Dezember 2019 betrug das sonstige Ergebnis der im Rahmen der Transaktion investierten Vermögenswerte null.

Zum 31. Dezember 2019 enthält die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung einen Effekt von -24 Mio. Euro.

5.3.5. Veräußerung von AXA Life Europe

Am 1. August 2018 erhielt AXA ein unwiderrufliches Angebot von Cinven für den Verkauf von AXA Life Europe. Der Verkauf wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 erfolgen. Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen, die zum 31. Dezember 2019 noch ausstanden. Angesichts dieser Umstände wurde die Einstufung als zur Veräußerung gehalten über ein Jahr hinaus verlängert.

Damit stellen sich die wesentlichen Klassen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (abzüglich konzerninterner Salden mit anderen AXA-Unternehmen), die als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen werden, zum 31. Dezember 2019 folgendermaßen dar:

Vermögenswerte

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 207
Investitionen 5.606
Sonstige Vermögenswerte 146
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 708
Summe der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte 6.667

Verbindlichkeiten

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 5.241
Sonstige Verbindlichkeiten 468
Summe der zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten 5.709

Zum 31. Dezember 2019 betrug das sonstige Ergebnis der im Rahmen der Transaktion investierten Vermögenswerte und des Ausgleichspostens aus der Währungsumrechnung +91 Mio. Euro.

Da erwartet wird, dass die Transaktion zusätzlich zu dem zum 31. Dezember 2018 erfassten Verlust von 18 Mio. Euro zu einem Verlust von 89 Mio. Euro führen wird, wurden die sonstigen immateriellen Vermögenswerte wertgemindert.

Anhang 6. Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts

6.1. Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts im Bereich Leben

Die Änderung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts (Value of Business In-Force, VBI) im Bereich Leben stellte sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 2019 2018
Bruttobuchwert zum 1. Januar 6.172 5.926
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen (4.614) (3.857)
Schattenbilanzierung bei VBI (159) (178)
Nettobuchwert zum 1. Januar 1.399 1.891
Aktivierung - -
Aktivierte Zinsen 59 70
Abschreibungen und Wertminderungen während der Periode(a) (183) (649)
Änderungen der Abschreibung, Aktivierung und Wertminderung des VBI (124) (579)
Änderung der Schattenbilanzierung des VBI (3) 27
Währungsumrechnung und andere Änderungen 26 52
Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen 76 9
Nettobuchwert zum 31. Dezember 1.376 1.399
Bruttobuchwert zum 31. Dezember 6.199 6.172
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen (4.656) (4.614)
Schattenbilanzierung bei VBI (167) (159)

(a) Im Jahr 2018 hauptsächlich in Bezug auf Wertminderung des VBI im Zusammenhang mit dem Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz.

6.2. Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts ausserhalb des Bereichs Leben

Die Änderung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts (Value of Business In-Force, VBI) im Bereich Leben stellte sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 2019 2018
Bruttobuchwert zum 1. Januar 1.093 -
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen (405) -
Nettobuchwert zum 1. Januar 687 -
VBI-Aktivierung - -
Aktivierte Zinsen - -
Änderungen der Abschreibung ohne Berücksichtigung der Auswirkungen von Freigaben von Annahmen (557) (408)
Änderungen der Abschreibung des VBI und aktivierte Zinsen (557) (408)
Währungsumrechnung 15 12
Akquisitionen von Tochtergesellschaften (nur Untergruppe manuelle Konsolidierung) - -
Verkauf von Tochtergesellschaften (nur Untergruppe manuelle Konsolidierung) - -
Erwerb und Veräußerung von Portfolios und sonstige Änderungen - 1.083
Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen und Portfolios(a) - 1.083
Nettobuchwert zum 31. Dezember 145 687
Bruttobuchwert zum 31. Dezember 1.113 1.093
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen (969) (405)

(a) Betrag im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Übernahme der XL Group.

Anhang 7. Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten

7.1. Aufschlüsselung der abgegrenzten Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, DAC) und ähnlicher Kosten

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Abgegrenzte Abschlusskosten im Zusammenhang mit Life & Savings(a) 13.534 23.798
Abgegrenzte Anschaffungskosten(b) 592 625
Schattenbilanzierung der DAC (1.227) (488)
Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Life & Savings 12.899 23.934
Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Property & Casualty 3.785 2.481
Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten 16.684 26.415

(a) Gilt für Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen gemäß IFRS 4 im Segment Life & Savings. Die Beträge verstehen sich nach Steuern.

(b) Gilt für Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (IAS 39).

7.2. Fortschreibung der abgegrenzten Abschlusskosten (Deferred Acquisition Costs, DAC) und ähnlicher Kosten

Die Änderungen der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten stellten sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Abgegrenzte Abschlusskosten(a) Abgegrenzte Anschaffungskosten(b) Abgegrenzte Abschlusskosten(a) Abgegrenzte Anschaffungskosten(b)
Nettobuchwert der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten zum 1. Januar 25.791 625 22.183 698
Abschreibungen und Wertminderungen während der Periode der DAC von Leben (1.572) (92) (1.700) (140)
Aktivierte Zinsen während der Periode von DAC von Leben 599 24 916 26
DAC und ähnliche Kostenaktivierung für die Periode der DAC von Leben 1.718 25 2.130 26
Änderung der Schattenbilanzierung der DAC von Nicht-Leben 1.304 464
Änderungen der Abschreibung, Aktivierung und Wertminderung 2.049 (43) 1.809 (88)
Änderung der Schattenbilanzierung von DAC (1.020) - 1.300 -
Währungsumrechnung und andere Änderungen 352 10 803 13
Veräußerungen von Tochterunternehmen und Portfolios(c) (11.079) 0 (303) 1
Nettobuchwert der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten zum 31. Dezember 16.092 592 25.791 625
davon Schattenbilanzierung von DAC (1.227) - (488) -
SUMME 16.684 26.415

(a) Im Zusammenhang mit Verträgen, die IFRS 4 unterliegen, d. h. Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen.

(b) Gilt für Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (IAS 39).

(c) Im Jahr 2019 umfasst der Betrag die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc.

7.3. Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten nach Abschreibungen, Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte

Der Wert der abgegrenzten Abschlusskosten und ähnlicher Kosten, nach Abschreibungen, Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte stellte sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Abgegrenzte Abschlusskosten(a) Abgegrenzte Anschaffungskosten(b) Abgegrenzte Abschlusskosten(a) Abgegrenzte Anschaffungskosten(b)
Abgegrenzte Abschlusskosten und ähnliche Kosten 16.092 592 25.791 625
davon Schattenbilanzierung DAC (1.227) - (488) -
Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte 1.883 328 2.464 258
davon Schattenbilanzierung Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze (352) - (278) -
DAC nach Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte 14.209 264 23.327 367
SUMME 14.472 23.693

(a) Im Zusammenhang mit Verträgen, die IFRS 4 unterliegen, d. h. Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen.

(b) Gilt für Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (IAS 39).

Anhang 8. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

8.1. Aufschlüsselung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellten zum 31.Dezember 2019 einen Nettowert von 4.872 Mio. Euro dar und umfassten hauptsächlich:

(in Millionen Euro) Bruttowert Kumulierte Abschreibung Kumulierte Wertminderung Nettowert am 31.Dezember 2019 Nettowert am 31.Dezember 2018
Aktivierte Software 3.036 (1.977) (21) 1.038 1.132
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und sonstigen Geschäftsvorfällen erfasste immaterielle Vermögenswerte 5.139 (1.385) (27) 3.728 3.747
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 587 (479) (1) 107 161
Summe der sonstigen immateriellen Vermögenswerte 8.762 (3.842) (49) 4.872 5.041

8.2. Aufschlüsselung der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und sonstigen Geschäftsvorfällen erfassten immateriellen Vermögenswerte

31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) Transaktionsjahr Bruttowert Kumulierte Abschreibung Kumulierte Wertminderung Nettobuchwert
AXA Tianping 2019 82 - - 82
Property & Casualty XL Group 2018 1.704 (58) - 1.646
Property & Casualty Polen 2015 71 (23) - 47
Property & Casualty Asien 2012 166 (119) - 47
Life & Savings Griechenland 2007 43 (7) (24) 11
Property & Casualty Griechenland 2007 77 (51) - 26
AXA MPS (Italien) Life & Savings 2007 und 2008 592 - - 592
AXA MPS (Italien) Property & Casualty 2007 und 2008 347 - - 347
Life & Savings Schweiz 2006 188 (122) - 66
Property & Casualty Schweiz 2006 625 (458) - 167
Property & Casualty Deutschland 2006 92 (54) - 38
Property & Casualty Belgien 2006 67 (37) - 30
Property & Casualty Spanien 2006 247 (235) - 12
AXA Investment Managers 2005 190 (9) - 181
Sonstige 650 (211) (2) 437
SUMME 5.139 (1.385) (27) 3.728
31.Dezember 2018
(in Millionen Euro) Bruttowert Kumulierte Abschreibung Kumulierte Wertminderung Nettobuchwert
AXA Tianping - - - -
Property & Casualty XL Group 1.659 (11) - 1.647
Property & Casualty Polen 70 (18) - 52
Property & Casualty Asien 162 (100) - 62
Life & Savings Griechenland 43 (6) (24) 12
Property & Casualty Griechenland 77 (47) - 30
AXA MPS (Italien) Life & Savings 592 - - 592
AXA MPS (Italien) Property & Casualty 347 - - 347
Life & Savings Schweiz 181 (109) - 72
Property & Casualty Schweiz 603 (420) - 183
Property & Casualty Deutschland 92 (49) - 43
Property & Casualty Belgien 67 (34) - 33
Property & Casualty Spanien 247 (231) - 16
AXA Investment Managers 180 (8) - 172
Sonstige 698 (209) (2) 487
SUMME 5.016 (1.242) (27) 3.747

Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfassten immateriellen Vermögenswerte umfassen in erster Linie den Wert von Vertriebsvereinbarungen und kundenbezogenen immateriellen Vermögenswerten, einschließlich 1.936 Mio. Euro (Nettobuchwert) an Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer.

Die Abschreibungsperiode für im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfasste immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer reicht von 10 bis 20 Jahren.

8.3. Änderung der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und sonstigen Geschäftsvorfällen erfassten immateriellen Vermögenswerte

(in Millionen Euro) 2019 2018
Nettowert zum 1. Januar 3.747 2.184
Erwerb während der Periode(a) 109 1.672
Wertberichtigung Abschreibungsaufwand (146) (118)
Wertberichtigung Wertminderungsaufwand - (2)
Veräußerung während der Periode (0) (8)
Rückgang von Käufen nach Anpassungen - -
Währungseffekt 53 20
Sonstige Änderungen (34) -
Nettowert zum Bilanzstichtag, 31. Dezember 3.728 3.747

(a) Enthält für 2019 hauptsächlich 101 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Übernahme von AXA Tianping (siehe Anhang 5.3.1).

Enthält für 2018 1.656 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Übernahme der XL Group.

Anhang 9. Investitionen

9.1 Aufschlüsselung der Investitionen

Alle Investitionsposten werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener Sicherungsderivate (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) dargestellt, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, die separat dargestellt werden. Nähere Informationen zu den Auswirkungen von Derivaten befinden sich ebenfalls in Anhang 20.3.

Investitionen gemäß Konzernbilanz
31.Dezember 2019 Versicherung Sonstige Tätigkeiten
(in Millionen Euro) Beizulegender Zeitwert Buchwert % (Bilanzwert) Beizulegender Zeitwert Buchwert % (Bilanzwert)
Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien(a) 31.395 21.679 3,67 % 3.431 3.309 14,78 %
Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien(b) 1.622 1.622 0,27 % - - -
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate - - - - - -
Immobilienanlagen 33.017 23.301 3,94 % 3.431 3.309 14,78 %
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 383.232 383.232 64,87 % 2.218 2.218 9,91 %
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(c) 22.274 22.274 3,77 % 93 93 0,41 %
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente 117 117 0,02 % - - -
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind(d) 11.271 10.901 1,85 % - (0) 0,00 %
Schuldinstrumente 416.894 416.525 70,51 % 2.311 2.311 10,32 %
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 18.400 18.400 3,11 % 2.582 2.582 11,53 %
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b) 9.563 9.563 1,62 % 572 572 2,56 %
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente 1 1 0,00 % 0 0 0,00 %
Eigenkapitalinstrumente 27.965 27.965 4,73 % 3.155 3.155 14,09 %
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 8.612 8.612 1,46 % 76 76 0,34 %
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden(b) 6.286 6.286 1,06 % 24 24 0,11 %
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds 32 32 0,01 % - - -
Nicht konsolidierte Anlagefonds 14.930 14.930 2,53 % 99 99 0,44 %
Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden 15.132 15.132 2,56 % 232 232 1,03 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 249 249 0,04 % (110) (110) -0,49 %
Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) 475.169 474.800 80,38 % 5.687 5.687 25,40 %
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - - - -
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b) - - - - - -
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen - - - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen(e) 21.011 19.965 3,38 % 13.483 13.393 59,82 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate - - - 0 0 0,00 %
Darlehen 21.011 19.965 3,38 % 13.483 13.393 59,82 %
Summe Finanzinstrumente 496.180 494.765 83,76 % 19.170 19.080 85,22 %
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 72.660 72.660 12,30 % - - -
INVESTITIONEN 601.857 590.726 100,00 % 22.601 22.389 100,00 %
Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird) 529.197 518.066 87,70 %
Investitionen gemäß Konzernbilanz
31.Dezember 2019 Summe
(in Millionen Euro) Beizulegender Zeitwert Buchwert % (Bilanzwert)
Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien(a) 34.826 24.987 4,08 %
Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien(b) 1.622 1.622 0,26 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate - - -
Immobilienanlagen 36.448 26.609 4,34 %
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 385.450 385.450 62,87 %
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(c) 22.367 22.367 3,65 %
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente 117 117 0,02 %
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind(d) 11.271 10.901 1,78 %
Schuldinstrumente 419.205 418.836 68,31 %
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 20.983 20.983 3,42 %
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b) 10.136 10.136 1,65 %
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente 1 1 0,00 %
Eigenkapitalinstrumente 31.119 31.119 5,08 %
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 8.687 8.687 1,42 %
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden(b) 6.310 6.310 1,03 %
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds 32 32 0,01 %
Nicht konsolidierte Anlagefonds 15.029 15.029 2,45 %
Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden 15.363 15.363 2,51 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 139 139 0,02 %
Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) 480.856 480.487 78,37 %
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - -
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b) - - -
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen(e) 34.494 33.359 5,44 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 0 0 0,00 %
Darlehen 34.494 33.359 5,44 %
Summe Finanzinstrumente 515.350 513.845 83,81 %
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 72.660 72.660 11,85 %
INVESTITIONEN 624.458 613.114 100,00 %
Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird)

(a) Umfasst Investitionen in die Infrastruktur und in Wälder.

(b) Vermögenswerte, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

(c) Umfasst zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte, insbesondere solche, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

(d) Erfüllt die Voraussetzungen für die Bewertungskategorie Kredite und Forderungen nach IAS 39.

(e) Bezieht sich hauptsächlich auf Hypothekendarlehen und Beleihungen von Policen.

Investitionen gemäß Konzernbilanz
31.Dezember 2018 Versicherung Sonstige Tätigkeiten
(in Millionen Euro) Beizulegender Zeitwert Buchwert % (Bilanzwert) Beizulegender Zeitwert Buchwert % (Bilanzwert)
Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien(a) 28.461 19.504 2,76 % 1.581 1.495 3,58 %
Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien(b) 1.435 1.435 0,20 % - - -
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate - - - - - -
Immobilienanlagen 29.896 20.939 2,96 % 1.581 1.495 3,58 %
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 394.649 394.649 55,86 % 4.184 4.184 10,01 %
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(c) 36.059 36.059 5,10 % 183 183 0,44 %
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente 210 210 0,03 % 343 343 0,82 %
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind(d) 9.346 9.193 1,30 % 938 938 2,24 %
Schuldinstrumente 440.264 440.111 62,30 % 5.648 5.648 13,51 %
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 15.131 15.131 2,14 % 1.466 1.466 3,51 %
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b) 7.815 7.815 1,11 % 562 562 1,34 %
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente 43 43 0,01 % 19 19 0,05 %
Eigenkapitalinstrumente 22.990 22.990 3,25 % 2.047 2.047 4,90 %
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 7.425 7.425 1,05 % 98 98 0,23 %
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden(b) 5.361 5.361 0,76 % 311 311 0,74 %
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds 250 250 0,04 % 193 193 0,46 %
Nicht konsolidierte Anlagefonds 13.036 13.036 1,85 % 602 602 1,44 %
Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden 14.864 14.864 2,10 % 169 169 0,40 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 744 744 0,11 % 59 59 0,14 %
Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) 491.897 491.745 69,61 % 8.526 8.526 20,39 %
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen 0 0 0,00 % - - -
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b) - - - - - -
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen - - - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen(e) 34.087 33.592 4,76 % 33.608 31.789 76,03 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate - - - 0 0 0,00 %
Darlehen 34.087 33.593 4,76 % 33.609 31.789 76,03 %
Summe Finanzinstrumente 525.985 525.338 74,36 % 42.134 40.315 96,42 %
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 160.176 160.176 22,67 % - - -
INVESTITIONEN 716.056 706.452 100,00 % 43.715 41.809 100,00 %
Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird) 555.881 546.276 77,33 %
Investitionen gemäß Konzernbilanz
31.Dezember 2018 Summe
(in Millionen Euro) Beizulegender Zeitwert Buchwert % (Bilanzwert)
Investitionen in zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilien(a) 30.042 20.999 2,81 %
Investitionen in zum beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam bewertete Immobilien(b) 1.435 1.435 0,19 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate - - -
Immobilienanlagen 31.477 22.434 3,00 %
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 398.833 398.833 53,30 %
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(c) 36.242 36.242 4,84 %
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente 553 553 0,07 %
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind(d) 10.284 10.131 1,35 %
Schuldinstrumente 445.912 445.759 59,57 %
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 16.597 16.597 2,22 %
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b) 8.377 8.377 1,12 %
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente 62 62 0,01 %
Eigenkapitalinstrumente 25.036 25.036 3,35 %
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 7.523 7.523 1,01 %
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden(b) 5.672 5.672 0,76 %
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds 443 443 0,06 %
Nicht konsolidierte Anlagefonds 13.639 13.639 1,82 %
Sonstige Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von konsolidierten Anlagefonds gehalten werden 15.033 15.033 2,01 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 803 803 0,11 %
Zwischensumme Finanzinstrumente (ohne Darlehen) 500.423 500.271 66,86 %
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen 0 0 0,00 %
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b) - - -
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen(e) 67.696 65.381 8,74 %
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 0 0 0,00 %
Darlehen 67.696 65.381 8,74 %
Summe Finanzinstrumente 568.119 565.652 75,60 %
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 160.176 160.176 21,41 %
INVESTITIONEN 759.772 748.261 100,00 %
Investitionen (ohne Anlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird)

(a) Umfasst Investitionen in die Infrastruktur.

(b) Vermögenswerte, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

(c) Umfasst zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte, insbesondere solche, die nach der Fair-Value-Option zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

(d) Erfüllt die Voraussetzungen für die Bewertungskategorie Kredite und Forderungen nach IAS 39.

(e) Bezieht sich hauptsächlich auf Hypothekendarlehen und Beleihungen von Policen.

9.2. Immobilienanlagen

Immobilienanlagen umfassen Gebäude im direkten Eigentum und Gebäude im indirekten Eigentum durch konsolidierte Immobiliengesellschaften.

Aufschlüsselung des Buchwerts und des beizulegenden Zeitwerts von Immobilienanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten, einschließlich der Auswirkung sämtlicher Derivate, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, die separat dargestellt werden:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Bruttowert Abschreibung Wertminderung Buchwert Beizulegender Zeitwert
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen
Versicherung(a) 24.300 (1.536) (981) 21.783 31.499
Sonstige Tätigkeiten 3.309 - (0) 3.309 3.431
Sämtliche Aktivitäten ohne Derivate 27.609 (1.536) (981) 25.092 34.930
Auswirkungen von Derivaten (104) (104)
Summe sämtliche Aktivitäten ohne Derivate 24.987 34.826
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Bruttowert Abschreibung Wertminderung Buchwert Beizulegender Zeitwert
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen
Versicherung(a) 21.918 (1.624) (752) 19.542 28.499
Sonstige Tätigkeiten 1.495 - (0) 1.495 1.581
Sämtliche Aktivitäten ohne Derivate 23.413 (1.624) (752) 21.037 30.080
Auswirkungen von Derivaten (38) (38)
Summe sämtliche Aktivitäten ohne Derivate 20.999 30.042

(a) Umfasst Investitionen in die Infrastruktur und in Wälder.

Änderung des Wertminderungsaufwands und der Abschreibungen von Immobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten (sämtliche Aktivitäten):

(in Millionen Euro) Wertminderungsaufwand - Immobilienanlagen Abschreibungen - Immobilienanlagen
2019 2018 2019 2018
Wert zum 1. Januar 752 568 1.624 2.114
Zunahme während der Periode 373 305 241 170
Rückbuchung nach Verkauf oder Rückzahlung (52) (74) (164) (22)
Rückbuchung nach Wertaufholung (28) (47) - -
Sonstige(a) (64) (0) (165) (638)
Wert zum 31. Dezember 981 752 1.536 1.624

(a) Umfasst Änderungen des Konsolidierungskreises und Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse.

9.3. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Finanzinvestitionen

Einschließlich der Auswirkung von Derivaten werden nicht realisierte Veräußerungsgewinne und -verluste aus Finanzinvestitionen, die noch nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet sind, wie folgt zugeordnet:

Versicherung

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Restbuchwert(a) Beizulegender Zeitwert Buchwert(b) Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 330.522 383.232 383.232 57.208 4.498
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 10.888 11.271 10.901 445 62
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 13.524 18.400 18.400 4.962 86
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 7.758 8.612 8.612 920 66
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Restbuchwert(a) Beizulegender Zeitwert Buchwert(b) Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 360.667 394.649 394.649 41.324 7.342
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 9.192 9.346 9.193 224 71
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 13.341 15.131 15.131 2.275 485
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 6.774 7.425 7.425 741 90

(a) Ohne Wertminderung - einschließlich Auf- oder Abgelder und verbundener kumulierter Abschreibung.

(b) Ohne Wertminderung.

Sonstige Tätigkeiten

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Restbuchwert(a) Beizulegender Zeitwert Buchwert(b) Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 2.133 2.218 2.218 89 4
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind (0) - (0) 0 -
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 1.766 2.582 2.582 819 3
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 74 76 76 2 0
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Restbuchwert(a) Beizulegender Zeitwert Buchwert(b) Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 4.228 4.184 4.184 93 137
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 938 938 938 - 0
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 1.030 1.466 1.466 451 15
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 96 98 98 2 -

(a) Ohne Wertminderung - einschließlich Auf- oder Abgelder und verbundener kumulierter Abschreibung.

(b) Ohne Wertminderung.

Summe

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Restbuchwert(a) Beizulegender Zeitwert Buchwert(b) Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 332.655 385.450 385.450 57.297 4.502
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 10.888 11.271 10.901 445 62
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 15.290 20.983 20.983 5.782 89
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 7.832 8.687 8.687 922 66
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Restbuchwert(a) Beizulegender Zeitwert Buchwert(b) Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 364.895 398.833 398.833 41.417 7.479
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 10.131 10.284 10.131 224 71
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 14.371 16.597 16.597 2.726 500
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 6.870 7.523 7.523 744 90

(a) Ohne Wertminderung - einschließlich Auf- oder Abgelder und verbundener kumulierter Abschreibung.

(b) Ohne Wertminderung.

Siehe auch Anhang 9.9.1 „Aufschlüsselung der Finanzinvestitionen, die Gegenstand von Wertminderungstests sind“.

9.4. Schuldinstrumente und Darlehen

9.4.1. Schuldinstrumente nach Art des Emittenten

Die nachstehende Tabelle zeigt das Portfolio der Schuldinstrumente nach Art des Emittenten, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, jedoch einschließlich der Auswirkung der damit verbundenen Sicherungsinstrumente (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen). Nähere Informationen zu den Auswirkungen von Derivaten finden sich auch in Anhang 20.3.

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Buchwert Buchwert
Staatsanleihen und ähnliche Schuldinstrumente 232.680 231.059
Sonstige von Staaten ausgegebene Schuldinstrumente 16.755 17.064
Unternehmensanleihen(a) 171.668 199.752
Sonstige Schuldinstrumente(b) 178 156
Sicherungsderivate und sonstige Derivate (2.445) (2.272)
SUMME SCHULDINSTRUMENTE 418.836 445.759

(a) Umfasst Schuldinstrumente, die von Unternehmen ausgegeben werden, an denen ein Staat beteiligt ist.

(b) Umfasst hauptsächlich Anlagefonds mit fester Laufzeit.

Zusätzliche Informationen zum Kreditausfallrisiko im Zusammenhang mit Schuldinstrumenten befinden sich in Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“.

9.4.2. Darlehen aus Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um Versicherungstätigkeit handelt

Die folgende Tabelle zeigt das Darlehensportfolio aus anderen Aktivitäten als dem Versicherungsgeschäft, ohne mit Makrosicherungsgeschäften verbundene Derivate, jedoch einschließlich der Auswirkung der damit verbundenen Sicherungsinstrumente (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen).

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert
Hypothekendarlehen 10.097 10.013 28.213 26.594
Sonstige Ausleihungen 3.287 3.281 5.309 5.109
Summe Bankdarlehen 13.383 13.293 33.522 31.703
Darlehen aus Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um Versicherungs- oder Banktätigkeit handelt 100 100 86 86
Summe ohne Auswirkung von Derivaten 13.483 13.393 33.608 31.789
Auswirkung von Derivaten 0 0 0 0
SUMME 13.483 13.393 33.609 31.789

9.5. Vertragliche Restlaufzeiten von Schuldinstrumenten und Darlehen und Zinsänderungsrisiko

Die nachstehende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten von Schuldinstrumenten, die von der Gruppe gehalten werden. Die tatsächlichen Restlaufzeiten können von den dargestellten abweichen, insbesondere da einige Vermögenswerte Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung, mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung, oder einer Verlängerung der Laufzeit enthalten. In einigen Fällen ändert die Auswirkung der Derivate (siehe Anhang 20.3) das Fälligkeitsprofil der nachstehend dargestellten Vermögenswerte.

Schuldinstrumente (zu Anschaffungskosten), die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, und Darlehen und Schuldinstrumente zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird, werden in der nachstehenden Tabelle nicht ausgewiesen. Bei den meisten von der Gruppe gehaltenen Schuldinstrumenten und Darlehen handelt es sich um festverzinsliche Instrumente (d. h., sie sind dem Fair-Value-Zinsrisiko ausgesetzt).

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 Nettobuchwert nach Laufzeit
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Buchwert ohne Derivate Auswirkungen von Derivaten Gesamtbuchwert einschließlich Derivaten
Schuldinstrumente 19.948 82.768 307.677 410.393 (2.458) 407.935
Darlehen(a) 5.160 12.029 21.263 38.452 (46) 38.406
Summe - Finanzinvestitionen, die dem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt sind 25.107 94.797 328.940 448.844 (2.504) 446.340
Finanzinvestitionen, die dem Fair-Value-Zinsrisiko ausgesetzt sind 23.701 86.591 309.788 420.080
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018 Nettobuchwert nach Laufzeit
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Buchwert ohne Derivate Auswirkungen von Derivaten Gesamtbuchwert einschließlich Derivaten
Schuldinstrumente 27.337 102.793 307.771 437.901 (2.272) 435.628
Darlehen(a) 7.747 22.759 41.296 71.801 (447) 71.354
Summe - Finanzinvestitionen, die dem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt sind 35.083 125.552 349.067 509.702 (2.720) 506.982
Finanzinvestitionen, die dem Fair-Value-Zinsrisiko ausgesetzt sind 32.586 112.885 327.949 473.420

(a) Einschließlich Zusammenfassung konsolidierte Anlagefonds - Darlehen.

9.6. Preisrisiko

Einschließlich der Auswirkung von Derivaten (siehe auch Anhang 20.3) und Eigenkapitalinstrumenten von Immobiliengesellschaften stellt sich die Aufschlüsselung der im Eigentum der Gruppe befindlichen Eigenkapitalinstrumente nach Branche wie folgt dar:

(in Millionen Euro) Finanzbranche Konsumgüter und Dienstleistungen Energie Kommunikation Industrie Grundstoffe
Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2019 11.492 8.240 682 1.455 3.197 1.230
Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2018 8.978 6.637 741 1.290 2.550 932
(in Millionen Euro) Technologie Sonstige Gesamtwert ohne Derivate Auswirkung von Derivaten Gesamtwert einschließlich Derivaten
Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2019 2.202 2.635 31.134 (14) 31.119
Eigenkapitalinstrumente zum 31. Dezember 2018 1.453 2.490 25.072 (35) 25.036

9.7. Umbuchungen von finanziellen Vermögenswerten, die die Voraussetzungen für eine Ausbuchung nicht erfüllen

Die Gruppe ist Vertragspartner bei Rückkaufsvereinbarungen und Wertpapierverleihgeschäften, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei verkauft werden, vorbehaltlich einer gleichzeitigen Vereinbarung über den Rückkauf dieser finanziellen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis. Verbleiben im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit den finanziellen Vermögenswerten verbunden sind, bei der Gruppe, bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus. Die Verkaufserlöse werden gesondert ausgewiesen. Zinsaufwendungen aus Rückkaufsvereinbarungen oder Wertpapierleihen werden über die Laufzeit der Vereinbarungen erfasst.

Zudem geht die Gruppe Total Return-Swaps ein, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte an eine Gegenpartei mit einer Vereinbarung verkauft werden, bei der die Gruppe im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus den Finanzinstrumenten zurückbehält. Dementsprechend bucht die Gruppe die finanziellen Vermögenswerte nicht aus.

Die Aufschlüsselung der umgebuchten finanziellen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, die die Voraussetzungen für eine Ausbuchung nicht erfüllen, stellt sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente Schuldinstrumente - Darlehen und Forderungen
Buchwert der Vermögenswerte 10 48.025 48
Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten (a) - 38.827 50
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente Schuldinstrumente - Darlehen und Forderungen
Buchwert der Vermögenswerte 12 40.772 64
Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten (a) - 35.658 66

(a) Beträge enthalten keine als Sicherheit für Wertpapierverleihgeschäfte erhaltenen Sicherheiten, wenn diese Sicherheit nicht gemäß den Bedingungen der Vereinbarung erfasst ist, da Risiken und Nutzen von der Gruppe nicht übertragen wurden (siehe Anhang 29).

9.8. Nicht konsolidierte Anlagefonds

Die Aufschlüsselung der nicht konsolidierten Anlagefonds stellt sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Beizulegender Zeitwert(a) Beizulegender Zeitwert(a)
Versicherung Sonstige Tätigkeiten Summe Versicherung Sonstige Tätigkeiten Summe
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die hauptsächlich Aktien halten 2.728 15 2.743 2.605 470 3.075
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die hauptsächlich Anleihen halten 5.628 10 5.638 3.897 41 3.939
Sonstige nicht konsolidierte Anlagefonds 6.541 75 6.616 6.511 90 6.602
Nicht konsolidierte zu Anschaffungskosten bewertete Anlagen - - - - - -
Derivate im Zusammenhang mit nicht konsolidierten Anlagefonds 33 - 33 23 - 23
SUMME 14.930 99 15.029 13.036 602 13.639

(a) Die Beträge werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener Sicherungsderivate (Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) dargestellt, mit Ausnahme der mit Makrosicherungsgeschäften verbundenen Derivate, die separat dargestellt werden.

Die fortgeführten Anschaffungskosten der zur Veräußerung verfügbaren nicht konsolidierten Anlagefonds stellten sich wie folgt dar:

- Fonds, die hauptsächlich Aktien halten: 1.815 Mio. Euro im Jahr 2019 im Vergleich zu 1.566 Mio. Euro im Jahr 2018

- Fonds, die hauptsächlich Anleihen halten: 2.986 Mio. Euro im Jahr 2019 im Vergleich zu 2.702 Mio. Euro im Jahr 2018

- Sonstige Fonds: 3.033 Mio. Euro im Jahr 2019 im Vergleich zu 2.603 Mio. Euro im Jahr 2018

9.9. Finanzinvestitionen, die Gegenstand von Wertminderungstests sind

9.9.1. Aufschlüsselung der Finanzinvestitionen, die Gegenstand von Wertminderungstests sind

Alle Investitionsposten werden abzüglich der Auswirkung damit verbundener Sicherungsderivate (Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) dargestellt.

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Kosten vor Wertminderung und Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert(a) Wertminderung Kosten nach Wertminderung, jedoch vor Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert(b) Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert(c) Buchwert
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 332.674 (19) 332.655 52.795 385.450
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind(c) 10.890 (2) 10.888 13 10.901
Schuldinstrumente 343.564 (21) 343.543 52.808 396.351
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 17.856 (2.566) 15.290 5.693 20.983
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 8.570 (739) 7.832 856 8.687
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen(d) 33.522 (118) 33.404 (45) 33.359
Darlehen 33.522 (118) 33.404 (45) 33.359
SUMME 403.512 (3.444) 400.069 59.312 459.380
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Kosten vor Wertminderung und Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert(a) Wertminderung Kosten nach Wertminderung, jedoch vor Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert(b) Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert(c) Buchwert
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 364.973 (78) 364.895 33.938 398.833
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind(c) 10.131 (0) 10.131 1 10.131
Schuldinstrumente 375.104 (78) 375.025 33.939 408.964
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 17.104 (2.733) 14.371 2.226 16.597
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 7.785 (915) 6.870 654 7.523
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen 0 - 0 - 0
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen(d) 65.999 (199) 65.800 (419) 65.381
Darlehen 65.999 (199) 65.800 (419) 65.381
SUMME 465.991 (3.925) 462.066 36.400 498.466

(a) Der Wert des Vermögenswerts umfasst die Auswirkung von Aufgeldern/Abschlägen und aufgelaufenen Zinsen, jedoch nicht die Wertminderung und Neubewertung der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert.

(b) Der Wert des Vermögenswerts umfasst die Wertminderung, Aufgelder/Abschläge und aufgelaufene Zinsen, jedoch nicht die Neubewertung der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert.

(c) Neubewertung von Instrumenten zu Anschaffungskosten zum beizulegenden Zeitwert im Zusammenhang mit der Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.

(d) Einschließlich Beleihungen von Policen.

9.9.2. Änderung des Wertminderungsaufwands für Finanzinvestitionen

(in Millionen Euro) 1.Januar 2019 Zunahme während der Periode(a) Rückbuchung nach Verkauf oder Rückzahlung Rückbuchung nach Wertaufholung Sonstige(b) 31.Dezember 2019
Wertminderung - Schuldinstrumente 78 3 (36) (0) (24) 21
Wertminderung - Eigenkapitalinstrumente 2.733 412 (647) - 69 2.566
Wertminderung - nicht konsolidierte Anlagefonds 915 69 (331) - 85 739
Wertminderung - Darlehen 199 46 (14) (49) (64) 118
SUMME 3.925 529 (1.028) (49) 66 3.444

(a) Umfasst die Wertminderung der Beteiligung an nicht konsolidierten Tochtergesellschaften von 245 Mio. Euro.

(b) Bezieht sich hauptsächlich auf Änderungen des Konsolidierungskreises und Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse.

(in Millionen Euro) 1.Januar 2018 Zunahme während der Periode Rückbuchung nach Verkauf oder Rückzahlung Rückbuchung nach Wertaufholung Sonstige(a) 31.Dezember 2018
Wertminderung - Schuldinstrumente 243 53 (220) (0) 2 78
Wertminderung - Eigenkapitalinstrumente 2.280 764 (295) - (16) 2.733
Wertminderung - nicht konsolidierte Anlagefonds 1.084 186 (41) - (314) 915
Wertminderung - Darlehen 228 49 (3) (60) (16) 199
SUMME 3.837 1.052 (560) (60) (344) 3.925

(a) Bezieht sich hauptsächlich auf Änderungen des Konsolidierungskreises und Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse.

9.10. Beizulegender Zeitwert von Investitionen

9.10.1. Beizulegender Zeitwert von zum beizulegenden Zeitwert erfassten Investitionen

Die Aufschlüsselung der zum beizulegenden Zeitwert erfassten Investitionen nach Bewertungsmethode einschließlich Derivaten (siehe auch Anhang 20.3 und Anhang 20.5), aber ohne Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, stellt sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte, ohne Derivate Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt, ohne Derivate
Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert, ohne Derivate (Stufe 1) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert, ohne Derivate (Stufe 2) Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) Summe ohne Derivate Summe einschließlich Derivaten
Schuldinstrumente 294.967 92.439 661 388.068 385.450
Eigenkapitalinstrumente 16.590 2.129 2.278 20.997 20.983
Nicht konsolidierte Anlagefonds 1.243 5.082 2.345 8.670 8.687
Darlehen - (0) - (0) (0)
Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen und Darlehen 312.801 99.650 5.284 417.734 415.120
Immobilienanlagen - 1.622 0 1.622 1.622
Schuldinstrumente 13.355 7.528 1.304 22.187 22.367
Eigenkapitalinstrumente 3.288 970 5.877 10.136 10.136
Nicht konsolidierte Anlagefonds 330 3.562 2.402 6.295 6.310
Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden 1.634 6.560 7.181 15.375 15.363
Darlehen - - - - (0)
Finanzinvestitionen und Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden 18.607 20.243 16.764 55.615 55.798
Schuldinstrumente 84 54 - 138 117
Eigenkapitalinstrumente 1 - - 1 1
Nicht konsolidierte Anlagefonds 0 32 - 32 32
Darlehen - 1 - 1 1
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen 85 86 1 172 151
SUMME ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERTE FINANZINVESTITIONEN UND DARLEHEN 331.493 119.979 22.049 473.521 471.069
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte, ohne Derivate Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt, ohne Derivate
Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert, ohne Derivate (Stufe 1) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert, ohne Derivate (Stufe 2) Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) Summe ohne Derivate Summe einschließlich Derivaten
Schuldinstrumente 315.367 84.894 877 401.138 398.833
Eigenkapitalinstrumente 12.168 1.843 2.624 16.635 16.597
Nicht konsolidierte Anlagefonds 1.272 4.781 1.464 7.517 7.523
Darlehen 0 0 (0) 0 0
Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen und Darlehen 328.807 91.518 4.964 425.290 422.954
Immobilienanlagen - 1.435 - 1.435 1.435
Schuldinstrumente 26.681 8.262 1.126 36.069 36.242
Eigenkapitalinstrumente 2.790 700 4.885 8.375 8.377
Nicht konsolidierte Anlagefonds 409 3.216 2.031 5.656 5.672
Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden 1.135 6.765 7.125 15.025 15.033
Darlehen - - - - -
Finanzinvestitionen und Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden 31.014 20.378 15.167 66.560 66.759
Schuldinstrumente 512 181 0 694 553
Eigenkapitalinstrumente 43 - 19 62 62
Nicht konsolidierte Anlagefonds 197 245 0 443 443
Darlehen - - - - -
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen 753 427 19 1.198 1.059
SUMME ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERTE FINANZINVESTITIONEN UND DARLEHEN 360.574 112.323 20.151 493.048 490.771

Die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Investitionen, die im Jahresabschluss zu beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, angewandten Methoden werden in Anhang 1.5 erläutert. Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an.

Einstufung von Vermögenswerten

Beizulegende Zeitwerte, die vollständig und direkt unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmt werden, beziehen sich auf Preise, die an einer Börse, von einem Händler, Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen wie unter voneinander unabhängigen Dritten darstellen, d. h. der Markt ist noch aktiv. Derartige Vermögenswerte werden in Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 eingestuft.

Vermögenswerte der Stufen 2 und 3 sind Investitionen, die nicht an einem aktiven Markt notiert werden oder für die es keinen aktiven Markt gibt. Beizulegende Zeitwerte für Vermögenswerte der Stufen 2 und 3 umfassen:

- von Dritten zur Verfügung gestellte Werte, die:

-- leicht verfügbar sind, einschließlich kürzlicher Transaktionspreise, beziehen sich jedoch auf Vermögenswerte, für die es keinen ständig aktiven Markt gibt, oder

-- auf Anfrage der Gruppe von Preisberechnungsservices zur Verfügung gestellt werden und die öffentlich nicht leicht verfügbar sind,

- Vermögenswerte, die auf der Grundlage von Bewertungsmethoden bewertet werden, einschließlich eines veränderlichen Ausmaßes von Annahmen, die durch Markttransaktionen und beobachtbare Daten gestützt werden.

Das gemeinsame Merkmal von Vermögenswerten der Stufen 2 und 3 ist, dass ihr jeweiliger Markt als inaktiv betrachtet wird. Ihr Wert basiert in der Regel auf dem Mark-to-Market-Ansatz, außer, wenn kein Markt vorhanden ist oder der Markt notleidend ist. In diesem Falle wird ein Mark-to-Model-Ansatz verwendet. Vermögenswerte, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind und die anhand des Mark-to-Market-Ansatzes unter hauptsächlicher Anwendung von beobachtbaren Parametern bewertet werden, werden in Stufe 2 eingestuft. Vermögenswerte, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind und deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nicht hauptsächlich auf beobachtbaren Parametern basiert, werden in Stufe 3 eingestuft. Bei allen Vermögenswerten, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind bzw. für die kein aktiver Markt vorhanden ist und bei denen ein Mark-to-Model-Ansatz verwendet wird, hängt die Einstufung in Stufe 2 oder 3 vom Verhältnis der verwendeten Annahmen, die durch Markttransaktionen und beobachtbare Daten gestützt werden (beobachtbare Marktparameter), ab, für die Folgendes gilt:

- Von ihnen wird angenommen, dass sie von Preisberechnungsservices genutzt werden, oder

- sie werden von der Gruppe in den seltenen Fällen einer Anwendung von Mark-to-Model-Bewertungen genutzt.

a) Vollständig direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1)

Seit der Finanzkrise von 2008 ist eine erhebliche Volatilität im Zusammenhang mit den Renditeaufschlägen für Unternehmensanleihen zu beobachten, die zu Umstufungen zwischen Stufe 1 und 2 führen, wobei sich die Renditeaufschläge und die Geld-Brief-Spannen von einem Stichtag zum anderen erweitern oder verengen können. Seit 2010 tritt diese Volatilität auch bei europäischen Staatsanleihen auf, deren Renditemargen und Geld-Brief-Spannen sich erheblich erweitern, was zu Umstufungen von Stufe 1 auf Stufe 2 führte. Bei einigen staatlichen Emittenten hatte eine anhaltend verbesserte Marktliquidität anschließend eine Rückstufung von Stufe 2 auf Stufe 1 zur Folge. Zum 31. Dezember 2018 wurden irische, portugiesische und spanische Staatsanleihen von Stufe 2 in Stufe 1 übertragen. In der Tat ist in den Vorjahren und im laufenden Jahr eine nachhaltige Verbesserung der Marktindikatoren zu beobachten, insbesondere der Geld-Brief-Spannen dieser Staatsanleihen, was eine erhöhte Marktliquidität dieser Wertpapiere widerspiegelt.

Zum 31. Dezember 2019 wurden investierte Vermögenswerte in Höhe von 6.431 Mio. Euro von Stufe 2 auf Stufe 1 umgestuft und 8.192 Mio. Euro an investierten Vermögenswerten wurden von Stufe 1 auf Stufe 2 umgestuft, hauptsächlich Unternehmensanleihen.

(b) Beizulegender Zeitwert von nicht an einem aktiven Markt notierten Vermögenswerten oder Vermögenswerten ohne aktiven Markt (Stufe 2 und Stufe 3)

Überblick der Art der Vermögenswerte

Die in Stufe 2 und Stufe 3 dargestellten Beträge bilden eine Vielfalt an Gegebenheiten ab. Ein Finanzinstrument gilt als nicht an einem aktiven Markt notiert, wenn Transaktionspreise als inhärentes Merkmal des Instruments schwer beobachtbar sind, wenn es eine erhebliche Verringerung des Volumens oder des Ausmaßes an Marktaktivität gibt, im Falle von wesentlicher Illiquidität oder falls die beobachtbaren Preise aufgrund verzerrter Marktbedingungen nicht als dem beizulegenden Zeitwert entsprechend gelten können. Die Merkmale für inaktive Märkte können daher in ihrer Art sehr unterschiedlich, dem Instrument inhärent oder ein Anzeichen für eine Änderung der auf bestimmten Märkten vorherrschenden Bedingungen sein.

Die Identifizierung von Vermögenswerten der Stufe 3 unter den nicht an einem aktiven Markt notierten Vermögenswerten erfordert ein erhebliches Maß an Urteilsvermögen. Folgende Faktoren werden als beobachtbar betrachtet: Eingangsparameter von externen Preisberechnungsservices, von spezialisierten Datenanbietern, Ratingagenturen, aus externen Umfragen bezogene beobachtbare Informationen. Das Ausmaß, in dem derartige Daten von der Gruppe aus externen Quellen bezogen und nicht von internen Bewertungsteams beurteilt werden, ist eines der Hauptkriterien für die Entscheidung, ob Daten als beobachtbar betrachtet werden oder nicht. Sollten diese Daten in erheblichem Maße angepasst werden oder sollten sie mangels neuer verfügbarer Faktoren überholt sein, würden derartige Eingangsparameter als nicht beobachtbar betrachtet. Urteilsvermögen ist ferner bei der Bewertung der Bedeutung eines Eingangsparameters im Vergleich zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit erforderlich. Infolgedessen könnten eine unterschiedliche Trennungslinie zwischen beobachtbaren und nicht beobachtbaren Daten und Abweichungen in der Gewichtung der Bedeutung jedes Eingangsparameters im Vergleich zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit zu einer völlig unterschiedlichen Kategorisierung führen.

Vermögenswerte, wie bestimmte nicht notierte Schuldinstrumente, einige, auf privaten Märkten ausgegebene Instrumente, wie Private-Equity-Instrumente oder Privatdarlehen, wurden stets als nicht an aktiven Märkten notiert betrachtet, was als inhärentes Merkmal dieser Investitionen galt, und wurden in allen dargestellten Berichtsperioden als nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte bzw. Vermögenswerte ohne aktiven Markt verbucht. Bewertungen basieren entweder auf externen Preisberechnungsservices oder internen Modellen, die Techniken nutzen, die üblicherweise von Marktteilnehmern verwendet werden. Bewertungsteams nutzen im Rahmen des Möglichen aktuelle Transaktionspreise (soweit verfügbar) sowie beobachtbare Daten. Manche zugrunde liegende Branchen, auf die sich die Investitionen beziehen, können jedoch so speziell sein, dass erhebliche Anpassungen vorgenommen werden müssen oder nicht beobachtbare Daten herangezogen werden müssen. Private-Equity-Dachfonds werden auf der Grundlage des letzten Nettoinventarwerts der der Gruppe zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel bewertet.

Umgliederungen in und aus Stufe 3 und sonstige Umbuchungen

Zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2019 erhöhte sich die Summe der Vermögenswerte der Stufe 3 um 1,9 Mrd. Euro auf 22,1 Mrd. Euro, was 4,7 % der gesamten Vermögenswerte zum beiliegenden Zeitwert entsprach (2018: 4,1 %, d. h. 20,2 Mrd. Euro).

Die wichtigsten Umbuchungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten der Stufe 3 waren wie folgt:

- 4,1 Mrd. Euro an Neuinvestitionen

- 0,1 Mrd. Euro an Änderungen der nicht realisierten Gewinne und Verluste

- 0,8 Mrd. Euro an Umbuchungen von Nettovermögen in und aus Stufe 3 und Auswirkungen der Wechselkursschwankungen

- -3,2 Mrd. Euro aus der Veräußerung, der Rücknahme und der Abgeltung von Vermögenswerten, hauptsächlich von Schuldinstrumenten, Aktien und nicht konsolidierten Anlagefonds, die als zur Veräußerung verfügbar bilanziert werden, sowie von Aktien, nicht konsolidierten Anlagefonds, sonstigen, von kontrollierten Anlagefonds gehaltenen Vermögenswerten sowie Schuldinstrumenten, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden

Der Großteil der in Stufe 3 eingestuften Vermögenswerte entspricht Privatinvestitionen, insbesondere Private-Equity-Vermögen.

9.10.2. Beizulegender Zeitwert von zu fortgeführten Anschaffungskosten erfassten Investitionen

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt
Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 2) Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) Summe ohne Derivate Summe einschließlich Derivaten
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - - -
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - - -
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen - - - - -
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen - 34.477 454 34.930 34.826
Schuldinstrumente zu Anschaffungskosten (Darlehen und Forderungen) 332 6.365 4.560 11.257 11.271
Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten 30 20.365 14.144 34.539 34.493
Finanzinvestitionen und Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten 362 61.207 19.158 80.727 80.590
SUMME BEIZULEGENDER ZEITWERT DES ANLAGEVERMÖGENS ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN 362 61.207 19.158 80.727 80.590
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
An einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte Nicht an einem aktiven Markt notierte Vermögenswerte oder Vermögenswerte ohne aktiven Markt
Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 2) Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) Summe ohne Derivate Summe einschließlich Derivaten
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - - -
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - - -
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und Darlehen - - - - -
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen - 29.660 420 30.080 30.042
Schuldinstrumente zu Anschaffungskosten (Darlehen und Forderungen) 221 7.340 2.722 10.283 10.284
Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten 48 31.214 36.880 68.143 67.696
Finanzinvestitionen und Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten 269 68.214 40.022 108.506 108.021
SUMME BEIZULEGENDER ZEITWERT DES ANLAGEVERMÖGENS ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN 269 68.214 40.022 108.506 108.021

Hinweis: Diese Tabelle enthält keine Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten mit garantierten Mindestleistungen getragen wird.

Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an, wie in Anhang 1.5 beschrieben. Nähere Angaben zur Bewertung von Investitionen befinden sich in Anhang 9.10.1 und die gleichen Grundsätze gelten für den beizulegenden Zeitwert von Investitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

In der Regel kann der beizulegende Zeitwert von Immobilienanlagen nicht durch Bezugnahme auf Notierungen an einem aktiven Markt von einer Börse oder einem Dienstleister bestimmt werden. Daher wurden keine Immobilien in Stufe 1 eingestuft. Die Immobilienanlagen von AXA befinden sich jedoch meistens physisch auf liquiden Märkten mit identischen oder vergleichbaren Verkäufen von Vermögenswerten. In Anbetracht des regulatorischen Umfelds werden einige Immobilien, die sich auf Märkten wie Frankreich befinden, von Sachverständigen anhand sehr ähnlicher Herangehensweisen bewertet, was zu einer sehr geringen Streuung der Preise führt, wobei ein Großteil der Markteingangsparameter selbst, was Quellen und Werte anbelangt, homogen ist. Daher kommt die Gruppe, entsprechend der in Anhang 1.5 erläuterten Richtlinie, die insbesondere für Vermögenswerte, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind, bei der Bewertung das Gewicht der beobachtbaren Eingangsparameter berücksichtigt, zu dem Schluss, dass die von qualifizierten Immobiliensachverständigen durchgeführten Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren und daher als beizuliegender Zeitwert der Stufe 2 zu betrachten sind. Wie in Anhang 1.5 und Anhang 9.10.1 angegeben, erfordert die Bewertung der Bedeutung eines Eingangsparameters für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in seiner Gesamtheit Urteilsvermögen und eine unterschiedliche Gewichtung könnte völlig unterschiedlichen Kategorisierung führen.

Die beizulegenden Zeitwerte von Schuldinstrumenten und Darlehen zu Anschaffungskosten werden im Rahmen des Möglichen unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktdaten bestimmt. Bei Instrumenten der Stufe 2 wird der beizulegende Zeitwert hauptsächlich anhand von Bewertungsmethoden abgeleitet, die auf beobachtbaren Marktdaten von Zinskurven basieren. Bei Instrumenten der Stufe 3 wird der beizulegende Zeitwert von Schuldinstrumenten und Darlehen zu Anschaffungskosten anhand von Methoden bestimmt, die eingeschränkte beobachtbare Marktdaten nutzen.

9.11. Investitionen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird

(in Millionen Euro) Beizulegender Zeitwert(a)
31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Immobilienanlagen 4.185 3.560
Eigenkapitalinstrumente und nicht konsolidierte Anlagefonds 59.767 145.396
Schuldinstrumente 7.998 10.375
Sonstige 709 845
Summe Versicherungsgeschäft 72.660 160.176

(a) Beizulegender Zeitwert entspricht dem Buchwert.

In diesen Investitionen enthaltene finanzielle Verbindlichkeiten werden nach der Fair-Value-Option ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

9.12. Offenlegungen in Bezug auf die vorübergehende Befreiung von der Anwendung von IFRS 9

9.12.1. SPPI-Test (Solely Payments of Principal and Interest - lediglich Zahlungen von Zins und Tilgung)

Wie in Anhang 1.2. „Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze“ erwähnt hat die Gruppe im Rahmen der Umsetzung von IFRS 9 festgestellt, dass sie auf die durch die Änderung von IFRS 4 „Versicherungsverträge“ eingeführten Option der temporären Befreiung bis zum Anfang von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, Anspruch hat. Während dieser Aufschubfrist sind zusätzliche Angaben zum SPPI-Kriterium und zum Ausfallrisiko erforderlich.

Um die angemessene Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten gemäß IFRS 9 zu bestimmen, müsste ein Unternehmen die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes bewerten. Tatsächlich führen die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswertes zu bestimmten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, d. h. Zahlungsströme, die mit einer elementaren Kreditvereinbarung im Einklang stehen. Bei einer elementaren Kreditvereinbarung stellen Entgelte für den Zeitwert des Geldes und für das Ausfallrisiko normalerweise die signifikantesten Zinskomponenten dar.

IFRS 9 definiert die Begriffe „Kapital“ als den beizulegenden Zeitwert des finanziellen Vermögenswertes bei der erstmaligen Erfassung und „Zinsen“ als Ausgleich für (i) den Zeitwert des Geldes und (ii) das Ausfallrisiko, das mit dem während eines bestimmten Zeitraums ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist.

Die folgenden Tabellen zeigen das Ergebnis des SPPI-Tests für die derzeit nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuften Vermögenswerte, aufgeteilt nach Versicherungs- und sonstigen Aktivitäten.

Jeder Anlageposten wird steuerlich brutto und ohne den Effekt der entsprechenden Sicherungsderivate (Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 oder ökonomische Sicherungsbeziehungen) und die potenziellen Auswirkungen aus der Anwendung des zukünftigen IFRS-17-Standards auf Versicherungsverträge dargestellt, der Bilanzierungsabweichungen vermeiden soll, insbesondere für Verträge, für die das Bewertungsmodell „Variable Fee Approach“ in Frage kommt.

Versicherung

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Nichtbestehen des SPPI-Tests Bestehen des SPPI-Tests
Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2019 Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2019
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 3.713 (7) 382.137 18.528
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 30 - 11.226 208
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 18.415 2.887 - -
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 8.594 (99) - -
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 130 - 19.232 220
SUMME 30.882 2.781 412.595 18.955
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Nichtbestehen des SPPI-Tests Bestehen des SPPI-Tests
Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018 Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 4.782 (179) 392.053 (9.051)
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind - - 9.345 (69)
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 15.170 (2.564) - -
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 7.419 (242) - -
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 97 - 28.874 (380)
SUMME 27.466 (2.985) 430.272 (9.500)

Sonstige Tätigkeiten

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Nichtbestehen des SPPI-Tests Bestehen des SPPI-Tests
Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2019 Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2019
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 5 - 2.213 49
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 2.582 403 - -
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 76 - - -
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 1 - 13.399 8
SUMME 2.664 403 15.612 57
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Nichtbestehen des SPPI-Tests Bestehen des SPPI-Tests
Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018 Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 3 - 4.298 (64)
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind - - 938 -
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 1.466 228 - -
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 98 (13) - -
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 8 - 33.973 30
SUMME 1.575 215 39.209 (34)

Summe

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Nichtbestehen des SPPI-Tests Bestehen des SPPI-Tests
Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2019 Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2019
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 3.717 (7) 384.350 18.577
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 30 - 11.226 208
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 20.997 3.290 - -
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 8.670 (100) - -
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 131 - 32.631 227
SUMME 33.546 3.183 428.207 19.012
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Nichtbestehen des SPPI-Tests Bestehen des SPPI-Tests
Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018 Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 4.786 (179) 396.351 (9.114)
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind - - 10.283 (69)
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 16.635 (2.337) - -
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 7.517 (254) - -
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 105 - 62.847 (350)
SUMME 29.041 (2.771) 469.481 (9.534)

9.12.2. Ausfallrisiko

Die folgenden Tabellen zeigen den Bruttobuchwert und die Angaben zum beizulegenden Zeitwert (ohne die Auswirkungen von Derivaten) in Bezug auf das Ausfallrisiko für finanzielle Vermögenswerte, die den SPPI-Test bestehen:

Für Schuldtitel stehen die Angaben zum Ausfallrisiko nach Ratingklassen zur Verfügung.[113](1)

(in Millionen Euro)
31.Dezember 2019
Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen AAA AA A BBB BB und niedriger
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 73.072 97.419 76.944 74.530 2.579
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 221 2.606 621 3.301 441
Summe Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen 73.293 100.025 77.565 77.831 3.020
(in Millionen Euro)
31.Dezember 2019
Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen Sonstige Summe
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 5.803 330.346
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 3.667 10.858
Summe Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen 9.470 341.204
(in Millionen Euro)
31.Dezember 2018
Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen AAA AA A BBB BB und niedriger
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 80.997 98.087 84.834 88.036 4.310
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 76 1.699 1.086 2.278 411
Summe Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen 81.073 99.786 85.921 90.313 4.721
(in Millionen Euro)
31.Dezember 2018
Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen Sonstige Summe
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 5.535 361.800
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 4.581 10.131
Summe Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen 10.117 371.931
(in Millionen Euro)
31.Dezember 2019
Beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen AAA AA A BBB BB und niedriger
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 82.435 124.004 84.965 84.176 2.611
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 226 2.635 638 3.491 454
Summe beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen 82.661 126.639 85.603 87.667 3.065
(in Millionen Euro)
31.Dezember 2019
Beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen Sonstige Summe
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 6.160 384.350
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 3.782 11.226
Summe beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen 9.941 395.576
(in Millionen Euro)
31.Dezember 2018
Beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen AAA AA A BBB BB und niedriger
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 86.520 118.467 89.844 91.777 4.141
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 68 1.734 1.101 2.316 414
Summe beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen 86.587 120.201 90.945 94.093 4.555
(in Millionen Euro)
31.Dezember 2018
Beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen Sonstige Summe
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 5.602 396.351
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 4.651 10.283
Summe beizulegender Zeitwert von Schuldinstrumenten, die den SPPI-Test bestehen 10.253 406.634

Für Kredite stehen die Angaben zum Ausfallrisiko in drei Kategorien zur Verfügung: Ratingklassen, Bandbreite der Ausfallwahrscheinlichkeit und Scoring, die von Bankinstituten von AXA veröffentlicht werden, und Informationen zur Überfälligkeit.

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen
Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Ratings Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Scoring (Bandbreiten der Ausfallwahrscheinlichkeit) Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Angaben zur Überfälligkeit Summe
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 2.842 12.469 16.309 31.619
Summe Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen 2.842 12.469 16.309 31.619
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen
Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Ratings Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Scoring (Bandbreiten der Ausfallwahrscheinlichkeit) Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Angaben zur Überfälligkeit Summe
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 13.393 31.549 15.796 60.738
Summe Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen 13.393 31.549 15.796 60.738
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen
Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Ratings Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Scoring (Bandbreiten der Ausfallwahrscheinlichkeit) Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Angaben zur Überfälligkeit Summe
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 2.829 12.405 17.397 32.631
Summe beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen 2.829 12.405 17.397 32.631
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen
Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Ratings Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Scoring (Bandbreiten der Ausfallwahrscheinlichkeit) Angaben zum Ausfallrisiko basieren auf Angaben zur Überfälligkeit Summe
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 13.077 33.175 16.594 62.847
Summe beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen 13.077 33.175 16.594 62.847

Im Folgenden werden der Bruttobuchwert und der beizulegende Zeitwert von Krediten, die den SPPI-Test bestehen, nach Kreditrisiko aufgeschlüsselt:

a) Ratingklassen:

Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen
AAA 0 0 2.989 2.893
AA 677 679 7.934 7.739
A 1.103 1.112 1.247 1.255
BBB 1.057 1.034 1.196 1.170
BB und niedriger 0 0 23 17
Sonstige 4 4 4 4
Summe an Darlehen, die den SPPI-Test bestehen und für welche die Angaben zu Ausfallrisiken auf Ratings basieren 2.842 2.829 13.393 13.077

B) Bandbreiten von Ausfallwahrscheinlichkeit (1-jährige AW)

Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen
0 % < AW < 0,35 % 5.577 5.577 21.346 22.694
0,35 % < AW < 3,78 % 5.551 5.550 8.177 8.524
3,78 % < AW < 10,00 % 1.020 1.019 1.035 1.077
AW > 10,00 % 96 84 485 506
Ausfall 224 174 506 373
Summe an Darlehen, die den SPPI-Test bestehen und für welche die Angaben zu Ausfallrisiken auf Bewertungen basieren 12.469 12.405 31.549 33.175

c) Angaben zur Überfälligkeit

Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen Bruttobuchwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen Beizulegender Zeitwert von Darlehen, die den SPPI-Test bestehen
Derzeit 16.225 17.326 15.689 16.498
0-30 Tage überfällig 14 13 41 42
31-60 Tage überfällig 5 6 5 5
61-89 Tage überfällig 2 2 6 6
90 Tage und länger überfällig 62 50 56 43
Summe an Darlehen, die den SPPI-Test bestehen und für welche die Angaben zu Ausfallrisiken auf der Überfälligkeit basieren 16.309 17.397 15.796 16.594

Anhang 10. Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

10.1. Aufschlüsselung der Finanzanlagen von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

2019
(in Millionen Euro) 1. Januar Übernahmen und Veräußerungen Beiträge zum Jahresüberschuss Auswirkung der Währungsumrechnung Sonstige Änderungen(a) Dezember 31
Neuflize Vie 171 - 11 - (32) 150
Philippine AXA Life Insurance Corporation 83 - 30 5 (3) 114
Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. 224 - 83 27 (0) 334
ICBC-AXA Assurance Co., Ltd. 481 - 59 1 39 579
PT AXA Mandiri Financial Services 67 - 44 4 (15) 100
Bharti AXA Life 116 - (0) (1) 10 125
Bharti AXA General Insurance Company Limited 25 - 1 (0) 13 39
Reso Garantia 553 - 81 46 12 692
Kyobo AXA Investment Managers Company Limited 34 - 4 (1) (4) 34
AXA SPDB Investment Managers Company Limited 122 - 16 0 (8) 131
AXA Tianping(b) 542 0 (5) 2 (539) -
AXA Mansard Insurance plc (P&C einschließlich Assur African Holding) 77 - 4 1 3 86
AXA Mansard Insurance plc (L&S) 27 - 2 1 3 33
XL Group 352 - - 7 (360) -
Equitable Holdings, Inc.(c) - 0 174 75 (249) 0
Sonstige 56 (1) 2 0 (38) 20
Summe 2.929 (1) 504 169 (1.165) 2.437

(a) Umfasst Kapitalerhöhungen, Dividendenausschüttungen, Änderungen der Konsolidierungsmethode sowie Auswirkungen der erfolgsneutralen Neubewertung von Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert.

(b) Ab dem 31. Dezember 2019 ist AXA Tianping vollständig innerhalb der AXA Gruppe konsolidiert (siehe Anhang 5.3.1).

(c) Umfasst die erstmalige Erfassung des verbleibenden, nach der Equity-Methode bilanzierten Anteils in Höhe von +4.330 Mio. Euro und dessen Dekonsolidierung in Höhe von -4,579 Mio. Euro einschließlich des übrigen verbleibenden Anteils in Höhe von -934 Mio. Euro, der in die Kategorie zur Veräußerung verfügbare Instrumente umgegliedert wurde (siehe Anhang 5.3.2).

2018
(in Millionen Euro) 1. Januar Übernahmen und Veräußerungen Beiträge zum Jahresüberschuss
Neuflize Vie 170 - 9
Philippine AXA Life Insurance Corporation 76 - 20
Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. 181 - 32
ICBC-AXA Assurance Co., Ltd. 413 - 41
PT AXA Mandiri Financial Services 52 - 35
Bharti AXA Life 105 - 9
Bharti AXA General Insurance Company Limited 25 - 1
Reso Garantia 500 - 123
Kyobo AXA Investment Managers Company Limited 33 - 4
AXA SPDB Investment Managers Company Limited 32 - 15
Natio Assurance 45 (54) 10
AXA Tianping 549 - (8)
AXA Mansard Insurance plc (P&C einschließlich Assur African Holding) 74 - 0
AXA Mansard Insurance plc (L&S) 24 - 4
Roland Rechtsschutzversicherung 45 (0) 2
XL Group - 450 -
Sonstige 56 - (6)
Summe 2.381 396 289
2018
(in Millionen Euro) Auswirkung der Währungsumrechnung Sonstige Änderungen(a) Dezember 31
Neuflize Vie - (8) 171
Philippine AXA Life Insurance Corporation 0 (13) 83
Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. 12 0 224
ICBC-AXA Assurance Co., Ltd. (2) 30 481
PT AXA Mandiri Financial Services (0) (21) 67
Bharti AXA Life (4) 6 116
Bharti AXA General Insurance Company Limited (1) (0) 25
Reso Garantia (58) (11) 553
Kyobo AXA Investment Managers Company Limited 0 (3) 34
AXA SPDB Investment Managers Company Limited (1) 75 122
Natio Assurance - (1) -
AXA Tianping (2) 3 542
AXA Mansard Insurance plc (P&C einschließlich Assur African Holding) 3 (0) 77
AXA Mansard Insurance plc (L&S) 1 (2) 27
Roland Rechtsschutzversicherung - (48) -
XL Group 7 (104) 352
Sonstige 1 4 56
Summe (45) (93) 2.929

(a) Umfasst Kapitalerhöhungen, Dividendenausschüttungen, Änderungen der Konsolidierungsmethode sowie Auswirkungen der erfolgsneutralen Neubewertung von Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert.

10.2. Wichtigste Gemeinschaftsunternehmen

Die Finanzinformationen für die wichtigsten Gemeinschaftsunternehmen (einschließlich AXA und dem externen Anteil, aber ohne den Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit dem Anteil von AXA) lauten wie folgt:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. AXA Tianping Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. AXA Tianping
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 117 - 108 188
Summe der Vermögenswerte (einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) 10.287 - 7.543 1.407
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel - - - -
Summe der Verbindlichkeiten (einschließlich zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel, aber ohne Eigenkapital) 9.619 - 7.095 949
Nettovermögen 669 - 448 457
Umsatzerlöse 1.671 881 1.536 800
Änderungen an Beitragsüberträgen abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte (7) (40) 1 89
Netto-Kapitalanlageergebnis vor Finanzierungsaufwendungen 1.241 42 43 40
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (2.700) (910) (1.503) (941)
Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel - - - -
Ertragsteueraufwand oder -ertrag. (39) 16 (14) (5)
Jahresüberschuss 166 (11) 63 (17)
Sonstiges Ergebnis 54 - 23 4
Gesamtergebnis 220 - 87 (12)
Von AXA vom Gemeinschaftsunternehmen erhaltene Dividenden - - - -

Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Anteil der Gruppe an Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. auf 50,0 %. Zudem ist AXA Tianping, an der AXA zuvor einen Anteil von 50,0 % hielt, seit dem 31. Dezember 2019 vollständig innerhalb der AXA Gruppe konsolidiert (siehe Anhang 5.3.1).

Es folgt eine Überleitungsrechnung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der Gemeinschaftsunternehmen:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. AXA Tianping Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. AXA Tianping
Nettovermögen wie oben dargestellt 669 - 448 457
Konzernanteil am Nettovermögen 334 - 224 229
Geschäfts- oder Firmenwert - - - 313
Buchwert 334 - 224 542

Gemäß IAS 39 werden alle finanziellen Vermögenswerte der Krungthai AXA Life Insurance Company Ltd. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, sodass der SPPI-Test (Solely Payments of Principal and Interest) nicht anwendbar ist.

10.3. Wichtigste assoziierte Unternehmen

Die Finanzinformationen für die wichtigsten assoziierten Unternehmen (einschließlich AXA und des externen Anteils, aber ohne den Geschäfts- oder Firmenwert im Zusammenhang mit dem Anteil von AXA) lauten wie folgt:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Reso Garantia ICBC-AXA Assurance Co., Ltd. Reso Garantia ICBC-AXA Assurance Co., Ltd.
Summe Aktiva 3.763 20.711 2.745 15.199
Summe Passiva (ohne Eigenkapital) 2.478 18.604 1.780 13.449
Nettovermögen 1.285 2.107 966 1.750
Umsatzerlöse 1.462 7.014 1.438 4.319
Jahresüberschuss 206 213 312 148
Sonstiges Ergebnis 113 143 (112) 107
Gesamtergebnis 318 356 199 255
Von AXA vom assoziierten Unternehmen erhaltene Dividenden - - - -

Es folgt eine Überleitungsrechnung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der assoziierten Unternehmen:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Reso Garantia ICBC-AXA Assurance Co., Ltd. Reso Garantia ICBC-AXA Assurance Co., Ltd.
Nettovermögen wie oben dargestellt 1.285 2.107 966 1.750
Konzernanteil am Nettovermögen 506 579 380 481
Geschäfts- oder Firmenwert 186 - 173 -
Wertminderung des assoziierten Unternehmens - - - -
Buchwert 692 579 553 481

Reso Garantia wendet IFRS 9 bereits an.

Offenlegungen in Bezug auf die vorübergehende Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 für ICBC-AXA Assurance Co. Ltd.

Die folgende Tabelle zeigt das Ergebnis des SPPI-Tests (Solely Payments of Principal and Interest) für die derzeit nicht als zum beizulegenden Zeitwert eingestuften Vermögenswerte mit Änderung des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2019. Die Beträge berücksichtigen keine Auswirkungen von Derivaten

31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) Nichtbestehen des SPPI-Tests Bestehen des SPPI-Tests
Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2019 Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2019
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente - - 3.388 28
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 783 - 1.919 -
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 941 39 - -
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 757 133 - -
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 1.106 - 2.488 -
Summe 3.588 172 7.795 28
31.Dezember 2018
(in Millionen Euro) Nichtbestehen des SPPI-Tests Bestehen des SPPI-Tests
Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018 Beizulegender Zeitwert Änderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste in 2018
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente - - 2.047 213
(Zu Anschaffungskosten bewertete) Schuldinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind 888 - 1.992 -
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 371 (43) - -
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 1.036 (69) - -
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 1.131 - 1.606 -
Summe 3.426 (112) 5.645 213

Dieser Anhang enthält keine nach der Equity-Methode bilanzierten Anlagefonds und Immobiliengesellschaften, die als Finanzinvestitionen dargestellt werden (Anhang 9).

Anhang 11 Forderungen

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Bruttowert Wertminderung Buchwert Beizulegender Zeitwert
Einlagen und Garantien 2.651 (2) 2.650 2.650
Kurzfristige Forderungen gegenüber anderen Unternehmen 2.369 (8) 2.361 2.361
Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern, Maklern und Generalvertretern 16.349 (512) 15.837 15.837
Verdiente, aber noch nicht verbuchte Beiträge 6.239 - 6.239 6.239
Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung 27.608 (521) 27.087 27.087
Einlagen und Garantien 0 - 0 0
Forderungen gegenüber Rückversicherern 2.141 (67) 2.074 2.074
Forderungen gegenüber Maklern und Generalvertretern 0 (0) 0 0
Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung 2.141 (67) 2.074 2.074
Tatsächliche Ertragsteuerforderungen 949 - 949 949
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und Ähnliches 1.442 (0) 1.442 1.442
Sonstige Einlagen 2.658 - 2.658 2.658
Sonstige 6.300 (71) 6.229 6.229
Sonstige Forderungen 10.400 (71) 10.329 10.329
Summe Forderungen 41.099 (660) 40.439 40.439
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Bruttowert Wertminderung Buchwert Beizulegender Zeitwert
Einlagen und Garantien 3.315 (2) 3.313 3.313
Kurzfristige Forderungen gegenüber anderen Unternehmen 1.928 (4) 1.923 1.923
Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern, Maklern und Generalvertretern 14.941 (511) 14.431 14.431
Verdiente, aber noch nicht verbuchte Beiträge 5.592 - 5.592 5.592
Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung 25.776 (517) 25.259 25.259
Einlagen und Garantien 5 - 5 5
Forderungen gegenüber Rückversicherern 2.002 (65) 1.937 1.937
Forderungen gegenüber Maklern und Generalvertretern 5 (3) 3 3
Forderungen aus Tätigkeiten im Bereich passive Rückversicherung 2.012 (68) 1.944 1.944
Tatsächliche Ertragsteuerforderungen 962 - 962 962
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und Ähnliches 1.507 (0) 1.507 1.507
Sonstige Einlagen 1.845 - 1.845 1.845
Sonstige 12.226 (833) 11.393 11.393
Sonstige Forderungen 15.578 (833) 14.745 14.745
Summe Forderungen 44.328 (1.417) 42.911 42.911

Anhang 12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Buchwert(a) Buchwert(a)
Aus der Versicherungstätigkeit 16.427 25.972
Aus der Banktätigkeit 1.072 1.220
Aus sonstigen Tätigkeiten 4.450 4.137
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente(b) 21.948 31.329

(a) Aufgrund der Art dieser Vermögenswerte wird davon ausgegangen, dass der beizulegende Zeitwert dem Nettobuchwert entspricht.

(b) Einschließlich 783 Mio. Euro an Einlagen bei Zentralbanken im Jahr 2019 und 905 Mio. Euro im Jahr 2018.

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der Salden der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf die Konzern-Kapitalflussrechnung.

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 21.948 31.329
Kontokorrentkredite(a) (679) (773)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente(b) 21.269 30.556

(a) In den „Sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumenten und Kontokorrentkrediten“ enthalten.

(b) Der Posten „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ enthält keine Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge).

In den vorstehenden Tabellen sind keine Zahlungsmittel enthalten, die von konsolidierten Anlagefonds im „Satelliten-Anlageportfolio“, wie in Anhang 1.8.2 definiert, gehalten werden.

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die gesamten Nettozahlungsmittel und -zahlungsmitteläquivalente auf 21.269 Mio. Euro, abzüglich 679 Mio. Euro an Kontokorrentkrediten, die unter „Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite“ eingestuft sind.

Die Nettozahlungsmittel und -zahlungsmitteläquivalente nahmen im Vergleich zu 2018 um 9.287 Mio. Euro ab, hauptsächlich aufgrund von:

- Schweiz (-5.354 Mio. Euro), bedingt durch höhere Rückkäufe im Rahmen der Veräußerung des Kollektivleben-Portfolios

- Vereinigte Staaten (-4.094 Mio. Euro) infolge der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc.

- Frankreich (-1.354 Mio. Euro), hauptsächlich im Zusammenhang mit dem regulären Versicherungsgeschäft (-1.885 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch eine temporäre Cash-Position, die in Geldmarktfonds investiert war (+417 Mio. Euro)

Dies wurde teilweise aufgewogen durch:

- AXA SA (+1.373 Mio. Euro), hauptsächlich durch den Erlös aus dem Verkauf von Aktien von Equitable Holdings, Inc. und erhaltene Dividenden, z. T. aufgezehrt durch an die Aktionäre gezahlte Dividenden und die Rückzahlung von von den operativen Gesellschaften aufgenommenen Darlehen

- Belgien (+264 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der Rückzahlung eines konzerninternen Darlehens

Bezüglich der Konzern-Kapitalflussrechnung, die im Hauptteil des Abschlusses dargestellt wird, belief sich der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2019 auf 8.861 Mio. Euro im Vergleich zu 7.634 Mio. Euro im Vorjahr.

Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich 2019 auf -10.665 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:

- -15.158 Mio. Euro an Mittelabflüssen im Zusammenhang mit Erwerbungen und Verkäufen von finanziellem Anlagevermögen

- +4.831 Mio. Euro an Mittelzuflüssen im Zusammenhang mit besicherten Verbindlichkeiten und Forderungen in Verbindung mit der Ausleihe/Leihe von Vermögenswerten

Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich 2018 auf -2.124 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:

- -9.247 Mio. Euro an Mittelabflüssen im Zusammenhang mit dem Erwerb der XL Group

- +4.015 Mio. Euro an Mittelabflüssen im Zusammenhang mit Erwerbungen und Verkäufen von finanziellem Anlagevermögen

- +3.962 Mio. Euro an Mittelzuflüssen im Zusammenhang mit besicherten Verbindlichkeiten und Forderungen in Verbindung mit der Ausleihe/Leihe von Vermögenswerten.

Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit beliefen sich 2019 auf insgesamt -7.011 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:

- der Rückzahlung von Vorzugsaktien (-1.086 Mio. Euro) im Zusammenhang mit dem Erwerb der XL Group

- ausgegebenen nachrangigen Schuldtiteln (+145 Mio. Euro) sowie Rückzahlung von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln (-559 Mio. Euro) und nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (-253 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2019

- Dividendenzahlungen in Höhe von -3.268 Mio. Euro

Die Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit beliefen sich 2018 auf insgesamt +3.919 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund von:

- dem Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen ohne Kontrollwechsel (+4.097 Mio. Euro), im Wesentlichen im Zusammenhang mit der teilweisen Veräußerung von Equitable Holdings, Inc.

- ausgegebenen nachrangigen Schuldtiteln (+5.685 Mio. Euro) sowie Rückzahlung von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln (-1.681 Mio. Euro) und nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (-665 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2018

- Dividendenzahlungen in Höhe von -3.414 Mio. Euro

Anhang 13 Eigenkapital und Minderheitsanteile

13.1. Auswirkungen von Transaktionen mit Anteilseignern

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung wird als primärer Bestandteil des Abschlusses dargestellt.

13.1.1. Änderung des Eigenkapitals - Konzernanteil - im Geschäftsjahr 2019

Gezeichnetes Kapital und über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital

2019 hatten folgende Transaktionen Auswirkungen auf das gezeichnete Kapital und das über den Nennwert hinaus einbezahlte Kapital von AXA:

- Kapitalerhöhung in Höhe von 375 Mio. Euro aus dem Angebot eines Aktienpakets von 17,8 Millionen Aktien an die Arbeitnehmer im Dezember 2019

- Kapitalerhöhung von 67 Mio. Euro durch Ausübung von Aktienoptionen

- Aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 40 Mio. Euro

- Kapitalherabsetzung in Höhe von 683 Mio. Euro für 29,3 Millionen Aktien zur Eliminierung des verwässernden Effekts des Angebots eines Aktienpakets an die Arbeitnehmer im Umfang von 17,8 Millionen Aktien und sonstiger aktienbasierter Vergütungspläne im Umfang von 11,5 Millionen Aktien (Aktienoptionen von AXA SA und leistungsabhängige Aktienpläne)

Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2019 besaßen das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften 31,3 Millionen AXA-Aktien, die 1,3 % des Aktienkapitals ausmachten, ein Rückgang um 10,3 Millionen Aktien im Vergleich zum 31. Dezember 2018.

Zum 31. Dezember 2019 waren 1,4 Millionen in konsolidierten Anlagefonds gehaltene eigene Aktien, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, nicht vom Eigenkapital abgesetzt. Ihre gesamten geschätzten historischen Anschaffungskosten beliefen sich auf 18 Mio. Euro und ihr Marktwert betrug zum 31. Dezember 2019 36 Mio. Euro.

Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Buchwert der eigenen Aktien und der zugehörigen Derivate auf 752 Mio. Euro. AXA-Aktien wurden ausschließlich von konsolidierten Anlagefonds gehalten, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.

Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und verbundene finanzielle Aufwendungen

Wie in den Rechnungslegungsgrundsätzen erläutert, erfüllen von der Gruppe ausgegebene Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit nicht die Voraussetzungen für Verbindlichkeiten nach IFRS.

Nachrangige Schuldinstrumente mit unendlicher Restlaufzeit werden im Eigenkapital eingestuft und in Bezug auf Wechselkurse zu ihren historischen Anschaffungskosten oder ihrem Abschlusswert bewertet. Die entsprechenden Umrechnungsdifferenzen werden über die Währungsumrechnungsrücklage aufgelöst.

2019 hatten folgende Transaktionen im Zusammenhang mit undatierten nachrangigen Verbindlichkeiten Auswirkungen auf die sonstigen Rücklagen der AXA:

- -253 Mio. Euro aus der Tilgung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit

- +113 Mio. Euro aus Wechselkursschwankungen

- -194 Mio. Euro aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit den nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (abzüglich Steuern)

Zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 schlüsselten sich die im Eigenkapital erfassten nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit wie folgt auf:

(in Millionen) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (in Ausgabewährung) Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (in Millionen Euro) Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (in Ausgabewährung) Wert der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (in Millionen Euro)
29. Oktober 2004 - 375 Mio. Euro 6,0 % 375 375 375 375
22. Dezember 2004 - 250 Mio. Euro 6,0 % 250 250 250 250
25. Januar 2005 - 250 Mio. Euro 6,0 % 250 250 250 250
6. Juli 2006 - 350 Mio. GBP 6,7 % 350 411 350 391
14. Dezember 2006 - 750 Mio. USD 6,4 % 750 665 750 652
16. Oktober 2007 - 700 Mio. GBP 6,8 % - - 219 243
7. November 2014 - 984 Mio. Euro 3,941 % 984 981 984 981
7. November 2014 - 724 Mio. GBP 5,453 % 724 848 724 806
20. Mai 2014 - 1.000 Mio. Euro - 3,9 % 1.000 997 1.000 997
22. Januar 2013 - 850 Mio. USD 5,5 % 850 751 850 737
Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit - 625 Mio. Euro, variable Raten 625 625 625 625
Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit - 27.000 Mio. JPY 3,3 % 27.000 221 27.000 215
Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit - 375 Mio. USD, variable Raten 375 334 375 328
Summe 6.708 6.849

Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit haben häufig die folgenden Merkmale:

- vorzeitige Rückzahlungsklauseln (Calls) nach Wahl der Gruppe, die AXA die Möglichkeit geben, den Kapitalbetrag zu bestimmten Terminen vor der Abgeltung und ohne Nachteile zurückzuzahlen, und

- Step-up-Klauseln für Zinssätze, die ab verschiedenen vertraglich festgelegten Zeitpunkten gelten.

Gezahlte Dividenden

Am 6. Mai 2019 genehmigten die Aktionäre anlässlich der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,34 Euro je Aktie, was in Bezug auf das Geschäftsjahr 2018 einer Summe von 3.189 Mio. Euro entsprach.

13.1.2. Änderung des Eigenkapitals - Konzernanteil - im Geschäftsjahr 2018

Gezeichnetes Kapital und über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital

2018 hatten folgende Transaktionen Auswirkungen auf das gezeichnete Kapital und das über den Nennwert hinaus einbezahlte Kapital von AXA:

- Kapitalerhöhung von 1.016 Mio. Euro aus der Fusion der AXA France Assurance, die von AXA SA übernommen wurde

- Kapitalerhöhung in Höhe von 329 Mio. Euro aus dem Angebot eines Aktienpakets von 15,4 Millionen Aktien an die Arbeitnehmer im Dezember 2018

- Kapitalerhöhung von 38 Mio. Euro durch Ausübung von Aktienoptionen

- Aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 39 Mio. Euro

- Kapitalherabsetzung in Höhe von 429 Mio. Euro für 18,4 Millionen Aktien zur Eliminierung des verwässernden Effekts der aktienbasierten Vergütungspläne (Aktienoptionen von AXA SA, leistungsabhängige Aktienpläne und Aktienpläne)

Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2018 besaßen das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften 41,6 Millionen AXA-Aktien, die 1,7 % des Aktienkapitals ausmachten, ein Rückgang um 0,2 Millionen Aktien im Vergleich zum 31. Dezember 2017.

Zum 31. Dezember 2018 waren 1,9 Millionen in konsolidierten Anlagefonds gehaltene eigene Aktien, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, nicht vom Eigenkapital abgesetzt. Ihre gesamten geschätzten historischen Anschaffungskosten beliefen sich auf 33 Mio. Euro und ihr Marktwert betrug zum 31. Dezember 2018 35 Mio. Euro.

Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Buchwert der eigenen Aktien und der zugehörigen Derivate auf 1.038 Mio. Euro. AXA-Aktien wurden ausschließlich von konsolidierten Anlagefonds gehalten, die Verträge decken, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird.

Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und verbundene finanzielle Aufwendungen

2018 hatten folgende Transaktionen im Zusammenhang mit undatierten nachrangigen Verbindlichkeiten Auswirkungen auf die sonstigen Rücklagen der AXA:

- -665 Mio. Euro aus der Tilgung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit

- +123 Mio. Euro aus Wechselkursschwankungen

- -222 Mio. Euro aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit den nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit (abzüglich Steuern)

Gezahlte Dividenden

Am 26. April 2018 genehmigten die Aktionäre anlässlich der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,26 Euro, was in Bezug auf das Geschäftsjahr 2017 einer Summe von 2.998 Mio. Euro entsprach.

13.2. Gesamtergebnis der Periode

Die Gesamtergebnisrechnung, die als primärer Bestandteil des Abschlusses dargestellt wird, umfasst den Jahresüberschuss der Periode, die Rücklage für die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente, die Rücklage für Währungsumrechnung sowie die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer.

13.2.1. Gesamtergebnis für 2019

Im Eigenkapital enthaltene Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräusserung verfügbaren Finanzinstrumenten

Der Anstieg der nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten belief sich auf +22.669 Mio. Euro, darunter eine Zunahme der nicht realisierten Veräußerungsgewinne auf Schuldverschreibungen um 18.756 Mio. Euro, die auf sinkende Zinssätze zurückzuführen war.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten auf die entsprechende ergebniswirksam erfasste Rücklage.

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Nicht realisierte Bruttogewinne und -verluste(a) 61.244 38.575
Abzüglich nicht realisierte Gewinne und -verluste, die entfallen auf:
Schattenbilanzierung der Beteiligung der Versicherten und anderer Verpflichtungen (34.196) (22.154)
Schattenbilanzierung der abgegrenzten Abschlusskosten(b) (876) (210)
Schattenbilanzierung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts (167) (159)
Nicht zugewiesene nicht realisierte Gewinne und Verluste vor Steuern 26.005 16.052
Latente Steuern (6.174) (4.189)
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte 19.831 11.863
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (100 %) - nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 56 (32)
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - 100 % - Summe 19.887 11.831
Anteil der Minderheitsanteile an den nicht realisierten Bruttogewinnen und -verlusten(c) (255) (42)
Rücklagen für Währungsumrechnung(d) (303) (223)
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (Netto-Konzernanteil)(e) 19.328 11.566

(a) Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus insgesamt zur Veräußerung verfügbarem Anlagevermögen einschließlich Darlehen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.

(b) Abzüglich Schattenbilanzierung für Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte und zur Veräußerung gehaltene Geschäftsbereiche.

(c) Einschließlich der den Minderheitsanteilen zuzurechnenden Auswirkung von Fremdwährungen.

(d) Konzernanteil.

(e) Einschließlich nicht realisierter Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten.

Zum 31. Dezember 2019 betraf der Großteil der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten Aktivitäten des Bereichs Life & Savings.

In Rechtsordnungen, in denen das Beteiligungsgeschäft einen wichtigen Anteil des Bestandsgeschäfts darstellt und wo der erforderliche Mindestanteil der lokalen Versicherten an den Ergebnissen der Unternehmen (beschränkt auf Anlagen oder nicht) erheblich ist, stellte sich die Überleitungsrechnung der nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten auf die entsprechende ergebnisneutral erfasste Nettorücklage zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Life & Savings Frankreich Life & Savings Deutschland Life & Savings Schweiz Life & Savings Belgien
Nicht realisierte Bruttogewinne und -verluste(a) 21.095 10.465 3.753 6.307
Abzüglich nicht realisierte Gewinne und -verluste, die entfallen auf:
Schattenbilanzierung der Beteiligung der Versicherten und anderer Verpflichtungen (15.886) (8.984) (2.530) (2.927)
Schattenbilanzierung der abgegrenzten Abschlusskosten(b) (303) - (122) (79)
Schattenbilanzierung des Werts des erworbenen Bestandsgeschäfts - - (93) (2)
Nicht zugewiesene nicht realisierte Gewinne und Verluste vor Steuern 4.906 1.482 1.008 3.299
Latente Steuern (1.253) (474) (186) (760)
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte 3.653 1.008 821 2.540
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 16 - - -
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (abzüglich Steuern) - 100 % - Summe 3.669 1.008 821 2.540
Anteil der Minderheitsanteile an den nicht realisierten Bruttogewinnen und -verlusten(c) (9) 0 - (1)
Rücklagen für Währungsumrechnung(d) 0 - (208) (0)
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (Netto-Konzernanteil)(e) 3.660 1.008 613 2.539

(a) Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus insgesamt zur Veräußerung verfügbarem Anlagevermögen einschließlich Darlehen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.

(b) Abzüglich Schattenbilanzierung für Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte.

(c) Einschließlich der den Minderheitsanteilen zuzurechnenden Auswirkung von Fremdwährungen.

(d) Konzernanteil.

(e) Einschließlich nicht realisierter Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten.

Die Änderungen der im Eigenkapital enthaltenen Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten schlüsselten sich zum 31. Dezember 2019 bzw. zum 31. Dezember 2018 wie folgt auf:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (nach Steuern) 100 % zu Beginn der Berichtsperiode 11.831 16.194
Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung während der Berichtsperiode(a) (187) (874)
Während der laufenden Berichtsperiode erworbene Kapitalanlagen und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts 8.593 (3.715)
Fremdwährungsauswirkung 217 289
Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen (567) (62)
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (nach Steuern) 100 %, zum Ende der Berichtsperiode 19.887 11.831
Anteil der Minderheitsanteile an den nicht realisierten Bruttogewinnen und -verlusten (b) (255) (42)
Rücklagen für Währungsumrechnung (c) (303) (223)
Nicht realisierte Gewinne und Verluste (Netto-Konzernanteil)(d) 19.328 11.566

(a) Umbuchung aufgrund der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten, Aufholung von Wertminderungsaufwand nach der Neubewertung oder Umbuchung von Wertminderungsaufwand während der Periode sowie Auswirkung der Aufgelder oder Abschläge für Schuldinstrumente.

(b) Einschließlich der den Minderheitsanteilen zuzurechnenden Auswirkung von Fremdwährungen.

(c) Konzernanteil.

(d) Einschließlich nicht realisierter Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereichen.

Rücklagen für Währungsumrechnung

Der Gesamteffekt aus Wechselkursveränderungen betrug zum 31. Dezember 2019 +659 Mio. Euro (davon +457 Mio. Euro auf die Gruppe und +202 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).

Der Anteil der Gruppe an der Veränderung der Rücklagen für Währungsumrechnung (+457 Mio. Euro) entfiel in erster Linie auf die Schweiz (+391 Mio. Euro), Großbritannien und Irland (+248 Mio. Euro), die Vereinigten Staaten (+204 Mio. Euro), Hongkong (+113 Mio. Euro) und International (+107 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. (-1.014 Mio. Euro).

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer

Der Gesamteffekt der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer betrug zum 31. Dezember 2019 -684 Mio. Euro (davon -679 Mio. Euro auf die Gruppe und -5 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).

Der negative Eigenkapitaleffekt aus leistungsorientierten Verpflichtungen ist hauptsächlich zurückzuführen auf eine allgemeine Senkung der Annahmen über den Abzinsungssatz, die der Bewertung von Verbindlichkeiten in der Eurozone sowie im Vereinigten Königreich und der Schweiz zugrunde gelegt werden, teilweise ausgeglichen durch Gewinne aus Planvermögen, das die leistungsorientierten Verpflichtungen unterlegt, hauptsächlich im Vereinigten Königreich und der Schweiz.

In Anhang 26.2 sind weitere Informationen zu Pensionsleistungen dargelegt.

13.2.2. Gesamtergebnis für 2018

Im Eigenkapital enthaltene Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräusserung verfügbaren Finanzinstrumenten

Der Rückgang der nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten belief sich auf 11.702 Mio. Euro, darunter eine Abnahme der nicht realisierten Veräußerungsgewinne auf Schuldverschreibungen um 8.971 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch die Ausweitung der Unternehmensspreads und in geringerem Maße durch den Zinsanstieg in den Vereinigten Staaten.

Rücklagen für Währungsumrechnung

Der Gesamteffekt aus Wechselkursveränderungen betrug zum 31. Dezember 2018 +1.553 Mio. Euro (davon +1.869 Mio. Euro auf die Gruppe und -317 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).

Der Anteil der Gruppe an der Veränderung der Rücklagen für Währungsumrechnung (1.869 Mio. Euro) entfiel in erster Linie auf Japan (+495 Mio. Euro), die Schweiz (+404 Mio. Euro), die Vereinigten Staaten (+368 Mio. Euro) und Asien (+175 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch International (-79 Mio. Euro).

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer

Der Gesamteffekt der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer betrug zum 31. Dezember 2018 +253 Mio. Euro (davon +608 Mio. Euro auf die Gruppe und -355 Mio. Euro auf Minderheitsanteile entfallend).

Der positive Eigenkapitaleffekt aus leistungsorientierten Verpflichtungen ist hauptsächlich auf Folgendes zurückzuführen:

- eine allgemeine Erhöhung der Annahmen über den Abzinsungssatz, die der Bewertung von Verbindlichkeiten in verschiedenen Ländern zugrunde gelegt werden (eine Erhöhung des Abzinsungssatzes unter Bezugnahme auf die finanziellen Bedingungen führt zu einer Verringerung der leistungsorientierten Verpflichtung, also zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten),

- eine Aktualisierung der Langlebigkeitsannahmen in der Schweiz (Übernahme des neuesten Continuous Mortality Investigation Projection Model, CMI).

Dies wurde teilweise aufgewogen durch:

- Verluste aus Planvermögen, das die leistungsorientierten Verpflichtungen unterlegt, hauptsächlich in Großbritannien, den Vereinigten Staaten und der Schweiz.

In Anhang 26.2 sind weitere Informationen zu Pensionsleistungen dargelegt.

13.3. Änderung der Minderheitsanteile

Nach IFRS bestehen die Minderheitsanteile an den meisten Anlagenfonds, in die die Gruppe investiert, aus Instrumenten, die die Inhaber nach Gutdünken zum beizulegenden Wert zurücknehmen können und die die Voraussetzungen für eine Verbindlichkeit, nicht jedoch für einen Bestandteil des Eigenkapitals, erfüllen.

13.3.1. Änderungen an Minderheitsanteilen in 2019

Der Rückgang der Minderheitsanteile um 6.094 Mio. Euro auf 4.730 Mio. Euro ist auf Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern und das Gesamtergebnis zurückzuführen:

- Das Gesamtergebnis für die Periode umfasste im Wesentlichen Folgendes:

-- Auf Minderheitsanteile entfallender Gewinn mit Auswirkung von +325 Mio. Euro

-- Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von -5 Mio. Euro

-- Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von +223 Mio. Euro

-- Wechselkursveränderungen mit Auswirkung von +202 Mio. Euro

- Transaktionen mit den Minderheitsgesellschaftern umfassten hauptsächlich Folgendes:

-- Rückgang der Minderheitsanteile um -5.172 Mio. Euro infolge der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. (siehe Anhang 5.3.2)

-- Umgliederung der Eigenkapitalkomponente der Pflichtwandelanleihe in zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel in Höhe von -614 Mio. Euro (siehe Anhang 5.3.2)

-- Rückzahlung der Vorzugsaktien von AXA XL mit Auswirkung in Höhe von -1.086 Mio. Euro

-- Dividendenausschüttungen an Minderheitsgesellschafter in Höhe von -156 Mio. Euro

-- Als Eigenkapital qualifizierte Minderheitsanteile, die aus der Konsolidierung zweier neuer Anlagefonds und der Kapitalerhöhung bestehender konsolidierter Anlagefonds in Höhe von +191 Mio. Euro hervorgehen

13.3.2. Änderungen an Minderheitsanteilen in 2018

Der Anstieg der Minderheitsanteile um 5.168 Mio. Euro auf 10.824 Mio. Euro ist auf Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern und das Gesamtergebnis zurückzuführen:

- Das Gesamtergebnis für die Periode umfasste im Wesentlichen Folgendes:

-- Auf Minderheitsanteile entfallender Gewinn mit Auswirkung von -2.513 Mio. Euro

-- Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von -355 Mio. Euro

-- Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von -188 Mio. Euro

-- Wechselkursveränderungen mit Auswirkung von -317 Mio. Euro

- Transaktionen mit den Minderheitsgesellschaftern umfassten hauptsächlich Folgendes:

-- Erhöhung der Minderheitsanteile nach dem Börsengang und dem Zweitangebot von Equitable Holdings, Inc. um +6.463 Mio. Euro

-- Eigenkapitalkomponente der Pflichtwandelanleihe in Höhe von +607 Mio. Euro

-- Vorzugsaktien der XL Group mit Auswirkung in Höhe von +1.025 Mio. Euro

-- Dividendenausschüttungen an Minderheitsgesellschafter in Höhe von -428 Mio. Euro

-- Als Eigenkapital qualifizierte Minderheitsanteile, die aus der Konsolidierung zweier neuer Anlagefonds und der Kapitalerhöhung bestehender konsolidierter Anlagefonds in Höhe von +532 Mio. Euro hervorgehen

Anhang 14 Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen

Im vorliegenden Anhang wird Health nicht getrennt von den Sparten Life & Savings und Property & Casualty ausgewiesen.

14.1. Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)

14.1.1. AUFSCHLÜSSELUNG NACH SEGMENTEN DER VERBINDLICHKEITEN AUS VERSICHERUNGS- UND KAPITALANLAGEVERTRÄGEN (BRUTTO UND ANTEIL DER RÜCKVERSICHERER)

31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) Frankreich Europa Asien AXA XL Vereinigte Staaten
Versicherungsverbindlichkeiten (A) 157.890 150.179 62.721 48.669 -
Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) 11.960 35.744 2.167 - -
Sonstige Verbindlichkeiten (C)(a) 19.439 30.287 3.727 0 -
Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) 189.290 216.209 68.615 48.669 -
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) 4.975 1.210 707 15.141 -
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) 184.315 214.999 67.908 33.528 -
31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) International Transversale Einheiten und zentrale Holdings Summe Versicherungsgeschäft
Versicherungsverbindlichkeiten (A) 11.591 1.912 432.963
Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) 2.677 - 52.547
Sonstige Verbindlichkeiten (C)(a) 667 (0) 54.120
Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) 14.935 1.912 539.630
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) 1.198 (260) 22.970
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) 13.737 2.172 516.660

(a) Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen sowie Derivaten im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen

31.Dezember 2018
(in Millionen Euro) Frankreich Europa Asien AXA XL Vereinigte Staaten
Versicherungsverbindlichkeiten (A) 149.939 153.272 56.141 45.689 165.179
Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) 10.384 33.982 2.035 864 3.910
Sonstige Verbindlichkeiten (C)(a) 14.633 23.706 2.863 0 (172)
Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) 174.956 210.961 61.039 46.553 168.917
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) 4.563 1.258 251 13.641 5.251
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) 170.392 209.703 60.788 32.913 163.667
31.Dezember 2018
(in Millionen Euro) International Transversale Einheiten und zentrale Holdings Summe Versicherungsgeschäft
Versicherungsverbindlichkeiten (A) 10.917 1.936 583.073
Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) 2.417 - 53.593
Sonstige Verbindlichkeiten (C)(a) 516 5 41.552
Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) 13.850 1.942 678.219
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) 1.057 (270) 25.751
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) 12.794 2.211 652.468

(a) Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen sowie Derivaten im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen.

14.1.2. Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Life & Savings Property & Casualty Summe Versicherungsgeschäft
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 267.454 108.800 376.253
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 56.709 - 56.709
Summe Versicherungsverbindlichkeiten (A) 324.163 108.800 432.963
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen 36.036 - 36.036
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen 67 - 67
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 16.444 - 16.444
Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) 52.547 - 52.547
Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte 2.211 - 2.211
Verbindlichkeiten aus Beteiligung 52.465 301 52.766
Derivative Instrumente (1.098) 241 (857)
Sonstige Verbindlichkeiten (C) 53.578 542 54.120
Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) 430.288 109.342 539.630
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 7.417 15.438 22.855
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 1 18 18
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen 97 - 97
Summe Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) 7.515 15.456 22.970
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) 422.774 93.887 516.660
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Life & Savings Property & Casualty Summe Versicherungsgeschäft
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 333.688 103.327 437.015
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 146.058 - 146.058
Summe Versicherungsverbindlichkeiten (A) 479.746 103.327 583.073
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen 34.225 - 34.225
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen 3.973 864 4.837
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 14.532 - 14.532
Summe Kapitalanlageverbindlichkeiten (B) 52.729 864 53.593
Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte 2.711 10 2.722
Verbindlichkeiten aus Beteiligung 40.367 259 40.625
Derivative Instrumente (1.984) 189 (1.795)
Sonstige Verbindlichkeiten (C) 41.094 458 41.552
Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverbindlichkeiten (D = A+B+C) 573.569 104.650 678.219
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 12.280 13.358 25.637
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 1 22 23
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen 91 - 91
Summe Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (E) 12.371 13.380 25.751
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen, abzüglich Anteil der Rückversicherer (F = D-E) 561.198 91.270 652.468

14.2. Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)

Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, einschließlich derjenigen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird, wie in der Summe (A) von Anhang 14.1.1 dargestellt, verteilten sich wie folgt:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Life & Savings Property & Casualty Summe Versicherungsgeschäft
Rückstellungen für Garantieleistungen 245.175 107 245.282
Rückstellungen für Beitragsüberträge 920 21.472 22.392
Schadenrückstellungen(a) 13.948 81.689 95.637
davon IBNR 4.741 30.814 35.554
Rückstellungen aus Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten - - -
Sonstige Rücklagen(c) 7.410 5.532 12.942
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (A) 267.454 108.800 376.253
davon nach aktuellen Annahmen bewertet (c) 226 - 226
Rückstellungen für Garantieleistungen 56.608 - 56.608
Schadenrückstellungen(a) 101 - 101
davon IBNR 1 - 1
Sonstige Rückstellungen 0 - 0
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (B) 56.709 - 56.709
Zwischensumme Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (C = A+B) 324.163 108.800 432.963
Anteil der Rückversicherer an Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen 4.689 (7) 4.681
Anteil der Rückversicherer an Rückstellungen für Beitragsüberträge 50 3.157 3.208
Anteil der Rückversicherer an Schadenrückstellungen(a) 1.977 12.277 14.254
davon IBNR 29 5.945 5.975
Anteil der Rückversicherer an den sonstigen Rückstellungen 702 10 712
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (D) 7.417 15.438 22.855
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (E) 0 - 0
Zwischensumme Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten (F = D+E) 7.418 15.438 22.855
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, abzüglich des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts (G = C-F) 316.745 93.362 410.107
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Life & Savings Property & Casualty Summe Versicherungsgeschäft
Rückstellungen für Garantieleistungen 311.915 102 312.017
Rückstellungen für Beitragsüberträge 836 19.091 19.927
Schadenrückstellungen(a) 14.054 78.703 92.757
davon IBNR 5.050 29.474 34.524
Rückstellungen aus Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten - - -
Sonstige Rücklagen(c) 6.884 5.431 12.315
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (A) 333.688 103.327 437.015
davon nach aktuellen Annahmen bewertet (c) 14.123 - 14.123
Rückstellungen für Garantieleistungen 145.889 - 145.889
Schadenrückstellungen(a) 93 - 93
davon IBNR 2 - 2
Sonstige Rückstellungen 76 - 76
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (B) 146.058 - 146.058
Zwischensumme Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (C = A+B) 479.746 103.327 583.073
Anteil der Rückversicherer an Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen 9.525 (6) 9.519
Anteil der Rückversicherer an Rückstellungen für Beitragsüberträge 49 2.705 2.754
Anteil der Rückversicherer an Schadenrückstellungen(a) 2.072 10.670 12.742
davon IBNR 49 5.143 5.192
Anteil der Rückversicherer an den sonstigen Rückstellungen 633 (11) 622
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (D) 12.280 13.358 25.637
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (E) 0 - 0
Zwischensumme Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten (F = D+E) 12.280 13.358 25.638
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, abzüglich des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts (G = C-F) 467.466 89.970 557.436

Hinweis: Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht verdienten Umsätzen und Entgelten (siehe Anhang 7.3), Überschussbeteiligungen der Versicherten (siehe Anhang 14.9) und derivativen Instrumenten (siehe Anhang 20.4) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten. Der Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit der Überschussbeteiligung der Versicherten (18 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019 und 23 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018) sowie derivative Instrumente (keine in den Geschäftsjahren 2019 und 2018) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.

(a) Enthält Rückstellungen für Schadensregulierungskosten.

(b) Umfasst insbesondere versicherungsmathematische Rückstellungen für Annuitäten für Nicht-Lebensversicherungen.

(c) Siehe Anhang 1.14.2 „Nach der Option laut IFRS 4.24 für die selektive Neubewertung von Rückstellungen zu aktuellen Marktannahmen bewertete Rückstellungen“.

14.3. Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen (brutto und Anteil der Rückversicherer)

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, einschließlich derjenigen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird, wie in der Zwischensumme (B) von Anhang 14.1.1 dargestellt:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Rückstellungen für Garantieleistungen 35.739 33.937
Rückstellungen für Beitragsüberträge 0 0
Schadenrückstellungen(a) 295 285
Rückstellungen aus Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten - -
Sonstige Rückstellungen 3 3
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (A) 36.036 34.225
davon nach aktuellen Annahmen bewertet (b) - -
Rückstellungen für Garantieleistungen 57 3.963
Schadenrückstellungen(a) 9 10
Sonstige Rückstellungen 0 865
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen (B) 67 4.837
Rückstellungen für Garantieleistungen 16.434 14.519
Schadenrückstellungen(a) 11 13
Sonstige Rückstellungen - -
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (C) 16.444 14.532
Zwischensumme Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (D = A+B+C) 52.547 53.593
Anteil der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (E) 93 88
Anteil der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (F) - -
Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (G) 3 3
Zwischensumme Anteil der Rückversicherer (H = E+F+G) 97 91
Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, abzüglich des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts (I = D-H) 52.451 53.502

Hinweis: Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht verdienten Umsätzen und Entgelten (siehe Anhang 7.3), Überschussbeteiligungen der Versicherten (siehe Anhang 14.9) und derivativen Instrumenten (siehe Anhang 20.4) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten. Der Anteil der Rückversicherer an Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen im Zusammenhang mit der Überschussbeteiligung der Versicherten (keine in den Geschäftsjahren 2019 und 2018) sowie derivative Instrumente (keine in den Geschäftsjahren 2019 und 2018) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten.

(a) Enthält Rückstellungen für Schadensregulierungskosten.

(b) Siehe Anhang 1.14.2 - „Nach der Option laut IFRS 4.24 für die selektive Neubewertung von Rückstellungen zu aktuellen Marktannahmen bewertete Rückstellungen“.

14.4. Änderung der Schadenrückstellungen für Property & Casualty (Versicherungsverträge)

14.4.1. Änderung der Schadenrückstellungen vor Rückversicherung

Die nachstehende Tabelle enthält Informationen zu den Änderungen der Rückstellungen im Segment Property & Casualty, wie in Anhang 14.2 dargestellt:

(in Millionen Euro) 2019 2018
Property & Casualty Property & Casualty
Schadenrückstellungen zum 1. Januar 75.782 48.445
Rückstellung für Schadenregulierungskosten zum 1. Januar 2.921 1.396
Schadenrückstellungen vor Rückversicherung zum 1. Januar (a) 78.703 49.841
Aufwand für das laufende Geschäftsjahr 31.850 25.116
Entwicklung der Verlustrücklage (Vorjahre) (368) (709)
Summe Schadensaufwendungen (b) 31.482 24.407
Schadenszahlungen (laufendes Jahr) (19.683) (12.900)
Schadenszahlungen (Vorjahre) (10.282) (10.335)
Schadenszahlungen (b) (29.964) (23.235)
Änderung des Konsolidierungskreises und Änderung der Bilanzierungsmethode 500 27.430
Auswirkung von Wechselkursschwankungen 967 338
Schadenrückstellungen zum 31. Dezember 79.129 75.782
Rückstellung für Schadenregulierungskosten zum 31. Dezember 2.559 2.921
Schadenrückstellungen vor Rückversicherung zum 31. Dezember (a) 81.689 78.703

(a) Ohne „Verbindlichkeiten aus sonstigen Versicherungsleistungen“ (hauptsächlich versicherungsmathematische Rückstellungen für Annuitäten), die sich im Geschäftsjahr 2019 auf 5,5 Mrd. Euro (2018: 5,3 Mrd. Euro) beliefen.

(b) Ohne Rückstellungen für Schadensregulierungskosten

14.4.2. Änderung des Anteils der Rückversicherer an Schadenrückstellungen

Die nachstehende Tabelle enthält Informationen zur Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Schadenrückstellungen im Segment Property & Casualty, wie in Anhang 14.2 dargestellt:

(in Millionen Euro) 2019 2018
Property & Casualty Property & Casualty
Anteil der Rückversicherer an den Schadenrückstellungen zum 1. Januar 10.670 3.952
Anteil der Rückversicherer an den gesamten Schadensaufwendungen 5.232 3.109
Anteil der Rückversicherer an den Schadenszahlungen (3.939) (2.536)
Änderung des Konsolidierungskreises, Portfolioumbuchungen, Änderung der Bilanzierungsmethode und sonstige Aufwendungen 47 6.014
Auswirkung von Wechselkursschwankungen 267 138
Anteil der Rückversicherer an den Schadenrückstellungen zum 31. Dezember 12.277 10.670

14.5. Änderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen - Life & Savings

14.5.1. Änderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen - vor Rückversicherung

Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zur Änderung der Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen in Life & Savings, wie in Anhang 14.2 (C) dargestellt:

(in Millionen Euro) 2019
Versicherungsverträge Kapitalanlageverträge Summe
Versicherungstechnische Rückstellungen zum 1. Januar(a) 479.746 52.729 532.475
Eingenommene Beiträge abzüglich Kostenzuschläge auf Beiträge (+) 36.084 7.601 43.684
Rückkäufe, Fälligkeiten und sonstige gezahlte Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen (41.002) (5.936) (46.939)
Anpassung der fondsgebundenen technischen Rückstellungen (+/-) 17.047 857 17.903
Änderung der Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-)(b) 6.341 630 6.971
Umbuchungen nach der Umklassifizierung von technischen Rückstellungen/Verträgen (2) 7 5
Änderung des Konsolidierungskreises, Portfolioumbuchungen und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze (179.942) (3.547) (183.488)
Auswirkung von Wechselkursschwankungen 5.891 207 6.098
Versicherungstechnische Rückstellungen zum 31. Dezember (a) 324.163 52.547 376.710
(in Millionen Euro) 2018
Versicherungsverträge Kapitalanlageverträge Summe
Versicherungstechnische Rückstellungen zum 1. Januar(a) 494.615 51.995 546.610
Eingenommene Beiträge abzüglich Kostenzuschläge auf Beiträge (+) 48.423 5.421 53.844
Rückkäufe, Fälligkeiten und sonstige gezahlte Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen (52.390) (5.190) (57.581)
Anpassung der fondsgebundenen technischen Rückstellungen (+/-) (10.344) (791) (11.135)
Änderung der Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-)(b) 6.130 880 7.011
Umbuchungen nach der Umklassifizierung von technischen Rückstellungen/Verträgen 19 (19) -
Änderung des Konsolidierungskreises, Portfolioumbuchungen und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze (19.828) 111 (19.717)
Auswirkung von Wechselkursschwankungen 13.121 321 13.442
Versicherungstechnische Rückstellungen zum 31. Dezember (a) 479.746 52.729 532.475

(a) Umfasst: Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen (einschließlich Rückstellungen für Schattenbilanzierung), Rückstellungen für Beitragsüberträge, nicht abgelaufene Risikorückstellungen, Schadenrückstellungen, Rückstellungen für Schadenregulierungskosten, Rückstellungen für sonstige Versicherungsleistungen. Umfasst nicht: Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus Überschussbeteiligungen der Versicherten.

(b) Umfasst im Wesentlichen gutgeschriebene Zinsen und die den Rückstellungen zugeführte Beteiligung der Versicherten, Gebühren auf Kontosalden und Kapitalanlagegebühren sowie Änderungen der Rückstellungen für andere technische und versicherungstechnische Posten.

Im Jahr 2019 belief sich der Effekt aus der Änderung des Konsolidierungskreises auf 183.488 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. (182.152 Mio. Euro) und der Einstufung zusätzlicher kleiner Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz als zur Veräußerung gehalten (2.212 Mio. Euro) im Jahr 2019, teilweise ausgeglichen durch die Auflösung der Einstufung als zur Veräußerung gehalten von AXA Wealth Management (HK) Limited in Hongkong (702 Mio. Euro).

Im Jahr 2018 belief sich der Effekt aus der Veränderung des Konsolidierungskreises auf 19.717 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten des Group Life Portfolios in der Schweiz (17.111 Mio. Euro) aufgrund der geplanten Veräußerung sowie von AXA Life Europe (5.108 Mio. Euro), teilweise ausgeglichen durch die Akquisition der XL Group (3.064 Mio. Euro).

14.5.2. Änderung des Anteils der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen

Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zur Änderung des Anteils der Rückversicherer an den Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen in Life & Savings, wie in Anhang 14.2 (F) und Anhang 14.3 (H) dargestellt:

(in Millionen Euro) 2019
Versicherungsverträge Kapitalanlageverträge Summe
Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 1. Januar(a) 12.280 91 12.371
Anteil der Rückversicherer an den eingenommenen Beiträgen abzüglich Kostenzuschläge auf Beiträge (+) 1.740 12 1.752
Anteil der Rückversicherer an Rückkäufen, Fälligkeiten und sonstigen gezahlten Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen (-) (1.442) (17) (1.459)
Anteil der Rückversicherer an den Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-)(b) (387) 10 (377)
Änderung des Konsolidierungskreises und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze(c) (4.948) - (4.948)
Auswirkung von Wechselkursschwankungen 175 1 176
Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 31. Dezember(a) 7.418 97 7.514
(in Millionen Euro) 2018
Versicherungsverträge Kapitalanlageverträge Summe
Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 1. Januar(a) 8.272 69 8.342
Anteil der Rückversicherer an den eingenommenen Beiträgen abzüglich Kostenzuschläge auf Beiträge (+) 1.110 25 1.135
Anteil der Rückversicherer an Rückkäufen, Fälligkeiten und sonstigen gezahlten Forderungen und Leistungen abzüglich Aufwendungen und Zuschlägen (-) (872) (17) (889)
Anteil der Rückversicherer an den Rückstellungen im Zusammenhang mit technischen und versicherungsmathematischen Posten (+/-)(b) 913 12 925
Änderung des Konsolidierungskreises und Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze(c) 2.651 - 2.651
Auswirkung von Wechselkursschwankungen 206 1 207
Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen zum 31. Dezember(a) 12.280 91 12.371

(a) Umfasst: Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen (einschließlich Rückstellungen für Schattenbilanzierung), Rückstellungen für Beitragsüberträge, nicht abgelaufene Risikorückstellungen, Schadenrückstellungen, Rückstellungen für Schadenregulierungskosten, Rückstellungen für sonstige Versicherungsleistungen. Umfasst nicht: Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze und Entgelte, Verbindlichkeiten aus Überschussbeteiligungen der Versicherten.

(b) Umfasst im Wesentlichen gutgeschriebene Zinsen und die den Rückstellungen zugeführte Beteiligung der Versicherten, Gebühren auf Kontosalden und Kapitalanlagegebühren sowie Änderungen der Rückstellungen für andere technische und versicherungstechnische Posten.

(c) Im Jahr 2019 umfasst der Betrag hauptsächlich die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc.

In Bezug auf 2018 enthält er hauptsächlich die Übernahme der XL Group.

14.6. Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen nach Bilanzierungsmethode

Die nachstehende Tabelle enthält detaillierte Informationen zu Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen, wie in Anhang 14.3 (D) dargestellt:

(in Millionen Euro) Buchwert
(Nicht fondsgebundene) - Verbindlichkeiten aus: 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, die in Übereinstimmung mit bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bewertet wurden(a) (d) 36.036 34.225
Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, die in Übereinstimmung mit aktuellen Annahmen bewertet wurden(b) - -
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen, die in Übereinstimmung mit bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bewertet wurden 67 4.837
(Fondsgebundene) - Verbindlichkeiten aus Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird:
Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen, die in Übereinstimmung mit bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bewertet wurden(a) (c) 3.139 2.785
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligungen, die anhand des aktuellen Werts der Anteilseinheit bewertet wurden(d) 13.306 11.747
Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen 52.547 53.593

Hinweis: Diese Informationen verstehen sich abzüglich der Auswirkung von Derivaten, wie in Anhang 20.4.1 erläutert.

(a) In Übereinstimmung mit IFRS 4, der unter bestimmten Bedingungen die fortdauernde Anwendung einer früheren Bilanzierungs- und Bewertungsmethode auf die Verbindlichkeiten aus Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung gestattet.

(b) Siehe Anhang 1.14.2 „Die Rückstellungen wurden gemäß der Option nach IFRS 4.24 bewertet“, die eine Bewertung bestimmter Portfolios mit aktuellen Annahmen gestattet.

(c)(d) Da Rückstellungen für fondsgebundene Verträge auf Basis von zum beizulegenden Zeitwert gehaltenen Anteilseinheiten („Wert der Anteilseinheit“) bestimmt werden. Nur die Bewertung der zugehörigen Vermögenswerte ist unterschiedlich:

-- Bei Unit-Linked-Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung (c) wird entsprechend den früheren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ein Vermögenswert erfasst, der die abgegrenzten Abschlusskosten darstellt.

-- Bei Unit-Linked-Verträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung (d) wird gemäß IFRS 15 (Ansprüche auf künftige Managementgebühren, sogenannte abgegrenzte Anschaffungskosten - DOC) ein Vermögenswert erfasst, der die Ansprüche auf künftige Kapitalanlagegebühren darstellt - siehe Anhang 1.7.3 und Anhang 7.

Die Erfassung von Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung unterliegt IFRS 4, der unter bestimmten Bedingungen die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen zulässt, die vor der Übernahme der IFRS angewandt wurden. Diese Verträge müssen jedoch in Bezug auf die im Konzernanhang bereitzustellenden Angaben gemäß IFRS 7 behandelt werden. IFRS 7 schreibt die Angabe des beizulegenden Zeitwerts oder von Wertebereichen für diese Verträge vor, es sei denn, die Gruppe kann die Überschussbeteiligung nicht verlässlich bewerten.

Im Zusammenhang mit dem aktuellen IFRS 4 war sich der IASB der Schwierigkeiten bewusst, die sich aus der Erfassung und der Bewertung ermessensabhängiger Überschussbeteiligungen in Versicherungs- oder Kapitalanlageverträgen ergeben. Der IASB gab eine Leitlinie zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts heraus, die jedoch keine Grundsätze für den Umgang mit Überschussbeteiligungen der Versicherten enthält. Es wäre daher verfrüht, diese Definition zu interpretieren, bevor die Anwendungsleitlinien des zukünftigen Standards IFRS 17 (siehe Anhang 1.2) sie präzisieren.

Es verbleiben daher zu viele Unsicherheiten, um festzulegen, wie der beizulegende Zeitwert von Verträgen mit Überschussbeteiligung zu bestimmen ist. Infolgedessen können der beizulegende Zeitwert oder Wertebereiche für Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängige Überschussbeteiligung nicht verlässlich angegeben werden.

14.7. Tabelle zur Entwicklung der Rückstellung für Verluste

Die Tabelle zur Entwicklung der Rückstellung für Verluste zeigt die Veränderungen der Rückstellungen für Verluste zwischen 2009 und 2019 basierend auf zuvor angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen. Alle betroffenen Verträge sind Versicherungsverträge im Sinne von IFRS.

Die erste Zeile mit dem Titel „Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum“ stellt die Rückstellungen für Verluste in der Konzernbilanz zum Berichtsdatum für das in der Spaltenüberschrift genannte Jahr dar. Der in der ersten Zeile der Tabelle in der Spalte 2009 erscheinende Betrag von 44.470 Mio. Euro stellt beispielsweise sämtliche Rückstellungen für Verluste dar, die in den Jahren bis einschließlich 2009 gebildet und in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2009 erfasst wurden.

Die zweite Zeile mit dem Titel „Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2019 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises“ gibt den Betrag an, der ursprünglich am Buchungsdatum erfasst worden wäre, wenn die Wechselkurse des laufenden Jahres herangezogen worden wären (bei Rückstellungen, die für die Unternehmen der AXA Gruppe, der funktionale Währung nicht der Euro ist, erfasst wurden), und unter der Annahme des gleichen Konsolidierungskreises, der für die letzte Diagonale der Tabelle verwendet wurde.

Der erste Abschnitt der Tabelle mit dem Titel „Kumulierte Zahlungen“ zeigt für eine vorgegebene Spalte N den kumulierten Betrag der Zahlungen in Bezug auf Entstehungsjahre vor dem Jahr N (eingeschlossen), die seit dem 31. Dezember des Jahres N-1 vorgenommen wurden.

Der zweite Teil mit dem Titel „Neuschätzung der Rückstellung“ zeigt für eine vorgegebene Spalte N eine Schätzung der endgültigen Kosten der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des Jahres N in Bezug auf alle Entstehungsjahre vor dem Jahr N (eingeschlossen) zum Ende jeder künftigen Periode. Die Schätzung der endgültigen Kosten variiert von Jahr zu Jahr, wenn die Informationen bezüglich der noch offenen Verluste verlässlicher werden.

Der Überschuss (Fehlbetrag) aus anfänglichen Rückstellungen in Bezug auf die neu geschätzten endgültigen (Brutto-)kosten für jedes Jahr stellen für ein vorgegebenes Jahr N die Differenz zwischen dem in der zweiten Zeile ausgewiesenen Betrag (Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2019 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises) und dem in der letzten Diagonale unter „Neuschätzung der Rückstellung“ ausgewiesenen Betrag dar.

Tabelle zur Entwicklung der Rückstellung für Verluste: Property & Casualty

Die Daten vor 2015 berücksichtigen nicht die Auswirkung der neuen Segmentierung.

(in Millionen Euro) 2009 2010 2011(a) 2012 2013(b) 2014
Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum 44.470 46.367 45.946 46.440 47.031 49.868
Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2019 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises 46.943 45.201 45.819 46.646 47.768 49.863
Kumulierte Zahlungen zum:
Nach einem Jahr 9.483 8.953 9.183 9.361 9.422 10.111
Nach zwei Jahren 13.360 13.016 12.841 13.315 13.727 13.388
Nach drei Jahren 16.078 15.330 15.911 16.284 15.299 16.682
Nach vier Jahren 17.684 18.012 18.331 17.000 18.077 18.802
Nach fünf Jahren 19.741 19.775 18.328 19.505 19.631 20.447
Nach sechs Jahren 20.845 19.305 20.610 20.917 21.362
Nach sieben Jahren 20.815 21.208 21.812 22.314
Nach acht Jahren 21.506 22.527 23.069
Nach neun Jahren 23.375 23.673
Nach zehn Jahren 27.543
Neuschätzung der Rückstellung zum:
Nach einem Jahr 44.814 44.518 44.971 45.394 47.707 49.716
Nach zwei Jahren 41.973 42.904 43.412 44.479 46.051 46.359
Nach drei Jahren 41.301 41.782 42.449 43.953 44.106 43.899
Nach vier Jahren 40.250 40.769 42.013 41.813 41.841 41.152
Nach fünf Jahren 39.653 40.674 40.122 40.308 39.049 40.275
Nach sechs Jahren 39.684 38.907 38.424 37.385 37.744
Nach sieben Jahren 38.079 37.136 35.974 36.125
Nach acht Jahren 35.379 34.917 34.706
Nach neun Jahren 33.833 33.497
Nach zehn Jahren 36.187
Kumulierter Überschuss (Fehlbetrag) aus den anfänglichen Bruttorückstellungen, die neu geschätzten Bruttorückstellungen übersteigen:(d)
Betrag 10.756 11.704 11.113 10.521 10.024 9.588
Prozentsätze 22,9 % 25,9 % 24,3 % 22,6 % 21,0 % 19,2 %
(in Millionen Euro) 2015(c) 2016 2017 2018 2019
Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum 51.965 53.286 52.973 82.134 85.201
Bruttorückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2019 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises 51.183 52.771 52.664 83.751 85.201
Kumulierte Zahlungen zum:
Nach einem Jahr 9.621 10.755 10.960 18.402
Nach zwei Jahren 14.871 15.157 14.435
Nach drei Jahren 17.190 17.776
Nach vier Jahren 19.894
Nach fünf Jahren
Nach sechs Jahren
Nach sieben Jahren
Nach acht Jahren
Nach neun Jahren
Nach zehn Jahren
Neuschätzung der Rückstellung zum:
Nach einem Jahr 51.097 50.821 51.695 82.665
Nach zwei Jahren 46.773 45.736 47.113
Nach drei Jahren 43.516 44.269
Nach vier Jahren 42.404
Nach fünf Jahren
Nach sechs Jahren
Nach sieben Jahren
Nach acht Jahren
Nach neun Jahren
Nach zehn Jahren
Kumulierter Überschuss (Fehlbetrag) aus den anfänglichen Bruttorückstellungen, die neu geschätzten Bruttorückstellungen übersteigen:(d)
Betrag 8.778 8.501 5.552 1.086
Prozentsätze 17,2 % 16,1 % 10,5 % 1,3 %

(a) Nach der Veräußerung der kanadischen Geschäftsbetriebe wurden diesbezügliche Beträge nicht im laufenden Jahr erfasst, wohingegen zuvor erfasste Beträge unverändert blieben.

(b) Die Vergleichsinformationen für frühere Perioden wurden nach der Umsetzung von IFRS 10 und 11 angepasst.

(c) Beträge vor 2015 enthalten die in der Vergangenheit im Segment International Insurance berichteten Unternehmen des Segments Life & Savings.

(d) Die Extrapolation künftiger Überschüsse oder künftiger Fehlbeträge basierend auf der Entwicklung der Rückstellung für Verluste, wie in der Tabelle dargestellt, ist nicht angemessen, da die Bedingungen und Trends, die sich auf die Entwicklung der Verbindlichkeit in früheren Perioden ausgewirkt haben, in künftigen Perioden nicht unbedingt eintreten müssen. Die angegebenen Überschüsse oder Fehlbeträge enthalten die Auswirkung von Fremdwährungen zwischen einem Jahr und dem darauf folgenden Jahr.

Tabelle zur Entwicklung der Brutto- und Nettorückstellung für Verluste aus Rückversicherungen: AXA XL

(in Millionen Euro) Brutto Netto
2018 2019 2018 2019
Rückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen zum anfänglichen Buchungsdatum 34.527 36.136 25.613 26.025
Rückstellungen für nicht regulierte Schadensfälle und Schadensaufwendungen im Jahr 2019 nach Anpassung um Änderungen der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises 35.327 36.136 26.027 26.025
Kumulierte Zahlungen zum:
Nach einem Jahr 9.288 6.686
Neuschätzung der Rückstellung zum:
Nach einem Jahr 35.933 25.875
Kumulierter Überschuss (Fehlbetrag) aus den anfänglichen Bruttorückstellungen, die die neu geschätzten Bruttorückstellungen übersteigen:
Betrag (606) 153
Prozentsätze (1,7 %) 0,6 %

Überleitungsrechnung der gebildeten Rückstellungen auf die erfassten Schadenrückstellungen

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung der gebildeten Rückstellungen und der gesamten erfassten Schadenrückstellungen auf die Schadenrückstellungen und andere Rückstellungen, die aus Versicherungsverträgen hervorgehen, wie in Anhang 14.2 angegeben.

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Buchwert Buchwert
Brutto-Schadenrückstellung und sonstige Rückstellungen
Property & Casualty(a) 85.201 82.134
- davon Rückstellungen für künftigen Versicherungsleistungen (Annuitäten) 4.943 4.830
- davon Rückstellungen für noch nicht eingetretene Versicherungsfälle (PSNEM) 1.858 1.946
Summe Brutto-Schadenrückstellung und sonstige abgewickelte Rückstellungen 85.201 82.134
Sonstige nicht abgewickelte Rückstellungen (b) 2.021 2.000
Summe Brutto-Schadenrückstellung und sonstige Rückstellungen für Property & Casualty 87.222 84.134

(a) Die Summe der Brutto-Schadenrückstellung und der sonstigen abgewickelten Rückstellungen werden auf der Basis der Tabelle zur Entwicklung der Rückstellungen für Verluste dargestellt.

(b) Enthält Forderungen aus aktiver Rückversicherung (2019: 1.043 Mio. Euro; 2018: 1.033 Mio. Euro).

14.8. Asbest

AXA erhält weiterhin Schadensmeldungen aus Versicherungen, die in früheren Jahren abgeschlossen wurden und Schadenersatz für Asbestrisiken geltend machen.

Es besteht eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Kosten von Asbestansprüchen. Die endgültigen Kosten der Ansprüche hängen in hohem Maße von rechtlichen Faktoren ab, die schwer vorherzusagen sind. Die Zuweisung der Haftung auf verschiedene Parteien ist in der Regel schwierig. Dies gilt auch, wenn mehrere Versicherer und mehrere Deckungsperioden betroffen sind. Dies führt zu erheblichen Problemen hinsichtlich der Deckung.

AXA steuert sein Risiko im Zusammenhang mit Asbestansprüchen aktiv und setzt dafür AXA Liabilities Manager, ein Expertenteam für Run-off-Deckung, ein. Die Ansprüche werden von dedizierten Expertenteams gesteuert, die eine Reihe von Schadensregulierungen, darunter Abgeltungen, Policen-Rückkäufe und, in bestimmten Fällen, Rechtsstreitigkeiten, nutzen. Darüber hinaus richten sie ein besonderes Augenmerk auf endgültige Lösungen für Risiken, entweder durch Umwandlungen oder andere Lösungen.

Die Berechnung der Rückstellungen für Asbestrisiken verursacht besondere Probleme, da herkömmliche Rückstellungsmethoden für die IBNR-Bewertung nicht herangezogen werden können. AXA bewertet die künftigen Kosten dieser Ansprüche anhand einer Reihe spezieller Methoden, die entweder auf Risikoanalyse, Häufigkeits-/Kostenprognosen oder Richtwerten für die Bildung von Rückstellungen basieren. Asbestrückstellungen werden jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie die neuesten Erfahrungen mit Ansprüchen sowie rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen in angemessener Weise widerspiegeln. Entsprechend der üblichen Vorgehensweise von AXA bei der Bildung von Rückstellungen und trotz der besonders langwierigen Art dieser Risiken, werden Asbestrückstellungen nicht abgezinst.

Aufgrund der Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit Asbestansprüchen, ist es nicht möglich, ihre künftigen Kosten genauso verlässlich zu bestimmen, wie dies bei anderen Arten von Ansprüchen der Fall ist. Obwohl AXA der Auffassung ist, dass ihre Rückstellungen für Asbestansprüche angemessen sind, ist es möglich, dass sie sich in ungünstigen Szenarien als unzureichend herausstellen, um künftige Verluste abzudecken.

Zum 31. Dezember 2019 lauteten die wichtigsten Daten im Zusammenhang mit Asbestansprüchen wie folgt:

(in Millionen Euro) 2019 2018
Brutto Netto Brutto Netto
Entwicklung der Rückstellungen
Schadenrückstellungen zum Ende des Jahres 515 381 560 432
davon gemeldete Schadensfälle 130 96 164 129
davon IBNR-Schadensfälle 385 285 397 303
Angemessenheitsverhältnisse der Rückstellungen
3-Jahres-Überlebensrate ohne Umwandlungen(a) 16 Jahre 17 Jahre 15 Jahre 15 Jahre
Rückstellungen für IBNR-Fälle 295 % 298 % 242 % 236 %
Kumulierte Zahlungen bis dato/Prognostizierte Endkosten 74 % 73 % 71 % 69 %

(a) Rückstellungen zum Ende des Jahres/durchschnittliche jährliche Zahlungen in den letzten 3 Jahren (ohne Umwandlungen).

Die Rückstellungen von AXA für Asbestrisiken (nach Rückversicherung) sanken zum 31. Dezember 2019 um 12 % auf 381 Mio. Euro. Dieser Rückgang war hauptsächlich durch die neue Schätzung der letztlichen Verbindlichkeit von AXA XL Asbestos im Anschluss an einen Vergleich mit einem großen Anspruchsteller und eine vollständige Überprüfung der Forderungen mit günstigen Gerichtsentscheidungen bedingt.

14.9. Verbindlichkeiten und Vermögenswerte aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen

Die nachstehende Tabelle zeigt die Verbindlichkeiten und Vermögenswerte aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2019:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Rückstellungen für die Überschussbeteiligung der Versicherten 9.637 9.421
Latente Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen 43.128 31.205
Summe Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und anderen Verpflichtungen 52.766 40.625
Summe Vermögenswerte aus der Überschussbeteiligung der Versicherten - (303)

Die latenten Verbindlichkeiten aus der Überschussbeteiligung der Versicherten und die latenten Ansprüche der Versicherten auf Überschussbeteiligung enthalten die Auswirkung der Schattenbilanzierung (siehe Definition in Anhang 1.14.2) in erster Linie im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, wie in Anhang 13.2.1 beschrieben, aber auch in Bezug auf andere temporäre Differenzen, die nicht zwangsläufig mit finanziellen Vermögenswerten verbunden sind. Anhang 13.2.1 befasst sich auch mit Rechtsordnungen, die erhebliche Anteile am Geschäft mit Überschussbeteiligungen aufweisen und in denen der erforderliche Anteil der lokalen Versicherten am Ergebnis der Unternehmen signifikant ist. In diesem Anhang werden die nicht realisierten Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit zur Veräußerung verfügbaren Investitionen und die zugehörigen Anpassungen im Rahmen der Schattenbilanzierung offengelegt. Die Zunahme der latenten Verbindlichkeiten für die Überschussbeteiligung der Versicherten bezieht sich in erster Linie auf eine Zunahme der nicht realisierten Gewinne auf zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte in Frankreich und Deutschland.

14.10. Regulierung, Rückkaufprognosen, Abzinsungssätze für Versicherungs- und Kapitalanlageverträge

In den in Anhang 14.10.1 und 14.10.2 dargestellten Tabellen verstehen sich die Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen der Segmente Life & Savings und Property & Casualty ohne Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird. Diese Verbindlichkeiten unterliegen keinem Zins- oder Laufzeitrisiko, mit Ausnahme fondsgebundener Verträge mit Leistungsgarantien. Was das Liquiditätsrisiko anbelangt, halten Unternehmen fondsgebundene Vermögenswerte zur Deckung der entsprechenden, aus diesen Verträgen hervorgehenden Verträge. Gelegentliche Rechnungslegungsanomalien ergeben sich in erster Linie aus zeitlichen Unterschieden bei der Bearbeitung des Tagesgeschäfts.

14.10.1. Regulierungs- und Rückkaufprognosen

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Aufschlüsselung der prognostizierten Regulierungen und Rückkäufe im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (einschließlich Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von den Versicherten getragen wird). Die tatsächlichen Fälligkeiten können von den nachstehenden Schätzungen erheblich abweichen, hauptsächlich aufgrund der Tatsache, dass einige Verträge eine Rückkaufoption enthalten, die vom Versicherten ausgeübt werden kann und deren Laufzeit verringern kann.

Die dargestellten Prognosen sind nicht mit den in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen vergleichbar und sind höher als die veröffentlichen Bilanzdaten, da sie die voraussichtlichen Cashflows ohne die Auswirkung der Abzinsung darstellen. Sie werden auch abzüglich von Zuflüssen regelmäßiger Beiträge, die von den Versicherten zu zahlen sind, dargestellt.

Die in der ersten Zeile der nachstehenden Tabelle gezeigten Zahlen stellen die geschätzten nicht abgezinsten Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Ansprüchen im Todesfall, bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Rückkäufen, Annuitäten, garantierten Mindestleistungen für fondsgebundene Verträge, Ansprüche in den Bereichen Property & Casualty und Health, abzüglich der von den Versicherten im Rahmen von Bestandsverträgen geschuldeten Beiträge, dar. Diese Cashflows basieren auf Annahmen bezüglich Mortalität, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Rückkäufen und Regulierungshäufigkeit in Bereichen der Schaden- und Unfallversicherung, die mit den Erfahrungen in der Vergangenheit konsistent sind. Sie verstehen sich vor Rückversicherung. Aufgrund der häufigen Verwendung von Schätzungen, ist es wahrscheinlich, dass die tatsächlichen Zahlungen abweichen.

(in Millionen Euro) 2019
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr, bis zu 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 38.210 82.102 456.171 576.483
davon Verbindlichkeiten im Segment Life & Savings im Zusammenhang mit Verträgen, die eine Rückkaufoption mit einer Rückkaufleistung vor Fälligkeit enthalten 13.727 48.243 295.810 357.780
(in Millionen Euro) 2018
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr, bis zu 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen 32.792 87.403 513.163 633.358
davon Verbindlichkeiten im Segment Life & Savings im Zusammenhang mit Verträgen, die eine Rückkaufoption mit einer Rückkaufleistung vor Fälligkeit enthalten 14.481 57.692 354.384 426.557

14.10.2. Verbindlichkeiten aus Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen - Abzinsungssätze

Die nachstehende Tabelle und die zugehörigen Erläuterungen enthalten keine Verträge, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird (fondsgebundene Verträge).

Die allgemeinen Grundsätze für die Feststellung von Versicherungsverbindlichkeiten werden in Anhang 1 des Konzernabschlusses ausgeführt. Die Verbindlichkeiten basieren auf Schätzungen. Eine der Schlüsselannahmen, die bei diesen Schätzungen herangezogen werden, ist der Abzinsungssatz.

Wie in der nachstehenden Tabelle zum 31. Dezember 2019 dargestellt, wurden 84 % der Rückstellungen im Segment Life & Savings (ohne fondsgebundene Verträge) abgezinst; davon waren 11 % Gegenstand einer Revision des Abzinsungssatzes und 73 % behielten den anfänglich festgelegten Abzinsungssatz bei, vorbehaltlich des in Anhang 1 erläuterten Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten.

Vereinbarungsgemäß gelten Verträge ohne garantierte Leistung als nicht abgezinst, mit Ausnahme von Produkten, die garantierte Leistungen anbieten, die jährlich aktualisiert werden. Für die Dauer eines Jahres werden diese Verträge unter den abgezinsten Rückstellungen dargestellt. Rückstellungen für Versicherungsverträge ohne garantierte Leistung werden anhand des technischen Abzinsungssatzes zum Bilanzstichtag abgezinst und bestehen hauptsächlich aus Rückstellungen für Garantien (garantierte Mindestleistungen im Todesfall usw.).

Im Bereich Property & Casualty werden die meisten Rückstellungen (94 % zum 31. Dezember 2019) nicht abgezinst, mit Ausnahme der Rentenzahlungen für Erwerbsunfähigkeit und der Verbindlichkeiten aus Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, die als strukturierte Abgeltungen gelten, deren Abzinsungssatz regelmäßig überprüft wird. Nicht abgezinste Rückstellungen unterliegen im Jahresabschluss keinen Zinsänderungsrisiken.

Bei den in der Tabelle dargestellten Sätzen handelt es sich um gewichtete Durchschnittssätze für alle berücksichtigten Portfolios. Bei Verträgen mit garantierten Sätzen, die jährlich überprüft werden, werden die Sätze zum Bilanzstichtag herangezogen. Die mit den Verträgen der Versicherten verbundenen Risikofaktoren werden in Anhang 4 dargelegt.

Abzinsungssätze werden als „fest“ eingestuft, wenn die bei der erstmaligen Erfassung der technischen Verbindlichkeiten verwendeten Zinssätze in den Folgejahren unverändert bleiben, und als „variabel“, wenn sie in den Folgejahren aktualisiert werden.

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Buchwert Durchschnittlicher Abzinsungssatz in % Buchwert Durchschnittlicher Abzinsungssatz in %
Life & Savings - fester Abzinsungssatz(a) 221.065 1,93 % 262.164 1,80 %
Life & Savings - variabler Abzinsungssatz 33.515 2,61 % 59.282 2,73 %
Life & Savings - nicht abgezinste Rückstellungen 48.977 - 50.511 -
Zwischensumme Life & Savings 303.557 - 371.881 -
Nicht-Lebensversicherungen - fester Abzinsungssatz(a) 4.614 3,15 % 4.924 3,16 %
Nicht-Lebensversicherungen - variabler Abzinsungssatz 2.095 2,77 % 1.568 2,22 %
Nicht-Lebensversicherungen - nicht abgezinste Rückstellungen 102.091 - 97.703 -
Zwischensumme Nicht-Lebensversicherungen 108.800 - 104.195 -
Summe Versicherungs- und Kapitalanlageverträge 412.357 - 476.077 -

Die dargestellten Beträge verstehen sich ohne die Auswirkung von Derivaten im Rahmen von Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (dargestellt in Anhang 20.4) und ohne Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit noch nicht verdienten Umsätzen und Entgelten und Überschussbeteiligungen der Versicherten.

(a) Gegenstand von Angemessenheitstests für Verbindlichkeiten.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der bisherigen Tabelle zur Konzernbilanz (Kapitel 5.1):

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen (gemäß Anhang 14.2) 376.253 437.015
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (gemäß Anhang 14.3) 36.036 34.225
Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (gemäß Anhang 14.3) 67 4.837
Summe 412.357 476.077

Gemäß IFRS 7 legt die Gruppe in Anhang 4 ihres Konzernabschlusses quantitative Sensitivitäten der AFR (Available Financial Resources) der Gruppe (wie in Abschnitt 4.3 „Marktrisiken“ definiert) gegenüber dem Zinsänderungsrisiko und dem Kursrisiko dar.

Die geschätzte Auswirkung der Freigabe der Abzinsungssätze im Zusammenhang mit den Rückstellungen im Segment Life & Savings belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf einen Anstieg um 274 Mio. Euro (im Vergleich zu einem Anstieg der Rückstellungen um 634 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018), vor Abzug der Überschussbeteiligung der Versicherten, steuerlichen Auswirkungen und anderen Auswirkungen der Schattenbilanzierung, und war in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. zurückzuführen.

14.10.3. Hauptgeschäftsbereiche

Die Tabellen in Anhang 21 zeigen die Hauptgeschäftsbereiche der Gruppe im Versicherungswesen und spiegeln den hohen Grad an Diversifizierung der Gruppe wider.

14.11. Eingebettete Derivate, die die Definition eines Versicherungsvertrags erfüllen

AXA verkauft Versicherungsverträge, die eine Vielzahl an Optionen und Garantien für Versicherungsnehmer enthalten. Diese Merkmale werden in Anhang 4 dargestellt. Sie sind keine eingebetteten derivativen Finanzinstrumente, die AXA getrennt zum beizulegenden Zeitwert berichtet, da:

- viele der Merkmale als eindeutig und eng verbunden mit dem Basisvertrag betrachtet würden und

- viele der Merkmale selbst die Voraussetzungen für Versicherungsverträge nach IFRS 4 erfüllen würden.

Dieser Anhang beschreibt die Merkmale, die eingebettete derivative Finanzinstrumente sind und die Definition eines Versicherungsvertrags eigenständig erfüllen. Ihre primären Merkmale können in zwei Hauptkategorien unterteilt werden: garantierte Mindestleistungen im Todesfall (GMDB) oder garantierte Mindesteinkünfte (GMIB), die für fondsgebundene Verträge und Verträge mit garantierten Rentensätzen angeboten werden. Zum Dezember 2019 war die AXA Gruppe aufgrund des Verlusts der Beherrschung über Equitable Holdings, Inc. gegenüber diesen Verbindlichkeiten nur einem Restrisiko ausgesetzt.

GMDB-Merkmale sehen eine garantierte Mindestleistung im Todesfall vor, die höher ausfallen kann als die Kontosalden des fondsgebundenen Vertrags, abhängig von der Entwicklung der fondsgebundenen Vermögenswerte. GMIB-Merkmale sehen eine garantierte lebenslängliche Rente vor, für die sich ein Vertragsinhaber nach einer festgelegten Wartefrist entscheiden kann. Diese kann höher ausfallen als der Betrag, der mit dem im Rahmen des Vertrags aufgelaufenen Saldo zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätzen für den Rentenerwerb erworben werden könnte.

Das Risiko der GMDB- und GMIB-Merkmale für AXA betrifft den nicht abgesicherten Anteil der Leistungen und das Verhalten des Versicherten, wenn dieses wesentlich vom erwarteten Verhalten abweicht. Rückstellungen werden für diese Eigenschaften auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen in Zusammenhang mit Anwartschaften und verbundenen Vertragsgebühren festgelegt. Die Bestimmung der geschätzten GMDB- und GMIB-Verbindlichkeiten basiert auf Modellen, die zahlreiche Schätzungen und subjektive Ermessensentscheidungen beinhalten, einschließlich solcher, die die voraussichtlichen Marktrenditen, die Annahmen bezüglich des Verhaltens der Versicherten und die Quote der Entscheidungen zugunsten von GMIB betreffen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der endgültige Wert auch den Schätzungen der Geschäftsleitung entspricht. Zusätzlich zur Risikoabsicherung durch die Bildung von Rückstellungen steuert AXA Risiken auch durch eine Kombination aus Rückversicherungsprogrammen und aktiven Managementprogrammen für Finanzrisiken, einschließlich Derivaten.

Garantierte Rentensätze geben den Vertragsinhabern eine Garantie, dass zu einem Zeitpunkt in der Zukunft der im Rahmen ihres Vertrags aufgelaufene Saldo ausreichen wird, um eine lebenslange Rente zu derzeit festgelegten Sätzen zu erwerben. Das Risiko dieser Merkmale für AXA besteht darin, dass sich die Lebensdauer erheblich verlängern kann, sodass die Vertragsinhaber, die sich für die Inanspruchnahme dieser Leistung entscheiden, länger leben, als dies in den garantierten Rentensätzen angenommen wird, oder dass Anlagerenditen während der Auszahlungsfrist niedriger sind als in den garantierten Rentensätzen angenommen. Rückstellungen werden für diese Eigenschaften auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen in Zusammenhang mit Anwartschaften und verbundenen Vertragsgebühren festgelegt. Die Bestimmung der geschätzten GMDB- und GMIB-Verbindlichkeiten basiert auf Modellen, die zahlreiche Schätzungen und subjektive Ermessensentscheidungen beinhalten, einschließlich solcher, die die voraussichtlichen Marktrenditen, die Annahmen bezüglich des Verhaltens der Versicherten und die Quote der Inanspruchnahme von GMIB betreffen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der endgültige Wert auch den Schätzungen der Geschäftsleitung entspricht. Zusätzlich zur Risikoabsicherung durch die Bildung von Rückstellungen steuert AXA Risiken auch durch Asset-Liability-Managementprogramme, einschließlich Derivaten, zum Schutz vor einem Rückgang der Zinssätze.

Anhang 15 Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit

15.1. Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert
Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden 772 772 2.125 2.125
Privatkunden 4.298 4.303 21.560 21.561
Unternehmenskunden 7.000 7.026 5.272 5.285
Interbanken-Refinanzierung 1.869 1.870 1.517 1.518
Refinanzierung bei Zentralbanken 774 774 1.371 1.371
Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit - - 4.436 4.490
Makro-Hedging-Derivate und sonstige Derivate im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (64) (64) (227) (227)
Summe Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 14.649 14.680 36.054 36.124

Die Fair-Value-Option wird verwendet, um den beizulegenden Zeitwert bestimmter Bankverbindlichkeiten erfolgswirksam zu ermitteln. Zum 31. Dezember 2019 betrugen der Buchwert bzw. beizulegende Zeitwert und der entsprechende vertragliche Betrag, der bei Fälligkeit für diese Verbindlichkeiten fällig wird, 772 Mio. Euro bzw. 715 Mio. Euro (2.125 Mio. Euro bzw. 1.997 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018), einschließlich der Euro Medium Term Notes.

Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an, wie in Anhang 1.5 beschrieben. Die Bewertungsmethode der Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit, ohne Derivate, wie in Anhang 20.5 ausgeführt, lautet wie folgt:

- Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden (772 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019): Werte basieren auf Marktpreisen, die auf aktiven Märkten verfügbar sind und als beizulegende Zeitwerte der Stufe 1 betrachtet werden.

- Privatkunden (4.298 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019) und Unternehmenskunden (7.000 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019) werden nicht auf aktiven Märkten gehandelt und Börsennotierungen sind nicht verfügbar. Aufgrund der kurzen Laufzeiten der wichtigsten Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (siehe Anhang 15.2) können die Buchwerte als angemessene Näherungswerte für den beizulegenden Zeitwert betrachtet werden. Daher wird der für diese Instrumente oben ausgewiesene beizulegende Zeitwert als beizulegender Zeitwert der Stufe 3 betrachtet.

- Interbanken-Refinanzierungen (1.869 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019):

-- 1.500 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019 (null zum 31. Dezember 2018): Werte basieren auf Marktpreisen, die auf aktiven Märkten verfügbar sind und als beizulegende Zeitwerte der Stufe 1 betrachtet werden.

-- 369 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019 (1.517 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018): Diese basieren hauptsächlich auf Eingangsparametern nicht beobachtbarer Marktpreise, die als beizulegende Zeitwerte der Stufe 3 betrachtet werden.

- Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (4.436 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018) im Zusammenhang mit ausgegebenen Anleihen mit einem beizulegenden Zeitwert, der hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basiert. Daher wurden die beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten als Instrumente der Stufe 2 betrachtet.

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen im Rahmen der Banktätigkeit auf 188 Mio. Euro (431 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018).

15.2. Aufschlüsselung nach Restlaufzeit

Die nachstehende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit. Diese vertraglichen Fälligkeiten werden überwiegend der Kategorie „12 Monate oder weniger“ zugeordnet. Folglich ist die Differenz zwischen den Fälligkeiten, die auf vertraglichen Zahlungsströmen basieren, im Vergleich zu den Buchwerten nicht signifikant.

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Buchwert nach vertraglicher Restlaufzeit
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr, bis zu 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Buchwert
Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden - 237 535 772
Privatkunden 4.198 95 6 4.298
Unternehmenskunden 5.372 1.429 199 7.000
Interbanken-Refinanzierung 57 87 1.726 1.869
Refinanzierung bei Zentralbanken 54 720 - 774
Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit - - - -
Makro-Hedging-Derivate und sonstige Derivate im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit - (12) (53) (64)
Summe Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 9.680 2.556 2.413 14.649
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Buchwert nach vertraglicher Restlaufzeit
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr, bis zu 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Buchwert
Zum beizulegenden Zeitwert ausgegebene Darlehen (Bankverbindlichkeiten) - Privatkunden 129 1.004 991 2.125
Privatkunden 21.432 120 8 21.560
Unternehmenskunden 3.248 1.834 190 5.272
Interbanken-Refinanzierung 1.360 19 139 1.517
Refinanzierung bei Zentralbanken - 1.371 - 1.371
Sonstige Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 554 2.378 1.504 4.436
Makro-Hedging-Derivate und sonstige Derivate im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit (21) (169) (37) (227)
Summe Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 26.702 6.557 2.795 36.054

Anhang 16 Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

16.1. Aufschlüsselung der Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen umfassen die folgenden Posten:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Leistungen an Arbeitnehmer 8.409 8.716
Aktienbasierte Vergütung 102 118
Zwischensumme Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütungen 8.511 8.834
Restrukturierungsrückstellungen 108 307
Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten 143 278
Sonstige Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten(a) 980 1.943
Zwischensumme Sonstige 1.231 2.528
Summe Rückstellungen Für Risiken Und Verbindlichkeiten 9.742 11.363

(a) Zum 1. Januar 2019 wurde die unsichere Steuerposition in Höhe von 862 Mio. Euro von „Sonstige Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten“ in „Verbindlichkeiten - Tatsächliche Steuerposition“ und „Latente Steueransprüche“ umgegliedert.

Rückstellungen im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierten Vergütungen werden in Anhang 26 „Arbeitnehmer“ erläutert.

Zum 31. Dezember 2019 belief sich die Position „Sonstigen Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten“ auf 980 Mio. Euro, hauptsächlich bedingt durch Frankreich (281 Mio. Euro), AXA SA (207 Mio. Euro), die Schweiz (173 Mio. Euro) und Deutschland (116 Mio. Euro).

16.2. Änderung der Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten (ohne Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütung)

Die Änderungen der Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten (ohne Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierte Vergütung) werden nachstehend ausgeführt:

(in Millionen Euro) 2019 2018
Buchwert zum 1. Januar 2.528 2.728
Finanzaufwand im Zusammenhang mit Aufzinsungen 0 1
Auswirkung der Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen(a) (1.152) 106
Zunahme der Rückstellungen 508 498
Rückbuchung nach Nutzung (154) (258)
Rückbuchung nach Überprüfung der endgültigen Kosten (534) (589)
Auswirkung von Wechselkursschwankungen 34 42
Buchwert zum 31. Dezember 1.231 2.528

(a) Zum 1. Januar 2019 wurde die unsichere Steuerposition in Höhe von 862 Mio. Euro von „Sonstige Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten“ in „Verbindlichkeiten - Tatsächliche Steuerposition“ und „Latente Steueransprüche“ umgegliedert.

Anhang 17 Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel

17.1. Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel nach Ausgabe

(in Millionen Euro) Buchwert
31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
AXA 9.794 9.358
Nachrangige Anleihen, 5,25 %, fällig 2040 (EUR) 1.300 1.300
Nachrangige Anleihen, 5,125 %, fällig 2043 (EUR) 1.000 1.000
In den USA registrierte rückzahlbare nachrangige Anleihen, 8,60 % 2030 (USD) 1.183 1.064
In den USA registrierte rückzahlbare nachrangige Anleihen, 7,125 % 2020 (GBP) 382 363
Nachrangige Anleihen, 5,625 %, fällig 2054 (GBP) 882 838
Derivate im Zusammenhang mit nachrangigen Anleihen(a) (99) (324)
Nachrangige Anleihen, 3,375 %, fällig 2047 (EUR) 1.500 1.500
Nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit, 850 Mio. USD, 4,5 % 757 742
Nachrangige Anleihen, 5,125 %, fällig 2047 (USD) 890 873
Nachrangige Anleihen, 3,25 %, fällig 2049 (EUR) 2.000 2.000
AXA XL 1.400 1.385
Nachrangige Anleihen, 4,45 %, fällig März 2025 (USD) 445 437
Nachrangige Anleihen, 5,5 %, fällig März 2045 (USD) 455 448
Nachrangige Anleihen, 3,25 %, fällig Juni 2047 (EUR) 500 501
AXA Bank Belgium - 26
Nachrangige Anleihen mit einer Restlaufzeit unter 10 Jahren, festverzinslich - 11
Nachrangige Anleihen, festverzinslich - 16
AXA Italy 67 67
Nachrangige Anleihen, 6-Monats-EURIBOR + 81 Basispunkte 67 67
Sonstige nachrangige Anleihen (unter 100 Mio. Euro) 33 39
Nachrangige Schuldtitel 11.294 10.876
AXA 1.268 622
Schuldkomponente von Anleihen, die verpflichtend in Aktien von Equitable Holdings, Inc. umzutauschen sind - 122
Anleihen, die verpflichtend in Aktien von Equitable Holdings, Inc. umzutauschen sind 768 -
Euro Medium Term Note, fällig bis 2028 500 500
AXA XL 289 607
Vorrangige Anleihen, 6,25 %, fällig Mai 2027 (USD) - 322
Vorrangige Anleihen, 5,25 %, fällig Dezember 2043 (USD) 289 285
AXA Financial - 3.594
Vorrangige Anleihen, 7 %, fällig 2028 - 305
Vorrangige Anleihen, 3,9 %, fällig 2023 - 694
Vorrangige Anleihen, 4,35 %, fällig 2028 - 1.300
Vorrangige Anleihen, 5 %, fällig 2048 - 1.295
AXA UK Holdings - 168
GRE: Schuldverschreibungen, 6,625 %, fällig 2023 - 168
AXA Schweiz 146 -
Nach Abschluss fällige Zahlung für den Erwerb von Tianping, fällig 2020 (CNY) 146 -
Sonstige zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldinstrumente (unter 100 Mio. Euro) 104 104
Sonstige zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldinstrumente (unter 100 Mio. Euro) 104 104
Derivate im Zusammenhang mit sonstigen zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumenten(a) - (1)
Ausgegebene Schuldinstrumente 1.806 5.096
Summe zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (b) 13.101 15.971

(a) Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 und Derivate im Rahmen ökonomischer Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen.

(b) Ohne aufgelaufene Zinsen auf Derivate.

Derivative Instrumente zur Absicherung von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln (in der obigen Tabelle enthalten) werden in Anhang 20 erläutert.

Bezüglich der Sensitivität gegenüber Veränderungen der Zinssätze siehe Abschnitt 4.3 „Marktrisiken“ unter „Zins- und Aktienmarktrisiken in Verbindung mit den betrieblichen Aktivitäten von Tochtergesellschaften der Gruppe“.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel und der nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit zur Kapitalflussrechnung (ohne die Auswirkungen von Derivaten).

(in Millionen Euro) 1.Januar 2019 Neu ausgegebene Schuldinstrumente(a) Rückzahlungen(b)
Nachrangige Schuldtitel 11.200 - (25)
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel 5.096 145 (503)
Vorzugsaktien 1.025 - (1.086)
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit 6.849 - (253)
Summe 24.169 145 (1.868)
(in Millionen Euro) Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung Sonstige(c) 31.Dezember 2019
Nachrangige Schuldtitel 237 (18) 11.393
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel 97 (3.029) 1.806
Vorzugsaktien 61 - -
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit 113 - 6.708
Summe 508 (3.047) 19.908

(a) Die Verschuldung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tianping belief sich auf 145 Mio. Euro (siehe Anhang 5.3.1).

(b) Hauptsächlich bedingt durch Vorzugsaktien von AXA XL in Höhe von 1.086 Mio. Euro, vorrangige Anleihen von AXA XL in Höhe von 330 Mio. Euro, nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit von AXA SA in Höhe von 253 Mio. Euro und vorrangige Anleihen in Großbritannien in Höhe von 172 Mio. Euro.

(c) Vorwiegend im Zusammenhang mit der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. in Höhe von 3.659 Mio. Euro, teilweise ausgeglichen durch Pflichtwandelanleihen, die von den nicht beherrschenden Anteilen umgegliedert wurden, in Höhe von 614 Mio. Euro.

(in Millionen Euro) 1.Januar 2018 Neu ausgegebene Schuldinstrumente Rückzahlungen
Nachrangige Schuldtitel 7.742 2.000 (18)
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel 1.055 3.356 (994)
Vorzugsaktien - - (372)
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit 7.391 (0) (665)
Summe 16.188 5.356 (2.049)
(in Millionen Euro) Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung Sonstige(a) 31.Dezember 2018
Nachrangige Schuldtitel 100 1.377 11.200
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel 103 1.576 5.096
Vorzugsaktien - 1.397 1.025
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit 123 - 6.849
Summe 325 4.350 24.169

(a) Schulden aus der Übernahme der XL Group einschließlich 1.377 Mio. Euro nachrangiger Verbindlichkeiten, 1.576 Mio. Euro Finanzschulden und 1.397 Mio. Euro Vorzugsaktien.

17.2. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert
Nachrangige Anleihen zu Anschaffungskosten 11.393 13.243 11.200 11.749
Derivate im Zusammenhang mit nachrangigen Anleihen(a)) (99) (99) (324) (324)
Nachrangige Schuldtitel 11.294 13.144 10.876 11.425
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel zu Anschaffungskosten 1.806 2.011 5.096 4.937
Derivate im Zusammenhang mit zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldinstrumenten(a) - - (1) (1)
Ausgegebene Schuldinstrumente 1.806 2.011 5.096 4.936
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel 13.101 15.155 15.971 16.361

(a) Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 und Derivate im Rahmen ökonomischer Sicherungsbeziehungen, die nicht als Sicherungsbeziehung im Sinne von IAS 39 gelten.

Die Gruppe hält keine als aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designierte und zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel (Fair-Value-Option oder Handelsinstrumente).

Informationen zu den in diesem Anhang dargestellten beizulegenden Zeitwerten werden zusätzlich zu den Informationen zu den Buchwerten bereitgestellt und sollten mit Vorsicht verwendet werden. Diese Schätzungen basieren einerseits auf den Parametern zum Bilanzstichtag, wie Zinssätzen und Spreads, die im Zeitverlauf schwanken und zu momentanen Werten führen, und andererseits auf der Tatsache, dass mehrere zur Ableitung dieser Schätzungen mögliche Methoden zur Verfügung stehen.

Bei den Daten, die zur Berechnung des beizulegenden Zeitwerts von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln herangezogen werden, handelt es sich um Marktdaten zum Ende der Berichtsperiode, die (i) die Zinssätze nach Währung, (ii) den durchschnittlichen Renditeaufschlag von AXA nach Laufzeit und Währung, unterteilt nach nachrangigen und vorrangigen Anleihen, und (iii) die in den ausgegebenen Verträgen enthaltenen Optionen, wie beispielsweise Rücknahmeoptionen des Emittenten, widerspiegeln.

Der beizulegende Zeitwert der zum 31. Dezember 2019 zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel, ohne aufgelaufene Zinsen, belief sich auf 15.155 Mio. Euro, einschließlich der zugehörigen derivativen Sicherungsinstrumente. Der beizulegende Zeitwert sank im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 1.206 Mio. Euro, was im Wesentlichen auf die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. (3.413 Mio. Euro) zurückzuführen war, teilweise ausgeglichen durch AXA SA (2.329 Mio. Euro) aufgrund des Rückgangs der Zinsen während der Periode. Die Gruppe wendet die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 an, wie in Anhang 1.5 beschrieben. Die Beträge des beizulegenden Zeitwerts basieren in erster Linie auf beobachtbaren Marktdaten und werden daher als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 betrachtet.

17.3. Zinsänderungsrisiko und vertragliche Restlaufzeiten

Die nachstehende Tabelle zeigt die Restlaufzeiten basierend auf vertraglichen Zahlungsströmen der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel (einschließlich der Auswirkung von Derivaten, wie in Anhang 20.1 erläutert). Die tatsächlichen Restlaufzeiten können von den dargestellten abweichen, insbesondere da einige Instrumente Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung, mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung, enthalten.

Restlaufzeiten und Zinsänderungsrisiko

(in Millionen Euro) Vertragliche Zahlungsströme der zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtitel nach vertraglicher Laufzeit zum 31. Dezember
12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe vertragliche Zahlungsströme
2019 1.105 3.377 20.655 25.137
2018 697 3.649 27.426 31.772

Anhang 18 Verbindlichkeiten

18.1. Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten

(in Millionen Euro) Buchwert Buchwert
31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds 8.567 6.796
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite 6.249 7.104
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anlagen im Rahmen von Total-Return-Swap-Vereinbarungen („TRS“) 3.616 4.365
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS(a) 2.633 2.739
Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und aktive Rückversicherung 10.702 10.307
Einlagen und Garantien 1.446 564
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Versicherungsgesellschaften 628 781
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern, Maklern und Generalvertretern 8.628 8.962
Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich direkte passive Rückversicherung 11.588 11.488
Einlagen und Garantien 1.775 1.808
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen 9.812 9.677
Sonstige Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich direkte passive Rückversicherung 1 4
Verbindlichkeiten - Tatsächliche Steuerposition 1.166 940
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen(b) 37.920 32.814
Sonstige Verbindlichkeiten 12.735 17.048
Summe Verbindlichkeiten 88.929 86.498

(a) Sonstige Tätigkeiten außer Bankgeschäft

(b) Ohne Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen im Segment Banken (siehe Anhang 15).

Die Position „Minderheitsanteile konsolidierter Anlagefonds“ ist die Gegenbuchung zu den in den verschiedenen Zeilen der Konzernbilanz erfassten Vermögenswerten für den Anteil der konsolidierten Anlagefonds, die nicht von der Gruppe gehalten werden. Veränderungen dieser Position hängen sowohl von den Änderung der Beteiligungsquote und den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Fonds ab.

Die Minderheitsanteile an Fonds unter dieser Position beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 8.567 Mio. Euro, ein Anstieg von 1.771 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2018, und entfallen in erster Linie auf Frankreich.

Die „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen“ beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf insgesamt 37.920 Mio. Euro, eine Zunahme um 5.106 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2018, in erster Linie in Frankreich (+3.069 Mio. Euro), der Schweiz (+1.205 Mio. Euro), Deutschland (+499 Mio. Euro) und Belgien (+440 Mio. Euro).

18.2. Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) nach Ausgabe

Die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) nach Ausgabe werden nachstehend erläutert:

(in Millionen Euro) Buchwert
31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
AB - 456
Kurzfristige Commercial Paper, 4,3 % - 456
Sonstige 93 48
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) 93 505
AXA Financial - 262
AXA Financial - Delayed Draw Term Loan, 3-Monats-LIBOR, + 1,125 %, fällig 2021 (USD) - 262
AXA Life Insurance Japan 154 150
Besicherte Schuldtitel - 3-Monats-LIBOR JPY + 4 Basispunkte Jahreszins - Fälligkeit 27. März 2021 154 150
Immobilienfonds 1.663 342
Sonstige 45 706
Sonstige Schulden (ohne zur Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel) 1.862 1.460
Kontokorrentkredite 679 773
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS 2.633 2.739

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite ohne Total Return-Swap-Vereinbarungen („TRS“) auf 2.633 Mio. Euro, ein Rückgang um 106 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2018.

18.3. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite (ohne zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel)

Der beizulegende Zeitwert der sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente und Kontokorrentkredite ohne Total Return-Swap-Vereinbarungen („TRS“) belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 2.633 Mio. Euro. Unter den in der vorstehenden Tabelle enthaltenen Posten wurde der beizulegende Zeitwert nur für die sonstigen ausgegebenen Schuldinstrumente errechnet.

Diese beizulegenden Zeitwerte basieren in erster Linie auf beobachtbaren Marktdaten (Erläuterung der beobachtbaren Marktdaten siehe Anhang 1.5) und werden daher als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 eingestuft.

18.4. Verbindlichkeiten aus Tätigkeiten im Bereich Direktversicherungen und direkte passive Rückversicherung

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Verbindlichkeiten aus Direktversicherungen und aktiven Rückversicherungsgeschäften, wie in Anhang 18.1 angegeben, auf 10.702 Mio. Euro, ein Anstieg um 395 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2018, in erster Linie im Zusammenhang mit AXA XL.

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Verbindlichkeiten aus direkten passiven Rückversicherungsgeschäften auf 11.588 Mio. Euro, ein Anstieg um 100 Mio. Euro im Vergleich zum 31. Dezember 2018, wobei dem Anstieg im Versicherungsgeschäft die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. gegenüberstand.

Verbindlichkeiten aus Direktversicherungen, aktiven und direkten passiven Rückversicherungsgeschäften werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

18.5. Zinsänderungsrisiko und vertragliche Restlaufzeiten

Die nachstehende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten der sonstigen Schuldinstrumente (ohne Auswirkung von Derivaten, wie in Anhang 20.1 erläutert). Diese Laufzeiten betragen meist „12 Monate oder weniger“, folglich ist die Differenz zwischen den Fälligkeiten, die auf vertraglichen Zahlungsströmen basieren, bzw. im Vergleich zu den Buchwerten nicht signifikant. Die tatsächlichen Restlaufzeiten können von den dargestellten abweichen, insbesondere da einige Instrumente Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung, mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung, enthalten.

31.Dezember 2019 Buchwert sonstiger Schuldinstrumente nach vertraglicher Restlaufzeit
(in Millionen Euro) 12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe Buchwert
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anlagen im Rahmen von Total-Return-Swap-Vereinbarungen („TRS“) 347 2.490 780 3.616
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS - Buchwert 697 270 1.666 2.633
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen 28.233 7.594 2.093 37.920
31.Dezember 2018 Buchwert sonstiger Schuldinstrumente nach vertraglicher Restlaufzeit
(in Millionen Euro) 12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe Buchwert
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Anlagen im Rahmen von Total-Return-Swap-Vereinbarungen („TRS“) - 426 3.939 4.365
Sonstige ausgegebene Schuldinstrumente, Anleihen und Kontokorrentkredite ohne TRS - Buchwert 1.425 314 999 2.739
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit fremdfinanzierten Anlagen oder ähnlichen Anlagen 25.433 7.381 - 32.814

Anhang 19 Steuern

19.1. Steueraufwendungen

19.1.1. Aufschlüsselung der tatsächlichen und latenten Steuern

Der Ertragsteueraufwand schlüsselte sich wie folgt auf:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Tatsächliche Ertragsteuern 1.375 1.070
Latente Ertragsteuern 43 404
Summe Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1.419 1.474
Summe Ertragsteuern aus Kollektivleben-Portfolio in der Schweiz (6) (110)
Summe Ertragsteuern 1.412 1.364

19.1.2. Analyse des Steueraufwands

Eine Überleitungsrechnung des theoretischen Steueraufwands (Gewinn vor Steuern multipliziert mit dem in Frankreich für die betroffene Berichtsperiode geltenden Steuersatz) auf den tatsächlichen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Erträge aus laufender Geschäftstätigkeit, vor Steuern (ohne Ergebnis der anhand der Equity-Methode konsolidierten Beteiligungen) 5.120 1.243
Fiktiver Steuersatz 34,43 % 34,43 %
Fiktiver Steueraufwand 1.763 428
Auswirkung der unterschiedlichen Steuersätze auf den fiktiven Steueraufwand (487) 311
Auswirkung der Änderung von Steuersätzen (74) (82)
Auswirkung der unterschiedlichen Steuersätze und Auswirkung von Steuern, die nicht mit den Erträgen vor Steuern verknüpft sind 7 11
Auswirkung unterschiedlicher Steuersätze und der Änderung der steuerlichen Basis (555) 240
Im laufenden Geschäftsjahr verwendete steuerliche Verluste aus früheren Jahren ohne Erfassung der latenten Steueransprüche (LSA) (24) (20)
Auf steuerliche Verluste aus früheren Jahren erfasste latente Steueransprüche (65) (9)
Auf steuerliche Verluste aus früheren Jahren nicht erfasste latente Steueransprüche 76 79
Ausbuchung von auf steuerliche Verluste aus früheren Jahren erfassten latenten Steueransprüchen(a) 21 4
Auswirkung der steuerlichen Verluste 9 52
Auswirkung permanenter Differenzen 277 848
Anpassungen von Steuern im Zusammenhang mit früheren Jahren (45) (122)
Ausbuchung/Erfassung von latenten Steueransprüchen (LSA) auf temporäre Differenzen aus früheren Jahren (ausgenommen steuerliche Verluste)(a) (36) 1
Sonstige 5 27
Auswirkung von Anpassungen, Wertminderung und sonstige Posten (76) (95)
Effektiver Steueraufwand 1.419 1.474
Effektiver Steuersatz (%) 27,70 % 118,59 %

(a) Die Ausbuchung von latenten Steueransprüchen (LSA) aus steuerlichen Verlusten wird unter „Auswirkung der steuerlichen Verluste“ dargestellt.

Der effektive Steuersatz betrug im Geschäftsjahr 2019 28 % und im Geschäftsjahr 2018 119 %. Ohne die außerordentliche Wertminderung des Firmen- oder Geschäftswerts in den Vereinigten Staaten (6.328 Mio. Euro) hätte der effektive Steuersatz im Jahr 2018 22 % betragen. Die Änderung ist durch Folgendes bedingt:

- Die Auswirkungen unterschiedlicher Steuersätze auf den fiktiven Steueraufwand (-798 Mio. Euro) entsprach der Differenz zwischen den Mischsteuern (auf Ebene jedes Unternehmens berechnete voraussichtliche Steuern zum geltenden Standardsteuersatz) und den anhand der in Frankreich für das Unternehmen geltenden Steuersätze von 34,43 %. Dieser Steuersatz setzt sich aus einem Basissteuersatz (33,33 %) und einer Sozialabgabe (1,1 %) zusammen. Der gemischte Steuersatz betrug im Geschäftsjahr 2019 25 % und im Geschäftsjahr 2018 59 %. Ohne die Auswirkung der genannten außerordentlichen Wertminderung des Firmen- oder Geschäftswerts hätte der gemischte Steuersatz im Jahr 2018 27 % betragen.

- Die Auswirkungen der permanenten Differenzen (-571 Mio. Euro) betrafen in einigen Ländern hauptsächlich die Auswirkungen von nicht zu versteuernden Dividenden und realisierten Veräußerungsgewinnen auf Eigenkapitalinstrumente, teilweise ausgeglichen durch nicht abzugsfähige finanzielle Wertminderungsaufwendungen und realisierte Veräußerungsverluste auf Eigenkapitalinstrumente. 2019 ließen sich diese Auswirkungen vor allem auf die Verluste infolge der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. und die negativen Folgen der Klassifizierung des belgischen Bankgeschäfts als zur Veräußerung gehalten zurückführen. Im Jahr 2018 war hauptsächlich die Wertminderung des Firmen- oder Geschäftswerts von Equitable Holdings, Inc. für diese Auswirkungen verantwortlich.

19.2. Latente Steuern

In der nachstehenden Tabelle entspricht die latente Nettosteuerposition der Differenz zwischen den latente Steueransprüchen (LSA) und den latenten Steuerschulden (LSS) in der Konzernbilanz der Gruppe. Es ist zu beachten, dass die Aufschlüsselung der LSA/LSS in diesen Tabellen den latenten Steuern vor der Saldierung entspricht, die zum Zwecke der Darstellung der Bilanz gemäß IAS 12 erfolgt. Die latenten Nettosteuersalden verteilten sich wie folgt:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Latente Steueransprüche Latente Steuerschulden Latente Steuerposition (netto) Latente Steuerposition (netto)
Wert des erworbenen Bestandsgeschäfts 0 275 (274) (355)
Abgegrenzte Anschaffungskosten 118 1.340 (1.222) (3.144)
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (einschl. Geschäfts- oder Firmenwert) 67 662 (595) (700)
Immobilien 297 268 29 157
Finanzielle Vermögenswerte 1.618 16.253 (14.635) (10.635)
Versicherungstechnische Rückstellungen 11.976 2.978 8.997 7.807
Rückstellung für Risiken und Verbindlichkeiten 238 167 71 39
Pensionsleistungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer 1.511 94 1.417 1.577
Steuerliche Verlustvorträge 808 0 807 1.008
Sonstige 498 258 239 541
Summe latente Steuern nach Art 17.132 22.297 (5.165) (3.706)
davon in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern 8.033 8.078 (45) (603)
davon latente Steuern durch Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind 8.150 14.310 (6.160) (4.186)
davon in den Eigenkapitalrücklagen erfasste latente Steuern 949 (91) 1.040 1.082

Zum 31. Dezember 2019 entfielen die LSA in Höhe von 17.132 Mio. Euro hauptsächlich auf Unternehmen mit Sitz in Frankreich (6.969 Mio. Euro), Deutschland (4.028 Mio. Euro), der Schweiz (1.678 Mio. Euro), Belgien (939 Mio. Euro), Japan (655 Mio. Euro) und Italien (645 Mio. Euro).

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Latente Steueransprüche 651 915
Latente Steuerschulden 5.843 4.621
Nettoposition der latenten Steuern mit unsicheren Steuerpositionen (5.192) (3.706)
Latente Steuern - unsichere Steuerpositionen(a) (27) (0)
Nettoposition der latenten Steuern ohne unsichere Steuerpositionen (5.165) (3.706)

(a) Vor der Neuklassifizierung im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRIC 23 am 1. Januar 2019 wurden die unsicheren Steuerpositionen 2018 in den Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten in Anhang 16 ausgewiesen.

Die Änderung der Nettosteuerschulden in Höhe von -3.706 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 auf -5.165 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019 ist in erster Linie auf eine Erhöhung der nicht realisierten Veräußerungsgewinne auf festverzinsliche Vermögenswerte und die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. zurückzuführen.

(in Millionen Euro) 2019 2018
Latente Steuern (netto) Latente Steuern (netto)
1. Januar (3.706) (4.947)
Ergebniswirksam erfasste Veränderungen (41) (404)
Erfolgsneutral erfasste Veränderungen(a) (1.762) 1.399
Auswirkung von Fremdwährungen (66) (158)
Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen 409 404
Dezember 31 (5.165) (3.706)

(a) Die ergebnisneutral erfassten Veränderungen betreffen in erster Linie die Absicherung von Nettoinvestitionen innerhalb des Unternehmens, die erfolgsneutrale Neubewertung von Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert und versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmer.

Erfasste latente Steueransprüche (LSA) auf steuerliche Verlustvorträge nach Fälligkeits- und Ablaufdatum

Die Tabellen zeigen (i) im ersten Teil eine Aufschlüsselung des Fälligkeitsdatums, bis zu dem die Gruppe die zum Jahresende bilanzierten LSA zu verwenden plant, und die entsprechenden vorgetragenen steuerlichen Verluste und (ii) im zweiten Teil das „Ablaufdatum“ der LSA, d. h. den letzten Termin, zu dem die Gruppe diese verwenden könnte.

Die LSA in Höhe von 17.132 Mio. Euro umfassen 808 Mio. Euro an LSA auf steuerliche Verlustvorträge zum 31. Dezember 2019, davon 410 Mio. entfallend auf die steuerliche Organschaft in Frankreich.

2019
(in Millionen Euro) LSA Restlaufzeit 1 Jahr LSA Restlaufzeit 2 Jahre LSA Restlaufzeit 3 Jahre LSA Restlaufzeit 4 Jahre LSA Restlaufzeit 5 Jahre
Erwartetes Datum der Inanspruchnahme
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 298 220 168 23 22
Entsprechende Verlustvorträge 1.086 896 721 95 87
Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 11 14 1 1 6
Entsprechende Verlustvorträge 51 70 6 7 24
2019
(in Millionen Euro) LSA Restlaufzeit 6 Jahre LSA Restlaufzeit 7 bis 11 Jahre LSA Restlaufzeit > 11 Jahre Keine Restlaufzeit Summe
Erwartetes Datum der Inanspruchnahme
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 18 39 21 - 808
Entsprechende Verlustvorträge 72 207 115 10 3.290
Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 5 5 84 681 808
Entsprechende Verlustvorträge 22 23 396 2.691 3.290

Zum 31. Dezember 2018 umfasste die Netto-LSA-Position in Höhe von 3.706 Mio. Euro LSA in Höhe von 15.932 Mio. Euro, davon 1.008 Mio. Euro LSA auf steuerliche Verlustvorträge, wovon 509 Mio. Euro auf die steuerliche Organschaft in Frankreich entfallen.

2018
(in Millionen Euro) LSA Restlaufzeit 1 Jahr LSA Restlaufzeit 2 Jahre LSA Restlaufzeit 3 Jahre LSA Restlaufzeit 4 Jahre LSA Restlaufzeit 5 Jahre
Erwartetes Datum der Inanspruchnahme
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 230 257 195 153 117
Entsprechende Verlustvorträge 939 1.032 826 620 472
Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 2 0 4 1 1
Entsprechende Verlustvorträge 6 0 22 5 7
2018
(in Millionen Euro) LSA Restlaufzeit 6 Jahre LSA Restlaufzeit 7 bis 11 Jahre LSA Restlaufzeit > 11 Jahre Keine Restlaufzeit Summe
Erwartetes Datum der Inanspruchnahme
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 24 24 9 - 1.008
Entsprechende Verlustvorträge 123 84 48 2 4.145
Letztmögliches Datum der Inanspruchnahme
Für steuerliche Verlustvorträge gebildete LSA 2 66 148 783 1.008
Entsprechende Verlustvorträge 10 311 693 3.091 4.145

Nicht erfasste latente Steueransprüche (LSA)

Die Summe der potenziellen LSA, die zum 31. Dezember 2019 nicht im Jahresabschluss bilanziert wurden, da sie als uneinbringlich betrachtet wurden, beliefen sich auf 635 Mio. Euro (2018: 764 Mio. Euro), die sich wie folgt aufschlüsseln:

- 505 Mio. Euro betrafen nicht erfasste LSA auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 2.392 Mio. Euro (2018: 556 Mio. Euro auf steuerliche Verluste in Höhe von 2.771 Mio. Euro). Der größte Teil dieser Verluste entfiel auf Länder, in denen Verlustvorträge unbegrenzt möglich sind (1.890 Mio. Euro in 2019 und 2.154 Mio. Euro in 2018).

- 130 Mio. Euro in Bezug auf sonstige nicht erfasste latente Steueransprüche (2018: 207 Mio. Euro).

19.3. Tatsächliche Steuern

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Forderungen - tatsächliche Steuern 949 962
Verbindlichkeiten - tatsächliche Steuern 1.166 940
Nettoposition der tatsächlichen Steuern mit unsicheren Steuerpositionen (217) 22
Tatsächliche Steuern - unsichere Steuerpositionen(a) (358) -
Nettoposition der tatsächlichen Steuern ohne unsichere Steuerpositionen 140 22
Steuerforderungen und -verbindlichkeiten der Gruppe (36) 413
Tatsächliche Steuerposition mit Konzernsteuerposition 105 435

(a) Vor der Neuklassifizierung im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRIC 23 am 1. Januar 2019 wurden die unsicheren Steuerpositionen 2018 in den Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten in Anhang 16 ausgewiesen.

Die Fortschreibung der tatsächlichen Steuerposition (ohne unsichere Steuerpositionen) schlüsselt sich wie folgt auf:

(in Millionen Euro) 2019 2018
Tatsächliche Steuern (netto) Tatsächliche Steuern (netto)
1. Januar 435 446
Barauszahlung in der Periode 993 662
Ergebniswirksam erfasste Veränderungen (1.519) (1.033)
Erfolgsneutral erfasste Veränderungen(a) 257 328
Auswirkung von Fremdwährungen (3) 11
Änderung des Konsolidierungskreises und sonstige Änderungen (58) 23
Dezember 31 105 435

(a) Die ergebnisneutral erfassten Veränderungen betreffen in erster Linie die steuerlichen Auswirkungen in Verbindung mit nachrangigen Darlehen.

Die vorstehende Tabelle enthält kurzfristige Verbindlichkeiten abzüglich kurzfristiger Forderungen gegenüber den Steuerverwaltungen. Zudem sind darin einige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Gesellschaften einer steuerlichen Organschaft berücksichtigt, die als „Sonstige Forderungen“ und „Sonstige Verbindlichkeiten“ eingestuft werden.

19.4. Unsichere Steuerpositionen

Die unsicheren Steuerpositionen schlüsselten sich wie folgt auf:

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Tatsächliche Ertragsteuern - unsichere Steuerpositionen 358
Latente Ertragsteuern - unsichere Steuerpositionen 27
Summe Ertragsteuern - unsichere Steuerpositionen 385

Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die in den Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten ausgewiesenen unsicheren Steuerpositionen (Anhang 16.1) auf 862 Mio. Euro. Die wesentlichen Änderungen im Jahr 2019 ergaben sich aus der Anfangsanpassung in Höhe von 111 Mio. Euro im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IAS 23 sowie der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc.

Zum 31. Dezember 2019 waren die unsicheren Steuerpositionen hauptsächlich bedingt durch Deutschland (147 Mio. Euro) und AXA XL (84 Mio. Euro).

Unsichere steuerliche Behandlungen werden gesondert auf Unternehmensebene bestimmt. Im Hinblick auf diese Positionen, bei denen man nicht davon ausgeht, dass sie von den Steuerbehörden akzeptiert werden, erfolgt die Bewertung der Unsicherheit basierend auf dem wahrscheinlichsten Betrag innerhalb einer Bandbreite möglicher Ergebnisse.

Anhang 20 Derivative Finanzinstrumente

Dieser Anhang umfasst alle Arten von Derivaten, einschließlich derivativer Instrumente, die von konsolidierten Investmentfonds im „Satelliten-Anlageportfolio“ gehalten werden (siehe Anhang 1.8.2), die gemäß der in Anhang 1.5 beschriebenen IFRS-Hierarchie zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, jedoch ohne derivative Instrumente, die der Definition von Eigenkapitalinstrumenten entsprechen (nähere Informationen in Anhang 13).

20.1. Derivative Finanzinstrumente: Laufzeiten, Nennwerte und beizulegende Zeitwerte

(in Millionen Euro) Restlaufzeit des Nennwerts zum 31. Dezember 2019(a) Nennwert
< 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
Zinsderivate 38.722 74.337 93.012 206.070 200.324
Aktienderivate 11.082 3.454 4.214 18.750 43.387
Währungsderivate 138.574 8.451 10.612 157.637 166.873
Kreditderivate 3.970 11.559 2.612 18.140 16.215
Sonstige Derivate 1.145 3.147 7.613 11.905 31.108
Summe 193.492 100.948 118.063 412.503 457.907
(in Millionen Euro) Positiver beizulegender Zeitwert Negativer beizulegender Zeitwert Beizulegender Zeitwert netto
31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
Zinsderivate 5.797 5.448 5.385 4.441 412 1.007
Aktienderivate 300 2.763 78 1.104 223 1.660
Währungsderivate 2.785 4.192 4.606 6.487 (1.820) (2.295)
Kreditderivate 210 182 113 46 97 136
Sonstige Derivate 297 656 718 845 (421) (189)
Summe 9.390 13.240 10.900 12.922 (1.509) 318

Hinweis: Diese Tabelle enthält alle Derivate (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), wie in Anhang 1.10 dargestellt, d. h. Absicherungen, Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und andere Vermögens- und Schuldenposten.

(a) Vereinbarungsgemäß werden Nominalbeträge in absoluten Werten und ohne potenzielle Saldierung dargestellt.

Die Hauptgründe für die Entwicklung der Nutzung von Derivaten (überwiegend Zinsderivate, Währungsderivate und Aktienderivate) werden in Anhang 20.2 erläutert.

20.2. Derivative Instrumente gemäss IAS 39 nach Art des Sicherungsgeschäfts

Die derivativen Instrumente schlüsseln sich wie folgt auf:

31.Dezember 2019 Derivative Instrumente, die zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden Derivative Instrumente, die zur Absicherung des Cashflows verwendet werden Derivative Instrumente, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb verwendet werden
(in Millionen Euro) Nennwert(a) Beizulegender Zeitwert Nennwert(a) Beizulegender Zeitwert Nennwert Beizulegender Zeitwert
Zinsderivate(a) 38.291 (679) 15.789 416 - -
Aktienderivate 1.004 53 - - - -
Währungsderivate(a) 3.388 19 8.898 (458) 5.998 (30)
Kreditderivate 24 (0) - - - -
Sonstige Derivate 287 (25) 6.133 (38) - -
Summe 42.994 (632) 30.820 (80) 5.998 (30)
31.Dezember 2019 Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und sonstige derivative Instrumente, welche die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 nicht erfüllen, jedoch in der Regel als ökonomische Sicherungsbeziehung verwendet werden Summe
(in Millionen Euro) Nennwert Beizulegender Zeitwert Nennwert Beizulegender Zeitwert
Zinsderivate(a) 151.990 675 206.070 412
Aktienderivate 17.746 170 18.750 223
Währungsderivate(a) 139.353 (1.351) 157.637 (1.820)
Kreditderivate 18.116 97 18.140 97
Sonstige Derivate 5.485 (357) 11.905 (420)
Summe 332.690 (766) 412.503 (1.509)

Diese Tabelle enthält alle Derivate (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), wie in Anhang 1.10 dargestellt, d. h. Absicherungen, Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und andere Vermögens- und Schuldenposten.

(a) Von der IBOR-Reform betroffene Nennwerte: Wie in Anhang 1.2 erwähnt, stellen die Änderungen an IAS 39 sicher, dass die Anforderungen an die prospektiven Beurteilungen und eine hohe Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit der Umstellung auf die neuen Referenzsätze erfüllt werden.

31.Dezember 2018 Derivative Instrumente, die zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden Derivative Instrumente, die zur Absicherung des Cashflows verwendet werden Derivative Instrumente, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb verwendet werden
(in Millionen Euro) Nennwert(a) Beizulegender Zeitwert Nennwert(a) Beizulegender Zeitwert Nennwert Beizulegender Zeitwert
Zinsderivate 52.686 (780) 4.334 306 - -
Aktienderivate 1.170 49 - - - -
Währungsderivate 4.521 25 6.725 (392) 12.919 (200)
Kreditderivate 140 (2) - - - -
Sonstige Derivate 287 (22) 4.526 (82) - -
Summe 58.804 (729) 15.585 (168) 12.919 (200)
31.Dezember 2018 Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und sonstige derivative Instrumente, welche die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 nicht erfüllen, jedoch in der Regel als ökonomische Sicherungsbeziehung verwendet werden Summe
(in Millionen Euro) Nennwert Beizulegender Zeitwert Nennwert Beizulegender Zeitwert
Zinsderivate 143.304 1.481 200.324 1.007
Aktienderivate 42.217 1.610 43.387 1.660
Währungsderivate 142.708 (1.728) 166.873 (2.295)
Kreditderivate 16.075 137 16.215 136
Sonstige Derivate 26.294 (86) 31.108 (189)
Summe 370.599 1.415 457.907 318

Hinweis: Diese Tabelle enthält alle Derivate (Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), wie in Anhang 1.10 dargestellt, d. h. Absicherungen, Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges) und andere Vermögens- und Schuldenposten.

Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Nennwert aller derivativen Finanzinstrumente auf insgesamt 412,5 Mrd. Euro (2018: 457,9 Mrd. Euro). Ihr beizulegender Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2019 auf insgesamt -1.509 Mio. Euro (Ende 2018: +318 Mio. Euro), bestehend aus dem beizulegenden Zeitwert der Derivate für Anlagevermögen (-2.280 Mio. Euro und -1.800 Mio. Euro Ende 2018 - siehe Anhang 20.3.) und dem beizulegenden Zeitwert der Derivate für Verbindlichkeiten (-917 Mio. Euro und -2.285 Mio. Euro Ende 2018 - siehe Anhang 20.4.).

AXA nutzt Derivate hauptsächlich zur Absicherung bestimmter Risiken, die aus beiden Seiten der Bilanz hervorgehen, im Zusammenhang mit seiner Asset-Liability-Management-Strategie (ALM) bei Versicherungsgesellschaften sowie Holdinggesellschaften und Banken. Der Nennwert dieser Absicherungsstrategien, die hauptsächlich für Folgendes verwendet wurden, belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 430,6 Mrd. Euro (Ende 2018: 443,6 Mrd. Euro):

- Steuerung von Zinsänderungsrisiken bei Kapitalanlagen mit fester Laufzeit, langfristigen Schulden und garantierten Zinssätzen auf Versicherungsverträge

- Reduzierung von Fremdwährungsrisiken bei auf Fremdwährungen lautenden Kapitalanlagen und Verbindlichkeiten

- Steuerung von Liquiditätspositionen (einschließlich der Fähigkeit zur Zahlung von Leistungen und Ansprüchen bei Fälligkeit) in Verbindung mit dem Asset Liability Management und lokalen regulatorischen Anforderungen für Versicherungs- und Bankgeschäfte

- Begrenzung des Eigenkapitalrisikos

- Begrenzung des Kreditausfallrisikos in Bezug auf bestimmte Kapitalanlagen in Unternehmensanleihen

AXA nutzt ferner Derivate als Alternative zur Erlangung von Exposure gegenüber bestimmten Anteilsklassen durch „synthetische Positionen“, beispielsweise das Halten von Zahlungsmitteln und Aktien- Termingeschäften anstelle von physischen Aktien. Ein weiteres Beispiel ist die Kombination von Staatsanleihen und Credit Default Swaps (CDS) als synthetische Position und als Alternative zum direkten Erwerb einer Unternehmensanleihe. Die Programme verursachen keine zusätzlichen spezifischen Risiken im Vergleich zu anderem Anlagevermögen.

Der Nennwert von Derivaten, der zur Abbildung des Volumens der ausstehenden Instrumente und zur Schaffung einer Vergleichsbasis mit anderen Finanzinstrumenten herangezogen wird, setzt das Ausmaß der Aktivität mit hoher Wahrscheinlichkeit zu hoch an und bemisst das Risiko nicht direkt, da es den möglichen Kredit- und Marktausfall, die aus solchen Transaktionen hervorgehen könnte, weit übersteigt. Er stellt die Beträge, die zwischen den Parteien tatsächlich ausgetauscht werden, nicht dar und ist daher kein Maßstab für das Exposure der Gruppe gegenüber derivativen Finanzinstrumenten. So ist die Gruppe beispielsweise einem Kreditausfallrisiko in Bezug auf ihre Kontrahenten bei derivativen Finanzinstrumenten ausgesetzt, nicht jedoch dem Kreditausfallrisiko in Bezug auf den gesamten Nennwert. AXA steuert das von Derivaten generierte Kontrahentenrisiko aktiv durch eine spezifische konzernweite Richtlinie. Diese Richtlinie umfasst ein Rahmenkonzept mit Grenzwerten und einen Prozess zur Risikoüberwachung. Für jeden zugelassenen Kontrahenten werden auf der Grundlage eines internen Punktesystems spezielle Grenzwerte festgelegt. Diese Richtlinie umfasst ferner eine tägliche bis wöchentliche Besicherung für den überwiegenden Teil des Risikoexposures der Gruppe. Die gesamte Nettobesicherung für alle derivativen Finanzinstrumente, einschließlich derjenigen, die im Zusammenhang mit Derivaten, die im Rahmen von Anlagefonds des „Satelliten-Anlageportfolios“ gehalten werden (siehe Anhang 1.8.2) belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 2,6 Mrd. Euro (2018: -0,5 Mrd. Euro). Dieser Nettobetrag enthält in der Konzernbilanz erfasste Beträge und nicht erfasste gegebene oder erhaltene Zusagen, die in Anhang 29 offengelegt werden.

Die 2008 einsetzenden Marktturbulenzen unterstrichen die zunehmende Bedeutung von Risikomanagement und hatten zusätzliche Sicherungsgeschäfte im Zeitraum von 2008 bis 2012 zur Folge. Seither hat AXA die Nutzung von Derivaten zur Risikoabsicherung fortgesetzt und Derivatepositionen gemäß dem Governance-Rahmenkonzept von AXA für Derivate erhöht oder reduziert.

Insbesondere sind Sicherungsgeschäfte eines der wichtigsten Instrumente zur Reduzierung des Risikos der in den meisten Life & Savings-Produkten und in einigen Property & Casualty-Produkten eingebetteten Optionen und Garantien. Sie führen überdies zu Reduzierung der Eigenkapitalunterlegung für die Geschäftstätigkeiten nach Solvency II. Die unterschiedlichen Richtlinien, die AXA in Bezug auf die Nutzung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten verwendet, umfassen eine intensive Überwachung ihrer Absicherungsstrategie und der zugehörigen Risiken im Rahmen eines systemischen Risikomanagementplans (SRMP), der vom Management Committee und vom Board of Directors im Rahmen der Maßnahmen, die für global systemrelevante Versicherungsunternehmen (GSII) gelten, genehmigt wurde.

Weitere Einzelheiten zur Asset Liability Management Governance sind in Abschnitt 4.2 zu finden. „Interne Kontrolle und Risikomanagement“

2019 nahm die Nutzung von Derivaten innerhalb der Gruppe aus den nachstehend aufgeführten Gründen in Bezug auf den Nennwert um insgesamt 45 Mrd. Euro ab (siehe auch Anhang 20.2.1.):

- Der Nominalbetrag der Aktienderivate sank um 24,6 Mrd. Euro, was vor allem auf die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. zurückzuführen ist.

- Der Nominalbetrag sonstiger Derivate sank um 19,2 Mrd. Euro, was vor allem auf die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. zurückzuführen ist.

- Der Nominalbetrag der Währungsderivate nahm um 9,2 Mrd. Euro ab, was hauptsächlich auf die Modelltransformation des Schweizer Kollektivlebensversicherungsgeschäfts, die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. und die Klassifizierung des belgischen Bankgeschäfts als zur Veräußerung gehalten zurückzuführen ist.

Dies wurde teilweise durch Folgendes aufgewogen:

- Der Nominalbetrag der Zinsderivate nahm um 5,7 Mrd. Euro zu, was vor allem auf die zusätzlichen Absicherungen des Duration Gap, die Erhöhung im Rahmen von Anlagefonds des „Satelliten-Anlageportfolio“, die teilweise durch die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. ausgeglichen wurde, und die Klassifizierung der AXA Bank Belgium als zur Veräußerung gehalten zurückzuführen ist.

- Der Nominalbetrag der Kreditderivate nahm um 1,9 Mrd. Euro, was auf die Erhöhung im Rahmen von Anlagefonds des „Satelliten-Anlageportfolios“ zurückzuführen ist.

In den vorstehenden Tabellen enthält die Spalte „Absicherungen der gesamten Risikoposition (Makro-Hedges)“ Derivate, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 nicht erfüllen, deren Zweck jedoch darin besteht, eine wirtschaftliche Absicherung eines Risikos zu schaffen, mit Ausnahme insbesondere bestimmter Kreditderivate. Sie enthalten ferner „Makrosicherungsderivate“ gemäß Definition des IASB in IAS 39.

Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Nennwert der derivativen Sicherungsinstrumente nach IAS 39 (Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, Absicherung von Zahlungsströmen und Absicherung von Nettoinvestitionen) der Gruppe auf 79,8 Mrd. Euro im Vergleich zu 87,3 Mrd. Euro Ende 2018. Der erfasste beizulegende Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2019 netto auf -742 Mio. Euro im Vergleich zu -1.097 Mio. Euro Ende 2018.

20.2.1 Derivative Zinsinstrumente

Das primäre Zinsänderungsrisiko der AXA Gruppe bezieht sich auf Verträge mit garantierten Leistungen und das Risiko, dass der Wert der mit der von den Versicherungsunternehmern erhaltenen Leistung erworbenen finanziellen Vermögenswerte nicht ausreicht, um die garantierten Leistungen und die ihnen zustehende voraussichtliche ermessensabhängige Überschussbeteiligung zu finanzieren. Zur Absicherung ungünstiger potenzieller Marktbedingungen werden derivative Strategien verwendet, um das Risiko aus der Garantieverpflichtung im Zeitverlauf zu reduzieren.

Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Nennwert der derivativen Zinsinstrumente auf insgesamt 206,1 Mrd. Euro (2018: 200,3 Mrd. Euro). Ihr beizulegender Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2019 netto auf 412 Mio. Euro (2018: 1.007 Mio. Euro). AXA nutzt überwiegend (i) Zinsswaps (62,8 % des gesamten Nennwerts der derivativen Zinsinstrumente), (ii) Zinsoptionen (18 %) und (iii) standardisierte und andere Termingeschäfte (10 %).

Diese Instrumente werden hauptsächlich für Folgendes verwendet:

- Steuerung des Duration Gap und/oder des Konvexitätsrisikos von Sicherungsbeziehungen zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Rahmen von Anlagen auf eigene Rechnung als Bestandteil von Asset-Liability-Management-Strategien hauptsächlich in Frankreich in Höhe von 64,9 Mrd. Euro (Ende 2018: 61,5 Mrd. Euro), in Japan in Höhe von 17,9 Mrd. Euro in 2019 (Ende 2018: 17,3 Mrd. Euro), in Deutschland in Höhe von 15,3 Mrd. Euro in 2019 (Ende 2018: 12,6 Mrd. Euro) und in der Schweiz in Höhe von 5,8 Mrd. Euro in 2019 (Ende 2018: 5,4 Mrd. Euro)

- Minimierung der Aufwendungen der Gruppe für Schulden und Begrenzung der Volatilität von Finanzaufwendungen, insbesondere innerhalb des Unternehmens, mit einem Nennwert von 37,7 Mrd. Euro Ende 2019 (gegenüber 30,9 Mrd. Ende 2018), in erster Linie aufgrund der Steuerung der derivativen Zinsinstrumente vor dem Hintergrund eines Umfelds niedriger Zinsen

- Absicherung des Zinsrisikos und der Zinsvolatilität im Rahmen der Asset-Liability-Management-Strategie in Verbindung mit den garantierten Mindestleistungen bei Produkten mit variablen Rentenzahlungen („Variable Annuities“), mit einem Nennwert von 3,3 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2019 (Ende 2018: 25,4 Mrd. Euro), wobei der Rückgang hauptsächlich auf die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. zurückzuführen ist (Ende 2018: 20,8 Mrd. Euro)

- Absicherung der Exposures gegenüber dem Zinsänderungsrisiko im Zusammenhang mit der gewöhnlichen Banktätigkeit zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos zwischen den zinstragenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, bei denen es sich hauptsächlich um Zinsswaps handelt, wobei diese Kategorie infolge der Klassifizierung der AXA Bank Belgium als zur Veräußerung gehalten keinen erheblichen Umfang mehr aufweist (Ende 2018: 21,7 Mrd. Euro)

20.2.2. Derivative Eigenkapitalinstrumente

Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Nennwert aller derivativen Eigenkapitalinstrumente auf insgesamt 18,7 Mrd. Euro (Ende 2018: 43,4 Mrd. Euro). Ihr beizulegender Zeitwert belief sich zum 31. Dezember 2019 netto auf 223 Mio. Euro (Ende 2018: 1.660 Mio. Euro). AXA nutzt überwiegend (i) Aktienoptionskontrakte (71 % des gesamten Nennwerts der derivativen Eigenkapitalinstrumente), (ii) Aktienswaps (19 %) und (iii) standardisierte und andere Termingeschäfte (10 %).

Diese Instrumente werden hauptsächlich für Folgendes verwendet:

- Absicherung des Exposures gegenüber dem Aktienrisiko, hauptsächlich im Unternehmen im Jahr 2019 in Höhe von 6,1 Mrd. Euro (2018: 4,6 Mrd. Euro) zur Unterstützung der Solvenz der Gruppe

- Absicherung des Aktienrisikos im Rahmen der Asset-Liability-Management-Strategie in Verbindung mit den garantierten Mindestleistungen bei Produkten mit variablen Rentenzahlungen („Variable Annuities“), die sich im Jahr 2019 auf 0,1 Mrd. Euro beliefen (Ende 2018: 25,4 Mrd. Euro), wobei der Rückgang hauptsächlich auf die Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. zurückzuführen ist (Ende 2018: 5,8 Mrd. Euro)

- Absicherung des Exposures gegenüber dem Aktienrisiko im Rahmen von Anlagen auf eigene Rechnung zum Schutz der Überschussbeteiligungen der Versicherten und ihrer garantierten Verpflichtung im Zeitverlauf, hauptsächlich in der Schweiz (Nennwert von 4,2 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2019 gegenüber 3,8 Mrd. Euro im Vorjahr)

20.2.3. Derivative Währungsinstrumente

Die Gruppe hat verschiedene Währungsinstrumente abgeschlossen, um ihr Exposure gegenüber dem Fremdwährungsrisiko zu verringern. Derivative Währungsinstrumente sind Vereinbarungen über den Tausch der Währung eines Landes gegen die Währung eines anderen Landes zu einem vereinbarten Preis und Erfüllungstag.

Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Nennwert der derivativen Währungsinstrumente auf insgesamt 157,6 Mrd. Euro gegenüber 166,9 Mrd. Euro im Vorjahr. Ihr Marktwert belief sich 2018 auf -1.820 Mio. Euro im Vergleich zu -2.295 Mio. Euro Ende 2018. AXA nutzt überwiegend (i) standardisierte und andere Devisentermingeschäfte (55 % des gesamten Nennwerts der derivativen Währungsinstrumente), (ii) Devisenoptionskontrakte (26 %) und (iii) Devisenswaps (18 %).

Eines der Hauptziele von derivativen Währungsinstrumenten ist die Begrenzung von Änderungen der auf Fremdwährungen lautenden Nettovermögenswerte, die aus Wechselkursschwankungen hervorgehen, um den Wert der auf Fremdwährungen lautenden Nettoinvestitionen von AXA in ihre Tochterunternehmen ganz oder teilweise abzusichern und dadurch die Veränderlichkeit des konsolidierten Eigenkapitals der Gruppe bei Wechselkursschwankungen, aber auch in Bezug auf andere wichtige Kennzahlen, wie Liquidität, Verschuldungs- und Solvabilitätskoeffizient, zu verringern. Der Nennwert der vom Unternehmen zur Absicherung des Wechselkursrisikos verwendeten Derivate sank von 36,0 Mrd. Euro Ende 2018 auf 34,6 Mrd. Euro Ende 2019.

Derivative Währungsinstrumente werden auch zur Absicherung von unterschiedlichen Fremdwährungspositionen zwischen den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Versicherungstöchter der Gruppe verwendet. Während die Verpflichtungen der meisten operativen Einheiten durch Vermögenswerte ausgeglichen werden, die auf die gleiche Währung lauten, können einige Einheiten unter Umständen in Vermögenswerte investieren, die auf Fremdwährungen lauten, um ihre Kapitalanlagen zu diversifizieren. Dies ist hauptsächlich in (i) der Schweiz der Fall, wo derartige Kontrakte zur Absicherung des Wechselkursrisikos aus Kapitalanlagen in Aktien und Schuldinstrumenten, die nicht auf CHF lauten (insbesondere Euro und US-Dollar), mit einem Nennwert von insgesamt 29,4 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2019 gegenüber 48,0 Mrd. Euro im Vorjahr genutzt werden, und (ii) in Japan, wo Devisenterminkontrakte zur Absicherung des Wechselkursrisikos aus Kapitalanlagen in festverzinsliche Anleihen, die nicht auf JPY lauten, mit einem Nennwert von insgesamt 17,2 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2019 gegenüber 13,2 Mrd. Euro im Vorjahr genutzt werden.

Eine Beschreibung des Wechselkursrisikos im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit der Tochterunternehmen der Gruppe und des Unternehmens befindet sich in Abschnitt 4.3 „Marktrisiken“ unter Angabe der Höhe des Exposures gegenüber dem Wechselkursrisiko und entsprechenden Sicherungsbeziehungen.

Gemäß IAS 21 und IAS 39 wird die Umrechnungsdifferenz im Zusammenhang mit diesen, in den operativen Einheiten verwendeten Schuldinstrumenten ergebniswirksam erfasst und gleicht den Großteil der Änderungen des Marktwerts der zugehörigen derivativen Finanzinstrumente aus, der ebenfalls ergebniswirksam erfasst wird.

20.2.4. Derivative Kreditinstrumente

Die Gruppe nutzt im Rahmen ihrer Aktivitäten im Hinblick auf das Finanz- und Kreditrisikomanagement Strategien, die Kreditderivate involvieren, die vorwiegend aus Credit Default Swaps (CDS) bestehen. Diese Instrumente werden in Verbindung mit Staatsanleihen als Alternative zu Unternehmensanleihen genutzt, aber auch als Absicherung von Einzeladressen und speziellen Portfolios.

Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Nennwert der von der Gruppe gehaltenen Kreditderivate auf 18,1 Mrd. Euro gegenüber 16,2 Mrd. Euro Ende 2018 (mit im Rahmen von Anlagefonds des „Satelliten-Anlageportfolios“ gehaltenen Instrumenten in Höhe von 2,6 Mrd. Euro; siehe Anhang 1.8.2.).

Derivative Kreditinstrumente werden hauptsächlich für Folgendes verwendet:

- Absicherung von Kreditausfallrisiken im Zusammenhang mit dem Kauf von CDS, hauptsächlich für Einzeladressen und spezielle Portfolios ab einer bestimmten Höhe von Verlusten durch Trancheninstrumente (Nennwert von 3,9 Mrd. Euro Ende 2019 gegenüber1,8 Mrd. Euro Ende 2018)

- Steigerung der Renditen, hauptsächlich auf Portfolios von Staatsanleihen, indem sie Staatsanleihen halten und gleichzeitig Absicherungen für qualitativ hochwertige Adressen verkaufen als Alternative zum Erwerb von Unternehmensanleihen Diese Art von ALM-Strategie wird zur Kompensierung des Mangels an Tiefe und Liquidität auf einigen Märkten umgesetzt, indem ein synthetisches Ausfallrisiko übernommen wird (Nennwert von 14,2 Mrd. Euro Ende 2019 gegenüber 14,3 Mrd. Euro Ende 2018).

20.3. Auswirkung der Absicherung von Finanzinvestitionen

Die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente wird in der Konzernbilanz unter ihren zugehörigen Vermögenswerten (und Verbindlichkeiten, siehe Anhang 20.4) dargestellt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente auf die zugehörigen Basiswerte (Vermögenswerte).

31.Dezember 2019 Versicherung
(in Millionen Euro) Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten(a) Auswirkungen von derivativen Instrumenten(b) Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten(c)
Immobilienanlagen 23.405 (104) 23.301
Schuldinstrumente 418.972 (2.447) 416.525
Aktien 27.979 (14) 27.965
Nicht konsolidierte Anlagefonds 14.897 33 14.930
Sonstige Anlagen(d) 15.146 (15) 15.132
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate (172) 421 249
Summe Finanzinvestitionen 476.823 (2.023) 474.800
Darlehen 20.005 (40) 19.965
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 72.659 1 72.660
Summe Anlagen 592.892 (2.166) 590.726
31.Dezember 2019 Sonstige Tätigkeiten
(in Millionen Euro) Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten(a) Auswirkungen von derivativen Instrumenten(b) Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten(c)
Immobilienanlagen 3.309 - 3.309
Schuldinstrumente 2.308 3 2.311
Aktien 3.155 - 3.155
Nicht konsolidierte Anlagefonds 99 - 99
Sonstige Anlagen(d) 232 - 232
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 1 (111) (110)
Summe Finanzinvestitionen 5.795 (108) 5.687
Darlehen 13.400 (6) 13.393
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird - - -
Summe Anlagen 22.503 (114) 22.389
31.Dezember 2019 Summe
(in Millionen Euro) Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten(a) Auswirkungen von derivativen Instrumenten(b) Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten(c)
Immobilienanlagen 26.714 (104) 26.609
Schuldinstrumente 421.280 (2.445) 418.836
Aktien 31.133 (14) 31.119
Nicht konsolidierte Anlagefonds 14.997 33 15.029
Sonstige Anlagen(d) 15.375 (12) 15.363
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 0 139 139
Summe Finanzinvestitionen 482.786 (2.299) 480.487
Darlehen 33.405 (46) 33.359
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 72.633 25 72.660
Summe Anlagen 615.537 (2.425) 613.114

(a) Buchwert, d. h. ohne Wertminderung, Aufgelder oder Abschläge und verbundener Abschreibung, einschließlich aufgelaufener Zinsen, jedoch ohne Auswirkungen von Derivaten.

(b) Einschließlich Makro-Hedges und sonstiger Derivate.

(c) Buchwert (siehe (a)) einschließlich Auswirkung von Sicherungsinstrumenten (IAS 39), ökonomischen Sicherungsbeziehungen, die nicht als Sicherungsbeziehung im Sinne von IAS 39 gelten, Makro-Hedges und sonstigen Derivaten.

(d) Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft werden.

31.Dezember 2018 Versicherung
(in Millionen Euro) Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten(a) Auswirkungen von derivativen Instrumenten(b) Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten(c)
Immobilienanlagen 20.977 (38) 20.939
Schuldinstrumente 442.267 (2.156) 440.111
Aktien 23.025 (35) 22.990
Nicht konsolidierte Anlagefonds 13.013 23 13.036
Sonstige Anlagen(d) 14.847 17 14.864
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate (150) 894 744
Summe Finanzinvestitionen 493.002 (1.257) 491.745
Darlehen 33.565 27 33.593
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 160.176 (0) 160.176
Summe Anlagen 707.720 (1.268) 706.452
31.Dezember 2018 Sonstige Tätigkeiten
(in Millionen Euro) Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten(a) Auswirkungen von derivativen Instrumenten(b) Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten(c)
Immobilienanlagen 1.495 - 1.495
Schuldinstrumente 5.764 (116) 5.648
Aktien 2.047 - 2.047
Nicht konsolidierte Anlagefonds 602 - 602
Sonstige Anlagen(d) 169 - 169
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate 1 59 59
Summe Finanzinvestitionen 8.583 (57) 8.526
Darlehen 32.263 (474) 31.789
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird - - -
Summe Anlagen 42.341 (532) 41.809
31.Dezember 2018 Summe
(in Millionen Euro) Nettobuchwert ohne Auswirkungen von Derivaten(a) Auswirkungen von derivativen Instrumenten(b) Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten(c)
Immobilienanlagen 22.472 (38) 22.434
Schuldinstrumente 448.031 (2.272) 445.759
Aktien 25.072 (35) 25.036
Nicht konsolidierte Anlagefonds 13.615 23 13.639
Sonstige Anlagen(d) 15.016 17 15.033
Absicherung der gesamten Risikoposition und sonstige Derivate (149) 952 803
Summe Finanzinvestitionen 501.585 (1.315) 500.271
Darlehen 65.829 (447) 65.381
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 160.176 (0) 160.176
Summe Anlagen 750.061 (1.800) 748.261

(a) Buchwert, d. h. ohne Wertminderung, Aufgelder oder Abschläge und verbundener Abschreibung, einschließlich aufgelaufener Zinsen, jedoch ohne Auswirkungen von Derivaten.

(b) Einschließlich Makro-Hedges und sonstiger Derivate.

(c) Buchwert (siehe (a)) einschließlich Auswirkung von Sicherungsinstrumenten (IAS 39), ökonomischen Sicherungsbeziehungen, die nicht als Sicherungsbeziehung im Sinne von IAS 39 gelten, Makro-Hedges und sonstigen Derivaten.

(d) Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft werden.

20.4. Auswirkung der Absicherung von Finanzinvestitionen

Die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente wird in der Konzernbilanz unter ihren zugehörigen Verbindlichkeiten (und Vermögenswerten, siehe Anhang 20.3) dargestellt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkung der derivativen Finanzinstrumente auf die zugehörigen Basiswerte (Verbindlichkeiten).

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Nettobuchwert ohne Auswirkungen des abgesicherten Werts Auswirkungen von derivativen Instrumenten Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 376.253 (982) 375.271
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 56.709 - 56.709
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 432.963 (982) 431.980
Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen 52.547 (101) 52.446
Makro-Hedges und sonstige derivative Finanzinstrumente bei Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (Verbindlichkeiten) - 227 227
Nachrangige Schuldtitel 11.393 (99) 11.294
Ausgegebene Schuldinstrumente 1.806 - 1.806
Kredite von Finanzinstitutionen - - -
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel(a) 13.199 (99) 13.101
Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 14.713 (64) 14.649
Verbindlichkeiten 87.409 103 87.512
Summe Derivate (917)
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Nettobuchwert ohne Auswirkungen des abgesicherten Werts Auswirkungen von derivativen Instrumenten Nettobuchwert einschließlich Auswirkungen von Derivaten
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 437.015 (812) 436.204
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird 146.058 (0) 146.058
Summe Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen 583.073 (812) 582.262
Summe Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen 53.593 (73) 53.520
Makro-Hedges und sonstige derivative Finanzinstrumente bei Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen (Verbindlichkeiten) - (910) (910)
Nachrangige Schuldtitel 11.200 (324) 10.876
Ausgegebene Schuldinstrumente 5.096 (1) 5.096
Kredite von Finanzinstitutionen - - -
Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel(a) 16.295 (324) 15.971
Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit 36.281 (227) 36.054
Verbindlichkeiten 86.436 61 86.498
Summe Derivate (2.285)

(a) Zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel werden in der Bilanz abzüglich der Auswirkung von Derivaten dargestellt. Infolgedessen ist der in der Spalte ausgewiesene „Wert einschließlich Auswirkung von Derivaten“ ihr Buchwert.

Zum 31. Dezember 2019 werden die in Anhang 15 ausgewiesenen Derivate im Zusammenhang mit Bankschulden zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos im Rahmen der gewöhnlichen Banktätigkeit genutzt, um eine angemessene Zinsspanne zwischen den zinstragenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu erzielen. Zugehörige Basiswerte werden in Anhang 9.4.2 und Verbindlichkeiten in Anhang 15 offengelegt.

20.5. Aufschlüsselung der derivativen Finanzinstrumente nach Bewertungsmethode

31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) An einem aktiven Markt notierte Instrumente Nicht an einem aktiven Markt notierte Instrumente - Vermögenswerte ohne aktiven Markt
Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 2) Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) Summe
Nettowert der derivativen Finanzinstrumente - Vermögenswerte (A) (1.337) (1.088) 0 (2.425)
Derivative Instrumente in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge (6) (850) - (857)
Derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln, Betriebsschulden und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten - (99) - (99)
Derivate für Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3 36 - 39
Nettowert der derivativen Finanzinstrumente - Verbindlichkeiten (B) (4) (913) - (917)
Beizulegender Zeitwert netto (C = A-B) (1.509)
31.Dezember 2018
(in Millionen Euro) An einem aktiven Markt notierte Instrumente Nicht an einem aktiven Markt notierte Instrumente - Vermögenswerte ohne aktiven Markt
Direkt durch Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmter beizulegender Zeitwert (Stufe 1) Hauptsächlich auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 2) Hauptsächlich nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierender beizulegender Zeitwert (Stufe 3) Summe
Nettowert der derivativen Finanzinstrumente - Vermögenswerte (A) (1.165) (802) (0) (1.966)
Derivative Instrumente in Bezug auf Versicherungspolicen und Kapitalanlageverträge 7 (1.802) - (1.795)
Derivative Finanzinstrumente im Zusammenhang mit zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln, Betriebsschulden und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten - (324) - (324)
Derivate für Verbindlichkeiten aus Banktätigkeit und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3 (170) 1 (166)
Nettowert der derivativen Finanzinstrumente - Verbindlichkeiten (B) 10 (2.295) 1 (2.285)
Beizulegender Zeitwert netto (C = A-B) 318

Die von der Gruppe zur Einstufung der Finanzinstrumente in die Kategorien der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 angewandten Grundsätze und die für diese Instrumente geltende Fair-Value-Hierarchie werden in Anhang 1.5 erläutert. Die gleichen Grundsätze gelten für derivative Finanzinstrumente.

Die Gruppe mindert das Kontrahentenrisiko der derivativen Finanzinstrumente dadurch, dass sie für die meisten Verträge mit Derivaten vertraglich die Stellung von Sicherheiten verlangt. Zum 31. Dezember 2019 war die Anpassung des beizulegenden Zeitwerts für Derivate aufgrund des Kontrahentenrisikos nicht wesentlich.

Anhang 21 Segmentinformationen

Nähere Informationen über die Geschäftssegmente der Gruppe siehe Anhang 3 „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten“.

21.1. Gesamtumsatz

21.1.1. Umsatz nach Segmenten

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
Frankreich 26.182 25.175
Europa 34.415 36.508
Asien 9.860 8.973
AXA XL 18.741 6.287
Vereinigte Staaten 4.297 16.483
International 7.078 6.535
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 2.959 2.913
Summe(b) 103.532 102.874
davon Direktprämien 87.822 89.160
davon übernommenes Rückversicherungsgeschäft 12.030 7.149
davon Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen 244 249
davon Umsatzerlöse aus anderen Tätigkeiten (einschließlich Umsatzerlöse aus Banktätigkeit) 3.436 6.316

(a) Angepasst: Umgliederung der deutschen und japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland bzw. Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

(b) Abzüglich konzerninterner Verrechnungen.

In Anbetracht der Größe und der Diversität der Gruppe macht keiner ihrer Kunden mehr als 10 % ihres Geschäfts aus.

21.1.2. Umsatzerlöse aus Nicht-Versicherungsverträgen

Die Erträge aus Nicht-Versicherungsverträgen, einschließlich der Erträge aus anderen Aktivitäten (2.924 Mio. Euro), Gebühren und Abgaben aus Kapitalanlageverträgen ohne Beteiligung (244 Mio. Euro) und Provisionen aus Bankgeschäften (146 Mio. Euro), entsprechen den folgenden Arten von Dienstleistungen:

31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) Kapitalanlagedienstleistungen Verteilung von Finanzprodukten Verwaltungsdienstleistungen
Frankreich 6 1 -
Europa 156 28 73
Asien 39 - -
AXA XL - - -
Vereinigte Staaten 569 334 11
International 125 9 18
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 1.198 (0) -
Summe 2.092 371 102
davon im Zeitablauf erfasst 1.645 93 12
davon zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst 447 278 90
31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) Unterstützung Sonstige Summe
Frankreich - 68 74
Europa 47 126 430
Asien - - 39
AXA XL - 0 0
Vereinigte Staaten - 63 977
International - 47 198
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 352 46 1.596
Summe 400 349 3.315
davon im Zeitablauf erfasst 280 207 2.238
davon zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst 119 142 1.077
31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
(in Millionen Euro) Kapitalanlagedienstleistungen Verteilung von Finanzprodukten Verwaltungsdienstleistungen
Frankreich 6 1 -
Europa 109 35 71
Asien 38 - -
AXA XL - - -
Vereinigte Staaten 2.678 968 38
International 110 37 3
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 1.151 0 2
Summe 4.091 1.042 115
davon im Zeitablauf erfasst 3.309 389 13
davon zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst 782 653 102
31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
(in Millionen Euro) Unterstützung Sonstige Summe
Frankreich - 59 66
Europa 14 133 361
Asien - - 38
AXA XL - 0 0
Vereinigte Staaten - 291 3.975
International - 46 197
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 319 109 1.582
Summe 333 638 6.219
davon im Zeitablauf erfasst 254 355 4.321
davon zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst 79 283 1.899

(a) Angepasst: Umgliederung der deutschen und japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland bzw. Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

21.2. Summe Vermögenswerte

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
Frankreich 250.645 225.332
Europa 264.196 271.080
Asien 89.942 76.378
AXA XL 64.127 61.117
Vereinigte Staaten 0 193.220
International 44.243 41.951
Transversale Einheiten und zentrale Holdings 67.726 61.617
Summe(b) (c) 780.878 930.695

(a) Angepasst: Umgliederung der deutschen und japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland bzw. Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

(b) Abzüglich der konzerninternen Bereinigungen und nach Abzug des Werts im Zusammenhang mit den bei der Konsolidierung bereinigten Anteilen.

(c) Einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte.

21.3. Sonstige Informationen nach Geschäftsbereich

21.3.1. Life & Savings (einschließlich Health)

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019
Bruttoumsatz Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen
Protection 16.145 135.925 900
Rentenprodukte auf eigene Rechnung 12.991 150.824 35.253
Fondsgebunden 8.051 51.177 3.508
Health 9.935 34.199 0
Fonds & Sonstige 309 5.129 0
Zwischensumme 47.430 377.254 39.662
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen(a) 264 13.372
Honorare, Provisionen und andere Erlöse 559
Summe 48.253 377.254 53.034
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2018
Bruttoumsatz Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen
Protection 21.494 180.938 3.292
Rentenprodukte auf eigene Rechnung 12.398 158.109 30.917
Fondsgebunden 14.141 144.939 3.131
Health 9.385 31.734 51
Fonds & Sonstige 297 4.739 0
Zwischensumme 57.714 520.459 37.391
Gebühren und Kosten aus Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligungen(a) 257 15.719
Honorare, Provisionen und andere Erlöse 1.472
Summe 59.444 520.459 53.110

(a) Bezieht sich auf Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung, einschließlich Verträgen, bei denen das Risiko von Versicherten getragen wird.

21.3.2. Property & Casualty (einschließlich Health)

Bruttoumsatz Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Privatgeschäft 18.524 17.814 28.835 27.377
Kfz-Versicherungen 10.215 9.966 18.765 17.713
Sachschäden 4.029 3.916 3.368 3.295
Haftpflicht 407 399 909 932
Health 1.829 1.694 1.390 1.241
Sonstiges Privatgeschäft 2.044 1.838 4.403 4.196
Unternehmensgeschäft 34.269 21.093 80.474 77.208
Kfz-Versicherungen 3.708 3.568 6.210 5.766
Sachschäden 5.511 4.100 7.021 6.847
Haftpflicht 2.190 2.193 10.330 10.329
Health 2.237 1.977 1.085 983
Spezialversicherungen 4.940 1.794 8.777 7.811
Rückversicherung 4.489 1.093 11.319 11.695
Sonstiges Unternehmensgeschäft 11.193 6.368 35.733 33.777
Sonstige 89 84 33 65
Summe 52.883 38.991 109.342 104.650
davon Honorare, Provisionen und andere Erlöse 461 392 - -

21.4. Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Zinserträge (netto) 426 391
Provisionen (netto) 86 93
Netto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit 512 484

Anhang 22 Netto-Kapitalanlageergebnis ohne Finanzierungsaufwendungen

Das Netto-Kapitalanlageergebnis (vor Finanzierungsaufwendungen) aus den finanziellen Vermögenswerten der Versicherungsunternehmen und Unternehmen in anderen Geschäftssegmenten (ohne Umsatzerlöse aus Finanzanlagen von Banken, die in den Netto-Umsatzerlösen aus Banktätigkeit enthalten sind) lautete wie folgt:

31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) Nettokapitalerträge(a) Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen 1.085 632 -
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Immobilienanlagen 48 - 64
Immobilienanlagen 1.133 632 64
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 9.645 455 336
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b) 366 - 596
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente 87 - 192
Nicht notierte Schuldinstrumente (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) 247 (0) -
Schuldinstrumente 10.345 455 1.124
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 550 524 7
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(c) 455 - 140
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente 1 - 31
Eigenkapitalinstrumente 1.006 524 178
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 234 146 (16)
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden 294 - 87
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds 1 - 23
Nicht konsolidierte Anlagefonds 528 146 95
Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden 82 - 17
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - -
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden - - -
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 640 1 -
Darlehen 640 1 -
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird - - 18.286
Derivative Instrumente (1.286) - (657)
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen (533) - -
Sonstige 200 (400) (633)
Netto-Kapitalanlageergebnis 12.115 1.356 18.475
31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen Netto-Kapitalanlageergebnis
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen (345) 1.372
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Immobilienanlagen - 112
Immobilienanlagen (345) 1.485
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente (2) 10.435
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b) - 962
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente - 279
Nicht notierte Schuldinstrumente (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) (1) 245
Schuldinstrumente (3) 11.921
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente (412) 669
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(c) - 595
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente - 32
Eigenkapitalinstrumente (412) 1.296
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds (69) 294
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden - 381
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds - 24
Nicht konsolidierte Anlagefonds (69) 700
Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden - 99
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - -
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden - -
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 0 641
Darlehen 0 641
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird - 18.286
Derivative Instrumente - (1.943)
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen - (533)
Sonstige 3 (831)
Netto-Kapitalanlageergebnis (826) 31.121

(a) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabler Rentenzahlungen (Variable Annuities).

(b) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.

(c) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.

31.Dezember 2018
(in Millionen Euro) Nettokapitalerträge(a) Realisierte Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen Realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderung des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen 888 574 0
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Immobilienanlagen 57 - 21
Immobilienanlagen 945 574 21
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente 10.796 58 (321)
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b) 981 - (933)
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente 18 - (10)
Nicht notierte Schuldinstrumente (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) 220 (2) -
Schuldinstrumente 12.015 57 (1.264)
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente 653 1.253 (116)
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(c) 551 - 143
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente 3 - 1
Eigenkapitalinstrumente 1.206 1.253 28
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds 324 144 27
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden 288 - 2
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds 13 - (26)
Nicht konsolidierte Anlagefonds 626 144 3
Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden 107 - (35)
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - - -
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden - - -
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen - - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen 1.112 2 -
Darlehen 1.112 2 -
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird - - (10.706)
Derivative Instrumente 689 - (1.321)
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen (625) - -
Sonstige 503 (47) 170
Netto-Kapitalanlageergebnis 16.579 1.982 (13.104)
31.Dezember 2018
(in Millionen Euro) Änderung der Wertminderung von Kapitalanlagen Netto-Kapitalanlageergebnis
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Immobilienanlagen (258) 1.204
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Immobilienanlagen - 78
Immobilienanlagen (258) 1.281
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Schuldinstrumente - -
Zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente (53) 10.480
Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(b) - 48
Zu Handelszwecken gehaltene Schuldinstrumente - 8
Nicht notierte Schuldinstrumente (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet) - 218
Schuldinstrumente (53) 10.754
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente (764) 1.026
Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden(c) - 694
Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente - 4
Eigenkapitalinstrumente (764) 1.723
Zur Veräußerung verfügbare nicht konsolidierte Anlagefonds (186) 310
Nicht konsolidierte Anlagefonds, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden - 290
Zu Handelszwecken gehaltene nicht konsolidierte Anlagefonds - (13)
Nicht konsolidierte Anlagefonds (186) 587
Andere von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Vermögenswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden - 72
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Darlehen - -
Zur Veräußerung verfügbare Darlehen - -
Darlehen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden - -
Zu Handelszwecken gehaltene Darlehen - -
Zu Anschaffungskosten bewertete Darlehen (10) 1.104
Darlehen (10) 1.104
Vermögenswerte zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Versicherten getragen wird - (10.706)
Derivative Instrumente - (632)
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen - (625)
Sonstige 0 626
Netto-Kapitalanlageergebnis (1.271) 4.186

(a) Umfasst Gewinne/Verluste aus Derivaten zur Absicherung variabler Rentenzahlungen (Variable Annuities).

(b) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Schuldinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.

(c) Umfasst von konsolidierten Anlagefonds gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden.

Die Nettokapitalanlageerträge werden nach Wertminderungsaufwand für als Finanzinvestition direkt gehaltene Immobilien und nach Abschreibung der Auf-/Abgelder für Schuldinstrumente dargestellt. Im Gesamtwert sind auch sämtliche Kapitalanlagegebühren enthalten.

Die realisierten Nettogewinne und -verluste im Zusammenhang mit zu Anschaffungskosten und erfolgsneutral im Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen umfassen die Aufholung von Wertminderungsaufwand nach dem Verkauf von Anlagen.

Die realisierte Nettogewinne und -verluste und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anlagen bestehen hauptsächlich aus Folgendem:

- Anpassungen von Kapitalanlagen zur Deckung von Verträgen, bei denen das Finanzrisiko von Kunden getragen wird, die durch eine Anpassung der zugehörigen Rückstellungen für die Überschussbeteiligung der Versicherten saldiert werden, da die Wertentwicklung der gehaltenen Vermögenswerte direkt an den jeweiligen Vertragsinhaber durchgereicht wird

- Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Kapitalanlagen, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden und von Fonds des „Satelliten-Anlagefonds“, wie in Anhang 1.8.2 definiert, gehalten werden

- Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Fair-Value-Absicherungen zugrunde liegenden Basiswerte (wie nach IAS 39 designiert) oder „natürlichen Sicherungsbeziehungen“ (d. h. zugrunde liegende Basiswerte, die als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert und Bestandteil einer ökonomischen Sicherungsbeziehung sind, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 nicht erfüllen)

Die Änderungen von Wertminderungen von Kapitalanlagen für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte umfassen Wertminderungsaufwand für Kapitalanlagen und Auflösungen von Wertminderungen erst nach der Neubewertung des erzielbaren Betrags. Rückbuchungen von Wertminderungen nach dem Verkauf der Kapitalanlagen sind in der Gesamtsumme der realisierten Nettoveräußerungsgewinne und -verluste enthalten.

Anhang 23 Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft

Das Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft lautete wie folgt:

31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) Frankreich Europa Asien AXA XL Vereinigte Staaten
Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge (1.701) (841) (737) (5.925) (124)
Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) 1.401 381 465 4.399 215
Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen 168 113 148 725 2
Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft (132) (347) (124) (801) 93
31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) International Transversale Einheiten und zentrale Holdings Segmentinterne Verrechnungen Summe
Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge (851) (58) 692 (9.544)
Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) 422 79 (312) 7.050
Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen 163 111 (53) 1.376
Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft (266) 132 327 (1.118)
31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
(in Millionen Euro) Frankreich Europa Asien AXA XL Vereinigte Staaten
Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge (1.324) (759) (547) (2.220) (1.046)
Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) 957 327 387 2.021 1.046
Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen 117 90 88 322 7
Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft (249) (342) (72) 123 7
31.Dezember 2018 (angepasst)(a)
(in Millionen Euro) International Transversale Einheiten und zentrale Holdings Segmentinterne Verrechnungen Summe
Zedierte Prämien und zedierte Beitragsüberträge (793) (72) 457 (6.303)
Zedierte Forderungen (einschließlich Änderungen an Schadenrückstellungen) 443 241 (231) 5.191
Von Rückversicherern erhaltene Provisionen / an Rückversicherer gezahlte Provisionen 122 107 (26) 828
Nettoergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft (228) 276 200 (285)

(a) Angepasst: Umgliederung der deutschen und japanischen Aktivitäten von AXA Life Europe (zuvor als Teil von Deutschland bzw. Japan ausgewiesen) in AXA Life Europe (in transversale Einheiten und zentrale Holdings enthalten).

Anhang 24 Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Aufwendungen für zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel, die Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit derivativen Sicherungsinstrumenten enthalten, auf 720 Mio. Euro (2018: 562 Mio. Euro), hauptsächlich innerhalb des Unternehmens: 445 Mio. Euro (2018: 387 Mio. Euro).

Anhang 25 Aufwendungen nach Art

25.1. Aufwendungen für Akquisitionen

31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
(in Millionen Euro) Versicherung Sonstige Tätigkeiten Eliminierungen zwischen Segmenten Summe Summe
Aufwendungen für Akquisitionen - brutto(a) 14.335 (0) (96) 14.239 12.514
Änderung der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten(b) (1.757) - - (1.757) (1.312)
Nettoaufwand für Akquisitionen 12.578 (0) (96) 12.482 11.201

(a) Enthält sämtliche Aufwendungen für Akquisitionen im Zusammenhang mit Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen vor Aktivierung/Abschreibung der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten.

(b) Änderung (Aktivierung und Abschreibung) der abgegrenzten Aufwendungen für Akquisitionen und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschlussbeteiligung und Änderungen der Nettoansprüche auf künftige Managementgebühren im Zusammenhang mit Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung.

25.2. Aufwendungen nach Art

31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
(in Millionen Euro) Versicherung Sonstige Tätigkeiten Eliminierungen zwischen Segmenten Summe Summe
Aufwendungen für Akquisitionen - brutto 14.335 0 (96) 14.239 12.514
Schadensregulierungskosten 2.877 - (36) 2.840 2.433
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen 296 (11) (21) 263 170
Verwaltungsaufwendungen 7.926 3.290 (494) 10.722 10.976
Bankgebühren - 67 - 67 91
Zunahme/Rückbuchung der Abschreibungen auf Sachanlagen 0 - - 0 0
Sonstige Erträge/Aufwendungen(a) 197 96 304 598 49
Gesamtaufwand nach Bestimmungszweck 25.632 3.442 (343) 28.730 26.233
Aufschlüsselung der Aufwendungen nach Art
Personalaufwand 6.761 1.384 (1) 8.144 8.471
Auslagerung und professionelle Dienstleistungen 1.038 325 (30) 1.333 1.095
IT-Aufwendungen 1.444 271 153 1.868 1.663
Aufwendungen im Zusammenhang mit selbstgenutzten Immobilien 543 193 (1) 736 740
Gezahlte Provisionen 12.968 434 (316) 13.086 11.389
Sonstige Aufwendungen(a) 2.877 835 (149) 3.563 2.875

(a) Enthält Verluste aus dem Veräußerungsprozess der AXA Bank Belgium und von AXA Life Europe (siehe Anhang 5.3).

Die Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem 31. Dezember 2018 um 2.498 Mio. Euro. Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die Aufwendungen um 1.950 Mio. Euro, hauptsächlich wie folgt bedingt:

- AXA XL (+3.853 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der am 12. September 2018 abgeschlossenen Übernahme der XL Group, die sich 2019 voll auswirkte

- International (+662 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund des Verlusts infolge der erwarteten Veräußerung der AXA Bank Belgium (+568 Mio. Euro)

- Europa (+266 Mio. Euro), insbesondere Deutschland (+258 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der Auswirkungen der vollständigen Konsolidierung von Roland Rechtsschutz ab dem 1. Oktober 2018 im Jahr 2019, und Großbritannien und Irland (+72 Mio. Euro) aus Geschäftswachstum und Investitionen im Rahmen von Transformationsprogrammen

- Frankreich (+245 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund von höheren Provisionen auf Beiträge infolge des Volumenwachstums bei Life & Savings und aufgrund höherer Personalkosten im Rahmen der Steigerung der Servicequalität

- Transversal (+132 Mio. Euro), insbesondere aus AXA Life Europe (+122 Mio. Euro) aufgrund des Verlusts infolge der erwarteten Veräußerung und aus AXA Assistance (+85 Mio. Euro) infolge höherer Provisionen, die aus einer Verlagerung des Geschäftsmixes resultieren, sowie eines Anstiegs der Investitionen zur Verbesserung der Kundenerfahrung und zur Vereinfachung

- Asien (+117 Mio. Euro), hauptsächlich Japan (+100 Mio. Euro), insbesondere aufgrund höherer Abschlusskosten angesichts des Volumenwachstums in Health und Protection with Unit-Linked

Dies wird teilweise durch die Vereinigten Staaten (-3,329 Mio. Euro) ausgeglichen, deren Beitrag zu den Aufwendungen der Gruppe infolge der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc.[114] zum 31. März 2019 sich auf eine dreimonatige Geschäftstätigkeit beschränkte.

Anhang 26 Arbeitnehmer

26.1. Aufschlüsselung des Personalaufwands

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Löhne/Gehälter und Nebenleistungen 5.761 6.202
Sozialabgaben 828 900
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 714 634
Anteilsbasierte Vergütung 159 326
Sonstiger Personalaufwand und Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer(a) 681 408
Summe Personalaufwand 8.144 8.471

(a) Einschließlich Abfindungen und Aufwendungen für Vorruhestand (auslösendes Ereignis = Einrichtung des Plans) und Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern in Frankreich.

26.2. Leistungen an Arbeitnehmer

26.2.1. Beitragsorientierte Pläne

Die Kosten der gezahlten Beiträge wurden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und beliefen sich 2019 auf 236 Mio. Euro (2018: 183 Mio. Euro). Die Kosten für 2019 enthielten Aufwendungen in Höhe von 82 Mio. Euro für beitragsorientierte Pläne, die bei AXA XL in Kraft sind (2018: 17 Mio. EUR für die drei Monate seit dem Erwerb).

26.2.2. Leistungsorientierte Pläne

AXA betreibt mehrere Pläne mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor allem in Großbritannien, Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Belgien.

Bei den leistungsorientierten Plänen von AXA handelt es sich überwiegend um Pensionspläne auf der Grundlage des letzten Gehalts oder Pensionspläne, die auf einer Barausgleichsformel basieren, die Leistungen in Form einer bei Renteneintritt zahlbaren Pauschalzahlung in garantierter Höhe oder einer lebenslangen Rente gewähren. Die Höhe der Leistung hängt in der Regel von der Dauer der Dienstzeit des Teilnehmers und seinem Gehalt in den letzten Jahren vor dem Renteneintritt ab.

In der Schweiz handelt es sich bei dem beitragsorientierten Plan um einen Pensionsplan auf Beitragsbasis nach schweizerischem Recht, der aufgrund von Garantien und der Abdeckung von Risiken im Zusammenhang mit Mortalität und Erwerbsunfähigkeit als leistungsorientierter Plan nach IAS 19 eingestuft wird.

In Großbritannien und Deutschland werden Rentenzahlungen in der Regel im Einklang mit einem Preisindex für den Einzelhandel oder der Inflationsrate aktualisiert, im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen Rentenzahlungen nicht zwangsläufig an die Inflationsentwicklung angepasst werden.

Die meisten leistungsorientierten Pläne werden durch langfristige Finanzierungen für Leistungen an Arbeitnehmer finanziert oder von Versicherungspolicen oder Publikumsfonds abgedeckt.

In Großbritannien und in Schweiz erfolgen die Leistungszahlungen aus Fonds, die von Treuhändern verwaltet werden, und aus von Treuhändern gehaltenen Planvermögen, die lokalen Vorschriften und Gepflogenheiten unterliegen. Das Board of Trustees, das in der Regel aus Vertretern des Unternehmens und Planteilnehmern gemäß den Regeln des jeweiligen Plans besteht, ist für die Durchführung der Pläne einschließlich Anlageentscheidungen und Beitragspläne verantwortlich, um die bestehenden Mindestdotierungsverpflichtungen oder Finanzierungsziele gemeinsam mit AXA auf lokaler Ebene einzuhalten.

In Frankreich und Belgien werden die Leistungszahlungen von Versicherungsgesellschaften oder Publikumsfonds verwaltet.

In Großbritannien wurde der wichtigste leistungsorientierte Plan am 31. August 2013 für neue Teilnehmer geschlossen und Teilnehmer, die dem leistungsorientierten Plan angehörten, hatten die Wahlmöglichkeit, am beitragsorientierten Plan teilzunehmen.

Nach der Übernahme der XL Group, aus der AXA XL hervorging, und der Vollkonsolidierung von Roland Rechtsschutz im Jahr 2018 übernahm AXA in Großbritannien, den Vereinigten Staaten und Deutschland Verbindlichkeiten und Planvermögen im Zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen, die von diesen Gesellschaften gesponsert werden. Die wichtigsten Pensionspläne sind für Neueinsteiger nicht zugänglich, teilweise gedeckt und werden durch lokale Vorschriften und Treuhänder geregelt. AXA XL unterhält auch abgegrenzte Barzuteilungen, die gemäß IAS 19 als sonstige langfristige Leistungen qualifiziert sind.

Infolge des Verlusts der Beherrschung von AXA über Equitable Holdings, Inc. („EQH“) wurden sämtliche Pensionspläne und sonstigen von EQH gesponserten leistungsorientierten Pläne, einschließlich AB, zum 31. März 2019 dekonsolidiert.

26.2.3. Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen

Die Annahmen zur Bewertung von leistungsorientierten Plänen stimmen mit den wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen in den Ländern überein, in denen sie in Kraft sind. Die gewichteten durchschnittlichen finanziellen Annahmen, die von AXA für Pensionspläne in den wichtigsten Regionen und Ländern herangezogen wurden, sind folgende:

- Annahmen Dezember 2019

Europa Schweiz Großbritannien Vereinigte Staaten Japan Sonstige
Leistungsorientierte Pensionszusagen - Annahmen zum 31. Dezember 2019
Abzinsungssatz 0,9 % 0,1 % 1,9 % 3,2 % 0,6 % 6,3 %
Gehaltsanstieg in künftigen Jahren 2,4 % 1,7 % - - 2,3 % 3,8 %
Inflationsrate 1,8 % 1,0 % 2,0 % 2,5 % 0,0 % 3,7 %

- Annahmen Dezember 2018

Europa Schweiz Großbritannien Vereinigte Staaten Japan Sonstige
Leistungsorientierte Pensionszusagen - Annahmen zum 31. Dezember 2018
Abzinsungssatz 1,7 % 0,8 % 2,8 % 4,1 % 0,5 % 8,0 %
Gehaltsanstieg in künftigen Jahren 2,5 % 1,7 % - 6,3 % 2,3 % 3,5 %
Inflationsrate 1,8 % 1,1 % 2,2 % 2,5 % 0,0 % 3,7 %

Für jeden Plan wird der Abzinsungssatz zu jedem Bilanzstichtag anhand von Marktrenditen für die jeweilige Währung bei qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating bestimmt. Er hängt von der Laufzeit des Plans und dem Fälligkeitsprofil der leistungsorientierten Verpflichtung ab.

Von AXA verwendete signifikante demografische Annahmen bei der Bemessung der Verpflichtungen der Gruppe im Rahmen ihrer leistungsorientierten Pläne sind Mortalitätstabellen. Diese Annahmen basieren häufig auf den Empfehlungen von Versicherungsmathematikern in Übereinstimmung mit veröffentlichten Statistiken und Erfahrungswerten in jedem Land. Umgerechnet in die durchschnittliche restliche Lebenserwartung bei Renteneintritt (im Durchschnitt zwischen 60 und 65 Jahren) würden sich folgende Mortalitätsannahmen ergeben:

- 22,80 Jahre für Männer und 25,39 für Frauen, die zum 31. Dezember 2019 in Rente gehen

- 23,63 Jahre für Männer und 26,20 für Frauen, die zum 31. Dezember 2029 (d. h. 10 Jahre nach dem Berichtsdatum) in Rente gehen

26.2.4. Angaben zur Bilanz

Die nachstehende Tabelle zeigt die Änderung der Leistungsverpflichtung und die Änderung des Planvermögens in Verbindung mit Pensionsplänen und sonstigen Leistungsplänen, die von AXA gesponsert werden, gemeinsam mit einer Analyse des Sondervermögens und der Bilanz.

Pensionsleistungen Sonstige Leistungen Summe
(in Millionen Euro) 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Änderung der Leistungsverpflichtung
Leistungsorientierte Verpflichtung zu Beginn des Geschäftsjahres 19.754 20.497 622 566 20.376 21.062
Laufender Dienstzeitaufwand 241 230 145 41 386 271
Zinsaufwand 273 306 5 16 278 322
Arbeitnehmerbeiträge 68 65 - - 68 65
Planänderungen und -kürzungen(a) (9) (0) (1) (11) (10) (11)
Erfahrungsbedingte (Gewinne) und Verluste (18) 92 0 (0) (17) 92
Versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste aus Änderungen der demografischen Annahmen(b) (106) (158) (0) (3) (107) (161)
Versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste aus Änderungen der finanziellen Annahmen(c) 2.073 (579) 21 (31) 2.094 (610)
Aus Planvermögen und Sondervermögen ausgezahlte Leistungen (511) (636) (1) (1) (512) (637)
Direkt vom Unternehmen gezahlte Leistungen (283) (300) (116) (44) (399) (344)
Abgeltungen (1) (216) - - (1) (216)
Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugängen, Abgängen und Umklassifizierungen)(d) (2.605) 161 (447) 67 (3.052) 228
Sonstige 6 4 (1) - 5 4
Fremdwährungsauswirkung 589 288 6 22 596 311
Leistungsorientierte Verpflichtung am Ende des Geschäftsjahres (A) 19.469 19.754 234 622 19.703 20.376
Änderung des Planvermögens
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zu Beginn des Jahres 12.139 12.420 5 5 12.145 12.425
Zinserträge aus Planvermögen 193 217 0 0 193 217
Tatsächliche Erträge aus Planvermögen, ohne Zinserträge 967 (279) 0 (0) 967 (279)
Arbeitgeberbeiträge(e) 149 236 - - 149 236
Arbeitnehmerbeiträge 60 55 - - 60 55
Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugängen, Abgängen und Umklassifizierungen)(d) (2.144) 72 - - (2.144) 72
Aus Planvermögen ausgezahlte Leistungen (406) (515) - - (406) (515)
Für Abgeltungen gezahlte Beträge (1) (226) - - (1) (226)
Sonstige - (11) - - - (11)
Fremdwährungsauswirkung 506 171 - - 506 171
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Ende des Geschäftsjahres 11.465 12.139 6 5 11.470 12.145
Änderung des Sondervermögens
Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens zu Beginn des Jahres 1.233 1.281 - - 1.233 1.281
Zinserträge aus Sondervermögen 13 12 - - 13 12
Tatsächliche Erträge aus Sondervermögen, ohne Zinserträge 54 (36) - - 54 (36)
Arbeitgeberbeiträge 73 73 1 1 74 74
Arbeitnehmerbeiträge 7 11 - - 7 11
Umgliederungen (netto) in/(aus) (einschließlich Zugänge, Abgänge und Umklassifizierungen) 1 14 - - 1 14
Aus Sondervermögen ausgezahlte Leistungen (105) (121) (1) (1) (106) (122)
Sonstige - - - - - -
Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 1.276 1.233 - - 1.276 1.233
Änderung der kumulierten Auswirkung der Wertobergrenze für Vermögenswerte
Kumulierte Auswirkung der Wertobergrenze zu Beginn des Geschäftsjahres 19 17 - - 19 17
Zinsaufwand aus der Wertobergrenze für Vermögenswerte 1 0 - - 1 0
Änderungen der Wertobergrenze für Vermögenswerte, ohne Zinsaufwand 12 1 - - 12 1
Fremdwährungsauswirkung 2 (0) - - 2 (0)
Kumulierte Auswirkung der Wertobergrenze am Ende des Geschäftsjahres 33 19 - - 33 19
Finanzierungsstatus
Finanzierungsstatus (B) - (A) (8.005) (7.614) (228) (617) (8.233) (8.231)
Kumulierte Auswirkung der Wertobergrenze für Vermögenswerte (33) (19) - - (33) (19)
In der Bilanz angesetzte Verbindlichkeiten und Vermögenswerte (ohne Sondervermögen)
Nettoposition (ohne Sondervermögen) (8.037) (7.633) (228) (617) (8.266) (8.250)
Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 1.276 1.233 - - 1.276 1.233
Nettoposition der Bilanz (mit Sondervermögen) (6.761) (6.400) (228) (617) (6.990) (7.017)

(a) 2019 berücksichtigte dieser Betrag Auswirkungen einer Planänderung in der Schweiz und in Deutschland sowie einen Restrukturierungsplan in Frankreich. 2018 spiegelte dieser Betrag hauptsächlich eine Planänderung in Belgien wider.

(b) 2019 ergaben sich versicherungsmathematische Gewinne im Zusammenhang mit Änderungen der demografischen Annahmen hauptsächlich aus der Aktualisierung des Continuous Mortality Investigation Projection Model in Großbritannien.

(c) 2019 ergaben sich versicherungsmathematische Verluste im Zusammenhang mit Änderungen der finanziellen Annahmen hauptsächlich aus der allgemeinen Senkung der Annahmen über den Abzinsungssatz, die der Bewertung von Verbindlichkeiten zugrunde gelegt werden.

(d) 2019 spiegelte dieser Betrag hauptsächlich die Dekonsolidierung der leistungsorientierten Verpflichtung und Planvermögen im Zusammenhang mit von Equitable Holdings, Inc. gesponserten leistungsorientierten Plänen zum 31. März 2019 wider. 2018 enthielt dieser Betrag die zusätzliche leistungsorientierte Verpflichtung und die Planvermögen im Zusammenhang mit der Übernahme von AXA XL und der Konsolidierung von Roland Rechtsschutz.

(e) Die Beträge beziehen sich hauptsächlich auf Beiträge zum Planvermögen in der Schweiz, in Großbritannien und in Irland.

Die unter „Sonstige Leistungen“ ausgewiesenen Leistungen umfassen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die keine Pensionsleistungen sind, in erster Linie Leistungen für Gesundheitsvorsorge, Leistungen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses und abgegrenzte Barzuwendungen.

Ein Überschuss (einschließlich der Auswirkung von Mindestdotierungsverpflichtungen) wird erfasst, insoweit er erzielbar ist, sei es durch künftige Beitragsreduzierungen oder eine Refinanzierung, auf die AXA einen unbedingten Anspruch hat, einschließlich der Fähigkeit zur Nutzung des Überschusses zur Generierung künftiger Leistungen.

26.2.5. Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste jährliche Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer (siehe Anhang 26.1) für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2018 bzw. 2019 stellt sich wie folgt dar:

Pensionsleistungen Sonstige Leistungen Summe
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen
Laufender Dienstzeitaufwand 241 230 145 41 386 271
Planänderungen und -kürzungen (9) (0) (1) (11) (10) (11)
Abgeltung von Gewinnen oder Verlusten 0 10 - - 0 10
Sonstige 8 15 (1) - 8 15
Summe Dienstzeitaufwand 240 255 144 30 383 285
Zinsaufwand für leistungsorientierte Verpflichtung 273 306 5 16 278 322
Zinserträge aus Planvermögen (193) (217) (0) (0) (193) (217)
Zinserträge aus Sondervermögen (13) (12) - - (13) (12)
Zinsaufwand aus der Wertobergrenze für Vermögenswerte 1 0 - - 1 0
Netto-Zinsergebnis 67 78 5 16 72 94
Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen (Dienstzeitaufwand + Netto-Zinsergebnis) 307 332 149 46 455 378

Die Berechnung der regelmäßigen Pensionskosten basiert auf einem „Spot-Rate-Ansatz“ oder einem „Full-Yield-Ansatz“, der die Nutzung separater Abzinsungssätze der Renditekurve beinhaltet, um den zugehörigen Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand und Zinsertrag auf die mit jedem abgezinsten Cashflow oder abgetrennten Unterabteilungen der Planverpflichtungen zu bestimmen.

26.2.6. Änderung der in der Bilanz erfassten Verpflichtung (nach Planvermögen, aber ohne Sondervermögen und Vermögenswerte im Rahmen der Versicherungstätigkeit auf eigene Rechnung zur Deckung von Leistungen an Arbeitnehmer)

In Übereinstimmung mit IAS 19 spiegeln in der Bilanz angesetzte finanzielle Verbindlichkeiten den Finanzierungsstatus (Verbindlichkeiten ohne Planvermögen und kumulierte Auswirkungen der Obergrenze) wider, mit Ausnahme von Sondervermögen und Vermögenswerten im Rahmen der Versicherungstätigkeit auf eigene Rechnung zur Abdeckung von Verbindlichkeiten für Leistungen an Arbeitnehmer.

Erläuterung der Beziehung zwischen Sondervermögen (oder Erstattungsanspruch) und den zugehörigen Verpflichtungen

Das Sondervermögen belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 1.276 Mio. Euro (2018: 1.233 Mio. Euro), hauptsächlich in Frankreich und Belgien. Es stellt den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte zur Deckung der leistungsorientierten Verpflichtung dar, die sowohl von (i) den innerhalb der Gruppe abgeschlossenen Versicherungsverträgen, die den Arbeitnehmern direkte Ansprüche einräumen, als auch (ii) von Versicherungsverträgen mit verbundenen Parteien, die nicht dem Konsolidierungskreis angehören, abgedeckt wird. Unter diesen Umständen werden diese Vermögenswerte nicht als Planvermögen betrachtet, das von der leistungsbedingten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) abgezogen würde, sondern sie stellen Erstattungsansprüche dar, die nach IAS 19 als Sondervermögen bilanziert werden. Versicherungsaktiva oder -passiva (innerhalb der Gruppe) und Pensionsverpflichtungen verbleiben in der Bilanz.

Obwohl nicht übertragbare Versicherungspolicen im Zusammenhang mit leistungsorientierten Verpflichtungen zwischen Einheiten innerhalb der Gruppe tatsächlich von Anlagen auf eigene Rechnung (für allgemeine Gläubigern im Falle einer Insolvenz verfügbar) abgedeckt sind, werden sie in einigen Ländern (vor allem in der Schweiz) bei den Angaben über Pensionsvermögen nicht berücksichtigt.

IAS 19 berücksichtigt einerseits Verbindlichkeiten nach Abzug des Planvermögens und andererseits Sondervermögen und einen Teil des schweizerischen Vermögens getrennt, während aus wirtschaftlicher Sicht das Sondervermögen und ein Teil des schweizerischen Vermögens wie alle anderen Planvermögen (die in Anhang 26.28 dargestellt werden) als Abdeckung der leistungsorientierten Verpflichtung betrachtet und von der leistungsorientierten Verpflichtung abgezogen werden sollten. Die von IAS 19 geforderte Darstellung scheint zu implizieren, dass leistungsorientierte Verpflichtungen nicht von entsprechenden Vermögenswerten abgedeckt werden.

In Übereinstimmung mit den Anforderungen nach IAS 19 erfasst die nachstehend gezeigte Fortschreibung der finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 nur die Entwicklung der in der Konzernbilanz nach Abzug des Planvermögens erfassten Verbindlichkeiten, nicht jedoch das Sondervermögen und das schweizerische Vermögen, das in den Verbindlichkeiten aus der Versicherungstätigkeit auf eigene Rechnung (siehe Anhang 26.2.8) enthalten ist. Die nachstehende Tabelle zeigt die detaillierte Fortschreibung der finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz, zu der das Sondervermögen in jedem Jahr hinzuaddiert wird.

Pensionsleistungen Sonstige Leistungen Summe
(in Millionen Euro) 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Änderung der in der Bilanz angesetzten Verbindlichkeit
In der Bilanz angesetzte Verbindlichkeit zu Beginn des Geschäftsjahres (7.633) (8.094) (617) (560) (8.250) (8.654)
Aufwand für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen (307) (332) (149) (46) (455) (378)
Anpassung aufgrund von Sondervermögen (75) 14 - - (75) 14
Arbeitgeberbeiträge 149 236 - - 149 236
Direkt vom Unternehmen gezahlte Leistungen 283 300 116 44 399 344
Aus Sondervermögen ausgezahlte Leistungen 105 121 1 1 106 122
Umgliederungen (netto) (in)/aus (einschließlich Zugängen, Abgängen und Umklassifizierungen) 461 (89) 447 (67) 908 (156)
Im sonstigen Gesamtergebnis (OCI) erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (937) 329 (20) 34 (957) 362
Sonstige - - - - - -
Fremdwährungsauswirkung (85) (117) (6) (22) (91) (139)
In der Bilanz angesetzte finanzielle Verbindlichkeiten am Ende des Geschäftsjahres (8.037) (7.633) (228) (617) (8.266) (8.250)
Beizulegender Zeitwert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 1.276 1.233 - - 1.276 1.233
Nettoposition der Bilanz am Ende des Geschäftsjahres (6.761) (6.400) (228) (617) (6.990) (7.017)

26.2.7. Sensitivitätsanalyse der leistungsorientierten Verpflichtung vor sämtlichen Vermögenswerten

Eine Erläuterung des Risikos, dem Pensionspläne ausgesetzt sind, befindet sich in Anhang 26.2.10. Die nachstehende Sensitivitätsanalyse für maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zeigt, wie die leistungsorientierte Verpflichtung (die sich zum 31. Dezember 2019 auf 19.703 Mio. Euro und zum 31. Dezember 2018 auf 20.376 Mio. Euro belief) von den Änderungen der jeweiligen versicherungsmathematischen Annahmen, die nach vernünftigem Ermessen in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 möglich gewesen wären, beeinflusst worden wäre:

2019 2018
Effekt von 0,50 % Anstieg Effekt von 0,50 % Rückgang Effekt von 0,50 % Anstieg Effekt von 0,50 % Rückgang
Abzinsungssatz -6,9 % 7,9 % -6,2 % 7,0 %
Gehaltsdynamik 0,9 % -0,8 % 0,8 % -0,6 %
Inflationsrate 3,6 % -3,3 % 3,1 % -2,9 %

Eine Zunahme der Lebenserwartung um ein Jahr (abgeleitet von angepassten Mortalitätsraten) würde zu einem Anstieg der leistungsorientierten Verpflichtung um 3,6 % führen.

Die Sensitivitätsanalyse wird Plan für Plan anhand des Anwartschaftsbarwertverfahrens (der gleichen Methode, die bei der Berechnung der in der Bilanz erfassten Schuld aus einem leistungsorientierten Plan angewandt wird) durchgeführt und basiert auf einer Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant bleiben.

26.2.8. Kurzfristige Zahlungsströme (gezahlte Leistungen und Arbeitgeberbeiträge)

Finanzierungspolitik und Finanzierungsvereinbarungen, die sich auf die künftigen Beiträge auswirken

In Großbritannien unterliegen Pensionsfonds dem Rentengesetz (Pensions Act) von 1995, und das Rentengesetz (Pensions Act) von 2004 hat Vorschriften für die Finanzierung von leistungsorientierten Plänen sowie mehrere andere Maßnahmen eingeführt. Im Mittelpunkt der Finanzierungsregeln steht das gesetzliche Finanzierungsziel (Statutory Funding Objective, SFO), das vorschreibt, dass der Plan über angemessene und geeignete Vermögenswerte verfügen muss, um seine versicherungstechnischen Bestimmungen zu erfüllen, und der Erklärung zu den Finanzierungsgrundsätzen (Statement of Funding Principles, SFP), bei der es sich um ein von den Treuhändern erstelltes Dokument handelt, in dem ihre Vorgehensweise zur Sicherstellung der Einhaltung des SFO ausgeführt wird. Im Rahmen der versicherungsmathematischen Bewertung werden von den Treuhändern des Pensionsplans nach Erörterung mit dem Unternehmen die geeignete Höhe für in den Pensionsplan einzuzahlende künftige Beiträge und eine Aufstellung der Beiträge festgelegt. Dies umfasst einen zehnjährigen Wiederherstellungsplan, um sicherzustellen, dass das SFO eingehalten wird. Die Beiträge zum Wiederherstellungsplan basieren auf der versicherungsmathematischen Bewertung, die alle drei Jahre durchgeführt wird. Der Beitragsplan kann jedoch öfter geändert werden, wenn während des Jahres wesentliche Ereignisse eintreten.

In der Schweiz und in Belgien sollten Unternehmen die Aufwendungen für die voraussichtlich verdienten Ansprüche mindestens jährlich finanzieren, wobei die Beiträge als Prozentsatz der pensionsfähigen Gehälter abhängig von der Altersklasse der Begünstigten festgelegt werden.

In der Schweiz spiegelt die Darstellung der Pensionsverbindlichkeit die Tatsache wider, dass die Vermögenswerte, die einen großen Teil der Neurentner abdecken, die Voraussetzungen für Pensionsvermögens nach IAS 19 nicht erfüllen (in den Angaben zu den Pensionsvermögen, wie in Anhang 26.2.6 erläutert, nicht berücksichtigt), da sie von der Versicherungsgesellschaft intern verwaltet und nicht von einem Dritten behandelt werden. Rechtlich besteht der alleinige Zweck dieser Vermögen in der Abdeckung der Verbindlichkeiten des Pensionsfonds. Dies bedeutet, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der Pensionsfonds von AXA Switzerland nicht unterfinanziert ist und daher keine Zusatzbeiträge von AXA erforderlich sind.

In Frankreich werden jedes Jahr regelmäßige freiwillige Arbeitgeberbeiträge in das Sondervermögen eingezahlt, um die Deckungsrate innerhalb einer angestrebten Spanne der gesamten leistungsorientierten Verpflichtung nach Berücksichtigung des vorab festgelegten jährlichen Dienstzeitaufwands zu halten.

In Deutschland besteht keine Verpflichtung zur Finanzierung der leistungsorientierten Verpflichtung an Arbeitnehmer.

Fazit: Unter Berücksichtigung des Falles Schweiz (und anderer Unternehmen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden) und des Sondervermögens stellt sich die wirtschaftliche Lage der Finanzierung der leistungsorientierten Pläne wie folgt dar:

Pensionsleistungen Sonstige Leistungen Summe
(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Finanzielle Verbindlichkeit in der Bilanz(a) (8.037) (7.633) (228) (617) (8.266) (8.250)
Vermögenswerte, die kein Planvermögen darstellen(b) 2.723 2.701 - - 2.723 2.701
Wirtschaftliche Position (netto) (5.314) (4.932) (228) (617) (5.542) (5.549)

(a) Die Beträge stellen die Verpflichtung aus leistungsorientierten Plänen abzüglich Planvermögen dar, bereinigt um mit der Auswirkung der Wertobergrenze nicht erzielbare Vermögenswerte.

(b) Diese Beträge umfassen Sondervermögen oder Erstattungsansprüche und sonstige von der Gruppe verwaltete Vermögenswerte, die bei den Angaben zur Altersversorgung in Anhang 26.2.6 nicht berücksichtigt werden.

Geschätzte Arbeitgeberbeiträge zum Plan für das folgende Geschäftsjahr

Der geschätzte Betrag der Arbeitsgeberbeiträge für Pensionsleistungen im Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf 228 Mio. Euro (205 Mio. Euro für 2019 nach Schätzung im Geschäftsjahr 2018).

- Geschätzte künftige Leistungen, die aus dem Planvermögen oder vom Arbeitgeber zu zahlen sind

(in Millionen Euro) Pensionsleistungen Sonstige Leistungen
2020 859 122
2021 828 86
2022 800 45
2023 837 4
2024 882 4
Nach fünf Jahren 4.415 18
Ab dem Jahr N+11 bis die letzten Leistungszahlungen erfolgt sind 18.919 62

Diese geschätzten künftigen Beiträge und erwarteten Leistungszahlungen sind unsicher, da sie in erheblichem Maße von der künftigen Wirtschaftsentwicklung abhängig sind.

26.2.9. Asset-Mix der Planvermögen

Da Pensionsverpflichtungen langfristiger Natur sind, wird im Planvermögen eine Mischung aus Eigenkapitalinstrumenten, Schuldinstrumenten, Anlagefonds und Immobilienanlagen verwendet.

Die nachstehenden Tabellen zeigen die beizulegenden Zeitwerte des Planvermögens und ihre Höhe innerhalb der Fair-Value-Hierarchie der leistungsorientierten Pläne der AXA Gruppe zum 31. Dezember 2019 bzw. 2018 (Grundsätze der Fair-Value-Hierarchie der Gruppe siehe Anhang 1.5.):

31.Dezember 2019 Summe Gruppe Großbritannien
An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe
Eigenkapitalinstrumente 8,8 % 0,1 % 8,9 % 0,1 % 0,2 % 0,3 %
Schuldinstrumente 43,2 % 0,0 % 43,2 % 59,2 % 0,0 % 59,2 %
Sonstige(a) 11,4 % 36,5 % 47,9 % 5,0 % 35,5 % 40,5 %
Summe 63,4 % 36,7 % 100,0 % 64,3 % 35,7 % 100,0 %
Summe (in Millionen Euro) 7.266 4.204 11.470 4.106 2.282 6.388
31.Dezember 2019 Schweiz Sonstige
An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe
Eigenkapitalinstrumente 22,2 % 0,0 % 22,2 % 10,6 % 0,0 % 10,6 %
Schuldinstrumente 15,2 % 0,0 % 15,2 % 53,4 % 0,0 % 53,4 %
Sonstige(a) 20,5 % 42,2 % 62,7 % 15,0 % 21,0 % 36,0 %
Summe 57,9 % 42,2 % 100,0 % 79,0 % 21,0 % 100,0 %
Summe (in Millionen Euro) 2.341 1.706 4.047 817 218 1.035

(a) Die Kategorie des sonstigen Planvermögens umfasst hauptsächlich Anlagefonds

31.Dezember 2018 Summe Gruppe Großbritannien
An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe
Eigenkapitalinstrumente 11,0 % 0,1 % 11,1 % 0,1 % 0,3 % 0,4 %
Schuldinstrumente 48,3 % 0,0 % 48,3 % 58,0 % 0,0 % 58,0 %
Sonstige(a) 12,8 % 27,9 % 40,6 % 2,3 % 39,4 % 41,7 %
Summe 72,0 % 28,0 % 100,0 % 60,3 % 39,7 % 100,0 %
Summe (in Millionen Euro) 8.741 3.404 12.145 3.405 2.242 5.647
31.Dezember 2018 Schweiz Sonstige
An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe An einem aktiven Markt notiert Nicht an einem aktiven Markt notiert Summe
Eigenkapitalinstrumente 18,5 % 0,0 % 18,5 % 22,8 % 0,0 % 22,8 %
Schuldinstrumente 21,8 % 0,0 % 21,8 % 61,2 % 0,1 % 61,3 %
Sonstige(a) 32,8 % 26,9 % 59,7 % 8,8 % 7,1 % 15,9 %
Summe 73,1 % 26,9 % 100,0 % 92,8 % 7,2 % 100,0 %
Summe (in Millionen Euro) 2.581 950 3.531 2.754 213 2.967

(a) Die Kategorie des sonstigen Planvermögens umfasst hauptsächlich Anlagefonds.

26.2.10. Steuerung spezifischer Risiken der Gruppe, die aus leistungsorientierten Plänen hervorgehen

Lokale Geschäftseinheiten und Treuhänder sind in erster Linie für die Steuerung der Risiken, denen leistungsorientierte Pläne ausgesetzt sind, in Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzgebung und dem auf lokaler Ebene festgelegten Risikokonzept verantwortlich.

Leistungsorientierte Pläne setzen AXA in erster Linie dem Marktanlagerisiko, dem Zinsänderungsrisiko, dem Inflationsrisiko und dem Langlebigkeitsrisiko aus:

- Ein Rückgang des Marktwerts der Vermögenswerte (Aktien, Immobilien, Alternativen etc.) erhöht sofort die Verbindlichkeiten in der Bilanz und die kurzfristigen Cashflows für Länder, in denen Mindestdotierungsverpflichtungen bestehen.

- Ein Rückgang der Renditen von Unternehmensanleihen führt zu einem Anstieg der Planverbindlichkeiten, selbst wenn dieser Effekt teilweise von einem Anstieg des Wertes der Anleihen der Pläne ausgeglichen wird.

- Ein Anstieg der Inflationsrate oder ein Anstieg der Lebenserwartung führt zu höheren Planverbindlichkeiten, d. h. ein Anstieg der zukünftigen Arbeitgeberbeiträge für Länder, in denen Mindestdotierungsverpflichtungen bestehen.

Von den Geschäftseinheiten/Treuhändern zur Risikosteuerung verwendete Kapitalanlagepolitik und -strategien

In den meisten Ländern legen Treuhänder oder Anlagekomitees die allgemeine Kapitalanlagepolitik und die Richtlinien bezüglich der Allokation des Planvermögens in Übereinstimmung mit dem langfristigen Horizont der Leistungspläne fest. Die Anlagestrategie wird nach versicherungsmathematischen Bewertungen der finanzierten Leistungspläne regelmäßig überprüft.

Die Anlagepositionen werden im Rahmen eines Asset Liability Managements (ALM) gesteuert, das eine optimale strategische Allokation in Bezug auf die Schuldenstruktur festlegt. Das Asset Management umfasst insbesondere ein Liquiditätsmanagement, eine Diversifikation aller Arten von Anlagen, sodass ein Fehlschlag einer bestimmten Kapitalanlage kein wesentliches Risiko für die Pläne und die Umsetzung der Sicherungsprogramme darstellt.

2015 schloss der britische Vorsorgeplan ein Swapgeschäft in Bezug auf Langlebigkeit ab, um das mit der Rentnerpopulation des Plans verbundene Langlebigkeitsrisiko wirtschaftlich abzusichern. 2019 schloss der Plan ein weiteres Swapgeschäft in Bezug auf Langlebigkeit ab, das teilnehmende Rentner abdeckt, die vor dem 1. April 2019 in Rente gegangen sind. Darüber hinaus wurden Obergrenzen (Caps) eingerichtet, um den Plan vor extremer Inflation in Großbritannien zu schützen.

26.2.11. Überleitungsrechnung Bilanz

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Nettoposition (ohne Sondervermögen) (a) (8.266) (8.250)
Zur Veräußerung gehaltene (Vermögenswerte)/Verbindlichkeiten(b) 169 -
Sonstige Verbindlichkeiten (233) (426)
Summe (c) (8.329) (8.676)

(a) Nettoposition (ohne Sondervermögen) für Pensionsleistungen und sonstige Leistungen, wie in Anhang 26.2.6. berichtet.

(b) In der vorstehenden Nettoposition enthalten (im Zusammenhang mit der AXA Bank Belgium), in der Bilanz als gesonderte Aktiv- und Passivposten eingestuft.

(c) Entspricht einer Verbindlichkeit in Höhe von 8.409 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019 (2018: 8.716 Mio. Euro) in der Bilanz unter der Überschrift „Rückstellung für Risiken und Verbindlichkeiten“ und einem in der Bilanz unter der Überschrift „Sonstige Forderungen“ enthaltenen Vermögenswert in Höhe von 79 Mio. Euro.

26.3. Sonstige anteilsbasierte Vergütungen

Alle Beträge verstehen sich vor Steuern.

(in Millionen Euro) 2019 2018
Kosten nach Plan
Aktienoptionen AXA SA 3,2 3,4
- Zuteilungen 2014 0,1 0,3
- Zuteilungen 2015 0,4 0,6
- Zuteilungen 2016 0,8 1,0
- Zuteilungen 2017 1,2 1,1
- Zuteilungen 2018 0,8 0,4
- Zuteilungen 2019 - -
AXA-Aktienoptionen für EQH 0,6 0,3
- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2015 0,1 0,1
- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2016 0,2 0,1
- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2017 0,3 0,1
- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2018 - -
- Zuteilungen von Optionen auf AXA SA-Aktien 2019 - -
SharePlan der AXA Gruppe 3,5 3,0
- Klassischer Plan 0,5 0,3
- Gehebelter Plan 2,9 2,7
AXA Performance-Aktien (in Frankreich) 58,2 45,8
- Zuteilungen 2015 - 5,3
- Zuteilungen 2016 8,1 15,0
- Zuteilungen 2017 19,9 16,4
- Zuteilungen 2018 19,2 9,0
- Zuteilungen 2019 11,0 -
AXA International Performance Shares und Performance Units 71,9 59,2
- Zuteilungen 2015 11,6 15,4
- Zuteilungen 2016 15,7 16,5
- Zuteilungen 2017 17,4 17,8
- Zuteilungen 2018 14,8 7,3
- Zuteilungen 2019 12,4 -
AXA Retirement Performance Shares 15,1 14,0
Anteilsbasierte Vergütungsinstrumente von EQH 1,3 (0,1)
- AXA Financial TSARs/SARs 0,9 0,1
- AXA Financial Restricted Shares und PARS 0,4 (0,2)
AXA Investment Managers Performance Shares 14,6 25,4
Anteilsbasierte Vergütungsinstrumente von AB 16,6 158,8
Summe anteilsbasierte Vergütung für Arbeitnehmer 185,1 309,7

Die Kosten enthalten die Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungsinstrumenten, die von der Gruppe sowie von AXA-Tochterunternehmen ausgegeben wurden.

Die oben aufgelisteten anteilsbasierten Vergütungsinstrumente bestehen überwiegend aus in Aktien abgegoltenen Instrumenten, enthalten jedoch auch in bar abgegoltene Instrumente. Die Stückkosten der in Aktien abgegoltenen Instrumente innerhalb eines bestimmten Plans sind unveränderlich, wohingegen die Stückkosten der in bar abgegoltenen Instrumente zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert werden.

Der Gesamtaufwand wird über den Erdienungszeitraum abgeschrieben und zu jedem künftigen Bilanzstichtag um die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem voraussichtlichen Ablauf angepasst, um den tatsächlichen Leistungsbedingungen und den tatsächlichen nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen Rechnung zu tragen.

Nähere Angaben zu den wichtigsten Plänen und den damit verbundenen Kosten befinden sich in Anhang 26.3.1 und in Anhang 26.3.2.

26.3.1. Von der Gruppe ausgegebene anteilsbasierte Vergütungsinstrumente

Aktienoptionen AXA SA

Seit 2019 wurden keine Aktienoptionen von AXA SA gewährt. Zuvor wurden Vorständen und anderen Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen des Unternehmens im Rahmen von Aktienoptionsplänen für Arbeitnehmer Optionen für AXA-Stammaktien gewährt. Diese Optionen waren entweder Zeichnungsoptionen für neu ausgegebene AXA-Stammaktien oder Kaufoptionen für eigene Aktien von AXA. Obwohl sich die genauen Bedingungen der einzelnen Optionen unterscheiden können, wurden Optionen (i) zu einem Kurs gewährt, der den durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktie an der Pariser Börse während der 20 Handelstage, die dem Tag der Gewährung vorangehen, nicht unterschreiten darf, (ii) galten für eine maximale Laufzeit von zehn Jahren und (iii) wurden in Ratenzahlungen von 33,33 % pro Jahr am dritten, vierten und fünften Jahrestag des Tags der Gewährung ausübbar.

Seit 2013 unterliegt die Ausübbarkeit der letzten Teilzahlung der Erfüllung der marktbezogenen Leistungsbedingungen bezüglich der Wertentwicklung der AXA-Aktie im Vergleich zum STOXX Insurance Index („SXIP“).

Alle Optionen, die den Mitgliedern des den Mitgliedern des Management Committee gewährt wurden, unterliegen der Erfüllung dieser marktbezogenen Leistungsbedingung.

Die nachstehende Tabelle zeigt den Status der Aktienoptionen von AXA SA:

Optionen (in Millionen) Gewichteter Ausübungspreis (in Euro)
2019 2018 2019 2018
AXA-Optionen
Ausstehend am 1. Januar 20,0 23,1 19,38 18,79
Gewährt - 2,7 - 21,60
Ausgeübt (4,2) (2,6) 15,75 14,51
Annulliert und verfallen (0,6) (3,3) 17,04 20,11
Ausstehend am 31. Dezember 15,2 20,0 20,48 19,38

Die Anzahl der ausstehenden Optionen und die Anzahl der ausübbaren Optionen unter den ausstehenden Optionen werden nachstehend nach dem Datum der Endfälligkeit angegeben. Die Ausübbarkeit der Arbeitnehmern von Equitable Holdings, Inc. in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zugeteilten Optionen wurde nach Verlust der Beherrschung von AXA über EQH beschleunigt.

Ausstehende Optionen Ausübbare Optionen (unter Berücksichtigung der marktbasierten Performance-Bedingung)
Verfallsjahr der Option (in Millionen) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
2019 - 0,8 - 0,8
2020 0,5 1,7 0,5 1,7
2021 1,2 2,0 1,2 2,0
2022 0,5 0,8 0,5 0,8
2023 0,7 1,1 0,7 1,1
2024 1,7 2,2 1,7 1,3
2025 2,5 2,8 1,7 0,5
2026 2,6 2,9 1,0 -
2027 2,7 3,0 0,3 -
2028 2,7 2,7 - -
2029 - - - -
Summe AXA 15,2 20,0 7,6 8,3
AXA-Optionen Ausstehende Optionen Ausübbare Optionen (unter Berücksichtigung der marktbasierten Performance-Bedingung)
Anzahl (in Millionen) Ausübungspreis (in Euro) Anzahl (in Millionen) Ausübungspreis (in Euro)
Preisspanne
6,48 Euro - 12,96 Euro 0,5 12,22 0,5 12,22
12,97 Euro - 19,44 Euro 4,1 16,30 4,1 16,30
19,45 Euro - 25,92 Euro 10,6 22,49 3,0 22,56
6,48 Euro - 25,92 Euro 15,2 20,48 7,6 18,52

Der beizulegende Zeitwert der AXA SA-Aktienoptionen wurde anhand des Black & Scholes-Optionspreismodells ermittelt. Die Auswirkungen einer erwarteten frühzeitigen Ausübung wurden durch die Nutzung einer Annahme bezüglich der Lebenserwartung basierend auf historischen Daten berücksichtigt. Die Volatilität des Aktienkurses von AXA SA wurde auf der Basis ihrer implizierten Volatilität geschätzt, die anhand einer Analyse der historischen Volatilität überprüft wurde, um ihre Durchgängigkeit sicherzustellen. Die erwartete Dividendenrendite von AXA SA basierte auf dem Marktkonsens. Der risikolose Zinssatz basierte auf der Kurve der Euro Swap Rate für den jeweiligen Zeitraum.

2019 erfolgten keine Zuteilungen. Die Annahmen bezüglich der Preisgestaltung der Optionen und der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung für Pläne, die vor 2019 ausgegeben wurden, lauten wie folgt:

2018 2017 2016 2015
Annahmen
Dividendenrendite 5,79 % 6,50 % 6,60 % 6,39 %
Volatilität 20,72 % 25,05 % 26,60 % 23,68 %
Risikoloser Zins 0,72 % 0,55 % 0,36 % 0,99 %
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 8,6 8,5 8,5 8,8
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert pro Option am Tag der Gewährung (in Euro) 1,21 1,81 1,80 1,42

Die Gesamtkosten wurden über den Erdienungszeitraum abgeschrieben und eine geschätzte Ablaufrate vor Ausübbarkeit von null wurde auf den verbleibenden Erdienungszeitraum angewandt. Auf dieser Basis belief sich der für das Geschäftsjahr 2019 ergebniswirksam erfasste Aufwand auf 3,9 Mio. Euro (2018: 3,7 Mio. Euro).

SharePlan der AXA Gruppe

AXA bietet ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, durch ein spezielles Aktienangebot für Arbeitnehmer Anteilseigner zu werden. In Ländern, in denen die rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, stehen zwei Anlageoptionen zur Verfügung: der klassische Plan und der gehebelte Plan.

Der klassische Plan ermöglicht den Arbeitnehmern den Kauf von AXA-Anteilen durch eine persönliche Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom Land) mit einem Nachlass von 20 %. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. fünf Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die Mitarbeiter tragen die Auswirkungen der positiven oder negativen Entwicklung des Aktienkurses im Vergleich zum Zeichnungskurs.

Der gehebelte Plan ermöglicht den Arbeitnehmern den Kauf von AXA-Anteilen auf der Basis des 10-Fachen ihrer persönlichen Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom Land) mit einem Nachlass. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. fünf Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die persönlichen Anlagebeträge von Mitarbeitern sind durch eine Bank verbürgt und Mitarbeiter profitierten auch von einem Teil der Wertsteigerung der Aktie, die auf Basis des nicht-diskontierten Referenzkurses berechnet wird. Nach Ablauf der fünfjährigen Haltefrist haben die Arbeitnehmer, abhängig von dem Land, in dem sie ihren Wohnort haben, folgende Möglichkeiten: (i) Erhalt des Barwerts ihrer Kapitalanlage, (ii) Erhalt des Werts ihrer Kapitalanlage in Form von AXA-Aktien oder (iii) Übertragung ihrer Kapitalanlagen im gehebelten Plan in den klassischen Plan.

Die Kosten dieses Plans werden entsprechend der Empfehlung der ANC (Autorité des normes comptables) unter Berücksichtigung der fünfjährigen Sperrfrist bewertet. Die Herangehensweise der ANC bewertet die nicht gebundenen Aktien anhand einer Replizierungsstrategie, wobei der Arbeitnehmer die gebundenen Aktien am Ende der Sperrfrist im Rahmen eines Terminverkaufs veräußert, ausreichende Mittel zum sofortigen Erwerb nicht gebundener Aktien aufnimmt und die Erlöse aus dem Terminverkauf zusammen mit während der Sperrfrist gezahlten Dividenden zur Finanzierung des Darlehens verwendet. Beim gehebelten Plan umfassen die Kosten auch den von AXA stillschweigend gewährten Opportunitätsgewinn, indem sie es ihren Arbeitnehmern ermöglicht, von einer institutionellen Notierung für Derivate statt einer Notierung für Kleinaktionäre zu profitieren.

2019 bot AXA ihren Arbeitnehmern die Zeichnung eines Aktienangebots zu einem Kurs von 18,30 Euro pro Aktie für den klassischen Plan (Nachlass von 20 % auf den Referenzpreis von 22,87 Euro, der dem Durchschnitt während der zwanzig Handelstage, die dem Tag der Entscheidung des Chief Executive Officer über die endgültigen Bedingungen der Transaktion vorangehen, entspricht) und einem Kurs von 21,73 Euro pro Aktie für den gehebelten Plan (Nachlass von 4,99 % auf den Referenzpreis). Insgesamt wurden 17,8 Millionen neue Aktien ausgegeben, wodurch sich das Aktienkapital um 375 Mio. Euro erhöhte. Dieses Angebot stellte Gesamtkosten in Höhe von 3,5 Mio. Euro dar, unter Berücksichtigung der fünfjährigen Sperrfrist.

2019 beliefen sich die Kosten der Sperrfrist auf 19,32 % für den klassischen Plan und 4,98 % für den gehebelten Plan (aufgrund unterschiedlicher Nachlässe). Zusätzlich zu den Kosten der Sperrfrist, wurde der den Arbeitnehmern im Rahmen des gehebelten Plans angebotene Opportunitätsgewinn mit 0,90 % bewertet.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Hauptmerkmale, die gezeichneten Beträge, die Bewertungsannahmen und die Kosten des Plans für 2018 und 2019:

2019 2018
Klassisch Gehebelt Klassisch Gehebelt
Planlaufzeit (in Jahren) 5 5 5 5
[A] Nachlass auf Nennwert 20,00 % 4,99 % 20,00 % 5,85 %
Referenzpreis (in Euro) 22,87 23,19
Zeichnungspreis (in Euro) 18,30 21,73 18,56 21,83
Vom Arbeitnehmer gezeichneter Betrag (in Millionen Euro) 63,5 31,2 39,8 29,0
Summe gezeichneter Betrag (in Millionen Euro) 63,5 311,7 39,8 289,9
Anzahl der gezeichneten Aktien (in Millionen Aktien) 3,5 14,3 2,1 13,3
Zinssatz auf Arbeitnehmerdarlehen 6,74 % 6,83 % 6,73 % 6,87 %
Risikoloser Zinssatz auf 5 Jahre (Eurozone) -0,64 % 0,16 %
Dividendenrendite 8,16 % 6,83 %
Vorfälligkeitszins 2,15 % 1,77 %
Zinsänderungsrisiko für Wertpapierverleihgeschäfte (Repo) -0,15 % -0,20 %
Volatilitätsspanne Kleinanleger/institutionelle Anleger - 1,24 % - 1,26 %
[B] Kosten der Sperrfrist für Arbeitnehmer 19,32 % 4,98 % 19,40 % 5,85 %
[C] Opportunitätsgewinn - 0,90 % - 0,89 %
Gesamtkosten für AXA = [A] - [B] + [C] (als Prozentsatz des Referenzpreises) 0,68 % 0,91 % 0,60 % 0,89 %
Gesamtkosten für AXA (in Millionen Euro) 0,54 2,95 0,30 2,73

Sonstige anteilsbasierte Vergütungen

AXA Performance Shares

Performance Shares (leistungsabhängige Aktien) werden hauptsächlich in Frankreich angestellten Vorständen und anderen Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen des Unternehmens gewährt. Bei diesen Performance Shares handelt es sich um in Aktien abgegoltene Zuteilungspläne, die einem nicht marktbezogenen Leistungskriterium und einem dreijährigem Erdienungszeitraum unterliegen.

2019 basierte die Bewertung auf einem Börsenkurs von 23,12 Euro je Aktie am Tag der Gewährung und einer geschätzten Ablaufrate von 5 % pro Jahr. Der durchschnittliche beizulegende Zeitwert von 2019 gewährten Performance Shares belief sich auf 16,39 Euro (14,06 Euro für 2018 gewährte Zuteilungen).

Die erfassten Gesamtkosten der Performance Shares beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 58,2 Mio. Euro (2018: 45,8 Mio. Euro).

AXA Performance Units und International Performance Shares

AXA hat hauptsächlich an außerhalb Frankreichs angestellte Vorstände und andere Arbeitnehmer in Schlüsselpositionen des Unternehmens Performance Units und International Performance Share ausgegeben.

Die bis 2012 außerhalb der Vereinigten Staaten und bis 2017 anspruchsberechtigten Arbeitnehmern von Equitable Holdings, Inc. gewährten Zuteilungspläne von Performance Units waren in erster Linie in bar abgegoltene Pläne, die einem nicht marktbezogenen Leistungskriterium unterworfen waren.

Seit 2013 hat AXA einheitliche Bedingungen für die Zuteilung von „International Performance Shares“ an anspruchsberechtigte Arbeitnehmer festgelegt. Im Rahmen des International Performance Shares Plan (PSi) haben die Begünstigten der Performance Shares am Erfüllungstag Anspruch auf den Erhalt einer bestimmten Anzahl von AXA-Aktien basierend auf der Erfüllung der von AXA festgelegten Leistungskriterien und dem Erdienungszeitraum. Der Performance-Zeitraum beträgt derzeit drei Jahre. Der Erdienungszeitraum (Dienstzeitbedingung) liegt zwischen drei und vier Jahren. Im Gegensatz zu den Performance Units erfolgt die Abgeltung im Rahmen des International Performance Shares Plan in Aktien statt in Barmitteln (außer, wenn die Abgeltung in Aktien aus rechtlichen oder sonstigen Gründen unmöglich ist).

Die erfassten Gesamtkosten der International Performance Shares und Performance Units beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 71,9 Mio. Euro (2018: 59,2 Mio. Euro).

AXA Retirement Performance Shares

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. April 2019, ist das Board of Directors von AXA ermächtigt, designierten Führungskräften in Frankreich bei Renteneintritt leistungsabhängige Aktien zu gewähren. Im Rahmen dieses Plans haben die Begünstigten von Performance Shares am Erfüllungstag Anspruch auf den Erhalt einer bestimmten Anzahl von AXA-Aktien basierend auf der Erfüllung eines Leistungskriteriums im Zusammenhang mit der durchschnittlichen Solvency-II-Quote der AXA-Gruppe, die während des Performance-Zeitraums von drei Jahren errechnet wurde.

Für Zuteilungen in den Geschäftsjahren 2016 bis 2018 gilt: Nach Ablauf des Performance-Zeitraums von drei Jahren endgültig erworbene Performance Shares unterliegen (i) einer zusätzlichen Einschränkung in Bezug auf eine Haltefrist von zwei Jahren im Anschluss an den Performance-Zeitraum, und (ii) einer Verpflichtung, die Aktien bis zum Renteneintritt zu halten, unter der Voraussetzung, dass die Begünstigten ihre Aktien zu Diversifizierungszwecken (nach dem dreijährigen Performance-Zeitraum und einer zweijährigen Haltefrist) verkaufen können, sofern die Verkaufserlöse bis zum Renteneintritt des Begünstigten in einen langfristigen Rentensparplan angelegt werden.

Seit 2019 gilt die zweijährige Haltfrist für Zuteilungen nicht mehr.

Die erfassten Gesamtkosten der Performance Shares Retirement beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 15,1 Mio. Euro vor Steuern (2018: 14,0 Mio. Euro).

26.3.2. Von AXA-Tochterunternehmen ausgegebene anteilsbasierte Vergütungsinstrumente

Die wichtigsten von AXA-Tochterunternehmen ausgegebenen anteilsbasierten Vergütungsinstrumente werden nachstehend erläutert:

Anteilsbasierte Vergütungspläne von AXA Investment Managers

AXA Investment Managers gewährt bestimmten Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen Performance Shares im Rahmen ihrer übergeordneten LTI-Politik (Long-Term Incentive Plan, langfristiger Anreizplan), die auch einen DIP-Plan (Deferred Incentive Plan, aufgeschobener Anreizplan) umfasst. Der Anreizplan „Investment Managers Performance Shares“ ist ein langfristiger Zuteilungsplan, im Rahmen dessen Teilnehmern Anteile von AXA Investment Managers oder, genauer gesagt, Ansprüche auf den Erwerb von Anteilen nach Ablauf eines festgelegten Erdienungszeitraums, abhängig von geltenden lokalen Vorschriften und vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Leistungskriterien, zugeteilt werden. Die Leistungsbedingung basiert auf der Erreichung des tatsächlichen operativen Ergebnisses von AXA Investment Managers, Konzernanteil, im Vergleich zum geplanten Ergebnis und/oder Leistungsbedingungen in Bezug auf Kapitalanlagen.

Die erfassten Gesamtkosten der AXA Investment Managers Performance Shares beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 14,6 Mio. Euro vor Steuern (2018: 25,4 Mio. Euro).

Anteilsbasierte Vergütungspläne von AB

AB gewährt beschränkte AB-Holding-Einheiten und Optionen für den Erwerb von AB-Holding-Einheiten, die gemäß den IFRS-Standards bewertet und verbucht werden.

Die aufgeschobenen Zuteilungen im Rahmen des „AB Incentive Compensation Award Plan“ erfolgen in Form von beschränkten AB-Holding-Einheiten oder in bar und werden bestimmten Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen gewährt.

AB teilte ferner beschränkte Holding-Einheiten im Zusammenhang mit bestimmten Arbeitnehmern und Auflösungsverträgen zu.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zur Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. einschließlich AB zum 31. März 2019 beliefen sich die Kosten für anteilsbasierte Vergütungspläne von AB auf 16,6 Mio. Euro vor Steuern (2018: 158,8 Mio. Euro).

26.4. Vergütung des Managements und der Führungskräfte

Vergütungskosten/-aufwand:

- Kurzfristige Leistungen: Die an Mitglieder des Management Committee 2019 gezahlte Vergütung belief sich auf 22,6 Mio. Euro (2018: 20,8 Mio. Euro), einschließlich Festgehalt, Bonuszahlungen, Vergütung, Sachleistungen und sonstige kurzfristige Leistungen.

- Anteilsbasierte Vergütung: Der 2019 erfasste Aufwand für anteilsbasierte Vergütung, die den Mitgliedern des Management Committee von AXA SA gewährt wurde, belief sich auf 9,8 Mio. Euro (2018: 7,4 Mio. Euro).

- Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Die der Gruppe für die Bereitstellung von leistungsorientierten Pensionsplänen und sonstigen Pensionsleistungen für Mitglieder des Management Committee entstandenen geschätzten Kosten für das laufende Dienstjahr beliefen sich nach IAS 19 im Geschäftsjahr 2019 auf 3,2 Mio. Euro (2018: 2,7 Mio. Euro).

26.5. Lohn- und Gehaltsempfänger

Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte die Gruppe 99.843 Lohn- und Gehaltsempfänger auf der Basis von Vollzeitäquivalenten (2018: 104.065).

Der Rückgang der Anzahl an Lohn- und Gehaltsempfängern um 4.222 im Geschäftsjahr 2019 ist in erster Linie auf die Vereinigten Staaten (-7.959) infolge der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. zurückzuführen. Dies wurde teilweise durch China (+2.988) aufgrund der vollständigen Konsolidierung von AXA Tianping im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 ausgeglichen.

Anhang 27 Ergebnis je Stammaktie

Die Gruppe errechnet ein unverwässertes Ergebnis je Stammaktie und ein verwässertes Ergebnis je Stammaktie.

- Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Stammaktie geht von keinerlei Verwässerung aus und basiert auf der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Stammaktien.

- Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Stammaktie berücksichtigt die Aktien, die aufgrund von Aktienoptionsplänen möglicherweise ausgegeben werden. Die Auswirkung der Aktienoptionspläne auf die Anzahl der vollständig verwässerten Aktien wird nur berücksichtigt, wenn davon ausgegangen wird, dass Optionen auf der Basis des durchschnittlichen Aktienkurses von AXA während der Berichtsperiode ausübbar sind.

Das Ergebnis je Stammaktie berücksichtigt Zinszahlungen im Zusammenhang mit ergebnisneutral eingestuften nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit.

(in Millionen Euro)(a) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Jahresüberschuss (Konzernanteil) 3.857 2.140
Finanzaufwand für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit(b) (253) (262)
Jahresüberschuss einschließlich Auswirkung nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit A 3.603 1.878
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien (ohne eigene Aktien) - zu Beginn der Berichtsperiode 2.383 2.383
Kapitalerhöhung (ohne ausgeübte Aktienoptionen)(c) 2 1
Ausgeübte Aktienoptionen(c) 2 1
Eigene Aktien(c) 10 1
Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung (13) (4)
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien B 2.383 2.383
Unverwässertes Ergebnis je Stammaktie C = A/B 1,51 0,79
Möglicherweise verwässernde Finanzinstrumente:
- Aktienoptionen 2 3
- Sonstige 4 4
Voll verwässert - Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien(d) D 2.389 2.389
Voll verwässertes Ergebnis je Stammaktie E = A/D 1,51 0,79

(a) Ausgenommen Anzahl der Aktien (Millionen Stück) und Erträge je Aktie (Euro).

(b) Zum 31. Dezember 2019 beinhaltet dies Finanzkosten lediglich für die ersten drei Monate des Jahres 2019 im Zusammenhang mit Pflichtwandelanleihen in Höhe von 9 Mio. Euro und Finanzkosten in Höhe von 51 Mio. Euro im Zusammenhang mit Vorzugsaktien.

Zum 31. Dezember 2018 beinhaltet dies Finanzkosten in Höhe von 23 Mio. Euro im Zusammenhang mit Pflichtwandelanleihen und 17 Mio. Euro im Zusammenhang mit Vorzugsaktien.

(c) Gewichteter Durchschnitt.

(d) Unter Berücksichtigung der Auswirkung möglicherweise verwässernder Finanzinstrumente.

2019 belief sich das Nettoergebnis je Stammaktie auf unverwässerter und voll verwässerter Basis auf 1,51 Euro, die auf fortgeführte Geschäftsbereiche entfielen.

2018 belief sich das Nettoergebnis je Stammaktie auf unverwässerter und voll verwässerter Basis auf 0,79 Euro, die auf fortgeführte Geschäftsbereiche entfielen.

Anhang 28 Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

2019 war das Unternehmen an den folgenden Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen beteiligt, die für AXA oder das betroffene nahestehende Unternehmen als wesentlich oder aufgrund ihrer Art oder Bedingungen als ungewöhnlich zu betrachten sind.

28.1. Beziehungen zu Mutuelles AXA

Die Mutuelles AXA (AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA Assurances Vie Mutuelle, nachstehend die „Mutuelles AXA“) sind zwei Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, die im Property & Casualty-Versicherungsgeschäft und im Life & Savings-Versicherungsgeschäft in Frankreich tätig sind. Am 31. Dezember 2019 besaßen die Mutuelles AXA gemeinsam 14,45 % der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens, die 24,21 % der Stimmrechte vertreten.

Jede Mutuelle AXA wird von einem Board of Directors überwacht, der von Delegierten gewählt wird, die die Versicherten vertreten. Bestimmte Mitglieder des Executive Management und des Board of Directors des Unternehmens sind als Direktoren oder Führungskräfte der Mutuelles AXA tätig.

Die Mutuelles AXA und zwei der französische Versicherungstochtergesellschaften des Unternehmens, die im Property & Casualty-Versicherungsgeschäft bzw. im Life & Savings-Versicherungsgeschäft tätig sind, AXA France IARD und AXA France Vie (die „Tochtergesellschaften“), sind Parteien einer Vereinbarung, im Rahmen derer sie eine vollständige Palette von Managementdienstleistungen zur Steuerung der Versicherungsbetriebe und Portfolios der Mutuelles AXA erbringen. Die Vereinbarung enthält Bestimmungen, die dazu dienen, dass die rechtliche Unabhängigkeit und der Schutz der jeweiligen Kundenportfolios der Mutuelles AXA und dieser Tochtergesellschaften gewährleistet ist. Bestimmte Kosten und Aufwendungen (ohne Provisionen) werden zwischen den Tochtergesellschaften und den Mutuelles AXA durch eine wirtschaftliche Interessenvereinigung (groupement d’intérêt économique oder „GIE“) zugeordnet.

Das in Frankreich von Versicherungsmaklern generierte Property & Casualty-Versicherungsgeschäft wird hauptsächlich durch Mitversicherungs- und Rückversicherungsvereinbarungen zwischen AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA France IARD abgeschlossen. Die im Rahmen dieser Vereinbarungen erfassten abgeschlossenen Versicherungsverträge beliefen sich 2019 insgesamt auf 2.241 Mio. Euro (wovon 2.094 Mio. Euro auf AXA France IARD entfielen).

28.2. Wirtschaftliche Interessenvereinigung (Groupement d’Intérêt Economique, GIE)

Von Zeit zu Zeit schließt das Unternehmen GIEs mit bestimmten Tochtergesellschaften ab. GIEs sind unternehmensinterne Partnerschaften nach französischem Recht, die zur Durchführung verschiedener gemeinsamer Dienstleistungen für ihre Mitglieder und zur Aufteilung der zugehörigen Kosten und Aufwendungen auf ihre Mitglieder gebildet werden. Die den GIE-Mitgliedern in Rechnung gestellten aufgeteilten Kosten basieren auf verschiedenen vereinbarten Kriterien, darunter besondere Aktivitätstreiber. Die GIEs, denen das Unternehmen 2019 angehörte, deckten eine Vielzahl von gemeinsamen Dienstleistungen ab, darunter von den Zentralfunktionen der Gruppe (GIE AXA) zum Nutzen der AXA-Konzernunternehmen erbrachte Dienstleistungen(z. B. Finanzen, Rechnungslegung und Berichterstattung, Steuern, Rechtsberatung, Revision, Personalwesen, Beschaffung, Informationssysteme, Risikomanagement, Liquiditätsmanagement). Die dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften von diesen GIEs in Rechnung gestellten Aufwendungen werden in der Regel zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und sind in den konsolidierten Aufwendungen in Anhang 25 „Aufwendungen nach Art“ im Konzernabschluss des Unternehmens enthalten. Die Aufwendungen, die die GIE AXA ihren Mitgliedern 2019 und 2018 in Rechnung gestellt hat, beliefen sich 265 Mio. Euro bzw. 255 Mio. Euro.

28.3. Darlehen/Garantien/Kapitaleinlagen etc.

Das Unternehmen hat zahlreiche Zusagen abgegeben, darunter Finanzierungszusagen, Garantien an Finanzinstitute und Kunden, verpfändete Vermögenswerte, besicherte Zusagen und Akkreditive. Eine Erläuterung dieser Zusagen und Garantien befindet sich in Anhang 29 „Eventualverbindlichkeiten und nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen“ des Konzernabschlusses der Gruppe.

Bestimmte dieser Garantien werden vom Unternehmen zugunsten seiner Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen für verschiedene geschäftliche Zwecke abgegeben, unter anderem zur Förderung der Geschäftsentwicklung (z. B. Unterstützung von Akquisitionen, Integration von erworbenen Geschäftsbereichen, Vertriebsvereinbarungen, Vereinbarungen über die Verlagerung von Unternehmensprozessen ins Ausland, interne Restrukturierungsmaßnahmen, Verkauf oder sonstige Veräußerung von Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen, Verkauf oder Erneuerung von Produkten oder Dienstleistungen oder ähnliche Transaktionen), zur Unterstützung ihrer Bonitätsratings und/oder zur Förderung der effizienten Nutzung der Eigenmittel der Gruppe. Vor diesem Hintergrund kann das Unternehmen die Tilgung von Darlehen oder andere Verpflichtungen seiner Tochterunternehmen gegenüber Dritten garantieren oder andere Arten von Garantien zur Unterstützung der Verpflichtungen seiner Tochterunternehmen bereitstellen. Die Begünstigten dieser Garantien sind in der Regel zur Vergütung des Unternehmens zu einem vereinbarten Satz verpflichtet, der auf der Grundlage vorherrschender Marktsätze für Garantien ähnlicher Bedingungen bestimmt wird. Darüber hinaus kann das Unternehmen von Zeit zu Zeit Patronatserklärungen oder ähnliche Erklärungen zugunsten seiner Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen für verschiedene geschäftliche Zwecke an Ratingagenturen und/oder Aufsichtsbehörden abgeben, unter anderem zur Unterstützung spezieller Transaktionen, zur Erreichung angestrebter Ratings und im weiteren Sinne zur Geschäftsentwicklung dieser Tochterunternehmen.

Den Tochtergesellschaften vom Unternehmen gegebene Zusagen werden in Anlage III dieses Geschäftsberichts „Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft: Tochtergesellschaften und Beteiligungen“ aufgeführt.

Das Unternehmen kann von Zeit zu Zeit verschiedene andere Arten von Transaktionen mit seinen Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen für verschiedene Zwecke tätigen, unter anderem (i) im Zusammenhang mit Liquidität, Solvabilität und Kapitalmanagementmaßnahmen, die zur Förderung der effizienten Nutzung und Übertragbarkeit der Eigenmittel der Gruppe bestimmt sind, oder (ii) zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und/oder zur Förderung ihrer Geschäftsentwicklung (z. B. zur Unterstützung von Akquisitionen, zur Integration erworbener Geschäftsbereiche, für Vertriebsvereinbarungen, interne Restrukturierungsmaßnahmen oder ähnliche Transaktionen). Zu diesen Transaktionen können Darlehen oder andere Arten von Kreditvereinbarungen, Kapitaleinlagen, der Erwerb oder der Verkauf von Vermögenswerten, Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten (einschließlich Swaps oder andere Arten von Derivaten), Verbriefungsgeschäfte und/oder sonstige Arten von Vereinbarungen oder Transaktionen gehören, an denen das Unternehmen als direkte Vertragspartei und/oder als Bürge beteiligt ist. Von Zeit zu Zeit kann das Unternehmen auch Kredite für verschiedene geschäftliche Zwecke bei seinen Tochtergesellschaften aufnehmen. Diese Transaktionen werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen getätigt, mit Darlehen zu variablen Zinssätzen, die grundsätzlich die zum jeweiligen Zeitpunkt der Kreditvergabe vorherrschenden Marktsätze widerspiegeln.

28.4. Management in Schlüsselpositionen und Directors

Nach bestem Wissen des Unternehmens und basierend auf ihm berichteten Informationen:

- bestanden zum 31. Dezember 2019 keine ausstehenden Darlehen der Gruppe an die beiden Führungskräfte oder an ein Mitglied des Board of Directors des Unternehmens,

- können verschiedene Mitglieder des Board of Directors des Unternehmens sowie verschiedene andere Executive Officers und Directors anderer AXA-Konzernunternehmens von Zeit zu Zeit Versicherungs-, Vermögensverwaltungs- oder andere Produkte oder Dienstleistungen kaufen, die von AXA im normalen Geschäftsgang angeboten werden. Die Bedingungen dieser Transaktionen ähneln im Wesentlichen denjenigen, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern von AXA im Allgemeinen zur Verfügung stehen. Ferner sind bestimmte Mitglieder des Board of Directors Vorstände von, leitende Angestellte von oder direkt oder indirekt an Unternehmen beteiligt, die mit Konzernunternehmen der AXA Gruppe Vereinbarungen abgeschlossen oder Transaktionen durchgeführt haben, darunter Kreditvergaben, Darlehen, Wertpapierkäufe (auf eigene Rechnung oder für Dritte), Platzierungen von Wertpapieremissionen und/oder die Bereitstellung anderer Arten von Dienstleistungen oder Waren. Diese Vereinbarungen oder Geschäfte werden grundsätzlich vollständig verhandelt und basieren auf fremdvergleichskonformen Bedingungen.

Anhang 29 Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten und nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen

29.1. Erhaltene Zusagen

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Finanzierungsverpflichtungen 11.305 16.311
Kunden - -
Kreditinstitute 11.305 16.311
Garantieverpflichtungen 26.487 25.936
Kreditinstitute 7.242 4.330
Kunden 19.245 21.605
Sonstige 14.056 39.385
Verpfändete Wertpapiere und gesicherte Verpflichtungen 10.759 32.625
Akkreditive 277 2.762
Sonstige Zusagen 3.020 3.998
Summe 51.848 81.631

Die erhaltenen Zusagen von AXA beliefen sich Ende 2019 auf insgesamt 51.848 Mio. Euro und verringerten sich gegenüber Ende 2018 um 29.783 Mio. Euro, hauptsächlich aufgrund eines Rückgangs der verpfändeten Vermögenswerte und Sicherheiten in Höhe von 22.320 Mio. Euro, vor allem infolge der Klassifizierung der AXA Bank Belgium als zur Veräußerung gehalten, und der Dekonsolidierung von Equitable Holdings, Inc. für 6.014 Mio. Euro - mit wesentlichen Auswirkungen auf Akkreditive (2.425 Mio. Euro) sowie verpfändete Vermögenswerte und Sicherheiten (2.517 Mio. Euro).

Diese Zusagen verteilen sich wie folgt:

Die erhaltenen Finanzierungszusagen beliefen sich Ende 2019 auf insgesamt 11.305 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus Folgendem:

- Von Holdinggesellschaften erhaltene Kreditfazilitäten in Höhe von 9.058 Mio. Euro, hauptsächlich von AXA SA (8.468 Mio. Euro)

- AXA XL (1.874 Mio. Euro) und Japan (373 Mio. Euro) im Rahmen ihrer Tätigkeiten gewährte Kreditlinien

Die erhaltenen Garantiezusagen beliefen sich Ende 2019 auf insgesamt 26.487 Mio. Euro und bestanden hauptsächlich aus (i) Garantien von Kunden im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen in Höhe von 12.935 Mio. Euro, die in erster Linie auf die Schweiz (10.359 Mio. Euro), AXA Banque France (1.997 Mio. Euro) und Belgien (574 Mio. Euro) entfielen, (ii) 7.038 Mio. Euro an Garantien im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen, hauptsächlich bei AXA Banque France (6.951 Mio. Euro), sowie (iii) 6.310 Mio. Euro an sonstigen von Kunden erhaltenen Garantien, hauptsächlich bei AXA Banque France (6.308 Mio. Euro).

Die erhaltenen verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen beliefen sich Ende 2019 insgesamt auf 10.759 Mio. Euro:

- Sicherheiten für umgekehrte Wertpapierpensionsgeschäfte und ähnliche Transaktionen in Höhe von insgesamt 4.988 Mio. Euro, die hauptsächlich auf Deutschland (2.340 Mio. Euro), Frankreich(1.707 Mio. Euro) und Japan (483 Mio. Euro) entfielen

- Sicherheiten für Rückversicherungsgeschäfte in Höhe von insgesamt 3.509 Mio. Euro, die hauptsächlich auf Frankreich (2.583 Mio. Euro), AXA Global Re (653 Mio. Euro) und AXA XL (196 Mio. Euro) entfielen

- Sicherheiten für Derivative in Höhe von insgesamt 2.262 Mio. Euro, die hauptsächlich auf Deutschland (1.010 Mio. Euro), Frankreich (491 Mio. Euro), Belgien (359 Mio. Euro) und Spanien (167 Mio. Euro) entfielen

Die erhaltenen Akkreditive beliefen sich zum Ende 2019 insgesamt auf 277 Mio. Euro und entfielen hauptsächlich auf AXA Global Re (156 Mio. Euro) und die Türkei (93 Mio. Euro) aufgrund von Akkreditiven im Zusammenhang mit Rückversicherungsgeschäften.

Die sonstigen erhaltenen Zusagen beliefen sich Ende 2019 insgesamt auf 3.020 Mio. Euro, hauptsächlich im Zusammenhang mit als Garantien für Schuldinstrumente erhaltene Hypotheken aus Deutschland (706 Mio. Euro), Frankreich (600 Mio. Euro), Japan (540 Mio. Euro), Italien (416 Mio. Euro) und Belgien (365 Mio. Euro).

29.2. Gegebene Zusagen

31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Restlaufzeiten
(in Millionen Euro) 12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr, bis zu 3 Jahre Mehr als 3 Jahr bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Summe Summe
Finanzierungsverpflichtungen 953 314 144 19 1.429 3.530
Kunden 953 314 144 19 1.429 3.508
Kreditinstitute - - - - - 22
Garantieverpflichtungen 3.967 588 834 1.191 6.580 11.796
Kreditinstitute 21 573 817 565 1.976 7.915
Kunden 3.946 15 17 626 4.604 3.881
Sonstige 46.136 16.320 3.876 12.896 79.228 66.115
Verpfändete Wertpapiere und gesicherte Verpflichtungen 40.287 8.921 2.177 6.941 58.326 46.131
Akkreditive 1.762 5 535 73 2.374 133
Sonstige Zusagen(a) 4.087 7.394 1.165 5.883 18.528 19.852
Summe 51.055 17.222 4.854 14.106 87.237 81.441

(a) Umfasst die künftigen Mindestzahlungen für Operating-Leasing-Verhältnisse.

Die gegebenen Zusagen beliefen sich Ende 2019 insgesamt auf 87.237 Mio. Euro und stiegen im Vergleich zu Ende 2018 um 5.796 Mio. Euro, was im Wesentlichen auf einen Anstieg der verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen um 12.195 Mio. Euro und der Akkreditive um 2.241 Mio. Euro zurückzuführen ist, teilweise ausgeglichen durch einen Anstieg der Garantiezusagen um 5.216 Mio. Euro und der Finanzierungszusagen um 2.101 Mio. Euro.

Diese Zusagen verteilen sich wie folgt:

Die gegebenen Finanzierungszusagen beliefen sich Ende 2019 insgesamt auf 1.429 Mio. Euro und umfassten lediglich Darlehenszusagen an Kunden von AXA Banque France (970 Mio. Euro) und Deutschland (434 Mio. Euro).

Die gegebenen Garantiezusagen beliefen sich Ende 2019 auf insgesamt 6.580 Mio. Euro und bestanden im Wesentlichen aus (i) sonstigen Garantien an Kunden in Höhe von 3.988 Mio. Euro, insbesondere von Deutschland (3.859 Mio. Euro), und (ii) Garantiezusagen an Kreditinstitute im Zusammenhang mit Darlehen in Höhe von 1.976 Mio. Euro von AXA SA (1.744 Mio. Euro).

Die gegebenen verpfändeten Wertpapiere und besicherten Zusagen beliefen sich Ende 2019 insgesamt auf 58.326 Mio. Euro:

- Sicherheiten für Wertpapierpensionsgeschäfte und ähnliche Transaktionen in Höhe von insgesamt 46.963 Mio. Euro, hauptsächlich aus Frankreich (21.455 Mio. Euro), Japan (8.335 Mio. Euro), Belgien (5.737 Mio. Euro), Hongkong (4.025 Mio. Euro), Schweiz (2,729 Mio. Euro), Spanien (538 Mio. Euro) und AXA XL (370 Mio. Euro)

- Verpfändete Vermögenswerte und Sicherheiten für Rückversicherungsgeschäfte in Höhe von insgesamt 6.851 Mio. Euro, hauptsächlich von AXA XL (5.658 Mio. Euro) und in Frankreich (1.099 Mio. Euro)

- Verpfändete Vermögenswerte und Sicherheiten für derivative Finanzinstrumente in Höhe von insgesamt 3.167 Mio. Euro, hauptsächlich in Japan (1.359 Mio. Euro), Frankreich (883 Mio. Euro), Deutschland (394 Mio. Euro) und Belgien (258 Mio. Euro)

- Sonstige verpfändete Vermögenswerte/Sicherheiten in Höhe von insgesamt 1.344 Mio. Euro, hauptsächlich von AXA Banque France (1.308 Mio. Euro)

Die gewährten Akkreditive beliefen sich Ende 2019 auf insgesamt 2.374 Mio. Euro und entfielen hauptsächlich auf AXA XL (2.274 Mio. Euro).

Die sonstigen gegebenen Zusagen beliefen sich Ende 2019 insgesamt auf 18.528 Mio. Euro und bestanden in erster Linie aus Folgendem:

- Zusagen in Höhe von 8.821 Mio. Euro an Private-Equity-Fonds, hauptsächlich in Frankreich (3.956 Mio. Euro), Deutschland (2.066 Mio. Euro), Japan (1.315 Mio. Euro), der Schweiz (901 Mio. Euro), Hongkong (338 Mio. Euro) und bei AXA XL (122 Mio. Euro)

- Zusagen in Höhe von 5.511 Mio. Euro für Investments anderer Art als Immobilien- und Private-Equity-Fonds, hauptsächlich in Belgien (1.896 Mio. Euro), Deutschland (1.795 Mio. Euro), Frankreich (976 Mio. Euro), Großbritannien und Irland (390 Mio. Euro) sowie Japan (340 Mio. Euro)

- Immobilienfonds gegebene Zusagen in Höhe von 1.314 Mio. Euro, hauptsächlich in Deutschland (599 Mio. Euro) und Frankreich (558 Mio. Euro)

- Zusagen im Zusammenhang mit Gruppenversicherungsverträgen in Höhe von 1.052 Mio. Euro, hauptsächlich bei AXA SA (947 Mio. Euro)

- Zusagen in Höhe von 777 Mio. Euro an Versicherungsschutz und anderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Deutschland (391 Mio. Euro), bei AXA SA (333 Mio. Euro) und in der Türkei (54 Mio. Euro)

29.3. Sonstige Vereinbarungen

29.3.1. Teilweise Veräußerung des Geschäftsbereichs United Kingdom Life & Savings

Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Teils ihres Life & Savings-Versicherungsgeschäfts an Resolution Ltd. im Jahr 2010 hat AXA eine Bürgschaft für die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen von AXA UK übernommen. Diese umfasst die potenzielle Haftung von AXA UK im Rahmen üblicher Gewährleistungen und Entschädigungszusagen, die von AXA UK im Zusammenhang mit dieser Transaktion Resolution Ltd. gegeben wurden.

29.3.2. Freistellungsverpflichtungen für Arbeitnehmer und Directors

Zusätzlich zu ihren sonstigen Verpflichtungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, sind verschiedene Tochterunternehmen von AXA zur Freistellung ihrer Arbeitnehmer und Directors von bestimmten Verbindlichkeiten und Kosten, die sie bei der Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen ihrer Pflichten gegebenenfalls verursachen, verpflichtet. Zu diesen Tätigkeiten gehört beispielsweise die Tätigkeit als Director, Führungskraft, Vertreter, voll haftender Gesellschafter oder in einer ähnlichen Eigenschaft für (i) ein AXA-Konzernunternehmen, das nicht der Hauptarbeitgeber des Arbeitnehmers ist, oder (ii) ein Unternehmen außerhalb der AXA-Gruppe, in dem die Tätigkeit des Arbeitnehmers auf Verlangen (oder zum Nutzen) der Gruppe stattfindet (z. B. Gemeinschaftsunternehmen, Partnerschaften oder Unternehmen bzw. Fonds in Form von Zweckgesellschaften. Die potenzielle Höhe des Schadenersatzes im Zusammenhang mit Zusagen, die von diesen Verpflichtungen abgedeckt werden, kann nicht mit Sicherheit bewertet werden.

29.3.3. Vom Unternehmen gewährte Unterstützung ohne vertragliche oder faktische Verpflichtung

Die Gruppe hat in der Berichtsperiode keine wesentliche Unterstützung ohne diesbezügliche vertragliche oder faktische Verpflichtung für strukturierte Einheiten erbracht.

29.4. Verschiedenes: Begrenzung der Dividendenzahlungen an Aktionäre

Bestimmte Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von AXA, vor allem Versicherungsgesellschaften, unterliegen Begrenzungen bezüglich der Höhe der Beträge, die sie in Form von Bardividenden oder anderweitig ausschütten dürfen.

In den meisten Fällen sind die zur Ausschüttung durch die Versicherungstochtergesellschaften von AXA und Gemeinschaftsunternehmen verfügbaren Beträge auf den Jahresüberschuss und die gemäß den gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die von den Tochterunternehmen bei der Aufstellung ihrer lokalen Einzelabschlüsse herangezogen werden, errechneten einbehaltenen Gewinne begrenzt. Weitere Begrenzungen können von lokalen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen in Ländern, in denen AXA tätig ist, auferlegt werden. In einigen Fällen unterliegen die zur Ausschüttung verfügbaren Beträge auch Angemessenheitstests des aufsichtsrechtlichen Kapitals oder der Genehmigung eines unabhängigen Versicherungsmathematikers oder einzelnen Bestimmungen in der Satzung eines Unternehmens.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Union müssen Versicherungsgesellschaften mit eingetragenem Firmensitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union bestimmte Mindestsolvabilitätskoeffizienten einhalten, für die entsprechende Nachweise zu erbringen sind. Die Versicherungsbetriebe von AXA in Ländern außerhalb der Europäischen Union unterliegen ferner lokalen Vorschriften für die Angemessenheit des Eigenkapitals und Solvabilitätsmargen.

AXA SA unterliegt Wechselkursschwankungen, die insbesondere aus ihren nicht europäischen Beteiligungen stammen. Das Ziel der Sicherungsgeschäfte des Unternehmens ist der Schutz des Shareholder Value bei gleichzeitiger Steuerung der damit verbundenen Kosten.

Anhang 30 Den zugelassenen Abschlussprüfern gezahlte Honorare

30.1. Gesetzliche Abschlussprüfer

Amtierende Abschlussprüfer

Pricewaterhousecoopers Audit

63, Rue de Villiers - 92208 Neuilly-sur-Seine Cedex, vertreten durch Frau Bénédicte Vignon und Herrn Grégory Saugner, erstmalig bestellt am 28. Februar 1989. Der aktuelle Auftrag läuft über sechs Jahre, bis zur Einberufung der Hauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2023.

Mitgliedschaft in einem Berufsverband

PricewaterhouseCoopers Audit ist als unabhängiger Abschlussprüfer bei der Compagnie Régionale des Commissaires aux Comptes de Versailles registriert.

Mazars

61, Rue Henri Regnault - 92400 Courbevoie, vertreten durch die Herren Jean-Claude Pauly und Maxime Simoen, erstmalig bestellt am 8. Juni 1994. Der aktuelle Auftrag läuft über sechs Jahre, bis zur Einberufung der Hauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2021.

Mitgliedschaft in einem Berufsverband

Mazars ist als unabhängiger Abschlussprüfer bei der Compagnie Régionale des Commissaires aux Comptes de Versailles registriert.

Ersatzabschlussprüfer

Herr Patrice Morot: 63, Rue de Villiers - 92208 Neuilly-sur-Seine, erstmalig bestellt am 25. April 2018. Der aktuelle Auftrag läuft über sechs Jahre, bis zur Einberufung der Jahreshauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2023.

Herr Emmanuel Charnavel: 61, Rue Henri Regnault - 92400 Courbevoie Cedex, erstmalig bestellt am 27. April 2016. Der aktuelle Auftrag läuft über sechs Jahre, bis zur Einberufung der Jahreshauptversammlung zur Genehmigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2021.

30.2. Den zugelassenen Abschlussprüfern gezahlte Honorare

Die nachstehende Tabelle zeigt die Honorare, die AXA jedem zugelassenen Abschlussprüfer, der mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Gruppe beauftragt ist, gezahlt wurden, unterteilt nach den Honoraren für den gesetzlichen Auftrag der Abschlussprüfung in ihrer Eigenschaft als zugelassene Abschlussprüfer sowie für andere Dienstleistungen.

PwC (PricewaterhouseCoopers) 2019
(in Millionen Euro) Betrag (vor MwSt.)
Frankreich Rest der Welt Summe %
Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss 5 24 29 72 %
AXA SA 3 - 3 6 %
Integrierte Tochtergesellschaften weltweit 2 24 26 65 %
Sonstige(a) 5 6 11 28 %
AXA SA 4 - 4 10 %
Integrierte Tochtergesellschaften weltweit 1 6 7 18 %
Summe 10 30 40 100 %
PwC (PricewaterhouseCoopers) 2018
(in Millionen Euro) Betrag (vor MwSt.)
Frankreich Rest der Welt Summe %
Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss 5 38 43 76 %
AXA SA 3 - 3 4 %
Integrierte Tochtergesellschaften weltweit 3 38 41 71 %
Sonstige(a) 4 10 14 24 %
AXA SA 3 - 3 5 %
Integrierte Tochtergesellschaften weltweit 1 10 11 19 %
Summe 9 48 57 100 %

(a) Honorare für andere Dienstleistungen, die an die Abschlussprüfer gezahlt werden, beziehen sich hauptsächlich auf (i) andere Versicherungsaufträge - vereinbarte Verfahren für Finanzinformationen, Versicherungsdienstleistungen in Bezug auf regulatorische Informationen, Patronatserklärungen, SSAE16/ISAE3402-Berichte, Versicherungsberichte zu EOF und SFCR und Due-Diligence-Prüfungen, (ii) Steuerdienstleistungen - außerhalb Frankreichs, zum Beispiel Steuer-Compliance-Dienstleistungen, und (iii) andere zulässige Beratungsleistungen.

Mazars 2019
(in Millionen Euro) Betrag (vor MwSt.)
Frankreich Rest der Welt Summe %
Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss 3 6 9 70 %
AXA SA 1 - 1 6 %
Integrierte Tochtergesellschaften weltweit 2 6 9 64 %
Sonstige(a) 2 2 4 30 %
AXA SA 1 - 1 7 %
Integrierte Tochtergesellschaften weltweit 1 2 3 23 %
Summe 4 9 13 100 %
Mazars 2018
(in Millionen Euro) Betrag (vor MwSt.)
Frankreich Rest der Welt Summe %
Gesetzliche Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk zu den Einzelabschlüssen und zum Konzernabschluss 3 7 9 68 %
AXA SA 1 - 1 5 %
Integrierte Tochtergesellschaften weltweit 2 7 9 63 %
Sonstige(a) 2 2 4 32 %
AXA SA 1 - 1 10 %
Integrierte Tochtergesellschaften weltweit 1 2 3 21 %
Summe 5 9 14 100 %

(a) Honorare für andere Dienstleistungen, die an die Abschlussprüfer gezahlt werden, beziehen sich hauptsächlich auf (i) andere Versicherungsaufträge - vereinbarte Verfahren für Finanzinformationen, Versicherungsdienstleistungen in Bezug auf regulatorische Informationen, Patronatserklärungen, SSAE16/ISAE3402-Berichte, Versicherungsberichte zu EOF und SFCR und Due-Diligence-Prüfungen, (ii) Steuerdienstleistungen - außerhalb Frankreichs, zum Beispiel Steuer-Compliance-Dienstleistungen, und (iii) andere zulässige Beratungsleistungen.

Auch von bestimmten verbundenen Unternehmen und Publikumsfonds werden Prüfungshonorare gezahlt, die nicht in die vorstehende Tabelle aufzunehmen sind.

Anhang 31 Rechtsstreitigkeiten

In Bezug auf alle wesentlichen Rechtsstreitigkeiten ziehen wir die Wahrscheinlichkeit eines negativen Ausgangs in Erwägung. Wenn wir zu der Schlussfolgerung gelangen, dass ein negativer Ausgang wahrscheinlich ist und die Höhe des Verlust verlässlich geschätzt werden kann, bilden wir eine Rückstellung und erfassen einen geschätzten Verlust für den erwarteten Ausgang des Rechtsstreits. Es ist jedoch häufig schwierig, den Ausgang eines Rechtsstreits vorherzusagen oder einen möglichen Verlust oder eine Verlustspanne zu schätzen, da Rechtsstreitigkeiten naturgemäß Unwägbarkeiten unterliegen, insbesondere, wenn Kläger substanziellen oder unbestimmten Schadenersatz geltend machen, die Rechtsstreitigkeit sich in einem frühen Stadium befindet oder wenn die Rechtsstreitigkeit sehr komplex oder breit gefächert ist.

31.1. AXA SA direkt betreffende Angelegenheiten

AXA SA ist in Gerichtsverfahren, Ermittlungen und sonstige Maßnahmen, die in den unterschiedlichen Rechtsordnungen, in denen AXA geschäftstätig ist, entstehen, involviert, darunter unter anderem folgende Sachverhalte:

2007 schloss AXA SA die Verdrängung der Minderheitsaktionäre in zwei deutschen Tochterunternehmen, AXA Konzern AG („AKAG“) und Kölnische Verwaltungs-AG für Versicherungswerte („KVAG“) ab. Nach dem Inkrafttreten dieser Verdrängungstransaktionen im Juli 2007, reichten bestimmte ehemalige Aktionäre von AKAG und KVAG in Deutschland Klage mit der Begründung ein, dass die von AXA SA angebotene Barvergütung nicht angemessen sei. Im ersten Halbjahr 2016 wurde dem Gericht ein erstes Sachverständigengutachten, basierend auf kürzlichen Präzedenzfällen bei anderen Buy-out-Transaktionen für Minderheitsaktionäre in Deutschland, vorgelegt, das eine beträchtliche Erhöhung der den Minderheitsaktionären zu zahlenden Barvergütung empfahl. Darüber hinaus fallen auf letztlich beschlossene Beträge Zinsen an. AXA SA hat einen unabhängigen Sachverständigen mit der kritischen Überprüfung dieses Gutachtens beauftragt und ihre Stellungnahme im Februar 2017 vorgelegt. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger hat als Reaktion auf den Bericht des AXA-Sachverständigen im November 2018 einen überarbeiteten Bericht vorgelegt.

Eine Entscheidung in erster Instanz ist im Dezember 2019 ergangen. Das Gericht urteilte, dass die Vergütung gemäß Sachverständigengutachten von AKAG und KVAG um etwa 22 % des von AXA im Jahr 2007 gezahlten Betrags erhöht werden sollte. Infolge der Entscheidung muss AXA zum Dezember 2019 eine weitere Zahlung von ca. 116 Mio. Euro leisten, wobei dieser Betrag wesentlich geringer ausfiel als die Erhöhung, die der gerichtlich bestellte Sachverständige vorgeschlagen hatte. Die Minderheitsaktionäre haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, woraufhin wiederum AXA in Berufung gegangen ist. Während das Berufungsverfahren läuft fallen Jahreszinsen in Höhe von 3,14 Mio. Euro an. Bis im Berufungsverfahren eine Entscheidung fällt, kann es mehrere Jahre dauern. Folglich ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, die genaue finanzielle Auswirkung dieser Angelegenheit mit Sicherheit zu schätzen.

Im Jahr 2015 erwarb AXA SA die Financial Insurance Company Limited („FICL“) und die Financial Assurance Company Limited („FACL“) von Genworth Financial Inc. („Genworth“). Gemäß dem Kaufvertrag („SPA“) hat sich Genworth bereit erklärt, die AXA SA auf Verlangen für 90 % bestimmter Kosten im Zusammenhang mit Beschwerden, die sich auf den unzulässigen Verkauf einer von FICL und FACL übernommenen Ratenschutzversicherung beziehen, zu entschädigen. Nach einem nicht befriedigten Schadenersatzanspruch im Rahmen des SPA für Verluste aus unzulässigen Verkäufen reichte AXA SA im Dezember 2017 in Großbritannien eine Klage gegen Genworth wegen Vertragsverletzung ein. Im Dezember 2019 fiel ein Urteil in erster Instanz zugunsten von AXA aus. Genworth hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, dadurch wird jedoch die für Juni 2020 angesetzte Anhörung zur Bestimmung der aufzuerlegenden Schadenersatzzahlungen nicht verschoben.

31.2. Tochterunternehmen von AXA betreffende Angelegenheiten

AXA und ihre Tochterunternehmen sind in verschiedene Klagen und Gerichtsverfahren involviert, die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sind, darunter unter anderem Ansprüche im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft der Gruppe und Rechtsstreitigkeiten, die aus der Tätigkeit der Gruppe im Bereich Vermögensverwaltung hervorgehen.

Darüber hinaus sind mehrere Tochterunternehmen von AXA in Gerichtsverfahren (sowohl Sammel- als auch Einzelklagen), Ermittlungen und sonstige Maßnahmen in den verschiedenen Rechtsordnungen involviert, in denen sie geschäftstätig sind, unter anderem in den Vereinigten Staaten.

Eine Reihe von Gerichtsverfahren wurde gegen Versicherungsgesellschaften in den Vereinigten Staaten und in anderen Ländern eingeleitet, unter anderem im Zusammenhang mit dem Umfang und der Auslegung bestimmter Policen, Vertriebspraktiken von Versicherern, angeblichem Fehlverhalten oder falschen Zusicherungen, angeblichen Versäumnissen bei der ordnungsgemäßen Beaufsichtigung von Vertretern, Vergütungen für Vermittler, Produktmerkmalen, Gebühren oder Leistungen sowie zahlreichen anderen Angelegenheiten. Einige dieser Klagen haben zum Erlass substanzieller Urteile gegen Versicherer (einschließlich erheblicher Schadenersatzzahlungen mit zusätzlichen Geldstrafen) oder substanziellen Vergleichen geführt. In bestimmten Rechtsordnungen verfügen Strafkammern über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Verhängung von Strafschadenersatz. Die US-amerikanischen Tochterunternehmen von AXA sind in diese Arten von Rechtsstreitigkeiten sowie in Anfragen, Ermittlungen oder Klagen von Aufsichtsbehörden in Bezug auf diese und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Eigentum oder der Verwaltung von Immobilien, Vermögen oder Kapitalanlagen, Transaktionen von Unternehmen, Streitigkeiten bezüglich Leistungen an Arbeitnehmer, angeblicher Diskriminierung bei Einstellungsverfahren sowie in andere Angelegenheiten involviert.

Einige der oben erläuterten Rechtsstreitigkeiten wurden im Auftrag verschiedener angeblicher Gruppen von Klägern eingereicht und bestimmte Kläger erheben in diesen Klagen Ansprüche auf erhebliche oder nicht spezifizierte Schadenersatzzahlungen, einschließlich Strafschadenersatz.

31.2.1. Sonstige Rechtsstreitigkeiten

AXA France

Am 28. Oktober 2014 wurde von dem französischen Verbraucherverband CLCV eine Sammelklage gegen AXA France und AGIPI (einen französischen Versicherungsverband) eingereicht. In dieser Klage wird behauptet, dass AXA France und AGIPI gegen ihre vertragliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung eines Zinssatzes von 4,5 % für bestimmte Lebensversicherungsverträge (CLER), die von Versicherten vor Juni 1995 abgeschlossen wurden, verstoßen hätten. Die Sammelklage nennt sieben Einzelfälle und wird im Auftrag aller Versicherten, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, eingereicht. AXA France ist der Ansicht, dass sie starke Klageeinwände gegen diese Forderungen hat, und wird sich in dieser Angelegenheit entschieden verteidigen.

Geschäftsbereich AXA XL

Enedis (ehemals ERDF, ein Tochterunternehmen von Électricité de France, dem führenden Stromversorgungsunternehmen in Frankreich) hat Ansprüche im Rahmen einer Berufshaftpflicht geltend gemacht, die von AXA Corporate Solutions Assurance abgeschlossen wurde, die am 31. Dezember 2019 mit XL Insurance Company SE („Geschäftsbereich AXA XL“) fusionierte. Die zugrunde liegenden Haftpflichtansprüche gehen aus einer Reihe von Klagen (mehr als 500 Einzelklagen) gegen Enedis durch lokale Stromerzeuger in Frankreich hervor, die Solar- bzw. Grüne Energie herstellen. Diese lokalen Erzeuger machen finanzielle Verluste aufgrund des Verzugs von Enedis bei der Bearbeitung ihrer Anträge auf Anschließung an das öffentliche Netz innerhalb der gesetzlichen Frist geltend, der dazu führte, dass sie nicht in der Lage waren, attraktive Rückkaufsraten unter bestimmten, von der französischen Regierung 2006 und 2010 erlassenen Dekreten zu nutzen. Der Geschäftsbereich AXA XL wurde in über 200 Fällen als Versicherer in ein Verfahren einbezogen. Der Geschäftsbereich AXA XL hat sich zur Verteidigung auf die Rechtswidrigkeit der Dekrete berufen und im September 2016 hat der Berufungsgerichtshof von Versailles die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Dekrete an den Europäischen Gerichtshof („EuGH“) weitergeleitet, der eine Entscheidung zugunsten der im März 2017 vorgebrachten Argumente getroffen hat. Im März 2019 hat der Kassationsgerichtshof Frankreichs die Entscheidung des EuGH bestätigt. Auf der Grundlage dieses Urteils werden in unteren Instanzen weiterhin Fälle abgewiesen.

RBS hat Ansprüche gegenüber dem Geschäftsbereich AXA XL im Rahmen der allgemeinen Haftpflichtversicherung für die Jahre 2001 bis 2004 geltend gemacht. Der Geschäftsbereich AXA XL hat die erste Tranche (bis zu 5 Mio. GBP pro Anspruch oder pro Reihe verbundener Ansprüche) im Rahmen dieser Policen versichert. RBS strebt nach Abdeckung potenzieller Haftungsansprüche, die aus drei Sammelklagen gegen NatWest (ein Tochterunternehmen von RBS) zwischen 2005 und 2007 vor dem Bundesgericht New York nach dem US-amerikanischen Gesetz zur Terrorismusbekämpfung wegen Unterstützung und Begünstigung terroristischer Handlungen aufgrund bestimmter von ihr geführter Konten hervorgehen. NatWest erreichte, dass dieser Fall im März 2013 in einem Sammelurteil abgewiesen wurde, das jedoch 2014 aufgehoben wurde. Der Fall wurde anschließend an das Gericht der ersten Instanz zurückverwiesen, das dem Antrag von NatWest auf Sammelklage stattgab und die Ansprüche nach dem US-amerikanischen Gesetz zur Terrorismusbekämpfung abwies. Der Geschäftsbereich AXA XL ist keine Partei dieses Rechtsstreits. Die Kläger legten gegen das Urteil des Gerichts Berufung ein. Eine Entscheidung wird frühestens Ende 2020 erwartet. Für den Fall, dass das Berufungsgericht das Sammelurteil aufhebt, lässt sich das Risiko des Geschäftsbereichs AXA XL in der Angelegenheit derzeit nicht in angemessener Weise abschätzen und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter (i) der endgültige Ausgang des Rechtsstreits um NatWest und, im Falle eines negativen Ausgangs, (ii) die Anzahl der angenommenen separaten Vorfälle, die eine Abdeckung auslösen würden, und (iii) die Frage, ob bestimmte Haftungsausschlüsse gelten.

Zusätzlich zu den verschiedenen oben ausgeführten Angelegenheiten sind AXA und bestimmte ihrer Tochterunternehmen in zahlreiche Klagen und Gerichtsverfahren involviert, die aus Transaktionen bezüglich des Kaufs oder Verkaufs von Geschäftsbereichen oder Vermögenswerten, Fusionen oder anderen Unternehmenszusammenschlüssen, der Gründung oder Auflösung von Gemeinschaftsunternehmen oder anderen Partnerschaften, öffentlichen Ausschreibungen, Buy-outs von Minderheitsanteilen oder ähnlichen Arten von Transaktionen („M&A-Transaktionen“) hervorgehen. Im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen sind AXA und ihre Tochterunternehmen von Zeit zu Zeit:

- in Klagen oder sonstige Ansprüche von Käufern, Partnern in Gemeinschaftsunternehmen, Aktionären oder anderen Transaktionspartners involviert, die Schadenersatz aus verschiedenen Gründen geltend machen (darunter unter anderem falsche Zusicherungen, versäumte Offenlegung wesentlicher Informationen, Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, Verstoß gegen treuhänderische Pflichten), vertragliche Entschädigungen anstreben oder anderweitig danach streben, AXA und/oder ihre Tochterunternehmen haftbar zu machen; und/oder

- Nutznießer von vertraglichen Rechten auf Entschädigung durch externe Verkäufer oder andere Gegenparteien im Rahmen von Transaktionen, die dazu bestimmt sind, die Gruppe vor bestehenden oder potenziellen künftigen Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten oder anderen Arten von Eventualverbindlichkeiten der erworbenen Geschäftsbereiche oder Vermögenswerte zu schützen. Diese Entschädigungen stellen in der Regel nicht besicherte Verpflichtungen der entschädigenden Partei dar und folglich kann ihr Wert in erheblichem Maße wertgemindert sein oder im Falle einer Insolvenz der entschädigenden Partei wertlos werden.

AXA und einige ihrer Tochterunternehmen sind auch in Verhandlungen über Steuerbescheide und/oder aktive Rechtsstreitigkeiten mit Steuerbehörden bezüglich umstrittener Steuerbescheide oder anderer Angelegenheiten in einer Reihe von Rechtsordnungen, einschließlich Frankreich, involviert. Diese Klagen oder Bescheide gehen aus einer Vielzahl von Umständen hervor, darunter Angelegenheiten im Zusammenhang mit M&A, Restrukturierungs- oder Finanzierungstransaktionen sowie im normalen Geschäftsgang.

In den letzten Jahren wurden in verschiedenen Rechtsordnungen, einschließlich Frankreich und Belgien, Gesetze verabschiedet, die eine Strafverfolgung von Unternehmen zulassen. In vielen dieser Rechtsordnungen ist nicht eindeutig festgelegt, wie Führungskräfte und Arbeitnehmer von Unternehmen wegen strafbarer Handlungen zur Verantwortung gezogen werden können und Staatsanwälte und Richter verfügen in diesem Bereich über einen großen Ermessensspielraum. In den letzten Jahren haben Anzeigen oder Klagen gegen Unternehmen wegen angeblicher strafbarer Handlungen zugenommen und bestimmte Unternehmen der AXA Gruppe waren Gegenstand von Strafanzeigen und/oder Klagen, unter anderem auch in Belgien und Frankreich. Obwohl eine Strafanzeige oder eine Klage gegen ein Unternehmen nicht unbedingt ein wesentliches finanzielles Risiko darstellen muss, hat sie für ein reguliertes Finanzinstitut wie AXA dennoch möglicherweise weitreichende Folgen, sowohl im Hinblick auf die Reputation als auch auf die Regulierung, da eine Überführung wegen einer Straftat möglicherweise weitreichende negative Folgen für die Konzernunternehmen der AXA Gruppe, die weltweit regulierten Geschäftstätigkeiten nachgehen, haben kann (einschließlich ihrer Fähigkeit zur Erlangung oder Aufrechterhaltung von Lizenzen für die Durchführung regulierter Geschäftstätigkeiten, wie Vermögensverwaltung, Versicherungs- und Banktätigkeiten).

Über die vorstehend erläuterten Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten hinaus, unterliegen AXA und ihre Tochterunternehmen in den verschiedenen Rechtsordnungen, in denen sie geschäftstätig sind, einer umfassenden Regulierung. In diesem Zusammenhang sind AXA und ihre Tochterunternehmen gegebenenfalls Gegenstand von Untersuchungen, Ermittlungsverfahren, Vollstreckungsverfahren und anderen Maßnahmen durch Regulierungs- und Vollstreckungsbehörden (in zivil- und/oder strafrechtlichen Angelegenheiten) sowie vorgeschlagenen Änderungen von Gesetzen und/oder Vorschriften, die sich in erheblichem Maße auf ihr Geschäfte und ihre Ertragslage auswirken können. Nähere Informationen zu diesen Angelegenheiten sowie zu sonstigen Risiken und Eventualverbindlichkeiten, die sich auf die Gruppe und ihre Geschäfte auswirken können, befinden sich in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ und in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen“ in diesem Geschäftsbericht und in Anhang 29 „Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten und nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen“ in Teil 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

Obwohl der Ausgang von Gerichtsverfahren nicht mit Sicherheit vorhersagbar ist, insbesondere in frühen Stadien einer Klage, ist das Management der Auffassung, dass der endgültige Ausgang der oben beschriebenen Angelegenheiten wahrscheinlich keine wesentliche negative Auswirkung auf die konsolidierte Finanzlage der Gruppe als Ganzes haben wird. Darüber hinaus gab es zum 31. Dezember 2019 nach Kenntnis des Unternehmens keine weiteren anhängigen oder angedrohten staatlichen, gerichtlichen oder schiedsrichterlichen Verfahren, die in den letzten 12 Monaten einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens oder der Gruppe gehabt haben könnten oder hatten. Aufgrund der Art dieser Gerichtsverfahren und Ermittlungen und der Häufigkeit der Zuerkennung hoher Schadenersatzzahlungen und regulatorischer Sanktionen in bestimmten Rechtsordnungen (insbesondere in den Vereinigten Staaten), die nur in geringem oder keinem Verhältnis zum tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden, der den Klägern entstanden ist, oder zu den zugrunde liegenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen stehen, kann das Management weder etwaige Verluste schätzen noch vorhersagen, ob sich diese Angelegenheiten einzeln oder in ihrer Gesamtheit in erheblichem Maße negativ auf die konsolidierte Ertragslage der Gruppe in einer bestimmten Berichtsperiode auswirken werden.

Anhang 32 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

AXA plant Verkauf ihres Geschäfts in Zentral- und Osteuropa[115] für 1,0 Mrd. Euro

Am 7. Februar 2020 schloss AXA eine Vereinbarung mit der UNIQA Insurance Group AG („UNIQA“) über den Verkauf ihres Geschäfts in Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei.

Gemäß der Vereinbarung verkauft AXA 100 % ihres Life & Savings-, Property & Casualty- und Pensionsgeschäfts in Zentral- und Osteuropa für eine Barzahlung in Höhe von insgesamt 1.002 Mio. Euro, was einem impliziten Kurs-Gewinn-Verhältnis 2019[116] von 12,4x entspricht.

Es wird erwartet, dass der Abschluss dieser Transaktion einen positiven Effekt von ca. 2 Punkten auf die Solvency-II-Quote der AXA Gruppe haben wird. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen dieser Transaktion auf den Jahresüberschuss der AXA Gruppe erwartet.

Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen, und dürfte im vierten Quartal 2020 vollzogen werden.

COVID-19-Ausbruch

Seit Dezember 2019 wurde weltweit eine signifikante Zahl von Erkrankungsfällen gemeldet, die durch das neuartige Coronavirus ausgelöst und von der Weltgesundheitsorganisation („WHO“) als COVID-19 bezeichnet werden. Nach dem Auftreten der ersten Fälle in der chinesischen Provinz Hubei breitete sich das Virus auf zahlreiche andere Länder aus, wo es täglich zu neuen Infektionen und Todesfällen führt, darunter Südkorea, Iran, Italien, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Derzeit ist nicht abzusehen, inwieweit die gemeldeten Fälle der tatsächlichen Übertragung des Virus innerhalb der Bevölkerung entsprechen, und es ist daher möglich, dass das Ausmaß der Pandemie weitaus größer ist als derzeit erfasst.

Die Ausbreitung von COVID-19 hat Regierungen weltweit dazu veranlasst, Quarantänevorschriften und Reisebeschränkungen von unterschiedlichem Ausmaß zu erlassen, was weitreichende Folgen für die weltweite Reisebranche und das Gastgewerbe mit sich bringt. Auch der globale Handel und die Lieferketten sind allgemein betroffen, die wirtschaftliche Aktivität ist zurückgegangen und die Prognosen für künftiges Wachstum wurden nach unten korrigiert. Besonders belastet sind zudem die lokalen, nationalen und internationalen Gesundheitssysteme und -institutionen. Die globalen Finanzmärkte erlebten eine erhöhte Volatilität und den stärksten Abschwung seit der Finanzkrise von 2008.

AXA und all ihre regulierten Gesellschaften haben Pläne zum Umgang mit den Auswirkungen des Coronavirus und zur Beurteilung von Störungen der Geschäftstätigkeit und anderer Risiken aufgestellt oder stellen derzeit solche Pläne auf. Sie umfassen Maßnahmen, um unsere Mitarbeitenden zu schützen, unsere Dienstleistungen für Kunden und andere Stakeholder aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass wirksame Prozesse etabliert sind, um die Pläne zu kommunizieren und umzusetzen.

Zwar wurden bisher keine wesentlichen Schäden gemeldet, doch AXA überwacht das Risiko der Gruppe sorgfältig, darunter (i) die Auswirkungen auf das operative Geschäft, (ii) die Folgen einer Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds oder eines Rückgang des Verkehrs von Personen, Waren und Dienstleistungen, insbesondere für die Volumina im Neugeschäft, (iii) das Ausmaß, in dem die Versicherungsdeckung betroffen ist, einschließlich Lebens-, Kranken-, Vorsorge- und Schaden- und Unfallversicherungen, sowie die Rückversicherungsdeckung (z. B. durch zunehmende Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit, Stornierungen von Reisen, Absagen von Veranstaltungen und höhere Kosten für die medizinische Versorgung) und (iv) Änderungen der Vermögenspreise und finanziellen Rahmenbedingungen (einschließlich Zinsen).

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sollten gemeinsam mit dem Absatz „Risiken in Zusammenhang mit Preisbildung und Underwriting“ in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts gelesen werden.

5.7. Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss

PricewaterhouseCoopers Audit Mazars
63, Rue de Villiers 61, Rue Henri Régnault
92208 Neuilly-sur-Seine Cedex 92400 Courbevoie

Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss

Für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr

Dies ist eine deutsche Übersetzung der englischen Fassung des auf Französisch veröffentlichten Berichts der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss des Unternehmens ins Deutsche, welche ausschließlich zum besseren Verständnis des Inhalts für ein deutschsprachiges Publikum bereitgestellt wird. Dieser Bericht der Abschlussprüfer enthält Informationen, die durch europäische Vorschriften oder französisches Recht vorgeschrieben sind, wie z. B. Informationen über die Ernennung von Abschlussprüfern oder die Prüfung der im Lagebericht und in sonstigen, den Aktionären bereitgestellten Unterlagen gemachten Angaben zur Gruppe. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Beurteilung des Konzernabschlusses

Gemäß dem uns durch Ihre Hauptversammlung erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Konzernabschluss der AXA SA für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr geprüft.

Nach unserer Auffassung vermittelt der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe zum 31. Dezember 2019 in Übereinstimmung mit den Internationale Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

Der vorstehende Bestätigungsvermerk steht im Einklang mit unserem Bericht an das Audit Committee.

Grundlage des Prüfungsurteils

Prüfungsrahmen

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Frankreich geltenden Prüfungsstandards vorgenommen. Nach unserer Auffassung liefern die im Zuge unserer Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.

Unsere Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ in unserem Bericht beschrieben.

Unabhängigkeit

Wir haben unseren Prüfungsauftrag in Übereinstimmung mit den für uns geltenden Unabhängigkeitsregeln für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum Datum unseres Berichts durchgeführt und insbesondere keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 oder des Französischen Ethikkodex (Code de déontologie) für Abschlussprüfer erbracht.

Besonderer Hinweis

Wir möchten auf folgenden, in Anhang 1.2 zum Konzernabschluss beschriebenen Sachverhalt in Bezug auf die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ und IAS 23 „Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung“ hinweisen. Unsere Stellungnahme hinsichtlich dieser Frage wurde nicht geändert.

Begründung unserer Beurteilung - Wesentliche Prüfungsfragen

In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Artikel L. 823-9 und R. 823-7 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) bezüglich der Begründung unserer Einschätzungen informieren wir Sie über die wesentlichen Prüfungsfragen im Zusammenhang mit Risiken wesentlicher falscher Angaben, die nach unserer fachlichen Beurteilung für die Prüfung des Konzernabschlusses der laufenden Periode von größter Bedeutung waren, sowie darüber, wie wir diesen Risiken begegnet sind.

Diese Sachverhalte wurden im Rahmen unserer Prüfung des Konzernabschlusses insgesamt und bei der Erstellung unseres Bestätigungsvermerks behandelt, und wir geben zu einzelnen Posten des Konzernabschlusses keinen gesonderten Bestätigungsvermerk ab.

Bewertung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen für Life & Savings, einschließlich abgegrenzter Abschlusskosten

(Siehe Anhänge 1.7.3, 1.14.2, 4.4 und 14 des Konzernabschlusses)

Wesentliche Prüfungsfragen Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts
Zum 31. Dezember 2019 hat die Gruppe wesentliche Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Segment Life & Savings (267.454 Mio. Euro) und Verbindlichkeiten aus Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen (36.036 Mio. Euro) erfasst, bei denen die Risiken von der Gruppe getragen werden, wie in den Anhängen 14.2 und 14.3 zum Konzernabschluss beschrieben. Unser Prüfungsansatz für das Risiko aus der Bewertung dieser Verbindlichkeiten und Vermögenswerte in der Sparte Life & Savings stellt sich wie folgt dar:
Die wichtigsten Annahmen, die im Rahmen der Bewertung zu treffen sind, umfassen Annahmen zu Sterblichkeit, Langlebigkeit, Ablauf, Morbidität, Berufsunfähigkeit und Kosten sowie wirtschaftliche Annahmen etwa zu Zinssätzen und zur Aktienmarktperformance. - Wir haben die Übereinstimmung der Methodik mit den aktuellen Rechnungslegungsstandards beurteilt.
Wie in den Anhängen 1.14.2 und 4.4 zum Konzernabschluss beschrieben, werden die versicherungstechnischen Rückstellungen für Life & Savings wie folgt bewertet: - Wir haben unsere Kenntnisse über die Methoden zur Bewertung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen im Rahmen dieser Verträge sowie über die Modelle zur Berechnung der Rückstellungen aktualisiert und deren Angemessenheit beurteilt.
- Bei Lebens- und Vorsorgeversicherungsverträgen werden die Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen im Rahmen der Verträge in der Regel prospektiv unter Verwendung von Annahmen zu Anlagerenditen, Sterblichkeit, Langlebigkeit, Ablauf, Morbidität und Aufwendungen bewertet. - Wir haben die IT-Systeme geprüft, mit denen die technischen Daten verarbeitet und in das Rechnungswesen integriert werden.
- Einige dieser Rückstellungen, insbesondere für Vorsorge- und Gesundheitsprodukte, beziehen sich auf Verträge mit Rückgabegarantien und in einigen Fällen mit einem garantierten langfristigen Zinssatz oder mit langfristigen Garantien. - Wir haben die Gestaltung des Kontrollsystems beurteilt und die Wirksamkeit der Kontrollen geprüft, die wir als wesentlich für unsere Prüfung erachtet haben.
- Bei Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen werden die Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen in der Regel anhand eines prospektiven Ansatzes basierend auf Abzinsungssätzen errechnet, die bei Vertragsabschluss festgelegt wurden. - Wir haben die Berechnungsmodelle zur Schätzung der zukünftigen Cashflows, die zur Bestimmung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen oder zur Durchführung von Angemessenheitstests verwendet werden, stichprobenartig und auf Basis unserer Risikobeurteilung überprüft.
Die verwendeten Annahmen werden generell bei Vertragsabschluss festgelegt. Einige Rückstellungen im Segment Life & Savings basieren auf variablen Abzinsungssätzen gemäß Anhang 14.10.2. - Wir haben Verfahren angewandt, um die Zuverlässigkeit der zugrunde liegenden Daten in den Modellen und Rückstellungsberechnungen zu testen.
Zu jedem Bilanzstichtag überprüft das Unternehmen anhand eines Liability Adequacy Test, ob die versicherungstechnischen Rückstellungen ausreichend sind und ob die abgegrenzten Abschlusskosten einbringlich sind. Der Liability Adequacy Test basiert auf aktuellen bestmöglichen Schätzungen aller künftigen vertraglichen Zahlungsströme, die mithilfe von komplexen versicherungsmathematischen Modellen bewertet werden und für die in erheblichem Maße Ermessensentscheidungen erforderlich sind. - Wir haben die Plausibilität der vom Management verwendeten Annahmen und die Sensitivität der Modelle gegenüber den Annahmen beurteilt.
Gewisse Änderungen dieser Annahmen könnten wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung der Verbindlichkeiten und Vermögenswerte haben. - Wir haben analytische Verfahren angewandt, um ungewöhnliche und/oder unerwartete Veränderungen zu identifizieren und zu analysieren.
Dementsprechend haben wir die Bewertung der Rückstellungen für künftige Versicherungsleistungen für diese Verträge als wesentlichen Prüfungsgegenstand angesehen. Schließlich haben wir die Angemessenheit der Angaben im Jahresabschluss beurteilt.

Bewertung der Schadenrückstellungen für den Geschäftsbereich Property & Casualty

(Siehe Anhänge 1.14.2 und 14 des Konzernabschlusses)

Wesentliche Prüfungsfragen Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts
Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gruppe Schadenrückstellungen in Höhe von 81.689 Mio. Euro gebildet, wie in Anhang 14.2 des Konzernabschlusses beschrieben. Unser Prüfungsansatz für das Risiko aus der Bewertung der Schadenrückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Wie in Anhang 1.14.2 zum Konzernabschluss beschrieben, beziehen sich diese Rückstellungen auf die geschätzten endgültigen Kosten für die Regulierung eines Versicherungsfalls. Sie umfassen eingetretene und gemeldete Versicherungsfälle, eingetretene, aber nicht gemeldete Versicherungsfälle (IBNR) sowie Schadenregulierungskosten. - Wir haben die Übereinstimmung der von der Gruppe angewandten Methodik mit den aktuellen Rechnungslegungsstandards beurteilt.
Diese Rückstellungen werden anhand von statistischen und versicherungsmathematischen Methoden auf der Grundlage historischer Schadensfalldaten und -muster sowie unter Verwendung von Annahmen zur Schätzung der endgültigen Kosten berechnet. - Wir evaluierten und testeten das interne Kontrollumfeld in Bezug auf:
Einige Sparten erfordern ein hohes Maß an Ermessensentscheidungen und die getroffenen Annahmen können sich am Ende der Berichtsperiode unter Umständen erheblich auf die endgültigen Schadenskosten dieser Rückstellungen auswirken, da die inhärente Unsicherheit höher ist. Dies gilt insbesondere für die Sparten innerhalb des Bereichs Property & Casualty, die Langzeitrisiken wie allgemeine und Berufshaftpflicht, Erwerbsunfähigkeit und andere Spezialgebiete beinhalten. -- die Bearbeitung von Forderungen und insbesondere die Bewertung von Rückstellungen im Einzelfall;
Außerdem lassen sich Verluste infolge von Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Großschäden, darunter von AXA XL abgeschlossene Verträge und Rückversicherungen, schwerer schätzen, da sie weniger häufig auftreten, jedoch einen höheren Schweregrad aufweisen können. -- den Prozess der Berechnung der endgültigen Kosten (Annahmen, Beurteilungen, Daten, Methoden, Einhaltung der geltenden Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden), einschließlich etwaiger Zweitmeinungen des Risikomanagements in Bezug auf die technischen Rückstellungen;
Aufgrund dieser inhärenten Unsicherheiten bei der Berechnung der Schätzungen haben wir die Bewertung der Schadenrückstellungen in der Schaden- und Unfallversicherung als eine wesentliche Prüfungsfrage angesehen. -- die IT-Systeme, mit denen die technischen Daten verarbeitet und in das Rechnungswesen integriert werden.
- Wir haben Verfahren angewandt, um die Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der zugrunde liegenden Daten zu testen.
- Zur Analyse der wesentlichen Veränderungen im Berichtszeitraum haben wir Verfahren (einschließlich der Überwachung der Veränderung der Schadenquoten) angewandt.
- Wir haben die Ergebnisse der im Vorjahr vorgenommenen Schätzungen im Hinblick auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des vom Management verwendeten Verfahrens zur Berechnung dieser Schätzungen beurteilt.
- Unsere Arbeit bestand auch in der Beurteilung der angewandten statistischen Methoden und versicherungsmathematischen Parameter sowie der verwendeten Annahmen im Hinblick auf die geltenden Vorschriften, die Marktpraxis und den wirtschaftlichen und finanziellen Kontext der AXA Gruppe unter Berücksichtigung gegenteiliger und erhärtender Beweise.
- Mit Blick auf diejenigen Versicherungszweige, in denen Rückstellungsschätzungen ein höheres Risiko für Unsicherheit und Ermessen darstellen, haben wir eine unabhängige Bewertung der Rückstellungen für bestimmte Versicherungsrisikokategorien vorgenommen, um eine Grundlage für unsere fachliche Beurteilung und unsere Einschätzung der von der Gruppe verwendeten Schätzungen zu schaffen.
Schließlich haben wir die Angemessenheit der Angaben im Jahresabschluss beurteilt.

Bewertung des erzielbaren Betrags des Geschäfts- oder Firmenwerts

(Siehe Anhänge 1.3.2, 1.7.2, 1 und 5 des Konzernabschlusses)

Wesentliche Prüfungsfragen Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts
Zum 31. Dezember 2019 wies die Konzernbilanz einen Geschäfts- oder Firmenwert mit einem Nettobuchwert von 17.776 Mio. Euro (einschließlich 7.615 Mio. Euro im Zusammenhang mit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit AXA XL) aus. Unser Prüfungsansatz für das Risiko in Bezug auf die Werthaltigkeit des Firmen- oder Geschäftswerts stellt sich wie folgt dar:
Wie in Anhang 1.3.2 des Konzernabschlusses dargelegt, entspricht der Geschäfts- oder Firmenwert dem Überschuss der Gegenleistung des Unternehmenszusammenschlusses über die zum Erwerbszeitpunkt übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird den ZGE der Aktivitäten zugeordnet, in die das übernommene Unternehmen eingebracht wurde. - Wir haben die Übereinstimmung der von der Gruppe angewandten Methodik mit den aktuellen Rechnungslegungsstandards und ihre Umsetzung beurteilt.
Wie in Anhang 1.7.1 des Konzernabschlusses dargelegt, wird mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwerts durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Nettobuchwert den erzielbaren Betrag nicht übersteigt und kein Risiko einer Wertminderung besteht. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. - Wir haben zudem Verfahren angewandt, um zu überprüfen, ob:
Wie in Anhang 5 des Konzernabschlusses dargelegt, basieren Berechnungen des Nutzungswerts auf folgenden wesentlichen Annahmen: -- die prognostizierten zukünftigen Cashflows mit den jüngsten Schätzungen des Managements übereinstimmen, die während des Budgetprozesses berechnet wurden,
- Cashflow-Prognosen basierend auf Geschäftsplänen, -- die getroffenen Annahmen in Bezug auf die erwarteten künftigen Cashflows im Hinblick auf den wirtschaftlichen und finanziellen Kontext der ZGE angemessen sind ob der Prozess, nach dem die Schätzungen berechnet wurden, verlässlich ist, indem die Gründe für die Unterschiede zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Leistungen beurteilt werden.
- Abzinsungssätzen und - Wir haben eine Sensitivitätsanalyse zu den wichtigsten Annahmen durchgeführt, um sicherzustellen, dass ausgewählte nachteilige Änderungen der wichtigsten Annahmen nicht dazu führen, dass der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts den erzielbaren Betrag übersteigt.
- langfristigen Wachstumsraten, Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Jahresabschluss beurteilt.
was wesentliche Ermessensentscheidungen des Managements erfordert. Dies gilt vor allem für die ZGE von AXA XL.
Dementsprechend haben wir die Bewertung des erzielbaren Betrags des Firmen- oder Geschäftswerts als wesentlichen Prüfungsgegenstand angesehen.

Sonderprüfungen

Darüber hinaus haben wir in Übereinstimmung mit den in Frankreich geltenden Prüfungsstandards die gemäß französischer Gesetze und Verordnungen geforderten spezifischen Überprüfungen der im Lagebericht des Board of Directors gemachten Angaben zur Gruppe durchgeführt.

Wir haben keine Sachverhalte hinsichtlich der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung und der Übereinstimmung mit dem Konzernabschluss zu berichten und erinnern daran, dass es nicht unsere Aufgabe ist, ein Urteil über die angemessene Darstellung und Übereinstimmung der von Artikel L. 356-23 des französischen Versicherungsgesetzbuches (Code des Assurances) geforderten solvenzbezogenen Informationen mit dem Jahresabschluss abzugeben.

Wir bestätigen, dass die in Artikel L. 225-102-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de Commerce) vorgesehene allgemeine Erklärung über die nichtfinanzielle Leistung in den Lagebericht der Gruppe aufgenommen wurde, wobei darauf hingewiesen wird, dass wir gemäß Artikel L. 823-10 des Gesetzbuches weder die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der in dieser Erklärung enthaltenen Informationen noch ihre Übereinstimmung mit dem Konzernabschluss geprüft haben. Diese Informationen sollten von einem unabhängigen Dritten gemeldet werden.

Bericht über weitere rechtliche und regulatorische Anforderungen

Ernennung der gesetzlichen Abschlussprüfer

Auf der Generalversammlung vom 28. Februar 1989 (PricewaterhouseCoopers Audit) und am 8. Juni 1994 (Mazars) wurden wir zum gesetzlichen Abschlussprüfer von AXA SA ernannt. Zum 31. Dezember 2019 befanden sich PricewaterhouseCoopers Audit und Mazars im 31. bzw. 26. Jahr ihres ununterbrochenen Mandats.

Verantwortlichkeiten des Managements und der Verantwortlichen für den Konzernabschluss

Das Management ist für die Aufstellung eines Konzernabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, vermittelt, sowie für die interne Kontrolle, die das Management als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, sei es aufgrund von Verstößen oder Irrtümern.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist das Management für die Beurteilung der Unternehmensfortführung, die Offenlegung der mit der Unternehmensfortführung zusammenhängenden Sachverhalte und die Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze verantwortlich, es sei denn, es wird erwartet, dass die Gesellschaft liquidiert oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wird.

Das Audit Committee ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie gegebenenfalls der internen Revision hinsichtlich der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung zuständig.

Der Konzernabschluss wurde vom Board of Directors genehmigt.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Ziel und Prüfungsansatz

Unsere Aufgabe ist es, einen Bericht zu diesem Konzernabschluss abzugeben. Unser Ziel ist es, eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss insgesamt frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass eine Prüfung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung immer dann durchgeführt wird, wenn eine wesentliche Falschaussage vorliegt. Falschaussagen können sich aus Betrug oder Irrtümern ergeben und sind als wesentlich anzusehen, wenn sie einzeln oder in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten, die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffen werden, vernünftigerweise beeinflussen könnten.

Wie in Artikel L.823-10-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de Commerce) festgelegt, umfasst unsere gesetzliche Prüfung nicht die Gewährleistung der Rentabilität des Unternehmens oder der Qualität des Managements der Angelegenheiten der Gesellschaft.

Im Rahmen einer Prüfung, die nach den in Frankreich geltenden Berufsstandards durchgeführt wird, übt der Abschlussprüfer während der gesamten Prüfung ein professionelles Urteilsvermögen aus und darüber hinaus:

- Identifiziert und bewertet er die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen des Konzernabschlusses, unabhängig davon, ob diese auf Betrug oder Fehler zurückzuführen sind, konzipiert und führt Prüfungsverfahren durch, die auf diese Risiken anschlagen, und holt Prüfungsnachweise ein, die als ausreichend und angemessen erachtet werden, um eine Grundlage für sein Prüfungsurteil zu liefern. Das Risiko, keine wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug aufzudecken, ist höher als bei einem Fehler, da Betrug Absprachen, Fälschungen, absichtliche Auslassungen, falsche Darstellungen oder die Aufhebung der internen Kontrolle beinhalten kann.

- Erlangt er ein Verständnis der für die Prüfung relevanten internen Kontrolle, um unter den gegebenen Umständen geeignete Prüfungsverfahren zu entwerfen, jedoch nicht, um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrolle abzugeben.

- Beurteilt er die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der für die Aufstellung des Abschlusses zugrunde gelegten wesentlichen Schätzungen sowie damit verbundene Offenlegungen des Managements im Konzernabschluss.

- Beurteilt er die Angemessenheit der Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze durch das Management und, basierend auf den erhaltenen Prüfungsnachweisen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Bedingungen besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, aufkommen lassen. Diese Beurteilung stützt sich auf die bis zum Zeitpunkt des Prüfungsberichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Umstände können jedoch dazu führen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Kommt der Abschlussprüfer zu dem Schluss, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist es erforderlich, im Prüfungsbericht auf die entsprechenden Angaben im Konzernabschluss hinzuweisen oder, falls solche Angaben nicht gemacht werden oder nicht ausreichen, den darin enthaltenen Bestätigungsvermerk zu ändern.

- beurteilt er die Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und beurteilt, ob dieser die zugrunde liegenden Vorgänge und Ereignisse in einer Weise darstellt, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.

- Er holt ausreichende Prüfungsnachweise für die Finanzinformationen der Unternehmen oder Geschäftsaktivitäten innerhalb der Gruppe ein, um ein Prüfungsurteil über den Konzernabschluss abzugeben. Der Abschlussprüfer ist für die Leitung, Überwachung und Durchführung der Prüfung des Konzernabschlusses sowie für das zu diesem Konzernabschluss abgegebene Prüfungsurteil verantwortlich.

Bericht an das Audit Committee

Wir legen dem Audit Committee einen Bericht vor, der insbesondere eine Beschreibung des Prüfungsumfangs und des durchgeführten Prüfungsprogramms sowie der Ergebnisse unserer Prüfung enthält. Darüber hinaus berichten wir, falls vorhanden, über wesentliche Mängel im internen Kontrollsystem in Bezug auf die von uns festgestellten Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsverfahren.

Unser Bericht an das Audit Committee enthält die Risiken wesentlicher Fehlaussagen, die nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung für die Prüfung des Konzernabschlusses der laufenden Periode von besonderer Bedeutung waren und daher wesentliche Prüfungsfragen darstellen, die wir in diesem Bericht zu beschreiben haben.

Darüber hinaus geben wir dem Prüfungsausschuss die in Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 537-2014 vorgesehene Erklärung ab, die unsere Unabhängigkeit im Sinne der in Frankreich geltenden Vorschriften bestätigt, wie sie insbesondere in den Artikeln L.822-10 bis L.822-14 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) und im französischen Ethikkodex (Code de déontologie) für Abschlussprüfer festgelegt sind. Gegebenenfalls erörtern wir mit dem Audit Committee die Risiken, die sich nach vernünftigem Ermessen auf unsere Unabhängigkeit auswirken können, und die damit verbundenen Vorkehrungen.

Die gesetzlichen Abschlussprüfer

 

Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 19. März 2020

PricewaterhouseCoopers Audit

Bénédicte Vignon

Grégory Saugner

 

MAZARS

Jean-Claude Pauly

Maxime Simœn

6. Aktien, gezeichnetes Kapital und allgemeine Informationen

6.1- AXA-Aktien

Der wichtigste Handelsplatz von AXA-Stammaktien ist die Euronext Paris (Compartment A). Seit der Dekotierung der ADRs von AXA (American Depositary Receipts, die American Depositary Shares („ADS“) verkörpern, die jeweils eine Stammaktie von AXA verkörpern) von der New York Stock Exchange am 26. März 2010 werden die ADRs von AXA am US-amerikanischen Over-the-Counter-Markt („OTC“) gehandelt und sind an der OTC QX-Plattform unter dem Symbol AXAHY gelistet.

Handel an der Euronext Paris

In Frankreich sind die Stammaktien von AXA im wichtigsten von der Euronext Paris herausgegebenen Index, dem CAC 40-Index, vertreten, der die 40 Aktien der Euronext Paris mit der höchsten Marktkapitalisierung und dem größten Handelsvolumen umfasst. Die Stammaktien von AXA sind ebenfalls im Euronext 100 vertreten, dem Blue-Chip-Index der Euronext mit den größten Unternehmen in puncto Marktkapitalisierung und Liquidität, sowie dem EURO STOXX 50, dem Blue-Chip-Index der 50 Aktien mit der höchsten Marktkapitalisierung und dem größten Handelsvolumen der wichtigsten Industrien der Eurozone. Darüber hinaus sind die Stammaktien von AXA auch im STOXX® Europe 600 Insurance, dem Index der europäischen Versicherungsbranche, und dem EURO STOXX Sustainability 40 vertreten, der die größten Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit in der Eurozone enthält, bewertet nach langfristigen ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien.

In der unten stehenden Tabelle sind die ausgewiesen Höchst- und Tiefstkurse (Intraday) der Stammaktien von AXA an der Euronext Paris in Euro für die angegebenen Perioden dargestellt:

Periode Tageshoch Tagestief
(in Euro) (in Euro)
2018
Drittes Quartal 23,7 20,5
Viertes Quartal 23,9 18,4
2019
Erstes Quartal 23,0 18,4
Zweites Quartal 23,9 21,7
Drittes Quartal 24,0 20,5
Viertes Quartal 25,4 22,2
Gesamtjahr 25,4 18,4
2019 und 2020
August 2019 23,2 20,5
September 2019 23,4 20,8
Oktober 2019 24,4 22,2
November 2019 25,4 23,6
Dezember 2019 25,4 24,1
Januar 2020 25,6 23,7
Februar 2020 25,6 20,7

6.2. Gezeichnetes Kapital

Kapitalstruktur

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die ausgegebenen und voll eingezahlten Anteile von AXA auf 5.536.521.831,67 Euro, was zum 1. Januar 2019 2.417.695.123 dividendenberechtigten Stammaktien mit einem Nennwert von 2,29 Euro entsprach.

In der unten stehenden Tabelle sind die Besitzverhältnisse der ausstehenden Aktien des Unternehmens und verbundener Stimmrechte zum 31. Dezember 2019 nach bestem Wissen des Unternehmens dargestellt:

Anzahl der Aktien % des Eigenkapitals % der Stimmrechte(a)
Mutuelles AXA(b) 349.441.956 14,45 % 24,21 %
Mitarbeiter und Vertreter 103.450.594 4,28 % 6,09 %
Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien 31.102.295 1,29 % [1,09 %](c)
Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien(d) 240.194 0,01 % [0,01 %](c)
Öffentlichkeit 1.933.460.084 79,97 % 68,60 %
Summe 2.417.695.123(e) 100 % 100 %

(a) In dieser Tabelle werden die Stimmrechtsanteile auf der Grundlage berechnet, dass alle ausstehenden Stammaktien mit Stimmrechten versehen sind, ungeachtet der Tatsache, dass bestimmte dieser Aktien von Gesetzes wegen oder anderweitig über keine Stimmrechte verfügen (z. B. verfügen eigene Aktien nach französischem Recht über keine Stimmrechte).

(b) AXA Assurances IARD Mutuelle (11,57 % des Eigenkapitals und 19,33 % der Stimmrechte) und AXA Assurances Vie Mutuelle (2,88 % des Eigenkapitals und 4,88 % der Stimmrechte).

(c) Diese Aktien sind stimmberechtigt, wenn sie ihren Status als eigene Aktien verlieren (z. B. bei ihrem Verkauf und der anderweitigen Übertragung an konzernunabhängige Dritte).

(d) Eigene Aktien, wie in Anhang 13 „Eigenkapital und Minderheitsanteile“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts dargelegt.

(e) Quelle: Euronext-Mitteilung vom 9. Januar 2020.

AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA Assurances Vie Mutuelle (die „Mutuelles AXA“) haben Vereinbarungen geschlossen, in denen sie ihre Absicht geäußert haben, ihre Stimmrechte gemeinsam auszuüben. Im Rahmen dieser Vereinbarungen haben die Mutuelles AXA ein Strategy Committee (Comité de Coordination Stratégique) geschaffen, das sich aus bestimmten Mitgliedern ihrer jeweiligen Board of Directors zusammensetzt. Das Strategy Committee hat aus seinen Mitgliedern François Martineau und Philippe Guerand als Co-Vorsitzende gewählt. Es wird im Allgemeinen zu allen wichtigen Angelegenheiten in Bezug auf die Mutuelles AXA einschließlich ihrer gemeinsamen Anteile an AXA und allgemeinen Beziehung zu dem Unternehmen und der AXA Gruppe konsultiert.

Nach bestem Wissen des Unternehmens hielt am 31. Dezember 2019 kein Aktionär mehr als 5 % des Aktienkapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens, sofern oben nicht anders angegeben.

Einige der Aktien des Unternehmens verfügen über Doppelstimmrechte wie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen - Stimmrechte“ dieses Geschäftsberichts beschrieben. Von den 2.417.695.123 ausstehenden Stammaktien zum 31. Dezember 2019 berechtigten 440.314.817 Aktien ihre Inhaber zu diesem Zeitpunkt zu Doppelstimmrechten.

Wesentliche Änderungen an der Kapitalstruktur

Wesentliche Änderungen an der Kapitalstruktur des Unternehmens zwischen 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2019 sind in der unten stehenden Tabelle dargestellt:

Am 31.Dezember 2019(a)
Anzahl der Aktien Kapitalstruktur (%) Anzahl an Stimmrechten Stimmrechte (%)
Mutuelles AXA(b) 349.441.956 14,45 % 692.059.674 24,21 %
Mitarbeiter und Vertreter 103.450.594 4,28 % 174.037.495 6,09 %
Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien 31.102.295 1,29 % [31.102.295](c) [1,09 %](c)
Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien(d) 240.194 0,01 % [247.342](c) [0,01 %](c)
Öffentlichkeit 1.933.460.084 79,97 % 1.960.563.134 68,60 %
Summe 2.417.695.123(e) 100 % 2.858.009.940 100 %
Am 31.Dezember 2018(a)
Anzahl der Aktien Kapitalstruktur (%) Anzahl an Stimmrechten Stimmrechte (%)
Mutuelles AXA(b) 349.083.119 14,40 % 691.850.894 24,16 %
Mitarbeiter und Vertreter 125.932.806 5,19 % 182.434.659 6,37 %
Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien 41.245.315 1,70 % [41.245.315](c) [1,44 %](c)
Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien(d) 368.439 0,02 % [375.587](c) [0,01 %](c)
Öffentlichkeit 1.908.286.947 78,69 % 1.947.968.800 68,02 %
Summe 2.424.916.626 100 % 2.863.875.255 100 %
Am 31.Dezember 2017(a)
Anzahl der Aktien Kapitalstruktur (%) Anzahl an Stimmrechten Stimmrechte (%)
Mutuelles AXA(b) 342.767.775 14,13 % 685.535.550 23,97 %
Mitarbeiter und Vertreter 129.418.305 5,34 % 196.680.918 6,88 %
Direkt vom Unternehmen gehaltene eigene Aktien 41.395.855 1,71 % [41.395.855](c) [1,45 %](c)
Von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltene eigene Aktien(d) 413.421 0,02 % [420.569](c) [0,01 %](c)
Öffentlichkeit 1.911.240.395 78,81 % 1.935.625.200 67,69 %
Summe 2.425.235.751 100 % 2.859.658.092 100 %

(a) In dieser Tabelle werden die Stimmrechtsanteile auf der Grundlage berechnet, dass alle ausstehenden Stammaktien mit Stimmrechten versehen sind, ungeachtet der Tatsache, dass bestimmte dieser Aktien von Gesetzes wegen oder anderweitig über keine Stimmrechte verfügen (z. B. verfügen eigene Aktien nach französischem Recht über keine Stimmrechte).

(b) AXA Assurances IARD Mutuelle und AXA Assurances Vie Mutuelle.

(c) Diese Aktien sind stimmberechtigt, wenn sie ihren Status als eigene Aktien verlieren (z. B. bei ihrem Verkauf und der anderweitigen Übertragung an konzernunabhängige Dritte).

(d) Eigene Aktien, wie in Anhang 13 „Eigenkapital und Minderheitsanteile“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts dargelegt.

(e) Quelle: Euronext-Mitteilung vom 9. Januar 2020.

Zum 31. Dezember 2019 hatte das Unternehmen nach bestem Wissen des Unternehmens auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Informationen insgesamt 11.466 eingetragene Inhaber seiner Stammaktien (d. h. Inhaber von Namensaktien).

Von AXA 2019 abgeschlossene Transaktionen in Bezug auf eigene Aktien

Im Zusammenhang mit den auf den Hauptversammlungen am 25. April 2018 (Beschluss 18) und 24. April 2019 (Beschluss 11) genehmigten Aktienrückkaufprogrammen und gemäß Artikel L. 225-209 des Französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) (i) wurden 26.420.747 AXA-Aktien zu einem durchschnittlichen gewichteten Brutto-Stückpreis von 22,53 Euro je Aktie zurückgekauft - um (a) die Zuteilung von Gratisaktien an Mitarbeiter der Gruppe abzusichern oder (b) sie zum Ausgleich des Verwässerungseffekts von in Verbindung mit Plänen für Kapitalbeteiligungsleistungen und Angeboten von Aktienpaketen an Arbeitnehmer ausgegebenen Aktien einzuziehen -, und (ii) es wurden keine AXA-Aktien zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2019 verkauft.

Folglich betrug die Gesamtanzahl der Stammaktien von AXA, die allesamt aus Zwecken der Absicherung und Einziehung ausgeben wurden, zum 31. Dezember 2019 31.102.295 Aktien (bzw. 1,29 % des gezeichneten Kapitals von AXA zu diesem Datum). Der Buchwert dieser 31.102.295 eigenen Aktien zum 31. Dezember 2019 beträgt 725.811.332,64 Euro. Diese Aktien wurden zu einem Gesamtpreis von 595.187.973,10 Euro erworben (mit einem Nennwert von 2,29 Euro je Aktie).

Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass die Gesamtanzahl der von Tochtergesellschaften des Unternehmens gehaltenen eigenen Aktien zum 31. Dezember 2019 240.194 Aktien (bzw. 0,01 % des gezeichneten Kapitals von AXA zu diesem Datum) betrug. Der Buchwert dieser 240.194 eigenen Aktien zum 31. Dezember 2019 beträgt 7.055.000 Euro.

Belegschaftsaktionäre

SharePlan

Seit 1993 fördert die AXA Gruppe Mitarbeiterbeteiligungen, indem sie ihren Mitarbeitern jährlich anbietet, über eine ausschließlich für sie reservierte Erhöhung des Anteilskapitals („SharePlan“) Anteile am Unternehmen zu erwerben.

Auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 24. April 2019 erteilten Ermächtigung erhöhte das Board of Directors das gezeichnete Kapital durch Ausgabe von für Mitarbeiter der Gruppe im Rahmen des SharePlan 2019 reservierten Aktien. Die Aktionäre verzichteten auf ihre Vorzugsrechte, sodass dieses Angebot ausschließlich gegenüber Mitarbeitern der Gruppe gemacht werden konnte (SharePlan 2019).

In Ländern, in denen die rechtlichen, regulatorischen und steuerrechtlichen Anforderungen zur Teilnahme am SharePlan erfüllt waren, standen Mitarbeitern der Gruppe 2019 zwei Anlageoptionen zur Verfügung:

- Klassischer Plan, in 38 Ländern angeboten

- Gehebelter Plan, in 37 Ländern angeboten

Der klassische Plan ermöglicht den Arbeitnehmern die Zeichnung von AXA-Aktien durch eine persönliche Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom jeweiligen Land) mit einem Nachlass von 20 %. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die Mitarbeiter tragen die Auswirkungen der positiven oder negativen Entwicklung des Aktienkurses im Vergleich zum Zeichnungskurs.

Nach Ablauf der fünfjährigen Haltefrist haben die Arbeitnehmer, abhängig von dem Land, in dem sie ihren Wohnort haben, folgende Möglichkeiten: (1) Erhalt des Barwerts ihrer Kapitalanlage, (2) Erhalt des Werts ihrer Kapitalanlage in Form von AXA-Aktien oder (3) Übertragung ihrer Kapitalanlagen im gehebelten Plan in den klassischen Plan.

Der gehebelte Plan ermöglichte den Arbeitnehmern 2019 die Zeichnung von AXA-Aktien auf der Basis des 10-Fachen ihrer persönlichen Kapitalanlage (entweder durch Publikumsfonds (FCPE) oder durch direkten Anteilsbesitz, abhängig vom Wohnsitzland) mit einem Nachlass von 4,99 %. Die Aktien werden im Rahmen des Group Company Savings Plans gehalten und können während eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nicht veräußert werden (außer im Falle einer frühzeitigen Freigabe gemäß geltenden Rechtsvorschriften). Die persönlichen Anlagebeträge von Mitarbeitern sind durch eine Bank verbürgt und Mitarbeiter profitierten auch von einem Teil der Wertsteigerung der Aktie, die auf Basis des nicht-diskontierten Referenzkurses berechnet wird.

Publikumsfonds mit direkten Stimmrechten wurden 2005 geschaffen, um Begünstigen in den meisten Fällen die direkte Ausübung ihrer Stimmrechte während Hauptversammlungen des Unternehmens zu ermöglichen.

Der SharePlan 2019 wurde mit Hilfe einer Kapitalerhöhung umgesetzt, die im November 2019 stattfand. Rund 26.000 Mitarbeiter nahmen an dem SharePlan 2019 teil, was rund 24 % der berechtigten Mitarbeiter entspricht:

- Der gesamte investierte Betrag betrug mehr als 375 Mio. Euro, d. h.:

-- 64 Mio. Euro für den klassischen Plan und

-- 312 Mio. Euro für den gehebelten Plan.

- Insgesamt wurden rund 18 Millionen neue Aktien ausgegeben, jede zu einem Nennwert von 2,29 Euro. Diese Aktien sind ab 1. Januar 2019 dividendenberechtigt.

Am 31. Dezember 2019 hielten Mitarbeiter von AXA und deren Vertreter 4,28 % des gezeichneten Kapitals und 6,09 % der Stimmrechte. Diese Aktien werden über Publikumsfonds (FCPE) oder direkt entweder in Form von Stammaktien oder ADS gehalten.

Transaktionen in Zusammenhang mit dem gezeichneten Kapital von AXA

Zum 31. Dezember 2019 umfasste das gezeichnete Kapital von AXA 2.417.695.123 Stammaktien mit einem Nennwert von 2,29 Euro. Sämtliche dieser Aktien waren voll eingezahlt und nicht nachschusspflichtig und sind ab 1. Januar 2019 dividendenberechtigt.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktienanzahl vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2019:

Datum Transaktion Anzahl der ausgebenden oder eingezogenen Aktien Ausgabe- oder Verschmelzungsprämie
(in Euro)
Anzahl der Aktien nach der Transaktion Höhe des gezeichneten Kapitals nach der Transaktion
(in Euro)
2017 Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien (4.247.422) (93.006.551) 2.420.901.708 5.543.864.911
Ausübung von Aktienoptionen 3.077.495 41.047.758 2.423.979.203 5.550.912.375
Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan 2017) 19.558.841 394.238.574 2.443.538.044 5.595.702.121
Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien (23.272.226) (531.851.334) 2.420.265.818 5.542.408.723
Ausübung von Aktienoptionen 4.969.933 73.161.594 2.425.235.751 5.553.789.870
2018 Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien (2.935.769) (63.784.085) 2.422.299.982 5.547.066.959
Ausübung von Aktienoptionen 1.047.114 14.226.407 2.423.347.096 5.549.464.850
Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan 2018) 15.423.549 290.581.688 2.438.770.645 5.584.784.777
Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien (15.423.549) (323.167.103) 2.423.347.096 5.549.464.849
Ausübung von Aktienoptionen 1.569.530 17.745.639 2.424.916.626 5.553.059.074
2019 Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien (1.644.442) (35.703.764) 2.423.272.184 5.549.293.301
Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien (9.804.700) (212.073.425) 2.413.467.484 5.526.840.538
Ausübung von Aktienoptionen 1.494.925 18.617.056 2.414.962.409 5.530.263.917
Für Mitarbeiter von AXA reserviertes neues Anteilskapital (SharePlan 2019) 17.815.616 332.631.486 2.432.778.025 5.571.061.677
Verringerung des Anteilskapitals durch Einziehung von Aktien (17.815.616) (368.227.901) 2.414.962.409 5.530.263.917
31.12.2019 Ausübung von Aktienoptionen 2.732.714 38.290.141 2.417.695.123 5.536.521.832

Vollständig verwässertes Eigenkapital zum 31. Dezember 2019

Die folgende Tabelle zeigt das vollständig verwässerte gezeichnete Kapital, davon ausgehend, dass die maximale Anzahl an neuen Aktien nach der Ausübung sämtlicher ausstehender Aktienoptionen ausgegeben wird.

Vollständig verwässertes Eigenkapital
Ausgegebene Stammaktien zum 31. Dezember 2019(a) 2.417.695.123
Aktienoptionen 15.154.663
Maximale Gesamtzahl an Aktien 2.432.849.786

(a) Quelle: Euronext-Mitteilung vom 9. Januar 2020.

Finanzielle Ermächtigungen

Gültige finanzielle Ermächtigungen zum 31. Dezember 2019

Die Ermächtigungen von AXA zur Ausgabe von Aktien oder anderen Arten von Wertpapieren zum 31. Dezember 2019 sind in unten stehenden Tabellen zusammengefasst:

Ausgaben von Anteilskapital mit Vorzugsrechten für Aktionäre

Wertpapiere Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten
(in Euro)
Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals
(in Euro)
Laufzeit Verfallsdatum
Einbeziehung von Rücklagen, Gewinnen oder Agios - 1 Milliarde(a) 26 Monate 24. Juni 2021
Stammaktien und andere Wertpapiere, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens durch Zeichnung, Umwandlung, Austausch, Rücknahme, Vorlage eines Optionsschein oder anderweitig begründen(b) 6 Milliarden(c) 2 Milliarden(d) 26 Monate 24. Juni 2021

(a) Unabhängige Höchstgrenze.

(b) Einschließlich der Ausgabe von Stammaktien infolge der Ausgabe von Wertpapieren durch Tochtergesellschaften von AXA.

(c) Der gesamte Nennwert von mit der Ausgabe von Wertpapieren mit oder ohne Vorzugsrechte verbundenen Schuldinstrumenten darf die globale Höchstgrenze von 6 Mrd. Euro nicht überschreiten.

(d) Der gesamte Nennwert des neu ausgegebenen Anteilkapitals mit oder ohne Vorzugsrechte darf 2 Mrd. Euro nicht überschreiten.

Ausgaben von Anteilskapital ohne Vorzugsrechte für Aktionäre

Wertpapiere Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten ( (in Euro) Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro oder Prozent des Anteilskapitals) Laufzeit Verfallsdatum
Stammaktien und andere Wertpapiere, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens durch Zeichnung, Umwandlung, Austausch, Rücknahme, Vorlage eines Optionsschein oder anderweitig begründen(a) 6 Milliarden(b) 550 Millionen 26 Monate 24. Juni 2021
Stammaktien oder Wertpapiere, die Zugang zum Kapital verschaffen, für Mitarbeiter reserviert - 135 Millionen(c) 18 Monate 24. Oktober 2020
Für eine bestimmte Kategorie an Begünstigten reservierte Stammaktien im Zusammenhang mit Aktienangeboten an Mitarbeiter - 135 Millionen(c) 18 Monate 24. Oktober 2020
Performance Shares (actions de performance)(d) - 1 %(e) 38 Monate 24. Juni 2022
Performance Shares (actions de performance)(d) (g) - 0,40 %(e) 38 Monate 24. Juni 2022
In Zusammenhang mit der Ausübungvon Aktienoptionen ausgegebene Aktien - 1 %(f) 38 Monate 26. Juni 2020

(a) Einschließlich der Ausgabe von Stammaktien oder Wertpapieren (i) im Falle von Privatinvestitionen oder über öffentliche Angebote, (ii) im Falle von öffentlichen Tauschangeboten auf Betreiben des Unternehmens, (iii) als Ausgleich für Sacheinlagen für bis zu 10 % des Anteilskapitals des Unternehmens oder (iv) in Folge der Ausgabe von Wertpapieren durch Tochtergesellschaften von AXA.

(b) Der gesamte Nennwert von mit der Ausgabe von Wertpapieren mit oder ohne Vorzugsrechte verbundenen Schuldinstrumenten darf die globale Höchstgrenze von 6 Mrd. Euro nicht überschreiten.

(c) Gemeinsame und unabhängige Höchstgrenze.

(d) Bestehende Aktien und/oder neu ausgegebene Aktien.

(e) Zu dem Tag, an dem Performance Shares vom Board of Directors zugeteilt werden.

(f) Zu dem Tag, an dem Aktienoptionen vom Board of Directors zugeteilt werden.

(g) Für die betriebliche Altersvorsorge.

Neue finanzielle Ermächtigungen

Die folgenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien und Wertpapieren, die einen Anspruch auf Stammaktien des Unternehmens begründen, werden der Hauptversammlung am 30. April 2020 vorgelegt:

Ausgaben von Anteilskapital ohne Vorzugsrechte für Aktionäre

Wertpapiere Maximaler Nennwert im Falle von Schuldinstrumenten ( (in Euro) Maximaler Nennwert des neu ausgegebenen Anteilskapitals (in Euro) Laufzeit Verfallsdatum
Stammaktien oder Wertpapiere, die Zugang zum Kapital verschaffen, für Mitarbeiter reserviert - 135 Millionen(a) 18 Monate 30. Oktober 2021
Für eine bestimmte Kategorie an Begünstigten reservierte Stammaktien im Zusammenhang mit Aktienangeboten an Mitarbeiter - 135 Millionen(a) 18 Monate 30. Oktober 2021

(a) Gemeinsame und unabhängige Höchstgrenze.

Nutzung der finanziellen Ermächtigungen in 2019

Für Mitarbeiter reserviertes neues Anteilskapital

Siehe Absatz „Belegschaftsaktionäre“ des Abschnitts 6.2 dieses Geschäftsberichts.

Performance Shares

2019 wurden auf Grundlage der von der Hauptversammlung am 24. April 2019 erteilten Ermächtigungen (Beschlüsse 23 und 24) 2.961.225 bzw. 571.909 Performance Shares für die betriebliche Altersvorsorge durch das Board of Directors von AXA zugeteilt.

6.3. Allgemeine Informationen

AXA ist eine nach französischem Recht gegründete Aktiengesellschaft (société anonyme) und die börsennotierte Muttergesellschaft der AXA Gruppe. Der Sitz des Unternehmens lautet 25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich und die Telefonnummer lautet +33 (0) 1 40 75 57 00. Das Unternehmen wurde 1957 gegründet, die Ursprünge seiner Tätigkeit gehen jedoch bis auf das Jahr 1852 zurück. Das Unternehmen wird außer im Falle einer vorzeitigen Auflösung oder Verlängerung bis zum 31. Dezember 2059 fortbestehen. Das Unternehmen ist im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du commerce et des sociétés) unter der Nummer 572 093 920 eingetragen. Die Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) von AXA lautet F5WCUMTUM4RKZ1MAIE39.

Folgende Dokumente können bei der Rechtsabteilung der AXA Gruppe (25, Avenue Matignon, 75008 Paris, Frankreich) bis zur Einreichung des nächsten einheitlichen Registrierungsformulars von AXA bei der AMF angefragt werden: (i) die Statuten des Unternehmens, (ii) die von Experten im Auftrag des Unternehmens erstellten Berichte oder anderen Dokumente, die (als Ganzes oder in Teilen) in diesem einheitlichen Registrierungsformular enthalten sind oder auf die darin Bezug genommen wird, und (iii) die Abschlüsse und Konzernabschlüsse in den drei der Veröffentlichung dieses einheitlichen Registrierungsformulars vorangegangenen Geschäftsjahren. Diese Dokumente sind auch auf der Website von AXA verfügbar, insbesondere unter den folgenden Links zur Satzung der Gesellschaft (https://group.axa.com/en/about-us/governance-overview) und den unter (ii) und (iii) genannten Dokumenten (https://group.axa.com/en/investor/annual-and-interim-reports).

Vorschriften und Aufsicht

AXA geht weltweit durch ihre zahlreichen operativen Tochtergesellschaften regulierten Geschäftstätigkeiten nach. Die wesentlichen Geschäftstätigkeiten im Bereich (Rück-) Versicherung und Asset Management unterliegen weitreichenden Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern, in denen die Gruppe geschäftstätig ist. AXA SA, die oberste Muttergesellschaft der AXA Gruppe, unterliegt zudem umfassenden Vorschriften aufgrund ihrer Börsenzulassung an der Euronext Paris und ihrer direkten und indirekten Beteiligung an zahlreichen regulierten Versicherungs- und Vermögensverwaltungstöchtern. Da die AXA Gruppe ihren Hauptsitz in Paris, Frankreich, hat, bilden insbesondere die Richtlinien und Regelungen der Europäischen Union sowie die Anforderungen der französischen Aufsichtsbehörden den aufsichtsrechtlichen Rahmen der AXA Gruppe. Die wichtigsten Aufsichtsbehörden in Frankreich sind die Finanzdienstleistungsaufsicht AMF und die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsaufsicht Autorité de contrôle prudentiel et de résolution („ACPR“).

Versicherungs- und Rückversicherungsaktivitäten

Obschon sich Umfang und Art der regulatorischen Vorschriften von Land zu Land unterscheiden, sind in den meisten Ländern, in denen (Rück-) Versicherungstöchter von AXA tätig sind, Gesetze und Vorschriften zur Regelung von Vertriebspraxis, Liquiditätsstandards, Höhe von Eigenkapital und Rücklagen, zulässigen Arten und Konzentrationen von Anlagen, Geschäftsgebaren von (Rück-) Versicherungsgesellschaften sowie die Zuteilung von Lizenzen an Vertreter, Genehmigung von Vertragsformularen und, für bestimmte Versicherungsbereiche, Genehmigung und Erfassung von Zinssätzen vorhanden. In bestimmten Ländern schränken Vorschriften Verkaufsprovisionen, Gebühren und bestimmte andere Marketing-Aufwendungen zulasten des Versicherers ein und schreiben die Offenlegung bestimmter Produktinformationen vor. Im Allgemeinen werden Versicherer verpflichtet, detaillierte Jahresabschlüsse bei den Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes, in dem sie tätig sind, einzureichen. Diese Behörden können regelmäßige oder spontane Prüfungen der Tätigkeiten und Bücher des (Rück-) Versicherers durchführen und zusätzliche Auskünfte vom (Rück-) Versicherer verlangen. Bestimmte Länder sehen auch eine Registrierung und regelmäßige Berichterstattung von Holding-Gesellschaften vor, die einen lizenzierten (Rück-) Versicherer kontrollieren. Diese Rechtsvorschriften für Holding-Gesellschaften sehen in der Regel regelmäßige Offenlegungen, Berichterstattung hinsichtlich des Unternehmens, das den lizenzierten Versicherer und andere verbundene Unternehmen kontrolliert, einschließlich Vorabgenehmigung (oder -anmeldung) von Transaktionen zwischen dem (Rück-) Versicherer und anderen verbundenen Unternehmen vor, z. B. konzerninterne Übertragungen von Vermögenswerten und Zahlung von Dividenden durch den kontrollierten (Rück-) Versicherer. Im Allgemeinen ist mit diesen Rechtsvorschriften außerdem festgelegt, dass der direkte oder indirekte Erwerb der „Kontrolle“ unserer (Rück-) Versicherungstöchter mit Sitz in einem bestimmten Land der vorherigen Zustimmung der Versicherungsaufsichtsbehörden des jeweiligen Landes unterliegt. Die Definition des Begriffs „Kontrolle“ umfasst für diese Zwecke ganz allgemein jeden direkten oder indirekten Erwerb von Aktien oder anderen Instrumenten, die einem Stimmrechtsanteil von mehr als 9,9 % entsprechen, inklusive des Erwerbs der Aktien der AXA SA als Versicherungs-Holdinggesellschaft. Im Allgemeinen dienen diese regulatorischen Vorschriften eher zum Schutz der Interessen der Versicherungsnehmer als der der Aktionäre. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz „Unsere Aktivitäten unterliegen weitreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind“.

Regulatorische Anforderungen an Kapital und Solvabilität

Die (Rück-) Versicherungstöchter des Unternehmens unterliegen in den Ländern, in denen sie tätig sind, regulatorischen Kapitalanforderungen, die zur Überwachung der Angemessenheit des Eigenkapitals sowie zum Schutz der Versicherungsnehmer dienen. Obschon sich die spezifischen regulatorischen Kapitalanforderungen (einschließlich der Definition von zulässigen Vermögenswerten und Berechnungsmethoden) je nach Land unterscheiden können, kann das erforderliche regulatorische Eigenkapital von einer Reihe von Faktoren beeinflusst werden, u. a. Geschäftsmix, Produktkonzept, Umsatzvolumen, investiertes Vermögen, Verbindlichkeiten, Rücklagen und Änderungen an den Kapitalmärkten wie Zins- und Finanzmärkten. Regulatorische Kapitalanforderungen können während Zeiten absteigender Finanzmärkte und/oder niedrigeren Zinsen unter Umständen erheblich steigen.

In den letzten Jahren hat die Europäische Union einen Aufsichtsrahmen für europäische Versicherer eingeführt, der am 1. Januar 2016 in Kraft trat. Dem voraus gingen die Übernahme der Richtlinie 2009/138/EG vom 25. November 2009 über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungsaktivität in ihrer aktuellen Fassung (die „Solvency-II-Richtlinie“) und die darin enthaltenen Regelungen (zusammen mit der Solvency-II-Richtlinie im Folgenden „Solvency II“). Solvency II wurde ab 2015 in französisches Recht umgesetzt. Solvency II dient zur Einführung von Solvenzanforderungen, welche die Risiken von (Rück-) Versicherungsgesellschaften besser widerspiegeln, und dem Aufbau eines für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlichen Aufsichtssystems. Solvency II basiert auf drei Säulen: (1) Säule 1 umfasst die quantitativen Anforderungen rund um Eigenmittel, Bewertungsregeln für Aktiva und Passiva sowie Solvenzkapitalanforderungen, (2) Säule 2 legt qualitative Anforderungen für die Governance und das Risikomanagement von Versicherern sowie für die effektive Aufsicht über Versicherer einschließlich der Anforderung für Versicherer zur Durchführung einer Beurteilung von Risiken und Solvabilität (Own Risk and Solvency Assessment, „ORSA“) fest und (3) Säule 3 führt erweiterte Berichts- und Offenlegungsregelungen ein, gemäß denen betroffene Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union einen regelmäßigen Aufsichtsbericht (Regular Supervisory Report, „RSR“), der bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde regelmäßig wie von der Regelung vorgeschrieben eingereicht werden muss, sowie einen Bericht über Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report, „SFCR“) erstellen müssen, der jährlich zu veröffentlichen ist. Solvency II umfasst unter anderem die Bewertung von Aktiva und Passiva, die Behandlung von Versicherungskonzernen, die Definition von Eigenkapital sowie die Gesamthöhe des erforderlichen Mindestkapitals. Ein wichtiger Aspekt von Solvency II ist es, die Beurteilung der Risiken und Kapitalanforderungen der Gruppe besser mit Methoden des ökonomischen Kapitals in Einklang zu bringen und die Nutzung eines Standardmodells oder eines eigenen Modells des ökonomischen Kapitals des Versicherers (für ein besseres Verständnis der tatsächlichen Risiken und des Risikomanagements des Versicherers) zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen (Solvency Capital Requirements, „SCR“) zu ermöglichen, wobei ein solches eigenes Modells der Genehmigung der führenden Aufsichtsbehörde des Versicherers unterläge.

Solvency II sieht zwei getrennte Ebenen von Solvenzkapitalanforderungen vor: (i) die Mindestkapitalanforderungen (Minimum Capital Requirement, „MCR“), d. h. die Mindesthöhe des Eigenkapitals, unterhalb der Versicherungsnehmer und Begünstigte einem unangemessenen Risiko ausgesetzt sind, sollte den (Rück-) Versicherungsunternehmen die Fortsetzung ihres Geschäftsbetriebs gestattet werden, und (ii) die SCR, die sich auf die Höhe der anrechenbaren Eigenmittel beziehen, die es (Rück-) Versicherungsunternehmen ermöglicht, wesentliche Verluste auszugleichen und Versicherungsnehmern und Begünstigten gegenüber angemessene Sicherheit über zu leistende Zahlungen gibt.

Das ACPR hat die Verwendung des internen Modells von AXA (das „interne Modell“) zur Berechnung der SCR gemäß Solvency II genehmigt. Die am 20. Februar 2020 veröffentlichte Solvenzquote zum 31. Dezember 2019 lag bei geschätzten 198 %[117] (31. Dezember 2018: 193 %), was innerhalb der von AXA festgelegten Zielbandbreite von 170-220 % liegt. Die Gruppe verfügte im Jahr 2019 jederzeit über anrechenbare Eigenmittel, die über ihre SCR hinausgingen.

AXA prüft weiterhin regelmäßig Geltungsbereich und zugrunde liegende Methoden und Annahmen des internen Modells und wird ihre SCR entsprechend anpassen. Darüber hinaus wurde und kann das interne Modell von AXA von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften überarbeitet werden. Trotzdem würden wesentliche Änderungen an dem Modell die Vorabgenehmigung der ACPR erfordern, die weitere Anpassungen an der Höhe der SCR fordern kann.

Weitere Informationen zu dem internen Modell finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts. Weitere Informationen zum SCR, dem internem Modell und anderen Solvency-II-Angaben von AXA finden Sie im SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr auf der Website von AXA (www.axa.com). Der SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr wird voraussichtlich am 14. Mai 2020 auf der gleichen Website veröffentlicht.

Im Falle einer Nichterfüllung der geltenden aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen durch eine (Rück-) Versicherungsgesellschaft oder eine Versicherungs-Holdinggesellschaft (einschließlich MCR und SCR, falls zutreffend) haben Versicherungsaufsichten in der Regel umfassende Befugnisse, um aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie die Beschränkung und das Verbot der Aufnahme neuer Tätigkeiten, das Verbot der Auszahlung von Dividenden oder anderer Ausschüttungen an Gesellschafter und/oder die Eröffnung eines Insolvenz- oder Abwicklungsverfahrens aufzuerlegen oder durchzuführen. So verfügt die ACPR insbesondere nach dem französische Rahmen für die Sanierung und Regulierung des Versicherungssektors, festgelegt in Beschluss Nr. 2017-1608 vom 27. November 2017 und seinen verschiedenen Durchführungsmaßnahmen (der „französische Rahmen“), über weitreichende Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf Versicherungsgruppen, Versicherungsholdinggesellschaften wie AXA SA und (Rück-) Versicherungsgesellschaften, darunter das Verbot der Dividendenzahlung, die Anordnung von Portfolioübertragungen, die Einrichtung von temporären Brückeneinrichtungen und die Verfügung eines vorübergehenden Aussetzens von Vorkündigungsrechten. Nach dem französischen Rahmen sind französische Versicherungskonzerne wie die AXA Gruppe verpflichtet, einen präventiven Wiederherstellungsplan (plan préventif de rétablissement) zu erstellen und bei der ACPR einzureichen, der Versicherungsholdinggesellschaften, deren Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften sowie alle anderen Unternehmen dieser Gruppen abdeckt, die Schlüsseldienstleistungen (services indispensables) erbringen, und sicherstellen, dass dieser Wiederherstellungsplan in der Folge auf dem neuesten Stand bleibt.

Daneben gibt es weitere Diskussionen über die Entwicklung von Sanierungs- und Regulierungsrahmen und -strategien in der Versicherungswirtschaft, in der das FSB und die International Association of Insurance Supervisors („IAIS“) derzeit Leitlinien für effektive Sanierungs- und Regulierungsinstrumente und -strategien für die Versicherungswirtschaft entwickeln, und die European Insurance and Occupational Pensions Authority („EIOPA“) an der Harmonisierung und Stärkung von Sanierungs- und Regulierungsrahmen innerhalb der EU und der entsprechenden grenzüberschreitenden Abstimmung zwischen zuständigen EU-Behörden arbeitet.

Während die EIOPA weiterhin Vorschriften und Richtlinien im Rahmen von Solvency II herausgibt, überprüfen die Europäische Kommission und die EIOPA derzeit Solvency II, unter anderem in Bezug auf die Aufsicht über Versicherungsgruppen und die Konsistenz der internen Modelle der europäischen Versicherer. Eine solche Überprüfung kann zu weiteren regulatorischen Änderungen zur Verbesserung der Einheitlichkeit und der Aufsicht über transnationale Konzerne führen sowie Änderungen an internen Modellen und Solvenzkapitalanforderungen gemäß Solvency II nach sich ziehen. Zuletzt hat die EIOPA am 15. Oktober 2019 ihr drittes Konsultationspapier bezüglich der Überprüfung des Solvency-II-Regelwerks veröffentlicht, das 19 Aspekte behandelt, darunter die Konzernaufsicht, Solvenzkapitalanforderungen und die Anwendung der Volatilitätsanpassung zur Berechnung von technischen Rückstellungen. Stellungnahmen zu diesem Papier waren bis 15. Januar 2020 vorzulegen. Die Einschätzung der EIOPA wird im Juni 2020 erwartet.

Darüber hinaus haben die Europäische Union und die Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit Solvency II am 22. September 2017 das „Bilaterale Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung“ (das „Rückversicherungsabkommen“) unterzeichnet, das Grundsätze für die Einführung von Eigenkapital und Aufsichtsstandards für Versicherungsgruppen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder den Vereinigten Staaten, die in beiden Ländern tätig sind, festlegt. Nach der Genehmigung durch das Europäische Parlament am 1. März 2018 und den Europäischen Rat am 20. März 2018 ist das Rückversicherungsabkommen am 4. April 2018 in Kraft getreten und wird innerhalb von fünf Jahren nach Unterzeichnung vollständig umgesetzt. Gemäß dem Rückversicherungsabkommen unterliegt die AXA Gruppe weiterhin den Aufsichts- und Kapitalanforderungen der Gruppe, wie sie derzeit gemäß Solvency II vorgesehen sind, während die US-Versicherungstöchter von AXA weiterhin den lokalen Anforderungen unterliegen. Das Rückversicherungsabkommen befasst sich auch mit verschiedenen Fragen des regulatorischen Informationsaustauschs und der Berichterstattung sowie mit Fragen des EU/US-Rückversicherungsmarktes.

Nach der Übernahme der XL Group im Jahr 2018 hat AXA Geschäftstätigkeiten über Catlin Underwriting Agencies Limited, Syndicate 2003, eines der größten Syndikate bei Lloyd’s, abwickeln lassen. AXA ist daher einer Vielzahl von mit Lloyd’s zusammenhängenden regulatorischen Risiken ausgesetzt, so beispielsweise dem weiten Ermessensspielraum des Council of Lloyd’s bei der Regulierung der Mitglieder von Lloyd’s, der Abänderung der Methode zur Berechnung der Solvenzquote oder der Auferlegung zusätzlicher oder besonderer Abgaben für die Mitglieder.

Weitere Informationen zu den Risiken in Zusammenhang mit regulatorischen Kapitalanforderungen finden Sie in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz „Erfüllen die Gruppe oder ihre (Rück-) Versicherungstöchter ihre Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit nicht, könnte sich dies wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken“.

IAIS und der Status als international tätige Versicherungsgruppe („IAIG“)

Die IAIS hat mehrere Arten von aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Maßnahmen für die Versicherungswirtschaft entwickelt: (i) Versicherungsgrundsätze (Insurance Core Principles, „ICPs“), die für die Aufsicht über alle Versicherer und Versicherungsgruppen gelten sollen, unabhängig von Größe und Bedeutung, (ii) den gemeinsamen Rahmen (Common Framework, „ComFrame“), der auf den in den ICPs dargelegten Standards und Leitlinien aufbaut und diese erweitert, um Aufsichtsstandards und -leitlinien mit Fokus auf einer effektiven konzernweiten Aufsicht über international tätige Versicherungskonzerne (Internationally Active Insurance Groups, „IAIGs“) sowie einen auf globaler Ebene vergleichbaren, risikobasierten Maßstab für die Angemessenheit des Eigenkapitals von IAIGs, den Kapitalstandard für den internationalen Versicherungssektor (Insurance Capital Standard, „ICS“), zu schaffen, und (iii) ordnungspolitische Maßnahmen für global systemrelevante Versicherer (Global Systemically Important Insurers, „GSIIs“) und eine Bewertungsmethode zur Bestimmung von GSIIs. Von 2013 bis 2016 veröffentlichte das FSB in Absprache mit der IAIS und den nationalen Behörden jährlich eine Liste der GSIIs, auf der AXA in allen Jahren vertreten war.

Am 14. November 2019 übernahm die IAIS den ComFrame, der auch Version 2.0 des ICS umfasst. Im Rahmen des Umsetzungszeitplans der IAIS unterliegt der ICS 2.0 zunächst einer fünfjährigen Überwachungsperiode mit Beginn im Januar 2020, in der IAIGs von ihren Aufsichtsbehörden aufgefordert werden können, zum Zwecke der vertraulichen Berichterstattung und Diskussion mit Aufsichtsgremien auf freiwilliger Basis einen ICS zu errechnen. Letztliches Ziel der IAIS ist es, dass der ICS nach der Überwachungsperiode in allen Ländern als konzernweit geltende Kapitalanforderung für IAIGs umgesetzt wird. Am 14. November 2019 übernahm die IAIS zudem anstelle des vorherigen individuellen GSII-Einstufungsmechanismus einen ganzheitlichen Rahmen zur Bewertung und Minderung systemischer Risiken im Versicherungssektor („Holistic Framework“), der ab 2020 umgesetzt wird.

Der Holistic Framework umfasst eine Reihe verstärkter Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse (z. B. laufende Aufsichtsanforderungen in Bezug auf Versicherer, verbesserte makroprudentielle Überwachung, Krisenmanagement und Wiederherstellungsplanung), die gewissen ICPs und ComFrame-Dokumenten unterliegen, eine jährliche globale Überwachung durch die IAIS (auf Ebene der Einzelversicherer und des Sektors) sowie eine Umsetzungsbewertung mit dem Ziel, eine potenzielle Häufung systemischen Risikos im Versicherungssektor zu bewerten und einzudämmen. Der Holistic Framework stellt eine Abkehr vom früheren binären Ansatz dar, bei dem eine Reihe von vorab festgelegten ordnungspolitischen Maßnahmen nur auf eine kleine Gruppe identifizierter GSIIs angewendet wurde, hin zu einem Ansatz, mit dem die verhältnismäßige Anwendung eines verbesserten Pakets von ordnungspolitischen Maßnahmen und Aufsichtsbefugnissen zu makroprudentiellen Zwecken auf einen größeren Teil des Versicherungssektors unterstützt wird.

Die IAIS wird jedoch weiterhin Risikofaktoren ähnlich der in der Vergangenheit zur Identifizierung von GSIIs verwendeten berücksichtigen, um im Rahmen ihrer globalen Überwachung und Bewertung des systemischen Risikos das entsprechende potenzielle Risiko bei einzelnen Versicherern zu bewerten. Darüber hinaus sind viele der im Holistic Framework enthaltenen verstärkten Aufsichtsmaßnahmen mit den verstärkten ordnungspolitischen Maßnahmen vergleichbar bzw. von diesen abgeleitet, die von der IAIS bisher zur ausschließlichen Anwendung auf GSIIs verabschiedet wurden. Angesichts der Entwicklung und Übernahme des Holistic Framework durch die IAIS hat das FSB entschieden, die jährliche Identifizierung von GSIIs ab Anfang 2020 weiter auszusetzen. Im November 2022 wird das FSB prüfen, ob eine jährliche Identifizierung von GSIIs auf Grundlage der ursprünglichen Umsetzung des Holistic Framework entweder eingestellt oder wieder aufgenommen werden muss.

AXA wird die Entwicklung des Holistic Framework, der ICPs und des ComFrame weiterhin beobachten und rechnet damit, dass sich das regulatorische Umfeld in Bezug auf die (Rück-) Versicherungs- und Finanzbranche 2020 und darüber hinaus weiter verändern wird, was weitere rechtliche und regulatorische Initiativen mit sich bringen wird.

Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts unter den Absätzen „Erfüllen die Gruppe oder ihre (Rück-) Versicherungstöchter ihre Anforderungen an Solvabilität und Risikotragfähigkeit nicht, könnte sich dies wesentlich negativ auf unsere Tätigkeit, Liquidität, Ratings sowie Finanz- und Ertragslage auswirken“, „Als Holding-Gesellschaft sind wir auf die Abdeckung unserer Betriebsaufwendungen und Dividendenausschüttungen durch unsere Tochtergesellschaften angewiesen“, „Unsere Aktivitäten unterliegen weitreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind“.

Asset Management und Bankaktivitäten

AXA Investment Managers und andere Einheiten von AXA Asset Management unterliegen weiterreichenden Vorschriften in den verschiedenen Ländern, in denen sie tätig sind. Dazu gehören in Europa die Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011 über Manager alternativer Investmentfonds und die Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie deren verschiedene Durchführungsvorschriften und Umsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus unterliegt das Anlagemanagement von AXA in den Vereinigten Staaten der Regulierung durch die SEC.

Diese Vorschriften dienen im Allgemeinen dazu, Vermögenswerte unserer Kunden zu schützen und die Angemessenheit von Veröffentlichungen hinsichtlich Anlagerenditen, Risikomerkmalen von in verschiedenen Fonds investierten Vermögenswerten, Angemessenheit von Anlagen entsprechend Zielen und Risikobereitschaft von Kunden sowie die Identität, aufsichtsrechtlichen Genehmigungen und Qualifikationen des Vermögensverwalters sicherzustellen. Diese Vorschriften geben Aufsichtsbehörden im Allgemeinen breite administrative Befugnisse, einschließlich der Befugnis, die Durchführung von Geschäften aufgrund einer Nichtbeachtung solcher Gesetze und Vorschriften einzuschränken. In einem solchen Fall umfassen mögliche Sanktionen u. a. die Freistellung einzelner Mitarbeiter, Einschränkungen der Geschäftstätigkeit über bestimmte Zeiträume, die Rücknahme der Registrierung als Investmentgesellschaft, Untersagungen und/oder Strafen.

Die Europäische Union (Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vom 4. Juli 2012, auch als Marktinfrastrukturverordnung oder EMIR-Verordnung bezeichnet) und die US-Verordnungen (hauptsächlich der Dodd-Frank Act) in der jeweils gültigen Fassung legen mehrere Anforderungen und Richtlinien für Derivate fest, die Auswirkungen auf Geschäftstätigkeiten sowie die Steuerung des Liquiditäts- und Kreditrisikos im Zusammenhang mit diesen Instrumenten haben. Asset-Manager und Banken von AXA, die Derivate im Auftrag der verschiedenen verbundenen Unternehmen der AXA Gruppe (darunter auch von AXA selbst) verwalten, arbeiten derzeit gemäß diesen Regelungen, im Einklang mit dem Regelwerk zur Steuerung finanzieller Risiken der Gruppe.

Darüber hinaus müssen bestimmte Gesellschaften von AXA die überarbeiteten Eigenkapitalvorschriften für Banken und Wertpapierfirmen einhalten, darunter die Richtlinie 2013/36/EU vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (die Capital Requirements Directive in ihrer jeweils gültigen Fassung, „CRD“) und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26. Juni 2013 über die aufsichtsrechtlichen Vorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die spezifische Eigenkapital-, Governance- und Vergütungsvorschriften enthält (die Capital Requirements Regulation in ihrer jeweils gültigen Fassung, „CRR“). Am 27. Juni 2019 traten die Richtlinie (EU) 2019/878 vom 20. Mai 2019 („CRD II“) und die Verordnung (EU) 2019/876 vom 20. Mai 2019 („CRR II“) in Kraft, mit denen die CRD bzw. die CRR geändert werden. CRD II und CRR II setzen zudem das Basel-III-Regelwerk um, indem verschiedene Bestimmungen aus der CRD und CRR, beispielsweise im Hinblick auf Regelungen für Holding-Gesellschaften, Leverage Ratios, umfangreiche Exposures, Liquidität, Marktrisiko und Ausfallrisiko der Gegenseite sowie Berichts- und Offenlegungspflichten (auch zur Vergütung), angepasst werden.

Die meisten Bestimmungen der CRD II müssen von den EU-Mitgliedstaaten bis 28. Dezember 2020 in nationales Recht umgesetzt werden, während der Großteil der CRR-II-Anforderungen ab 28. Juni 2021 gilt.

Darüber hinaus unterliegen bestimmte Gesellschaften von AXA der Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über die Märkte für Finanzinstrumente (in ihrer jeweils gültigen Fassung, „MiFID II“) und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über die Märkte für Finanzinstrumente in ihrer jeweils gültigen Fassung (zusammen mit der MiFID II und den verschiedenen darin enthaltenen Verordnungen im Folgenden das „MiFID-II-Paket“), die 2018 in Kraft traten. Das MiFID-II-Paket, das zur besseren Integration der Finanzmärkte der Europäischen Union und Steigerung von grenzüberschreitenden Investitionen, Markttransparenz und Anlegerschutz dient, führt eine Reihe neuer Anforderungen ein, darunter Anforderungen hinsichtlich Handel/Clearing von bestimmten Derivaten auf organisierten Plattformen, regelmäßige Berichterstattung in Bezug auf Derivatpositionen und bestimmte andere Arten von Finanzinstrumenten, verbesserte Governance- und Anlegerschutzstandards, Einschränkungen und/oder Verbote für bestimmte Arten von Vergütungsvereinbarungen oder sonstige monetäre Anreize für unabhängige Anlageberatung erbringende Unternehmen sowie Regulierung von strukturierten Produkten und sonstigen komplexen Finanzinstrumenten.

Die mit dem MiFID-II-Paket eingeleiteten Reformen haben sich erheblich auf die Wertpapier- und Derivatemärkte der EU ausgewirkt. Das MiFID-II-Paket kann auch in Zukunft überarbeitet werden, auch als Ergebnis von Durchführungsvorschriften, Umsetzungsgesetzen und regulatorischen Leitlinien, die in diesem Zusammenhang erlassen oder herausgegeben wurden, und jede derartige Änderung oder Überarbeitung kann sich nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit, unser Ergebnis und unsere Finanzlage auswirken.

Ferner unterliegen einige Gesellschaften von AXA direkt oder indirekt der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die „PRIIPs-Verordnung“), die 2018 in Kraft trat und die die Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern durch Standardisierung der Informationen anhand von vordefinierten Basisinformationsblättern zum Ziel hat. Während die PRIIPs-Verordnung bereits Auswirkungen für Versicherungsunternehmen, Banken und Vermögensverwalter hatte, erwägt die EU-Kommission derzeit ihre Überarbeitung, um die Einheitlichkeit mit anderen EU-Verordnungen zu verbessern.

Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz „Unsere Aktivitäten unterliegen weitreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind“.

Andere wesentliche gesetzliche und regulatorische Regelwerke

EU-Datenschutzreform

Die EU-Datenschutzreform, die 2016 verabschiedet wurde und 2018 in Kraft trat, schafft einen umfassenden Rahmen für den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten im privaten und öffentlichen Sektor, zu dem auch die DSGVO gehört.

Die wichtigsten Grundsätze der DSGVO umfassen (i) die Stärkung der Grundrechte von Bürgern, um ihnen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben und ihnen den Zugriff darauf zu erleichtern, (ii) eine stärkere Harmonisierung geltenden Rechts innerhalb der Europäische Union und eine zentrale Anlaufstelle („One-Stop-Shop“), welche die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden zu Themen mit Auswirkungen auf die ganze Europäische Union rationalisiert, und (iii) strengere Durchführungsbestimmungen, nach denen es Datenschutzbehörden möglich ist, Unternehmen, die sich nicht an EU-Regeln halten, mit einer Geldstrafe von bis zu 4 % ihres globalen Jahresumsatzes zu belegen. Die DSGVO gilt sowohl für Unternehmen aus der EU als auch aus Drittländern, wenn diese in der Europäischen Union Waren und Dienstleistungen anbieten oder das Verhalten von Einzelpersonen überwachen. Da (Rück-) Versicherungsunternehmen für die Erbringung von Versicherungsdienstleistungen in der Europäischen Union eine EU-Lizenz benötigen, gilt die DSGVO im Versicherungs- und Rückversicherungssektor vor allem für in der Europäischen Union tätige Unternehmen.

In Frankreich wurde die EU-Datenschutzreform durch das Gesetz Nr. 2018-493 über den Schutz personenbezogener Daten, das am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, und verschiedene Durchführungsmaßnahmen umgesetzt, darunter das Dekret Nr. 2018-687 vom 1. August 2018.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz „Das sich wandelnde und komplexe regulatorische Umfeld für Datenschutz und Datenübertragung in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken“.

Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten

Im Jahr 2015 wurde die Safe-Harbor-Regelung der Europäischen Kommission durch den Gerichtshof der Europäischen Union für ungültig erklärt, die die Übermittlung personenbezogener Daten zu kommerziellen Zwecken von Unternehmen in der EU an Unternehmen in den Vereinigten Staaten erlaubte, nach der personenbezogene Informationen zu Geschäftszwecken von Unternehmen in der Europäische Union an US-amerikanische Unternehmen übermittelt werden konnten, welche die vom US-Handelsministerium herausgegebenen Safe Harbour Privacy Principles unterzeichnet hatten. Demzufolge erfolgte der transatlantische Datenfluss zwischen Unternehmen weiterhin über andere Mechanismen, wie z. B. Standardvertragsklauseln mit US-Unternehmen und verbindliche Unternehmensregeln für Transfers innerhalb eines multinationalen Konzerns. Obschon im Juli 2016 eine neue Safe-Harbor-Regelung, der „EU-US-Datenschutzschild“, eingeführt wurde, können sind Banken und Versicherer sich im Allgemeinen derzeit noch nicht in die Liste des EU-US-Datenschutzschilds eintragen und die AXA Gruppe nutzt daher die oben genannten Mechanismen, um personenbezogene Daten von der Gesellschaft oder ihren in der EU ansässigen Tochtergesellschaften an ihre in den USA ansässigen Bank- und Versicherungsgesellschaften zu übermitteln. Weitere Informationen zur transatlantischen Datenübermittlung finden Sie in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz „Das sich wandelnde und komplexe regulatorische Umfeld für Datenschutz und Datenübertragung in der Europäischen Union könnte unsere Kosten steigen lassen und sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken“.

Vorstandsvergütung

Solvency II legt die Vergütungsgrundsätze und Governance-Anforderungen fest, die von den europäischen Versicherern umzusetzen sind, sowie dass die Solvency II unterliegenden Unternehmen schriftliche Vergütungsrichtlinien in Einklang mit einer Reihe von Grundsätzen der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 vom 10. Oktober 2014 einführen. Diese Verordnung verlangt, dass die Vergütungspolitik ein solides und effektives Risikomanagement fördert und keine Anreize liefert, Risiken einzugehen, welche die Risikotoleranz des Unternehmens übersteigen. In diesem Zusammenhang hat AXA ihre bestehende konzernweite Vergütungsrichtlinie überprüft und formalisiert, die für die Steuerung des allgemeinen Risikoprofils der Gruppe verantwortlichen Mitarbeiter identifiziert und einen einheitlichen Ansatz zur Steuerung der Vergütung von Mitarbeitern in Kontrollfunktionen definiert. Das Compensation & Governance Committee von AXA ist verantwortlich für die Beaufsichtigung der Gestaltung der Vergütungspolitik und von Vergütungspraktiken sowie für ihre Umsetzung und Anwendung.

Seit 2008 wurde vom FSB und anderen Behörden eine Vielzahl von Vorschlägen in Bezug auf die Vergütungspraktiken bei Führungskräften von Finanzinstituten gemacht. Bestimmte dieser Vorschläge wurden in Regelungen und Gesetze übertragen, während andere weiterhin nur Best-Practice-Empfehlungen darstellen.

2009 veröffentlichte das FSB „Prinzipien für eine angemessene Vergütungspraxis“ gemeinsam mit Umsetzungsstandards. Zu den in diesen Standards und Grundsätzen behandelten Themen zählen eine Reihe von Mechanismen (einschließlich empfohlene Mindestzurückstellungen von Barboni, stärkere Nutzung von langfristigen Aktienzuteilungen in Gegensatz zu Barleistungen als Form der Vergütung, Mindest-Erdienungs- bzw. -Rückstellungszeiträume und Performance-Kriterien für die Erdienung von langfristigen Vergütungskomponenten), die einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen (i) der Geschäftsleitung und bestimmter Mitarbeiter (wie z. B. Trader), die potenziell wesentliche Auswirkungen auf die Art und Dauer von eingegangenen Risiken haben, (ii) des Unternehmens und (iii) der Aktionäre herstellen sollen. Die Grundsätze des FSB wurden durch zusätzliche Leitlinien ergänzt, die vom FSB 2018 in Form von Empfehlungen zur Verbesserung von Vergütungspraktiken und Instrumenten herausgegeben wurden, mit denen das Risiko eines Fehlverhaltens eingedämmt und auf Vorfälle von Fehlverhalten reagiert werden kann.

Diese Grundsätze und Standards spiegeln sich in einer Reihe von Regelungen und rechtlichen Initiativen wider, die in den letzten Jahren in verschiedenen Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, eingeführt wurden. Obschon sich diese Einschränkungen oftmals hauptsächlich auf den Banksektor beziehen und für die Gruppe nicht grundsätzlich in den verschiedenen Ländern, in denen sie tätig ist, gelten, hat die Gruppe ihre globalen Vergütungspraktiken bei Führungskräften mit diesen Standards und Grundsätzen überwiegend in Einklang gebracht und führt regelmäßige Überprüfungen ihrer Vergütungspraktiken und -richtlinien mit Blick auf diese Standards sowie geltende rechtliche und regulatorische Anforderungen durch. Die Anwendung dieser Grundsätze und Standards kann sich je nach Finanzmarktakteur (wie z. B. Banken, Versicherer, Asset Managers, Private-Equity-Fonds, Hedge-Fonds) und innerhalb der verschiedenen Länder, in denen die Gruppe tätig ist, unterscheiden. Dadurch können sich bestimmte Wettbewerbsfragen für die Gruppe ergeben, darunter auch Auswirkungen auf die Fähigkeit der Gruppe zur Gewinnung und Bindung von Top-Talenten.

Entwicklung von Rechnungslegungsstandards

Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern werden momentan gemäß IFRS 4 bilanziert, der in der Regel die Anwendung unterschiedlichster Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Versicherungsverträge unter Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Rechnungslegungsvorschriften sowie die Fortführung der vor der Umstellung auf IFRS angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erlaubt. Am 18. Mai 2017 veröffentlichte das International Accounting Standards Board („IASB) den Standard IFRS 17 „Versicherungsverträge“, der IFRS 4 ablösen wird und ein langjähriges Projekt des IASB zur Entwicklung eines einheitlichen, konsistenten Ansatzes für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen abschließt. Insbesondere verlangt IFRS 17, dass Versicherungsverpflichtungen nicht zu historischen Kosten, sondern zu Zeitwerten bilanziert werden. Vorbehaltlich der Übernahme durch die Europäische Union soll IFRS 17 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, in Kraft treten.

Die Gruppe wendet parallel zu IFRS 17 auch IFRS 9 für Finanzinstrumente an. Das veröffentliche Datum des Inkrafttretens des IFRS 9 war der 1. Januar 2018. Aufgrund der Verflechtungen zwischen finanziellen Vermögenswerten und Versicherungsverbindlichkeiten veröffentlichte das IASB Änderungen an IFRS 4, die es Unternehmen, die Versicherungsverträge im Rahmen von IFRS 4 abschließen, unter bestimmten Umständen gestatten, die Umsetzung von IFRS 9 bis zum Datum des Inkrafttretens von IFRS 17 aufzuschieben, allerdings nicht länger als bis zum 1. Januar 2021. Diese Änderungen wurden von der Europäischen Union am 3. November 2017 verabschiedet. Die Gruppe hat Anspruch auf die Option der temporären Befreiung und hat beschlossen, davon Gebrauch zu machen.

Anfang März 2020 schlug der Stab des IASB vor, das Inkrafttreten von IFRS 17 auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Der Stab schlug zudem vor, die Frist der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 für berechtigte Versicherer auf Geschäftsjahre zu verlängern, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Dies würde bedeuten, dass berechtigte Versicherer beide Standards erstmals gleichzeitig anwenden könnten. Diese Vorschläge müssen noch vom IASB genehmigt werden und sollten durch Änderungsanträge bestätigt werden.

Die Umsetzung dieser beiden Standards innerhalb der Gruppe ist im Gange und das Management prüft derzeit die Auswirkungen ihrer Annahme.

Initiativen zur Bekämpfung des Klimawandels und für nachhaltige Finanzen

Auf französischer, EU- und internationaler Ebene laufen verschiedene Initiativen im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels und nachhaltige Finanzen, in der Regel zum Zwecke der Empfehlung von Reformen und potenziellen Änderungen in Bezug auf (i) Investitionstätigkeiten, (ii) Offenlegungspflichten wie die kürzlich verabschiedeten Verordnungen (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und 2019/2089 zur Änderung der Benchmark-Verordnung hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte oder (iii) Anforderungen in Bezug auf die Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten in Versicherungs- und Asset-Management-Produkte und die Beratung. Vor allem arbeitet die EIOPA an der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in den Rahmen für Aufsicht und Unternehmensführung von (Rück-) Versicherungsunternehmen und den Versicherungsvertrieb. Am 30. April 2019 gab die EIOPA ihre technischen Empfehlungen für die EU-Kommission zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in die delegierten Rechtsakte im Rahmen der Solvency-II-Richtlinie und der Richtlinie (EU) 2016/97 vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (in der jeweils gültigen Fassung, die „IDD“) heraus und am 30. September veröffentlichte sie ihre Einschätzung zum Thema Nachhaltigkeit innerhalb des Solvency-II-Regelwerks. Diese und ähnliche Initiativen werden voraussichtlich 2020 fortgesetzt und könnten neue oder zusätzliche Anforderungen für Finanzinstitute nach sich ziehen.

Weitere Informationen zur investitionsbezogenen Klimarisikoanalyse finden Sie im Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“ dieses Geschäftsberichts.

Reformen und mögliche Änderungen an Referenzzinssätzen und Indizes (Benchmarks)

Die Regulierungsbehörden haben auch Reformen und mögliche Änderungen vorgeschlagen, die sich auf Zinssätze, Aktien, Wechselkurse und andere Arten von Indizes (auch bekannt als „Benchmarks“) auswirken. Besonders die Verordnung (EU) 2016/1011 vom 8. Juni 2016 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die „Benchmark-Verordnung), die am 1. Januar 2018 in Kraft trat, stellt zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Benchmarks für die Finanzmärkte, das Beitragen von Eingabedaten für Benchmarks und die Verwendung von Benchmarks innerhalb der EU.

Mehrere Benchmarks des Interbankenmarktes wurden gemäß der Benchmark-Verordnung als kritische Benchmarks eingestuft, darunter LIBOR, EURIBOR und EONIA, und ihre Benchmark-Methoden wurden einer Prüfung unterzogen. Bestimmte kritische Benchmarks könnten künftig eingestellt werden. Beispielsweise wird die Einstellung für die Veröffentlichung des EONIA derzeit für den 3. Januar 2022 erwartet und auch der LIBOR dürfte abgeschafft werden, da die beitragenden Banken ihre Beiträge für die Berechnung des LIBOR voraussichtlich nach 2021 einstellen werden.

Wir beobachten die branchenspezifischen und aufsichtsrechtlichen Entwicklungen in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf künftige Benchmark-Änderungen sehr genau, da dies unter anderem unsere Kapitalmodelle, unser Risikomanagement, unsere Anlagestrategien und unser Produktkonzept beeinflussen könnte.

Entwicklung des Umfelds regulatorischer Compliance und Rechtsangelegenheiten

Die Aktivitäten der Gruppe im Bereich (Rück-) Versicherung, Asset Management und Bankaktivitäten unterliegen einer zunehmenden Anzahl an rechtlichen und regulatorischen Initiativen mit dem Ziel, den Verbraucherschutz im Bereich Finanzdienstleistungen zu stärken. In der europäischen Union umfassen mit dem Finanzsektor verbundenen Initiativen insbesondere IDD, MiFID II und die Verordnung PRIIPs. Ähnliche Initiativen werden in anderen Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, geprüft (oder umgesetzt) und dürften zu einem Anstieg der betrieblichen Compliance-Kosten zur Sicherstellung der Einhaltung von Point-of-Sale-Anforderungen führen.

Die IDD ersetzt die Richtlinie über Versicherungsvermittlung und soll den Verbraucherschutz verbessern, indem sie sicherstellt, dass für alle Vertreiber von Versicherungsprodukten gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Die wichtigsten Bestimmungen der IDD umfassen erweiterte fachliche Voraussetzungen (z. B. fortlaufende Schulungen und Weiterbildung für Vertreiber), Regelungen zum Geschäftsgebaren, Interessenkonflikte (in Bezug auf Gebühren, Provisionen und Boni), erhöhte Offenlegungspflichten und Transparenz sowie umfassende Anforderungen an die Produkt-Governance. Zudem umfasst sie zusätzliche Anforderungen für den Verkauf von Versicherungsprodukten mit Anlageelementen, um sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer ein vergleichbares Maß an Schutz wie Käufer von im Rahmen von MiFID II regulierten Produkten für Privatanleger genießen (z. B. müssen beratende Vertreiber die Eignung des versicherungsbasierten Anlageprodukts für den Kunden beurteilen).

Die IDD trat am 1. Oktober 2018 in Kraft, während die MiFID II und die PRIIPs-Verordnung Anfang Januar 2018 in Kraft getreten waren. Im Oktober 2019 haben die ESMA, die EIOPA und die Europäische Bankaufsichtsbehörde ein Konsultationspapier zu Änderungen der PRIIPs-Verordnung veröffentlicht. Vorbehaltlich der Übernahmeverfahren und einer angemessenen Umsetzungsperiode für Marktteilnehmer könnten die in dem Papier vorgeschlagenen Änderungen im Laufe des Jahres 2021 auf bestehende verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte Anwendung finden.

Schließlich sind auch Initiativen von Finanzinstitutionen im Bereich Financial Crime Compliance (Geldwäschebekämpfung, Korruptionsbekämpfung und Einhaltung internationaler Sanktionen) ein Schwerpunkt von Aufsichts- und Vollstreckungsbehörden, wobei zunehmend erhebliche Strafen bei Compliance-Mängeln auferlegt werden. Insbesondere das französische Gesetz Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016 zu Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung der Wirtschaft, auch bekannt als „Sapin II“, das am 1. Juni 2017 in Kraft trat, führt neue Anforderungen für alle französischen Unternehmen und Konzerne einschließlich der Gruppe ein, wie z. B. die Schaffung interner Verfahren zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruptionshandlungen und Fällen unerlaubter Einflussnahme in Frankreich und international. Im Rahmen von Sapin II wurde außerdem eine neue französische Korruptionsbekämpfungsbehörde (Agence française anti-corruption) eingerichtet, die mit erweiterten Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet wurde.

Angesichts dieser und anderer Initiativen hinsichtlich Compliance-Anforderungen ist die Geschäftsleitung der Meinung, dass die Komplexität und Risiken für internationale Finanzinstitutionen wie AXA in diesem Bereich weiter zunehmen dürften, einhergehend mit einem entsprechenden Anstieg der Compliance-Kosten.

Auch die Prozessrisiken in den Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, nehmen weiter zu. In Kontinentaleuropa hat die Zulassung von Sammelklagen, u. a. in Frankreich im Jahr 2014, das Risiko und die Kosten in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten für Versicherer, Asset-Manager und sonstige Finanzinstitute steigen lassen und dürfte dies auch weiterhin tun. Zuletzt hat die EU-Kommission am 11. April 2018 im Rahmen ihrer Initiative „New Deal for Consumers“ eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der gemeinsamen Interessen von Verbrauchern vorgeschlagen. Mit diesem Richtlinienvorschlag soll es Verbänden ermöglicht werden, mit Verbandsklagen gegen Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften in einer Vielzahl von Bereichen (einschließlich Datenschutz und Finanzdienstleistungen) vorzugehen, um ein wirksames und effizientes Mittel zum Schutz der gemeinsamen Interessen der Verbraucher zu schaffen. Das EU-Parlament nahm diesen Richtlinienvorschlag im März 2019 an und der EU-Rat verabschiedete am 28. November 2019 eine allgemeine Vorgehensweise im Zusammenhang mit diesem Richtlinienvorschlag. Trilaterale Verhandlungen zwischen EU-Institutionen dürften 2020 aufgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ und Abschnitt 4.8 „Sonstige wesentliche Risiken“ - „Regulatorische Risiken“ dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz „Unsere Aktivitäten unterliegen weitreichenden Vorschriften und regulatorischer Aufsicht in den verschiedenen Ländern, in denen wir tätig sind“.

Steuerrichtlinie der AXA Gruppe

Sowohl als internationales Unternehmen als auch als Anbieter von Anlage- und Vorsorgeprodukten verfolgt die AXA Gruppe in Steuerfragen einen verantwortungsbewussten und transparenten Ansatz.

Die von AXA entrichteten Steuern sind ein wichtiger Aspekt ihrer breiten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkung und spielen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Länder, in denen AXA tätig ist.[118] AXA sieht es als wichtigen Bestandteil ihrer Verpflichtung, in einer nachhaltigen, verantwortungsbewussten und gesellschaftsverträglichen Art und Weise zu wachsen.

Zudem kommt AXA in sämtlichen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, seinen Aufgaben als kooperativer, rechtskonformer Steuerzahler mit der Notwendigkeit der Förderung eines wettbewerbsorientierten Geschäftswachstum nach - zum Vorteil sämtlicher ihrer Stakeholder, einschließlich Anleger, Lieferanten und Mitarbeiter.

Steuerliche Aspekte in Bezug auf AXA als internationales Unternehmen

Ansatz der AXA Gruppe in Bezug auf Steuerfragen

In den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, fungiert AXA sowohl als Steuerzahler als auch Steuereinnehmer, da viele spezifische Steuern auf (Rück-) Versicherungspolicen erhoben und von unseren Kunden als Teil der Einkünfte im Bereich Versicherung und Asset Management eingenommen werden, während andere an die verschiedenen staatlichen und bundesstaatlichen Behörden weltweit gehen.

Die Steuerfunktion ist innerhalb der Gruppe organisiert, um eine vollständige Einhaltung aller Steuergesetze in den Ländern, in denen AXA tätig ist, zu gewährleisten. Zusätzlich zur Steuerabteilung der Gruppe mit Sitz in Frankreich verfügen die wichtigsten operativen Gesellschaften/Länder/Regionen über ein Steuerteam, das sicherstellt, dass Steuervorschriften verstanden und von den Gesellschaften vollständig umgesetzt werden.

Im Rahmen der globalen internen Risikobewertung wird ein spezifisches internes steuerliches Kontrollsystem implementiert. Diese Kontrollen müssen von jedem Team im Umfang berichtet und dokumentiert werden, um die vollständige Einhaltung zu gewährleisten.

Ein zwischen der Steuerabteilung der Gruppe und den lokalen Steuerteams vereinbarter Ethikkodex hebt die wichtigsten Grundsätze hervor, die das Handeln der verschiedenen Steuerteams leiten:

- Sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften auf dem Laufenden halten,

- die Steuergesetze und -vorschriften einhalten,

- ein gutes Verhältnis zu den lokalen Steuerbehörden aufrechterhalten,

- keine aggressiven Steuertransaktionen durchzuführen, welche den guten Ruf der Gruppe gefährden könnten

Die Einhaltung dieses Ethikkodexes ist Voraussetzung für die Tätigkeit aller Steuerteams von AXA. Diesbezüglich wird ein halbjährlicher Steuerüberprüfungsprozess jeder wichtigen Gesellschaft oder Einheit von der Steuerabteilung der Gruppe in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen lokalen Team durchgeführt. Bei diesen Überprüfungen wird den Betriebsprüfungen und den damit verbundenen steuerlichen Risiken sowie den Marktpositionen in Steuerfragen, die Auswirkungen auf AXA haben können, besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Überprüfungen bieten den Steuerteams einen globalen Rahmen für die Identifizierung, Analyse, Kontrolle und Berichterstattung von Steuerrisiken.

Darüber hinaus trifft sich vierteljährlich ein internationales Steuerkomitee, das sich aus verschiedenen Führungskräften der Steuerteams von AXA zusammensetzt, um eine einheitliche Vorgehensweise bei einigen technischen Themen sowie Vereinbarungen über Richtlinien zu bestimmten Themen zu gewährleisten.

Als in mehreren Ländern tätiges internationales Unternehmen unterliegt die AXA Gruppe zahlreichen Steuersystemen und -vorschriften und berücksichtigt sämtliche Änderungen an geltendem Steuerrecht. AXA legt besonderes Augenmerk auf die Änderungen, die zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen oder höheren Compliance-Kosten führen könnten oder Steuerschuld, Kapitalrendite und Geschäftstätigkeit der AXA Gruppe beeinflussen könnten. Weitere Informationen hierzu finden Sie insbesondere in Abschnitt 4.1 „Risikofaktoren“ dieses Geschäftsberichts unter dem Absatz „Änderungen an Steuergesetzen oder Unsicherheit über die Auslegung bestimmter Steuergesetze könnten sich nachteilig auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken“.

Bei der Frage, wie die Gesellschaften von AXA kommerzielle Vereinbarungen strukturieren, werden die steuerlichen Auswirkungen parallel zu anderen Konsequenzen wie Kapitaleffizienz sowie rechtliche und regulatorische Aspekte bei der Entscheidung zwischen möglichen alternativen Vereinbarungen analysiert.

AXA übt keine lizenzierten Versicherungs- oder operativen Geschäftstätigkeiten in den gemäß französischen und europäischen Steuerregeln als nicht kooperative Ländern[119](1) eingestuften Ländern aus, mit Ausnahme von Panama und dem Oman. Die Präsenz in diesen beiden Ländern dient rein betrieblichen Zwecken.

Im Oman agiert AXA seit einigen Jahren auf lokaler Ebene über einen Betriebszweig der in Bahrain ansässigen Versicherungstochter. Mit dieser Geschäftstätigkeit sind etwa 130 Beschäftigte betraut. In Panama verfügt AXA über zwei operative Gesellschaften, die Ende 2018 rund 150 Mitarbeiter hatten. AXA hat sich dazu entschlossen, ihre Tochtergesellschaft, die Assistenzdienstleistungen für lokale Kunden und/oder Reisende erbringt, zu schließen, wird in dem Land jedoch weiterhin ein nicht konsolidiertes Center für die Schadenbearbeitung in Krankenversicherungsfällen betreiben. Infolgedessen sank die Anzahl der Mitarbeiter vor Ort bis Ende 2019 auf etwa 45 Beschäftigte.

Auf globaler Ebene arbeitet AXA nicht mit nicht kooperativen Ländern zusammen, um Steuern auf betriebliche Tätigkeiten in einem anderen Land zu umgehen.

Jede Präsenz in Ländern, in denen AXA mit niedrigeren Steuersätzen als in Frankreich tätig ist, ist geschäftsbedingt. Mit der Übernahme der XL Group im September 2018 verfügt AXA nun über eine wesentliche Präsenz und Struktur in Bermuda, wo fast 200 Mitarbeiter für AXA XL arbeiten. Trotz der Tatsache, dass Bermuda ein Niedrigsteuerland ist, handelt es sich um ein Kompetenzzentrum und einen der wichtigsten Standorte des weltweiten Rückversicherungsmarktes. Das Land gilt nicht als nicht kooperative Rechtsordnung im Sinne des französischen und EU-Rechts. Diese Präsenz ist hauptsächlich durch lokale Kapitalmanagementbestimmungen motiviert, die eine flexible Gestaltung des für die Rückversicherungsaktivitäten erforderlichen Kapitals ermöglichen, und AXA unterstützt die kürzlich in diesem Land verabschiedete Gesetzgebung in Bezug auf den wirtschaftlichen Gehalt. Diese Situation wird in keiner Weise die steuerliche Organisation der AXA Gruppe verändern. AXA wird ihre Aktivitäten weiterhin in den verschiedenen Ländern versteuern, in denen Betriebsgewinne erzielt werden.

Offenlegungen zu Steuerangelegenheiten und Informationen zu Steuern in Zusammenhang mit den Aktivitäten der Gruppe in sämtlichen Ländern

Der Jahresabschluss ist in Einklang mit den IFRS erstellt (wie in Anhang 1 „ Rechnungslegungsgrundsätze“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts dargelegt). Bei der Bilanzierung von Ertragsteuern werden sowohl die momentanen Steuerauswirkungen von Transaktionen und Ereignissen als auch die künftigen Steuerauswirkungen aus der künftigen Realisierung oder Wertaufholung des Buchwerts der Aktiv- und Passiva der Gesellschaft berücksichtigt, wie von IAS 12 vorgesehen (siehe Anhang 1.17.1 „Ertragsteuern“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts).

Der Jahresabschluss enthält eine Überleitungsrechnung des theoretischen Steueraufwands auf den tatsächlichen Steueraufwand gemäß IFRS. Sämtliche Differenzen sind ausführlich erklärt (siehe Anhang 19 „Steuern“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts). Es muss darauf hingewiesen werden, dass in vielen Ländern, in denen AXA tätig ist, die Ertrags- und Veräußerungsgewinne bei Vorsorgeprodukten von einer günstigen Steuerbehandlung profitieren. Dies ist ebenso der Fall, wenn diese Produkte in Lebensversicherungsprodukten enthalten sind. Dies führt zu einem niedrigeren effektiven Steuersatz für Lebensversicherer.

Zusätzlich zu den in Bezug auf den effektiven Steuersatz der Gruppe berichteten Details meldet AXA wichtige Informationen zu den Auswirkungen von Änderungen an lokalen Steuerregelungen auf ihr Geschäft sowie Details zu der Steuerlast nach Geschäftsbereich und Land. Der Ertragsteueraufwand/-ertrag von AXA wird ausführlich im Geschäftsbericht dargelegt und nach Geschäftssegment und Land aufgeschlüsselt. Der Steuerertrag für jedes Geschäftssegment und Land ist jeweils in einem speziellen Absatz erläutert (siehe Abschnitt 2.3. „Aktivitätsbericht“ - „Operatives Ergebnis, bereinigter Gewinn und Jahresüberschuss (Konzernanteil)“ dieses Geschäftsberichts.

Schließlich veröffentlichte AXA im Jahr 2019 erstmals einen steuerbezogenen Transparenzbericht, in dem das Unternehmen umfassende Informationen zu seinen Steuerpflichten in den wichtigsten Regionen offenlegt und die Grundprinzipien seiner Steuerpolitik darlegt. Dieser Bericht steht am Ende der Seite zur Steuerrichtlinie der AXA Gruppe auf axa.com zur Verfügung. AXA wird diesen Bericht jährlich aktualisieren. Die nächste Version ist ab Juli 2020 verfügbar.

Steuerliche Aspekte in Bezug auf Aktivitäten und von der Gruppe angebotene Produkte

Aktivitäten der Gruppe

Die Aktivitäten der Gruppe unterliegen strengen Vorschriften und gründlicher Kontrolle in sämtlichen Ländern, in denen AXA tätig ist. Neben diesen Vorschriften hat AXA eine Reihe von detaillierten internen Standards entwickelt, die für alle von AXA verwalteten oder kontrollierten Gesellschaften der Gruppe gelten, unabhängig von den von der Gesellschaft durchgeführten Aktivitäten oder ihrer Eigentümerstruktur.

Gemäß diesen internen Standards müssen CEOs sicherstellen, dass die Mitarbeiter mit den geltenden Gesetzen, verbindlichen Verhaltenskodizes, Regeln und Vorschriften (einschließlich der geltenden Steuergesetze und -vorschriften), die für ihren Tätigkeitsbereich relevant sind, vollständig vertraut sind und diese einhalten.

Demnach muss die lokale Geschäftsleitung die steuerlichen Auswirkungen der Aktivitäten ihrer Gesellschaften abschätzen. Die Schwerpunkte hierbei sind folgende:

- Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Besteuerung von Mitarbeitern, in den Ländern oder Regionen, in denen sie angestellt sind

- Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Besteuerung von Geschäftstätigkeiten in den jeweiligen Ländern oder Regionen (einschließlich Abgaben und Umsatzsteuern)

- Grenzüberschreitende Steuerangelegenheiten

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung unter Anwendung dieser Standards, um sicherzustellen, dass die Preisgestaltung unserer konzerninternen Aktivitäten im Einklang mit dem Fremdvergleichsgrundsatz der OECD sowie mit den lokalen Verrechnungspreisregeln steht, um dort eine angemessene Ertragsteuer zu zahlen, wo der Wert geschaffen wird.

Insbesondere müssen Chief Financial Officers sicherstellen, dass abgeschlossene (Rück-) Versicherungsverträge eine tatsächliche Risikoübertragung darstellen und ihr Status als (Rück-) Versicherungsverträge nicht in Frage gestellt werden kann. Geschäfte zwischen Gesellschaften der Gruppe müssen, falls vorhanden, zu Marktpreisen abgeschlossen werden. Sind keine Marktpreise vorhanden, ist bei solchen Geschäften eine schriftliche Begründung für den erhobenen Betrag zu erstellen.

Von der Gruppe angebotene Produkte

Produkte von AXA dienen nicht dazu, Steuerhinterziehung zu ermöglichen oder zu Handlungen dieser Art zu ermutigen. Die Gruppe hat ein Validierungsregelwerk eingeführt, um sicherzustellen, dass neue Produkte einen umfassenden Genehmigungsprozess durchlaufen, bevor sie auf den Markt gelangen.

Der lokalen Entscheidung, ein Produkt einzuführen, muss ein dokumentierter Genehmigungsprozess vorangehen, der mit den Standards der AXA Gruppe hinsichtlich Produktmerkmalen, Preis, Asset-Liability Management und rechtlichen, regulatorischen, bilanziellen sowie Bilanzierungs- und Reputationsaspekten übereinstimmt.

Des Weiteren hat AXA strenge Richtlinien hinsichtlich ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten und Kundenüberprüfungen eingeführt, um sicherzustellen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen nicht zur Geldwäsche oder Steuerhinterziehung missbraucht werden und spezifischen Regeln unterliegen, nach denen grenzüberschreitende Lebensversicherungsangebote den Steuer- und Compliance-Abteilungen der Gruppe zur Validierung vorgelegt werden müssen.

Sämtliche Gesellschaften der Gruppe müssen in jedem Falle lokale aufsichtsrechtliche Bestimmungen einhalten. Darüber hinaus kann die Steuerabteilung der Gruppe jedoch die Markteinführung eines Produkts verhindern, falls dieses Produkt nicht mit internen Regelungen konform ist.

Gemäß der Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates unterliegt AXA als Anbieter von Anlage- und Vorsorgeprodukten ggf. steuerbezogenen Berichtspflichten im Hinblick auf bestimmte vom Unternehmen entwickelte und bereitgestellte grenzüberschreitende Produkte. Vor allem können bestimmte Anlage- und Vorsorgeprodukte ohne besonderes steuerliches Motiv einer Berichtspflicht im Rahmen der genannten Richtlinie unterliegen.

Statuten

Im Folgenden sind bestimmte wesentliche Bestimmungen geltenden französischen Rechts, die zum Erstellungszeitpunkt dieses Geschäftsberichts in Kraft sind, und der Statuten des Unternehmens zusammengefasst. Kopien der Satzung von AXA sind beim Pariser Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du commerce et des sociétés du Tribunal de commerce de Paris) und auf der Website der Gesellschaft (axa.com) erhältlich.

Unternehmenszweck

Gemäß Artikel 3 dieser Statuten besteht der Unternehmenszweck von AXA im Allgemeinen aus Folgendem:

- Erwerb von sämtlichen Arten von Anteilen an französischen oder ausländischen Unternehmen, einschließlich Versicherungsgesellschaften

- Erwerb, Verwaltung und Verkauf aller börsennotierten oder nicht börsennotierten Aktien und Wertpapiere sowie materieller und immaterieller Vermögenswerte sowie mit diesen Vermögenswerten verbundener Rechte, börsennotierter oder nicht börsennotierter Aktien und Wertpapiere

- Durchführung sämtlicher Transaktionen eigentumsrechtlicher, immobilienmäßiger, industrieller, kommerzieller und finanzieller Art, die direkt oder indirekt mit Obengenannten in Zusammenhang stehen

Mitglieder des Board of Directors und Executive Officers

Zusätzlich zu den französischen Rechtsvorschriften enthalten die Statuten von AXA und die Geschäftsordnung des Board of Directors bestimmte Vorschriften in Bezug auf Mitglieder des Board of Directors und Führungskräfte des Unternehmens, darunter Folgendes:

Vergütung

Die Führungskräfte des Unternehmens erhalten eine Vergütung, deren Höhe und Bedingungen vom Board of Directors auf Vorschlag des Compensation & Governance Committee festgelegt werden.

Mitglieder des Board of Directors erhalten eine jährliche Festvergütung, deren Maximalbetrag von der Hauptversammlung festgelegt und vom Board of Directors zwischen seinen Mitgliedern aufgeteilt wird, im Einklang mit den in der Geschäftsordnung des Board of Directors festgelegten Regeln. Ungeachtet des Obenstehenden sieht die Geschäftsordnung des Board of Directors vor, dass die Geschäftsleitung des Unternehmens keine Sitzungsgelder erhalten.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 3 „Corporate Governance“ dieses Geschäftsberichts.

Altersgrenze

Ungeachtet der Amtszeit, für die der Chairman des Board of Directors gewählt ist, enden seine Aufgaben spätestens zum Ende der zur Genehmigung des Abschlusses für das vorherige Geschäftsjahr einberufenen und in dem Jahr, in dem der Chairman das Alter von 70 Jahren erreicht, abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung.

Ungeachtet der Amtszeit, für die der Chief Executive Officer gewählt ist, enden seine Aufgaben spätestens zum Ende der zur Genehmigung des Abschlusses für das vorherige Geschäftsjahr einberufenen und in dem Jahr, in dem der Chief Executive Officer das Alter von 65 Jahren erreicht, abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung. Die gleiche Regelung gilt für die Deputy Chief Executive Officers.

Eine Person von 70 Jahren oder älter kann ausschließlich für zwei Jahre in das Board of Directors berufen oder wiederberufen werden. Ihre Amtszeit kann nur einmal verlängert werden.

Falls die Anzahl der Mitglieder des BoD im Alter von 70 Jahren oder älter mehr als ein Drittel der gesamten Mitglieder ausmacht, gilt das älteste Mitglied des BoD automatisch als von seinem Amt zurückgetreten, sofern nicht ein anderes Mitglied des BoD im Alter von 70 Jahren oder älter freiwillig innerhalb von drei Monaten zurücktritt.

Wenn der dauerhafte Vertreter einer juristischen Person, die Mitglied des Board of Directors ist, das Alter von 70 Jahren erreicht, gilt die juristische Person als automatisch von ihrem Amt zurückgetreten, sofern sie nicht innerhalb von drei Monaten einen neuen Vertreter ernennt.

Anteilsbesitz

In Übereinstimmung mit dem AFEP-MEDEF-Kodex und ungeachtet gesetzlicher Anteilsbesitzregelungen müssen die Mitglieder des BoD, mit Ausnahme der Mitglieder des BoD, die die Arbeitnehmer vertreten, Gesellschafter des Unternehmen sein und eine wesentliche Anzahl an Aktien des Unternehmens halten. Falls sie zum Zeitpunkt ihrer ersten Ernennung keine wesentliche Anzahl an Aktien halten, sollten sie ihre Vergütung zum Erwerb von AXA-Aktien verwenden. Entsprechend hat das Board of Directors festgelegt, dass jedes Mitglied des BoD - unabhängig davon, ob es sich dabei um eine natürliche Person oder einen dauerhaften Vertreter einer juristische Person, an den/die eine Vergütung gezahlt wurden, handelt - innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Ernennung eine Anzahl von Aktien des Unternehmens halten muss, deren Wert auf Grundlage des Schlusskurses der AXA-Aktie zum 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres mindestens dem Bruttohonorar des Mitglieds des BoD im vorangegangenen Geschäftsjahr entspricht. Die zum Zweck dieser Haltebestimmung erworbenen Aktien werden als Namensaktien gehalten.

Weitere Informationen zum Board of Directors und den Führungskräften des Unternehmens finden Sie in Kapitel 3 - „Corporate Governance“ dieses Geschäftsberichts.

Mit den Aktien verbundene Rechte, Vorzugsrechte und Beschränkungen

Stimmrechte

Jedem Inhaber einer AXA-Aktie wird auf jeder Hauptversammlung von AXA eine Stimme gewährt, vorbehaltlich der unten beschriebenen Bestimmungen in Bezug auf Doppelstimmrechte. Am 26. Mai 1977 beschloss die Hauptversammlung, dass jede von einer Person voll eingezahlte Stammaktie und von derselben Personen mindestens zwei Geschäftsjahre lang als Namensaktie gehaltene Aktie ihrem Inhaber ein Doppelstimmrecht in Bezug auf diese Aktie gewährt.

Im Falle einer Kapitalerhöhung durch Kapitalisierung bestehender Rücklagen, Gewinne oder Überschüsse sind den Inhabern von Aktien mit Doppelstimmrecht gratis zugeteilte Aktien ebenfalls mit einem Doppelstimmrecht versehen.

Die Rechte der Inhaber mit Doppelstimmrechten können nur auf Entscheidung einer außerordentlichen Hauptversammlung und nach Genehmigung auf einer Sondersitzung der Inhaber dieser Rechte geändert oder entzogen werden.

Mit Ausnahme der Doppelstimmrechte gibt es derzeit nur eine Aktienkategorie mit gleichen Rechten für alle Aktionäre.

Dividenden

Auf Vorschlag des Board of Directors von AXA können die Aktionäre von AXA beschließen, den gesamten oder Teile des ausschüttungsfähigen Gewinns in die Sonder- oder allgemeinen Rücklagen zu überführen, sie als einbehaltene Gewinne in das nächste Geschäftsjahr zu übertragen oder sie den Aktionären als Dividenden zuzuteilen. Hat AXA seit Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres einen ausschüttungsfähigen Gewinn erwirtschaftet, der aus der von ihrem Abschlussprüfer bestätigten Zwischenbilanz hervorgeht, kann das Board of Directors Zwischendividenden im Umfang des ausschüttungsfähigen Gewinns ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre ausschütten. Die Statuten von AXA sehen vor, dass AXA Dividenden an die Aktionäre im Verhältnis ihres Anteilsbesitzes ausschüttet.

Gemäß den Bestimmungen der Statuten von AXA wird das tatsächliche Datum der Dividendenzahlung vom Board of Directors festgelegt.

Die Statuten von AXA sehen vor, dass die Hauptversammlung jedem Aktionär die Wahlmöglichkeit anbietet, Dividenden entweder in bar oder als zusätzliche Stammaktien zu erhalten.

Vorkaufsrechte

Gemäß französischem Recht verfügen Aktionäre über Vorzugsrechte zur anteiligen Zeichnung von zusätzlichen Stammaktien (und/oder wandelbaren, umtauschbaren oder anderen Wertpapieren, aus denen sich ein direkter oder indirekter Anspruch auf Stammaktien von AXA ableitet). Dieses Zeichnungsrecht ist übertragbar und wird in der Regel während der Zeichnungsperiode für eine Kapitalerhöhung getrennt gehandelt. Die Ausgabe zusätzlicher Aktien ohne Vorzugsrechte erfordert die Zustimmung von zwei Dritteln der an einer außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmenden oder dort vertretenen Aktionäre.

Liquidationsrechte

Wird AXA liquidiert, wird das nach Begleichung ihrer Schulden, Liquidationsausgaben und allen weiteren vorrangigen Ansprüchen verbleibende Vermögen verwendet, um Aktionäre von AXA bis zur Höhe des Liquidationssaldos und des Nennwerts der von dem jeweiligen Aktionär gehaltenen Aktien auszuzahlen. Ein etwaiger Überschuss wird zwischen allen Aktionären im Verhältnis ihrer Ansprüche auf das gezeichnete Kapital des Unternehmens aufgeteilt, vorbehaltlich sich gegebenenfalls aus den verschiedenen Anteilsklassen ableitenden Ansprüchen.

Änderungen der Aktionärsrechte

Gemäß französischem Recht haben Gesellschafter einer französischen Aktiengesellschaft (société anonyme) das Recht, die Statuten von AXA zu ändern. Eine solche Änderung bedarf im Allgemeinen der Zustimmung von zwei Drittel der auf einer außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre. Keine außerordentliche Hauptversammlung kann jedoch beschließen, (i) die Verpflichtungen der Aktionäre gegenüber dem Unternehmen oder einer Drittpartei zu erhöhen oder (ii) die jedem Aktionär gewährten individuellen Rechte zu verringern (wie z. B. Stimmrechte, den Anspruch auf ausschüttungsfähige Gewinne des Unternehmens, das Recht auf Verkauf seiner Aktien und das Recht, das Unternehmen zu verklagen).

Hauptversammlungen

Die Einberufung der Hauptversammlung, ihr Zusammenkommen sowie mit ihr verbundene Diskussionen finden in Übereinstimmung mit geltenden französischen Rechtsvorschriften und den Statuten von AXA statt.

Eine Einladung muss im Bulletin des annonces légales obligatoires („BALO“) mindestens 35 Tage vor einer Hauptversammlung (oder 15 Tage in einigen Sonderfällen) veröffentlicht werden und insbesondere die Tagesordnung und Beschlussvorschläge enthalten.

Mindestens 15 Tage (oder sechs Tage in bestimmten Fällen) vor dem für die Versammlung in der ersten Einladung festgelegten Termin und mindestens 10 Tage (oder vier Tage in bestimmten Fällen) vor einer etwaigen zweiten Einladung muss das Unternehmen eine finale, alle gesetzlich vorgesehen Informationen enthaltende Einladung per Post an alle eingetragenen Aktionäre versenden, die bis zum Zeitpunkt dieser finalen Einladung mindestens einen Monat lang Inhaber von AXA-Aktien waren, und eine finale Einladung in einem Amtsblatt für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen sowie im BALO veröffentlichen.

Sämtliche Aktionäre sind zur Teilnahme an diesen Versammlungen berechtigt, entweder persönlich oder durch Vertretung, sofern sie einen gültigen Nachweis über ihre Identität und ihren Anteilsbesitz wie in französischem Recht spezifiziert vorzeigen. Der Anteilsbesitz wird durch eine Eintragung in das vom Unternehmen verwaltete Register der Namensaktien oder das von einem berechtigtem Intermediär aufbewahrte Register der Inhaberaktien am zweiten Arbeitstag vor der Versammlung um 0:00 Uhr, Pariser Zeit (Frankreich), nachgewiesen, aus dem die Anzahl der auf den Namen des Aktionärs (oder des eingetragenen Vertreters) eingetragenen Aktien hervorgeht.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 225-37-4,9 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) werden die Bedingungen für die Teilnahme an Jahreshauptversammlungen in Artikel 23 der Satzung von AXA geregelt, der ausdrücklich durch Verweis hierin aufgenommen wird.

Darüber hinaus werden die in Artikel L. 225-37-5 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) genannten Informationen in dem Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht, der vom Board of Directors von AXA genehmigt wurde und dem in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Bericht des Board of Directors von AXA beigefügt ist. Weitere Informationen finden Sie unter Anhang VII „Corporate-Governance-Bericht - Aufstellung der Querverweise“ dieses Geschäftsberichts.

Bestimmungen zur Verhinderung von Übernahmen

Im Gegensatz zu den von bestimmten Bundesstaaten der USA und anderen Ländern eingeführten Maßnahmen gegen Übernahmen bestehen in Frankreich keine gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Übernahmen. Dennoch können eine Reihe von französischen Rechtsvorschriften, insbesondere die aus dem Gesetz Nr. 2014-384 vom 29. März 2014 (Loi visant à reconquérir l’économie réelle) hervorgehenden sowie bestimmte Vorschriften der EU-Richtlinie vom 21. April 2004 (die in Frankreich 2006 umgesetzt wurde) zu Übernahmeangeboten, in gewisser Weise zur Verhinderung von Übernahmen beitragen. Im Falle von AXA umfassen die entsprechenden Maßnahmen unter anderem das Vorhandensein von AXA-Aktien mit Doppelstimmrecht, wie vorstehend beschrieben, und spezifische Meldepflichten bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte, wie nachfolgend beschrieben.

Das französische Recht sieht allgemein vor, dass Zusammenschlüsse und bestimmte Konsolidierungen der Zustimmung von zwei Drittel der auf einer zum Zweck der Abstimmung über einen solchen Sachverhalt einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre bedürfen.

Meldepflichten bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte

Gemäß Artikel 7 der Statuten von AXA muss jede allein oder gemeinsam mit anderen Parteien handelnde Person, die direkt oder indirekt über von ihr kontrollierte Unternehmen - im Sinne von Artikel L. 233-3 des Code de commerce - über eine Anzahl an Aktien Besitz erlangt, die 0,5 % des gezeichneten Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens entspricht, das Unternehmen darüber innerhalb von fünf Tagen ab dem Überschreiten des Schwellenwerts in Form eines Einschreibens mit Rückschein in Kenntnis setzen. In dieser Mitteilung müssen die Gesamtanzahl der gehaltenen Aktien und Stimmrechte sowie die Gesamtanzahl an Wertpapieren, die einen latenten Anspruch auf das gezeichnete Kapital und die damit verbundenen potenziellen Stimmrechte verleihen, aufgeführt sein.

Eine erneute Mitteilung muss gemäß den oben dargelegten Bedingungen immer dann erfolgen, wenn wiederum eine einem Anteil von 0,5 % des gezeichneten Kapitals oder der Stimmrechte entsprechende Schwelle über- oder unterschritten wird.

Im Falle einer Nichteinhaltung der oben beschriebenen Mitteilungspflichten verlieren die den mitzuteilenden Anteil übersteigenden Aktien ihre Stimmrechte auf Hauptversammlungen, falls die ausgebliebene Mitteilung auf solchen Versammlungen erfasst worden ist und einer oder mehrere Aktionäre, die gemeinsam mindestens 5 % des gezeichneten Kapital halten, dies verlangen. Die Stimmrechte auf sämtlichen Hauptversammlungen werden zurückerlangt, sobald bis eine Frist von zwei Jahren ab ordnungsgemäßer Mitteilung verstrichen ist.

Kapitaländerungen

Das gezeichnete Kapital des Unternehmens kann nur gemäß den in den geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorschriften dargelegten Bedingungen geändert werden. Die Bestimmungen der Statuten oder der Geschäftsordnung des BoD haben keinen Vorrang gegenüber Änderungen der Gesetze zur Regelung des gezeichneten Kapitals des Unternehmens.

7. Corporate Responsibility

7.1- Einleitung

Dieses Kapitel beschreibt die Corporate-Responsibility-Strategie (CR-Strategie) der AXA Gruppe. Es umfasst eine Erklärung über die nichtfinanzielle Leistung, die AXA in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2014/95 zur nichtfinanziellen Berichterstattung[120] und französischem Recht[121] veröffentlicht. Diese Erklärung beinhaltet das Geschäftsmodell der AXA Gruppe sowie Angaben zu ihren wesentlichen nichtfinanziellen Risiken in Bezug auf Menschenrechte, ökologische und soziale Aspekte sowie Korruption und Steuerhinterziehung.

Weitreichende Informationen über Richtlinien und Verfahren der AXA Gruppe im Zusammenhang mit Corporate Responsibility sind im „Integrated Report“, im online verfügbaren „Group Human Capital Report“[122] und auf der Website der AXA Gruppe (www.axa.com) zu finden, insbesondere im Bereich „Corporate Responsibility“.

Nachhaltige Wertschöpfung

Das Geschäft von AXA besteht darin, Menschen, Waren und Vermögenswerte langfristig zu schützen, indem wir Risiken besser verstehen, auswählen, quantifizieren und managen.

Wir agieren an den Schnittstellen von Wirtschaft, Finanzwelt und Gesellschaft als Ganzes, wobei unsere Geschäftsbereiche Impulse für Innovation, Vermögensaufbau und nachhaltiges Wachstum geben. Tatsächlich werden durch den über Versicherungen gebotenen Schutz Innovation, Risikobereitschaft und Leihgeschäfte begünstigt, was nicht nur zum Wachstum, sondern auch zur Stabilität der Konjunkturzyklen beiträgt. So trägt AXA durch ein solides Risikomanagement und Investments mit robusten und stabilen Renditen zum Erhalt des globalen Finanzsystems bei. Darüber hinaus stärken Risikovergemeinschaftung und Sozialschutz über Lebens- und Mikroversicherungen den sozialen Zusammenhalt. Damit trägt AXA nicht nur zum globalen Wirtschaftswachstum bei, sondern sorgt auch für soziale Stabilität - ganz im Sinne ihres Anspruchs, Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen. Dieser Ansatz ist Teil des AXA-Geschäfts und bestimmt auch die Corporate-Responsibility-Strategie.

Weitere Informationen zum in der Einleitung vorgestellten Geschäftsmodell von AXA finden Sie in Abschnitt 1.3 „Geschäftsüberblick“ dieses Geschäftsberichts.

Die Corporate-Responsibility-Strategie von AXA

Unsere Corporate-Responsibility-Strategie (CR-Strategie) trägt wesentlich zur Stärkung von Mitarbeiterengagement, Kundenvertrauen und Markenimage bei. CR spielt auch eine wichtige Rolle bei der Steuerung von Risiken und Chancen und ermöglicht AXA die Reduzierung der Betriebskosten und -risiken, während sie Marktchancen in entstehenden Geschäftssegmenten bietet und als Innovationsfaktor sozialen und ökologischen Aspekten besser Rechnung trägt.

2019 haben wir unsere Corporate-Responsibility-Strategie auf drei Schwerpunktbereiche neu ausgerichtet:

- Klimawandel und Umwelt: AXA verbessert ihre eigene CO2-Bilanz und nutzt ihr Kerngeschäft Versicherungen und Investitionen, um Klimarisiken besser zu begegnen. Ziel dabei ist, die Ursachen der globalen Erwärmung zu bekämpfen und sich an deren Folgen (Verringerung/Resilienz) anzupassen.

- Gesundheitsrisiko- und Krankheitsprävention: Als vertrauenswürdiger Partner ihrer Kunden und mit ihrer Expertise als Risikomanager wird AXA ihre Bemühungen zur Prävention von Gesundheitsrisiken steigern, um positive Ergebnisse für die öffentliche Gesundheit zu erzielen, insbesondere im Hinblick auf den Tabakgebrauch und die doppelte Gesundheitsgefahr von Adipositas und Diabetes.

- Soziale Ungleichheit und Integration: Als Versicherungsunternehmen will AXA in den vielen Ländern, in denen sie tätig ist, benachteiligten Bevölkerungsgruppen Schutz und Risikoprävention bieten und so zur globalen sozioökonomischen Entwicklung beitragen.

Diese drei zentralen Themenbereiche bilden nun die Grundlage unserer unternehmerischen Verantwortung und ihrer Umsetzung. Dazu stützt sich AXA auf verschiedene Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit ihrer Expertise, ihren Geschäftssparten sowie ihrer internationalen Präsenz: Anlagen und die Versicherung, aber auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Daten, Partnerschaften und das philanthropische Engagement.

AXA verpflichtet sich zudem, ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber zu sein, der bestrebt ist, das Engagement der Mitarbeiter ins Zentrum seiner Strategie zu stellen und einen von seinen Werten inspirierten Arbeitsplatz zu schaffen, der Diversität und Chancengleichheit fördert, Mitarbeiter einbezieht, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bietet und das Wohlbefinden der Mitarbeiter fördert.

Beitrag von AXA zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen

Im Jahr 2018 entwickelte die Gruppe ein Rahmenkonzept mit strategischen Überlegungen, um Themen für Engagements zu ermitteln, welche die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) berücksichtigen. Der vollständige Rahmen ist auf der Website sustainabledevelopment.un.org beschrieben. Der Ansatz von AXA besteht in der Identifikation der wichtigsten möglichen Wirkungsbereiche basierend auf den SDGs und wird durch interne Expertise zur Risikoanalyse ergänzt. Diese potenziellen Engagements werden dann anhand eines geschäftlichen Filters überprüft, der es AXA ermöglicht, die Anstrengungen auf Themenbereiche zu konzentrieren, in denen die Gruppe mit ihren Aktivitäten wirklich etwas bewirken kann. Durch diesen Prozess konnten wir den Verlust der Artenvielfalt, der derzeit durch die globale Erwärmung beschleunigt wird, als Bereich auswählen, auf den die Gruppe ihre Maßnahmen bei der Bekämpfung des Klimawandels ausdehnen wird. In Sachen öffentliche Gesundheit haben wir die doppelte Gesundheitsgefahr von Adipositas und Diabetes als Schwerpunktbereich für AXA ermittelt.

2019 präzisierte die Gruppe ihre Vorstellung von ihrem Beitrag zu den SDGs und stimmte ihre strategischen Ziele auf die acht SDGs ab, auf die sich die Initiativen der Gruppe auswirken. Diese Zielsetzungen ließ sie durch das Stakeholder Advisory Committee (siehe Abschnitt „CR-Governance und Dialog mit Stakeholdern“) bestätigen.

Die Corporate-Responsibility-Strategie nimmt somit direkten Einfluss auf die folgenden acht SDGs:

Klimawandel und Artenvielfalt SDG 13 - Klimaschutz Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“ dieses Geschäftsberichts widmet sich zum großen Teil den Maßnahmen von AXA im Kampf gegen den Klimawandel, die die drei Unterziele von SDG 13 abdecken. So wird das Unterziel 13.2 („Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen“) durch die neue Klimastrategie von AXA unterstützt, die sich nachdrücklich am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens orientiert. Durch die Partnerschaften mit C40 und UN Habitat trägt AXA zudem mit ihrem Versicherungsgeschäft dazu bei, (1) die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern zu stärken (SDG 13.1) und (2) die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung zu verbessern (SDG 13.3).
SDG 14 - Leben unter Wasser Im Jahr 2019 leitete AXA erste Maßnahmen im Rahmen ihres neuen Ansatzes ein, mit dem die Artenvielfalt in ihren Aktivitäten stärker berücksichtigt soll. Das von ihrem Tochterunternehmen AXA XL entwickelte Programm „Ocean“ trägt direkt zu den Unterzielen 14.2 („Die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen“) und 14.3 („Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen“) bei. Darüber hinaus leistet AXA einen Beitrag zum Unterziel 14.4 ("Die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung und illegale Fischerei beenden“), indem sie der globalen Erklärung der Principles for Sustainable Insurance Initiative (PSI) der Vereinten Nationen und von Oceana entspricht. Der Maßnahmenplan zur Artenvielfalt wird im Laufe des Jahres 2020 konkretisiert, um den Beitrag von AXA zu diesem SDG zu präzisieren.
SDG 15 - Leben an Land Der gemeinsame Bericht von AXA und dem WWF und die Schaffung eines Climate and Biodiversity Impact Fund (nähere Details in Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“) sowie die ersten Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft mit dem WWF dienen als Ausgangspunkt für den Beitrag von AXA zu SDG 15.a: „Finanzielle Mittel aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Artenvielfalt und der Ökosysteme aufbringen und deutlich erhöhen“. Der Maßnahmenplan zur Artenvielfalt wird im Laufe des Jahres 2020 konkretisiert, um den Beitrag von AXA zu diesem SDG zu präzisieren.
SDG 7 - Bezahlbare und saubere Energie Unser Ziel, wie in Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“ beschrieben, bis 2023 „grüne“ Anlagen in Höhe von 24 Mrd. Euro zu tätigen, trägt direkt zum Unterziel 7.2 bei, das darin besteht, den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix bis 2030 deutlich zu erhöhen.
Gesundheit und Krankheitsprävention SDG 3 - Gesundheit und Wohlergehen Die Initiativen von AXA im Hinblick auf den Ausschluss der Tabakindustrie (nähere Details in Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“) stehen im Einklang mit dem Ziel der Umsetzung des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakkonsums. Ferner zielen die Maßnahmen von AXA in Sachen Gesundheit vor allem auf die Prävention von nicht übertragbaren Krankheiten ab - mit der Beating Obesity and Diabete Initiative (BODI) und der in Abschnitt 7.4 „Inklusiver Versicherer“ erläuterten Partnerschaft mit UNICEF, deren Ziel in der Bekämpfung der doppelten Gesundheitsgefahr von Adipositas und Diabetes besteht, die sowohl Industrie- als auch Schwellenländer betrifft (SDG 3.4). AXA trägt zudem zur Verhinderung von Verkehrsunfällen bei (SDG 3.6).
Soziale Ungleichheit und Integration SDG 1 - Keine Armut Ehrenamtliche leisten im Rahmen von AXA Hearts in Action Unterstützung für Menschen, die in extremer Armut leben, und helfen dabei, dieses Problem zu beseitigen, insbesondere durch ein Programm für finanzielle Bildung (SDG 1.1 und 1.2). Zusätzlich trägt die AXA-CARE-Partnerschaft direkt dazu bei, die Widerstandsfähigkeit armer Bevölkerungsgruppen zu erhöhen und ihre Exposition gegenüber klimabedingten Extremereignissen zu verringern (SDG 1.5). Die entsprechenden Maßnahmen sind in Abschnitt 7.4 „Inklusiver Versicherer“ beschrieben.
SDG 5 - Geschlechtergleichheit AXA verfolgt bereits seit vielen Jahren eine proaktive Politik der Förderung von Diversität und Inklusion (nähere Details in Abschnitt 7.2 „Informationen zum Bereich Human Resources“) mit dem Ziel, Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu beenden (SDG 5.1) und die Chancengleichheit von Frauen bei der Übernahme von Führungsrollen sicherzustellen (SDG 5.5). Das in Abschnitt 7.4. „Inklusiver Versicherer“ vorgestellte Programm „Women in Insurance“ entspricht der „geschäftlichen“ Komponente der Maßnahmen und bietet Frauen auf sie angepasste Lösungen zur finanziellen Absicherung.
SDG 10 - Weniger Ungleichheiten Auf Frauen und Kunden aus Schwellenländern ausgerichtete Programme (nähere Details in Abschnitt 7.4. „Inklusiver Versicherer“) unterstützen auch das SDG 10.2, um alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung zu befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion zu fördern.

CR-Governance und Dialog mit Stakeholdern

AXA hat einen soliden Governance-Rahmen für die Entwicklung und Umsetzung ihrer Corporate-Responsibility-Strategie (CR-Strategie) geschaffen. Jedes Jahr überprüft das Compensation and Governance Committee des Board of Directors die CR-Strategie der Gruppe, die zudem mindestens einmal im Jahr für wichtige Entscheidungen dem Group Executive Committee vorgelegt wird. Auf lokaler Ebene ist ein Netzwerk von Corporate Responsibility Directors für die Umsetzung der CR-Strategie und die Förderung von Best Practices verantwortlich. Dieses Netzwerk wird von lokalen CR-Teams unterstützt.

AXA stützt sich auch auf ihr Stakeholder Advisory Committee, um Themen von zukünftigem Interesse besser zu bewerten. So richtete AXA dieses Committee im Jahr 2014 ein, um die Rolle der Gruppe beim Aufbau einer stärkeren, sichereren und nachhaltigeren Gesellschaft zu stärken. Zweimal im Jahr bringt das Unternehmen externe und einflussreiche Persönlichkeiten, die in der Summe die Zivilgesellschaft vertreten, sowie das Management Committee von AXA und die Mitglieder des Board of Directors zusammen.

Die Gruppe fungiert als informelles Forum für eingehende Diskussionen über wichtige weltweit prägende Trends, indem sie sich mit Geschäfts- und Nachhaltigkeitsthemen befasst. Die 2019 behandelten Themen umfassten soziale Ungleichheit und Integration, den Beitrag von AXA zu den SDGs sowie die Responsible-Investment-Strategie der Gruppe, die Klimapolitik und das Programm „Ocean“ von AXA XL.

Darüber hinaus widmete man sich bei der Zusammenkunft im November 2019 vor allem der Integration von sozialen und ökologischen Aspekten in den neuen Strategieplan 2021-2023 der AXA Gruppe.

Ausführlichere Informationen über das Stakeholder Advisory Committee finden Sie hier: www.axa.com/en/about-us/stakeholder-advisory-panel.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Strategie und Initiativen von AXA im Rahmen ihrer unternehmerischen Verantwortung mindestens einmal im Jahr den Sozialpartnern des Unternehmens präsentiert werden. Zudem findet ein regelmäßiger Dialog mit NGOs in Meetings oder durch Beantwortung ihrer Anfragen (z. B. Antworten auf Umfragen) statt.

Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos

Gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2014/95/EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung hat AXA eine interne Risikobewertung durchgeführt, um die wichtigsten „Nachhaltigkeitsrisiken“ zu identifizieren.

Methodik zum Mapping von Nachhaltigkeitsrisiken

Verfolgt wurde ein Ansatz auf Basis der Zusammenarbeit der Teams von Group Risk Management und Corporate Responsibility, die in der Ermittlung von Risikofaktoren für jeden Bereich der unternehmerischen Verantwortung bestand, und zwar der sozialen, menschenrechtsbezogenen, ökologischen, gesellschaftlichen und geschäftlichen Auswirkungen. Diese Risiken wurden überarbeitet und von Experten anhand ihrer Häufigkeit und potenziellen Auswirkungen (auf Finanzen, Menschen, Reputation, Betrieb, Umwelt) bewertet. Dabei wurde dieselbe Bewertungsskala von 1 („Gering“) bis 3 („Hoch“) wie beim Mapping der operationellen Risiken der Gruppe angewandt.

Die Ergebnisse wurden dann mit dem operationellen Risikoprofil der AXA Gruppe (zu den operationellen Risiken siehe den Abschnitt 4.7 „Operationelle Risiken“ dieses Geschäftsberichts) sowie mit dem Emerging Risks Survey von AXA verglichen, der die wichtigsten neu auftretenden Risiken für das Unternehmen insgesamt umreißt (weitere Informationen zu neu auftretenden Risiken finden Sie in Abschnitt 4.8 „Sonstige wesentliche Risiken“). Um auch eine externe Analyse zu berücksichtigen, wurden die wesentlichsten Risiken zudem mit der Bewertung des Dow Jones Sustainability Index verglichen.

Zur Aktualisierung der 2018 durchgeführten Bewertung der nichtfinanziellen Risiken wurden die Ergebnisse von den ursprünglich beteiligten Teams der Gruppe überprüft: Group Corporate Responsibility, Group Risk Management, Group Human Resources, Group Emerging Customers, Group Compliance, Group Procurement, Group Public Affairs, Group Investor Relations, Group Tax und Group Legal. Zudem wurden nach der Übernahme der XL Group im September 2018 auch das CR- und Risk-Team der XL Group in diese Überprüfung eingebunden. Aus der diesjährigen Aktualisierung ergab sich Folgendes:

- Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung werden nicht mehr als Risiko, sondern als Rahmen strategischer Überlegungen eingestuft, der im Abschnitt „Beitrag von AXA zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen“ dargelegt ist.

- Das Umweltrisiko wurde in zwei separate Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel unterteilt, die sowohl den Einfluss von AXA auf den Klimawandel als auch die Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäft betreffen.

- Trotz eines stabilen Ratings im Vergleich zu 2018 wurde die Artenvielfalt als neu auftretendes Risiko berücksichtigt.

- Themen im Zusammenhang mit fairen Geschäftspraktiken wurden von der Liste der wichtigsten CSR-Risiken von AXA gestrichen und werden nun als „sonstige Themen“ gesondert vom Regelwerk bezüglich der nichtfinanziellen Berichterstattung behandelt.

Dieser Ansatz hat dazu geführt, dass die wesentlichen nichtfinanziellen Risiken identifiziert und entsprechende Eindämmungsmaßnahmen mit Key Performance Indicators umgesetzt werden konnten.

Das Mapping nichtfinanzieller Risiken wurde vom Group Operational Risks Committee (OPARCC) genehmigt.

Aktualisierungsergebnisse zu nichtfinanziellen Risiken 2019

Auf Grundlage dieser Methodik und in Anwendung von Artikel L.225-105-102-1 des französischen Handelsgesetzbuches im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Berichterstattung wurden die folgenden Hauptrisiken identifiziert:

- Soziale Risiken: beziehen sich auf verantwortungsvolle Beschäftigungspraktiken, sozialen Dialog und Arbeitsbedingungen, Mitarbeiterentwicklung, Gewinnung und Bindung von Talenten. Siehe dazu Abschnitt 7.2 „Informationen zum Bereich Human Resources“ und 7.4 „Inklusiver Versicherer“ für weitere Informationen.

- Risiken im Zusammenhangmit Menschenrechten: beziehen sich auf „inklusive" Versicherungslösungen, Kundenschutz, Schutz von Kundendaten und die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen innerhalb unserer Lieferkette. Weitere Informationen zu diesen Risiken finden Sie in den Abschnitten 7.4 „Inklusiver Versicherer“, 7.5 „Geschäftsgebaren“ und 7.6 „Risikoüberwachungsplan“.

- Ökologische Risiken: beziehen sich auf klimabedingte Fragen (sowohl den Einfluss von AXA auf den Klimawandel als auch die Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäft), die in Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt - Eigene Aktivitäten“ dargelegt werden.

- GesellschaftlicheRisiken: beinhalten Partnerschaften und Philanthropie sowie Methoden zur Einbeziehung von Interessengruppen. Siehe dazu den Absatz „CR-Governance und Dialog mit Stakeholdern“ und Abschnitt 7.4 „Inklusiver Versicherer“ für weitere Informationen.

- Risiken im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Korruption und Steuerhinterziehung: Siehe Abschnitt 7.5 „Geschäftsgebaren“ und 7.6 „Risikoüberwachungsplan“.

Folgende weitere Themen wurden identifiziert:

- Themen im Zusammenhang mit fairen Geschäftspraktiken: beinhalten die Sicherstellung, dass unsere Lieferanten und Auftragnehmer die CR-Anforderungen erfüllen. Siehe Abschnitt 7.5 „Geschäftsgebaren“ und 7.6 „Risikoüberwachungsplan“ für weitere Informationen.

- Artenvielfalt: AXA hat beschlossen, eine ehrgeizige Strategie zum Schutz der Artenvielfalt zu entwickeln. Wie in Abschnitt 7.3 erläutert könnten Risiken im Zusammenhang mit der Artenvielfalt trotz aktuell relativ geringer Beachtung durch Investoren künftig ein wichtiger Bereich für nachhaltige Finanzierungen werden.

AXA Tianping, unsere neue P&C-Versicherungsgesellschaft im chinesischen Markt

AXA Tianping wurde am 13. Dezember 2019 ein hundertprozentiges Tochterunternehmen von AXA, in dem Corporate Responsibility dank Maßnahmen rund um die Armutsbekämpfung, Gesundheit und Umwelt jedoch bereits tief verankert ist. AXA Tianping beteiligt sich aktiv am Insurance Day, einer Initiative der chinesischen Regierung zur Konsolidierung und Stärkung des karitativen Engagements von Versicherungsunternehmen auf nationaler Ebene. Zudem engagiert sich jede unserer 25 landesweiten Niederlassungen in Gemeinschaftsprojekten in Form von karitativen Spenden zur Armutsbekämpfung (z. B. mit einer Spende in Höhe von 100.000 RMB zur Finanzierung eines Kinderheims für blinde Kinder, die Betreuung benötigen und auf ihre Adoption warten), kommunalen Aktionen (unter anderem zur Unfallprävention durch sicheres Fahren) und Umweltinitiativen (z. B. das Pflanzen von 34.484 Bäumen in der zentralchinesischen Provinz Shaanxi im Jahr 2019).

2019 wurde AXA Tianping in die Sozialberichterstattung in Bezug auf die Kennzahlen Mitarbeiteranzahl und Löhne und Gehälter aufgenommen, allerdings in den Berichten zu ökologischen und gesellschaftlichen Belangen nicht berücksichtigt.

Ratings

Die Performance der Gruppe in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) wird von spezialisierten Ratingagenturen beurteilt. Die Gruppe erreicht in ihrer Branche regelmäßig Spitzenplätze und ist auch in den wichtigsten internationalen Nachhaltigkeitsindizes vertreten. Diese Ratings werden in Kapitel 1 „Die AXA Gruppe“ dieses Geschäftsberichts näher beschrieben.

Berichtsaudit

PricewaterhouseCoopers Audit, einer der als unabhängige Dritte bestellten Wirtschaftsprüfer von AXA SA, legt in seinem in Abschnitt 7.5 enthaltenen Bericht eine begründete Stellungnahme zur Übereinstimmung der Erklärung über die nichtfinanzielle Leistung mit den französischen Vorschriften (Artikel R.225-105 des französischen Handelsgesetzbuches) sowie zur Richtigkeit der betreffenden Angaben vor.

Berichtsmethodik

Eine Bewertung der sozialen, ökologischen, gesellschaftlichen, geschäftlichen und menschenrechtsbezogenen Auswirkungen der Aktivitäten der Gruppe hat es ermöglicht, die entsprechenden Leistungsindikatoren in Übereinstimmung mit den Anforderungen des französischen Handelsgesetzbuches zu definieren. Die Definition von solchen Key Performance Indicators für Aspekte im Zusammenhang mit Korruption, verantwortungsbewusster Beschaffung, Menschenrechten und Verbraucherschutz ist noch nicht abgeschlossen.

Umfang

Für die unten definierten Umfänge werden die Indikatoren voll konsolidiert, sofern nicht anders angegeben.

Umfang der sozialen Indikatoren

Die in Abschnitt 7.2 „Informationen zum Bereich Human Resources“ genannten sozialen Daten werden von 256 aktiven Unternehmen der AXA Gruppe erhoben, die alle in den Konsolidierungskreis von AXA einbezogen sind (d. h. für die Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 vollkonsolidiert, also die Tochterunternehmen, an denen AXA direkt oder indirekt die Kontrolle über das Management ausübt).

Der Umfang entspricht den Rechtseinheiten (Unternehmen und/oder Organisationen), an denen AXA zum Jahresende direkt oder indirekt mit mindestens 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte besitzt. Dieser Umfang wird jährlich im Anschluss an mögliche Übernahmen/Fusionen oder Unternehmensverkäufe aktualisiert. 256 aktive Rechtseinheiten haben ihre sozialen Daten für 2019 gemeldet. Daher werden die Tochterunternehmen, die im Berichtsjahr finanziell konsolidiert wurden oder deren Mitarbeiter im Berichtsjahr eingegliedert wurden, in den Konsolidierungskreis 2019 einbezogen. So wurde insbesondere AXA Tianping nur in Bezug auf die Kennzahlen Mitarbeiteranzahl und Löhne und Gehälter in die Sozialberichterstattung aufgenommen.

Umfang der Umweltindikatoren

Die in Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“ - „Eigene Aktivitäten“ genannten Umweltdaten werden bei 98 Unternehmen nach den gleichen Regeln wie bei der Definition des Umfangs der sozialen Indikatoren erhoben (d. h. bei Tochterunternehmen, die zum 31. Dezember 2019 nach der Methode der Vollkonsolidierung konsolidiert werden). AXA-Standorte mit weniger als 50 FTE werden nicht in die Datenerfassung, sondern per Extrapolation einbezogen. 2019 wurden Umweltindikatoren für 101.354 FTE, die an Standorten von AXA arbeiteten, erfasst (sofern nicht anders angegeben) und danach Kontinent für Kontinent extrapoliert, um sämtliche 121.337 angestellten FTE (sämtliche Vertragstypen) abzudecken, die für die AXA Gruppe 2019 durchschnittlich arbeiteten.

Abschnitt 7.3 beschreibt auch die Art und Weise, auf die AXA als Versicherer und Investor bestrebt ist, Umweltbelange in sein Geschäft zu integrieren. Der Umfang der Responsible-Investment-Strategie von AXA (zu der auch die Klimafinanzierung gehört) umfasst eigene Anlagen von AXA, während die klimabezogenen Versicherungsaktivitäten im Wesentlichen den Bereich Schaden- und Unfallversicherungen für Unternehmen umfassen.

AXA Tianping wurde im Umweltberichterstattungsprozess nicht berücksichtigt. Allerdings wird dieses Unternehmen schrittweise in die Richtlinien und Prozesse von AXA integriert.

Umfang der sozialen Indikatoren

Unsere Community Investment Survey, wie in Abschnitt 7.4 „Inklusiver Versicherer“ beschrieben, umfasst 84 % der FTE von AXA. AXA Tianping wurde dieses Jahr nicht im Umfang der Umweltindikatoren berücksichtigt.

Zeitraum

Diese Indikatoren beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2019. Um ihre Erfassung und Verarbeitung zu erleichtern, werden einige Daten unter Umständen früher im Jahresverlauf erfasst. Die Daten für die verbleibenden Monate (maximal sechs Monate) werden dann in Übereinstimmung mit der von der Gruppe definierten Methodik geschätzt.

Datenerfassung

Die in Abschnitt 7.2 „Informationen zum Bereich Human Resources“ vorgestellten sozialen Daten werden mithilfe eines Berichtsprozesses erfasst, der durch Verfahren in Verbindung mit einer für alle Unternehmen der AXA Gruppe geltenden Liste von Indikatoren definiert ist. Dieser Prozess wird aktualisiert und jeder Gesellschaft auf jährlicher Basis mitgeteilt. Sozialen Daten werden von Mitarbeitern vor Ort in ein IT-Tool eingegeben, das speziell für die Berichterstattung über HR-Daten geschaffen wurde. Konsistenzprüfungen und Qualitätskontrollen werden vor und während des Datenerhebungsprozesses durchgeführt. In Bezug auf die zur Verfügung gestellten Daten wurden keine Schätzungen oder Extrapolationen durchgeführt. Bei im Verhältnis oder als Prozentsätze angegebenen Daten werden Zähler und Nenner bei jeder Berechnung neu ausgerichtet, um Gesellschaften mit leeren Datenpunkten auszuschließen.

Wie vorstehend erläutert werden Umweltdaten von AXA-Standorten mit mehr als 50 FTE sowie von AXA-eigenen Rechenzentren erhoben. Die Beitragenden von Umweltdaten sind verpflichtet, alle relevanten Daten in einem speziellen Berichtstool zu erfassen. Für jeden Standort legen die Beitragenden fest, ob die Daten auf der Grundlage der in den Berichtsverfahren der Gruppe definierten Berechnungsregeln gemessen oder geschätzt wurden. Im Jahr 2019 wurden Umweltdaten für 84 % unserer gesamten FTE erhoben, die restlichen 16 % wurden per Extrapolation berechnet. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“ - „Berichtsprozess und -verifizierung zu Umweltfragen“ sowie in den Randnotizen unterhalb unserer Umweltdatentabelle. Umweltdaten und allgemein Richtlinien für unser Kapitalanlage- und Versicherungsgeschäft werden von verschiedenen Teams bearbeitet, darunter Group Investment, Group Corporate Responsibility, Group Risk Management und Group Insurance Office.

Bezüglich der gesellschaftlichen Daten verweisen wir auf Abschnitt 7.4 „Inklusiver Versicherer“ - „Unternehmensphilanthropie und Engagement“. Insbesondere ist die Anzahl der einzelnen Freiwilligen eine Schätzung, die auf dem Wissen der lokalen Einheiten über Freiwilligentätigkeiten basiert.

Methodische Präzisierungen und Einschränkungen

Die Berichterstattung über bestimmte Indikatoren kann aufgrund folgender Faktoren eingeschränkt sein:

- Fehlen national und/oder international anerkannter Definitionen in Bezug auf die verschiedenen Kategorien von Arbeitsverträgen

- Erforderliche Schätzungen, Repräsentativität der durchgeführten Messungen oder begrenzte Verfügbarkeit externer Daten, die für die Berechnungen erforderlich sind, z. B. für die jährliche Aktualisierung von Emissionsfaktoren

- Praktische Verfahren zur Erfassung und Eingabe dieser Informationen

Daher werden für die betreffenden Indikatoren nach Möglichkeit Definitionen, Methoden und gegebenenfalls die damit verbundenen Unsicherheitsmargen festgelegt.

Geschäftsgebaren: Methodik und Berichtsumfang

Im Laufe des Jahres 2019 hat AXA ausführliche Informationen über die Richtlinien und die Steuerung der mit dem Geschäftsgebaren verbundenen Hauptrisiken bereitgestellt. In diesem Zusammenhang hat AXA robuste interne Prozesse entwickelt und die notwendigen Richtlinien sowie Key Performance Indicators eingeführt, um deren Wirksamkeit zu messen.

Für einige spezifische Risiken wie Kundenschutz, Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Lieferkette und Bekämpfung von Korruption umfasst die aktuelle Offenlegung jedoch interne Richtlinien, Rahmenvorgaben und Sorgfaltspflichten, die von AXA umgesetzt wurden. Diese sind in Abschnitt 7.5 „Geschäftsgebaren“ und 7.6 „Risikoüberwachungsplan“ beschrieben. Im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie 2014/95/EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung hat die Gruppe im Rahmen ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung 2019 an der Entwicklung von Key Performance Indicators für diese spezifischen Themen gearbeitet.

Verwendung internationaler Benchmarks

Um ihre Corporate-Responsibility-Strategie weiterzuentwickeln und ihre nichtfinanzielle Performance offenzulegen, hält sich AXA freiwillig an einige internationale Benchmarks, wie in diesem Kapitel beschrieben. Diese umfassen beispielsweise die SDGs der Vereinten Nationen (wie oben erläutert) und das Greenhouse Gas Protocol (ghgprotocol.org) zur Berechnung des CO2-Ausstoßes. Andere Benchmarks werden gegebenenfalls in den jeweiligen Abschnitten hervorgehoben.

7.2. Informationen zum Bereich Human Resources

Vorwort

AXA verfolgt kontinuierlich das Ziel, ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber zu sein, der das Mitarbeiterengagement ins Zentrum seiner Geschäftsstrategie stellt. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir ein auf den Werten von AXA aufbauendes Arbeitsumfeld geschaffen, das Diversität und Chancengleichheit fördert, Mitarbeiter in Entscheidungen einbezieht, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bietet und das Wohlbefinden der Mitarbeiter berücksichtigt. Ausführlichere Informationen finden Sie unter den Rubriken „About us“ und „Career“ auf www.axa.com.

In Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/95/EU hat die AXA Gruppe mit Blick auf die Zukunft drei wesentliche potenzielle soziale Herausforderungen identifiziert:

- Nachhaltige und verantwortungsvolle Arbeitgeberpraktiken könnten nicht durchweg durch ein ehrgeiziges Arbeitgeberleistungsangebot, einschließlich Arbeitsbedingungen und eines kontinuierlichen Dialogs mit unseren Mitarbeitern, aufrechterhalten werden

- Unzureichende Wachstums- und Entwicklungsmöglichkeiten, begrenzte interne und externe Beschäftigungsfähigkeit und Fähigkeiten, die in einem von Umwälzungen betroffenen Unternehmensumfeld veraltet sind

- Talente könnten nicht gewonnen, gehalten und betreut werden, weil es nicht möglich ist, ein integratives und engagiertes Umfeld aufzubauen

Weitere Einzelheiten zur Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos befinden sich in Abschnitt 7.1.

AXA ist bestrebt, diese Trends zu analysieren, um ihr Leistungsangebot und ihre Verfahren entsprechend frühzeitig zu überprüfen und anzupassen. AXA hat sich das Ziel gesetzt, einen Arbeitsplatz zu schaffen, der auf den Werten des Unternehmens beruht, das:

- Vielfalt stärkt, da sie Leistung und Innovation fördert, Chancengleichheit für alle anstrebt und die Voraussetzungen dafür schafft, dass jeder sein volles Potenzial am Arbeitsplatz entfalten kann,

- die Beteiligung der Mitarbeiter am Entscheidungsprozess fördert und sie in die Lage versetzt, Risiken einzugehen,

- erstklassige Lösungen und Möglichkeiten für kontinuierliches Lernen und berufliche Entwicklung bietet,

- die Verdienste und Beiträge von Mitarbeitern anerkennt, um andere zu inspirieren, dem Beispiel zu folgen,

- eine Kultur fördert, in der die Mitarbeiter ermutigt werden, Feedback zu geben, um gemeinsam Arbeitsweisen zu verbessern,

- die Work-Life-Balance fördert und die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz schützt.

Zur Bestätigung der Relevanz des Arbeitgeberangebots und seiner angemessenen globalen Umsetzung hat die Gruppe einen kontinuierlichen Dialog mit ihren Mitarbeitern aufgenommen, welche die Verantwortung dafür tragen, mögliche Fehlentwicklungen zu erkennen und Managementmaßnahmen für deren Behebung vorzuschlagen. Regelmäßige Umfragen zum Engagement der Mitarbeiter werden unternehmensweit durchgeführt.

Belegschaft auf einen Blick

Zum 31. Dezember 2019 betrug die Gesamtanzahl der angestellten Mitarbeiter von AXA 120.869 (befristete und unbefristete Verträge), was einem Rückgang von über 4 % gegenüber 2018 entspricht. Dieser Rückgang lässt sich hauptsächlich auf (i) die Veräußerung von Equitable Holdings, Inc. mit rund 7.800 Mitarbeitern, (ii) den Abschluss des Erwerbs des verbleibenden Anteils von AXA Tianping mit rund 3.000 Mitarbeitern und (iii) den Rückgang des auf die unterschiedlichen Märkte und transversalen Einheiten aufgeteilten Personalbestands zurückführen.

Highlights und wichtige Zahlen: Verteilung nach Regionen*

Kontinente Mitarbeiteranzahl Verteilung
Europa 69.989 58,0 %
Asien/Pazifik 31.267 26,0 %
Nord- und Südamerika 12.460 10,0 %
Afrika 7.153 6,0 %
Summe 120.869

* Anzahl an Mitarbeitern mit unbefristeten und befristeten Verträgen.

Nach Regionen gegliedert verteilten sich die angestellten Mitarbeiter von AXA 2019 wie folgt: 58 % in Europa (+1,4 Punkte gegenüber 2018), 26 % in Asien-Pazifik und dem Nahen Osten (+3,5 Punkte gegenüber 2018), 10 % in Nord- und Südamerika (-5,2 Punkte gegenüber 2018) und 6 % in Afrika (+0,4 Punkte gegenüber 2018).

Weitere Details zu den oben genannten Zahlen und ein Vergleich zwischen 2018 und 2019 sind den Tabellen am Ende von Abschnitt 7.2 zu entnehmen.

Beziehung zu den Mitarbeitern und Arbeitsbedingungen

Die Aufrechterhaltung nachhaltiger und verantwortungsbewusster Arbeitgeberpraktiken sowie die Förderung des sozialen Dialogs und der Arbeitsbedingungen haben bei AXA Priorität. In den letzten Jahren hat AXA als gewachsenes Unternehmen Prozesse und Instanzen implementiert, die zur Weiterentwicklung des sozialen Dialogs und der Arbeitsbedingungen in ihren verschiedenen Einheiten weltweit beitragen.

Laufender und organisierter sozialer Dialog

AXA ist Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen und verpflichtet sich, das Recht auf Vereinigungsfreiheit und die Tarifautonomie zu wahren. Darüber hinaus sorgen effiziente Kommunikation zwischen Management und Mitarbeitern sowie sozialer Dialog für die notwendige Stabilität, um die Strategie zur Geschäftsentwicklung der Gruppe umzusetzen. Jedes Unternehmen der AXA Gruppe tritt daher regelmäßig mit Mitarbeitern und/oder deren Vertretern in Dialog. Zudem hat AXA einen Europäischen Betriebsrat (EBR) eingerichtet, dessen umfassende Funktion über die regulatorischen Anforderungen hinausgeht.

Einbindung der Mitarbeiter und Schaffung einer Feedbackkultur

AXA ist bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, in dem die Stimmen der Mitarbeiter gehört und Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin engagiert bleiben. AXA nutzt kurze und zielgerichtete Pulsbefragungen, um die Unternehmenskultur zu beurteilen und kurzfristig Bereiche mit Verbesserungspotenzial ermitteln zu können.

Diese Pulsbefragungen wurden mit zunehmender Häufigkeit durchgeführt: eine im Jahr 2017, zwei im Jahr 2018 und drei im Jahr 2019. AXA misst das Mitarbeiterengagement auf globaler Ebene anhand des Employee Net Promoter Score (eNPS). 2017 lag dieser Score bei -5 Punkten, im Jahr 2018 gegenüber einem ausgewogenen Zielwert von 0 bei +7 Punkten. Die Gruppe hatte sich zum Dezember 2019 das Ziel eines Score von 14 gesetzt, der mit einem eNPS von 21 um sieben Punkte übertroffen werden konnte.

Weitere Informationen zum eNPS und der diesbezüglichen Berechnungsmethode finden Sie unter https://www.axa.com/en/about-us/engagement-employee-net-promoter-score.

Verantwortungsbewusste Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der Work-Life-Balance

AXA setzt sich dafür ein, Mitarbeitern zu helfen, ein besseres Leben zu führen, was auch deren Wohlergehen und Work-Life-Balance mit einschließt.

Ein inspirierendes und integratives Arbeitsumfeld macht einen wesentlichen Teil des gesamten Leistungsversprechens für Mitarbeiter von AXA aus. Die Gruppe arbeitet daran, ein integratives Arbeitsumfeld durch den NWOW-Ansatz (New Way of Working) zu schaffen: ein Umfeld, das verschiedene Formen flexibler Arbeitsvereinbarungen (Telearbeit, Teilzeitarbeit, Hot Desking, Desk Sharing, flexible Arbeitszeiten, verkürzte Arbeitswoche) unterstützt. Im Jahr 2019 leisteten 32 % der angestellten Mitarbeiter mit unbefristetem Vertrag von AXA (36 % der angestellten Nicht-Vertriebs- und 8 % der Vertriebsmitarbeiter) Telearbeit. In Europa betraf dies über 41 % der angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeiter mit unbefristetem Vertrag.

Gesicherte Arbeitsbedingungen

Als verantwortungsbewusster Versicherer und Arbeitgeber liegt es in der DNA von AXA, das gesamte Personal nach internationalen Best Practices, nach den gesetzlichen Anforderungen der „Sorgfaltspflicht“ sowie der „Wachsamkeitspflicht“ und in drei großen Bereichen zu schützen:

- „Physische Sicherheit“: Schutz der Mitarbeiter vor vorsätzlichen Bedrohungen (Kriminalität, Terrorismus, politische und soziale Instabilität)

- „Gesundheit und Sicherheit“: Schutz des Personals vor Gefahren und Unfällen (Feuer, Pandemien, Naturkatastrophen usw.)

- „Krisenmanagement“: Wenn ein Zwischenfall die Steuerung außergewöhnlicher Prozesse erfordert

Die von Group Security definierte Zielvorgabe für die physische Sicherheit wurde in 90 % der Gruppe per Ende 2018 umgesetzt - in Übereinstimmung mit den Zielen des Group Management Committees.

Lernumgebung und Kompetenzmanagement

In einem unvorhersehbaren Geschäftsumfeld, in dem neue Risiken und Wettbewerber aufkommen, muss AXA sicherstellen, dass ihr Geschäft, ihre Organisation und ihre Mitarbeiter bereit sind, sich neuen Herausforderungen zu stellen. Der Versicherungssektor verändert sich schnell, da Technologien und Kundenerwartungen den Markt umwälzen. Daher müssen sich die Geschäfts- und Servicefunktionen ständig an das Umfeld anpassen, was den Mitarbeitern von AXA viele Möglichkeiten eröffnet, ihre Fähigkeiten zu erweitern. Lernen ist mehr als ein wichtiger Faktor, um die Mitarbeitern dazu zu befähigen, persönlich zu wachsen und die Fähigkeiten der Zukunft zu entwickeln. Ein Mangel an Karriere-, Qualifikations- und Talentmanagement in einem wettbewerbsintensiven Umfeld könnte die Wettbewerbsfähigkeit von AXA beeinträchtigen.

Rahmen für das Talent- und Kompetenzmanagement mit dem Ziel, wichtige Talente anzuziehen

AXA hat das Ziel, in wichtigen Bereichen des Beschäftigungszyklus aktiv zu sein:

- Arbeitgebermarke und -leistungsversprechen, um weiterhin wichtige neue Talente anzuziehen, die fähig sind, die Strategie von AXA erfolgreich umzusetzen. Die AXA Gruppe wendet einen Ansatz der leistungsabhängigen Vergütung an. Dabei verfolgt AXA das Ziel, mindestens Leistungen entsprechend der durchschnittlichen gewährten Leistungen innerhalb des jeweiligen Marktes zu gewähren. Die Leistungen sollten Renten-, Gesundheits- und Vorsorgeleistungen umfassen.

- AXA hat konzernweite Mobilitätsrichtlinien und -prozesse geschaffen, die es Mitarbeitern ermöglichen, ihre Position innerhalb der Gruppe zu wechseln, was AXA dabei unterstützt, die richtigen Mitarbeiter für geschäftliche Anforderungen zu finden. 2019 blieb die Anzahl der vom IMS (speziell eingerichtetes Kompetenzzentrum) unterstützten internationalen Entsendungen stabil (794 Mitarbeiter unterstützt gegenüber 785 im Jahr 2018).

- Führungsmanagement, damit aktuelle und zukünftige Führungskräfte sowie Mitarbeiter mit Potenzial für künftiges Wachstum die kontinuierliche Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um unser Geschäft und unsere Kultur zu steuern und zu verändern Im Rahmen des seit 2005 bestehenden Organization and Talent Review (OTR) führt AXA eine systematische Überprüfung der Organisationsstruktur durch, die für das laufende Geschäft und die zukünftigen Bedürfnisse erforderlich ist.

- Mitarbeiterentwicklung, um den Mitarbeitern differenzierte Lern- und Entwicklungsmaßnahmen anzubieten.

Ein ehrgeiziges und globales Lern- und Entwicklungsangebot

Die Funktion für Lernen und Entwicklung bei AXA hat sich der progressiven Transformation von AXA in eine anpassungsfähige und selbstlernende Organisation verschrieben. Die Gruppe ist bestrebt, neue Lernmethoden zu fördern und ihre Mitarbeiter beim fortlaufenden Lernen auf individueller und gemeinschaftlicher Basis zu jedem Zeitpunkt im Arbeitsalltag zu unterstützten, damit sie in einem sich ständig wandelnden Umfeld erfolgreich sein können. Dieses Ziel wird durch ein dediziertes, leicht zugängliches, digitales Lernumfeld unterstützt. Nach dem Erfolg der seit 2017 bestehenden Partnerschaft von AXA und Coursera wird AXA nun auch mit LinkedIn Learning zusammenarbeiten - eine Plattform, über die sich noch mehr Mitarbeiter weiterbilden können.

Nach den 2018 durchgeführten „AXA Learning Games“, die Lernmethoden gewidmet waren und darauf abzielten, die Mitarbeiter von AXA dabei zu unterstützen, das sich ändernde Verbraucherverhalten zu verstehen, wurde 2019 der globale Lernwettbewerb „AXA Learning Week“ lanciert, um ein allgemeines Verständnis sich wandelnder Kundenbedürfnisse und -erwartungen zu fördern. Über 8.030 Mitarbeiter weltweit nahmen aktiv daran teil.

Darüber hinaus begleitet die AXA Leadership Academy die Mitglieder unseres Global Leadership Network in speziellen Führungskräfteprogrammen. Allen anderen Mitarbeitern von AXA werden zur Weiterbildung 574 digitale Module zu den Themen Leadership, Management und Personal Excellence angeboten (2019 wurden 40.000 Kurzlehrgänge belegt und über 28.000 wurden abgeschlossen).

Im Jahr 2019 wurden über 362.000 Schulungstage (gegenüber 327.000 Tagen im Jahr 2018) abgehalten, was einem Durchschnitt von 3,2 Schulungstagen je Mitarbeiter gegenüber 2,7 Tagen im Jahr 2018 entspricht.

Diversität und Inklusion zur Förderung von Talenten und Innovationen

Um die Herausforderungen von morgen zu bewältigen, ist AXA bestrebt, ein Umfeld und eine Kultur zu schaffen und zu fördern, in der Diversität und Inklusion aller Mitarbeiter wertgeschätzt werden. Die Mitarbeiter von AXA sollten die Vielfalt der Märkte widerspiegeln, in denen AXA tätig ist, und das mittlere und obere Management spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung dieser Ziele. Die AXA Gruppe ist überzeugt, dass Diversitäts- und Inklusionsmanagement Schlüsselfaktoren sind, um Talente und Innovationen innerhalb des Unternehmens zu fördern und ein führender Akteur auf dem Markt zu bleiben.

Ziele für Diversität und Inklusion und Fokussierung auf ausgewogenes Geschlechterverhältnis

Da Diversität und Inklusion als wichtige Faktoren gelten, um Talente und Innovationen zu fördern, die besten Talente anzuziehen und zu halten und der bevorzugte Arbeitgeber der Branche zu bleiben, fördert AXA Diversität durch ihre Rekrutierungs-, Lern- und Entwicklungsprozesse und ihr Talent Management. Die Entscheidungsträger von AXA treten als Fürsprecher dieser Verpflichtungen auf und verpflichten sich, die Gruppe zu unterstützen, um (i) ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf allen Ebenen des Unternehmens zu erreichen, (ii) das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und (iii) die Dynamik bei der Einbeziehung der LGBT+-Community aufrechtzuerhalten.

Ende 2019 machten Frauen über 54 % der Vertriebs- und Nichtvertriebsmitarbeiter von AXA aus und hatten 31 % (+2 Punkte gegenüber 2018) aller Vertriebs- und Nichtvertriebspositionen auf Führungsebene inne. Seit 2009 beobachtet AXA den Anteil von Frauen in der Gruppe der obersten Führungskräfte.

AXA hat die Absicht, bis 2023 Geschlechterparität in der obersten Führungsebene zu erreichen. Als wir Anfang 2019 das Global Leadership Network einführten, gehörten ihm 30 % Frauen an. Ende 2019 konnten wir einen Wert von 32 % verzeichnen. AXA konzentrierte sich auf mehrere Maßnahmen:

- Aufforderung an das Top-Management, eine aktivere Rolle bei der Förderung der Geschlechterdiversität zu spielen - Diversitätsziele werden für alle oberen Führungskräfte mit einem klaren Fokus auf die Geschlechterdiversität festgelegt. Diversität in den Teams ist ein gemeinsames Ziel der 300 obersten Führungskräfte von AXA (dem Global Leadership Network, GLN). Die Mitglieder des Management Committee und der Partner Group sind an einer Sponsoringinitiative beteiligt, die im Dezember 2019 gestartet wurde und sich an 30 Talente richtet: 23 Frauen (davon 83 % in operativen Funktionen) und 7 Männer (davon 86 % in operativen Funktionen). Diese Sponsoringinitiative ist Bestandteil von zwei verschiedenen Programmen, welche die Pipeline zukünftiger Führungskräfte füllen:

-- Das 2014 gestartete Programm „Group Sponsorship Tandem“ (GSTP) wurde entwickelt, um weibliche Talente konzernweit zu fördern. 2019 waren an der fünften Welle dieses Programms 16 talentierte Frauen beteiligt, die alle jeweils von einem Mitglied des Group Management Committee oder der Partners Group gesponsert wurden. Unter den Teilnehmerinnen aller fünf aufeinanderfolgenden Wellen des GSTP bekleiden 35 % eine GLN-Position.

-- Das 2017 gestartete Programm „Global Executive Development“ (GEDP) war ein zweijähriges Programm für weibliche und männliche Führungskräfte, die das Potenzial haben, in wichtige globale Führungspositionen hineinzuwachsen. 55 % (40 % Frauen) der GEDP-Teilnehmer haben nun eine GLN-Rolle inne.

- Stärkung von Talentpipelines und Nachfolgeplänen mit ausgeglichenem Geschlechterverhältnis - Unternehmen von AXA wurden angehalten, lokale Ziele für Frauen auf der Ebene des lokalen Executive Committee (ca. 300 Personen) und der Führungsebene (über 3.000 Personen) festzulegen.

- Entwicklung der innovativen Lernlösung AXELERATE - Damit werden weltweit 10.000 Führungskräfte auf unserem Weg der Transformation unterstützt, mit dem Ziel, sie mit Schlüsselkompetenzen in der Zusammenarbeit und modernem Networking-Leadership auszustatten. Der Roll-out dieser Lösung wurde 2019 abgeschlossen.

- Einstellung und Förderung kompetenter Frauen auf Führungsebene - AXA wendet die Gleichstellung der Geschlechter im Einstellungsverfahren an. Für jede offene Führungsposition sind mindestens ein Mann und eine Frau in der engeren Wahl. Personalvermittler sind in diesem Bereich von wesentlicher Bedeutung.

Ende 2019 stellte sich die Geschlechterdiversität in Führungsteams wie folgt dar:

Highlights und wichtige Zahlen: Geschlechterdiversität in Führungsteams von AXA

Management Committee Partners Group Oberste Führungskräfte
2019 2018 2019 2018 2019 2018
Frauen 15 % 9 % 23 % 17 % 32 % 32 %
Männer 85 % 91 % 77 % 83 % 68 % 68 %
Summe 13 11 47 36 263 150

AXA ist bestrebt, bis Ende 2023 unter hochrangigen Führungskräften Geschlechterparität zu erreichen.

Das Management Committee unterstützt den Chief Executive Officer bei der operativen Leitung des Tagesgeschäfts der Gruppe.

Die Partners Group besteht aus den Mitgliedern des Management Committee und rund dreißig anderen hochrangigen Führungskräften der gesamten Gruppe. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Chief Executive Officer und das Management Committee bei der Definition und Umsetzung strategischer Schlüsselinitiativen zu unterstützen.

Das GLN wurde 2019 ins Leben gerufen und ersetzt das Netzwerk aus GSEs (Global Senior Executives). Das Netzwerk besteht aus CEO und Executive Committees der größten Märkte, in denen AXA tätig ist, Wachstumstreibern und transversalen Einheiten sowie hochrangigen Führungskräften aus den Konzernfunktionen und Märkten und einigen Länder-CEOs. Über diese Struktur soll die Gruppe an hochrangigen Führungskräften, die für den Fortschritt bei der Transformation von AXA über die kommenden Jahre eine kritische Rolle innehaben, wirksam eingesetzt werden.

Weitere Informationen zur D&I Policy von AXA in Bezug auf das Top-Management finden Sie auf der Seite „Reaching gender balance across the organization“ unter www.axa.com.

AXA weltweit gemeinsam mit der Zivilgesellschaft im Einsatz für Vielfalt und Integration

AXA möchte als verantwortungsvolles Unternehmen die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen (Non-Governmental Organizations, NGOs) unterstützen. Durch die Zusammenarbeit mit Verbänden und externen Organisationen trägt die Gruppe zum Aufbau einer besseren Gesellschaft bei und macht sich das Wissen anderer zunutze, um Inklusionsinitiativen innerhalb des Unternehmens zu bereichern und zu optimieren.

Im März 2019 spendete AXA infolge des Engagements ihrer Mitarbeiter in der zum Weltfrauentag gestarteten Kampagne #HeForShe 20.000 Euro an Plan International, um die Ausbildung von Mädchen im Rahmen von Bildungsprogrammen in Kamerun und Togo zu unterstützen.

Am 3. Dezember 2019 beteiligte sich AXA an The Valuable 500, einer globalen Initiative, die die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Fokus der Unternehmensführung rückt.

Schließlich verstärkt AXA kontinuierlich ihre Partnerschaften mit LGBT+-Organisationen, um das Bewusstsein im gesamten Konzern zu schärfen und ihr Netzwerk in diesen Gruppen auszubauen.

Soziale Indikatoren auf Gruppenebene

Personalbestand(a)

Personalbestand (Mitarbeiteranzahl) zum 31. Dezember 2019 Veränderung 2018
Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeitern (befristete und unbefristete Verträge) 120.869 Mit. -4,0 % 125.934 Mit.
Anzahl an angestellten Mitarbeitern mit unbefristeten Verträgen 115.070 Mit. -3,9 % 119.780 Mit.
- Männeranteil 46,4 % 46,6 %
- Frauenanteil 53,6 % 53,4 %
Anzahl an angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 98.883 Mit. -3,9 % 102.843 Mit.
Alle Führungskräfte 3.172 Mit. 3.583 Mit.
- Männeranteil 69,0 % 71,0 %
- Frauenanteil 31,0 % +2,0 Pkt. 29,0 %
Alle Fachkräfte 46.611 Mit. 48.504 Mit.
- Männeranteil 53,9 % 54,9 %
- Frauenanteil 46,1 % +1,0 Pkt. 45,1 %
Associates 49.100 Mit. 50.756 Mit.
- Männeranteil 37,0 % 36,0 %
- Frauenanteil 63,0 % 64,0 %
Anzahl an angestellten Vertriebsmitarbeitern 16.187 Mit. -4,4 % 16.937 Mit.
- Männeranteil 49,2 % 49,4 %
- Frauenanteil 50,8 % +0,2 Pkt. 50,6 %
Anzahl an angestellten Mitarbeitern mit befristeten Verträgen 5.799 Mit. 6.154 Mit.
- Nicht-Vertriebskräfte 4.321 Mit. 4.752 Mit.
- Vertriebskräfte 1.478 Mit. 1.402 Mit.
Personalbestand (Mitarbeiteranzahl) zum 31. Dezember 2017
Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeitern (befristete und unbefristete Verträge) 116.514 Mit.
Anzahl an angestellten Mitarbeitern mit unbefristeten Verträgen 111.588 Mit.
- Männeranteil 46,6 %
- Frauenanteil 53,4 %
Anzahl an angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 95.447 Mit.
Alle Führungskräfte 3.255 Mit.
- Männeranteil 70,6 %
- Frauenanteil 29,4 %
Alle Fachkräfte 14.828 Mit.
- Männeranteil 57,4 %
- Frauenanteil 42,6 %
Associates 77.364 Mit.
- Männeranteil 42,7 %
- Frauenanteil 57,3 %
Anzahl an angestellten Vertriebsmitarbeitern 16.141 Mit.
- Männeranteil 50,8 %
- Frauenanteil 49,2 %
Anzahl an angestellten Mitarbeitern mit befristeten Verträgen 4.926 Mit.
- Nicht-Vertriebskräfte 4.282 Mit.
- Vertriebskräfte 644 Mit.
Vollzeitäquivalente (Personalbestand umgerechnet in Vollzeitäquivalente, FTE) 2019 Veränderung 2018
Durchschnittliche FTE von angestellten Mitarbeitern 110.701,9 FTE -4,4 % 115.768,5 FTE
Durchschnittliche FTE von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 94.558,6 FTE 99.134,4 FTE
- Alle Führungskräfte 3.133,2 FTE 3.657,6 FTE
- Alle Fachkräfte 44.744,6 FTE 46.263,1 FTE
- Associates 46.680,7 FTE 49.213,7 FTE
Durchschnittliche FTE von angestellten Vertriebsmitarbeitern 16.143,3 FTE 16.634,1 FTE
Durchschnittliche FTE von nicht angestellten Zeitarbeitskräften 10.634,8 FTE 8.586,9 FTE
- Nicht angestellte Zeitarbeitskräfte und externe Mitarbeiter 7.594,0 FTE 5.768,1 FTE
- Praktikanten/Auszubildende 3.040,8 FTE 2.818,8 FTE
Vollzeitäquivalente (Personalbestand umgerechnet in Vollzeitäquivalente, FTE) 2017
Durchschnittliche FTE von angestellten Mitarbeitern 106.928,6 FTE
Durchschnittliche FTE von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 91.109,7 FTE
- Alle Führungskräfte 3.203,2 FTE
- Alle Fachkräfte 14.804,2 FTE
- Associates 73.102,3 FTE
Durchschnittliche FTE von angestellten Vertriebsmitarbeitern 15.818,9 FTE
Durchschnittliche FTE von nicht angestellten Zeitarbeitskräften 8.399,9 FTE
- Nicht angestellte Zeitarbeitskräfte und externe Mitarbeiter 5.784,9 FTE
- Praktikanten/Auszubildende 2.615,0 FTE
Mitarbeiterprofil 2019 Veränderung 2018
Durchschnittliches Alter von angestellten Mitarbeitern 40,5 Jahre -0,7 % 40,8 Jahre
- Nicht-Vertriebskräfte 40,4 Jahre 40,7 Jahre
- Vertriebskräfte 41,2 Jahre 41,4 Jahre
Durchschnittliche Beschäftigungsdauer von angestellten Mitarbeitern 10,3 Jahre 10,4 Jahre
- Nicht-Vertriebskräfte 10,6 Jahre 10,7 Jahre
- Vertriebskräfte 8,1 Jahre 8,2 Jahre
Mitarbeiter mit Behinderung (befristete und unbefristete Verträge)
Anzahl an Mitarbeitern mit Behinderung - betrifft ausschließlich in Frankreich tätige Gesellschaften 760 Mit. 743 Mit.
Mitarbeiterprofil 2017
Durchschnittliches Alter von angestellten Mitarbeitern 40,9 Jahre
- Nicht-Vertriebskräfte 40,8 Jahre
- Vertriebskräfte 41,4 Jahre
Durchschnittliche Beschäftigungsdauer von angestellten Mitarbeitern 10,8 Jahre
- Nicht-Vertriebskräfte 11,3 Jahre
- Vertriebskräfte 8,3 Jahre
Mitarbeiter mit Behinderung (befristete und unbefristete Verträge)
Anzahl an Mitarbeitern mit Behinderung - betrifft ausschließlich in Frankreich tätige Gesellschaften 770 Mit.

(a) Angestellte Mitarbeiter bezieht sich auf Nicht-Vertriebs- und Vertriebsmitarbeiter mit unbefristeten Verträgen, sofern nicht anders angegeben.

Personalbewegungen(a)

Zu- und Abgänge 2019 Veränderung 2018
Zu- und Abgänge von angestellten Mitarbeitern
Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) -8.369 Mit. 707 Mit.
- Zugänge 17.199 Mit. -11,9 % 19.533 Mit.
- Abgänge 25.568 Mit. +35,8 % 18.826 Mit.
Zu- und Abgänge von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern
Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) -6.891 Mit. 234 Mit.
Zugänge 13.538 Mit. -10,7 % 15.165 Mit.
- Anzahl von externen Neueinstellungen (einschließlich Wiedereinstellungen) 11.603 Mit. 13.218 Mit.
- Anzahl von befristeten in unbefristete Verträge umgewandelten Verträge 1.882 Mit. 1.915 Mit.
- Anzahl von Zugängen in Folge von Übernahmen und Fusionen 53 Mit. 32 Mit.
Abgänge 20.429 Mit. +36,8 % 14.931 Mit.
- Anzahl von Kündigungen 8.418 Mit. 9.460 Mit.
- Anzahl von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen / Massenentlassungen 1.213 Mit. 1.352 Mit.
- Anzahl von Einzelkündigungen 1.735 Mit. 2.028 Mit.
- Anzahl von Pensionierungen/Frühpensionierungen 1.244 Mit. 1.769 Mit.
- Anzahl von Abgängen aufgrund von externen Versetzungen(b) 7.636 Mit. 129 Mit.
- Anzahl von sonstigen Abgängen 183 Mit. 193 Mit.
Zu- und Abgänge von angestellten Vertriebsmitarbeitern
Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) -1.478 Mit. 473 Mit.
Zugänge 3.661 Mit. -16,2 % 4.368 Mit.
- Anzahl von externen Neueinstellungen (einschließlich Wiedereinstellungen) 3.567 Mit. 4.265 Mit.
- Anzahl von befristeten in unbefristete Verträge umgewandelten Verträge 86 Mit. 98 Mit.
- Anzahl von Zugängen in Folge von Übernahmen und Fusionen 8 Mit. 5 Mit.
Abgänge 5.139 Mit. +31,9 % 3.895 Mit.
- Anzahl von Kündigungen 3.103 Mit. 2.913 Mit.
- Anzahl von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen / Massenentlassungen 117 Mit. 122 Mit.
- Anzahl von Einzelkündigungen 410 Mit. 500 Mit.
- Anzahl von Pensionierungen/Frühpensionierungen 254 Mit. 264 Mit.
- Anzahl von Abgängen aufgrund von externen Versetzungen(b) 1.224 Mit. 77 Mit.
- Anzahl von sonstigen Abgängen 31 Mit. 19 Mit.
Zu- und Abgänge von angestellten Mitarbeitern mit befristeten Verträgen
Netto-Veränderung bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern (Zugänge ggü. Abgänge) 1.028 Mit. 2.212 Mit.
- Anzahl von externen Neueinstellungen 4.842 Mit. 5.531 Mit.
- Anzahl von beendeten befristeten Verträgen 3.814 Mit. 3.319 Mit.
Netto-Veränderung bei angestellten Vertriebsmitarbeitern (Zugänge ggü. Abgänge) 597 Mit. 376 Mit.
- Anzahl von externen Neueinstellungen 926 Mit. 585 Mit.
- Anzahl von beendeten befristeten Verträgen 329 Mit. 209 Mit.
Zu- und Abgänge 2017
Zu- und Abgänge von angestellten Mitarbeitern
Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) -2.176 Mit.
- Zugänge 16.766 Mit.
- Abgänge 18.942 Mit.
Zu- und Abgänge von angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern
Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) -1.729 Mit.
Zugänge 13.302 Mit.
- Anzahl von externen Neueinstellungen (einschließlich Wiedereinstellungen) 11.467 Mit.
- Anzahl von befristeten in unbefristete Verträge umgewandelten Verträge 1.637 Mit.
- Anzahl von Zugängen in Folge von Übernahmen und Fusionen 198 Mit.
Abgänge 15.031 Mit.
- Anzahl von Kündigungen 8.332 Mit.
- Anzahl von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen / Massenentlassungen 1.894 Mit.
- Anzahl von Einzelkündigungen 1.847 Mit.
- Anzahl von Pensionierungen/Frühpensionierungen 1.538 Mit.
- Anzahl von Abgängen aufgrund von externen Versetzungen(b) 1.252 Mit.
- Anzahl von sonstigen Abgängen 168 Mit.
Zu- und Abgänge von angestellten Vertriebsmitarbeitern
Netto-Veränderung des Personalbestands (Zugänge ggü. Abgänge) -447 Mit.
Zugänge 3.464 Mit.
- Anzahl von externen Neueinstellungen (einschließlich Wiedereinstellungen) 3.336 Mit.
- Anzahl von befristeten in unbefristete Verträge umgewandelten Verträge 94 Mit.
- Anzahl von Zugängen in Folge von Übernahmen und Fusionen 34 Mit.
Abgänge 3.911 Mit.
- Anzahl von Kündigungen 2.752 Mit.
- Anzahl von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen / Massenentlassungen 82 Mit.
- Anzahl von Einzelkündigungen 490 Mit.
- Anzahl von Pensionierungen/Frühpensionierungen 240 Mit.
- Anzahl von Abgängen aufgrund von externen Versetzungen(b) 321 Mit.
- Anzahl von sonstigen Abgängen 26 Mit.
Zu- und Abgänge von angestellten Mitarbeitern mit befristeten Verträgen
Netto-Veränderung bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern (Zugänge ggü. Abgänge) 1.828 Mit.
- Anzahl von externen Neueinstellungen 5.337 Mit.
- Anzahl von beendeten befristeten Verträgen 3.509 Mit.
Netto-Veränderung bei angestellten Vertriebsmitarbeitern (Zugänge ggü. Abgänge) 172 Mit.
- Anzahl von externen Neueinstellungen 335 Mit.
- Anzahl von beendeten befristeten Verträgen 163 Mit.

(a) Die Geschäftsbereiche AXA Tianping (2.988 angestellte Mitarbeiter mit unbefristetem Vertrag), AXA Next (38 angestellte Mitarbeiter mit unbefristetem Vertrag) und Kamet (352 angestellte Mitarbeiter mit unbefristetem Vertrag) meldeten die Zu- und Abgänge nicht.

(b) Angestellte Mitarbeiter, die AXA aufgrund eines Tätigkeitswechsels bzw. einer Versetzung zu einem externen Unternehmen oder aufgrund eines Unternehmensverkaufs verlassen haben; der Mitarbeiter ist nicht mehr bei AXA angestellt.

Mobilität 2019 Veränderung 2018
Interne Mobilitätsrate von angestellten Mitarbeitern 8,2 % -0,7 Pkt. 8,9 %
- Nicht-Vertriebskräfte 8,9 % 9,6 %
- Vertriebskräfte 4,2 % 5,0 %
Mobilität 2017
Interne Mobilitätsrate von angestellten Mitarbeitern 10,5 %
- Nicht-Vertriebskräfte 11,3 %
- Vertriebskräfte 6,1 %
Mitarbeiterfluktuation 2019 Veränderung 2018
Fluktuationsrate von angestellten Mitarbeitern 15,0 % -0,6 Pkt. 15,6 %
- Unfreiwillig (Entlassungen) 3,1 % 3,6 %
- Freiwillig (Kündigungen) 10,4 % 10,4 %
- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und Sonstiges) 1,5 % 1,9 %
Fluktuationsrate bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 13,3 % -1,1 Pkt. 14,4 %
- Unfreiwillig (Entlassungen) 3,0 % 3,6 %
- Freiwillig (Kündigungen) 8,8 % 9,2 %
- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und Sonstiges) 1,5 % 1,9 %
Fluktuationsrate bei angestellten Vertriebsmitarbeitern 24,9 % +2,1 Pkt. 22,8 %
- Unfreiwillig (Entlassungen) 3,4 % 3,7 %
- Freiwillig (Kündigungen) 19,7 % 17,4 %
- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und Sonstiges) 1,7 % 1,7 %
Mitarbeiterfluktuation 2017
Fluktuationsrate von angestellten Mitarbeitern 15,4 %
- Unfreiwillig (Entlassungen) 3,8 %
- Freiwillig (Kündigungen) 9,8 %
- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und Sonstiges) 1,8 %
Fluktuationsrate bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 14,3 %
- Unfreiwillig (Entlassungen) 3,9 %
- Freiwillig (Kündigungen) 8,6 %
- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und Sonstiges) 1,8 %
Fluktuationsrate bei angestellten Vertriebsmitarbeitern 22,3 %
- Unfreiwillig (Entlassungen) 3,6 %
- Freiwillig (Kündigungen) 17,0 %
- Sonstige Gründe (Frühpensionierung und Sonstiges) 1,7 %

Arbeitsbeziehungen[123]

Arbeitszeit 2019 Veränderung 2018
Durchschnittliche Anzahl an Arbeitstagen 226,7 Tage -1,1 % 229,1 Tage
Durchschnittliche Anzahl an Arbeitsstunden pro Woche 37,0 Std. +0,5 % 36,8 Std.
- Vollzeitkräfte 38,8 Std. 38,6 Std.
- Teilzeitkräfte 26,4 Std. 25,9 Std.
Angestellte Teilzeitkräfte
- Anteil von in Teilzeit angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 10,2 % 10,0 %
- Anteil von in Teilzeit angestellten Vertriebsmitarbeitern 4,4 % 3,1 %
Arbeitszeit 2017
Durchschnittliche Anzahl an Arbeitstagen 227,7 Tage
Durchschnittliche Anzahl an Arbeitsstunden pro Woche 36,9 Std.
- Vollzeitkräfte 38,0 Std.
- Teilzeitkräfte 26,6 Std.
Angestellte Teilzeitkräfte
- Anteil von in Teilzeit angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 11,1 %
- Anteil von in Teilzeit angestellten Vertriebsmitarbeitern 2,7 %
Fehlzeiten 2019 Veränderung 2018
Fehlzeitenrate bei angestellten Mitarbeitern 4,7 % +0,0 Pkt. 4,7 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit 70,3 % 69,7 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen 2,0 % 1,9 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit 27,7 % 28,4 %
Fehlzeitenrate bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 4,9 % 4,9 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit 69,8 % 69,7 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen 1,9 % 1,7 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit 28,3 % 28,6 %
Fehlzeitenrate bei angestellten Vertriebsmitarbeitern 3,8 % 3,5 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit 73,9 % 69,4 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen 2,8 % 3,4 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit 23,3 % 27,1 %
Fehlzeiten 2017
Fehlzeitenrate bei angestellten Mitarbeitern 4,7 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit 69,9 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen 2,0 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit 28,1 %
Fehlzeitenrate bei angestellten Nicht-Vertriebsmitarbeitern 4,9 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit 69,5 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen 1,9 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit 28,6 %
Fehlzeitenrate bei angestellten Vertriebsmitarbeitern 3,7 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Krankheit 72,5 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen 2,9 %
- Anteil von Absenzen aufgrund von Elternzeit 24,6 %

Vergütung

Vergütungskosten 2019 Veränderung 2018
Vergütungskosten für angestellte Mitarbeiter (a) 8.152 Mio. Euro -12,1 % 9.275 Mio. Euro
- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) 81,2 % 77,2 %
- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) 18,8 % 22,8 %
Jährliche Brutto-Lohnsumme für angestellte Nicht-Vertriebsmitarbeiter
- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) 84,7 % 83,1 %
- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) 15,3 % 16,9 %
Jährliche Brutto-Lohnsumme für angestellte Vertriebsmitarbeiter
- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) 52,8 % 45,0 %
- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) 47,2 % 55,0 %
Vergütungskosten 2017
Vergütungskosten für angestellte Mitarbeiter (a) 8.501 Mio. Euro
- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) 76,2 %
- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) 23,8 %
Jährliche Brutto-Lohnsumme für angestellte Nicht-Vertriebsmitarbeiter
- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) 83,1 %
- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) 16,9 %
Jährliche Brutto-Lohnsumme für angestellte Vertriebsmitarbeiter
- Anteil von Festvergütung (in Bezug auf Gehälter) 44,9 %
- Anteil von variabler Vergütung (in Bezug auf Gehälter) 55,1 %

(a) Umfasst gemäß der Definition von Vergütung die individuelle Festvergütung, die individuelle variable Vergütung, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Gewinnbeteiligungen (falls zutreffend) und berücksichtigt keine aktienbasierten Vergütungskomponenten (Aktienoptionen, Performance Shares, AXA Miles). Bei konstanten Wechselkursen erhöhten sich die gesamten Vergütungskosten um 11,2 %.

Schulungen[124]

Schulungstage 2019 Veränderung 2018
Anzahl Schulungstage von angestellten Mitarbeitern 362.448,3 Tage +10,8 % 327.011,4 Tage
- Nicht-Vertriebskräfte 262.461,7 Tage 224.034,3 Tage
- Vertriebskräfte 99.986,6 Tage 102.977,1 Tage
Schulungstage 2017
Anzahl Schulungstage von angestellten Mitarbeitern 330.248,7 Tage
- Nicht-Vertriebskräfte 226.600,0 Tage
- Vertriebskräfte 103.648,7 Tage
Schulungsteilnehmer 2019 Veränderung 2018
Anteil der angestellten Mitarbeiter, die mindestens eine Schulung erhalten haben 100,0 % +2,2 Pkt. 97,8 %
- Nicht-Vertriebskräfte 100,0 % 97,6 %
- Vertriebskräfte 100,0 % 99,2 %
Durchschnittliche Anzahl Schulungstage von angestellten Mitarbeitern 3,2 Tage 2,7 Tage
- Nicht-Vertriebskräfte 2,7 Tage 2,2 Tage
- Vertriebskräfte 6,1 Tage 6,1 Tage
Schulungsteilnehmer 2017
Anteil der angestellten Mitarbeiter, die mindestens eine Schulung erhalten haben 84,2 %
- Nicht-Vertriebskräfte 83,5 %
- Vertriebskräfte 88,6 %
Durchschnittliche Anzahl Schulungstage von angestellten Mitarbeitern 3,1 Tage
- Nicht-Vertriebskräfte 2,5 Tage
- Vertriebskräfte 6,6 Tage

7.3. Klimawandel und Artenvielfalt

Wie bereits im Abschnitt 7.1 beschrieben, ist der Umweltschutz, einschließlich der damit verbundenen Fragen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dem Verlust der Artenvielfalt, für die AXA Gruppe als Versicherer, Investor und großes multinationales Unternehmen ein zentrales Anliegen. Dieser Abschnitt behandelt alle drei Aspekte.

Die Position von AXA zu Klimawandel und Artenvielfalt

Versicherer sind in einer guten Lage, um Klimarisiken zu begegnen. Sie verfügen über Schadensdaten sowie Modelle und Tools zur Analyse und Projektion dieser Daten. Sie haben die Pflicht, Wissen über neue Risiken zu verbreiten und geeignete Versicherungsprodukte und Anlagerichtlinien zu entwickeln. Durch ihre umfangreichen Anlagen sind sie zudem gut aufgestellt, um die richtigen Signale an die Anlegergemeinschaft und die spezifischen Unternehmen zu senden, in die sie investieren. Dazu bedarf es sowohl gemeinsamer Anstrengungen als auch wettbewerbsfähigerer Initiativen:

- Anlagen: „Grüne“ Übergangsanlagen, Veräußerungen, Klimaneutralität in Anlageportfolios, Shareholder Engagement und Klimarisikoanalyse (TCFD[125])

- Versicherung: Underwriting-Einschränkungen, ökologische/nachhaltige Produkte

- Betrieb: Klimabilanzmanagement

- Thought Leadership, NGO-Partnerschaften, wissenschaftliche Forschung

Darüber hinaus wurden 2019 mehrere wichtige Schritte unternommen:

- Im Mai 2019 veröffentlichte die AXA Gruppe Empfehlungen für intensivierte Maßnahmen gegen Risiken im Zusammenhang mit der Artenvielfalt (https://www.axa.com/en/newsroom/news/how-to-support-the-transition-towards-the-protection-of-biodiversity).

- Im November 2019 leitete die Gruppe auf Grundlage vier neuer Entwicklungen eine neue Phase in ihrer Klimastrategie ein: Das „Erwärmungspotenzial“ der Anlagen von AXA ist bis 2050 auf unter 1,5 °C zu begrenzen, die Zielvorgabe für grüne Investitionen bis 2023 wurde auf 24 Mrd. Euro verdoppelt, es wurden sogenannte Übergangsanleihen als neue Anlageklasse eingeführt und der vollständige Ausstieg aus der Kohlebranche beschlossen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie online (https://www.axa.com/en/newsroom/news/new-climate-strategy-2019) und in den nachstehenden Abschnitten.

- Für den Zeitraum 2018-2025 wurde ein neues CO2-Emissionsziel festgelegt.

Dies wird online und in den nachstehenden Abschnitten näher erläutert.

Investitionen

Dieser Abschnitt beschreibt unsere Initiativen im Bereich Responsible Investment (RI) im Einklang mit den freiwilligen Offenlegungspflichten der Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD, mit dem Schwerpunkt auf Klimarisiken) und den verbindlichen Offenlegungspflichten gemäß der französischen Verordnung zur Umsetzung von Artikel 173 VI des Gesetzes Nr. 2015-992 vom 17. August 2015 (Loi relative à la transition énergétique pour la croissance verte), das die Energiewende für umweltgerechtes Wachstum (mit größerem ESG-Schwerpunkt) berücksichtigt. Aus diesem Grund geht der unten stehende Text über reine Umweltfaktoren hinaus. Dieser Text gibt außerdem einen Überblick über unseren detaillierten Bericht „2020 Climate Risk Report“[126], der im zweiten Quartal 2020 auf www.axa.com veröffentlicht wird.

Definitionen und Governance

AXA definiert verantwortungsbewusstes Anlegen (Responsible Investment, RI) als Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in Anlageprozesse, einschließlich Shareholder Engagement. AXA ist überzeugt, dass die Integration von ESG-Kriterien sich positiv auf die langfristige Anlageperformance auswirkt, indem sie ein verbessertes Verständnis von Risikofaktoren liefert. Diese Überzeugung stützt sich auf wissenschaftliches Research und empirische Marktdaten. Darüber hinaus kann so ein Ausgleich zwischen unseren Anlagen und allgemeinen Verpflichtungen im Bereich CR geschaffen werden. AXA hat eine umfassende RI-Strategie entwickelt, die das Vermögen der Gruppe im Bereich der Anlagen auf eigene Rechnung abdeckt, und schrittweise auf ihre Unit-Linked-Anlagen ausgedehnt. Der Prozess der ESG-Integration wird zentral vom RIC gesteuert, wobei unsere Asset-Manager aktiv Input liefern unter Einbeziehung von ESG-Kennzahlen in ihre Anlageanalysen über Anlageklassen und Regionen hinweg.

Dem auf Gruppenebene bestehenden Responsible Investment Committee (RIC) von AXA unter dem Vorsitz des Group Chief Investment Officer gehören Vertreter von Asset Management von AXA sowie Vertreter der Bereiche Corporate Responsibility, Risk Management und Communications an. Der RIC berichtet an das Group Investment Committee unter dem Vorsitz des Group Chief Financial Officer. Darüber hinaus überprüft das „ESG Footprint Committee“ Risiken durch Unternehmen oder Sektoren, die sowohl eine niedrige ESG-Performance ausweisen als auch mit schwerwiegenden und dauerhaften Kontroversen zu kämpfen haben. Die RI-Richtlinien von AXA werden vom RI Center of Expertise unterstützt, einer übergreifenden Arbeitsgruppe der lokalen Anlageteams von AXA, die mit dem CR-Netzwerk zusammenarbeitet. Darüber hinaus leisten das Board of Directors und das Stakeholder Advisory Panel, wie in Abschnitt 7.2 „Informationen zum Bereich Human Resources“ erwähnt, Beiträge zur CR-Strategie der Gruppe.

Responsible-Investment-Strategie

Die Responsible-Investment-Strategie von AXA, die in ihrer Global Responsible Investment Policy (veröffentlicht auf der Website der Gruppe unter www.axa.com/en/about-us/responsible-investment) festgehalten ist, basiert auf fünf Säulen:

- Entwicklung und Integration von Kennzahlen zu ESG, Klima und Artenvielfalt in Investmentprozesse und -entscheidungen unter Verwendung von KPIs und qualitativem Research für die meisten unserer Anlagewerte.

- Ausschluss von Sektoren oder Unternehmen, die mit akuten sozialen, menschenrechtlichen, ethischen oder ökologischen Herausforderungen konfrontiert sind. Zu diesen Sektorbeschränkungen (die sowohl für Investitionen als auch für Versicherungen gelten), die auf der Website der AXA Gruppe (www.axa.com/en/about-us/responsible-investment) veröffentlicht sind, gehören derzeit umstrittene Waffen, Kohle, Ölsand, Tabak, Palmöl und Nahrungsmittelderivate.

- Investitionen in grüne Anleihen, Übergangsanleihen und Impact-Investment-Fonds.

- Aktive Verantwortungsübernahme durch Abstimmungen und Engagement in Bezug auf eine Vielzahl von ESG- und Nachhaltigkeitsthemen.

Die AXA Gruppe sowie ihre interne Asset-Management-Einheit AXA IM sind Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen. AXA hat zusammen mit dem Responsible Investment Center of Expertise der AXA Gruppe und AXA Investment Managers eine Online-Schulung zu Responsible Investment eingeführt, die für die mit Anlagen befassten Funktionen der AXA Gruppe verpflichtend ist, aber auch von allen anderen Mitarbeitern von AXA absolviert werden kann.

ESG-Tools und -Methodik

AXA verfolgt die ESG-Performance ihrer Investitionen mithilfe des internen ESG-Tools von AXA IM, mit dem anlagenübergreifende ESG-Scores und Kennzahlen nach „Impact“-Art entwickelt werden, um Bereiche mit Verbesserungspotenzial zu identifizieren, Ziele festzusetzen oder Leitlinien für Shareholder Engagement zu bestimmen. Dieser Analyseprozess umfasst die Anlagen auf eigene Rechnung von AXA (Staats- und Unternehmensanleihen, Eigenkapital, Immobilien, Infrastruktur- und Gewerbeimmobiliendarlehen):

- für Unternehmensemittenten (Eigen- und Fremdkapital): Der Fokus der ESG-Bewertung liegt auf den wichtigsten und wirkungsvollsten ESG-Themen auf Sektorebene, unter Berücksichtigung der Sektor-/Vergleichsgruppen-Performance und einer Analyse wesentlicher Kontroversen.

- für staatliche Emittenten: AXA nutzt für ihr ESG-Scoring öffentliche Datenquellen wie die der Weltbank, der OECD und der UNO (z. B. ökologische, soziale und politische Risiken) und passt die Kriterien an den Entwicklungsstand der Länder an.

- für Sachanlagen(direkte Immobiliendarlehen, gewerbliche Immobiliendarlehen und Infrastrukturanleihen): Der Analyserahmen von AXA basiert auf eigenen, dedizierten Fragebögen, die Kriterien wie Energieeffizienz, Umweltzertifikate und Zugänglichkeit abdecken.

Schließlich ergänzt eine CO2-Bilanzierung, die auf unsere Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen angewendet wird, die ESG-Kennzahlen. Weitere Informationen zu Klima-KPIs finden Sie im folgenden Abschnitt.

Methodik für Klimarisiken

Gemäß TCFD-Richtlinien und Artikel 173 ist AXA seit 2016 bestrebt, internationale Klimaziele, die aus dem Klimaabkommen von Paris abgeleitet sind, in quantitative Anlageziele umzuwandeln. 2019 vertiefte AXA ihre Aktivitäten auf der Grundlage der Methoden von externen Klimarisiko-Experten (Carbon Delta, Beyond Ratings, Trucost) und nutzte gleichzeitig interne „NatCat“-Modelle, um ihre Investitionen in Sachanlagen abzudecken. Diese Arbeit umfasst zwei große Bereiche: „Übergangsrisiken“ und „physische Risiken“ gemäß Definition der TCFD, wie im Folgenden näher erläutert.

„Übergangsrisiken“: Finanzrisiken und „Portfolioanpassung“

Die Modellierung des Ausmaßes, in dem Investoren von sich ändernden Markt- und Regulierungstrends im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft betroffen sein können, wird als „Übergangsrisiko“ bezeichnet. Dies kann finanziell (in Euro) oder rein klimabezogen (als Temperaturanstieg) gemessen werden.

- Klimarisiko (die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf Anlagen von AXA): Für Aktien und Unternehmensanleihen nutzt AXA ein von Carbon Delta (2019 von MSCI erworben) entwickeltes Regelwerk, welches das Übergangsrisiko auf der Grundlage von „politikbezogenen“ Risiken modelliert, die sich aus den aufsichtsrechtlichen Bemühungen zur Eindämmung der CO2-Emissionen ergeben, und das dem Pariser Abkommen von 2015 entspricht. Mit diesem Top-down-Ansatz werden die Emissionsziele nach Ländern, Sektoren und Unternehmenszielen aufgeteilt und entsprechende Kohlenstoffpreisbeschränkungen angewendet, die durch Schätzungen für den künftigen Umsatz aus ökologischen Aktivitäten kompensiert werden. Dieser Ansatz ermöglicht es, die potenziellen Kosten oder Gewinne der Unternehmen zu prognostizieren und sie dann in einen zukunftsgerichteten Klimakostenindikator zu übersetzen. Für Staatsanleihen verwendet AXA eine andere Methodik (entwickelt von Beyond Ratings, 2019 von der Londoner Börse erworben), um eine vergleichbare Messung des „Übergangsrisikos“ zu erstellen, die auf der Zuweisung des CO2-Budgets auf Landesebene basiert und verschiedene Erwärmungsszenarien in Abhängigkeit von makroökonomischen Variablen wie BIP-Wachstum, Bevölkerungswachstum und Energieeffizienz berücksichtigt.

- Klimatische Auswirkungen (die potenziellen Auswirkungen der Anlagen von AXA auf das Klima): 2019 intensivierte AXA ihre Untersuchungen hinsichtlich des Konzepts der „Temperaturauswirkung“. Dieser Ansatz, nach der Methode von Carbon Delta als „Erwärmungspotenzial“ bezeichnet, erfasst die klimabezogenen Aspekte der Aktivitäten eines Unternehmens, einschließlich seiner direkten und indirekten Treibhausgasemissionen, Technologieentwicklungen und „grüner“ Ertragsmöglichkeiten. Dies ergibt sich aus der Anpassung der CO2-Intensität jedes Unternehmens an das sektorbezogene CO2-Intensitätsziel, das zur Erreichung globaler Klimaziele erforderlich ist. Daraus ergibt sich ein Indikator für das „Erwärmungspotenzial“ pro Unternehmen und Sektor und letztlich für die Anlagen von AXA.

„Physische“ Risiken: Klimaauswirkungen auf das Sachanlagen-Portfolio von AXA

Neben den oben genannten Übergangsrisiken dürften der Klimawandel und insbesondere extreme Wetterereignisse die Auswirkungen auf Sachanlagen wie Immobilien steigen lassen. Diese werden als „physische“ Risiken gemäß den TCFD-Richtlinien bezeichnet. Als Versicherer verfügt AXA über eine beträchtliche Anzahl von schadensbezogenen Daten, mit denen sie eine Analyse der „physischen Risiken“ ihres Immobilienportfolios durchführen kann. So arbeiten die Teams von Investments und Group Risk Management bei der Bewertung der finanziellen Auswirkungen von Überschwemmungen und Stürmen auf die Gebäude und die Infrastruktur dieser Portfolios zusammen.

Unsere Bewertung physischer Risiken für Immobilien verwendet „NatCat“-Modelle - in der Regel nur zur Beurteilung der Auswirkungen von Naturkatastrophen auf das versicherte Risiko verwendet - und kombiniert stochastische Ereignisse (Stürme, Überschwemmungen und Hurrikane) mit einem geolokalisierten Portfolio an Sachanlagen. Spezifische „Zerstörungsraten“, die Standort, Gebäude-/Infrastrukturtyp und Konstruktionsmaterialien berücksichtigen, werden dann verwendet, um potenzielle Schadensquoten zu bestimmen und für jedes Gebäude / jede Infrastruktur einen Schaden abzuleiten.

Darüber hinaus wurden bei Unternehmensanleihen und Aktien die Kosten von „physischen Risiken“ bewertet, indem die erwarteten finanziellen Auswirkungen extremer Wetterereignisse auf die Einrichtungen der Unternehmen modelliert wurden. Die Kostenschätzungen des physischen Risikos berücksichtigen die Anfälligkeit für Betriebsunterbrechungsrisiken und Vermögensschäden, basierend auf der Gefährdung der Standorte durch extreme Wetterereignisse.

Ausführliche Informationen zur Analyse der Übergangs- und physischen Risiken sind in unserem Klima-/TCFD-Bericht für das Jahr 2020 enthalten.

2019: neues Klimaneutralitäts-/1,5-Grad-Ziel für das Portfolio

Zur Erreichung des im Pariser Abkommen festgelegten Ziels, die Kohlenstoffemissionen bis 2050 zu stabilisieren (Klimaneutralität), ist es erforderlich, den Anstieg der globalen Erwärmung im Laufe dieses Jahrhunderts gegenüber der vorindustriellen Zeit auf unter 1,5 °C zu begrenzen. Das oben beschriebene „Erwärmungspotenzial“, wobei es sich um ein zukunftsgerichtetes und dynamisches Konzept handelt, ist insoweit die richtige Antwort auf diese Zielvorgabe, als es einer „prognostizierten CO2-Bilanz“ gleichkommt.

Nach eingehender Analyse der temperaturbezogenen Methoden entschloss sich AXA im November 2019, ihre Anlagen auf das Pariser Abkommen abzustimmen, und verpflichtete sich somit zur Erreichung eines „Erwärmungspotenzials“ von 1,5 °C bis 2050.

Unsere 2019 vorgenommene TCFD-bezogene Modellierung zeigt, dass unsere Anlagen (Unternehmens- und Staatsanleihen) ein „Erwärmungspotenzial“ von 3,1 °C aufweisen. Dies liegt zwar unter dem Marktreferenzwert von 3,7 °C, macht jedoch deutlich, dass sich Anleger in einer kohlenstoffintensiven Wirtschaft bewegen, die nicht im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen steht. Daher sind weitreichende Maßnahmen zur Energiewende notwendig. Alle Unternehmen müssen sich weiterentwickeln und es obliegt den Anlegern, relevante Strategien für diese Wende zu ermitteln und zu unterstützen.

AXA hat sich deshalb dazu entschieden, der von den Vereinten Nationen geführten Net-Zero Asset Owner Alliance beizutreten und diese zu unterstützen, da deren Ziele auf diesen unerlässlichen Wandel abgestimmt sind (siehe unten).

ESG- und klimabezogene Ausschlüsse

Bestimmte Aktivitäten und Produkte gelten als im Widerspruch zu unserer Klimastrategie und der breiteren unternehmerischen Verantwortung stehend, Menschen langfristig zu schützen. AXA hat bestimmte „Branchenrichtlinien“ entwickelt, die sowohl für Kapitalanlagen als auch für Versicherungen gelten (siehe den folgenden Abschnitt). Dazu gehören derzeit die folgenden Sektoren:

- Kohle und Ölsand

- Hersteller von „umstrittenen Waffen“, die durch internationale Übereinkommen verboten sind (Antipersonenminen, Streumunition/Clusterbomben, chemische und biologische Waffen sowie Waffen aus abgereichertem Uran, Verbreitung von Kernwaffen)

- Tabakhersteller, deren Produkte unserer Rolle als einer der größten Krankenversicherer der Welt widerspricht

- Palmölproduzenten, die sich nicht an die bewährten Nachhaltigkeitspraktiken dieser Branche halten (insbesondere in Bezug auf Entwaldung, Land und Arbeitsrechte)

- Agrarrohstoff-Derivate, die den Preis von Grundnahrungsmitteln in die Höhe treiben können

Insgesamt belaufen sich die Veräußerungen von AXA (einschließlich neuer kohlebezogener Maßnahmen im Jahr 2019, siehe unten) auf rund 7,5 Mrd. Euro (Kohle, Tabak, Ölsand, umstrittene Waffen und Palmöl, in abnehmender Größenordnung, einschließlich der Vermögenswerte der XL Group).

Klimabezogene Ausschlüsse: Kohle und Ölsand

Um Risiken aus dem Klimawandel zu mindern, bedarf es einer drastischen Reduzierung des CO2-Ausstoßes, was zu Geschäftseinschränkungen in CO2-intensiven Branchen führen kann. Dadurch wird es bei einigen Anlagewerten zum Phänomen der „Stranded Assets“ kommen, was wiederum geringere Bewertungen zur Folge hätte. Momentane Bewertungsmodelle berücksichtigen solche Risiken unter Umständen nicht angemessen. Die Kohleverstromung gilt im Hinblick auf diese „Stranded Assets“ als die risikoreichste Branche.

AXA handelte bereits im Mai 2015 mit einer ersten Veräußerung von Anlagen in Kohle und verstärkte 2017 ihre Maßnahmen durch Underwriting-Einschränkungen, die 2018 auf ihre neue Einheit AXA XL ausgeweitet wurden. Im November 2019 wurde dieser Ansatz intensiviert und um eine langfristige Dimension ergänzt. AXA verbietet nun Anlagen - bei Anlagen auf eigene Rechnung und bei fondsgebundenen Vermögenswerten mit vollständig kontrollierten Mandaten - in folgende Unternehmen:

- Energieerzeugungsunternehmen mit einem Kohleanteil an der Stromproduktion (Energiemix) von mehr als 30 % und/oder kohlebezogenen Entwicklungsplänen über mehr als 300 MW (vormals: 3.000 MW) und/oder einer Kohleverstromungskapazität von mehr als 10 GW

- Bergbauunternehmen mit einem Kohleanteil am Umsatz von mehr als 30 % und/oder einer jährlichen Kohleproduktion von über 20 Millionen Tonnen und/oder Entwicklungsplänen für neuen Kohlebergbau

- Bestimmte Partner der Kohlebranche, die als Hersteller (z. B. Ausrüstungslieferanten) und Infrastukturanbieter (z. B. Hafenterminals, Spezialschienennetz) gelten und beträchtliche neue Kohleanlagen entwickeln

- Zusätzlich zu den oben genannten Einschränkungen setzt AXA nun auf eine langfristige Ausstiegsstrategie, indem sie ihre Anlagen in die Kraftwerkskohleindustrie bis 2030 in der Europäischen Union und den OECD-Ländern und bis 2040 im Rest der Welt auf null reduziert, wie es in den wichtigsten Klimaszenarien (z. B. dem Szenario „Beyond 2 °C“ der Internationalen Energieagentur IEA) empfohlen wird. Dieser Ansatz findet sowohl auf unsere Investitions- als auch auf unsere Underwriting-Tätigkeiten Anwendung.

AXA fördert diesen Umstieg insbesondere durch aktives Shareholder Engagement und die Kommunikation mit Kunden. Speziell in ihrer Aktionärsrolle tritt AXA allein oder innerhalb spezifischer Anlegerkoalitionen wie Climate Action 100+ mit betroffenen Unternehmen (Kunden- und Portfoliounternehmen) in Dialog, um sie zu ermutigen, einen Ausstiegs- oder Schließungsplan zu entwickeln und zu veröffentlichen.

Da auch Ölsand ein besonders kohlenstoffintensiver Energieträger ist, veräußerte AXA zudem Beteiligungen an den wichtigsten Ölsandproduzenten und den Hauptbetreibern der zugehörigen Pipelines.

Grüne Investitionen

Zusätzlich zu den temperaturbezogenen Zielen und Veräußerungen animieren grüne Investitionen verschiedene Branchen dazu, ihre Klimastrategien zu intensivieren. Im November 2019 hat sich AXA nach dem nur knapp verfehlten bisherigen Ziel verpflichtet, bis 2023 24 Mrd. Euro in grüne Anlagen zu investieren. Dazu gehören grüne Anleihen, Infrastrukturanleihen und -aktien, Impact Investments, Immobilienanlagen sowie gewerbliche Immobiliendarlehen. Im Dezember 2019 erreichten die grünen Investitionen von AXA 11,8 Mrd. Euro (2018:11,3 Mrd. Euro).

AXA und die IFC, ein Mitglied der Weltbankgruppe, das sich auf den Privatsektor konzentriert, sind 2017 eine Partnerschaft mit einem Volumen von über 500 Mio. US-Dollar eingegangen, die einen Infrastrukturfonds unterstützt, der insbesondere grüne Infrastrukturen in Schwellenländern finanzieren wird, darunter erneuerbare Energien, Wasser, umweltfreundlicher Verkehr und Telekommunikation. Ende 2019 beliefen sich die verbindlich zugesagten Darlehen auf 390 Mio. US-Dollar, von denen 120 Mio. US-Dollar bereits ausgezahlt wurden. Kohle- und Ölsandprojekte sind explizit ausgeschlossen.

Übergangsanleihen

Grüne bzw. klimaschutzbezogene Anleihen sind ein noch neues, aber bereits erfolgreiches Instrument zur Unterstützung von Projekten mit Mehrwert für Klima und Umwelt. Allerdings ist es auch wichtig, kohlenstoffintensive Unternehmen zu unterstützen, die aktiv an ihrer Dekarbonisierung arbeiten, jedoch noch nicht die Umweltverträglichkeit erreicht haben, die den Zugang zu grünen Anleihen ermöglichen würde. Aus diesem Grund hat AXA IM 2019 das Konzept der „Übergangsanleihen“ entwickelt. Im November 2019 kündigte AXA die Einführung der ersten „Übergangsanleihe“ ihrer Art in Kooperation mit Crédit Agricole CIB an. AXA finanzierte selbstständig einen 100 Mio. Euro schweren Eurobond im Rahmen einer Privatplatzierung, bei der die Erlöse zur Refinanzierung bestehender kommerzieller Kredite von Credit Agricole eingesetzt werden. Die Anleihenerlöse werden dazu verwendet, die Umstellung der Stromerzeugung von Kohle auf Gas, die Umstellung von Frachtschiffen von Schweröl auf Gas sowie Verbesserungen industrieller Verfahren zu finanzieren. Einzelheiten zu diesem Projekt sind online verfügbar und in unserem TCFD-Bericht für das Jahr 2020 enthalten. AXA IM arbeitet gemeinsam mit anderen Branchenvertretern und politischen Entscheidungsträgern an der Definition akzeptabler Grundsätze für solche Übergangsanleihen.

Artenvielfalt

Der Verlust der Artenvielfalt bedroht Leistungen des Ökosystems und gefährdet somit die Gesellschaft und Unternehmen, die davon abhängig sind, sowie Investoren und Versicherer, die auf eine gut funktionierende Wirtschaft angewiesen sind. Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine folgerichtige Ergänzung der Klimabestrebungen von AXA, denn der Klimawandel trägt enorm zur weltweiten Zerstörung von Ökosystemen bei und verschärft damit auch Dürre, die Versauerung der Ozeane, heftigere Naturkatastrophen usw. Die Strategie von AXA im Hinblick auf die Artenvielfalt umfasst derzeit die folgenden Entwicklungen:

- Im Mai 2019 stellte AXA beim Ministertreffen der G7 zusammen mit dem WWF den Bericht „Into the Wild - Integrating nature into investment strategies“ vor, der für den Verlust der Artenvielfalt und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen sensibilisieren soll. Der Bericht enthält mehrere Empfehlungen, darunter auch die Einführung einer breit angelegten „TCFD“-ähnlichen Taskforce zur Förderung des Schutzes und der Wiederherstellung der Artenvielfalt. Zudem wird die Schaffung von an Anlegern orientierten Kennzahlen für die mit dem Verlust der Artenvielfalt verbunden Risiken gefordert und der Bericht behandelt verschiedene andere Entwicklungen (siehe www.axa.com/en/newsroom/news/how-to-support-the-transition-towards-the-protection-of-biodiversity).

- AXA hat während des G7-Treffens ihren dritten Impact-Investment-Fonds mit starkem Fokus auf dem Erhalt der Artenvielfalt aufgelegt. Dieser Impact Fund wird zwischen 150 und 200 Mio. Euro an Kapital von AXA zur Finanzierung überzeugender Lösungen einsetzen, die messbare Fortschritte liefern.

- Der AXA Research Fund unterstützt aktiv die akademische Forschung zu den Risiken im Zusammenhang mit der Artenvielfalt (siehe Abschnitt 7.4 „Inklusiver Versicherer“).

- AXA XL beteiligt sich aktiv an der Ocean Risk and Resilience Action Alliance (ORRAA), einer Allianz mit dem Ziel der Entwicklung von Risikomanagementstrategien zum Schutz der Artenvielfalt in den Ozeanen basierend auf der Erfahrung und Expertise der Versicherungsbranche und der Finanzwelt im Allgemeinen.

Versicherung

Governance

Versicherungsbezogene ESG-Risiken und -Chancen profitieren auch von einer spezifischen Governance, insbesondere dem Group Underwriting Committee, das Underwriting-Beschränkungen festlegt. Das CR-Team der Gruppe stellt eine Verbindung zur RI-bezogenen Governance dar. Darüber hinaus analysiert ein spezielles Team mit dem Group Risk Management aufkommende Risiken über ein spezifisches Regelwerk, Tools und ein lokales Netzwerk. Diese Risiken, die sich häufig auf langfristige ESG-Themen beziehen, werden im Rahmen einer Risikokartierung überwacht und ihre möglichen Auswirkungen werden bewertet (z. B. regulatorische und Rechtsrisiken, Umweltrisiken, soziale und politische Risiken, wirtschaftliche und finanzielle Risiken, medizinische und technologische Risiken).

Underwriting-Einschränkungen

Es ist widersprüchlich, Industrien, aus denen sich die Gruppe zurückzieht, kommerziell zu unterstützen. Daher beschränkt AXA auch den Versicherungsschutz für kohle- und ölsandbezogene Anlagen (sowie für die anderen im vorherigen Abschnitt genannten Industrien) und Bohrungen in der Arktis. Seit 2017 gelten Underwriting-Einschränkungen, die Sach- und Bauversicherungen für den Kohlebergbau, Kohlekraftwerke, Anlagen zur Ölsandgewinnung und zugehörige Pipelines verbieten. Im November 2019 verschärfte AXA diese Maßnahmen deutlich und ergänzte auf Kundenebene folgende zusätzlichen kohlebezogenen Einschränkungen, die Kriterien für eine Desinvestition darstellen:

- Jegliches Bestands- und Neugeschäft mit Kunden aus den Branchen Energieerzeugung und Bergbau, die neue Kohlekapazitäten entwickeln (mehr als 300 MW neuer Kohleverstromungskapazität), ist unabhängig von der Geschäftssparte untersagt.

- Jegliches Bestands- und Neugeschäft mit Kunden aus den Branchen Energieerzeugung und Bergbau, die maßgeblich am Kohlegeschäft beteiligt sind (Stromerzeuger mit mehr als 30 % Kohleanteil an den Umsätzen oder einem entsprechenden kohlebasierten Energiemix bzw. Bergbauunternehmen mit einer jährlichen Kohleproduktion von über 20 Millionen Tonnen), ist unabhängig von der Geschäftssparte untersagt. Langfristiges Ziel ist es zudem, die Anlagen in die Kohleindustrie bis 2030 in der Europäischen Union und den OECD-Ländern und bis 2040 im Rest der Welt auf null zu reduzieren.

- Ob Geschäfte mit Partnern aus der Kohlebranche (z. B. Ausrüstungslieferanten, Hafenterminals, Spezialschienennetz) verboten oder zugelassen werden, wird in einem Verweisungsverfahren auf Einzelfallbasis entschieden.

- Auch für das Öl- und Gasfördergeschäft in der Arktis sind Sach- und Bauversicherungen verboten.

- Vorstehende Regeln gelten nicht für Leistungen an Arbeitnehmer (Kranken- und Lebensversicherung sowie Rentenprodukte) und Rückversicherungsabkommen. Einzelheiten zu diesen Richtlinien sind auf der Website der AXA Gruppe veröffentlicht: https://www.axa.com/en/about-us/responsible-investment.

Unsere Produkte

Neben der Neuausrichtung ihrer Anlagestrategie versucht die Gruppe ihre „indirekten“ Auswirkungen zu minimieren, indem sie Versicherungslösungen zur Förderung umweltfreundlichen Verhaltens bietet. Die Underwriter von AXA XL verfügen über umfangreiche Kompetenzen und Kapazitäten in der Versicherung von Kunden aus der Energiebranche, mit einem starken Fokus auf erneuerbare Energien. Einige lokale Einheiten entwickeln auch Versicherungspolicen für Kraftfahrzeuge und Flotten, die Fahrzeuge mit niedrigem CO2-Ausstoß begünstigen, Hausratsversicherungen zur Förderung von Energieeffizienz und Anlagen für erneuerbare Energien sowie umweltfreundliche Schadenstrategien. AXA Climate bietet parametrische Versicherungsprodukte, die beispielsweise versicherte lokale Gemeinschaften unterstützen, die mit den Auswirkungen von klimabedingten Katastrophen (insbesondere Trockenheit und Überschwemmungen) auf landwirtschaftliche Erzeugnisse konfrontiert sind. Details siehe Abschnitt 7.4.

Kommunikation und Einbeziehung bei Fragen rund um Klima, Artenvielfalt und ESG

Shareholder Engagement

Die Investitions- und Versicherungseinschränkungen von AXA werden durch eine aktive Engagement-Strategie ergänzt. Als Aktionär und Anleihegläubiger hat AXA die Möglichkeit, mit dem Management von Unternehmen zusammenzuarbeiten, in die sie investiert, um einen positiven Wandel bei bestimmten Nachhaltigkeitsthemen zu bewirken. AXA hat sich mehreren Aktionärskoalitionen angeschlossen, darunter insbesondere Climate Action 100+, einer auf fünf Jahre angelegten Initiative, die sich mit den weltweit größten Treibhausgasemittenten befasst, um Emissionen einzudämmen, klimabezogene Finanzberichte zu verbessern und die Governance im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu optimieren

Kommunikation, Mitgliedschaften und Partnerschaften

AXA unterstützt verschiedene Initiativen im Zusammenhang mit Klimawandel und Umweltschutz. Dazu gehören die folgenden:

- Net-Zero Asset Owner Alliance (www.unepfi.org/net-zero-alliance): Die NZAOA ist ein Zusammenschluss institutioneller Anleger (Versicherer, Rentenfonds usw.) unter der Schirmherrschaft der Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen und wurde während des UN-Klimagipfels im September 2019 gegründet. Ihre Mitglieder haben sich gemeinsam dem Ziel verschrieben, die mit ihren Investments verbundenen Netto-Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 auf null zu reduzieren, um ihre Portfolios mit dem 1,5-Grad-Ziel in Einklang zu bringen. Die AXA Gruppe leitet die Arbeitsgruppe der NZAOA zum Thema Methodik.

- TCFD: AXA führte den gemeinsamen Vorsitz der globalen industriegeführten Taskforce on Climate Related Financial Disclosures (TCFD), seit deren Gründung im Dezember 2015. Die TCFD wurde vom Financial Stability Board (FSB) errichtet und von Michael Bloomberg und Mark Carney (ehemaliger Gouverneur der Bank of England, derzeit UN-Sonderbeauftragter für Klimaschutz und Klimafinanzierung) geleitet. Die TCFD gibt Hinweise, wie Risiken und Chancen des Klimawandels offengelegt werden können. Im Jahr 2019 billigte das FSB die Verlängerung der Mitgliedschaft von AXA in der TCFD, insbesondere mit dem Ziel, die Relevanz von Kennzahlen zur „Temperaturauswirkung“ zu untersuchen.

- Climate Finance Leadership Initiative: Die CFLI, die im September 2018 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde und von Michael Bloomberg geleitet wird, zielt darauf ab, standardisierte und verbriefte Anlagen in großem Maßstab zu entwickeln, um so dem Klimawandel zu begegnen.

- Alliance of CEO Climate Leaders: Dies ist eine Gruppe von 50 CEOs, die vom Weltwirtschaftsforum (Davos) ins Leben gerufen wurde, um sich aktiv an den globalen Anstrengungen zur Schaffung von Marktchancen für den Umgang mit dem Klimawandel zu beteiligen. Ihre Ziele sind die Förderung wirksamer Klimaschutzmaßnahmen, einschließlich einer Verpflichtung zur Verringerung des CO2-Ausstoßes, die Unterstützung der TCFD, die Unterstützung kohlenstoffarmer Lösungen und Finanzierungen sowie die Förderung einer angemessenen Regulierung. AXA schloss sich der Initiative 2018 an.

- IDF: Der Chairman von AXA führt seit 2018 den Vorsitz im Insurance Development Forum. Das IDF bringt Privatversicherer, Rückversicherer und Makler mit der Weltbank und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen zusammen, um das G20-Ziel „InsuResilience“ zu unterstützen, bis 2020 400 Millionen weitere Menschen in Schwellenländern gegen klimabedingte Katastrophen zu versichern und ihre Klimaresilienz zu verbessern.

- Plastic Solutions Investor Alliance: Im Rahmen ihres Engagements für den Schutz der Artenvielfalt schloss sich AXA 2019 der Plastic Solutions Investor Alliance an, einer internationalen Koalition aus 25 institutionellen Anlegern, die sich mit Konsumgüterunternehmen hinsichtlich der Gefahr von Plastikmüll und der damit verbundenen Umweltverschmutzung austauscht.

Die Gruppe hat mehrere NGO-Partnerschaften unterzeichnet:

- 2019 vereinbarte die AXA Gruppe zur Entwicklung und Stärkung ihrer Strategie zur Artenvielfalt eine dreijährige Partnerschaft mit dem WWF France. Diese Partnerschaft beinhaltet den Aufbau einer industriegeführten Taskforce zur Ausarbeitung von Leitlinien bezüglich der Risiken im Zusammenhang mit der Artenvielfalt für die Finanzdienstleistungsbranche, die Festlegung von Kennzahlen zur Messung dieser Risiken und ihrer Auswirkungen sowie die Unterstützung des Impact Investing von AXA in Lösungen für Artenvielfalt. Siehe dazu auch den obigen Absatz zur „Artenvielfalt“.

- C40: Im Rahmen einer langfristigen Partnerschaft arbeiteten AXA und C40 Cities gemeinsam an einer Studie zu den Wechselwirkungen der Infrastrukturen in Städten. Der Zweck dieser Studie bestand darin, ein besseres Verständnis des Fortschritts zu gewinnen, den Städte bei der Berücksichtigung dieser Wechselwirkungen in ihren Anpassungsplänen machen, für die Städte bestehende Hindernisse zu ermitteln und praktische Empfehlungen zu geben, wie sie diese beseitigen können, um ihre Netze widerstandsfähiger zu machen. Die Ergebnisse der Studie wurden im November 2019 im Bericht Understanding infrastructure interdependencies in cities veröffentlicht.

- UN Habitat: Im Mai 2019 veröffentlichte AXA auf der Global Platform for Disaster Risk Reduction in Genf ihren Bericht „Supporting Safer Housing Reconstruction After Disasters - Planning and Implementing Technical Assistance at Scale“, der das Ergebnis einer langjährigen Zusammenarbeit mit UN Habitat ist. Der Bericht trägt mithilfe von praktischen und verständlichen Informationen über technische Hilfe für alle am Wohnungswiederaufbau beteiligten Interessengruppen zu Maßnahmen der Risikoreduzierung und -vorbeugung bei.

AXA hat sich ebenfalls im Laufe der Jahre vielen von Investoren und Versicherungen geführten Koalitionen in den Bereichen ESG, RI und CR angeschlossen oder diese unterstützt: UN PRI, UN PSI (vor allem zur Unterstützung des „Pilotprojekts“ zur Anpassung der TCFD-Richtlinien an die Versicherungsbranche), UN Global Compact, CDP, ORSE, EpE, Finance for Tomorrow.

Eigene Aktivitäten

Darüber hinaus überwacht und verbessert AXA ihre direkte (operative) Umweltbilanz.

Berichtsprozess und -verifizierung zu Umweltfragen

AXA verfügt seit 2002 über einen Berichterstattungsprozess und zugehörige Richtlinien für Umweltaspekte entsprechend der Richtlinie 2014/95/EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Dieser Prozess gibt Standards und Kontrollen vor, unterstützt die Erhebung von Umweltdaten über ein internes Reporting-Tool und erhöht die transparente Berichterstattung zu den Umweltauswirkungen unseres Betriebs. Dadurch können wir unsere CO2-Bilanz besser überwachen und steuern, unseren Verbrauch von (natürlichen) Ressourcen wie Wasser und Strom senken und unseren Abfall reduzieren. Über ein Netzwerk aus rund 300 spezialisierten Umweltmanagern in lokalen Einheiten überwacht AXA ihren Fortschritt bei den Reduktionszielen, was lokale Einheiten bei der Beurteilung ihrer eigenen Maßnahmenpläne und Ziele unterstützt.

Die Umweltberichterstattung von AXA ist Teil eines umfassenderen Managementsystems, das interne Kontrollen, Prozesse und Fortschritte bei der Zielerreichung umfasst. Die im Rahmen des Berichterstattungsprozesses gesammelten und gemeldeten Daten werden lokal von den CFOs der Unternehmen überprüft. Ferner führt PricewaterhouseCoopers auf Gruppen- und Einheitsebene Audits durch, um die Datenqualität sicherzustellen und die Effektivität der lokalen Umweltmanagementsysteme zu messen. Die Genauigkeit der vorgelegten Daten und Indikatoren wird durch die folgenden Schritte gemessen:

- Überprüfung des Umweltprotokolls und der Berichtsverfahren auf Gruppen- und Unternehmensebene

- Überprüfung von Daten und detaillierte Tests in ausgewählten Unternehmen zur Bestätigung der Datengenauigkeit und Berücksichtigung von Anmerkungen

- Datenkonsolidierung bezüglich aller Indikatoren sowie Konsistenz- und Kontrolltests, die von der Gruppe und unseren Abschlussprüfern durchgeführt werden

- Prüfung der qualitativen Informationen (Organisation, Richtlinien und Maßnahmen) sowie der quantitativen Informationen (Indikatoren, Stichprobenverfahren). Die Prüfung umfasst alle Unternehmensdaten, die zur Eingabe der in diesem Bericht veröffentlichten Umweltinformationen verwendet werden. Der Bericht ist in diesem Kapitel enthalten.

Performance-Ziele

AXA hat ein Ziel zur Verringerung ihres CO2-Ausstoßes festgelegt, das sämtliche Emissionen von Treibhausgasen umfasst („Scopes“):[127]

- Scope 1: Emissionen durch an AXA-Standorten sowie vom Fuhrpark von AXA verbrauchten Kraftstoff

- Scope 2: Emissionen durch gekaufte Energie (hauptsächlich von AXA-Einrichtungen verbrauchte Elektrizität)

- Scope 3: Emissionen durch Geschäftsreisen und Papierverbrauch Anmerkung: Anlagebezogene „indirekte“ Scope-3-Emissionen werden in Abschnitt 7.3 „Investitionen“ analysiert.

Das Ausgangsziel von AXA für den Zeitraum 2012-2020 ist es, die CO2-Emissionen je Vollzeitäquivalent (FTE) um 25 % zu reduzieren, aufgeteilt in folgende Unterziele:

- -35 % Energieverbrauch (kWh/FTE) - Scope 1 und 2

- -15 % Geschäftsreisen: Fuhrpark (km/FTE) - Scope 1

- -5 % Geschäftsreisen: Flugzeug und Zug (km/FTE) - Scope 3

- -45 % Büropapier (kg/FTE) - Scope 3

- -50 % Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen (kg/Kunde) - Scope 3

Darüber hinaus hat die Gruppe auch zwei Umweltziele festgelegt, die nicht im Zusammenhang mit dem CO2-Ausstoß stehen:

- -15 % Wasserverbrauch

- 95 % des Papiers muss aus recycelten oder nachhaltigen Quellen stammen

Darüber hinaus hat die Gruppe sich zum Ziel gesetzt, bis 2025 100 % des verbrauchten Stroms (für Bürostandorte und AXA-eigene Rechenzentren) aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen, im Einklang mit unserer Verpflichtung „RE100“ (RE100 ist eine Koalition von Unternehmen, die sich verpflichten, 100 % ihres Stroms aus erneuerbaren Quellen zu beziehen).

Die Ziele von AXA zur Verringerung der CO2-Emissionen für den Zeitraum 2018-2025 basieren auf dem von der SBT-Initiative („Science Based Targets“) empfohlenen Ansatz. AXA hatte sich dieser Initiative im Jahr 2015 angeschlossen. SBT zufolge gelten die von Unternehmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen festgelegten Ziele als „wissenschaftlich fundiert“, wenn sie im Einklang mit dem aktuellen Stand der Klimaforschung hinsichtlich der Frage stehen, was erforderlich ist, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu erfüllen. Konkret hat AXA den „Sectoral Decarbonization Approach“ gewählt, um die folgenden, von der SBT-Initiative vorgelegten Ziele zu erreichen:

- Reduktion der CO2-Emissionen von AXA (absoluter Wert in Tonnen CO2-Äquivalenten) um 25 % mit folgenden Unterzielen für die CO2-Emissionsreduktion: -20 % beim Fuhrpark von AXA, -35 % beim Energieverbrauch von AXA in Gebäuden und Rechenzentren und -15 % bei Geschäftsreisen bei AXA. Reduktion der CO2-Emissionen je FTE um 17 % als absolutes CO2-Emissionsziel

- Reduktion von Abfall je FTE um 15 %

- Reduktion des Wasserverbrauchs je FTE um 15 %

Die Fortschritte bei diesen Zielen werden im Folgenden beschrieben.

Ergebnisüberblick 2019

CO2-Emissionen

Die gesamten CO2-Emissionen je FTE in Bezug auf Papier, Energie, Geschäftsreisen und den Fuhrpark von AXA pro Person nahmen zwischen 2018 und 2019 um 9 % zu und seit 2012 um 32 % ab (das globale Ziel von AXA für 2020 wurde damit früher als geplant erreicht). Die zur Berechnung der CO2-Emissionen je FTE verwendeten Emissionsfaktoren wurden 2019 aktualisiert. Bei der Neuberechnung anhand derselben Emissionsfaktoren wie in den Vorjahren befanden sich die CO2-Emissionen je FTE in Bezug auf Papier, Energie, Geschäftsreisen und den Fuhrpark von AXA zwischen 2018 und 2019 auf einem stabilen Niveau, sanken jedoch zwischen 2012 und 2019 um 38 %.

37 % der CO2-Emissionen der Gruppe beziehen sich auf den Energieverbrauch, 46 % auf Geschäftsreisen (per Flugzeug und Zug), 14 % auf den Fuhrpark von AXA und 4 % auf Papier.

Scope-1-CO2-Emissionen

Die Scope-1-Emissionen von AXA umfassen die CO2-Emissionen, die bei der Verfeuerung von Gas und Heizöl an Standorten von AXA entstehen, sowie den Kraftstoffverbrauch des AXA-Fuhrparks. Die Scope-1-Emissionen je FTE blieben zwischen 2018 und 2019 stabil, sanken seit 2012 aber um 37 %. Der Rückgang der CO2-Emissionen in Bezug auf den Gasverbrauch um 6 % gegenüber 2018 lässt sich durch die Tatsache erklären, dass einige Unternehmen in Deutschland einen Teil der von ihnen genutzten Gebäude freigaben. Der Anstieg der CO2-Emissionen je FTE von 21 % in Bezug auf Heizöl im Jahr 2019 gegenüber 2018 ist vor allem auf den Stromausfall bei einem Dienstleister in Indien zurückzuführen, aufgrund dessen ein Dieselgenerator verwendet werden musste. Im Jahr 2019 blieb der CO2-Ausstoß je FTE der Fahrzeugflotte von AXA im Vergleich zu 2018 unverändert.

Scope-2-CO2-Emissionen

Die Scope-2-Emissionen je FTE sanken zwischen 2018 und 2019 um 7 % und seit 2012 um 55 %. Diese Entwicklung steht insbesondere im Zusammenhang mit dem Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien. Zur Berechnung der CO2-Emissionen aus zugekauftem Strom verwendet AXA sowohl marktbasierte (Stromlieferanten-Energiemix) als auch standortbezogene (durchschnittlicher Länderenergiemix) Ansätze. Für die Abnehmer von Strom aus erneuerbaren Energien, die über Stromverbrauchsdaten nach Technologie verfügen (z. B. Wasser, Sonne, Wind, Biomasse und Geothermie oder sonstige auf Basis des von ihren Anbietern verwendeten Stromerzeugungsmixes), verwendet AXA einen präziseren „marktbasierten“ Ansatz und ordnet jedem Quellentyp die entsprechenden Emissionsfaktoren zu. Für Unternehmen, die keine Informationen über den Energiemix ihres Energieversorgers haben, verwendet AXA einen „standortbezogenen“ Ansatz (mit Emissionsfaktoren der französischen Umweltbehörde ADEME).

Scope-3-CO2-Emissionen

Die Scope-3-Emissionen von AXA umfassen CO2-Emissionen durch Geschäftsreisen und den Papierverbrauch. Im Jahr 2019 stiegen unsere Scope-3-CO2-Emissionen je FTE im Vergleich zu 2012 um 19 % und zwischen 2018 und 2019 um 43 %, hauptsächlich infolge der Aktualisierung der Emissionsfaktoren. Bei der Neuberechnung anhand derselben Emissionsfaktoren wie in den Vorjahren nahmen die CO2-Emissionen für Geschäftsreisen per Flugzeug und Zug zwischen 2018 und 2019 um 23 % zu. Dieser Anstieg lässt sich vor allem auf die Integration der XL Group zurückführen. So trug beispielsweise die Anzahl der in der XL Group mit dem Flugzeug zurückgelegten Kilometer mit 36 % zu den Werten der AXA Gruppe bei.

Darüber hinaus misst AXA auch den CO2-Ausstoß im Zusammenhang mit dem Pendelverkehr ihrer Mitarbeiter, auch wenn diese indirekten Emissionen nicht in den Verantwortungsbereich der Gruppe fallen. Im Jahr 2019 wurden Antworten von 57 Unternehmen erhoben, in denen die teilnehmenden Mitarbeiter insgesamt 1.047 Millionen Kilometer pendelten, von denen 49 % mit öffentlichen Verkehrsmitteln, 7 % mit Firmenwagen, 31 % mit dem privaten Pkw und der Rest zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden. Die mit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle verbundenen CO2-Emissionen je FTE nahmen im Vergleich zu 2018 um 15 % zu (entspricht 0,13 Tonnen CO2-Äquivalenten). CO2 je FTE). Dieser Anstieg der Emissionen steht im Zusammenhang mit einer höheren Beteiligungsquote von Mitarbeitern von AXA (von 17 % im Jahr 2018 auf 22 % im Jahr 2019), was genauere Daten ermöglichte.

Stromverbrauch

Der Stromverbrauch von AXA umfasst den gesamten Energieverbrauch ihrer Standorte und Rechenzentren im Berichtsjahr. Dazu gehören der Energieverbrauch vor Ort für Heizung und Kühlung sowie Strom für den täglichen Betrieb. Im Jahr 2019 bestand unser Gesamtenergiemix aus Strom (74 %), Gas (13 %), Brennstoff/Dampf (10 %) und Kaltwasser (3 %). Zwischen 2018 und 2019 erzielte AXA einen Rückgang des Gesamtstromverbrauchs um 6 % und gegenüber 2012 um 45 %. Unser Stromverbrauch je FTE sank zwischen 2018 und 2019 um 4 % und zwischen 2012 und 2019 um 53 %. 64 der 249 in der Umweltberichterstattung berücksichtigten Standorte von AXA verfügen über ein Umweltzertifikat von Gebäudezertifizierungsprogrammen wie Building Research Establishment Environmental Assessment Methodology (BREEAM), Leadership in Energy and Environmental Design (LEED), HQE (Haute Qualité Environnementale) usw.

Im Jahr 2019 stammten 59 % des von AXA verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen (Wasser, Wind, Sonne, Geothermie, Biomasse). Das „RE100“-Ziel von AXA ist es, bis 2025 100 % zu erreichen. 2018 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien 55 %. Dieser Zuwachs ist vor allem auf den besseren Kenntnisstand im Hinblick auf die Energiequelle zurückzuführen.

Geschäftsreisen

Die Geschäftsreisen je FTE stiegen zwischen 2018 und 2019 um 20 % und zwischen 2012 und 2019 um 35 %. Die Trends im Bereich Geschäftsreisen stehen in engem Zusammenhang mit unserer Geschäftsdynamik, wobei wir Online-Tools zur Zusammenarbeit einsetzen, die dazu beitragen, Geschäftsreisen zu reduzieren. Außerdem haben einige Unternehmen CO2-Zertifikate erworben, insbesondere AXA XL mit dem größten Beitrag zu diesem Indikator.

Fahrzeugflotte

Der Fuhrpark der AXA besteht aus Vertriebsfahrzeugen und im Rahmen von Leistungspaketen zugeteilten Fahrzeugen. Im Jahr 2019 ist die gesamte zurückgelegte Wegstrecke des Fuhrparks der Gruppe gegenüber 2018 um 2 % gesunken. Darüber hinaus ist die Nutzung je FTE im Vergleich zu 2012 um 29 % gesunken. Die Gruppe hat Fuhrpark-Richtlinien implementiert, die für alle Fahrzeugtypen unabhängig von den Beiträgen der Mitarbeiter Emissionsgrenzwerte festlegen. Die Richtlinien enthalten auch Sicherheitsstandards für Fahrzeuge und fördern den Zugang der Mitarbeiter zu Kursen für „sicheres und umweltfreundliches Fahren“. Im Jahr 2019 wurden 26 % der von der Fahrzeugflotte von AXA zurückgelegten Kilometer mit Fahrzeugen absolviert, die 100 g CO2/km oder weniger emittierten (gegenüber 4 % im Jahr 2012), 39 % mit Fahrzeugen, die 101 g bis 120 g emittieren (25 % im Jahr 2012), bei einer durchschnittlichen Emissionsrate von 124 g CO2/km). Auch die Mitarbeiter werden angehalten, sich für Hybrid- oder Elektroautos zu entscheiden.

Papier

Der Papierverbrauch von AXA betrifft Büro- (Druck, gemessen pro Mitarbeiter) sowie Marketing- und Vertriebszwecke (Broschüren usw., gemessen pro Kunde). Unser Büropapierverbrauch je FTE sank zwischen 2018 und 2019 um 12 % und seit 2012 um 59 % (unser globales Ziel für 2020 wurde damit früher als geplant erreicht). Viele Unternehmen haben eine Druckrichtlinie eingeführt. Diese umfasst die Reduzierung der Anzahl der Drucker und die Einführung eines Buchungssystems zur Erfassung sämtlicher gedruckten Unterlagen. 2019 ging der Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen pro Kunde verglichen mit 2018 um 51 % und seit 2012 um 50 % zurück (unser globales Ziel für 2020 wurde damit früher als geplant erreicht). Dieser deutliche Rückgang in jüngster Zeit ist teilweise auf die Tatsache zurückzuführen, dass Equitable Holdings, Inc. nicht mehr zur AXA Gruppe gehört, im Jahr 2018 aber noch 39 % des zu diesem Indikator gemeldeten Gesamtwerts beigetragen hatte.

AXA ist ebenfalls bestrebt, den Anteil an Papier aus Recycling-Quellen oder nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zu erhöhen (Gruppenziel: 95 % Recycling-Papier bis 2020). 2019 bezog AXA 58 % ihres Büropapiers und 72 % ihres Papiers für Marketing- und Vertriebsunterlagen aus Recycling-Quellen. Zur Unterstützung dieses Ansatzes schreibt die Gruppe umweltfreundliches Papier als Mindeststandard vor.

Wasserverbrauch

Der Wasserverbrauch von AXA je FTE sank zwischen 2018 und 2019 um 13 % und zwischen 2012 und 2019 um 30 %. Dieser Rückgang unseres Wasserverbrauchs ist auf bessere Initiativen für das Wassermanagement zurückzuführen, die von unseren lokalen Einheiten geleitet werden.

Abfallmanagement

Im Jahr 2019 sank die für Recycling sortierte Papiermenge bei AXA im Vergleich zu 2018 um 29 % und seit 2012 um 57 %. Dieser Rückgang der gesamten Recyclingquote ist auf den insgesamt geringeren Verbrauch von Büropapier zurückzuführen (siehe Abschnitt oben). 71 % der Tintenpatronen und Tonerkartuschen wurden recycelt. Die IT-Geschäftseinheit von AXA Group Operations, für die Elektronikschrott von besonderer Relevanz ist, leistet einen wesentlichen Beitrag zu unseren Bemühungen und gewährleistet die Einhaltung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste Electronic and Electrical Equipment, WEEE). So nahm die IT-Abteilung der GIE AXA im Jahr 2019 Geräte aus zweiter Hand und wieder instand gesetzte Ausrüstung in ihren Mobilgerätekatalog auf.

Die Menge an unsortierten Abfällen ist zwischen 2018 und 2019 um 3 % gestiegen und seit 2012 um 27 % gesunken. Dies ist vor allem auf die Verbesserung der Verfahren zur Abfallmessung in den lokalen Gesellschaften zurückzuführen.

Performance der AXA Gruppe 2019

Einheit 2019 2018 2017
Umweltkennzahlen der AXA Gruppe(a)
Anzahl Mitarbeiter vor Ort, Vollzeitäquivalente (FTE) FTE 121.337 124.355 115.328
Netto-Innenfläche (Standorte) m2 1.629.198 1.705.774 1.777.687
STROM (Standorte) - -
Stromverbrauch(b) MWh 305.484 344.684 363.283
KPI: Stromverbrauch pro Person kWh/FTE 2.518 2.772 3.150
Veränderung ggü. Vorjahr -25 % -21 % 0 %
TRANSPORT
Geschäftsreisen: Flugzeug und Zug(c) Tausend km 393.322 336.918 328.523
Geschäftsreisen: Fuhrpark AXA Tausend km 220.173 223.577 266.242
Fahrt Wohnung/Arbeitsstelle (hin und zurück)(d) Tausend km 976.840 920.155 932.534
CO2-EMISSIONEN(e)
CO2-Emissionen: Stromverbrauch vor Ort t CO2-Äqu. 73.425 80.652 94.756
CO2-Emissionen: Geschäftsreisen: Flugzeug und Zug t CO2-Äqu. 90.584 64.948 63.494
CO2-Emissionen: Geschäftsreisen: Fuhrpark AXA (f) t CO2-Äqu. 27.223 27.287 31.799
CO2-Emissionen: Papier t CO2-Äqu. 7.197 13.056 11.446
KPI: CO2-Emissionen durch Stromverbrauch vor Ort, Papier und Geschäftsreisen (Flugzeug, Zug, Fuhrpark AXA) pro Person t. CO2-Eq. 1,64 1,50 1,75
Veränderung ggü. Vorjahr -7 % -14 % 0 %
CO2-Emissionen: Fahrt Wohnung/Arbeitsstelle(g) t CO2-Äqu. 123.094 109.389 87.116
WASSER
Wasserverbrauch(h) m3 850.506 1.003.964 927.017
KPI: Wasserverbrauch pro Person m3/FTE 7,01 8,07 8,04
Veränderung ggü. Vorjahr -15 % 0 % 0 %
PAPIER(i)
Verbrauch von Büropapier t 1.384 1.616 1.815
KPI: Büropapierverbrauch pro Person kg/FTE 11 13 16
Veränderung ggü. Vorjahr -31 % -17 % 0 %
Recyceltes Papier und/oder mit Nachhaltigkeitsgarantie: Büro % 58 58 58
Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen t 6.153 12.078 10.220
KPI: Papierverbrauch für Marketing- und Vertriebsunterlagen pro Kunde (j) kg/Kunde 0,06 0,12 0,10
Veränderung ggü. Vorjahr -49 % 18 % 0 %
Recyceltes Papier und/oder mit Nachhaltigkeitsgarantie: Marketing und Vertrieb % 72 41 51
ABFALL
Unsortierter Abfall(k) t 4.646 4.512 4.301
Für Recycling sortiertes Papier t 2.289 3.223 3.588
Patronen und/oder Toner für Recycling % 71 66 0

Daten von 98 Unternehmen. Key Performance Indicators (KPI) sind fett hervorgehoben. AXA-Standorte mit weniger als 50 FTE werden nicht in die Datenerfassung einbezogen, sondern per Extrapolation berücksichtigt.

(a) 2019 wurden Umweltindikatoren für 101.354 FTE, die an Standorten von AXA arbeiteten, erfasst (sofern in diesen Fußnoten nicht anders angegeben) und danach Kontinent für Kontinent extrapoliert, um sämtliche 121.337 angestellten FTE (sämtliche Vertragstypen) abzudecken, die für die AXA Gruppe 2019 durchschnittlich arbeiteten.

(b) Umfasst Elektrizität, Erdgas, Heizöl, Dampf, Kaltwasser.

(c) Diese Daten wurden von Unternehmen gesammelt, die 97.402 FTE umfassen.

(d) Schätzungen für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz basieren auf einer jährlichen Online-Transportumfrage, die an jeden angestellten Mitarbeiter von AXA ausgegeben wird. Diese Daten wurden von 19.563 FTE im Rahmen von Umfragen erfasst und dann extrapoliert. Standorte mit einer Teilnahmequote von unter 5 % wurden aus dem Datenkonsolidierungsprozess ausgeschlossen.

(e) Die für jedes Land spezifischen Emissionsfaktoren für Energie, Zug und Flugzeug wurden 2019 überarbeitet. Quelle: Ademe und DEFRA.

(f) Die Daten des Fuhrparks von AXA wurden von Unternehmen gesammelt, die 101.270 FTE umfassen.

(g) Umfasst keine Firmenwagen, um eine Doppelzählung mit den Daten des Fuhrparks von AXA zu vermeiden.

(h) Diese Daten wurden von Unternehmen gesammelt, die 101.044 FTE umfassen. Einige Standorte in Asien und Amerika sind nicht mit Wasserzählern ausgestattet, was eine genaue Messung verhindert und sie aus dem Berichtsumfang vor Extrapolation ausschließt. -

(i) Die Papierdaten beziehen sich auf Unternehmen mit insgesamt 101.354 FTE.

(j) Die Gruppe hatte 2019 107,8 Millionen Kunden.

(k) Die Daten in Bezug auf unsortierte Abfälle wurden von Unternehmen gesammelt, die 99.128 FTE umfassen.

7.4. Inklusiver Versicherer

Es gehört schon immer zum Selbstverständnis von AXA, als verantwortungsbewusster Versicherer aufzutreten - aufgrund der Art ihres Versicherungsgeschäfts, das auf dem Grundsatz der Schaffung eines sozialen Sicherheitsnetzes durch Risikobündelung beruht, aber auch aufgrund der Corporate-Responsibility-Strategie, die AXA als Unternehmen positioniert, das eine gestärkte und sicherere Gesellschaft anstrebt. Der vorherige Abschnitt behandelt die Vision und Verfahrensweisen von AXA in Bezug auf ihr Umfeld. In diesem Abschnitt geht es um die Vorgehensweisen und wichtigsten Erfolge von AXA als inklusiver Versicherer im Hinblick auf die anderen beiden Schwerpunktbereiche „Gesundheit und Krankheitsprävention“ sowie „Soziale Ungleichheit und Integration“.

Geschäftsbezogene gesellschaftliche Initiativen

Neben Anlageentscheidungen, mit denen AXA in der Vergangenheit wegweisende neue Positionen vertreten hat, z. B. durch Desinvestition in der Tabakindustrie, wendet sich die Gruppe nun auch der Versicherungsseite und den betreffenden Geschäftschancen zu, z. B. durch folgende Initiativen:

- Integration von ESG-Kriterien in den Produktgenehmigungsprozess

- Hinwendung zu Kunden aus Schwellenländern und Initiativen zur Förderung der Widerstandsfähigkeit

- Das parametrische Versicherungsangebot von AXA Climate

- Versicherungsprodukte für Frauen

- Projekte für Gesundheit und Krankheitsprävention

- Neue Initiativen, um in der Wirtschaft und beim Wachstum ein höheres Maß an Integration zu erreichen.

Integration von gesellschaftlichen Themen in die Produktpalette

In Frankreich steigt die Nachfrage der Kunden nach verantwortungsbewussten Produkten weiter an. Daher hatte AXA France 2015 das Label „Assurance citoyenne“ ins Leben gerufen, das garantiert, dass alle Versicherungsverträge sowohl den Kunden als auch der Gesellschaft nutzen. 2019 wurde diese Initiative unter dem Label „Épargne citoyenne“ auf Kapitalanlageverträge von AXA übertragen und angepasst. Diese beiden Label basieren auf einem Bewertungs-Toolkit, das in Zusammenarbeit mit einem Gremium externer Interessengruppen erstellt und von einem unabhängigen Dritten geprüft wurde. Unsere Verpflichtungen werden über die vier wichtigsten Punkte des Labels kommuniziert: „Vertrauen“ (z. B. einfache Verträge zwecks Verständlichkeit und Transparenz), „Prävention“ (z. B. Präventionsdienste und finanzielle Bildung zur Minimierung der Risiken, denen unsere Kunden, ihre Waren und Ersparnisse ausgesetzt sind), „Umwelt“ (z. B. papierloser Vertrag, Anlageentscheidungen basieren auf den Auswirkungen für die Umwelt) und „Fairness“ (z. B. Produktzugang für Bevölkerungsgruppen, die in der Regel von Versicherungsmechanismen ausgeschlossen sind, Investition in Unternehmen die Arbeitsplätze schaffen und die Menschenrechte schützen). 2019 legte AXA France jedem neuen Angebot diese Verpflichtungen zugrunde und vertrieb insgesamt 60 unterschiedliche Produkte mit dem Label. Seit 2015 wurden 4,9 Millionen Verträge mit einem solchen Label verkauft.

Kunden aus Schwellenländern und Initiativen zur Förderung der Widerstandsfähigkeit

Durch die Entwicklung des Versicherungsangebots Emerging Customer in wachstumsstarken Märkten begegnet AXA der sozialen Ausgrenzung, indem sie gefährdeten Bevölkerungsgruppen den Zugang zu Versicherungsdienstleistungen ermöglicht, die sie ihrem wirtschaftlichen Fortschritt begleiten und ein Sicherheitsnetz bieten, das sie vor einem Abgleiten in die Armut schützt. Der Ansatz besteht darin, Produkte zu entwickeln, die einfach, fair und gut zugänglich sind. Die Produkte werden zusammen mit Kunden unter Einsatz von technischen Lösungen und alternativen Vertriebspartnern wie Mobilfunkbetreibern, Banken und Mikrofinanzierern sowie Zahlungsdienstleistern entwickelt.

Im Jahr 2019 umfasste das Schwellenländergeschäft von AXA fast 18 Millionen Kunden und wurde über verschiedene Partnerschaften weiter ausgebaut (in Indien, Indonesien, Thailand, Ägypten, Malaysia, Marokko). Lokale Unternehmen von AXA haben auch Vertriebspartnerschaften in Nigeria (über verschiedene MFIs), Brasilien (über einen führenden Einzelhändler) und Mexiko (MFI für Schaden- und Unfall- sowie Kreditlebensversicherungen an Kleinstunternehmer) aufgebaut.

Ein weiteres Beispiel für die Förderung der Widerstandsfähigkeit durch leichter zugängliche Versicherungen betrifft Mexiko: Im September 2017 erschütterten zwei heftige Erdbeben die Region Oaxaca, eines der ärmsten und gefährdetsten Gebiete Mexikos. Um auf diese Notsituation reagieren und die Widerstandskraft der Bevölkerung gegenüber künftigen Katastrophen erhöhen zu können, startete AXA Mexico zusammen mit Beteiligten des öffentlichen Sektors und Bürgervereinigungen ein integriertes Wiederaufbauprojekt in der schwer getroffenen Gemeinde Unión Hidalgo, das als Beispiel für die weitere Versicherung von Santiago Niltepec diente.

AXA Mexico beabsichtigte, mit solchen Mikroversicherungen auf die für diese Kommunen bestehenden Hauptrisiken zu reagieren und den Gesamtwert der Häuser gegen Erdbeben, Feuer und hydrometeorologische Phänomene wie Überschwemmungen und Hurrikane zu versichern. Die Versicherungen sind für die Begünstigten in den ersten drei Jahren kostenlos (sie werden von Bauunternehmen gezahlt, die dabei die Qualität ihrer Arbeit anpreisen können) mit dem Ziel, in einer Region, in der die Versicherungsdurchdringung bei nahezu 0 % liegt, nach und nach eine Versicherungskultur zu etablieren. Nach Ablauf der drei Jahre kann der Mikroversicherungsvertrag vom Hauseigentümer auf freiwilliger Basis und zu einem sehr erschwinglichen Preis fortgeführt werden.

Ende Dezember 2019 versicherte AXA Mexico 243 Häuser in Unión Hidalgo und 287 in Santiago Niltepec in Höhe eines Gesamtwerts von 996.000 mexikanischen Pesos (durchschn. 53.000 US-Dollar).

Parametrische Versicherung

AXA Climate (ehemals AXA Global Parametrics) bietet Klimarisiken ausgesetzten Gemeinschaften unmittelbaren Schutz, um sie vor einem Abgleiten in die Armut zu bewahren.

Mithilfe der neuesten Fortschritte in den Bereichen Datenwissenschaft und -technologie stellt AXA Climate zum Schutz von durch den Klimawandel gefährdeten Kommunen parametrische Versicherungslösungen auf Basis von Satelliten- und anderen Wetterdaten bereit, bei denen wenige Tage nach einer Naturkatastrophe oder einem extremen Wetterereignis schnell und automatisch Auszahlungen veranlasst werden. AXA Climate entwickelt darüber hinaus Frühwarnsysteme mithilfe von Satelliten- und anderen Wetterdaten, um Naturkatastrophen vorhersagen und die Notfallplanung vor deren Eintritt einleiten zu können.

AXA Climate arbeitet eng mit Regierungen und internationalen Organisationen an der Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften in Schwellenländern zusammen. Solche Kooperationen machen 60 % des Portfolios aus.

Mit über 100 B2B-Kunden weltweit konnte AXA Climate das Geschäftsziel für 2019 übertreffen. Zu den Kunden von AXA Climate aus dem öffentlichen Bereich gehören sämtliche großen internationalen Länderrisiko-Pools, die Staaten gegen Risiken durch Naturkatastrophen wie Tropenstürme, Erdbeben, übermäßige Niederschläge und Dürre absichern. AXA Climate arbeitet auch im Agrarsektor mit Regierungen zusammen, um Landwirte vor Ertragsausfällen aufgrund verschiedener Klimarisiken zu schützen. So fördert AXA Climate die indische Landwirtschaftsversicherung, von der mehr als 55 Millionen Landwirte profitieren.

Darüber hinaus kooperiert AXA Climate mit dem öffentlichen Sektor auch bei Landwirtschaftsversicherungsprojekten in kleinerem Maßstab in den Ländern Senegal, Elfenbeinküste, Kamerun, Sambia, Äthiopien und Ruanda.

Zu den Unternehmenskunden von AXA Climate zählen auch führende Industrielle aus Europa, Agrargenossenschaften, forstwirtschaftliche Organisationen aus Europa und Lateinamerika sowie Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien.

Versicherungsangebote für Frauen

Frauen, insbesondere in Schwellenländern, sind weniger gut versichert als Männer, obwohl sie einen wichtigen Stellenwert in der Wirtschaft einnehmen. Im Jahr 2014 hat die AXA einen Sonderbericht „SheForShield“ in Auftrag gegeben, der die Haltung von Frauen gegenüber Versicherungen sowie ihre Bedürfnisse und Erwartungen untersucht. Deshalb hat AXA die Initiative „Women in Insurance“ lanciert, die darauf abzielt, den Zugang von Frauen zu Versicherungsprodukten und -dienstleistungen zu verbessern, die ihren Bedürfnissen und Erwartungen entsprechen und im Einklang mit unserer Vision „Payer-to-Partner“ stehen.

Die drei Hauptbereiche sind Frauen als Privatkunden, als Unternehmerinnen und im Vertrieb. AXA hat einen dualen Ansatz entwickelt: In reifen Märkten wird AXA Frauen in die Lage versetzen, finanziell unabhängig zu sein, und für Schwellenländer ist es das Ziel, Frauen zu befähigen, ein „besseres Leben“ zu führen. Im Jahr 2019 hatten 17 Einheiten „Women in Insurance“ als strategische Priorität integriert und 26 Produkte wurden entwickelt. Diese Strategie wird durch unsere Ziele im Rahmen von „2020 Women Insurer of Choice“ umgesetzt:

- 45 % weibliche Privatkunden

- 30 % Frauen als KMU-Kunden (was die globale Marktchance widerspiegelt)

- 25 % der Frauen im Vertriebs- und Verkaufsmanagement

- 40 % der Frauen bei Rekrutierungen und Beförderungen

Darüber hinaus stellt AXA über den AXA Research Fund 1 Million Euro für die Forschung zur Verfügung, um gesundheitliche und unternehmerische Barrieren für Frauen besser zu verstehen und abzubauen.

Seit 2018 ist AXA strategischer Partner des Global Women’s Forum mit dem Ziel, die Expertise und Einflussmöglichkeiten von AXA zu nutzen, um auf jährlicher Basis Erkenntnisse zusammenzutragen und Best Practices, Lösungen und Projekte zu entwickeln, die dem Forum dienen. Über diese Organisation veröffentlichte AXA 2019 das Whitepaper „Addressing health barriers through technology“, in dem darauf eingegangen wird, dass Frauen weltweit nach wie vor nicht den gleichen Zugang zu angemessenem Gesundheitsschutz haben wie Männer.

Im November 2019 tat sich AXA mit 50inTech zusammen, einem globalen Netzwerk aus Unternehmern, die sich der Gleichstellung der Geschlechter im Technologiesektor verschrieben haben. Gemeinsam haben sie das Förderprogramm FemTech 2020 gestartet. Ziel dieses Programms ist es, zehn aufstrebende Gründerinnen zu ermitteln und durch Mentoring, Weiterbildung und Networking voranzubringen.

Gesundheit und Krankheitsprävention

Wie im Mai 2016 öffentlich angekündigt, hat AXA beschlossen, sich von Versicherungsleistungen für die Tabakindustrie zu trennen und diese einzustellen. AXA ist überzeugt, dass die Unterstützung einer Branche, die die Hauptursache für langfristige, nicht übertragbare Krankheiten wie Krebs, Herzerkrankungen und chronische Atemwegserkrankungen ist, nicht mit unserer Rolle als einer der weltweit größten Krankenversicherer und unserer Strategie vereinbar ist, der Partner für die Prävention von Gesundheitsrisiken unserer Kunden zu werden. Die Aussendung eines solchen Signals an die Märkte und Regulierungsbehörden verstärkt die Entwicklung von Tabakkontrollen, die letztendlich zur Verbesserung der Gesundheit von Kunden beitragen, und diese Maßnahme steht zudem im Einklang mit der umfassenderen CR-Strategie der Gruppe zur Förderung einer stärkeren und sichereren Gesellschaft. Die Veräußerung durch die AXA Gruppe umfasst 2,05 Mrd. Euro (einschließlich der im Jahr 2018 hinzugekommenen Vermögenswerte der XL Group): Die Aktienanlagen wurden sofort veräußert, die Fremdkapitalanlagen werden schrittweise abgebaut. AXA wird auch weiterhin wichtige Anti-Tabak-Initiativen wie die NGO „Tobacco-Free Portfolios“ unterstützen, deren Kampagne „Tobacco-Free Finance Pledge“ von AXA, BNP Paribas, Natixis und AMP Capital bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2018 eingeführt wurde. Mit dieser Verpflichtung sollen die Beziehungen zwischen der Finanz- und der Tabakindustrie entnormalisiert werden. Die Kampagne wird aktuell von 128 Unterzeichnern mit einem verwalteten Vermögen von insgesamt 8,1 Bio. US-Dollar unterstützt. AXA beteiligt sich am Kampf gegen den Tabakkonsum auch durch spezielle Aufklärungskampagnen. So startete AXA zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2019 mit einer sechsteiligen Videoserie in sozialen Netzwerken die globale Aufklärungskampagne #TobaccoFreeMe. Schließlich verfolgt AXA als einer der weltweit größten Krankenversicherer die Strategie, der Partner für die Prävention von Gesundheitsrisiken ihrer Kunden zu werden.

Integrative Wirtschaft und integratives Wachstum

Da von der Gesellschaft und dem öffentlichen Sektor zunehmend gefordert wird, dass Privatunternehmen eine aktivere Rolle bei der Überwindung von Ungleichheiten übernehmen, hat sich AXA 2019 diversen Koalitionen angeschlossen, um die Wirtschaft integrativer zu gestalten.

Inclusive Economy Coalition

Am 18. Dezember 2018 wurde zunächst die „Inclusive Economy Coalition“ ins Leben gerufen. CEOs großer Unternehmen in Frankreich, darunter auch AXA, unterzeichneten dazu eine Verpflichtungserklärung zugunsten einer integrativeren Wirtschaft und schlossen sich einer Reihe von Initiativen an, die staatliche Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft ergänzen sollen. Dieses gemeinsame Engagement ist einer der Antworten des privaten Sektors auf soziale Probleme in Frankreich. Alle Unterzeichner gehören Branchen an, die die Anliegen der Franzosen direkt betreffen (z. B. Energie, Transport, Finanzdienstleistungen).

Dieser Zusammenschluss von mittlerweile 33 Unternehmen hat drei Arbeitsgruppen gebildet: 1) Beschäftigung (Ausbildung, Integration, Schulung), 2) besser zugängliche Produkte und Dienstleistungen und 3) integrative Beschaffung. Was die erste Arbeitsgruppe betrifft, so hat sich die Koalition in erster Linie zu einer Erhöhung der Anzahl der Plätze für ein duales Studium um 35 % zwischen 2018 und 2020 verpflichtet. In Frankreich rekrutierte AXA daher im Jahr 2019 1.927 Studenten im dualen Studium (+28 % ggü. 2017). Zusammen mit lokalen Verbänden nahm AXA auch an Veranstaltungen an verschiedenen Standorten teil (Seine St-Denis, Bordeaux, Lyon, Marseille, Rouen, Straßburg). Infolge dieser Aktivitäten wurden rund hundert Kandidaten eingestellt. Um das gemeinsame Ziel von mehr als 5 Millionen Schulungsstunden in den Jahren 2019 und 2020 zu erreichen, hielt AXA für alle Mitarbeiter in Frankreich zudem über 78.000 Schulungstage ab.

Die zweite Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit integrativen Angeboten, die vom Unternehmen alleine oder zusammen mit den Mitgliedern der Koalition bereitgestellt werden. Mit Renault und Total startete AXA eine erste Initiative, um jungen Menschen in Not oder in abgelegenen Regionen, in denen Mobilität angesichts eines mangelhaften öffentlichen Verkehrsnetzes von kritischer Bedeutung ist, leichteren Zugang zur Fahrerlaubnis zu verschaffen. Für fünf Pkw wurde im Rahmen sogenannter „missions locales“ kostenloser Vollkaskoschutz gewährt, wobei mit jeder Mission 15-20 junge Menschen erreicht wurden, insgesamt also 75-100 Personen, die jeweils 2.000 km pro Jahr (insgesamt 150.000-200.000 versicherte km) mit dem Auto zurücklegen. Dieses im November 2019 operativ umgesetzte Projekt fördert zudem das Mitarbeiterengagement: Die jungen Leute werden im Rahmen der Kampagne AXA Hearts in Action in den Partnerunternehmen von ehemaligen Mitarbeitern von AXA im Ruhestand begleitet.

Die dritte Arbeitsgruppe will dafür sorgen, dass die Kaufkraft von Unternehmen als Hebel für soziale Eingliederung und Vielfalt dient, damit eine Entwicklung in Regionen, Kleinstunternehmen/KMU und der sozialen und solidarischen Wirtschaft stattfinden kann.

Business for Inclusive Growth

Auf internationaler Ebene hat sich AXA auch „Business for Inclusive Growth“ angeschlossen. Diese von der OECD geführte Koalition von Privatunternehmen beteiligt sich am Kampf gegen soziale Ungleichheit, indem sie mit politischen Entscheidungsträgern zusammenarbeitet, um die Integration sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene zu forcieren. Der Startschuss für diese Initiative fiel offiziell am 23. August 2019 beim G7-Gipfel, bei dem die Bekämpfung von Ungleichheit jeglicher Art ganz oben auf der Tagesordnung stand. Auf die Ankündigung folgt ein dreijähriges Programm, das von einem Gremium aus CEOs überwacht wird. An dieser Initiative beteiligt sind die G7 sowie die OECD- und afrikanische Länder, die sich drei wesentliche Ziele gesetzt haben:

- Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung an unserem Hauptsitz in Bezug auf die Förderung von Chancengleichheit, die Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern und die Eindämmung räumlicher Unterschiede

- Schaffung eines internationalen Inkubators unter der Leitung der OECD

- Bildung eines globalen Mittelpools unter der Leitung der Weltbank

Im Rahmen dieses Zusammenschlusses möchte AXA das Projekt für integratives Wachstum über die Grenzen Frankreichs hinaus ausweiten und damit staatliche Maßnahmen zur Erhöhung der Kaufkraft von Menschen mit geringerem Einkommen in Industrieländern ergänzen sowie Social Business in ihrer Branche etablieren, um das Problem der eingeschränkten Mittelverfügbarkeit direkt anzugehen (Versicherungen machen durchschnittlich 8 % des Budgets von Haushalten mit geringem Einkommen aus).

Die Projekte von AXA, die bei dem Inkubator eingereicht wurden, umfassen unter anderem die oben genannten Projekte zu Kunden in Schwellenländern, Frauen und AXA Climate.

Unternehmensphilanthropie und Engagement

Im Einklang mit unserer Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos (siehe dazu die allgemeinen Angaben in Abschnitt 7.1) haben wir das gesellschaftliche Engagement und die Unternehmensphilanthropie als Schlüsselfaktoren für die Rolle von AXA als verantwortungsbewusster Corporate Citizen identifiziert. Infolgedessen hat AXA verschiedene Strategien und Initiativen entwickelt und umgesetzt, die 2019 verstärkt auf ihre Strategie, sich als verantwortungsbewusster Corporate Citizen zu etablieren, ausgerichtet wurden.

Gesellschaftliches Engagement

Als verantwortungsbewusster Corporate Citizen ist AXA bestrebt, eine positive Rolle in der Gesellschaft zu spielen, indem wir unsere Geschäftsexpertise teilen und dazu beitragen, ein besseres Verständnis für die Risiken zu entwickeln, denen Einzelpersonen und die Gesellschaft insgesamt ausgesetzt sind, sowie durch den Aufbau einer Kultur, die das freiwillige Engagement der Mitarbeiter fördert, um die lokalen Gemeinschaften zu unterstützen, in denen AXA ist.

Im Jahr 2019 hat AXA ihre Strategie für Unternehmensphilanthropie einer grundlegenden Erneuerung mit dem Ziel unterzogen, sie besser in die CR-Strategie integrieren und ihre Wirkung zu verstärken. Es wurde ein Corporate Philanthropy Committee eingerichtet, das auf Basis eindeutiger Kriterien gemeinsam über wichtige Partnerschaften entscheiden soll. Die Gruppe richtet ihre Unterstützung auf die drei CR-Schwerpunkte Klima und Umwelt, Gesundheit und Krankheitsprävention sowie soziale Ungleichheit und Integration aus. Auch die Unternehmen der AXA Gruppe sind mit den Grundsätzen für gesellschaftliches Engagement dazu angehalten, sich bei ihren philanthropischen Aktivitäten auf diese drei Hauptbereiche zu konzentrieren.

Im Jahr 2019 wurden 41 % der 45,3 Mio. Euro (2018: 25,7 Mio. Euro), die von der Gruppe und ihren Unternehmen (einschließlich des AXA Research Fund) gespendet wurden, für Projekte zu diesen Themen verwendet:

Klima und Umwelt

- In ihren Bemühungen für das Klima und die Umwelt unterstützt AXA bereits seit 2011 die Hilfsorganisation CARE, die sich dem Schutz von vom Klimawandel bedrohten Bevölkerungsgruppen verschrieben hat. So förderte AXA insbesondere von Anfang an das Programm „Where the Rain Falls“, das auf ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Niederschlagsveränderungen (Studie in acht Ländern zwischen 2011 und 2013) und die Unterstützung betroffener Menschen über ein Programm zur Bildung und Anpassung (in Indien und Thailand zwischen 2014 und 2019) abzielt. Im Vergleich zu ihrer Situation vor der Teilnahme am Programm konnten die Begünstigten vor allem eine Verbesserung ihrer landwirtschaftlichen Produktivität (+60 %) und ihrer Fähigkeit feststellen, extreme Wetterereignisse wie Dürren und Überschwemmungen zu bewältigen (+72 %).

- Darüber hinaus vereinbarte AXA 2019 eine neue globale Partnerschaft mit dem WWF, um Probleme im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dem Verlust der Artenvielfalt anzugehen. Im Rahmen dieses dreijährigen Programms unterstützt der WWF AXA bei ihren Bemühungen, Naturkapital bei allen Aktivitäten stärker zu berücksichtigen (siehe Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“). Zusätzlich kann über die Philanthropiekomponente des Programms ein direkter Beitrag zum Erhalt von Ökosystemen in Mexiko und Neukaledonien geleistet werden. In Mexiko sollt das unterstützte Programm mit einem Projekt zur Wiederaufforstung geschädigter Wälder zeigen, dass es möglich ist, Naturschutz, landwirtschaftliche Entwicklung und Wasserverbrauch in Einklang zu bringen. In Neukaledonien will AXA die Bestrebungen des WWF zur Stärkung der Widerstandskraft der Artenvielfalt in Korallenriffen unterstützen, da diese mittlerweile als eines der am stärksten bedrohten Ökosysteme unseres Planeten gelten.

Gesundheit und Krankheitsprävention

- Im Jahr 2019 ging die AXA Gruppe eine neue Partnerschaft mit UNICEF bezüglich Gesundheit und Prävention ein. Zur Bekämpfung der globalen Gesundheitsgefahr von Übergewicht und Adipositas ermöglicht dieses dreijährige Programm Maßnahmen in den Philippinen und Brasilien, um diesen Krankheiten durch Aufklärung über eine gesündere Ernährungsweise von Kindesbeinen an vorzubeugen. Um Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren zu erreichen, wirkt AXA auf deren unmittelbares Umfeld ein - die Mütter und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung und Gesundheit. In Zusammenarbeit mit Behörden werden lokale UNICEF-Teams Maßnahmen rund um die Aspekte Weiterbildung, Kommunikation und Fürsprache umsetzen. Ziel ist es, in den Philippinen 177.000 und in Brasilien 16.000 Kinder und deren Mütter zu unterstützen.

- Prävention ist auch eine Komponente, an der unsere Unternehmen in Verbindung mit unserem Versicherungsgeschäft arbeiten. Im Jahr 2019 wurden vorbeugende Maßnahmen in Höhe von 5,3 Mio. Euro durchgeführt, vor allem in den Ländern Frankreich und Spanien, die ambitionierte Programme entwickelt haben. Im Zuge unserer Kfz-Versicherung finden auch die Risiken im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen Berücksichtigung. Insbesondere Frankreich, Spanien, die Schweiz und Mexiko arbeiten an Aufklärungskampagnen in diesem Bereich, für die Investitionen in Höhe von 2 Mio. Euro vorgesehen sind.

Soziale Ungleichheit und Integration

- Rund um den Schwerpunktbereich „Soziale Ungleichheit und Integration“ werden von allen Unternehmen der Gruppe zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, insbesondere im Rahmen des Freiwilligenprogramms AXA Hearts in Action (siehe unten). 68 % der Aktivitäten von Freiwilligen bei AXA Hearts in Action und 54 % der ausgezahlten Gelder richten sich an Projekte zur Bekämpfung von Ungleichheit.

Die AXA Gruppe setzt sich seit 2019 zudem wieder verstärkt für den Erhalt von kulturellem Erbe ein. Tatsächlich sind der Schutz und die Weitergabe von Kulturgut zentrale Werte des Versicherungsgeschäfts. Gemeinsam mit französischen Akteuren von internationalem Rang und Namen unterstützte AXA den Erwerb eines bedeutenden Kunstwerks für das Musée d’Orsay sowie die Restauration des Salle des États im Louvre (in dem da Vincis Mona Lisa ausgestellt ist) und mobilisierte im Zuge der weltweiten Solidarität während des Brandes der Kathedrale Notre-Dame de Paris im April 2019 10 Mio. Euro für den Wiederaufbau. Unternehmen von AXA wie AXA France und AXA XL arbeiten ebenfalls an Initiativen zur Bewahrung von kulturellem Erbe, um Kulturgut für alle zugänglich zu machen (Schwerpunktbereich „Soziale Ungleichheit und Integration“).

AXA Research Fund

Im Einklang mit dem gesellschaftlichen Auftrag von AXA und im Rahmen einer 2008 ins Leben gerufenen wissenschaftlichen Philanthropie-Initiative sollen mit dem AXA Research Fund „transformative“ Forschungsprojekte unterstützt werden, die nach Lösungen für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen suchen. Die Arbeit des AXA Research Fund steht ganz im Zeichen der Corporate Responsibility und befasst sich daher mit den Bereichen Klima und Umwelt, Gesundheit und sozioökonomische Probleme/Integration. Transversal dazu wird am Themenfeld der neuen Technologien gearbeitet. Die Auswahl der Forschungsprojekte wird von einem unabhängigen wissenschaftlichen Gremium beaufsichtigt.

Im Jahr 2019 förderte AXA über den Fonds vier AXA-Lehrstühle mit insgesamt 4 Mio. Euro (1 Mio. Euro pro Projekt über die Dauer von fünf Jahren). Unterstützt werden die Bereiche invasive Arten an der Universität Paris Sud (Frankreich), nachvollziehbare KI und Gesundheit an der University of Oxford (GB), populationsstabilisierende Portfolioeffekte von geringfügigen Umweltveränderungen bei der Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen für malariaübertragende Moskitos an der University of Cork (Irland) sowie Kommunikationstechnologie und molekulare Daten an der Koç Üniversitesi (Türkei). Der AXA Research Fund finanzierte mit insgesamt 2,25 Mio. Euro zudem 18 Postdoktoranden-Stipendien zu wichtigen Themen auf dem Gebiet der Meeresartenvielfalt (8 Projekte), der psychischen Gesundheit (6 Projekte) und von Cyberrisiken (4 Projekte).

Des Weiteren unterstützte der AXA Research Fund am Lehrstuhl für Frauen, Führungskompetenz und Unternehmertum am IEP Paris auch weiterhin bedeutende Initiativen zur Förderung von Frauen und setzte sich im Bereich des Gesundheitsschutzes für Frauen ein. Insbesondere bekräftigte der AXA Research Fund sein Engagement für Forschung zu den Themen gleichberechtigter Zugang zu Gesundheitsversorgung und Lösungen zur Überwindung der Gender Gap in Sachen Gesundheit.

Das dritte Jahre in Folge arbeitet der AXA Research Fund mit dem Roten Kreuz zusammen, um die Forschung im humanitären Bereich rund um die Schwerpunkte Gesundheit und Klimawandel zu unterstützen. Dabei erhielten jeweils acht afrikanische Wissenschaftler den Zuschlag.

Mit den beiden Publikationen „Silver Age: Aging Better“ und „Biodiversity at Risk“, die die wirtschaftlichen, sozialen und biologischen Probleme des Alterns und den Verlust der Natur beleuchten, intensivierte der AXA Research Fund neben der Finanzierung auch die Verbreitung von Wissen.

Im September 2019 kamen die Teams AXA Research Fund und Foresight zusammen, um künftige gesellschaftliche Trends aus wissenschaftlicher Perspektive zu betrachten und für unsere Rolle als verantwortungsbewusster Versicherer einen ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten.

Ehrenamtliche Tätigkeit von Mitarbeitern

AXA Hearts in Action ist das internationale Freiwilligenprogramm für Mitarbeiter von AXA, in dem sie sich für Themen engagieren, die 2019 (als die neuen Leitlinien veröffentlicht wurden) an den drei Schwerpunktbereichen der CR-Strategie von AXA ausgerichtet wurden. Im Jahr 2019 stellten fast 39.000 Mitarbeiter (geschätzt - fast 34.000 im Jahr 2018) ihre Zeit und Fähigkeiten zur Verfügung. Die 2019 beteiligten Unternehmen stellten 84 % der durchschnittlichen Anzahl an FTE bei AXA.

Insgesamt führten Mitarbeiter von AXA innerhalb von sozialen Projekten 81.200 ehrenamtliche Engagements (2018: 66.500) durch, was über 284.000 Stunden im Laufe des Jahres (2018: 200.700) entspricht. Die für diese Freiwilligeneinsätze aufgewendeten Stunden wurden zum Großteil während der Arbeitszeit erbracht (mehr als 240.000 ggü. 157.000 im Jahr 2018).

Mit ihrem Programm AXA Hearts in Action möchte die Gruppe alle Formen des Mitarbeiterengagements unterstützen, insbesondere kompetenzbezogene Freiwilligentätigkeiten. 2019 entwickelte AXA France daher das Programm „AXA Expérience Solidaire“ weiter, in dessen Rahmen sich 110 Mitarbeiter freiwillig in Partnerverbänden engagierten (ggü. 47 im Jahr 2018). Insgesamt entsprachen die Lohnausgaben für die 109.300 Stunden, die für diese kompetenzbezogenen Freiwilligeneinsätze aufgewendet wurden, einer Spende von fast 7,9 Mio. Euro (ggü. 4,5 Mio. Euro im Jahr 2018).

Die Eingliederung der XL Group brachte für AXA Hearts in Action im Jahr 2019 positive Synergien, da das Unternehmen bereits seit langem selbst ehrenamtliche Tätigkeiten und kompetenzbezogene Freiwilligeneinsätze unter seinen Mitarbeitern etabliert hatte. Die Mitarbeiter der XL Group trugen 42.800 Stunden an freiwilligem Engagement bzw. 15 % der Gesamtstundenanzahl im Jahr 2019 bei.

Jedes Jahr organisiert AXA eine „Corporate Responsibility Week“ (CR Week), die der zusätzlichen Motivation der Mitarbeiter dient und in der das Programm AXA Hearts in Action sowie die vielfältigen Formen des weltweiten Engagements von AXA vorgestellt werden. Im Jahr 2019 belief sich die Anzahl der ehrenamtlichen Einsätze (außerhalb oder während der Arbeitszeit) auf schätzungsweise 33.000, was insgesamt 93.000 Stunden in 43 Ländern entspricht. Die XL Group leistete mit der Durchführung ihres Global Day Of Giving einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der letzten CR Week (23 % der Teilnehmer und 57 % der aufwendeten Zeit).

Die Mitarbeiter von AXA beteiligten sich sowohl während als auch jenseits der CR Week an verschiedensten Einsätzen, z. B. an Strandreinigungsaktionen und dem Pflanzen von Bäumen, Benefizläufen und der Sammlung von Spielzeugspenden oder gebrauchten Mobiltelefonen sowie zur Unterstützung von benachteiligten jungen Menschen oder Frauen in Not.

7.5. Geschäftsgebaren

AXA verpflichtet sich, ihre Geschäfte nach hohen ethischen Standards zu führen. Dieses Engagement zielt darauf ab, die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in den verschiedenen Ländern sicherzustellen, in denen AXA tätig ist, das anhaltende Vertrauen unserer Kunden, Aktionäre, Mitarbeiter und Geschäftspartner zu gewinnen, geht aber häufig auch über die gesetzlichen Verpflichtungen zu einer Reihe von Themen hinaus, in Bezug auf die AXA starke Überzeugungen vertritt.

Geschäftsethik

Compliance & Ethics Guide

Der Compliance & Ethics Guide der AXA Gruppe soll konzernweite Richtlinien und Regeln festlegen, damit Unternehmen und Mitarbeiter der AXA Gruppe ein gemeinsames Verständnis der von der Gruppe geforderten Compliance- und Ethikstandards haben. Der Leitfaden umfasst eine Vielzahl von Punkten, darunter spezifische Regelungen in Bezug auf Interessenkonflikte, Korruptionsbekämpfung, Insiderhandel, den Umgang mit vertraulichen Informationen usw. Der Kodex steht auf der Website der Gruppe (www.axa.com/en/newsroom/publications/compliance-ethics-guide) zur Verfügung. Im Jahr 2019 wurde ein neuer AXA Group Compliance & Ethics Code veröffentlicht. Der Kodex enthält einige Themen, die in den letzten Jahren immer wichtiger geworden sind. Dazu gehören Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Schutz und verantwortungsvolle Nutzung von Kundendaten, Umgang mit sozialen Medien, Prävention von Diskriminierung und Belästigung sowie faire und professionelle Behandlung von Kunden. Inhalt und Stil des Kodex wurden ebenfalls überarbeitet, um ihn zugänglicher und leichter verständlich zu machen.

Bekämpfung von Bestechung und Korruption

Um das Risiko von Bestechung und Korruption zu vermeiden, hat die AXA Gruppe eine Group ABC Policy eingeführt, die Mindeststandards für ABC festlegt, die von den Gesellschaften von AXA umzusetzen sind. Diese Richtlinie wurde regelmäßig aktualisiert, um den neuen Vorschriften und insbesondere dem jüngsten französischen Gesetz Sapin II Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016 zu Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung der Wirtschaft Rechnung zu tragen. Ein Group Anti-Bribery Officer wurde benannt, der das globale ABC-Programm auf Gruppenebene konzipiert und unterstützt und dessen Umsetzung innerhalb von AXA begleitet. Die Unternehmen von AXA verfügen über lokale Anti-Bribery Officers, die ihre ABC-Programme in Übereinstimmung mit den Richtlinien von AXA umsetzen. Es bestehen Prozesse und Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der ABC-Standards von AXA in der gesamten Gruppe.

Geschäftsgebaren

Die Aktivitäten der Gruppe im Bereich Versicherung, Banking und Asset Management unterliegen einer zunehmenden Anzahl an rechtlichen und regulatorischen Initiativen mit dem Ziel, den Kundenschutz im Bereich Finanzdienstleistungen zu stärken. In der europäischen Union umfassen mit dem Finanzdienstleistungssektor verbundene Initiativen die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie, die MiFID-II-Richtlinie und die Regelungen zu wesentlichen Anlegerinformationen für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs-Verordnung).

Infolgedessen sind die Verbraucherschutzvorschriften zu einem immer wichtigeren Bereich für den Finanzdienstleistungssektor geworden. AXA hat in jedem ihrer in der Europäischen Union tätigen Unternehmen erhebliche Maßnahmen ergriffen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Ähnliche regulatorische Entwicklungen im Bereich des Geschäftsgebarens finden auch in vielen anderen Teilen der Welt statt, in denen AXA tätig ist. Es wurden ähnliche Vorkehrungen getroffen, um darauf zu reagieren und Erfahrungen zwischen Unternehmen mit vergleichbaren Herausforderungen auszutauschen. Compliance-Risiken, insbesondere Risiken aus dem Geschäftsgebaren, werden jährlich bewertet, und die Ergebnisse sowie alle erforderlichen Minderungsmaßnahmen werden ausgearbeitet und mit dem leitenden Management erörtert. Es wurden interne Kontrollverfahren entwickelt, um sicherzustellen, dass die Kontrollen effektiv sind und sowohl die eigenen operativen Tätigkeiten der Unternehmen als auch die ihrer Vertriebskanäle abdecken.

Verantwortungsbewusste Datennutzung und Datenschutz

Im Einklang mit der Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos von AXA hat die Gruppe verschiedene Initiativen ergriffen, um die Nutzung von Daten zu fördern, um gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen und den Schutz der Kundendaten zu gewährleisten.

Datenschutz

AXA hat eine Group Data Privacy Policy mit den folgenden Zielen implementiert:

- Sicherstellen, dass Gesellschaften von AXA die persönlichen und sensiblen Daten von Kunden und anderen Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erworben wurden, angemessen schützen

- Minimierung des Risikos, dass Gesellschaften von AXA gegen geltende Datenschutzgesetze (z. B. die Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) verstoßen

- AXA hat auf Gruppenebene ein mit dem Datenschutz befasstes Team und ein Netzwerk von über 100 Datenschutzbeauftragten eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, den Schutz sensibler personenbezogener Daten konzernweit zu gewährleisten.

Die Informationen zu den Richtlinien und Kontrollmechanismen von AXA zur Bewältigung von Datenschutzrisiken werden im Absatz „Schutz personenbezogener Daten“ im Abschnitt 7.6 „Risikoüberwachungsplan“ erläutert. Informationen zu den Gründen, aus denen AXA den Datenschutz als zentrales Risikothema betrachtet, sind in den Abschnitten in den Abschnitten 4.1 und 6.3 aufgeführt.

Zusätzlich zu unseren Datenschutzrichtlinien hat AXA Cybersicherheitsfunktionen entwickelt. Sicherheit ist ein Wettbewerbsvorteil. Ein wichtiger Erfolgsfaktor für die „Payer to Partner“-Strategie von AXA besteht darin, dass die Kunden AXA vertrauen, wenn es darum geht, sie und ihre Daten zu schützen. Soziale Unruhen, Terrorismus, disruptive Technologien, unvorhersehbare Naturkatastrophen, Cyberrisiken und der Missbrauch von Informationen sind reale Gefahren. Deshalb ist es für AXA entscheidend, im Krisenfall funktionsfähig zu bleiben, um die Daten, Mitarbeiter, den Ruf und die Vermögenswerte ihrer Kunden zu schützen. Die Sicherheit bei AXA wird von Group Security verwaltet und basiert auf drei Disziplinen: Informationssicherheit, operative Resilienz sowie physische Sicherheit und Schutz. Daten-Hacking, Identitätsdiebstahl und der Handel mit sensiblen Informationen sind tägliche Bedrohungen in einem Bereich, in dem Cyberkriminelle immer professioneller werden. AXA hat ihre Fähigkeiten zum Schutz vor, zur Erkennung von und zur Reaktion auf Cyberbedrohungen durch Investitionen insbesondere in innovative Lösungen, moderne Technologien und Lösungen gemäß des Prinzips der konzeptionell vorgesehenen Sicherheit („Security by Design“) ausgebaut und gestärkt, um ihre Position unter den in puncto Sicherheit erfolgreichsten Unternehmen zu halten. Die Einrichtung ihres Security Operations Center der nächsten Generation ist ein gutes Beispiel dafür. Außerdem spielen die Mitarbeiter von AXA eine Schlüsselrolle und sind voll in die Sicherheitsstrategie von AXA eingebunden. Damit diese als effektive erste Verteidigungslinie dienen kann, werden in der gesamten Gruppe auf alle Mitarbeiter ausgerichtete Sicherheitsschulungen und Aufklärungskampagnen durchgeführt.

Verantwortungsbewusster Einsatz von künstlicher Intelligenz

AXA ist eines der Gründungsmitglieder des französischen Verbands Impact AI (Artificial Intelligence, künstliche Intelligenz oder KI). Impact AI ist ein „Think and Do Tank“, der sich aus Unternehmen, Beratungsunternehmen, Start-ups, Bildungsanstalten und Akteuren zusammensetzt, die im Bereich Responsible AI arbeiten, und umfasst fünf Aktionsprogramme. Dazu gehören die Analyse der Wahrnehmung von KI und die Entwicklung einer „vertrauenswürdigen KI“, der Austausch von Instrumenten für eine verantwortungsvolle Nutzung von KI, die Unterstützung der Menschen bei der Anpassung an das digitale Zeitalter und der Aufbau von Partnerschaften zur Förderung einer verantwortungsvollen KI bei allen Arten von Akteuren (Unternehmen, Bildungsanstalten, Verbänden usw.).

Innerhalb dieser Organisation leitet AXA die Arbeitsgruppe „Responsible AI“, die zuständig für den Test der Bewertungsliste für vertrauenswürdige KI der hochrangigen Expertengruppe der EU für künstliche Intelligenz ist (eingesetzt von der Europäischen Kommission). Die Europäische Kommission hat die „Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI“ veröffentlicht, in denen ein menschenzentrierter Ansatz für die KI vorgeschlagen wird und sieben wesentliche Anforderungen an KI-Systeme gestellt werden, damit diese als vertrauenswürdig gelten. Diese Anforderungen durchlaufen einen Pilotprozess, der voraussichtlich mit der Präsentation eines KI-Richtlinienpapiers Anfang 2020 abgeschlossen sein dürfte.

Daten für soziale Zwecke („Data for Good“)

Unter Zuhilfenahme der ursprünglichen Plattform „Give Data Back“, die 2017 eine erste Vorstellung davon gab, wie wir unsere P&C-Schadendaten im Rahmen von Präventionsmaßnahmen kostenlos zur Verfügung stellen, wurde das Konzept in Singapur reproduziert, um Unfall-Hotspots zu untersuchen. Gleiches erfolgte auch in Mexiko, wo Verkehrsdaten an öffentliche Institutionen weitergegeben wurden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese beiden Initiativen laufen aktuell noch. In Singapur können Nutzer (Kunden und Nicht-Kunden) anhand einer veröffentlichten Analyse und konsolidierter Schaden- und Vertragsdaten im Zusammenhang mit Autounfällen besser nachvollziehen, welche Risiken auf den von ihnen befahrenen Straßen bestehen und wie sie Unfälle vermeiden können. Mit demselben Ziel unterstützte AXA Mexico die Behörden von Mexico City, gefährliche Kreuzungen mithilfe einer interaktiven Karte und frei verfügbarer Daten über Autounfälle (Rohdaten) zu sichern, die ihnen über die Website des International Institute for Data Science zum Download bereitgestellt werden. Folgeprojekte im Jahr 2019 umfassten eine mit dem National Health Institute durchgeführte Umfrage zu den Auswirkungen auf mit hoher Geschwindigkeit befahrene Bereiche und den Schweregrad von Verletzungen sowie die Schaffung einer übergeordneten Datenbank in Zusammenarbeit mit einer Universität.

Verantwortungsbewusste Beschaffung

Die Übertragung der CR-Strategie und Verpflichtungen von AXA auf ihr Vendor Management erfolgt auf fortlaufender Basis. Dies impliziert, dass AXA bei der Auswahl und Überwachung ihrer Dienstleister auch CR-Aspekte berücksichtigt - ein Ansatz, der auf zwei Säulen fußt:

- Verantwortungsbewusste Beteiligte und Prozesse: Sämtliche in der Beschaffung bei AXA tätigen Fachkräfte müssen zusätzlich zum Verhaltenskodex der Gruppe einen speziellen, verschärften Ethikkodex unterzeichnen, der Fairness, Neutralität, Vertraulichkeit und Transparenz bei unseren Beschaffungsentscheidungen begünstigt. Sie sind dank Sensibilisierungsveranstaltungen, die vom Netzwerk aus den Responsible Procurement Champions unserer verschiedenen Unternehmen durchgeführt werden, zudem über die CR-Strategie und die Richtlinien für eine verantwortungsbewusste Beschaffung von AXA informiert.

- Verantwortungsbewusste Anbieter: AXA verlangt durch die verbindliche Aufnahme der Corporate-Responsibility-Klausel in allen Verträgen von ihren Anbietern, soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen. Diese Klausel beinhaltet insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (Verbot des Einsatzes von Kinder- und Zwangsarbeit, Förderung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, der Meinungsfreiheit und der Gleichbehandlung). Darüber hinaus hat AXA eine CR-Risikobewertung ihrer Lieferanten anhand einer internen CR-Risikomatrix durchgeführt. Die Lieferanten werden in Kategorien von Beschaffungsrisiken eingeteilt und anhand von fünf CR-Kriterien (Umwelt, Soziales, Auswirkungen der Endverwendung von Produkten und Dienstleistungen, Lieferkette der Lieferanten und Unternehmensintegrität) beurteilt. Anbieter, die in die Kategorien mit den höchsten CR-Risiken fallen, werden aufgefordert, ihr gültiges DJSI- oder EcoVadis-Ergebnis zu übermitteln bzw. eine EcoVadis-Bewertung vorzunehmen.

Detaillierte Informationen zu unserer verantwortungsbewussten Beschaffungspolitik und -standards sind in den Beschaffungsrichtlinien der AXA Gruppe enthalten. Das Dokument wird für die Lieferantenauswahl und das Lieferantenmanagement verwendet.

Steuerpolitik

Sowohl als internationales Unternehmen als auch als Anbieter von Anlage- und Vorsorgeprodukten verfolgt die AXA Gruppe in Steuerfragen einen verantwortungsbewussten und transparenten Ansatz. Weitere Informationen zur Steuerpolitik von AXA finden Sie in Abschnitt 6.3 „Allgemeine Informationen“, Absatz „Steuerrichtlinie der AXA Gruppe“.

Bericht eines der Abschlussprüfer, der als unabhängiger Dritter ernannt wurde, über die im Konzernlagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung

Dies ist eine freie Übersetzung der englischen Übersetzung des auf Französisch veröffentlichten Berichts des Abschlussprüfers ins Deutsche, welche rein zum besseren Verständnis des Inhalts für deutschsprachige Leser bereitgestellt wird. Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Richtlinien zu verstehen.

Für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr

An die Jahreshauptversammlung von AXA S. A.,

in unserer Funktion als Abschlussprüfer von AXA S. A., ernannt als unabhängiger Dritter und von der COFRAC unter der Nummer 3-1060 Rev.2 (Geltungsbereich abrufbar auf www.cofrac.fr.) akkreditiert, berichten wir Ihnen hiermit über die nichtfinanzielle Erklärung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr (nachfolgend „Erklärung“ genannt), die gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen der Artikel L. 225-102-1, R. 225-105 und R. 225-105-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) in den Lagebericht aufgenommen wurde.

Verantwortung des Unternehmens

Gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen ist das Board of Directors für die Erstellung der Erklärung verantwortlich, einschließlich einer Darstellung des Geschäftsmodells, einer Beschreibung der wichtigsten nichtfinanziellen Risiken, einer Darstellung der umgesetzten Richtlinien unter Berücksichtigung dieser Risiken und der Ergebnisse dieser Richtlinien einschließlich von Key Performance Indicators.

Die Erklärung wurde in Übereinstimmung mit den Verfahren des Unternehmens (nachfolgend „Leitlinien“ genannt) erstellt, deren wesentliche Bestandteile in der Erklärung erläutert sind, die auf Anfrage bei der Hauptverwaltung des Unternehmens erhältlich ist.

Unabhängigkeit und Qualitätskontrolle

Unsere Unabhängigkeit wird durch die Bestimmungen von Artikel L. 822-11-3 des französischen Handelsgesetzbuches und des französischen Ethikkodex (Code de déontologie) unseres Berufsstandes definiert. Darüber hinaus haben wir ein System der Qualitätskontrolle eingeführt, das dokumentierte Richtlinien und Verfahren in Hinblick auf die Einhaltung von ethischen Anforderungen, französischen Berufsleitlinien sowie geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorschriften enthält.

Verantwortung des als unabhängigen Dritten bestellten Abschlussprüfers

Auf der Grundlage unserer Arbeit ist es unsere Aufgabe, einen Bericht zu erstellen, der eine Beurteilung mit eingeschränkter Sicherheit zu folgenden Aspekten enthält:

- Übereinstimmung der Erklärung mit den Bestimmungen des Artikels R. 225-105 des französischen Handelsgesetzbuches

- Richtigkeit der gemäß Artikel R. 225-105 I, 3 und II des französischen Handelsgesetzbuches gemachten Angaben, d. h. der Ergebnisse, einschließlich der Key Performance Indicators, und der unter Berücksichtigung der wichtigsten Risiken durchgeführten Maßnahmen (im Folgenden die „Angaben“)

Es liegt jedoch nicht in unserer Verantwortung, zu folgenden Aspekten Stellung zu nehmen:

- Einhaltung anderer anwendbarer Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch das Unternehmen, insbesondere des französischen Sorgfaltsrechts sowie der Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und Steuerhinterziehung

- Übereinstimmung von Produkten und Dienstleistungen mit den geltenden Vorschriften

Art und Umfang unserer Arbeit

Die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten wurden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel A. 225-1 ff. des französischen Handelsgesetzbuches, in denen die Bedingungen festgelegt sind, unter denen der unabhängige Dritte seinen Auftrag ausführt, sowie entsprechend den von der Französischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Compagnie nationale des commissaires aux comptes, „CNCC“) veröffentlichten Berufsleitlinien in Bezug auf diesen Auftrag sowie nach ISAE 3000 („Assurance engagements other than audits or reviews of historical financial information“) durchgeführt.

Unsere Verfahren erlaubten es uns, die Übereinstimmung der Erklärung mit den regulatorischen Bestimmungen und die Richtigkeit der Angaben zu beurteilen:

- Wir haben ein Verständnis für die Aktivitäten des Unternehmens, die Beschreibung der mit seinen Aktivitäten verbundenen sozialen und ökologischen Risiken und gegebenenfalls der Auswirkungen dieser Aktivitäten auf die Einhaltung der Menschenrechte und der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung und Steuerhinterziehung sowie der daraus resultierenden Richtlinien und deren Ergebnisse entwickelt.

- Wir haben die Angemessenheit der Leitlinien hinsichtlich ihrer Relevanz, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Objektivität und Verständlichkeit geprüft, unter eventueller Berücksichtigung von branchenweit anerkannten Best-Practices.

- Wir haben überprüft, ob die Erklärung jede Kategorie von Sozial- und Umweltinformationen gemäß Artikel L. 225-102-1 III sowie Informationen über die Einhaltung der Menschenrechte und der Gesetze zur Korruptionsbekämpfung und Steuerhinterziehung enthält.

- Wir haben überprüft, ob die Erklärung Gründe für das Fehlen von gemäß Artikel L.225-102-1 III, 2 erforderlichen Informationen angibt.

- Wir haben überprüft, ob die Erklärung das Geschäftsmodell und die Hauptrisiken im Zusammenhang mit allen Aktivitäten des Unternehmens widerspiegelt, einschließlich, soweit relevant und verhältnismäßig, der Risiken im Zusammenhang mit seinen Geschäftsbeziehungen und Produkten oder Dienstleistungen sowie seiner Richtlinien, Maßnahmen und der betreffenden Ergebnisse einschließlich der Key Performance Indicators.

- Wir haben überprüft, soweit in Bezug auf die Hauptrisiken oder die vorgestellten Richtlinien relevant, dass die Erklärung die gemäß Artikel R. 225-105 II erforderlichen Informationen enthält.

- Wir haben den Prozess zur Identifizierung und Bestätigung der wesentlichen Risiken bewertet.

- Wir haben erfragt, welche internen Kontroll- und Risikomanagementverfahren das Unternehmen eingeführt hat.

- Wir haben die Konsistenz der Ergebnisse und der verwendeten Key Performance Indicators in Bezug auf die Hauptrisiken und die vorgestellten Richtlinien bewertet.

- Wir haben überprüft, ob die Erklärung den Konsolidierungskreis abdeckt, d. h. alle in den Konsolidierungskreis gemäß Artikel L. 233-16 einbezogenen Unternehmen.

- Wir haben den von dem Unternehmen implementierten Datenerhebungsprozess bewertet, um die Vollständigkeit und Korrektheit der Informationen zu gewährleisten.

- Für die Key Performance Indicators und andere von uns als die wichtigsten eingeschätzten quantitativen Ergebnisse haben wir Folgendes umgesetzt:

-- analytische Verfahren zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Konsolidierung der gesammelten Daten und der Übereinstimmung aller Änderungen dieser Daten,

-- substantielle Tests unter Verwendung von Stichprobentechniken, um die ordnungsgemäße Anwendung der Definitionen und Verfahren zu überprüfen und die Daten mit den Nachweisen abzugleichen. Diese Tätigkeiten wurden an einer Auswahl von beteiligten Unternehmen durchgeführt, zu denen AXA Partners Columbia, AXA Colpatria Seguros, AXA Hong Kong, AXA General Insurance HK, AXA Partners Mexico, AXA Life Insurance Japan, AXA Direct Japan, AXA General Insurance Japan, AXA Partners Malaysia, AXA Malaysia General Insurance, Bordeaux Pessac, Nanterre - Terrasses 1,2,3, GIE AXA Group Operations France, AXA Group Operations SAS, AXA France (CIS), AXA Insurance UK, XL Catlin Services SE (UK), AXA UK Holding, AXA PPP Healthcare, AXA Polska SA und XL Global Services (US) gehörten. Sie decken zwischen 22 % und 51 % der konsolidierten Daten über die für diese Tests ausgewählten Key Performance Indicators und Ergebnisse ab.

- Wir zogen schriftliche Quellen hinzu und führten Gespräche zur Bestätigung der qualitativen Informationen (Maßnahmen und Ergebnisse), die von uns als die wichtigsten eingeschätzt wurden.

- Wir haben die allgemeine Kohärenz des Abschlusses auf der Grundlage unserer Kenntnisse aller konsolidierten Unternehmen beurteilt.

Wir sind der Ansicht, dass die von uns auf Grundlage unseres fachlichen Urteilsvermögens durchgeführten Tätigkeiten ausreichend sind, um als Basis für unsere Beurteilung mit eingeschränkter Sicherheit zu dienen. Für ein höheres Maß an Sicherheit hätten wir umfangreichere Verfahren anwenden müssen.

Mittel und Ressourcen

Unsere Arbeiten wurden zwischen Mitte September 2019 und Ende März 2020 von einem Team von zehn Personen durchgeführt und nahmen insgesamt acht Wochen in Anspruch.

Unterstützt wurden wir bei unserer Arbeit von unseren Spezialisten für nachhaltige Entwicklung und Corporate Social Responsibility. Wir haben rund fünfzehn Interviews mit den Verantwortlichen für die Erstellung der Erklärung durchgeführt, die die Bereiche Group Public Affairs and Corporate Responsibility, Risk Management, Compliance, Tax, Legal, Procurement und Human Resources vertreten.

Fazit

Auf der Grundlage unserer Arbeit sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung nicht mit den geltenden regulatorischen Bestimmungen übereinstimmt und dass die Angaben im Ganzen nicht korrekt gemäß den Leitlinien dargestellt sind.

Anmerkungen

Ohne unsere Schlussfolgerung einzuschränken und in Übereinstimmung mit Artikel A. 225-3 des französischen Handelsgesetzbuches haben wir folgende Anmerkungen:

Das Unternehmen arbeitet derzeit noch an der Darstellung der Key Performance Indicators für einige der von ACA in der Erklärung definierten CSR-Hauptrisiken: Kundenschutz, Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Lieferkette und Bekämpfung von Korruption.

Diese Einschränkungen sind im Absatz „Geschäftsgebaren: Methodik und Berichtsumfang“ der Erklärung dargelegt.

Einer der gesetzlichen Abschlussprüfer

 

Neuilly-sur-Seine, 18. März 2020

PricewaterhouseCoopers Audit

Bénédicte Vignon, Partner

Sylvain Lambert, Sustainable Development Partner

Anhang: Liste der von uns als am wichtigsten eingeschätzten Informationen

Quantitative Informationen (darunter Key Performance Indicators):

- Umwelt: Energieverbrauch, Entfernung, die durch Geschäftsreisen und Fuhrpark zurückgelegt wird, CO2-Emission nach „Scope“, Wasserverbrauch, Verbrauch von Büro- und Marketingpapier, Abfallproduktion, „grüne“ Investitionen

- Personalwesen: Personalbestand und -verteilung, Anzahl der externen Einstellungen, Anzahl der Austritte, Anzahl der Entlassungen, Jährliche Bruttolohnsumme (fest und variabel), Anzahl der Schulungstage, Fehlzeitenquote

- Menschenrechte: Anzahl der Kunden aus Schwellenländern, Anzahl der Unternehmen, die sich an die „Binding Corporate Rules“ gehalten haben

- Soziales: Anzahl der Stakeholder Advisory Panels, Geldspenden an Projekte lokaler Gemeinschaften, Anzahl der Mitarbeiter, die ehrenamtlichen Tätigkeiten wahrgenommen haben, Gesamtstunden, die für ehrenamtlichen Tätigkeiten aufgewendet wurden

- Korruption und Steuerhinterziehung: Steueraufwand im Konzernabschluss

Qualitative Angaben (Massnahmen und Ergebnisse):

- Umwelt: Informationen über Umwelt und Klimawandel

- Personalwesen: Informationen über die Beziehung zu den Mitarbeitern und Arbeitsbedingungen, Lernumgebung und Kompetenzmanagement, Diversität und Inklusion

- Menschenrechte: Informationen zu Versicherungsangeboten für Frauen, Kunden aus Schwellenländern, parametrische Versicherung, Geschäftsgebaren, verantwortungsbewusste Datennutzung, verantwortungsbewusste Beschaffung

- Soziales: Informationen zu Stakeholder-Dialog, Unternehmensphilanthropie und Engagement

- Korruption und Steuerhinterziehung: Informationen über Korruption und Steuerpolitik

7.6. Risikoüberwachungsplan

Die AXA Gruppe setzt sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte (darunter Grundfreiheiten, Gesundheit und Sicherheit von Personen) sowie der Umwelt ein.

Um den Anforderungen des französischen Rechts[128] gerecht zu werden, hat AXA (i) einen Risikoüberwachungsplan (der Risikoüberwachungsplan) verabschiedet, in dem die von ihr getroffenen und umgesetzten Sicherheitsvorkehrungen dargelegt werden, um schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltverletzungen zu erkennen und zu verhindern, und (ii) einen Bericht über die Anwendung des Risikoüberwachungsplans im Jahr 2019 vorgelegt, der in diesem Abschnitt enthalten ist.

Der Risikoüberwachungsplan dient der Stärkung des bestehenden internen Systems, das bereits einige der von der Gruppe angewendeten Tools und Verfahren umfasst.

Geltungsbereich des Risikoüberwachungsplans

Der Risikoüberwachungsplan regelt die Aktivitäten der Unternehmen der AXA Gruppe, einschließlich konzerninterner Aktivitäten und Maßnahmen, sowie die von Auftragnehmern und Lieferanten, zu denen die AXA Gruppe Geschäftsbeziehungen unterhält.

Angesichts der Vielfalt der Aktivitäten der Tochterunternehmen, Auftragnehmer und Lieferanten von AXA legt der Risikoüberwachungsplan bestimmte Leitsätze und konzernweite Richtlinien fest, die gewährleisten sollen, dass alle eine gemeinsame Vorstellung von den Standards der AXA Gruppe in Bezug auf unternehmerische Verantwortung, Sicherheit, Whistleblowing und Datenschutz haben und entsprechend handeln. Diese gemeinsamen Maßnahmen hindern oder beschränken AXA in keiner Weise, auf freiwilliger Basis zusätzliche Maßnahmen in Bezug auf die genannten Aspekte zu ergreifen.

Identifizierung und Bewertung von Risiken für Menschenrechte und Umwelt

Damit jedes identifizierte potenzielle Risiko durch eine Gruppenrichtlinie abgedeckt ist, führte AXA eine Analyse durch, um zu erfassen, wie sich die Aktivitäten und Maßnahmen der AXA Gruppe potenziell auf die Umwelt und die Menschenrechte auswirken. Gemäß der Definition von AXA beziehen sich die Menschenrechte auf die Grundfreiheiten, Gesundheit und persönliche Sicherheit.

Die Tätigkeiten von AXA zum Mapping von CR-Risiken sowie die wichtigsten nichtfinanziellen Risiken, die von der Gruppe ermittelt wurden, sind in Abschnitt 7.1 „Einleitung“ - „Beurteilung des Nachhaltigkeitsrisikos“ dieses Geschäftsberichts dargelegt.

Menschenrechte

Die AXA Gruppe schätzt, dass sie potenzielle direkte und indirekte Auswirkungen auf die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter und Kunden sowie potenzielle indirekte Auswirkungen auf die Menschenrechte anderer durch (i) Beziehungen zu Firmenkunden oder (ii) Beteiligungen an Unternehmen, die in Sektoren und/oder Ländern mit erhöhtem Risiko von Menschenrechtsverletzungen tätig sind, haben kann.

Daher hat die AXA Gruppe im Jahr 2017 einen Prozess zur Beurteilung von Menschenrechtsrisiken entwickelt, welche die wichtigsten Risiken für die Menschenrechte identifiziert, die die AXA Gruppe bei ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigen sollte. Es wurden Risiken in Bereichen wie der Gleichheit vor dem Gesetz und der Gleichbehandlung (von Minderheiten), der Freiheit von allen Formen der Zwangs- und Pflichtarbeit, dem Kinderschutz, der Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen, dem Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, der Freiheit und Sicherheit der Person, dem Recht auf Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard sowie dem Recht auf Privatsphäre identifiziert. Diese Einschätzung („AXA SA Human rights risk assessment and recommendations to further improve AXA’s Human Rights policy“ ) wird 2020 überprüft.

Umwelt

Die Risiken für die Umwelt wurden bereits im Rahmen der Risikokartierung durch die AXA Gruppe identifiziert, insbesondere jene im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dem Verlust der Artenvielfalt. Die direkten Geschäftstätigkeiten der AXA Gruppe mit Fokus auf Finanzdienstleistungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt. Infolgedessen konzentrieren sich die Berichts- und Managementprozesse im Umweltbereich auf den Energie-, Wasser- und Papierverbrauch sowie auf verbundene CO2-Emissionen. Der globale Umweltberichterstattungsprozess von AXA, der von einem unabhängigen Dritten überprüft wird, ermöglicht es AXA, (i) ihre Auswirkungen auf die Umwelt auf jährlicher Basis zu bewerten und (ii) die aus ihren Aktivitäten resultierenden Risiken für die Umwelt zu identifizieren. Weitere Informationen zum Umweltberichterstattungsprozess von AXA finden Sie in Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“ - „Eigene Aktivitäten“ - „Berichtsprozess und -verifizierung zu Umweltfragen“ dieses Geschäftsberichts.

Hinzu kommt Folgendes:

- In ihrer Funktion als Investor hat AXA proaktiv eine Global Responsible Investment Policy implementiert und einen Analyserahmen entwickelt, um mögliche indirekte Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu identifizieren.

- In ihrer Funktion als Geschäftspartner hat AXA Prozesse zur Identifizierung und Bewertung von Risiken für die Menschenrechte und die Umwelt im Zusammenhang mit der Beauftragung von Dienstleistern und Lieferanten implementiert. AXA führt eine Bewertung ihrer Lieferanten zu Corporate-Responsibility-Risiken durch, die anhand einer internen Risikomatrix identifiziert wurden. Die Lieferanten werden in Kategorien von Beschaffungsrisiken eingeteilt und anhand von fünf CR-Kriterien (Umwelt, Soziales, Auswirkungen der Endverwendung von Produkten und Dienstleistungen, Lieferkette der Lieferanten und Unternehmensintegrität) beurteilt. Lieferanten, die in die Kategorien mit den höchsten CR-Risiken fallen, werden jährlich aufgefordert, ihr aktuelles DJSI- oder EcoVadis-Ergebnis zu übermitteln bzw. eine EcoVadis-Bewertung vorzunehmen.

Schutz von Menschenrechten und Umwelt

Schutz von Menschenrechten und die Human Rights Policy

Die Human Rights Policy von AXA (die „Human Rights Policy“), die auf der Website der AXA Gruppe (www.axa.com/en/about-us/our-commitment-to-human-rights) abrufbar ist, zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Sie spiegelt das Engagement von AXA für allgemeine und branchenspezifische Standards auf internationaler Ebene wider. Die AXA Gruppe hat sich zur Einhaltung der international anerkannten Menschenrechtsgrundsätze verpflichtet, wie sie in (i) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, (ii) den Kernstandards der Internationalen Arbeitsorganisation und (iii) den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Umsetzung des Rahmenwerks „Protect, Respect, Remedy“ bzw. der „Ruggie-Prinzipien“ der Vereinten Nationen) definiert sind. Die Human Rights Policy beschreibt das Engagement von AXA als Arbeitgeber, verantwortungsbewusster Geschäftspartner, Versicherer und Investor und zeigt, auf welche Art und Weise der Schutz der Menschenrechte im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten steht.

Schutz der Menschenrechte der Mitarbeiter

AXA engagiert sich für den Schutz der Menschenrechte der Mitarbeiter von AXA, insbesondere der Grundsätze der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen und der Gleichbehandlung durch folgende Maßnahmen:

- Förderung der zehn Leitprinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (von denen sich die Prinzipien 1 und 2 auf die Menschenrechte und die Prinzipien 3 bis 6 auf die Arbeitsnormen beziehen) und Förderung der Meldung von Verstößen an die Compliance-Funktion

- Festlegung ambitionierter Ziele und Initiativen im Bereich Diversity and Inclusion (D&I). Weitere Informationen zu Diversität und Inklusion siehe Abschnitt 7.2 „Informationen zum Bereich Human Resources“ - „Diversität und Inklusion zur Förderung von Talenten und Innovationen“ dieses Geschäftsberichts.

- Den AXA Compliance & Ethics Code, abrufbar auf der Website der AXA Gruppe (www.axa.com/en/newsroom/publications/compliance-ethics-guide), demgemäß Mitarbeiter jährlich die Einhaltung des Kodex bei ihren Aktivitäten bestätigen müssen

Weitere Informationen zu der Beziehung zu den Mitarbeitern und den Tarifverträgen bei AXA finden Sie in Abschnitt 7.2 „Informationen zum Bereich Human Resources“ - „Beziehung zu den Mitarbeitern und Arbeitsbedingungen“ - „Laufender und organisierter sozialer Dialog“ dieses Geschäftsberichts.

Gewährleistung von Sicherheit, Gesundheit und Schutz der Mitarbeiter

Die AXA Gruppe hat Sicherheits-, Gesundheits- und Schutzstandards implementiert, die alle Unternehmen innerhalb der Gruppe einhalten müssen, um Mitarbeiter vor vorsätzlichen, gesundheitlichen oder Unfallgefahren im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten zu schützen. Diese Standards legen Folgendes fest:

- Prozesse zur Risikoidentifikation, je nach Umgebungsbedingungen und Tätigkeit jedes Unternehmens

- Proaktive und reaktive Maßnahmen, die je nach den identifizierten Risiken umzusetzen sind (Information, Schulung, Schutzmaßnahmen, Verfahren zum Incident Management und Notfallplanung)

- Performance-Messung, die vierteljährlich an das zentrale Team der AXA Gruppe zu melden ist

Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 7.2 „Informationen zum Bereich Human Resources“ - „Beziehung zu den Mitarbeitern und Arbeitsbedingungen“ - „Gesicherte Arbeitsbedingungen“ dieses Geschäftsberichts.

Schutz personenbezogener Daten

Als erster Versicherungskonzern hat AXA datenschutzbezogene Binding Corporate Rules verabschiedet, die das Ergebnis von Konsultationen mit den europäischen Datenschutzbehörden sind und einen international anerkannten vertraglichen Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden, Mitarbeitern und anderen Stakeholdern bilden. Diese Regeln sowie die Datenschutzerklärung von AXA, in der sich die Gruppe verpflichtet, keine personenbezogenen Daten ihrer Kunden zu verkaufen, sind auf der Website der AXA Gruppe abrufbar (www.axa.com/en/about-us/our-commitments).

Die AXA Gruppe engagierte sich zudem für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und führte dazu dreißig Projekte mit dem Schwerpunkt Datenschutz durch, an denen über dreihundert Personen in Unternehmen aus 16 Ländern beteiligt waren. Die Gruppe setzt darüber hinaus ähnliche Regelungen um, die in jüngster Zeit in Ländern außerhalb der Europäischen Union verabschiedet wurden.

Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 7.5 „Geschäftsgebaren“ - „Verantwortungsbewusste Datennutzung und Datenschutz“ - „Datenschutz“ dieses Geschäftsberichts.

Integration von Menschenrechten in Geschäftsprozesse

Als Versicherer ist AXA bestrebt, Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (einschließlich derjenigen, die sich auf die Menschenrechte beziehen) in ihre Versicherungsprozesse zu integrieren, im Einklang mit dem Bekenntnis von AXA zu den UN-Prinzipien für eine nachhaltige Versicherung. Ferner definieren Underwriting-Richtlinien verbotene Geschäfte und beziehen die Richtlinien von AXA (die direkt oder indirekt mit den Menschenrechten in Zusammenhang stehen können) ein, die Versicherungsaktivitäten in Bereichen mit erhöhten Risiken regeln.

Darüber hinaus ist AXA bestrebt, die Rechte ihrer Kunden zu unterstützen und gleichzeitig nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sich aus der Bereitstellung von Versicherungsprodukten und -dienstleistungen für Firmenkunden ergeben können, folgendermaßen zu verhindern oder abzumildern:

- Gewährleistung einer fairen Behandlung aller Kunden

- Angebot von Produkten und Dienstleistungen, die zur Verringerung der sozialen Ausgrenzung beitragen und versicherte Personen in die Lage versetzen, positive Gesundheits- und Sicherheitsergebnisse zu erzielen

- Bereitstellung von Mitteln an Kunden, um etwaige Streitigkeiten mit Unternehmen der AXA Gruppe auszutragen und beizulegen, insbesondere durch spezielle Beschwerdestellen

Weitere Informationen zur Integration von ESG-Kriterien in unsere Produkte und Dienstleistungen finden Sie in Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“ - „Investitionen“ und 7.4 „Inklusiver Versicherer“ - „Geschäftsbezogene gesellschaftliche Initiativen“ dieses Geschäftsberichts.

Umweltschutz und die Strategie von AXA

Die Umweltrichtlinie der AXA Gruppe, die auf der Website der Gruppe abrufbar ist (www.axa.com/en/about-us/environmental-policy), beschreibt die wichtigsten Maßnahmen zur Verringerung der direkten und indirekten Umweltauswirkungen von AXA.

So konzentrieren sich vor allem die ehrgeizigen Umweltziele von AXA für das Jahr 2020 besonders auf die Verringerung des CO2-Ausstoßes, eine der Hauptursachen des Klimawandels. Die Ziele von AXA zur Verringerung der CO2-Emissionen für den Zeitraum 2018-2025 basieren auf dem von der SBT-Initiative („Science Based Targets“) empfohlenen Ansatz Weitere Informationen zu unseren Richtlinien und Emissionszielen finden Sie in Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“ - „Investitionen“ dieses Geschäftsberichts.

AXA versucht auch ihre indirekten Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren, indem sie Kunden Versicherungs- und Anlagelösungen zur Förderung umweltfreundlichen Verhaltens bietet.

Bestimmte Standorte von AXA verfügen über Umweltzertifikate wie BREEAM, LEED und HQE. Weitere Informationen zu den Zertifizierungen von AXA finden Sie in Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“ - „Eigene Aktivitäten“ - Ergebnisüberblick 2019“ - „Stromverbrauch“ dieses Geschäftsberichts.

Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zu Strategie, Richtlinien, Zielen und Ergebnissen von AXA im Hinblick auf den Umweltschutz in Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“ dieses Geschäftsberichts.

Verantwortungsbewusste Anlagetätigkeit

Im Einklang mit der Responsible Investment Policy der Gruppe, die auf der Website der AXA Gruppe abrufbar ist (www.axa.com/en/about-us/responsible-investment), hat die Gruppe sechs Branchenrichtlinien aus ESG-Sicht für Investitionen in besonders sensiblen Branchen entwickelt. Diese Richtlinien beziehen sich auf Menschenrechte und Umweltbelange (z. B. umstrittene Waffen, Tabak, Kohlebergbau, Ölsand, Palmölproduktion und Agrarrohstoff-Derivate). Die Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der Richtlinien jährlich nachzuweisen.

AXA hat sich ferner dazu entschlossen, ihre Anlagen auf das Pariser Abkommen abzustimmen, und verpflichtete sich zur Erreichung eines „Erwärmungspotenzials“ von 1,5 °C bis 2050.

Weitere Informationen zu Governance, Richtlinien, Zielen und Ergebnissen im Bereich Responsible Investment finden Sie in Abschnitt 7.3 „Klimawandel und Artenvielfalt“ - „Investitionen“ dieses Geschäftsberichts.

Verantwortungsbewusste Beschaffungstätigkeiten

Die AXA Gruppe stellt sicher, dass sie mit Dienstleistern und Lieferanten zusammenarbeitet, welche die Standards von AXA in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt erfüllen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 7.5 „Geschäftsgebaren“ - „Verantwortungsbewusste Beschaffung“ dieses Geschäftsberichts.

Alarmverfahren

Das aktuelle Alarmverfahren ermöglicht es allen Beteiligten (Mitarbeitern, Geschäftspartnern usw.), ihre Vorbehalte auszutauschen und/oder Praktiken, Handlungen oder Verhaltensweisen zu melden, die sie für unangemessen, illegal oder unmoralisch halten. Meldungen sind innerhalb des jeweiligen Unternehmens oder über ein spezielles E-Mail-Postfach (speak-up@axa.com) direkt an die Gruppe möglich. Dieses Postfach gilt für Warnmeldungen aus allen geografischen Regionen, in denen die Gruppe Geschäfte tätigt, unabhängig von den jeweiligen Interessengruppen und ohne Einschränkungen.

Die AXA Gruppe prüft alle eingegangenen Warnungen mit dem Ziel, eine angemessene Reaktion sicherzustellen (Intervention geeigneter Akteure, Einsatz von Sofortmaßnahmen und/oder Vorsichtsmaßnahmen, Untersuchungen usw.). Warnungen werden in Übereinstimmung mit einem strengen, unabhängigen Prozess behandelt, der die wichtigsten Interessengruppen gegebenenfalls in den Risikoüberwachungsplan einbezieht. Die Identität des Urhebers der Warnmeldung wird vertraulich behandelt und darf ohne seine Zustimmung nicht offengelegt werden (außer gegenüber Justizbehörden). AXA hat ausdrücklich erklärt, dass keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen eingeleitet werden, die in gutem Glauben tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten berichten oder sich an der Feststellung des Tatbestands beteiligt haben, der ein Fehlverhalten durch Beweise bestätigt.

Sämtliche Unternehmen der AXA Gruppe müssen ferner über interne Vorschriften und andere Richtlinien verfügen, die das Whistleblowing gemäß den lokalen Gesetzen und Vorschriften regeln. 2019 wurde die globale Kommunikationskampagne „Speak-up“ gestartet, um Mitarbeitern sowohl das lokale als auch das konzernweit geltende Alarmverfahren wieder ins Gedächtnis zu rufen. Zweck der Kampagne war es, den Prozess zu festigen und in der gesamten AXA Gruppe seine Konsistenz zu erhöhen und ihn einfacher zu gestalten. Die Kampagne wurde über verschiedene Kanäle verbreitet, wodurch ihre Reichweite und Wirkung erhöht wurden, darunter Newsletter, Bildschirmschoner, Poster, Videos, Schulungen, offizielle Präsentationen usw.

Follow-up und Bericht über die effektive Umsetzung des Risikoüberwachungsplans

Im Jahr 2019 stellte die AXA Gruppe die Umsetzung aller im Risikoüberwachungsplan beschriebenen Richtlinien und Verfahren über die Einbindung (i) zentraler Teams aus Corporate Responsibility, Procurement, Legal, Compliance, Risk Management und Human Resources und (ii) eines Netzwerkes von lokalen Mitarbeiter sicher.

Berichtsprozess

Im Jahr 2019 intensivierte die Gruppe ihre Maßnahmen, um den Risikoüberwachungsplan stärker in das Bewusstsein ihrer Unternehmen zu rücken. Es wurden Aufklärungsveranstaltungen organisiert, um die Unternehmen an ihre Sorgfaltspflicht und diesbezügliche Strafen zu erinnern, die im Falle der Nichteinhaltung gesetzlicher Verpflichtungen anfallen können. An diesen Veranstaltungen nahmen 2019 Mitarbeiter des Corporate-Responsibility-Netzwerks teil: Für 2020 sind entsprechende Sitzungen für das Beschaffungsnetzwerk vorgesehen.

Zusätzlich wurde ein Berichtsprozess für die Unternehmen der Gruppe eingerichtet. Die Berichterstattung erfolgt auf der Grundlage bereits bestehender Verfahren und Überwachungstools und insbesondere einer internen Überprüfung, die von der Abteilung Corporate Responsibility vorgenommen wird. Im Jahr 2019 wurden die wichtigsten operativen Einheiten aufgefordert, eine interne Risikobewertung durchzuführen, um etwaige Lücken im Risikoüberwachungsplan zu ermitteln.

Im Rahmen dieser Bewertung wurden folgende Lücken ermittelt und entsprechende Abhilfemaßnahmen umgesetzt, darunter die folgenden:

- Aufnahme einer Corporate-Responsibility-Klausel, die relevante Lieferanten zu sozialer Verantwortung und Einhaltung der oben genannten Standards anhält, zu denen sich die Gruppe verpflichtet hat (einschließlich der Kernstandards der Internationalen Arbeitsorganisation), in die verbleibenden Handelsverträge, die noch keine solche Klausel enthalten

- Anpassung lokaler Alarmverfahren zur Berücksichtigung von Menschenrechten und/oder der Umwelt

- Aufnahme bestimmter Notfallszenarien mit hohem Risiko (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Cyberangriffe) in die Leitfäden zum Krisenmanagement der Unternehmen

- Erstellung eines Sanierungsplans hinsichtlich der Zugänglichkeit/Sicherheit von Räumlichkeiten der Unternehmen infolge eines Audits durch einen externen Berater

Verantwortungsbewusstes Beschaffungswesen

Im Jahr 2018 führte AXA ein spezielles Anbieterrisikoprogramm ein, um ihre operative Steuerung und ihr Risikomanagement in Bezug auf Dritte zu stärken. Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie in Abschnitt 4.7 „Operationelle Risiken“ dieses Geschäftsberichts.

Im Jahr 2019 wählte die AXA Gruppe ihren Kreis der Hauptlieferanten nach einem Ansatz aus, der auf einer Analyse des Lieferantenrisikos nach Einkaufskategorie und -volumen basiert. Die meisten Hauptlieferanten wurden unter anderem über die spezialisierte Bewertungsplattform EcoVadis bewertet. Bei der Bewertung stellte die Gruppe fest, dass nur sehr wenige ihrer Hauptlieferanten als mangelhaft bewertet wurden. Diesen Lieferanten wurde von EcoVadis ein Plan mit Korrekturmaßnahmen übermittelt. Die Teams von AXA haben über die Plattform Zugriff auf diese Pläne. Die Hauptlieferanten der AXA Gruppe können alle zwei Jahre von EcoVadis bewertet werden.

Die AXA Gruppe setzt ihr Engagement für die Anwendung dieser Grundsätze fort und erhielt in ihrer letzten EcoVadis-Bewertung ein „Platin“-Rating.

Die meisten der 2019 abgeschlossenen oder verlängerten Verträge enthielten eine Corporate-Responsibility-Klausel. Ende 2019 überprüfte AXA diese CR-Klausel, um sicherzustellen, dass sie mit der Richtlinie der Gruppe und den Anforderungen des Risikoüberwachungsplans übereinstimmt. Weitere Informationen zur CR-Klausel finden Sie in Abschnitt 7.5 „Geschäftsgebaren“ - „Verantwortungsbewusste Beschaffung“ dieses Geschäftsberichts.

Einbindung von AXA-Stakeholdern

Entsprechend ihrer ausgeprägten Dialogkultur führt AXA regelmäßig Gespräche mit diversen Stakeholdern auf unterschiedlichen Ebenen. Weitere Informationen zum von AXA initiierten Dialog mit Stakeholdern finden Sie in Abschnitt 7.1 „Einleitung“ - „CR-Governance und Dialog mit Stakeholdern“ dieses Geschäftsberichts.

Um eine effektive Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Management und einen konstruktiven sozialen Dialog zu pflegen, wurde der Risikoüberwachungsplan 2019 erneut den Arbeitnehmervertretern vorgestellt. Durch Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern der Gruppe in Frankreich und insbesondere mit dem Sozialausschuss des Konzernbetriebsrats in Frankreich wurden einige Bestimmungen des Risikoüberwachungsplans in den Mittelpunkt des Dialogs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestellt.

Die AXA Gruppe möchte ihren Risikoüberwachungsplan besser gegenüber allen Stakeholdern kommunizieren. Dieser ist daher auch auf der Website von AXA abrufbar (https://www.axa.com/en/about-us/our-commitment-to-human-rights).

A. Anhänge

Anhang I. Jährliche Beurteilung der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung durch die Geschäftsleitung

Die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung (Internal Control Over Financial Reporting, ICOFR) der AXA Gruppe ist ein unter Aufsicht des Chief Financial Officer (CFO) der Gruppe entwickelter und unter der Aufsicht des Chief Risk Officer (CRO) der Gruppe bewerteter Prozess, der angemessene Sicherheit in Bezug auf die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Konzernabschlusses gewährleisten soll.

Seit ihrer Dekotierung von der New York Stock Exchange (NYSE) im März 2010 und der Abmeldung bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC) im Juni 2010 unterhält die Gruppe ein Programm zur jährlichen internen Finanzkontrolle (Internal Financial Control, IFC) für die Bewertung der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe. Die gesetzlichen Abschlussprüfer von AXA erstellen jedes Jahr einen auf angemessener Sicherheit basierenden Bericht zur ICOFR der AXA Gruppe.

Das IFC-Programm basiert auf dem Group Internal Control Standard und der Group Internal Control Policy, die zusätzliche spezifische Anforderungen an den IFC-Rahmen enthalten.

(a) IFC-Rahmen

Der IFC-Rahmen basiert auf dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Rahmenwerk „Internal Control - Integrated Framework“. Er soll den Umfang, die Governance und die Grundsätze der IFC definieren, um die Konsistenz und Qualität der Finanzberichterstattung der AXA Gruppe sicherzustellen.

(a.1) Geltungsbereich der IFC

Das IFC-Programm umfasst in erster Linie die Geschäftseinheiten, die für sich genommen für die konsolidierte Finanz- oder Ertragslage wesentlich sind, sowie die Geschäftseinheiten, die für AXA und/oder ihre konsolidierten Tochterunternehmen (die „Gruppe“) wesentliche Dienstleistungen erbringen.

(a.2) Steuerung der IFC

Das Management, einschließlich des Chief Executive Officer (CEO) der Gruppe, ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer geeigneten ICOFR verantwortlich.

Das IFC-Programm wird von Group Risk Management verwaltet und vom Group IFC Committee unter dem Vorsitz des Group CFO gesteuert und bezieht die Abteilung Planning Budgets Results Central (PBRC), andere maßgebliche Abteilungen von AXA und Vertreter sämtlicher Geschäftseinheiten ein, die in den Geltungsbereich fallen. Das IFC-Programm und die Schlussfolgerung des Managements bezüglich der Wirksamkeit des ICOFR der AXA Gruppe werden ebenfalls vom Audit Committee von AXA geprüft.

(a.3) Grundsätze der IFC

Die ICOFR der AXA-Gruppe enthält Richtlinien und Verfahren, die angemessene Sicherheit gewährleisten, dass:

- bei der Pflege von Aufzeichnungen die Transaktionen und Veräußerungen von Vermögenswerten der Gruppe korrekt und angemessen wiedergegeben werden,

- die Transaktionen in angemessener Weise aufgezeichnet werden, um die Erstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen sicherzustellen,

- die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens nur nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung und die Mitglieder des Board of Directors erfolgen und

- Fälle von unerlaubtem Erwerb, unerlaubter Nutzung oder Veräußerung von Vermögenswerten der Gruppe, die eine erhebliche Auswirkung auf den Abschluss des Unternehmens haben könnten, rechtzeitig verhindert oder aufdeckt werden.

Zur Bewertung der Wirksamkeit der ICOFR werden die Risiken für die Finanzberichterstattung erstmalig auf Gruppenebene festgestellt, wobei das Augenmerk auf der Erkennung derjenigen Risiken liegt, die dazu führen können, dass eine wesentliche Falschdarstellung im Konzernabschluss nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt wird. Dieser risikobasierte „Top-down“-Ansatz ermöglicht die Erkennung von Geschäftseinheiten und Prozessen, die im Geltungsbereich liegen.

Entsprechend dem COSO-Rahmenkonzept ist die ICOFR der AXA Gruppe rund um die folgenden Hauptprozesskategorien organisiert: Entity-Level Controls (ELC), IT ELC, Financial Statement Closing Process, Business Processes und IT General Controls.

In jeder Hauptprozesskategorie (i) dokumentieren die dem Geltungsbereich angehörenden Gesellschaften die wichtigsten Prozesse und Kontrollen sowie die Begründung für die Vorgehensweise hinsichtlich der angemessenen Reduzierung des mit wesentlichen Falschdarstellungen aufgrund von Fehlern oder Betrug verbunden Risikos und (ii) sie prüfen den Aufbau und die operative Wirksamkeit von Schlüsselkontrollen basierend auf den in Kenntnis der Risiken erstellten Prüfungsplänen und (iii) beheben die erkannten Kontrollmängel.

Vorhandene Kontrollmängel werden auf Gruppenebene konsolidiert, um ihre Auswirkung auf den Konzernabschluss, ausgleichende Kontrollen und andere qualitative Faktoren zu bewerten. Dieser Bewertungsprozess ist dazu bestimmt, Kontrollmängel zu erkennen, die sich zu einer wesentlichen Schwachstelle auswachsen können. Eine wesentliche Schwachstelle ist ein Mangel oder eine Kombination von Mängeln im Rahmen interner Kontrollen der Finanzberichterstattung, sodass nach vernünftigem Ermessen die Möglichkeit besteht, dass eine wesentliche Falschdarstellung im Jahresabschluss des Unternehmens nicht verhindert oder rechtzeitig aufgedeckt wird.

(a.4) IFC-Zertifizierung

Zum jeweiligen Jahresende müssen alle Einheiten im Geltungsbereich eine Beurteilung ihrer ICOFR im Rahmen des internen Zertifizierungsprozesses vornehmen. Dieser Prozess umfasst eine formelle Freigabe durch die Prozesseigentümer der jeweiligen Geschäftseinheit und schließt mit einem formellen, zusammen mit Risk Management freigegebenen Management-Bericht des CFO der Geschäftseinheit oder einer anderen ranghohen Führungskraft ab, in dem eine abschließende Einschätzung zur Wirksamkeit der ICOFR der Geschäftseinheit gegeben wird.

Dieser interne Zertifizierungsprozess betrifft sämtliche Gesellschaften im Geltungsbereich und soll das Management von AXA bei seiner Bewertung der ICOFR der AXA Gruppe und seiner Schlussfolgerung bezüglich der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe unterstützen.

(b) Jährliche Bewertung der ICOFR durch die Geschäftsleitung basierend auf dem IFC-Rahmen

Die Geschäftsleitung hat eine Bewertung der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe gemäß dem oben beschriebenen IFC-Rahmen durchgeführt. Basierend auf dieser Bewertung ist die Geschäftsleitung zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die IFCOFR der AXA Gruppe zum 31. Dezember 2019 wirksam war.

Alle noch so intelligent entwickelten internen Kontrollsysteme besitzen jedoch inhärente Einschränkungen. Daher können selbst von der Geschäftsleitung als wirksam eingeschätzte Systeme Falschdarstellungen nicht verhindern oder aufdecken und nur eine angemessene, aber keine absolute Sicherheit im Hinblick auf die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses bieten. Projektionen von Bewertungen der Wirksamkeit auf künftige Perioden unterliegen dem Risiko, dass Kontrollen aufgrund geänderter Umstände oder wenn der Grad der Einhaltung der Richtlinien oder Verfahren abnimmt, ungeeignet werden.

(c) Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zur ICOFR

PricewaterhouseCoopers Audit und Mazars haben Prüfverfahren durchgeführt, um mit angemessener Sicherheit feststellen zu können, ob die Schlussfolgerung der Geschäftsleitung bezüglich der Wirksamkeit der ICOFR der AXA Gruppe auf der Grundlage des IFC-Rahmens den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

PricewaterhouseCoopers Audit Mazars
63, Rue de Villiers 61, Rue Henri Régnault
92208 Neuilly-sur-Seine Cedex 92400 Courbevoie

Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zur internen Kontrolle der Finanzberichterstattung

An das Board of Directors von AXA

Als gesetzliche Abschlussprüfer von AXA und auf Ihre Aufforderung hin haben wir die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung von AXA und ihren Tochterunternehmen (das „Unternehmen“) zum 31. Dezember 2019 geprüft, um mit angemessener Sicherheit feststellen zu können, ob die Aussage der Geschäftsleitung von AXA, wonach die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung wirksam ist, wie in der jährlichen Bewertung der internen Kontrollen der Finanzberichterstattung angegeben, den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Die Geschäftsleitung des Unternehmens ist für die Aufrechterhaltung einer wirksamen internen Kontrolle der Finanzberichterstattung und für die Abgabe einer Erklärung zur Wirksamkeit der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2019 verantwortlich. Die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung eines Unternehmens ist ein Prozess, der entwickelt wurde, um mit angemessener Sicherheit die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Konzernabschlusses für externe Zwecke in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen nach IFRS zu gewährleisten. Die Bewertung der Wirksamkeit der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung basiert auf Kriterien, die im Internal Financial Control-Rahmen („IFC-Rahmen“) festgelegt wurden, wie in der jährlichen Bewertung der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung im Anhang dieses Geschäftsberichts erläutert. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zur Aussage der Geschäftsleitung des Unternehmens abzugeben.

Wir haben unsere Tätigkeit unter Beachtung der französischen Prüfungsstandards und des ISAE 3000 („Assurance engagements other than audits or reviews of historical financial information“) durchgeführt. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit angemessener Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Aussage der Geschäftsleitung von AXA, dass die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung wirksam ist, in allen wesentlichen Gesichtspunkten den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Unsere Prüfverfahren umfassten das Verständnis der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung, die Bewertung des Risikos, dass eine wesentliche Schwachstelle vorhanden ist, die Prüfung und Bewertung der Gestaltung oder operativen Wirksamkeit der internen Kontrolle basierend auf dem bewerteten Risiko und die Durchführung anderer Verfahren, die wir unter den gegebenen Umständen für erforderlich hielten. Nach unserer Auffassung liefern die erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.

Aufgrund ihrer inhärenten Einschränkungen kann die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung unter Umständen Falschdarstellungen nicht verhindern oder aufdecken. Projektionen von Bewertungen der Wirksamkeit auf künftige Perioden unterliegen dem Risiko, dass Kontrollen aufgrund veränderter Umstände oder, wenn die Grundsätze oder Verfahren nicht mehr im ursprünglich vorgesehenen Maße eingehalten werden, ungeeignet werden.

Nach unserer Auffassung entspricht die Aussage der Geschäftsleitung des Unternehmens, wonach die Kontrolle der Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2019 wirksam ist, auf der Grundlage der im IFC-Rahmen festgelegten Kriterien in allen wesentlichen Gesichtspunkten den tatsächlichen Verhältnissen.

Die gesetzlichen Abschlussprüfer

 

Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 19. März 2020

PricewaterhouseCoopers Audit

Bénédicte Vignon

Grégory Saugner

 

Mazars

Jean-Claude Pauly

Maxime Simoen

Anhang II Erklärung der für das einheitliche Registrierungsformular verantwortlichen Person

Ich, der Unterzeichner, erkläre, dass ich mich nach Kräften bemüht habe sicherzustellen, dass die in diesem einheitlichen Registrierungsformular enthaltenen Informationen den Tatsachen entsprechen und keine wesentlichen Auslassungen enthalten, die es irreführend oder fehlerhaft machen würden, und ich bestätige hiermit, dass dies nach meinem besten Wissen und Gewissen der Fall ist.

Ich bestätige ferner nach meinem besten Wissen und Gewissen, dass der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt wurde und die Aktiva und Passiva, die Vermögens- und Finanzlage sowie die Gewinne und Verluste des Unternehmens und seiner konsolidierten Tochterunternehmen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt sind und dass der Bericht des Board of Directors im Anhang ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäftsentwicklung, des Ergebnisses und der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens und seiner konsolidierten Tochterunternehmen vermittelt und die wichtigsten Risiken und Eventualitäten, mit denen die Gruppe konfrontiert ist, beschreibt.

 

Paris, 19. März 2020

Thomas Buberl, Chief Executive Officer von AXA

Anhang III Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft

Bericht des Board of Directors

Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 belief sich auf 4.301 Mio. Euro im Vergleich zu 307 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf gestiegene von Tochterunternehmen erhaltene Dividenden und auf Verluste aus Wertpapieren von Equitable Holdings, Inc. in Höhe von 3.180 Mio. Euro im Jahr 2018 zurückzuführen.

Die von Tochterunternehmen erhaltenen Dividenden beliefen sich auf 5.865 Mio. Euro gegenüber 3.973 Mio. Euro im Vorjahr, eine Zunahme um 1.892 Mio. Euro, die in erster Linie auf Folgendes zurückzuführen war:

- Dividenden von französischen Unternehmen in Höhe von 1.661 Mio. Euro gegenüber 1.575 Mio. Euro im Jahr 2018

- Dividendenzahlungen europäischer Unternehmen in Höhe von 2.974 Mio. Euro gegenüber 1.576 Mio. Euro im Jahr 2018, hauptsächlich Dividendenzahlungen aus der Schweiz, die aufgrund eines Kapitalüberschusses um 1.070 Mio. Euro gestiegen sind

- Dividendenzahlungen asiatischer Unternehmen in Höhe von 268 Mio. Euro gegenüber 179 Mio. Euro im Jahr 2018

- Von anderen Konzernunternehmen erhaltene Dividenden in Höhe von 962 Mio. Euro gegenüber 643 Mio. Euro im Jahr 2018

Die Netto-Finanzaufwendungen, die Zinsen und ähnliche Aufwendungen abzüglich der Erträge aus Ausleihungen und Beteiligungen beinhalten, beliefen sich auf 953 Mio. Euro gegenüber 919 Mio. Euro im Jahr 2018, ein Anstieg um 34 Mio. Euro, der hauptsächlich auf die Akquisition der XL Group zurückzuführen ist.

Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 413 Mio. Euro gegenüber 441 Mio. Euro im Vorjahr.

Die Kapitalanlagegeschäfte erbrachten 2019 einen Verlust in Höhe von 1.084 Mio. Euro gegenüber einem Gewinn von 3.048 Mio. Euro im Vorjahr, der sich wie folgt aufschlüsselt:

- 284 Mio. Euro Rückstellung für nicht realisierte Kapitalverluste im Zusammenhang mit Hedging-Derivaten an den Aktienmärkten

- 328 Mio. Euro für Wertminderungen infolge der Entscheidung über die Veräußerung von AXA Bank Belgium

- 201 Mio. Euro an Verlusten aus der Währungsumrechnung, hauptsächlich in Bezug auf den US-Dollar

- 395 Mio. Euro für Zahlungen und zusätzliche Rückstellungen für interne Garantien im Rahmen eines Rechtsstreits

Der Körperschaftsteueranspruch betrug 909 Mio. Euro gegenüber 762 Mio. Euro im Jahr 2018 und beinhaltete 865 Mio. Euro Steuerforderungen an Mitglieder des steuerlichen Konsolidierungskreises.

Bilanz

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Aktiva auf 77.458 Mio. Euro im Vergleich zu 79.033 Mio. Euro im Vorjahr.

Aktiva

Die immateriellen Vermögenswerte beliefen sich auf insgesamt 329 Mio. Euro und beinhalteten die Marke AXA, die mit 307 Mio. Euro bewertet wurde, sowie 21 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Aktivierung von Softwareaufwendungen.

Die Investitionen in Tochterunternehmen nach Abzug von Wertberichtigungen beliefen sich auf 67.663 Mio. Euro gegenüber 71.317 Mio. Euro zum Jahresende 2018, was einem Anstieg von 3.654 Mio. Euro entspricht:

- 5.081 Mio. Euro für den Buchwert der 269 Millionen veräußerten Aktien von Equitable Holdings, Inc.

teilweise ausgeglichen durch:

- 1.296 Mio. Euro Kapitalerhöhung durch die XL Group, hauptsächlich im Zusammenhang mit deren Plan zum Schuldenabbau

Die Forderungen gegenüber Tochterunternehmen beliefen sich auf 1.144 Mio. Euro gegenüber 774 Mio. Euro Ende 2018, d. h. ein Anstieg von 370 Mio. Euro, einschließlich eines Darlehens in Höhe von 492 Mio. Euro (553 Mio. USD), ebenfalls im Zusammenhang mit dem Plan zum Schuldenabbau der XL Group.

Die Steuerforderungen beliefen sich auf 83 Mio. Euro, was einem Anstieg um 56 Mio. Euro entspricht, der vor allem auf Körperschaftsteuerzahlungen zurückzuführen ist.

Bei den börsengängigen Wertpapieren in Höhe von 726 Mio. Euro handelt es sich um den Rückkauf von AXA-Aktien, um Verpflichtungen zur Lieferung von Aktien nachzukommen und den Verwässerungseffekt bestimmter aktienbasierter Vergütungssysteme zu eliminieren.

Die Kassainstrumente beliefen sich auf 448 Mio. Euro und umfassen die gezahlten Optionsprämien im Rahmen des Erwerbs von Sicherungsinstrumenten auf dem Aktienmarkt.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich auf insgesamt 2.956 Mio. Euro gegenüber 1.538 Mio. Euro Ende 2018, ein Anstieg von 1.418 Mio. Euro, der auf die erhaltenen Dividenden und die Erlöse aus der Veräußerung von Equitable Holdings, Inc. zurückzuführen ist und teilweise durch die Dividendenzahlungen und Tilgung von Darlehen der operativen Einheiten ausgeglichen wird.

Die nicht realisierten Verluste aus der Währungsumrechnung beliefen sich auf 3.419 Mio. Euro, wovon sich 3.058 Mio. Euro auf die Erfassung latenter Nettoverluste aus der Währungsumrechnung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beziehen, mehr als ausgeglichen durch nicht realisierte Gewinne aus Investitionen in Tochterunternehmen. Dieser Posten widerspiegelt auch in Fremdwährungen denominierte nicht realisierte Verluste auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die den Auswirkungen ihrer Neubewertung zum Wechselkurs am Stichtag zuzurechnen sind. Der Anstieg um 286 Mio. Euro gegenüber 2018 ist hauptsächlich auf die ertragswirksame Erfassung der Währungsdifferenzen in Bezug auf den US-Dollar infolge der Veräußerung von Equitable Holdings, Inc. und der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in Schweizer Franken zurückzuführen.

Passiva

Das Eigenkapital, vor dem Jahresüberschuss der Berichtsperiode und nach Ausschüttung der Dividenden im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Geschäftsjahr, belief sich auf 37.151 Mio. Euro, was einem Rückgang um 241 Mio. Euro entspricht, davon 375 Mio. Euro aus einer den Arbeitnehmern vorbehaltenen Kapitalerhöhung und 67 Mio. Euro im Anschluss an eine Ausübung von Aktienoptionen, teilweise ausgeglichen durch 683 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Einziehung zurückgekaufter Aktien.

Das sonstige Eigenkapital umfasst die weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von insgesamt 3.858 Mio. Euro verglichen mit 4.032 Mio. Euro 2018, zurückzuführen auf eine Schuldentilgung in Höhe von 219 Mio. GBP (bzw. 245 Mio. Euro) und 75 Mio. Euro aufgrund von Wechselkurseinflüssen.

Die Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen beliefen sich auf 1.563 Mio. Euro und entfielen mit 412 Mio. Euro in erster Linie auf die mögliche Rückzahlung von Steuereinsparungen an Tochterunternehmen, die dem französischen steuerlichen Konsolidierungskreis angehören, mit 220 Mio. Euro auf eine Rückstellung für Wechselkursrisiken, mit 284 Mio. Euro auf eine Rücklage für nicht realisierte Kapitalverluste aus Aktienoptionen und mit 352 Mio. Euro auf eine Rückstellung für interne Garantien im Rahmen eines Rechtsstreits.

Die nachrangigen Schuldtitel beliefen sich auf 13.028 Mio. Euro verglichen mit 12.885 Mio. Euro 2018, ein Anstieg in Höhe von 143 Mio. Euro, hauptsächlich infolge eines negativen Wechselkurseffekts.

Die Finanzschulden beliefen sich auf 16.389 Mio. Euro nach 19.522 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018, ein Rückgang um 3.133 Mio. Euro, der einen Rückgang der von Konzernunternehmen gewährten Darlehen um 2.322 Mio. Euro, hauptsächlich im Zusammenhang mit der Akquisition der XL Group, sowie eine Reduzierung von Nachschussaufforderungen in Höhe von 497 Mio. Euro im Rahmen von Sicherheitenverträgen umfasst.

Die nicht realisierten Gewinne aus der Währungsumrechnung beliefen sich auf insgesamt 799 Mio. Euro gegenüber 1.099 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018 und spiegeln die Auswirkungen der Neubewertung von in Fremdwährung denominierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Wechselkurs am Stichtag wider. Sie sanken vor allem aufgrund des ungünstigen Einflusses des britischen Pfunds und des US-Dollars auf die Verschuldung.

Sonstige Angaben

Gemäß Artikel L. 225-102-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) befinden sich die Angaben zur Vergütung der Führungskräfte des Unternehmens in Kapitel 3, Abschnitt 3.2 „Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz“ dieses Geschäftsberichts.

In der Periode ausgestellte und zum Abschlussstichtag nicht bezahlte Rechnungen Gruppe Zahlungsverzug
0 Tage 1 bis 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage Mehr als 91 Tage Summe (1 Tag und mehr)
Anzahl an betroffenen Rechnungen 31 30 - 49 13 92
Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der betroffenen Rechnungen (in Euro) 21.998.690 1.219.793 - 5.607.764 410.386 7.231.943
Prozentualer Anteil am Umsatz (inkl. MwSt.) der Periode 7,94 % 0,44 % - 2,02 % 0,15 % 2,61 %
In der Periode ausgestellte Rechnungen mit Zahlungsverzug Gruppe Zahlungsverzug
0 Tage 1 bis 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage Mehr als 91 Tage Summe (1 Tag und mehr)
Anzahl an betroffenen Rechnungen 265 112 53 31 27 223
Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der betroffenen Rechnungen (in Euro) 112.759.797 82.002.097 46.811.183 5.840.507 317.701 134.971.488
Prozentualer Anteil am Umsatz (inkl. MwSt.) der Periode 40,71 % 29,61 % 16,90 % 2,11 % 0,11 % 48,73 %
Erhaltene, zum Abschlussstichtag nicht bezahlte Rechnungen Gruppe Zahlungsverzug
0 Tage 1 bis 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage Mehr als 91 Tage Summe (1 Tag und mehr)
Anzahl an betroffenen Rechnungen 6 4 1 0 3 8
Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der betroffenen Rechnungen (in Euro) 10.075.754 8.252.596 49.131 51.167 370.441 8.723.335
Prozentualer Anteil am Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der Käufe während der Periode (in Euro) 1,51 % 1,23 % 0,01 % 0,01 % 0,06 % 1,30 %
Erhaltene, während der Periode verspätet bezahlte Rechnungen Gruppe Zahlungsverzug
0 Tage 1 bis 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage Mehr als 91 Tage Summe (1 Tag und mehr)
Anzahl an betroffenen Rechnungen 2.025 1.114 367 193 393 2.067
Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der betroffenen Rechnungen (in Euro) 368.273.106 129.230.512 77.846.236 10.926.170 83.156.756 301.159.674
Prozentualer Anteil am Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) der Käufe während der Periode (in Euro) 55,01 % 19,30 % 11,63 % 1,63 % 12,42 % 44,99 %

Der für diese Berechnungen verwendete Zahlungsverzug ist der Zahlungsverzug nach französischem Recht (30 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung).

Erwerb von Eigenkapitalanteilen

2019 erwarb das Unternehmen keine wesentlichen Eigenkapitalanteile im Sinne von Artikel L.233-6 des französischen Handelsgesetzbuches.

Bilanz

Aktiva

31.Dezember 2019
(in Millionen Euro) Bruttobuchwert Abschreibungen und Rückstellungen Nettobuchwert Nettobuchwert zum 31.Dezember 2018
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögenswerte 376 46 329 333
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke - - - -
Gebäude und sonstige Sachanlagen 1 - 1 1
Finanzielle Vermögenswerte
Investitionen in Tochterunternehmen 69.315 1.652 67.663 71.317
Forderungen gegenüber Tochterunternehmen 1.145 1 1.144 774
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 350 97 253 230
Darlehen 64 - 64 70
I 71.251 1.796 69.454 72.725
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Steuerforderungen 83 - 83 27
Forderungen und kurzfristige Forderungen an Tochterunternehmen 306 - 306 255
Börsengängige Wertpapiere 726 - 726 987
Kassainstrumente 448 - 448 290
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.956 - 2.956 1.538
Rechnungsabgrenzungsposten 10 - 10 9
II 4.529 - 4.529 3.106
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Abgegrenzte Aufwendungen 325 295 30 40
Aufschläge für die Rückzahlung von Anleihen 26 - 26 29
Nicht realisierte Verluste aus der Währungsumrechnung 3.419 - 3.419 3.133
Bilanzsumme Aktiva 79.549 2.091 77.458 79.033

Passiva

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Stammaktien 5.537 5.553
Über den Nennwert hinaus einbezahltes Kapital
Ausgabeprämien 18.754 18.981
Fusions- und Beitragsprämien 2.076 2.076
Rücklagen
Gesetzliche Rücklage 557 558
Sonderrücklagen für langfristige Veräußerungsgewinne 2.316 2.316
Sonstige Rückstellungen 1.488 1.488
Einbehaltene Gewinne 6.378 9.257
Steuerliche Rückstellung 45 45
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 4.301 307
I 41.452 40.581
Sonstiges Eigenkapital
Nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit 3.858 4.032
II 3.858 4.032
Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten III 1.563 561
Verbindlichkeiten
Nachrangige Schuldtitel 13.028 12.885
Finanzschulden 16.389 19.522
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Steuerverbindlichkeiten 1 4
Verbindlichkeiten für Sozialabgaben - -
Sonstige Verbindlichkeiten
Schulden für Sachanlagen 75 75
Sonstige 293 273
Kassainstrumente - -
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - 1
IV 29.786 32.760
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Nicht realisierte Gewinne aus der Währungsumrechnung 799 1.099
Bilanzsumme Passiva 77.458 79.033

Gewinn- und Verlustrechnung

(in Millionen Euro) 2019 2018
I. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Zins- und Betriebserträge
Von Tochterunternehmen erhaltene Dividenden 5.865 3.973
Erträge auf kurzfristige Finanzinvestitionen 146 187
Sonstige Umsätze 68 27
I 6.079 4.187
Betriebsaufwendungen
Externe Aufwendungen und sonstige Aufwendungen (450) (440)
Steueraufwand (2) (2)
Löhne und Gehälter und Vergütungen (15) (14)
Zinsaufwand (1.099) (1.106)
Wertminderungsaufwand für die Abschreibung von Gebäuden und abgegrenzte Aufwendungen (13) (13)
II (1.579) (1.575)
Betriebsgewinn (III = I + II) 4.500 2.612
Beitrag aus gemeinschaftlicher Tätigkeit IV - -
FINANZGESCHÄFTE MIT WERTPAPIEREN
Auflösungen von Rückstellungen für börsengängige Wertpapiere - -
Nettoertrag aus dem Verkauf von Wertpapieren (23) -19
Zuführung zu Rückstellungen für börsengängige Wertpapiere - -
Kapitalanlageergebnis aus Wertpapieren V (23) (19)
Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern (VI = III + IV + V) 4.477 2.593
II. ERGEBNIS AUS KAPITALGESCHÄFTEN
Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen 7.599 4.765
Auflösung von Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten 6 28
Auflösung von Rückstellungen für Aktien 2.076 320
Ergebnis aus der Währungsumrechnung (200) 3
Nettobuchwert aus dem Verkauf von Sachanlagen (9.259) (6.422)
Zuführung zu Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten (715) (32)
Zuführung zu Rückstellungen für Aktien (494) (2.189)
Außergewöhnliches Ergebnis (98) 479
VII (1.085) (3.048)
ERTRAGSTEUERERTRAG/(-AUFWAND) VIII 909 762
III JAHRESÜBERSCHUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VI + VII +VIII 4.301 307

Finanzergebnis des Unternehmens während der letzten fünf Jahre

31. Dezember 2015 31. Dezember 2016 31. Dezember 2017 31. Dezember 2018 31. Dezember 2019
1 - ZUSAMMENFASSUNG BILANZ ZUM ABSCHLUSSSTICHTAG
a) Eigenkapital - Stammaktien (in Mio. Euro) 5.557 5.554 5.554 5.553 5.536
b) Stammaktien (in Mio. Stück) 2.426 2.425 2.425 2.425 2.418
c) Wandelanleihen (in Mio. Stück) 7 7 - - -
2 - Zusammenfassung Gewinn- und Verlustrechnung (in Mio. Euro)
a) Bruttoumsatzerlöse vor Ertragsteuern 2.709 3.608 5.287 4.161 6.011
b) Ergebnis der fortgeführten Geschäftsbereiche vor Steuern, Abschreibungen und Rückstellungen 1.079 252 3.799 2.610 4.492
c) Ertragsteueraufwand/-ertrag 784 692 1.048 762 909
d) Ergebnis nach Steuern, Abschreibungen und Rückstellungen 1.747 432 4.958 307 4.301
e) Dividendenausschüttung netto 2.656 2.808 3.056 3.249 3.457
3 - Angaben je Aktie (in Euro)
a) Ergebnis nach Steuern, vor Abschreibungen und Rückstellungen 0,71 0,31 1,44 0,90 1,57
b) Ergebnis nach Steuern, Abschreibungen und Rückstellungen 0,72 0,18 2,04 0,13 1,78
c) Nettodividende je Aktie(a) 1,10 1,16 1,26 1,34 1,43

(a) Die zum 31. Dezember 2019 vorgeschlagene Dividende wird der Jahreshauptversammlung am 30. April 2020 vorgelegt und basiert auf 2.417.695.123 im Umlauf befindlichen Aktien.

Kapitalflussrechnung

(in Millionen Euro) 31.Dezember 2019 31.Dezember 2018
Mittelzuflüsse
Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern 4.476 2.594
Ergebnis aus Kapitalanlagegeschäften vor Steuern (1.084) (3.048)
Ertragsteueraufwand/-ertrag 909 762
Änderungen der Rücklagen und Abschreibungen (557) 1.019
Bereinigter operativer Cashflow der Periode 3.744 1.327
Zunahmen des Eigenkapitals 441 368
Neue Ausleihungen - 9.489
Verkauf oder Abgang von Sachanlagen
- Immaterielle Vermögenswerte - -
- Sachanlagen - -
- Finanzielle Vermögenswerte 9.440 8.697
Summe Mittelzuflüsse 13.625 19.881
Mittelabflüsse
Während des Jahres ausgeschüttete Dividenden 3.189 2.998
Herabsetzung des Eigenkapitals 683 429
Rückzahlung von Finanzschulden 3.029 1.761
Erwerb von Sachanlagen
- Immaterielle Vermögenswerte - -
- Sachanlagen - -
- Finanzielle Vermögenswerte 5.093 14.956
Über mehrere Jahre abgeschriebene Aufwendungen - 37
Summe Mittelabflüsse 11.994 20.181
Änderung des Nettoumlaufvermögens 1.631 (300)
Kurzfristige Zahlungsmitteläquivalente
Änderungen der:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 111 (841)
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (8) (14)
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.528 555
Summe 1.631 (300)

Tochterunternehmen und Beteiligungen

(in Tausend Euro) Gezeichnetes Kapital Sonstiges Eigenkapital Gehaltener Kapitalanteil in % Bruttobuchwert der gehaltenen Wertpapiere Nettobuchwert der gehaltenen Wertpapiere Noch ausstehende, vom Unternehmen gewährte Darlehen und Kredite
1 2 3 4 5 6
A. Detaillierte Angaben zu Tochterunternehmen und Investitionen, die mehr als 1 % des Eigenkapitals von AXA ausmachen
1) Tochterunternehmen (Beteiligungsquote mindestens 50 %)
AXA ASIA 8.401.354 388.765 100,00 % 8.413.436 8.413.436 -
21, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich - - - - -
ARCHITAS LIMITED 7 34.479 100,00 % 76.851 76.851 -
5 Old Broad Street - EC2N 1AD - London - Vereinigtes Königreich - - - - -
AXA PARTNERS HOLDINGS SA 174.952 26.642 100,00 % 195.138 195.138 86.000
6, Rue André Gide - 92320 Chatillon - - - - -
AXA BANK BELGIUM (ehemals AXA BANK EUROPE SA) 636.318 506.058 100,00 % 915.000 587.000 -
25, Boulevard du Souverain - 1170 Brüssel - Belgien - - - - -
AXA CHINA 461.655 (13.719) 51,00 % 235.448 235.448 -
23, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich - - - - -
AXA France Vie 487.725 5.075.556 98,34 % 2.525.109 2.525.109 -
313 Terrasses de l’Arche - 92727 Nanterre - Frankreich - - - - -
AXA France IARD 214.799 2.223.934 99,92 % 1.801.832 1.801.832 -
313,Terrasses de l’Arche - 92727 Nanterre - Frankreich - - - - -
Beteiligungen von AXA France 453.966 (21) 100,00 % 453.966 453.966 -
313,Terrasses de l’Arche - 92727 Nanterre - Frankreich - - - - -
AXA EQUITY AND LAW PLC 1.208 2.221.506 99,96 % 1.133.234 1.133.234 -
5 Old Broad Street - EC2N 1AD - London - Vereinigtes Königreich - - - - -
XL GROUP - 8.431.157 100,00 % 16.285.977 16.285.977 -
O’Hara House, One Bermudiana Road - Hamilton - Bermuda HM 08 - - - - -
AXA GENERAL INSURANCE 193.247 12.437 99,71 % 293.728 293.728 -
395-70, Shindaebang-dong, Dongjak-gu - Seoul - Südkorea - - - - -
AXA GLOBAL RE (ehemals AXA GLOBAL P&C) 196.723 252.169 100 % 490.268 490.268 -
61, Rue Mstislav Rostropovitch - 75017 Paris - Frankreich - - - - -
AXA HOLDINGS BELGIUM 453.101 330.130 100,00 % 4.493.243 4.493.243 -
25, Boulevard du Souverain - 1170 Brüssel - Belgien - - - - -
AXA INVESTMENT MANAGERS 52.843 1.237.830 78,96 % 1.550.558 1.550.558 -
Cœur Défense - Tour B - La Défense 4 - 100 Esplanade du - - - - -
Général de Gaulle - 92932 Paris La Défense - Frankreich - - - - -
AXA LIFE INSURANCE COMPANY 696.792 2.104.652 78,55 % 2.384.259 2.384.259 -
NBF Platinium Tower 1-17-3 Shirokane - Minato-ku - - - - -
108 - 8020 Tokio - Japan - - - - -
AXA LIFE EUROPE 99.970 843.848 100,00 % 1.019.424 974.524 -
Wolfe Tone House, Wolfe Tone Street - Dublin 1 - Irland - - - - -
ARCHITAS SOLUTIONS 120.000 (112.071) 100,00 % 120.000 12.941 6.000
Wolfe Tone House, Wolfe Tone Street - Dublin 1 - Irland - - - - -
AXA MEDITERRANEAN HOLDING 211.477 3.779.929 100,00 % 4.485.474 4.485.474 375.500
Calle Monseñor Palmer numéro 1 - Palma de Mallorca - Balearische Inseln - - - - -
AXA GROUP OPERATIONS SAS (ehemals AXA SERVICES SAS) 38.893 118.101 99,92 % 236.406 163.568 101.000
81, Rue Mstislav Rostropovitch - 75017 Paris - Frankreich - - - - -
AXA UK PLC (b) 1.802.964 4.661.636 53,12 % 4.555.833 4.555.833 -
5 Old Broad Street - EC2N 1AD - London - Vereinigtes Königreich - - - - -
AXA VERSICHERUNGEN AG 155.202 1.740.911 100,00 % 5.171.327 5.171.327 -
General Guisan-Str. 40 - CH-8401 Winterthur - Schweiz - - - - -
CFP MANAGEMENT 1.300 11.823 100,00 % 139.808 13.081 -
21, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich - - - - -
KAMET (ehemals AXA Matignon 5) 141.360 (17.948) 100,00 % 203.990 104.000 -
30, Rue Fortuny - 75017 Paris - Frankreich - - - - -
COLISEE RE 95.436 155.668 100,00 % 619.892 189.741 -
61, Rue Mstislav Rostropovitch - 75017 Paris - Frankreich - - - - -
HOLDING VENDOME 3 145 (50) 100,00 % 163.015 3.701 -
21, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich - - - - -
AVANSSUR 99.429 89.580 100,00 % 367.793 367.793 -
313,Terrasses de l’Arche - 92727 Nanterre - Frankreich - - - - -
SOCIÉTÉ BEAUJON 52.537 1.107.436 99,99 % 1.375.662 1.298.050 -
21, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich - - - - -
VINCI BV 1.438.711 799.991 100,00 % 4.284.806 4.284.806 -
Graadt van Roggenweg 500 - Postbus 30800 - - - - -
3503 AP UTRECHT - Niederlande - - - - -
AXA HOLDING AS 187.645 6.477 16,75 % 112.497 112.497 -
Meclisi Mebusan cad n° 15 - Salipazari - - - - -
34433 Istanbul - Türkei - - - - -
AXA MILLESIMES 107.662 128.171 22,09 % 70.396 70.396 -
21-23, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich - - - - -
AXA KONZERN AG 79.840 1.533.046 34,63 % 2.193.018 2.193.018 -
Colonia Allee 10-20 - 51067 KÖLN - Deutschland - - - - -
LOR Matignon 8.538 151.803 27,78 % 56.695 56.695 -
100, Esplanade du Général De Gaulle - Cœur Défense Tour B - - - - -
92400 COURBEVOIE - - - - -
RGI Holdings 143.045 939.133 39,34 % 700.000 700.000 -
51, Avenue de la Gare - 1611 Luxemburg - - - - -
Zwischensumme A 17.205.844 38.769.059 0,00 % 67.124.083 65.677.492 568.500
B. Allgemeine Angaben zu sonstigen Geschäftseinheiten und Beteiligungen - - - - -
1) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Tochterunternehmen - - - - -
a) Französische Tochterunternehmen (gesamt) - - 138.956 76.076 6.000
a) Ausländische Tochterunternehmen (gesamt) - - 95.348 71.383 1.500
2) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Beteiligungen - - - - -
a) an französischen Unternehmen (gesamt) - - 8.025 8.025 -
b) an ausländischen Unternehmen (gesamt) - - 120.068 78.831 758
Summe (A+B) - - 67.486.480 65.911.807 576.758
(in Tausend Euro) Vom Unternehmen im Rahmen von Zusagen, die von Tochterunternehmen/ Beteiligungen gegeben wurden, gegebene Garantien und Zusagen Zum letzten Stichtag verfügbare Umsatzerlöse(a) Zum letzten Stichtag verfügbares Ergebnis Erhaltene Dividenden Stichtag und sonstige Anmerkungen
7 8 9 10 11
A. Detaillierte Angaben zu Tochterunternehmen und Investitionen, die mehr als 1 % des Eigenkapitals von AXA ausmachen
1) Tochterunternehmen (Beteiligungsquote mindestens 50 %)
AXA ASIA - 230.793 203.301 - 31. Dezember 2019
21, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich - - - -
ARCHITAS LIMITED - - 25.354 - 31. Dezember 2019
5 Old Broad Street - EC2N 1AD - London - Vereinigtes Königreich - - - -
AXA PARTNERS HOLDINGS SA - 1.723.822 (18.485) - 31. Dezember 2019
6, Rue André Gide - 92320 Chatillon - - - -
AXA BANK BELGIUM (ehemals AXA BANK EUROPE SA) - 729.372 457.623 - 31. Dezember 2019
25, Boulevard du Souverain - 1170 Brüssel - Belgien - - - -
AXA CHINA - - 7 - 31. Dezember 2019
23, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich - - - -
AXA France Vie - 18.878.221 1.008.718 639.067 31. Dezember 2019
313 Terrasses de l’Arche - 92727 Nanterre - Frankreich - - - -
AXA France IARD - 7.031.255 736.407 867.956 31. Dezember 2019
313,Terrasses de l’Arche - 92727 Nanterre - Frankreich - - - -
Beteiligungen von AXA France - - 9.491 - 31. Dezember 2019
313,Terrasses de l’Arche - 92727 Nanterre - Frankreich - - - -
AXA EQUITY AND LAW PLC - - 254.527 250.457 31. Dezember 2019
5 Old Broad Street - EC2N 1AD - London - Vereinigtes Königreich - - - -
XL GROUP - 16.052.970 3.903 - 31. Dezember 2019
O’Hara House, One Bermudiana Road - Hamilton - Bermuda HM 08 - - - -
AXA GENERAL INSURANCE - 561.060 10.017 - 31. Dezember 2019
395-70, Shindaebang-dong, Dongjak-gu - Seoul - Südkorea - - - -
AXA GLOBAL RE (ehemals AXA GLOBAL P&C) - 2.841.065 96.559 2.771 31. Dezember 2019
61, Rue Mstislav Rostropovitch - 75017 Paris - Frankreich - - - -
AXA HOLDINGS BELGIUM - 525.260 523.094 532.404 31. Dezember 2019
25, Boulevard du Souverain - 1170 Brüssel - Belgien - - - -
AXA INVESTMENT MANAGERS 134.000 217.057 183.186 114.501 31. Dezember 2019
Cœur Défense - Tour B - La Défense 4 - 100 Esplanade du - - - -
Général de Gaulle - 92932 Paris La Défense - Frankreich - - - -
AXA LIFE INSURANCE COMPANY - 4.849.520 465.610 267.754 31. Dezember 2019
NBF Platinium Tower 1-17-3 Shirokane - Minato-ku - - - -
108 - 8020 Tokio - Japan - - - -
AXA LIFE EUROPE - 2.790 (109.176) - 31. Dezember 2019
Wolfe Tone House, Wolfe Tone Street - Dublin 1 - Irland - - - -
ARCHITAS SOLUTIONS - 18.575 4.553 - 31. Dezember 2019
Wolfe Tone House, Wolfe Tone Street - Dublin 1 - Irland - - - -
AXA MEDITERRANEAN HOLDING 331.274 206.597 136.206 201.216 31. Dezember 2019
Calle Monseñor Palmer numéro 1 - Palma de Mallorca - Balearische Inseln - - - -
AXA GROUP OPERATIONS SAS (ehemals AXA SERVICES SAS) - - 6.573 - 31. Dezember 2019
81, Rue Mstislav Rostropovitch - 75017 Paris - Frankreich - - - -
AXA UK PLC (b) 1.410.437 - 292.293 275.257 31. Dezember 2019
5 Old Broad Street - EC2N 1AD - London - Vereinigtes Königreich - - - -
AXA VERSICHERUNGEN AG - 3.125.484 1.852.102 1.262.157 31. Dezember 2019
General Guisan-Str. 40 - CH-8401 Winterthur - Schweiz - - - -
CFP MANAGEMENT - - (42) 1.300 31. Dezember 2019
21, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich - - - -
KAMET (ehemals AXA Matignon 5) - - (12.423) - 31. Dezember 2019
30, Rue Fortuny - 75017 Paris - Frankreich - - - -
COLISEE RE - 3.149 22.500 67.573 31. Dezember 2019
61, Rue Mstislav Rostropovitch - 75017 Paris - Frankreich - - - -
HOLDING VENDOME 3 - - (9) - 31. Dezember 2019
21, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich - - - -
AVANSSUR - - 84.794 20.042 31. Dezember 2019
313,Terrasses de l’Arche - 92727 Nanterre - Frankreich - - - -
SOCIÉTÉ BEAUJON 123.011 35.693 64.680 - 31. Dezember 2019
21, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich - - - -
VINCI BV - 256.600 256.371 256.600 31. Dezember 2019
Graadt van Roggenweg 500 - Postbus 30800 - - - -
3503 AP UTRECHT - Niederlande - - - -
AXA HOLDING AS - - 4.049 - 31. Dezember 2019
Meclisi Mebusan cad n° 15 - Salipazari - - - -
34433 Istanbul - Türkei - - - -
AXA MILLESIMES - - 5.743 218 31. Dezember 2019
21-23, Avenue Matignon - 75008 Paris - Frankreich - - - -
AXA KONZERN AG - 566.616 560.587 157.018 31. Dezember 2019
Colonia Allee 10-20 - 51067 KÖLN - Deutschland - - - -
LOR Matignon - - 6.550 - 31. Dezember 2019
100, Esplanade du Général De Gaulle - Cœur Défense Tour B - - - -
92400 COURBEVOIE - - - -
RGI Holdings - 1.461.639 214.631 - 31. Dezember 2019
51, Avenue de la Gare - 1611 Luxemburg - - - -
Zwischensumme A 1.998.722 59.317.538 7.349.294 4.916.291
B. Allgemeine Angaben zu sonstigen Geschäftseinheiten und Beteiligungen - - - -
1) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Tochterunternehmen - - - -
a) Französische Tochterunternehmen (gesamt) 2.722 - - -
a) Ausländische Tochterunternehmen (gesamt) - - - 9.758
2) In Abschnitt A nicht ausgewiesene Beteiligungen - - - -
a) an französischen Unternehmen (gesamt) - - - 10.433
b) an ausländischen Unternehmen (gesamt) - - - 13.180
Summe (A+B) 2.001.444 59.317.538 7.349.294 4.949.662

(a) Für Versicherungsgesellschaften: gebuchte Bruttobeiträge. Für Immobiliengesellschaften: Mieteinkünfte. Für Holdinggesellschaften: Dividenden. Für Finanzdienstleistungsgesellschaften: Brutto-Umsatzerlöse aus Banktätigkeit.

(b) Konsolidierte Daten.

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 belief sich auf 4.301 Mio. Euro im Vergleich zu 307 Mio. Euro im Vorjahr.

1. Eckdaten

Die wesentlichen Veränderungen der Posten werden in den Tabellen in diesem Anhang dargestellt.

2. Rechnungslegungsgrundsätze

2.1. Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde gemäß den Bestimmungen des Buchungsplans 2014 (Vorschrift der ANC Nr. 2014-03 vom 5. Juni 2014) aufgestellt und dargestellt.

Seit dem 1. Januar 2011 wendet AXA die Vorschrift der ANC Nr. 2015-05 über Finanztermininstrumente und Sicherungsgeschäfte an.

Seit dem 1. Januar 2005 wendet AXA die Vorschriften CRC 2002-10 im Zusammenhang mit der Abschreibung von Vermögenswerten (geändert durch die Vorschriften CRC 2003-07 und CRC 2005-09) und CRC 2004-06 im Zusammenhang mit der Definition, Erfassung und Bemessung von Vermögenswerten an, die durch die ANC-Vorschrift Nr. 2014-03, Kapitel „Titre II, chapitre I, Actifs non financiers“ annulliert und ersetzt wurde. Die Anwendung dieser Vorschriften hat keine Auswirkung auf den Jahresabschluss des Unternehmens.

Gemäß der Vorschrift CRC 2008-15, die durch die ANC-Vorschrift Nr. 2014-03, Kapitel „Titre VI, chapitre II, section 4 Plans d’options d’achat ou de souscription d’actions et plans d’attribution d’actions gratuites aux salariés“ (insbesondere Artikel 624-15 und 624-16) und Kapitel „Titre IX, chapitre IV, section 5 „Comptes financiers“ (insbesondere Artikel 945-50) annulliert und ersetzt wurde, werden eigene Aktien als „börsengängige Wertpapiere“ erfasst. Zum 31. Dezember 2019 waren 31.102.295 Aktien im Wert von 726 Mio. Euro zu Sicherungszwecken designiert.

Die Anwendung von Vorschriften im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Aktienoptionen (Zeichnung und Kauf) und Performance Shares/Units (den Arbeitnehmern vorbehaltlich leistungsabhängiger Bedingungen gewährte Gratisaktien) hatte keine Auswirkung auf den Jahresabschluss des Unternehmens (ANC-Vorschrift Nr. 2014-03, Kapitel „Titre VI, chapitre II, section 4 Plans d’options d’achat ou de souscription d’actions et plans d’attribution d’actions gratuites aux salariés“).

Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Optionen und Performance Shares bzw. Units, die vom Unternehmen vergüteten Mitgliedern des Management Committee 2019 und 2018 gewährt wurden:

(in Euro) Jahr 2019 Jahr 2018
Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares und Performance Units Wert der während des Jahres zugeteilten Optionen Wert der während des Jahres zugeteilten Performance Shares
Summe - 5.619.964 687.288 4.004.072

Pläne über Aktienoptionen, Performance Shares und Performance Units werden in Kapitel 3 - Abschnitt 3.2 „Führungskräftevergütung und Anteilsbesitz“ dieses einheitlichen Registrierungsformulars erläutert.

2.2. Darstellung des Jahresabschlusses

Bilanz

Die immateriellen Vermögenswerte umfassen Konzessionen, Patente, Marken und Software.

Die Sachanlagen umfassen Investitionen in Immobilien, unterteilt nach Grundstücken und Gebäuden, sowie Ausstattungen und Vorrichtungen.

Die finanziellen Vermögenswerte bestehen aus (i) Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen sowie Forderungen an diese und (ii) sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Darlehen.

Wertpapiere werden anhand der folgenden Kriterien eingestuft:

- Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen stellen mindestens 10 % des Eigenkapitals des emittierenden Unternehmens dar, zuzüglich derjenigen, die das Unternehmen als langfristig gehalten betrachtet.

- Sonstige finanzielle Vermögenswerte umfassen Wertpapiere, die weniger als 10 % des Eigenkapitals ausmachen und die keine Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen darstellen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung unterscheidet zwischen gewöhnlichen Geschäften und Kapitalgeschäften:

- Die gewöhnlichen Geschäfte umfassen Dividenden, Umsatzerlöse aus sonstigen Beteiligungen, Betriebsaufwendungen und Erträge aus Geschäften mit börsengängigen Wertpapieren.

- Die Kapitalgeschäfte umfassen Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Investitionen in Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen sowie Investitionen in Portfoliomanagement, Wertminderungsaufwendungen und deren Aufholung in Bezug auf diese Wertpapiere und zugehörige Forderungen, Gewinne und Verluste aus Wechselkursschwankungen, Zuführungen zu und Auflösungen von Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten sowie außerordentliche Erträge und Aufwendungen.

Veräußerungen von Investitionen in Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen werden anhand der gewichteten Durchschnittsmethode bemessen.

Zur Verbesserung der Transparenz des Jahresabschlusses werden (i) Aufwendungen und Auflösungen von Rückstellungen für das Wechselkursrisiko im Fremdwährungsergebnis und (ii) Aufwendungen und Auflösungen von Rückstellungen für das Steuerrückerstattungsrisiko als Ertragsteuervorteil/Ertragsteueraufwand erfasst.

2.3. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte beliefen sich auf insgesamt 329 Mio. Euro. Sie enthielten die Marke AXA, die mit 307 Mio. Euro bewertet wurde, sowie 21 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Aktivierung von Softwareaufwendungen.

2.4. Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum Übertragungswert erfasst. Gebäude werden linear über fünfzig Jahre abgeschrieben und Ausbauten werden, je nach Sachlage, über fünf oder zehn Jahre abgeschrieben.

2.5. Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Übertragungskosten erfasst. Zum Bilanzstichtag werden die Anschaffungskosten mit dem beizulegenden Zeitwert verglichen und der niedrigere dieser beiden Werte wird dann in der Bilanz erfasst.

Der beizulegende Zeitwert von Investitionen in Tochterunternehmen und verbundene Unternehmen ist der Wert, den diese Unternehmen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung für die Firma darstellen. Dieser kann anhand (i) ihres Aktienkurses oder (ii) ihres Eigenkapitals (einschließlich nicht realisierter Gewinne) oder (iii) der Aussichten für das Tochterunternehmen ermittelt werden.

Die Analyse anhand mehrerer Kriterien spiegelt die langfristige Natur der Beteiligung von AXA an diesen Tochterunternehmen wider und schließt Faktoren im Zusammenhang mit der kurzfristigen Marktvolatilität aus. Der Nettobuchwert wird mit dem Wert unter der Prämisse der Unternehmensfortführung verglichen, worunter der Wert der Vermögenswerte und der voraussichtlichen Gewinne aus Bestand- und Neugeschäft unter Berücksichtigung der Zukunftsaussichten des Unternehmens zu verstehen ist. Der Wert der voraussichtlichen künftigen Erträge wird auf der Grundlage von Berechnungen des von der Gruppe veröffentlichten European Embedded Value des Life & Savings-Geschäfts oder ähnlicher Berechnungen für andere Aktivitäten geschätzt.

Bei anderen Investitionen entspricht der beizulegende Zeitwert dem Aktienkurs für notierte Wertpapiere und dem wahrscheinlichen Handelswert für nicht notierte Wertpapiere.

2.6. Forderungen

Forderungen werden mit ihrem Nennwert bemessen. Eine Rückstellung für Wertminderung wird gebildet, wenn das Risiko der Uneinbringlichkeit besteht.

2.7. Börsengängige Wertpapiere

Zum Bilanzstichtag wird der Anschaffungspreis mit dem beizulegenden Zeitwert verglichen, der bei SICAV und Investmentfonds (FCP) dem Ausstiegswert und bei anderen Wertpapieren dem durchschnittlichen Aktienkurs während des letzten Monats vor dem Bilanzstichtag entspricht.

2.8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die abgegrenzten Aufwendungen entsprechen den Kosten für die Emission von Anleihen, die über die Laufzeit der Emission oder maximal 10 Jahre abgeschrieben werden, wenn die Anleihe über keine vorab festgelegte Laufzeit verfügt.

2.9. Leistungen an Arbeitnehmer

Die Verpflichtung für Leistungszusagen an Arbeitnehmer wurde überprüft und gemäß Empfehlung Nr. 2013-02 der ANC durchgeführt, um eventuell erforderliche weitere Anpassungen zur Gewährleistung der Deckung von Altersversorgungsleistungen aus leistungsorientierten Plänen und für Bilanzierungszwecke zu bemessen. Es wurde die in dieser Empfehlung definierte Methode 1 angewandt: Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird ergebniswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst und die erwartete Vermögensrendite wird zur Bestimmung der regelmäßigen Nettoaufwendungen für Altersversorgungsleistungen angewandt. Gemäß dieser Prüfung war die erfasste Verbindlichkeit für Leistungen an Arbeitnehmer zum 31. Dezember 2019 gleich null. Zusätzliche Informationen zu den Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus leistungsorientierten Plänen werden in Anhang 26.2 des Konzernabschlusses bereitgestellt.

2.10. Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung

Die auf Fremdwährungen lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden anhand des Wechselkurses zum Bilanzstichtag angepasst. Die Gegenbuchung zu dieser Anpassung ist ein Ausgleichsposten für Währungsumrechnung auf der Aktivseite, wenn die Differenz ein nicht realisierter Verlust ist, und ein Ausgleichsposten für Währungsumrechnung auf der Passivseite, wenn sie ein nicht realisierter Gewinn ist. Diese Posten werden nicht ergebniswirksam erfasst, sondern es wird eine Rückstellung für Wechselkursrisiken gebildet, um nicht realisierte Verluste im Zusammenhang mit dem aktiven Ausgleichsposten für Währungsumrechnung zu erfassen.

Generiert ein Darlehen oder eine Ausleihung, für das bzw. die ein Sicherungsgeschäft abgeschlossen wurde, einen nicht realisierten Umrechnungsverlust. wird eine Rückstellung für nicht abgesicherte Risiken gebildet.

2.11. Derivative Produkte

- Zinsswaps: Diese Transaktionen werden anhand der Zinsabgrenzungsmethode erfasst. In der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz wird eine Unterscheidung zwischen dem Grundgeschäft, das Gegenstand des Swaps ist, und dem Nettoertrag aus dem Swapgeschäft gemacht. Der Nennwert der Swaps, die als Grundlage für Zinsswaps dienen, wird außerbilanziell erfasst.

- Derivative Produkte, welche die Voraussetzungen für Absicherungen von Wechselkursrisiken erfüllen (Wechselkurs- oder Devisenswaps, Devisentermingeschäfte), werden außerbilanziell als wechselseitige Verpflichtung und Forderungszusage erfasst. Bei Devisenoptionen wird der beim Erwerb gezahlte Aufschlag in der Bilanz unter dem Posten „Kassainstrumente“ als Vermögenswert erfasst. Bei Ausübung der Option wird der Aufschlag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Gleiche gilt, wenn die Option nicht fristgerecht ausgeübt wird. Bei Optionsverkäufen wird eine Rückstellung für Risiken und Aufwendungen zur Berücksichtigung des nicht realisierten Verlusts erfasst. Sonstige derivative Instrumente werden außerbilanziell mit ihrem Nennwert erfasst. Für aus dem Marktwert dieser Finanzinstrumente hervorgehende nicht realisierte Verluste wird eine Rückstellung für Verluste aus der Währungsumrechnung gebildet, wenn die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht angewandt werden kann.

- Derivative Eigenkapitalprodukte: Ausgezahlte oder erworbene Optionsrechte auf Eigenkapitalinstrumente werden bei Zahlung oder Erhalt von Mitteln auf einem Durchgangskonto verbucht. Wird die Option nicht ausgeübt, werden die erworbenen Rechte, die einen möglichen Ertrag darstellen, zum Bilanzstichtag nicht ergebniswirksam erfasst. Für ausgezahlte Rechte wird eine Rückstellung gebildet, wenn es angesichts der Markttendenzen wahrscheinlich ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Bei Ausübung der Option stellt dies eine Erhöhung des Kaufpreises des zugrunde liegenden Instruments und eine Erhöhung des Verkaufspreises dar, wenn die Option verkauft wird.

2.12. Sonstiges Eigenkapital

Weit nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit werden als „Sonstiges Eigenkapital“ eingestuft, wenn, wie bei Stammaktien, keine vertragliche Verpflichtung zur Übertragung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten besteht.

Das sonstige Eigenkapital umfasst die weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von insgesamt 3.858 Mio. Euro verglichen mit 4.032 Mio. Euro 2018, zurückzuführen auf eine Schuldentilgung in Höhe von 219 Mio. GBP (bzw. 245 Mio. Euro) und 75 Mio. Euro aufgrund von Fremdwährungsauswirkungen.

2.13. Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

Das Unternehmen ist die Spitze der ertragsteuerlichen Organschaft in Frankreich. Die ertragsteuerliche Organschaft sieht vor, dass Steuereinsparungen direkt im Jahresabschluss des Unternehmens zu erfassen sind. Eine Rückstellung für die Rückerstattung von Steuereinsparungen wird jedoch erfasst, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Vorteil den Tochterunternehmen infolge der Aussicht auf künftige zu versteuernde Erträge aus der strategischen Planung der Gruppe entsteht.

3. Anmerkungen zur Bilanz

3.1. Veränderungen der immateriellen Vermögenswerte

Dieser Posten umfasst die Marke AXA, die mit 307 Mio. Euro bewertet wurde, sowie 21 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Aktivierung von Softwareaufwendungen.

3.2. Veränderungen der finanziellen Vermögenswerte (vor Rückstellungen)

(in Millionen Euro) Bruttowert zum 31. Dezember 2018 Erwerbe Veräußerungen/Umrechnungsdifferenz und abgegrenzte Zinsen Bruttowert zum 31. Dezember 2019
Investitionen in Tochterunternehmen(a) 74.552 4.018 9.256 69.314
Forderungen gegenüber Tochterunternehmen(b) 775 633 263 1.145
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 327 23 - 350
Darlehen 70 105 111 64
Summe 75.724 4.779 9.630 70.873

(a) Der Nettorückgang um 5.238 Mio. Euro ist hauptsächlich auf den Buchwert der veräußerten Aktien von Equitable Holdings, Inc. in Höhe von 6.326 Mio. Euro zurückzuführen.

(b) Ein Anstieg von 370 Mio. Euro, einschließlich eines Darlehens in Höhe von 492 Mio. Euro (553 Mio. USD) im Zusammenhang mit dem Plan zum Schuldenabbau der XL Group.

3.3. Veränderungen der Rückstellungen für Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

(in Millionen Euro) Rücklagen zum 31. Dezember 2018 Zuführungen Auflösungen Rücklagen zum 31. Dezember 2019
Investitionen in Tochterunternehmen(a) 3.235 493 2.076 1.652
Forderungen gegenüber Tochterunternehmen 1 - - 1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 97 - - 97
Summe 3.333 493 2.076 1.750

(a) Auflösung von Nettowertberichtigungen in Höhe von 2.076 Mio. Euro, davon 1.377 Mio. Euro für veräußerte Aktien von Equitable Holdings, Inc.

3.4. Aufstellung der Forderungen nach Fälligkeit

(in Millionen Euro) Bruttowert zum 31. Dezember 2019 Weniger als 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 1.145 548 528 69
Steuerforderungen 83 83 - -
Darlehen 64 51 - 13
Sonstige Forderungen und kurzfristige Kredite an Tochterunternehmen 306 306 - -
Summe 1.598 988 528 82

3.5. Sonstige Forderungen und kurzfristige Kredite an Tochterunternehmen

(in Millionen Euro)
Ausstehende Erträge 122
Verschiedene Debitorenposten 70
Aufgelaufene Zinsen auf Swaps 114
Summe 306

3.6. Auf mehr als eine Berichtsperiode aufzuteilende Aufwendungen

(in Millionen Euro) Bruttowert zum 31. Dezember 2019 Abgeschriebener Wert zum 31. Dezember 2018 Aufwand und Zunahme während der Periode Nettowert zum 31. Dezember 2019
Aufwendungen für die Emission von Schuldtiteln 254 214 10 30
Aufwendungen für den Erwerb von Effekten 71 71 - -
Summe 325 285 10 30

3.7. Nicht realisierte Verluste aus der Währungsumrechnung

Die nicht realisierten Verluste aus der Währungsumrechnung beliefen sich auf 3.419 Mio. Euro, wovon sich 3.058 Mio. Euro auf die Erfassung latenter Verluste aus der Währungsumrechnung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beziehen, mehr als ausgeglichen durch nicht realisierte Gewinne aus Investitionen in Tochterunternehmen. Dieser Posten widerspiegelt auch in Fremdwährungen denominierte nicht realisierte Verluste auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die den Auswirkungen ihrer Neubewertung zum Wechselkurs am Stichtag zuzurechnen sind. Der Anstieg um 286 Mio. Euro gegenüber 2018 ist hauptsächlich auf die ertragswirksame Erfassung der Währungsdifferenzen in Bezug auf den US-Dollar infolge der Veräußerung von Equitable Holdings, Inc. und der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in Schweizer Franken zurückzuführen.

3.8. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital des Unternehmens besteht aus 2.417.695.123 Aktien mit einem Nennwert von 2,29 Euro, was zum 31. Dezember 2019 einen Gesamtwert von 5.536.521.832 Euro ergab. Sämtliche dieser Aktien waren vollständig gezeichnet und eingezahlt und sind ab 1. Januar 2019 stimmberechtigt.

3.9. Veränderung des Eigenkapitals

(in Millionen Euro) Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019
Jahresüberschuss 307 4.301
Je Aktie 0,13 1,78
Veränderung des Eigenkapitals im Vergleich zur Eröffnungsbilanz (1.737) 870
Je Aktie (0,72) 0,36
Vorgeschlagene Dividende(a) 3.249 3.457
Je Aktie 1,34 1,43

(a) Die zum 31. Dezember 2019 vorgeschlagene Dividende wird der Jahreshauptversammlung am 30. April 2020 vorgelegt.

(in Millionen Euro)
Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 40.581
Kapitalerhöhung für Arbeitnehmer 375
Ausübung von Eigenkapitalinstrumenten 67
Rückkauf/Einziehung von Aktien (683)
Ausgeschüttete Dividenden (3.189)
Jahresüberschuss für die Periode 4.301
Steuerliche Rückstellung und Sonstiges -
Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 41.452

3.10. Sonstiges Eigenkapital

Das sonstige Eigenkapital umfasst die weit nachrangigen Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit in Höhe von insgesamt 3.858 Mio. Euro verglichen mit 4.032 Mio. Euro 2018, zurückzuführen auf eine Schuldentilgung in Höhe von 219 Mio. GBP (bzw. 245 Mio. Euro) und 75 Mio. Euro aufgrund von Fremdwährungsauswirkungen.

(in Millionen Euro) Wert zum 31. Dezember 2018 Rückzahlungen Umrechnungsdifferenz/ aufgelaufene Zinsen Wert zum 31. Dezember 2019
Weit nachrangige Anleihen mit unendlicher Restlaufzeit (Nennwert) 3.960 (245) 74 3.789
Aufgelaufene Zinsen 72 - (3) 69
Summe 4.032 (245) 71 3.858

3.11. Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

(in Millionen Euro) Wert zu Beginn der Berichtsperiode Zuführungen während der Berichtsperiode Auflösungen während der Berichtsperiode (aufgebrauchte Rückstellungen) Auflösungen während der Berichtsperiode (nicht aufgebrauchte Rückstellungen) Wert zum Ende der Berichtsperiode
Rückstellungen für latente Steuern 396 62 15 - 443
Rückstellung für Verluste aus der Währungsumrechnung 44 176 - - 220
Sonstige Rückstellungen für Risiken 121 834 55 - 900
Summe(a) 561 1.072 70 - 1.563

(a) Entfielen mit 412 Mio. Euro in erster Linie auf die mögliche Rückzahlung von Steuereinsparungen an Tochterunternehmen, die dem französischen steuerlichen Konsolidierungskreis angehören, mit 220 Mio. Euro auf eine Rückstellung für Wechselkursrisiken, mit 284 Mio. Euro auf eine Rücklage für nicht realisierte Kapitalverluste aus Aktienoptionen und mit 352 Mio. Euro auf eine Rückstellung für interne Garantien im Rahmen eines Rechtsstreits.

3.12. Nachrangige Schuldtitel

(in Millionen Euro) Wert zum 31. Dezember 2019 Weniger als ein Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit 221 - - 221
Nachrangige Euro Medium Term Notes mit unendlicher Restlaufzeit 2.715 - - 2.715
Nachrangige Anleihen, 5,25 %, fällig 2040 1.300 - - 1.300
Nachrangige Anleihen, 5.125 %, fällig 2043 1.000 - - 1.000
Nachrangige Anleihen, 4,5 %, fällig 2046 (USD) 757 - - 757
Nachrangige Anleihen, 3.375 %, fällig 2047 1.500 - - 1.500
Nachrangige Anleihen, 5,625 %, fällig 2054 (GBP) 882 - - 882
Nachrangige Anleihen, 5,125 %, fällig 2047 (USD) 890 - - 890
Nachrangige Anleihen, 3.337 %, fällig 2049 2.000 - - 2.000
Rückzahlbare nachrangige Anleihen, 8,60 %, fällig 2030 (USD) 1.113 - - 1.113
Rückzahlbare nachrangige Anleihen, 7,125 %, fällig 2020 (GBP) 382 382 - -
Nachrangige EMTN 10 - 10 -
Aufgelaufene Zinsen 258 258 - -
Summe 13.028 640 10 12.378

Die nachrangigen Schuldtitel beliefen sich auf 13.028 Mio. Euro verglichen mit 12.885 Mio. Euro 2018, ein Anstieg in Höhe von 143 Mio. Euro, hauptsächlich infolge eines negativen Wechselkurseffekts.

Bei den ewig nachrangigen Anleihen handelt es sich um Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit. Das Unternehmen hat die Wahlmöglichkeit, die Zahlung der Kupons unter bestimmten Bedingungen aufzuschieben. Die Kupons müssen jedoch gezahlt werden, wenn diese Bedingungen nicht mehr eingehalten werden, oder bei Rückzahlung der Instrumente. Wird die Zahlung für einen längeren Zeitraum aufgeschoben, bleiben die Kupons gesetzlich zahlbar. Werden keine Dividenden ausgeschüttet, werden die im Laufe der Zeit aufgelaufenen, nicht ausgezahlten Kupons als ggf. bei Liquidation zahlbar erfasst. Diese Instrumente werden auf der Grundlage dieser vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung der Kupons als Schuldtitel eingestuft.

3.13. Finanzschulden

(in Millionen Euro) Wert zum 31. Dezember 2019 Weniger als ein Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
Euro Medium Term Notes 500 - - 500
Anleihen 7.602 300 6.279 1.023
Einlagen im Rahmen von Sicherheitenverträgen - - - -
Von Konzernunternehmen gewährte Darlehen 8.188 982 4.217 2.989
Aufgelaufene Zinsen 99 99 - -
Summe 16.389 1.381 10.496 4.512

Die Finanzschulden beliefen sich auf 16.389 Mio. Euro nach 19.522 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018, ein Rückgang um 3.133 Mio. Euro, der einen Rückgang der von Konzernunternehmen gewährten Darlehen um 2.322 Mio. Euro, hauptsächlich im Zusammenhang mit der Akquisition der XL Group, sowie eine Reduzierung von Nachschussaufforderungen in Höhe von 497 Mio. Euro im Rahmen von Sicherheitenverträgen umfasst.

3.14. Aufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

(in Millionen Euro) Wert zum 31. Dezember 2019 Weniger als 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Schulden für Sachanlagen(a) 75 75 -
Sonstige Verbindlichkeiten, einschließlich Steuern und Sozialabgaben(b) 293 293 -
Summe 368 368 -

(a) Die Schulden im Zusammenhang mit langfristigen Vermögenswerten beliefen sich auf insgesamt 75 Mio. Euro und umfassten Aktien, die von AXA Life Europe ausgegeben, aber noch nicht vollständig eingezahlt wurden.

(b) Davon 185 Mio. Euro an zahlbaren Aufwendungen.

3.15. Nicht realisierte Gewinne aus der Währungsumrechnung

Die nicht realisierten Gewinne aus der Währungsumrechnung beliefen sich auf insgesamt 799 Mio. Euro gegenüber 1.099 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Posten spiegelt die Auswirkungen aufgrund der Neubewertung von in Fremdwährung denominierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Wechselkurs am Stichtag wider. Sie sanken vor allem aufgrund des ungünstigen Einflusses des britischen Pfunds und des US-Dollars auf die Verschuldung.

4. Anmerkungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1. Führungskräftevergütung

- Den Mitgliedern des Board of Directors zuerkannte Vergütung 1,7 Mio. Euro

- Sonstige Vergütung (abzüglich Weiterbelastung) 12,8 Mio. Euro.

Das Unternehmen hatte zum Bilanzstichtag 4 Arbeitnehmer und 2 Führungskräfte.

4.2. Ertragsteuern

(in Millionen Euro) Ergebnis vor Steuern Steuerertrag/-aufwand* Jahresüberschuss
Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit(a) 4.476 - 4.476
Ergebnis aus Kapitalgeschäften (1.084) - (1.084)
Ertragsteueraufwand (b) - 909 909
Summe 3.392 909 4.301

* Ein positives Vorzeichen bezeichnet einen Steuervorteil.

(a) Aus Investitionen in Tochterunternehmen mit einer Beteiligungsquote von mehr als 5 % für mehr als zwei Jahre erhaltene Dividenden sind steuerbefreit, abgesehen von einem Anteil an den Kosten und Aufwendungen in Höhe von 5 % für nicht-europäische Gesellschaften oder 1 % für europäische Gesellschaften.

(b) Der Körperschaftsteueranspruch belief sich auf 909 Mio. Euro gegenüber 762 Mio. Euro im Vorjahr. Er enthielt hauptsächlich 865 Mio. Euro Steuerforderungen gegen Mitglieder des steuerlichen Konsolidierungskreises.

5. Auẞerbilanzielle Zusagen

(in Millionen Euro) Nennwert (gegebene Zusagen) Marktwert
Finanzterminkontrakte 80.560 (24)
Devisenterminkontrakte 100 -
Swaps 56.601 (58)
Zinsswaps 37.002 321
Cross Currency Swaps (langfristig) 10.162 (313)
Foreign Exchange Swaps (kurzfristig) 9.437 (66)
Optionen 23.859 34
Devisenoptionen 16.235 (22)
Aktienoptionen 4.032 62
Indexoptionen 2.087 -
Swaption 1.500 (6)
Untergrenze 5 -
Sonstige Zusagen Gegebene Zusagen Erhaltene Zusagen
Kreditfazilitäten (bewilligt, aber nicht in Anspruch genommen) 933 8.468
Bürgschaften und Wertpapiere
Zusagen für den Rückkauf von Aktien und Anleihen von Konzernunternehmen - -
Sonstige Zusagen 11.216 55
Davon Konzernunternehmen gegebene Finanzbürgschaften 8.073 -

6. Sensitivität

Aufgrund seiner Geschäftstätigkeit ist das Unternehmen in erster Linie Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken ausgesetzt.

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Schätzung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Schuldtiteln, Darlehen und Sicherungsinstrumenten im Falle einer Anhebung der Zinskurve um 1 % oder einer Abwertung des Euro um 10 %.

(in Millionen Euro) Änderung des beizulegenden Zeitwerts
Sensitivität Zinssätze: +100 Bp.(1) Abwertung des Euro: 10 %(2)
Schuldtitel(a) 6,2 % 6,6 %
Derivate(b) 892,0 % -930,0 %
Darlehen(c) -0,1 % -8,5 %

(a) Externe und interne Schuldtitel.

(b) Sowohl für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften berechtigte als auch nicht berechtigte Derivate.

(c) Externe und interne Darlehen.

(1) Eine Anhebung der Zinssätze um 100 Basispunkte führt zu einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der Schuldtitel um 6,2 %, einer Verschlechterung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten um -0,1 % und einer Verbesserung des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen um 892 %.

(2) Eine Abwertung des Euro um 10 % führt zu einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der Schuldtitel um 6,6 %, einer Verschlechterung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten um -8,5 % und einer Verschlechterung des beizulegenden Zeitwerts von Darlehen um -930 %.

-- Die vorstehenden Informationen zum beizulegenden Zeitwert sind mit Vorsicht zu behandeln:

-- Diese Kennzahlen können im Laufe der Zeit schwanken, da diese Schätzungen auf der Nutzung von Kennzahlen wie Zinssätzen und Spreads zum Bilanzstichtag basieren und

-- da es mehrere Möglichkeiten zur Durchführung dieser Berechnungen gibt.

Bei den Informationen, die zur Berechnung des beizulegenden Zeitwerts von zu Finanzierungszwecken ausgegebenen Schuldtiteln herangezogen werden, handelt es sich um Marktdaten zum Ende der Berichtsperiode, die (i) die Marktzinsen für jede Währung, (ii) den durchschnittlichen Renditeaufschlag von AXA nach Laufzeit und Hauptwährungen, unterteilt nach nachrangigen und vorrangigen Anleihen, und (iii) die in den ausgegebenen Verträgen enthaltenen Optionen, wie beispielsweise Rücknahmeoptionen des Emittenten, widerspiegeln.

Diese Anmerkung berücksichtigt alle wesentlichen Zusagen oder Zusagen, die in der Zukunft wesentlich werden könnten.

7. Sonstige Angaben

Keine der von verbundenen Unternehmen und Personen durchgeführten Transaktionen, die zum Jahresende noch nicht abgeschlossen waren oder die im Laufe des Jahres vorgenommen wurden, erfüllen die besonderen Merkmale von Transaktionen, die gemäß den ANC-Vorschriften Nr. 2014-03 (Artikel 831-3) offengelegt werden müssen.

PricewaterhouseCoopers Audit MAZARS
63, Rue de Villiers 61, Rue Henri Régnault
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Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019

Dies ist eine deutsche Übersetzung der englischen Fassung des auf Französisch veröffentlichten Berichts der Abschlussprüfer zum Abschluss des Unternehmens ins Deutsche, welche ausschließlich zum besseren Verständnis des Inhalts für ein deutschsprachiges Publikum bereitgestellt wird.

Dieser Bericht der Abschlussprüfer enthält Informationen, die durch europäische Vorschriften oder französisches Recht vorgeschrieben sind, z. B. Informationen über die Ernennung von Abschlussprüfern oder die Prüfung des Lageberichts und sonstiger, den Aktionären bereitgestellter Unterlagen.

Dieser Bericht ist im Zusammenhang mit den im französischen Recht bestehenden Auflagen und anwendbaren Prüfungsrichtlinien zu verstehen.

AXA SA

25, Avenue Matignon

75008 Paris - Frankreich

Frankreich

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bestätigungsvermerk

Gemäß dem uns durch Ihre Hauptversammlung erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Abschluss der AXA SA für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr geprüft.

Nach unserer Auffassung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zum 31. Dezember 2019 in Übereinstimmung mit den französischen Rechnungslegungsgrundsätzen.

Der vorstehende Bestätigungsvermerk steht im Einklang mit unserem Bericht an das Audit Committee.

Grundlage des Prüfungsurteils

Prüfungsrahmen

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Frankreich geltenden Prüfungsstandards vorgenommen. Nach unserer Auffassung liefern die im Zuge unserer Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.

Unsere Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses“ in unserem Bericht beschrieben.

Unabhängigkeit

Wir haben unseren Prüfungsauftrag in Übereinstimmung mit den für uns geltenden Unabhängigkeitsregeln für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum Datum unseres Berichts durchgeführt und insbesondere keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 oder des Französischen Ethikkodex (Code de déontologie) für Abschlussprüfer erbracht.

Begründung unserer Beurteilung - Wesentliche Prüfungsfragen

In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Artikel L.823-9 und R.823-7 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) bezüglich der Begründung unserer Einschätzungen, informieren wir Sie über die wesentlichen Prüfungsfragen im Zusammenhang mit Risiken wesentlicher falscher Angaben, die nach unserer fachlichen Beurteilung für die Prüfung des Abschlusses der laufenden Periode von größter Bedeutung waren, sowie darüber, wie wir diesen Risiken begegnet sind.

Diese Sachverhalte wurden im Rahmen unserer Prüfung des Abschlusses insgesamt und bei der Erstellung unseres Bestätigungsvermerks behandelt, und wir geben zu einzelnen Posten des Abschlusses keinen gesonderten Bestätigungsvermerk ab.

Bemessung von Beteiligungen an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen

(Siehe Anhang 2.5 des Abschlusses)

Wesentliche Prüfungsfragen Vorgehensweise bei der Behandlung des Sachverhalts
Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Beteiligungen an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen auf 67.663 Mio. Euro, eine wesentliche Bilanzposition. Zur Beurteilung der Angemessenheit des geschätzten Nutzungswertes von Beteiligungen an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen auf der Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Informationen bestand unsere Prüfungstätigkeit im Wesentlichen darin, zu überprüfen, ob die von der Geschäftsleitung ermittelten Schätzwerte in Abhängigkeit von der jeweiligen Beteiligung auf angemessenen Bewertungsmethoden und Annahmen beruhen.
Die erstmalige Bilanzierung dieser Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum Einbringungswert. Am Ende des Geschäftsjahres wird eine Wertberichtigung vorgenommen, wenn der Wert am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegt. Für Bewertungen auf Basis von Prognosedaten:
Wie in Anhang 2.5 des Abschlusses beschrieben, entspricht der Wert am Bilanzstichtag dem Nutzungswert und wird von der Geschäftsleitung auf Basis des Aktienkurses, des Eigenkapitals (inklusive unrealisierter Gewinne) oder der Zukunftsaussichten der Tochtergesellschaft ermittelt. - Beurteilung der Angemessenheit der verwendeten Methodik und Annahmen in Bezug auf die Solvency-II-Texte und die vom CFO-Forum veröffentlichten Grundsätze des European Embedded Value, insofern die Nutzungswerte von Lebens- und Nichtlebensversicherungsunternehmen auf diesen Regelwerken beruhen;
Die Schätzung des Nutzungswerts dieser Arten von Beteiligungen verlangt von der Geschäftsleitung ein hohes Maß an Urteilsvermögen bei der Auswahl der Bewertungsmethoden in Abhängigkeit von der jeweiligen Beteiligung und bei der Festlegung, welche Daten und Annahmen zur Schätzung der erwarteten Gewinne herangezogen werden sollten, wenn diese bei der Bewertung berücksichtigt werden. Der Wert der voraussichtlichen künftigen Erträge wird auf der Grundlage von Berechnungen des von der Gruppe veröffentlichten European Embedded Value (EEV) des Life & Savings-Geschäfts oder ähnlicher Berechnungen für andere Aktivitäten geschätzt. - Für die anderen Unternehmen: Erhalt der Prognosen für den Cashflow und den operativen Cashflow für die von ihren jeweiligen Teams des operativen Managements generierten Geschäfte und:
In Anbetracht der mit der Verwendung von Prognosen verbundenen Unsicherheiten (im Hinblick darauf, ob diese erreicht werden oder nicht) und der für die Beurteilung des Nutzungswerts erforderlichen Beurteilungen haben wir die korrekte Bewertung von Beteiligungen an Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen, insbesondere solcher, die auf zukunftsgerichteten Daten beruhen, als eine wichtige Prüfungsaufgabe betrachtet. -- Überprüfung der Übereinstimmung der verwendeten historischen Daten mit dem geprüften Abschluss;
-- Überprüfung, ob die getroffenen Annahmen mit dem wirtschaftlichen Umfeld zum Abschlussstichtag und zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung übereinstimmen;
-- Gegenüberstellung der Prognosen früherer Perioden mit den tatsächlichen Ergebnissen, um die Zuverlässigkeit der Schätzungen zu beurteilen;
-- Überprüfung der Genauigkeit des berechneten Nutzungswertes;
-- Überprüfung, ob der Nutzungswert, der auf den prognostizierten Cashflows basiert, zur Berücksichtigung der Schulden angepasst wurde.
Darüber hinaus haben wir die Bildung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten überprüft, bei denen das Unternehmen den Verlusten einer Tochtergesellschaft mit negativem Eigenkapital ausgesetzt ist.
Schließlich haben wir die Angemessenheit der Angaben im Jahresabschluss beurteilt.

Sonderprüfungen

Darüber hinaus haben wir in Übereinstimmung mit den in Frankreich geltenden Prüfungsstandards die in Gesetzen und Verordnungen geforderten Sonderprüfungen durchgeführt.

Angaben im Lagebericht und in sonstigen Unterlagen zur Finanzlage und zum Jahresabschluss für die Aktionäre

Wir haben keine Einwendungen hinsichtlich der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der im Lagebericht des Board of Directors und in den sonstigen Unterlagen gegebenen Informationen bezüglich der Finanzlage und des den Aktionären bereitgestellten Jahresabschlusses und keine Einwendungen hinsichtlich der Übereinstimmung dieser Informationen mit dem Jahresabschluss vorzubringen.

Wir bestätigen die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung und die Übereinstimmung der Informationen mit dem Jahresabschluss über die in Artikel D. 441-4 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) genannten Zahlungsfristen.

Bericht zu Corporate Governance

Wir bestätigen, dass der Bericht des Board of Directors zur Corporate Governance die nach Artikeln L. 225-37-3 und L. 225-37-4 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) erforderlichen Angaben enthält.

Bezüglich der in Übereinstimmung mit den Anforderungen von Artikel L. 225-37-3 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) bereitgestellten Angaben zur Vergütung und zu den zugeteilten oder zuerkannten Leistungen für Führungskräfte und sonstige zu ihren Gunsten gegebene Zusagen haben wir deren Übereinstimmung mit dem Jahresabschluss und den zugrunde liegenden Angaben, die bei der Aufstellung dieses Jahresabschlusses herangezogen wurden, oder, falls zutreffend, mit den von beherrschten Unternehmen, die dem Konsolidierungskreis angehören, von Ihrem Unternehmen erhaltenen Angaben geprüft. Auf Grundlage dieser Verfahrensweisen bestätigen wir die Richtigkeit und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung dieser Informationen.

Hinsichtlich der Informationen zu Posten, die Ihr Unternehmen im Falle eines Übernahme- oder Umtauschangebots als potenziell aussagekräftig erachtet und gemäß Artikel L. 225-37-5 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) bereitstellt, haben wir ihre Übereinstimmung mit den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen überprüft. Auf Grundlage dieser Verfahrensweisen haben wir keine Einwendungen hinsichtlich dieser Informationen.

Sonstige Angaben

Gemäß französischem Recht haben wir geprüft, ob die erforderlichen Angaben zu Beteiligungen und zur Identität der Aktionäre und Stimmrechtsinhaber im Lagebericht ordnungsgemäß dargestellt sind.

Bericht über weitere rechtliche und regulatorische Anforderungen

Ernennung der gesetzlichen Abschlussprüfer

Auf der Generalversammlung vom 28. Februar 1989 (PricewaterhouseCoopers Audit) und vom 8. Juni 1994 (Mazars) wurden wir zum gesetzlichen Abschlussprüfer der AXA SA ernannt. Zum 31. Dezember 2019 befanden sich PricewaterhouseCoopers Audit und Mazars im 31. bzw. 26. Jahr ihres ununterbrochenen Mandats.

Verantwortlichkeiten des Managements und der Verantwortlichen für den Abschluss

Die Geschäftsleitung ist für die Aufstellung eines Abschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe in Übereinstimmung mit den französischen Rechnungslegungsgrundsätzen, vermittelt, sowie für die interne Kontrolle, die die Geschäftsleitung als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben, sei es aufgrund von Verstößen oder Irrtümern, ist.

Bei der Aufstellung des Abschlusses ist das Management für die Beurteilung der Unternehmensfortführung, die Offenlegung der mit der Unternehmensfortführung zusammenhängenden Sachverhalte und die Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze verantwortlich, es sei denn, es wird erwartet, dass die Gesellschaft liquidiert oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wird.

Das Audit Committee ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie gegebenenfalls der internen Revision hinsichtlich der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung zuständig.

Der Abschluss wurde vom Board of Directors genehmigt.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses

Ziel und Prüfungsansatz

Unsere Aufgabe ist es, einen Bericht zu diesem Abschluss abzugeben. Unser Ziel ist es, eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Abschluss insgesamt frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass eine Prüfung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung immer dann durchgeführt wird, wenn eine wesentliche Falschaussage vorliegt. Falschaussagen können sich aus Betrug oder Irrtümern ergeben und sind als wesentlich anzusehen, wenn sie einzeln oder in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten, die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffen werden, vernünftigerweise beeinflussen könnten.

Wie in Artikel L.823-10-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de Commerce) festgelegt, umfasst unsere gesetzliche Prüfung nicht die Gewährleistung der Rentabilität des Unternehmens oder der Qualität des Managements der Angelegenheiten der Gesellschaft.

Im Rahmen einer Prüfung, die nach den in Frankreich geltenden Berufsstandards durchgeführt wird, übt der Abschlussprüfer während der gesamten Prüfung ein professionelles Urteilsvermögen aus und darüber hinaus:

- Identifiziert und bewertet er die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen des Abschlusses, unabhängig davon, ob diese auf Betrug oder Fehler zurückzuführen sind, konzipiert und führt Prüfungsverfahren durch, die auf diese Risiken anschlagen, und holt Prüfungsnachweise ein, die als ausreichend und angemessen erachtet werden, um eine Grundlage für sein Prüfungsurteil zu liefern. Das Risiko, keine wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug aufzudecken, ist höher als bei einem Fehler, da Betrug Absprachen, Fälschungen, absichtliche Auslassungen, falsche Darstellungen oder die Aufhebung der internen Kontrolle beinhalten kann.

- Erlangt er ein Verständnis der für die Prüfung relevanten internen Kontrolle, um unter den gegebenen Umständen geeignete Prüfungsverfahren zu entwerfen, jedoch nicht, um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrolle abzugeben.

- Beurteilt er die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und die Plausibilität der für die Aufstellung des Abschlusses zugrunde gelegten wesentlichen Schätzungen sowie der damit verbundenen Offenlegungen des Managements im Abschluss.

- Beurteilt er die Angemessenheit der Anwendung der Unternehmensfortführungsgrundsätze durch das Management und, basierend auf den erhaltenen Prüfungsnachweisen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Bedingungen besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, aufkommen lassen. Diese Beurteilung stützt sich auf die bis zum Zeitpunkt des Prüfungsberichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Umstände können jedoch dazu führen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Kommt der Abschlussprüfer zu dem Schluss, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist es erforderlich, im Prüfungsbericht auf die entsprechenden Angaben im Abschluss hinzuweisen oder, falls solche Angaben nicht gemacht werden oder nicht ausreichen, den darin enthaltenen Bestätigungsvermerk zu ändern.

- Beurteilt er die Gesamtdarstellung des Abschlusses und beurteilt, ob dieser die zugrunde liegenden Vorgänge und Ereignisse in einer Weise darstellt, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.

Bericht an das Audit Committee

Wir legen dem Audit Committee einen Bericht vor, der insbesondere eine Beschreibung des Prüfungsumfangs und des durchgeführten Prüfungsprogramms sowie der Ergebnisse unserer Prüfung enthält. Darüber hinaus berichten wir, falls vorhanden, über wesentliche Mängel im internen Kontrollsystem in Bezug auf die von uns festgestellten Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsverfahren.

Unser Bericht an das Audit Committee enthält die Risiken wesentlicher Fehlaussagen, die nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung für die Prüfung des Abschlusses der laufenden Periode von besonderer Bedeutung waren und daher wesentliche Prüfungsfragen darstellen, die wir in diesem Bericht zu beschreiben haben.

Darüber hinaus geben wir dem Prüfungsausschuss die in Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 5372014 vorgesehene Erklärung ab, die unsere Unabhängigkeit im Sinne der in Frankreich geltenden Vorschriften bestätigt, wie sie insbesondere in den Artikeln L. 822-10 bis L. 822-14 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) und im französischen Ethikkodex (Code de déontologie) für Abschlussprüfer festgelegt sind. Gegebenenfalls erörtern wir mit dem Audit Committee die Risiken, die sich nach vernünftigem Ermessen auf unsere Unabhängigkeit auswirken können, und die damit verbundenen Vorkehrungen.

Die gesetzlichen Abschlussprüfer

 

Neuilly-sur-Seine und Courbevoie, 19. März 2020

PricewaterhouseCoopers Audit

Bénédicte Vignon

Grégory Saugner

 

Mazars

Jean-Claude Pauly

Maxime Simoen

Anhang IV Group Embedded Value und Solvency II Own Funds

Die Informationen werden im „Embedded Value and Solvency II Own Funds Report 2019“ dargelegt, der auf der Website der AXA Gruppe unter www.axa.com zur Verfügung steht.

Anhang V Glossar

Dieses Glossar enthält Definitionen von Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen oder alternativen Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs) - mit Asterisk (*) gekennzeichnet -, die die Geschäftsleitung für das Verständnis der Geschäftstätigkeit der Gruppe und die Analyse der Leistung der Gruppe als nützlich erachtet. Der Umfang der folgenden Definitionen von APMs bleibt gegenüber früheren Perioden unverändert, mit der Ausnahme, dass der Umfang bestimmter Definitionen aktualisiert wurde, um (i) der Dekonsolidierung von EQH und (ii) den Auswirkungen der im Mai 2018 durch AXA vorgenommenen Ausgabe von in Aktien von EQH wandelbaren Pflichtwandelanleihen (Mandatory Exchangeable Bonds, „MEBs“) Rechnung zu tragen, die in „Eigenkapital“ - „Minderheitsanteile“ und „Finanzschulden“ erfasst und anschließend ab dem erstem Quartal 2019 von „Eigenkapital“-Komponenten in Finanzschulden umgegliedert wurden.

Geltungsbereich und Vergleichsbasis

Aufteilung nach Region

Die Aufteilung nach Regionen wird nachstehend erläutert:

- Frankreich (Versicherungs- und Bankgeschäft sowie Holdings)

- Europa, bestehend aus:

-- Schweiz (Versicherungsgeschäft)

-- Deutschland (Versicherungs- und Bankgeschäft sowie Holdings)

-- Belgien (Versicherungs- und Bankgeschäft sowie Holdings)

-- Großbritannien und Irland (Versicherungsgeschäft und Holdings)

-- Spanien (Versicherungsgeschäft)

-- Italien (Versicherungsgeschäft)

- Asien, bestehend aus:

-- Japan (Versicherungs- und Bankgeschäft sowie Holdings)

-- Hongkong (Versicherungsgeschäft)

-- Asia High Potentials, bestehend aus:

-- Thailand (Versicherungsgeschäft)

-- Indonesien (Versicherungsgeschäft)

-- China (Versicherungsgeschäft)

-- Philippinen (Versicherungsgeschäft)

-- Asien - Direktgeschäft, bestehend aus:

-- Japan - Direktgeschäft (Versicherungsgeschäft)

-- Südkorea - Direktgeschäft (Versicherungsgeschäft)

-- Asien Holdings

- AXA XL, bestehend aus:

-- XL Group (Versicherungsgeschäft und Holdings) bei Übernahme zum 12. September 2018

-- AXA Corporate Solutions Assurance (Versicherungsgeschäft)

-- AXA Art (Versicherungsgeschäft)

- Vereinigte Staaten (Versicherungsgeschäft, AB und Holdings)

- International, bestehend aus:

-- AXA Bank Belgium (Bankgeschäft)

-- Brasilien (Versicherungsgeschäft und Holdings)

-- Kolumbien (Versicherungsgeschäft)

-- Tschechische Republik und Slowakische Republik (Versicherungsgeschäft)

-- Griechenland (Versicherungsgeschäft)

-- Golfregion (Versicherungsgeschäft und Holdings)

-- Indien (Versicherungsgeschäft und Holdings)

-- Libanon (Versicherungsgeschäft und Holdings)

-- Luxemburg (Versicherungsgeschäft und Holdings)

-- Malaysia (Versicherungsgeschäft)

-- AXA Mediterranean Holdings

-- Mexiko (Versicherungsgeschäft)

-- Marokko (Versicherungsgeschäft und Holdings)

-- Nigeria (Versicherungsgeschäft und Holdings)

-- Polen (Versicherungsgeschäft)

-- Russland (Reso) (Versicherungsgeschäft)

-- Singapur (Versicherungsgeschäft und Holdings)

-- Türkei (Versicherungsgeschäft und Holdings)

- Transversale Einheiten und zentrale Holdings, bestehend aus:

-- AXA Investment Managers

-- AXA Assistance

-- AXA Liabilities Managers

-- AXA Global Re

-- AXA Life Europe

-- AXA SA und sonstige zentrale Holdings

Aktuelle Treiber und High Potentials

Die Trennung zwischen aktuellen Treibern („Current Engines“) und High Potentials wird nachstehend erläutert:

- Aktuelle Treiber: Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Irland, Hongkong, Italien, Japan, Schweiz, Spanien, USA, AXA XL und AB

- High Potentials: Brasilien, China, Indonesien, Mexiko, Philippinen und Thailand

Vergleichbare Basis für Umsatz, Annual Premium Equivalent und NBV-Marge

„Auf vergleichbarer Basis“ bedeutet Folgendes:

- Die Daten für die aktuelle Berichtsperiode wurden anhand der vorherrschenden Wechselkurse für den gleichen Zeitraum des Vorjahres angepasst (konstante Wechselkursbasis).

- Vergleichsdaten in einer der beiden Berichtsperioden wurden an die Ergebnisse von Akquisitionen, Veräußerungen und Geschäftsübertragungen (konstante strukturelle Basis) und an Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze (konstante methodische Basis) angepasst.

Ergebnis und Eigenkapital

Bereinigter Gewinn*

Der bereinigte Gewinn stellt den Jahresüberschuss (Konzernanteil), wie in den Tabellen in Abschnitt 2.3 dieses Geschäftsberichts ausgeführt, vor der Auswirkung der folgenden Posten abzüglich der Überschussbeteiligung der Versicherten, abgegrenzten Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile, dar:

- Integrations- und Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit wesentlichen neu erworbenen Unternehmen sowie Restrukturierungs- und damit verbundene Kosten im Zusammenhang mit Plänen zur Produktivitätssteigerung

- Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte

- Außerordentliches Ergebnis (in erster Linie Änderung des Konsolidierungskreises und aufgegebene Geschäftsbereiche)

- Der Fair-Value-Option zugeordneter Gewinn oder Verlust aus finanziellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von zur Deckung von Verbindlichkeiten gehaltenen Vermögenswerten, bei denen das finanzielle Risiko von Versicherten getragen wird), Wechselkurseffekte auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verbundene Derivate

Derivate im Zusammenhang mit Anlagevermögen:

- enthalten sämtliche Derivate in Fremdwährungen, außer Derivate im Zusammenhang mit Devisenoptionen im Rahmen von Strategien zur Absicherung der Erträge, die im operativen Ergebnis enthalten sind,

- enthalten keine Derivate im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, die nach der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode der „selektiven Freisetzung“ bewertet werden, und

- enthalten keine Derivate, die im Rahmen von ökonomischen Sicherungsbeziehungen für realisierte Gewinne und Verluste für Kapitalanlagen auf eigene Rechnung und Einlagen von Aktionären genutzt werden. Die Kosten bei Vertragsabschluss, der innere Wert und der Wert bei Fälligkeit dieser Derivate werden im bereinigten Ergebnis berücksichtigt und der Zeitwert wirkt sich lediglich auf den Jahresüberschuss aus. Im Falle einer kurzfristigen Veräußerung der Derivate wirkt sich der Zeitwert jedoch auf das bereinigte Ergebnis aus.

Operatives Ergebnis*

Das operative Ergebnis entspricht dem bereinigten Gewinn ohne den folgenden Posten abzüglich Überschussbeteiligungen der Versicherten, abgegrenzte Abschlusskosten, VBI, Steuern und Minderheitsanteile:

- realisierte Gewinne und Verluste und Veränderungen der Wertminderungsaufwendungen (für Vermögenswerte, die nicht nach Fair-Value-Option designiert wurden, oder zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte) und

- Kosten bei Vertragsabschluss, innerer Wert und Auszahlung von Derivaten, die für ökonomische Sicherungsbeziehungen für realisierte Gewinne und Wertminderungen von Aktien, die Anlagen auf eigene Rechnung und Einlagen von Aktionären absichern, genutzt werden.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie (EPS) stellt das konsolidierte Ergebnis von AXA (abzüglich Finanzaufwendungen im Zusammenhang mit nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit, die ergebnisneutral erfasst werden, Vorzugsaktien und MEBs bis zum Zeitpunkt der Dekonsolidierung von EQH) dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien dar.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie (verwässertes EPS) stellt das konsolidierte Ergebnis von AXA (abzüglich Finanzaufwendungen im Zusammenhang mit nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit, die ergebnisneutral erfasst werden, Vorzugsaktien und MEBs bis zum Zeitpunkt der Dekonsolidierung von EQH) dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien auf verwässerter Basis dar (d. h. einschließlich der potenziellen Auswirkung aller ausstehenden verwässernden Optionen, die ausgeübt werden, Performance Shares und der Umwandlung bestehender Wandelanleihen in Aktien, sofern sie keinen negativen Verwässerungseffekt haben).

Das operative Ergebnis je Aktie* stellt das operative Ergebnis (abzüglich Finanzaufwendungen im Zusammenhang mit nachrangigen Schuldtiteln mit unendlicher Restlaufzeit, die ergebnisneutral erfasst werden, Vorzugsaktien und MEBs bis zum Zeitpunkt der Dekonsolidierung von EQH) dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien dar.

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite (Return on Equity, „RoE“) errechnet sich aus dem Ergebnis dividiert durch das gewichtete durchschnittliche Eigenkapital. Das gewichtete durchschnittliche Eigenkapital basiert auf dem anfänglichen Eigenkapital, bereinigt um den gewichteten durchschnittlichen Einfluss der Kapitalflüsse (einschließlich Dividenden).

- Für die zugrunde liegende Eigenkapitalrendite und die bereinigte Eigenkapitalrendite* gilt:

-- Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden aus dem durchschnittlichen Eigenkapital herausgerechnet.

-- Nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (weit nachrangige Schuldtitel, TTS / nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, TDSI) werden als zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel behandelt und daher aus dem durchschnittlichen Eigenkapital herausgerechnet.

-- Das Ergebnis umfasst Zinsaufwendungen für TSS/TSDI, für Vorzugsaktien und für die Eigenkapitalkomponente der MEBs bis zum Zeitpunkt der Dekonsolidierung von EQH.

- Bei der Eigenkapitalrendite auf den Jahresüberschuss basiert die Berechnung auf dem Konzernabschluss, d. h.

-- dem durchschnittlichen Eigenkapital einschließlich nachrangiger Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit (TSS/TSDI) und Rücklagen in Zusammenhang mit erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts

-- und dem Jahresüberschuss.

Freier Cashflow

Der freie Cashflow ist als Kennzahl für die Fähigkeit des Unternehmens zur Ausschüttung von Dividenden, berechnet als die Summe des Ergebnisses und die Veränderung des erforderlichen Eigenkapitals, definiert.

EOF (Eligible Own Funds)

Überschuss abgeleitet aus einer Solvency-II-Bilanz. Er ist definiert als der Überschuss des Marktwerts der Vermögenswerte gegenüber der bestmöglichen Schätzung der Verbindlichkeiten und der Risikomarge nach der Solvency-II-Vorschrift.

Solvency-II-Quote

Diese Quote wird gemäß Solvency II errechnet und entspricht der Summe der verfügbaren anrechenbaren Eigenmittel (Eligible Own Funds, „EOF“) dividiert durch die Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, „SCR“) der Gruppe. Die Solvenzkapitalanforderung, d. h. der Nenner der Solvency-II-Quote, wird in einer Höhe festgesetzt, die sicherstellt, dass Versicherer und Rückversicherer in der Lage sind, ihre Verpflichtungen gegenüber Versicherten und Begünstigten in den kommenden 12 Monaten mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 % einzuhalten. Die Solvenzkapitalanforderung kann entweder anhand einer Standardformel oder anhand eines internen Modells errechnet werden. Die Gruppe nutzt ein internes Modell.

Die Solvency-II-Quote wird hauptsächlich unter Verwendung des internen Modells von AXA geschätzt, auf Grundlage eines einmal in 200 Jahren auftretenden Schocks. Weitere Informationen zum internen Modell und zu anderen Solvency-II-Angaben von AXA finden Sie im SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr auf der Website von AXA (www.axa.com). Gemäß Beschluss der ACPR werden Gesellschaften, die Teil der XL Group waren („Gesellschaften der XL Group“) seit 1. Januar 2019 für Solvency-II-Zwecke (gemäß der in der Solvency-II-Richtlinie festgelegten konsolidierungsbasierten Methode) voll konsolidiert und ihr Beitrag zur Solvenzkapitalanforderung der Gruppe wird nach der Solvency-II-Standardformel berechnet. Vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch die ACPR beabsichtigt die Gruppe, ihr internes Modell ab 31. Dezember 2020 auf Gesellschaften der XL Group auszuweiten.

Verschuldungsquote*

Die Verschuldungsquote bezieht sich auf die Höhe der Verschuldung eines Unternehmens in Bezug auf sein Eigenkapital, üblicherweise ausgedrückt als Prozentsatz. Die Verschuldungsquote wird von der Geschäftsleitung zur Bemessung der Fremdkapitalfinanzierung der Gruppe und des Ausmaßes verwendet, in dem ihre Geschäftstätigkeit von Gläubigern statt von Aktionären finanziert wird. Die Verschuldungsquote von AXA wird berechnet indem die Bruttoschulden (zu Finanzierungszwecken ausgegebene Schuldtitel und nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit) durch das gesamte eingesetzte Kapital (Konzern-Eigenkapital ohne nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit und Rücklagen in Zusammenhang mit Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten und Derivaten im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften plus Bruttoschulden) dividiert werden. Im Anschluss an die Dekonsolidierung von EQH wurden die MEBs nicht in die Verschuldungsquote einbezogen.

Aktivitäten

Versicherung

Hybridprodukte und wenig kapitalintensive Produkte auf eigene Rechnung im Bereich Life & Savings

Hybridprodukte: Rentenprodukte, die es Kunden ermöglichen, sowohl in fondsgebundene als auch in Anlagen auf eigene Rechnung (General Account) zu investieren.

Wenig kapitalintensive Produkte auf eigene Rechnung: Rentenprodukte auf eigene Rechnung, die bei Vertragsabschluss mehr EOF generieren als das wirtschaftliche Kapital, das sie verbrauchen.

Life & Savings Nettozuflüsse

Die Nettozuflüsse im Segment Life & Savings sind definiert als die eingenommenen Beiträge (einschließlich Risikoprämien, Gebühren und Erträge), abzüglich Rückkäufe, Fälligkeiten, gezahlte Ansprüche und sonstige gezahlte Leistungen. Diese Definition gilt für alle Produkte des Bereichs Life & Savings sowie des Bereichs Health mit Lebensversicherungskomponente, mit Ausnahme der Produkte im Rahmen von Investmentfonds.

APE aus Neugeschäft

Die APE aus Neugeschäft entsprechen 100 % der laufenden Prämien zuzüglich 10 % an Einmalbeiträgen in Einklang mit der EEV-Methodik. APE sind der Konzernanteil.

Neugeschäftswert

Der Wert der während des laufenden Jahres abgeschlossenen Verträge. Er besteht aus dem Barwert künftiger Gewinne nach Akquisitionskosten, abzüglich (i) einer Wertberichtigung für den Zeitwert der finanziellen Optionen und Garantien, (ii) Kapitalkosten und nichtfinanzieller Risiken. AXA berechnet diesen Wert nach Steuern.

Neugeschäftswert-Marge

Die Neugeschäftswert-Marge ist das Verhältnis:

- zwischen dem Neugeschäftswert, d. h. dem Wert der während des laufenden Jahres abgeschlossenen Verträge, und

- dem Annual Premium Equivalent.

Das Verhältnis bezieht sich auf die Profitabilität des Neugeschäfts.

Margenanalyse

Die Margenanalyse wird auf zugrunde liegender Basis (Basis des operativen Ergebnisses) dargestellt.

Obwohl die Darstellung der Margenanalyse nicht mit der der Gewinn- und Verlustrechnung (auf zugrunde liegender Basis) identisch ist, basiert sie auf den gleichen GAAP-Kennzahlen, die zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS herangezogen werden.

Die zugrunde liegende Investitionsmarge umfasst die folgenden Posten:

- Nettokapitalanlageerträge und

- den Versicherten gutgeschriebene Zinsen und Bonuszahlungen sowie nicht zugewiesene Bonuszahlungen an Versicherte (sowie die Änderungen der speziellen Rücklagen, die ausschließlich mit Renditen auf das Anlagevermögen verbunden sind) im Zusammenhang mit den Nettokapitalanlageerträgen sowie die Auflösung des für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Abzinsungssatzes.

Die zugrunde liegenden Gebühren und Erträge umfassen Folgendes:

- Erträge aus dem Verkauf von Investmentfonds (die Teil des konsolidierten Umsatzes sind)

- Belastungen der Versicherungsnehmer (oder vertragliche Belastungen) auf die Prämien aller Produkte des Bereichs Life & Savings

- Belastungen aus erhaltenen Einlagen auf alle Lebensversicherungsprodukte und Gebühren für Gelder, die auf fremde Rechnung (fondsgebunden) verwaltet werden

- Abgegrenzte Erträge, wie Kapitalisierung abzüglich Abschreibung von Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze (URR) und nicht verdiente Entgelte (UFR)

- Sonstige Gebührenumsätze, z. B. für Finanzplanung oder den Verkauf von Produkten Dritter erhaltene Gebühren

Die zugrunde liegende technische Nettomarge umfasst die folgenden Posten:

- Mortalitäts- und Morbiditätsmarge: die Differenz zwischen dem Einkommen oder den verdienten Beiträgen für die Übernahme von Risiken und den Kosten der Leistungen und Schadenaufwendungen, die direkt mit der Schadenentwicklung oder ihrer Prognostizierung (Tod oder Erwerbsunfähigkeit) zusammenhängen

- Rückkaufmarge: die Differenz zwischen der Leistungsrückstellung und dem Rückkaufwert, der dem Versicherten im Falle einer frühzeitigen Vertragskündigung gezahlt wird

- Aktives Management der finanziellen Risiken in Bezug auf GMxB (Variable Annuity Guarantees): das Nettoergebnis der GMxB-Zeilen, die den ausdrücklichen Aufwendungen für diese Arten von Garantien abzüglich Sicherungskosten entsprechen. Es umfasst auch das nicht abgesicherte Geschäftsergebnis.

- Bonuszahlungen an die Versicherten, wenn die Versicherten an der Risikomarge beteiligt sind

- Abgetretene Rückversicherungsergebnisse

- Sonstige Änderungen der Schaden- und Versicherungsrückstellungen, worunter alle Erhöhungen und Auflösungen von Rückstellungen zu verstehen sind, die aus Änderungen der Bewertungsannahmen, dem Schadenverlauf, zusätzlichen Rückstellungen für das Mortalitätsrisiko und sonstigen technischen Auswirkungen, wie Beitragsdefizite abzüglich Derivate, hervorgehen

- Schadenregulierungskosten

Die zugrunde liegenden Aufwendungen umfassen die folgenden Posten:

- Aufwendungen für Akquisitionen, einschließlich Provisionen und dem Neugeschäft zugeordnete Gemeinkosten

- Aktivierungen von Aufwendungen für Akquisitionen im Zusammenhang mit Neugeschäft: Abgegrenzte Abschlusskosten (DAC) und Nettoansprüche auf künftige Managementgebühren nur für Kapitalanlageverträge ohne Überschussbeteiligung

- Abschreibung auf abgegrenzte Abschlusskosten (DAC) und Nettoansprüche auf künftige Managementgebühren für Kapitalanlageverträge ohne Überschussbeteiligung; einschließlich der Auswirkung aktivierter Zinsen

- Verwaltungsaufwand

- Bonuszahlungen an die Versicherten, wenn die Versicherten an den Aufwendungen des Unternehmens beteiligt sind

Die zugrunde liegende VBI-Abschreibung umfasst Abschreibungen auf den Wert des Versicherungsbestands (Value of Purchased Life Business In-force, VBI) im Zusammenhang mit zugrunde liegenden Margen.

Zwischen der detaillierten Zeile-für-Zeile-Darstellung in der Gewinn-und Verlustrechnung und den Bestandteilen der Margenanalyse im Bereich Life & Savings bestehen bestimmte wesentliche Unterschiede, die nachstehend erläutert werden:

- Bei Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen:

-- Die Bruttobeiträge (abzüglich Einlagen), Gebühren und sonstige Erträge werden in der Margenanalyse basierend auf der Art der Erträge den Posten „Gebühren und Erträge“ und „Technische Nettomarge“ zugeordnet.

-- Die Überschussbeteiligung der Versicherten wird als Änderung der Versicherungsleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. In der Margenanalyse wird sie der zugehörigen Marge, d. h. hauptsächlich der „Investitionsmarge“ und der „Technischen Nettomarge“ zugeordnet.

-- Die „Investitionsmarge“ stellt das Nettoergebnis aus der Investitionstätigkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung dar und wird um die zugehörige Überschussbeteiligung der Versicherten (siehe oben) sowie Änderungen der mit dem Anlagevermögen verbundenen speziellen Rücklagen angepasst und enthält keine Gebühren auf Verträge (oder in Verträgen enthaltene vertragliche Gebühren), bei denen das finanzielle Risiko von Versicherten getragen wird, die in den „Gebühren und Erträgen“ enthalten sind.

-- Änderungen der Rückstellungen für noch nicht verdiente Umsätze (Unearned Revenues Reserves, URR) werden in der Zeile „Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte“ in der zugrunde liegenden Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, wohingegen sie in der Margenanalyse in der Zeile „Gebühren und Erträge“ ausgewiesen sind.

- Bei Kapitalanlageverträgen ohne Überschussbeteiligung:

- kommt die Einlagenbilanzierung zur Anwendung. Aufgrund dessen werden Gebühren und Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen in der zugrunde liegenden Gewinn- und Verlustrechnung unter dem konsolidierten Bruttoumsatz in einer eigenen Zeile und in der Margenanalyse in den Zeilen „Gebühren und Erträge“ und „Technische Nettomarge“ dargestellt.

-- Änderungen der Rückstellungen für noch nicht verdiente Entgelte (Unearned Fees Reserves, UFR) werden in der Zeile „Änderungen der Rückstellungen für Beitragsüberträge abzüglich noch nicht verdienter Umsätze und Entgelte“ in der zugrunde liegenden Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, wohingegen sie in der Margenanalyse in der Zeile „Gebühren und Erträge“ ausgewiesen sind.

Versicherungskennzahlen (gilt für Aktivitäten in den Bereichen Property & Casualty, Health und Protection)

Die auf das aktuelle Schadenjahr bezogene Schadenquote, abzüglich Rückdeckung, ist das Verhältnis:

- des Schadenaufwands des laufenden Jahres, vor Rückdeckung + Schadenregulierungskosten + Ergebnis der im laufenden Unfalljahr zedierten Rückdeckung, ohne die abgezinsten Rückstellungen aus der Auflösung des für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Abzinsungssatzes, zu

- den verdienten Umsatzerlösen.

Die auf das gesamte Schadenjahr bezogene Schadenquote, abzüglich Rückdeckung, ist das Verhältnis:

- des gesamten Schadenaufwands aller Unfalljahre, vor Rückdeckung + Schadenregulierungskosten + Ergebnis der in allen Unfalljahren zedierten Rückdeckung, ohne die Auflösung des für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Abzinsungssatzes, zu

- den verdienten Umsatzerlösen.

Die zugrunde liegende Aufwandsquote ist das Verhältnis:

- des zugrunde liegenden Aufwands (ohne Schadenregulierungskosten, einschließlich Änderungen der Abschreibung des VBI) zu

- den verdienten Umsatzerlösen.

Der zugrunde liegende Aufwand umfasst zwei Komponenten: Aufwendungen (einschließlich Provisionen) im Zusammenhang mit der Akquise von Verträgen (mit der zugehörigen Akquisitionsaufwandsquote) und allen anderen Aufwendungen ohne Schadenregulierungskosten (mit der zugehörigen Verwaltungsaufwandsquote). Die zugrunde liegenden Aufwendungen umfassen keine Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, enthalten jedoch die Effekte aus der Veränderung der Abschreibung des VBI.

Die zugrunde liegende Combined Ratio* ist die Summe der Schadenquote für alle Unfalljahre und der zugrunde liegenden Aufwandsquote.

Asset Management

Nettozuflüsse: Zuflüsse von Kundengeldern abzüglich Abflüsse von Kundengeldern. Die Nettozuflüsse werden von der Geschäftsleitung zur Bemessung der Auswirkung von Verkaufsanstrengungen, Produktattraktivität (in erster Linie abhängig von Leistung und Innovation) und der allgemeinen Marktentwicklung bei der Platzierung von Kapitalanlagen verwendet.

Die zugrunde liegende Cost-Income Ratio ist das Verhältnis:

- Gemeinkosten ohne Vertriebskosten zu

- Bruttoumsatzerlösen ohne erhaltene Vertriebsgebühren.

Verwaltete Vermögen (Assets under Management, AUM) sind definiert als die Vermögenswerte, deren Verwaltung von ihren Eigentümern an eine Vermögensverwaltungsgesellschaft wie AXA Investment Managers delegiert wurde. AUM umfassen nur Fonds und Mandate, die Gebühren erwirtschaften, und schließen Doppelzählungen aus.

Banking

Der operative Nettoumsatz im Banking-Bereich wird vor konzerninternen Eliminierungen und vor realisierten Veräußerungsgewinnen/-verlusten oder Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzten Vermögenswerten und Sicherungsderivaten ausgewiesen.

Anhang VI Lagebericht des Board of Directors - Aufstellung der Querverweise

Der vorliegende Geschäftsbericht enthält alle Punkte, die der vom Board of Directors von AXA gemäß den Artikeln L. 225-100 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) erstellte Lagebericht enthalten muss.

Die folgenden Querverweise auf die Abschnitte dieses Geschäftsberichts entsprechen den Bestandteilen des Lageberichts des Board of Directors, in der vom Board of Directors des Unternehmens gebilligten Form.

Abschnitte Seiten
1. Trends/Ergebnis/Finanzlage und wichtige Performance-Kennzahlen 14 bis 18; 30 bis 90 und 444 bis 469
2. Nutzung von Finanzinstrumenten durch das Unternehmen, wenn dies für die Bewertung seiner Aktiva und Passiva, seiner Finanzlage und seiner Gewinne und Verluste relevant ist 82 bis 88; 176 bis 208 und 266 bis 285
3. Beschreibung der wichtigsten Risikofaktoren und Unwägbarkeiten 158 bis 175 und 190 bis 208
4. Interne Kontrolle und Risikomanagement-Verfahren 176 bis 208
5. Erwerb von wesentlichen Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in Frankreich 446
6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag/Ausblick 88 bis 90 und 365
7. Dividendenausschüttungen während der letzten drei Jahre 16
8. Informationen zu Markt- und Liquiditätsrisiken (Zinssatz, Wechselkurs und Schwankungsrisiko des Aktienkurses) 82 bis 88 und 158 bis 175 und 190 bis 201
9. Kauf und Verkauf eigener Aktien des Unternehmens 376
10. Von Führungskräfte durchgeführte Transaktionen im Zusammenhang mit Unternehmensanteilen 144
11. Kapitalstruktur 375 bis 376
12. Belegschaftsaktionäre 376 bis 377
13. Anpassung der Rechte von Inhabern von Wertpapieren mit Anspruch auf das Eigenkapital des Unternehmens -
14. Außerfinanzielle Leistungsbilanz 394 bis 432
15. Finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel 164 bis 165 und 411 bis 420
16. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten 425
17. Zahlungsbedingungen 446
18. Risikoüberwachungsplan 433 bis 437
19. Corporate-Governance-Bericht 477
Aufstellungen
20. Aufstellung des Finanzergebnisses des Unternehmens während der letzten fünf Jahre 451
21. Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Corporate-Governance-Bericht 467

Anhang VII Corporate-Governance-Bericht - Aufstellung der Querverweise

Der vorliegende Geschäftsbericht enthält alle Punkte, die der gemäß Artikel L. 225-37 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) erstellte Corporate-Governance-Bericht von AXA enthalten muss.

Die folgenden Querverweise auf die Abschnitte dieses Geschäftsberichts entsprechen den Bestandteilen des Corporate-Governance-Berichts, in der vom Board of Directors des Unternehmens gebilligten Form.

Abschnitte Seiten
1. Vergütungspolitik für Führungskräfte 147 bis 151
2. Vergütung der Führungskräfte 120 bis 146
3. Von Führungskräften bekleidete Ämter und Positionen 100 bis 107
4. Vereinbarungen zwischen einer Führungskraft oder einem Aktionär des Unternehmens und einer Tochtergesellschaft des Unternehmens 118
5. Verfahren zur Beurteilung gängiger Vereinbarungen, die zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen werden 153
6. Aufstellung der Delegierungen in Bezug auf Kapitalerhöhungen 378 und 379
7. Ausübung der Geschäftsleitung 92 und 93
8. Zusammensetzung und Bedingungen für die Vorbereitung und Organisation der Tätigkeit des Board of Directors 93 bis 116
9. Anwendung des Prinzips der ausgeglichen Vertretung von Frauen und Männern innerhalb des Board of Directors 93 und 94; 97 bis 99
10. Diversitätsrichtlinie des Board of Directors 93 bis 96
11. Geschlechterdiversität in Führungsteams 404 bis 405
12. Einschränkungen der Befugnisse des Chief Executive Officer 110 und 117
13. Corporate Governance Code of Reference (Regelwerk zur Corporate Governance) 152
14. Bedingungen für die Teilnahme an Jahreshauptversammlungen 391 und 392
15. Bestimmungen zur Verhinderung von Übernahmen 392

Anhang VIII Delegierte Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission vom 14. April 2019 - Aufstellung der Querverweise

Bei der französischen Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte Autorité des marchés financiers, „AMF“) am 19. März 2020 eingereichtes einheitliches Registrierungsformular.

Anhang 1 zur delegierten Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission

Posten Seiten
1. Verantwortliche Personen, Informationen von Dritten, Berichte von Sachverständigen und Genehmigung der zuständigen Behörde
1.1 Angabe der verantwortlichen Personen 443
1.2 Erklärung der verantwortlichen Personen 443
1.3 Erklärung oder Bericht einer Person, die als Sachverständiger agiert -
1.4 Von Dritten erhaltene Informationen -
1.5 Genehmigung des Registrierungsformulars durch die zuständige Behörde -
2. Zugelassene Abschlussprüfer
2.1 Namen und Anschriften der Abschlussprüfer, einschließlich Mitgliedschaft in einem Berufsverband 361
2.2 Rücktritt, Abberufung oder Neubestellung von Abschlussprüfern 361
3. Risikofaktoren 158 bis 175
4. Angaben zum Aussteller
4.1 Rechtlicher und geschäftlicher Name 380; 390
4.2 Ort und Nummer der Registrierung sowie Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) 380
4.3 Gründungsdatum und Lebensdauer 380
4.4 Sitz, Rechtsform, anwendbares Recht, Land der Gründung, Adresse und Telefonnummer des Firmensitzes und Website 1; 380
5. Geschäftsüberblick
5.1 Haupttätigkeiten
5.1.1 Art der Geschäftstätigkeit und der Haupttätigkeiten 21 bis 28 und 40 bis 43
5.1.2 Neue Produkte und/oder Dienstleistungen 21 bis 28
5.2 Hauptmärkte 30 bis 34
5.3 Wichtige Ereignisse in der Entwicklung des Geschäfts des Ausstellers 35 bis 39
5.4 Strategie und Ziele 8 bis 9; 11
5.5 Grad der Abhängigkeit von Patenten oder Lizenzen, betrieblichen, kommerziellen oder finanziellen Verträgen oder neuen Fertigungsmethoden -
5.6 Grundlage für Erklärungen des Ausstellers zu seiner Wettbewerbsposition 31 bis 33
5.7 Beteiligungen
5.7.1 Abgeschlossene wesentliche Investitionen 36
5.7.2 Wesentliche laufende Investitionen und solche mit bereits fester Verpflichtung -
5.7.3 Maßgebliche Gemeinschaftsunternehmen und Unternehmen 241 bis 246; 286 bis 290; 454 bis 457
5.7.4 Umweltaspekte, die sich auf die Nutzung der Sachanlagen durch den Aussteller auswirken können 386; 411 bis 420
6. Organisationsstruktur
6.1 Kurzbeschreibung der Gruppe und der Position des Ausstellers innerhalb der Gruppe 6 bis 11; 14
6.2 Liste der wesentlichen Tochterunternehmen des Ausstellers 241 bis 246
7. Betriebliche und finanzielle Prüfung
7.1 Finanzielle Lage 210 bis 219
7.2 Betriebsergebnis
7.2.1 Wesentliche Faktoren, die das Betriebsergebnis erheblich beeinflussen 47 bis 49
7.2.2 Gründe für die Veränderung der Nettoumsätze oder Umsätze 40 bis 43
8. Kapitalressourcen
8.1 Kapitalressourcen des Ausstellers 82 bis 88; 315 bis 317
8.2 Quellen und Beträge der Kapitalflüsse des Ausstellers 82 bis 85; 218 bis 219; 292 bis 293
8.3 Fremdfinanzierungsbedarf und Finanzierungsstruktur des Ausstellers 82 bis 88; 315 bis 317
8.4 Nutzungseinschränkungen der Kapitalressourcen 82 bis 88
8.5 Zur Erfüllung von Zusagen gemäß Punkt 5.7.2 voraussichtlich erforderliche Mittel 82 bis 85
9. Regulatorisches Umfeld 380 bis 392
10. Informationen zu Trends
10.1(a) Wichtigste kürzliche Trends bei Produktion, Vertrieb und Vorräten sowie Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Verkaufspreisen 88 bis 90; 365
10.1(b) Wesentliche Veränderungen der finanziellen Performance der Gruppe zwischen 31. Dezember 2019 und dem Datum des Registrierungsformulars 88 bis 89; 365
10.2 Bekannte Trends, Unwägbarkeiten, Forderungen, Zusagen oder Ereignisse, die nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich eine wesentliche Auswirkung auf die Aussichten des Ausstellers haben werden 89 bis 90; 365; 380 bis 392
11. Gewinnprognosen und -schätzungen
11.1 Berücksichtigung von Gewinnprognosen und -schätzungen im Registrierungsformular -
11.2 Annahmen, auf die der Aussteller seine Prognosen oder Schätzungen gestützt hat -
11.3 Erklärung, dass die Gewinnprognosen und -schätzungen so zusammengestellt und erstellt wurden, dass sie (a) mit Finanzdaten aus der Vergangenheit vergleichbar sind und (b) mit den Rechnungslegungsgrundsätzen des Ausstellers übereinstimmen -
12. Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien und Führungskräfte
12.1 Informationen zu den Mitgliedern des Board of Directors und zu Führungskräften 92 bis 118
12.2 Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien sowie Führungskräfte betreffende Interessenkonflikte 118; 142 und 143; 153; 356 und 357
13. Vergütung und Leistungen
13.1 Betrag der gezahlten Vergütung und Sachleistungen, die vom Aussteller und seinen Tochterunternehmen gewährt werden 120 bis 144
13.2 Vom Ausstellung oder seinen Tochterunternehmen reservierte oder zurückgestellte Beträge für Pensionen, Altersversorgung oder ähnliche Leistungen 145 und 146
14. Board-Angelegenheiten
14.1 Derzeitige Amtszeiten 98 bis 99
14.2 Angaben zu Dienstverträgen der Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien mit dem Aussteller oder einem seiner Tochterunternehmen zur Erbringung von Leistungen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses 118
14.3 Angaben zum Prüfungsausschuss und zum Vergütungsausschuss des Ausstellers 114 und 116
14.4 Erklärung zur Einhaltung des für den Aussteller geltenden Corporate-Governance-Systems 152
14.5 Potenziell wesentliche Auswirkungen auf die Corporate Governance 99
15. Mitarbeiter
15.1 Anzahl der Mitarbeiter 119; 402
15.2 Aktienbesitz und Aktienoptionen 137 bis 143
15.3 Vereinbarungen zur Beteiligung der Mitarbeitern am Eigenkapital des Ausstellers 131 bis 143
16. Hauptaktionäre
16.1 Identifizierung von Hauptaktionären 375 und 376
16.2 Stimmrechte von Hauptaktionären 375 und 376; 391
16.3 Eigentum und Beherrschung des Erstellers 375 bis 377
16.4 Dem Aussteller bekannte Abmachungen, deren Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Änderung des Beherrschungsverhältnisses des Ausstellers führen könnte -
17. Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen 153; 356 und 357
18. Finanzdaten bezüglich der Aktiva und Passiva, der Finanzlage und der Gewinne und Verluste des Ausstellers
18.1 Historische Finanzdaten 14 bis 16; 210 bis 371; 444 bis 469
18.2 Zwischen- und sonstige Finanzdaten -
18.3 Prüfung der historischen jährlichen Finanzdaten
18.3.1 Gemäß Richtlinie 2014/56/EU und Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erstellter Prüfungsbericht 366 bis 371 und 466 bis 469
18.3.2 Sonstige von den Abschlussprüfern geprüfte Informationen 154 bis 155; 429 bis 432; 442
18.3.3 Quellen der Finanzdaten, die nicht aus geprüften Abschlüssen des Ausstellers entnommen wurden -
18.4 Proforma-Finanzdaten -
18.5 Dividendenpolitik
18.5.1 Richtlinie des Ausstellers zu Dividendenausschüttungen und diesbezüglichen Einschränkungen 16; 391
18.5.2 Höhe der Dividende je Aktie für jedes Geschäftsjahr im von den Finanzdaten abgedeckten Zeitraum 16
18.6 Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren 362 bis 364
18.7 Wesentliche Veränderungen der Finanzlage des Ausstellers 88 bis 89; 365
19. Zusätzliche Informationen
19.1 Gezeichnetes Kapital
19.1.1 Gezeichnetes Anteilskapital 375
19.1.2 Das Kapital nicht vertretende Anteile -
19.1.3 Eigene Aktien, die vom Aussteller, in seinem Namen oder von seinen Tochtergesellschaften gehalten werden. 375 bis 376
19.1.4 Wandelbare, börsenfähige Wertpapiere oder Wertpapiere mit Optionsscheinen 378
19.1.5 Erwerbsrechte und/oder -pflichten aus genehmigtem, aber nicht ausgegebenem Kapital oder eine Verpflichtung zur Kapitalerhöhung -
19.1.6 Optionen auf das Anteilskapital der Mitglieder der Gruppe -
19.1.7 Historische Informationen zum Anteilskapital 376
19.2 Memorandum und Satzung
19.2.1 Unternehmenszweck 390
19.2.2 Mit jeder Klasse bestehender Anteile verbundene Rechte, Vorzugsrechte und Beschränkungen 391 bis 392
19.2.3 Bestimmungen, die einen Verlust der Beherrschung über den Aussteller aufschieben, verzögern oder verhindern können 392
20. Wesentliche Verträge -
21. Verfügbare Dokumente 380

Anhang 2 zur delegierten Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission

Posten Seiten
1. Offenzulegende Informationen zum Aussteller
1.1 Offenzulegende Informationen gemäß Anhang 1 zur delegierten Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission 478 bis 480
1.2 Erklärung, dass (a) das einheitliche Registrierungsformular bei der AMF als zuständiger Behörde ohne vorherige Billigung gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2017/1129 eingereicht wurde und (b) das einheitliche Registrierungsformular für die Zwecke eines öffentlichen Angebots oder die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt verwendet werden kann, sofern es von der AMF gemeinsam mit etwaigen Änderungen sowie einer gemäß Verordnung (EU) 2017/1129 gebilligten Wertpapierbeschreibung und Zusammenfassung gebilligt wird. 1

Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2017/1129 werden die folgenden Punkte durch Verweis in das vorliegende einheitliche Registrierungsformular aufgenommen:

- die folgenden Abschnitte des einheitlichen Registrierungsformulars von AXA für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr (das „DDR 2018“), dessen französische Fassung am 11. März 2019 unter der Nummer D.19-0130 bei der AMF eingereicht wurde und auf der Website der AMF in der Decisions and Financial Disclosures Database („BDIF“) der AMF zur Verfügung steht: https://bdif.amf-france.org/technique/multimedia?docId=a0c912e8-745d-4629-ab1e-2789120dd695&famille=BDIF&bdifId=0310-91.D_D.19-0130:

(a) Abschnitt 2.2 „Überblick über den Geschäftsverlauf“

(b) Bericht des Board of Directors von AXA über das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr, einschließlich aller in Anhang VI „Lagebericht des Board of Directors - Aufstellung der Querverweise“ aufgeführten Abschnitte

(c) Teil 5 „Konzernabschluss“, der den Konzernabschluss von AXA für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr und den diesbezüglichen Bericht der Abschlussprüfer in Abschnitt 5.7 beinhaltet

- die folgenden Abschnitte des einheitlichen Registrierungsformulars von AXA für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr (das „DDR 2017“), dessen französische Fassung am 19. März 2018 unter der Nummer D.18-0145 bei der AMF eingereicht wurde und auf der Website der AMF in der BDIF der AMF zur Verfügung steht: https://bdif.amf-france.org/technique/multimedia?docId=037df515-e0bf-4744-909f-2733858ff676&famille=BDIF&bdifId=5410-81.D_D.18-0145:

(a) Abschnitt 2.2 „Überblick über den Geschäftsverlauf“

(b) Bericht des Board of Directors von AXA über das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr, einschließlich aller in Anhang VI „Lagebericht des Board of Directors - Aufstellung der Querverweise“ aufgeführten Abschnitte

(c) Teil 5 „Konzernabschluss“, der den Konzernabschluss von AXA für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr und den diesbezüglichen Bericht der Abschlussprüfer in Abschnitt 5.7 beinhaltet

- die Satzung der AXA SA in ihrer jeweils gültigen Fassung, die auf der Website des Unternehmens abrufbar ist (https://group.axa.com/en/about-us/governance-overview).

Die nicht berücksichtigten Teile des DDR 2017 und des DDR 2018 sind entweder für Anleger nicht relevant oder an anderer Stelle in diesem einheitlichen Registrierungsformular enthalten.

Anhang IX Geschäftsbericht - Aufstellung der Querverweise

Dieser Geschäftsbericht umfasst sämtliche Bestandteile des Geschäftsberichts (Rapport Financier Annuel), auf den in Ziffer I, Artikel L. 451-1-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code monétaire et financier) sowie in Artikel 222-3 der Allgemeinen Bestimmungen der AMF (Règlement Général de l’AMF) Bezug genommen wird.

Die folgenden Querverweise auf die Abschnitte dieses Geschäftsberichts entsprechen den Bestandteilen des Geschäftsberichts.

Abschnitte Seiten
Jahresabschluss der Muttergesellschaft AXA 444 bis 465
Konzernabschluss der Gruppe 210 bis 365
Bericht des Board of Directors 476
Erklärung der für den Geschäftsbericht verantwortlichen Person 443
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Jahresabschluss der Muttergesellschaft AXA 466 bis 469
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Konzernabschluss der Gruppe 366 bis 371
Honorar der gesetzlichen Abschlussprüfer 361 und 362
Corporate-Governance-Bericht 477
Bericht der gesetzlichen Abschlussprüfer zum Corporate-Governance-Bericht 467
EN DE
CONTACTS ANSPRECHPARTNER
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Analysts and Institutional Investors Analysten und institutionelle Investoren
AXA Group AXA Group
25, avenue Matignon 25, Avenue Matignon
75008 Paris - France 75008 Paris - Frankreich
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AXA Group AXA Group
Retail Shareholders Relations Retail Shareholders Relations
25, avenue Matignon 25, Avenue Matignon
75008 Paris - France 75008 Paris - Frankreich
Phone: 0 800 43 48 43 (toll-free number from France) Telefon: 0 800 43 48 43 (gebührenfreie Nummer bei Anrufen aus Frankreich)
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E-mail: actionaires.web@axa.com E-Mail: actionaires.web@axa.com
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[1] Ehemals AXA Equitable Holdings, Inc.

[2] Net Promoter Score.

[3] Net Promoter Score der Mitarbeitenden.

[4] Ehemals AXA Equitable Holdings, Inc.

[5] Der endgültige Abschluss der Transaktion unterliegt gesetzlichen Closing-Bedingungen, unter anderem dem Erhalt regulatorischer Genehmigungen.

[6] Ohne Stammaktien von EQH, hauptsächlich im Zusammenhang mit Aktien von EQH, die bei Rückzahlung der Anleihen von AXA SA mit Fälligkeit im Mai 2021 verpflichtend in Aktien von EQH umzutauschen sind.

[7] Dazu gehören Brasilien, Kolumbien, die Tschechische Republik und die Slowakische Republik, Griechenland, die Golfregion, der Libanon, Luxemburg, Mexiko, Marokko, Nigeria, Polen, Russland und die Türkei.

[8] AXA erwarb im Februar 2014 die ersten 50 % der Anteile an AXA Tianping.

[9] Ningbo Yi Ke Joint Venture Co., Ltd., Ningbo Hua Ge Industrial Investment Co., Ltd., Tian Mao Industrial Group Joint Stock Corporation, Ningbo Lu Da Sheng Technology Co., Ltd., Ningbo Rixingkang Biology Engineering Co., Ltd.

[10] Dies umfasst eine umgehend fällige Barzahlung in Höhe von 3,5 Mrd. RMB und eine zwölf Monate nach Abschluss fällige Zahlung von 1,1 Mrd. RMB. Die nach Abschluss fällige Zahlung ersetzt die Kapitalherabsetzung von AXA Tianping (1,5 Mrd. RMB), die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Transaktion angekündigt worden war.

[11] 1 EUR = 7,8009 RMB zum 12. Dezember 2019 (Quelle: Bloomberg).

[12] AXA Insurance in der Ukraine war ein Joint Venture zwischen AXA (50 % Beteiligung) und der Ukrsibbank.

[13] Über ihre Tochtergesellschaft FFHL Group Ltd.

[14] Vorbehaltlich Preisanpassung bei Abschluss.

[15] Versicherungen für Hypotheken, Verbraucher- und professionelle Kredite.

[16] Der Effekt auf den Jahresüberschuss basiert lediglich auf der in bar erbrachten Gegenleistung und der Bewertung von Crelan Insurance. Der Wert der Versicherungsvertriebspartnerschaft zwischen der AXA Bank Belgium und ihrer Ausweitung auf Crelan bleibt unberücksichtigt.

[17] Ohne Berücksichtigung günstiger Einmaleffekte von 36 Mio. Euro.

[18] Crelan verfügt über eine Call-Option für den Kauf der Anteile an Crelan NV und der AXA Bank Belgium, die sich im Besitz von AXA befinden.

[19] Crelan NV ist die Bankentochter von Crelan.

[20] AXA testete das Konzept der „Temperaturauswirkung“ ihrer Investitionen in ihrem Klimabericht 2019, womit sie als institutioneller Anleger auf das Pariser Abkommen reagierte.

[21] AXA ist der globale Versicherungspartner des FC Liverpool.

[22] Ehemals AXA Equitable Holdings, Inc.

[23] Abzüglich versicherungstechnischer Rabatte und Provisionen.

[24] 1 EUR = 1,1297 USD zum 22. März 2019 (Quelle: Bloomberg).

[25] Die ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von EQH beliefen sich zum 7. März 2019 auf 521.051.204 Aktien.

[26] Einschließlich der Aktien, die bei Rückzahlung der von AXA im Mai 2018 ausgegebenen, verpflichtend in Aktien von EQH umzutauschenden Anleihen zu liefern sind.

[27] Einschließlich der Umgliederung damit zusammenhängender Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung und des sonstigen Ergebnisses.

[28] Einschließlich der Aktien, die bei Rückzahlung der von AXA im Mai 2018 ausgegebenen, verpflichtend in Aktien von EQH umzutauschenden Anleihen zu liefern sind.

[29] Im Anschluss an die Dekonsolidierung von EQH und seiner anschließenden Bilanzierung nach der Equity-Methode wurden die von AXA im Mai 2018 ausgegebenen Pflichtwandelanleihen (Mandatory Exchangeable Bonds, „MEB“) nicht in die Verschuldungsquote einbezogen. Die Verschuldungsquote ist eine alternative Leistungskennzahl und wird in dem in Anlage V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar definiert.

[30] Dies spiegelt die Auswirkungen der Dekonsolidierung von EQH wider, jedoch nicht die beabsichtigte Verwendung der Erlöse zur Reduzierung der Verschuldungsquote von AXA auf die Zielspanne von 25-28 % bis 2020.

[31] Ehemals AXA Equitable Holdings, Inc.

[32] Abzüglich versicherungstechnischer Rabatte und Provisionen.

[33] 1 EUR = 1,1293 USD zum 6. Juni 2019 (Quelle: Bloomberg).

(8) Ohne Berücksichtigung der Erlöse aus der Ausübung der den Konsortialbanken gewährten 30-tätigen Mehrzuteilungsoption für den Kauf von 6.000.000 Aktien von EQH.

[34] Die ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von EQH beliefen sich zum 9. Mai 2019 auf 491.138.042 Aktien.

[35] 1 EUR = 1,1219 USD zum 5. Juli 2019 (Quelle: Bloomberg).

[36] Ohne die 44.162.500 Stammaktien von EQH, hauptsächlich im Zusammenhang mit Aktien von EQH, die bei Rückzahlung der Anleihen von AXA SA mit Fälligkeit im Mai 2021 verpflichtend in Aktien von EQH umzutauschen sind.

[37] 1 EUR = 1,1011 USD zum 12. November 2019 (Quelle: Bloomberg).

[38] Aktienoptionspläne und leistungsabhängige Aktienpläne.

[39] Arbeitnehmer-Aktienpaket „Shareplan 2019“.

[40] Das Aktienrückkaufprogramm von AXA wurde von der Hauptversammlung am 24. April 2019 gebilligt.

[41] Die APE (Annual Premium Equivalent) entsprechen 100 % der laufenden Prämien zuzüglich 10 % an Einmalbeiträgen in Einklang mit der EEV-Methodik. APE sind der Konzernanteil.

[42] Neugeschäftswert-Marge ist das Verhältnis von (i) Neugeschäftswert, d. h. dem Wert der im laufenden Jahr neu abgeschlossenen Verträge, zu (ii) APE.

[43] Aufsichtsrechtliche Informationen im Zusammenhang mit der Solvenz, einschließlich der Solvency-II-Quote und der im Anhang und der nachstehenden Tabelle dargestellten anrechenbaren Eigenmittel (Eligible Own Funds, „EOF“), werden im SFCR 2019 der Gruppe detailliert aufgeführt, der voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird und zu dem die Konzernprüfer einen Bericht erstellen werden.

[44] Einschließlich Eurocroissance.

[45] Die in Absatz 4.1 enthaltenen Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses.

[46] Im Jahr 2019 dekonsolidiert (siehe Anhang 3 „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segment“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts).

[47] Einschließlich Vorzugsaktien und Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit.

[48] Einschließlich Pflichtwandelanleihen.

[49] Die Verschuldungsquote ist in dem in Anlage V dieses Geschäftsberichts enthaltenen Glossar definiert.

[50] Einschließlich Zinsaufwand für nachrangige Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, Vorzugsaktien und Pflichtwandelanleihen bis zur Dekonsolidierung von Equitable Holding, Inc. (siehe Anhang 3 „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segment“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts).

[51] In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.

[52] Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

[53] Ohne Pflichtwandelanleihen.

[54] Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

[55] Die in Absatz 4.1 enthaltenen Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

[56] Dividendenausschüttungsspanne: 50 % bis 60 % des bereinigten Gewinns abzüglich der Zinsaufwendungen für Schuldtitel mit unendlicher Restlaufzeit, Vorzugsaktien und Eigenkapitalkomponenten von Pflichtwandelanleihen, die in Aktien von Equitable Holdings, Inc. umwandelbar sind.

[57] Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

[58] Einschließlich AXA Ubezpieczenia Towarzystwo Ubezpieczeń i Reasekuracji S.A. (P&C-Geschäft), AXA Życie Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. (L&S-Geschäft) und AXA Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A. (Pensionsgeschäft) in Polen und AXA pojišťovna a.s. (P&C-Geschäft), AXA životni pojišťovna a.s (L&S-Geschäft) und AXA penzijni společnost a.s. (Pensionsgeschäft) in der Tschechischen Republik, gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Slowakei. Das Geschäft von AXA XL und AXA Partners in den drei Ländern ist nicht Bestandteil der Transaktion.

[59] Kurs/Jahresüberschuss 2019 gemäß IFRS (einschließlich des Jahresüberschusses 2019 nach IFRS des P&C-Geschäfts in der Tschechischen Republik und der Slowakei, das im Abschluss der AXA Gruppe nicht konsolidiert ist).

[60] Weitere Informationen zu Kompetenzen, Erfahrungen und Ämtern der Mitglieder des Board of Directors sind im Abschnitt „Informationen zu den derzeitigen Mitgliedern des Board of Directors“ detailliert dargelegt.

[61] Das entspricht einer Frauenquote von 46 % (über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquote von 40 %; ohne die Mitglieder des BoD, welche die Arbeitnehmer vertreten, und das Mitglied des BoD, das die Belegschaftsaktionäre vertritt).

[62] Die derzeit von Mitgliedern des Board of Directors bei einem börsennotierten Unternehmen bekleideten Ämter sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet: * Die momentan von Mitgliedern des Board of Directors bei Unternehmen desselben Konzerns bekleideten Ämter sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet: **

[63] Thomas Buberl bat das Board of Directors vor der Aufnahme neuer Ämter in Unternehmen außerhalb der AXA Gruppe um Zustimmung.

[64] Zu diesem Zweck werden AXA-Aktien mit dem Schlusskurs der AXA-Aktie zum 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres bewertet.

[65] Die Aufgaben des Chairman sind in der Geschäftsordnung des BoD dargelegt, die auf der Website von AXA abrufbar ist.

[66] Zum 31. Dezember 2019.

[67] Zum 31. Dezember 2019.

[68] Zum 31. Dezember 2019.

(2) Alle Mitglieder des Compensation & Governance Committee sind Independent Directors, mit Ausnahme des die Arbeitnehmer vertretenden Mitglieds des Board of Directors, welches entsprechend der Empfehlungen von AFEP-MEDEF im Ausschuss vertreten ist.

[69] Die Informationen in diesem Abschnitt werden gemäß Empfehlung Nr. 2009-16 der AMF in ihrer gültigen Fassung vom 25. Juli 2019 und den Empfehlungen des AFEP-MEDEF-Kodex dargestellt.

[70] Weniger als fünf Mitarbeiter.

[71] Rund 15.000 Mitarbeiter.

[72] Das Perzentil ist der Prozentsatz anderer im Index enthaltener Unternehmen, die ein niedrigeres Ergebnis erzielt haben.

[73] SXIP-Index (Stoxx Insurance Index): ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Index, der europäische Versicherungsunternehmen umfasst. Zum 31. Dezember 2019 umfasste dieser Index 35 Unternehmen dieses Sektors.

[74] SXIP-Index (Stoxx Insurance Index): ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Index, der europäische Versicherungsunternehmen umfasst. Zum 31. Dezember 2019 umfasste dieser Index 35 Unternehmen dieses Sektors.

[75] Außer im Todesfall, bei Berufsunfähigkeit oder Renteneintritt.

[76] Mit einer vierjährigen Amtszeit.

[77] Der SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr ist auf der Website von AXA verfügbar und der SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr wird voraussichtlich am 14. Mai 2020 dort veröffentlicht.

[78] Ohne die 44.162.500 Stammaktien von EQH, hauptsächlich im Zusammenhang mit Aktien von EQH, die bei Rückzahlung der im Mai 2018 von AXA ausgegebenen Anleihen mit Fälligkeit im Mai 2021 verpflichtend in Aktien von EQH umzutauschen sind. Weitere Informationen zur Veräußerung von EQH finden Sie in Abschnitt 2.2 „Überblick über den Geschäftsverlauf“ dieses Geschäftsberichts.

[79] Der SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr ist auf der Website von AXA verfügbar und der SFCR der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr wird voraussichtlich am 14. Mai 2020 dort veröffentlicht.

[80] Siehe auch den SFCR-Bericht der AXA Gruppe für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr, der voraussichtlich am 14. Mai 2020 auf der Website von AXA veröffentlicht wird.

[81] Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

[82] In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.6 „Versicherungstechnische Risiken“ dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.

[83] Bis zum 31. Dezember 2019 galt auch der Deputy Chief Executive Officer - Chief Financial Officer der Gruppe als eine die Gruppe „tatsächlich leitende Person“.

[84] Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

[85] In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.6 „Versicherungstechnische Risiken“ dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 - „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.

[86] Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

[87] Diese Informationen sind gemäß IFRS nicht erforderlich und daher nicht Teil des Konzernabschlusses. Daher werden sie im Bericht des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss nicht behandelt.

[88] Die Risikomatrix der Gruppe soll alle für die Geschäftsbereiche von AXA wesentlichen Risiken identifizieren. Risikokategorien werden in Teilrisiken untergliedert. Die Risikobeurteilung erfolgt auf Ebene der Teilrisiken. Die Risikomatrix wird regelmäßig auf Gruppenebene überprüft und validiert.

[89] Die Solvency-II-Quote wird hauptsächlich unter Verwendung des internen Modells von AXA geschätzt, auf Grundlage eines einmal in 200 Jahren auftretenden Schocks. Gemäß Beschluss der ACPR werden Gesellschaften, die Teil der XL Group waren („Gesellschaften der XL Group“) seit 1. Januar 2019 für Solvency-II-Zwecke (gemäß der in der Solvency-II-Richtlinie festgelegten konsolidierungsbasierten Methode) voll konsolidiert und ihr Beitrag zur Solvenzkapitalanforderung der Gruppe wird nach der Solvency-II-Standardformel berechnet. Vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch die ACPR beabsichtigt die Gruppe, ihr internes Modell ab 31. Dezember 2020 auf Gesellschaften der XL Group auszuweiten. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement - Internes Modell“. Die Berechnung der Solvency-II-Quote wird vor der derzeit für den 14. Mai 2020 geplanten Veröffentlichung des Solvency and Financial Condition Report (SFCR) der AXA Gruppe abgeschlossen.

[90] In dem Bericht der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss werden ausschließlich Informationen behandelt, die in Abschnitt 4.2 „Interne Kontrolle und Risikomanagement“ dieses Geschäftsberichts enthalten sind und auf die in Anhang 4 „Steuerung von Finanz- und versicherungstechnischen Risiken“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts Bezug genommen wird.

[91] Diese Zahl gibt die buchhalterische Betrachtung wider, d. h. 100 % der direkt im konsolidierten Anlagefonds „Core Investment Portfolios“ gehaltenen Vermögenswerte und ohne Berücksichtigung von in nicht konsolidierten Anlagefonds gehaltenen Kreditderivaten, in Einklang mit Anhang 20 des Konzernabschlusses. Die Gruppe hält 21,0 Mrd. Euro (Nennwert) an Kreditderivaten als Gesamtrisiko einschließlich konsolidierter Anlagefonds „Satellite Investment Portfolios“ (2,6 Mrd. Euro).

[92] AXA erwarb im Februar 2014 die ersten 50 % der Anteile an AXA Tianping. Zum Zeitpunkt des Erwerbs des verbleibenden Anteils betrug der beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Beteiligung 541 Mio. Euro.

[93] Dies umfasst eine umgehend fällige Barzahlung in Höhe von 3,5 Mrd. RMB (450 Mio. Euro) und eine zwölf Monate nach Abschluss fällige Zahlung von 1,1 Mrd. RMB (146 Mio. Euro). Die nach Abschluss fällige Zahlung ersetzt die Kapitalherabsetzung von AXA Tianping von 1,5 Mrd. RMB (193 Mio. Euro), die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Transaktion angekündigt worden war. Sie umfasst nicht die Absicherung von Nettoinvestitionen in Höhe von 36 Mio. Euro, die ebenfalls Teil der gesamten übertragenen Gegenleistung ist.

[94] 1 EUR = 7,8009 RMB zum 12. Dezember 2019 (Quelle: Bloomberg).

[95] Die insgesamt übertragene Gegenleistung belief sich auf 1.167 Mio. Euro, einschließlich des beizulegenden Zeitwerts der ursprünglichen Beteiligung in Höhe von 541 Mio. Euro und der Kosten im Zusammenhang mit einer Absicherung von Nettoinvestitionen in Höhe von 36 Mio. Euro.

[96] Abzüglich versicherungstechnischer Rabatte und Provisionen.

[97] 1 EUR = 1,1297 USD zum 22. März 2019 (Quelle: Bloomberg).

[98] Die ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von EQH beliefen sich zum 7. März 2019 auf 521.051.204 Aktien.

[99] Einschließlich der Aktien, die bei Rückzahlung der von AXA im Mai 2018 ausgegebenen, in Aktien von EQH umzutauschenden Pflichtwandelanleihen zu liefern sind.

[100] Abzüglich versicherungstechnischer Rabatte und Provisionen.

[101] 1 EUR = 1,1293 USD zum 6. Juni 2019 (Quelle: Bloomberg). Greenshoe: 1 EUR = 1,1219 USD zum 5. Juli 2019 (Quelle: Bloomberg).

[102] Einschließlich der Aktien, die bei Rückzahlung der von AXA im Mai 2018 ausgegebenen, verpflichtend in Aktien von EQH umzutauschenden Anleihen zu liefern sind.

[103] Die ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von EQH beliefen sich zum 9. Mai 2019 auf 491.138.042 Aktien.

[104] Zum 5. November 2019 beliefen sich die ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von EQH auf 489.329.559.

[105] 1 EUR = 1,1011 USD zum 12. November 2019 (Quelle: Bloomberg).

[106] Abzüglich versicherungstechnischer Rabatte und Provisionen.

[107] Vorbehaltlich Preisanpassung bei Abschluss.

[108] Crelan verfügt über eine Call-Option für den Kauf der Anteile an Crelan NV und der AXA Bank Belgium, die sich im Besitz von AXA befinden.

[109] Crelan NV ist die Bankentochter von Crelan.

[110] Kollektive betriebliche Vorsorgepläne, die von einem unabhängigen Gremium verwaltet werden.

[111] Vertrag über das gesamte Angebot: garantierte Spar- und Rentenleistungen, Leistungen für Todes- und Erwerbsunfähigkeitsfälle sowie Verwaltungsleistungen.

[112] Vertrag über Leistungen für Todes- und Erwerbsunfähigkeitsfälle sowie Verwaltungsleistungen.

[113] Dies sind externe Ratings, die dem Durchschnitt der drei wichtigsten Ratingagenturen entsprechen, nämlich S&P, Fitch und Moody’s.

[114] Weitere Informationen finden Sie in Anhang 3 „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segment“ in Kapitel 5 „Konzernabschluss“ dieses Geschäftsberichts.

[115] Einschließlich AXA Ubezpieczenia Towarzystwo Ubezpieczeń i Reasekuracji SA (P&C-Geschäft), AXA Życie Towarzystwo Ubezpieczeń SA (L&S-Geschäft) und AXA Powszechne Towarzystwo Emerytalne SA (Pensionsgeschäft) in Polen und AXA pojišťovna a.s. (P&C-Geschäft), AXA životni pojišťovna a.s (L&S-Geschäft) und AXA penzijni společnost a.s. (Pensionsgeschäft) in der Tschechischen Republik, gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Slowakei. Das Geschäft von AXA XL und AXA Partners in den drei Ländern ist nicht Bestandteil der Transaktion.

[116] Kurs/Jahresüberschuss 2019 gemäß IFRS (einschließlich des Jahresüberschusses 2019 nach IFRS des P&C-Geschäfts in der Tschechischen Republik und der Slowakei, das im Abschluss der AXA Gruppe nicht konsolidiert ist).

[117] Die Solvency-II-Quote wird hauptsächlich basierend auf dem internen Modell von AXA geschätzt, auf Grundlage eines einmal in 200 Jahren auftretenden Schocks. Wie in den vorangegangenen Offenlegungen werden alle US-Gesellschaften von AXA unter der Annahme der Äquivalenz des US-Geschäfts berücksichtigt. Die Berechnung der Solvency-II-Quote wird vor der derzeit für den 14. Mai 2020 geplanten Veröffentlichung des Solvency and Financial Condition Report (SFCR) der AXA Gruppe abgeschlossen. Seit 1. Januar 2019 werden Gesellschaften, die Teil der XL Group waren („Gesellschaften der XL Group“) für Solvency-II-Zwecke (gemäß der in der Solvency-II-Richtlinie festgelegten konsolidierungsbasierten Methode) voll konsolidiert und ihr Beitrag zur Solvenzkapitalanforderung der Gruppe wird nach der Solvency-II-Standardformel berechnet. Vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch die ACPR beabsichtigt die Gruppe, ihr internes Modell bereits im Geschäftsjahr 2020 auf Gesellschaften der XL Group auszudehnen.

[118] Die Liste der wichtigsten Tochtergesellschaften und Beteiligungen ist in Anhang III „Jahresabschluss der AXA-Muttergesellschaft“ dieses Geschäftsberichts aufgeführt. Das rechtliche Organigramm der Gruppe ist zudem auf der Website des Unternehmens veröffentlicht (www.axa.com).

[119] Die Liste der nicht kooperativen Länder nach französischem Steuerrecht ist durch einen Ministerialerlass vom 6. Januar 2020 festgelegt und setzt sich aus den folgenden Ländern zusammen: Amerikanisch-Samoa, die Amerikanischen Jungferninseln, Anguilla, die Bahamas, die Britischen Jungferninseln, Fidschi, Guam, Oman, Panama, Samoa, Seychellen, Trinidad und Tobago und Vanuatu. Gemäß Artikel 238-0 A des französischen Code général des impôts wird diese Liste auf die Staaten und Rechtsordnungen ausgedehnt, die auf der schwarzen Liste in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2017 stehen und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden (die neueste Fassung dieser Liste wurde am 14. November 2019 veröffentlicht und umfasst Amerikanisch-Samoa, die Amerikanischen Jungferninseln, Fidschi, Guam, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago und Vanuatu).

[120] Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen.

[121] Artikel L.225-101-1, R.225-105 und R.225-105-1 des französischen Handelsgesetzbuches.

[122] Es wurden keine im „Integrated Report“ und „Group Human Capital Report“ von AXA für das Jahr 2019 enthaltenen oder auf der Website des Unternehmens in Verbindung damit verfügbaren Informationen, Dokumente oder Punkte durch Verweis in diesen Geschäftsbericht aufgenommen.

[123] Die Geschäftsbereiche AXA Tianping (2.988 angestellte Mitarbeiter mit unbefristetem Vertrag), AXA Next (38 angestellte Mitarbeiter mit unbefristetem Vertrag) und Kamet (352 angestellte Mitarbeiter mit unbefristetem Vertrag) meldeten die Arbeitszahlen nicht.

[124] Die Geschäftsbereiche AXA Tianping (2.988 angestellte Mitarbeiter mit unbefristetem Vertrag), AXA Next (38 angestellte Mitarbeiter mit unbefristetem Vertrag) und Kamet (352 angestellte Mitarbeiter mit unbefristetem Vertrag) meldeten die Schulungszahlen nicht.

[125] Im Zusammenhang mit Empfehlungen der Taskforce on Climate-related Financial Dislosures: www.fsb-tcfd.org.

[126] Es wurden keine im Klima-/TCFD-Bericht von AXA für das Jahr 2020 enthaltenen oder auf der Website des Unternehmens in Verbindung damit verfügbaren Informationen, Dokumente oder Punkte durch Verweis in diesen Geschäftsbericht aufgenommen.

[127] Gemäß Definition des Greenhouse Gas Protocol www.ghgprotocol.org.

[128] Gesetz Nr. 2017-399 vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und Auftrag erteilenden Unternehmen („devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d’ordre“) und Artikel L. 225-102-4 des französischen Handelsgesetzbuches.