DEUTZ AktiengesellschaftKölnJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023DETAILINDEX KONZERNABSCHLUSS 2023GEWINN- UND-VERLUST-RECHNUNG DEUTZ-KONZERN 2 4 3scrollen
243 Vorjahreswerte wurden entsprechend den
Regelungen des IFRS 5 angepasst.
GESAMTERGEBNISRECHNUNG DEUTZ-KONZERNscrollen
BILANZDEUTZ-KONZERNAktiva scrollen
245 Zu Einzelheiten verweisen auf die
Erläuterungen im Rahmen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Abschnitt »Zur
Veräußerung gehaltene langfristige
Vermögenswerte und aufgegebene
Geschäftsbereiche« sowie auf die
Erläuterungen 10. Konzernergebnis aus nicht
fortgeführten Aktivitäten und 21. Zur
Veräußerung bestimmte Vermögenswerte nicht
fortgeführter Aktivitäten sowie Schulden in
direktem Zusammenhang mit Vermögenswerten nicht
fortgeführter Aktivitäten.
EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG DEUTZ-KONZERNin Mio. € scrollen
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248 Zur Erläuterung der Posten des
Eigenkapitals siehe Punkt 22 des Konzernanhangs.
KAPITALFLUSSRECHNUNG DEUTZ-KONZERN 2 5 5scrollen
KonzernanhangAllgemeine GrundlagenMUTTERUNTERNEHMENDas Mutterunternehmen ist die DEUTZ AG. Sie hat ihren Sitz in 51149 Köln, Ottostraße 1, Deutschland und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, HRB 281, eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde durch den Beschluss des Vorstands vom 26. Februar 2024 zur Veröffentlichung freigegeben. Die Aktie der DEUTZ AG ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet. Die Aktie wird über das elektronische Computerhandelssystem Xetra sowie an allen deutschen Börsen gehandelt. DEUTZ ist einer der weltweit führenden Hersteller von Antriebssystemen für Anwendungen abseits der Straße. Das Portfolio reicht dabei von Diesel- und Gas- über Hybrid- und E- bis hin zu wasserstoffbasierten Antrieben, die u. a. in Bau- und Landmaschinen, Material-Handling-Anwendungen wie Gabelstaplern oder Hebebühnen sowie Nutz- und Schienenfahrzeugen zum Einsatz kommen. Nach Anwendungsbereichen ist das Geschäft vor allem auf Baumaschinen, Material Handling, Landtechnik und Stationäre Anlagen ausgerichtet. Abgerundet wird die Produktpalette durch ein umfangreiches Serviceangebot. Die Aktivitäten des Konzerns gliedern sich in die operativen Segmente DEUTZ Classic und DEUTZ Green: Das Segment Classic umfasst die Aktivitäten in der Entwicklung und der Herstellung, den Vertrieb und den Service von Dieselmotoren sowie u. a. das at-equity bilanzierte Joint Venture mit dem chinesischen Baumaschinenhersteller SANY. Im Segment Green werden sämtliche Aktivitäten jenseits des Dieselmotors abgebildet. Dazu zählen zum einen elektrische Antriebe, wasserstoffbetriebene Antriebslösungen sowie mobile E-Schnellladestationen. Zum anderen wird im Green-Segment der Entwicklungsdienstleister Futavis mit Fokus auf Batteriemanagementsysteme im Hochvoltbereich konsolidiert. DEUTZ fokussiert sich in seinen operativen Segmenten auf die Wertschöpfungsprozesse Entwicklung, Konstruktion, Produktion und Vertrieb von flüssigkeits- und luftgekühlten Motoren sowie elektrifizierten Antriebssystemen. GRUNDLAGEN DER ERSTELLUNG DES ABSCHLUSSESDer für die DEUTZ AG als oberstes Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss der DEUTZ-Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt und steht im Einklang mit den gesetzlichen Verpflichtungen, die für kapitalmarktorientierte, berichtspflichtige Mutterunternehmen nach § 315 e Abs. 1 HGB i. V. m. Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002, die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der jeweils gültigen Fassung (IASVO) betreffend, gelten. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter der Anwendung des Anschaffungs- oder Herstellungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind insbesondere derivative und sonstige Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Mio. € mit einer Nachkommastelle auf- oder abgerundet. ANWENDUNG DER INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS)1) Änderungen der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit folgenden Ausnahmen: IAS 1 (Änderungen) »Angaben zu Rechnungslegungsmethoden« Im Februar 2021 hat das IASB Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 veröffentlicht. Diese Änderungen stellen klar, dass nicht die maßgeblichen, sondern nur die wesentlichen Rechnungslegungsmethoden im Anhang darzustellen sind. Eine Rechnungslegungsmethode kann dann wesentlich sein, wenn sie sich auf wesentliche Geschäftsvorfälle oder Ereignisse bezieht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Rechnungslegungsmethode zum Verständnis anderer wesentlicher Informationen im Abschluss beiträgt und unternehmensspezifisch angewendet wird, sodass keine standardisierten, sondern unternehmensindividuelle Angaben gemacht werden. Das IFRS Practice Statement 2 ist entsprechend angepasst worden. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben sich seit der Erstanwendung nicht ergeben. IAS 8 (Änderungen) »Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzung«Die Änderungen des IASB von Februar 2021 sollen die Unterscheidung von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen erleichtern. In IAS 8 wird die Definition des Begriffs »rechnungslegungsbezogene Schätzung« aufgenommen. Demnach sind rechnungslegungsbezogene Schätzungen monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind. Eine Rechnungslegungsmethode gibt an, wie monetäre Beträge zu ermitteln sind. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben sich seit der Erstanwendung nicht ergeben. IAS 12 (Änderungen) »Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen« Im Mai 2021 sind vom IASB Änderungen an IAS 12 veröffentlicht worden. Diese Änderungen führen dazu, dass aktive und passive latente Steuern auf temporäre Differenzen, die aus einer Transaktion entstehen und betragsgleich sind, zum Beispiel beim Leasing und bei Rückbauverpflichtungen angesetzt werden müssen. Darüber hinaus ist die früheste dargestellte Vergleichsperiode anzupassen, sofern temporäre Differenzen aus Leasingverhältnissen und Stilllegungsverpflichtungen entstehen. Aus der Erstanwendung der Standardänderungen gab es keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IAS 12 (Änderungen) »Internationale Steuerreform - Säule-2-Modellregeln« Im Mai 2023 hat das IASB Änderungen an IAS 12 bezüglich einer vorübergehenden Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung veröffentlicht. Die betroffenen Unternehmen werden jedoch verpflichtet, Angaben darüber zu machen, inwieweit sie von der Mindestbesteuerung betroffen sind. Der Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen des Pillar II. Die Pillar-II-Gesetzgebung wurde im Ansässigkeitsstaat der DEUTZ AG (Deutschland) beschlossen und wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Da die Pillar-II-Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Kraft war, unterliegt der Konzern aktuell dahingehend keiner Steuerbelastung. Der Konzern macht von der Ausnahmeregelung von der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Pillar-II-Ertragsteuern Gebrauch. Gemäß der Gesetzgebung muss der Konzern je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem GloBE-Effektivsteuersatz und dem Mindestsatz von 15 % zahlen. Alle Unternehmen unterliegen nach aktueller Prüfung der vorliegenden Daten keiner zusätzlichen Mindestbesteuerung. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung und der Berechnung des GloBE-Einkommens sind die quantitativen Auswirkungen der beschlossenen Gesetzgebung noch nicht zuverlässig abschätzbar. Selbst für Unternehmen mit einem Effektivsteuersatz von über 15 % könnten sich daher steuerliche Auswirkungen durch Pillar II ergeben. Zur Unterstützung bei der Anwendung der Pillar-II-Gesetzgebung wird derzeit mit Steuerspezialisten zusammengearbeitet. IFRS 17 »Versicherungsverträge« Das IASB hat im Mai 2017 den IFRS 17 veröffentlicht und im Juni 2020 Änderungen an dem neuen Standard vorgenommen. Der neue Standard ersetzt den IFRS 4 »Versicherungsverträge«. IFRS 17 regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen, damit diese einheitlich bewertet und dargestellt werden. Aus der Erstanwendung des Standards gab es keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IFRS 17 (Änderungen) »Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen« Die Änderungen von Dezember 2021 sollen dazu beitragen, die Vergleichsinformationen aus der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 für Entscheidungen der Abschlussadressaten geeigneter zu machen. Aus der Erstanwendung der Standardänderungen gab es keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. 2) Veröffentlichte und in das EU-Recht bereits übernommene, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und ÄnderungenDas IASB und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben nachfolgend aufgelistete Standards bzw. Änderungen von Standards veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, im Geschäftsjahr 2023 aber noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. DEUTZ wendet diese Interpretationen bzw. Änderungen von Standards nicht vorzeitig an. IAS 1 (Änderungen) »Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig« Im Januar 2020 hat das IASB Änderungen an IAS 1 vorgenommen, um eine genauere Darstellung der finanziellen Lage mittels der Einführung einer übergreifenden Schuldendefinition zu gewährleisten. Im Wesentlichen stellen die Änderungen klar, dass die Klassifizierung der Schulden als kurz- oder langfristig auf der Grundlage der vertraglichen Rechte vorzunehmen ist, die zum Bilanzstichtag vorliegen. Darüber hinaus wird die Erfüllung der Verbindlichkeit präzisiert. Am 20. Dezember 2023 ist der Anwendungszeitpunkt der Änderungen auf den 1. Januar 2024 verschoben worden. Aus der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. IAS 1 (Änderungen) »Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen« Im Oktober 2022 hat das IASB Änderungen an IAS 1 veröffentlicht, die Änderungen an IAS 1 vom Januar 2020 bezüglich der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig betreffen. Mit den neuen Änderungen soll verdeutlicht werden, welche Bedingungen die Klassifizierung einer Schuld beeinflussen. So üben Bedingungen, die bereits vor oder am Bilanzstichtag eingehalten werden müssen, Einfluss auf die Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig aus. Bedingungen, die erst nach dem Bilanzstichtag eingehalten werden müssen, beeinflussen die Klassifizierung dagegen nicht. Diesbezüglich werden jedoch zusätzliche Anhangangaben im Geschäftsbericht erforderlich. Die Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Es werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. IFRS 10 und IAS 28 (Änderungen) »Verkauf oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture« Das IASB hat diese Änderungen im September 2014 herausgegeben. Mit diesen Änderungen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen und einem Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 »Unternehmenszusammenschlüsse« darstellen. Aufgrund von Inkonsistenzen zwischen den Standards wurden die Änderungen auf unbestimmte Zeit verschoben. IFRS 16 (Änderungen) »Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion« Das IASB hat im September 2022 Änderungen an IFRS 16 veröffentlicht. Mit diesen Änderungen soll die Folgebewertung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen beim Verkäufer-Leasingnehmer klargestellt werden. Der aus der Transaktion entstehende Gewinn oder Verlust bezogen auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht wird nicht erfasst. Die Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Es werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. 3) Veröffentlichte, aber von der EU noch nicht anerkannte Standards, Interpretationen und ÄnderungenDas IASB und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bislang von der EU nicht anerkannt wurden und vom DEUTZ-Konzern auch nicht angewendet werden. IAS 7 und IFRS 7 (Änderungen) »Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen« Im Mai 2023 hat das IASB Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 vorgenommen. Die Änderungen verpflichten zu zusätzlichen Angaben im Anhang in Bezug auf die Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten, über deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Kapitalflüsse, das Liquiditätsrisiko des Unternehmens sowie die Folgen für das Unternehmen, wenn die Vereinbarungen nicht erfüllt werden. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Aus der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. IAS 21 (Änderungen) »Mangel an Umtauschbarkeit« Im August 2023 hat das IASB Änderungen an IAS 21 veröffentlicht. Die Änderungen regeln, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs einer nicht umtauschbaren Währung zu bestimmen ist. Eine Währung ist umtauschbar, wenn der Umtausch zum Bewertungsstichtag für einen bestimmten Zweck innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens über einen Markt oder Umtauschmechanismus, in dem eine Transaktion zu durchsetzbaren Rechten und Pflichten führt, in unbegrenzter Höhe möglich ist. Wenn die Währung nicht umtauschbar ist, ist der Kassakurs zum Bewertungszeitpunkt zu schätzen. Dies wäre der Kurs, zu dem die Transaktion an dem Tag zwischen Marktteilnehmern unter vorherrschenden wirtschaftlichen Bedingungen stattfinden würde. Bei der fehlenden Umtauschbarkeit der Währung sind Anhangangaben über die Auswirkungen dessen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu machen. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Die Änderungen sind nicht rückwirkend anzuwenden. Beim Abweichen der funktionalen Währung von der Darstellungswährung sind die Umrechnungsdifferenzen kumuliert im Eigenkapital anzusetzen. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden daraus nicht erwartet. WESENTLICHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMENDie Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert zu einem gewissen Grad Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualschulden zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein wesentliches Risiko in Form einer Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Nachfolgenden erläutert. Schätzungsanpassungen werden zum Zeitpunkt besserer Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte außer für Geschäfts- oder Firmenwerte vorliegen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich bzw. anlassbezogen bei Vorliegen etwaiger Anzeichen auf eine Wertminderung einem Wertminderungstest unterzogen. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags muss das Management die voraussichtlichen künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Aktive latente Steuern Der DEUTZ-Konzern ist in verschiedenen Ländern zur Entrichtung von Ertragsteuern verpflichtet. Für die Bildung von Steuerrückstellungen und latenten Steuerabgrenzungsposten müssen Schätzungen vorgenommen werden. Bei der Ermittlung der Höhe der anzusetzenden aktiven latenten Steuern sind wesentliche Unsicherheiten und Ermessensentscheidungen der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der künftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Aktive latente Steuern bestehen bei DEUTZ insbesondere auf Verlustvorträge. Sie werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Zur Ermittlung des wahrscheinlich verfügbaren zu versteuernden Einkommens werden Planungsprognosen über einen Zeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Buchwert der angesetzten aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge 94,8 Mio. € (31. Dezember 2022: 80,0 Mio. €). Weitere Einzelheiten sind in der Erläuterung 17 dargestellt. Pensionsleistungen Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, der Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Die tatsächlich entstandenen Aufwendungen und Schulden können aufgrund veränderter Markt- und Wirtschaftsbedingungen wesentlich von den Schätzungen abweichen, die auf der Basis versicherungsmathematischer Annahmen getroffen wurden. Höhere oder niedrigere Rentensteigerungsraten, eine längere oder kürzere Lebensdauer der Versorgungsberechtigten sowie der verwendete Rechnungszins können einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Verpflichtungsumfangs und damit auf die künftig zu erfassenden Pensionsaufwendungen haben. Entwicklungskosten werden entsprechend den unter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellten Erläuterungen aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft das Management Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus den Entwicklungsprojekten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses der erwarteten künftigen Cashflows. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten 82,8 Mio. € (31. Dezember 2022: 74,4 Mio. €). Schwebende oder drohende Rechtsstreitigkeiten Die DEUTZ AG und andere Konzerngesellschaften sind vielfältigen steuerlichen, wettbewerbs- und patentrechtlichen sowie sonstigen rechtlichen und gesetzlichen Regelungen unterworfen. Bestehende und drohende Rechtsstreitigkeiten werden bei DEUTZ kontinuierlich erfasst, analysiert, hinsichtlich ihrer juristischen und finanziellen Auswirkungen bewertet und in der bilanziellen Risikovorsorge entsprechend berücksichtigt. Der Ausgang anhängiger Verfahren kann gegenwärtig über die gebildeten Rückstellungen hinaus nicht abschließend beurteilt werden. Nach unserer Einschätzung sind wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht zu erwarten. Die Gesamtposition der rechtlichen Risiken des DEUTZ-Konzerns wird in der Erläuterung 30 näher dargestellt. Unternehmenszusammenschlüsse Im Rahmen der Erstkonsolidierung der erworbenen Unternehmen werden die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden (einschließlich der Eventualschulden) mit ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Insbesondere die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte ist dabei mit Unsicherheiten behaftet. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung anerkannter Bewertungsmethoden auf Basis von Schätzungen hinsichtlich künftiger Cashflows, erwarteter Wachstumsraten und Währungskurse sowie der Abzinsungssätze und Nutzungsdauern. Leasingverhältnisse Für die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten werden Grenzfremdkapitalzinssätze verwendet, da die den Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Zinssätze nicht feststellbar sind. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz für mit vergleichbarer Sicherheit aufgenommene Mittel zur Finanzierung eines Vermögenswerts von einem vergleichbaren Wert, für eine vergleichbare Laufzeit und in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird anhand beobachtbarer Inputfaktoren - Interbankenzinssatz, konzerninterne Zinsmarge für Einlagen und kurzfristige Finanzierungen, Zinssätze für Hypothekenpfandbriefe und Länderrisikozuschlag - ermittelt. Darüber hinaus wird anhand der Duration die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer ermittelt. Da Leasingverbindlichkeiten über die Vertragslaufzeit komplett getilgt werden, wird unterstellt, dass die jeweilige Duration die Hälfte der Vertragslaufzeit ausmacht. Für Leasingverträge mit einer unbegrenzten Laufzeit wird eine Vertragslaufzeit von im Wesentlichen fünf Jahren angenommen, was der Mittelfristplanung des Konzerns entspricht. Es sei denn, es handelt sich um Verträge mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit, die sowohl vom Leasingnehmer als auch vom Leasinggeber ausgeübt werden kann, mit einer nur unwesentlichen Kündigungsstrafe und sonstigen unwesentlichen Nachteilen für den Leasingnehmer. Solche Leasingverträge werden als kurzfristige Leasingverhältnisse behandelt. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden sämtliche Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen einbezogen. Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von der DEUTZ AG beherrscht werden. Beherrschung besteht, wenn die DEUTZ AG variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu einem Unternehmen ausgesetzt ist und die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt. Verfügungsgewalt liegt vor, wenn Rechte bestehen, die der DEUTZ AG die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens zu lenken, um die variablen Rückflüsse wesentlich zu beeinflussen. In der Regel beruht die Beherrschung auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an voll konsolidiert, an dem das Mutterunternehmen die Beherrschung erlangt. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Im Konzernabschluss sind neben der DEUTZ AG neun (2022: zehn) inländische und 29 (2022: 25) ausländische Tochterunternehmen einbezogen. Zum 31. Juli 2023 wurde der langjährige Servicepartner Mauricio Hochschild Ingeniería Servicios S.A., Santiago (Chile), erstmalig in den Konzernabschluss der DEUTZ AG einbezogen. Zum 2. Oktober 2023 wurde die Diesel Motor Nordic Gruppe mit Hauptsitz in Järfälla, Schweden erstmalig in den Konzernabschluss einbezogen. Die Gruppe besteht aus den drei Gesellschaften Diesel Motor Nordic AB, Järfälla (Schweden), Diesel Motor Nordic Oy, Helsinki (Finnland), und Diesel Motor Nordic AS, Risskov (Dänemark). Zu den Einzelheiten der Unternehmenserwerbe des Geschäftsjahres verweisen wir auf die Erläuterungen im Abschnitt »Unternehmenserwerbe« in diesem Anhang. Die DEUTZ Beteiligung GmbH, Köln, hat zum 1. Mai 2023 alle Kommanditanteile der Ad Strüver KG (GmbH & Co.), Hamburg, übernommen. Gleichzeitig ist das Gesellschaftsvermögen auf die DEUTZ-Beteiligung, Köln angewachsen und die Ad Strüver KG (GmbH & Co.), Hamburg, ist zum 1. Mai 2023 erloschen. Im Geschäftsjahr wurde die Bilanzierung nach IFRS 5 »Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche« angewandt. Die zuvor vollkonsolidierten Gesellschaften der Torqeedo-Gruppe wurden zum 31. Dezember 2023 als aufgegebener Geschäftsbereich bilanziert und entsprechend ausgewiesen. Zu der Torqeedo-Gruppe gehören die Gesellschaften Torqeedo GmbH, Oberpfaffenhofen/Weßling, Torqeedo Inc., Illinois (USA), und Torqeedo Asia-Pacific Ltd., Bangkok (Thailand). Zu den Einzelheiten verweisen wir auf die Erläuterungen im Rahmen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschnitt »Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche« sowie auf die Erläuterungen 10 Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten und 21 Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten sowie Schulden in direktem Zusammenhang mit Vermögenswerten nicht fortgeführter Aktivitäten. Gemeinschaftsunternehmen sind Gesellschaften, über die DEUTZ mit anderen Unternehmen auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung die gemeinsame Führung ausübt. Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, bei denen die DEUTZ AG die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik auszuüben, und die weder Tochterunternehmen noch Gemeinschaftsunternehmen sind. Assoziierte Unternehmen werden ebenso wie Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Im Berichtsjahr wurden in den Konzernabschluss wie im Vorjahr ein ausländisches Gemeinschaftsunternehmen und zwei ausländische Unternehmen nach den Vorschriften über assoziierte Unternehmen einbezogen. KonsolidierungsgrundsätzeDie Abschlüsse der einzelnen Unternehmen werden grundsätzlich entsprechend den Vorschriften zur Einbeziehung in den Konzernabschluss nach einheitlichen Konzernbilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der DEUTZ AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt seit dem 1. Januar 2010 für Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs werden nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten (einschließlich bedingter Verbindlichkeiten) sowie der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zum Erwerbszeitpunkt bemessen, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Die bestimmten Anschaffungskosten werden anschließend auf die zum Erwerbszeitpunkt zu ihren beizulegenden Zeitwerten bewerteten nach den Vorschriften des IFRS 3 identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden (einschließlich der Eventualschulden) verteilt. Der danach - sowie nach Abzug etwaiger nicht beherrschender Anteile am erworbenen Unternehmen - verbleibende Überschuss wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird dagegen in der Periode des Unternehmenszusammenschlusses erfolgswirksam erfasst. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob die Minderheitsanteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill-Methode) oder anteilig zum beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten bewertet werden. Das Wahlrecht, die Minderheitsanteile zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen, wird derzeit nicht ausgeübt. Die Minderheitsanteile werden somit mit dem auf sie entfallenden Anteil am Nettovermögen ohne Berücksichtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts angesetzt. Bei Unternehmenszusammenschlüssen anfallende Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens aufwandswirksam erfasst. Unternehmenserwerbe nach der Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS zum 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2009 erfolgten nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem Konzernanteil am anteiligen, zu Zeitwerten neubewerteten Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Direkt dem Unternehmenserwerb zuordenbare Transaktionskosten stellten einen Teil der Anschaffungsnebenkosten dar. Minderheitsanteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine Minderheitsanteile. Erträge und Aufwendungen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zwischenergebnisse zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte UnternehmenDie Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Entsprechend der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bzw. einem Gemeinschaftsunternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des Unternehmens erfasst. Der mit dem assoziierten Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Gewinn- und-Verlust-Rechnung enthält den Anteil des Konzerns am Erfolg des assoziierten Unternehmens bzw. Gemeinschaftsunternehmens, wobei Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen dem Konzern und dessen assoziierten Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen eliminiert werden, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens bzw. Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und - sofern zutreffend - in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen sowie des Gemeinschaftsunternehmens werden mit einer Ausnahme zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Auf die Aufstellung eines Zwischenabschlusses wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. UnternehmenserwerbeDiesel Motor Nordic GruppeZum 2. Oktober 2023 wurde die Diesel Motor Nordic Gruppe mit Hauptsitz in Järfälla, Schweden, erstmalig in den Konzernabschluss einbezogen. Die Gruppe besteht aus den drei Gesellschaften Diesel Motor Nordic AB, Järfälla (Schweden), Diesel Motor Nordic Oy, Helsinki (Finnland), und Diesel Motor Nordic AS, Risskov (Dänemark). Die DEUTZ AG hat 100 % der stimmberechtigten Anteile an den Gesellschaften erworben. Die Akquisitionen dienen der Stärkung der regionalen Präsenz in Skandinavien und dem Ausbau des Servicegeschäfts auch auf Wettbewerbsmotoren. Der Erwerb der Diesel Motor Nordic Gruppe hat folgenden Einfluss auf die Vermögenslage des DEUTZ-Konzerns: scrollen
Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert beruht auf der Stärkung des Geschäfts der DEUTZ AG in Skandinavien. Für diesen Geschäfts- oder Firmenwert besteht derzeit keine steuerliche Abzugsfähigkeit. Nach erfolgter Purchase Price Allocation wurde der Geschäfts- oder Firmenwert entsprechend der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft dem Segment Classic zugeordnet, das gleichzeitig auch die relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten darstellt. Die Purchase Price Allocation ist abgeschlossen. Der Kaufpreis beläuft sich auf 24,4 Mio. € und ist in bar übertragen worden. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses sind keine wesentlichen Transaktionskosten angefallen. Der Nettobetrag der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht 6,6 Mio. €. Zum Erwerbszeitpunkt bestanden keine uneinbringlichen Forderungen. Der Unternehmenszusammenschluss führte zu einer Erhöhung des Konzernumsatzes um 7,2 Mio. € und zu einer Reduzierung des Konzernergebnisses um -0,2 Mio. €. Wäre der Erwerb der Gesellschaft bereits zum 1. Januar 2023 erfolgt, hätte das zu einem zusätzlichen Konzernumsatz in Höhe von 19,3 Mio. € und einem um 3,7 Mio. € höheren Konzernergebnis geführt. In der Kapitalflussrechnung wird für den Erwerb der Gesellschaft in der Position »Erwerb von Tochterunternehmen« ein Nettomittelabfluss (nach Abzug der erworbenen Zahlungsmittel) in Höhe von 22,3 Mio. € ausgewiesen. Mauricio Hochschild Ingeniería Servicios S.A.Zum 31. Juli 2023 wurde Mauricio Hochschild Ingeniería Servicios S.A., Santiago (Chile), von der DEUTZ Spain S.A.U., Zafra (Spain), zu 100 % erworben. DEUTZ hält somit über die Tochtergesellschaft 100 % der Anteile. Mit dem Erwerb des langjährigen Servicepartners wird der Ausbau des Servicegeschäfts im DEUTZ-Konzern gestärkt. Der Erwerb von Mauricio Hochschild Ingeniería Servicios S.A. hat folgenden Einfluss auf die Vermögenslage des DEUTZ-Konzerns: scrollen
Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert beruht insbesondere auf der Stärkung des Servicegeschäfts der DEUTZ AG. Für diesen Geschäfts- oder Firmenwert besteht derzeit keine steuerliche Abzugsfähigkeit. Nach erfolgter Purchase Price Allocation wurde der Geschäfts- oder Firmenwert entsprechend der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft dem Segment Classic zugeordnet, das gleichzeitig auch die relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten darstellt. Die Purchase Price Allocation ist abgeschlossen. Der Kaufpreis beläuft sich auf 9,2 Mio. € (10,1 Mio. US $) und ist in bar übertragen worden. Im Rahmen der Unternehmenszusammenschlüsse sind keine wesentlichen Transaktionskosten angefallen. Der Nettobetrag der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht 4,6 Mio. €. Zum Erwerbszeitpunkt bestanden keine uneinbringlichen Forderungen. Der Unternehmenszusammenschluss führte zu einer Erhöhung des Konzernumsatzes um 9,2 Mio. € und zu einer Erhöhung des Konzernergebnisses um 0,2 Mio. €. Wäre der Erwerb der Gesellschaft bereits zum 1. Januar 2023 erfolgt, hätte das zu einem zusätzlichen Konzernumsatz in Höhe von 18,8 Mio. € und einem um 0,7 Mio. € höheren Konzernergebnis geführt. In der Kapitalflussrechnung wird für den Erwerb der Gesellschaft in der Position »Erwerb von Tochterunternehmen« ein Nettomittelabfluss (nach Abzug der erworbenen Zahlungsmittel) in Höhe von 8,8 Mio. € ausgewiesen. WährungsumrechnungDie im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den relevanten Fremdwährungskursen zum Transaktionszeitpunkt umgerechnet. Am Abschlussstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht monetäre Posten werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie sind im Eigenkapital als qualifizierte Cashflow-Hedges zu erfassen. Die Umrechnung der ausländischen Abschlüsse in die funktionale Währung des DEUTZ-Konzerns (Euro) erfolgt für die Bilanzposten - mit Ausnahme des Eigenkapitals - zu Stichtagskursen. Aufwands- und Ertragsposten einschließlich des Jahresergebnisses werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Das Eigenkapital - mit Ausnahme des Jahresergebnisses - wird zu den jeweiligen historischen Stichtagskursen umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung der Bilanzen infolge der Umrechnung des Eigenkapitals zu historischen Kursen sowie der Umrechnung des Jahresergebnisses zu Jahresdurchschnittskursen werden erfolgsneutral in einem gesonderten Eigenkapitalposten erfasst. Die wesentlichen Wechselkurse für die Währungsumrechnung ergeben sich aus der folgenden Tabelle (1 € in Fremdwährungseinheiten): scrollen
Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet werden, sind im Folgenden dargestellt: ErtragsrealisierungDie Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Motoren und Serviceleistungen umfassen den erhaltenen beizulegenden Zeitwert ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe. Umsatzerlöse und sonstige Erträge werden wie folgt realisiert: Erträge aus dem Verkauf von Motoren Erträge aus dem Verkauf von Motoren werden erfasst, wenn ein Unternehmen des DEUTZ-Konzerns an einen Kunden geliefert hat und die Kontrolle auf den Kunden übergegangen ist. Geschätzte noch anfallende Preisnachlässe werden durch entsprechende Rückstellungen umsatzmindernd abgedeckt. Erträge aus Serviceleistungen Erträge aus Servicegeschäften betreffen im Wesentlichen den Verkauf von runderneuerten Motoren (Xchange-Geschäft) sowie Ersatzteilen und werden zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem die Kontrolle auf den Kunden übergegangen ist. Umsätze aus Wartungsleistungen werden zeitraumbezogen bei der Erbringung der Leistung realisiert. Zinserträge, Dividendenerträge und sonstige Erträge Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividendenerträge werden im Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Sonstige Erträge werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zum Chancen- und Risikoübergang realisiert. FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten, die direkt dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. SachanlagenDas Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen sowie darüber hinausgehender Wertminderungen bewertet. Zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis die direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie produktions- bzw. leistungserstellungsbezogene Verwaltungskosten. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten werden zum Zeitpunkt ihres Anfallens in den Buchwert dieser Sachanlage einbezogen, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Grundstücke werden grundsätzlich nicht abgeschrieben. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der wesentlichen Anlagenklassen zugrunde: scrollen
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf angepasst. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst. LeasingverhältnisseBei Vertragsbeginn wird beurteilt, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren, ist ein Leasingverhältnis gegeben. Zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Vermögenswert zur Nutzung bereitsteht, werden vom Leasingnehmer ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Ein Nutzungsrecht wird zu seinen Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit berichtigt. Die Anschaffungskosten beinhalten die erstmalig bewertete Leasingverbindlichkeit, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten, die Kosten für die Rückversetzung des Vermögenswerts in den ursprünglichen Zustand oder die Wiederherstellung des Standortes und Ähnliches sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Die Abschreibung ist planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingverhältnisses und der Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts vorzunehmen. Im Falle der Übertragung des Eigentums am Vermögenswert an den Leasingnehmer wird das Nutzungsrecht bis zum Ende der Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgeschrieben. Zusätzlich werden Nutzungsrechte auf Wertminderungen überprüft. Eine Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen bewertet, welche mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst werden, da der inhärente Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Die Leasingzahlungen umfassen feste Leasingzahlungen abzüglich der erhaltenen Leasinganreize, index- oder zinssatzbasierte variable Leasingzahlungen, voraussichtlich zu entrichtende Restwertgarantien, den Ausübungspreis einer hinreichend sicher ausgeübten Kaufoption sowie eine Kündigungsstrafe im Falle der Ausübung einer Kündigungsoption. Als hinreichend sicher geltende Verlängerungsoptionen und Kaufoptionen werden bei der Bestimmung von Vertragslaufzeiten berücksichtigt. Im Rahmen der Folgebewertung wird die Leasingverbindlichkeit um den Zinsaufwand erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen gemindert. Die Leasingverbindlichkeit wird bei einer Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert und bei einer Änderung der Leasingzahlungen neu bewertet. Auf die kurzfristig laufenden Leasingverträge, deren Laufzeit zwölf Monate nicht überschreitet, und auf geleaste Vermögenswerte von geringem Wert (unter 5.000 €) wird ein praktischer Behelf angewendet. Die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. Immaterielle VermögenswerteGeschäfts- oder FirmenwerteGeschäfts- oder Firmenwerte stellen den Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs und dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen Nettovermögens abzüglich etwaiger Minderheitsanteile dar. Die Geschäfts- oder Firmenwerte haben eine zeitlich unbestimmte Nutzungsdauer und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben. Mindestens einmal jährlich sind sie jedoch einem Wertminderungstest gemäß den Vorschriften des IAS 36 zu unterziehen. Bei Vorliegen etwaiger Anzeichen auf eine Wertminderung ist ein Wertminderungstest auch anlassbezogen durchzuführen. Der Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte wird auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten sind. Die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte hat auf der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens zu erfolgen, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird. Die so definierte zahlungsmittelgenerierende Einheit darf dabei nicht größer sein als ein Geschäftssegment. Im Rahmen des Wertminderungstests wird der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts mit dem erzielbaren Betrag (höherer Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert) der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit verglichen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten mithilfe der DCF-Methode (Discounted-Cashflow-Methode) ermittelt. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die zugrunde liegenden Cashflows werden auf Basis der operativen Planung (Fünfjahreszeitraum) ermittelt und zur Erreichung eines nachhaltigen Niveaus für den Übergang in die ewige Rente extrapoliert. Für weiterführende Informationen und hinsichtlich der Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf die Geschäftssegmente des Konzerns siehe Erläuterung 14. Sonstige immaterielle VermögenswerteDie sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten die direkt zurechenbaren Kosten. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich anteilige Teile der Gemeinkosten sowie Fremdkapitalkosten für langfristige Projekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Immaterielle Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen sowie darüber hinausgehender Wertminderungen, sofern erforderlich, angesetzt. Investitionszuwendungen von Kunden werden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Die jeweilige Nutzungsdauer sowohl der erworbenen als auch der selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte sind begrenzt. Abschreibungen und Wertminderungen werden entsprechend in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung ausgewiesen. Im Einzelnen gelten die folgenden Grundsätze: Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte Die bilanzielle Erfassung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte folgt einem implementierten Entwicklungsprozess mit definierten Meilensteinen. Entlang dieses Prozesses werden die Entwicklungskosten der Produkte aktiviert, sofern scrollen
Die Überprüfung im Hinblick auf das Vorliegen dieser Voraussetzungen erfolgt im Zusammenhang mit dem Erreichen fest definierter Meilensteine im Entwicklungsprozess. Die Entwicklungsprojekte bei DEUTZ betreffen fast ausschließlich die Entwicklung neuer Motorenbaureihen. Die technische Realisierbarkeit und der tatsächliche Abschluss dieser Entwicklungsprojekte sind in der Vergangenheit bereits vielfach belegt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt anfallende Entwicklungskosten wie auch die Forschungskosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Die fertiggestellten Entwicklungsprojekte werden in der Regel über den erwarteten Produktionszyklus von acht bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2023 hatten die wesentlichen fertiggestellten Entwicklungsprojekte folgende jeweilge Restnutzungsdauer: scrollen
Die jeweilige Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethoden der fertiggestellten Entwicklungsprojekte werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die ggfs. erforderlichen Änderungen der jeweiligen Nutzungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Übrige immaterielle Vermögenswerte Diese werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Wertminderung von nichtfinanziellen VermögenswertenZu jedem Bilanzstichtag überprüft der DEUTZ-Konzern, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Bei noch nicht zum Gebrauch verfügbaren immateriellen Vermögenswerten wird mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Wertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, wird die Werthaltigkeit auf Basis der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten getestet. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der sinnvoll niedrigsten Ebene zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammengefasst, für die Finanzmittelzuflüsse weitestgehend unabhängig identifiziert werden können. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die zugrunde liegenden Cashflows werden auf Basis der operativen Planung (Fünfjahreszeitraum) ermittelt und extrapoliert. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte zugeschrieben. Im Sachanlagevermögen und bei den immateriellen Vermögenswerten lagen 2023 insbesondere aufgrund eines gestiegenen Zinsniveaus Anhaltspunkte für eine Wertminderung (sogenannte Triggering Events) vor. Die durchgeführten Werthaltigkeitstests haben einen Abwertungsbedarf bei den betroffenen immateriellen Vermögenswerten ergeben. Zu weiteren Details siehe Abschnitt 14 in diesem Konzernanhang. Die den Werthaltigkeitstests zugrunde liegenden Schätzungen und Annahmen basieren auf Planungen, die naturgemäß mit Unsicherheiten insbesondere im Hinblick auf künftige Preise und Mengen behaftet sind. Anpassungen der getroffenen Schätzungen bspw. aufgrund einer unerwartet schlechten konjunkturellen Entwicklung könnten insbesondere bei einzelnen Motorbaureihen zu einer Wertminderung führen. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen tatsächlich gewährt werden. Zuwendungen im Zusammenhang mit Investitionen in langfristige Vermögenswerte werden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts abgesetzt. Das Abschreibungsvolumen wird auf der Basis der dadurch verminderten Anschaffungskosten ermittelt. SteuernLatente Steuern Latente Steuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Konzernbilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie für steuerliche Verlust- und Zinsvorträge angesetzt. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass über den Planungszeitraum ausreichendes zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Latente Steuerschulden, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden grundsätzlich angesetzt, außer wenn die Umkehr der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht umkehren. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung, sondern ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, soweit der DEUTZ-Konzern ein Recht zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden hat und sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. Latente Steuern werden mit den Steuersätzen bewertet, die bei Realisierung des Vermögenswerts oder der Schuld erwartet werden. Der erwartete Steuersatz ist der Steuersatz, der am Bilanzstichtag bereits gilt oder angekündigt ist, sofern dies der materiellen Wirkung einer tatsächlichen Inkraftsetzung gleichkommt. Tatsächliche Steuern Tatsächliche Ertragsteueraufwendungen für die laufende und für frühere Perioden sind mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Zahlung an bzw. Erstattung durch die Steuerbehörde erwartet wird oder Zahlungen erfolgt sind. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum jeweiligen Bilanzstichtag gelten. VorräteDie Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten noch anfallenden Kosten. Der Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Kauf- und Ersatzteile liegen gewogene durchschnittliche Beschaffungspreise zugrunde. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, in die neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen sind. Die Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und Auftragsverlusten ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt. Finanzinvestitionen und andere finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 betreffen im DEUTZ-Konzern entweder 1. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, 2. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder 3. zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und werden entsprechend klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von anderen Finanzinvestitionen als solchen, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert sind, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zuzurechnen sind. Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden vorgenommen, sofern diese zulässig und erforderlich sind. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerte werden am Erfüllungstag, das heißt am Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch DEUTZ geliefert wird, bilanziell erfasst. Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte werden am Handelstag, das heißt am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben. 1. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält im DEUTZ-Konzern die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Dieser Kategorie werden auch mit einer Handelsabsicht erworbene Eigenkapitalinstrumente und für das Factoring vorgesehene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zugeordnet. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Zum Zeitpunkt, an dem der Konzern zum ersten Mal Vertragspartei wird, ermittelt er, ob eingebettete Derivate getrennt vom Basisvertrag zu bilanzieren sind. Eine Neubeurteilung erfolgt nur bei einer erheblichen Änderung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung der Zahlungsströme, die sich sonst aus dem Vertrag ergeben hätten, kommt. 2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Zu der Gruppe erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte gehören Schuldinstrumente, die sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch zur Veräußerung gehalten werden. Die vertraglichen Zahlungsströme müssen ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen bestehen und zu festgelegten Zeitpunkten anfallen. Im Zeitpunkt des Abgangs sind die im sonstigen Ergebnis erfassten Wertveränderungen ergebniswirksam umzugliedern. Im DEUTZ-Konzern sind in diese Kategorie langfristige Wertpapiere einzuordnen, die keine Eigenkapitalinstrumente darstellen. Unter der Voraussetzung, dass Eigenkapitalinstrumente nicht mit einer Handelsabsicht erworben werden, können sie optional ebenfalls unter dieser Kategorie subsumiert werden. Eine erfolgswirksame Umgliederung von im sonstigen Ergebnis erfassten Wertveränderungen ist beim Abgang des Instruments allerdings nicht vorzunehmen. Der DEUTZ-Konzern verfügt über die Beteiligung an der Blue World Technologies Holding ApS mit Sitz in Aalborg, Dänemark, in Höhe von 7,5 Mio. €. Dies entspricht 9,1 % der Anteile. Bei der Beteiligung handelt es sich um ein Eigenkapitalinstrument, das nicht mit Handelsabsicht erworben wurde und unter Ausübung der Option dieser Kategorie zugeordnet wurde. 3. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Diese Gruppe umfasst finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Zweck der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten werden. Die Zahlungsströme müssen ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf ausstehende Rückzahlungsbeträge darstellen. Beim DEUTZ-Konzern beinhaltet diese Kategorie alle Forderungen und finanziellen Vermögenswerte ohne Veräußerungsabsicht. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn diese Finanzinstrumente ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen. Wertminderung finanzieller VermögenswerteFür alle finanziellen Schuldinstrumente, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, wird zum Zugangszeitpunkt eine Risikovorsorge in der Höhe des in den nächsten zwölf Monaten erwarteten Verlusts aus Ausfallereignissen aufgebaut. Zu jedem folgenden Bilanzstichtag werden die finanziellen Vermögenswerte auf das Vorhandensein von Indikatoren (wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner, der Wegfall eines aktiven Markts für den finanziellen Vermögenswert, eine bedeutende Veränderung des technologischen, ökonomischen und rechtlichen Umfelds sowie des Marktumfelds des Emittenten, ein andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts des finanziellen Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungskosten) für eine Wertminderung untersucht. Bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird die Risikovorsorge um die über die Restlaufzeit erwarteten Verluste angepasst bzw. eine Abschreibung beim Ausfall des finanziellen Vermögenswerts vorgenommen, wenn objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen. 1. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden Die erwarteten Kreditausfälle stellen eine Differenz zwischen vertraglich vereinbarten und den erwarteten Cashflows dar. Sie werden ergebniswirksam als Wertberichtigung auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. Die Verzinsung wird jedoch auf der Grundlage des Bruttobuchwerts vorgenommen. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten eingetreten ist, wird die Risikovorsorge mit dem Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts aufgerechnet. Nach der Teilabschreibung wird die Verzinsung auf fortgeführte Anschaffungskosten vorgenommen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird die Risikovorsorge sofort über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments ermittelt. Die Erfassung der Risikovorsorge für sonstige Forderungen und Vermögenswerte, die einem geringen Kreditrisiko unterliegen, wird zum Zugangszeitpunkt über die nächsten zwölf Monate vorgenommen. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert des Vermögenswerts darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst. 2. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Die Wertberichtigungen für zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral bewertete Schuldinstrumente werden im Ergebnis der Periode erfasst und vermindern den ansonsten im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Zahlungsmittel und -äquivalenteZahlungsmittel und -äquivalente umfassen Kassenbestand, kurzfristige Einlagen mit einer originären Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene GeschäftsbereicheVermögenswerte werden, soweit wesentlich, als »zur Veräußerung gehalten« ausgewiesen, wenn ihre Veräußerung sehr wahrscheinlich und im gegenwärtigen Zustand möglich ist. Dabei kann es sich um einzelne langfristige Vermögenswerte, um Gruppen von Vermögenswerten oder um ganze Geschäftsbereiche handeln. Eine Veräußerungsgruppe kann auch Schulden beinhalten, wenn diese Schulden zusammen mit den Vermögenswerten im Rahmen der Transaktion abgegeben werden. Im Dezember 2023 konkretisierte sich die angekündigte Veräußerung der Torqeedo-Gruppe und wurde mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Im Januar 2024 wurde der abschließende Veräußerungsvertrag über den Verkauf der Anteile an der Torqeedo-Gruppe unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion wird gegen Ende des ersten Quartals 2024 erwartet mit Wirkung zum 31. März 2024. Der Verkauf der Anteile wird »debt- und cash-free« erfolgen. Im Jahr 2017 hatte DEUTZ den Spezialisten für E-Bootsmotoren mit dem Ziel erworben, die Elektrifizierungsstrategie von DEUTZ für die Kernkundensegmente (insbesondere Baumaschinen, Landmaschinen und Material Handling) zu beschleunigen und Torqeedos führende Technologie- und Marktposition im Bereich der E-Mobilität auf dem Wasser auszubauen. Der ursprünglich mit dem Kauf von Torqeedo angestrebte Technologietransfer ist erfolgt. Die Torqeedo-Gruppe stellt als Teil des Geschäftssegments DEUTZ Green einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig dar, der klar abgrenzbare Cashflows generiert. Entsprechend den Regelungen des IFRS 5 stellt die Torqeedo-Gruppe somit einen aufgegebenen Geschäftsbereich dar. Für diesen werden die gleichen Bewertungsgrundsätze wie für die fortgeführten Aktivitäten angewendet; Abweichungen werden erläutert. Die nachfolgende Darstellung des Konzernabschlusses sowie die Angaben zum DEUTZ-Konzern fokussieren sich auf die fortgeführten Aktivitäten. Der Ausweis der Vermögenswerte und Schulden der Torqeedo-Gruppe erfolgt jeweils in einem separaten Bilanzposten. Die zur Veräußerung gehaltenen immateriellen Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen unterliegen keiner weiteren planmäßigen Abschreibung und werden zum Zeitpunkt der Qualifizierung als zur Veräußerung bestimmt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bilanziert. Konzerninterne Forderungen und Schulden werden vollständig eliminiert. Die Vorjahreswerte in der Bilanz sind nicht angepasst. In den Erläuterungen der Bilanzpositionen sind Überleitungen der Jahresanfangswerte zu den Jahresendwerten enthalten. Die Überleitungen fokussieren sich in ihrer Darstellung auf die fortgeführten Aktivitäten. Werte der nicht fortgeführten Aktivitäten sind in der Zeile »Anpassungen gemäß IFRS 5« ausgewiesen. Die Gewinn- und-Verlust-Rechnung konzentriert sich in der Darstellung auf die Ermittlung der fortgeführten Aktivitäten. Das Ergebnis der nicht fortgeführten Aktivitäten wird in der Zeile »Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten« gezeigt. Die Erfassung der Ergebnisse konzerninterner Lieferungen und Leistungen, die nach Entkonsolidierung der nicht fortgeführten Aktivitäten entweder mit diesen oder Dritten fortgeführt werden, erfolgt im fortzuführenden Bereich. Die Eliminierungsbuchungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden vollständig den nicht fortgeführten Aktivitäten zugeordnet. Die Vorperiode der Gewinn- und-Verlust-Rechnung ist entsprechend angepasst. Die Kapitalflussrechnung fokussiert sich in der Darstellung ebenfalls auf die fortgeführten Aktivitäten. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit der nicht fortgeführten Aktivitäten wird jeweils in einer separaten Zeile dargestellt. Die Vorperiode in der Kapitalflussrechnung ist entsprechend angepasst. Finanzielle SchuldenFinanzielle Schulden im Sinne von IFRS 9 betreffen im DEUTZ-Konzern entweder 1. finanzielle Schulden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder 2. sonstige finanzielle Schulden. 1. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Schulden enthält im DEUTZ-Konzern die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Schulden. Von der Möglichkeit, finanzielle Schulden bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Schulden zu designieren, hat der DEUTZ-Konzern bislang keinen Gebrauch gemacht. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrument designiert werden und als solche effektiv sind. Sind die beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate negativ, führt dies zum Ansatz unter den finanziellen Verbindlichkeiten. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. 2. Sonstige finanzielle Schulden setzen sich im DEUTZ-Konzern im Wesentlichen aus scrollen
zusammen. Sonstige finanzielle Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, sofern der DEUTZ-Konzern nicht das Recht hat, die finanzielle Schuld erst mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu begleichen. Sonstige finanzielle Schulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert unter Einschluss von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Derivative Finanzinstrumente und SicherungsbeziehungenDerivative Finanzinstrumente (Währungsgeschäfte) werden bei DEUTZ ausschließlich für Sicherungszwecke im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit eingesetzt. Hierzu zählen insbesondere die Reduzierung des Fremdwährungsrisikos geplanter Transaktionen in Fremdwährung. Sie werden erstmalig am Tag des Vertragsabschlusses mit ihrem Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert von Derivaten entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme (Cashflows). Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Fremdwährungstermingeschäften wird der Devisenterminkurs am Bilanzstichtag zugrunde gelegt. Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting bestimmt sind, werden unmittelbar in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst (sogenannte Non-Hedging-Derivate). Cashflow-Hedge Die Absicherung von erwarteten Transaktionen (Cashflows) in Fremdwährung erfolgt durch Cashflow-Hedges. Dabei wird die Marktwertveränderung der als Sicherungsinstrument designierten derivativen Finanzinstrumente in Höhe des effektiven Teils erfolgsneutral im Eigenkapital abgegrenzt. Der ineffektive Teil der Wertänderungen wird erfolgswirksam in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung unter sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Die Reklassifizierung der in der Hedge-Rücklage für Cashflow-Hedges abgegrenzten Marktwertveränderungen in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfolgt in der Periode, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrumente designiert werden, sind in Erläuterung 28 enthalten. Bewegungen in der Hedge-Rücklage für Cashflow-Hedges werden in einer gesonderten Position des Eigenkapitals (Marktbewertungsrücklage) dargestellt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie im DEUTZ-Konzern gewährte betriebliche Altersversorgung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen in den verschiedenen Ländern sowie den im Einzelnen zwischen den Gesellschaften und ihren Mitarbeitern vereinbarten Leistungen. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt dabei in Gestalt leistungsorientierter Pensionspläne, die durch Bildung von Pensionsrückstellungen finanziert werden. Neben den arbeitgeberfinanzierten Pensionsanwartschaften besteht für die Mitarbeiter in Deutschland die Möglichkeit, im Rahmen eines Deferred Compensation Plans über Gehaltsumwandlung arbeitnehmerfinanzierte Pensionsansprüche zu erwerben. In Großbritannien (Niederlassung der DEUTZ AG) bestehen ein arbeitgeberfinanzierter Pensionsplan (fondsfinanziert) sowie die Möglichkeit, über Gehaltsumwandlung arbeitnehmerfinanzierte Pensionsansprüche zu erwerben. Daneben bestehen arbeitgeberfinanzierte Versorgungspläne bei der Deutz Corporation, Atlanta (USA), der DEUTZ FRANCE S.A.S., Gennevilliers (Frankreich), und der DEUTZ Italy S.r.l., Mailand (Italien). Die aus den arbeitgeberfinanzierten leistungsorientierten Pensionsplänen resultierenden Verpflichtungen des Konzerns werden für jeden Plan gesondert nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Dabei werden zunächst die in früheren Perioden und in der laufenden Periode erdienten Versorgungsleistungen geschätzt. Unter Anwendung des sogenannten Anwartschaftsbarwertverfahrens (projected unit credit method) werden diese Versorgungsleistungen in einem nächsten Schritt diskontiert. Der daraus resultierende Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung stellt die Bruttopensionsverpflichtung (defined benefit obligation) dar. Von der Bruttopensionsverpflichtung wird anschließend das Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen, um die in der Bilanz anzusetzende Nettoschuld zu ermitteln. Der zur Diskontierung der geschätzten Versorgungsleistungen verwendete Zinssatz wird auf der Grundlage der Renditen bestimmt, die für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen zum jeweiligen Bewertungsstichtag der Pensionspläne am Markt erzielt werden. Währung und Laufzeiten der zugrunde gelegten Industrieanleihen stimmen mit der Währung und den voraussichtlichen Fristigkeiten der nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse zu erfüllenden Versorgungsverpflichtungen überein. Der Nettozinsaufwand wird durch Multiplikation der Nettoschuld zu Beginn der Berichtsperiode mit dem der Diskontierung der Pensionsverpflichtungen am Periodenbeginn zugrunde liegenden Zinssatz ermittelt. Die Effekte aus der Neubewertung umfassen zum einen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttopensionsverpflichtung und zum anderen den Unterschied zwischen dem tatsächlichen Ertrag aus Planvermögen und der zu Beginn der Periode bei der Ermittlung des Nettozinsaufwands typisierend angenommenen Planvermögensrendite. Während die Erfassung der Neubewertungseffekte im sonstigen Ergebnis erfolgt, werden der Nettozinsaufwand sowie der laufende Dienstzeitaufwand im Gewinn oder Verlust der Berichtsperiode berücksichtigt. Der Ausweis des Nettozinsaufwands erfolgt innerhalb des operativen Ergebnisses. Die Ermittlung der in der Bilanz anzusetzenden Nettoschuld respektive der einzelnen Kostenkomponenten basiert zu jedem Stichtag auf versicherungsmathematischen Gutachten eines qualifizierten Gutachters. Beim arbeitnehmerfinanzierten Deferred Compensation Plan (Gehaltsumwandlung) schließt das Unternehmen auf der Grundlage des Umwandlungsbetrags eine Rückdeckungsversicherung bei einem Lebensversicherer ab und erteilt auf Basis des versicherten Garantiekapitals eine Pensionszusage. Der Barwert der Leistungsverpflichtung entspricht dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsansprüche auf Basis der durch den Versicherer ermittelten Aktivwerte. Für den Ausweis in der Bilanz wird der Barwert der Leistungsverpflichtung mit dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsansprüche in gleicher Höhe verrechnet. Außer den leistungsorientierten Pensionsplänen existieren auch beitragsorientierte Pensionspläne (z. B. Direktversicherungen). Die einzahlungspflichtigen Beiträge werden unmittelbar als Personalaufwand erfasst. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden hierfür nicht gebildet, da der DEUTZ-Konzern außer der Verpflichtung zur Prämienzahlung keiner zusätzlichen Verpflichtung unterliegt. Übrige RückstellungenÜbrige Rückstellungen werden gebildet, sofern rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen werden. Darüber hinaus muss die Schätzung der Höhe der Verpflichtung verlässlich möglich sein. Die Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag berechneten Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zu erwartender Kostensteigerungen angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst. Rückstellungen für Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte oder bei Initiierung neuer Garantiemaßnahmen gebildet. Die Bewertung von passivierten Garantieaufwendungen basiert vorrangig auf historischen Erfahrungswerten. Die Bewertung der Rückstellungen aus Aktienoptionsprogrammen erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zuteilungszeitpunkt und zu jedem Bilanzstichtag abhängig von der Wertentwicklung der Bezugsrechte neu bestimmt. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Zum Zeitpunkt der Erfüllung wird der beizulegende Zeitwert erfolgswirksam an den Erfüllungsbetrag angepasst, der dem inneren Wert der Aktienoptionen entspricht. Der über die gesamte Laufzeit erfasste Aufwand entspricht der Auszahlung. Für weiterführende Informationen siehe Erläuterung 33. EventualschuldenEventualschulden sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser künftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereiches des DEUTZ-Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualschulden darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Erfassung einer Schuld ist oder der Umfang der Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann. Auswirkungen der Ukrainekrise/ des Nahostkonflikts auf den KonzernabschlussDie Auswirkungen der Ukrainekrise haben insgesamt einen marginalen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des DEUTZ-Konzerns aufgrund der unwesentlichen geschäftlichen Aktivitäten in Russland, Belarus und der Ukraine. Auch bestehen keine wesentlichen Vermögenswerte in diesen Regionen. Es bestehen jedoch geopolitische Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg sowie dem Nahostkonflikt, wodurch die Lage des Beschaffungsmarktes weiterhin angespannt bleibt. Erläuterungen zur Gewinn- und-Verlust-Rechnung 2 5 61. UmsatzerlöseStruktur der Umsatzerlöse nach Anwendungsbereichen und zeitlicher Erfassung 2023scrollen
Struktur der Umsatzerlöse nach Anwendungsbereichen und zeitlicher Erfassung 2022scrollen
Struktur der Umsatzerlöse nach Regionen 2023scrollen
Struktur der Umsatzerlöse nach Regionen 2022scrollen
256 Es folgt die Darstellung und
Erläuterung der fortgeführten Aktivitäten.
Die Umsatzerlöse des Konzerns resultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Motoren und Ersatzteilen (Service) an Hersteller von Anwendungen und Händler. Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Kontrolle an den Produkten auf den Abnehmer übergegangen ist und keine nicht erfüllte Verpflichtung verbleibt. Dies erfolgt in der Regel zu dem früheren der beiden Zeitpunkte aus Auslieferung der Produkte und Übergabe der Frachtdokumente an den Abnehmer. Zu diesem Zeitpunkt sind sowohl Chancen und Risiken auf den Abnehmer übergegangen als auch der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises entstanden. Oftmals werden mit Großkunden für den Verkauf von Motoren und Ersatzteilen retrospektiv wirkende Volumenrabatte vereinbart, die auf den gesamten Umsätzen des Geschäftsjahres basieren. Die Umsätze aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises abzüglich der geschätzten Volumenrabatte erfasst. Die Schätzung der Rückstellung erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage der regelmäßig aktualisierten Abnahmeerwartungen der Kunden (wahrscheinlichster Betrag). Die Rückstellung wird als Vertragsverbindlichkeit unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Da mit den Kunden in der Regel ein marktübliches Zahlungsziel vereinbart wurde, bestehen keine signifikanten Finanzierungskomponenten. Für die Verpflichtung des Konzerns, fehlerhafte Produkte im Rahmen von Standardgarantiebedingungen zu reparieren oder zu ersetzen, wird eine Garantierückstellung gebildet. Beim Verkauf von runderneuerten Altmotoren (Xchange-Geschäft) wird den Kunden neben dem runderneuerten Motor auch ein Pfand für den aufarbeitungsfähigen Altmotor in Rechnung gestellt. Die Erlöse für den runderneuerten Motor werden mit Kontrollübergang erfasst. Dies erfolgt in der Regel zu dem früheren der beiden Zeitpunkte aus Auslieferung der Produkte und Übergabe der Frachtdokumente an den Abnehmer. Zu diesem Zeitpunkt sind Chancen und Risiken auf den Abnehmer übergegangen und es ist der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises entstanden. Der erhaltene Kaufpreis für das Pfand wird bis zum Auslaufen der Verpflichtung zur Rücknahme des aufarbeitungsfähigen Altmotors als Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. In der Berichtsperiode sind Erlöse in Höhe von 2,8 Mio. € (2022: 1,9 Mio. €) erfasst worden, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Im Rahmen des Servicegeschäfts erbringt der Konzern auch Wartungsleistungen. Die daraus resultierenden Erlöse werden in der Berichtsperiode erfasst, in der die Leistungen erbracht werden. Da sich die Leistungserbringung in der Regel über einen sehr kurzen Zeitraum erstreckt, ist eine Periodenabgrenzung zum Ende der Berichtsperiode evtl. bereits erbrachter, jedoch noch nicht abgerechneter Leistungen nicht wesentlich. DEUTZ wendet die praktischen Behelfe gemäß IFRS 15.121, IFRS 15.63 und IFRS 15.94 an. 2. UmsatzkostenDie Umsatzkosten bestehen aus folgenden Kostenpositionen: scrollen
Die planmäßigen Abschreibungen der aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 15,1 Mio. € (2022: 17,4 Mio. €) werden seit dem Geschäftsjahr 2023 in den Umsatzkosten ausgewiesen. 3. Forschungs- und EntwicklungskostenDie Forschungs- und Entwicklungskosten setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Abschreibungen enthalten im Berichtsjahr Wertminderungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 14,3 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €) infolge geringerer Absatzerwartungen bei zwei Baureihen. Der Belastung aus Wertminderungen im Berichtsjahr steht im Geschäftsjahr 2022 die Belastung aus planmäßigen Abschreibungen der aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 17,4 Mio. € gegenüber. Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten werden seit dem Geschäftsjahr 2023 in den Umsatzkosten ausgewiesen, um die in den Buchwerten der Vorräte enthaltenen anteiligen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen dort auszuweisen. 4. Vertriebs- und allgemeine VerwaltungskostenDie Vertriebskosten betrugen im Berichtsjahr 129,8 Mio. € (2022: 112,3 Mio. €). Bei den allgemeinen Verwaltungskosten sind 77,6 Mio. € angefallen (2022: 59,7 Mio. €). Sowohl die Vertriebs- als auch die allgemeinen Verwaltungskosten beinhalten überwiegend Personalkosten in Höhe von 77,0 Mio. € bzw. 47,0 Mio. € (2022: 74,8 Mio. € bzw. 42,0 Mio. €). Abschreibungen sind in Höhe von 7,9 Mio. € (2022: 5,4 Mio. €) in den Vertriebskosten und 8,4 Mio. € (2022: 7,8 Mio. €) in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten. 5. Sonstige betriebliche Erträgescrollen
Der Rückgang bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist im Wesentlichen auf die geringeren Währungskursgewinne zurückzuführen. 6. Sonstige betriebliche Aufwendungenscrollen
Der Rückgang in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen auf die geringeren Währungskursverluste zurückzuführen. 7. Ergebnis aus at-equity bewerteten Finanzanlagen, Wertminderungen auf at-equity bewertete Finanzanlagen und übriges Beteiligungsergebnisscrollen
Die Erträge aus at-equity bewerteten Finanzanlagen betreffen die anteilig auf die DEUTZ AG entfallenden Gewinne der assoziierten Unternehmen D. D. Power Holdings (Pty) Ltd., Elandsfontein (Südafrika), und DEUTZ Power Solution (Xuzhou) Co., Ltd., Xuzhou (China). Die Aufwendungen betreffen die anteilig auf die DEUTZ AG entfallenden Verluste des Gemeinschaftsunternehmens Hunan DEUTZ Power, Ltd., Changsha (China). Das übrige Beteiligungsergebnis betrifft wie im Vorjahr die Gewinnabführung der DEUTZ Sicherheit GmbH, Köln. 8. Finanzergebnisscrollen
Im Berichtsjahr wurden genauso wie im Vergleichsjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. 9. SteuernErtragsteuern Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die tatsächlichen Ertragsteueraufwendungen betreffen überwiegend laufende Ergebnisse der Konzerngesellschaften im Berichtsjahr. Der latente Steuerertrag enthält Erträge aus temporären Differenzen in Höhe von 4,5 Mio. € (2022: Steuerertrag in Höhe von 10,3 Mio. €). Diese resultieren im Wesentlichen aus geringeren aktivierten Entwicklungsleistungen, die in der Steuerbilanz nicht angesetzt werden. Der latente Steuerertrag aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge resultiert daraus, dass in dem kommenden Mittelfristzeitraum von fünf Jahren voraussichtlich mehr Verlustvorträge genutzt werden können. Die steuerliche Überleitungsrechnung zeigt die Entwicklung von den erwarteten zu den effektiven Ertragsteuern der Gewinn- und-Verlust-Rechnung. Die effektiven Ertragsteuern schließen die tatsächlichen Ertragsteuern und die latenten Steuern ein. Der anzuwendende Steuersatz beträgt 31,44 % (2022: 31,44 %) und setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 %, dem Solidaritätszuschlag, der in Höhe von 5,50 % auf die Körperschaftsteuer erhoben wird, und der Gewerbeertragsteuer von 15,61 % basierend auf einem Durchschnittshebesatz zusammen. scrollen
Der Steuereffekt aus latenten Steuern auf Verlustvorträge resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge. 10. Konzernergebnis aus nicht fortgeführten AktivitätenDas Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ergibt sich im Einzelnen wie folgt: scrollen
Die nicht fortgeführten Aktivitäten der Torqeedo-Gruppe erzielten ein bereinigtes EBIT (EBIT vor Sondereffekten) in Höhe von -23,3 Mio. € (2022: -14,1 Mio. €). Im Berichtsjahr sind keine Sondereffekte erfasst worden. Die Sondereffekte des Vorjahres betrafen Veränderungen im Management. Die planmäßigen Abschreibungen der zum Ende des Berichtsjahres als zur Veräußerung gehaltenen Torqeedo-Gruppe wurde entsprechend der Regelungen des IFRS 5 ab diesem Zeitpunkt ausgesetzt. 11. Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie wird in Übereinstimmung mit IAS 33 ermittelt. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das auf die Aktien entfallende Konzernergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Zahl der Aktien dividiert wird. Es ergibt sich aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten. In den Geschäftsjahren 2023 und 2022 gab es keine Verwässerungseffekte, da keine ausübbaren Optionen zur Wandlung von Finanzierungsinstrumenten mit Eigenkapitalanteilen bestehen. scrollen
Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung12. Erfolgsneutrale Bestandteile des GesamtergebnissesDas sonstige Ergebnis enthält die erfolgsneutralen Bestandteile der Gesamtergebnisrechnung. Nachfolgend sind die Steuereffekte des sonstigen Ergebnisses dargestellt. scrollen
Im Geschäftsjahr 2023 wurden unterjährig im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne aus der Absicherung von Zahlungsströmen in Höhe von insgesamt 0,4 Mio. € (2022: Verluste in Höhe von 5,5 Mio. €) vor Berücksichtigung latenter Steuern in den Posten Sonstige betriebliche Erträge in die Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung überführt. Erläuterungen zur Bilanz13. Sachanlagenscrollen
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Die Investitionstätigkeit bei den Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen) betrafen insbesondere die IT-Ausstattung, die Einrichtung des neuen Multifunktionszentrums, neue Prüfstände für Gas-, Elektro- und Wasserstoffmotoren, neue Maschinen und Werkzeuge, den Aufbau der neuen Montagelinie für die 4-bis-8-Liter-Baureihen sowie Ersatzinvestitionen in Maschinen. Von den Zugängen im Geschäftsjahr 2023 entfallen 17,1 Mio. € auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (2022: 54,3 Mio. €). Die Investitionstätigkeit bei den Nutzungsrechten ist im Wesentlichen auf Vertragsverlängerungen bei geleasten Immobilien sowie auf neue Leasingverträge für Immobilien und technische Anlagen und Maschinen zurückzuführen. Zur ausführlichen Darstellung der Nutzungsrechte aus Leasingverträgen verweisen wir auf die Erläuterung 27 in diesem Anhang. Der Bestand der bilanzierten öffentlichen Zuwendungen betrug am 31. Dezember 2023 2,9 Mio. € (31. Dezember 2022: 4,0 Mio. €). Im Jahr 2023 wurden 0,5 Mio. € (2022: 0,5 Mio. €) ergebniswirksam (als Minderung der Abschreibungen) erfasst. Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen (Bestellobligo) sind in der Erläuterung 30 dargestellt. 14. Immaterielle Vermögenswertescrollen
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Die Investitionen im Bereich des immateriellen Vermögens stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immaterialgüterrechten (IP-Rechten) der Daimler Truck AG an deren mittelschweren MDEG-Motoren im Wege einer Sachkapitalerhöhung und von Lizenzrechten an deren schweren Motoren der HDEP-Baureihe in Höhe von insgesamt 35,2 Mio. €. Die Rechte wurden erworben, um diese eigenständig weiterzuentwickeln - unter anderem auch für den Einsatz abseits der Straße (beispielsweise in der Landwirtschaft oder in Baumaschinen). Die Vereinbarungen sehen unterschiedliche Produktionskonzepte vor: Die schweren Motoren werden weiterhin im Mercedes-Benz-Werk Mannheim von der Daimler Truck AG gefertigt und an DEUTZ zur Vervollständigung des Motorensystems geliefert. Die Produktion der mittelschweren Motoren findet hingegen bei DEUTZ statt. Die übrigen immateriellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023 beinhalten im Wesentlichen Kundenbeziehungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vertriebsgesellschaften in Höhe von 21,4 Mio. € (31. Dezember 2022: 6,9 Mio. €). Im Berichtsjahr wurden Kundenbeziehungen in Höhe von 15,7 Mio. € im Rahmen der Akquisition der Diesel Motor Nordic Gruppe mit Hauptsitz in Järfälla, Schweden, erworben. Weiterhin sind in den immateriellen Vermögenswerten eine Vertriebslizenz sowie Betriebsmittelzuschüsse zu Betriebsmitteln im Lieferanteneigentum enthalten. Die Wertminderungen der selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 14,3 Mio. € betreffen die aktivierten Entwicklungskosten von zwei Motorenbaureihen infolge geringerer Absatzerwartungen. Diese Wertminderungen sind im Posten Forschungs- und Entwicklungskosten der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst. Die Prüfung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte erfolgte auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die die Motorenbaureihe darstellt. Den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugehörige Vermögenswerte des Sachanlagevermögens wurden in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. € im Wert gemindert. Der auf Basis des Nutzungswertes dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmte erzielbare Betrag betrug bei einer Motorenbaureihe 10,4 Mio. € und bei der weiteren 8,9 Mio. €. Die erfassten Wertminderungen betreffen das Segment DEUTZ Classic. Der der Bewertung zugrunde liegende Abzinsungssatz vor Steuern betrug 2,8 % bzw. 11,0 %. Der Abzinsungssatz vor Steuern in Höhe von 2,8 % resultiert aus einer Verlustphase in den ersten Jahren des Produktlebenszyklus bei dieser Baureihe. Die Wertminderung auf übrige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1,9 Mio. € betrifft mit 1,5 Mio. € eine erworbene Lizenz zum Vertrieb und Vermarktung von Motoren und ist auf sich verschlechternde Nachfrageerwartungen zurückzuführen. Die Wertminderung ist im Posten Vertriebskosten der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst. Die Prüfung der Werthaltigkeit dieses Vermögenswerts erfolgte auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die eine Motorenbaureihe darstellt. Der auf Basis des Nutzungswerts dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmte erzielbare Betrag lag bei 12,5 Mio. €. Die erfasste Wertminderung entfällt auf das Segment DEUTZ Classic. Der der Bewertung zugrunde liegende Abzinsungssatz vor Steuern betrug 12,4 %. Die planmäßigen Abschreibungen betreffend selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 15,1 Mio. € (2022: 17,4 Mio. €) werden in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung ab dem Geschäftsjahr 2023 unter der Position Umsatzkosten (2022: unter der Position Forschungs- und Entwicklungskosten) ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen betreffend übrige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 6,8 Mio. € (2022: 8,6 Mio. €) verteilen sich auf alle Funktionsbereiche in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung. Geschäfts- oder FirmenwertDer Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 38,0 Mio. € ist den Segmenten DEUTZ Classic und DEUTZ Green zugeordnet, auf deren Ebene dieser gesteuert wird. Die Vermögenswerte der Torqeedo-Gruppe wurden zum Jahresende entsprechend den Regelungen des IFRS 5 als zur Veräußerung bestimmt umgegliedert. Die Torqeedo-Gruppe ist Teil des Segments Green. Daher wurde der auf die Abgangsgruppe entfallende Geschäfts- oder Firmenwert des Segments Green in Höhe von 19,6 Mio. € zusammen mit den Vermögenswerten der Torqeedo-Gruppe in die Bilanzposition »Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten« umgegliedert. Der Abgangswert des Geschäfts- oder Firmenwerts des Segments Green wurde vor Umklassifizierung auf Basis der relativen Werte des abgehenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit der Torqeedo-Gruppe und dem verbleibenden Teil der zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Segments Green unter Verwendung des Wertmaßstabs des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Die folgende Tabelle zeigt die neue Zuordnung der Geschäfts oder Firmenwerte auf die Geschäftssegmente des Konzerns. scrollen
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde zum 31. Dezember 2023 auf der Ebene der Geschäftssegmente DEUTZ Classic und DEUTZ Green als den Geschäfts- oder Firmenwert tragenden Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten (CGU) durchgeführt. Die erzielbaren Beträge dieser Geschäftssegmente wurden anschließend den Buchwerten der Geschäftssegmente inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag eines Geschäftssegments wird durch Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten mithilfe der DCF-Methode (Discounted-Cashflow-Methode) ermittelt, da keine Marktpreise für die Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten zur Verfügung stehen. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3). Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten wurden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die zugrunde liegenden Cashflows wurden auf Basis der von der Geschäftsleitung genehmigten und gegen die Markterwartung gespiegelten Finanzplanung, die einen Fünfjahreszeitraum abdeckt, ermittelt. Bei beiden Gruppen der CGUs DEUTZ Classic und DEUTZ Green wurde die Detailplanungsphase um einen Grobplanungszeitraum erweitert, um einen für die Ermittlung der ewigen Rente notwendigen stabilen Geschäftsausblick der CGU zu erhalten. Bei der CGU DEUTZ Classic wurde der Zeitraum um 15 Jahre und bei der CGU DEUTZ Green um zehn Jahre erweitert. Die Weiterentwicklung des klassischen Verbrennungsmotors auf wasserstoffbetriebene und elektrifizierte Antriebslösungen befindet sich in der Anfangsphase, sodass über den Detailplanungszeitraum hinaus weitere signifikante Umsatz- und Ergebniszuwächse im Segment Green erwartet werden und das Ende des Detailplanungszeitraums noch keinen eingeschwungenen Zustand darstellt. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Berechnung der Cashflows im Detailplanungszeitraum beruht, gehören Annahmen bezüglich Absatzmengen sowie Verkaufspreise und Kosten, die auf unternehmensinternen Erfahrungswerten und unternehmensextern erhobenen Rahmendaten basieren. Da es sich bei der Planung des Segments DEUTZ Green um neue Technologien handelt, ist DEUTZ hier im kontinuierlichen Austausch mit Kunden, um Bedarfe und Wettbewerbsfähigkeit der Produkte zu eruieren. Cashflows, die über den Detailplanungszeitraum hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten für den Absatz und des sich daraus ergebenden EBIT abgeleitet. Für die Grobplanungsphase wurde mit einem CAGR 257 von 13 % geplant. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente beträgt 1 %. Das Wachstum des Segments DEUTZ Green wird langfristig zu rückläufigen Absatzerwartungen im Segment DEUTZ Classic führen, sodass am Ende des Detailplanungszeitraums ebenfalls noch kein eingeschwungener Zustand erreicht ist. Für die Cashflows in der Grobplanungsphase wurde mit einem CAGR von -9 % geplant. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente beträgt -3 %. Basis für die geplante Absatzentwicklung in beiden Segmenten ist eine Technologiematrix, welche die erwarteten Auswirkungen der Transformation des Angebotsportfolios zu einer klimaneutralen Mobilität darstellt. Die politischen Diskussionen im Hinblick auf die Transformation hin zu erneuerbaren Energien und CO 2 -Neutralität können sich auf die Technologiematrix des Konzerns auswirken und zu veränderten Annahmen führen. Geschäftssegment DEUTZ ClassicDie Gesamtumsätze im Geschäftssegment DEUTZ Classic werden im Planungszeitraum im Wesentlichen durch den Verkauf von Diesel- und Gasmotoren sowie den Handel mit Ersatzteilen (Service) erzielt. Die Planung orientiert sich sowohl an Marktdaten als auch an einer Abschätzung des Managements. Neben der Entwicklung des Markts für Dieselmotoren in den für uns wichtigen Anwendungsbereichen wurden für die Umsatzplanung auch die Trends in den für unsere Hauptkunden wichtigen Branchen beachtet. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalkostensatz nach Steuern beträgt 8,6 %. Der Diskontierungszins basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 2,75 % und einer Marktrisikoprämie von 7,0 %. Außerdem wurden der Betafaktor, der Fremdkapitalkostensatz sowie die Kapitalstruktur aus einer geschäftsbereichsspezifischen Peergroup abgeleitet. Der für das Geschäftssegment DEUTZ Classic durchgeführte Werthaltigkeitstest hat die Werthaltigkeit des diesem Geschäftsbereich zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts bestätigt. Zusätzlich zum Werthaltigkeitstest wurden für die wesentlichen Annahmen folgende Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Eine aus Sicht des Managements mögliche Erhöhung/ Reduzierung des Kapitalisierungszinssatzes (WACC) um 1 %-Punkt bzw. eine mögliche Erhöhung/ Reduzierung der Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte würde sich wie folgt auf den erzielbaren Betrag der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Segments DEUTZ Classic auswirken: Sensitivitätsanalyse erzielbarer Betrag CGU - DEUTZ Classicscrollen
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Geschäftssegment DEUTZ GreenDer zur Diskontierung verwendete Kapitalkostensatz nach Steuern beträgt 9,9 %. Der Diskontierungszins basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 2,75 % und einer Marktrisikoprämie von 7,0 %. Außerdem wurden der Betafaktor, der Fremdkapitalkostensatz sowie die Kapitalstruktur aus einer geschäftsbereichsspezifischen Peergroup abgeleitet. Der für das Geschäftssegment DEUTZ Green durchgeführte Werthaltigkeitstest beruht auf den fortgeführten Tätigkeiten und hat die Werthaltigkeit des diesem Geschäftsbereich zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts bestätigt. Zusätzlich zum Werthaltigkeitstest wurden für die wesentlichen Annahmen die folgenden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Eine aus Sicht des Managements mögliche Erhöhung/ Reduzierung des Kapitalisierungszinssatzes (WACC) um 1 Prozentpunkt bzw. eine mögliche Erhöhung/ Reduzierung der Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte würde sich wie folgt auf den erzielbaren Betrag der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Segments DEUTZ Green auswirken: Sensitivitätsanalyse erzielbarer Betrag CGU - DEUTZ Greenscrollen
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Bei einem Kapitalisierungszinssatz (WACC) von etwa 10,1 % anstatt 9,9 % oder einer Wachstumsrate von 0,47 % anstatt 1,0 % würde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten dem Buchwert entsprechen. Eine Veränderung des in der ewigen Rente abgeleiteten EBIT basierend auf der unterstellten Wachstumsrate für den Absatz im Grobplanungszeitraum würde sich wie folgt auswirken: Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten würde bei einem pauschalen Abschlag in Höhe von gerundet 5 % bzw. 1,9 Mio. € auf das in der ewigen Rente unterstellte EBIT in Höhe von 37,2 Mio. € dem Buchwert entsprechen. 15. At-equity bewertete FinanzanlagenDie Anteile des DEUTZ-Konzerns an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die alle nicht börsennotiert sind, stellen sich wie folgt dar: scrollen
Weitere zusammengefasste Finanzinformationen zu den assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden unter Erläuterung 29 Anteile an anderen Unternehmen dargestellt. 16. Übrige und finanzielle Vermögenswerte (langfristig)scrollen
BeteiligungenDie Position beinhaltet hauptsächlich den Buchwert der Beteiligung an Blue World Technologies, Aalborg (Dänemark). Langfristige WertpapiereDiese Bilanzposition umfasst Wertpapiere in Form von Aktien und Obligationen. Die Wertpapiere sind im Wesentlichen zur Absicherung von Pensionsverpflichtungen des Konzernunternehmens DEUTZ Corporation, Atlanta (USA), vorgesehen. FremdkapitalbeschaffungskostenDirekt im Zusammenhang mit der Betriebsmittelkreditlinie angefallene Fremdkapitalbeschaffungskosten werden als langfristiger Vermögenswert bilanziert und ratierlich über den Zeitraum der Kapitalüberlassung erfolgswirksam erfasst. Bei Inanspruchnahme der Betriebsmittelkreditlinie als Darlehen werden die Finanzschulden unter Einschluss der anteiligen Fremdkapitalbeschaffungskosten angesetzt und in den Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Übrige langfristige VermögenswerteDie Position beinhaltet einen Anspruch von DEUTZ auf die Einräumung eines Nutzungsrechts an den Immaterialgüterrechten, die im Rahmen der Weiterentwicklung der On-Highway-HDEP-Motoren nach Abschluss des Lizenzvertrages entstehen. 17. Latente Steuern, tatsächliche Ertragssteueransprüche und SchuldenZum Bilanzstichtag verfügt die DEUTZ AG über nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge für Körperschaftsteuer in Höhe von 713,5 Mio. € (2022: 744,7 Mio. €) sowie für Gewerbesteuer in Höhe von 826,5 Mio. € (2022: 860,7 Mio. €). Die Vorjahreswerte der steuerlichen Verlustvorträge (Körperschaftsteuer: 752,4 Mio. €, Gewerbesteuer: 862,1 Mio. €) wurden an Steuerprüfungen und aktualisierte Steuerveranlagungen angepasst. Weitere steuerliche Verlustvorträge bestehen bei ausländischen Konzernunternehmen. Die in der Bilanz ausgewiesenen latenten Steueransprüche bzw. -schulden und tatsächlichen Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die latenten Steueransprüche betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 nach Saldierung mit latenten Steuerschulden 127,4 Mio. €. Sie resultierten im Wesentlichen aus der Aktivierung latenter Steueransprüche auf Verlustvorträge sowie aus temporären Differenzen, insbesondere zwischen dem Wertansatz der Pensionsrückstellungen in der Konzernbilanz und dem steuerlichen Wertansatz bei der DEUTZ AG. Latente Steueransprüche aus im sonstigen Ergebnis erfassten Positionen entfallen im Wesentlichen in Höhe von 16,8 Mio. € (31. Dezember 2022: 14,1 Mio. €) auf Pensionsrückstellungen sowie in Höhe von -0,7 Mio. € (31. Dezember 2022: -0,1 Mio. €) auf die Bewertung von Cashflow-Hedges. Die aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Positionen: scrollen
Der die passiven latenten Steuern übersteigende Steueranspruch, für den künftig ausreichend steuerliche Gewinne zur Verfügung stehen, beträgt 127,4 Mio. € (31. Dezember 2022: 101,3 Mio. €). Die Veränderung der latenten Steuern ergibt sich wie folgt: scrollen
Die Veränderung der latenten Steuern auf temporäre Differenzen, die erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wurden, lag zum 31. Dezember 2023 bei -1,0 Mio. € (31. Dezember 2022: -8,0 Mio. €) und resultiert im Wesentlichen aus dem Zukauf von Beteiligungen. Zum 31. Dezember 2023 wurden auf temporäre Differenzen in Höhe von 29,4 Mio. € (31. Dezember 2022: 32,8 Mio. €) keine passiven latenten Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen erfasst, da die Umkehrung der Differenzen gesteuert werden kann bzw. überwiegend steuerbefreit ist und in naher Zukunft keine wesentlichen Steuereffekte zu erwarten sind. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass über einen bestimmten Planungszeitraum ausreichend zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Dementsprechend bestehen aufgrund fehlender Nutzbarkeit ergänzend zu den mit latenten Steuern belegten steuerlichen Verlustvorträgen auch nicht mit latenten Steuern belegte Verlustvorträge. Die Höhe und die Verfallszeiten der nicht mit latenten Steuern belegten Verlustvorträge können den folgenden Tabellen entnommen werden: Nicht mit latenten Steuern belegte Verlustvorträge im Konzern scrollen
Davon Verfallszeiten von in- und ausländischen Verlustvorträgen im Konzern scrollen
Der Vorjahreswert der insgesamt nicht mit latenten Steuern belegten Verlustvorträge (Körperschaftsteuer 583,4 Mio. €; Gewerbesteuer 669,5 Mio. €) wurde infolge der Aktualisierung von Steuerveranlagungen angepasst. 18. Vorrätescrollen
Der Materialaufwand belief sich im Berichtsjahr auf 1.108,7 Mio. € (2022: 1.068,1 Mio. €). Die Wertminderungen für Rohstoffe, Kauf- und Ersatzteile beliefen sich im Berichtsjahr auf 3,2 Mio. € (2022: 4,8 Mio. €). Der Buchwert der zum 31. Dezember 2023 im Bestand befindlichen Vorräte, die auf den Nettoveräußerungswert abgeschrieben wurden, beträgt 131,8 Mio. € (31. Dezember 2022: 134,1 Mio. €). Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos für Vorräte stellt sich wie folgt dar: scrollen
19. Sonstige Forderungen und Vermögenswertescrollen
Im Rahmen entsprechender Factoring-Vereinbarungen betrug das verkaufte Forderungsvolumen zum Geschäftsjahresende 151,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 171,6 Mio. €). Dabei wurden nicht alle mit dem Eigentum an den verkauften Forderungen verbundenen Chancen und Risiken an den Factor übertragen. Während das Kreditausfallrisiko vollständig übertragen wurde, besteht für die verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,3 Mio. € ein Spätzahlungsrisiko, dem mit der Bildung einer Verbindlichkeit in der entsprechenden Höhe entgegengewirkt wird. Diese Forderungen in Höhe von 1,3 Mio. € werden im Rahmen des anhaltenden Engagements weiterhin angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Forderungen und der dazugehörigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf 151,2 Mio. € und 1,3 Mio. €. Der Nettowert der übertragenen Forderungen entspricht 149,9 Mio. €. Der Gesamtbuchwert der Forderungen vor der Übertragung im Rahmen der Factoring-Vereinbarungen belief sich auf 351,8 Mio. €. Weiterhin angesetzt werden 201,9 Mio. €. Die DEUTZ AG führt für die verkauften Forderungen weiterhin das Forderungsmanagement durch. Insgesamt standen dem Konzern zum 31. Dezember 2023 Factoring-Linien in Höhe von 250,0 Mio. € zur Verfügung (31. Dezember 2022: 250,0 Mio. €). Die Linien werden revolvierend in Anspruch genommen. Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Forderungen wurden im Geschäftsjahr 2023 Zinsaufwendungen in Höhe von 5,9 Mio. € erfasst (2022: 1,6 Mio. €). Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Forderungen bestanden zum 31. Dezember 2023 Forderungen gegen einen Factor in Höhe von 3,0 Mio. € (31. Dezember 2022: 4,4 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert dieser Forderungen beträgt ebenfalls 3,0 Mio. € (31. Dezember 2022: 4,4 Mio. €). Die Risiken aus dem Factoring bestehen im Bonitätsrisiko des Factors und liegen unterhalb des Bonitätsrisikos der ursprünglichen Forderungsschuldner. Das maximale Verlustrisiko zum 31. Dezember 2023 ist hierbei auf die Forderung in Höhe von 3,0 Mio. € beschränkt (31. Dezember 2022: 4,4 Mio. €). Zum 31. Dezember 2023 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 5,4 Mio. € (31. Dezember 2022: 9,9 Mio. €) wertgemindert. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos ist in der Erläuterung 28 Finanzrisikomanagement und weitere Angaben zur Kapitalsteuerung dargestellt. Wertminderungen für sonstige Forderungen und Vermögenswerte werden durch direkte Abwertungen der Buchwerte berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 waren die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte mit insgesamt 9,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 9,2 Mio. €) wertberichtigt. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos ist in der Erläuterung 28 dargestellt. Sowohl zum 31. Dezember 2023 als auch zum 31. Dezember 2022 bestanden keine Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden. 20. Zahlungsmittel und -äquivalenteDie Zahlungsmittel und -äquivalente umfassen den Kassenbestand, kurzfristige Einlagen sowie Guthaben bei Kreditinstituten und betrugen zum 31. Dezember 2023 90,1 Mio. € (31. Dezember 2022: 54,9 Mio. €). Zugriffsbeschränkungen bestehen wie im Vorjahr keine. 21. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten sowie Schulden in direktem Zusammenhang mit Vermögenswerten nicht fortgeführter AktivitätenDie Buchwerte der nicht als fortgeführte Aktivitäten ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden der Torqeedo-Gruppe sind in folgender Tabelle zusammengefasst: scrollen
Die Vermögenswerte und Schulden der Abgangsgruppe wurden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Hierbei sind keine Wertminderungen entstanden. Für die beizulegenden Zeitwerte wurde als beste Schätzung der mit dem Vertragspartner im Januar geschlossene Kaufvertrag herangezogen, der bereits weitgehend im Dezember verhandelt wurde. Die immateriellen Vermögenswerte enthalten den auf die Abgangsgruppe entfallenden Geschäfts- oder Firmenwert des Geschäftssegments DEUTZ Green in Höhe von 19,6 Mio. €. 22. Eigenkapitalscrollen
Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital (Grundkapital) der DEUTZ AG betrug Ende 2023 322.490.184,06 € (31. Dezember 2022: 308.978.241,98 €) und ist in 126.147.195 (31. Dezember 2022: 120.861.783 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Der rechnerische Wert der Stückaktien beträgt 2,56 € pro Aktie. Eine Aktie gewährt eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil am Gewinn. Der Anstieg des gezeichneten Kapitals resultiert aus dem Erwerb der IP-Technologie von der Daimler Truck AG an deren mittelschweren MDEG-Motoren. Der Erwerb erfolgte als Sacheinlage im Wege der Kapitalerhöhung aus im Januar 2023 bestehendem Genehmigtem Kapital II und gewährte der Daimler Truck AG 5.285.412 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien an der DEUTZ AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von gerundet 2,56 € je Stückaktie zum Gesamtausgabebetrag von 13,5 Mio. €. Genehmigtes KapitalZum 31. Dezember 2023 setzt sich das Genehmigte Kapital wie folgt zusammen: Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der DEUTZ AG auf Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2028 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt 61.795.646,86 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 24.172.356 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Der Vorstand ist des Weiteren gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der DEUTZ AG auf Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2028 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 61.795.646,86 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 24.172.356 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/II). Die Ausgabe neuer Aktien bzw. die Begründung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten ist nur zulässig, soweit rechnerisch insgesamt maximal neue Aktien in Höhe von bis zu 40 % des Grundkapitals ausgegeben werden bzw. Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten auf Aktien in diesem Umfang begründet werden. Es soll also eine Zusammenrechnung aller Ausnutzungen der auf der Hauptversammlung vom 27. April 2023 erteilten Ermächtigungen (Genehmigtes Kapital I und II, Bedingtes Kapital, Ausgabe von Genussrechten ohne Wandlungs- oder Optionsrechte, Erwerb und Verwendung eigener Aktien) erfolgen. Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2023/I und II steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Dies kann jedoch unter bestimmten, in § 4 Abs. 3 der Satzung der DEUTZ AG näher definierten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts sind in einem sachlichem Umfang vorgesehen, der im Maximum den privilegierten quantitativen Anforderungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG entspricht. Der Vorstand hat einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugs rechts gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, der vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung 2023 an im Internet unter www.deutz.com/investor-relations/hauptversammlung/2023/ zugänglich ist. Die Summe aller unter Ausschluss des Bezugsrechts nach diesen Ermächtigungen ausgegebenen (bzw. im Fall von Wandel- und Optionsanleihen auszugebenden) Aktien darf dabei kumuliert die Grenze von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Maßgeblich ist das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt ihrer Ausübung. Zum 31. Dezember 2023 betrugt der Nennbetrag des noch nicht ausgenutzten Genehmigten Kapitals 2023/I und II jeweils 61.795.646,86 €. Das zum 31. Dezember 2022 bestehende Genehmigte Kapital I und II konnte bis zum 25. April 2023 genutzt werden. Wir verweisen auf unsere Erläuterungen zum Gezeichneten Kapital. Bedingtes KapitalZum 31. Dezember 2023 setzt sich das Bedingte Kapital wie folgt zusammen: Das Grundkapital der DEUTZ AG ist auf Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2023 um bis zu 61.795.646,86 € durch Ausgabe von bis zu 24.172.356 neuen Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 27. April 2023 von der Gesellschaft oder von einer Tochtergesellschaft bis zum 26. April 2028 begeben werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung bzw. Optionsausübung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreisen (»Bedingtes Kapital 2023«). Die aufgrund dieser Bestimmung ausgegebenen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Für Informationen zur Kapitalgrenze und zum Ausschluss von Bezugsrechten verweisen wir auf die übergreifenden Erläuterungen zum Genehmigten Kapital. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. GenussrechteAuf Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2023 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2028 einmalig oder mehrmalig auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu 100.000.000 € ohne Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben. Die Genussrechte können auf Euro oder auf eine andere gesetzliche Währung eines OECD-Mitgliedslandes lauten. Bei Ausgabe in einer anderen Währung ist der entsprechende Gegenwert, berechnet nach dem EZB-Referenzkurs am Tag der Beschlussfassung über die Begebung der Genussrechte, maßgebend. Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen. Für Informationen zur Kapitalgrenze und zum Ausschluss von Bezugsrechten verweisen wir auf die übergreifenden Erläuterungen zum Genehmigten Kapital. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr.8 AktGAuf Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2023 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. April 2028 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden eigene Aktien unter dieser Ermächtigung von der Gesellschaft nicht erworben. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält Aufgelder und Einlagen von Gesellschaftern sowie Eigenkapitalanteile zusammengesetzter Finanzierungsinstrumente wie unverzinsliche Wandelgenussrechte und unterverzinsliche Wandelschuldverschreibungen. Der Wert des Wandlungsrechts früherer Genussrechte und Schuldverschreibungen wurde zum Ausgabezeitpunkt im Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte zum beizulegenden Zeitwert abzüglich anteiliger Transaktionskosten erfasst. Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr waren keine derartigen zusammengesetzten Finanzinstrumente im Umlauf. Der Anstieg der Kapitalrücklage um 11,5 Mio. € auf 40,3 Mio. € resultiert aus der Differenz zwischen dem Gesamtausgabebetrag und dem Einbringungswert der MDEG-Sacheinlage. Andere RücklagenWährungsumrechnung Auf die Anteilseigner der DEUTZ AG entfallende Differenzen aus der Umrechnung der Bilanzen infolge der Umrechnung des Eigenkapitals zu historischen Kursen sowie der Umrechnung des Jahresergebnisses zu Jahresdurchschnittskursen wurden erfolgsneutral in einen gesonderten Eigenkapitalposten eingestellt. Der kumulierte in den anderen Rücklagen erfasste Gewinn aus Währungsumrechnungsdifferenzen betrug zum Ende des Geschäftsjahres -0,4 Mio. € (31. Dezember 2022: 5,0 Mio. €). Marktbewertungsrücklage In dieser Rücklage werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten erfasst. Weiterhin wird in dieser Rücklage der Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument zur Absicherung von Cashflows erfasst, der als effektive Absicherung ermittelt wird. Gewinnrücklagen und BilanzgewinnDiese Position beinhaltet die gesetzliche Rücklage der DEUTZ AG in Höhe von 4,5 Mio. € (31. Dezember 2022: 4,5 Mio. €). Minderheitsanteile am EigenkapitalSowohl in der Berichts- als auch in der Vergleichsperiode bestanden keine Minderheitsanteile am Eigenkapital. DividendeNach dem deutschen Aktiengesetz wird die Dividende aus dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der DEUTZ AG ausgewiesenen Bilanzgewinn ausgeschüttet. Im Geschäftsjahr 2023 schüttete die DEUTZ AG an die Aktionäre eine Dividende in Höhe von 18,9 Mio. € (0,15 € je Aktie) aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres aus. Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 der DEUTZ AG 21,4 Mio. € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,17 € je Stückaktie zu verwenden. 23. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenFür die Mitarbeiter der DEUTZ AG existieren sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Pläne. Beitragsorientierte PläneDie Mitarbeiter in Deutschland erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversicherung, für die Beiträge als Teil des Einkommens eingezahlt werden. Daneben existieren bei DEUTZ weitere arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherungen. Da nach Zahlung der Beiträge an die privaten Versicherungsträger für die Gesellschaft keine weiteren Verpflichtungen bestehen, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt. Laufende Beitragszahlungen wurden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 21,0 Mio. € (2022: 19,2 Mio. €). Daneben wurden im Rahmen von Entgeltumwandlungen weitere 1,6 Mio. € (2022: 1,7 Mio. €) in Pensions- und Direktversicherungen gezahlt. Leistungsorientierte PläneDer DEUTZ-Konzern unterhält mehrere leistungsorientierte Pensionspläne im In- und Ausland. Die größten Pensionspläne bestehen in Deutschland und Großbritannien. Diese machten zusammen über 95 % der Bruttopensionsverpflichtungen (31. Dezember 2022: 95 %) und 100 % des Planvermögens (31. Dezember 2022: 100 %) aus. In Deutschland bestehen insgesamt vier leistungsorientierte Pensionspläne. Während drei Pläne arbeitgeberfinanziert sind, handelt es sich bei dem vierten um einen Deferred Compensation Plan (Gehaltsumwandlung). Die arbeitgeberfinanzierten Versorgungspläne umfassen in der Regel eine allgemeine Altersversorgung der Mitarbeiter auf Lebenszeit, eine Invalidenversorgung und eine Hinterbliebenenversorgung. Die Höhe der monatlichen Versorgungsbezüge richtet sich bei den arbeitgeberfinanzierten Pensionsplänen grundsätzlich nach dem Arbeitseinkommen und der Anzahl der Dienstjahre im DEUTZ-Konzern. Nach dem Einfrieren der Pensionspläne im Jahr 1995 besteht für die Mitarbeiter keine Möglichkeit mehr, zusätzliche arbeitgeberfinanzierte Pensionsanwartschaften zu erwerben. Beim Deferred Compensation Plan schließt das Unternehmen auf der Grundlage des Umwandlungsbetrags eine Rückdeckungsversicherung bei einem Lebensversicherer ab und erteilt auf Basis des versicherten Garantiekapitals eine Pensionszusage. Die betriebliche Altersversorgung wird in Deutschland durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Demnach obliegt dem DEUTZ-Konzern die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der leistungsorientierten Pensionspläne. Das generelle Renteneintrittsalter beträgt 67 Jahre. Der in Großbritannien bestehende leistungsorientierte Pensionsplan sieht für die Versorgungsberechtigten einen von der Höhe des Grundgehalts und der Anzahl der anrechenbaren Dienstjahre abhängigen Rentenanspruch vor. Nach dem Einfrieren der Pensionspläne 2016 besteht jedoch für alle Mitarbeiter keine Möglichkeit mehr, zusätzliche arbeitgeberfinanzierte Pensionsanwartschaften zu erwerben. Das Renteneintrittsalter beträgt 62-65 Jahre. Die jährliche Rentenzahlung beträgt zwischen 1/55 und 1/60 des höchsten in den letzten fünf Jahren erhaltenen Grundgehalts für jedes anrechenbare Dienstjahr. Die Finanzierung des Pensionsplans erfolgt in erster Linie durch Umwandlung des Gehalts der Versorgungsberechtigten und Beiträge des Arbeitgebers zur Bildung eines Planvermögens. Die Verpflichtung des DEUTZ-Konzerns besteht darin, eine etwaige Planunterdeckung auszugleichen. Der dabei auf das Unternehmen entfallende Beitrag wird jährlich auf Basis eines unabhängigen Pensionsgutachtens ermittelt. Die Verwaltung des Pensionsplans inklusive des Planvermögens in Großbritannien erfolgt entsprechend den dortigen gesetzlichen Bestimmungen durch unabhängige Treuhänder. Gemäß den Anlagegrundsätzen des Pensionsplans ist das gebildete Planvermögen auf Eigenkapital- und Schuldinstrumente unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen im Hinblick auf Rendite und Risiko möglichst optimal zu verteilen. Mit dieser Anlagestrategie soll insbesondere dem Kapitalmarktrisiko und dem damit zusammenhängenden Risiko von Inkongruenzen zwischen der Leistungsverpflichtung aus dem Pensionsplan auf der einen und dem Planvermögen auf der anderen Seite begegnet werden. Im Zusammenhang mit leistungsorientierten Pensionsplänen ist der Konzern neben den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Zinsänderungsrisiko, dem Rentensteigerungsrisiko und dem Langlebigkeitsrisiko auch dem Kapitalmarktrisiko aus der Anlage des Planvermögens ausgesetzt. Finanzierungsstatus der Pensionsplänescrollen
Die Leistungsverpflichtungen der Pensionspläne in Deutschland und Großbritannien verteilen sich im Wesentlichen wie folgt auf die einzelnen Gruppen der Versorgungsberechtigten: Verteilung der Pensionsverpflichtung auf Versorgungsberechtigtescrollen
Die Entwicklung der Nettoschuld für leistungsorientierte Pensionspläne ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Entwicklung der Nettoschuld der leistungsorientierten Pensionsplänescrollen
Die Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung stellt sich wie folgt dar: Entwicklung des Barwerts der Bruttopensionsverpflichtungscrollen
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit für die Leistungsverpflichtung in Deutschland belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 7,3 Jahre (31. Dezember 2022: 7,3 Jahre). Die Entwicklung und Zusammensetzung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens werden in den folgenden zwei Übersichten gezeigt: Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögensscrollen
Zusammensetzung des Planvermögensscrollen
Für alle Eigenkapital- und Schuldinstrumente stehen aufgrund ihrer jeweiligen Notierung an einem aktiven Markt Marktpreise zur Verfügung. Die Anlagestrategie zielt vor dem Hintergrund der Kapitalsicherung in erster Linie auf eine ausgewogene regionale Verteilung der Investitionen sowie den Einsatz von Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumenten ab. Der im laufenden Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 und des Vorjahres erfasste Teil des Nettopensionsaufwands setzt sich wie folgt zusammen: Nettopensionsaufwandscrollen
Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1,9 Mio. € (2022: -4,0 Mio. €). Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis von Pensionsgutachten. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen, die den Berechnungen der wesentlichen Pensionsverpflichtungen in Deutschland und Großbritannien zum Stichtag zugrunde liegen. Die Angabe zum Diskontierungszinssatz und Rententrend erfolgt in Form von gewichteten Durchschnitten. SterbetafelnVersicherungsmathematische Annahmenscrollen
scrollen
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt für jede wesentliche versicherungsmathematische Annahme zum Stichtag, wie hoch sich eine mögliche Veränderung der Annahmen zum betreffenden Stichtag auf die wesentlichen Pensionsverpflichtungen in Deutschland und Großbritannien ausgewirkt hätte. Sensitivitätsanalysescrollen
Sensitivitätsanalysescrollen
Des Weiteren halten wir auch eine Veränderung der Lebenserwartung der begünstigten DEUTZ-Mitarbeiter für möglich. Bei einer Erhöhung der Lebenserwartung der begünstigten DEUTZ-Mitarbeiter um ein Jahr würden die Pensionsverpflichtungen aus den Pensionsplänen in Deutschland bzw. Großbritannien zum 31. Dezember 2023 um 9,7 Mio. € bzw. 0,4 Mio. € (31. Dezember 2022: um 8,9 Mio. € bzw. 0,5 Mio. €) steigen. Den Sensitivitätsberechnungen liegt die durchschnittliche Laufzeit der zum 30. November 2023 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Parameter, deren Veränderung für möglich gehalten wird, isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2023 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen separat aufzuzeigen. Künftige ZahlungsströmeFür das Geschäftsjahr 2024 rechnet der Konzern mit Zahlungen an die Pensionspläne in Höhe von 0,5 Mio. € (2022: 0,5 Mio. €). Die folgende Tabelle stellt die künftigen erwarteten Leistungszahlungen aus Pensionsverpflichtungen dar: Erwartete Leistungszahlungenscrollen
24. Übrige RückstellungenDie übrigen Rückstellungen betreffen: scrollen
Der im Zusammenhang mit den Rückstellungen stehende Zahlungsabfluss wird im Wesentlichen bis zum Geschäftsjahr 2025 erwartet. Die übrigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag berechneten Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zu erwartender Kostensteigerungen angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden mit einem Zinssatz von 5,0 % (31. Dezember 2022: 4,1 %) abgezinst. In den Personalverpflichtungen sind u.a. Rückstellungen für Altersteilzeit enthalten. Der langfristige Anteil wird mit 3,06 % bzw. 3,15 % bei ungeregelten Fällen (31. Dezember 2022: 3,36 % bzw. 3,56 %) abgezinst. Die übrigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen. Wesentliche Posten sind Aufwendungen für Gewährleistungen und Wagnisse, Rückstellungen für Personalverpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Gewährleistungsrückstellungen beinhalten Reparatur- oder Ersatzverpflichtungen für den Fall von Herstellungs- oder anderen Produktfehlern, kostenlose Nacharbeiten oder Ersatzlieferungen, Minderungen oder Schadensersatzleistungen wegen Nichterfüllung und Pauschalrückstellungen auf Umsätze, für die die Garantiezeit zum Abschlussstichtag noch nicht abgelaufen ist. Die Personalverpflichtungsrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Vorruhestand und Altersteilzeit, Tantiemen, Prämien, Personalverpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungsprogrammen und Erfolgsbeteiligung. Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen betreffen Verpflichtungen aus dem Programm zur Standortoptimierung sowie Verpflichtungen aus dem Restrukturierungsprogramm »Transform for Growth«. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften beinhalten Verluste aus dem Auftragsbestand. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Prozessrisiken und öffentlich-rechtliche Verpflichtungen. Die übrigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt: scrollen
25. Finanzschuldenscrollen
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Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen Konsortialkredite in Höhe von 155,0 Mio. € (31. Dezember 2022: 110,0 Mio. €). Die syndizierte Betriebsmittellinie wurde zum 31. Dezember 2023 mit 155,0 Mio. € in Anspruch genommen. Dieser, durch ein Bankenkonsortium zur Verfügung gestellte revolvierende Kreditlinie wurde um drei Jahre bis 2027 verlängert. Das Gesamtvolumen wurde von 160 Mio. € auf 250 Mio. € erhöht. Die Kreditlinie ist variabel verzinst und unbesichert. Im Juni 2023 wurde eine Verlängerungsoption in Anspruch genommen, wodurch die Laufzeit bis zum 2. Mai 2028 verlängert wird. Darüber hinaus verfügt DEUTZ über drei bilaterale Kreditlinien, welche von 75 Mio. € auf 95 Mio. € erhöht und verlängert sowie um zwei weitere ergänzt wurden. Somit stehen insgesamt 140 Mio. € mit einer Fälligkeit bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 zur Verfügung, welche ebenfalls unbesichert und variabel verzinst sind. Im Rahmen seiner Vertragsvereinbarungen hat sich DEUTZ dazu verpflichtet, bestimmte Finanzkennzahlen (Verhältnis der Finanzschulden zum Eigenkapital und der Finanzschulden zum EBITDA) einzuhalten. Darüber hinaus hat unsere chinesische Tochtergesellschaft DEUTZ Shanghai bei der HSBC Shanghai Branch eine Kreditlinie über 150 Mio. CNY (19,1 Mio. €) vereinbart, welche zum Stichtag mit 120,1 Mio. CNY (15,3 Mio. €) in Anspruch genommen wurde. Verbindlichkeiten aus LeasingverträgenDie Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen ist im Wesentlichen auf Vertragsverlängerungen bei geleasten Immobilien sowie auf neue Immobilienleasingverträge zurückzuführen. Zu näheren Angaben im Hinblick auf die bilanzierten Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen siehe Erläuterung 27 in diesem Anhang. Sonstige FinanzschuldenDie sonstigen Finanzschulden bestehen aus einem zinslosen Darlehen der öffentlichen Hand. Der beizulegende Zeitwert der Finanzschulden wird unter Punkt 28 erläutert. Die gewogenen Durchschnittszinssätze der Finanzschulden (nach Zinssicherung) betragen: scrollen
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lauten im Wesentlichen auf Euro und CNY. Die sonstigen Finanzschulden lauten auf Euro. Die kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen lauten im Wesentlichen auf Euro, USD und CNY. Insgesamt haben sich die Finanzschulden 2023 wie folgt entwickelt: scrollen
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26. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeitenscrollen
Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden, unter anderem Volumenrabatte: scrollen
In der Berichtsperiode sind Erlöse in Höhe von 2,8 Mio. € erfasst worden, die zu Beginn der Berichtsperiode als erhaltene Anzahlungen im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren (2022: 1,9 Mio. €). Zum Abschlussstichtag bestanden 0,1 Mio. € an nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen (31. Dezember 2022: 0,1 Mio. €). Der Anstieg der sonstigen übrigen Verbindlichkeiten im Berichtsjahr in Höhe von 22,0 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb der HDEP-Lizenzen von Daimler Truck. Die Auszahlungen für die Lizenzrechte an der HDEP-Baureihe erfolgen in zeitlich gestaffelten Beträgen bis 2028. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungFür Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente den Kassenbestand, kurzfristige Einlagen sowie die Guthaben bei Kreditinstituten. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind Dividendeneinnahmen in Höhe von 0,5 Mio. € enthalten (2022: 1,0 Mio. €). Die Investitionstätigkeit in Finanzanlagen betrug 31,3 Mio. € und betraf die Investition in die Mauricio Hochschild mit Sitz in Santiago, Chile, und der Diesel Motor Nordic Gruppe mit Hauptsitz in Järfälla, Schweden. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die Dividendenauszahlung an die Anteilseigner der DEUTZ AG in Höhe von 18,9 Mio. € für das Geschäftsjahr 2022. Der Zahlungsmittelbestand zum 31. Dezember 2023 ist gegenüber dem Vorjahr um 35,2 Mio. € auf 90,1 Mio. € angestiegen (31. Dezember 2022: 54,9 Mio. €). SegmentberichterstattungDie Geschäftsaktivitäten der Torqeedo-Gruppe werden als nicht fortgeführte Aktivitäten entsprechend den Regelungen des IFRS 5 berichtet. In der internen Steuerung und Finanzberichterstattung erfolgt die Segmentberichterstattung für das Berichtsjahr zum Jahresende ohne die Aktivitäten der Torqeedo-Gruppe, da hierfür keine aktive Steuerung durch den Vorstand des DEUTZ-Konzerns mehr erfolgt. Somit wird in der Segmentberichterstattung nicht mehr über die Torqeedo-Gruppe berichtet. Die Kennzahlen des DEUTZ-Konzerns für die interne Steuerung und die Incentives werden für das Geschäftsjahr 2023 noch für den gesamten Konzern einschließlich der nicht fortgeführten Aktivitäten ermittelt, da diese zum Beginn des Geschäftsjahres auf dieser Basis bestimmt wurden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die berichtspflichtigen Segmente des DEUTZ-Konzerns für die Geschäftsjahre 2023 und 2022. Das Segment DEUTZ Green wird weiterhin separat berichtet, da es für die Transformation des Angebotsportfolios zu einer klimaneutralen Mobilität in den nächsten Jahren von zentraler Bedeutung ist; sich derzeit jedoch noch in der Anfangsphase befindet. Die Vergleichsangaben wurden entsprechend den Regelungen des IFRS 5 für die Gewinn- und-Verlust-Rechnung angepasst. scrollen
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Überleitung vom Gesamtergebnis der Segmente zum Konzernergebnis scrollen
Im Geschäftsjahr 2023 sind Sondereffekte in Höhe von -20,1 Mio. € angefallen. Diese betreffen im Wesentlichen mit -16,8 Mio. € Wertminderungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen sowie zugehörige Betriebsmittel und Teile der Fertigung, mit -1,5 Mio. € die Wertminderung einer Vertriebslizenz, mit -1,0 Mio. € Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung der Torqeedo-Gruppe und mit -0,4 Mio. € Rückstellungszuführungen für Aktienoptionen ehemaliger Vorstandsmitglieder. Die externe Segmentberichterstattung erfolgt auf Basis der konzerninternen Unternehmenssteuerung sowie der internen Finanzberichterstattung und verfügt entsprechend der Art der angebotenen Produkte und Dienstleistungen über die folgenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente: DEUTZ Classic Dieses Segment umfasst alle Aktivitäten in der Entwicklung und der Herstellung, den Vertrieb, die Wartung und den Service von Diesel- und Gasmotoren, die assoziierten Unternehmen D. D. Power Holdings (Pty) Ltd., Elandsfontein (Südafrika) und DEUTZ Power Solution (Xuzhou) Co., Ltd., Xuzhou (China) sowie das at-equity bilanzierte Joint Venture mit SANY. DEUTZ Green Dieses Segment umfasst das Geschäft mit voll- und hybrid-elektrischen Antrieben, wasserstoffbetriebene Antriebslösungen, mobile E-Schnellladestationen sowie die Entwicklung von Batteriemanagementhardware und -software. Die Bestimmung eines Unternehmensbereichs als Geschäftssegment basiert auf der internen Berichterstattung nach Segmenten, die vom Vorstand für Zwecke der Ergebnisüberwachung und Ressourcenallokation regelmäßig genutzt wird. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung des DEUTZ-Konzerns liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS-Grundsätze zugrunde. Der Vorstand in seiner Funktion als oberstes Entscheidungsgremium beurteilt die Ertragskraft der Segmente anhand des bereinigten Ergebnisses (EBIT vor Sondereffekten). Soweit nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen einem Segment direkt zurechenbar sind, wird deren Anteil am Periodenergebnis dort angegeben. Finanzaufwendungen und -erträge sowie Ertragsteuern werden konzerneinheitlich gesteuert und nicht den einzelnen Geschäftssegmenten zugeordnet. Der Außenumsatz zeigt den Umsatz der Segmente mit den Kunden. Umsätze zwischen den Segmenten werden - sofern relevant - als Umsätze mit anderen Segmenten ausgewiesen. Ein Transfer zwischen den Segmenten erfolgt zu Marktpreisen. Informationen über Produkte und Dienstleistungenscrollen
Geografische Informationen zum Außenumsatzscrollen
Im europäischen Ausland entfielen im Berichtsjahr 158,5 Mio. € (2022: 174,0 Mio. €) auf die Schweiz, 145,3 Mio. € (2022: 136,5 Mio. €) auf Italien, 134,3 Mio. € (2022: 121,9 Mio. €) auf Frankreich und 121,7 Mio. € (2022: 121,8 Mio. €) auf Schweden. Sowohl im Geschäftsjahr 2023 als auch im Vergleichsjahr 2022 wurden nur mit einem Kunden Umsatzerlöse von mindestens 10 % der Gesamterlöse getätigt. Die Umsätze betrugen im Berichtsjahr 232,9 Mio. € (2022: 254,6 Mio. €) und wurden überwiegend im Segment Classic ausgewiesen. Geografische Informationen zu langfristigen Vermögenswertenscrollen
Aufgrund einer Umgliederung der Vermögenswerte der Torqeedo-Gruppe als nicht fortgeführte Aktivitäten wurde das Segmentvermögen im Berichtsjahr um 29,3 Mio. € angepasst. Die langfristigen Vermögenswerte umfassen Sachanlagen, Geschäfts- und Firmenwerte, sonstige immaterielle Vermögenswerte sowie at-equity bewertete Finanzanlagen. Ihre Zuordnung richtet sich nach dem Standort der konsolidierten Unternehmen. Sonstige Angaben27. LeasingverhältnisseDer DEUTZ-Konzern verfügt über Leasingnehmerverträge für Grundstücke und Gebäude, die als Büros, Lager- und Produktionsflächen genutzt werden, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge. Darüber hinaus wurden kurzfristig laufende Verträge mit einer Gesamtlaufzeit von maximal zwölf Monaten und Verträge mit zugrunde liegenden Vermögenswerten im Wert von maximal 5.000 € abgeschlossen. Auf diese Verträge wird der praktische Behelf angewendet, indem Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst werden. Darüber hinaus verfügt der DEUTZ-Konzern über Leasinggeberverträge. Bei diesen Leasingaktivitäten handelt es sich überwiegend um die Vermietung von Teilflächen für Bürozwecke. Diese Leasingerträge sind insgesamt unwesentlich. Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Nutzungsrechte und ihre Veränderungen während der Berichtsperiode. Nutzungsrechtescrollen
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In der Berichtsperiode belaufen sich die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse (inkl. der Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und geleaste Vermögenswerte von geringem Wert) auf 18,9 Mio. € (2022 (angepasst zu Vergleichszwecke - aus Sicht fortgeführter Aktivitäten): 17,0 Mio. €). Folgende Beträge wurden in der Berichtsperiode erfolgswirksam erfasst: scrollen
Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und/oder Kündigungsoptionen. Diese Optionen dienen der Flexibilität, das Leasingportfolio an veränderte Geschäftsbedürfnisse anzupassen. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Optionsausübung bedarf eines hohen Maßes an Ermessensentscheidungen. Unter Beachtung aller Fakten und Umstände werden bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit die Optionen als ausübbar angesehen. Im Falle veränderter Fakten und Umstände erfolgt eine Neueinschätzung der Optionsausübung. Bis dahin wird die bilanzierte Verpflichtung als bester Indikator für die zukünftigen Zahlungsabflüsse angesehen. Eine detaillierte Darstellung zukünftiger Zahlungsabflüsse aus Leasing erfolgt in Erläuterung 28. Zum Bilanzstichtag bestand ein unterschriebener und nicht bilanzierter Leasingvertrag aus der Vermögenswertklasse Immobilien. Daraus werden in der Zukunft Zahlungen in Höhe von 0,8 Mio. € resultieren. Unbilanzierte Restwertgarantien, aus denen sich in der Zukunft mögliche Auszahlungen ergeben könnten, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Auch sind in den abgeschlossenen Leasingverträgen keine Klauseln enthalten, die DEUTZ beschränken oder zur Einhaltung bestimmter Bilanzkennzahlen verpflichten. Variable Leasingzahlungen sind in der Berichtsperiode nicht angefallen. Ebenfalls wurden in der Berichtsperiode keine Nutzungsrechte untergeleast und es sind keine Sale-and-Leaseback-Transaktionen eingegangen. Der Bestand kurzfristiger Verträge zum 31.12.2023 ist unwesentlich. Der Aufwand für kurzfristige Verträge in der Berichtsperiode lag bei 0,3 Mio. € (2022: 0,2 Mio. €). Die Darstellung der Fälligkeit der Leasingverbindlichkeiten erfolgt in Erläuterung 25. Aus Verlängerungsoptionen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind, weil die Ausübung dieser Optionen nicht hinreichend sicher ist, könnte es zu künftigen Zahlungsmittelabflüssen in Höhe von 16,7 Mio. € (2022 angepasst zu Vergleichszwecken - aus Sicht fortgeführter Aktivitäten): 17,1 Mio. €) kommen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Immobilienleasingverträge mit Verlängerungsoptionen bis zu 10 Jahren. Aus Kündigungsoptionen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind, weil die Ausübung dieser Optionen nicht hinreichend sicher ist, könnten bei deren Ausübung Kündigungsstrafen in Höhe von 1,5 Mio. € (2022: 1,7 Mio. €) anfallen. 28. Finanzrisikomanagement und weitere Angaben zur KapitalsteuerungDurch seine weltweite Geschäftstätigkeit ist der DEUTZ-Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus für den Konzern negativen Entwicklungen auf den internationalen Absatz- und Beschaffungsmärkten sowie Zins- und Devisenmärkten ergeben können. Zu den Grundsätzen des Risikomanagements bezogen auf Finanzinstrumente verweisen wir auf den entsprechenden Abschnitt im Risikobericht im Zusammengefassten Lagebericht des DEUTZ-Konzerns. a) LiquiditätsrisikoEin vorsichtiges Liquiditätsmanagement beinhaltet unter anderem das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung über Bankkredite und die Fähigkeit zur Emission kurz- und langfristiger Kapitalmarktpapiere. Aufgrund der Dynamik des Geschäftsumfelds ist es das Ziel der Konzernfinanzabteilung, dass stets ausreichend freie Kreditlinien zur Verfügung stehen. Eine Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt neben der Jahresplanung und deren Aktualisierungen über eine wöchentlich rollierende Vier-Wochen-Planung sowie eine monatlich aktualisierte Monatsplanung bis zum Ende des Geschäftsjahres. Darüber hinaus wird auch in den regelmäßig stattfindenden Finanzausschusssitzungen das Liquiditätsrisiko beurteilt. Zur Sicherung der Liquidität stehen DEUTZ eine syndizierte revolvierende Barkreditlinie über insgesamt 250 Mio. € mit einer Laufzeit bis Mai 2028 sowie fünf bilaterale Kreditlinien in Höhe von 140 Mio. € mit Laufzeit bis Juni 2025 zur Verfügung. Im Rahmen der Kreditverträge ist das Unternehmen verpflichtet, bestimmte Covenants einzuhalten. Die Liquiditätsanalyse gibt auch Auskunft über die vertraglich vereinbarten Zahlungen für Zins und Tilgung für finanzielle Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag. Hinsichtlich der Inanspruchnahme revolvierender Kredite wurde unterstellt, dass die zum Bilanzstichtag bestehenden Ziehungen bis zum Laufzeitende der Kreditvereinbarung beibehalten werden. scrollen
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b) AusfallrisikoDas Ausfallrisiko entsteht aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den vertraglichen Cashflows aus Schuldtiteln, die zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, sowie aus derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert. Im DEUTZ-Konzern existieren keine signifikanten Konzentrationen hinsichtlich möglicher Kreditrisiken. Hinsichtlich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente arbeitet DEUTZ nur mit ausgewählten Kreditinstituten mit mindestens Investment-Grade zusammen. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch laufende Überwachung sowie durch regelmäßige Analyse des Forderungsbestands und der Forderungsstruktur kontrolliert. Forderungen sind weitgehend über Kreditversicherungen abgesichert. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen begegnet, zum Beispiel durch Bürgschaften und Kreditwürdigkeitsüberprüfungen. Zudem existieren Handlungsvorschriften, die sicherstellen, dass Verkäufe an Kunden nur getätigt werden, wenn der Kunde in der Vergangenheit ein zufriedenstellendes Zahlungsverhalten aufgewiesen hat. Das maximale Ausfallrisiko ist bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerten wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zur Veräußerung verfügbarer Finanzinvestitionen und derivativer Finanzinstrumente auf den Buchwert dieser Instrumente begrenzt. Ausfallrisiken mit Finanzinstrumenten werden durch eine vorsichtige Auswahl der Vertragspartner begrenzt. Die überwiegenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des DEUTZ-Konzerns sind zum 31. Dezember 2023 bei der COFACE-Gruppe versichert. Hierbei besteht in der Regel eine Andienungspflicht an die Warenkreditversicherung bzw. die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, soweit die Forderungen nicht durch bankbestätigte Akkreditive oder ähnliche Instrumente abgesichert sind. DEUTZ erstellt für seine Kunden selbst kein standardisiertes Bonitätsrating, sondern orientiert sich in der Regel mit dem maximal zulässigen Kundenobligo an der Deckungszusage des Kreditversicherers. Zusätzlich wurden DEUTZ für ausländische Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sicherheiten in Form von Zahlungsgarantien in Höhe von 1,0 Mio. € (31. Dezember 2022: 1,0 Mio. €) gegeben. Wertminderung von finanziellen VermögenswertenDem Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen folgende Arten finanzieller Vermögenswerte im Konzern: 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente 3. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente Zu 1: Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDer Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu ermitteln. Diesem Ansatz zufolge werden für alle nicht verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Die Ermittlung der erwarteten Ausfälle erfolgt für die nicht im Rahmen von Factoringvereinbarungen verkauften und nicht versicherten Forderungen sowie den Selbstbehalt der versicherten Forderungen auf Grundlage aktueller externer Bonitätseinstufungen der betreffenden Debitoren unter Berücksichtigung der eigenen Erfahrungen. Die einzelnen Forderungspositionen werden zunächst auf Grundlage definierter Merkmale wie bspw. Rating oder Altersstruktur in zwei Kategorien aufgeteilt. Einredefreie Forderungen mit einem niedrigen bis mittleren Kreditrisiko und einer Altersstruktur bis 90 Tage werden der Kategorie 1 zugeordnet. Im Hinblick auf die Forderungen der Kategorie 1, die gemäß den definierten Merkmalen ein geringeres Ausfallrisiko aufweisen, werden zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste die den Bonitätsstufen zugeordneten Ausfallquoten herangezogen. Die Forderungen der Kategorie 2 weisen entsprechend den Selektionsmerkmalen ein vergleichsweise höheres Risiko auf und werden einer Einzelwertberichtigung unterzogen. Die auf dieser Grundlage ermittelte Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar: scrollen
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Die Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Berichtsjahr und Vorjahr wie folgt entwickelt: scrollen
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren für eine nicht mehr erwartete Realisierbarkeit zählen u. a. die Weigerung eines Schuldners, sich gegenüber dem Konzern auf einen Rückzahlungsplan zu verpflichten, oder die Insolvenzanmeldung des Schuldners. Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im operativen Ergebnis der laufenden Periode unter Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. In den Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden im gleichen Posten erfasst. Zu 2: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete SchuldinstrumenteDie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldinstrumente betreffen kurzfristige Einzelsachverhalte wie Forderungen gegenüber Factoringgesellschaften aus dem Selbstbehalt auf Forderungsverkäufe oder Forderungen gegenüber Lieferanten aus Rabatten oder Boni. Die Forderungen werden einzeln auf eine mögliche Wertminderung überprüft. Zu den Indikatoren für eine nicht mehr erwartete Realisierbarkeit zählen bspw. die Weigerung eines Schuldners, sich gegenüber dem Konzern auf einen Rückzahlungsplan zu verpflichten, oder die Insolvenzanmeldung des Schuldners. In Anbetracht des sehr geringen Risikos der Nichterfüllung, da der Emittent jederzeit in der Lage ist, seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen, war der in der Berichtsperiode identifizierte Wertminderungsaufwand unwesentlich. Die bestehenden Wertberichtigungen betreffen aus älteren Sachverhalten resultierende Forderungen gegen Beteiligungen in Höhe von 9,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 9,2 Mio. €). Die Wertberichtigungen der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldinstrumente haben sich im Berichtsjahr und Vorjahr wie folgt entwickelt: scrollen
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Die Bruttobuchwerte der Stufe 1 zugeordneten Schuldinstrumente betragen zum 31. Dezember 2023 20,4 Mio. € (31. Dezember 2022: 27,3 Mio. €) und weisen keine Anzeichen für ein erhöhtes Kreditrisiko auf. Die Bruttobuchwerte der Stufe 3 zugeordneten Schuldinstrumente betragen zum 31. Dezember 2023 9,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 9,2 Mio. €) und wurden vollständig mit 9,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 9,2 Mio. €). wertberichtigt. Zu 3: Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete SchuldinstrumenteHierbei handelt es sich um Anteile an einem in börsennotierte Schuldverschreibungen investierten Fonds. Diese gelten als »mit geringem Ausfallrisiko behaftet«, sodass die Ermittlung des Wertminderungsaufwands auf die erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverluste begrenzt ist. Den Tatbestand des »geringen Ausfallrisikos« sieht das Management bei direkten oder indirekten Investitionen in notierte Schuldverschreibungen bei mindestens einem Investment-Grade-Rating als erfüllt an. In Anbetracht des sehr geringen Bestandes an derartigen Schuldinstrumenten zum 31. Dezember 2023 und des geringen Ausfallrisikos war der identifizierte Wertminderungsaufwand unwesentlich. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VermögenswerteDer DEUTZ-Konzern ist zudem Ausfallrisiken aus Schuld- und Eigenkapitaltiteln ausgesetzt, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei den Schuldtiteln handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Factoringabsicht. Das maximale Ausfallrisiko ist zum Ende der Berichtsperiode auf die Buchwerte der Schuldtitel in Höhe von 10,1 Mio. € bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen begrenzt. Bei den Eigenkapitaltiteln handelt es sich um Anteile an einem in börsennotierte Aktien investierten Fonds zur Absicherung von Pensionsverpflichtungen. Das maximale Ausfallrisiko ist ebenfalls auf den Buchwert der Anteile in Höhe von 2,2 Mio. € begrenzt. WährungsrisikoDer DEUTZ-Konzern ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko durch schwankende Wechselkurse ausgesetzt. Hauptsächlich betrifft dies den US-$. Wechselkursrisiken werden durch ein zentrales Währungsmanagement überwacht und durch Kurssicherungsgeschäfte vermindert. Die Absicherung der Fremdwährungsrisiken aus der Nettoposition der erwarteten künftigen Cashflows in Fremdwährung übernimmt die Konzernfinanzabteilung durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften, vor allem durch Währungstermingeschäfte. In der Regel werden zwischen 50 und 80 % der im Budgetjahr erwarteten Nettopositionen abgesichert. Im Rahmen eines sogenannten Natural Hedgings erhöht DEUTZ gezielt das Einkaufsvolumen in US-$-Währung, um dadurch Wechselkursrisiken aus Verkäufen in US-$ entgegenzuwirken. Translationsrisiken aus der Umrechnung der nicht in Euro bilanzierenden Tochtergesellschaften werden nicht abgesichert. FremdwährungssensitivitätsanalyseDie folgenden Tabellen zeigen aus Konzernsicht die Sensitivität eines 10 %igen Anstiegs/Rückgangs des Euro gegenüber der jeweiligen Fremdwährung auf. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet lediglich ausstehende auf fremde Währung lautende monetäre Positionen und passt deren Umrechnung zum Periodenende gemäß einer 10%igen Änderung der Wechselkurse an. Es handelt sich dabei zum einen um Devisentermingeschäfte, die in eine wirksame Cashflow-Hedge-Beziehung zur Absicherung währungskursbedingter Schwankungen von Fremdwährungsaus- und -einzahlungen eingebunden sind. Kursänderungen der diesen Geschäften zugrunde liegenden Währungen haben durch die Bewertung der Sicherungsgeschäfte zum beizulegenden Zeitwert Auswirkungen auf die Hedge-Rücklage im Eigenkapital. Zum anderen handelt es sich um Devisentermingeschäfte, die sich bilanziell nicht mehr in einer Hedge-Beziehung befinden. Kursänderungen der diesen Finanzinstrumenten zugrunde liegenden Währungen wirken sich infolge der Anpassung der Bewertung an den beizulegenden Zeitwert auf das Ergebnis aus. Ferner sind zum Bilanzstichtag ausstehende auf fremde Währung lautende originäre Finanzinstrumente (Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) in der Sensitivitätsanalyse enthalten. Kursänderungen der diesen Posten zugrunde liegenden Währungen wirken sich auf das Ergebnis aus deren Stichtagsbewertung aus. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Auswirkung auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital, wenn der Euro gegenüber wesentlichen Fremdwährungen um 10 % ansteigt respektive um 10 % fällt. Bei den Nominalvolumen wurden Ein- und Auszahlungsverpflichtungen saldiert. Anstieg Euro um 10 %scrollen
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Rückgang Euro um 10 %scrollen
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Zinsrisiko und ZinssensitivitätsanalyseRisiken aus Zinsänderungen existieren für den DEUTZ-Konzern vor allem im Zusammenhang mit aufgenommenen variabel verzinslichen Darlehen und sonstigen Krediten. Zum 31. Dezember 2023 bestand ein Zinsrisiko im Wesentlichen aus dem kurzfristigen Konsortialkredit in Höhe 155 Mio. €. Bei einer Steigerung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte würde sich eine Verringerung des Konzernergebnisses vor Steuern im kommenden Geschäftsjahr um 6,8 Mio. € ergeben. Eine Zinssenkung um 100 Basispunkte würde jeweils entgegengesetzte Effekte herbeiführen. Die Sensitivitätsanalyse wurde anhand des Zinsrisiko-Exposures zum Bilanzstichtag bestimmt. Es ist davon auszugehen, dass im kommenden Geschäftsjahr der Konsortialkredit getilgt werden kann. KapitalsteuerungDer DEUTZ-Konzern steuert sein Kapital mit dem vorrangigen Ziel, die Geschäftstätigkeit zu unterstützen und die langfristige Unternehmensfortführung zu sichern. Die notwendige Flexibilität in der Bereitstellung der finanziellen Mittel erfordert eine gesunde Finanzstruktur. Aktuell liegt kein Kreditrating vor. Es wird jedoch eine Bilanzstruktur angestrebt, die den Anforderungen eines Investment-Grade-Ratings genügt. Das Kapitalmanagement umfasst daher das Eigenkapital und das Fremdkapital. DEUTZ ist keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen unterworfen, hat sich aber gegenüber den kreditgebenden Banken verpflichtet, dass die Nettofinanzverschuldung nicht über ein bestimmtes Verhältnis zum Eigenkapital steigt. Die externen Anforderungen wurden in das Kapitalmanagement integriert und jederzeit eingehalten. Die Nettofinanzposition (Saldo aus Zahlungsmitteln und -äquivalenten und zinstragenden Finanzschulden) betrug zum Bilanzstichtag -163,4 Mio. € und lag damit mit 7,5 Mio. € unter dem Vorjahreswert (31. Dezember 2022: -155,9 Mio. € 258 ). Neben der Nettofinanzposition ist der Free Cashflow (Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit abzüglich Zinsausgaben) als Kennzahl für Veränderungen der Liquiditätssituation ein wesentlicher Teil des aktiven Kapitalmanagements. Der Free Cashflow aus fortgeführten Aktivitäten betrug im Berichtsjahr 41,8 Mio. € (2022: 6,4 Mio. € 259 ). Als weitere Messzahl, mit der der Konzern sein Kapital überwacht, dient die Eigenkapitalquote. Sie entspricht dem Verhältnis der Bilanzsumme zum Konzerneigenkapital, wie es in der Konzernbilanz ausgewiesen wird. Mit 46,7 % verfügt der DEUTZ-Konzern zum 31. Dezember 2023 weiterhin über eine hohe Eigenkapitalquote (31. Dezember 2022: 45,3 %), die den internen Zielsetzungen in vollem Umfang entspricht.
258 Der Vorjahreswert wurde zu Vergleichszwecken
angepasst und aus Sicht der fortgeführten
Aktivitäten dargestellt.
FinanzinstrumenteDie nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten und leiten diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen über. Finanzinstrumente AKTIVAscrollen
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Finanzinstrumente AKTIVAscrollen
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Finanzinstrumente PASSIVAscrollen
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Finanzinstrumente PASSIVAscrollen
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Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente im Anwendungsbereich von IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden. scrollen
Bei Zahlungsmitteln und -äquivalenten, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Restlaufzeiten < 1 Jahr) entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen und Berücksichtigung des eigenen sowie des Kontrahentenausfallrisikos auf Basis der Bonität und der Wechselkurse zum Stichtag ermittelt. Für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die im Konzernabschluss zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden oder für die im Anhang ein beizulegender Zeitwert angegeben wurde, zeigt die nachfolgende Tabelle die Einordnung der zum Stichtag ermittelten beizulegenden Zeitwerte in die dreistufige Bemessungshierarchie nach IFRS 13: 31.12.2023scrollen
31.12.2022scrollen
260 Stufe 1: Verwendung von in aktiven
Märkten für identische Vermögenswerte oder
Verbindlichkeiten notierten Preisen bei der Bewertung.
Bei der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Beteiligung handelt es sich um die Beteiligung an Blue World Technologies, Aalborg, Dänemark. Da es sich um eine langfristige Beteiligung in einem für die DEUTZ AG strategisch bedeutenden Bereich der neuen Antriebstechnologien handelt, wurde die Entscheidung getroffen, die Zuordnung zu dieser Bewertungskategorie vorzunehmen. Die größte Relevanz für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts haben Transaktionen über Anteile an dem Beteiligungsunternehmen. Der beizulegende Zeitwert basiert daher auf einer Bewertungsmethode, bei welcher wesentliche Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Die Einstufung im Vorjahr wurde aufgrund besserer Erkenntnisse angepasst. Bei der letzten marktüblichen Transaktion über Anteile des Unternehmens 2022 entsprach der beizulegende Zeitwert den Anschaffungskosten. Ausgehend von der letzten Markttransaktion sowie einer Analyse der operativen Entwicklung (Cashflow- sowie Ergebniserwartung) entspricht der beizulegende Zeitwert 2023 weiterhin den Anschaffungskosten der Beteiligung. Aufgrund besserer Vergleichbarkeit sind frühere marktübliche Transaktionen über Anteile des Unternehmens Transaktionen über Anteile an vergleichbaren Unternehmen vorzuziehen. Im Berichtsjahr ist es somit zu keinen Bewertungsänderungen gekommen. Bei einer Veränderung des Anteilspreises der Beteiligung um 10 % würde sich der beizulegende Zeitwert um 0,8 Mio. € erhöhen bzw. verringern. Der beizulegende Zeitwert der Wertpapiere wird auf der Grundlage von Börsenpreisen auf aktiven Märkten ermittelt. Bei den zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Forderungen, die im Rahmen der bestehenden Factoringvereinbarungen veräußert werden. Die Forderungen werden zu ihrem Nennwert an die Factoringgesellschaften transferiert. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen entspricht dem Verkaufspreis und daher dem Nennwert der Forderungen. Der wesentlichste Einflussfaktor auf den beizulegenden Zeitwert der Forderungen ist das Kreditrisiko. Dieses ist jedoch in Anbetracht des Verkaufs an die Factoringgesellschaft als unwesentlich einzustufen. Der beizulegende Zeitwert derivativer Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) berechnet sich über die Restlaufzeit des Instruments unter Verwendung aktueller Währungskurse, Marktzinssätze und Zinsstrukturkurven sowie unter Berücksichtigung des eigenen und des Kontrahentenrisikos. Den Angaben liegen Bankbewertungen zugrunde. Nettoergebnis aus FinanzinstrumentenDas erfolgswirksam erfasste Nettoergebnis setzt sich pro Bewertungskategorie des IFRS 9 wie folgt zusammen: scrollen
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Das Nettoergebnis pro Bewertungskategorie enthält im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, aus der Währungsumrechnung aus Wertminderungen bzw. Wertaufholungen sowie Zinserträge und -aufwendungen. Im Berichtszeitraum wurden aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinvestitionen nicht realisierte Verluste in Höhe von 2,6 Mio. € direkt im Eigenkapital erfasst (2022: Gewinne in Höhe von 0,3 Mio. €). Dem Eigenkapital wurden im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr keine wesentlichen realisierten Gewinne oder Verluste entnommen und in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Gesamtzinserträge und -aufwendungenIm Geschäftsjahr 2023 entfielen Zinserträge in Höhe von 1,8 Mio. € (2022: 1,3 Mio. €) und Zinsaufwendungen in Höhe von 11,6 Mio. € (2022: 4,6 Mio. €) auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden. Die Zinserträge entfielen mit 1,8 Mio. € (2022: 1,3 Mio. €) auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte. SicherungsbeziehungenAbsicherung von CashflowsZum 31. Dezember 2023 bestanden Devisenterminkontrakte, die als Sicherungsinstrumente eingestuft wurden. Die Devisenterminkontrakte dienen der Absicherung des Fremdwährungsrisikos künftiger erwarteter Transaktionen in Fremdwährung. Im Berichtsjahr wurden im Eigenkapital nicht realisierte Verluste aus der Absicherung von Cashflows in Höhe von 1,0 Mio. € (2022: 5,4 Mio. €), unter Berücksichtigung von passiven latenten Steuern in Höhe von 0,3 Mio. € (2022: aktive latente Steuern in Höhe von 1,7 Mio. €), erfasst. Diese Wertänderungen stellen den effektiven Teil der Sicherungsbeziehung dar. Im Geschäftsjahr 2023 wurden unterjährig im Eigenkapital erfasste Gewinne in Höhe von 0,4 Mio. € (2022: Verluste in Höhe von 5,5 Mio. €) vor Berücksichtigung latenter Steuern in den Posten sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen in die Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung überführt. Ergebniswirksame Verrechnungen aus der Rücklage für Cashflow-Hedges wegen Ineffektivität ergaben sich im Berichtsjahr nicht. Die Aufhebung der Sicherungsbeziehungen und die Umklassifizierung der im Eigenkapital erfassten Gewinne in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung werden bezogen auf die Absicherung operativer Transaktionen in Fremdwährung innerhalb der nächsten 13 Monate erwartet. Derivative FinanzinstrumenteZum Bilanzstichtag bestanden folgende derivative Finanzinstrumente:scrollen
Devisentermingeschäfte in Cashflow-Hedge-Beziehungscrollen
SaldierungenIm DEUTZ-Konzern bestehen zum 31. Dezember 2023 keine wesentlichen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Aufrechnungsvereinbarungen unterliegen. 29. Anteile an anderen UnternehmenDer Konzernabschluss umfasste im Berichtsjahr neben der DEUTZ AG als Mutterunternehmen 38 Tochtergesellschaften, ein Gemeinschaftsunternehmen und zwei assoziierte Unternehmen. Tochterunternehmen und nicht beherrschende AnteileIn der Berichts- und Vergleichsperiode bestanden keine nicht beherrschenden Anteile. GemeinschaftsunternehmenBei dem Gemeinschaftsunternehmen handelt es sich um die gemeinsam mit SANY gegründete Hunan DEUTZ Power Co., Ltd., mit Sitz in Changsha (China). Die Hunan DEUTZ Power Co., Ltd. ist eine nicht börsennotierte gemeinsame Vereinbarung, an deren gemeinschaftlicher Führung der Konzern beteiligt ist und einen Eigentumsanteil von 51% hält. Die Hunan DEUTZ Power Co., Ltd., Changsha (China), hält wiederum als Beteiligungsgesellschaft 100 % der Anteile an der operativ tätigen Produktionsgesellschaft Kunshan SANY Power Co. Ltd., Kunshan (China). Die Anteile werden als Gemeinschaftsunternehmen eingestuft und nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen für die Hunan DEUTZ Power Co., Ltd., basierend auf ihrem nach IFRS erstellten Konzernabschluss. scrollen
Nicht wesentliche assoziierte UnternehmenIm Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für den Anteil des Konzerns an den beiden als nicht wesentlich eingestuften assoziierten Unternehmen D. D. Power Holdings (Pty) Ltd., Elandsfontein (Südafrika), sowie DEUTZ Power Solution (Xuzhou) Co., Ltd., Xuzhou (China) aufgeführt. Das assoziierte Unternehmen D. D. Power Holdings (Pty) Ltd. hat ein abweichendes Geschäftsjahr (30. November). Die Erstellung eines Jahresabschlusses zum 31. Dezember wird aus Wesentlichkeitsgründen nicht vorgenommen. scrollen
30. EventualschuldenHaftungsverhältnisseZum Bilanzstichtag bestehen im DEUTZ-Konzern folgende Haftungsverhältnisse: scrollen
Die Verbindlichkeiten aus Gewährleistungen beinhalten Reparatur-oder Ersatzverpflichtungen für den Fall von Herstellungs- oder anderen Produktfehlern. Darunter fallen kostenlose Nacharbeiten oder Ersatzlieferungen, Minderungen oder Schadensersatzleistungen wegen Nichterfüllung. Da die Rückstellungsvoraussetzungen bei diesen Verpflichtungen noch nicht erfüllt sind, werden sie als Eventualschulden angegeben. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Nominalwerte aus sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben folgende Fälligkeiten: scrollen
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungen. Die Verpflichtung aus dem Bestellobligo aus Anlageninvestitionen betrug am 31. Dezember 2023 62,4 Mio. € (31. Dezember 2022: 49,8 Mio. €) und das Bestellobligo aus Vorräten 100,0 Mio. € (31. Dezember 2022: 116,8 Mio. €). RechtsstreitigkeitenDie DEUTZ AG und andere Konzerngesellschaften sind an einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Schiedsgerichtsverfahren beteiligt, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben können. Für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten sind bei den jeweiligen Konzerngesellschaften bilanzielle Vorsorgen getroffen worden, wenn es sich um ein Ereignis vor dem Bilanzstichtag handelt, eine Verpflichtung wahrscheinlich und deren Höhe hinreichend genau bestimmbar ist. Mit den Finanzbehörden konnte keine Einigung über den Zeitpunkt der Gewinnversteuerung der finalen Kaufpreisrate aus der Veräußerung des Standorts Köln-Deutz erzielt werden. Die finale Rate ist abhängig von der im Bebauungsplan ausgewiesenen oberirdischen Bruttogeschossfläche und demnach in ihrer Höhe und Fälligkeit noch ungewiss. Es wird von einer Größenordnung von etwas 60 Mio. € ausgegangen, was zu einer Steuerschuld von etwa 7,5 Mio. € führen würde. Die DEUTZ AG hat Klage vor dem Finanzgericht eingelegt. Es wurde für diese Klage keine Risikovorsorge getroffen, da es als nicht wahrscheinlich angesehen wird, die Klage zu verlieren. Nach unserer Einschätzung sind darüber hinaus wesentliche negative Auswirkungen, die einen nachhaltigen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des DEUTZ-Konzerns haben, nicht zu erwarten. 31. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNeben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der DEUTZ-Konzern mit nahestehenden Unternehmen und Personen in Beziehungen. Hierzu zählen die Geschäftsbeziehungen zwischen dem DEUTZ-Konzern und seinen Beteiligungen. Zu den nahestehenden Personen gehören weiterhin der Aufsichtsrat und der Vorstand. Die folgende Tabelle zeigt das Volumen der wesentlichen mit Beteiligungen des DEUTZ-Konzerns erbrachten bzw. der wesentlichen von diesen Beteiligungen in Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen: scrollen
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Zum 31. Dezember 2023 waren Forderungen gegen sonstige Beteiligungen in Höhe von 9,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 9,2 Mio. €) vollständig wertberichtigt. Wie in der Vorperiode resultierte daraus im Berichtsjahr kein Ergebniseffekt. Von den Forderungen entfielen 5,2 Mio. € auf gewährte Darlehen (31. Dezember 2022: 5,2 Mio. €). Diese Forderungen sind mit 5,2 Mio. € wertberichtigt (31. Dezember 2022: 5,2 Mio. €). Aus der Verzinsung resultieren Zinsaufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. €. Der Anstieg der erbrachten Lieferungen und Leistungen mit den assoziierten Unternehmen um 5,1 Mio. € ist auf eine gestiegene Nachfrage im Sektor Bergbau sowie Vorratsaufbau zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten in Höhe von 1,0 Mio. € (31. Dezember 2022: 1,0 Mio. €) bestehen gegenüber DEUTZ Power Solution (Xuzhou) Co., Ltd., Jiangsu (China). Gegenüber Aufsichtsrat und Vorstand als nahestehende Personen des DEUTZ-Konzerns sind die folgenden Leistungen erbracht worden: scrollen
267 Die Angabe zur kurzfristigen Vergütung
an die Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet neben der
Vergütung im Rahmen ihrer Organtätigkeit auch die
regulären Gehälter der angestellten
Arbeitnehmervertreter.
Wie in der Vorperiode lagen im Berichtsjahr keine berichtspflichtigen Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen vor. Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats wird in Erläuterung 38. Gesamtbezüge des Vorstands, ehemaliger Vorstandsmitglieder sowie des Aufsichtsrats (Bezüge der Organe) erläutert. 32. Ereignisse nach dem AbschlussstichtagMit Vertrag vom 12. Januar 2024 hat die DEUTZ AG ihre Anteile an der Torqeedo GmbH, Oberpfaffenhofen/Weßling und deren Tochtergesellschaften, Torqeedo Inc., Illinois (USA), und Torqeedo Asia-Pacific Ltd., Bangkok (Thailand) an die Yamaha Motor Co., Ltd. zum 31. März 2024 verkauft. Der Abschluss des Vertrags hängt noch von den üblichen behördlichen Genehmigungen ab. Ein Closing wird gegen Ende des ersten Quartals 2024 erwartet. Der Verkaufserlös in Höhe eines hohen zweistelligen Mio.-€-Betrages wird im DEUTZ-Konzern voraussichtlich zu einem Veräußerungsgewinn in Höhe von einem kleineren zweistelligen Mio.-€-Betrag führen. Der ursprünglich mit dem Kauf der Torqeedo-Gruppe angestrebte Technologietransfer ist erfolgt. Weitere Ereignisse, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des DEUTZ Konzerns hatten, sind nach dem 31. Dezember 2023 nicht eingetreten. 33. Aktienbasierte VergütungsprogrammeAls langfristig orientierte Vergütungskomponente wurden in den Jahren 2007 bis 2023 Long-Term-Incentive-Pläne eingeführt. Auf der Grundlage der Long-Term-Incentive-Pläne werden alternativ virtuelle Stock Options oder virtuelle Performance Shares zugeteilt, um den nachhaltigen Beitrag des Managements zum Erfolg des Unternehmens zu honorieren. Allgemeine Beschreibung der Anreizpläne zurGewährung virtueller Performance Shares der DEUTZ AG Die nachfolgenden Anreizpläne basieren auf der Ausgabe virtueller Performance Shares an der DEUTZ AG. Die Auswahl der Berechtigten liegt im Ermessen der Gesellschaft. Es können ausschließlich Mitglieder der obersten Führungsebene des DEUTZ-Konzerns und Mitglieder des Vorstands der DEUTZ AG berücksichtigt werden. Die Festlegung der Anzahl der gewährten Instrumente liegt im Ermessen der Gesellschaft. Bis zum Stichtag wurden folgende noch bestehende Long- Term-Incentive-Pläne (LTI) mit der entsprechenden Anzahl an (ursprünglichen) Performance Shares gewährt: scrollen
An aktive und ehemalige Mitglieder des Vorstands der DEUTZ AG gingen davon insgesamt 1.075.636 Performance Shares. Der LTI Vorstand 2024 wird für aktive Mitglieder des Vorstands erst zum 1. Januar 2024 gewährt. In der Tabelle sind daher lediglich die mit Ausscheiden gewährten Performance Shares für die ehemaligen Mitglieder des Vorstands ausgewiesen. Erdienung der Performance SharesDie Performance Shares begründen einen Anspruch auf Zahlung eines Barbetrags unter Berücksichtigung deren virtueller Wertentwicklung seit Zuteilung. Die Wartezeit bis zur Auszahlung des sich aus der Wertentwicklung der Performance-Shares ergebenden Barbetrages beträgt vier Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt der Zuteilung der virtuellen Performance Shares (»Performanceperiode«). Nach Ablauf der vierjährigen Performanceperiode wird die endgültige Anzahl und der Wert der Performance Shares in Abhängigkeit von den unten dargestellten Erfolgszielen ermittelt. In Abhängigkeit des Erreichens verschiedener Erfolgsziele erhält der Begünstigte nach Ablauf der Performanceperiode eine Barzahlung in Höhe der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der DEUTZ AG an 60 Handelstagen vor Ablauf der Performanceperiode und dem Referenzkurs der Aktie der DEUTZ AG bei Gewährung. Der so ermittelte Auszahlungsbetrag ist der Höhe nach scrollen
begrenzt. In keinem Fall erhält der Begünstigte Anteile an der Gesellschaft. Erfolgsziele im LTI Vorstand 2020Die Entstehung eines Zahlungsanspruchs unter dem LTI Vorstand 2020 setzt voraus, dass mindestens eines der beiden nachstehenden Erfolgsziele erfüllt ist: scrollen
Dividendenausschüttungen der DEUTZ AG sind in Bezug auf beide oben genannten Erfolgsziele insoweit zu berücksichtigen, d.h. für Zwecke der Ermittlung dieser Erfolgsziele ist der Betrag der bis zum Ende der Wartezeit ausgeschütteten Bruttodividenden dem Kurswert der DEUTZ-Aktie jeweils hinzu zu rechnen. Neben der Erreichung eines der oben genannten Erfolgsziele ist Bedingung für sämtliche Zahlungsansprüche die Erbringung gewisser Eigeninvestments des Vorstandsmitglieds. Als Eigeninvestment muss das Vorstandsmitglied eine DEUTZ-Aktie pro 20 zugeteilte virtuelle Performance Shares halten. Das Eigeninvestment muss dabei bis zum Ende der Wartezeit ununterbrochen gehalten werden. Erfolgsziele im LTI Vorstand 2021 bis 2023 und LTI No. XV-A, LTI No. XVI-A und LTI No. XVII-ADie Anzahl der Performance Shares ist während der vierjährigen Laufzeit abhängig von der Erreichung einer Total Shareholder Return-Komponente (»TSR-Komponente«) und einer Return On Capital Employed-Komponente (»ROCE-Komponente«) (jeweils »Erfolgsziel«). Auf die beiden Erfolgsziele entfallen jeweils 50 % der bedingt zugeteilten Performance Shares. Die Performance Shares haben zum Ende der Performanceperiode nur einen Wert und führen somit lediglich dann zu einer Auszahlung, scrollen
Liegt die Zielerreichung eines der oder beider Erfolgsziele unterhalb der genannten Grenzen, reduziert sich die auf das jeweilige Erfolgsziel entfallende Anzahl an Performance Shares auf null. Bei Übererreichung eines der oder beider Erfolgsziele, erhöht sich die Anzahl der auf das jeweilige Erfolgsziel entfallenden Anzahl an Performance Shares auf maximal 180 % der ursprünglich zugeteilten Anzahl an Performance Shares (»Cap«). Allgemeine Beschreibung der Anreizpläne zur Gewährung virtueller Stock Options der DEUTZ AGDie nachfolgenden Anreizpläne basieren auf der Ausgabe virtueller Optionen auf Aktien an der DEUTZ AG. Die Auswahl der Berechtigten liegt im Ermessen der Gesellschaft. Es können ausschließlich Mitglieder der obersten Führungsebene des DEUTZ-Konzerns und Mitglieder des Aufsichtsrats der DEUTZ AG berücksichtigt werden. Die Festlegung der Anzahl der gewährten Instrumente liegt im Ermessen der Gesellschaft. Bis zum Stichtag wurden folgende noch bestehende Long-Term-Incentive-Pläne (LTI) mit der entsprechenden Anzahl an Optionen ohne Zahlung gewährt: scrollen
Ausübung der Stock OptionsVoraussetzung der Optionsausübung ist unter anderem grundsätzlich die Erbringung eines Eigeninvestments im Verhältnis eine Aktie zu je zehn Optionen. Die Ausübung kann grundsätzlich frühestens vier Jahre (Vesting Period bzw. Warte- oder Unverfallbarkeitsperiode) nach dem Zeitpunkt der Zuteilung erfolgen und ist nur innerhalb der vier Jahre, welche auf die Vesting Period folgen, und nur in den zehn Tagen beginnend mit der Veröffentlichung der Quartalsabschlüsse möglich. Die Gesellschaft kann den Beginn eines Ausübungsfensters verschieben und die Ausübbarkeit sowie die Unverfallbarkeit von Optionen beschleunigen. Außerdem können die Optionen nur ausgeübt werden, scrollen
Die Ausübung muss gegenüber der Gesellschaft schriftlich erklärt werden. Im Einzelnen gelten für die noch bestehenden Anreizpläne zur Gewährung virtueller Stock Options folgende Bedingungen: scrollen
Bei Ausübung erhält der Begünstigte eine Barzahlung in Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Kurs der Aktie der DEUTZ AG und dem Referenzkurs der Aktie der DEUTZ AG bei Gewährung. In keinem Fall erhält der Begünstigte Anteile an der Gesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung der Performance Shares und der Stock OptionsDa es sich sowohl bei den virtuellen Performance Shares als auch bei den virtuellen Stock Options um geld- und nicht um eigenkapitalbasierte Instrumente handelt, ist seitens der Gesellschaft eine Rückstellung zu passivieren. Deren Höhe basiert auf dem Gesamtwert (Fair Value) der virtuellen Performance Shares sowie der virtuellen Stock Options im Zeitpunkt der Zusage und wird zeitanteilig (pro rata temporis) über die jeweilige Vesting Period verteilt. Die Rückstellung wird als langfristig in dem Bilanzposten »Übrige Rückstellungen« ausgewiesen. Zusätzlich ist die Rückstellung in Folge zu jedem Berichtsstichtag bis zur Begleichung der gewährten Instrumente zu deren beizulegendem Zeitwert zu bewerten. Der zu bilanzierende Betrag für die gewährten Instrumente ist darüber hinaus eng mit der Erfüllung der in den anteilsbasierten Vergütungsprogrammen vertraglich geregelten Ausübungsbedingungen (vesting conditions) verbunden. Markt- und Nicht-Ausübungsbedingungen, wie sie bei den virtuellen Performance Shares in Form eines Auszahlungscaps sowie einer TSR-Zielerreichung und bei den Stock Options in Form eines Aktienkursziels vorliegen sind bei der Ermittlung des Fair Value zu berücksichtigen. Dienst- und nicht-aktienkursbasierte Bedingungen sind hingegen bei der Schätzung der ausübbar werdenden Anteile zu berücksichtigen. Dienstbedingungen liegen in beiden Programmen vor. Darüber hinaus beinhalten die virtuellen Performance Shares ein nicht-aktienkursbasiertes Erfolgsziel mit Bezug auf den ROCE. Alle Änderungen der Rückstellung werden erfolgswirksam erfasst. Zur Ermittlung des Fair Value kommen je nach Komplexität der Planbedingungen und der finanzmathematischen Erfordernisse entweder eine Monte-Carlo-Simulation oder ein Optionspreismodell nach Black-Scholes zur Anwendung. Die Modelle berücksichtigen unter anderem die oben genannten Ausübungsbedingungen und -preise, die Laufzeiten sowie die Aktienkursentwicklung der DEUTZ AG. Die maßgeblichen Bewertungsparameter sind pro Anreizprogramm in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scrollen
Angaben zum im Geschäftsjahr insgesamt erfassten Aufwand für aktienbasierte VergütungsprogrammeAufgrund der zu jedem Bilanzstichtag neu durchzuführenden Ermittlung des Fair Value der Performance Shares und Optionen ist zum Jahresende 2023 eine entsprechende Berechnung unter Berücksichtigung des Kurses der Aktie der DEUTZ AG von 4,80 € (31. Dezember 2022: 4,05 €) erfolgt. Daraus resultierte im Geschäftsjahr 2023 insgesamt ein Aufwand in Höhe von 1.436 Tsd. € (2022: 1.026 Tsd. €). Zum Jahresende waren insgesamt 5.080 T€ passiviert (31. Dezember 2022: 3.644 Tsd. €). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert aus dem gestiegenen Aktienkurs und bei den Plänen LTI Vorstand 2021 und 2022 insbesondere aus einem Anstieg des Fair Values infolge einer Verbesserung der erwarteten Erfolgsziele und des simulierten Auszahlungskurses. Die Pläne LTI Vorstand 2021 bis 2023 enthalten auch ehemaligen Vorstandsmitgliedern gewährte Anreizpläne. Der Plan LTI Vorstand 2024 wurde in 2022 ehemaligen Vorstandsmitgliedern im Rahmen ihres Ausscheidens gewährt. Für sämtliche an ehemalige Vorstandsmitglieder gewährte Performance Shares wurde die Dienstbedingung mit Ausscheiden in 2022 gestrichen, so dass diese mit Ausscheiden unverfallbar erdient waren. Der Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Die inneren Werte der gewährten Optionen bei Erreichen der Ausübungsbedingungen stellen sich wie folgt dar: scrollen
34. Personalaufwandscrollen
Die Verteilung der Personalaufwendungen der fortgeführten Aktivitäten auf die einzelnen Funktionsbereiche stellt sich wie folgt dar: scrollen
Die Anzahl der Beschäftigten der fortgeführten Aktivitäten im Jahresdurchschnitt ist unter den Angaben nach nationalen Vorschriften in Erläuterung 35. dargestellt. Angaben nach nationalen Vorschriften35. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB)scrollen
Die Anzahl der Mitarbeiter wird in Vollzeitbeschäftigte (Full Time Equivalent, FTE) umgerechnet dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. 36. Corporate GovernanceVorstand und Aufsichtsrat der DEUTZ AG haben im Dezember 2023 die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Website der Gesellschaft im Bereich Corporate Governance/ Entsprechenserklärung dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht (derzeit: https://deutz.com/investor-relations/corporate-governance/ entsprechenserklaerung/). 37. Honorar der AbschlussprüferDie für den Konzernabschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 erfassten Gesamthonorare teilen sich wie folgt auf: scrollen
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Die Abschlussprüfungsleistungen der DEUTZ AG beinhalten die Honorare für die Konzernabschlussprüfung, die prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses zum 30. Juni des jeweiligen Geschäftsjahres, die Jahresabschlussprüfung der DEUTZ AG sowie Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Enforcement-Verfahren erbracht wurden. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen der DEUTZ AG umfassen die Prüfung des Vergütungsberichts, die Prüfung der Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen nach dem Verpackungsgesetz, die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts, die Prüfung der Kapitalerhöhung und die Prüfung der Einhaltung von Finanzkennzahlen. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen diverse Beratungsleistungen. Der Anstieg der Gesamthonorare gegenüber der Vergleichsperiode ist auf die zusätzliche Angabe der Honorare für Leistungen im gesamten Konzern zurückzuführen. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer, Harald Wimmer, ist seit dem Geschäftsjahr 2021 für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung der DEUTZ AG verantwortlich. 38. Gesamtbezüge des Vorstands, ehemaliger Vorstandsmitglieder sowie des Aufsichtsrats (Bezüge der Organe)VorstandFür das Geschäftsjahr 2023 betrugen die im Aufwand erfassten Gesamtbezüge des Vorstands der DEUTZ AG 5.583 Tsd. € (2022: 4.214 Tsd. €). Diese setzen sich zusammen aus kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 4.958 Tsd. € (2022: 4.359 Tsd. €) und aktienbasierten langfristig fälligen Leistungen im Rahmen der Long- Term-Incentive-Pläne in Höhe von 625 Tsd. € (2022: -145 Tsd. €). Nähere Angaben zur Gewährung von Bezugsrechten sind in der Erläuterung 33. Aktienbasierte Vergütungsprogramme dargestellt. Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen beliefen sich bei der DEUTZ AG und im Konzern auf 1.021 Tsd. € (2022: 6.845 Tsd. €). Diese beinhalteten im Vorjahr Leistungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsverträge von Herrn Dr. Hiller und Herrn Wellenzohn im Jahr 2022 in Höhe von 5.798 Tsd. € (davon aktienbasierte langfristig fällige Leistungen in Höhe von 2.027 Tsd. €). Für Pensionen gegenüber den ehemaligen Vorstandsmitgliedern bestehen Rückstellungen von 8.430 Tsd. € (31. Dezember 2022: 8.507 Tsd. €). AufsichtsratDie Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der DEUTZ AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1.113 Tsd. € (2022: 972 Tsd. €). Daneben erhielten Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats, die auch Arbeitnehmer im DEUTZ-Konzern sind, reguläre Gehälter im Rahmen Ihres Anstellungsverhältnisses. Die Höhe der Gehälter entsprach dabei einer angemessenen Vergütung für entsprechende Funktionen und Aufgaben im Konzern. Vorschüsse und Kredite an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Am 31. Dezember 2023 bestanden keine Vorschüsse und Kredite an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder; ebenso wenig wurden zu Gunsten dieses Personenkreises Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen. 39. WPHG-Mitteilungen nach nationalem RechtDas deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Die DEUTZ AG hat im Berichtsjahr zum 31. Dezember 2023 folgende Stimmrechtsmitteilungen erhalten: Die Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 20. Januar 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. Januar 2023 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,88 % (3.485.801 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 2,88 % (3.485.801 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 31. Januar 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 27. Januar 2023 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,04 % (6.087.180 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,04 % (6.087.180 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 2. Februar 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 31. Januar 2023 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,84 % (5.845.135 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,84 % (5.845.135 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 3. März 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 27. Februar 2023 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,05 % (6.106.827 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,05 % (6.106.827 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 6. März 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. März 2023 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,54 % (5.491.061 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,54 % (5.491.061 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 10. März 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 6. März 2023 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,15 % (6.224.197 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,15 % (6.224.197 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 13. März 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 7. März 2023 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,64 % (5.611.665 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,64 % (5.611.665 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 14. März 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 10. März 2023 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,07 % (6.130.370 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,07 % (6.130.370 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 16. März 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 13. März 2023 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,75 % (5.739.680 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,75 % (5.739.680 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 20. März 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 15. März 2023 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,26 % (6.354.441 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,26 % (6.354.441 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 21. März 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. März 2023 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,86 % (5.869.370 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,86 % (5.869.370 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 24. März 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 21. März 2023 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,45 % (6.587.051 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,45 % (6.587.051 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 27. März 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 22. März 2023 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,77 % (5.760.665 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,77 % (5.760.665 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 28. März 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 23. März 2023 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,29 % (6.399.115 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,29 % (6.399.115 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die Daimler Truck Holding AG, Stuttgart, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 30. März 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28. März 2023 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,19 % (5.285.412 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,19 % (5.285.412 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der DEUTZ AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Daimler Truck AG. Die Ardan Livvey Investors B.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 5. April 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28. März 2023 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,46 % (5.622.906 Stimmrechte) beträgt. Davon gehören ihr 4,46 % (5.622.906 Stimmrechte) nach § 33 WpHG. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 11. April 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 29. März 2023 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,83 % (6.088.684 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,83 % (6.088.684 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 2. Mai 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28. April 2023 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,04 % (3.834.363 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 3,04 % (3.834.363 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Das Ministry of Finance on behalf of the State of Norway, Oslo, Norwegen, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 25. April 2023 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 24. April 2023 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,97 % (3.743.913 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 2,97 % (3.743.913 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die Universal Investment Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 4. Mai 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28. April 2023 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,99 % (3.778.030 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 2,99 % (3.778.030 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Das Ministry of Finance on behalf of the State of Norway, Oslo, Norwegen, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 10. Mai 2023 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 9. Mai 2023 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,25 % (4.094.363 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 3,25 % (4.094.363 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der DEUTZ AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Norges Bank. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 30. Juni 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28. Juni 2023 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,03 % (6.341.580 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,03 % (6.341.580 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 31. Juli 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 27. Juli 2023 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,95 % (6.246.900 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,95 % (6.246.900 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 3. August 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 31. Juli 2023 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,10 % (6.431.310 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,10 % (6.431.310 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 23. August 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 18. August 2023 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,95 % (6.242.658 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,95 % (6.242.658 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 10. November 2023 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 9. November 2023 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,77 % (3.500.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 2,77 % (3.500.000 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. 40. Befreiungswahlrechte nach §§ 264 Abs. 3 und 291 HGBDie Tochtergesellschaft Torqeedo GmbH wird die Befreiungsvorschriften gemäß §§ 264 Abs. 3 und 291 HGB nutzen und deshalb auf die Erstellung des Konzernabschlusses 2023, des Lageberichts und des Anhangs sowie die Offenlegung des Jahresabschlusses verzichten. 41. Organe der GesellschaftDie Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands (mit zusätzlichen Aufsichtsratsmandaten) sind in den gesonderten Übersichten AUFSICHTSRAT, AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS sowie VORSTAND aufgeführt.
Köln, den 26. Februar 2024 DEUTZ Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Sebastian C. Schulte, Vorsitzender Timo Krutoff Dr.-Ing. Petra Mayer Dr.-Ing. Markus Müller ANTEILSBESITZ DEUTZ AGStand 31. Dezember 2023scrollen
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269 Eigenkapital und Jahresergebnis
gemäß dem für Konsolidierungszwecke
aufgestellten Jahresabschluss.
Finanzinformationen zum Abschluss der DEUTZ AGBILANZ DEUTZ AGAktiva scrollen
GEWINN- UND-VERLUST-RECHNUNGDEUTZ AGscrollen
Versicherung der gesetzlichen Vertreter»Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.«
Köln, den 26. Februar 2024 DEUTZ Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Sebastian C. Schulte, Vorsitzender Timo Krutoff Dr.-Ing. Petra Mayer Dr.-Ing. Markus Müller Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DEUTZ Aktiengesellschaft, KölnVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DEUTZ Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1) Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte 2) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 3) Unternehmenstransaktion Daimler Truck AG Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1) Sachverhalt und Problemstellung 2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1) Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte1) In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Aufwendungen für die Entwicklung neuer Technologien - insbesondere die Entwicklung neuer Motorenbaureihen - in Höhe von € 82,8 Mio. (5,2 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Aktivierung der Entwicklungskosten wird anhand von durch die Gesellschaft definierten Meilensteinen innerhalb des Entwicklungsprozesses vorgenommen. Die Abschreibung der Vermögenswerte erfolgt i.d.R. linear über den erwarteten Produktionszyklus von acht bis zehn Jahren. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Bei noch nicht zum Gebrauch verfügbaren immateriellen Vermögenswerten wird mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Wertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der sinnvoll niedrigsten Ebene zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammengefasst, für die Finanzmittelzuflüsse weitestgehend unabhängig identifiziert werden können. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Zahlungsströme unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Den Bewertungen liegen Modellrechnungen zugrunde, in die Planungen mit einem endlichen Planungszeitraum und die entsprechenden Buchwerte zum 31. Dezember 2023 eingehen. Diese Planungen sind auch in die von den gesetzlichen Vertretern erstellte und vom Aufsichtsrat verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns eingeflossen. Es erfolgt eine Diskontierung der finanziellen Überschüsse mit laufzeitspezifischen gewichteten Kapitalkosten des jeweiligen Vermögenswerts oder der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde ein Wertberichtigungsbedarf für zwei Baureihen in Höhe von € 14, 3 Mio festgestellt. Die Bewertungen sind in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen, mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst den Entwicklungsprozess erläutern lassen und die Einhaltung der Voraussetzungen zur Aktivierung der Entwicklungskosten anhand erreichter Meilensteine nachvollzogen. Des Weiteren haben wir den Prozess zur Identifikation und Beurteilung von Sachverhalten und Entwicklungen, die die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte beeinträchtigen können, einschließlich der eingerichteten Kontrollen beurteilt. Darauf aufbauend haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests sowie die verwendeten Annahmen und Parameter daraufhin gewürdigt, ob sie insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Beurteilung der Werthaltigkeit der selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte durch die gesetzlichen Vertreter bilden. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit den Modellrechnungen sowie der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Wertes haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir anlassbezogen Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3) Die Angaben der Gesellschaft zu den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Erläuterungen zur Bilanz" des Konzern-Anhangs enthalten. 2) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte1) In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt € 38,0 Mio (2,4 % der Konzernbilanzsumme) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen, mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Für Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, bei denen eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Anhangangaben gemacht wurden. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Erläuterungen zur Bilanz" des Konzern-Anhangs enthalten. 3) Unternehmenstransaktion Daimler Truck AG1) Am 30. Januar 2023 haben DEUTZ und Daimler Truck AG Verträge geschlossen, wonach DEUTZ Immaterialgüterrechte (IP-Rechte) und Lizenzrechte für mittelschwere Motoren sowie Lizenzrechte für schwere Motoren der Daimler Truck AG erworben hat (Erwerbszeitpunkt 28. März 2023). Konkreter Gegenstand der Verträge waren insbesondere zum einen der Erwerb der On-Highway-IP-Rechte und Lizenzrechte für die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb mittelschwerer Daimler-Truck-Motoren (Medium Duty Engine Generation - MDEG) im Wert von € 25,0 Mio im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer DEUTZ-Aktien. Darüber hinaus hat DEUTZ im Wesentlichen Lizenzrechte für die Entwicklung und den Vertrieb der nächsten bei Daimler Truck AG in der Entwicklung befindlichen Generation schwerer Motoren (Heavy Duty Engine Generation - HDEP) für einen Kaufpreis von insgesamt € 30,0 Mio erworben. Der Ansatz erfolgte jeweils als immaterieller Vermögenswert. Aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Bewertung und bilanziellen Abbildung im Konzernabschluss und der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkung der Unternehmenstransaktion auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die vertraglichen Vereinbarungen eingesehen, nachvollzogen und den gezahlten Kaufpreis sowie die Ausgabe neuer DEUTZ-Aktien als Gegenleistung für das erworbene Geschäft mit den uns vorgelegten Nachweisen abgestimmt. Darauf aufbauend haben wir die den Bewertungen zugrunde liegenden Modelle sowie die angewandten Bewertungsparamenter und -annahmen für die Bewertung der erworbenen Rechte auf ihre Angemessenheit beurteilt. Wir haben die Aufteilung der zu leistenden Ausgaben jeweils auf Basis relativer beizulegender Zeitwerte auf die einzelnen Rechte nachvollzogen. Angesichts der Besonderheit bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte haben uns dabei Bewertungsspezialisten unterstützt. Darüber hinaus haben wir die erforderlichen Anhangangaben gewürdigt. Wir konnten uns insgesamt davon überzeugen, dass die bilanzielle Abbildung dieser Unternehmenstransaktion sachgerecht erfolgte und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen nachvollziehbar und hinreichend begründet sind. 3) Die Angaben der Gesellschaft zu der Unternehmenstransaktion sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie "Erläuterungen zur Bilanz" des Konzern-Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei deutz-KA-LB-2023-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 27. April 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Harald Wimmer."
Köln, den 13. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Harald Wimmer, Wirtschaftsprüfer ppa. Clivia Döll, Wirtschaftsprüferin |
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