![]() DFV Deutsche Familienversicherung AGFrankfurt am MainKonzernabschluss 01.01. - 31.12.2018Das führende europäische InsurTechGeschäftsbericht 2018FÜNF GRÜNDE FÜR EIN INVESTMENT IN DIE DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG:
Die DFV Deutsche Familienversicherung AG (ISIN DE000A0KPM74) ist ein börsennotiertes, wachstumsstarkes InsurTech-Unternehmen, das als digitales Versicherungsunternehmen mit eigener Produktpalette die komplette Wertschöpfungskette bis zur Schaden- und Leistungsregulierung abdeckt. Entsprechend dem Unternehmensgrundsatz "Einfach. Vernünftig" bietet die Deutsche Familienversicherung nur Versicherungsprodukte an, die Menschen wirklich brauchen und sofort verstehen. Diese sind vielfach ausgezeichnete Krankenzusatzversicherungen sowie Unfall- und Sachversicherungen. Auf Basis eines hochmodernen und skalierbaren, in-house entwickelten IT-Systems setzt die Deutsche Familienversicherung mit durchweg digitalen Produktdesigns und Prozessen sowie der Abschlussmöglichkeit über digitale Sprachassistenten neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche. www.deutsche-familienversicherung.de Der VorstandStephan Schinnenburg, CSO Dr. Stefan Knoll, CEO Marcus Wollny, COO Michael Morgenstern, CFO Vorwort des VorstandesSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Sehr geehrte Damen und Herren, Die im Jahr 2007 gegründete Deutsche Familienversicherung ist seit dem 04.12.2018 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Es war ein Börsengang in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, das sich so nicht vorhersehen ließ, als Gesellschafter, Aufsichtsrat und Vorstand den Beschluss gefasst hatten, einen IPO (Initial Public Offering) zu wagen. Die Deutsche Familienversicherung hat für die Vorbereitungen nicht einmal ein Jahr gebraucht, ein Jahr, das aufgrund der Absicht, an die Börse zu gehen, mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden war. Die rechtlichen und technischen Vorbereitungen haben die Stäbe der Deutschen Familienversicherung personell gefordert und die damit einhergehenden finanziellen Aufwendungen waren hoch. Neben den Vorbereitungen auf den Börsengang musste der normale Geschäftsbetrieb weitergehen und so ist es trotz des mit dem geplanten Börsengang verbundenen Mehraufwands gelungen, ein Geschäftsergebnis zu realisieren, das in der Firmengeschichte das beste bisher erzielte darstellt. Der Vorstand ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr weit überdurchschnittliches Engagement im Jahr 2018 dankbar und hielt es deshalb im Einvernehmen mit den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat für angezeigt, dass alle 111 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Familienversicherung im Rahmen des Börsengangs am Unternehmen beteiligt werden. So hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gelegenheit, insgesamt 35.000 Aktien zum Nennwert von € 2,00 zu erwerben. Wir sind stolz darauf und dankbar dafür, dass nun alle, die einen Beitrag zum Erfolg der Deutschen Familienversicherung geleistet haben, sagen können, dass sie Aktionäre der Deutschen Familienversicherung sind. Der Börsengang selbst war ein herausragendes Ereignis und es ist das erste Mal der Fall gewesen, dass das Läuten der Glocke in den Räumen der Wertpapierbörse zum Zeichen der Erstnotierung von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens begleitet wurde. Die Deutsche Familienversicherung ist ein InsurTech, also die Kombination aus einem Versicherungs- und einem Technologieunternehmen. Die Digitalisierung des Unternehmens, die in diesem Geschäftsbericht detailliert beschrieben wird, die von Stiftung Warentest bestätigte weit überdurchschnittliche Qualität der angebotenen Versicherungsprodukte und das starke Unternehmenswachstum bestätigen die Ausnahmestellung der Deutschen Familienversicherung. Folgerichtig ist die Deutsche Familienversicherung seit dem 04.12.2018 das einzige in Europa börsennotierte InsurTech. Mit freundlichen Grüßen
Frankfurt, 11. April 2019 Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes (CEO) BERICHT DES AUFSICHTSRATESDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat insbesondere den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens überwacht und sich regelmäßig, zeitnah und umfassend mittels schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informieren lassen. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat dabei regelmäßig und umfassend über die gesamte Unternehmensleitung und die strategische Weiterentwicklung. Der Aufsichtsrat war damit laufend über die beabsichtigte Geschäfts- und Unternehmenspolitik einschließlich der Finanz- und Personalplanung sowie die Lage der Gesellschaft informiert. Schwerpunkt der in jeder Phase offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war im Berichtsjahr die regelmäßige Information und Abstimmung zu Stand und Entwicklung des im Dezember 2018 erfolgten Börsengangs (Initial Public Offering, IPO) der Gesellschaft. ARBEIT DES AUFSICHTSRATESDer Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand im Berichtsjahr aus vier Mitgliedern. Im Berichtsjahr fanden drei turnusmäßige Aufsichtsratssitzungen am 23.04.2018, 21.06.2018 und 05.09.2018 statt. Alle Aufsichtsratsmitglieder nahmen an den Sitzungen am 23.04.2018 und 05.09.2018 teil. An der Sitzung am 21.06.2018 konnte ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigt nicht teilnehmen. In allen Aufsichtsratssitzungen berichtete der Vorstand jeweils ausführlich zur aktuellen Geschäftsentwicklung. Dabei wurden dem Aufsichtsrat insbesondere die Bestands- und Neugeschäftszahlen sowie die Beitragsentwicklung vorgestellt. Es wurden zudem in jeder Sitzung die wesentlichen Unternehmenskennzahlen sowie die Ergebnisentwicklung insbesondere im Hinblick auf die Umsatz-, Kosten- und Ertragssituation erörtert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat auch jeweils über die aktuellen Solvabilitätskennzahlen, die im Solvency-II-Bericht zur Solvabilität und Finanzlage (SFCR) veröffentlicht wurden, ebenso wie über die für die Gesellschaft relevanten Risiken und das Risikomanagement, wie sie in der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment, ORSA) beschrieben sind. Der Vorstand berichtete zudem regelmäßig über die Betriebs- und Schadenzahlungen einschließlich Schadenquoten und Rückstellungen auch im Vergleich zu vergleichbaren Branchenkennzahlen. Daneben wurden jeweils die Entwicklungen und Fortschritte im Bereich IT-Infrastruktur und Digitalisierung vorgestellt. In der Sitzung vom 23.04.2018 beschäftigte sich der Aufsichtsrat ergänzend mit allgemeinen Überlegungen zur Entwicklung im Vorstand, insbesondere mit der Neubestellung von Vorstandsmitgliedern und der Erweiterung der Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat stellte zudem in der Sitzung vom 23.04.2018 den testierten Jahresabschluss einschließlich des Prüfungsberichtes für das Geschäftsjahr 2017 fest. Der Abschlussprüfer war bei der Sitzung anwesend und bestätigte, dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss erteilt wurde. Dem Aufsichtsrat wurde zudem die Präsentation der Gesellschaft als das einzig funktionierende InsurTech Europas vorgestellt, wie sie dann vor Presse- und Branchenvertretern in der Kalenderwoche 17 präsentiert wurde. In der Sitzung vom 21.06.2018 hat sich der Aufsichtsrat über den Fortschritt der Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen informiert. Daneben wurden die Personalentwicklung und Personalplanung sowie die Personalstatistik mit den wesentlichen Personalkennzahlen erörtert. Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über den Beginn und die weitere Planung des beschlossenen IPO informiert. Dem Aufsichtsrat wurden insbesondere die Entscheidungen zur Auswahl der konsortialführenden Bank bzw. der Joint Bookrunner sowie des Transaction Council und der Wirtschaftsprüfer vorgestellt und begründet. Der Vorstand berichtete über das Kick-off-Meeting und stellte die weiteren Meilensteine auf dem Weg an die Börse vor. Ferner wurde mit dem Aufsichtsrat die beabsichtigte Beteiligung der Gesellschaft an dem Makler-Pool BCA AG zustimmend besprochen. In der Sitzung vom 05.09.2018 befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Abschlussprüfers ausführlich mit dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 und billigte diesen. Weiterhin hat der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 05.09.2018 umfassend und detailliert die Grundstruktur des IPO erörtert, wobei sich Aufsichtsrat und Vorstand einvernehmlich auf die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, eine vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Aktienzusammenlegung, eine weitere Aktienzusammenlegung ohne Veränderung des Grundkapitals sowie eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien zum Zwecke der Börsenplatzierung verständigt haben. Im Zuge der beabsichtigten Börsennotierung wurde in der Sitzung vom 05.09.2018 zudem die Neufassung der Satzung und in der Folgezeit per Umlaufbeschluss des Aufsichtsrates die Anpassung der Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand permanent über den Stand und die Details des Börsengangs informiert und in die Entscheidungsprozesse einbezogen. Der Aufsichtsrat war sowohl über den Inhalt und den Abschluss des Übernahmevertrages mit den Joint Bookrunnern, des Vertrages über die Einräumung der Greenshoe-Option sowie der Aktienleihvereinbarung des die Greenshoe-Aktien leihenden Altaktionärs als auch der über die Lock-up-Vereinbarung in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft zwischen den Altaktionären umfassend informiert. Mit Beschluss vom 22.11.2018 hat der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstandes vom gleichen Tage über den endgültigen Platzierungspreis für die im Zuge des IPO angebotenen Aktien und mit Beschluss vom 29.11.2018 auch dem Volumenfestsetzungsbeschluss des Vorstandes vom gleichen Tage über die genaue Anzahl der beim IPO auszugebenden Aktien zugestimmt. ARBEIT VON AUSSCHÜSSENDer Aufsichtsrat hat in Abstimmung mit dem Vorstand von der Bildung spezifischer Fachausschüsse, insbesondere eines Prüfungs- und Nominierungsausschusses, abgesehen. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Bildung derartiger Ausschüsse einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt und Beratungen im Plenum effizienter sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren zudem jederzeit in der Lage, sämtliche Aufgaben im Gremium effizient selbst wahrzunehmen und sach- und fachgerecht zu beraten sowie zu beschließen. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG 2018Bei Versicherungsunternehmen wird der Abschlussprüfer durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft und nicht durch die Hauptversammlung bestellt. Die Prüfungsleistungen für die Jahres- und Konzernabschlüsse wurden im ersten Halbjahr 2018 öffentlich ausgeschrieben. Nach ausführlicher Sichtung der Angebote entschied der Aufsichtsrat in einem mehrstufigen Auswahlprozess in seiner Sitzung vom 05.09.2018, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars & Co. KG zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen und zu beauftragen. Mazars hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss sowie die entsprechenden Lageberichte für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig erhalten, sodass ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Prüfung bestand. Die Jahresabschlussunterlagen und der Prüfungsbericht wurden zudem am 03.04.2019 im Rahmen der Aufsichtsratssitzung mit dem Vorstand ausführlich erörtert. Bei den Beratungen des Jahresabschlusses war der Abschlussprüfer anwesend. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Dabei wurden insbesondere auch die im Bestätigungsvermerk beschriebenen, besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen besprochen. Einwände wurden nach der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat nicht erhoben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat per Beschluss am 03.04.2019 gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 ist damit festgestellt. ZUSAMMENSETZUNG UND VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND VORSTANDIm Aufsichtsrat wurden die Mitglieder Dr. Hans-Werner Rhein, Luca Pesarini, Herbert Pfennig und Georg Glatzel in der Hauptversammlung vom 05.09.2018 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, wiedergewählt. Im Vorstand wurden Michael Morgenstern mit Wirkung ab dem 01.04.2018 zum Finanzvorstand als Nachfolger des ausscheidenden Vorstandsmitgliedes Georg Jüngling, Stephan Schinnenburg ebenfalls mit Wirkung vom 01.04.2018 zum Vertriebsvorstand und Marcus Wollny ab 01.08.2018 zum Betriebsvorstand für die Dauer von jeweils drei Jahren bestellt. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Stefan M. Knoll wurde mit Wirkung ab dem 01.04.2018 für die Dauer von fünf Jahren erneut bestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem gesamten Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz sowie die sehr engagierten Leistungen und Erfolge im Geschäftsjahr 2018. Insbesondere für den erfolgreichen Börsengang wird große Wertschätzung ausgesprochen.
April 2019 Für den Aufsichtsrat Dr. Hans-Werner Rhein, Vorsitzender des Aufsichtsrates KONZERN-LAGEBERICHT1 VORBEMERKUNGDie Deutsche Familienversicherung legt mit dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 erstmals einen Abschluss nach den Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS) vor. Da die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der handelsrechtlichen Bestimmungen und der IFRS zum Teil erheblich voneinander abweichen, können die im nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Konzernabschluss für das Jahr 2017 ermittelten Werte nicht für Zwecke der Angabe von Vorjahreswerten herangezogen werden. Die Deutsche Familienversicherung hat im Zuge des Börsengangs einen Pro-forma-Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellt, der von der WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dieses Pro-forma-Konzernabschlusses entsprechen denen des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018. Insofern beziehen sich die im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 angegebenen Vorjahreswerte auf diesen Pro-forma-Abschluss. 2 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENENTWICKLUNGDas Jahr 2018 war mit einer vorläufigen Wachstumsrate des Bruttoinlandsproduktes von rund 1,6 % das zehnte Jahr eines wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutschland. Auch die Zahl der Erwerbstätigen und die Arbeitslosenquote verzeichneten neue Bestmarken. Allerdings lag das Wachstum infolge steigender politischer Unsicherheitsfaktoren, etwa ungeklärter Bedingungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, der Zunahme globaler Handelskonflikte sowie der langwierigen Regierungsbildung in Deutschland und im Frühjahr der Wahlen in Italien, deutlich unter den Wachstumsraten des Vorjahres. Hinzu kamen aufgrund der Probleme mit Schadstoffemissionen und drohenden Fahrverboten vor allem in Deutschland deutliche Einbußen in der Automobilbranche. Die Inflation stieg im Vergleich zu 2017 von 1,8 % auf 1,9 %, blieb jedoch, insbesondere bezogen auf die um Energie- und Lebensmittelpreise bereinigte Kerninflation, hinter der von der Europäischen Zentralbank (EZB) angestrebten Zielmarke zurück. Auch wenn die EZB die Beendigung ihres Anleihenkaufprogramms zum Jahresende angekündigt hat, wird sie Mittelzuflüsse aus fällig werdenden Renten auch nach Ende des Programms weiter in Anleihen investieren. Damit bestehen weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der Reduzierung der Bilanzsumme der EZB und somit der Umsetzung der geldpolitischen Wende. Folglich verharrt das Zinsniveau auf unverändert niedrigem Niveau. So lag etwa die Rendite 10-jähriger deutscher Staatsanleihen zu Beginn des Jahres 2018 bei etwa 0,44 %, stieg dann auf nahezu 80 Basispunkte und schloss angesichts wachsender Verunsicherung der Investoren zum Jahresende bei etwa 17 Basispunkten. ENTWICKLUNG DER INFLATIONSRATE IN %![]() 10-JÄHRIGE BUNDESANLEIHE![]() Die Verunsicherung der Kapitalanleger führte auch zu erheblichen Kursrückgängen bei Aktien. So verlor der deutsche Leitindex DAX rund 18 % und der Euro STOXX 50 rund 11 %. DAX-PERFORMANCE INDEX/EURO STOXX 50![]() Neben den weltpolitischen Herausforderungen stellt im Euroraum der demografische Wandel mit anhaltend niedrigen Geburtenraten und einer erwarteten Überalterung der Gesellschaft insbesondere in Deutschland ein großes Problem für die Sozialversicherungssysteme dar. Andererseits ergeben sich aus diesem Wandel größere Wachstumspotenziale für die Kranken- und Pflegeversicherungsprodukte der Deutschen Familienversicherung. Die Prämieneinnahmen der deutschen Versicherungswirtschaft entwickelten sich auch im Jahr 2018 positiv. Die vorläufigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weisen ein Prämienwachstum von rund 2,1 % für die deutsche Versicherungswirtschaft aus. 3 ENTWICKLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS UND VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER GESELLSCHAFT3.1 Überblick über den Geschäftsverlauf 2018Die Deutsche Familienversicherung blickt auf ein äußerst erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Das Jahr war gekennzeichnet durch das weiterhin hervorragende Abschneiden der Versicherungsprodukte der Deutschen Familienversicherung bei Stiftung Warentest, bahnbrechende Fortschritte bei der Digitalisierung des Unternehmens, das sehr starke Bestandswachstum - vor allem in der Krankenzusatzversicherung - sowie den erfolgreichen Börsengang des Unternehmens. Die Bestandsbeiträge stiegen im Jahresvergleich von T€ 72.909,6 um 3,8 % auf T€ 75.657,3. Berücksichtigt man den Effekt aus der Beendigung der Mitversicherung an einem Versicherungsportfolio in der Gebäudeversicherung zum 31.12.2017 und dem Run-off der Elektronikversicherung, so lag das Wachstum der Bestandsbeiträge bei 19,7 %. Das starke Wachstum der Deutschen Familienversicherung fußt auf drei Säulen, der Produkt-, Digitalisierungs- und Vertriebskompetenz. Die herausragende Qualität der Produkte wurde auch im Jahr 2018 unter Beweis gestellt. Dem Grundsatz "Einfach. Vernünftig." folgend, bietet die Deutsche Familienversicherung ihren Kunden ausschließlich Produkte an, bei denen der Kunde sich einen sehr schnellen Überblick über den Versicherungsschutz und die Prämien verschaffen kann. Die Qualität der Versicherungsprodukte wurde erneut durch mehrere Testsiegel bestätigt. Der DFV-ZahnSchutz schnitt im Frühjahr zum dritten Mal in Folge als Testsieger bei Stiftung Warentest ab. Aber auch mit den Tarifen DFV-KrankenGeld und DFV-KlinikSchutz gelang es, als Testsieger bei Stiftung Warentest abzuschließen. Zu guter Letzt schloss der DFV-UnfallSchutz Exklusiv im vierten Quartal 2018 mit einem "Sehr gut" ab. Die Deutsche Familienversicherung setzte im Jahr 2018 ihre Digitalisierung konsequent fort. So konnten die digitalen Abschluss-, Policierungs- und Schadenregulierungsprozesse im zweiten Quartal der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und kurz darauf in Produktion gesetzt werden. Bereits zu diesem Zeitpunkt ermöglichte die Deutsche Familienversicherung ihren Kunden die Nutzung von Sprachsteuerungsmedien wie Amazon Echo. Seit dem vierten Quartal ist die Deutsche Familienversicherung das weltweit erste Versicherungsunternehmen, das seinen Kunden einen vollständigen Abschluss eines Versicherungsvertrages über den digitalen Assistenten "Alexa" anbietet, inkl. der Bezahlfunktionen. Die dritte Säule des Wachstums ist die Ausrichtung auf drei Vertriebswege: Während im Jahr 2018 rund 73 % des Neugeschäfts online erfolgten, entstammen rund 19 % des Neugeschäfts aus Kooperationen. Über Makler wurden ca. 8 % der Abschlüsse des Jahres 2018 getätigt. Der Online-Vertrieb in Verbindung mit den vollständig digitalisierten Policierungsprozessen erlaubt eine weitreichende Skalierbarkeit des Neugeschäfts. Die Deutsche Familienversicherung hat das Geschäftsjahr mit einem Verlust vor Steuern von T€ 4.4014,4 (Vorjahr: Gewinn von T€ 2.118,2) abgeschlossen. Folgende Entwicklungen haben maßgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen: 3.1.1 BeitragsentwicklungDie gebuchten Bruttobeiträge von T€ 66.522,2 lagen zwar um T€ 4.132,7 (5,8 %) unter dem Wert des Vorjahres, was maßgeblich auf die Beendigung der Mitversicherung an einem Portfolio in der Gebäudeversicherung zurückzuführen ist. Um diesen Effekt bereinigt wären die gebuchten Bruttobeiträge um 10,1 % gestiegen. Dieser Anstieg ist auf das starke Wachstum im Geschäftsbereich der Kranken- und Pflegezusatzversicherungen zurückzuführen. In diesem Geschäftsbereich ist der Bestand an Versicherungsverträgen von 314.095 Ende 2017 um 30.378 (+9,7 %) auf 344.473 angestiegen. Damit einher ging eine noch höhere Steigerung der gebuchten Beiträge, die im Jahresvergleich um fast 16 % auf T€ 61.951,6 anstiegen. Die Einführung des Produktmodells unter der Bezeichnung "16er-Matrix" war eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Deutschen Familienversicherung. Digitalisierung auf ein reines Prozess und IT Thema zu verkürzen, bedeutet, das Bedürfnis der Kunden nach bedarfsgerechten und verständlichen Produkten zu ignorieren. Sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2018 wurde die Deutsche Familienversicherung von dem namhaften, unabhängigen Analysehaus der Versicherungswirtschaft Morgen & Morgen und dem Versicherungsmagazin, einer der führenden Fachzeitschriften für Versicherungsvermittler, in der Kategorie Produktdesign/Versicherungstechnik für diese Produktinnovation der 16er-Matrix mit dem Innovationspreis der deutschen Assekuranz in Gold ausgezeichnet. Die Beitrags- und Bestandsentwicklung in den Sachsparten stand unter dem Vorzeichen einer vollständigen Überarbeitung der Produkte im Laufe des Jahres 2018. Mit dieser Revision ist es gelungen, die Versicherungsprodukte der ersten Generation zu ersetzen und zudem online besser und über Sprachassistenzsysteme zu verkaufen. Neben den erwähnten Effekten aus der Beendigung der Mitversicherung an einem Portfolio in der Gebäudeversicherung nahmen die gebuchten Bruttobeiträge insbesondere in der Technischen Versicherung (Elektronik) erwartungsgemäß um T€ 832,2 ab. Der Vertrieb im Geschäftsbereich Elektronik wurde aufgrund des schlechten Ergebnisverlaufs mit Wirkung zum 31.05.2015 geschlossen; die im Bestand befindlichen Verträge werden abgewickelt, wobei auch im Berichtsjahr eine weitere Verbesserung der Schaden- und Kostenquote verzeichnet wurde. Die Deutsche Familienversicherung erwartet eine Fortsetzung dieser positiven Entwicklung im verbleibenden Abwicklungszeitraum. 3.1.2 Leistungen an KundenDie Leistungen an Kunden lagen mit T€ 38.637 nahezu auf dem Vorjahresniveau. Davon entfallen T€ 11.629 (Vorjahr: T€ 10.740) auf die Zuführung zur Deckungsrückstellung. Die Schadenzahlungen selbst stiegen von T€ 26.560 im Jahr 2017 um T€ 843 auf T€ 27.403. Die zum 31.12.2018 ausgewiesene Bruttodeckungsrückstellung in Höhe von T€ 42.570,2 (Vorjahr: T€ 30.941,0) sowie die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in Höhe von T€ 836,0 (Vorjahr: T€ 811,6) betreffen unverändert im Wesentlichen den Versicherungszweig Pflege. Die Bruttorückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betragen zum Bilanzstichtag T€ 10.268,9 (Vorjahr: T€ 10.713,6). 3.1.3 Versicherungstechnisches ErgebnisDas starke Beitragswachstum geht mit einem deutlichen Anstieg der Vertriebsaufwendungen einher, die von T€ 11.422,5 im Vorjahr um T€ 3.114,7 auf T€ 14.537,2 anstiegen. Trotz dieser hohen zusätzlichen Vertriebsaufwendungen schloss die Deutsche Familienversicherung das Geschäftsjahr mit einem versicherungstechnischen Gewinn ohne Berücksichtigung des auf das Geschäft nach Art der Lebensversicherung entfallenden Anteils des Kapitalanlagenergebnisses von T€ 717,2 (Vorjahr: T€ 1.414,9). Dies unterstreicht die Kompetenz der Deutschen Familienversicherung, in ihrem Kerngeschäft ertragreich zu wachsen. 3.1.4 KapitalanlagenDie Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte war im Laufe des Jahres 2018 von erheblichen Volatilitäten gekennzeichnet. Die Ursachen hierfür waren vielfältig. Zum einen sind die Wachstumsaussichten in nahezu allen Wirtschaftsräumen deutlich rückläufig. Andererseits bemühen sich viele Staaten, ihre heimische Wirtschaft durch die Wiedereinführung oder Verschärfung bestehender Handelsbarrieren zu schützen. Für die Europäische Union stellt die nach wie vor ungelöste Frage des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der Union eine große Herausforderung dar. Die expansive Geldpolitik der vergangenen Jahre, unter der die Europäische Zentralbank (EZB) mit massiven Käufen von Anleihepapieren die Inflation dem Zielwert von 2 % näher zu bringen versuchte, hat bislang nur bedingt zum gewünschten Erfolg geführt. Zwar hat die EZB weitere Käufe von Anleihen zum Jahresende beendet, jedoch werden fällige Mittel für neue Anleihenkäufe verwendet, sodass das allgemeine Zinsniveau nach wie vor extrem niedrig bzw. im Bereich sicherer Anlagen - wie etwa deutscher Staatsanleihen - negativ ist. Der Bestand der Kapitalanlagen der Deutschen Familienversicherung betrug zum 31.12.2018 T€ 90.053,0. Die Allokation der Kapitalanlagen folgt den Grundsätzen der Aktiv-/Passivsteuerung und ist insbesondere fristenkongruent in langfristige Kapitalanlagen investiert. Die Deutsche Familienversicherung nutzt zur Verwaltung der Kapitalanlagen das DFV-Sondervermögen. Angesichts der volatilen Marktentwicklung sind die Kapitalanlageergebnisse sehr enttäuschend. Das laufende Kapitalanlageergebnis lag angesichts des weiter rückläufigen Zinsniveaus mit T€ 522,0 unter dem Wert des Vorjahres von T€ 1.107. Die erheblichen Kursrückgänge bei Aktien, die zum Jahresende Tiefststände verzeichneten, haben ungeplante Bewertungsabschläge erfordert. Der Saldo aus realisierten Gewinnen und Verlusten inkl. erforderlicher Abschreibungen betrug im Geschäftsjahr T€ -2.656 (Vj.: Nettogewinn von T€ 337), was 2,9 % entspricht und im Verhältnis zum Rückgang beim DAX (-18 %) gesehen werden muss. 3.1.5 Sonstiges ErgebnisIm sonstigen Ergebnis verzeichnete die Deutsche Familienversicherung Nettoaufwendungen in Höhe von T€ 4.104 (Vj. T€ 1.570). Die Deutsche Familienversicherung führte mit der Notierungsaufnahme am 04.12.2018 den Börsengang durch. Mit der Börsennotierung hat die Deutsche Familienversicherung die Voraussetzung für ein langfristiges ertragreiches Wachstum geschaffen. Der erfolgreiche Börsengang des Unternehmens war das Ergebnis einer das gesamte Unternehmen umfassenden Anstrengung. Er wurde mit einem zeitlichen Vorlauf von deutlich unter einem Jahr in einem extrem volatilen Kapitalmarktumfeld realisiert, in dem nahezu alle angekündigten Börsengänge kurzfristig abgesagt wurden. Die mit dem Börsengang verbundenen externen Kosten unter Berücksichtigung des Steuereffektes werden unter IFRS direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Andererseits belasteten die darüber hinausgehenden internen Aufwendungen in Höhe von T€ 1.500 das Jahresergebnis und führten zu einem deutlichen Anstieg der sonstigen Aufwendungen. 3.1.6 GesamtergebnisDie Deutsche Familienversicherung schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem Verlust vor Steuern von T€ 4.104,4 (Vorjahr: Gewinn von T€ 2.118,2) ab. Nach Verrechnung von Steuern ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 3.338,3 (Vorjahr: Gewinn von T€ 1.481,2). Hierbei ist hervorzuheben, dass die Deutsche Familienversicherung trotz des starken Wachstums und der damit verbundenen deutlich gestiegenen Vertriebsaufwendungen einen versicherungstechnischen Gewinn erzielt. Die Verwerfungen an den internationalen Kapitalmärkten sowie die Aufwendungen des gesamten Unternehmens im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Börsengang führen zu dem insgesamt negativen Jahresergebnis. 3.1.7 DigitalisierungDie Deutsche Familienversicherung ist ein funktionierendes InsurTech. InsurTech definiert sich als eine Kombination aus einem Versicherungsunternehmen nach § 1 Abs. 1, Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 33 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und einem Technologieunternehmen zur Digitalisierung des Versicherungsproduktangebotes und aller dahinter liegenden Prozesse. Bei der Aufnahme des Geschäftsbetriebes im Jahr 2007 hat die Deutsche Familienversicherung als klassisches Versicherungsunternehmen begonnen, wobei die IT-Infrastruktur der Helvetia Versicherungs-AG genutzt wurde. Die Beendigung des Kooperationsvertrages mit der Helvetia zur Nutzung ihrer IT-Infrastruktur hat die Deutsche Familienversicherung gezwungen, ein eigenes Bestandsführungssystem aufzubauen. Dieses neue Bestandsführungssystem (BSN) ist beginnend im Januar 2014 schrittweise eingeführt worden und stellt heute das Herzstück der Unternehmens-IT dar. Das Bestandsführungssystem zeichnet sich zum einen dadurch aus, dass es in einer modernen Sprache programmiert wurde (JAVA), und zum anderen dadurch, dass es eventbasiert arbeitet. Damit ist es möglich, Geschäftsvorgänge unmittelbar und in "Echtzeit" technisch umzusetzen. Wegen dieser IT-technischen Befähigung kann die Deutsche Familienversicherung ein Unfallversicherungsprodukt anbieten, wo der Kunde situativ den Versicherungsschutz unter Nutzung der DFV-Kunden-App erhöhen und nach Beendigung des erhöhten Risikos diesen Versicherungsschutz auf gleichem Wege reduzieren kann. Die Bestätigung des höheren Versicherungsschutzes erhält der Kunde unmittelbar, weil das Bestandsführungssystem in Echtzeit verarbeiten kann. In derartigen Versicherungslösungen liegt die Zukunft, weil Kunden zunehmend Versicherungen auch auf Abruf (Insurance on Demand) nachfragen. Darauf ist die Deutsche Familienversicherung vorbereitet. Im Jahr 2014 ist auch das erste Digitalisierungskonzept erstellt worden, in dessen Mittelpunkt die Erkenntnis stand, dass die Digitalisierung dann beim Versicherungsprodukt beginnen muss, wenn der Vertriebsschwerpunkt im Online-Vertrieb liegt. Das hat seine Ursache im Wesentlichen darin, dass beim Online-Vertrieb der Kunde unmittelbar, quasi auf einen Blick, erkennen muss, welchen Versicherungsschutz er einkauft und welche Risiken einerseits abgedeckt und andererseits für ihn damit verbunden sind. Weil die Deutsche Familienversicherung im Schwerpunkt den Online-Vertrieb hat, musste die gesamte Produktpalette im Hinblick auf die damit einhergehenden Kriterien überarbeitet werden. So ist die sogenannte "16er-Matrix Kranken" und in der Folge die "16er-Matrix Sach" entstanden. Wesentliche Überlegung dabei ist, dass der Kunde in jeder Produktfamilie (Zahn, Ambulant, Stationär und Pflege) immer über den vollständigen Versicherungsschutz dem Grunde nach verfügt und lediglich in Abhängigkeit von seinen finanziellen Möglichkeiten den Versicherungsschutz der Höhe nach auswählt. Dies bedeutet bei der Zahnzusatzversicherung, dass alle Leistungen des Zahnarztes grundsätzlich versichert sind. Dies auch im Hinblick auf mögliche Neuerungen und Erweiterungen in der Zahnheilkunde (GOZ-Garantie). Der Kunde kann dann wählen, ob er 30 %, 60 %, 90 % oder 100 % dessen erstattet haben möchte, was seine gesetzliche Kasse nicht übernimmt. Dieses Prinzip kommt bei allen von der Deutschen Familienversicherung angebotenen Produktfamilien zur Anwendung. Deshalb ist die Deutsche Familienversicherung in der Lage, den Kunden nach Eingabe ihres Alters alle Preise für alle von der Deutschen Familienversicherung angebotenen Produkte zu nennen. Nach dem Umbau der angebotenen Versicherungsprodukte, die Deutsche Familienversicherung bezeichnet dies als die Produktdigitalisierungsphase, wurden alle Prozesse daraufhin ausgerichtet, automatisiert und somit auch digitalisiert. Dies stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: 3.2 Sparten und Bestandsaufteilung zum BilanzstichtagIm Folgenden werden die Bestands- und Ergebnisentwicklungen der wesentlichen Produkte je Versicherungssparte dargestellt. Die nachstehende Zusammenfassung gibt einen Überblick über die Sparten- und Bestandsaufteilung zum Bilanzstichtag in Hinsicht auf die Verteilung der gebuchten Bruttobeiträge und Anzahl der Verträge. BESTANDSENTWICKLUNGscroll
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Aufgrund der Darstellung in T€ kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summationen kommen. SCHADENENTWICKLUNGscroll
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Die Deutsche Familienversicherung nutzt Rückversicherung zur Risikosteuerung. Im Geschäftsjahr 2018 erzielte die Gesellschaft ein positives Ergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft von T€ 653,4. Im Vorjahr verzeichnete die Deutsche Familienversicherung eine Ergebnisbelastung aus der Rückversicherung von T€ 4.113,5, die insbesondere auf das in einem hohen Maße rückversicherte Geschäft der Wohngebäudeversicherung zurückzuführen ist. Das versicherungstechnische Ergebnis ohne Berücksichtigung des auf das nach Art der Lebensversicherung abgeschlossene Geschäft entfallenden Anteils der Abschreibungen auf Kapitalanlagen belief sich im Berichtsjahr auf T€ 865,2 (Vorjahr: T€ 1.909,3). Dieser Rückgang ist insbesondere auf den deutlichen Anstieg der gebuchten Bruttoprämien im Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Leben zurückzuführen, die im Jahresvergleich um rund 15 % wuchsen. Die immateriellen Vermögensgegenstände betrugen im Geschäftsjahr 2018 T€ 9.204,6 (Vorjahr: T€ 9.319,9). Die Verminderung ist im Wesentlichen auf laufende Abschreibungen des Bestandsführungssystems BSN zurückzuführen. Bedingt durch das laufende Wachstum des Geschäfts sowie die durchgeführte Kapitalerhöhung im Rahmen des Börsengangs sind die Kapitalanlagen von T€ 46.356,6 auf T€ 90.053,0 erheblich angestiegen. Inklusive der im Fonds gehaltenen Liquidität stiegen die Guthaben bei Kreditinstituten im Vergleich zum Ende des Jahres 2017 um T€ 3.523,2 auf T€ 9.033,5. Der Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen stieg vor dem Hintergrund des deutlichen Bestands- und Beitragswachstums von T€ 29,412,9 im Vorjahr um T€ 5.605,6 auf T€ 35.018,5. 3.4 Cashflow und LiquiditätslageDas anhaltend starke Wachstum der Deutschen Familienversicherung führte auch im Jahr 2018 zu einem positiven operativen Cashflow. Hierbei standen den operativen Mittelzuflüssen jedoch erhebliche Mittelabflüsse im Zusammenhang mit dem Börsengang gegenüber, sodass der operative Cashflow von T€ 6.625,6 unter dem Wert des Vorjahres von T€ 16.621,0 liegt. Der operative Cashflow sowie die aus dem Börsengang erlösten liquiden Mittel wurden insbesondere für den Ausbau des Kapitalanlagebestandes der Deutschen Familienversicherung (T€ 46.714,7) sowie weitere Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände (T€ 1.842,9) verwendet. Der Bestand liquider Mittel steigt um T€ 3.523,2 im Vergleich zum Vorjahreswert. Der Anstieg ist durch den erst zum Jahresende 2018 erfolgten Zufluss der Mittel aus der Kapitalerhöhung, soweit diese nicht schon bis zum Jahresende angelegt waren, begründet. 3.5 Zusammenfassende Gesamtaussage zur Lage der GesellschaftDas Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit hat sich von T€ 2.118,1 im Vorjahr auf T€ -4.104,4 verringert. Dieser Verlust setzt sich im Wesentlichen aus drei Komponenten zusammen:
Unter der Berücksichtigung der steuerlichen Verpflichtungen ergibt sich für das Geschäftsjahr ein Verlust von T€ 3.338,3, nach einem Gewinn im Vorjahr von T€ 2.118,1. Die Vermögenslage der Deutschen Familienversicherung hat sich infolge des erfolgreichen Börsengangs sowie des Erreichens der gesteckten Wachstumsziele verbessert. So stiegen die Kapitalanlagen um T€ 43.696,4 auf T€ 90.053,0. Die Deutsche Familienversicherung ist im Berichtsjahr sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Geschäftsberichtes lagen keine Erkenntnisse vor, dass die Fähigkeit der Gesellschaft zur zukünftigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigt ist. Mit dem erfolgreichen Börsengang hat die Deutsche Familienversicherung die Voraussetzung geschaffen, das Wachstum im Jahr 2019 und in den Folgejahren deutlich zu intensivieren. In diesem Zusammenhang kann auch eine schrittweise Veränderung der Rückversicherungsstruktur vorgenommen werden. Der Digitalisierungsumfang der Deutschen Familienversicherung ist marktüberdurchschnittlich weit fortgeschritten. Darauf aufsetzend werden im Jahr 2019 weitere Ergänzungen an den IT-Systemen vorgenommen. Eine alternative Kapitalanlage, keine den IPO-Kosten vergleichbaren Aufwendungen im Jahr 2019 und die deutliche Ausweitung des Neugeschäfts werden sich positiv auf die langfristige Ertragslage der Deutschen Familienversicherung auswirken. 4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT4.1 Einführung und Beschreibung der RisikostrukturGegenstand des Unternehmens ist das Versicherungsgeschäft. Diese Tätigkeit ist naturgemäß mit Risiken verbunden. Wichtig ist es daher, die Risiken im Rahmen der vorhandenen Risikotragfähigkeit gezielt einzugehen, soweit die damit verbundenen Chancen eine adäquate Wertschöpfung erwarten lassen. Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung zielt darauf ab, Produkt- und Vertragsrisiken frühzeitig zu identifizieren, zu kontrollieren und letztendlich systemisch zu bewältigen. Ein aktives Risikomanagement findet durch die Vorstände und Führungskräfte statt. Routinemäßig berichten die Abteilungsleiter gegenüber Ressort- oder Gesamtvorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf auch unter möglicherweise risikobehafteten Gesichtspunkten. Zur Risikostrategie der Deutschen Familienversicherung zählen auch die Risikoabwälzung auf solvente Rückversicherungsunternehmen mit sehr guter Bonität über quotale Risikoübernahmen und flexibel erweiterbare Großschäden- und Naturkatastrophendeckungen sowie ein jährlich angepasster Versicherungsschutz für Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen, Betriebshaftpflicht, Cyberrisiken sowie Geschäftsgebäude und -inventar. Gemäß der Solvency-II-Rahmenrichtlinie sowie den Ausführungen der delegierten Rechtsakte im Rahmen der Säule 2 besteht ein Prozess der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA). Auf der Grundlage des zum Stichtag 31.12.2017/01.01.2018 ermittelten Gesamtsolvabilitätsbedarfes wurde auf der Basis der Werte zum 30.06.2018 eine ORSA-Beurteilung durchgeführt, bei der die Effekte aus dem im Dezember erfolgreich durchgeführten Börsengang und der damit verbundenen Kapitalerhöhung berücksichtigt wurden. Diese sogenannte Regel-ORSA ist einmal jährlich durchzuführen. Der ORSA-Prozess der Deutschen Familienversicherung sieht darüber hinaus vor, dass im Rahmen der Quartalsmeldungen an die Aufsichtsbehörde zusätzlich die Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderungen durch aktualisierte Risikoberechnungen nach der Standardformel regelmäßig durchzuführen und zu bewerten sind. Der Gesamtvorstand und der Aufsichtsrat werden turnusmäßig über die Quartals-Solvabilitätskennzahlen informiert. Die Solvabilitätsquote zum 31.12.2018 lag deutlich oberhalb der gesetzlichen Anforderungen. Die Deutsche Familienversicherung verfügt über eine "unabhängige Risikocontrollingfunktion" (URCF), deren Aufgabengebiet die kontinuierliche, unabhängige und objektive Umsetzung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems der Deutschen Familienversicherung umfasst. Bei der Ausgestaltung der URCF und des Risikomanagementsystems wird das Prinzip der Proportionalität angewendet. Das Gesamtrisiko der Deutschen Familienversicherung lässt sich in folgende Risikokategorien einteilen:
4.2 Versicherungstechnische Chancen und RisikenIm Rahmen des Risikomanagements nimmt die Identifikation, Bewertung und Steuerung von versicherungstechnischen Risiken naturgemäß eine wesentliche Stellung ein. Das Hauptrisiko in den betriebenen Versicherungssparten ist das Prämien- und Schadensrisiko. Es besteht darin, dass aus den im Voraus kalkulierten Prämien künftig vertraglich festgelegte Schadenzahlungen zu leisten sind, deren Höhe bei der Prämienfestsetzung nicht sicher bekannt ist (Zufalls- und Änderungsrisiko). Im Rahmen der fortlaufenden Überwachung der Profitabilität des Versicherungsbestandes wird ebenfalls überprüft, ob bei den Produkten der Krankenzusatzversicherungen ein Bedarf zur Beitragsanpassung besteht. Ein weiteres Risiko ist das Reserverisiko. Es besteht darin, dass der zu leistende Schadenaufwand höher sein kann als zum Zeitpunkt der Schadenmeldung erwartet. Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt für jeden Schadenfall einzeln auf Basis differenzierter Statistiken und unter Beachtung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips. Diesen Risiken begegnet die Deutsche Familienversicherung durch eine risikogerechte Kalkulation der Beiträge, durch eine gezielte Annahmepolitik und durch stringente Zeichnungsrichtlinien. Im Rahmen eines systematischen Bestandscontrollings stellt die Deutsche Familienversicherung ein angemessenes Verhältnis von Beitragseinnahmen zu Schaden- und Leistungsaufwendungen sicher. Gegen die Auswirkungen des Schadensrisikos schützt sich die Deutsche Familienversicherung durch den Abschluss von geeigneten proportionalen Rückversicherungsverträgen, insbesondere in den Versicherungszweigen Krankenzusatzversicherung, Pflegeversicherung sowie Elektronikversicherung. Darüber hinaus bestehen für die Sparten Auslandskrankenversicherung, Unfall, Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz nicht proportionale Rückversicherungsverträge, durch die der Eigenanteil der Leistungsverpflichtungen pro Risiko, pro Police und pro Ereignis, die eine festgelegte Priorität überschreiten, in Zession gegeben werden. Die nicht proportionalen Rückversicherungsverträge enthalten die Option der mehrfachen Wiederauffüllungen der Rückversicherungshaftungsbeträge. Durch den weiteren Aufbau des Versicherungsbestandes und die damit verbundene Stärkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft besteht die Chance, die Quote der proportionalen Rückversicherung zu senken, um damit die positiven versicherungstechnischen Ergebnisse in voller Höhe zu vereinnahmen. DIE SCHADENQUOTEN (BRUTTO) DER VERGANGENEN ZEHN JAHRE IM ÜBERBLICK:scroll
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Die Deutsche Familienversicherung betreibt seit 2011 die private Pflegezusatzversicherung, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert ist. In dieser Sparte übernimmt die Deutsche Familienversicherung langfristige Risiken hinsichtlich der Entwicklung der Pflegekosten und Biometrie. Die versicherungstechnischen Risiken hat die Deutsche Familienversicherung basierend auf anerkannten Rechnungsgrundlagen kalkuliert. Dennoch können diese vom realen Verlauf abweichen und zu einem erhöhten Verlustrisiko führen. Gemäß § 155 Abs. 3 VAG vergleicht die Deutsche Familienversicherung daher jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Unter Berücksichtigung der in § 155 Abs. 3 VAG dargestellten Voraussetzungen und Vorgehensweisen hat die Deutsche Familienversicherung die Chance, die ursprünglich gewählten Kalkulationsparameter, einschließlich des Rechnungszinsfußes, bei geänderten Gegebenheiten im Zuge einer Neukalkulation der Tarife anzupassen. Darüber hinaus werden die vorstehenden Risikoparameter laufend beobachtet und analysiert. Die versicherungstechnischen Risiken werden im Rahmen der Quartalsmeldungen an die Aufsichtsbehörde unter Anwendung der Standardformeln nach Solvency II neu berechnet und bewertet. Der Aufsichtsrat wird im Rahmen der turnusmäßigen Quartalssitzungen über diese Quartals-Solvabilitätskennzahlen informiert. Mit Blick auf die Tragweite und Langfristigkeit der Pflegezusatzversicherung hat die Deutsche Familienversicherung den Bestand zu 50 % bzw. 70 % in Rückdeckung gegeben. Die Deutsche Familienversicherung hat mit dem am 04.12.2018 erfolgreich abgeschlossenen Börsengang die Voraussetzungen für das weitere Wachstum geschaffen. Im Zusammenhang mit dem Börsengang der Deutschen Familienversicherung wurden im Laufe des Jahres 2018 folgende Kapitalmaßnahmen beschlossen und durchgeführt:
4.3 Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem VersicherungsgeschäftEs bestehen Risiken aufgrund von Provisionsrückforderungen an Versicherungsvermittler. Dem wird durch ausreichende Stornoreserven und Stornohaftungszeiten hinreichend begegnet. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft. Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern wurden zum Bilanzstichtag mit 62,0 % wertberichtigt. Durch laufende Prozesse der Überprüfung der Zusammensetzung und Altersstruktur der ausstehenden Forderungen sowie bewährte Inkassoprozesse ist dieses Risikopotenzial gut beherrschbar. Wesentliche Forderungen können auch gegenüber den Rückversicherungspartnern der Deutschen Familienversicherung bestehen. Bei der Auswahl von Rückversicherungsunternehmen ist die Bonität ein wesentliches Entscheidungsmerkmal. Zum Bilanzstichtag sind folgende Unternehmen wesentliche Rückversicherungspartner des Unternehmens:
Im Rahmen des ORSA-Prozesses und der regelmäßigen Ermittlung der Gegenparteiausfallrisiken überprüft die Deutsche Familienversicherung die wirtschaftliche Entwicklung der Rückversicherungspartner, insbesondere mögliche Veränderungen der Ratings der vorstehenden Rückversicherungsunternehmen. Die Risikostrategie der Deutschen Familienversicherung sieht vor, dass der Risikotransfer grundsätzlich auf mehrere solvente Rückversicherungspartner mit guten bis sehr guten Ratings anerkannter, globaler Ratingagenturen zu erfolgen hat. 4.4 Chancen und Risiken aus Kapitalanlagen, insbesondere MarktrisikenDer Kapitalanlagebestand des Unternehmens besteht maßgeblich aus der Anlage der Gelder zur Deckung der jederzeitigen Erfüllbarkeit der versicherungstechnischen Verpflichtungen, insbesondere der langfristigen Deckung der Altersrückstellungen aus den Verpflichtungen des Versicherungszweiges der Kranken- und Pflegezusatzversicherungen nach Art der Leben. Im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen bestehen folgende wesentliche Einzelrisiken:
Das Kapitalanlagemanagement wird im Rahmen des DFV-Sondervermögens durch einen Fondsverwalter wahrgenommen. Hierzu besteht ein Funktionsausgliederungsvertrag. Zum 31.12.2018 betrug der Kapitalanlagenbestand T€ 90.263,0 (Vorjahr: T€ 46.357,0), die insbesondere in dem Fonds "DFV-Sondervermögen" angelegt waren. Die Anlage in dem Fonds ist als langfristige Investition gedacht. Im Zusammenhang mit dem kurz vor Jahresende durchgeführten Börsengang der Deutschen Familienversicherung hielt der Fonds einen Anteil von T€ 56.000 an Tages und Festgeldanlagen. Die Umschichtung dieser Mittel in längerfristige Kapitalanlagen erfolgte im Laufe des ersten Quartals 2019. Ziel der Anlagepolitik des DFV-Sondervermögens ist, dass das Vermögen der Deutschen Familienversicherung unter Berücksichtigung von Anlagerisiken und Anlagechancen sowie möglichst großer Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität und unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung angelegt wird. Entsprechend dem Funktionsausgliederungsvertrag zum DFV-Sondervermögen hat der Verwalter des Investmentfonds folgende Sicherheitsgrundsätze einzuhalten:
Wesentliche Grundsätze der Anlagepolitik, wie beispielsweise die Vorgaben, dass das Fondsvermögen ausschließlich an geregelten Märkten und ausschließlich in OECD-Ländern angelegt werden darf, sind im Verwaltungsreglement des Fondsprospektes festgelegt. Die Anlagepolitik wird laufend durch den von der Deutschen Familienversicherung bestimmten Anlageausschuss überprüft und festgelegt. Im Anlageausschuss verifiziert und adjustiert der Vorstand der Gesellschaft gemeinsam mit dem Fondsverwalter die Risiko-, Durations- und Ertragsentwicklung des Fonds und schreibt feststehende Regeln über zulässige Anlageklassen (z. B. Derivate nur zur Wertabsicherung), Streuungs- und Konzentrationslimits sowie Anlagespezifikationen dem Fondsverwalter schriftlich vor. Die Durationen in den Einzelanlagen der Wertpapiere im Fonds werden durch die im Sinne des AktivPassiv-Managements vorgegebenen langfristigen Cashflow- und Mittelbedarfsverläufe bestimmt. Zur Kontrolle der definierten Vorgaben erhalten die Vorstände sowie die verantwortlichen Mitarbeiter der Finanzabteilung vom Fondsverwalter eine detaillierte monatliche Berichterstattung über die Entwicklung des Fonds. Darüber hinaus werden die Risiken aus den Kapitalanlagen auf Basis der Meldungen auf Einzelwertpapierebene an die Aufsichtsbehörde und an die EZB in jedem Quartal mittels detaillierter Neubewertungen des Markt-, Zinsänderungs-, Konzentrations-, Spread- und Gegenparteiausfallrisikos unter Anwendung der Standardformeln nach Solvency neu ermittelt und beurteilt. Zusätzlich werden vom Verwalter des Fonds detaillierte Berichte über die Zusammensetzung, die Bestands- sowie Wert- und Ertragsentwicklung des Fonds den Vorständen und verantwortlichen Mitarbeitern der Finanzabteilung täglich zur Verfügung gestellt. Die Anlagen in das DFV-Sondervermögen, die zur Deckung der Verpflichtungen aus den Kranken- und Pflegezusatzversicherungen nach Art der Lebensversicherung bestimmt sind, werden gemäß § 128 VAG durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht. 4.5 Operationale RisikenGrundsätzlich besteht für jedes Versicherungsunternehmen eine Vielzahl operationaler Risiken aus dem laufenden Betrieb. Relevant ist besonders die Gefahr von Verlusten, die durch menschliches oder technisches Versagen, aus der Unzulänglichkeit von internen Prozessen oder Systemen oder durch externe Einflüsse entstehen können. Dazu zählen auch Rechtsrisiken. Um diese Risiken zu verringern, verfügt die Deutsche Familienversicherung über ein für die Unternehmensgröße adäquates internes Kontrollsystem. Handlungsrisiken von Mitarbeitern beugt die Deutsche Familienversicherung vor, indem für jeden Mitarbeiter eindeutige Vollmachtgrenzen zur Beauftragung und Zahlungsfreigabe von Rechnungen definiert sind. Zahlungseinschränkungen sind in maschinellen In- und Exkassosystemen hinterlegt. Ansonsten verfügt das Unternehmen über ein durchgängiges Vier-Augen-Prinzip. Im Übrigen erfolgt eine Kontrolle über Stichproben und Dienstaufsicht. Prozessunabhängig prüft zudem die Interne Revision Systeme, Verfahren und Einzelfälle. Im Rahmen eines bestehenden Outsourcings der IT-Sicherheit profitiert die Deutsche Familienversicherung von den hohen Sicherheits- und Funktionalitätsniveaus externer Dienstleister. Deren räumlich getrennte Systeme stellen eine Wiederaufnahme des Betriebes im Katastrophenfall sicher. Wirksame Zugangskontrollen und der Einsatz neuester Sicherheitstechnologien gewährleisten zuverlässig die Integrität aller Daten. In Zusammenarbeit mit einem der externen Dienstleister verfügt die Deutsche Familienversicherung darüber hinaus über einen laufenden Überwachungs- und Verbesserungsprozess mit Blick auf sogenannte Cyberrisiken. Zur Minderung möglicher Auswirkungen operativer Risiken verfügt die Gesellschaft u. a. über einen umfassenden Versicherungsschutz für Gebäude, Inventar, Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen sowie Cyberrisiken. Die Versicherungsdeckungen werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Rechtsrisiken können insbesondere aus Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen (Gesetze und Rechtsprechung), aus Veränderungen der behördlichen Auslegungen und aus Änderungen des Geschäftsumfeldes resultieren. Zur Vermeidung von Rechtsrisiken besteht im Unternehmen eine dezentral ausgerichtete Compliance-Organisation. Die Schlüsselfunktion Compliance ist für die Identifikation und Analyse von Rechtsrisiken, die Entwicklung von risikobegrenzenden Maßnahmen und die Durchführung von Kontrollverfahren verantwortlich. Die laufende Überprüfung der Risiken im Rahmen der Compliance-Organisation, verbindliche Vollmachten mit Zeichnungsgrenzen für einzelne Mitarbeiter, eine klare Funktionstrennung und festgelegte Berichtswege sowie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips stellen die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sicher. Die Deutsche Familienversicherung unterliegt in der Folge der Börsennotierung den für kapitalmarktorientierte Unternehmen geltenden Bestimmungen. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zur Ad-hoc-Publizität, zum Führen von Insiderlisten, zum Verbot von Insidergeschäften, zu Eigengeschäften von Führungskräften bzw. diesen nahestehenden Personen (Directors' Dealings) wie auch Melde- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen von Stimmrechtsanteilen. Ergänzend sind die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex zu berücksichtigen. Die Gesellschaft hat diesen erhöhten Anforderungen Rechnung getragen und organisatorische Voraussetzungen bzw. Maßnahmen für die Einhaltung und Umsetzung dieser Regelungen getroffen. 4.6 LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko besteht darin, dass durch nicht zeitgerechten Liquiditätszufluss die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft gefährdet wird. Generell erfolgt ein stetiger Liquiditätszufluss durch Lastschrifteinzug, dieser wird u. a. gemäß der langfristigen Planung zur Absicherung der versicherungstechnischen Verpflichtungen dem DFV-Sondervermögen zugeführt. Die Verfügbarkeit der Kapitalanlagen im DFV-Sondervermögen wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des AktivPassiv-Managements im Rahmen des vorstehend beschriebenen Kapitalanlagemanagementprozesses über den Fondsverwalter sichergestellt. Für die Regulierung von Großschäden besteht mit den Rückversicherern eine Standardvereinbarung in den Rückversicherungsverträgen über unverzüglich abrufbare Schadeneinschüsse zur Abwendung von Liquiditätsengpässen. Der Anteil der Rückversicherer mit sehr guter Bonität zur Deckung der Alterungsrückstellungen der Kranken- und Pflegezusatzprodukte nach Art der Lebensversicherung wird als Depot vom Rückversicherer der Deutschen Familienversicherung für die Kapitalanlage zur Verfügung gestellt. 4.7 ReputationsrisikenReputationsrisiken können nicht zuletzt durch negative Darstellungen in der Öffentlichkeit, ausgelöst beispielsweise durch unzufriedene Kunden oder Vertriebspartner, durch Gerichtsverfahren und letztlich auch durch Verleumdungen entstehen. Mit einem adäquaten internen Compliance Management System, einer laufenden Beobachtung sowie einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit versucht die Deutsche Familienversicherung, diesen Risiken entgegenzuwirken. Das Kundenverhalten wird aktiv durch das Beschwerdemanagement verfolgt, dabei werden alle Beschwerden auf ihre Ursache hin untersucht und nach möglichen Auswirkungen auf die Reputation bewertet. Auffälligkeiten im Beschwerdemanagement können zu Anpassungen in den Geschäftsprozessen führen. Diese Maßnahme wird durch das Online-Marketing unterstützt, das die Aktivitäten in den sozialen Netzwerken mittels Software-Tools auswertet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beobachtet die Deutsche Familienversicherung kontinuierlich die gängigen Medien. Darüber hinaus vermag es die Deutsche Familienversicherung, durch proaktiven Umgang mit den Medien und eine klare Kundenkommunikation das positive Image in der Öffentlichkeit fortlaufend auszubauen. Somit ist gewährleistet, dass kurzfristig auf besondere Entwicklungen mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden kann. 4.8 Strategische Chancen und RisikenDie strategischen Risiken resultieren daraus, dass strategisch notwendige Zielsetzungen und Maßnahmen aus dem Unternehmensumfeld nicht bzw. zu spät erkannt und mangelhaft umgesetzt werden. Auch Fehlinterpretationen und daraus abgeleitete wesentliche geschäftliche Fehlentscheidungen definiert die Deutsche Familienversicherung als ein strategisches Risiko. Diesen Chancen und Risiken begegnet die Deutsche Familienversicherung, indem sie
4.9 Zusammenfassende Darstellung der RisikolageDie wesentlichen Risiken sind in den vorherigen Abschnitten dargestellt. Zusammenfassend stellt die Deutsche Familienversicherung fest, dass aus den aktuellen Erkenntnissen und beschriebenen Gegebenheiten keine bestandsgefährdenden gegenwärtigen Entwicklungen erkennbar sind, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie deren Risikotragfähigkeit wesentlich beeinträchtigen könnten. 5 VERGLEICH PROGNOSE MIT TATSÄCHLICHEM ERGEBNIS 2018Zwar gingen die gebuchten Bruttobeiträge um T€ 4.132,7 auf T€ 66.522,2 zurück. Um die geplante Beendigung der Mitversicherung an einem Versicherungsportfolio in der Gebäudeversicherung bereinigt, stiegen die gebuchten Bruttoprämien in den übrigen Sparten mit 10,1 % erneut deutlich an. Das anhaltende niedrige Zinsniveau führte in den europäischen Anleihen zu dem erwarteten Druck auf die laufende Rendite der Kapitalanlagen. Erschwerend hinzu kam die Volatilität an den Kapitalmärkten insbesondere in der zweiten Jahreshälfte, sodass die Aktienbestände zum Teil deutliche Kursrückgänge zu verzeichnen hatten. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat die Deutsche Familienversicherung Abschreibungen auf ihre Kapitalanlagenbestände vorgenommen. 6 PROGNOSEBERICHT 20196.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie OECD prognostizierte im vierten Quartal 2018 ein Wachstum des deutschen Bruttoinlandsproduktes für das Jahr 2019 von 1,6 %. Für den Euroraum wird ein Absinken des Bruttoinlandsproduktes im Jahr 2018 auf 1,0 % (2018: 2,1 %) prognostiziert. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. verzeichneten die deutschen Versicherer im Geschäftsjahr ein Plus bei den Beitragseinnahmen von 1,9 % (Vorjahr: 1,7 %) auf € 202,2 Milliarden. Auf das Jahr 2019 blickt die Versicherungswirtschaft verhalten optimistisch. Trotz insgesamt eingetrübter Konjunkturaussichten geht die deutsche Versicherungswirtschaft von einer weiterhin stabilen Geschäftsentwicklung aus, wobei die Folgen der Niedrigzinspolitik die Ergebnisse nachhaltig belasten. Andererseits jedoch dürften die Vorsorgeneigung und die Notwendigkeit der Absicherung von Risiken tendenziell steigen. 6.2 UnternehmensprognoseDie Deutsche Familienversicherung plant für das Jahr 2019 eine deutliche Ausweitung des Neugeschäfts. Hierzu wird die Deutsche Familienversicherung die beim Börsengang erlösten Mittel für die Finanzierung der Abschlusskosten verwenden. In dem Geschäftsbereich Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherungen erwartet die Deutsche Familienversicherung auch im Jahr 2019 bei konstanten Stornoquoten eine Steigerung des Vertragsbestandes und der verdienten Bruttobeiträge. Hierbei wird das steigende Online-Geschäft durch den Abschluss der Gruppenversicherung mit Henkel ergänzt. Darüber hinaus plant die Deutsche Familienversicherung die Einführung einer Tier Krankenversicherung (DFV-TierkrankenSchutz), die im Laufe des zweiten Quartals auf den Markt gebracht werden wird. Im sonstigen Sachportfolio plant die Deutsche Familienversicherung aufgrund der vollständigen Überarbeitung der Produkte einen leichten Anstieg in den Vertragsbeständen. Für den im Run-off befindlichen Geschäftsbereich der Technischen Versicherung (Elektronik) wird ein weiterer planmäßiger Rückgang der Vertragsbestände erwartet. Insgesamt wird eine Steigerung der verdienten Bruttobeiträge um 20 % geplant. Infolge des anhaltend niedrigen Zinsniveaus in den europäischen Anleihen werden die Kapitalerträge im Verhältnis zu dem wachsenden Kapitalanlagebestand weiter belastet. Hinzu kommen politische und konjunkturelle Unsicherheiten infolge des Brexits sowie der wachsenden protektionistischen Tendenzen in den USA, die zu zusätzlichen nicht vorhersehbaren und zu nicht unerheblichen Ergebnisbelastungen im Kapitalanlagebestand führen können. Vorausgesetzt, dass die vorstehend dargestellten unsicheren politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen zu keinen außerordentlichen negativen Ergebniseinflüssen führen werden, erwartet die Deutsche Familienversicherung für das folgende Geschäftsjahr unter Berücksichtigung des geplanten weiteren Aufbaus des Vertragsbestandes durch Neuverträge, zusätzlicher Aufwendungen im Zuge der weiter fortschreitenden Digitalisierung und des weiteren Auf- und Ausbaus neuer Vertriebswege einen Verlust vor Steuern zwischen 9 und 11 Millionen. Trotz der geplanten Fortsetzung des dynamischen Wachstums soll der Break-even in 2021 erreicht werden. 7 CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT GEMÄSS 3.10 DCGK UND BERICHT ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 315D; 289F HGB7.1 Corporate-Governance-BerichtÜber die Corporate Governance sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate Governance Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen. Corporate Governance bedeutet eine verantwortungsbewusste, transparente und auf eine nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und Überwachung. Corporate Governance in diesem Sinne ist für die Deutsche Familienversicherung eine wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg und begründet das Vertrauen der Versicherungsnehmer, Geschäftspartner, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Aktionäre in das Unternehmen. Duales Führungssystem von Vorstand und AufsichtsratDie Deutsche Familienversicherung unterliegt als börsennotierte Aktiengesellschaft u. a. den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG). Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechtes ist das duale Führungssystem, bestehend aus Vorstand einerseits und Aufsichtsrat andererseits. Dem Vorstand obliegt dabei die Führung und Ausrichtung des Unternehmens und dem Aufsichtsrat die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, die Festlegung deren Vergütung sowie die Beratung und Überwachung des Vorstandes. Beide Organe arbeiten bei der Deutschen Familienversicherung vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammen. Der Vorstand der Deutschen Familienversicherung besteht satzungsgemäß aus vier Mitgliedern. Er bestimmt die Geschäftspolitik des Unternehmens und entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Er leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung und im Unternehmensinteresse. Er ist dabei auch für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zuständig. Die Arbeitsweise des Vorstandes ist im Bericht zur Unternehmensführung näher ausgeführt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2018 aus vier Mitgliedern, die in der Hauptversammlung vom 05.09.2018 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, wiedergewählt wurden. Der Aufsichtsrat ist so zusammengesetzt, dass eine umfassende, qualifizierte Beratung und Überwachung des Vorstandes möglich ist. Dies setzt voraus, dass im Aufsichtsrat dem Risikoprofil der Gesellschaft entsprechende Kenntnisse mindestens in den Bereichen Kapitalanlage, Versicherungstechnik und Rechnungslegung vorhanden sind. Die Arbeitsweise des Aufsichtsrates ist im Bericht zur Unternehmensführung näher ausgeführt. Die Vorstandsmitglieder dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige ungerechtfertigte Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Die Aufsichtsratsmitglieder dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder dem Konzern zustehen, für sich oder Dritte nutzen. Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats sind verpflichtet, etwaige Interessenkollisionen dem Aufsichtsrat zu melden. HauptversammlungWeiteres Organ der Gesellschaft ist die Hauptversammlung. In der Hauptversammlung üben die Aktionäre der Deutschen Familienversicherung ihre Rechte aus. Alle ausgegebenen Aktien der Deutschen Familienversicherung sind auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit identischen Rechten und Pflichten. Bei Beschlussfassungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung, die innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres stattfindet, nimmt alle ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahr. Sie entscheidet im Wesentlichen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, über einen etwaigen Bilanzgewinn, über die Aufsichtsratsvergütung, über Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen der Gesellschaft. Der Aufsichtsratsvorsitzende oder ein von ihm bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied führt den Vorsitz in der Hauptversammlung. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung der Gesellschaft eine höhere Mehrheit erforderlich ist. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie Rechnungslegung der Deutschen Familienversicherung und ihrer Tochterunternehmen (DFV-Unternehmensverbund) erfolgt gemäß § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Deutschen Familienversicherung wird nach Maßgabe des deutschen Rechts, insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB), erstellt. Der Abschlussprüfer wird, wie bei Versicherungsunternehmen gesetzlich vorgeschrieben, durch den Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat überzeugt sich dabei jeweils zuvor über die Unabhängigkeit des Prüfers. Die Abschlussprüfung umfasst den Einzelabschluss der Deutschen Familienversicherung sowie den Konzernabschluss des DFV-Unternehmensverbundes. Kommunikation und TransparenzFür die Deutsche Familienversicherung hatte eine transparente Unternehmensführung und eine offene Kommunikation stets einen hohen Stellewert. Dies gilt umso mehr nach dem Börsengang der Gesellschaft im Dezember 2018, weil eine zeitnahe, einheitliche und umfassende Information und Kommunikation das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit stärkt. Bei der Veröffentlichung von Informationen folgt der Vorstand daher den Grundsätzen von Transparenz, Offenheit und Verständlichkeit sowie Unverzüglichkeit und Gleichbehandlung der Aktionäre und Investoren. Im Rahmen der Investor Relations werden alle wesentlichen Informationen zur Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie alle relevanten Mitteilungen, wie Presse-, Adhoc- und Stimmrechtsmitteilungen sowie Finanzberichte und der Finanzkalender veröffentlicht. Die weitere Berichterstattung über die Geschäftsergebnisse erfolgt über den Geschäftsbericht, Zwischenmitteilungen und unterjährigen Finanzberichten. Zusätzlich führt der Vorstand eine intensive Finanzkommunikation mit den relevanten Markteilnehmern auf Konferenzen und Roadshow im In- und Ausland. 7.2 Bericht zur UnternehmensführungBörsennotierte Aktiengesellschaften haben eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufzunehmen. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG)Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung folgen den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex". Als Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft haben sie jährlich zu erklären, dass dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung haben im Oktober 2018 folgende Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben: Entsprechenserklärungen zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DFV Deutsche Familienversicherung AG erklären, dass die Deutsche Familienversicherung den Empfehlungen des Kodex mit folgenden Abweichungen entsprechen wird: Ziffer 4.2.3, Abs. 2, S. 2Der Kodex empfiehlt, dass die monetären Vergütungsteile von Vorstandsgehältern fixe und variable Bestandteile umfassen sollen. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass durch variable Vergütungsbestandteile bei einem im Aufbau begriffenen Unternehmen falsche Anreize gesetzt werden. Ziffer 4.2.3, Abs. 4, S. 1Der Kodex empfiehlt, bei Abschluss von Vorstandsverträgen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen auf den Wert von zwei Jahresvergütungen zu begrenzen. Für die derzeitigen Mitglieder des Vorstandes besteht keine Begrenzung der bei Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit zu zahlenden Vergütung bis zum Ende der Vertragslaufzeit. In keinem Fall wird jedoch mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrages vergütet. Ziffer 5.3.1, S. 1Der Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden soll. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Bildung von Ausschüssen bei fünf Aufsichtsratsmitgliedern einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt. Ziffer 5.3.2, Abs. 1, S. 1Der Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichten soll. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Bildung eines eigenen Prüfungsausschusses einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt. Ziffer 5.3.3Der Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden soll. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Bildung eines eigenen Nominierungsausschusses einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt.
Frankfurt am Main, Oktober 2018
UnternehmensführungspraktikenDie Deutsche Familienversicherung hat darüber hinaus ein Governance-System etabliert, das ein solides und vorsichtiges Management des Versicherungsgeschäfts ermöglicht. Dieses Governance-System umfasst die vier Schlüsselfunktionen, die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Funktion, die versicherungsmathematische Funktion und die interne Revisionsfunktion. Wesentliche Stützpfeiler des Systems sind die Einrichtung geeigneter Prozesse im Bereich der Schlüsselfunktionen sowie der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA), der internen Kontrollen und des Outsourcings. Die Deutsche Familienversicherung verfügt über ein funktionierendes und effektives internes Kontrollsystem, das eine unternehmensspezifische Steuerung und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und somit die Funktionsfähigkeit der Geschäftstätigkeit und Sicherstellung der Zuverlässigkeit von Informationen und Berichterstattungen gewährleistet. Ergänzt wird das interne Kontrollsystem durch die Schlüsselfunktion Interne Revision, die nach Maßgabe des aufgestellten Revisionsplanes selbstständig und unabhängig objektive und risikoorientierte Überprüfungen der Geschäftsbereiche sowie der unternehmensspezifischen Abläufe, Verfahren und Systeme durchführt. Unter Compliance werden die Einhaltung von Gesetzen, einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Sittlichkeit, sowie die Sicherstellung des gesetzmäßigen Verhaltens in einer Unternehmensorganisation verstanden. Compliance ist für die Deutsche Familienversicherung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein grundlegendes Selbstverständnis. Compliance bedeutet für die Deutsche Familienversicherung nicht nur Legalität und Risikovermeidung, sondern auch eine verantwortungsbewusste Werteorientierung. Ziel des Compliance Management Systems der Deutschen Familienversicherung ist die Vermeidung von Compliance-Risiken, insbesondere von finanziellen Risiken und Reputationsschäden, sowie die Schaffung einer gelebten Compliance-Kultur. Das Compliance Management System der Deutschen Familienversicherung ist für die Einhaltung und Überwachung der für den Versicherungsbetrieb einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zuständig. Neben der Beratung des Vorstandes im Hinblick auf die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften beurteilt es die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes und mit der Nichteinhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risiken. Die Schlüsselfunktion Compliance berichtet regelmäßig im Rahmen des Compliance-Berichtes oder, sofern unmittelbare Veranlassung besteht, in Form eines Ad-hoc-Berichtes unmittelbar an den Vorstand der Gesellschaft. Arbeitsweise des VorstandesDer Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und seiner Geschäftsordnung. Der Vorstand hat in seiner Gesamtheit die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten. Die Mitglieder des Vorstandes tragen daher gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstandes führen die einzelnen Mitglieder die ihnen nach dem Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Ressorts selbstständig. Dabei sind die Ressorts wie folgt zusammengefasst:
Der Vorstand trifft sich regelmäßig, mindestens zweimal im Monat zu Vorstandssitzungen, die vom Vorstandsvorsitzenden geleitet werden. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Punkte und Themen für die Tagesordnung zu benennen. Die Sitzungen dienen der Abstimmung, Beratung und Beschlussfassung. Beschlüsse des Vorstandes sollen möglichst einstimmig gefasst werden, anderenfalls wird der Beschluss mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht durch Gesetz, Satzung oder die Geschäftsordnung andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben sind. Vorstandsbeschlüsse von besonderer Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates. Über jede Sitzung des Vorstandes wird eine Niederschrift angefertigt, aus der sich u. a. der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlussfassungen ergeben. In den Vorstandssitzungen werden alle Unternehmensbelange ressortübergreifend und abschließend beraten und beschlossen. Von der Bildung weiterer Vorstands- und Konzernausschüsse kann daher auch unter Proportionalitätsgrundsätzen abgesehen werden. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Planung und Zielerreichung sowie die Unternehmensstrategie einschließlich der Investitions- und Personalplanung und bestehender Risiken. Arbeitsweise des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei wird der Aufsichtsrat im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation potenzielle Interessenkonflikte und die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsleitung. Er wird zu diesem Zweck regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstand mittels schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informiert. Daneben ist der Aufsichtsrat insbesondere für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, die Festsetzung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Konzernabschlusses zuständig. Der Aufsichtsrat tagt nach Bedarf, wobei mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr durchzuführen sind. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden oder mit Zustimmung aller Aufsichtsratsmitglieder können Sitzungen auch in Form einer Telefonkonferenz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) abgehalten werden. Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in der Regel in den Sitzungen gefasst, können aber auch außerhalb von Sitzungen schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger vergleichbarer Kommunikationsmittel sowie in Kombination der vorgenannten Formen erfolgen. Beschlüsse des Aufsichtsrates werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Die Tätigkeit des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 ist im Bericht des Aufsichtsrates näher beschrieben. Festlegungen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktGGemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG haben Aufsichtsrat und Vorstand der Deutsche Familienversicherung Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen zu beschließen. Der Aufsichtsrat hat die Zielquote für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand bis zum 31.08.2023 jeweils auf 0 % festgesetzt. Der Vorstand hat die Zielquote für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb der Vorstandes bis zum 31.03.2024 jeweils auf 50 % festgesetzt. Diversitätskonzepte für Vorstand und AufsichtsratDie Deutsche Familienversicherung verfolgt kein gesondertes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Chancengleichheit und strikte Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung sind in der Unternehmenspolitik der Deutschen Familienversicherung jedoch fest verankert. Vor diesem Hintergrund wird bei der Besetzung der Leitungsorgane der Gesellschaft allein auf die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Kandidaten und Kandidatinnen geachtet. Aspekte wie beispielsweise Geschlecht, Rasse, Alter, Hautfarbe, Religion, Familienstand, sexuelle Orientierung und Herkunft der jeweiligen Person bleiben dabei außer Betracht. 8 ANLAGE ZUM LAGEBERICHTVerzeichnis der im Geschäftsjahr betriebenen Versicherungszweige und Versicherungssparten Im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft:scroll
KONZERN-ABSCHLUSSBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018AKTIVA scroll
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscroll
ENTWICKLUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALSscroll
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Wir verweisen hinsichtlich der Veränderungen des Eigenkapitals auch auf die Erläuterungen im Lagebericht. KAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 2018BILANZscroll
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscroll
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ZUSATZINFOscroll
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ausgenommen planmäßige Abschreibungen und
Amortisationen KONZERN-ANHANG1. AUFSTELLUNGSGRUNDSÄTZE UND RECHTSVORSCHRIFTEN1.1 AllgemeinesDer Konzernabschluss der DFV Familienversicherung AG wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 und § 315e Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er steht mit allen im Geschäftsjahr 2017 in der Europäischen Union (EU) anzuwendenden IFRS und gültigen International Accounting Standards (IAS) sowie den korrespondierenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) und gültigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standing Interpretation Committee (SIC) im Einklang. Auf eine vorzeitige Anwendung der im Jahr 2018 in Kraft getretenen neuen Standards, Änderungen bestehender Standards sowie Interpretationen, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2018 nicht verpflichtend war, wurde verzichtet. Auf die Berichts- und die Vergleichsperiode wurden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet, sofern nicht prospektive Methodenänderungen für das Berichtsjahr ausdrücklich erlaubt waren. Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Berichtswährung ist der €. Der Konzernabschluss wird in vollen € dargestellt, wodurch Rundungsdifferenzen entstehen können. Die Deutsche Familienversicherung hat im Zuge des Börsengangs einen Pro Forma Konzern Abschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellt, der von der WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dieses Pro Forma Konzern Abschlusses entsprechen denen des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018. Insofern beziehen sich die im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 angegebenen Vorjahreswerte auf diesen Pro Forma Abschluss. Der für Versicherungsunternehmen aktuell noch maßgebliche IFRS 4 "Versicherungsverträge" erlaubt während einer Übergangsphase, der Phase I, gemäß IFRS 4.13 die versicherungstechnischen Posten prinzipiell nach den vor der IFRS-Einführung angewandten Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren und zu bewerten. Entsprechend hat DFV Familienversicherung AG im Einklang mit IFRS 4.25 die für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach dem HGB und anderen zusätzlich für Versicherungsunternehmen geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften angewandt. 1.2 Angabe der betriebenen VersicherungszweigeGemäß IFRS 4 hat ein Versicherungsunternehmen seine mit Versicherungsnehmern abgeschlossenen Verträge bezüglich der Übernahme versicherungstechnischer Risiken und somit hinsichtlich der Anwendbarkeit des IFRS 4 zu klassifizieren. Die Deutsche Familienversicherung AG betreibt folgende Versicherungszweige und -sparten: Schaden- und Unfallversicherung
Private Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherung
Die in im Rahmen der o. g. Versicherungszweige von der Deutschen Familienversicherung abgeschlossenen Versicherungsverträge beinhalten jeweils die Übernahme eines signifikanten Versicherungsrisikos eines Versicherungsnehmers durch Vereinbarung der Zahlung einer Entschädigung oder Übernahme von eingetretenen Kosten für den Fall, dass ein ungewisses zukünftiges Ereignis den Versicherungsnehmer nachteilig betrifft. Diese Verträge entsprechen somit der Definition eines Versicherungsvertrags (IFRS 4 Anhang B - Definition eines Versicherungsvertrages) und sind gemäß IFRS 4 zu bilanzieren. Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen werden gemäß IFRS 4.14 (d) (i) in der Bilanz separat dargestellt. Reservierte Beträge der ermessensabhängigen Überschussbeteiligung werden unter den versicherungstechnischen Rückstellungen ausgewiesen. 1.3 Wesentliche Änderungen von Standards und Interpretationen im BerichtsjahrIFRS 9 inklusive Folgeänderungen (Finanzinstrumente)Die endgültige Version IFRS 9 Finanzinstrumente löst IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ab. IFRS 9 enthält in der finalen Fassung insbesondere folgende grundlegend überarbeiteten Regelungsbereiche: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten:Die Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten wurden für finanzielle Vermögenswerte neu verfasst. Für finanzielle Vermögenswerte wurden fast ausschließlich die Regelungen des IAS 39 übernommen. Die Klassifizierung und Bewertung dieser Instrumente entscheidet sich nach dem Geschäftsmodell, nach dem das Portfolio gemanagt wird. Hierfür sind die Modelle "Halten zur Erzielung vertraglicher Zahlungsströme", "Halten und Verkaufen" sowie "Sonstiges" vorgesehen. Ein weiteres Kriterium für die Beurteilung der Klassifizierung und Bewertung ist die Einschätzung der vertraglichen Zahlungsströme. Besteht der Zahlungsrückfluss ausschließlich aus Zins- und Tilgungsleistungen und liegt das Geschäftsmodell "Halten zur Erzielung vertraglicher Zahlungsströme" vor, ist das Instrument grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, es sei denn, die Fair-Value-Option wird ausgeübt. Werden die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, muss ein Instrument grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wobei hierfür je nach vorliegenden Voraussetzungen die Kategorien "Fair Value through Profit and Loss" und "Fair Value through OCI" zur Verfügung stehen. Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten, es sei denn, man entscheidet sich für eine erfolgsneutrale Bewertung. Voraussetzung für eine erfolgsneutrale Bewertung ist, dass das Eigenkapitalinstrument weder zu Handelszwecken gehalten wird noch eine bedingte Gegenleistung darstellt, die von einem Erwerber im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses gemäß IFRS 3 angesetzt wird. Die Klassifizierungs- und Bewertungsregeln für finanzielle Verbindlichkeiten haben sich dagegen kaum geändert. Lediglich für zum beizulegenden Zeitwert designierte Verbindlichkeiten sind künftig Änderungen dieses Zeitwerts, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind, nicht mehr im Gewinn und Verlust, sondern im Sonstigen Ergebnis (OCI) zu erfassen. ImpairmentDurch die neuen Vorschriften zum Impairment ändert sich die Erfassung von Wertminderungen grundlegend, da nicht mehr nur eingetretene Verluste, sondern bereits erwartete Verluste zu erfassen sind. Für den Umfang wird nochmals danach differenziert, ob sich das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Liegt eine Verschlechterung vor beziehungsweise ist das Ausfallrisiko am Stichtag nicht als niedrig einzustufen, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit zu erfassen. Anderenfalls sind nur die über die Laufzeit des Instruments erwarteten Verluste zu berücksichtigen, die aus künftigen, möglichen Verlustereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren. Für bestimmte Instrumente müssen beziehungsweise dürfen bereits bei Zugang alle erwarteten Verluste erfasst werden. Hedge AccountingZiel der neuen Regelungen ist es vor allem, das Hedge Accounting stärker an der ökonomischen Risikosteuerung eines Unternehmens zu orientieren. Wie bisher müssen Unternehmen zu Beginn einer Sicherungsbeziehung die jeweilige Risikomanagementstrategie samt Risikomanagementzielen dokumentieren, wobei künftig jedoch das Verhältnis zwischen gesichertem Grundgeschäft und Sicherungsinstrument (Hedge Ratio) in der Regel den Vorgaben der Risikomanagementstrategie entsprechen muss. Ändert sich diese Hedge Ratio während einer Sicherungsbeziehung, nicht aber das Risikomanagementziel, müssen die in die Sicherungsbeziehung einbezogenen Mengen des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments angepasst werden, ohne dass die Sicherungsbeziehung aufgelöst werden darf. Die Auflösung einer Sicherungsbeziehung wird nach IFRS 9 anders als nach IAS 39 nicht mehr jederzeit ohne Grund möglich sein. Weiterhin können unter bestimmten Voraussetzungen auch bei nicht-finanziellen Grundgeschäften einzelne Risikokomponenten isoliert betrachtet werden. Darüber hinaus ändern sich die Vorgaben zum Nachweis der Effektivität von Sicherungsgeschäften: Nach IFRS 9 fallen sowohl der retrospektive Nachweis als auch das Effektivitäts-Band des IAS 39 weg. Unternehmen müssen stattdessen ohne Bindung an quantitative Grenzwerte nachweisen, dass zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument eine ökonomische Beziehung besteht, die wegen eines gemeinsamen Basiswerts oder des gesicherten Risikos zu korrespondierenden gegenläufigen Wertänderungen führt. Dieser Nachweis darf auch rein qualitativ erbracht werden. Die Wertänderungen der ökonomischen Beziehung dürfen jedoch nicht hauptsächlich auf den Einfluss des Kreditrisikos zurückzuführen sein. IFRS 9 ist grundsätzlich erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, es werden jedoch diverse Vereinfachungsoptionen gewährt, wie zum Beispiel eine prospektive Anwendung für Hedge Accounting. Wir nehmen die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 in Anspruch, da wir bis dahin keine andere Fassung von IFRS 9 angewendet haben und unsere Geschäftstätigkeiten seit dem 31. Dezember 2015 oder an einem darauffolgenden Abschlussstichtag (siehe IFRS 4.20G) vorwiegend mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängen (siehe IFRS 4.20D). Der vorwiegende Zusammenhang liegt vor, da der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Verträgen im Anwendungsbereich des IFRS 4 im Vergleich zum Gesamtbuchwert all seiner Verbindlichkeiten bedeutend ist. Der Anteil des Gesamtbuchwerts unserer mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängenden Verbindlichkeiten am Gesamtbuchwert aller Verbindlichkeiten liegt über 90 %. IFRS 15 (Umsatzerlöse aus Kundenverträgen)Die Regelungen und Definitionen des IFRS 15 ersetzen sowohl die Inhalte des IAS 18 "Umsatzerlöse" als auch die des IAS 11 "Fertigungsaufträge" sowie zugehöriger Interpretationen. Das Kernprinzip von IFRS 15 ist, dass ein Unternehmen Umsatzerlöse in der Höhe erfassen soll, in der für die Übertragung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen an Kunden Gegenleistungen erwartet werden. Dieses Kernprinzip wird mit einem fünfstufigen Rahmenmodell umgesetzt:
Die DFV ist von den neuen Regelungen im Vergleich zu anderen Branchen kaum betroffen, da die wesentlichen Umsatzerlöse eines Versicherungsunternehmens, die Versicherungsbeiträge, weiterhin den Regelungen des IFRS 4 beziehungsweise ab 2021 den Vorschriften des IFRS 17 und nicht den Regelungen des IFRS 15 unterliegen. Als nicht produzierendes Unternehmen ist die DFV grundsätzlich von Änderungen der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen nicht betroffen. Andere Erträge wie Zinsen und Mieten sind nach Standards wie IFRS 9 und IAS 17 zu bilanzieren. IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien)In dem Standard wurde klargestellt, dass Übertragungen in oder aus dem Bestand der "als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien" eine tatsächlich eingetretene Nutzungsänderung bedingt. Eine mögliche Nutzungsänderung ist dabei nicht alleine auf die Beispiele des IAS 40.57 beschränkt. Ebenfalls erfasst werden z. B. noch nicht abgeschlossene Bauprojekte. Die im Dezember 2016 beschlossenen Änderungen stellen klar, dass ein Unternehmen nur dann die Klassifizierung einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie ändern kann, wenn Belege für eine Nutzungsänderung vorliegen. Die Nutzungsänderung kann dazu führen, dass die Immobilie die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erstmalig erfüllt (oder nicht mehr erfüllt). Damit ist klargestellt, dass eine beabsichtigte Nutzungsänderung seitens der Unternehmensleitung nicht als Beleg für eine Nutzungsänderung ausreichend ist. Die Klarstellungen sind durch eine regelmäßig stattfindende Analyse der Gebäudenutzung abgedeckt, insofern werden keine Auswirkungen erwartet. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen sind prospektiv anzuwenden. Eine rückwirkende Anwendung ist nur erlaubt, wenn dies ohne die Nutzung späterer Erkenntnisse möglich ist. IFRS 2 (Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen)Das IASB hat eine Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht, die drei Hauptbereiche adressiert: die Auswirkungen von Ausübungsbedingungen auf die Bewertung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich; die Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Nettoerfüllungsklauseln bei einer gesetzlichen Pflicht zum Quellensteuereinbehalt; und die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im Falle einer Modifizierung ihrer Bedingungen, die zu einer Klassifizierung als anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Eigenkapitalausgleich führt. Die Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Da im DFV Konzern keine anteilsbasierten Vergütungen auf der Basis von Optionen mit Barausgleich, Nettoerfüllungsklauseln oder Eigenkapitalausgleich gewährt werden, führen die Klarstellungen nicht zu Änderungen der Bilanzierung im Konzern. IFRIC 22 (Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen)Die Interpretation enthält die Klärung, dass für Zwecke der Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des betreffenden Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewendet wird, der Zeitpunkt der Transaktion dem Datum der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung entspricht. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, muss das Unternehmen den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung bestimmen. Unternehmen können die Änderungen vollständig rückwirkend anwenden. Alternativ kann ein Unternehmen die Interpretation prospektiv auf alle relevanten Geschäftsvorfälle anwenden, die an oder nach Beginn der Berichtsperiode, in der das Unternehmen die Interpretation erstmals anwendet oder an oder nach Beginn der Vergleichsperiode zur Periode der erstmaligen Anwendung erstmals erfasst werden. Die Interpretation ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Verbesserungen 2014-2016Bei den Verbesserungen zu IFRS 2014-2016 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im Dezember 2016 veröffentlicht wurde. Die Verbesserungen zu IFRS enthalten folgende Änderungen:
1.4 Wesentliche in kommenden Rechnungslegungsperioden von DFV anzuwendende neue IFRS-StandardsIFRS 17, Versicherungsverträge (EU-Endorsement-Verfahren noch nicht abgeschlossen)Das IASB hat mit dem derzeit anzuwendenden IFRS 4 im Jahr 2004 eine Übergangslösung zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen veröffentlicht, die mittlerweile seit über zehn Jahren anzuwenden ist. Der finale neue Standard IFRS 17, Versicherungsverträge, ist, vorbehaltlich des EU-Endorsements, ab dem 1. Januar 2022 erstmals verbindlich anzuwenden. IFRS 17 gilt weitgehend für alle Versicherungs- und Rückversicherungsverträge, die ein Unternehmen zeichnet. Die Definition von Versicherungsverträgen wurde aus IFRS 4 übernommen. Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind unter anderem Finanzgarantien, sofern der Anwender vom Wahlrecht Gebrauch macht, diese als Finanzinstrument zu behandeln, Produktgarantien, Assets und Liabilities aus Pensionsplänen, bedingte vertragliche Rechte und Pflichten aus nichtfinanziellen Sachverhalten, Restwertgarantien, bedingte Zahlungen aus Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmen als Versicherungsnehmer. In Versicherungsverträge eingebettete Derivate, Investmentkomponenten und Leistungsverpflichtungen für Güter und Dienstleistungen, die nicht im engen Zusammenhang mit der Versicherungskomponente stehen, sind grundsätzlich nach dem jeweils anzuwendenden Standard zu behandeln. Gegenstand des Standards ist die Abbildung der aus Versicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Im Zuge der Standardentwicklung hat sich der Present Value of Fulfilment Cashflows als favorisiertes Bewertungskonzept herauskristallisiert. Der Present Value of Fulfilment Cashflows ergibt sich als laufende Schätzung des aus Unternehmenssicht notwendigen Erwartungsbarwerts der Zahlungsströme, um die aus einem Versicherungsvertrag resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen. Die Bewertung der Rückstellung für zukünftige Deckung erfolgt im allgemeinen Modell (general model) nach einem 3-Bausteine-Ansatz (Building Block Approach, BBA):
Übersteigen die Barwerte der erwarteten Einzahlungen die der erwarteten risikoadjustierten Auszahlungen, ist die verbleibende Residualgröße als vertragliche Servicemarge (Contractual Service Margin, CSM) anzusetzen. Negative Margen sind ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu realisieren. Grundsätzlich ist zwischen der prospektiven Rückstellung für zukünftige Deckung und der Rückstellung für eingetretene Schäden zu unterscheiden. Auf die Rückstellung für eingetretene Schäden wird das obige Konzept gleichermaßen angewendet. Nicht alle Versicherungsverträge müssen nach dem 3-Bausteine-Ansatz abgebildet werden. Verträge mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr können nach der vereinfachten Methode (Premium Allocation Approach, PAA) abgebildet werden. Dies gilt auch für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten, bei denen die Anwendung der vereinfachten Methode zu ähnlichen Ergebnissen führen würde wie der 3-Bausteine-Ansatz. Auf Verträge, bei denen der PAA keine vernünftige Schätzung für den 3-Bausteine-Ansatz darstellt, findet der vereinfachte Ansatz jedoch keine Anwendung. Dazu zählen verlustträchtige Verträge sowie Verträge, die eingebettete Optionen oder Garantien beinhalten oder über eine lange Laufzeit verfügen. Neben Erstversicherungsverträgen (inklusive der aktiven Rückversicherung) sind außerdem passive Rückversicherungsverträge durch einen Erstversicherer zu bewerten. Die Bewertung von passiven Rückversicherungsverträgen erfolgt grundsätzlich spiegelbildlich zum 3-Bausteine-Ansatz, normalerweise auf Basis von Portfolios, wobei einige Modifikationen zu beachten sind. Für die Bilanzierung des Lebensversicherungsgeschäfts, speziell des überschussberechtigten Geschäfts, hat das IASB mit der Aufnahme des Variable Fee Ansatzes (VFA) wichtige Weichen gestellt. Beim VFA dürfen Schwankungen im Umfang des auf den Versicherer entfallenden Anteils des Kapitalanlageergebnisses und im Wert der Garantien mit der CSM verrechnet werden. Ein Versicherungsvertrag gilt als direkt überschussberechtigt und fällt damit in den Anwendungsbereich des Variable-Fee-Ansatzes, wenn:
Nach aktuellem Stand lässt sich aus dieser Definition der direkt überschussberechtigten Verträge die Anwendbarkeit des VFA für überschussberechtigtes Erstversicherungsgeschäft in Deutschland ableiten. Rückversicherungsverträge fallen nicht unter den VFA, selbst wenn sie sich auf Versicherungsverträge beziehen, die unter den VFA fallen. Anders als im allgemeinen Modell erfolgt die Verzinsung der vertraglichen Servicemarge unter dem VFA nicht mit dem Locked-in-Zins, sondern mit dem aktuellen Zins. Im Kontext der Folgebewertung sind die Themen Erfolgsvereinnahmung und der Umgang mit Schätzungsänderungen hinsichtlich der erwarteten Cashflows, der Risikoanpassung und der Zinsstrukturkurve von großer Bedeutung. Schätzungsänderungen in den erwarteten Cashflows und der Risikoanpassung bezüglich zukünftiger Deckungen werden mit der CSM verrechnet, die Effekte aus Zinsschwankungen auf die versicherungstechnischen Passiva können auf Portfolioebene entweder erfolgswirksam in der GuV oder erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden (OCI-Wahlrecht). Mit der OCI-Lösung hat das IASB ein Instrument zur Vermeidung von Volatilität in der Erfolgsrechnung eines Versicherers beschlossen. Demnach können Auswirkungen von Marktzinsschwankungen auf den Erfüllungsbarwert der versicherungstechnischen Verpflichtungen erfolgsneutral im Eigenkapital (OCI) erfasst werden. Analog dazu wurde in IFRS 9 für die Aktivseite eine Kategorie für Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter geschaffen, die ebenfalls einer erfolgsneutralen Bewertung (OCI) mit dem beizulegenden Zeitwert entsprechend dem Geschäftsmodell Halten und Verkaufen unterliegt. Während für die neue Anlagekategorie bei Veräußerung eines Finanzinstruments ein Recycling erfolgt, wird ein analoger Effekt bei Anwendung der OCI-Lösung auf der Passivseite durch die aufwandswirksame Zinszuführung mit dem bei Einbuchung fixierten (locked-in) Zinssatz gewährleistet. Beurteilung möglicher Auswirkungen der Anwendung von IFRS 17Mit der Einführung von IFRS 17 werden sich ein wesentlicher Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz sowie die gesamte Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss von DFV komplett verändern. Dies entspricht einer weitgehenden Neueinführung der IFRS bei DFV, die zudem einen Paradigmenwechsel zur bisher angewandten Bilanzierungsmethode für Versicherungsverträge darstellt. Künftig sind alle Zahlungsein- und -ausgänge aus einem Versicherungsvertrag bereits zu Beginn des Vertrags zu schätzen und abzubilden. Fehleinschätzungen bezüglich der Cashflows führen zu erhöhter GuV-Volatilität. Dies wird vor allem in der ersten Zeit nach der Neueinführung von IFRS 17 zu großen Herausforderungen hinsichtlich der Planbarkeit, Vorhersehbarkeit und Interpretierbarkeit der Unternehmensergebnisse führen. Im Zusammenspiel mit IFRS 9 besteht die Herausforderung, das Optimum an Möglichkeiten zur Vermeidung eines Accounting Mismatch auszuschöpfen. Instrumente dafür sind ein angemessener Portfolioschnitt der Versicherungsprodukte, die analoge Ausübung von Wahlrechten und Bewertungsansätzen sowie die Ermittlung passender Zinsstrukturkurven. Zur Einführung des IFRS 17 muss neben der Umsetzung der fachlichen Anforderungen auch ein neues Nebenbuch für Versicherungsverträge eingeführt und in die Unternehmens-Systemlandschaft eingefügt werden. Die Einführung des IFRS 17 führt somit insgesamt zu einer signifikanten Umgestaltung von Prozessen für die Erstellung zukünftiger DFV Konzernabschlüsse. Hiervon sind weite Teile des Unternehmens betroffen, insbesondere auch im Hinblick auf Planungs- und Simulationsprozesse. Die Einführung von IFRS 17 ist stets in engem Zusammenspiel mit IFRS 9 zu betrachten, wodurch die Anforderungen an die Anwender noch einmal erhöht werden. Herausforderungen im künftigen Zusammenspiel von IFRS 9 und IFRS 17Die wesentliche Herausforderung in der gemeinsamen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 17 stellt die Vermeidung eines Accounting Mismatch dar. Dafür ist die Möglichkeit zur weitgehend kongruenten Ausübung der OCI-Option für Finanzinstrumente auf der Aktivseite und für Versicherungsverträge auf der Passivseite von wesentlicher Bedeutung. Eine erhebliche Schwierigkeit besteht darin, dass beide Standards nicht zeitgleich bei DFV eingeführt werden können, so dass für die Aktivseite der Bilanz Klassifizierungen nach dem aktuell erstmals anzuwendenden IFRS 9 durchzuführen sind, ohne dass gleichzeitig bereits die Wechselwirkungen mit den auf der Passivseite der Bilanz zu bildenden Portfolios von Versicherungsverträgen evaluiert werden können. Der im September 2016 erschienene Standard "Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts", Amendments to IFRS 4, enthält unter anderem den deferral approach für Versicherungsunternehmen, der diesen grundsätzlich gestattet, IFRS 9 nicht im Jahr 2018, sondern erst mit erstmaliger Anwendung von IFRS 17 einzuführen. Die DFV wird IFRS 9 zusammen mit dem IFRS 17 einführen. FazitInsgesamt ist absehbar, dass durch die Anwendung von IFRS 9 und die Umsetzung von IFRS 17 mindestens in den kommenden vier Geschäftsjahren mit erheblichem Umstellungsaufwand zu rechnen ist, resultierend in einer Neuordnung der IFRS-Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen, die zu einem völlig neuen Bild des IFRS-Konzernabschlusses führen wird. Viele konkrete Fragen zur Einführung von IFRS 17 sind indes noch ungeklärt. Aus ihrer Beantwortung im Lauf der Zeit werden sich weitere Konsequenzen ergeben, die bis dato noch nicht absehbar sind. IFRS 9 (Finanzinstrumente)Diese Änderungen wurden im Oktober 2017 veröffentlicht und berücksichtigen die Klassifizierungsregelungen des IFRS 9 für finanzielle Vermögenswerte mit negativer Ausgleichsleistung bei vorzeitiger Rückzahlung. Gemäß der Klarstellung erfüllen solche Vermögenswerte die Zahlungsstrombedingungen. Die Änderungen sind, vorbehaltlich des noch ausstehenden EU-Endorsements, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend rückwirkend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. In den Übergangsvorschriften werden bestimmte Übergangserleichterungen erlaubt. Im DFV Konzern werden mangels relevanter Geschäftsvorfälle aus dieser Regelung keine Auswirkungen erwartet. 1.5 Weitere Änderungen, deren EU-Endorsement-Verfahren abgeschlossen istIFRS 16 (Leasingverhältnisse)Am 13. Januar 2016 hat das IASB den Standard IFRS 16 "Leases" veröffentlicht, der ab 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden ist. Die DFV wird den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz anwenden. Die DFV hat bislang ausschließlich OperatingLeasingverhältnisse über bewegliche Vermögenswerte wie IT- und Bürotechnik abgeschlossen. Bisher sind die Zahlungsverpflichtungen für Operating-Leasingverhältnisse lediglich im Anhang anzugeben. Künftig sind jedoch die aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Rechte und Verpflichtungen als Vermögenswert (Nutzungsrecht am Leasinggegenstand) und Schuld (Leasingverbindlichkeit) verpflichtend in der Bilanz anzusetzen. Durch die Neudefinition eines Leasingverhältnisses erwartet der Konzern Auswirkungen auf die Anzahl der als Leasingverhältnis zu erfassenden Sachverhalte. Ausnahmen davon sind kurzfristige Leasingverhältnisse bis zu zwölf Monaten Laufzeit und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte. Die DFV erwartet aus den neuen Regelungen eine gemessen am Gesamtvermögen geringe Erhöhung der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen bislang entsprechend der Entstehung des Aufwands in den verschiedenen Unternehmensbereichen in verschiedenen Posten ausgewiesen. Zukünftig werden stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse bislang im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Zukünftig werden sie in Zins- und Tilgungszahlungen aufgeteilt werden. Während die Zinszahlungen weiterhin im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden, werden die Tilgungszahlungen dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden. Die Leasinggeberbilanzierung wird, abgesehen von erweiterten Anhangangaben, nach bisherigen Analysen weitgehend unverändert bleiben. Die Übergangsvorschriften enthalten Erleichterungen dahingehend, dass für die erstmalige Anwendung des IFRS 16 ein sogenanntes "vereinfachtes Verfahren" angewendet werden kann, welches keine volle retrospektive Bilanzierung beinhaltet. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wäre bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens nicht notwendig. Bestehende Verträge müssten bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens nicht in vollem Umfang rückwirkend neu bewertet werden. Aus der Umsetzung des IFRS 16 werden für den Konzernabschluss, wie vorangehend ausgeführt, vor allem Änderungen der Bilanzierung von Leasingnehmerverhältnissen erwartet. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden jedoch insgesamt als eher untergeordnet eingeschätzt. IFRIC 23 (Ungewissheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung)Die Interpretation wurde im Juni 2017 veröffentlicht und ist auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, und enthält keine Bestimmungen zu Zinsen und Säumniszuschlägen in Verbindung mit unsicheren steuerlichen Behandlungen. Gemäß der Interpretation muss ein Unternehmen entscheiden, ob es unsichere steuerliche Behandlungen einzeln beurteilen sollte. Zudem sind Annahmen in Bezug auf die Überprüfung steuerlicher Behandlungen durch die Steuerbehörden zu treffen. Außerdem sind die Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (steuerlichen Verlusts), der Steuerbemessungsgrundlagen, der nicht genutzten steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften sowie der Steuersätze Themen der Interpretation, sowie auch die Berücksichtigung von Änderungen der Tatsachen und Umstände. Unternehmen müssen bestimmen, ob sie jede unsichere steuerliche Behandlung separat oder gemeinsam mit einem oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilen. Dabei sollte der Ansatz gewählt werden, der die bessere Vorhersage im Hinblick auf die Auflösung der Unsicherheit ermöglicht. Die Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es können jedoch bestimmte Übergangserleichterungen in Anspruch genommen werden. Konkrete Aussagen über erwartete Auswirkungen von IFRIC 23 können zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses noch nicht getroffen werden. 1.6 Weitere Änderungen, deren EU-Endorsement-Verfahren nicht abgeschlossen istIAS 1/IAS 8 (Darstellung des Abschlusses/Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler)Die Änderungen an IAS 1 und IAS 8, in Kombination mit zusätzlichen Erläuterungen zur Anwendung, sollen den Wesentlichkeitsbegriff schärfen und insbesondere die Beurteilung von Wesentlichkeit für IFRS-Anwender erleichtern. Zudem wird mit den Änderungen sichergestellt, dass die Definition von Wesentlichkeit einheitlich im IFRS-Regelwerk erfolgt. IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer)Das IASB hat die Änderungen im Februar 2018 herausgegeben und damit einen der zwei Sachverhalte in Bezug auf IAS 19 adressiert, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht und im Juni 2015 als gemeinsamer Entwurf veröffentlicht wurden. Folgende Modifikationen in Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Änderungen an IAS 19) wurden beschlossen:
Ein Unternehmen wendet die Änderungen auf Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen an, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, ist aber anzugeben. Die Änderungen beziehen sich auf zukünftige Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen. Aktuell ist keiner dieser Sachverhalte bei der DFV relevant, insofern sind keine Auswirkungen absehbar. IAS 28 (Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures)Diese Änderungen wurden im Oktober 2017 veröffentlicht. Sie erläutern, dass ein Unternehmen zuerst IFRS 9 auf Finanzinstrumente anwendet, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden, aber Teil einer Nettoinvestition in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture sind. Nachfolgend sind IAS 28.38 und die IAS 28.40-43 anzuwenden. Die Änderungen sind, vorbehaltlich des noch ausstehenden EU-Endorsements, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend rückwirkend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übergangsvorschriften räumen einige Übergangserleichterungen ein. Es ergeben sich keine Auswirkungen für die DFV. IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse)Präzisierung der business-Definition in IFRS 3 Anhang B5 ff. Die Änderung enthält Leitlinien zur Erleichterung der Abgrenzung zwischen dem Erwerb eines Geschäftsbetriebs und dem Erwerb eines Vermögenswertes bzw. einer Gruppe von Vermögenswerten. Nur der Erwerb eines Geschäftsbetriebs fällt in den Anwendungsbereich von IFRS 3 und führt zur Aktivierung eines Goodwill. Verbesserungen zu IFRS (2015-2017)Bei den Verbesserungen zu IFRS 2015-2017 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im Dezember 2017 veröffentlicht wurde und Änderungen in verschiedenen IFRS zum Gegenstand hat, die für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Verbesserungen zu den IFRS enthalten folgende Änderungen: Da die Veröffentlichung der Verbesserungen erst im Dezember 2017 erfolgte, haben die Analysen zu deren Relevanz für die DFV gerade erst begonnen. Insofern können noch keine Aussagen über erwartete Auswirkungen der Verbesserungen auf künftige Konzernabschlüsse getroffen werden.
2 ANPASSUNG DER BEWERTUNGDie DFV Familienversicherung AG hat die Methode der Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle brutto zum 30. Juni 2018 teilweise geändert. Die Ermittlung der Rückstellung für unbekannte Spätschäden (IBNR) wurde bisher nach der sogenannten BAV Methode ermittelt. Zur Vermittlung eines besseren und realistischeren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des DFV Konzern wird die IBNR mit aktuariellen Methoden ermittelt. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr keine Anpassungen bei der Bewertung vorgenommen. 3 ERMESSENSAUSÜBUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMENIm Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen bei der Bewertung verschiedener Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung notwendig. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
4 ANSATZ UND AUSBUCHUNG VON VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDENVermögenswerte werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen daraus dem Unternehmen zufließen wird, und wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Bei Übergang der Chancen und Risiken an Dritte beziehungsweise bei Verlust der Verfügungsmacht werden Vermögenswerte ausgebucht. Schulden werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung des Unternehmens aller Voraussicht nach ein direkter Abfluss wirtschaftlich relevanter Ressourcen ergibt. Die Ausbuchung von Schulden erfolgt, wenn die Verpflichtung nicht mehr besteht. 5 ALLGEMEINE WERTANSÄTZE VON VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDENDie Geldbeträge der Abschlussposten werden mithilfe verschiedener Bewertungsgrundlagen und -verfahren ermittelt. Die am häufigsten für die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten herangezogenen Bewertungsgrundlagen sind:
Häufig werden diese Bewertungsgrundlagen noch mit anderen Bewertungsgrundlagen kombiniert, so zum Beispiel bei der Ermittlung von Barwerten und Nettoveräußerungswerten. Die Wertansätze und Bewertungsgrundlagen sind im IFRS Rahmenkonzept geregelt. Der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert kommt in den IFRS eine stetig steigende Bedeutung zu. Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Markteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" regelt detailliert, wie die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert für Vermögenswerte und Schulden zu erfolgen hat, sofern ein anderer Standard eine Zeitwertbewertung oder eine Angabe des beizulegenden Zeitwerts im Anhang vorschreibt. Bei einer internen Ermittlung von Zeitwerten bestehen naturgemäß Ermessensspielräume, zum Beispiel bei der Wahl der Inputparameter. Daher sind für Bewertungen zu beizulegenden Zeitwerten umfangreiche Anhangangaben erforderlich, so zum Beispiel Angaben zu den Hierarchieleveln der Zeitwerte, Beschreibungen der Bewertungsverfahren und der verwendeten Inputparameter. 6 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER WERTMINDERUNG UND WERTAUFHOLUNG VON VERMÖGENSWERTENFür sämtliche immateriellen und materiellen Vermögenswerte wird gemäß IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" mindestens an jedem Bilanzstichtag eingeschätzt, ob Anhaltspunkte für eine wesentliche Wertminderung vorliegen. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des entsprechenden Vermögenswerts ermittelt. Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (Verkaufspreis abzüglich Veräußerungskosten) und Nutzungswert (Barwert der künftigen Cashflows). Ungeachtet des Vorliegens von Anhaltspunkten für Wertminderungen werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, wie zum Beispiel Geschäfts- oder Firmenwerte, Markennamen und noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Vermögenswerte, die keine separierbaren Zahlungsmittelflüsse erzeugen, sind sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen. Gegenstand eines Wertminderungstests ist die zahlungsmittelgenerierende Einheit. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts beziehungsweise einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer als deren Buchwert, so ist gemäß IAS 36 ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Ein Wertminderungsaufwand wird zunächst auf den Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit beziehungsweise auf andere von diesem separierbare immaterielle Vermögenswerte und danach anteilig auf die anderen Vermögenswerte auf der Basis ihrer Buchwerte verteilt und sofort im Periodenergebnis erfasst. Als Basis zur Bestimmung erzielbarer Werte werden auf aktiven Märkten notierte Börsenpreise beziehungsweise Preise aus Transaktionen mit gleichen oder vergleichbaren Vermögenswerten herangezogen. Alternativ werden beizulegende Zeitwerte unter Zuhilfenahme allgemein anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle ermittelt. Einzelheiten dazu sowie zu den intern definierten Kriterien für eine Wertminderung sind in den Erläuterungen der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter den entsprechenden Posten ausgeführt. Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten werden in einem separaten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Wertminderungen der Kapitalanlagen sind unter den Abschreibungen und Wertminderungen auf Kapitalanlagen ausgewiesen, während Wertberichtigungen Sonstiger immaterieller Vermögenswerte, Sonstiger Forderungen und Übriger Aktiva über eine Funktionsbereichsverteilung in den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, den Schadenaufwendungen, den Aufwendungen für Kapitalanlagen sowie in den Sonstigen Aufwendungen enthalten sind. Die Abbildung von Wertminderungen erfolgt direkt durch Minderung der Buchwerte der Vermögenswerte. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß IAS 36 werden für alle Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten, Wertaufholungen bis zum niedrigeren der beiden Werte aus erzielbarem Betrag und fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Wertaufholungen auf Kapitalanlagen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Erträgen aus Zuschreibungen ausgewiesen. Erfolgswirksame Zuschreibungen auf Eigenkapitalinstrumente der Kategorie Jederzeit veräußerbar sind gemäß IAS 39.69 nicht zulässig. 7 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND KONSOLIDIERUNGSKREIS7.1 KonsolidierungsgrundsätzeGemäß IFRS 10 "Konzernabschlüsse" beherrscht ein Mutterunternehmen unabhängig von der Art seines Engagements eine andere Einheit, wenn es die Verfügungsgewalt über diese Einheit innehat, es variablen Rückflüssen (positiven oder negativen) aus der Einheit ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und diese Rückflüsse aufgrund seiner Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Dabei hat ein Mutterunternehmen die Verfügungsgewalt inne, wenn es aufgrund von bestehenden Stimmrechten oder anderen Rechten gegenwärtig die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten der Einheit zu bestimmen. Dies sind die Tätigkeiten, die den wirtschaftlichen Erfolg des Beteiligungsunternehmens signifikant beeinflussen. Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt. Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potentielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden. Spezialfonds und andere strukturierte Unternehmen werden nach den einheitlichen Kriterien des IFRS 10 als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss mit einbezogen. Sie gelten zudem als konsolidierte strukturierte Unternehmen im Sinne des IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen". Strukturierte Unternehmen sind gemäß IFRS 12 Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Entscheidung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind. Auf eine Einbeziehung von Tochterunternehmen wird im Einklang mit IAS 8.8 lediglich dann verzichtet, wenn diese zusammen betrachtet sowohl in Bezug auf das Eigenkapital als auch auf das Jahresergebnis von untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des DFV Konzerns sind. Der Bilanzstichtag der einbezogenen Tochterunternehmen ist grundsätzlich der 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres. In abweichenden Fällen wird ein Zwischenabschluss auf den 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres erstellt. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert. Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung kommen grundsätzlich konzernweit einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze zur Anwendung. Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an dem die DFV einen beherrschenden Einfluss erlangt. Die Konsolidierung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem keine Möglichkeit zur beherrschenden Einflussnahme mehr vorliegt. Ein Unternehmenszusammenschluss liegt vor, wenn der DFV Konzern die Kontrolle über einen anderen Geschäftsbetrieb erlangt. Ein Unternehmenszusammenschluss wird gemäß IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" nach der Erwerbsmethode bilanziert. Diese erfordert die Erfassung aller identifizierbarer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens mit den Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, insbesondere auch die Identifizierung und Bewertung im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbener immaterieller Vermögenswerte. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus dem Gesamtwert der beizulegenden Zeitwerte der für die Beherrschungserlangung aufgewendeten Gegenleistungen. Anschaffungsnebenkosten werden im Geschäftsjahr ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Übersteigen die Anschaffungskosten den Anteil des Konzerns an dem neubewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens, so wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Passive Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam vereinnahmt. Der nicht beherrschende Anteil am Nettovermögen des Tochterunternehmens wird gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Mit der Klarstellung des IASB, dass der Anwendungsbereich des IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" und des IFRS 3 unabhängig voneinander sind, kann auch der Erwerb einer Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie zu einem Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3 führen. Zu dem Zeitpunkt, zu dem der DFV Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zu deren Buchwerten ausgebucht, der Buchwert aller Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen ausgebucht und der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung erfasst. Die Anteile, die am ehemaligen Tochterunternehmen behalten werden, werden zum beizulegenden Zeitwert und jede daraus resultierende Differenz als ein Gewinn oder Verlust in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst. In früheren Perioden in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasste Beträge, die im Zusammenhang mit dieser Tochtergesellschaft stehen, werden in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung oder, falls durch andere Standards gefordert, direkt in die Gewinnrücklagen umgebucht. 7.2 KonsolidierungskreisDie DFV hat drei Tochtergesellschaften, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb des DFVV Konzerns dauerhaft zu dienen. In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 neben der DFV Versicherung AG als Mutterunternehmen alle Tochterunternehmen einbezogen. Die Anteile an Tochtergesellschaften des Konzerns werden von der DFV Versicherung AG direkt gehalten. Die Finanzinformationen im Konzernabschluss enthalten Daten der Muttergesellschaft zusammen mit ihren konsolidierten Tochterunternehmen, dargestellt als eine wirtschaftliche Einheit. Der DFV Konzern besteht aus fünf (Vorjahr sieben) konsolidierten Unternehmen. Hierunter fällt neben dem Mutterunternehmen und den drei Tochterunternehmen ein Spezialfond (DFV Sondervermögen, Sitz in Luxemburg, Anteil 100 %). Im Geschäftsjahr wurden zwei Tochtergesellschaften, an denen der DFV 100 % der Anteile hielt, auf Tochtergesellschaften verschmolzen. Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierte Unternehmen bestehen nicht. LISTE DER KONSOLIDIERTEN TOCHTERGESELLSCHAFTENscroll
8 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN8.1 Immaterielle VermögenswerteSonstige immaterielle VermögenswerteSonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten entgeltlich erworbene Software. Entgeltlich erworbene Software wird zu fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bilanziert. Bei entgeltlich erworbener Software umfassen die Anschaffungskosten den Kaufpreis sowie direkt zurechenbare Kosten für die Vorbereitung der Software auf ihre beabsichtigte Nutzung. In der Folge wird Software mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich aller kumulierten Amortisationen sowie Wertminderungen angesetzt. Die Amortisation von Software erfolgt Die Zu- und Abgänge des Geschäftsjahres an Sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben. 8.2 KapitalanlagenFinanzinstrumenteFinanzinstrumente werden derzeit ausschließlich in der Kategorie "Jederzeit veräußerbar" gehalten. Sie werden gemäß IAS 39 bilanziert. Die erstmalige Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag. Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten werden prinzipiell auf der Basis am Markt beobachtbarer Parameter ermittelt. IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als "Verkaufspreis" (Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte). Im Bestand befinden sich derzeit ausschließlich börsengehandelte Finanzinstrumente, die mittels aktueller Börsenkurse bewertet werden. Die Art der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte führt gemäß IFRS 13 zu einer Zuordnung zu einem bestimmten Hierarchielevel. Umfangreiche Erläuterungen zu den Hierarchieleveln und den ihnen zugrunde liegenden einzelnen Bewertungsverfahren sowie zu den verwendeten Rechnungsparametern werden im Folgenden dargestellt. Die Kategorie "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente" stellt eine Residualgröße dar. Sie enthält alle Finanzinstrumente, die aufgrund ihrer Natur keiner anderen Kategorie zugeordnet werden müssen und für die kein anderweitiges Wahlrecht ausgeübt wurde. In diesem Posten sind vor allem Aktien, Investmentanteile und sonstiger Anteilsbesitz ausgewiesen. "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente" werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Für börsennotierte Wertpapiere ist dies in der Regel der Börsenwert. Wertänderungen, die sich aus dem Unterschied zwischen beizulegendem Zeitwert und fortgeführten Anschaffungskosten ergeben, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Liegt der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten an einem aktiven Markt zum Bilanzstichtag für länger als neun Monate oder mehr als 30 % unter den Anschaffungskosten, wird ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. Erfolgswirksame Zuschreibungen auf Eigenkapitaltitel sind nicht zulässig. Wertaufholungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente" werden aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und dem Buchwert am Veräußerungsstichtag errechnet. Sie werden in den Erträgen oder Aufwendungen aus Kapitalanlagen ausgewiesen. Zunächst erfolgsneutral erfasste Gewinne oder Verluste aus einer zwischenzeitlichen Neubewertung werden bei Verkauf realisiert. 8.3 Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen RückstellungenNach IFRS werden die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Auf der Passivseite sind die entsprechenden Bruttobeträge auszuweisen. Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen der zugrunde liegenden Rückversicherungsverträge ermittelt. 8.4 ForderungenForderungen beinhalten im Wesentlichen Zinsforderungen, Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft (saG) und Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft. Sie werden zu Nominalwerten abzüglich geleisteter Zahlungen bilanziert. Basierend auf Erfahrungswerten der Vergangenheit wird für die Forderungen aus dem saG eine standardisierte Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bonitätsrisiken werden nach Beurteilung des Einzelrisikos angemessen berücksichtigt. Im Bereich der Rückversicherung erfolgt die Bildung von Wertberichtigungen nach strenger Einzelfallbetrachtung. Ergebniswirksame Ausbuchungen erfolgen in der Regel nur im Insolvenzfall. Darüber hinaus gehende Wertberichtigungen werden, basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit, auch im Hinblick auf Wesentlichkeiten nicht gebildet. Wertberichtigungen werden im DFV Konzern erfolgswirksam vorgenommen und mindern die Beitragseinnahmen sowie den Buchwert der Forderungen. Sind beizulegende Zeitwerte von Forderungen für die erforderlichen Anhangangaben zu ermitteln, wird gemäß IFRS 7.29 (a) davon ausgegangen, dass hierfür der Buchwert den besten Näherungswert repräsentiert. Dies zieht nach den Regelungen des IFRS 13 eine Zuordnung dieser beizulegenden Zeitwerte in den Hierarchielevel 3 nach sich. 8.5 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nennwert ausgewiesen. 8.6 Aktive SteuerabgrenzungAktive latente Steuern sind nach IAS 12 zu bilanzieren, wenn Aktivposten in der Konzernbilanz niedriger oder Passivposten höher anzusetzen sind als in der Steuerbilanz des betreffenden Konzernunternehmens und sich diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen). Entstehen die temporären Differenzen erfolgswirksam, werden die latenten Steuern erfolgswirksam gebildet, entstehen sie erfolgsneutral, werden die zugehörigen latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral erfasst. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge sowie auf bestimmte Konsolidierungsvorgänge gebildet. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen der jeweiligen Konzerngesellschaften. Am Bilanzstichtag bereits beschlossene Steuersatzänderungen werden hierbei berücksichtigt. Sofern eine Realisierung des jeweiligen latenten Steuererstattungsanspruchs nicht wahrscheinlich ist, erfolgt eine Wertberichtigung der aktiven latenten Steuern. 8.7 Übrige AktivaDie Übrigen Aktiva enthalten Betriebs- und Geschäftsausstattung, Rechnungsabgrenzungsposten, Vorräte sowie sonstige Vermögenswerte. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Für die lineare Abschreibung werden voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren zugrunde gelegt. Für Vermögenswerte mit Anschaffungswerten zwischen € 150 und € 1.000 netto wird ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten beinhaltet alle in einem Geschäftsjahr erworbenen Vermögenswerte innerhalb der genannten Wertgrenzen. Er wird über eine Dauer von fünf Jahren abgeschrieben, beginnend im Jahr der Bildung. Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten zeitanteilig bilanziert. In den Vorräten sind im Wesentlichen Werbematerial und Bürobedarf ausgewiesen. Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Erforderliche Wertberichtigungen und Wertaufholungen werden erfolgswirksam erfasst. 8.8 EigenkapitalKonzern-EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas Gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag der Aktien bilanziert. Unterschiedliche Kategorien von Aktien liegen nicht vor. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält das Agio aus der Ausgabe von Aktien sowie sonstige Zuzahlungen in das Eigenkapital. GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen enthalten die Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen nach IFRS. Rücklage unrealisierte Gewinne und VerlusteIn der Rücklage unrealisierte Gewinne und Verluste sind erfolgsunwirksame Wertänderungen aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten der Kategorie Jederzeit veräußerbar, abzüglich der latenten Steuerabgrenzungen. Rücklage Aufwendungen für die Beschaffung von EigenkapitalAufwendungen, die unmittelbar einer Beschaffung von Eigenkapital zuzurechnen sind, sind nach IAS 32.35 als Abzug vom Eigenkapital zu bilanzieren. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich solche Aufwendungen, die der Eigenkapitaltransaktion direkt zurechenbar sind, d.h. die ohne diese Transaktion nicht entstanden wären. Der steuerliche Effekt aus dem Aufwand der Eigenkapitalbeschaffung ist hierbei berücksichtigt. 8.9 Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)8.9.1 DeckungsrückstellungFür das nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungsgeschäft kalkuliert die Gesellschaft streng nach dem Versicherungsmathematischen Aquivalenzprinzip, d. h. Prämien- und Leistungsbarwert sind bei der Erstkalkulation in Parität. Die Vorschriften der KaAV1werden streng beachtet. Es werden dabei die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Rechnungsgrundlagen verwendet. Soweit keine Beitragsanpassungen vorgenommen zu veranlassen sind, werden pro Tarif und Versicherungsnehmer lebenslang gleichbleibende Beiträge erhoben. TARIFEscroll
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Stornotafel wurde altersabhängig gedämpft. Für diese Tarife wird einem Teil der eingenommenen Beiträge eine Deckungsrückstellung (Alterungsrückstellung) gebildet. Sie dient der Finanzierung von erhöhten Schadenzahlungen, die im Alter der Versicherungsnehmer den eingerechneten Risikobeitrag übersteigen. Diese Deckungsrückstellung wird streng nach den gesetzlichen Vorschriften nach der prospektiven Methode gebildet. Ihre Dotierung wird bei Beitragsanpassungen den jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen angepasst. Ihre ausreichende Bemessung wird von dem bestellten Verantwortlichen Aktuar unabhängig geprüft und testiert. 8.9.2 Rückstellung für erfolgsabhängige BeitragsrückerstattungFür das nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungsgeschäft stehen versicherungstechnische Überschüsse nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften den Versicherungsnehmern zu. Diese Überschüsse entstehen durch Risiko-, Zins - und Kostengewinne, die im Rahmen des Geschäftsverlaufes dieser Tarife entstehen. Sie sind in einer Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (RFB) entsprechend gesetzlicher Vorschriften anzusammeln. Die von der Gesellschaft hierfür gestellten Reserven sind sowohl von den die Bilanz testierenden Wirtschaftsprüfern als auch von dem Verantwortlichen Aktuar unabhängig geprüft und für richtig befunden worden. 8.9.3 Rückstellung für noch nicht abgewickelte VersicherungsfälleDie Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle repräsentiert Leistungsverpflichtungen aus Versicherungsfällen, bei denen die Höhe und/oder der Zeitpunkt der Zahlung noch nicht verlässlich ermittelt werden können. Die Rückstellung wird gemeldet, aber auch für bereits eingetretene, noch nicht gemeldete Versicherungsfälle gebildet. Einbezogen werden sowohl interne als auch externe Aufwendungen sowie Schadenregulierungskosten. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird für bekannte Schadenfälle grundsätzlich individuell ermittelt. Die Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen werden verrechnet. Des Weiteren wurde für die bis zum Abschlussstichtag eingetretenen oder verursachten, aber zum Bilanzstichtag noch nicht gemeldeten Schäden, basierend auf den in Vorjahren beobachteten Nachmeldungen, eine Spätschadenrückstellung gebildet. Zum Abschlussstichtag noch nicht gemeldete Versicherungsfälle werden dabei pauschal bewertet. Es findet keine Abzinsung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle statt. Die in diesem Posten ebenfalls enthaltenen Rückstellungen für Schadenregulierungsaufwendungen werden nach einem pauschalen Verfahren ermittelt. Der Anteil der Rückversicherer an der Rückstellung wird gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt. Für die Bereiche Rechtschutz und die verbundene Wohngebäudeversicherung werden die Rückstellungen für bereits gemeldete Versicherungsfälle von externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt. 8.10 Andere Rückstellungen8.10.1 SteuerrückstellungenDie Steuerrückstellungen enthalten die tatsächlichen Ertragsteuern und andere Steuern, welche unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Besteuerungsvorschriften ermittelt werden. Die Bilanzierung erfolgt nach IAS 12. 8.10.2 Sonstige RückstellungenDie Sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 unter der Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags bilanziert und bewertet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Der Erfüllungsbetrag wird auf der Basis bestmöglicher Schätzungen bestimmt. Die Rückstellungen nach IAS 37 werden nicht mit Erstattungsansprüchen verrechnet. 8.11 VerbindlichkeitenUnter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sowie Abrechnungs- und Depotverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft und Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden mit den Nominalwerten angesetzt. 8.12 Passive SteuerabgrenzungPassive latente Steuern sind nach IAS 12 zu bilanzieren, wenn Aktivposten in der Konzernbilanz höher oder Passivposten niedriger anzusetzen sind als in der Steuerbilanz des betreffenden Konzernunternehmens und sich diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen). Entstehen die temporären Differenzen erfolgswirksam, werden die latenten Steuern erfolgswirksam gebildet, entstehen sie erfolgsneutral, werden die zugehörigen latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral erfasst. 8.13 Übrige PassivaDie Übrigen Passiva enthalten ausschließlich Rechnungsabgrenzungsposten und sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 8.14 Gebuchte BruttobeiträgeGebuchte Bruttobeiträge sind im Geschäftsjahr fällig gewordene Beiträge und Beitragsraten für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft. 8.15 Verdiente Beiträge (netto)Die Verdienten Beiträge (netto) entsprechen den gebuchten Bruttobeiträgen abzüglich der Anteile der Rückversicherer. Zudem wird die Veränderung der Beitragsüberträge hier berücksichtigt. Die Beiträge werden für jeden Versicherungsvertrag unter Berücksichtigung des Versicherungsbeginns zeitanteilig tagesgenau berechnet. 8.16 Erträge und Aufwendungen aus KapitalanlagenIn den Erträgen aus Kapitalanlagen sind laufende Erträge, Erträge aus Zuschreibungen, Gewinne aus Zeitwertänderungen und Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen ausgewiesen. Die laufenden Erträge enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren und Dividendenerträge. Bei Dividenden gilt das Zuflussprinzip, Zinserträge werden periodengerecht abgegrenzt. Die Aufwendungen aus Kapitalanlagen enthalten Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Abschreibungen und Wertminderungen auf Kapitalanlagen, Verluste aus Zeitwertänderungen und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen. 8.17 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto)Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto) umfassen die unmittelbar und mittelbar anfallenden Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen. Von den Rückversicherern erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen sind hiervon abgesetzt. 8.18 Versicherungsleistungen (netto)In den Versicherungsleistungen (netto) sind die Zahlungen für Versicherungsfälle, die Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, die Veränderung der Deckungsrückstellung und der Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen sowie die Aufwendungen für Beitragsrückerstattungen enthalten. Der Ausweis erfolgt abzüglich der Anteile der Rückversicherer. 8.19 LeasingDer für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen maßgebliche IAS 17 unterscheidet Operating-Leasing und Finanzierungsleasing. Nach den vorgegebenen Kriterien wird geprüft, ob es sich wirtschaftlich um ein Mietverhältnis (Operating-Leasing) oder um einen Ratenkauf mit Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (Finanzierungsleasing) handelt. Die Klassifizierung wird zu Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnisses vorgenommen. In der Praxis orientiert man sich bei der Klassifizierung von Leasingverträgen an verschiedenen durch den IAS 17 vorgegebenen Kriterien und Indikatoren, die einzeln oder in Kombination erfüllt zu einer Einstufung als Finanzierungsleasing führen. Bei den Kriterien handelt es sich um: Eigentumsübergang, Vorliegen einer Kaufoption, Laufzeitgestaltung, Barwert der Mindestleasingzahlung und Vorliegen eines sogenannten Spezialleasings. Treffen diese Kriterien nicht zu, wird der Vertrag als Operating-Leasing eingestuft. Beim Finanzierungsleasing wird das Leasingobjekt in der Bilanz des Leasingnehmers aktiviert und entsprechend eine Verbindlichkeit zur Zahlung der Leasingraten passiviert. Beim Operating-Leasing hingegen verbleibt das Objekt in der Bilanz des Leasinggebers und führt beim Leasingnehmer lediglich zu einer Erfassung der Leasingaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. 9 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ - AKTIVA9.1 Entwicklung der sonstigen immateriellen VermögenswerteENTWICKLUNG DER SONSTIGEN IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTEscroll
9.2 Finanzinstrumente - jederzeit veräußerbarFINANZINSTRUMENTE - JEDERZEIT VERÄUSSERBARscroll
Im Berichtsjahr 2018 wurde eine 10 % Beteiligung (abzüglich einer Aktie) an der BCA AG, Oberursel erworben, die in der oben stehenden Tabelle unter Aktien enthalten ist. WertpapierleihegeschäfteZum Berichtszeitpunkt waren keine Wertpapiere verliehen. 9.3 Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen RückstellungenANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DEN VERSICHERUNGSTECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGENscroll
9.3.1 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der BeitragsüberträgeANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DER ENTWICKLUNG DER BEITRAGSÜBERTRÄGEscroll
9.3.2 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der DeckungsrückstellungANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DER ENTWICKLUNG DER DECKUNGSRÜCKSTELLUNGscroll
9.3.3 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte VersicherungsfälleANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DER ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLEscroll
9.4 ForderungenFORDERUNGENscroll
9.5 SteuerabgrenzungSTEUERABGRENZUNG - AKTIVscroll
STEUERABGRENZUNG - PASSIVscroll
9.6 Übrige AktivaÜBRIGE AKTIVAscroll
9.7 Entwicklung der Betriebs- und GeschäftsausstattungENTWICKLUNG DER BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNGscroll
10 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ - PASSIVA10.1 EigenkapitalRÜCKLAGE UNREALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTEscroll
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10.2 Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN (BRUTTO)scroll
10.2.1 Entwicklung der BeitragsüberträgeENTWICKLUNG DER BEITRAGSÜBERTRÄGEscroll
10.2.2 Entwicklung der DeckungsrückstellungENTWICKLUNG DER DECKUNGSRÜCKSTELLUNGscroll
Der Zinsanteil wird mit dem jeweiligen Rechnungszins aus dem Geschäftsjahr bezogen auf den Mittelwert aus der Bilanzdeckungsrückstellung des Vorjahres und des Geschäftsjahres ermittelt. 10.2.3 Entwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte VersicherungsfälleENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLEscroll
10.2.4 Entwicklung der Rückstellung für BeitragsrückerstattungENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR BEITRAGSRÜCKERSTATTUNGscroll
10.2.5 Sonstige versicherungstechnische RückstellungenSONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGENscroll
10.3 Andere Rückstellungen10.3.1 Entwicklung der sonstigen RückstellungenENTWICKLUNG DER SONSTIGEN RÜCKSTELLUNGENscroll
10.3.2 Laufzeiten der sonstigen RückstellungenDie Restlaufzeit der Sonstigen Rückstellungen ist maximal 12 Monate. 10.4 VerbindlichkeitenVERBINDLICHKEITENscroll
10.4.1 Sonstige VerbindlichkeitenSONSTIGE VERBINDLICHKEITENscroll
11 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG11.1 Verdiente BeiträgeHinsichtlich der gebuchten Beiträge, Veränderungen der Beitragsüberträge und den verdienten Beiträgen (jeweils brutto, rück und netto) verweisen wir auf die Gewinn- und Verlustrechnung. 11.2 Ergebnis KapitalanlagenERGEBNIS KAPITALANLAGENscroll
11.3 Sonstige ErträgeSONSTIGE ERTRÄGEscroll
Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge enthalten in 2017 Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Höhe von T€ 308. 11.4 VersicherungsleistungenVERSICHERUNGSLEISTUNGENscroll
11.5 SchadenentwicklungSchadenentwicklung (Schadenrückstellungen zuzüglich geleisteter Schadenzahlungen (jeweils inklusive Schadenregulierung) für das selbst abgeschlossene Schaden-/Unfallversicherungsgeschäft: SACH 2018scroll
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KV 2018scroll
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SACH 2017scroll
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KV 2017scroll
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11.6 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto)AUFWENDUNGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSBETRIEBscroll
11.7 Sonstige AufwendungenSONSTIGE AUFWENDUNGENscroll
11.8 Hauptbestandteile des Ertragssteueraufwands und -ertragsHAUPTBESTANDTEILE DES ERTRAGSTEUERAUFWANDS UND -ERTRAGSscroll
Die Ertragsteuern setzen sich aus tatsächlich zu zahlenden Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuern der inländischen Konzernunternehmen zusammen. Darüber hinaus fallen die Veränderungen der erfolgswirksamen aktiven und passiven latenten Steuern unter diese Position. 11.9 Überleitung erwarteter Ertragsteuern zu ausgewiesenen ErtragsteuernAusgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern ergab sich folgende Überleitung der erwarteten Ertragsteuern zu den ausgewiesenen Ertragsteuern: ÜBERLEITUNG ERWARTETER ERTRAGSTEUERN ZU AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERNscroll
11.10 Angaben nach IAS 33 Ergebnis je AktieBei allen Stammaktien handelt es sich um Inhaberaktien. Es sind keine Vorzugsaktien im Umlauf. Das in der Gewinn- und Verlustrechnung angegebene Ergebnis je Aktie leitet sich wie folgt her: ERGEBNIS JE AKTIEscroll
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Wertpapiere, die einen potentiellen verwässernden Einfluss auf das Ergebnis je Aktie in der Zukunft haben könnten, aber nicht in die Berechnung der EPS eingegangen sind, betreffen Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital. Der Vorstand hat hiervon am 27. Februar 2019 Gebrauch gemacht. Wir verweisen auf das Kapitel 12.15 Nachtragsbericht. 12 SONSTIGE ANGABEN12.1 Kapitalmanagement IFRS 4KapitalstrukturDer DFV Konzern verfügte zum 31. Dezember 2018 über ein Eigenkapital von insgesamt 59,2 Mio. € (Vj. 19,5 Mio. €). Hinsichtlich der Veränderungen des Eigenkapitals im Zusammenhang mit dem Börsengang im November 2018 verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht Das Eigenkapital setzte sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: Das gezeichnete Kapital betrug 25,5 Mio. € (i.Vj. 34,1 Mio. €), die Kapitalrücklage 39,8 Mio. €, (i.Vj. 3,9 Mio. €). Die Gewinnrücklagen beliefen sich auf 0,5 Mio. € (i.Vj. -19,4 Mio. €). Das Konzernergebnis beträgt -3,4 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €). Die Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste, in der Marktwertänderungen von Finanzinstrumenten der Kategorie Jederzeit veräußerbar unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte erfolgsneutral erfasst werden, verminderte sich im Verlauf des Berichtsjahres kapitalmarktbedingt auf -0,8 Mio. € (Vj. -0,7 Mio. €). Weiterhin ist eine Rücklage Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital in Höhe von -2,5 Mio. € (i.Vj. 0 Mio. €) gebildet worden. Die Eigenkapitalquote, definiert als Relation des gesamten Eigenkapitals in Höhe von 58,2 Mio. € (Vj. 19,5 Mio. €) zu den verdienten Beiträgen (netto) in Höhe von 36,1 Mio. € (Vj. 31,6 Mio. €), steigt signifikant aufgrund der Kapitalerhöhung von 66,6 % im Vj. auf 164,1 %. Die Eigenkapitalrendite verminderte sich auf -6,6 % (Vj. 10,5%). Sie wird aus der Relation des Ergebnisses vor Ertragsteuern von -4,1 Mio. € (Vj. 2, Mio. €) im Verhältnis zu dem um die übrige Rücklage bereinigten Eigenkapital in Höhe von 62,4 Mio. € (Vj. 20,2 Mio. €) ermittelt. Das Eigenkapital des DFV Konzerns sind der DFV auch Bestandteil zur Erfüllung der Solvabilitätsanforderungen, auch im Hinblick auf die Neuausrichtung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen im Zuge von Solvency II. RisikoberichterstattungMit diesem Bericht werden die Anforderungen zur Risikoberichterstattung gemäß IAS 1.134 bis 136 (Kapital), IFRS 4.38 bis 39A (Art und Ausmaß der Risiken, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben) und IFRS 7.31 bis 42 (Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben) erfüllt. In das Risikomanagement von DFV sind alle relevanten Risikoarten eingebunden. Diese Vorgehensweise spiegelt sich in dem vorliegenden Chancen- und Risikobericht wider. Die Anforderungen des IFRS 4 beziehungsweise des IFRS 7 sind grundsätzlich auf Risiken, die aus Versicherungsverträgen resultieren, beziehungsweise auf Risiken aus Finanzinstrumenten beschränkt und rücken diese in den Mittelpunkt der Berichterstattung. Bei DFV steht beim Einsatz des Instrumentariums der Risikosteuerung und hinsichtlich der Einschätzung der Risikolage gemäß den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eine gesamthafte Betrachtungsweise im Vordergrund. RisikomanagementsystemZiel des Risikomanagements von DFV ist es, für die gesamte Geschäftstätigkeit die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen und hierbei insbesondere die Solvabilität sowie die langfristige Risikotragfähigkeit, die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage in geeignete Vermögenswerte, die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze einschließlich einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Einhaltung der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Das Risikomanagement umfasst alle systematischen Maßnahmen, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu beherrschen. Dabei werden Risiken und andere negative Entwicklungen, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können, analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Der implementierte Risikomanagementprozess legt Regeln zu Identifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Überwachung sowie Berichterstattung und Kommunikation der Risiken und für ein zentrales Frühwarnsystem fest. Auch Beteiligungen werden in das Risikomanagement einbezogen. Das Risikomanagementsystem umfasst zudem ein Business-Continuity-Managementsystem. Die einmal jährlich stattfindende Risikoinventur hat zum Ziel, die Risiken zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit zu beurteilen. Gegenstand der Risikoinventur im Einzelnen ist die Überprüfung und Dokumentation sämtlicher Einzel- und Kumulrisiken. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden im Risikoprofil festgehalten. Die identifizierten Risiken werden Risikokategorien zugeordnet, Nach dieser Kategorisierung werden die wesentlichen Risiken in diesem Chancen- und Risikobericht dargestellt sowie Maßnahmen zu deren Begrenzung erläutert. Die Darstellungen zur Risikoexponierung erfolgen dabei grundsätzlich netto, das heißt unter Berücksichtigung von eingeleiteten beziehungsweise geplanten Risikominderungsmaßnahmen. Die mindestens vierteljährlich erfolgende Überprüfung und Bewertung der Risikotragfähigkeit umfasst auch eine Überprüfung verbindlich festgelegter Kennzahlen und Schwellenwerte. Bei Überschreitung eines definierten Indexwerts werden Maßnahmen eingeleitet. Die Risikotragfähigkeit und sämtliche wesentlichen Risiken werden vierteljährlich durch die Risikokommission abschließend bewertet. Das zentrale Risikoberichtswesen sorgt für Transparenz in der Berichterstattung. Bei wesentlichen Veränderungen von Risiken sind Meldungen an den Vorstand vorgesehen. Die risikorelevanten Unternehmensinformationen werden den zuständigen Aufsichtsgremien regelmäßig sowie bedarfsweise ad hoc zur Verfügung gestellt. Bereits im Rahmen des Neuproduktprozesses werden bei der Produktentwicklung die Auswirkungen auf das Unternehmensrisikoprofil analysiert und beurteilt. Bei Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder der Einführung neuer Versicherungsprodukte ist deren Auswirkung auf das Gesamtrisikoprofil zu bewerten. Governance-StrukturDas Risikomanagement von DFV ist als integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung in die Geschäftsstrategie eingebettet. Es baut auf der vom Vorstand verabschiedeten Risikostrategie auf und stützt sich auf die drei miteinander verbundenen und in das Kontroll- und Überwachungssystem eingebetteten Funktionen operative Risikosteuerung, Risikoüberwachung und interne Revision. Das Kontrollumfeld wird vervollständigt durch den Aufsichtsrat sowie durch externe Wirtschaftsprüfer. In der Leitlinie Risikomanagement und ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) wird die Steuerung der Risiken mit umfangreichen Darstellungen zu Methoden, Prozessen und Verantwortlichkeiten dokumentiert. Ein Grundprinzip der Risikoorganisation und der Risikomanagementprozesse ist die Trennung von Risikosteuerung und Risikoüberwachung. Operative RisikosteuerungUnter Risikosteuerung ist die operative Umsetzung der Risikostrategie in den risikotragenden Geschäftsbereichen zu verstehen. Die operativen Geschäftsbereiche treffen Entscheidungen zur bewussten Übernahme oder Vermeidung von Risiken. Dabei haben sie die vorgegebenen Rahmenbedingungen und Risikolimitierungen zu beachten. Die Funktionen der für den Aufbau von Risikopositionen Verantwortlichen sind personell und organisatorisch von den nachgeordneten Bereichen der Risikoüberwachung getrennt. RisikoüberwachungVersicherungsunternehmen müssen über ein wirksames Risikomanagementsystem verfügen, das gut in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist und dabei die Informationsbedürfnisse der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder Schlüsselfunktionen innehaben, durch eine angemessene interne Berichterstattung gebührend berücksichtigt. Das Risikomanagementsystem muss die Strategien, Prozesse und internen Meldeverfahren umfassen, die erforderlich sind, um Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und zu steuern sowie aussagefähig über diese Risiken zu berichten. Zu den zu entwickelnden Strategien zählt insbesondere eine auf die Steuerung des Unternehmens abgestimmte Risikostrategie, die Art, Umfang und Komplexität des betriebenen Geschäfts und der mit ihm verbundenen Risiken berücksichtigt. Das Versicherungsgeschäft ist aufgrund der Unsicherheit der zukünftigen Entwicklungen mit Risiken verbunden. Wichtig ist, die Risiken im Rahmen der vorhandenen Risikotragfähigkeit gezielt einzugehen, soweit die damit verbundenen Chancen eine adäquate Wertschöpfung erwarten lassen. Das Gesamtrisiko der DFV lässt sich in folgende Risikokategorien einteilen:
Das Risikomanagement der DFV zielt darauf ab, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu kontrollieren und letztendlich systemisch zu bewältigen. Ein aktives Risikomanagement findet durch die Vorstände und Führungskräfte statt. Routinemäßig berichten die Abteilungsleiter gegenüber Ressort- oder Gesamtvorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf auch unter möglicherweise risikobehafteten Gesichtspunkten. Darüber hinaus befasst sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft in seinen Sitzungen regelmäßig mit Fragen der Risikostrategie und lässt sich vom Vorstand über die geschäftliche Entwicklung und die Planung unterrichten. Zur Risikostrategie der Gesellschaft zählt auch die Risikoabwälzung auf solvente Rückversicherungsunternehmen mit erstklassigen Ratings über quotale Risikoübernahmen und flexibel erweiterbare Großschäden- und Naturkatastrophendeckungen sowie ein jährlich angepasster Versicherungsschutz für Ertragsausfall/ Betriebsunterbrechungen, Betriebshaftpflicht, Geschäftsgebäude, -inventar und Cyberrisiken. Die DFV hat zudem im Berichtszeitraum gemäß den Anforderungen nach Solvency II einen Prozess der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA - Own Risk and Solvency Assessment) implementiert. Während bei der Anwendung der Standardformel grundsätzlich jedes Versicherungsunternehmen identische Kriterien zur Bewertung eines Risikos anwendet und damit einen europaweit vergleichbaren Solvenzkapitalbedarf ermittelt, werden im ORSA auch unternehmensindividuelle Bewertungskriterien herangezogen und auf dieser Grundlage der individuelle Gesamtsolvabilitätsbedarf festgestellt. Weiterhin werden in der Vorausschau auf die kommenden drei bis fünf Jahre bestimmte Stress-Szenarien durchlaufen, um eine stabile Solvabilität der DFV auch unter erheblicher Belastung sicherstellen zu können. Die Durchführung eines ORSA wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich beauftragt (Regel-ORSA). Bei Eintreten bestimmter Kriterien (z. B. Absicht einer Veränderung in der Rückversicherungspolitik des Unternehmens oder Veränderungen am Kapitalmarkt mit Überschreiten festgelegter Limits), die der Vorstand in Leitlinien festgelegt hat, kann darüber hinaus jederzeit vom Vorstand ein weiterer ORSA veranlasst werden, um die Veränderungen in der in Vorgehen, Grundlagen, Erkenntnisse und Folgerungen aus dem ORSA werden in einem internen Bericht an den Vorstand zusammengefasst. Der Vorstand stellt mögliche Wirkungen auf die Geschäftsstrategie und Geschäftsplanung innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage des Berichts fest und entscheidet zudem über eventuell weitergehende Informationen an den Aufsichtsrat und die Aufsichtsbehörde. Die unabhängige Risikocontrollingfunktion wurde im Berichtsjahr vom Finanzvorstand der Deutschen Familienversicherung bestellt und mit Wirkung zum 1. Dezember 2018 auf den Leiter Controlling übertragen. Zur Compliance-Funktion der DFV wurde der Abteilungsleiter Recht/Compliance des Unternehmens bestellt. Er ist Volljurist, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt. Er nimmt als Compliance-Funktion die Aufgaben nach § 29 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz wahr. Dazu gehört die Beratung des Vorstands in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften, die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten. Außerdem hat die Compliance-Funktion die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes für das Unternehmen zu beurteilen und das mit der Verletzung der rechtlichen Vorgaben verbundene Risiko (Compliance-Risiko) zu identifizieren und zu beurteilen. Abläufe zur Umsetzung von Compliance und die zu erstellenden Meldungen werden in einem Compliance-Plan festgelegt. Der Vorstand kann durch Beschluss den genehmigten Revisionsplan als genehmigten Compliance-Plan einsetzen und auf einen separaten Compliance-Plan verzichten. Die Compliance-Funktion informiert den Vorstand regelmäßig über Compliance-Themen und erstellt jährlich einen Compliance-Bericht. Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame versicherungsmathematische Funktion (VmF) verfügen. Die VmF wurde bei der DFV aufgeteilt nach den Versicherungsprodukten nach Art der Schadenversicherung einerseits und nach Art der Lebensversicherung anderseits und jeweils extern vergeben. Die VmF für die Versicherungszweige nach Art der Schaden, insbesondere Krankenzusatzprodukte nach Art der Schaden sowie Personen- und Sachversicherungen, wie Haftplicht, Unfall, Glas, Hausrat wurde per Funktionsausgliederungsvertrag vom 29.10.2015 an die Meyerthole Siems Kohlruss Gesellschaft für aktuarielle Beratung mbH, Köln, ausgegliedert und wird dort von Herrn Dr. Dietmar Kohlruss, Aktuar (DAV), wahrgenommen. Die VmF für die Versicherungszweige nach Art der Leben, insbesondere für die nichtsubstitutiven Kranken- und Pflegezusatzprodukte nach Art der Lebensversicherung wurde per Funktionsausgliederungsvertrag vom 24.11.2015 an den Aktuar (DAV) Herrn Dr. Berthold Ströter von der Aktuarskanzlei Bek Ströter PartG ausgegliedert. Ausgliederungsbeauftragter für die VmF ist der Abteilungsleiter Aktuariat der DFV. Er verfügt über langjährige Berufserfahrung als DiplomMathematiker (FH) im Bereich Versicherungswesen. Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame Interne Revision verfügen, welche die gesamte Geschäftsorganisation und insbesondere das interne Kontrollsystem auf deren Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft. Zur interne Revisionsfunktion wurde die Steinkrüger GmbH mit Sitz in Köln gemäß dem Funktionsauslagerungsvertrag bestellt. Auslagerungsbeauftragter ist der Abteilungsleiter Recht/Compliance des Unternehmens. Er ist Volljurist, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt. Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungsdienstleistungen und unterstützt damit die Unternehmensführung bei der Zielerreichung durch Bewertung und Empfehlung von möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Geschäftsorganisation, insbesondere des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und der Führungs- und Überwachungsprozesse. Zur Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit arbeitet die Interne Revision unter der direkten Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden oder eines vom Gesamtvorstand benannten Vorstandsmitglied. Die Interne Revision berichtet ausschließlich an den Gesamtvorstand und an den Ausgliederungsbeauftragten. Die mit der Internen Revision beauftragten Personen sind im Rahmen ihrer Revisionstätigkeiten keinen einschränkenden Weisungen unterworfen und haben diese Aufgaben selbständig und unabhängig wahrzunehmen. RisikokapitalmanagementZiel des Kapitalmanagements von DFV ist es, die jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit zu gewährleisten, um alle aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen resultierenden Verpflichtungen erfüllen zu können sowie künftiges Wachstum durch eine angemessene Eigenmittelstrategie weitgehend unabhängig zu finanzieren. Der Kapitalisierungsgrad repräsentiert die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit von DFV als Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zu den aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken. Die Risikotragfähigkeit wird mindestens quartalsweise auf der Basis aufsichtsrechtlicher Vorschriften und unter Berücksichtigung interner Limite analysiert. 12.2 Aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit und Risiken aus der VersicherungstechnikZiel des Kapitalmanagements von DFV ist es, die jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit zu gewährleisten, um alle aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen resultierenden Verpflichtungen erfüllen zu können sowie künftiges Wachstum durch eine angemessene Eigenmittelstrategie weitgehend unabhängig zu finanzieren. Der Kapitalisierungsgrad repräsentiert die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit von DFV als Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zu den aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken. Die Risikotragfähigkeit wird mindestens quartalsweise auf der Basis aufsichtsrechtlicher Vorschriften und unter Berücksichtigung interner Limite analysiert. Die Eigenmittel der DFV werden voraussichtlich wieder oberhalb des handelsrechtlichen Eigenkapitals liegen. Die Bewertungsdifferenzen sind wesentlich auf die Nichtansetzung von immateriellem Vermögen und Bewertungsunterschiede in den versicherungstechnischen Rückstellungen (z. B. Beitragsüberträge, Schwankungsrückstellungen) zurückzuführen. Aufsichtsrechtliche RisikotragfähigkeitDie Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit erfolgt mithilfe der Standardformel gemäß Solvency II. Die Berechnung des Risikokapitalbedarfs (SCR: Solvency Capital Requirement) erfolgt als Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,5 %. Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit wird durch das Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zu den aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken abgebildet. Die Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit wird mindestens quartalsweise analysiert. Im Geschäftsjahr 2018 erfüllt die DFV die gesetzlichen Mindest-Solvabilitätsanforderungen gemäß Solvency II bzw. die Solvabilitätsquote liegt deutlich über den Mindestanforderungen. Risiken aus der VersicherungstechnikAllgemeinesDie Deutsche Familienversicherung AG ist derzeit ausschließlich in Deutschland tätig. Versicherungsnehmer sind dabei ausschließlich natürliche Personen. Entsprechend der in Abschnitt A.1.2. genannten Versicherungszweige sind dabei die versicherten Risiken
Kumul- und GroßrisikenAufgrund der Natur des betriebenen Geschäftes sind einzelne Großrisiken, deren Eintritt den Bestand des Unternehmens gefährden könnte, in dem Portefeuille der Deutschen Familienversicherung nicht vorhanden. Überdies sind die gezeichneten Risiken geographisch breit gestreut und mindern dadurch mögliche Risikokonzentrationen. Angemessene Kalkulation und ZeichnungspolitikDie Beitragskalkulation erfolgt grundsätzlich mit anerkannten versicherungsmathematischen Methoden und enthält ausreichende Sicherheitsmargen. Für jedes versicherte Risiko werden auf dieser Grundlage Annahmerichtlinien in Kraft gesetzt und deren Befolgung systematisch überwacht, sodass die Gefahr versicherungstechnischer Verluste begrenzt werden kann. Die Vollmachten, versicherungstechnische Risiken für die Deutsche Familienversicherung AG rechtsverbindlich einzugehen, werden nur an Mitarbeiter erteilt, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen. Jedes versicherungstechnische Risiko wird vor seiner Zeichnung einer angemessenen und umfangreichen Risikoprüfung unterzogen. Bei allen von der Deutschen Familienversicherung betriebenen Versicherungszweigen ist bedingungsgemäß das Recht vereinbart, bei einer dauerhaften Änderung der Kalkulationsgrundlage, eine Beitragsanpassung vorzunehmen. Hierdurch wird zusätzlich das Risiko des Eintritts dauerhafter versicherungstechnischer Verluste begrenzt. Permanente RisikokontrolleDie Gesellschaft beobachtet systematisch die wirtschaftlichen, sozialen und gesetzlichen Grundlagen des von ihr betriebenen Versicherungsgeschäftes. Dabei wird insbesondere überprüft, ob die der Beitragskalkulation zu Grunde liegenden Rechnungsgrundlagen noch anwendbar sind und ob aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen Versicherungsbedingungen anzupassen sind. Soweit bei dieser sorgfältigen Prüfung der Bedarf an Anpassungen bei der Kalkulation oder den Bedingungswerken erkannt wird, werden solche im rechtlich zulässigen Rahmen zeitnah vorgenommen. Messung versicherungstechnischer RisikenDie Messung aller Kategorien des versicherungstechnischen Risikos entspricht den Verfahren, die bei Anwendung der Vorschriften zu Solvabilität II (Solvency II) anzuwenden sind, und ist mit diesen integriert. Dies betrifft insbesondere die Berechnung von Stressszenarien, d.h. denkbar ungünstige Verläufe bei der Entwicklung des Geschäftes und der Kapitalanlagen, und deren Auswirkung auf das Ergebnis und mögliche Belastung des Eigenkapitals. Dabei wird entsprechend dem von Gesellschaft gezeichneten Bestand an Versicherungsverträgen wie folgt vorgegangen: ♦ Management des versicherungstechnischen Risikos GesundheitDas versicherungstechnische Risiko Gesundheit wird als Kombination der Kapitalanforderungen für die Unterkategorien Gesundheit nach Art der Nicht-Lebensversicherung, Gesundheit nach Art der Lebensversicherung und Katastrophenrisiko Gesundheit berechnet. Die Risikomessung in den Unterkategorien Gesundheit nach Art der Nicht-Leben erfolgt grundsätzlich nach den in den Kapiteln zum versicherungstechnischen Risiko Nicht-Leben dargestellten Methoden. Das versicherungstechnische Risiko Gesundheit beinhaltet bei der DFV neben dem Kranken auch das Unfallversicherungsgeschäft. Für die dem Sterblichkeitsrisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko über eine Erhöhung der Sterblichkeit um 15 % abgebildet. Für die dem Langlebigkeitsrisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko über eine Erhöhung der Langlebigkeit um 20 % dargestellt. Für die dem Stornorisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko jeweils für die Szenarien Stornoanstieg mit Erhöhung der Stornorate um 50 %, Stornorückgang mit einer Reduzierung der Stornoquote um 50 % sowie Massenstorno mit einer Stornierung von 40 % der Verträge abgebildet. Die Messung des Kostenrisikos basiert auf den Stress-Szenarien eines dauerhaften Anstiegs der in der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellung berücksichtigten Kosten um 10 % und einer Erhöhung der Kosteninflationsrate um einen Prozentpunkt. Bei dem Krankheitsrisiko wird unterschieden zwischen Kostenersatzversicherung und Einkommensersatzversicherungen. Das Krankheitsrisiko der Einkommensersatzversicherung wird durch eine Erhöhung der Kopfschäden um 10 % abgebildet. Das Krankheitsrisiko der Kostenersatzversicherung wird durch eine einmalige Zunahme der Versicherungsleistungen um 5 % und eine Zunahme der jährlichen medizinischen Inflation um 1 % abgebildet. Des Weiteren wird ein Rückgang der Versicherungsleistungen einmalig um 5 % und der medizinischen Inflation jährlich um 1 % unterstellt. Das Katastrophenrisiko Gesundheit wird unterteilt in das Massenunfallrisiko, Unfallkonzentrationsrisiko und Pandemierisiko. Bei dem Massenunfallrisiko wird ein plötzlicher Schaden unterstellt, bei dem von einem Unfall viele Personen gleichzeitig betroffen sind. Das Unfallkonzentrationsrisiko unterstellt, dass unter den von einem Unfall betroffenen Personen sehr viele zu den Versicherten des Versicherungsunternehmens gehören. Das Pandemierisiko unterstellt, dass bei dem durch eine unmittelbar ausbreitende Pandemie eine hohe Anzahl an Personen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen bzw. Leistungen auf Grund von Invalidität zu erbringen sind. ♦ Management des versicherungstechnischen Risikos Nicht-LebenDie Berechnung der Kapitalanforderungen für das Prämien- und Reserverisiko beruht für alle betriebenen Versicherungszweige auf Risikofaktoren und Volumenmaßen. Die Risikofaktoren (z. B. die Standardabweichung in Prozent des Volumenmaßes) beschreiben die Gefährlichkeit des Risikos. Volumenmaße für das Prämienrisiko sind die Prämieneinnahmen. Das Volumenmaß für das Reserverisiko sind die Netto-Schadenrückstellungen in Form des besten Schätzwerts. Zur Ermittlung des Risikobedarfes aus einem Katastrophenszenario haben wir lagespezifische und wertspezifische Risikofaktoren unter Berücksichtigung der in der Standardformel definierten Wahrscheinlichkeiten verwendet. Der Solvabilitätsbedarf für das Stornorisiko wird auf Basis eines Stress-Szenarios ermittelt, das ein Storno von 40 % derjenigen Versicherungsverträge unterstellt, bei denen ein Storno zu einer Erhöhung des besten Schätzwerts für die Prämienrückstellung führen würde. ♦ RisikofaktorenIn der Krankenversicherung als wesentlichem Bestandteil des versicherungstechnischen Risikos Gesundheit besteht die Gefahr einer erhöhten Leistungsinanspruchnahme aufgrund der Verhaltensweisen von Versicherten und Leistungserbringern. Im Rahmen des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts betreibt DFV Geschäfte, die die Abdeckung von Katastrophen zum Gegenstand haben. Dabei handelt es sich sowohl um Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Erdbeben, Sturm oder Überschwemmung, als auch um durch menschliche Eingriffe verursachte Unglücke. Diese Ereignisse sind unvorhersehbar. Es besteht grundsätzlich die Gefahr des Eintritts besonders großer Einzelschadenereignisse und auch die des Eintritts besonders vieler, nicht notwendigerweise großer Einzelschadenereignisse. Dadurch kann die tatsächliche Schadenbelastung aus Höhe und Frequenz von Schäden eines Jahres die erwartete Belastung deutlich übersteigen. Ungünstige Schadenverläufe hätten eine Erhöhung der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Versicherungsleistungen zur Folge und könnten sich negativ auf das Ergebnis der DFV auswirken. Die hier dargestellten Grenzwerte für die von uns vorgenommenen Stresszenarien entsprechen den Vorgaben von Solvabilität II (Solvency II). Sie sind als geeignet anzusehen, um extreme - jedoch unwahrscheinliche -Geschäftsverläufe, die die Eigenmittel belasten können einzuschätzen und beziffern zu können. Bei diesen Rechnungen wurde in keinem Fall ein Ergebnis festgestellt, dass das Eigenkapital der Gesellschaft auch nur annähernd aufzehrt. Risikogerechte RückversicherungDie Gesellschaft schließt Rückversicherungsverträge ab, um von ihr eingegangene Risiken mit den folgenden Zielen weiterzugeben:
Dabei sind die Versicherungsverträge langfristig angelegt. Es werden nur Rückversicherungsverträge mit Gesellschaften bester Bonität abgeschlossen. ProduktentwicklungBei der Entwicklung neuer Produkte werden gezielt und systematisch die Bedarfe an Versicherung in den Zielmärkten der Deutschen Familienversicherung analysiert, um sicherzustellen, dass bedarfsgerechte Deckungskonzepte von der Gesellschaft angeboten werden. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass der angebotene Schutz klar strukturiert und vom Versicherungsnehmer gut verstanden werden kann. Dadurch wird das Risiko gemindert, dass der gegebene Versicherungsschutz nicht der Erwartung und dem Verständnis des Versicherungsnehmers entspricht, und in der Folge das Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen und Imageschäden gering gehalten wird. KrankenzusatzversicherungenDie Deutsche Familienversicherung AG bietet Versicherungsschutz vor finanziellen Belastungen im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Dabei sind die Versicherungsverträge regelmäßig seitens der Gesellschaft nicht kündbar. Jedoch werden die Beiträge eines Tarifes unter bestimmten Voraussetzungen angepasst. Die Gesellschaft trägt daher das Risiko einer ungünstigen Entwicklung von versicherten Schäden, Zins, Sterblichkeit, Storno und übrigen Aufwendungen nur bis zur jeweils nächsten Beitragsanpassung. Für die Kalkulation von Versicherungsbeiträgen und Deckungsrückstellungen (Alterungsrückstellungen) werden Wahrscheinlichkeitstafeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), des Verbandes der Privaten Krankenversicherer (PKV) und, soweit der Bestand eines Tarifes hierfür eine ausreichende Grundlage gibt, eigene Tafeln verwendet. Darüber hinaus werden bei der Kalkulation ausreichende Sicherheitszuschläge für Schwankungen unterhalb der Schwellenwerte, die Beitragsanpassungen erlauben, einkalkuliert. Bei Beitragsanpassungen überprüft die Gesellschaft alle Rechnungsgrundlagen und passt die Beiträge den dann herrschenden Gegebenheiten angemessen an. Dies gilt auch für die Zusammensetzung der jeweiligen Bestände nach Geschlechtern. Für die nach Art der Lebensversicherung berechneten Tarife (Pflegezusatzversicherung, stationärer Heilbehandlung, Krankentagegeld) ist eine ausreichend hohe Deckungsrückstellung (Alterungsrückstellung) gebildet. Zinsänderungsrisiko - Änderung von Zinssätzen können wirtschaftliche und bilanzielle Chancen und Risiken für die Gesellschaft bergen.Ein wirtschaftliches Zinsänderungsrisiko besteht vor allem in dem von der Gesellschaft nach Art der Lebensversicherung betriebenen Geschäft, da hier für die Beitragskalkulation ein impliziter Rechnungszins für die gesamte lebenslange Vertragsdauer eines Versicherungsvertrages zu Grunde gelegt wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, wenn Beitragsanpassungen vorgenommen werden können, diesen Rechnungszins als Rechnungsgrundlage der jeweils aktuellen Zins- und Kapitalmarktlage anzupassen. Wegen der derzeit bestehenden Niedrigzinsphase ist dieser Rechnungszins bei den Tarifen der Deutschen Familienversicherung angemessen niedrig bemessen, sodass die Kapitalmarkterträge des hierfür gebildeten Sicherungsvermögens in Verbindung mit einer auf Vorsicht gegründeten Kapitalanlage ausreichen, um den eingerichteten Rechnungszins zu erwirtschaften. Außerdem zeigen die im Rahmen von Solvabilität II (Solvency II) durchgeführten Stress-Szenario-Rechnungen, dass bei keimen berechneten Szenario eine wirtschaftliche Lage für die Gesellschaft entstehen könnte, in der die vorhandenen Eigenmittel der Gesellschaft auch nur annähernd aufgezehrt würden. Schaden- und UnfallversicherungDie Deutsche Familienversicherung AG bietet Versicherungsschutz in der Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Tier- und Unfallversicherung an. Die Versicherungsnehmer der Deutschen Familienversicherung werden damit vor wirtschaftlichen Schäden aus Beschädigung oder Verlust versicherter Gegenstände, die durch den Eintritt definierter Gefahren verursacht werden. In der Haftpflichtversicherung bietet die Gesellschaft Deckung gegenüber Schadenersatzansprüchen geschädigter Dritter. Die Unfallversicherung leistet bei Personenschäden aus Unfallereignissen. Die von der Deutschen Familienversicherung eingegangenen Verträge können jeweils zum Ende einer definierten Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Der jeweilige Versicherungsnehmer hat ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Deutsche Familienversicherung AG außerordentliche Kündigungsrechte. Prämien- und Beitragsrisiko - Die Beitragskalkulation erfolgt nach gründlicher Auswertung der relevanten statistischen Grundlagen nach anerkannten Methoden der Sachversicherungsmathematik. Hierbei werden stets ausreichende Reserven einkalkuliert, so dass eine fehlende Ausführlichkeit der Risikobeiträge zur Deckung der Schäden unwahrscheinlich ist. Somit wird dem Risiko einer unter Tarifierung entgegengewirkt. Darüber hinaus bestehen bei allen Tarifen der Schaden Unfallversicherung Anpassungsrechte, wenn die Schadenverläufe die eingerechneten Sicherheitszuschläge überschreiten. Reservierungsrisiko - Das Reservierungsrisiko besteht darin, dass die Einzel- oder Pauschalrückstellungen für spätere Schadenzahlungen zu niedrig sind. Deshalb wenden wir zum abschätzen ihrer Höhe Statistiken der eigenen Schadenerfahrung in Verbindung mit aktuariellen Schätzverfahren an. Zusätzlich wird das Risiko begrenzt, in denen die Abwicklung dieser Rückstellungen ständig beobachtet werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen wieder in die aktuellen Schätzungen ein. Die Schadenentwicklung aus dem Segment Schaden-Unfallversicherung beeinflusst wesentlich das Ergebnis der Deutschen Familienversicherung. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem VersicherungsgeschäftForderungen aus dem Versicherungsgeschäft können gegen unsere Versicherungsnehmer, Vermittler und Rückversicherer bestehen. 12.3 Klassifizierung von FinanzinstrumentenFinanzinstrumente sind gemäß IAS 39 Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Auch Forderungen gegen natürliche Personen - zum Beispiel aus Hypothekendarlehen - werden als Finanzinstrumente behandelt. Gemäß IFRS 7 hat ein Unternehmen seine Finanzinstrumente für die Angaben im Konzernanhang bestimmten Klassen zuzuordnen. Dabei ist zumindest zu unterscheiden zwischen Finanzinstrumenten, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise ihrem Restbuchwert bewertet werden und Finanzinstrumenten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für Anteile an nicht konsolidierten Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen sind Angaben zu ihren Wertansätzen und Levelinformationen nach IFRS 13 erforderlich. Als eigene Klasse von Finanzinstrumenten werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen. Sie werden zum Nominalwert bilanziert und unterliegen nur unwesentlichen Wertschwankungen. Auch Kreditzusagen stellen eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten dar, für welche die Anforderungen des IFRS 7, soweit zutreffend, zu erfüllen sind. Weitere ausführliche Angaben gemäß IFRS 7 zu Risiken und Fälligkeiten finanzieller Vermögenswerte und Schulden sowie zu deren Risikomanagement, zu Sensitivitätsanalysen und zum Kapitalmanagement des DFV-Konzerns sind im Chancen- und Risikobericht erläutert. 12.4 Hierarchie der beizulegenden ZeitwerteIFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als Verkaufspreis (Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte). Alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind einer Bewertungshierarchie (Level) gemäß IFRS 13 zuzuordnen. Zudem sind Levelinformationen auch für beizulegende Zeitwerte anzugeben, die ausschließlich im Anhang präsentiert werden. Die Bewertungshierarchie sieht drei Levels für die Bewertung vor. Die Zuordnung gibt Auskunft darüber, welche der ausgewiesenen Zeitwerte über Transaktionen am Markt zustande gekommen sind und in welchem Umfang die Bewertung wegen fehlender Markttransaktionen auf der Basis beobachtbarer marktabgeleiteter Daten oder mittels Bewertungsmodellen erfolgte. Zu jedem Bewertungsstichtag wird überprüft, ob die Zuordnung zu den Leveln der Bewertungshierarchie noch angemessen ist. Sollten sich Veränderungen der Bewertungsbasis, zum Beispiel durch inaktive Märkte, Verwendung neuer Bewertungsmethoden oder durch Anpassung von Parametern ergeben haben, die eine andere Zuordnung erforderlich machen, werden entsprechende Umgliederungen zwischen den Leveln vorgenommen. Level 1: Zum Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für die zu bewertenden Vermögenswerte und Schulden notierte Preise Level 2: Verwendung anderer als der in Level 1 definierten notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind Level 3: Nicht beobachtbare Inputfaktoren, gegebenenfalls Anwendung eines Bewertungsmodells unter Verwendung nicht beobachtbarer, geschätzter Inputfaktoren Bewertungstechniken und Inputfaktoren bei der Ermittlung beizulegender Zeitwerte für Vermögenswerte und Schulden der Level 2 und 3Die Bewertung der Finanzinstrumente und Kapitalanlagen in diesen Leveln erfolgt überwiegend nach kapitalwertorientierten Verfahren. Die Beteiligung an der DFVR wird zu Anschaffungskosten angesetzt. In der Kategorie Trading werden Plain Vanilla Swaps und strukturierte Swaps mit dem Shifted Libor-Market Modell bewertet, Bewertungsparameter sind insbesondere Geldmarkt- und Swapzinskurven sowie gegebenenfalls Devisenkassakurse. Zudem werden Derivate zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos in Level 2 gehalten. Deren Zeitwerte werden mittels anerkannter kapitalwertorientierter Verfahren ermittelt, in die im Wesentlichen am Markt beobachtbare, laufzeitadäquate Zinssätze, Bonitäts- und Liquiditätszuschläge als Bewertungsparameter einfließen. Vorkäufe werden auf Basis der DCF-Methode bewertet, Bewertungsparameter hierbei sind die Zinskurve und der Credit-Spread. Aktien- und indexbezogene Optionen werden mittels Monte Carlo Simulation in einem um ForwardVolatilitäten erweiterten Local-Volatility-Modell mit konstantem Forward Skew bewertet. Als Datengrundlage dienen unter anderem implizite Volatilitäten und prognostizierte Dividendenzahlungen von Bloomberg. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte entspricht dem diskontierten Delta zwischen vereinbartem Terminkurs und Terminkurs zum Bewertungsstichtag. Die Marktdatenversorgung für die Ermittlung der Terminkurse zum Stichtag erfolgt in SAP über eine Schnittstelle zu verschiedenen Anbietern von Marktdaten. Negative Marktwerte aus Derivaten in Level 2 werden analog zu den positiven Marktwerten aus Derivaten bewertet. ANGABE DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN NACH LEVELN (2018)scroll
ANGABE DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN NACH LEVELN (2017)scroll
12.4.1 Kreditqualität des PortfoliosKREDITQUALITÄT DES PORTFOLIOSscroll
12.4.2 KreditrisikoKREDITRISIKO (2018)scroll
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KREDITRISIKO (2017)scroll
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12.5 Angaben zu Nettoergebnissen aus FinanzinstrumentenEntsprechende Angaben liegen nicht vor. 12.6 Zinserträge und -aufwendungen, laufende Erträge und Aufwendungen aus FinanzinstrumentenZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN, LAUFENDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN (2018)scroll
ZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN, LAUFENDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN (2017)scroll
12.7 Angaben zum Leasing - DFV als LeasingnehmerZahlungen aufgrund operativer Leasing-Verträge betreffen insbesondere Mieten für Büro- und Geschäftsräume, Betriebs- und Geschäftsausstattung, IT-Ausstattung sowie Softwareprodukte. Die aus diesen Verträgen resultierenden finanziellen Verpflichtungen sind in den Angaben zu Sonstigen finanziellen Verpflichtungen genannt. 12.8 Sonstige finanzielle Verpflichtungen2018 (DFV Konzern):Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der langfristigen Anmietung der Geschäftsräume Reuterweg 47 bis zum 31.12.2022. Die aus dieser Verpflichtung resultierenden Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr 2018 T€ 746 und für die Jahre bis 2022 voraussichtlich T€ 2.983. Ferner bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit unterschiedlichen Laufzeiten für die Nutzung von Hardware, Kommunikations- und Netzwerktechnik sowie andere technische Hilfsmittel und Büroeinrichtung. Die sich aus diesen Verträgen ergebenden Verpflichtungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 voraussichtlich auf rund T€ 1.109,1 und für das Geschäftsjahr 2019 auf voraussichtlich T€ 87,8. 2017 (DFV Konzern):Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der langfristigen Anmietung der Geschäftsräume Reuterweg 47 bis zum 31.12.2022. Die aus dieser Verpflichtung resultierenden Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr 2018 T€ 7.456 und für die Jahre bis 2022 voraussichtlich T€ 2.983. Ferner bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit unterschiedlichen Laufzeiten für die Nutzung von Hardware, Kommunikations- und Netzwerktechnik sowie andere technische Hilfsmittel und Büroeinrichtung. Die sich aus diesen Verträgen ergebenden Verpflichtungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 voraussichtlich auf rund T€ 1.154 und für das Geschäftsjahr 2019 auf voraussichtlich T€ 132. 12.9 Angaben zu EventualschuldenZum Bilanzstichtag (31.12.2018) bestehen keine Eventualschulden zusätzlich zu den in der Konzernbilanz erfassten Rückstellungen über die zu berichten wäre. 12.10 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNahestehende Personen umfassen Personen in Schlüsselpositionen des DFV Konzerns und deren nahe Familienangehörige. Als Personen in Schlüsselpositionen werden Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats verstanden. VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONENscroll
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten für ihre Tätigkeit die nachfolgenden Vergütungen. VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATESscroll
Der Aufsichtsrat bezog T€ 177, es handelt sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen. Diese Angaben beziehen sich auf die Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats der DFV Familienversicherung AG. Dieser Personenkreis umfasst im Berichtsjahr neun Personen (Vj. sieben Personen). 12.11 Honorar des Abschlussprüfers2018:Zum Abschlussstichtag beläuft sich das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für auf das Geschäftsjahr entfallende Dienstleistungen auf T€ 83 welches ausschließlich auf Leistungen zur Abschlussprüfung entfällt. 2017:Zum Abschlussstichtag beläuft sich das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für auf das Geschäftsjahr entfallende Dienstleistungen auf T€ 83, welches ausschließlich auf Leistungen zur Abschlussprüfung entfällt. 12.12 Angabe der Anzahl der MitarbeiterIm Jahresdurchschnitt beschäftigen die Gesellschaften der Deutschen Familienversicherung 111 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 12.13 Angaben zur Identität der Gesellschaft und zum KonzernabschlussDie Muttergesellschaft des DFV Konzerns, die DFV Deutsche Familienversicherung AG, hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 78012 eingetragen. 12.14 OffenlegungDer IFRS Konzernabschluss ist erstmals aufgestellt. Er wird fristgerecht im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Wir haben die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Unsere Erklärung ist öffentlich zugänglich unter: https://ir.deutsche-familienversicherung.de/download/companies/dfv/CorporateGovernance/ Entsprechungserklaerungen_zum_Corporate_Governance_Code_Deutsche_Familienversicherung_AG.pdf. 12.15 NachtragsberichtUnter dem Datum vom 20. Februar 2019 wurde eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital in Höhe von 507.745 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Zusammenhang mit der Ausübung der Mehrzuteilungsoption im Rahmen des Börsengangs in das Handelsregister eingetragen. Die entsprechenden Aktien wurden am 27. Februar 2019 zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Aus dieser Kapitalerhöhung flossen der DFV Nettoerlöse von T€ 5.901 zu. Sonstige Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahres eingetreten und weder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Konzernbilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. 12.16 Angabe gemäß § 297 Abs.2 S.4 HGB ("Bilanzeid")Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 25. März 2019 DFV Deutsche Familienversicherung AG Der Vorstand Dr. Stefan M. Knoll, Vorsitzender des Vorstandes (CEO) Michael Morgenstern, Mitglied des Vorstandes (CFO) Stephan Schinnenburg, Mitglied des Vorstandes (CSO) Marcus Wollny, Mitglied des Vorstandes (COO) "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz vom 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DFV Deutsche Familienversicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt "6. Corporate Governance Bericht" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Im Folgenden stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Bewertung der Brutto-DeckungsrückstellungZugehörige Informationen im AbschlussIm Konzernanhang werden auf Seite 59 ff. die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wiedergegeben. Sachverhalt und Risiko für die PrüfungDie Prüfung der Deckungsrückstellung - Bruttobetrag war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (T€ 42.570, 27,4 % der Bilanzsumme) des Konzerns ein wesentlicher Bestandteil unserer Jahresabschlussprüfung. Risiken bei der Bewertung können sich aus der Erfassung des Versicherungsbestandes ergeben. Aufgrund der komplexen Kalkulation der Deckungsrückstellung für eine große Anzahl von verschiedenen Versicherungstarifen mit unterschiedlichen Bewertungsparametern besteht ein erhöhtes Fehlerrisiko. Einer besonderen Bedeutung kommen Annahmen zu Kostensätzen und biometrischen Grundlagen zu. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseWir haben das System zur Erfassung und Änderung von Versicherungsverträgen in dem Bestandsführungssystem geprüft und uns von der vollständigen und richtigen Übernahme des Bestandes in die Berechnungssysteme sowie der korrekten Erfassung der Ergebnisse in der Hauptbuchhaltung überzeugt. Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei die Untersuchung des Systems auf Bestehen und Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen. Die Ermittlung der Deckungsrückstellung auf Einzelvertragsebene haben wir mit eigenen Berechnungsprogrammen in Stichproben nachvollzogen. Wir überzeugten uns davon, dass die für die Ermittlung der Alterungsrückstellung verwendeten Berechnungsgrundlagen denen für die Beitragskalkulation entsprechen und diese allgemein als hinreichend vorsichtig gelten. Außerdem haben wir überprüft, ob die im Zusammenhang mit der Deckungsrückstellung bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen, insbesondere zur Gewährung einer Direktgutschrift aus dem Überzins, eingehalten wurden. Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Brutto-Deckungsrückstellung sind insgesamt angemessen. Wir erachten die zugrundeliegenden Annahmen für ausgewogen und angemessen. 2 Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle - BruttobetragZugehörige Informationen im AbschlussIm Konzernanhang werden auf Seite 59 die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wiedergegeben. Sachverhalt und Risiko für die PrüfungDie Prüfung der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle - Bruttobetrag gemäß § 341g HGB (Brutto-Schadenrückstellungen) war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (T€ 10.269, 6,6 % der Bilanzsumme) des Konzerns und der erheblichen Beurteilungsspielräume, die bei der Bewertung der einzelnen Teilrückstellungen auftreten können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Jahresabschlussprüfung. Bei den in den Brutto-Schadenrückstellungen ausgewiesenen Verpflichtungen handelt es sich um zu schätzende Werte, deren Schätzung in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Konzerns liegt. Diese Schätzungen basieren sowohl auf vergangenen als auch auf künftig erwarteten Entwicklungen und beinhalten Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten bei der Bewertung vermutlich bereits eingetretener, aber erst in der Zukunft bekanntwerdender Ereignisse. Bei geschätzten Werten besteht deshalb a priori ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung. Dies gilt im Besonderen für die Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle, die einen wesentlichen Teil der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betreffen. Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten stellt hinsichtlich des Umfanges und des Risikos für die Prüfung keinen wesentlichen Teil der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle dar. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseWir haben die von dem Konzern gebildeten Teilrückstellungen wie folgt geprüft:
Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen anhand quantitativer Merkmale (Schadenanzahl, Durchschnittsschadenhöhe, Relationen von Schadenaufwand/Schadenrückstellungen zu anderen Größen) und Kennzahlen wie Schadenhäufigkeit, Durchschnittsschäden, Abwicklungsgeschwindigkeit, Abwicklungsergebnis zu Ursprungsschadenrückstellung, Schadenrückstellung bzw. Gesamtschadenaufwand zu verdienten Beiträgen analysiert. Diese Analysen erfolgten zu den unterschiedlichen Versicherungszweigen und auf einem mehrjährigen Vergleich für die gesamte Schadenrückstellung und für die einzelnen Teilschadenrückstellungen. Wir haben durch eigene aktuarielle Untersuchungen haben die Gesamtschadenrückstellung je Versicherungszweig bzgl. ihrer jeweiligen Auskömmlichkeit anhand einschlägiger mathematisch-statistischer Verfahren einer zusätzlichen Analyse unterzogen. Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind insgesamt angemessen. Wir erachten die zugrunde liegenden Annahmen für ausgewogen und angemessen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir wurden in der Aufsichtsratssitzung am 5. September 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. September 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der DFV Deutsche Familienversicherung AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr WP/RA/StB Martin Lächele."
Frankfurt, 27. März 2019 gez. Dr. Thomas Varain, Wirtschaftsprüfer Martin Lächele, Wirtschaftsprüfer FINANZKALENDER 2019scroll
IMPRESSUM/KONTAKTKontaktDFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt Deutschland Telefon +49 (0)69 74 30 46 396 Fax +49 (0)69 74 30 46 222 ir@deutsche-familienversicherung.de www.deutsche-familienversicherung.de HerausgeberDFV Deutsche Familienversicherung AG Alle Rechte vorbehalten. Stand April 2019. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Geschäftsbericht aufgeführten Daten. Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der DFV Deutschen Familienversicherung AG. Veröffentlicht am 11. April 2019 DISCLAIMERDieser Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der DFV Deutschen Familienversicherung AG beruhen. Mit der Verwendung von Worten wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der DFV Deutschen Familienversicherung AG und ihren verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft und können nicht präzise vorausgeschätzt werden, etwa das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant, noch übernimmt die Gesellschaft hierzu eine gesonderte Verpflichtung. DFV Deutsche Familienversicherung AGReuterweg 47 60323 Frankfurt Deutschland |
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