DEUTZ AktiengesellschaftKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Zusammengefasster LageberichtDer Lagebericht und der Konzernlagebericht der DEUTZ AG sind nach § 315 Abs. 5 in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht der DEUTZ AG für das Jahr 2023 veröffentlicht. Der Geschäftsbericht der DEUTZ AG kann auf der Internetseite der DEUTZ AG unter www.deutz.com im Bereich Investor Relations abgerufen werden. JahresabschlussBILANZDEUTZ AGin Mio. €Aktiva scrollen
GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNGDEUTZ AGscrollen
AnhangANLAGENSPIEGELin Mio. €scrollen
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ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALSin Mio. €scrollen
Allgemeine ErläuterungenDie DEUTZ AG hat ihren Sitz in 51149 Köln, Ottostraße 1, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, 42 HRB 281, eingetragen. Die DEUTZ AG erstellt als oberste Muttergesellschaft den Konzernabschluss der DEUTZ-Gruppe. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Jahresabschluss der DEUTZ AG für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Einführungsgesetzbuchs (EGHGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gem. § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Im Interesse der Klarheit sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlust-Rechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Weiterhin werden aus Gründen der Klarheit Davon-Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Anhang dargestellt. Für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird das Umsatzkostenverfahren angewandt. Die Werte werden in Mio. € dargestellt. Die DEUTZ AG fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modelregelungen des Pillar II. Die Pillar II Gesetzgebung wurde im Ansässigkeitsstaat der DEUTZ AG (Deutschland) beschlossen und wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Da die Pillar II Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Kraft war, unterliegt die DEUTZ AG aktuell dahingehend keiner Steuerbelastung. Gemäß der Gesetzgebung muss die DEUTZ AG bzw. ihre Tochtergesellschaften eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem GloBE 1-Effektivsteuersatz (in den jeweiligen Konzernländern) und dem Mindestsatz von 15 % zahlen. Alle Unternehmen unterliegen nach aktueller Prüfung der vorliegenden Daten keiner zusätzlichen Mindestbesteuerung. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung und der Berechnung des GloBE-Einkommens sind die quantitativen Auswirkungen der beschlossenen Gesetzgebung noch nicht zuverlässig abschätzbar. Selbst für Unternehmen mit einem Effektivsteuersatz von über 15 % könnten sich daher steuerliche Auswirkungen durch Pillar II ergeben. Zur Unterstützung bei der Anwendung der Pillar II Gesetzgebung wird derzeit mit Steuerspezialisten zusammengearbeitet. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeAnlagevermögenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Entwicklungsprojekte) zu Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von acht bis 10 Jahren (lineare Methode), bewertet. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige Abschreibungen, bewertet. Herstellungskosten umfassen Einzelkosten, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, aktivierungsfähige Verwaltungskosten sowie - sofern wesentlich - Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zum Nennbetrag angesetzt. Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Die Gebäude werden linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die beweglichen Sachanlagen werden nach Maßgabe der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer überwiegend linear abgeschrieben. Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: scrollen
Soweit den Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag voraussichtlich dauerhaft ein niedrigerer Wert beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter von mehr als 250 € bis zu einem Wert von 1.000 € werden im Jahr des Zugangs in einem geschäftsjahresbezogenen Sammelposten erfasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € im Zugangsjahr direkt im Aufwand erfasst. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten abzüglich erforderlicher Abschreibungen bilanziert, Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Zinslose und gering verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Liegen Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung von Finanzanlagen vor, so werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung werden in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB grundsätzlich keine Abschreibungen vorgenommen. Der Ansatz der Beteiligungsbuchwerte wird einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen basiert auf einer Fünfjahres- Mittelfristplanung, die sofern angemessen zur Ableitung eines nachhaltigen Niveaus um Übergangsjahre erweitert wird. Die zugrundeliegenden Planungen basieren auf Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheiten behaftet sind. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines sachgerecht abgeleiteten Kapitalisierungszinssatzes auf ihren Barwert abgezinst. Die Ermittlung erfolgt nach den Grundsätzen des IDW RS HFA 10 unter Anwendung der DCF (Discounted Cashflow)-Methode in Form des Equity-Ansatzes.
1 Global Anti-Base Erosion Rules
UmlaufvermögenDie Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Kaufund Ersatzteile erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten. Der Ermittlung der Anschaffungskosten liegen gewogene durchschnittliche Beschaffungspreise zugrunde. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, in die neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten, soweit sie unter Berücksichtigung der Normalbeschäftigung anfallen, sowie aktivierungsfähige Verwaltungskosten einbezogen sind. Sind die erzielbaren Verkaufserlöse unter Berücksichtigung der künftig noch anfallenden Kosten niedriger, kommen diese zum Ansatz. Die Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und Auftragsverlusten ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nominalbeträgen bilanziert. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Für mögliche Ausfallrisiken werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Flüssige Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente SteuernAuf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabrechnungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre auf Basis der Mittelfristplanung realisierbar ist. Die Bewertung erfolgt mit dem im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen voraussichtlich geltenden Steuersatz. Vermögens- und Schuldenverrechnung sowie Ertrags- und AufwandsverrechnungFür Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen, Altersteilzeitverpflichtungen und Deferred Compensation Plänen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bzw. betreffend der Altersteilzeitverpflichtungen und Deferred Compensation Plänen zum beizulegenden Zeitwert auf Basis der durch die Versicherung ermittelten Aktivwerte; dieser wird mit dem Erfüllungsbetrag der zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand/Ertrag aus der Aufzinsung/Abzinsung der Verpflichtung verrechnet im Zinsergebnis ausgewiesen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen sind entsprechende Mittel in Eigenkapital- und Schuldinstrumenten bzw. Investmentfonds angelegt. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen für Pensionen bzw. sonstigen Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Eigenkapital- und Schuldinstrumente bzw. Fondsanteile die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage des Barwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) berechnet. Der sich aus der erstmaligen Anwendung der Bewertungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2010 ergebende Unterschiedsbetrag wird nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB mit jährlich 1/15 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die Finanzierung erfolgt auf das frühestmögliche Pensionsalter. Als Rechnungszins wird ein individueller Abzinsungssatz auf Basis des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes in Abhängigkeit von der tatsächlichen individuellen Restlaufzeit verwendet. Der Rechnungszins wurde auf Basis der Informationen aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank auf das Jahresende mit 1,60 % prognostiziert und für die Diskontierung herangezogen. Zum 31. Dezember 2022 wurden die Pensionsrückstellungen mit 1,53 % diskontiert. Der positive Zinseffekt gegenüber einem 7-jährigen Durchschnittszins beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 0,4 Mio. € und ist ausschüttungsgesperrt (31. Dezember 2022: 2,9 Mio. €). Es wurden die Richttafeln 2018 G (Generationensterbetafeln) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei den Renten wurde ein Trend von 2,00 % (31. Dezember 2022: 2,00 %), bei den Anwartschaften wie im Vorjahr ein Trend von 0,00 % angenommen. Dabei wurde die für das Jahr 2023 erwartete Inflation berücksichtigt. Da es sich um geschlossene Pensionspläne handelt, wurden Fluktuationsabschläge nicht berücksichtigt. Daneben bestehen bei der DEUTZ AG arbeitnehmerfinanzierte Deferred Compensation Pläne (Gehaltsumwandlung). Dabei schließt das Unternehmen auf der Grundlage des Umwandlungsbetrags eine Rückdeckungsversicherung bei einem Lebensversicherer ab und erteilt auf Basis des versicherten Garantiekapitals eine Pensionszusage. Die Bewertung der Leistungsverpflichtung erfolgt zum Erfüllungsbetrag auf Basis der durch die Versicherung ermittelten Aktivwerte für die Rückdeckungsansprüche. Der Erfüllungsbetrag der Leistungsverpflichtung wird für den Ausweis in der Bilanz mit dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsansprüche in gleicher Höhe verrechnet. Evtl. Fehlbeträge aus mittelbaren Pensionsverpflichtungen werden von der DEUTZ AG grundsätzlich passiviert. Die Unterdeckung aus der Unterstützungskasse für Führungskräfte wurde nicht passiviert und beträgt 51 TEUR. Effekte aus der Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen der Periode erfasst. Steuerrückstellungen und sonstige RückstellungenAlle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sind unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen durch angemessene Rückstellungen berücksichtigt. Die Rückstellungen sind grundsätzlich in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages am Bilanzstichtag angesetzt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Ermittlung der pauschalen Gewährleistungsrückstellungen basiert auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Für den Bereich "Engines" werden die durchschnittlichen Gewährleistungskosten je Gewährleistungsfall baureihenspezifisch berechnet und anhand der erfolgten Absätze der Erwartungswert der Gewährleistungsaufwendungen zum Stichtag ermittelt. Für neu in das Produktionsprogramm aufgenommene Baureihen werden die durchschnittlichen Gewährleistungskosten je Gewährleistungsfall anhand der Erfahrungswerte für bereits seit längerer Zeit abgesetzte Baureihen unter Berücksichtigung der tatsächlich seit Markteinführung angefallenen Gewährleistungskosten abgeleitet. Für den Bereich "Service" wird ein Gewährleistungsfaktor aus der Relation des Umsatzes der letzten drei Jahre zu den Gewährleistungsaufwendungen der letzten drei Geschäftsjahre ermittelt. Längerfristige Bestandteile der Rückstellungen werden mit dem fristenkongruenten Zinssatz in Höhe von 1,02 % (31. Dezember 2022: 0,49 %) abgezinst. Bei der Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden auf Einzelfallebene sämtliche bereits erbrachte und noch zu erbringende Eigenleistungen zu Vollkosten bewertet und der erwarteten Gegenleistung des Kunden gegenübergestellt. Längerfristige Bestandteile werden mit dem entsprechenden fristenkongruenten Zinssatz abgezinst. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. WährungsumrechnungVermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit Fälligkeiten bis zu einem Jahr werden mit den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag bewertet. Längerfristige Außenstände werden bei Forderungen mit dem niedrigeren bzw. bei Verbindlichkeiten mit dem höheren sich aus einem Vergleich von Einbuchungs- und Stichtagskursen ergebenden Wert bilanziert. Bei der Umrechnung der in der Darstellung des Anteilsbesitzes enthaltenen Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis wurde für das Eigenkapital der Devisenkassamittelkurs des Stichtages und für das Jahresergebnis der Jahresdurchschnittskurs verwendet. BewertungseinheitenDie DEUTZ AG fasst mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen in fremder Währung zum Ausgleich gegenläufiger Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten zusammen. Die bilanzielle Abbildung des wirksamen Teils von Bewertungseinheiten erfolgt nach der "Einfrierungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden. Soweit sich die gegenläufigen Zahlungsströme nicht ausgleichen, erfolgt eine imparitätische Behandlung von Verlusten. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Die Zugänge im Bereich des immateriellen Vermögens stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immaterialgüterrechten (IP-Rechten) der Daimler Truck AG an deren mittelschweren MDEG-Motoren im Wege einer Sachkapitalerhöhung und von Lizenzrechten an deren Motoren der HDEP-Baureihe in Höhe von insgesamt 35,2 Mio. €. Die Rechte wurden erworben, um diese eigenständig weiterzuentwickeln - unter anderem auch für den Einsatz abseits der Straße (beispielsweise in der Landwirtschaft oder in Baumaschinen). Die Vereinbarungen sehen unterschiedliche Produktionskonzepte vor: Die schweren Motoren werden weiterhin im Mercedes-Benz-Werk Mannheim von der Daimler Truck AG gefertigt und an DEUTZ zur Vervollständigung des Motorensystems geliefert. Die Produktion der mittelschweren Motoren findet hingegen bei DEUTZ statt. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr 2023 Entwicklungskosten in Höhe von 2,6 Mio. € (2022: 5,6 Mio. €) als selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Fremdkapitalzinsen gem. § 255 Abs. 3 HGB wurden, wie im Vorjahr, nicht aktiviert. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung abzüglich der von Großkunden und Entwicklungspartnern erhaltenen Zuschüsse auf 93,5 Mio. € (2022: 80,8 Mio. €). Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von insgesamt 18,7 Mio. € vorgenommen. Davon entfielen auf aktivierte Entwicklungsleistungen 14,3 Mio. €, auf eine Vertriebslizenz 1,5 Mio. € sowie 0,4 Mio. € auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und auf das Sachanlagevermögen 2,5 Mio. €. Den Wertkorrekturen lagen jeweils reduzierte Nachfrageerwartungen zu Grunde. Die Zugänge bei den Finanzanlagen betreffen im Geschäftsjahr 2023 den Erwerb von jeweils 100 % der Anteile an den Gesellschaften Diesel Motor Nordic AB, Järfälla (Schweden), Diesel Motor Nordic OY, Helsinki (Finnland) und Diesel Motor Nordic ApS, Risskov (Dänemark) für insgesamt 24,4 Mio. €, eine Kapitalerhöhung bei der Tochtergesellschaft Torqeedo GmbH, Oberpfaffenhofen/Weßling in Höhe von 23,5 Mio. € sowie die Ausreichung eines Darlehens an die Tochtergesellschaft DEUTZ Spain in Höhe von 12,0 Mio. €. Auf Finanzanlagen wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 19,9 Mio. € (2022: 24,5 Mio. €) vorgenommen. Diese betrafen zum einen die Beteiligungen an der Futavis GmbH (0,5 Mio. €) und der Kirkwell Ltd. (0,5 Mio. €). Zum anderen wurde das USD-Darlehen an die Tochtergesellschaft Deutz Corporation währungsbedingt wertberichtigt (3,2 Mio. €). Des Weiteren wurde eine Einzelwertberichtigung auf das im Geschäftsjahr 2023 von der Tochtergesellschaft DEUTZ Spain übernommene Darlehen an einen Lieferanten (15,7 Mio. €) vorgenommen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 hat DEUTZ Spain ein endfälliges Darlehen an einen Lieferanten ausgereicht. Zur Absicherung des Darlehens hatte die DEUTZ AG eine Bürgschaft zu Gunsten der Tochtergesellschaft DEUTZ Spain übernommen. Aufgrund der Insolvenzanmeldung des Lieferanten wurde mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft gerechnet. Bis zur Übernahme des Darlehens wurde daher eine Rückstellung über die erwartete Inanspruchnahme, bestehend aus der Tilgungszahlung und den bereits aufgelaufenen Zinsen, in Höhe von insgesamt 15,7 Mio. € gebildet. Mit Übernahme des Darlehens wurde die bestehende Rückstellung gegen die Bildung der Einzelwertberichtung ergebnisneutral ausgebucht. Die Zuschreibung in Höhe von 2,4 Mio. € betrifft die Wertaufholung auf die Anteile an der Tochtergesellschaft Torqeedo GmbH. 2. Vorrätescrollen
3. Forderungen und sonstigeVermögensgegenständein Mio. €scrollen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen - nach Verrechnung mit entsprechenden Verbindlichkeiten - mit 81,2 Mio. € (31. Dezember 2022 : 104,4 Mio. €) auf Lieferungs- und Leistungsbeziehungen sowie mit 79,4 Mio. € (31. Dezember 2022: 82,4 Mio. €) auf kurzfristige Kredite. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen Lieferanten in Höhe von 9,7 Mio. € (31. Dezember 2022: 9,8 Mio. €), Steuerforderungen in Höhe von 4,1 Mio. € (31. Dezember 2022: 2,6 Mio. €) und Forderungen aus dem Kaufpreiseinbehalt des Factors im Zusammenhang mit Forderungsverkäufen von 3,0 Mio. € (31. Dezember 2022: 4,4 Mio. €). 4. Flüssige MittelUnter dieser Bezeichnung werden Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. 5. RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 7,7 Mio. € (31. Dezember 2022: 6,1 Mio. €) beinhaltet im Wesentlichen vorausgezahlte Vergütungen für ein Software-Leasing in Höhe von 1,8 Mio. €, die aus einer vorzeitigen Umwandlung erworbener Software-Lizenzen in ein Software-Leasing-Vertragsverhältnis resultieren. Diese Abgrenzung wird erfolgswirksam über einen Zeitraum von vier Jahren aufgelöst. Zudem enthält der Rechnungsabgrenzungsposten im Berichtsjahr vorausgezahlte Mieten und Zinsen, die im Geschäftsjahr 2024 erfolgswirksam aufgelöst werden. 6. Aktive latente SteuernDie aktiven latenten Steuern betreffen in Höhe von 90,4 Mio. € ungenutzte steuerliche Verlustvorträge. Die aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen (32,0 Mio. €) betreffen im Wesentlichen die sonstigen Rückstellungen (8,6 Mio. €), die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (12,3 Mio. €) und die Vorräte (7,8 Mio. €). Die passiven latenten Steuern (11,2 Mio. €) wurden mit den aktiven latenten Steuern saldiert und betreffen im Wesentlichen die immateriellen Vermögensgegenstände (11,1 Mio. €). Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte auf Basis eines Steuersatzes von 31,44 % (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag). 7. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungDer aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 6,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 6,0 Mio. €) resultiert aus der Überdeckung des beizulegenden Werts der Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen, über dem Wert der Schulden. 8. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital (Grundkapital) der DEUTZ AG betrug Ende 2023 322.490.138,28 € (31. Dezember 2022: 308.978.241,98 €) und ist in 126.147.195 (31. Dezember 2022: 120.861.783) nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Eine Aktie gewährt eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil am Gewinn. Der Anstieg des Grundkapitals resultiert aus dem Erwerb der MDEG-Motoren-IP von Daimler Truck AG. Der Erwerb erfolgte als Sacheinlage im Wege der Kapitalerhöhung aus im Januar 2023 genehmigtem Kapital und gewährte der Daimler Truck AG 5.285.412 neue, auf den Inhaber laufende Stückaktien der DEUTZ AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von gerundet 2,56 € je Stückaktie zum Gesamtausgabebetrag von 13,5 Mio. € ergibt. Genehmigtes KapitalZum 31. Dezember 2023 setzt sich das Genehmigte Kapital wie folgt zusammen: Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der DEUTZ AG aufgrund Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2028 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt 61.795.646,86 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 24.172.356 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Der Vorstand ist des Weiteren gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der DEUTZ AG aufgrund Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2028 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt 61.795.646,86 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 24.172.356 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/II). Die Ausgabe neuer Aktien bzw. die Begründung von Wandlungs-und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten ist nur zulässig, soweit insgesamt rechnerisch maximal neue Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 40 % des Grundkapitals ausgegeben werden bzw. Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten auf Aktien in diesem Umfang begründet werden. Es soll also eine Zusammenrechnung aller Ausnutzungen der auf der Hauptversammlung vom 27. April 2023 erteilten Ermächtigungen (Genehmigtes Kapital I und II, Bedingtes Kapital, Ausgabe von Genussrechten ohne Wandlungs- oder Optionsrechte, Erwerb und Verwendung eigener Aktien) erfolgen. Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2023/I und II steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Dies kann jedoch unter bestimmten, in § 4 Abs. 3 der Satzung der DEUTZ AG näher definierten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts sind in einem sachlichem Umfang vorgesehen, der im Maximum den privilegierten quantitativen Anforderungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG entspricht. Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, der vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung 2023 an im Internet unter www.deutz.com/investor-relations/hauptversammlung/2023/ zugänglich ist. Die Summe aller unter Ausschluss des Bezugsrechts nach diesen Ermächtigungen ausgegebenen (bzw. um Falle von Wandel- und Optionsanleihen auszugebenden) Aktien darf dabei kumuliert die Grenze von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Maßgeblich ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt ihrer Ausübung. Zum 31. Dezember 2023 betrugt der Nennbetrag des noch nicht ausgenutzten Genehmigten Kapitals 2023/I und II jeweils 61.795.646,86 €. Das zum 31. Dezember 2022 bestehende Genehmigte Kapital I und II konnte bis zum 25. April 2023 genutzt werden. Wir verweisen auf unsere Erläuterungen zum Gezeichneten Kapital. Bedingtes KapitalZum 31. Dezember 2023 setzt sich das Bedingte Kapital wie folgt zusammen: Das Grundkapital der DEUTZ AG ist aufgrund Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2023 um bis zu 61.795.646,86 € durch Ausgabe von bis zu 24.172.356 neuen Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 27. April 2023 von der Gesellschaft oder von einer Tochter gesellschaft bis zum 26. April 2028 begeben werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung bzw. Optionsausübung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maß gabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreisen ("Bedingtes Kapital 2023"). Die aufgrund dieser Bestimmung ausgegebenen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Für Informationen zur Kapitalgrenze und zum Ausschluss von Bezugsrechten verweisen wir auf die übergreifenden Erläuterungen zum Genehmigten Kapital. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. GenussrechteAufgrund Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2023 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2028 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Genussrechte im Gesamt nennbetrag von bis zu 100.000.000 € ohne Wandlungsoder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft, mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben. Die Genussrechte können auf Euro oder auf eine andere gesetzliche Währung eines OECD-Mitgliedslandes lauten. Bei Ausgabe in einer anderen Währung ist der ent sprechende Gegenwert, berechnet nach dem EZB-Referenzkurs am Tag der Beschlussfassung über die Begebung der Genussrechte, maßgebend. Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen. Für Informationen zur Kapitalgrenze und zum Ausschluss von Bezugsrechten verweisen wir auf die übergreifenden Erläuterungen zum Genehmigten Kapital. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr.8 AktGAufgrund Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2023 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2028 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit ande ren Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erwor ben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden eigene Aktien unter dieser Ermächtigung von der Gesellschaft nicht erworben. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält Aufgelder und Einlagen von Gesellschaftern sowie Eigenkapitalanteile zusammengesetzter Finanzierungsinstrumente wie unverzinsliche Wandelgenussrechte und unterverzinsliche Wandelschuldverschreibungen. Der Wert des Wandlungsrechts früherer Genussrechte und Schuldverschreibungen wurde zum Ausgabezeitpunkt im Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte zum beizulegenden Zeitwert abzüglich anteiliger Transaktionskosten erfasst. Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr waren keine derartigen zusammengesetzten Finanzierungsinstrumente im Umlauf. Der Anstieg der Kapitalrücklage um 11,5 Mio. € auf 38,3 Mio. € resultiert aus der Differenz zwischen dem Gesamtausgabebetrag und dem Erbringungswert der MDEG-Sacheinlage. GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen enthalten die gesetzliche Rücklage der DEUTZ AG in Höhe von 4,5 Mio. € (31. Dezember 2022: 4,5 Mio. €) sowie andere Gewinnrücklagen in Höhe von 329,8 Mio. € (31. Dezember 2022: 291,2 Mio. €). In Übereinstimmung mit der Satzung wurden im Geschäftsjahr 2023 38,6 Mio. € in andere Gewinnrücklagen eingestellt. BilanzgewinnDer Bilanzgewinn von 56,7 Mio. € beinhaltet einen Gewinnvortrag von 18,1 Mio. € (31. Dezember 2022: Gewinnvortrag 0,1 Mio. €). Die Darstellung der Überleitung des Jahresergebnisses zum Bilanzgewinns wurde gegenüber dem Vorjahr geändert. DividendeDer Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 56,7 Mio. € 21,4 Mio. € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,17 € je Stückaktie zu verwenden und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen. EigenkapitalspiegelDie Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 7 dargestellt. AusschüttungssperreDer für Ausschüttungen gesperrte Teil, gem. § 268 Abs. 8 HGB, des Eigenkapitals ermittelt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt: scrollen
WpHG-MitteilungenDas deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Die DEUTZ AG hat im Berichtsjahr zum 31. Dezember 2023 folgende Stimmrechtsmitteilungen erhalten: scrollen
9. Rückstellungenscrollen
Pensionsrückstellungen Seit dem Geschäftsjahr 1995 wurden im Inland keine arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen für Neueintritte mehr ausgesprochen (geschlossene Pensionspläne). Aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2010 ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 34,4 Mio. €; dieser wurde im Berichtsjahr mit 2,3 Mio. € (1/15 nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB) den Rückstellungen zugeführt. Zum 31. Dezember 2023 beträgt die verbleibende Unterdeckung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2,3 Mio. €. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10- und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt zum 31. Dezember 2023 - 0,4 Mio. €. Neben den Pensionsverpflichtungen in Deutschland besteht in Großbritannien ein leistungsorientierter Pensionsplan, der durch ein Planvermögen abgedeckt ist. Die Verpflichtung der DEUTZ AG besteht darin, eine etwaige Planunterdeckung auszugleichen. Die Verwaltung des Pensionsplans inklusive des Planvermögens in Großbritannien erfolgt entsprechend den dortigen gesetzlichen Bestimmungen durch unabhängige Treuhänder. Der beizulegende Zeitwert des aus Investmentfondanteilen bestehenden Planvermögens wurde anhand der Kurswerte der Anteile bewertet und betrug zum 31. Dezember 2023 27,5 Mio. €. Der Wert der Pensionsverpflichtungen lag zum 31. Dezember 2023 bei 21,3 Mio. € und wurde mit dem Planvermögen verrechnet. Der daraus entstehende aktive Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung in Höhe von 6,2 Mio. € ist ausschüttungsgesperrt. Im Rahmen von Entgeltumwandlungen werden Direktzusagen erteilt, die durch den Abschluss einer kongruenten Rückdeckungsversicherung finanziert werden. Aufgrund der Kongruenz werden die Verpflichtungen in Höhe der Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 5,1 Mio. € (31. Dezember 2022: 4,8 Mio. €) bilanziert und mit diesen verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen ab. Sie enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungen und Wagnisse (40,2 Mio. €), Rückstellungen für Personal- und Sozialaufwendungen (44,5 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für Einzel- und Gemeinkosten (42,6 Mio. €) Rückstellungen für drohende Verluste aus dem Auftragsbestand (5,5 Mio. €), Rückstellungen für Nachlässe und Rabatte (20,9 Mio. €). Darüber hinaus sind Rückstellungen für Restrukturierungskosten in Höhe von 1,0 Mio. € enthalten. In Investmentfonds angelegte Mittel, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen dienen, sind mit diesen Verpflichtungen verrechnet worden. Die Anschaffungskosten und der Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte betragen 13,9 Mio. €, der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtungen 23,4 Mio. €. Der beizulegende Zeitwert wurde anhand des Kurswertes der Investmentfondsanteile zum Bilanzstichtag ermittelt. Die Ermittlung des Erfüllungsbetrags erfolgte durch einen Gutachter unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 0,99%. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Altersteilzeitverpflichtungen betrug 0,1 Mio. €. Erträge aus den Investmentfondsanteilen wurden nicht vereinnahmt. Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für drohende Verluste aus dem zum Bilanzstichtag vorliegenden Auftragsbestand (Festbestellungen) wurden unter Berücksichtigung von Vollkosten gebildet. 10. Verbindlichkeitenscrollen
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten überwiegend die Inanspruchnahme der syndizierten Betriebsmittellinie zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 155,0 Mio. € (Vorjahr 110,0 Mio. €). Insgesamt verfügt die DEUTZ AG derzeit über kurzfristige Kreditlinien in Höhe von 390 Mio. €. Diese sind variabel verzinst und unbesichert. Teil der Vertragsvereinbarung bei diesen Kreditlinien ist die Verpflichtung von DEUTZ, bestimmte finanzielle (Verhältnis der Finanzschulden zum Eigenkapital und der Finanzschulden zum EBITDA) und nichtfinanzielle Kennzahlen einzuhalten. Die nichtfinanziellen Kennzahlen wurden aus den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens abgeleitet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten überwiegend Finanzverbindlichkeiten aus der zentralen Konzernfinanzierung (31. Dezember 2023: 28,7 Mio. €; 31. Dezember 2022: 23,9 Mio. €) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (31. Dezember 2023: 1,9 Mio. €; 31. Dezember 2022: 0,5 Mio. €). Bei den Lieferantenverbindlichkeiten bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Sonstige Verbindlichkeiten umfassen unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber Factoring-Gesellschaften (8,9 Mio. €) sowie aus der Kooperation mit Daimler Truck (9,0 Mio. €) im Zuge des Erwerbs der HDEP-Lizenzen. Die Auszahlungen für die Lizenzrechte an der HDEP-Baureihe erfolgen in zeitlich gestaffelten Beträgen bis 2028. 11. Derivate und BewertungseinheitenDie DEUTZ AG ist im Rahmen ihrer weltweiten Geschäftstätigkeiten insbesondere Risiken aus Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie Schwankungen der Rohwaren-Preise ausgesetzt, die durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt beziehungsweise eliminiert werden. Derivate werden bei DEUTZ ausschließlich für Sicherungszwecke im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit eingesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Derivate berechnet sich über die Restlaufzeit des Instruments unter Verwendung aktueller Devisen- und Währungskurse sowie Marktzinssätze und Zinsstrukturkurven. Den Angaben liegen Bankbewertungen zu Grunde. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Derivate: scrollen
Derivative Finanzinstrumente werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Fremdwährungsrisiken aus mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen werden mit Devisentermingeschäften überwiegend zu Portfolio-Bewertungseinheiten zusammengefasst und umfassen zum 31. Dezember 2023 erwartete Geldeingänge für einen Planungszeitraum von bis zu 12 Monaten aus in US-$ lautenden Warenverkäufen. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wird prospektiv auf Basis der Critical Term Match-Methode und retrospektiv auf Basis der kumulativen Dollar-Offset-Methode nachgewiesen, wobei sich die gegenläufigen Zahlungsströme aufgrund der Laufzeit- und Volumenkongruenz voraussichtlich ausgleichen. Erfolgt keine Bildung von Bewertungseinheiten, werden die Derivate imparitätisch bewertet. Zum 31. Dezember 2023 wurden Fremdwährungsrisiken aus antizipativen Transaktionen mit einem Nominalvolumen im Eurogegenwert von 50,1 Mio. € mit Devisentermingeschäften entsprechend abgesichert und zu Bewertungseinheiten zusammengefasst (31. Dezember 2022: 49,1 Mio. €). Erfolgt keine Bildung von Bewertungseinheiten, wird sofern notwendig eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Zum 31. Dezember 2023 wurde keine Rückstellung gebildet (31. Dezember 2022: 0,1 Mio. €). Ergänzend verweisen wir auf die Ausführungen im Zusammengefassten Lagebericht zum Risikobericht im Abschnitt »Risikomanagement bezogen auf Finanzinstrumente«. 12. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnissescrollen
Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften im Berichtsjahr betreffen im Wesentlichen die vertragliche Verpflichtung gegenüber der Tochtergesellschaft DEUTZ Shanghai. Aus heutiger Sicht ist angesichts der Kapitalausstattung und der erwarteten Ertragslage der Tochtergesellschaft mit einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht zu rechnen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 hat DEUTZ Spain ein endfälliges Darlehen an einen Lieferanten in Höhe von 13,8 Mio. € ausgereicht. Aufgrund der Insolvenzanmeldung des Lieferanten rechnet die DEUTZ AG mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft gerechnet und zum Vorjahresstichtag eine entsprechende Rückstellung über die erwartete Inanpruchnahme bestehend aus der Tilgungszahlung und den bereits aufgelaufenen Zinsen in Höhe von insgesamt 14,9 Mio. € gebildet. Ende 2023 hat die DEUTZ AG das Darlehen von DEUTZ Spain übernommen, woraufhin die entsprechende Bürgschaft weggefallen ist. Die bestehende Rückstellung wurde gegen die Bildung einer Einzelwertberichtigung für das ausgereichte Darlehen ausgebucht. Daneben hatte die DEUTZ AG hinsichtlich der Ad. Strüver KG eine Patronatserklärung abgegeben, wonach die Gesellschaft die Ad. Strüver KG mit finanziellen Mitteln ausstatten wird, so dass diese jederzeit über ausreichende Mittel verfügt, um ihren gegenwärtigen und künftigen Verpflichtungen nachzukommen und eine Überschuldung im Wege des Rangrücktritts abgewendet wird. Die Ad. Strüver KG ist in 2023 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die DEUTZ Beteiligung GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der DEUTZ AG, übergegangen. Mit einer wesentlichen Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung - nunmehr gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger - wird nicht gerechnet. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht unter den Haftungsverhältnissen angegeben sind, belief sich am 31. Dezember 2023 bei der DEUTZ AG auf 215,5 Mio. € (31. Dezember 2022: 222,6 Mio. €). Davon entfallen im Berichtsjahr sowie im Vorjahr keine auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Verpflichtungen aus dem Bestellobligo für Vorräte in Höhe von 73,5 Mio. € (31. Dezember 2022: 80,3 Mio. €), aus dem Bestellobligo für Anlageninvestitionen in Höhe von 58,4 Mio. € (31. Dezember 2022: 45,0 Mio. €) sowie Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von 55,1 Mio. € (31. Dezember 2022: 58,7 Mio. €). 13. Ausserbilanzielle GeschäfteFactoringDie DEUTZ AG nutzt die Möglichkeit zum Verkauf von Forderungen, um das Forderungsmanagement und Liquiditätsmanagement zu optimieren. Damit wird nicht nur die Liquidität gesichert, sondern auch das Working Capital verbessert, das grundsätzlich durch eine hohe Kapitalbindung infolge der Vorfinanzierung der Motorenprodukte und eingeräumter Zahlungsziele beeinflusst wird. Entsprechend den Erfahrungswerten der durchschnittlichen Zielinanspruchnahme wären von den im Berichtsjahr verkauften Forderungen zum 31. Dezember 2023 noch rund 129 Mio. € (31. Dezember 2022: rund 150 Mio. €) offen gewesen. 14. Schwebende und drohende RechtsstreitigkeitenDie DEUTZ AG ist an einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten und Schiedsgerichtsverfahren beteiligt, die im Wesentlichen behauptete Leistungsstörungen, Mängelfolgeschäden sowie Schadenersatz betreffen. Für die Risiken aus diesen Rechtsstreitigkeiten wurde soweit als erforderlich erachtet bilanziell Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser anhängigen Verfahren kann gegenwärtig naturgemäß nicht abschließend beurteilt werden. Nach unserer Einschätzung sind wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEUTZ AG nicht zu erwarten. Des Weiteren konnte mit den Finanzbehörden bislang keine Einigung über den Zeitpunkt der Gewinnversteuerung der finalen Kaufpreisrate aus der Veräußerung des Standorts Köln-Deutz erzielt werden. Die finale Rate ist abhängig von der im Bebauungsplan ausgewiesenen oberirdischen Bruttogeschossfläche und demnach in ihrer Höhe und Fälligkeit noch ungewiss. Es wird von einer Größenordnung von etwas 60 Mio. € ausgegangen, was zu einer Steuerschuld von etwa 7,5 Mio. € führen würde. Die DEUTZ AG hat Klage vor dem Finanzgericht eingelegt. Es wurde für diese Klage keine Risikovorsorge getroffen, da es als nicht wahrscheinlich angesehen wird, die Klage zu verlieren. 15. UmsatzerlöseAufgliederung nach Segmentenscrollen
DEUTZ Classic Dieses Segment umfasst alle Aktivitäten in der Entwicklung, der Herstellung, des Vertriebs, der Wartung und den Service von Diesel- und Gasmotoren. DEUTZ Green Dieses Segment umfasst das Geschäft mit voll- und hybrid-elektrischen Antrieben, mobile E-Schnellladestationen sowie wasserstoffbetriebene Antriebslösungen. Aufgliederung nach Regionenscrollen
16. Forschungs- und EntwicklungskostenAb dem Geschäftsjahr 2023 werden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten nicht mehr in den Forschungs- und Entwicklungskosten sondern in den Umsatzkosten ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen sowohl im Berichtsjahr, als auch im Vorjahr 7,1 Mio. €. Die Forschungs- und Entwicklungskosten bestehen im Wesentlichen aus Personal- und Materialaufwendungen sowie außerplanmäßige Abschreibungen auf Entwicklungsprojekte. Vereinnahmte Investitionszuschüsse und aktivierte Entwicklungskosten werden dabei mindernd berücksichtigt. Die Forschungs- und Entwicklungskosten beinhalten im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 14,3 Mio. €, Die Abwertungen resultieren im Wesentlichen aus reduzierten Nachfrageerwartungen bei den entsprechenden Motorenbaureihen. Im Vorjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen erfasst. 17. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus weiterbelasteten Kosten, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Währungskursgewinne sowie Wertaufholungen auf bereits wertgeminderte Finanzanlagen. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste im Auftragsbestand, Nachlässe und Rabatte sowie Rückstellungen für Gewährleistungen. Erträge aus der Währungsumrechnung betrugen im Geschäftsjahr 2023 1,6 Mio. € (2022: 13,7 Mio. €). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt 17,2 Mio. € (2022: 16,4 Mio. €) und aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 0,7 Mio. € (2022: 0,1 Mio. €) enthalten. Im Geschäftsjahr wurden Wertaufholungen auf Finanzanlagen in Höhe von 2,4 Mio. € erfasst. Die Wertaufholung betrifft die Anteile an der Torqeedo GmbH und resultiert aus dem höheren beizulegenden Zeitwert der Anteile zum 31. Dezember 2023. 18. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten in 2023 insbesondere Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung sowie die jährliche Zuführung des aus dem Übergang auf das BilMoG entstandenen Unterschiedsbetrags. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betrugen im Geschäftsjahr 2023 5,7 Mio. € (2022: 17,3 Mio. €). Der Vorjahresbetrag beinhaltet die negativen Währungseffekte aus der Umrechnung des in USD an die Tochtergesellschaft Deutz Corporation, Atlanta (USA) ausgereichten langfristigen Darlehens in Höhe von 6,2 Mio. €. Im Berichtsjahr werden diese Währungseffekte (-3,2 Mio. €) unter dem Posten Abschreibungen auf Finanzanlagen ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Berichtsjahr sowie im Vorjahr die anteilige Zuführung des Unterschiedsbetrags zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 2,3 Mio. €. Der Unterschiedsbetrag resultiert aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2010. 19. Beteiligungsergebnisscrollen
Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen hauptsächlich das Ergebnis unserer Tochtergesellschaft Torqeedo GmbH. 20. Zinsergebnisscrollen
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 1,3 Mio. € enthalten (2022: 2,4 Mio. €). Im Weiteren bestehen Zinsaufwendungen in Höhe von 8,1 Mio. € aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, 5,1 Mio. € aus Factoring und 2,4 Mio. € aus Pensionsrückstellungen denen gegenüber 1,1 Mio. € Zinserträge aus Pensionsfonds stehen. 21. Abschreibung auf Finanzanlagenscrollen
Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Beteiligungen an der Futavis GmbH (0,5 Mio. €) und der Kirkwell Ltd. (0,5 Mio. €). Die Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen resultieren aus der Währungsumrechnung des an die die Tochtergesellschaft Deutz Corporation, Atlanta (USA) ausgereichten langfristigen Darlehens zum 31. Dezember 2023. Im Vorjahr wurden diese Währungseffekte (-6,2 Mio. €) unter der dem Posten sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. 22. Steuern vom Einkommen und vom Ertragscrollen
Im Berichtsjahr wurde insgesamt ein Steuerertrag in Höhe von 11,0 Mio. € erfasst. Der originäre Steueraufwand beträgt 6,6 Mio. €. Gleichzeitig wurden latente Steuererträge in Höhe von 17,7 Mio. € erfasst, die hauptsächlich aus der Erhöhung der latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge aufgrund einer verbesserten Ergebniserwartung im Mittelfristzeitraum resultieren. Die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen mit 6,7 Mio. € Steueraufwand das Berichtsjahr sowie mit 0,1 Mio. € Steuererstattungen für Vorjahre. 23. Sonstige AngabenMaterialaufwandscrollen
Personalaufwandscrollen
Der Personalaufwand für Altersversorgung in Höhe von 6,1 Mio. € in 2023 resultiert hauptsächlich aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen. Mitarbeiter im Jahresdurchschnittscrollen
Corporate GovernanceVorstand und Aufsichtsrat der DEUTZ AG haben im Dezember 2023 die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und unter der Internetadresse der Gesellschaft (https://www.deutz.com/investor-relations/ corporate-governance/entsprechenserklaerung/) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Honorar für den Abschlussprüfer: Die für den Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 erfassten Gesamthonorare teilen sich wie folgt auf: scrollen
scrollen
Die Abschlussprüfungsleistungen der DEUTZ AG beinhalten die Honorare für die Konzernabschlussprüfung, die prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses zum 30. Juni des jeweiligen Geschäftsjahres, die Jahresabschlussprüfung der DEUTZ AG sowie Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Enforcement-Verfahren erbracht wurden. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen der DEUTZ AG umfassen die Prüfung des Vergütungsberichts, die Prüfung der Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen nach dem Verpackungsgesetz, die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts, die Prüfung der Kapitalerhöhung und die Prüfung der Einhaltung von Finanzkennzahlen. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen diverse Beratungsleistungen. Der Anstieg der Gesamthonorare gegenüber der Vergleichsperiode ist auf die zusätzliche Angabe der Honorare für Leistungen im gesamten Konzern zurückzuführen. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer, Harald Wimmer, ist seit dem Geschäftsjahr 2021 für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung der DEUTZ AG verantwortlich. Gesamtbezüge des Vorstands, ehemaliger Vorstandsmitglieder sowie des Aufsichtsrats (Bezüge der Organe)VorstandFür das Geschäftsjahr 2023 betrugen die im Aufwand erfassten Gesamtbezüge des Vorstands der DEUTZ AG 5.583 Tsd. € (2022: 4.214 Tsd. €). Diese setzen sich zusammen aus kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 4.958 Tsd. € (2022: 4.359 Tsd. €) und aktienbasierten langfristig fälligen Leistungen im Rahmen der Long-Term-Incentive-Pläne in Höhe von 625 Tsd. € (2022: - 145 Tsd. €). Im Geschäftsjahr 2023 wurden 107.025 Performance Share an aktive Mitglieder des Vorstands der DEUTZ AG gewährt. Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen beliefen sich bei der DEUTZ AG und im Konzern auf 1.021 Tsd. € (2022: 6.845 Tsd. €). Diese beinhalten im Vorjahr Leistungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsverträge von Herrn Dr. Hiller und Herrn Wellenzohn im Jahr 2023 in Höhe von 5.789 Tsd. € (davon aktienbasierte langfristig fällige Leistungen in Höhe von 2.027 Tsd. €). Für Pensionen gegenüber den ehemaligen Vorstandsmitgliedern bestehen Rückstellungen von 9.396 Tsd. € (31. Dezember 2022: 9.836 Tsd. €). Im Geschäftsjahr 2023 wurden 222.752 Performance Shares an ehemalige Mitglieder des Vorstands der DEUTZ AG gewährt. AufsichtsratDie Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der DEUTZ AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1.113 Tsd. € (2022: 972 Tsd. €). Daneben erhielten Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats, die auch Arbeitnehmer im DEUTZ-Konzern sind, reguläre Gehälter im Rahmen Ihres Anstellungsverhältnisses. Die Höhe der Gehälter entsprach dabei einer angemessenen Vergütung für entsprechende Funktionen und Aufgaben im Konzern. Vorschüsse und Kredite an Vorstands- und AufsichtsratsmitgliederAm 31. Dezember 2023 bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder; ebenso wenig wurden zu Gunsten dieses Personenkreises Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen. AnteilsbesitzIn der Anlage zum Anhang sind die Beteiligungen der DEUTZ AG auf Seite 26 f. aufgeführt. NachtragsberichtMit Vertrag vom 12. Januar 2024 hat die DEUTZ AG ihre Anteile an der Torqeedo GmbH, Oberpfaffenhofen/Weßling und deren Tochtergesellschaften, Torqeedo Inc., Illinois (USA), und Torqeedo Asia-Pacific Ltd., Bangkok (Thailand) an die Yamaha Motor Co., Ltd. zum 31. März 2024 verkauft. Der Abschluss des Vertrags hängt noch von den üblichen behördlichen Genehmigungen ab. Ein Closing wird gegen Ende des ersten Quartals 2024 erwartet. Der Verkaufserlös in Höhe eines hohen zweistelligen Mio.-€-Betrages wird im DEUTZ-Konzern voraussichtlich zu einem Veräußerungsgewinn in Höhe von einem kleineren zweistelligen Mio.-€-Betrag führen. Der ursprünglich mit dem Kauf der Torqeedo-Gruppe angestrebte Technologietransfer ist erfolgt. Weitere Ereignisse, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEUTZ AG hatten, sind nach dem 31. Dezember 2023 nicht eingetreten. Organe der GesellschaftDie Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands (mit zusätzlichen Aufsichtsratsmandaten) sind in der gesonderten Übersicht auf Seite 28 f. aufgeführt.
Köln, den 26. Februar 2024 DEUTZ Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Sebastian C. Schulte, Vorsitzender Timo Krutoff Dr.-Ing. Petra Mayer Dr.-Ing. Markus Müller ANTEILSBESITZ DEUTZ AGStand 31. Dezember 2023scrollen
2 Eigenkapital und Jahresergebnis
gemäß dem für Konsolidierungszwecke
aufgestellten Jahresabschluss.
3 Ergebnisabführungsvertrag innerhalb der
Deutz Gruppe.
4 Umsatzsteuerliche Organschaft mit der Deutz
AG.
7 Erstkonsolidierung zum 31. Juli 2023.
9 Zahlen per 30. November 2023 mit Kurs zum 31.
Dezember 2023 bewertet.
10 Gesellschaft befindet sich in Liquidation.
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2 Eigenkapital und Jahresergebnis
gemäß dem für Konsolidierungszwecke
aufgestellten Jahresabschluss.
3 Ergebnisabführungsvertrag innerhalb der
Deutz Gruppe.
4 Umsatzsteuerliche Organschaft mit der Deutz
AG.
7 Erstkonsolidierung zum 31. Juli 2023.
9 Zahlen per 30. November 2023 mit Kurs zum 31.
Dezember 2023 bewertet.
10 Gesellschaft befindet sich in Liquidation.
Aufsichtsrats- und VorstandsmitgliederMitglieder des Aufsichtsrats der DEUTZ AG sowie deren Mandate in anderen Gremienscrollen
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(a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 AktG. (b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG. Vorstandscrollen
(a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 AktG. (b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG. Versicherung der gesetzlichen Vertreter"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEUTZ AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der DEUTZ AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der DEUTZ AG beschrieben sind."
Köln, den 26. Februar 2024 DEUTZ Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Sebastian C. Schulte, Vorsitzender Timo Krutoff Dr.-Ing. Petra Mayer Dr.-Ing. Markus Müller "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DEUTZ Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 2) Unternehmenstransaktion Daimler Truck AG Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1) Sachverhalt und Problemstellung 2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1) Bewertung von Anteilen an verbundenenUnternehmen und Beteiligungen 1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von € 340,0 Mio. (24,3 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen und der Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr ein Abwertungsbedarf von € 1,0 Mio sowie eine Zuschreibung von € 2,4 Mio. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen, mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Zudem haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen und der Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der erwarteten Zahlungsströme nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht vorzunehmen. 3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie "Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs enthalten. 2) Unternehmenstransaktion Daimler Truck AG1) Am 30. Januar 2023 haben DEUTZ und Daimler Truck AG Verträge geschlossen, wonach DEUTZ Immaterialgüterrechte (IPRechte) und Lizenzrechte für mittelschwere Motoren sowie Lizenzrechte für schwere Motoren der Daimler Truck AG erworben hat (Erwerbszeitpunkt 28. März 2023). Konkreter Gegenstand der Verträge waren insbesondere zum einen der Erwerb der On-Highway-IP-Rechte und Lizenzrechte für die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb mittelschwerer Daimler-Truck-Motoren (Medium Duty Engine Generation - MDEG) im Wert von € 25,0 Mio. im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer DEUTZ-Aktien. Darüber hinaus hat DEUTZ im Wesentlichen Lizenzrechte für die Entwicklung und den Vertrieb der nächsten bei Daimler Truck AG in der Entwicklung befindlichen Generation schwerer Motoren (Heavy Duty Engine Generation - HDEP) für einen Kaufpreis von insgesamt € 30,0 Mio. erworben. Der Ansatz erfolgte jeweils als immaterieller Vermögensgegenstand. Aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Bewertung und bilanziellen Abbildung im Jahresabschluss und der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkung der Unternehmenstransaktion auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die vertraglichen Vereinbarungen eingesehen, nachvollzogen und den gezahlten Kaufpreis sowie die Ausgabe neuer DEUTZ-Aktien als Gegenleistung für das erworbene Geschäft mit den uns vorgelegten Nachweisen abgestimmt. Darauf aufbauend haben wir die den Bewertungen zugrunde liegenden Modelle sowie die angewandten Bewertungsparameter und -annahmen für die Bewertung der erworbenen Rechte auf ihre Angemessenheit beurteilt. Wir haben die Aufteilung der zu leistenden Ausgaben jeweils auf Basis relativer beizulegender Zeitwerte auf die einzelnen Rechte nachvollzogen. Angesichts der Besonderheit bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte haben uns dabei Bewertungsspezialisten unterstützt. Darüber hinaus haben wir die erforderlichen Anhangangaben gewürdigt. Wir konnten uns insgesamt davon überzeugen, dass die bilanzielle Abbildung dieser Unternehmenstransaktion sachgerecht erfolgte und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen nachvollziehbar und hinreichend begründet sind. 3) Die Angaben der Gesellschaft zu der Unternehmenstransaktion sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie "Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem den gesonderten nichtfinanziellen Bericht zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB und §§ 315b bis 315c HGB. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei deutz-JA-LB-2023-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 27. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Harald Wimmer."
Köln, den 13. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Harald Wimmer, Wirtschaftsprüfer ppa. Clivia Döll, Wirtschaftsprüferin |
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