DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft

Köln

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

VORWORT VORSTAND

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

LIEBE LESERINNEN UND LESER,

2024 war für die DF-Gruppe ein wirklich erfrischendes Geschäftsjahr - und das im doppelten Sinne!

Sinn 1: Unser erster Asset Deal.

Im zweiten Halbjahr übernahmen wir die Brauanlagen samt Mitarbeitern der Vagabund Brauerei im denkmalgeschützten Kesselhaus in den ehemaligen Osram-Höfen in Berlin-Wedding. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren das Geschäftsfeld, die handwerkliche Braukunst, der passende Name Vagabund und der einzigartige Standort. Die besonderen Biersorten und das alkoholfreie Hopfenwasser begeistern bereits heute viele Berliner, Brandenburger und Craft-Beer-Liebhaber. Mit unserem neuen Marketingauftritt - inklusive überarbeiteter Flaschenetiketten und modernen Messestand auf der Grünen Woche in Berlin - transportieren wir das Gefühl von Genuss, Freude und Freiheit.

Jetzt arbeiten wir intensiv an der Steigerung von Produktivität und Kundennachfrage, um die Vagabund Brauerei in die Gewinnzone zu führen. Dazu sollen auch gezielte Investitionen beitragen, wie der Erwerb der Marke und der Rezepte von "OBC Cidre".

Sinn 2: Integration in die DF-Gruppe.

Die Eingliederung der Brauerei in die DF-Gruppe erforderte den engagierten Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dieser intensive Prozess hat unser Team noch stärker zusammengeschweißt und unsere M&A-Expertise auf ein neues Niveau gehoben - ein wertvoller Vorteil für zukünftige Vorhaben.

Fokus bleibt der Außenhandel. Unser Kerngeschäft - die Export- und Importvermittlung humanitärer Güter - konnte sich auch im Jahr 2024 erneut behaupten, trotz internationaler Konflikte. Während Geschäftsaktivitäten in der Forfaitierung oder im Trading aufgrund hoher Risiken und Aufwendungen ausblieben, zeichnen sich für das neue Jahr leichte Verbesserungen ab. Eines bleibt jedoch unverändert: Unser Fokus ist und bleibt die Außenhandelsfinanzierung!

Ergebnis 2024. Insgesamt erzielte die DF-Gruppe im Geschäftsjahr 2024 ein Rohergebnis von 9,5 Mio. Euro, plus 13 % gegenüber Vorjahr. Das Ergebnis vor Steuern lag bei 3,5 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. In Anbetracht der angesprochenen Herausforderungen im Geschäftsjahr 2024 ist dies ein erfreuliches Ergebnis.

Jubiläum 2025 - 25 Jahre DF Deutsche Forfait AG

In diesem Jahr feiern wir das 25-jährige Bestehen der DF Deutsche Forfait AG! Unsere Reise begann im Jahr 2000, und mit dem Börsengang im Jahr 2007 konnten wir unseren Geschäfts- und Bekanntheitsgrad erheblich steigern. Doch 2014 stellte uns ein schwerer Rückschlag vor große Herausforderungen, von denen wir uns erst 2019 vollständig erholten. Seitdem sind wir wieder auf einem erfolgreichen Kurs - und genau das soll auch in Zukunft so bleiben.

Wir danken unseren treuen Aktionären für ihr Vertrauen. Auch im Jubiläumsjahr setzen wir alles daran, unsere Marktposition weiter auszubauen und nachhaltiges Wachstum zu sichern!

Herzliche Grüße von der Südbrücke in Köln am Rhein!

Ihr Vorstand der DF Deutsche Forfait AG

I. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1) Geschäftsmodell des Konzerns

Die DF-Gruppe ist auf Außenhandelsfinanzierungen und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert. Ihr Kundenkreis umfasst Exporteure, Importeure und Finanzunternehmen. Der geografische Fokus der DF-Gruppe liegt derzeit auf den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens - insbesondere dem Iran - sowie auf den Ländern Deutschland und der Tschechischen Republik. Im Rahmen des Iran-Handels konzentriert sich die DF-Gruppe seit dem Jahr 2018 aus geschäftspolitischen Gründen ausschließlich auf den Handel mit humanitären Gütern.

Das Produktportfolio der DF-Gruppe ist auf den geographischen Fokus und die spezifischen Bedürfnisse der Kunden abgestimmt. Besonders hervorzuheben ist der Marketing-Compliance Service, bei dem nach einer internen Compliance-Prüfung Geschäfte aus den Bereichen Nahrungsmittel, Pharma und Healthcare an strategische Partner vermittelt werden, die diese anschließend abwickeln. Zudem betreibt der Konzern das Inkasso von Außenhandelsforderungen, das für die Region Naher und Mittlerer Osten von der tschechischen Tochtergesellschaft DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. durchgeführt wird. Die DF Deutsche Forfait s.r.o. ist für die übrigen geographischen Märkte zuständig.

Darüber hinaus bietet die DF Deutsche Forfait s.r.o. Factoring-Dienstleistungen vornehmlich für tschechische Kunden an. Dieses Produkt erweitert das Produktportfolio der DF-Gruppe seit Ende 2020. Die Forfaitierung wird von der Deutsche Forfait GmbH oder der DF Deutsche Forfait ME s.r.o. angeboten, wobei Forderungen unter Berücksichtigung der individuellen Risiken des jeweiligen Geschäfts angekauft werden. Die DF-Gruppe akquiriert ihre Geschäfte durch den eigenen Vertrieb oder über Vermittler beziehungsweise strategische Partner in der Regel im Land des Importeurs. Ergänzend dazu bietet die DF-Gruppe Beratungs- und Schulungsleistungen im Bereich Compliance, bei denen sie ihr länderspezifisches Know-how, ihr Netzwerk sowie ihre Expertise in Compliance-Fragen vermarktet.

Seit 2023 ist die DF-Gruppe mit dem Produkt Trading als eigenständiger Händler von Agrarprodukten tätig und stellt dabei die Einhaltung der geltenden Compliance-Anforderungen sicher.

Die Struktur der im Berichtsjahr von der DF-Gruppe angeboten Produktlösungen ist in der folgenden Grafik dargestellt.

Die tschechische Tochtergesellschaft DF Deutsche Forfait s.r.o. hat im Jahr 2024 die Implementierung einer neuen Finanzsoftware fortgesetzt, um die Factoring-Dienstleistungen zu vereinfachen und zu optimieren. Diese Investition ermöglicht es, nach Abschluss der Implementierung das Geschäft in diesem Bereich effektiver und effizienter zu führen.

Das Geschäftsmodell der DF-Gruppe unterliegt rechtlichen, politischen sowie wirtschaftlichen Einflussfaktoren, vor allem im Hinblick auf Sanktionierungen und Handelsbeschränkungen. Insbesondere die Einhaltung von Restriktionen wird durch das unternehmensinterne Compliance-Team intensiv überwacht.

Die Deutsche Forfait GmbH hat 2024 angefangen, projektbezogene M&A-Teams zu bilden, um die Diversifizierung der DF-Gruppe in den Zielregionen voranzutreiben. Daraus resultierte die neugegründete Tochtergesellschaft, die Vagabund Brauerei FB GmbH. Damit hat die DF-Gruppe ihre angekündigte Diversifikation der Geschäftsfelder fortgesetzt.

2) Struktur der DF-Gruppe

Die in Köln ansässige DF Deutsche Forfait AG ("DF AG" oder "Gesellschaft") ist die Holding- und Konzernobergesellschaft der DF-Gruppe. Die DF AG verfügte im Berichtszeitraum über vier operative Tochtergesellschaften sowie zwei weitere Tochtergesellschaften, die als Zwischenholdings fungieren. Zu den operativen Tochtergesellschaften gehört die Deutsche Forfait GmbH in Köln ("DF GmbH"), die DF Deutsche Forfait s.r.o. ("DF s.r.o.") sowie die DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. ("DF ME s.r.o."), beide mit Sitz in Prag, Tschechische Republik. Die DF Food & Beverage Holding GmbH ("DF FB Holding") fungiert als Zwischenholding der operativen Tochtergesellschaft Vagabund Brauerei FB GmbH ("DF Vagabund"), beide mit Sitz in Köln.

Zur Vorbereitung der M&A-Aktivitäten im Bereich Health & Pharma wurde im November 2024 eine weitere Zwischenholding gegründet, die DF Health & Pharma Holding GmbH ("DF HP Holding"). Unterhalb dieser Holding wurde nach dem Berichtsstichtag die Deutsche Blutplasma HP GmbH ("DF Blutplasma") gegründet, die zukünftig alle Aktivitäten in diesem Geschäftsbereich operativ bündeln und organisieren soll.

Die Konzernstruktur zum Veröffentlichungstag dieses Geschäftsberichtes stellt sich nunmehr wie folgt dar:

Die DF GmbH konzentriert sich mit ihrem Produktangebot weiterhin auf die Region Naher und Mittlerer Osten sowie auch auf Deutschland und die Tschechische Republik. Ihr Leistungsspektrum umfasst insbesondere den Marketing-Compliance Service, das Forfaitierungsgeschäft und das Inkasso von Außenhandelsforderungen. Daneben erbringt sie Serviceleistungen für die anderen Gesellschaften der DF-Gruppe. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche Rechnungswesen, Vertragsabwicklung, Compliance, Vertrieb und Risikomanagement.

Bei den Tochtergesellschaften in Prag sind das Factoring-Geschäft, die Abwicklung einzelner Geschäfte, wie z. B. die Vergabe von Darlehen, der An- und Verkauf von Forderung sowie Inkassotätigkeiten angesiedelt. Die DF ME s.r.o. konzentriert sich hierbei auf Transaktionen und das Produkt Forfaitierung und Trading im Nahen und Mittleren Osten mit Schwerpunkt Iran; die DF s.r.o. deckt das übrige geographische Spektrum ab.

Alle Tochtergesellschaften sind eigenständige Einheiten mit voller rechtlicher Autonomie.

Die DF-Gruppe zeichnet sich durch ihre breite Aufstellung, ihre umfangreiche Produktpalette und ihre Fokussierung auf den Nahen Osten sowie auf humanitäre Güter aus. Diese Kombination verleiht ihr ein einzigartiges Alleinstellungsmerkmal innerhalb der Branche. Der Gesellschaft sind keine vergleichbaren Mitbewerber oder eine Peergroup innerhalb Europas bekannt.

Mitarbeiter:

Die DF-Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 einschließlich Vorstand durchschnittlich 37 Mitarbeiter (Vorjahr 18 Mitarbeiter).

3) Ziele und Strategien

Die DF-Gruppe erbringt ihre Leistungen vorrangig durch Service- und Beratungsangebote im Bereich der Außenhandelsfinanzierung. Nach der Rückkehr in die Gewinnzone im Jahr 2019 und der darauffolgenden positiven operativen Entwicklung soll die nachhaltige Profitabilität der DF-Gruppe weiter ausgebaut und die strategische Diversifizierung konsequent fortgesetzt werden. Ziel ist es, die Attraktivität der DF-Gruppe für Eigen- und Fremdkapitalgeber sowie für potenzielle strategische Partner zu steigern. Dies soll insbesondere durch die Vermarktung des bestehenden Know-hows und den gezielten Ausbau des Netzwerks im Bereich der Außenhandelsfinanzierung und damit verbundener Dienstleistungen erreicht werden.

Die Strategie der DF-Gruppe basiert auf vier zentralen Säulen:

Die mittel- bis langfristige geografische Ausrichtung der DF-Gruppe konzentriert sich auf den Nahen und Mittleren Osten, Europa und Zentralasien.

Im Mittelpunkt der geschäftlichen Aktivitäten stehen die Bereiche Nahrungsmittel sowie Medizin- und Pharmaprodukte, da in diesen humanitären Segmenten weiterhin eine hohe Nachfrage nach den Lösungen der DF-Gruppe besteht. Um die Abhängigkeit von einzelnen Märkten zu reduzieren, plant die DF-Gruppe, die erwirtschafteten Mittel gezielt in die geografische Diversifizierung sowie Erweiterung des Produktportfolios zu investieren.

Beim Markteintritt in neue Regionen wird selektiv auf bestehendes Know-how und ein etabliertes Netzwerk vor Ort zurückgegriffen, um die Erfolgschancen zu maximieren. Darüber hinaus sollen durch die Fokussierung auf ausgewählte Regionen - insbesondere den Nahen und Mittleren Osten - Skaleneffekte realisiert werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Komplexität länderspezifischer Compliance-Vorschriften von besonderer Bedeutung.

Das Produktportfolio orientiert sich vorrangig an den Kunden- und Marktbedürfnissen in den jeweiligen Zielregionen. Ein zentraler Bestandteil sind die etablierten Inkasso- und Marketing-Compliance-Services, die neben der Vermittlung von Geschäften auch Beratungsleistungen im Bereich Compliance umfassen. Diese Dienstleistungen bieten maßgeschneiderte Lösungen für die Außenhandelsfinanzierung in den Zielmärkten.

Ein zentraler Bestandteil der Strategie der DF-Gruppe ist der Aufbau und die Etablierung strategischer Partnerschaften. Insbesondere im Iran-Geschäft profitiert die DF-Gruppe von der Zusammenarbeit mit der Saman Bank Teheran und der Niederlassung in Frankfurt, die über ein starkes lokales Netzwerk sowie umfassendes Know-how verfügt. Diese Partnerschaft ermöglicht eine effiziente Marktbearbeitung und reibungslose Geschäftsabwicklung. Darüber hinaus strebt die DF-Gruppe weitere langfristige Kooperationen mit Banken an, um Synergien zu nutzen und durch optimal aufeinander abgestimmte Prozesse eine schnelle und effiziente Abwicklung von Geschäften sicherzustellen.

Im Berichtsjahr wurde die vierte Säule - Mergers & Acquisitions (M&A) - als strategischer Wachstumsbereich etabliert. Zukünftig wird die DF-Gruppe verstärkt Möglichkeiten für Firmenübernahmen und Unternehmensbeteiligungen prüfen und bei positiven Bewertungen gezielt umsetzen. Durch die Diversifizierungsstrategie verfolgt die DF-Gruppe das Ziel, stetige und wiederkehrende planbare Erträge aus Geschäftsbetrieben zu generieren, um so eine solide Ertragsgrundlage nachhaltigen Wachstums zu schaffen.

Neben den beschriebenen mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Zielen der DF-Gruppe liegt der Fokus immer stärker auf der Beachtung ökologischer und sozialer Ziele und der angemessenen und sinnvollen Verankerung dieser Ziele in der Unternehmensstrategie und Unternehmensplanung.

4) Steuerungssystem

Die DF-Gruppe steuert ihr Geschäft im Rahmen eines internen Steuerungssystems einerseits über das akquirierte Geschäftsvolumen und die für die Produktlösungen zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel. Dies ist definiert als Summe der Nominalwerte aller in einer Berichtsperiode abgeschlossenen Geschäfte der Bereiche Marketing-Compliance Service und Inkasso sowie der Nominalwerte aller in einer Berichtsperiode abgeschlossenen Factoring-Geschäfte. Die Forfaitierungs- und Trading-Geschäfte fließen mit dem auf das Geschäftsjahr bezogenen durchschnittlichen Investitionsvolumen je Geschäft in das Gesamtgeschäftsvolumen der DF-Gruppe mit ein.

Mit der Zunahme der M&A-Aktivitäten wird die Planung schrittweise um reale Umsätze erweitert. Während diese im aktuellen Berichtszeitraum noch eine untergeordnete Rolle spielen, könnten sie sich langfristig zu einem zentralen Bestandteil der strategischen Planung entwickeln.

Der etwa zweimonatige Prozess der Unternehmensplanung für die Produkte Marketing-Compliance Service, Forfaitierung, Trading und Inkasso erfolgt ausschließlich über den Vorstand der DF-Gruppe. Die Planung für das Produkt Factoring erfolgt in Abstimmung mit der Geschäftsführung der DF s.r.o. in Prag.

Neben dem Geschäftsvolumen ist das hieraus resultierende Rohergebnis für die DF-Gruppe eine wichtige Steuerungsgröße. Das Rohergebnis ergibt sich aus den Provisions- und Umsatzerlösen der genannten Geschäftsarten abzüglich der direkt zuzuordnenden Aufwendungen.

Schließlich stellt die DF-Gruppe in der Berichterstattung auf das Ergebnis vor Steuern ab. Die zuvor genannten Steuerungsgrößen werden in einem internen monatlichen, standardisierten Reporting innerhalb der DF-Gruppe überwacht, das an den Aufsichtsrat übermittelt wird. Darüber hinaus wird eine Berichterstattung über die abgeschlossenen Geschäfte und den erzielten Ertrag sowie eine Liquiditätsübersicht auf Anforderung des Vorstandes erstellt.

In der externen Berichterstattung stellt die DF-Gruppe neben dem Gesamtgeschäftsvolumen auf das Konzern-Rohergebnis und das Konzernergebnis vor Steuern ab.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Erholung der weltwirtschaftlichen Lage zeigte sich im Jahr 2024 nach den Herausforderungen der letzten Jahre, z. B. bedingt durch die Corona-Pandemie oder den Krieg in der Ukraine weitgehend stabil und widerstandsfähig.

Anfang des Jahres 2024 erwartete der Internationale Währungsfonds (IWF) eine Wachstumsrate für die Weltwirtschaft in Höhe von 3,1 % im Jahr 2024 und 3,2 % im Jahr 2025. Im Vergleich zur letzten Prognose vom Oktober 2023 war das für 2024 eine Aufwärtsrevision von 0,2 Prozentpunkten. Dieser leichte Anstieg gehe dabei insbesondere auf die unerwartet hohe Widerstandsfähigkeit in den Vereinigten Staaten und mehreren großen Schwellen- und Entwicklungsländern sowie auf die fiskalische Unterstützung in China zurück.

Für das Welthandelsvolumen prognostizierte der IWF noch im Oktober 2023 für das Jahr 2024 ein Wachstum von 3,5 %, bevor im Januar 2024 ein Wachstum von 3,3 % erwartet wurde. Die World Trade Organization (WTO) veröffentlichte im April 2024, dass man nur von einer Zunahme des globalen Handels von 2,6 % für 2024 ausgehe. Damit musste die WTO ihre leicht bessere, aber dennoch niedrige Schätzung von Oktober 2023 mit 3,3 % deutlich reduzieren. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 war das Handelsvolumen um 9,6 % gewachsen, in 2022 nur noch um 3,0 %.

Für 2024 hob die WTO ihre Prognose Ende 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,7 % an, weil aufgrund des nachlassenden Inflationsdrucks und gesunkener Zinsen der Zentralbanken die Investitionskraft steige, was letztlich auch eine allmähliche Erholung des Welthandels unterstütze. Für 2025 werde ein Wachstum von 3,0 % erwartet. Allerdings mit dem Hinweis, dass nach wie vor bestehende Abwärtsrisiken wie geopolitische Spannungen, regionale Konflikte und politische Unsicherheiten diesen Wert noch dämpfen können.

Im Juli 2024 korrigierten die Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) in ihrem Update zum World Economic Outlook (WEO) ihre Einschätzungen zu Jahresbeginn zum globalen Wirtschaftswachstum 2024 sowie 2025 um 0,1 Prozentpunkte nach oben auf 3,2 % respektive 3,3 %. Unter anderem würden sich starke Exporte aus Asien, insbesondere im Technologiesektor, positiv auf den Welthandel und damit auch die globale Wirtschaftstätigkeit auswirken. Nichtsdestotrotz gebe es weiterhin viele Probleme. Die Inflation im Dienstleistungssektor hemme nach wie vor die Normalisierung der Geldpolitik, ebenso erschweren Handelsspannungen und zunehmende politische Unsicherheit die Situation zusätzlich.

In den USA sollte sich das konstante Wachstum von 2,5 % im Jahr 2023 bzw. 2,6 % in 2024 auf 1,9 % im Jahr 2025 abschwächen. Hier begründete der IWF die Stagnation bzw. prognostizierte rückläufige Entwicklung des Wachstums mit nachlassendem Konsum, einem negativen Beitrag des Nettohandels und einer Abkühlung des Arbeitsmarktes.

Die durchschnittliche Inflationsrate weltweit wurde für 2024 mit 5,9 % vorausgesagt, nach 6,8 % in 2023.

Für den für die DF-Gruppe relevanten Markt in Tschechien prognostizierte das tschechische Finanzministerium im November 2024 mit 1,1 % ein geringes, aber gestiegenes Wachstum gegenüber dem Vorjahr mit -0,1 %. Für 2025 wird ein weiterer Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 2,5 % erwartet. Die Jahresinflationsrate würde sich von 10,6 % im Vorjahr den Erwartungen zufolge in 2024 deutlich auf 2,4 % absenken und im Jahr 2025 mit 2,3 % weiter verringern.

Nach Schätzungen des IWF, der Weltbank und der iranischen Zentralbank liegt das Wirtschaftswachstum in dem für die DF-Gruppe wichtigen Zielmarkt Iran für das Haushaltsjahr 2023/​2024 bei 5,0 % sowie die Inflationsrate zwischen 30 % und 40 %. Nach einigen Jahren mit starken Rückgängen zeigt auch Irans Außenhandel seit 2021/​2022 wieder Anzeichen von Wachstum. Dieser Trend setzt sich nach wie vor fort, die Nichtölwirtschaft wuchs im Haushaltsjahr 2023/​2024 um 3,6 % und auch die Einfuhren blieben gemäß iranischem Zoll weiterhin auf Expansionskurs.

Den IWF-Prognosen aus Oktober 2024 zufolge wird sich das Wirtschaftswachstum im Euroraum nur sehr langsam entwickeln, von 0,4 % im Jahr 2023, über 0,8 % im Jahr 2024, bis hin zu 1,2 % im Jahr 2025.

In seiner Pressemitteilung vom 25. Februar 2025 hat das Statistische Bundesamt den Rückgang der Wirtschaftsleistung für Deutschland um 0,2 % für das Gesamtjahr 2024 bestätigt. Im letzten Quartal 2024 verringerte sich das BIP preis-, saison- und kalenderbereinigt gegenüber dem Vorquartal ebenfalls um 0,2 %. Im Schlussquartal bremste insbesondere der Rückgang von Warenexporten die Konjunktur, während die Einfuhren von Waren und Dienstleistungen leicht anstiegen.

Auch in den meisten anderen großen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) hat sich die Wirtschaft im vierten Quartal 2024 abgekühlt. Während Spanien und auch die EU insgesamt im Vergleich zum dritten Quartal noch einen Anstieg von 0,8 % respektive 0,2 % verzeichneten, stagnierte das BIP in Italien, in Frankreich sank die Wirtschaftsleistung ähnlich wie in Deutschland um 0,1 %. In den USA konnte ein Wirtschaftswachstum um 0,6 % im Vergleich zum Vorquartal erreicht werden, welches damit stärker als in vielen anderen europäischen Staaten ausfiel.

Die jährliche Inflation im Euroraum betrug im Dezember 2024 nach Daten der Eurostat 2,4 % (Dezember 2023: 2,9 %). In Tschechien hingegen stieg die Teuerungsrate im gleichen Betrachtungszeitraum von 2,7 % auf 3,3 % an. Für den Iran wurde im Oktober 2024 laut Statista eine durchschnittliche Inflationsrate für 2024 von rund 31,7 % prognostiziert.

Nach dem letzten statistischen Bericht "Handel mit Agrarrohstoffen" der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) vom Dezember 2022 hat sich der monetäre Wert der weltweiten Lebensmittelexporte zwischen 2005 und 2021 nominal um das 2,7-fache erhöht, von rund 620 Mrd. USD im Jahr 2005 auf knapp 1.750 Mrd. USD im Jahr 2021. Haupt-Nettoexporteur war dabei Brasilien, gefolgt von Neuseeland, Haupt-Nettoimporteure waren China und Japan.

2) Geschäftsverlauf

a. Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die DF-Gruppe erneut ein positives Konzernergebnis in Höhe von TEUR 1.877 (Vorjahr TEUR 1.664). Trotz gestiegener Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Geschäftstätigkeit der DF Vagabund konnte ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von TEUR 3.486 erwirtschaftet werden, das damit nahezu auf dem Niveau des Vorjahres liegt (Vorjahr TEUR 3.527).

Ohne die Berücksichtigung der DF Vagabund hätte das Ergebnis vor Steuern TEUR 4.681 betragen und läge damit mit einem Anstieg von rund 34 % deutlich über der im letzten Halbjahresbericht auf Seite 14 veröffentlichten Prognose von 10 % bis 20 % Steigerung (ohne DF Vagabund).

Im Geschäftsjahr 2024 stieg das ausschließlich in der Zielregion Naher und Mittlerer Osten erwirtschaftete Geschäftsvolumen auf EUR 208,9 Mio. (Vorjahr EUR 182,1 Mio.) und entfiel vollständig auf das Geschäftsfeld Marketing-Compliance Service. Hieraus resultieren Erträge in Höhe von TEUR 9.955.

Darüber hinaus wurden keine Erträge aus dem Forfaitierungsgeschäft und lediglich geringe Erträge in Höhe von TEUR 29,6 aus dem Factoring-Geschäft erzielt. Die Umsätze aus dem Warenverkauf der DF Vagabund betrugen TEUR 287.

Im Zuge der weiteren Diversifizierung der DF-Gruppe wurde zum Berichtsstichtag eine Segmentberichterstattung eingeführt. Zudem wurden die bisherigen Bilanzpositionen "Transaktionsbezogene Erträge und Aufwendungen" durch die Bilanzpositionen "Umsatzerlöse" und "Umsatzkosten" ersetzt. Die bisherige Darstellung zum Vergleich mit dem Vorjahr ist der Pos. 7 des Anhangs zu entnehmen.

Das Rohergebnis stieg von TEUR 8.422 auf TEUR 9.500, was einem Zuwachs von 12,8 % entspricht. Dieser Anstieg ist überwiegend auf die höheren Provisionserträge zurückzuführen, die um TEUR 1.482 zunahmen. Damit wurde auch die Prognose einer Steigerung um 10 % bis 15 % erfüllt.

Die sonstigen Erträge erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich von TEUR 142 auf TEUR 410. Hauptursächlich hierfür war der Anstieg der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für das Varengold-Verfahren und für Insolvenzgläubiger, die von TEUR 54 im Jahr 2023 auf TEUR 314 anstiegen.

Die Verwaltungskosten, bestehend aus Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen, betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt TEUR 6.388 (Vorjahr TEUR 4.977). Während sich der Personalaufwand in Höhe von TEUR 2.572 im Vergleich zum Vorjahr durch die zusätzlichen Personalkosten bei der DF Vagabund um TEUR 491 erhöhte, stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 2.684 auf TEUR 3.126 an. Grund dafür waren vorwiegend Aufwendungen für den Aufbau der neuen Tochtergesellschaften und der Digitalisierung der DF-Gruppe.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen stiegen überwiegend wegen der Neubewertung von Vermögensgegenständen der DF Vagabund von TEUR 211 auf TEUR 385.

Das Finanzergebnis, resultierend aus Zinserträgen in Höhe von TEUR 395 und den entgegenstehenden Zinsaufwendungen über TEUR 734 belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf minus TEUR 340 (Vorjahr minus TEUR 61).

b. Finanzlage

Der operative Cashflow der DF-Gruppe wird im Geschäftsjahr 2024 mit TEUR - 9.834 (Vorjahr TEUR 18.294) ausgewiesen. Der Ausweis ist mit dem Vorjahr nur eingeschränkt vergleichbar, da die zum Bilanzstichtag 2024 bei der Saman Bank Frankfurt und der Saman Bank Teheran gehaltenen Guthaben in Höhe von TEUR 14.827 nach den Bilanzierungsvorschriften zum Bilanzstichtag 2024 in die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte umzugliedern waren. Nachdem die Gelder, die bei der Saman Bank gehalten werden, nur eingeschränkt am Zahlungsverkehr 2024 in Europa teilnehmen, stehen diese Guthaben der DF Gruppe nicht uneingeschränkt zu Verfügung. Daher können diese Guthaben zum 31.12.2024 nicht als liquide Mittel im Sinne des IFRS 7 ausgewiesen werden. Ohne diesen nicht zahlungswirksamen, sondern ausweistechnisch bedingten Effekt ergibt sich ein bereinigter positiver operativer Cashflow von TEUR 4.993, der im Vergleich zum Vorjahr, im Geschäftsjahr 2024, um TEUR 13.301 abgenommen hat.

Die wesentlichen Gründe für den Rückgang des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 13.301 ist ein Forfaiting Geschäft über 15 Mio. €, welches über den Bilanzstichtag 31.12.2022 lief. Die Rückzahlung erfolgte in 2023. In den Folgejahren gab es keine Geschäfte über die Bilanzstichtage. Daher diese hohe, aber normale, Veränderung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR -930 (Vorjahr TEUR -17) aufgrund der Investitionskosten in die DF Vagabund. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2024 TEUR -2.294 (Vorjahr TEUR -661). Der Anstieg ist überwiegend begründet mit der Rückzahlung von TEUR 2.000 auf das Darlehen des ehemaligen Darlehengebers.

Die DF-Gruppe ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zielkonform allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen. Der Anstieg des Eigenkapitals der DF-Gruppe zum 31. Dezember 2024 auf TEUR 30.743 (Vorjahr TEUR 28.804) ist auf die Erhöhung der Gewinnrücklagen zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich leicht von 58,1 % im Vorjahr auf 58,5 % im Berichtsjahr. Die Verbindlichkeiten Gläubiger reduzierte sich zum Bilanzstichtag von TEUR 31 durch eine weitere Ausschüttung auf einen Erinnerungswert für abgeschriebene Forderungen aus der Insolvenzmasse von EUR 2.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 verfügte die DF-Gruppe neben der Darlehensverbindlichkeit gegenüber Herrn Vali Zarrabieh von EUR 13,0 Mio. über keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Kreditlinien bei Banken oder weiteren Personen.

c. Vermögenslage

Die Summe aller Vermögenswerte der DF-Gruppe betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 insgesamt TEUR 52.589. (Vorjahr TEUR 49.579). Die latenten Steuern fielen von TEUR 3.882 auf TEUR 3.659.

Die Sachanlagen in Höhe von TEUR 3.709 lagen deutlich über dem Vorjahr. Im Wesentlichen beinhalten diese die Nutzungsrechte der Büroflächen der DF-Gruppe und der Büro- und Produktionsfläche der DF Vagabund. Der Anstieg der Bilanzsumme ist vor allem auf die gestiegenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf TEUR 43.437 (Vorjahr TEUR 41.909) zurückzuführen. Davon mussten TEUR 14.827 unter den anderen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden, da die bei der Saman Bank Frankfurt unterhaltenen Guthaben der DF AG zum Bilanzstichtag nicht uneingeschränkt zur Verfügung standen.

Während die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 572 zurückgingen (Vorjahr TEUR 1.271), erhöhten sich die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte infolge des oben dargestellten Sachverhalts deutlich auf TEUR 15.358 (Vorjahr: TEUR 790).

Die Vermögenswerte Gläubiger, die gemäß Insolvenzplan der DF AG aus den Gläubigern zuzurechnende Vermögenswerte aus dem Restrukturierungs- und Handelsportfolio bestehen, betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 EUR 2 (Vorjahr TEUR 18). Der Rückgang basiert auf der Abwertung von Forderungen aus der Insolvenzmasse.

Die Vermögenslage der DF-Gruppe hat sich im Geschäftsjahr, wie schon in den Vorjahren, positiv entwickelt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gilt es zur Bereitstellung für das operative Geschäft im Verhältnis zur Bilanzsumme hochzuhalten, um auch kurzfristig Geschäftschancen nutzen zu können.

d. Geopolitische Auswirkungen im Nahen und Mittleren Osten

Trotz der geopolitischen Lage und damit verbundenen Risiken konnte sich die DF-Gruppe dank ihres Geschäftsschwerpunkts im humanitären Bereich, ihrer Marktkenntnisse im Nahen und Mittleren Osten sowie ihrer strategischen Partnerschaften erneut erfolgreich behaupten. Die Konflikte in der Region hatten keine direkten Auswirkungen auf das laufende operative Geschäft.

3) Finanzielle Leistungsindikatoren

Die finanziellen Leistungsindikatoren der DF-Gruppe, in nicht priorisierter Abfolge, sind:

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Geschäftsvolumen

Rohergebnis

Konzernergebnis vor Steuern

Als Geschäftsvolumen wird der Nominalwert der in einer Periode abgeschlossenen Außenhandelsgeschäfte bezeichnet. Nach Umsetzung der bekannten Ziele und Strategien sowie der Fortsetzung der Diversifizierung soll mittelfristig ein Geschäftsvolumen in einem Zielkorridor von EUR 200,0 Mio. bis EUR 250,0 Mio. p.a. erreicht werden.

Das Geschäftsvolumen lag im Berichtsjahr mit EUR 208,9 Mio. in den Erwartungen der Gesellschaft und im benannten Zielkorridor. Für das Jahr 2025 rechnet das Unternehmen mit einem nur marginal steigenden Geschäftsvolumen aus den Geschäftsbereichen Marketing-Compliance Service, Factoring und Forfaitierung.

Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator ist das Rohergebnis, also das Geschäftsergebnis aus operativer Tätigkeit. Dieses lag im Berichtszeitraum aus den bereits in Ziffer 2.a) genannten Gründen bei TEUR 9.500 nach TEUR 8.422 im Vorjahr und damit knapp 13 % über dem Vorjahr. Mittelfristig soll das Rohergebnis konstant über der Schwelle von TEUR 10.000 liegen.

Der dritte Leistungsindikator, das Ergebnis vor Steuern, war im Berichtsjahr von TEUR 3.527 auf TEUR 3.486 aus den unter Ziffer 2.a) genannten Gründen leicht rückläufig. Ohne Einbeziehung der DF Vagabund hätte das Ergebnis TEUR 4.681 betragen - ein Plus von 34 % und damit über der im Halbjahresbericht (Seite 14) prognostizierten Entwicklung.

Trotz wirtschaftlicher, rechtlicher und geopolitischer Herausforderungen sowie neuer operativer Rahmenbedingungen zeichnete sich die Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe im Jahr 2024 durch eine hohe Dynamik infolge der strategischen Diversifizierung und einen insgesamt sehr positiven Verlauf aus.

Als Nichtfinanziellen Leistungsindikator sieht die DF-Gruppe das hervorragende Knowhow und den unermüdlichen Einsatz seiner Angestellten, die im Leistungserbringungsprozess im Vordergrund stehen.

4) Entwicklung der DF-Aktie

Die Entwicklung des Aktienkurses der DF Deutsche Forfait AG war im Berichtsjahr nicht zufriedenstellend. Der Eröffnungskurs am 02.01.2024 lag auf Xetra noch bei 1,90 Euro und bewegte sich bis Ende März in einem Korridor zwischen 1,80 Euro und 1,95 Euro. Das Nichterreichen eines der drei finanziellen Leistungsindikatoren, des Konzernergebnisses vor Steuern, bedingt durch die Geschehnisse um die Sonderprüfung bei einer Korrespondenzbank, ließ den Kurs auf 1,45 Euro fallen. Nach einem kurzen Anstieg zurück auf 1,75 Euro schloss der Kurs am 30.12.2024 bei 1,49 Euro. Das entspricht einem Kursrückgang von 0,41 Euro oder 21,6 % im Jahresverlauf.

Weiterhin waren die Umsätze in unserer Aktie sehr gering. Auf Xetra wurden auf das ganze Jahr gerechnet nur 152.829 Aktien gehandelt. In Frankfurt waren es 18.462 Stück. Zusammengerechnet wurden an allen Börsen 332.715 Aktien genhandelt, was einen deutlichen Rückgang zum Jahr 2023 bedeutete, in dem rund 534.000 Aktien gehandelt wurden.

Die stichtagsbezogene Marktkapitalisierung der DF Deutsche Forfait AG am 30. Dezember 2024 betrug EUR 17,7 Mio. (Vorjahr: EUR 22,1 Mio.).

III. ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN GEMÄSS § 289A HGB UND § 315A HGB

(1) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Am 31. Dezember 2024 betrug das gezeichnete Kapital der Gesellschaft EUR 11.887.483,00 eingeteilt in 11.887.483 auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es existiert keine andere abweichende Aktiengattung. Jede Aktie hat ein Stimmrecht.

(2) Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen im Hinblick auf die Übertragung der Aktien oder die Ausübung der Stimmrechte bekannt, auch nicht solche aus Vereinbarungen zwischen Aktionären.

(3) Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Die direkten und indirekten Beteiligungen am gezeichneten Kapital (Aktionärsstruktur), die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang zum Jahresabschluss bzw. im Konzernanhang zum Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 dargestellt.

(4) Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

(5) Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Eine Stimmrechtskontrolle von Arbeitnehmern, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, besteht nicht.

(6) Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Personen; der Aufsichtsrat kann eine höhere Zahl festlegen oder stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG bzw. gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands und ein weiteres Mitglied zu dessen Stellvertreter ernennen. Vorstandsmitglieder werden gemäß § 84 AktG durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, der gemäß § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit bedarf, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, soweit die Satzung keine andere Kapitalmehrheit vorsieht. Soweit eine Änderung des Unternehmensgegenstandes betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Die Satzung der Gesellschaft macht in § 18 Abs. 1 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Kapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist nach § 13 Abs. 3 der Satzung befugt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.

(7) Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Erwerb und Verwendung eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2024 hat folgende Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschlossen:

a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 2. Juli 2029 bis zu 1.180.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nur über die Börse erfolgen. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wert papierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

b) Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c), d) und e) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in lit. c), d) oder e) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/​oder Wandelanleihen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen.

f) Von den Ermächtigungen in lit. c), d) und e) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Der Aufsichtsrat wird im Fall der lit. e) zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vor stands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

g) Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Juni 2020 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird aufgehoben.

(8) Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen.

(9) Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind.

IV. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289F HGB UND § 315D HGB

Die nach § 289f HGB und § 315d HGB für börsennotierte Aktiengesellschaften geforderte Erklärung zur Unternehmensführung wurde im April 2024 abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Corporate Governance (https:/​/​www.dfag.de/​investor-relations/​ corporate-governance/​) eingestellt.

V. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

1) Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Die DF AG ist die Holding- beziehungsweise Konzernmuttergesellschaft der DF-Gruppe. Hinsichtlich der Konzernstruktur und der Aufgaben innerhalb der DF-Gruppe wird auf die Darstellung in Kapitel I. (1) verwiesen.

Die Liquiditätsplanung für die DF-Gruppe erfolgt monatlich sowie bei Bedarf auf Basis aktueller Kontoauszüge. Sie umfasst die erwarteten Ein- und Auszahlungen aus dem operativen Geschäft und wird für die jeweils folgenden Monate auf Monatsbasis fortgeschrieben.

Die Risikosteuerung und -überwachung erfolgt auf Basis eines detaillierten, schriftlich fixierten Risikomanagementsystems. Die Länderlimite werden jeweils einmal im Jahr vom Aufsichtsrat beschlossen. Innerhalb der Länderlimite kann der Vorstand gemäß einer mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Kompetenzregelung eigenständig Adressrisiken eingehen.

Das Rechnungswesen ist für die Kontenpläne, die Kontierungsrichtlinie sowie alle buchhalterischen Anforderungen und Prozesse innerhalb der DF-Gruppe verantwortlich. Dabei werden länderspezifische Anforderungen und Gesetze berücksichtigt. Der Konsolidierungskreis zum Bilanzstichtag umfasst neben der DF AG die Tochtergesellschaften DF GmbH, DF s.r.o., DF ME s.r.o., die DF FB Holding GmbH, die DF HP Holding und die DF Vagabund. Zum Veröffentlichungstermin dieses Berichtes gehört auch die DF Blutplasma zu diesem Kreis.

Die Buchführung für die DF AG, DF GmbH und die DF Vagabund erfolgt durch das Rechnungswesen in Köln. Bei der DF s.r.o. und der DF ME s.r.o. erfolgt die Buchführung durch einen lokalen externen Dienstleister, der insbesondere bei der Erstellung der Jahresabschlüsse eng durch das zentrale Rechnungswesen in Köln begleitet wird.

Für die Finanzbuchhaltung wird eine Standardsoftware eingesetzt, die zentral auf dem Server in Köln installiert ist. Die DF s.r.o. sowie die DF ME s.r.o. verfügen über einen Online-Zugriff. Das zentrale Rechnungswesen in Köln hat damit fortlaufend Einblick in die Buchhaltung der Prager Gesellschaften. Durch entsprechende Softwareberechtigungen ist jedoch gleichzeitig sichergestellt, dass die DF s.r.o. und die DF ME s.r.o. ausschließlich auf ihren eigenen Buchungskreis zugreifen können. Entsprechend dem Datensicherungskonzept der DF-Gruppe erfolgt eine tägliche Sicherung der laufenden Buchhaltung. Zur Absicherung des Betriebsrisikos der EDV sind Back-Up-Systeme vorhanden.

Die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich der Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt durch das zentrale Rechnungswesen in Köln.

Das interne Kontrollsystem berücksichtigt die Besonderheiten der Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe. Die Wirksamkeit des Systems wird regelmäßig durch die Abteilungen Rechnungswesen und Compliance überprüft.

2) Risikomanagementsystem bezogen auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Aufgrund ihres projektbezogenen Geschäftsmodells arbeiten die DF AG, die DF GmbH, die DF s.r.o. sowie die DF ME s.r.o. mit einer Vielzahl von Geschäftspartnern in unterschiedlichen Ländern zusammen (Verkäufer und Käufer von Außenhandelsforderungen, Sicherungsgeber in Form von Banken und/​oder Kreditversicherungen, externe Vermittler, Dienstleister bei der steuerlichen und rechtlichen Prüfung, Umsetzung und Abwicklung der verschiedenen Transaktionen in den Bereichen Forfaitierung, Factoring, Ankaufszusagen, Vermittlungsgeschäft, Inkasso). Ebenso hat die DF Vagabund eine Vielzahl von Lieferanten und Geschäftspartnern. Die DF-Gruppe ist daher Compliance-Risiken ausgesetzt.

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, EU- beziehungsweise US-Sanktionsrichtlinien oder gegen sonstige Gesetze zur Verhinderung von Wirtschaftskriminalität und Korruption können erhebliche negative Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/​oder der DF-Gruppe als Ganzes haben. Insbesondere besteht das Risiko (a.), dass für das operative Geschäft der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/​oder der DF-Gruppe als Ganzes essenzielle Vertragspartner/​Dienstleister (vorübergehend) aufgrund eigener interner und/​oder gesetzlicher Vorgaben keine Geschäfte mit einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/​oder der DF-Gruppe als Ganzes (mehr) tätigen dürfen oder können. Dies umfasst sowohl den An- und Verkauf von Forderungen, das Inkasso von Forderungen als auch die Erbringung von Dienstleistungen für einzelne Gesellschaften der DF-Gruppe. Darüber hinaus besteht (b.) ein Risiko in der Verhängung von Strafen und Bußgeldern und (c.) ein Risiko eines möglichen Reputationsverlustes im Falle von schuldhaften Verletzungen oder Verstößen gegen diese Vorschriften.

Zur Vermeidung beziehungsweise Minimierung der vorgenannten Compliance-Risiken hat die DF-Gruppe interne Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen implementiert.

In Zusammenarbeit und Abstimmung mit externen Beratern wird in regelmäßigen Abständen das konzernweite Compliance-System der DF-Gruppe weiterentwickelt, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden und um den Geschäftserfolg zu sichern. Das Compliance-System umfasst insbesondere (a.) Prozesse zur Identifizierung ihrer Geschäftspartner, (b.) die Sensibilisierung und regelmäßige zielgerichtete Schulung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der in den Vertrieb eingebundenen externen Berater der DF-Gruppe in Hinblick auf den Code of Conduct der Gesellschaft und die Wichtigkeit von Compliance, Transparenz und Integrität für das Geschäft der DF-Gruppe, (c.) eine gut ausgebildete Compliance-Abteilung sowie ein Compliance Komitee und Bestellung eines Geldwäschebeauftragten, sowie (d.) zusätzlich die REFINITIV World-Check-One-Software zur tiefergehenden Prüfung neuer und potentieller Geschäftspartner beziehungsweise der an der potenziellen Transaktion beteiligten Parteien vor Geschäftsabschluss.

Bei der DF AG ist ein Compliance Komitee eingerichtet, das sich mit der Umsetzung des unternehmensinternen Code of Conduct befasst. Im Hinblick auf ESG-Anforderungen (Environmental, Social and Governance) umfasst der Code of Conduct bereits Aspekte der unternehmerischen Sozialverantwortung und der guten Unternehmensführung. An einer Erweiterung des Compliance-Systems und des Code of Conduct im Hinblick auf nachhaltigkeits- und umweltorientierte Ziele wird gearbeitet.

Anhand von generierten Ergebnisprotokollen aus vorgenannten Prüfungen erfolgt in Zweifelsfällen eine manuelle Überprüfung einzelner Parteien. Eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbank stellt sicher, dass auch während der Haltedauer einer Forderung die (Neu-)Aufnahme einer am Grundgeschäft beteiligten Partei auf eine der Sanktionslisten erkannt wird.

Integraler Bestandteil des Compliance-Systems der DF-Gruppe sind auch die nach dem Geldwäschegesetz vorgeschriebenen Prüfungen. Die DF AG und ihre Tochtergesellschaften führen ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Vorschriften zur Geldwäscheprävention. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für die DF-Gruppe von zentraler Bedeutung. Das Management und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DF-Gruppe sind zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet. Die "Anti-Geldwäsche-Richtlinie" ist, neben der "Anti-Korruptions-Richtlinie", Bestandteil des allgemeinen Compliance-Programms der DF-Gruppe und findet neben den sonstigen Verpflichtungen der DF-Gruppe bei der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen (insbesondere nach der bestehenden "Economic Sanctions Compliance Policy") Anwendung. Die Verantwortung für den Bereich der Kundenidentifizierung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie für die Einhaltung von Wirtschaftssanktionen obliegt der Compliance-Abteilung und dem Compliance Komitee, die beide strikt getrennt von Markt und Marktfolge agieren und in dieser Funktion direkt an den Gesamtvorstand berichten.

Zu Beginn einer Geschäftsbeziehung erfolgen im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung die Identifizierung des Geschäftspartners und des wirtschaftlich Berechtigten (Know-Your-Customer-Prinzip), die Informationsbeschaffung zum Geschäftszweck, die Abklärung eines möglichen PEP-Status (politisch exponierte Person) sowie weitere geldwäscherelevante Prüfungen.

Je nach Risikoprofil des Geschäftspartners verlangt die DF-Gruppe gegebenenfalls weitere Überprüfungen.

Eine Verpflichtung der DF-Gruppe zur Übernahme eines Risikos im Rahmen einer bestimmten Transaktion erfolgt daher erst, wenn die Identität des Geschäftspartners zweifelsfrei feststeht, sämtliche Fragen nach dem Geldwäschegesetz entsprechend zufriedenstellend beantwortet sind und keine relevanten Sanktionen gegen den Geschäftspartner sowie dessen wirtschaftlich Berechtigten vorliegen. Auch die Auszahlung eines Geschäftes erfolgt erst, nachdem die transaktionsbezogenen Dokumente sowie die involvierten Parteien zufriedenstellend auf Compliance-relevante Umstände überprüft worden sind. Anschließend erfolgt eine Überwachung der laufenden Geschäftsbeziehung.

3) Chancen

Für das laufende Geschäftsjahr 2025 sieht die DF-Gruppe ihre größten Chancen in der weiteren Vermarktung ihrer Produkte Marketing-Compliance Service, der Forfaitierung, des Factorings sowie des Tradings. Zudem werden die M&A-Aktivitäten fortgesetzt, um die Diversifizierung der Geschäftstätigkeit weiter voranzutreiben und durch konstante Einnahmen aus Investments gegebenenfalls das Ergebnis zu optimieren.

Mit ihren Produkten konzentriert sich die DF-Gruppe im Nahen Osten weiterhin im Wesentlichen auf den Handel mit sanktionsbefreiten humanitären Gütern wie Nahrungsmittel, Pharma und Healthcare. Die Nachfrage nach diesen Gütern und den speziell dafür entwickelten Produktdienstleistungen der DF-Gruppe ist auf Seiten der Importeure und Exporteure hoch. Die DF-Gruppe hat mit ihrem Produkt Marketing-Compliance Service 2024 den wesentlichen Teil ihres Umsatzes erwirtschaftet. Auch im Geschäftsjahr 2025 wird dieser Service einen wesentlichen Beitrag zu Umsatz und Ergebnis leisten.

Seit der Übernahme der DF Vagabund in Berlin wird das Geschäft mit gezielten Investitionen konsequent weiterentwickelt. Die operativen Maßnahmen zur Neuausrichtung laufen auf Hochtouren und sollen bereits im Jahr 2025 zu steigenden Umsätzen führen. Ein positiver Ergebnisbeitrag wird jedoch erst ab 2026 erwartet.

Insgesamt bieten sich der DF-Gruppe im Jahr 2025 vielversprechende Chancen, hohe Geschäftsvolumina und solide Umsätze zu erzielen, die zu einem positiven Ertrag beitragen können.

Die Flexibilität im Hinblick auf die Entwicklung neuer Produkte und das rechtzeitige Erkennen von Marktchancen zeichneten die DF-Gruppe auch im Geschäftsjahr 2024 aus. Zusammen mit ihrem langjährigen Know-how im Bereich Trade Finance, dem regelmäßig überprüften Compliance-System und dem Einstieg in M&A-Aktivitäten eröffnen sich der DF-Gruppe vielversprechende Chancen zur Expansion ihrer Geschäftstätigkeiten in allen Bereichen.

4) Risiken

Bei der Darstellung der Risiken ist zwischen Alt- und Neugeschäft zu unterscheiden. Das sogenannte Altgeschäft betrifft die in den Vermögenswerten der Gläubiger enthaltenen Forderungen des Restrukturierungs- und Handelsportfolios. Die Chancen und Risiken aus der Verwertung dieser Forderungen liegen gemäß den Regelungen des Insolvenzplanes ausschließlich bei den Insolvenzgläubigern. Die im Folgenden beschriebenen Risiken gelten grundsätzlich sowohl für das Alt- als auch für das Neugeschäft, jedoch mit unterschiedlichen Auswirkungen für die DF-Gruppe, da die DF-Gruppe nur für das Neugeschäft das Risiko trägt. Erlöse werden hauptsächlich mit den Produkten Marketing-Compliance Services, Forfaitierung, Factoring und Inkasso-Services erzielt. Daraus ergeben sich im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen Länder- und Adressrisiken, Ertragsrisiken, gefolgt von Compliance- und operativen Risiken.

a. Ertragsrisiken

Bisher lagen die wesentlichen Risiken für die Ertragslage - neben marktbedingten Nachfragerückgängen - insbesondere in der Abhängigkeit von einzelnen Kunden und Branchen. Durch die eingeleiteten Diversifizierungen im Rahmen der M&A-Aktivitäten soll dieses Risiko reduziert und auf eine breitere Basis gestellt werden.

Für die Einschätzung von Ertragsrisiken müssen die einzelnen Segmente künftig separat analysiert werden. Im Jahr 2024 umfassten dies Segmente Außenhandel sowie den Bereich Food & Beverage.

Im Segment Außenhandel ist weiterhin für die erfolgreiche Gewinnung von Neugeschäften neben dem Angebot von marktgerechten Produkten mit wettbewerbsfähigen Preisen auch ein gutes Netzwerk auf der Angebots- und Nachfrageseite entscheidend. Wenn wichtige Geschäftspartner - wie Vermittler oder Banken - auf der Angebots- und/​oder der Nachfrageseite ganz oder teilweise ausfallen, besteht die Gefahr eines gravierenden Rückgangs des Geschäftsvolumens und infolgedessen eines Gewinneinbruchs. Dieses Risiko ist für die DF-Gruppe aufgrund der Konzentration auf eine begrenzte Zielregion mit einer geringen Anzahl wichtiger Geschäftspartner vergleichsweise hoch.

Im Geschäftsjahr 2024 setzen sich die politischen Spannungen im Nahen Osten und der Ukraine fort. Schifffahrtswege wurden unsicherer, der Welthandel stand vor neuen Herausforderungen und Transportwege verlängerten und verteuerten sich. Für die DF-Gruppe führten die Spannungen und Protestbewegungen in der gesamten Region jedoch weiterhin nicht zu einer veränderten Marktsituation im Handel mit dem Iran. Infolgedessen blieben im Vergleich zum Vorjahr die erzielten Geschäftsvolumen im Bereich der humanitären Güter (Nahrungsmittel und Medizin) mit dem Marketing-Compliance Service bei sinkenden Margen auf stabilem Niveau. Aufgrund der angebotenen Produkte und der Komplexität des Geschäfts ist die DF-Gruppe auf die Zusammenarbeit mit wenigen ausgewählten, ebenfalls spezialisierten Partnern angewiesen. Hier ist insbesondere die Kooperation mit der Saman Bank zu nennen. Die Stärke der Spezialisierung des Geschäftsmodells der DF-Gruppe und die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten und eingespielten Partnern stellen auch ein Konzentrationsrisiko dar.

Neben dem Ausfall bedeutsamer Geschäftspartner kann auch der Ausfall eines wichtigen Landes oder einer Region aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen zu einem Gewinneinbruch führen. Durch ein Moratorium eines Landes oder die Aufnahme eines Landes auf die EU-Sanktionsliste und/​oder die Sanktionsliste der Vereinigten Staaten von Amerika kann vorübergehend das Geschäftsvolumen mit diesem Land stark zurückgehen oder gänzlich ausfallen. Die DF-Gruppe ist aufgrund ihres geographischen Fokus diesem Risiko weitaus stärker ausgesetzt als ein geographisch breit diversifiziertes Unternehmen, profitiert auf der anderen Seite aber wie bereits dargestellt von den Chancen einer Spezialisierung.

Sollte aufgrund einer weiteren politischen oder militärischen Eskalation oder anderer Ereignisse ein wichtiger Partner der DF-Gruppe oder ein wichtiges Land beziehungsweise eine wichtige Region ausfallen, kann dies zu einer Beeinträchtigung der Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe führen. Das Risiko hängt dabei maßgeblich vom Partner und der Dauer des Ausfalls ab.

Die geopolitischen Auseinandersetzungen führen zu einer weiterhin angespannten Lage des Nahrungsmittelangebots und zu erhöhten Preisen bei Nahrungsmitteln sowie bei Öl und Gas. Damit verbunden ist für die DF-Gruppe ein weiteres Jahr ausreichender Erträge aus Marketing-Compliance Service. Denn der Iran als Ölexporteur kann unter diesen Voraussetzungen den Import von Nahrungsmitteln gewährleisten. Unser Produkt Factoring hingegen, welches ausschließlich die DF-Tochtergesellschaft in Prag anbietet, konzentrierte sich aufgrund der kriegerischen Handlungen in der Ukraine nur auf Länder, die nicht unmittelbar von diesem Krieg betroffen sind.

Im Segment Food & Beverage kann die Ertragslage für die DF Vagabund durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, darunter schwankende Nachfrage, verändertes Konsumverhalten und zunehmender Wettbewerbsdruck in der Branche. Insbesondere steigende Rohstoff- und Energiekosten, regulatorische Vorgaben und Personalkosten können die Margen belasten. Zudem besteht das Risiko, dass Absatzkanäle durch veränderte Marktbedingungen oder wirtschaftliche Unsicherheiten beeinträchtigt werden. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, setzt die Brauerei auf eine Diversifizierung ihrer Vertriebswege, effiziente Kostenstrukturen und eine starke Markenpositionierung.

Wie in folgendem Abschnitt b. Länder- und Adressrisiko ausgeführt wird, hat auch die DF-Gruppe überfällige Forderungen in ihren Büchern, u. a. Forderungen, die zu den Vermögenswerten der Insolvenzgläubiger gehören. Durch die Regelungen im Insolvenzplan gehen alle Chancen und Risiken aus der Verwertung der zum Zeitpunkt der Genehmigung des Insolvenzplans bestehenden Vermögenswerte inklusive der überfälligen Forderungen auf die Bestandsgläubiger der DF AG über. Dies gilt analog für das Risiko der mit der Beitreibung der überfälligen Forderungen verbundenen Rechts- und Beratungskosten. Die im Restrukturierungsportfolio verbliebenen Vermögenswerte zur Verwertung sind zum 1. Januar 2021 an die DF AG zurückgefallen und werden von dieser zu Gunsten der Gläubiger so weit wie möglich verwertet. Ein Ertragsrisiko aufgrund noch anfallender Rechts- und Beratungskosten ist äußerst unwahrscheinlich, da die DF AG von der Treuhänderin einen einmaligen Administrationskostenvorschuss in Höhe von TEUR 120 erhalten hat, der diese Aufwendungen abdeckt. Dieser Betrag wird als vollumfänglich ausreichend angesehen.

b. Länder und Adressrisiko

Die DF-Gruppe konzentrierte sich im Berichtszeitraum entsprechend ihrem Geschäftsmodell und ihrer Strategie auf den Nahen und Mittleren Osten sowie Schwellen- und Entwicklungsländer. Diese Länder weisen in der Regel eine geringere politische, ökonomische, soziale und wirtschaftliche Stabilität auf als Industrieländer. Im Falle einer wirtschaftlichen und/​oder politischen Krise oder aufgrund von nicht beeinflussbaren Entscheidungen der jeweiligen Machthaber/​Regierungen kann dies die Transferfähigkeit beziehungsweise Transferbereitschaft des entsprechenden Landes in Bezug auf Zahlungen - insbesondere in Fremdwährung - stark beeinträchtigen. Im Extremfall sind Zahlungen in Fremdwährung durch die Einführung entsprechender rechtlicher Bestimmungen (Devisenbewirtschaftung) nicht mehr oder nur noch mit vorheriger staatlicher Genehmigung (z. B. durch die jeweilige Zentralbank) möglich. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass ein an sich zahlungsfähiger und zahlungswilliger Schuldner die Forderung nicht fristgerecht, nicht vollständig oder überhaupt nicht begleichen kann. Unter das Länderrisiko sind folgende drei Einzelrisiken zu subsumieren:

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aufgrund staatlicher Beschränkungen können Zahlungsmittel nicht frei transferiert werden (Transferrisiko), und/​oder

einheimische Währungen können nur nach vorheriger Genehmigung beziehungsweise dürfen nicht in die Fremdwährung umgetauscht werden, in der die jeweilige Forderung denominiert und damit zu bezahlen ist (Konvertibilitätsrisiko), und/​oder

infolge wirtschaftlicher oder politischer Schwierigkeiten veranlasst ein Staat eine zeitweise Zahlungseinstellung, ein sog. Moratorium (Moratoriumsrisiko).

Im Geschäftsjahr 2024 blieben die Länderrisiken in den Märkten des Nahen und Mittleren Ostens, in denen die DF-Gruppe schwerpunktmäßig tätig ist, auf dem bereits erhöhten Niveau des Vorjahres bestehen. Nach wie vor wirken sich insbesondere das fortgesetzte Festhalten der USA am Ausstieg aus dem Atomabkommen (JCPOA) mit dem Iran sowie die innenpolitischen Reaktionen der Regierung auf die Protestbewegungen negativ auf das Geschäftsumfeld aus. Die wirtschaftliche Lage des Iran ist aufgrund der anhaltenden Sanktionspolitik weiterhin angespannt. Eine weitere Verschärfung der Außenhandelsbeschränkungen oder eine Eskalation der geopolitischen Lage in der Region könnte kurz- bis mittelfristig belastenden Auswirkungen auf das Geschäft der DF-Gruppe haben.

Die Abwicklung von Geschäften über die Saman-Bank, die nicht vollständig an das Zahlungsverkehrssystem der EU angeschlossen ist, bringt das Risiko, das dort unterhaltene Guthaben nicht vollständig für Zahlungszwecke zur Verfügung stehen könnten.

Bei dem Forfaitierungsgeschäft übernimmt die DF-Gruppe neben dem Länderrisiko auch das Bonitätsrisiko des Schuldners der angekauften Forderung (Adressenrisiko). Der Schuldner kann ausfallen, weil er insolvent wird oder aus sonstigen unternehmensspezifischen Gründen nicht zahlen kann. Das Adressenrisiko betrifft jedoch nicht nur den (Primär-) Schuldner einer Forderung, sondern auch den Forderungsverkäufer (wie im Falle des Factorings) oder etwaige Sicherungsgeber wie beispielsweise Banken oder Kreditversicherungen (Sekundärschuldner), bei denen die DF-Gruppe gegebenenfalls einzelne Geschäfte absichert.

Bei einem Tradinggeschäft trägt die DF-Gruppe ein Länderrisiko, wenn Waren in ein Drittland exportiert und dort vorübergehend gelagert werden, bevor die Ware vom Käufer abgenommen wird.

Ein Adressrisiko kann grundsätzlich auch bei einer Darlehensvergabe oder einer Vorfinanzierung eines Geschäftes entstehen.

Zum 31. Dezember 2024 hat die DF-Gruppe aus dem Forfaitierungs- sowie dem Factoring-Geschäft nur marginale Forderungen im eigenen Portfolio. Eventualverbindlichkeiten, z.B. aus Ankaufszusagen, bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 nicht.

In der DF Vagabund bestehen keine Länder- oder Adressrisiken.

Die Chancen und Risiken aus den derzeitig noch bestehenden Überfälligkeiten bei den Vermögenswerten Gläubiger gehen gemäß Insolvenzplan auf die Insolvenzgläubiger über.

Die Vermögenswerte Gläubiger werden auch nach Beendigung der Tätigkeit der Treuhänderin entsprechend den Bedingungen des Insolvenzplans von der DF-Gruppe betreut und im eigenen Namen für Rechnung der Insolvenzgläubiger eingezogen.

c. Risiken aus Verstößen gegen Compliance, Geldwäsche- und/​oder Sanktionsbestimmungen und einem steigenden Nachhaltigkeitsfokus

In der DF-Gruppe unterliegen die einzelnen Gesellschaften den jeweiligen nationalen Gesetzen, regulatorischen Vorschriften und Pflichten. Darüber hinaus ist die DF-Gruppe aufgrund ihres internationalen Geschäftsmodells bei ihren Transaktionen einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsordnungen ausgesetzt.

Als börsennotierte Aktiengesellschaft hat die DF AG zudem besondere kapitalmarktrechtliche Pflichten zu beachten. Verstöße gegen gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder stimmrechtsbezogene Vorschriften können weitreichende Folgen haben und zu hohen Bußgeldern bis hin zum Entzug von Lizenzen oder zur Schließung des Geschäftsbetriebs führen.

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU im Mai 2018 können Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise die Nichtumsetzung der DSGVO stark erhöhte Bußgelder von bis zu EUR 20 Mio. oder 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Wert der höhere ist) nach sich ziehen. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Umsetzung der DSGVO hat die DF AG ein Datenschutzprojekt implementiert. Seit Mitte 2020 überwacht die TÜV SÜD Akademie GmbH in München als externer Datenschutzbeauftragter die Umsetzung des Projektes und die Einhaltung des Datenschutzes für die Gesellschaften in Deutschland. In Tschechien unterstützt Novalia Prag die Prager Gesellschaften der DF-Gruppe in Fragen des Datenschutzes.

Vor dem Hintergrund der bestehenden rechtlichen Vorschriften sind die DF AG und ihre Tochtergesellschaften (sofern sie selbst Forderungen an- und verkaufen sowie Dienstleistungen von dritten Parteien beziehen oder erbringen) verpflichtet, für ihre Kunden und Dienstleister transaktionsbezogen Geldwäscheprüfungen, darunter eine Kundenidentifikation, sowie Prüfungen im Hinblick auf Wirtschaftssanktionen (Economic Sanctions Compliance), durchzuführen. Diesem Risiko wird durch ein entsprechendes Compliance-System begegnet (vgl. hierzu Ausführungen unter V. (2) Risikomanagementsystem bezogen auf Compliance und Geldwäsche).

Verstöße gegen gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder stimmrechtsbezogene Vorschriften, insbesondere auch die aufgrund des Geschäftsmodells jeweils anwendbaren beziehungsweise zu beachtenden gesetzlichen Regelungen zu Datenschutz, zur Geldwäscheprävention und Kundenidentifikation, Wirtschaftssanktionen oder gegen sonstige Gesetze zur Verhinderung von Wirtschaftskriminalität, können erhebliche negative Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/​oder die DF-Gruppe als Ganzes haben.

Auch können die zunehmenden ESG-Anforderungen von Regierungen, Investoren und Kunden zu zusätzlichen Kosten führen. Ein geschäftliches Engagement in Bereichen, die im Fokus gesellschaftlicher Diskussion zur Nachhaltigkeit stehen, kann negativ wahrgenommen werden und Reputationsschäden bei Investoren und Kunden verursachen mit der Folge negativer Auswirkungen auf die geschäftlichen Ziele der DF-Gruppe.

In der DF Vagabund können Verstöße gegen Korruptionsbestimmungen wie beispielsweise Bestechung zur Erlangung von Verkaufsmöglichkeiten, sowohl die Finanzlage als auch das Ansehen der Gesellschaft beeinträchtigen.

d. Operative Risiken

Im Inkasso- und Forfaitierungsgeschäft überweist die DF-Gruppe zum Teil hohe Beträge. Eine Überweisung auf ein falsches Konto könnte zu einem hohen Schaden führen. Das Risiko wird durch ein mehrstufiges Autorisierungssystem für Zahlungen minimiert. Bei einer vorsätzlichen Fehlüberweisung müssten mehrere Mitarbeiter zusammenarbeiten.

Ein weiteres wesentliches operatives Risiko besteht darin, dass unautorisiert Geschäfte zum Nachteil der DF-Gruppe abgeschlossen werden. Dieses Risiko wird dadurch begrenzt, dass außer dem Vorstandsvorsitzenden sowie den zwei Geschäftsführern der tschechischen Tochtergesellschaften kein Mitarbeiter der DF-Gruppe eine Alleinvertretungsberechtigung hat.

Im Rahmen der M&A-Aktivitäten sieht der Vorstand lediglich ein untergeordnetes Risiko. Ein höheres Risiko kann entstehen, sobald ein M&A Deal abgeschlossen wurde.

Bei der DF Vagabund stellt ein längerfristiger Ausfall sämtlicher Produktionsanlagen ein operatives Risko dar.

Im Geschäftsfeld Trading besteht das Risiko, dass Handelsware der DF-Gruppe zwischen Ankauf und Verkauf an Qualität verlieren oder untergehen und dadurch der Weiterverkauf einschränkt oder unmöglich wird. Zudem besteht im Falle eines Zahlungsausfalls des Käufers das Risiko, kurzfristig einen neuen Abnehmer finden zu müssen. In solchen Fällen ist mit deutlich geringeren Erträgen oder sogar mit einem Verlust aus dem Geschäft zu rechnen. Diese Risiken sind jedoch weitgehend durch entsprechende Versicherungen abgesichert.

e. Dokumentäres Risiko

Die DF-Gruppe erwirbt Forderungen regresslos mit dem Ziel, diese in der Regel weiter zu veräußern bzw. am Markt zu platzieren. Nur in besonderen Fällen mit geringem Risiko verbleiben einzelne Forderungen bis zu ihrer vertraglichen Endfälligkeit in den Büchern der DF-Gruppe. Im Rahmen ihres Handelsgeschäfts haftet die DF-Gruppe gegenüber dem Erwerber in der Regel dafür, dass die Forderung besteht (Veritätshaftung), die Forderung die zugesicherten Eigenschaften aufweist, sie Inhaber der Forderung ist (Inhaberschaft) und die Forderung gegenüber dem Schuldner durchsetzbar ist, das heißt, keine Einreden und Einwendungen entgegenstehen.

f. Refinanzierungsrisiko

Wenn die DF-Gruppe Forderungen ankauft, benötigt sie für ihre Handelstätigkeit und die damit verbundenen kurzfristigen Zeiträume der Zwischenfinanzierung der erworbenen und weiter zu verkaufenden Forderungen Refinanzierungsmöglichkeiten. Der Refinanzierungszeitraum entspricht dabei dem Zeitraum zwischen der Zahlung des Kaufpreises einer Forderung und dem Eingang des Verkaufspreises aus der Weiterplatzierung oder des Nennwerts bei Fälligkeit. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 verfügt die DF AG über keine laufenden Kreditlinien bei Banken. Solange die DF-Gruppe über keine eigenen Kreditlinien für eine Zwischenfinanzierung verfügt, sind für die signifikante Ausweitung des Geschäftsvolumens im Bereich Forfaitierung ausreichende Platzierungsmöglichkeiten für die angekauften Forderungen notwendig und die Zeiträume zwischen An- und Verkauf der Forderungen müssen so stark verkürzt werden, dass keine oder nur eine sehr kurzfristige Refinanzierung in Anspruch genommen werden muss.

Ohne ausreichende Refinanzierungskapazitäten beziehungsweise Platzierungsmöglichkeiten sind im Bereich Forfaitierung die Wachstumsmöglichkeiten begrenzt.

Im Geschäftsfeld Trading besteht die Möglichkeit, das große Summen eigener Liquidität über einen längeren Zeitraum gebunden sind und nicht für weitere Geschäfte eingesetzt werden können. Daher sind auch hier die Wachstumsmöglichkeiten ohne weitere Refinanzierung begrenzt.

g. Zusammenfassende Risikobeurteilung

Die Beurteilung einzelner operativer Risiken innerhalb der DF-Gruppe orientiert sich an zwei Kriterien. Dies ist zum einen die potenzielle Schadenshöhe und zum anderen die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos. Dabei wird die potenzielle Schadenshöhe gewichtet mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit ins Verhältnis zum Eigenkapital der DF-Gruppe gesetzt, um die Auswirkungen eines potenziellen Schadens zu beurteilen. Auf diese Weise werden mögliche bestandsgefährdende Risiken identifiziert. Gleichzeitig wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens bewertet. Ziele der Risikobeurteilung beziehungsweise des Risikomanagements sind, durch geeignete Maßnahmen (i) die absolute Höhe des einzelnen möglichen bestandsgefährdenden Risikos betraglich zu begrenzen, (ii) die Eintrittswahrscheinlichkeit des einzelnen möglichen bestandsgefährdenden Risikos und des gleichzeitigen Eintretens mehrerer möglicher bestandsgefährdender Risiken und (iii) die Anzahl der möglichen bestandsgefährdenden Risiken insgesamt zu reduzieren.

So können das Länder- und Adressrisiko und das operative Risiko bei sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit existentielle Risiken darstellen. Wesentliche und relevante Risiken für die DF-Gruppe liegen nach wie vor auf der Ertragsseite. Aufgrund der geographischen Spezialisierung der DF-Gruppe besteht eine hohe Abhängigkeit von der weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung im Nahen und Mittleren Osten sowie in Osteuropa und von der Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern.

Durch die Spezialisierung und Alleinstellung im Markt ist die DF-Gruppe in der Lage, hohe Erträge zu erzielen. Gleichzeitig birgt die Spezialisierung des Geschäftsmodells der DF-Gruppe und die enge Zusammenarbeit mit sehr wenigen spezialisierten und eingespielten Partnern auch ein erhebliches Risiko. Sollte aufgrund einer weiteren politischen oder militärischen Eskalation oder anderer Ereignisse ein wichtiger Partner der DF-Gruppe ausfallen, kann dies zu einer Beeinträchtigung der Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe führen. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Saman Bank.

Der humanitäre Bereich mit Food, Pharma und Healthcare, auf den sich die DF-Gruppe im Rahmen des Marketing-Compliance Services, der Forfaitierung und des Tradings als wichtigste Ertragskomponenten konzentriert, sind bislang weniger von den Auswirkungen der internationalen Konflikte und kriegerischen Auseinandersetzungen betroffen. Da dies auch für das laufende Geschäftsjahr 2025 zu erwarten ist, geht die DF-Gruppe von einer vergleichbaren Risikosituation aus. Ebenso besteht im laufenden Geschäftsjahr weiterhin die Gefahr, dass die Mittel für den Import von medizinischen Gütern und Nahrungsmitteln im Nahen und Mittleren Osten nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, was sich ebenfalls in einer Verringerung des Geschäftsvolumens der DF-Gruppe auswirken kann.

VI. PROGNOSEBERICHT

In seiner jüngsten Prognose geht der Internationale Währungsfonds (IWF) davon aus, dass das weltweite Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr um 3,3 % steigen wird. Damit liegt die Prognose um 0,1 Prozentpunkte höher als im World Economic Outlook (WEO) vom Oktober 2024 vorausgesagt. Die geringfügige Anpassung ist in erster Linie auf eine Aufwärtskorrektur in den Vereinigten Staaten zurückzuführen, welche in Summe die Abwärtskorrekturen anderer wichtiger Volkswirtschaften kompensiert. Unter anderem politisch bedingte Einflüsse auf den laufenden Desinflationsprozess könnten die Normalisierung der Geldpolitik negativ beeinflussen. Diese und andere Risiken auf das Weltwirtschaftswachstum erfordern unter anderem eine starke politische Konzentration auf die Abwägung zwischen Inflation und Realwirtschaft, verstärkte Strukturreformen sowie stärkere multilaterale Regeln und Zusammenarbeit. Wie schon im Vorjahr, liegt das erwartete Wachstum somit erneut unter dem historischen Durchschnitt (2000-2019) von 3,8 %.

Die Erholung der Weltwirtschaft bleibe laut IWF in 2025 weiterhin stabil, auch wenn der Grad der Stabilität in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich sei. Ebenso gehe die Inflationsrate weiter in Richtung der nationalen Ziele der Zentralbanken zurück, wohingegen aufgrund unterschiedlich verlaufender Inflationsdynamik zukünftig eine größere Differenz zwischen den Leitzinsen der Vereinigten Staaten und anderer Länder erwartet wird. Aktuellen Schätzungen zufolge wird die globale Inflation voraussichtlich von 5,9 % im Jahr 2024 auf 4,5 % im Jahr 2025 zurückgehen und sich damit langsam, aber stetig dem Niveau vor der Corona-Pandemie von etwa 3,5 % annähern.

Laut aktuellen Prognosen des IWF wird das Wirtschaftswachstum in den Industriestaaten im Jahr 2025 voraussichtlich nur bei moderaten 1,9 % und einem Zuwachs von 0,2 Prozentpunkten im Vergleich zum Jahr 2024 liegen. Die Schwellen- und Entwicklungsländer sollen weiterhin ein dem Vorjahr entsprechendes und somit konstantes Wachstum von 4,2 % verzeichnen. Im Euroraum wird ein Wirtschaftswachstum von 1,0 % prognostiziert, während der IWF für Deutschland im Jahr 2025 von einem BIP-Zuwachs um 0,3 % ausgeht. Das ifo Institut rechnet in seiner Konjunkturprognose aus Dezember 2024 hingegen mit einem minimal höheren BIP-Wachstum von 0,4 % in 2025 für Deutschland.

Gemäß Prognose des IWF wird sich das Wachstum des Welthandels (Durchschnitt der Wachstumsraten für das Export- und Importvolumen) von 3,4 % im Vorjahr auf 3,2 % im Jahr 2025 und 3,3 % im Folgejahr entwickeln, wobei zunehmende potenzielle Handelskonflikte und die geoökonomische Fragmentierung den Welthandel voraussichtlich weiterhin belasten werden.

Für die Entwicklung des Mittleren Ostens und Zentralasiens rechnen die IWF-Experten mit einem Anstieg des Wirtschaftswachstums um 3,6 % in 2025, verglichen mit einem Wachstum von 2,4 % im Vorjahr. Gegenüber der Prognose aus Oktober 2024 bedeutet dies für 2025 eine Reduktion des Wachstums um 0,3 Prozentpunkte, die hauptsächlich auf eine Abwärtskorrektur in Saudi-Arabien zurückzuführen sei, bedingt durch die andauernden Produktionskürzungen im Ölsektor durch die OPEC+. Für den Iran gehen die Experten des IWF von einem Anstieg der Wirtschaftsleistung um 3,1 % im Jahr 2025 aus.

Für die Region Osteuropa, die für die DF-Gruppe zunehmend an Bedeutung gewinnt, wird laut IWF eine Wachstumsrate der Wirtschaftsleistung von 2,1 % in 2025 angenommen. Speziell für die Tschechische Republik prognostiziert der IWF eine Steigerung um 2,3 % im Vergleich zum Vorjahr.

Der für die DF-Gruppe inzwischen ebenfalls relevante deutsche Markt für Craftbier stagniert aktuell. Während laut Statista bis 2020 die Anzahl der Mikrobrauereien bundesweit auf ca. 900 anstieg, blieb der Anteil der regelmäßigen Craftbier-Konsumenten weitestgehend konstant. 2023 sank die Anzahl der Mikrobrauereien in Deutschland leicht auf 856, der Gesamtmarktanteil von Craftbier liegt bei 1,7 %. Nach einer Marktanalyse von Mordor Intelligence hat die Zahl der Mikrobrauereien im europäischen Markt in den letzten fünf Jahren hingegen deutlich zugenommen. Zudem erwartet man für den europäischen Craftbiermarkt im Prognosezeitraum 2022 bis 2027 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 8,6 %. Insbesondere die Faktoren Innovation und Nachhaltigkeit werden für diesen Markt als erfolgsversprechend definiert.

Ein neuer, aber ebenso wichtiger Markt für die DF-Gruppe ist der deutsche Blutplasmamarkt. Den jüngsten Daten des Paul-Ehrlich-Instituts zufolge wurden im Jahr 2023 in Deutschland insgesamt 6,9 Mio. Vollblut-, Apherese- und Eigenblutspenden geleistet. Die seit 2020 wieder langsam ansteigende Entwicklung des Blutspendenaufkommens konnte sich damit im Vergleich zum Vorjahr 2022 deutlich um 6,8 % verbessern. Das Marktforschungsunternehmen Data Bridge Market Research rechnet im Prognosezeitraum von 2024 bis 2031 für den globalen Blutplasmamarkt mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 10,6 % und einem Umfang von 70,77 Mrd. USD.

Unter der Voraussetzung, dass sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen - insbesondere in der Zielregion Naher und Mittlerer Osten - in den kommenden Monaten stabil entwickeln und sich die negativen Auswirkungen militärischer Auseinandersetzungen und Handelskonflikte nicht weiter verstärken, plant die DF-Gruppe für das laufende Geschäftsjahr mit einem nahezu unverändertem Geschäftsvolumen, einem Anstieg des Rohergebnisses im Bereich von 15 % bis 25 % sowie einem höheren Ergebnis vor Steuern in einer Bandbreite von 10 % und 20 %.

VII. ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE DF DEUTSCHE FORFAIT AG

Der Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG ("DF AG") ist nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie unter Beachtung des AktG aufgestellt worden. Die DF AG ist die Muttergesellschaft der DF-Gruppe. Die DF AG übernimmt neben der Holdingfunktion das Inkasso der im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände. Die Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe ist aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags und Konzernumlagen sowie Ausschüttungen bedeutend für die DF AG, da diese kein eigenes operatives Geschäft betreibt. Die Geschäftsentwicklung der DF AG unterliegt somit den gleichen Risiken und Chancen wie die DF-Gruppe. Der Geschäftsausblick für die DF-Gruppe spiegelt aufgrund dieser Abhängigkeiten und Geschäftsbeziehungen innerhalb der DF-Gruppe auch die Erwartungen der DF AG wider. Die für die DF-Gruppe getroffenen Ausführungen gelten daher auch für die DF AG.

1. Ertragslage

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In TEUR (HGB) 01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023 Differenz
Umsatzerlöse 324 551 -227
Sonstige betriebliche Erträge 616 122 494
Aufwendungen für bezogene Leistungen 434 304 130
Personalaufwand 717 681 36
Sonstiger betrieblicher Aufwand 1.351 1.290 61
Erträge aus Beteiligungen und Gewinnabführungsverträgen 6.555 5.840 715
Jahresüberschuss 5.339 4.515 824

Die DF AG hat im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 5.339 (Vorjahr TEUR 4.515) erwirtschaftet. Dieser resultiert im Wesentlichen aus der Ergebnisabführung der 100%igen Tochtergesellschaft DF GmbH in Höhe von TEUR 6.555 (Vorjahr TEUR 5.840).

Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 324 (Vorjahr TEUR 551) und betreffen im Wesentlichen Managementleistungen gegenüber anderen Konzerngesellschaften sowie Serviceentgelte im Zusammenhang mit der Verwertung der designierten Vermögensgegenstände.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf insgesamt TEUR 616 (Vorjahr TEUR 122) und resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen und den Verwaltungskostenumlagen.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen lagen mit TEUR 434 über dem Niveau des Vorjahres und betreffen im Wesentlichen Leistungen, die von anderen Konzerngesellschaften bezogen wurden. Die Personalaufwendungen stiegen auf TEUR 717, was im Wesentlichen auf eine leicht erhöhte Vorstandstantieme zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf TEUR 1.351 (Vorjahr TEUR 1.290) und umfassen im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen.

2. Vermögenslage

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In TEUR (HGB) 31.12.2024 31.12.2023 Differenz
Anlagevermögen 20.609 19.065 1.544
Umlaufvermögen 12.226 8.446 3.780
Davon: Gemäß Insolvenzplan designierte Vermögensgegenstände 161 281 -120
Davon: Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 6.052 538 5.514
Summe Aktiva 32.905 27.599 5.306
Eigenkapital 29.553 24.214 5.339
Rückstellungen 3.093 2.842 251
Davon: Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten 0 335 -335
Verbindlichkeiten 259 543 -284
Summe Passiva 32.905 27.599 5.306

Die Vermögensgegenstände der DF AG betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 TEUR 32.905 (Vorjahr TEUR 27.599). Davon betrug das Umlaufvermögen TEUR 12.226 (Vorjahr TEUR 8.446). Die größten Positionen innerhalb des Umlaufvermögens betrafen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 5.455, die im Wesentlichen aus dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der DF AG und der DF GmbH resultieren, sowie einem deutlich gestiegenen Zahlungsmittelbestand von TEUR 6.052 (Vorjahr TEUR 538).

Die gemäß Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände betrugen TEUR 161 und lagen damit - bedingt durch eine weitere Ausschüttung - unter dem Vorjahreswert. In dieser Position sind sämtliche zweckgebundenen Vermögensgegenstände zusammengefasst, die ausschließlich der Befriedigung der angemeldeten Insolvenzverbindlichkeiten dienen und im Wesentlichen die Forderungen aus dem sogenannten Restrukturierungsportfolio beinhalten.

Das Anlagevermögen betrug zum Bilanzstichtag TEUR 20.609 (Vorjahr TEUR 19.065) und beinhaltet geringere Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 12.922 (Vorjahr TEUR 16.922) sowie gestiegene Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 7.685 (Vorjahr TEUR 2.128). Diese Beteiligungsbuchwerte beziehen sich auf die DF GmbH, die DF ME s.r.o. und die DF s.r.o.

Zum Bilanzstichtag lagen die liquiden Mittel bei TEUR 6.052 und damit deutlich über dem Vorjahreswert von TEUR 538.

3. Finanzlage

Das Eigenkapital der DF AG belief sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 auf TEUR 29.553 (Vorjahr TEUR 24.214). Die Eigenkapitalquote stieg somit auf 89,8 % (Vorjahr 87,7 %).

Im Geschäftsjahr 2024 weist die DF AG einen operativen Cashflow von TEUR 6.069 nach TEUR 6.657 im vorausgegangenen Geschäftsjahr 2023 aus. Wie bereits in den Vorjahren ist der operative Cashflow im Wesentlichen durch Geschäfte innerhalb der DF-Gruppe beeinflusst, sodass die Gewinnabführung der Deutsche Forfait GmbH in Höhe von TEUR 6.555 (Vorjahr TEUR 5.840) den operativen Cashflow wesentlich bestimmt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern waren bisher in den Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten zusammengefasst. Zum 31. Dezember 2024 wurden diese aufgelöst, da die korrespondierende Forderung nicht mehr werthaltig ist.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 verfügte die DF AG über keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Kreditlinien bei Banken oder weiteren Personen.

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2024 der DF AG hat die Erwartungen der Gesellschaft zu Beginn des Jahres 2024 erfüllt.

Die DF AG rechnet für das Geschäftsjahr 2025 gegenüber dem Vorjahr mit einem solide wachsenden Jahresüberschuss. Voraussetzung hierfür ist eine weiterhin gute Entwicklung der Tochtergesellschaften, keine weitergehenden Einschränkungen durch die Kriege in der Ukraine, Israel und Gaza, ein Fortbestand der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der geographischen Zielregion Naher und Mittlerer Osten und Osteuropa sowie eine Fortsetzung der engen Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern.

4. Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)

Im Verhältnis zu unserem Mehrheitseigentümer gilt die DF Deutsche Forfait AG, Köln, als abhängiges Unternehmen i.S. von § 17 AktG.

Der gemäß § 312 AktG erstellte Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 enthält folgende Schlusserklärung: "Wir erklären, dass die DF Deutsche Forfait AG bei allen im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2024 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Andere Maßnahmen wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen.

VIII. BESONDERE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Die DF Deutsche Forfait AG hat am 03. April 2025 folgende AdHoc-Mitteilung veröffentlicht:

Die DF Deutsche Forfait AG (ISIN: DE000A2AA204) (DF AG) wurde darüber informiert, dass die Trade Finance Solutions s.r.o. 1.907.544 Aktien der DF AG übernommen hat (das entspricht einem Anteil von ca. 16,05 % des Grundkapitals der DF AG). Herrn Dr. Heinrich Schulz sind diese 1.907.544 Aktien der DF AG als beherrschender Person der Trade Finance Solutions s.r.o. zuzurechnen. Die Meldeschwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % gem. § 33 WpHG wurden am 28.03.2025 überschritten.

Zugleich hat Herr Dr. Shahab Manzouri der DF AG mitgeteilt, dass er am 28.03.2025 die Meldeschwelle von 75 % unterschritten hat und nun 7.526.882 Aktien der DF AG hält, was einem Anteil von ca. 63,32 % des Grundkapitals der DF AG entspricht.

 

Köln, 29. April 2025

Der Vorstand

KONZERNABSCHLUSS FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2024

Aktiva

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(in EUR) Anhangnummer 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (16) 49.969,93 24.550,93
Sachanlagen (16) 3.709.448,01 1.284.299,01
Langfristige finanzielle Vermögenswerte (17) 193.495,00 55.824,78
Latente Steuern (15) 3.658.824,77 3.881.576,61
7.611.737,71 5.246.251,33
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (19) 103.423,76 0,00
Vermögenswerte Gläubiger (26) 2,00 18.432,51
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (18) 572.159,49 1.270.591,61
Steuerforderungen (15) 334.284,00 345.615,46
Andere kurzfristige Vermögenswerte (20) 15.358.220,54 789.543,86
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (21) 28.609.143,48 41.908.830,62
44.977.233,27 44.333.014,06
52.588.970,98 49.579.265,39

Passiva

(in EUR) Anhangnummer 31.12.2024 31.12.2023
Eigenkapital (22)
Gezeichnetes Kapital 11.887.483,00 11.887.483,00
Kosten der Kapitalerhöhung -623.481,04 -623.481,04
Gewinnrücklagen 19.540.563,71 17.655.850,75
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung -61.712,97 -115.885,60
30.742.852,65 28.803.967,11
Langfristige Schulden (24)
Darlehen 13.000.000,00 15.000.000,00
Rückstellungen 161.757,37 19.853,58
Leasing-Verpflichtungen 2.173.290,35 1.018.189,83
Latente Steuern 756.856,37 0,00
16.091.904,09 16.038.043,41
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten Gläubiger (27) 2,00 30.608,58
Ertragsteuerverbindlichkeiten (15) 2.658.462,00 2.223.553,10
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (25) 393.814,93 503.612,60
Sonstige kurzfristige Schulden (26) 2.701.935,31 1.979.480,59
5.754.214,24 4.737.254,87
52.588.970,98 49.579.265,39

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

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(in EUR) Anhangnummer 01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Umsatzerlöse (8) 10.461.748,13 29.537.021,59
Umsatzkosten (9) -962.112,80 -21.114.545,90
Rohergebnis 9.499.635,33 8.422.475,69
Sonstige Erträge (10) 409.505,49 141.784,65
Personalaufwand (11)
a) Löhne und Gehälter -2.208.481,11 -1.790.504,25
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -364.261,35 -291.729,03
-2.572.742,46 -2.082.233,28
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (12) -385.049,41 -210.922,95
Sonstige betriebliche Aufwendungen (13) -3.125.992,89 -2.683.640,03
Zinserträge (14) 394.626,22 721.326,32
Zinsaufwendungen (14) -734.153,68 -782.068,73
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.485.828,60 3.526.721,67
Ertragsteuern (15)
a) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -629.417,13 -716.850,11
b) Latente Steuern -979.608,21 -1.145.808,72
Konzernergebnis 1.876.803,26 1.664.062,84
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 0,16 0,14
Verwässertes Ergebnis je Aktie 0,16 0,14

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

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(in EUR) Anhangnummer 01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Konzernergebnis (22) 1.876.803,26 1.664.062,84
Sonstiges Ergebnis
Bestandteile, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können
Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 54.172,64 56.355,78
54.172,64 56.355,78
Konzern-Gesamtergebnis 1.930.975,90 1.720.418,62

Das Konzernergebnis sowie das Konzern-Gesamtergebnis sind vollumfänglich den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen.

Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2024

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(in EUR) Anhangnummer 01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Konzerngewinn (35) 1.876.803,26 1.664.062,84
+ Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen 385.049,41 210.922,95
+/​- Veränderung der Rückstellungen 0,00 -122,37
+/​- Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge 326.786,05 -1.431.219,84
+/​- Zu- /​ Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva * -13.967.891,27 14.418.241,51
+/​- Zu- /​ Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva -212.288,96 1.557.878,63
+/​- Zinserträge /​ Zinsaufwendungen 339.527,46 60.742,42
+ Ertragsteueraufwand /​ -ertrag 1.609.025,34 1.862.658,83
- Gezahlte Ertragsteuern -191.151,73 -48.936,19
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -9.834.140,44 18.294.228,78
- Auszahlung für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -50.000,00 0,00
+ Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten 2,00 0,00
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.136.855,62 -16.849,52
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -137.913,51 0,00
+ Erhaltene Zinsen 394.626,22 721.326,32
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -930.140,91 704.476,80
- Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-)Krediten -2.000.000,00 0,00
- Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -226.545,92 -185.663,27
- Auszahlungen für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit -64.455,44 0,00
- gezahlte Zinsen -3.004,18 -17.992,83
- Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0,00 -475.499,32
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2.294.005,54 -679.155,42
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -13.058.286,89 18.319.550,16
+/​- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderung des Finanzmittelfonds -241.400,25 24.147,11
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 41.908.830,62 23.565.133,35
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 28.609.143,48 41.908.830,62
- verpfändete Bankguthaben -55.000,00 -55.000,00
= frei verfügbare Finanzmittel am Ende der Periode 28.554.143,48 41.853.830,62

* Durch die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel ist die Vergleichbarkeit zum Vorjahr insofern nur eingeschränkt möglich. Hierzu verweisen wir auf die Aussagen im Lagebericht zur Finanzlage.

Konzern-Eigenkapital-Veränderungsrechnung 01.01.2024 bis 31.12.2024

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(in EUR) Anhangnummer Gezeichnetes Kapital Zur Kapitalerhöhung bestimmtes Kapital Kapitalrücklage Kosten der Kapitalerhöhung Gewinnrücklagen
Stand 1. Januar 2023 11.887.483,00 - - (623.481,04) 16.467.287,22
Konzern-Gesamtergebnis 1.664.062,84
Dividendenzahlung (475.499,32)
Stand 31. Dezember 2023 11.887.483,00 - - (623.481,04) 17.655.850,74
Stand 1. Januar 2024 2 11.887.483,00 - - (623.481,04) 17.655.850,79
Konzern-Gesamtergebnis 1.876.803,26
sonstiges Ergebnis 7.909,61
Stand 31. Dezember 2024 (22) 11.887.483,00 - - (623.481,04) 19.540.563,66
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(in EUR) Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung 1 Summe
Stand 1. Januar 2023 (172.241,37) 27.558.047,81
Konzern-Gesamtergebnis (56.355,78) 1.720.418,62
Dividendenzahlung (475.499,32)
Stand 31. Dezember 2023 (115.885,59) 28.803.967,11
Stand 1. Januar 2024 2 (115.885,61) 28.803.967,14
Konzern-Gesamtergebnis 54.172,64 1.930.975,90
sonstiges Ergebnis 7.909,61
Stand 31. Dezember 2024 (61.712,97) 30.742.852,65

1 Other Comprehensive Income (OCI)
2 Rundungsdifferenzen aufgrund Systemumstellung

I. GRUNDSÄTZE

(1) Grundlagen

Die DF Deutsche Forfait AG (auch "DF AG" oder "Gesellschaft") ist Muttergesellschaft der DF-Gruppe (auch "DF-Konzern" oder "Konzern") und hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Die Anschrift der Gesellschaft lautet Gustav-Heinemann-Ufer 56, 50968 Köln. Sie wird am Amtsgericht Köln unter der Nummer HRB 112638 geführt.

Die DF-Gruppe hat sich auf Außenhandelsfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen für Exporteure, Importeure und andere Finanzunternehmen spezialisiert. Im Geschäftsjahr 2024 wurden das Leistungsportfolio durch die Aufnahme von Aktivitäten im Bereich Food & Beverage sowie im Gesundheitswesen erweitert. Seit dem Geschäftsjahr 2024 umfasst der Konzern die Segmente Handelsfinanzierung, Food & Beverage und Health & Pharma.

Der Konzernabschluss der DF AG zum 31. Dezember 2024 steht im Einklang mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind.

Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 verbindlichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) wurden ebenfalls angewendet.

Die Konzernwährung lautet auf Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Die angegebenen Werte werden kaufmännisch gerundet. Dies kann im Rahmen von Summierungen und Prozentangaben zu geringfügigen Rundungsdifferenzen führen.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind die im Insolvenzplan aus dem Jahr 2016 beschriebenen Forderungen und Verbindlichkeiten in den Posten Vermögenswerte Gläubiger und Verbindlichkeiten Gläubiger zusammengefasst. Diese Posten sind in der Konzernbilanz gesondert ausgewiesen und im Konzernanhang erläutert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat der DF AG haben die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben. Die Erklärung ist den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft (www.dfag.de/​investor-relations/​corporate-governance) zugänglich gemacht worden.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 29. April 2025 durch den Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.

(2) Änderungen der Standards durch den IASB

Anwendung neuer Standards und Interpretationen im Geschäftsjahr 2024

Die nachfolgenden Standards und Standardergänzungen waren im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht anzuwenden und hatten daher auch keinen Einfluss auf den vorliegenden Abschluss des DF-Konzerns, können jedoch künftige Transaktionen oder Vereinbarungen beeinflussen.

Veröffentlichung von IFRS 18 "Presentation and Disclosure in Financial Statements"

Im April 2024 veröffentlichte das IASB den Standard IFRS 18 »Darstellung und Angaben im Abschluss«. Ziel des Standards ist es, die Darstellung finanzieller Informationen zu verbessern sowie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erhöhen. IFRS 18 wird künftig IAS 1 »Darstellung des Abschlusses« ersetzen. Die Anwendung wird - vorbehaltlich der Übernahme in europäisches Recht - für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend sein. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, in der DF-Gruppe jedoch nicht vorgesehen. Gegenwärtig werden die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage noch geprüft.

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 für "Verträge über naturabhängige Stromversorgung"

Im Dezember 2024 veröffentlichte das IASB Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 für »Verträge über naturabhängige Stromversorgung«. Die Änderungen erweitern die sogenannte Eigenbedarfsausnahme und die Möglichkeit zur Bildung von Sicherungsbeziehungen in Bezug auf Energielieferungen aus naturabhängigen Quellen. Die Anwendung wird - vorbehaltlich der Übernahme in europäisches Recht - für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend sein. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Gegenwärtig erwarten wir keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage durch die Anwendung der Änderungen von IFRS 9 und IFRS 7.

Daneben wurden weitere Standards und Interpretationen veröffentlicht, die voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden.

Vorzeitige Anwendung von Rechnungslegungsstandards

Der Konzern hat keine IFRS vorzeitig angewendet, die bereits veröffentlicht und verabschiedet sowie von der EU anerkannt wurden, jedoch zum 31. Dezember 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die Erstanwendung ist ab dem Geschäftsjahr beabsichtigt, in dem die jeweilige Anwendung verpflichtend wird.

(3) Im Berichtsjahr vorgenommene Änderungen in der Darstellung

Im Berichtsjahr erfolgten die nachfolgend beschriebenen Änderungen für eine besser geeignete Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind von untergeordneter Bedeutung.

Zum 31. Dezember 2024 wurde eine Änderung in der Darstellung der Transaktionsbezogenen Erträge und Transaktionsbezogenen Aufwendungen vorgenommen, die zu einer Subsummierung unter die allgemein üblichen Positionen Umsatzerlöse und Umsatzkosten führte, da durch die neuen Segmente auch neue Umsatzpositionen erhalten haben. Die Aufteilung der in der DF-Gruppe üblichen Transaktions- und Umsatzarten sowie der Transaktionstypischen Aufwendungen, wird innerhalb der Abschnitte (8) Umsatzerlöse und (9) Umsatzkosten dargestellt. Es wird das Umsatzkostenverfahren angewendet.

Die Kapitalflussrechnung wurde zum 31. Dezember 2024, aufgrund der neu hinzugekommenen Segmente, angepasst an die Gliederung gemäß DRS 21.

Die Guthaben bei der Saman Bank entsprechen aufgrund der fehlenden Einbindung in das Target II System der Banken nicht der Definition der IFRS für Zahlungsmittel und sind daher in die Sonstigen Vermögensgegenstände reklassifiziert worden. TEUR 14.827 (Vorjahr TEUR 3.160).

Das Treuhandkonto wurde bisher der Treuhänderin zugerechnet und daher nicht bilanziert. Aufgrund von Recherchen wird das Treuhandkonto nun bilanziert und unter den Vermögenswerten Gläubiger ausgewiesen. Der Saldo dieses Bankkontos beläuft sich auf TEUR 86 (Vorjahr TEUR 138).

In den Vorjahren wurden aus Vereinfachungsgründen keine latenten Steuern aus dem Thema IFRS 16 /​ Leasing gebildet. Da im Geschäftsjahr ein neuer bedeutender Leasingfall hinzugekommen ist, sind die dazugehörigen latenten Steuern erstmals hierfür und einen weiteren größeren Fall gebildet worden. Die aktiven latenten Steuern betragen TEUR 778 (Vorjahr TEUR 350) und die passiven latenten Steuern TEUR 757 (Vorjahr TEUR 339).

(4) Konsolidierungskreis, Abschlussstichtag

Der Konsolidierungskreis der DF AG ist im Folgenden dargestellt. Im Vergleich zum Vorjahr neu hinzu kamen die DF Food & Beverage Holding GmbH, die Vagabund Brauerei FB GmbH und die DF Health & Pharma Holding GmbH, welche alle zu 100 % vollkonsolidiert werden. Der Abschlussstichtag für die DF AG und für die Tochtergesellschaften ist einheitlich der 31. Dezember. Der Anteil am jeweiligen Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

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Konsolidierungskreis Anteil am Eigenkapital Konsolidierung
DF Deutsche Forfait AG, Köln (Gesellschaft oder DF AG) - Vollkonsolidierung
Deutsche Forfait GmbH, Köln ("DF GmbH") 100 % Vollkonsolidierung
DF Deutsche Forfait s.r.o., Prag /​ Tschechische Republik ("DF s.r.o.") 100 % Vollkonsolidierung
DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o., Prag /​ Tschechische Republik ("DF ME s.r.o.") 100 % Vollkonsolidierung
DF Food & Beverage Holding GmbH (DF FB Holding) 100 % Vollkonsolidierung
Vagabund Brauerei FB GmbH (DF Vagabund) 100 % Vollkonsolidierung
DF Health & Pharma Holding GmbH (DF HP Holding) 100 % Vollkonsolidierung

(5) Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die entsprechend IFRS 10 "Konzernabschlüsse" nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2024 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Bei den konsolidierten Tochterunternehmen handelt es sich um Neugründungen. Das Geschäft der DF Vagabund wurde im Rahmen eines Asset Deals erworben. Aus der Kapitalkonsolidierung ergeben sich keine Unterschiedsbeträge.

Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den konsolidierten Unternehmen ("Zwischengewinne") werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

(6) Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und Berichtswährung der DF AG gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen", dargestellt.

Da die Tochterunternehmen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung des Tochterunternehmens. Im Konzernabschluss werden daher die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind, zum Jahresdurchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet.

Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals ergebende Währungsunterschied wird innerhalb des Eigenkapitals als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Die Umrechnungsdifferenzen, die aus abweichenden Umrechnungskursen zwischen der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung resultieren, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden bei Zugang zum Anschaffungskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Die für die Währungsumrechnung in Euro zugrunde gelegten Wechselkurse entsprechen den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Euro-Referenzkursen und stellen sich wie folgt dar:

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Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2024 31.12.2023 01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Tschechische Kronen 25,185 24,724 25,120 24,004

(7) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die für die DF-Gruppe wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren Geschäftsvolumen, Rohergebnis sowie das Konzernergebnis vor Steuern haben sich im Geschäftsjahr 2024 sehr gut entwickelt. Die DF-Gruppe geht von einer vergleichbaren Risikosituation wie im Vorjahr aus und sieht sich nicht zu Abweichungen von den nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen veranlasst.

a) Die Umsatzerlöse setzen sich aus Factorings- und Provisionserträge, sowie in 2024 erstmalig Umsätzen im Segment Food & Beverage zusammen. Umsatzerlöse werden dort aus dem Verkauf von handwerklich gebrauten Bieren erfasst. Provisionserträge werden ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bzw. der rechtlich bindenden Ankaufszusage der Forderungen realisiert. Soweit es sich um zeitraumbezogene Erlöse handelt, werden diese periodengerecht vereinnahmt. Forfaitierungstypische Risiken, die in Vorperioden als Wertberichtigung auf als Loans and Receivables klassifizierte Forderungen oder als Verpflichtungen für Forfaitierungs- und Ankaufszusagen berücksichtigt worden sind, werden in dem Geschäftsjahr ertragswirksam, in dem die Risiken nicht mehr bestehen. Die Provisionserträge beinhalten Erträge aus Service- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Außenhandelsfinanzierungen und bemessen sich nach einem vereinbarten Prozentsatz des zugrundeliegenden Volumens; sie werden erfasst, wenn die Leistungsverpflichtung vollständig erfüllt ist.

b) Unter den Umsatzkosten werden die Aufwendungen ausgewiesen, die in direktem Zusammenhang mit den Umsatzerlösen entstehen und den Geschäften einzeln zugeordnet werden können. Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Die in den Umsatzkosten enthaltenen Forfaitierungsaufwendungen enthalten auch die negativen Effekte aus der Fair Value-Bewertung der Forderungen aus dem Forfaitierungsgeschäft (FVtPL).

c) Die sonstigen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge im Zusammenhang mit der Weiterbelastung von Aufwendungen, pauschale Serviceentgelte für die Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger, Erträge aus abgeschriebenen Forderungen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen und sonstigen Schulden.

d) Personalaufwand, Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Sonstige betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst.

e) Die Zinserträge umfassen Darlehens- und Bankzinsen sowie Verzugszinsen. Sämtliche Fremdkapitalzinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Darin sind auch Negativzinsen für unterhaltene Bankguthaben sowie Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten enthalten.

f) Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten Software, Lizenzen und Rechte an Internet-Domain-Namen. Software und die Etablierung der Homepage werden als entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungen sind in der Position "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Domain-Namen sind als nicht abnutzbare Vermögenswerte aktiviert. Aufgrund der unwesentlichen Bedeutung für den Konzernabschluss wurde auf die Durchführung eines Impairmenttests bei den nicht abnutzbaren Vermögenswerten verzichtet.

g) Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Sachanlagen beinhalten auch Nutzungsrechte an Gebäuden, die - wie unter Abschnitt 16 erläutert - nach IFRS 16.23-25, bewertet wurden. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode ermittelt.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

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Nutzungsdauern 01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Jahre Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Gebäude-Nutzungsrechte, EDV-Hardware 3-10 3-10
- PKW 4-6 4-6
- Betriebsausstattung 3-8 3-8
- Mietereinbauten 5-7 5-7
- Maschinen 3-15 -
- Büroeinrichtung 10-23 10-23

h) Leasingverhältnisse

Bei Abschluss eines Vertrags stellt der Konzern fest, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält.

Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) im Austausch für eine Gegenleistung überträgt. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht der Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts überträgt, prüft der Konzern, ob:

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der Vertrag die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet. Dies kann explizit oder implizit festgelegt werden und sollte physisch abgrenzbar sein oder im Wesentlichen die gesamte Kapazität eines physisch abgrenzbaren Vermögenswerts darstellen. Hat der Lieferant ein materielles Substitutionsrecht, so wird der Vermögenswert nicht als Leasingverhältnis identifiziert;

der Konzern das Recht hat, während der gesamten Nutzungsdauer im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des Vermögenswerts zu ziehen und

der Konzern das Recht hat, die Verwendung des Vermögenswerts zu bestimmen. Der Konzern hat dieses Recht, wenn er über die Entscheidungsrechte verfügt, die für die Änderung der Art und Weise und des Zwecks der Nutzung des Vermögenswerts am relevantesten sind. In seltenen Fällen, in denen die Entscheidung darüber, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert verwendet wird vorbestimmt ist, hat der Konzern das Recht die Verwendung des Vermögenswerts zu bestimmen, wenn:

der Konzern das Recht hat, den Vermögenswert zu betreiben; oder

der Konzern den Vermögenswert so konzipiert hat, dass im Voraus festgelegt wird, wie und zu welchem Zweck er verwendet wird.

Bei Abschluss oder Neubeurteilung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, ordnet der Konzern die im Vertrag enthaltene Gegenleistung jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelpreise zu. Bei Leasingverhältnissen für Gebäude und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung bei denen DF AG Leasingnehmer ist hat der Konzern entschieden, von der Trennung von Nichtleasing- und Leasingkomponenten abzusehen und stattdessen jede Leasingkomponente und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.

Der Konzern erfasst am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung, oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt linear vom Bereitstellungsdatum entweder bis zum Ende seiner Nutzungsdauer - oder sollte dieses früher eintreten - bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen reduziert und bei Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit entsprechend angepasst.

Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Im Allgemeinen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.

Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

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feste Zahlungen, einschließlich wesentlicher fester Zahlungen; variable Leasingraten, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder (Zins-)Satzes vorgenommen wird;

Beträge, die der Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien voraussichtlich wird entrichten müssen;

dem Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, dass er diese auch tatsächlich wahrnehmen wird, Leasingzahlungen eines optionalen Verlängerungszeitraums, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, dass er die Verlängerungsoption ausübt sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn der Konzern ist hinreichend sicher nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung des Konzerns hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn der Konzern seine Einschätzung ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird. Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen oder wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde.

Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (Short Term) und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen (Low Value), werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten.

Der Konzern weist in der Bilanz Nutzungsrechte als Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten als finanzielle Verbindlichkeiten aus.

i) Finanzielle Vermögenswerte werden gemäß ihrer Zugehörigkeit zur jeweiligen Kategorie des IFRS 9 bilanziert und zum Erfüllungstag angesetzt bzw. ausgebucht. Gewinne und Verluste werden als Differenz zwischen Buchwert und Entgelt zum Zeitpunkt der Ausbuchung ermittelt. Der Konzern klassifiziert die finanziellen Vermögenswerte in die Kategorien finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Aktuell werden keine Vermögenswerte bilanziert, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Dieser Bewertungskategorie werden die in den Vermögenswerten Gläubiger enthaltenen Forderungen des Restrukturierungsportfolios und des Handelsportfolios zugeordnet. Diese wurden ursprünglich mit Handelsabsicht zur kurzfristigen Weiterveräußerung erworben. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wertsteigerung bzw. Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Zurechenbare Transaktionskosten werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Das Restrukturierungsportfolio besteht aus überfälligen und rechtshängigen Forderungen gegen diverse Schuldner. Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts liegt, unter Berücksichtigung unternehmensinterner und externer juristischer Beurteilungen, die Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzung der rechtshängigen Forderungen zugrunde.

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, mit der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum an diesem finanziellen Vermögenswert verbundenen Chancen und Risiken übertragen werden (IFRS 9.3.2.3, 3.2.6).

Nach IFRS 9 "Finanzinstrumente" wird regelmäßig ermittelt, ob objektive substanzielle Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes oder eines Portfolios von Vermögenswerten stattgefunden hat. Nach Durchführung eines Wertminderungstests wird eine erforderliche Wertminderung für erwartete Kreditverluste im Ergebnis erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft ist, einschließlich eines Anteils an einem Unternehmen, wird an jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen, ob eine Wertminderung eingetreten ist (IFRS 9.5.5). Bei einem finanziellen Vermögenswert liegt eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt.

Objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, können folgende sein:

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Der Ausfall oder Verzug eines Schuldners

Hinweise, dass ein Schuldner in ein Insolvenz- oder anderes Sanierungsverfahren geht

Nachteilige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern oder Emittenten

Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows aufgrund negativer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die mit Ausfällen korrelieren

Darüber hinaus ist bei einem Eigenkapitalinstrument ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Der Konzern hält einen Rückgang um 20 % für signifikant und einen Zeitraum von sechs Monaten für länger anhaltend.

Der Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowohl auf Ebene des einzelnen Vermögenswerts als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die keiner spezifischen Wertminderung unterliegen, werden kollektiv auf das Vorliegen von bereits eingetretenen, aber noch zu identifizierenden Wertminderungen untersucht. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht einzeln bedeutsam sind, werden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt. Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet der Konzern historische Trends der Ausfallwahrscheinlichkeiten, den zeitlichen Anfall von Zahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste.

Eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts, der in der Folge nach der Effektivzinsmethode bilanziert wird, wird als Differenz zwischen seinem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts.

j) Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

k) Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten, den entsprechenden Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, sowie fertigungsbezogene Verwaltungskosten. Fremdkapitalzinsen sowie Forschungs- und Entwicklungskosten werden nicht berücksichtigt. Zur Bewertung unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips wird auch der erzielbare Verkaufspreis mit den ermittelten Herstellungskosten berücksichtigt. Bei den anderen kurzfristigen Vermögenswerten handelt es sich um Kredite und Forderungen, die in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Grundlage der Effektivzinsmethode bilanziert werden.

l) Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nennbetrag bilanziert. Der Posten umfasst Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Fälligkeit bis zu drei Monaten.

m) Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 "Ertragsteuern" nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen ermittelt. Als Basis dienen die Steuersätze, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.

Latente Steueransprüche aus ungenutzten steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen temporären Differenzen werden nur insoweit bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen und ausreichende steuerpflichtige temporäre Differenzen vorliegen, gegen die die abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern bilanziert, soweit in den kommenden Geschäftsjahren in ausreichendem Umfang zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden können (IAS 12.24 ff., IAS 12.34).

n) Die Eigenkapitalbestandteile sind zu Nominalwerten erfasst und unter Abschnitt 21 erläutert. Hinsichtlich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die separate Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung.

o) Die Pensionsverpflichtungen umfassen beitrags- und leistungsorientierte Versorgungssysteme.

Die Verpflichtungen für leistungsorientierte Versorgungssysteme werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" gebildet. Den Pensionsverpflichtungen steht ein Aktivwert der Rückdeckungsversicherung gegenüber. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung sind an die Versorgungsberechtigten verpfändet. Die eingesetzte Versicherung wird als Planvermögen angesetzt, da sie unwiderruflich und auch im Insolvenzfall des Unternehmens ausschließlich für den Versorgungszweck zur Verfügung steht (qualifizierende Versicherungspolice). Der Barwert der abgedeckten Verpflichtungen wird durch den Wert des Planvermögens begrenzt.

Der Wert der Pensionsverpflichtungen und der beizulegende Wert der Rückdeckungsversicherung werden saldiert. Gemäß IAS 19 ist nur eine unmittelbare und vollumfängliche Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis zulässig. Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand ist im Jahr der Entstehung direkt im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

IAS 19 (revised 2011) lässt nur eine typisierende Verzinsung des Planvermögens in Höhe des Diskontierungszinssatzes der Pensionsverpflichtungen zu Periodenbeginn zu. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung erbracht haben.

p) Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führt, und wenn die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten.

q) Die finanziellen Verbindlichkeiten werden bei erstmaliger Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, der regelmäßig den Anschaffungskosten entspricht. Hierbei werden auch die Transaktionskosten berücksichtigt. In der Folge werden die Verbindlichkeiten mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. In der Regel sind diese Verbindlichkeiten beim DF-Konzern kurzfristig und werden deshalb zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Im DF-Konzern bestehen keine Verbindlichkeiten, die Handelszwecken dienen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Die Differenz zwischen einer getilgten oder übertragenen finanziellen Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt wird erfolgswirksam erfasst.

Leasingverhältnisse werden mit dem Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet (IFRS 16.26). Die Verpflichtungen werden als kurzfristige Schulden bilanziert, sofern die Leasingzahlungen innerhalb von 12 Monaten zu leisten sind; der Barwert der übrigen Leasingzahlungen wird unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Leasingverhältnisse über kurzfristige und über geringwertige Vermögenswerte werden nicht nach IFRS 16 bilanziert.

r) Die Verbindlichkeiten Gläubiger sind mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, da im Insolvenzplan festgelegt wurde, dass diese Verbindlichkeiten in Höhe des Zuflusses aus bestehenden Forderungen getilgt werden. Die aus der Fair Value-Bewertung des Handels- und Restrukturierungsportfolios resultierenden beizulegenden Zeitwerte bestimmen zusammen mit den beizulegenden Zeitwerten der übrigen Vermögenswerte Gläubiger den Wert der Verbindlichkeiten Gläubiger (vgl. Abschnitt 32, Angaben zum Fair Value). Soweit der beizulegende Zeitwert der Forderungen zum Stichtag niedriger oder höher ist als die Verbindlichkeiten, sind diese erfolgswirksam angepasst worden.

Die Verbindlichkeiten Gläubiger werden im Zugangszeitpunkt, demnach mit Rechtskraft des Insolvenzplans, als finanzielle Verbindlichkeit der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (IFRS 9.4.2.1 f.) klassifiziert.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die Annahmen und Schätzungen, die sich auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, die Bewertung von Forderungen zum beizulegenden Zeitwert sowie die Bilanzierung und Bewertung von Nutzungsrechten, Leasingverbindlichkeiten und Rückstellungen beziehen, werden als nicht wesentlich für den Konzernabschluss angesehen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Die Ermittlung beizulegender Zeitwerte der in den Vermögenswerten Gläubiger enthaltenen Forderungen des Restrukturierungs- und Handelsportfolios erfordert Annahmen hinsichtlich der Länder- und Adressenrisiken, die weitestgehend auf den am Bilanzstichtag vorhandenen Verhältnissen basieren. Eine Erhöhung dieser Risiken führt nicht zu negativen Effekten aus der Fair Value-Bewertung auf das Konzerneigenkapital und das Konzernergebnis, da sich zugleich aufgrund des oben beschriebenen Zusammenhangs der Fair Value der Verbindlichkeiten Gläubiger in gleichem Umfang verringern würde.

Der Ansatz aktiver latenter Steuern auf noch nicht genutzte Verlustvorträge basiert auf Schätzungen im Rahmen der Unternehmens- und Konzernplanung. Um positive und negative Einflussfaktoren auf künftige Einkommen zu berücksichtigen und um überwiegend wahrscheinliche Beträge zu ermitteln, verwendet die Planungsrechnung eine zeitraumbezogene Gewichtung. Dabei ist ein erhöhtes Schätzrisiko zu beachten, da die zugrunde liegenden Annahmen und Prognosen naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet sind.

Aufgrund der hohen Dynamik des gesamtwirtschaftlichen Umfelds ist der Unsicherheitsgrad bei der Erstellung des Konzernabschlusses deutlich höher, als dies in der Vergangenheit üblicherweise der Fall war. Unsicherheitsfaktoren ergaben sich insbesondere aufgrund der Inflationsentwicklung, der Entwicklung des Zinsniveaus, der geopolitischen Herausforderungen sowie durch Handelsbeschränkungen und Sanktionen. Auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstands ergaben sich bislang keine Anzeichen für wesentliche Wertminderungen im Segment Handelsfinanzierung.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG

(8) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse lagen im Jahr 2024 deutlich unter dem Vorjahresniveau. Ursächlich hierfür waren die im Vorjahr durchgeführten Trading-Geschäfte, die im Geschäftsjahr 2024 nicht umgesetzt werden konnten.

Provisionserträge ergeben sich im Wesentlichen aus Vermittlungs-, Beratungs- und Serviceleistungen im Bereich der Außenhandelsfinanzierung.

Die Marketing-Compliance-Erlöse und Forfaitierungserträge werden von der DF GmbH ausschließlich mit jeweils einem externen Kunden in der Region Naher Osten erzielt.

Das Factoring-Geschäft wird ausschließlich von der DF s.r.o. in der Tschechischen Republik betrieben.

Die Leistungsverpflichtungen sind mit Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen erfüllt und in der Regel auf eine nach dem Volumen bemessene prozentuale Gegenleistung gerichtet, die innerhalb von 14 Tagen fällig ist. Die Verträge enthalten keine signifikante Finanzierungskomponente.

Aus dem Forfaitierungsgeschäft erzielte die DF GmbH im aktuellen Geschäftsjahr keine Erträge (Vorjahr TEUR 298).

Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Tradingerträge erzielt (Vorjahr TEUR 20.675). Die in den Vorjahren aus dem Trading erzielten Erträge wurden ausschließlich in der Region Naher Osten erzielt.

Die im Geschäftsjahr 2024 erstmalig erfassten Umsatzerlöse aus Warenverkäufen werden über die DF Vagabund im Wesentlichen in Deutschland erwirtschaftet.

31.12.2024

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Umsatzerlöse
in Tausend Euro
Handelsfinanzierung Food & Beverage Health & Pharma Total Segmente Überleitung Konsolidiert
Provisionserträge 9.985 9.985 9.985
davon Marketing-Compliance-Erlöse (Vermittlungsprovisionen) 9.985 9.985 9.985
davon Erträge aus Inkassotätigkeit 0 0 0
davon Factoring-Erträge 30 30 30
Forfaitierungserträge 0 0 0
Kursgewinne 190 190 190
Tradingerträge 0 0 0
Wertaufholung auf Forderungen 0 0 0
Umsatzerlöse aus Warenverkauf 0 287 287 287
Gesamt 10.175 287 10.462 10.462

31.12.2023

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Umsatzerlöse
in Tausend Euro
Handelsfinanzierung Food & Beverage Health & Pharma Total Segmente Überleitung Konsolidiert
Provisionserträge 8.553 8.553
davon Marketing-Compliance-Erlöse (Vermittlungsprovisionen) 8.483 8.483 -10 8.473
davon Erträge aus Inkassotätigkeit 44 44 44
davon Factoring-Erträge 36 36 36
Forfaitierungserträge 298 298 298
Kursgewinne 0 0 0
Tradingerträge 20.675 20.675 20.675
Wertaufholung auf Forderungen 11 11 11
Umsatzerlöse aus Warenverkauf 0 0 0
Gesamt 29.537 29.547 29.537

(9) Umsatzkosten

31.12.2024

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Umsatzerlöse
in Tausend Euro
Handelsfinanzierung Food & Beverage Health & Pharma Total Segmente Überleitung Konsolidiert
Forfaitierungsaufwendungen 0 0 0
Provisionsaufwendungen 475 475 475
Kursverluste 169 169 4 173
Tradingaufwendungen 0 0 0
Forfaitierungsaufwendungen 0 0 0
Wertberichtigung auf Forderungen 266 266 266
Aufwendungen für den Wareneinkauf und bezogene Leistungen 48 48 48
Gesamt 910 48 958 4 962

31.12.2023

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Umsatzerlöse
in Tausend Euro
Handelsfinanzierung Food & Beverage Health & Pharma Total Segmente Überleitung Konsolidiert
Forfaitierungsaufwendungen 0 0 0
Provisionsaufwendungen 514 514 (10) 504
Kursverluste 67 67 (1) 66
Tradingaufwendungen 20.541 20.541 20.541
Forfaitierungsaufwendungen
Wertberichtigung auf Forderungen 4 4 4
Aufwendungen für den Wareneinkauf und bezogene Leistungen
Gesamt 21.126 21.126 (11) 21.115

Die Provisionsaufwendungen stehen in kausalem Zusammenhang mit den entsprechenden Erträgen. Die Provisionsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus für die DF-Gruppe erbrachten Vermittlerleistungen und betreffen im Wesentlichen den Marketing-Compliance Service mit TEUR 441 (Vorjahr TEUR 467) sowie Bankprovisionen mit TEUR 34 (Vorjahr TEUR 37).

(10) Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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Sonstige Erträge
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Erträge aus der Auflösung sonstiger Schulden 314 54
Erträge aus Weiterbelastungen 1 5
Entgelt für die Verwertung des Vermögens Gläubiger 10 12
Übrige sonstige betriebliche Erträge 85 71
Gesamt 410 142

(11) Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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Personalaufwand
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Gehälter 2.208 1.791
Gehälter gesamt 2.208 1.791
Soziale Abgaben 184 143
Altersversorgung 179 147
Sonstige soziale Aufwendungen 1 2
Soziale Aufwendungen gesamt 364 292
Gesamt 2.572 2.082

Die Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten im Wesentlichen Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von TEUR 120 (Vorjahr TEUR 120) sowie für weitere beitragsorientierte Versorgungspläne in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr TEUR 27).

(12) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die planmäßigen Abschreibungen stellen sich wie folgt dar:

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Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 23 12
Abschreibungen auf Sachanlagen 362 199
davon auf Nutzungsrechte 260 163
Gesamt 385 211

Bei den Nutzungsrechten zugrundeliegenden Vermögenswerten handelt es sich ausschließlich um Gebäude. Abschreibungen wegen außerplanmäßiger Wertminderungen waren, wie auch in der Vorperiode, nicht notwendig.

(13) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Sonstige betriebliche Aufwendungen
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten, Honorare 1.033 1.123
Investor Relations, Hauptversammlung 224 237
Reisekosten 168 145
Versicherungen, Gebühren, Beiträge 170 139
IT-Kosten 157 139
Raumkosten 244 81
Gebühren des Zahlungsverkehrs 193 123
Verwaltungskosten/​Kooperationspartner 31 59
Übrige sonstige Aufwendungen 906 637
Gesamt 3.126 2.684

Die Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten sowie Honorare beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie für Rechts- und Steuerberatung.

Die Raumkosten beinhalten im Wesentlichen Neben- und Reinigungskosten sowie Kosten kurzfristiger Mietverträge mit Laufzeiten unter einem Jahr.

Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats (TEUR 110, Vorjahr TEUR 113) und von Aufwendungen aus der neu hinzugekommenen Gesellschaft DF Vagabund, die sich im Aufbau befindet (TEUR 308, Vorjahr TEUR 0).

(14) Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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Finanzergebnis
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Zinserträge aus Forderungen (loans and receivables) 395 721
Zinserträge gesamt 395 721
Zinsaufwendungen an Kreditinstitute - (1)
- davon sonstige Zinsen - (1)
Andere Zinsaufwendungen (735) (781)
- davon aus Leasingverbindlichkeiten (65) (40)
- davon sonstige Zinsen (670) (741)
Zinsaufwendungen gesamt (734) (782)
Zinsergebnis = Finanzergebnis (340) (61)

Die Zinserträge resultieren im Wesentlichen aus Zinsähnlichen Erträgen (TEUR 357, Vorjahr TEUR 5). Die Zinsaufwendungen beinhalten im Berichtszeitraum insbesondere Zinsen für das aufgenommene Darlehen, welches seit September 2024 nicht mehr dem Mehrheitsgesellschafter zuzurechnen ist (TEUR 667, Vorjahr TEUR 729).

(15) Ertragsteuern

Latente Steueransprüche aus temporären Differenzen dürfen nicht bilanziert werden, wenn nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen, gegen welche die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können (IAS 12.27).

Von den bilanzierten Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von TEUR 2.658 (Vorjahr TEUR 2.224) entfallen auf das im Berichtsjahr erzielte Ergebnis der DF AG TEUR 349 (Vorjahr TEUR 325) für Gewerbesteuer und TEUR 149 (Vorjahr TEUR 269) für Körperschaftsteuer incl. Solidaritätszuschlag. Zugleich bestehen Steuerforderungen in Höhe von TEUR 334 (Vorjahr TEUR 346), die sich aus der Verrechnung gezahlter Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag mit der für das Geschäftsjahr 2021 ermittelten Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag der DF AG ergeben.

Der Gewinn, der im ersten Rumpfgeschäftsjahr 2016 aus den Forderungsverzichten der Gläubiger der DF AG entstanden ist, ist gemäß der verbindlichen Auskunft des Finanzamts Köln-Mitte vom 25. April 2016 als steuerbegünstigter Sanierungsgewinn zu behandeln mit der Folge, dass der Sanierungsgewinn zunächst mit den laufenden Verlusten bzw. vorhandenen Verlustvorträgen zu verrechnen ist. Reichen die vorhandenen Verlustvorträge nicht aus, so ist die auf den verbleibenden Sanierungsgewinn entfallende Steuer mit dem Ziel des späteren Erlasses zu stunden. Im Ergebnis löst der Sanierungsgewinn somit keine Steuern aus. Die nach Verrechnung des Sanierungsgewinns verbleibenden steuerlichen Verlustvorträge sind nach der im Juli 2016 vollzogenen Kapitalerhöhung, verbunden mit der Beteiligung eines Mehrheitsgesellschafters, steuerlich bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Verlustvortrag nutzbar. Bis zum Jahr 2019 hat die DF AG steuerliche Verluste erzielt, von denen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit angenommen werden konnte, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen, gegen welche die Verluste verwendet werden können. Dies lag darin begründet, dass die DF AG aufgrund der Änderung des Geschäftsmodells nur Erträge aus der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger und aus Beteiligungen erzielen konnte.

Mit der Anwendung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der DF AG und der DF GmbH, der am 3. August 2020 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 durch Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden ist, hat die DF AG im Berichtsjahr auf Grundlage des vorgenannten Vertrags einen Ertrag in Höhe von TEUR 6.555 (Vorjahr TEUR 5.840) erzielt und bisher ungenutzte steuerliche Verluste in Höhe von TEUR 4.578 (Vorjahr TEUR 3.852) gegen das steuerliche Ergebnis verwendet.

Zum 31. Dezember 2024 bestanden für die DF AG steuerliche Verlustvorträge betreffend Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 8.448 (Vorjahr TEUR 12.677) und betreffend Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 9.009 (Vorjahr TEUR 12.654). Darüber hinaus betragen die temporären Differenzen zur Gewerbe- und Körperschaftsteuer jeweils TEUR 0 (Vorjahr jeweils TEUR 1).

Auf Basis der beendeten Verlusthistorie und der für die kommenden Jahre erstellten bzw. aktualisierten Unternehmensplanung geht die Konzernleitung davon aus, dass ausreichende steuerliche Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die noch ungenutzte steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können (IAS 12.35). Bei der Höhe des Ansatzes aktiver latenter Steuern wird darauf geachtet, dass nur solche Beträge angesetzt werden, deren Realisierung zumindest überwiegend wahrscheinlich ist. Bei dieser Einschätzung werden alle positiven und negativen Einflussfaktoren für ein ausreichend hohes Einkommen in der Zukunft berücksichtigt. Die Einschätzung kann in Abhängigkeit von künftigen Entwicklungen Änderungen unterliegen.

Der DF-Konzern bilanziert zum 31. Dezember 2024 einen latenten Steueranspruch entsprechend der erwarteten Nutzbarkeit des Vortrags noch nicht genutzter steuerlicher Verluste (IAS 12.34 und 12.82) in Höhe von TEUR 2.875 (Vorjahr TEUR 3.840).

Die Ertragsteuern im Konzern setzen sich wie folgt zusammen:

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Ertragsteuern
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Steueraufwendungen des laufenden Jahres 522 716
Steueraufwendungen für Vorjahre 107 0
Laufende Steueraufwendungen 629 716
Latente Steuern im Zusammenhang mit temporären Differenzen - 1
Latente Steuern im Zusammenhang mit steuerlichen Verlustvorträgen 980 1.145
Latenter Steueraufwand (-ertrag) 980 1.146
Gesamt 1.609 1.863

Die Steueraufwendungen für Vorjahre resultieren aus einer Auflösung einer Rückstellung, die schon im Vorjahr hätte erfolgen müssen.

Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz einheitlich 15,0 %. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie eines effektiven Gewerbesteuersatzes in Höhe von ca. 16,6 % ermittelt sich für inländische Unternehmen ein Steuersatz von etwa 32,45% (Vorjahr 32,45 %). Dieser Steuersatz ist einheitlich für den gesamten Berichtszeitraum zur Ermittlung latenter Steuereffekte im Inland zu Grunde gelegt worden. Die Steuereffekte aus den ausländischen Unternehmen sind im gesamten Berichtszeitraum von unwesentlicher Bedeutung und werden daher in der Darstellung vernachlässigt. Auf die Währungsumrechnungsdifferenz wirtschaftlich selbständiger ausländischer Einheiten entfiele im Falle der Realisation ein Ertragsteueranspruch in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr TEUR 38).

Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2024 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

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Zuordnung aktiver und passiver latenter Steuern Aktiva Passiva
in Tausend Euro 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Beteiligung - - - -
Pensionsverpflichtungen - 6 - -
Steuerlicher Verlustvortrag 2.875 3.839 - -
Sonstige Verbindlichkeiten - 37 - -
IFRS 16 Leasing 784 - 757 -
Summe 3.659 3.882 757 -
Saldierung - - - -
Bilanzansatz 3.659 3.882 757 -

Im Geschäftsjahr wurden erstmalig die latenten Steuern auf das IFRS 16 Leasing für die wesentlichen Verträge berechnet.

Steuerliche Überleitungsrechnung:

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in Tausend Euro 01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.486 3.527
Nominaler Ertragsteuersatz 32,45 % 32,45 %
Erwarteter Ertragsteueraufwand 1.131 1.145
Effekte aus abweichenden lokalen Steuersätzen 722 387
Steuereffekte aus Veränd. der Wertber. aktiver lat. Steuern (429) 156
Nicht abziehbare Aufwendungen 164 154
Sonstige Effekte 22 21
Ertragsteuern 1.610 1.862

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

(16) Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die Aufgliederung der Posten des Anlagevermögens sowie ihre Entwicklung im Berichtszeitraum sind im Konzernanlagespiegel dargestellt.

In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 sind Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 in Höhe von TEUR 2.537 (Vorjahr TEUR 1.148) unter den Sachanlagen aktiviert. Zugleich sind langfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.173 (Vorjahr TEUR 1.018) und den sonstigen Schulden zugeordnete kurzfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 282 (Vorjahr TEUR 153) in Höhe der Barwerte passiviert. Zinsaufwendungen sind im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 64 (Vorjahr TEUR 40) angefallen. Leasingaufwendungen werden in Höhe von TEUR 260 (Vorjahr TEUR 163) unter den Abschreibungen auf Sachanlagen ausgewiesen.

Der DF-Konzern ist als Leasing-Nehmer bei der Anmietung von Büroräumen und Produktionsstätten betroffen. Leasingverhältnisse, die zum 31. Dezember 2024 eine Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten aufweisen, werden als kurzfristige Verpflichtungen bilanziert und die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. Im Berichtszeitraum wurden keine Aufwendungen aus kurzfristigen Verpflichtungen (Vorjahr TEUR 1) erfasst. Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betragen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 291 (Vorjahr TEUR 186).

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Anlagevermögen Immaterielle Vermögenswerte Summe
in Euro (Rechte, EDV-Software) (andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung) Maschinen und technische Anlagen (Nutzungsrechte an Gebäuden)
Anschaffungskosten
Stand zum 1.1.2023 291.626,83 585.582,48 0,00 1.483.151,89 2.360.361,20
Zugänge 373,42 16.849,52 0,00 41.654,51 58.877,45
Abgänge 138.973,83 253.566,48 0,00 0,00 392.540,31
Währungsdifferenzen -327,59 -441,32 0,00 0,00 -768,91
Stand zum 31.12.2023 152.698,83 348.424,20 0,00 1.524.806,40 2.025.929,43
Stand zum 1.1.2024 * 152.698,83 348.424,20 0,00 1.524.806,41 2.025.929,44
Zugänge 50.000,00 501.425,85 635.429,77 1.651.028,44 2.837.884,06
Abgänge 0,00 3.472,88 0,00 0,00 3.472,88
Währungsdifferenzen -256,20 -344,39 0,00 -4.376,47 -4.977,06
Stand zum 31.12.2024 202.442,63 846.032,78 635.429,77 3.171.458,38 4.855.363,56
Abschreibungen
Stand zum 1.1.2023 248.461,75 429.632,90 0,00 211.550,84 889.645,49
Zugänge 11.897,50 36.526,50 0,00 162.509,95 210.933,95
Abgänge 132.246,18 253.353,48 0,00 0,00 385.599,66
Währungsdifferenzen 34,83 -413,18 0,00 2.478,06 2.099,71
Stand zum 31.12.2023 128.147,90 212.392,74 0,00 376.538,85 717.079,49
Stand zum 1.1.2024 * 128.147,90 212.392,47 0,00 376.539,13 717.079,50
Zugänge 24.581,00 73.705,74 26.406,77 260.355,90 385.049,41
Abgänge 0,00 3.470,88 0,00 0,00 3.470,88
Währungsdifferenzen -256,20 -317,95 0,00 -2.138,26 -2.712,41
Stand zum 31.12.2024 152.472,70 282.309,38 26.406,77 634.756,77 1.095.945,62
Buchwerte
Zum 1.1.2023 43.165,08 155.949,58 0,00 1.271.601,05 1.470.715,71
Zum 31.12.2023 24.550,93 136.031,46 0,00 1.148.267,55 1.308.849,94
Zum 31.12.2024 49.969,93 563.723,40 609.023,00 2.536.701,61 3.759.417,94

* Rundungsdifferenzen aufgrund Systemumstellung

(17) Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten hinterlegte Mietkautionen in Höhe von TEUR 193 (Vorjahr TEUR 55) für die vom DF-Konzern genutzten Büroräume.

(18) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 572 (Vorjahr TEUR 1.271) sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen resultieren im Wesentlichen aus dem Trading-, Forfaitierungs- und Factoring-Geschäft. Im Geschäftsjahr waren zum Stichtag, im Vergleich zum Vorjahr, nur wenige Geschäfte aktiv. Wertberichtigungen waren lediglich auf Forderungen des Factoring-Bereichs in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr TEUR 16) erforderlich, um marktübliche Ausfallrisiken zu berücksichtigen.

(19) Vorräte

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Vorräte
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 22 -
Fertige Erzeugnisse und Waren 81 -
Gesamt 103 -

Die Vorräte setzen sich zum einen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von TEUR 22 und zum anderen aus Fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von TEUR 81 zusammen. Diese werden vollständig in der in 2024 erworbenen Gesellschaft DF Vagabund verbucht.

(20) Andere kurzfristige Vermögenswerte

Die anderen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Steuerforderungen 225 280
Aktivische Abgrenzung 215 110
Übrige sonstige Vermögenswerte 14.918 400
davon Guthaben Samanbank 14.827 -
Gesamt 15.358 790
davon finanzielle Vermögenswerte 14.918 400
davon nicht finanzielle Vermögenswerte 440 390

Die Steuerforderungen betreffen Umsatzsteuer. In den übrigen sonstigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen das Guthaben bei der Saman Bank (siehe Nr. 21) und Provisionsvorschüsse.

(21) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von TEUR 28.609 (Vorjahr TEUR 41.909) handelt es sich im Wesentlichen um Guthaben bei Kreditinstituten mit Fälligkeiten bis zu drei Monaten. Im Geschäftsjahr waren zum Stichtag, im Vergleich zum Vorjahr, nur wenige Trading-, Forfaitierungs- und Factoring-Geschäfte aktiv. Der Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist im Wesentlichen auf die Reklassifizierung der Einlagen bei der Saman Bank in Höhe von TEUR 14.827 zurückzuführen, da diese aufgrund der fehlenden Einbindung in das Target II System der Banken nicht uneingeschränkt frei verfügbar sind.

(22) Eigenkapital

Die Veränderung des Eigenkapitals des DF-Konzerns ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital des Konzerns ist in voller Höhe eingezahlt und beträgt zum Bilanzstichtag unverändert EUR 11.887.483,00. Es ist, ebenfalls unverändert zum Vorjahr, eingeteilt in 11.887.483 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten. Gemäß dem am 29. April 2016 angenommenen und gerichtlich bestätigten Insolvenzplan, der am 20. Mai 2016 Rechtskraft erlangte, wurde eine Barkapitalerhöhung um bis zu TEUR 7.500 sowie eine Sachkapitalerhöhung um bis zu TEUR 4.022 festgelegt. Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung konnten die Zeichner der gescheiterten Barkapitalerhöhung 2015 ihren jeweiligen Rückforderungsanspruch in Form einer Sacheinlage in die Gesellschaft einbringen. Für beide Eigenkapitalmaßnahmen wurde das gesetzliche Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen. Der Emissionskurs für die sowohl im Rahmen der Sach- als auch für die Barkapitalerhöhung auszugebenden neuen Aktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 betrug EUR 1,00. Die Barkapitalerhöhung wurde in Höhe von TEUR 7.500 und die Sachkapitalerhöhung in Höhe von TEUR 3.707 durchgeführt und jeweils am 6. Juli 2016 im Handelsregister eingetragen.

Kosten der Bar- und Sachkapitalerhöhung

Die im Zusammenhang der Bar- und Sachkapitalerhöhung angefallenen Kosten in Höhe von insgesamt TEUR 623 sind grundsätzlich ergebnisneutral zu behandeln und vom Kapitalerhöhungsbetrag abzusetzen und wurden daher mit dem Eigenkapital verrechnet.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet oder durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage erhöht wurden. Beim sonstigen Ergebnis handelt sich um im Vorjahr erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung, die im Rahmen der diesjährigen Konsolidierung vorgetragen wurden.

Dividende

Nach dem deutschen Aktiengesetz wird die Dividende aus dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG (Einzelabschluss) ausgewiesenen Bilanzgewinn ausgeschüttet. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2024 der DF Deutsche Forfait AG EUR 713.248,98 (Vorjahr EUR 0) an die Aktionäre auszuschütten. Das sind EUR 0,06 (Vorjahr EUR 0,00) je dividendenberechtige Stückaktie.

Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung

Unter diesem Posten sind die Differenzen des sonstigen Ergebnisses aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Der Posten ist negativ und verringert das ausgewiesene Eigenkapital im Berichtsjahr um TEUR 62 (Vorjahr TEUR 116). Die Veränderung des Postens im Berichtszeitraum beträgt TEUR 54 und ergibt sich im Wesentlichen aus der Währungsumrechnung des Abschlusses der vollkonsolidierten Tochtergesellschaft DF Deutsche Forfait s.r.o. in Tschechien.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie bezogen auf die im Berichtszeitraum durchschnittlich ausgegebene Anzahl der Stammaktien (11.887.483 Stück, unverändert zum Vorjahr) beträgt unverwässert sowie verwässert EUR 0,16 (Vorjahr EUR 0,14). Eigenkapitalinstrumente mit einem potenziell verwässernden Effekt sind nicht begeben.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 02. Juli 2024 hat der vorzeitigen Erneuerung der eigentlich erst am 30. Juni 2025 abgelaufenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zugestimmt.

Die Gesellschaft wurde ermächtigt, bis zum 02. Juli 2029 bis zu 1.180.000 Stück eigene Aktien zu erwerben.

(23) Pensionsverpflichtungen

Pensionsverpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften nach IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" gebildet. Daneben bestehen beitragsorientierte Versorgungspläne bei der staatlichen Rentenversicherung und beim BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., die aus laufenden Beitragszahlungen bedient werden.

Für ein ehemaliges Vorstandsmitglied besteht eine Altersversorgungszusage, die als leistungsorientierter Versorgungsplan ausgestaltet ist. Die Zusage beinhaltet Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Herrn Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Die Verpflichtung des Unternehmens besteht darin, die zugesagten Leistungen an Herrn Franke zu erfüllen. Das Versorgungssystem ist extern durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert, deren Garantieleistungen den zugesagten Versorgungen entsprechen, so dass Risiken der in IAS 19.139b beschriebenen Art nicht ersichtlich sind. Die Berechnungen wurden mit Hilfe der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" von Professor Klaus Heubeck durchgeführt.

Bei der Wertermittlung spielen neben den Annahmen zur Lebenserwartung die folgenden Prämissen eine Rolle:

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Versicherungsmathematische Annahmen
in %
31.12.2024 31.12.2023
Rechnungszins 3,56 3,57
Inflationsrate 1,00 1,00
Rentendynamik 1,00 1,00

Die folgenden Übersichten zeigen die Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts und des Planvermögens:

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Entwicklung/​Überleitung des Anwartschaftsbarwerts
in Tausend Euro
31.12.2024 31.12.2023
Anwartschaftsbarwert zum 1.1. 115 290
Dienstzeitaufwendungen - -
Zinsaufwendungen 4 12
Erwartete Rentenzahlung (1) (1)
Tatsächliche Rentenzahlungen - 205
Versicherungsmathematischer Verlust (Gewinn) - 18
davon entfallen auf Änderungen der finanziellen Annahmen - 5
davon entfallen auf Änderungen der demographischen Annahmen - -
davon entfallen auf erfahrungsbedingte Annahmen - 13
Anwartschaftsbarwert zum 31.12. 119 115
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Entwicklung des Planvermögens
in Tausend Euro
31.12.2024 31.12.2023
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1.1. 115 290
Typisierender Kapitalertrag 4 12
Ertrag aus Planvermögen - 18
Tatsächliche Rentenzahlungen - (205)
Planvermögen zum 31.12. 119 115

Die Abweichungen zwischen den versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ("asset ceiling") stellen sich in der Überleitung und in der Übersicht von sechs Jahren wie folgt dar:

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Entwicklung/​Überleitung des Effekts des "asset ceiling"
in Tausend Euro
31.12.2024 31.12.2023
Anwartschaftsbarwerte zum 31.12. 119 115
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31.12. 119 115
Effekt des "asset ceiling" zum 31.12. - -
Versicherungsmathematische (Gewinne) Verluste aus den Anwartschaftsbarwerten - (18)
Gewinn (Verlust) aus Planvermögen - 18
Effekt des "asset ceiling" zum 31.12. - -
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in Tausend Euro 2024 2023 2022 2021 2020 2019
Anwartschaftsbarwerte 119 115 290 397 857 811
Enthaltene Auswirkungen der Abweichungen - (18) (112) (107) 35 81
Planvermögen 119 115 290 397 857 811
Enthaltene Auswirkungen der Abweichungen - (18) (112) (107) 35 81
Finanzierungsstatus - - - - - -

Entsprechend IAS 19.115 wird der beizulegende Zeitwert der kongruenten Rückdeckungsversicherung mit dem Barwert der Pensionsverpflichtungen gleichgesetzt. Der Aktivwert des Planvermögens in Höhe von TEUR 119 (im Vorjahr TEUR 115) wird mit dem Passivwert der Verpflichtung in Höhe von TEUR 119 (im Vorjahr TEUR 115) saldiert ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag überstieg das Planvermögen den Passivwert der Verpflichtung wie auch in der Vorperiode nicht.

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag lässt sich wie folgt herleiten:

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Herleitung des in der Bilanz ausgewiesenen Nettobetrags
in Tausend Euro
31.12.2024 31.12.2023
Anwartschaftsbarwerte (119) (115)
Beizulegender Zeitwert des Pensionsplanvermögens 119 115
Gesamt - -

Aus Erhöhungen oder Verminderungen entweder des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung oder des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens können versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste entstehen, deren Ursachen unter anderem Änderungen der Berechnungsparameter und Schätzungsänderungen bezüglich des Risikoverlaufs der Pensionsverpflichtungen und Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Ertrag aus den qualifizierenden Versicherungspolicen sein können. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Aufgrund der Saldierung ist ein Ausweis jedoch nicht gegeben. Zum 31. Dezember 2023 führt ein um +0,5 % abweichender Rechnungszins zu Zinsaufwendungen von TEUR 4 und einem Anwartschaftsbarwert von TEUR 115, aus einem um -0,5 % abweichenden Rechnungszins resultieren Zinsaufwendungen von TEUR 4 und ein Anwartschaftsbarwert von TEUR 123.

Aus den leistungsorientierten Versorgungssystemen ergaben sich Aufwendungen, die sich aus den folgenden Komponenten zusammensetzten:

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Aufwand für leistungsorientierte Pensionspläne
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Zinsaufwand 12 12
Zinserträge aus Planvermögen (12) (12)
Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung - -
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Komponenten des sonstigen Ergebnisses (OCI)
in Tausend Euro
31.12.2024 31.12.2023
Versicherungsmathematische Verluste (Gewinne) (112) (112)
Zinserträge aus Planvermögen 112 112
Erfassung im sonstigen Ergebnis 0 0

Während jeder Berichtsperiode ergab sich ein Nettowert in Höhe von EUR 0,00, da der Erhöhung der Pensionsverpflichtungen eine entsprechende Erhöhung des Planvermögens gegenübersteht. Für die nachfolgende Periode werden bei einer Duration der Verpflichtungen von 6,79 Jahren (im Vorjahr 7,73 Jahre) Rentenzahlungen aus den zum 31. Dezember 2024 bestehenden Pensionszusagen von TEUR 1 erwartet.

(24) Langfristige Schulden

Die langfristigen Schulden resultieren im Wesentlichen aus einem zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Darlehen in Höhe von EUR 13,0 Mio. (Vorjahr EUR 15,0 Mio.), das der Mehrheitseigner der DF AG der Tochtergesellschaft DF GmbH zur Verfügung gestellt hatte und im September 2024 in Abstimmung mit der DF-Gruppe von einer dritten Partei übernommen wurde und aus den anteiligen mit dem Barwert passivierten Leasing-Verpflichtungen in Höhe von TEUR 2.173 (Vorjahr TEUR 1.018).

Die DF AG ist verpflichtet, die gemieteten Räumlichkeiten nach Ablauf der jeweiligen Mietdauer wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Für den Barwert der geschätzten Aufwendungen, die zur Beseitigung jeglicher Mietereinbauten erforderlich sind, wurde eine Rückstellung erfasst. Diese Kosten wurden als Bestandteil der Nutzungsrechte aktiviert und werden über die Leasinglaufzeit abgeschrieben.

(25) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Leistungen 234 88
Abgegrenzte Schulden 160 415
Gesamt 394 504

In den abgegrenzten Schulden sind im Wesentlichen ausstehende Rechnungen enthalten.

(26) Sonstige kurzfristige Schulden

Die sonstigen kurzfristigen Schulden beinhalten folgende Einzelpositionen:

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Sonstige kurzfristige Schulden
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Zinsverbindlichkeiten 1.805 1.139
Verbindlichkeiten gegenüber Personal 259 162
Leasingverbindlichkeiten 282 153
Abschluss- und Prüfungskosten 164 187
Urlaubsverpflichtungen 21 51
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 57 228
Verbindlichkeiten aus Abgaben und Beiträgen 3 7
Andere sonstige Verbindlichkeiten 111 52
Gesamt 2.702 1.979
davon finanzielle Schulden 2.645 1.746
davon nicht finanzielle Schulden 57 233

Die Verbindlichkeiten gegenüber Personal resultieren im Wesentlichen aus Tantiemeansprüchen in Höhe von TEUR 169 (Vorjahr TEUR 153). Die Leasingverbindlichkeit ergibt sich aus der Anwendung des IFRS 16. Die Zinsverbindlichkeiten betreffen das im September 2024 übertragene Darlehen des Mehrheitsaktionärs, während die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern überwiegend abzuführende Lohnsteuer beinhalten.

(27) Vermögenswerte Gläubiger und Verbindlichkeiten Gläubiger

Die Vermögenswerte Gläubiger beinhalten den gesamten Massebestand der Gesellschaft. Die verteilungsfähige Masse umfasst im Wesentlichen Forderungen aus dem Forfaitierungsgeschäft vor Insolvenz, bestehend aus Handels- und Restrukturierungsportfolio, und setzt sich wie folgt zusammen:

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Vermögenswerte Gläubiger
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Bankguthaben /​ Verbindlichkeiten Treuhandvermögen - -
Restrukturierungsportfolio /​ Wertberichtigung - 18
Handelsportfolio /​ Wertberichtigung - -
Gesamt 0 18

Bezüglich des Handelsportfolios, das Forderungen des laufenden Forfaitierungsgeschäfts bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft, erwartet die DF-Gruppe aktuell noch Zahlungseingänge in der ausgewiesenen Höhe. Das Restrukturierungsportfolio betrifft überfällige und rechtsanhängige Forderungen gegen diverse Schuldner. Die Wertänderung des Restrukturierungs- und Handelsportfolios resultiert im Wesentlichen aus Fair Value-Anpassungen. Die erwarteten Rechtsverfolgungskosten werden zur besseren Darstellung und Übersichtlichkeit den Verbindlichkeiten Gläubiger zugeordnet. Die Fair Value-Bewertung führte im Berichtszeitraum zu einem Nettoverlust von TEUR 18 (Vorjahr Nettogewinne TEUR 1). Der Ausweis der jeweiligen Positionen erfolgt saldiert, um die Gesamtsituation klarer darzustellen.

Bei den Verbindlichkeiten Gläubiger handelt es sich um Verbindlichkeiten, die zur Insolvenztabelle angemeldet wurden. Der Wert der Verbindlichkeiten ergibt sich demnach aus dem von den Gläubigern im Rahmen des Insolvenzplans erklärten Teilverzicht sowie der im Rumpfgeschäftsjahr 2016 II erfolgten Berücksichtigung einer vorrangigen Befriedigung der Kreditinstitute aus der Sicherheitenverwertungsabrede.

Die Verbindlichkeiten Gläubiger beinhalten zudem kurzfristige Rückstellungen für erwartete Rechtsverfolgungskosten. Die Entwicklung im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar:

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Verbindlichkeiten Gläubiger
in Tausend Euro
1.1.-31.12.2024 1.1.-31.12.2023
Verbindlichkeiten Gläubiger 0 31
Stand 31.12. 0 31

Verminderungen der Verbindlichkeiten Gläubiger durch Auskehrung an den Treuhänder bzw. durch Verrechnung mit Gegenansprüchen betreffen sowohl die Auszahlungen, die zu Verteilung an die Gläubiger bestimmt sind, als auch die zu Lasten der Gläubiger zu berücksichtigenden Rechtsverfolgungskosten und sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger.

Bei einer Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger zu fortgeführten Anschaffungskosten ergibt sich vor Auszahlung/​Verrechnungen ein Gesamtwert, der über dem beizulegenden Wert der Vermögenswerte Gläubiger liegt. Gemäß Insolvenzplan erfolgt die Bedienung der nach dem Teilverzicht der Gläubiger verbleibenden Verbindlichkeiten ausschließlich in dem Maße, wie das zum Zeitpunkt der Feststellung des Insolvenzplans bestehende Vermögen der DF AG verwertet wird. Durch die Regelungen im Insolvenzplan gehen somit alle Chancen und Risiken aus der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger auf die Gläubiger über. Die Verbindlichkeiten Gläubiger können daher zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Vermögenswerte Gläubiger. Um eine Rechnungslegungsanomalie ("accounting mismatch") zu vermeiden, erfolgt die Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger zum, durch den durch die Wertentwicklung der Vermögenswerte bestimmten, beizulegenden Zeitwert (IFRS 9.4.2.2). Hieraus resultiert eine ergebniswirksame Wertänderung im Berichtszeitraum in Höhe von TEUR 31 (Vorjahr TEUR 0).

IV. SONSTIGE ANGABEN

(28) Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der im Konzern beschäftigten Mitarbeiter (ohne Vorstand) ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Bei der Position "Übrige /​ interne Verwaltung" sind auch studentische Hilfskräfte berücksichtigt.

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Anzahl der Beschäftigten 01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Handelsfinanzierung 15 16
Food & Beverage 20 -
Health & Pharm 0 -
Angestellte 35 16

(29) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2024 hat der Konzern, wie bereits auch im Vorjahr, keine Forfaitierungs- und Ankaufszusagen herausgelegt, so dass keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen.

(30) Segmentberichterstattung

Grundlagen der Segmentierung

Die DF-Gruppe verfügt, wie nachstehend beschrieben, seit dem Geschäftsjahr 2024 über drei strategische Geschäftsbereiche, die die Segmente des Konzerns darstellen. Die Geschäftsbereiche bieten unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen an und werden getrennt verwaltet, da sie unterschiedliche strategische Entscheidungen sowie operative Kompetenzen erfordern. Die beiden neuen Segmente Food & Beverage sowie Health & Pharma sind im Aufbau und werden künftig, sofern sich den entsprechenden Bereichen entsprechende Chancen bieten, erweitert und ergänzt.

Die nachstehende Zusammenfassung beschreibt die Tätigkeiten in jedem Segment des Konzerns.

Handelsfinanzierung: Vermittlungs-, Beratungs- und Serviceleistungen im Bereich Zahlungsverkehr, Dienstleistungen im Rahmen von Marketing-Compliance-Service, Factoring sowie Forfaitierung.

Food & Beverage: Die Tätigkeit ist ausgelegt auf die Produktion und den Vertrieb von Lebensmitteln und Getränken, Präsenz in der Gastronomiebranche, Einrichtung, Verwaltung und Betrieb von Bars und Restaurants. Aktuell betreibt die DF Vagabund die Bierproduktion eigens entwickelter Biersorten. Die Umsätze werden per Direktvertrieb, Retail und Gastronomie erzielt.

Health & Pharma: Die Tätigkeit ist ausgelegt auf die Bereiche Gesundheit/​Medizin, Pharmazie und verwandten Branchen. Aktuell gibt es Chancen im Bereich Blutplasma.

Für die strategischen Geschäftsbereiche überprüft der Vorstand der DF-Gruppe die Entwicklung regelmäßig.

Informationen über die Segmente

Informationen bezüglich der Ergebnisse jedes Segments werden nachstehend aufgeführt. Der Segmentgewinn (Verlust) vor Steuern wird durch den Vorstand der DF-Gruppe zur Bewertung der Ertragskraft verwendet, da der Vorstand die Auffassung vertritt, dass dieser die relevanteste Information in der Beurteilung des Ergebnisses im Vergleich zu anderen Unternehmen aus der jeweiligen Branche darstellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Segmente entsprechen den beschriebenen Konzernbilanzierungs- und -bewertungsmethoden.

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31.12.2024 n
Tausend Euro
Handelsfinanzierung Food & Beverage Health & Pharma Total Segmente Anpassungen und Eliminierungen Konsolidiert
Umsatz
Externe Kunden 10.175 287 - 10.462 - 10.462
Zwischen den Segmenten - - - 0 - 0
Gesamtumsatz 10.175 287 - 10.462 - 10.462
Aufwand/​ Ertrag
Sonstige Erträge 1.471 11 - 1.482 -1.072 410
Personalaufwand -2.139 -434 - -2.573 - -2.573
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.368 -826 -4 -4.198 1.072 -3.126
Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -227 -158 - -385 - -385
Zinserträge 1.540 - - 1.540 -1.145 395
Zinsaufwendungen -1.852 -27 - -1.879 1.145 -734
Ertragssteuern -1.615 6 - -1.609 - -1.609
Segmentgewinn vor Steuern 4.690 -1.197 -4 3.490 -4 3.486
Vermögenswerte 75.592 7.099 29 82.720 -30.131 52.589
Schulden 39.024 2.438 3 41.465 -19.619 21.846
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31.12.2024
in Tausend Euro
Handelsfinanzierung Food & Beverage Health & Pharma Total Segmente Anpassungen und Eliminierungen Konsolidiert
Sonstige Angaben
Zugänge langfristige Vermögenswerte 3.127 2.903 0 6.030 -3.057 2.973

Für das Geschäftsjahr 2023 gab es lediglich das Segment Handelsfinanzierung, weswegen für das Vorjahr keine Aufteilung auf die Segmente erfolgt.

Die Segmentverbindlichkeiten werden, wie im Konzernabschluss bewertet. Sie werden auf den Segmenten basierend den Geschäftstätigkeiten zugeordnet.

Die Verrechnungspreise zwischen den operativen Segmenten werden wie bei Transaktionen mit Dritten zu marktüblichen Bedingungen festgelegt.

Die Verluste der Forderungen, die im Abschnitt Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Gläubiger enthalten sind, sind dem Segment Handelsfinanzierung zuzuordnen und betragen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 282 (Vorjahr TEUR 16)

Geografische Informationen

Die nachstehenden Darstellungen zeigt die Umsatzerlöse der DF-Gruppe sowie die langfristigen Vermögenswerte unterschieden nach Herkunftsland des Mutterunternehmens und anderen Ländern. Bei der Darstellung der Informationen auf geografischer Grundlage basieren die Umsatzerlöse eines Segments auf den geografischen Standorten der Kunden und die Vermögenswerte eines Segments auf den geografischen Standorten der Vermögenswerte.

Der geographische Schwerpunkt der DF-Gruppe liegt innerhalb des Segments Handelsfinanzierung auf den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sowie insbesondere dem Iran. Im Hinblick auf den Handel mit dem Iran beschränkt sich die DF-Gruppe aus geschäftspolitischen Gründen derzeit auf humanitäre Güter.

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Umsatzerlöse 01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Deutschland 406 186
Naher Osten 9.955 29.148
Tschechien 101 203
Total 10.462 29.537

Die Summe der langfristigen Vermögenswerte (ohne Finanzinstrumente und latente Steueransprüche) aufgegliedert nach Standort der Vermögenswerte, stellt sich wie folgt dar:

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Sonstige Vermögenswerte 01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Deutschland 3.661 1.202
Tschechien 98 106
Total 3.759 1.308

Wichtiger Kunde

Die Umsatzerlöse mit einem wichtigen strategischen Partner im Segment Handelsfinanzierung machen annähernd 95,2 % (Vorjahr: 98,7 %) der Gesamterlöse der DF-Gruppe aus und resultieren aus der Zusammenarbeit des Partners in der Zielregion Naher Osten im Rahmen der gemeinsamen Marktbearbeitung und Geschäftsabwicklung des lokalen Netzwerks des Partnerunternehmens.

(31) Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers KPMC als auch für den Vorprüfer Grant Thornton AG sind für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 folgende Honorare angefallen.

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Gesamthonorar des Abschlussprüfers
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Gesamthonorar 162 264
Gesamt 162 264

Das Abschlussprüferhonorar betrifft die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung der Jahresabschlüsse der DF Deutschen Forfait AG und deren Tochtergesellschaften jeweils zum Halbjahr und zum Ende des Geschäftsjahres. Andere Dienstleistungen wurden vom Abschlussprüfer nicht erbracht.

(32) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nach IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" müssen Personen oder Unternehmen, die den DF-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss des DF-Konzerns einbezogen werden. Beherrschung liegt grundsätzlich vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der DF AG hält oder kraft Satzungsbestimmung oder vertraglicher Vereinbarung die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements des DF-Konzerns zu steuern.

Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit Personen und Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des DF-Konzerns ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des DF-Konzerns kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an dem DF-Konzern von 20 % oder mehr oder einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG beruhen.

Der DF-Konzern ist wie in der Vorperiode von den Angabepflichten des IAS 24 ausschließlich in Bezug auf Geschäfte mit Personen und Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss sowie zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen (Vorstand und Aufsichtsrat) der DF AG betroffen. Zum Bilanzstichtag sind der Vorstand und der Aufsichtsrat als nahestehend anzusehen.

Herr Dr. Shahab Manzouri ist aufgrund seines Anteilsbesitzes eine Person mit maßgeblichem Einfluss und verkörpert die oberste herrschende Ebene des Konzerns. Herr Dr. Manzouri hat der DF GmbH im Februar 2019 ein Darlehen in Höhe von EUR 15,0 Mio. mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren zur Verfügung gestellt, das mit dem EURIBOR für 12 Monate zuzüglich 1,0 % und abzüglich etwaiger Guthabengebühren (Negativzins) zu verzinsen ist.

Im September dieses Geschäftsjahres hat die DF GmbH der Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem zwischen der DF GmbH als Darlehensnehmerin und Herrn Dr. Shahab Manzouri als Darlehensgeber bestehenden Darlehensvertrag über EUR 15,0 Mio. durch Herrn Vali Zarrabieh, Frankfurt, zugestimmt. Dabei bleiben die Darlehenskonditionen unverändert. Außerdem wurden EUR 2,0 Mio. vom Darlehen getilgt.

Die DF GmbH hat im Berichtszeitraum Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 667 (Vorjahr TEUR 729) als Aufwand erfasst und als sonstige kurzfristige Schuld zum 31. Dezember 2024 bilanziert. Zum Bilanzstichtag waren insgesamt TEUR 14.805 (Vorjahr TEUR 16.139) ausstehend.

Der Vorstand setzt sich im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 folgendermaßen zusammen:

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Vorstand Beruf
Dr. Behrooz Abdolvand Politikwissenschaftler, Vorstandsvorsitzender seit 1. November 2017
Hans-Joachim von Wartenberg Rechtsanwalt, Vorstand seit 1. Dezember 2019

Die kurzfristig fällige Vergütung für die Mitglieder des Vorstands gliedert sich wie folgt:

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Vergütung Vorstand
in Tausend Euro
Dr. B. Abdolvand H.J. von Wartenberg
1.1.-31.12.2024
Festgehalt 250 225
Sonstige Vergütung 27 27
Variable Vergütung 84 84
Gesamt 361 336
1.1.-31.12.2023
Festgehalt 250 225
Sonstige Vergütung 26 26
Variable Vergütung 75 75
Gesamt 351 326

Hinsichtlich der Vergütungen des Berichtszeitraums sind Salden in Höhe von TEUR 191 (Vorjahr TEUR 153) zum Bilanzstichtag ausstehend.

Für ein ehemaliges Vorstandsmitglied (Herr Franke, ausgeschieden zum 30. September 2013), bestehen Altersversorgungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Herrn Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Seit November 2012 wurden aufgrund des vertraglich vorgesehenen Ablaufs der Beitragszeiten keine Prämien mehr geleistet.

Nach diesen Pensionszusagen erhält das genannte Vorstandsmitglied von der DF AG eine garantierte Alterspension in Höhe der nachfolgenden Beträge:

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Jochen Franke: einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 152.301,00

Auf der Grundlage von mit den Vorstandsmitgliedern getroffenen Vereinbarungen über Entgeltumwandlung wurden die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge von der DF Deutsche Forfait AG an den Versorgungsträger entrichtet.

Aus den genannten Altersversorgungszusagen wurden im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 bei Herrn Franke, keine Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erbracht.

Eine anteilsbasierte Vergütung sowie andere langfristig fällige Leistungen werden nicht gewährt.

Die kurzfristig fällige Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:

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Vergütung des Aufsichtsrates
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
Festvergütung 98 98
Sitzungsgeld 12 15
Umsatzsteuer 12 9
Gesamt 122 122

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Wolfgang Habermann hat im Geschäftsjahr TEUR 177 (Vorjahr TEUR 16) zusätzlich für betriebswirtschaftliche Beratung erhalten.

(33) Angaben zu Mitteilungen gemäß §§ 21 Abs. 1 und 22 WpHG

Folgende Mitteilungen nach dem WpHG, die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 fortbestehen, hat die DF AG erhalten:

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Herr Dr. Shahab Manzouri, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12. Juli 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Nördliche Münchner Str. 9c, 82031 Grünwald, Deutschland, am 6. Juli 2016 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 70 % überschritten hat und an diesem Tag 79,14 % (dies entspricht 9.408.170 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Kevin Robert Steele, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29. Dezember 2022 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Gustav-Heinemann-Ufer 56, 50968 Köln, Deutschland, am 28. Dezember 2022 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3 % (dies entspricht 356.628 Stimmrechten) betragen hat. 0,22 % dieser Stimmrechte sind ihm über die Living Cells Unlimited zugerechnet worden, 2,78 % werden von ihm als Herr Kevin Robert Steele gehalten.

(34) Finanzinstrumente

Einsatz und Steuerung von Finanzinstrumenten

Ausgangspunkt der Risikosteuerung von Finanzinstrumenten ist die systematische und regelmäßige Erfassung aller Risiken sowie deren Bewertung hinsichtlich ihrer Schadenspotentiale und Eintrittswahrscheinlichkeiten. Als wesentliche Risiken für die Finanzinstrumente werden vor allem das Ausfallrisiko und das Marktpreisrisiko identifiziert.

Liquiditätsrisiko

Die Cashflow-Prognosen werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften erstellt und im Konzern zusammengefasst. Das Management überwacht die permanente Vorausplanung der Liquiditätsreserve des Konzerns, um sicherzustellen, dass ausreichende Liquidität zur Verfügung steht, um den Betriebsbedarf zu decken. Auf Basis aktueller Kontoauszüge wird täglich eine Liquiditätsplanung für den Konzern, die DF AG, die DF GmbH, die DF s.r.o. und die DF ME s.r.o. erstellt. Die Planung umfasst die Ein- und Auszahlungen aus dem operativen Geschäft sowie die geplanten Verwaltungs- und Refinanzierungskosten. Für die jeweils folgenden ein bis zwei Wochen erfolgt die Planung auf Tagesbasis, für die nächsten drei Monate auf Wochenbasis und anschließend auf Monatsbasis.

Die Fälligkeitsstruktur der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

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Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2024 01.01.-31.12.2023
bis 1 Monat 458 539
über 1 Monat bis 3 Monate 1.945 1.215
über 3 Monate bis 6 Monate 408 378
über 6 Monate bis 12 Monate 219 118
Gesamt 3.039 2.250

Die dargestellten finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 394 (Vorjahr TEUR 504) und sonstigen kurzfristigen finanziellen Schulden in Höhe von TEUR 2.645 (Vorjahr TEUR 1.746) zusammen.

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit Fälligkeiten von mehr als einem Jahr betragen zum 31. Dezember TEUR 16.092 (Vorjahr TEUR 16.038) und beinhalten ein Darlehen in Höhe von EUR 13,0 Mio. (Vorjahr EUR 15,0 Mio.) sowie den als langfristig eingestuften Anteil der Leasing-Verpflichtung in Höhe von TEUR 2.173 (Vorjahr TEUR 1.018).

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten sind durch Zahlungsmittel bei Kreditinstituten und kurzfristig fällige Vermögenswerte gedeckt.

Auf Basis der im Insolvenzplan getroffenen Vereinbarungen sind die Verbindlichkeiten Gläubiger kurzfristiger Natur und sollen sukzessive ausschließlich in dem Maße zurückgeführt werden, in dem es der DF-Gruppe gelingt, die Vermögenswerte Gläubiger zu verwerten.

Ausfallrisiko

Die DF-Gruppe hat als wesentlichstes Risiko die nur teilweise oder vollständige Nichterfüllung der Gegenleistungen identifiziert, da geeignete und wirtschaftlich sinnvolle Besicherungen für das derzeit überwiegende Leistungsangebot im Bereich der kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung nicht vorhanden sind. Das Ausfallrisiko untergliedert sich in das Länder- und Adressenrisiko. Die Länder werden einem Länderrating unterzogen, das auf Basis der Analysen von Ratingagenturen erstellt wird. Für einzelne Forderungen werden Bonitätsprüfungen durchgeführt (Einholen von Kreditauskünften/​Referenzen, Auswertung historischer Daten etc.). Das Eingehen von Länder- und Adressenrisiken wird durch eine Kompetenzregelung mit Limitsystem aktiv gesteuert. Die Kompetenzregelung sowie Länder- und Adressenlimite werden vom Aufsichtsrat verabschiedet, die Ausnutzung der Limite wird regelmäßig an ihn berichtet. Der DF-Konzern verringert dieses Risiko zusätzlich durch einen zügigen Verkauf der Forderungen. Ferner werden Länder- und Adressenrisiken, sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll, abgesichert (z.B. Bankgarantien). Konzentrationsrisiken sind im neuen Geschäftsfeld Trading durch den Abschluss eines sehr großen Geschäfts möglich.

Eine Darstellung des Buchwerts und des Ausfallrisikos der Vermögenswerte Gläubiger ist nicht relevant, da die DF-Gruppe gemäß rechtskräftigem Insolvenzplan nicht an den Chancen und Risiken aus der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger partizipiert.

Aus nicht zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehenden Neugeschäften ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 ein Forderungsbestand aus Forfaitierungs- und Factoring-Geschäft in Höhe von TEUR 66 (Vorjahr TEUR 98) zu verzeichnen. Das Ausfallrisiko ist hier, ebenso wie bei den sonstigen kurz- und langfristigen finanziellen Vermögenswerten (Abschnitte 17 und 19), auf den jeweiligen Buchwert beschränkt.

Im Rahmen der Risikosteuerung werden Ausfallrisiken, die aus Geschäften resultieren, die nicht zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehen, aktiv vor allem mittels Länder- und Adressenlimiten gesteuert. Die DF-Gruppe ist jedoch beim Angebot ihrer Produkte Marketing-Compliance Service und Forfaitierung auf wenige spezialisierte Partner angewiesen und somit einem Konzentrationsrisiko ausgesetzt.

Marktpreisrisiko (einschließlich Zinsänderungsrisiko und Währungsrisiko)

Die Forderungen werden klassischerweise mit einem Marktwertabschlag vom Nominalwert angekauft. Dieser Marktwertabschlag wird auf Basis des laufzeitkongruenten Geld- und Kapitalmarktzinssatzes (beispielsweise 1-Jahres-LIBOR) und einer Risikomarge ermittelt. In der Marge wird das individuelle Risiko des einzelnen Geschäfts berücksichtigt, das vor allem von den Länder- und Adressenrisiken abhängt.

Für den DF-Konzern, der seinen Fokus auf den Weiterverkauf der Forderungen richtet, ist das Zinsänderungsrisiko in erster Linie ein Marktpreisrisiko, weil mit einer Zinserhöhung bis zum Forderungsverkauf der bis zur Fälligkeit der Forderung berechnete Marktwertabschlag ansteigt und somit der Marktwert der Forderung sinkt. Ein Marktpreisrisiko besteht während der Verweildauer der Forderungen im Portfolio des Unternehmens. Da das Forfaitierungsgeschäft erheblich an Gewicht verloren hat, haben Zinsänderungs- und Marktpreisrisiken derzeit eine unwesentliche Bedeutung.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die mit den Vermögenswerten Gläubiger und den korrespondierenden Verbindlichkeiten Gläubiger in Zusammenhang stehenden Währungsgewinne und -verluste separat ausgewiesen. Aufgrund der Einzelbewertung sind Kursgewinne und -verluste ausgewiesen, die jedoch zur Beurteilung des Währungsrisikos saldiert zu betrachten sind.

Die DF-Gruppe partizipiert nicht an den hieraus resultierenden Chancen und Risiken. Dem Marktrisiko der darüber hinaus bestehenden Vermögenswerte und Schulden ist eine unwesentliche Bedeutung zuzuordnen.

Die DF-Gruppe ist Risiken aus der Änderung von Marktpreisen (z.B. für Rohstoffe) ausgesetzt, die im Zusammenhang mit dem Bezug von Handelswaren entstehend. Dem Risiko aus kurzfristigen Schwankungen dieser Marktpreise begegnet die DF-Gruppe in der Regel durch kurzfristige Umsetzung der Handelswaren oder Fixierung von Verkaufspreisen. Die DF-Gruppe entschied sich, keine Sicherungsgeschäfte für Rohstoffpreise abzuschließen. Zum Abschlussstichtag gab es kein hierzu keinen Bestand und damit kein Exposure.

Angaben zum Fair Value nach IFRS 7 und IFRS 13

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die beizulegenden Zeitwerte wurden für Bewertungs- und/​oder Angabezwecke auf der Grundlage der nachstehenden Methoden ermittelt.

Der beizulegende Zeitwert stellt gemäß IFRS 13 den Preis dar, der bei der Veräußerung eines Vermögenswerts oder bei der Übertragung einer Verbindlichkeit im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag erhalten bzw. gezahlt werden würde.

Zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente werden nach der Bewertungsmethode in drei Stufen kategorisiert, die sich wie folgt darstellen:

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Stufe 1 (IFRS 13.76): die auf aktiven Märkten notierten (nicht berichtigten) Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden.

Stufe 2 (IFRS 13.81): für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit unmittelbar oder mittelbar beobachtbare Inputfaktoren, die nicht notierte Marktpreise der Stufe 1 sind.

Stufe 3 (IFRS 13.86): nicht für den Vermögenswert oder die Schuld beobachtbare Inputfaktoren. Eine Einordnung in Stufe 3 erfolgt bereits dann, wenn ein nicht beobachtbarer Inputfaktor vorliegt, der die Bewertung signifikant beeinflusst, wie schuldnerbezogene lokale Konfliktpotenziale und der geschätzte Zeitraum der Forderungsbeitreibung.

Für die sonstigen Finanzanlagen (Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert") liegen zu dem Bewertungsstichtag weder Markt- bzw. Transaktionspreise vor, noch können repräsentative Alternativpreise festgestellt oder beobachtet werden. Die DF AG bewertet die sonstigen Finanzanlagen daher in Höhe der zu erwartenden Rückflüsse.

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Kategorie "at Amortized Cost") liegen zu den Bewertungsstichtagen weder Markt- bzw. Transaktionspreise vor, noch können repräsentative Alternativpreise festgestellt oder beobachtet werden. Da das Forfaitierungsgeschäft ein Individualgeschäft darstellt, können Marktpreise mit hinreichender Bewertungssicherheit nur für den vereinbarten Abrechnungstag (Kauf und Verkauf) mit den vertraglich vereinbarten Konditionen ermittelt werden. Um die Einflüsse sich zufällig ergebender oder willkürlich festgelegter Bewertungsparameter zu vermeiden, bewertet der Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen daher mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und unter Berücksichtigung etwaiger Wertberichtigungen.

Die Vermögenswerte Gläubiger (Forderungen des Restrukturierungsportfolios) werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVtPL). Dieser Bewertung liegt auch die Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der rechtshängigen Forderungen zugrunde. Diese entfällt mit TEUR 0 (Vorperiode TEUR 0) auf Änderungen des beizulegenden Zeitwerts.

Für kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten (z.B. Kontokorrentkonten) wird der Buchwert als beizulegender Zeitwert angegeben. Dies gilt ebenfalls für hinterlegte Mietkautionen, die dem Transaktionspreis entsprechen und keinen Bewertungsprozessen unterliegen.

Nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente (Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, sonstige Finanzanlagen) sind im Berichtsjahr nicht zu verzeichnen.

Bewertungsprozesse

Hinsichtlich des Restrukturierungs- und Handelsportfolios (Vermögenswerte Gläubiger) stellen die fortgeführten Anschaffungskosten aus Sicht des DF-Konzerns eine Bewertungsgrundlage dar, die das künftige Ertragspotential bis zur Fälligkeit enthält, auch wenn der Verkauf der Forderung vor dem Ende der Laufzeit nicht gelingt. Der Konzern sieht daher den ermittelten Wert zu fortgeführten Anschaffungskosten zugleich als (näherungsweise bestimmten) Fair Value an. Eine Fair Value-Bewertung liegt neben den fortgeführten Anschaffungskosten auch für Forderungen aus dem Restrukturierungs- sowie des Handelsportfolios vor, für die Einzel- oder Länderwertberichtigungen vorgenommen werden. Diese Wertberichtigungen orientieren sich hinsichtlich der Länderwertberichtigungen am jeweils aktuellen Länderrating von Rating-Agenturen und bezüglich der Einzelwertberichtigungen an der individuellen Einschätzung der rechtlichen Situation der DF-Gruppe bzw. der wirtschaftlichen Lage des Gläubigers.

Der Konzern vertritt die Auffassung, dass für die Bestimmung des Fair Value der Forderungen, unabhängig von der Klassifizierung nach IFRS 9.4.1.2 oder 4.1.2A das bisher angewendete Verfahren (fortgeführte Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode) geeignet ist und eine Abweichung von dieser Methode nicht hinreichend begründbar ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 sind Forderungen aus dem operativen Forfaitierungsgeschäft in Höhe von EUR 0 Mio. (Vorjahr EUR 15 Mio.) ausgewiesen.

Der Konzern weist nach IFRS 9.4.1.2 bewertete Forderungen aus dem Factoring-Geschäft in Höhe von TEUR 98 aus, für die nach IFRS 9.5.5.1 ff. Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 16 erfasst sind.

Bei den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, bestehen keine Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Zahlungsströme.

Wertangaben zu Finanzinstrumenten

Die folgende Tabelle enthält die Darstellung der Buchwerte der Finanzinstrumente (IFRS 7.6), die ihren beizulegenden Zeitwerten gegenübergestellt sind (IFRS 7.25), sowie ihre Bewertungskategorien (zu fortgeführten Anschaffungskosten - AC, ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert - FVtPL).

Aktiva

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Buchwerte von Finanzinstrumenten
in Tausend Euro
Bewertungs-Kategorie Fair-Value Hierarchiestufe Buchwert 31.12.2024 Fair Value 31.12.2024
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Sonstige langfristige Finanzanlagen FVtPL 193 193 193
Vermögenswerte Gläubiger FVtPL - - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 572 1.049 572
Andere kurzfristige Vermögenswerte AC 15.143 15.143 15.143
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 28.602 28.602 28.602

Passiva

Darlehen AC 13.000 13.000 13.000
Leasing-Verpflichtungen AC 2.456 2.526 2.456
Verbindlichkeiten Gläubiger FVtPL - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 394 394 394
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten AC 2.363 2.363 2.363

Aktiva

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Buchwerte von Finanzinstrumenten
in Tausend Euro
Bewertungs-Kategorie Fair-Value Hierarchiestufe Buchwert 31.12.2023 Fair Value 31.12.2023
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Sonstige langfristige Finanzanlagen FVtPL 55 55 55
Vermögenswerte Gläubiger FVtPL 18 18 18
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 1.271 1.271 1.271
Andere kurzfristige Vermögenswerte AC 400 400 400
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 41.909 41.909 41.909

Passiva

Darlehen AC 15.000 15.000 15.000
Leasing-Verpflichtungen AC 1.332 1.332 1.172
Verbindlichkeiten Gläubiger FVtPL 31 31 31
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 504 504 504
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten AC 1.593 1.593 1.593

Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement des DF-Konzerns hat als oberstes Ziel, jederzeit ausreichende Investitionsmittel für das zukünftige operative Geschäft bereitzustellen. Als Orientierungsgröße dient der dynamische Verschuldungsgrad, der sich aus dem Verhältnis der Nettofinanzschulden zum operativen Ergebnis vor Abschreibungen ermittelt. Sofern dieses Verhältnis 2 oder weniger beträgt, signalisiert dies für den Konzern die Erhaltung der Handlungsfreiheit hinsichtlich der Unternehmensentwicklung und die Wahrung einer vorteilhaften Bonitätseinschätzung. Den Zahlungsmitteln in Höhe von TEUR 28.602 (Vorjahr TEUR 41.909) werden verzinsliche Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 16.091 (Vorjahr TEUR 16.108) und kurzfristige finanzielle Schulden in Höhe von TEUR 282 (Vorjahr TEUR 153) gegenübergestellt. Aus der Gegenüberstellung ergeben sich keine Nettofinanzschulden, sodass sich ein dynamischer Verschuldungsgrad von 0 nach 0 im Vorjahr ermittelt. Angestrebt wird ein angemessener, an den operativen Erfordernissen orientierter Liquiditätsbestand und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital, um eine kosten- und risikooptimale Kapitalstruktur zu gestalten. Der angemessene, an den operativen Erfordernissen orientierter Liquiditätsbestand orientiert sich im Wesentlichen am Handelsgeschäft, bei welchem zu jeder Zeit Handelsgeschäfte im niedrigen bis mittleren einstelligen Millionenbereich möglich sein müssen. Bei der Betrachtung bleiben die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Gläubiger aus den bereits genannten Gründen unberücksichtigt. Das Kapitalmanagement des DF-Konzerns erfolgt zentral bei der DF AG.

Zum 31. Dezember 2024 beträgt das Eigenkapital des DF-Konzerns EUR 30,7 Mio. (Vorjahr EUR 28,8 Mio.). Die Verbindlichkeiten Insolvenzgläubiger betragen TEUR 0 (Vorjahr TEUR 18) und stellen 0 % (Vorjahr 0,1 %) des Fremdkapitals dar. Zum 31. Dezember 2024 verfügt der DF-Konzern über einen Kredit in Höhe von EUR 13,0 Mio. und über keine Kreditlinien bei Kreditinstituten. Es bestehen keine externen Mindestkapitalanforderungen.

(35) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des DF-Konzerns im Laufe des Berichtszeitraums durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Eine Überleitung zu den Flüssigen Mitteln laut Bilanz ergänzt die Finanzierungsrechnung.

Die Kapitalflussrechnung wurde zum 31. Dezember 2024, aufgrund der neu hinzugekommenen Segmente, angepasst an die Gliederung gemäß DRS 21. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.

Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten verfügbar sind.

Der Rückgang des Zahlungsfonds ist im Wesentlichen auf die Reklassifizierung der Einlagen bei der Samanbank in Höhe von TEUR 14.827 zurückzuführen. Dies hat ebenfalls zu einem negativen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit geführt.

Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Konzernergebnis indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung bereinigt.

Die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten sind in der folgenden Übersicht dargestellt.

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Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten
in Tausend Euro
Langfristige Verbindlichkeiten Kurzfristige Verbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Summe
1.1.2023 15.000 - 1.278 16.278
Cashflows
Rückzahlungen - (186) (186)
Erhöhungen - - - -
Non-Cashflows
Fair Value - - 39 39
Erhöhungen - - 41 41
31.12.2023 15.000 - 1.172 16.172
1.1.2024 15.000 - 1.172 16.172
Cashflows
Rückzahlungen (2.000) - (291) (2.291)
Erhöhungen - - - -
Non-Cashflows
Fair Value - - 70 70
Erhöhungen - - 1.505 1.505
31.12.2024 13.000 - 2.456 15.456

(34) Besondere Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres

AdHoc-Mitteilung vom 03. April 2025:

Die DF Deutsche Forfait AG (ISIN: DE000A2AA204) (DF AG) wurde darüber informiert, dass die Trade Finance Solutions s.r.o. 1.907.544 Aktien der DF AG übernommen hat (das entspricht einem Anteil von ca. 16,05 % des Grundkapitals der DF AG). Herrn Dr. Heinrich Schulz sind diese 1.907.544 Aktien der DF AG als beherrschender Person der Trade Finance Solutions s.r.o. zuzurechnen. Die Meldeschwellen von 3%, 5%, 10 % und 15 % gem. § 33 WpHG wurden am 28.03.2025 überschritten.

Zugleich hat Herr Dr. Shahab Manzouri der DF AG mitgeteilt, dass er am 28.03.2025 die Meldeschwelle von 75 % unterschritten hat und nun 7.526.882 Aktien der DF AG hält, was einem Anteil von ca. 63,32 % des Grundkapitals der DF AG entspricht.

 

Köln, 29. April 2025

Der Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die DF Deutsche Forfait AG, Köln

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der DF Deutsche Forfait AG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der DF Deutsche Forfait AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die in Abschnitt IV. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Ansatz und Bewertung der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge

Risiko für den Konzernabschluss

Im Konzernabschluss der DF Deutsche Forfait AG werden zum 31. Dezember 2024 aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 3.659 ausgewiesen, von denen TEUR 2.875 auf steuerliche Verlustverträge entfallen. Der Ansatz aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge der DF-Gruppe hängt von der Nutzbarkeit steuerlicher Verluste in Deutschland und den Planungsannahmen hinsichtlich des zukünftig zu versteuernden Einkommens ab.

Ansatz und Bewertung aktiver latenter Steuern sind in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf zukünftig zu versteuernde Einkommen abhängig und diese wiederum von der zukünftigen Entwicklung des Geschäftsvolumens und der erzielbaren Margen sowie der weiteren politischen Entwicklung in der Zielregion Naher Osten.

Aufgrund der hohen Schätzunsicherheiten hinsichtlich der Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge sowie der Bedeutung des Abschlusspostens für die Vermögens- und Ertragslage der DF-Gruppe war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns ein Verständnis über den bei der DF- Gruppe implementierten Prozess zum Ansatz und zur Bewertung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge verschafft. Wir haben dabei das methodische Vorgehen der gesetzlichen Vertreter der DF Deutsche Forfait AG bei der Beurteilung des Ansatzes und der Bewertung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge nachvollzogen. Zudem haben wir die von den gesetzlichen Vertretern der DF Deutschen Forfait AG aufgestellte Unternehmensplanung hinsichtlich der Plausibilität und rechnerischen Richtigkeit nachvollzogen sowie die zugrunde gelegten Verlustvorträge mit veranlagten Steuerbescheiden abgeglichen. Ferner wurde die rechnerische Richtigkeit der Berechnung zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern nachvollzogen.

Zudem haben wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DF Deutsche Forfait AG in der steuerlichen Planung unterstellten Prämissen gewürdigt. Dabei haben wir vornehmlich die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die weitere politische Entwicklung in der Zielregion Naher Osten, insbesondere in Iran, und deren Berücksichtigung im Rahmen der steuerlichen Planung nachvollzogen. Zudem würdigten wir die Auslegung der einschlägigen steuerlichen Rechtsvorschriften und die Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne in Deutschland.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben zu latenten Steuern sind im Abschnitt (7) "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Aktive und passive latente Steuern" sowie im Abschnitt (15) "Ertragsteuern" des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

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die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts,

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht,

den Bericht des Aufsichtsrats sowie

die übrigen Teile des "Geschäftsberichts 2024"

aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteile der in Abschnitt IV des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der "529900CY6JKIFT9GH610-2024-12-31-0-de.zip,be070d3985a3c5e8c287e1a44efe7f76d06f261f51f1b011 03f0247a0a6443e3" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Juli 2024 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. Juli 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2024 als Konzernabschlussprüfer der DF Deutsche Forfait AG, Köln, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Wirtschaftsprüfer Frank Paulus.

 

München, den 29. April 2025

KPMC Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Florian Müller, Wirtschaftsprüfer

Frank Paulus, Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

29. April 2025

Der Vorstand

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

in diesem Jahr feiert die DF Deutsche Forfait AG 25-jähriges Jubiläum - der Aufsichtsrat gratuliert der DF-Gruppe und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich zu diesem wunderbaren Jubiläum!

Wer hätte in den herausfordernden Jahren 2014-2016 für möglich gehalten, dass die börsennotierte Gesellschaft nicht nur wieder auf Kurs kommt, sondern heute besser dasteht als je zuvor? Trotz der erfolgreichen Entwicklung bleiben wir wachsam und prüfen mit Sorgfalt die zukünftigen Aktivitäten der DF-Gruppe.

Im Geschäftsjahr 2024 schlug die DF AG mit der Übernahme der DF Vagabund ein neues Kapitel in ihrer Unternehmensgeschichte auf. Dieser erste Asset Deal in der Geschichte der DF-Gruppe markiert einen bedeutenden Meilenstein. Weitere M&A-Aktivitäten werden sorgfältig geprüft und können zur erfolgreichen Weiterentwicklung beitragen.

Die Erträge aus der über Jahre hinweg kontinuierlichen und profitablen Export- und Importvermittlung von humanitären Gütern nutzt die DF-Gruppe u. a., um ihre Diversifizierungsstrategie voranzutreiben. Vor allem durch den maßgeblichen Ergebnisbeitrag des Produkts Marketing-Compliance Service erzielte die DF-Gruppe im Geschäftsjahr 2024 ein Konzernergebnis in Höhe von TEUR 1.877.

Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand

Im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat laufend die Geschäftsentwicklung der DF Deutsche Forfait AG ("DF AG" bzw. "Gesellschaft") begleitet und alle Aufgaben, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen, erfüllt. Der Aufsichtsrat der DF AG hat sich ausführlich mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft und der gesamten DF-Gruppe befasst.

Die Arbeit des Vorstands wurde durch den Aufsichtsrat überwacht und beratend begleitet. Dabei war die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand stets konstruktiv und von offenen und vertrauensvollen Diskussionen geprägt. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter, stand zur Ausübung seiner Kontrollfunktion in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, der den Aufsichtsrat stets und umgehend über das operative Geschäft, alle wesentlichen Geschäftsentwicklungen und die Finanzlage der DF-Gruppe in schriftlicher oder mündlicher Form in Kenntnis gehalten hat.

Auf der Basis der Berichterstattung durch den Vorstand hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands begleitet und dabei auch über zustimmungsbedürftige Vorhaben entschieden. Auf der Grundlage der ausführlichen Information durch den Vorstand sowie eigenständiger Prüfungen konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion jederzeit vollumfänglich nachkommen.

Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

In der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DF AG gab es im Geschäftsjahr 2024 keine Änderungen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2024 haben insgesamt vier Präsenz-Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden, in denen der Vorstand den Aufsichtsrat über die wirtschaftliche Lage und die Geschäftsentwicklung informierte. In allen Aufsichtsratssitzungen waren sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend. Über die Sitzungen hinaus gab es weitere Beschlussfassungen zu aktuellen Themen im schriftlichen Umlaufverfahren.

Schwerpunkte der Beratungen

Im Mittelpunkt der Beratungen standen im Geschäftsjahr 2024 die langfristige strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft, der Abschlussprüferwechsel, die Gründung der DF Vagabund sowie weitere M&A-Aktivitäten. Darüber hinaus wurden in den Sitzungen insbesondere folgende Themen erörtert:

In der Sitzung am 14. März 2024 erörterte der Aufsichtsrat die Gewinnverwendung bzw. die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre sowie die Unternehmensplanung für das Jahr 2024.

In der Sitzung am 26. April 2024 billigte der Aufsichtsrat sowohl den vorgelegten Einzelabschluss 2023 der DF AG als auch den Konzernabschluss 2023. Die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft nahmen an der Sitzung teil und standen für jegliche Auskünfte zur Verfügung. Des Weiteren stimmte der Aufsichtsrat der Einberufung und den Tagesordnungspunkten für die ordentliche Hauptversammlung 2024 zu. Zudem wurde über die Tantieme-Zahlung an den Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 entschieden und beschlossen, die KPMC Audit GmbH als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 der Hauptversammlung vorzuschlagen. Schließlich billigte der Aufsichtsrat, den Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

In der Sitzung am 1. Juli 2024 befasste sich der Aufsichtsrat u. a. mit dem Geschäftspotenzial in Osteuropa und der Vorbereitung der Hauptversammlung.

In der Sitzung am 12. Dezember 2024 genehmigte der Aufsichtsrat die einzelnen Länderlimite. Zudem wurde die jährliche Effizienzprüfung des Aufsichtsrats besprochen und das Risikohandbuch genehmigt.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. In einem Gremium dieser Größe ist die effiziente Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats auch ohne die Bildung von Fachausschüssen gewährleistet.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2024 fortwährend mit den Grundsätzen guter Unternehmensführung auseinandergesetzt. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Corporate Governance (https:/​/​dfag.de/​investor-relations/​corporate-governance/​) dauerhaft zugänglich gemacht ist. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat im März 2024 abgegeben, im April 2024 aktualisiert und auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht; die aktuelle Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im März 2025 abgegeben und ist den Aktionären ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Berichterstattung zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung (Vergütungsbericht)

Der Vergütungsbericht 2024 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht geprüft und festgestellt, dass die nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG geforderten Angaben enthalten sind. Der entsprechende Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG ist dem separaten Vergütungsbericht beigefügt.

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte der Aufsichtsräte sind dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 nicht bekannt geworden.

Jahresabschluss 2024

Die KPMC Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde auf der Hauptversammlung am 2. Juli 2024 zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 gewählt.

Der Jahresabschluss 2024, der Konzernabschluss 2024 und der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern wurden von der KPMC Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft. Im Laufe der Prüfung hat der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung diskutiert.

Der Jahresabschluss 2024, der Konzernabschluss 2024 sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats mit ausreichender Frist vor der Aufsichtsratssitzung am 29. April 2025 zur eingehenden Prüfung vorgelegen. In der Aufsichtsratssitzung am 29. April 2025 hat der Abschlussprüfer alle wesentlichen Positionen der Unterlagen erläutert. Die aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen wurden eingehend erörtert. Darüber hinaus legte der Abschlussprüfer seine Unabhängigkeit dar. Der Aufsichtsrat stimmte sodann am 29. April 2025 im Rahmen der Aufsichtsratssitzung, nach eingehender eigener Prüfung und Diskussion, dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der DF-Gruppe. Damit war der Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG festgestellt. Einwendungen waren nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat ist mit dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens einverstanden.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für Ihren Einsatz und die geleistete Arbeit im Geschäftsjahr 2024. Gleichfalls gilt unser Dank den Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

29. April 2025

Für den Aufsichtsrat

Dr. Ludolf von Wartenberg

Vorsitzender des Aufsichtsrats

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

I. Entsprechenserklärung

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DF Deutsche Forfait AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

Vorstand und Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG erklären hiermit, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 12. April 2024 mit der Aktualisierung vom 24. April 2024 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022, bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 ("DCGK 2022"), mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:

» Empfehlung A.2, B.1 und C.1 Satz 2 DCGK 2022 (Diversitätskriterium)

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen ausdrücklich das Streben des DCGK nach Diversität und stehen einer diversen Besetzung von Führungsfunktionen und Gremienzusammensetzung offen gegenüber. Primär werden bei der Besetzung von Führungsfunktionen und Vorstandspositionen sowie bei Wahlvorschlägen für Aufsichtsratsmitglieder aber die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen des Einzelnen berücksichtigt. Das Kriterium der Diversität wird erst nachrangig herangezogen.

» Empfehlung A.5 (Beschreibung des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems)

Gemäß dieser Empfehlung sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems beschrieben und zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden. Die Empfehlung geht damit deutlich über die gesetzlichen Anforderungen der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB hinaus, wonach die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems nur im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben sind. Die Darstellung im Lagebericht der Gesellschaft beschränkt sich weiterhin - wie gesetzlich gefordert und von Vorstand und Aufsichtsrat für angemessen gehalten - auf die Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

» Empfehlung B.2 DCGK 2022 (Beschreibung der Nachfolgeplanung)

Vorstand und Aufsichtsrat werden sich regelmäßig mit Fragen der Nachfolgeplanung beschäftigen, es wird jedoch davon abgesehen, in der Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) die diesbezügliche Vorgehensweise zu beschreiben. Angesichts der Größe der Gesellschaft und ihrer Organe ist ein formalisiertes Verfahren insoweit nicht erforderlich und würde lediglich zur Erhöhung des Verwaltungsaufwands der Gesellschaft führen.

» Empfehlung B.5 und C.2 DCGK 2022 (Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder) Altersgrenzen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bestehen bei der DF Deutsche Forfait AG nicht und sind auch nicht vorgesehen.

Die Organmitglieder der DF Deutsche Forfait AG werden ausschließlich nach den Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen ausgewählt, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Die Festlegung von Altersgrenzen würde die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten unangemessen einschränken.

» Empfehlung C.1 DCGK 2022 (Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat)

Der Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG hat derzeit kein formelles Kompetenzprofil für das Aufsichtsratsgremium und seine Zusammensetzung erarbeitet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden anhand der für ihr Amt erforderlichen Kompetenz ausgewählt. Der Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG ist der Auffassung, dass das Vorhandensein von Kenntnissen und Fähigkeiten in gewissen Fachgebieten, etwa der Rechnungslegung und -prüfung, der Außenhandelsfinanzierung, des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts, des Sanktionsrechts sowie in für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen, sinnvoll und erforderlich ist. Andererseits hält er die starre Festlegung von Kompetenzkriterien aufgrund der geringen Größe der Gesellschaft und ihres Aufsichtsrats für nicht erforderlich und potentiell sogar kontraproduktiv. Da es kein formelles Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat gibt, enthält die Erklärung zur Unternehmensführung auch keine Qualifikationsmatrix zum Stand der Umsetzung eines solchen Kompetenzprofils.

» Empfehlung D.1 DCGK 2022 (Zugänglichmachung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats)

Der Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Abweichend von Empfehlung D.1 des DCGK 2022 hat der Aufsichtsrat die Geschäftsordnung aber nicht auf der Internetseite der DF Deutsche Forfait AG zugänglich gemacht. Die wesentlichen Verfahrensregeln für den Aufsichtsrat sind durch das Aktiengesetz sowie durch die Satzung vorgegeben und damit bereits öffentlich zugänglich. Eine Veröffentlichung der Geschäftsordnung auf der Internetseite bringt deshalb aus Sicht des Aufsichtsrats keinen Mehrwert.

» Empfehlungen D.2 und D.4 DCGK 2022 (Ausschussbildung im Aufsichtsrat)

Derzeit hat der Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG keine Ausschüsse gebildet. Da der Aufsichtsrat gegenwärtig nur aus drei Mitgliedern besteht, erscheint die Einrichtung solcher Ausschüsse nicht zweckmäßig. Die Effizienz der Tätigkeit eines so kleinen Aufsichtsrats kann durch Ausschussbildung nicht sinnvoll weiter erhöht werden. Die Aufgaben, für die der DCGK die Bildung von Fachausschüssen empfiehlt, werden vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen.

» Empfehlung D.11 DCGK 2022 (Bericht über Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Bei ihrer Amtseinführung werden sie von den amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern unterstützt, sich mit den für ihre Tätigkeit wichtigen Angelegenheiten der Gesellschaft vertraut zu machen. Mit Blick auf die Größe der Gesellschaft und des nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats, der über alle Angelegenheiten als Gesamtgremium (ohne Ausschüsse) entscheidet, erscheint jedoch auch insoweit ein formalisiertes Vorgehen und eine entsprechende Beschreibung im Bericht des Aufsichtsrats entbehrlich.

» Empfehlung F.2 DCGK 2022 (Veröffentlichung von Finanzinformationen)

Die DF Deutsche Forfait AG veröffentlicht den Geschäftsbericht nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums. Vielmehr richtet sich die DF Deutsche Forfait AG nach den vorgeschriebenen Fristen der Vorschriften der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse für den Teilbereich des General Standards sowie des Wertpapierhandelsgesetzes, da Vorstand und Aufsichtsrat diese Fristen für angemessen halten. Die DF Deutsche Forfait AG beabsichtigt, diese Praxis auch in Zukunft fortzuführen.

» Empfehlung G.3 DCGK 2022 (Horizontaler Vergütungsvergleich)

Derzeit nimmt der Aufsichtsrat bei der Beurteilung der Üblichkeit der Vorstandsvergütung keinen Vergleich mit anderen Unternehmen vor. Aufgrund der speziellen Branche der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass es keine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen gibt, die er dazu heranziehen könnte. Sollte sich dies in Zukunft ändern, wird der Aufsichtsrat jedoch eine Vergleichsgruppe von Unternehmen, die hinsichtlich Größe, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Marktkapitalisierung und Branche vergleichbar sind, zur Beurteilung der Üblichkeit der Vorstandsvergütung heranziehen.

» Empfehlung G.4 DCGK 2022 (Vertikaler Vergütungsvergleich)

Der Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG zieht bei der Beurteilung der Üblichkeit der Vorstandvergütung auch nicht die Vergütungsstruktur innerhalb der Gesellschaft heran. Als Holdinggesellschaft bietet die DF Deutsche Forfait AG weder für den oberen Führungskreis noch für die Belegschaft insgesamt geeignete Vergleichsmaßstäbe.

» Empfehlung G.6 und G.7 DCGK 2022 (Mehrjährige Bemessungsgrundlage der variablen Vorstandsvergütung)

Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder (Tantieme) hat derzeit keine mehrjährige Bemessungsgrundlage, sondern bemisst sich an kurzfristigen Zielen. Die Vorstandsmitglieder werden prozentual am Jahresgewinn der DF Deutsche Forfait AG beteiligt. In der Summe ist die Tantieme begrenzt auf 150 % des Jahresfestgehalts eines jeweiligen Vorstandsmitglieds.

Der Aufsichtsrat hält eine derartige Regelung für sachgerecht. Im Vordergrund der Vorstandstätigkeit steht derzeit und auch in den kommenden Jahren der kurz- bis mittelfristige Erfolg der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist deshalb überzeugt, dass sich die Leistung des Vorstands am besten anhand der jährlichen Ergebnisse der Gesellschaft bemessen lässt. Der Aufsichtsrat wird diese Entscheidung aber regelmäßig überprüfen und auch langfristige Vergütungsbestandteile in Erwägung ziehen, wenn dies aufgrund der weiter erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft angezeigt erscheint.

Da der Vorstand derzeit keine langfristigen Vergütungsbestandteile erhält, findet auch Empfehlung G.10 DCGK 2022 keine Anwendung.

» Empfehlung G.10 DCGK 2022 (Aktienbasierte Vergütung)

Die variable Vergütungskomponente wird derzeit nicht in Aktien der Gesellschaft angelegt oder aktienbasiert gewährt, sondern bar abgegolten.

Aktienbasierte Vergütungskomponenten spiegeln vor allem die langfristige Unternehmensentwicklung wider. Da derzeit der kurz- bis mittelfristige Erfolg der Gesellschaft im Vordergrund der Vorstandstätigkeit steht und die variable Vergütung deshalb auf eine Jahrestantieme beschränkt ist (s.o. zu Empfehlung G.6 und G.7 DCGK 2022), ist der Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG der Auffassung, dass eine aktienbasierte Vergütung gegenwärtig nicht zielführend ist.

 

Köln, 18. März 2025

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

II. Vergütungsbericht, Vermerk des Abschlussprüfers, Vorstandsvergütungssystem und Vergütungsbeschluss nach § 113 Abs. 3 AktG

Der Vergütungsbericht für 2024 sowie der entsprechende Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 Abs. 1, 2 und 3 AktG werden unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung am 29. August 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​dfag.de/​investor-relations/​corporate-governance/​ öffentlich zugänglich gemacht.

Unter https:/​/​dfag.de/​investor-relations/​corporate-governance/​ sind auch das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 29. Juni 2021 gebilligt wurde, sowie der von der Hauptversammlung am 29. Juni 2021 gefasste Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats öffentlich zugänglich. Das der diesjährigen Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG turnusmäßig zur Billigung vorzulegende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG sowie der von der diesjährigen Hauptversammlung zu fassende Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats werden unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung am 29. August 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​dfag.de/​investor-relations/​corporate-governance/​ öffentlich zugänglich gemacht.

III. Relevante Angaben zu den Praktiken der Unternehmensführung

Die DF AG strebt eine durch Verantwortungsbewusstsein, Transparenz und Wertsteigerung für die Aktionäre getragene Unternehmensführung an. Die relevanten Grundsätze ergeben sich aus dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft und den Empfehlungen des DCGK.

Compliance und die Einhaltung ethischer Standards sind für die DF-Gruppe von größter Bedeutung. Die DF-Gruppe hat auch im Geschäftsjahr 2024 in Zusammenarbeit und Abstimmung mit externen Beratern das konzernweite Compliance-System laufend aktualisiert und an die Empfehlungen des DCGK sowie Gesetzesänderungen angepasst. Dies umfasste insbesondere die Themen (i) Sanktionsbestimmungen, einschließlich der Pflege der EDV-Systeme, mit denen arbeitstäglich eine automatische Prüfung der Neu- und Bestandskunden im Hinblick auf deren Aufnahme auf Sanktionslisten erfolgt, (ii) Geldwäscheprävention und (iii) Datenschutz. Prüfungen gemäß Geldwäschegesetz einschließlich Know-Your-Customer Prüfungen sind ebenso integraler Bestandteil des Compliance Systems der DF-Gruppe wie der Code of Conduct (Code of Conduct and Ethics for the Employees of DF Deutsche Forfait AG and its Subsidiaries). Der Code of Conduct ist in einem gesonderten Abschnitt auf der Internetseite der DF AG unter https:/​/​www.dfag.de/​investor-relations/​corporate-governance/​ öffentlich zugänglich.

IV. Arbeitsweise und Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Als deutsche Aktiengesellschaft hat die DF AG gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine dualistische Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.

Vorstand

Der Vorstand der DF AG bestand im Geschäftsjahr 2024 aus zwei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Sie leiten das Unternehmen in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer der Gesellschaft und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder). Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand. Die Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder untereinander ist in der Geschäftsordnung geregelt, die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsverteilungsplan festgelegt. Die Geschäftsordnung enthält auch einen Katalog von Geschäften, für welche der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand arbeitet mit den übrigen Organen der Gesellschaft zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll zusammen.

Bei der Zusammensetzung des Vorstands orientiert sich der Aufsichtsrat an fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen sowie persönlicher Eignung. Daneben berücksichtigt er auch Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. Das Kriterium der Diversität wird dabei erst nachrangig herangezogen, auch wenn der Aufsichtsrat einer diversen Gremienzusammensetzung grundsätzlich offen gegenübersteht.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der DF AG berät den Vorstand der Gesellschaft und überwacht seine Geschäftsführung. Er besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern, die allesamt von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß der Empfehlung C.15 des DCGK im Wege der Einzelwahl.

Der Aufsichtsrat nimmt seine zugewiesenen Aufgaben im Plenum des Aufsichtsrats wahr. Eine Bildung von Ausschüssen ist aktuell nicht vorgesehen. Bei einem Gremium dieser Größe ist die effiziente Aufgabenerfüllung auch ohne die Bildung von Fachausschüssen gewährleistet.

Der Aufsichtsrat erfüllt die von Grundsatz 15 und Empfehlung D.3 des DCGK für den Prüfungsausschuss aufgestellten Anforderungen. Der auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2020 wiedergewählte Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr. Dr. Ludolf von Wartenberg, bringt mit seiner langjährigen Erfahrung aus der Wirtschaft weiterhin entsprechenden Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung mit. Der auf der Hauptversammlung am 29. Juni 2023 neu gewählte Herr Wolfgang Habermann verfügt als Finanzexperte über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung.

Der Aufsichtsrat achtet bei seiner Zusammensetzung darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung ihres Amtes erforderlich sind. Daneben berücksichtigt er auch Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. Das Kriterium der Diversität wird dabei erst nachrangig herangezogen, auch wenn der Aufsichtsrat einer diversen Gremienzusammensetzung grundsätzlich offen gegenübersteht.

Enges Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der DF AG arbeiten zum Wohle der Gesellschaft eng und vertrauensvoll zusammen. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter, steht zur Ausübung seiner Kontrollfunktion in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand.

Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung der Gesellschaft, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Geschäfte und unternehmerische Maßnahmen von besonderer Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Durch einen regelmäßigen, zeitnahen und umfassenden Dialog mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat zu jeder Zeit über die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung sowie das Risikomanagement und die wesentlichen Risikopositionen der Gesellschaft informiert.

V. Angaben zur Förderung der Teilhabe von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in Führungspositionen

Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 gemäß § 111 Abs. 5 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand bis zum 31. Dezember 2026 von 33 % festgelegt. Diese Zielgröße liegt über dem aktuellen Stand.

Der Vorstand der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2024 aus Herrn Dr. Behrooz Abdolvand (zugleich Vorstandsvorsitzender) und Herrn Hans-Joachim von Wartenberg.

Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 gemäß § 111 Abs. 5 AktG die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 31. Dezember 2026 auf 33 % festgelegt. Diese Zielgröße liegt über dem aktuellen Stand.

Der Aufsichtsrat bestand zum 31. Dezember 2024 aus drei Mitgliedern, den Herren Dr. Ludolf von Wartenberg (Aufsichtsratsvorsitzender), Prof. Dr. Wulf-W. Lapins (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) sowie Wolfgang Habermann.

Aufgrund der im August 2016 vollzogenen Ausgliederung des operativen Geschäfts der Gesellschaft in die Deutsche Forfait GmbH, von der sämtliche Mitarbeiter der Gesellschaft betroffen waren, gibt es derzeit in der DF AG unterhalb des Vorstands keine Führungsebenen. Somit kann der Vorstand derzeit auch keine Zielgrößen nach § 76 Abs. 4 AktG festlegen.

VI. Sonstige Angaben zur Corporate Governance

Transparente Kommunikation

Die DF AG strebt eine offene und transparente Kommunikation mit ihren Aktionären und ihren Gläubigern an. Auf der Internetseite finden sich die wesentlichen Termine, die insbesondere für die Aktionäre von Interesse sein könnten, darunter die Veröffentlichungstermine von Geschäfts- und Zwischenberichten. Weitere Informationen betreffen beispielsweise die meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte, Ad-hoc-Mittteilungen sowie Pressemitteilungen.

Effizienzprüfung

Die regelmäßige Überprüfung der Effizienz des Aufsichtsrats stellt einen wichtigen Baustein guter Corporate Governance dar. Der DCGK sieht unter Empfehlung D.12 vor, dass der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen soll, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Hierfür wurde ein auf die Besonderheiten der DF AG zugeschnittener Fragebogen entwickelt. Dieser Fragebogen wird regelmäßig an die Mitglieder des Aufsichtsrates verschickt. Die Ergebnisse der Befragung werden sodann in einer Aufsichtsratssitzung diskutiert. Der Fragebogen umfasst insbesondere die Organisationsabläufe im Aufsichtsrat, die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats sowie personelle Fragen. Die Ergebnisse der Effizienzprüfung wurden im Aufsichtsrat in der Sitzung vom 12. Dezember 2024 diskutiert.

Risikomanagement, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, Compliance

Das von der Gesellschaft eingerichtete Risikomanagementsystem dient zum einen dazu, Risiken zu streuen und entsprechend der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft zu begrenzen, in erster Linie, um Verluste zu verhindern und eine Existenzgefährdung der Gesellschaft zu vermeiden. Zum anderen sollen Risiken frühzeitig erkannt werden, um sie nach Möglichkeit zu vermeiden oder zumindest rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen treffen zu können. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt und den sich verändernden Gegebenheiten angepasst.

Der Konzernabschluss der DF-Gruppe wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie gemäß § 315e HGB aufgestellt. Der Einzelabschluss der DF AG wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes erstellt.

Die KPMC Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde von der Hauptversammlung am 2. Juli 2024 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjähr 2024 gewählt und vom Aufsichtsrat als solcher beauftragt. Der Aufsichtsrat hat sich vor Beauftragung vergewissert, dass die Beziehungen zwischen Prüfer und Gesellschaft oder ihren Organen keine Zweifel an der Unabhängigkeit des Prüfers begründen. Die KPMC Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den Einzel- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 geprüft. Entsprechend der Empfehlung D.10 des DCGK hat sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung ausgetauscht und dem Aufsichtsrat hierüber berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich auch ohne den Vorstand mit dem Abschlussprüfer beraten.

Aktienbesitz und meldepflichtige Transaktionen von Vorstand und Aufsichtsrat

Aktienbesitz der Vorstandsmitglieder

Der Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstands stellte sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:

Die im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands hielten direkt oder indirekt zum 31. Dezember 2024 keine Aktien der Gesellschaft.

Aktienbesitz der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aktienbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrates stellte sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:

Mitglieder des Aufsichtsrates hielten direkt oder indirekt zum 31. Dezember 2024 nur in geringfügigem Umfang Aktien der Gesellschaft, insgesamt einen Anteil von 0,02 % der Aktien der DF AG.

Meldepflichtige Transaktionen

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind gemäß Art. 19 MAR verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der DF AG durch sie oder durch in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen der DF AG und der zuständigen Aufsichtsbehörde offenzulegen. Die der DF AG gemäß Art. 19 MAR gemeldeten Transaktionen sind auf der Internetseite der DF AG unter www.dfag.de im Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance" abrufbar.

Im Berichtsjahr 2024 gab es keine meldepflichtigen Transaktionen.

Sonstige Angaben

In Hinblick auf die Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder hat sich der Aufsichtsrat das Ziel gesetzt, dass unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig sein soll. Die Unabhängigkeit seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung C.7 des DCGK beurteilt. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 alle Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig betrachtet. Trotz des Bestehens einer familiären Beziehung zwischen einem Vorstandsmitglied und einem Aufsichtsratsmitglied und der Tatsache, dass dieses Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat seit mehr als 14 Jahren angehört, gab es im Geschäftsjahr 2024 keinen Anlass, an der Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds zu zweifeln.

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