![]() DFV Deutsche Familienversicherung AGFrankfurt am MainHalbjahresbericht 2019Das führende europäische InsurTechHalbjahresbericht 2019Sehr geehrte Damen und Herren,auch im ersten Halbjahr 2019 konnte die Deutsche Familienversicherung ihre Erfolgsgeschichte
fortschreiben. Bei allen gesetzten Zielen liegt die Deutsche Familienversicherung
im Rahmen der zeitlichen Planung. Das Wachstum der Deutschen Familienversicherung
ist nicht nur ungebrochen, sondern konnte auch im Vergleich zum Vorjahr deutlich beschleunigt
werden. Mit dem erfolgreichen Börsengang der Deutschen Familienversicherung am 04.12.2018
konnte das Unternehmen seine Eigenkapitalbasis um 51,5 Mio. € stärken. Das hat der
Deutschen Familienversicherung die Möglichkeit eröffnet, zusätzliche Gelder in ein
dynamisch wachsendes Neugeschäft zu investieren. Vor diesem Hintergrund wurde der
Plan 2018 mit 50.000 neuen Verträgen - der zum Ende des Jahres 2018 leicht übererfüllt
wurde - für das laufende Jahr verdoppelt. Ziel ist es damit, für 2019 insgesamt 100.000
neue Verträge zu akquirieren, was in etwa der gleichen Anzahl an Kunden entspricht. Sowohl zum Ende des ersten Quartals als auch zum Ende des ersten Halbjahres 2019 können
die zeitanteiligen Ziele von 50 %% erreicht (Stück) beziehungsweise übererfüllt (Beitrag)
werden. Weitere Absicht war es, den Anteil der Sachversicherung am Neugeschäft von 3 % im
Vorjahr auf 10 % zu steigern. Hierzu trägt insbesondere die Modernisierung der bestehenden
Sachversicherungsprodukte sowie der Einstieg in die Tierkrankenversicherung bei. Tierkrankenversicherungen
werden seit dem Mai 2019 erfolgreich über den Vertriebskanal DRTV vermarktet und trugen
bereits im ersten Halbjahr 2019 zum Wachstum bei. Zusätzlich zur laufenden Fortschreibung der Digitalisierung steht das Outsourcing
der IT-Infrastruktur im Jahr 2019 im Mittelpunkt. Die dafür erforderlichen Vorarbeiten
sind abgeschlossen und die Umsetzung konnte noch im ersten Halbjahr begonnen werden.
Der mehrstufige Prozess wird voraussichtlich bis in das Jahr 2020 andauern. Die Kapitalanlage ist grundsätzlich umstrukturiert worden, so dass die angestrebten
Erträge nach den Verlusten im Vorjahr nunmehr realisiert werden können. Weitere Informationen
hierzu finden Sie im Konzernlagebericht und Anhang. Im zweiten Halbjahr 2019 wird es darum gehen, den Erfolgskurs und das weit überdurchschnittliche
Wachstum des Unternehmens fortzuschreiben, eine punktuelle Erweiterung der Produktfamilie
vorzunehmen und den Customer Service weiter zu verbessern. Insgesamt ist die Deutsche Familienversicherung dabei, alle gesteckten Ziele zu erfüllen,
und setzt als digitalisiertes Versicherungsunternehmen die Erfolgsgeschichte als das
einzige funktionierende InsurTech in Deutschland fort. Herzlichst Dr. Stefan M. Knoll Frankfurt, 13.09.2019 KONZERN-LAGEBERICHT1 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENENTWICKLUNGDas gesamtwirtschaftliche Umfeld war im ersten Halbjahr 2019 von einer Verlangsamung
des Wirtschaftswachstums bzw. der Wachstumsaussichten, stagnierenden oder gar rückläufigen
Inflationsdaten sowie unverändert großen politischen Unsicherheiten gekennzeichnet. In ihrer jüngsten Prognose geht die Europäische Kommission von einem Wachstum des
Bruttoinlandsprodukts in der Eurozone von 1,2 % aus; damit liegt die Erwartung um
0,7 Prozentpunkte unter der Prognose aus dem Februar dieses Jahres. Für Deutschland
senkte die Kommission ihre Wachstumsprognose von 1,1 % auf nur noch 0,5 %. Das Wirtschaftswachstum
der Eurozone wird insbesondere durch die Binnennachfrage gestützt, wohingegen die
anhaltenden politischen Unsicherheiten und das Wiederaufleben globaler Handelshemmnisse
die traditionell exportorientierte deutsche Wirtschaft belasten. Die Inflation verharrt auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Preissteigerung in der
Eurozone lag mit 1,3 % im Juni deutlich unter dem von der Europäischen Zentralbank
angepeilten Niveau von 2,0 %. Auch die Kerninflation, d. h. die um Energie- und Lebensmittelpreise
bereinigte Preissteigerung, verblieb mit 1,1 % auf einem sehr niedrigen Niveau und
war sogar im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Vor dem Hintergrund rückläufiger Wachstumsaussichten und sinkender Inflationserwartungen
sank das Zinsniveau im Laufe des ersten Halbjahres 2019 signifikant. In der Folge
stiegen die Marktwerte der umlaufenden Rentenpapiere und die Aktienmärkte zogen nach
dem Erreichen ihrer Tiefststände zum Ende des Jahres 2018 deutlich an. Der Rat der
Europäischen Zentralbank stellte im Juni klar, dass die derzeitigen Leitzinsen bis
mindestens Mitte 2020 unverändert bleiben. Weiterhin beschloss der Zentralbankrat,
auf unbestimmte Zeit und auch über den Zeitpunkt einer Leitzinserhöhung hinaus fällig
werdende Mittel für den Ankauf neuer Anleihen zu verwenden. Diese Erwartung in Kombination
mit Signalen der handelspolitischen Annäherung, zuletzt beim G20-Gipfel in Japan,
führte zu neuen Tiefstständen bei sicheren Anlagen sowie erheblichen Kursanstiegen
bei Aktien. So sank die Rendite 10-jähriger deutscher Bundesanleihen zum Ende des
ersten Halbjahres auf -0,33%, nachdem sie zum Ende des Jahres 2018 noch mit 0,24%
positiv war. Während die sinkenden Zinsen sich positiv auf die Marktwerte der Rentenportfolios
der Versicherungsunternehmen auswirken, steigt der Margendruck auf die Unternehmen.
Die Aufrechterhaltung der langfristigen Sicherung der Erfüllbarkeit der Verpflichtungen
gegenüber den Versicherungsnehmern hängt mehr denn je von der Fähigkeit des Unternehmens
ab, im Kerngeschäft profitabel zu sein. 2 ENTWICKLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFSDer Geschäftsverlauf kann insgesamt als äußerst zufriedenstellend bewertet werden.
Trotz der für das Geschäftsjahr 2019 angestrebten Verdopplung der Planzahlen aus dem
Jahre 2018 zeichnet sich eine Erfüllung aller gesteckten Ziele ab. Unabhängig davon
setzt die Deutsche Familienversicherung ihren Entwicklungsprozess im Hinblick auf
die weitere Ausgestaltung des Produktportfolios, die Optimierung der innerbetrieblichen
Prozesse, die Digitalisierung, den Kundenservice und die Kapitalanlage mit großer
Energie fort. 2.1 Entwicklung des AktienkursesDer Aktienkurs ist seit dem IPO im Dezember 2018 leicht gefallen. Vergleicht man aber
die Entwicklung mit anderen Gesellschaften, die im gleichen Zeitraum an die Börse
gegangen sind, so hat sich der Aktienkurs der Deutschen Familienversicherung insgesamt
gut behauptet. 2.2 Entwicklung des NeugeschäftsDer erfolgreiche vertriebliche Einstieg in das Jahr 2019 konnte auch im zweiten Halbjahr
fortgeführt werden. Das Neugeschäft konnte zum 30.06.2019 von 17.590 auf 49.105 (+179,2%)
gesteigert werden, der Beitrag konnte von 6,536 Mio. € auf 16,360 Mio. € (+150,3%)
gesteigert werden. Somit liegen wir sowohl bei den Neugeschäftsstücken als auch beim
neuen Beitrag im Rahmen der zeitlichen Planung. Der stärkste Vertriebsweg war wieder unser Onlinegeschäft mit einem Anteil von 65,5
%, gefolgt von unserem Kooperationsgeschäft mit 21,8 %. Auf das Direktgeschäft und
das Geschäft mit Maklern entfielen 12,7 %. 2.3 Entwicklung des ProduktportfoliosDie Überarbeitung unserer Sachprodukte wurde fortgeführt, insbesondere mit der Überarbeitung
unserer Privathaftpflichtversicherung. Die Überarbeitung der Rechtsschutzversicherung
und unserer Kombiprodukte erfolgt im dritten Quartal 2019. Zum 15.05.2019 konnten wir unsere Tierkrankenversicherung einführen und bereits zum
30.06. diesen Jahres 1.000 Risiken zeichnen. Wir sind mit dieser sehr erfolgreichen
Produktneueinführung äußerst zufrieden. Die Einführung der Tierkrankenversicherung
und die Überarbeitung unserer Sachprodukte sind wichtige Bestandteile zur Erhöhung
unseres Anteils des Sachgeschäftes an unserem Neugeschäft. Unsere Zahnzusatzversicherung wurde im Mai 2019 zum vierten Mal in Folge als Testsieger
von Stiftung Warentest ausgezeichnet. Diese erneute Auszeichnung dokumentiert in beeindruckender
Weise unsere Kompetenz in der Krankenzusatzversicherung. 2.4 Outsourcing der IT-InfrastrukturZu Beginn des ersten Halbjahres 2019 wurden zwei wesentliche Entscheidungen für den
erfolgreichen Ausbau der digitalen Versicherungsplattform der Deutschen Familienversicherung
getroffen: die Befähigung zur Drittvermarktung der Versicherungsplattform sowie das
Outsourcing der IT-Infrastruktur und die damit verbundene Konzentration auf die Anwendungsentwicklung
zur Weiterentwicklung der Plattform. Bereits im ersten Halbjahr konnte der Vertrag zum Outsourcing der IT-Infrastruktur
unterzeichnet und es konnte mit dem Projekt erfolgreich gestartet werden. Damit sind
wir dauerhaft in der Lage, das realisierte überdurchschnittliche Wachstum der Deutschen
Familienversicherung langfristig abzubilden und den steigenden aufsichtsrechtlichen
Anforderungen Rechnung zu tragen. Verbunden mit diesem Schritt ist auch der Ausbau
des bereits hohen Sicherheitsstandards der Deutschen Familienversicherung, da der
Bekanntheitsgrad der Deutschen Familienversicherung bedingt durch die hohe Präsenz
in den Medien kontinuierlich steigt. 2.5 Fortschreibung der DigitalisierungDie erfolgte Digitalisierung der Deutschen Familienversicherung ist eines der Kernelemente
des Unternehmens. Auch wenn die Deutsche Familienversicherung hier eine Vorreiterrolle
einnimmt, sind noch nicht alle Prozesse, insbesondere im Bereich Schaden, vollständig
digitalisiert. Dies liegt zum Teil an den noch nicht vollständig vorhandenen technischen
Möglichkeiten, etwa was die Leistungsfähigkeit der künstlichen Intelligenz anbelangt.
Demgegenüber konnten, insbesondere im Kundenservice, durch Digitalisierung noch einmal
erhebliche Fortschritte erzielt werden. Rund 98 % aller Neukunden nutzen aktiv das Kundenportal der Deutschen Familienversicherung.
Zur Verbesserung der Kundenkommunikation wurde in der ersten Jahreshälfte ein Messenger
entwickelt und in das Portal integriert, mit dem unsere Kunden einfach, bequem und
in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit uns kommunizieren
können. Das erlaubt es uns, auf alle Fragen unserer Kunden schnell und unkompliziert
zu antworten. 3 GESCHÄFTSENTWICKLUNG3.1 Versicherungstechnisches ErgebnisDie gebuchten Bruttobeiträge stiegen im ersten Halbjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr
von 30.190,2 T€ um 38,6 % auf 41.845,7 T€. Zu diesem Wachstum trugen erneut die Krankenzusatzversicherung
sowie die zum 01.01. in Kraft getretene Kooperation mit Henkel im Bereich der Pflegezusatzversicherung
bei. Der erfolgreiche Einstieg in die Tierkrankenversicherung im Mai 2019 ist für
die Deutsche Familienversicherung darüber hinaus ein wichtiger Schritt zur Ausweitung
ihrer Produktpalette in der Sachversicherung und bietet ihr weitere Wachstumsmöglichkeiten. Die deutliche Steigerung des Neugeschäfts geht mit der planmäßigen Steigerung der
Vertriebsaufwendungen einher. Dem Anstieg der Beiträge stand ein nahezu gleich hoher
Anstieg der Vertriebsausgaben gegenüber. Auch diesbezüglich befindet sich die Deutsche
Familienversicherung damit im Rahmen der zeitlichen Planung. Die abgegebenen Rückversicherungsbeiträge stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
um 2.823,1 T€. Hierbei standen der planmäßigen Rückführung der Rückversicherungsabgaben
höhere Beiträge im Zusammenhang des deutlich gestiegenen Pflegezusatzgeschäfts gegenüber. Das versicherungstechnische Ergebnis entwickelte sich im ersten Halbjahr 2019 somit
im Rahmen unserer Erwartungen und schloss mit einem Verlust von 2.961 T€ ab (H1 2018:
Gewinn von 1.890 T€). Ursächlich für den versicherungstechnischen Verlust waren die
im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheren Vertriebsaufwendungen im Zusammenhang mit
der Steigerung des Neugeschäfts. 3.2 KapitalanlageZum Ende des vergangenen Jahres erreichten die Börsen ihre Jahrestiefststände. Zugleich
waren die Zinsen im Jahresverlauf gestiegen, so dass die Anleger sowohl im Renten-
wie auch im Aktienbereich mit sinkenden Marktwerten zu kämpfen hatten. Während die Zinssteigerung die mittelbare Folge der angekündigten Beendigung der Anleihenkäufe
durch die Europäische Zentralbank war, führten Sorgen der Anleger vor rezessiven Tendenzen
in der Verbindung mit politischen Risiken sowie anhaltenden Auseinandersetzungen über
die weltweiten Handelsbeziehungen dazu, dass die deutschen und europäischen Aktienmärkte
zum Jahresende ihre Tiefststände erreichten. Im Laufe des ersten Halbjahres erholten sich die Aktienmärkte deutlich. So legte der
DAX in den ersten sechs Monaten um 17,4 % zu, nachdem er im Laufe des Jahres 2018
um rund 18 % gefallen war. Andererseits fielen die Zinsen angesichts rückläufiger
Inflationsdaten und der Erwartung der Marktteilnehmer, dass die Europäische Zentralbank
ihre Geldpolitik wieder lockern würde. So lagen die Zinsen 10-jähriger Bundesanleihen
zum Ende des Jahres 2018 bei 0,24 % und sanken zum Ende des ersten Halbjahres auf
-0,33 %. Die Deutsche Familienversicherung hat die Marktentwicklung genutzt, um die geplante
Umstrukturierung der Kapitalanlage umzusetzen. In diesem Zusammenhang wurden Aktien-
und Rentenbestände verkauft. Hieraus realisierte die Deutsche Familienversicherung
Gewinne von 908 T€ (Vj.: Verlust von 2.656 T€). Der ordentliche Ertrag lag mit 438
T€ (Vj.: 522 T€) im Rahmen der Erwartungen. 3.3 HalbjahresergebnisDie deutsche Familienversicherung schließt das erste Halbjahr 2019 erwartungsgemäß
mit einem Verlust von 3.595 T€ (H1 2018: Gewinn von 163 T€) ab. Nach der Verrechnung
von Steuern ergibt sich ein Verlust nach Steuern von 2.756 T€ für das erste Halbjahr
2019 (Vj.: Gewinn von 12 T€). Den im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegenen Vertriebsaufwendungen sowie höheren
Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes stand eine deutliche Verbesserung des
Kapitalanlageergebnisses gegenüber. 3.4 Cashflow und LiquiditätslageDie Deutsche Familienversicherung verzeichnete auch im ersten Halbjahr 2019 einen
positiven operativen Cashflow. Die laufenden Mittelzuflüsse aus dem Versicherungsgeschäft
beliefen sich in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 auf 17.837 T€ (Vj.: 6.625
T€). Der operative Cashflow wurde für den weiteren Aufbau des Kapitalanlagebestands genutzt.
Angesichts der sich verändernden Rahmenbedingungen an den Kapitalmärkten ist der Zeitpunkt
einzelner Anlageentscheidungen kritisch, so dass die Deutsche Familienversicherung
einem vorübergehenden Aufbau einer höheren Liquidität den Vorzug vor einer übereilten
Kapitalallokation gibt. 3.5 Chancen- und Risikobericht3.5.1 Einführung und Beschreibung der RisikostrukturDie Deutsche Familienversicherung hat in ihrem Geschäftsbericht 2018 ausführlich über
die Chancen und Risiken berichtet. Die Darstellungen und Bewertungen der Chancen-
und Risikosituation der Deutschen Familienversicherung sind unverändert gültig. Gegenstand des Unternehmens ist das Versicherungsgeschäft. Diese Tätigkeit ist naturgemäß
mit Risiken verbunden. Wichtig ist es daher, Risiken im Rahmen der vorhandenen Risikotragfähigkeit
gezielt einzugehen, soweit die damit verbundenen Chancen eine adäquate Wertschöpfung
erwarten lassen. Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung zielt darauf
ab, Produkt- und Vertragsrisiken frühzeitig zu identifizieren, zu kontrollieren und
letztendlich systemisch zu bewältigen. Ein aktives Risikomanagement findet durch die
Vorstände und Führungskräfte statt. Routinemäßig berichten die Abteilungsleiter gegenüber
Ressort- oder Gesamtvorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf auch unter möglicherweise
risikobehafteten Gesichtspunkten. Zur Risikostrategie der Deutschen Familienversicherung zählen auch die Risikoabwälzung
auf solvente Rückversicherungsunternehmen mit sehr guter Bonität über quotale Risikoübernahmen
und flexibel erweiterbare Großschäden- und Naturkatastrophendeckungen sowie ein jährlich
angepasster Versicherungsschutz für Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen, Betriebshaftpflicht,
Cyberrisiken sowie Geschäftsgebäude und -inventar. Der Gesamtvorstand und der Aufsichtsrat werden turnusmäßig über die Quartals-Solvabilitätskennzahlen
informiert. Die Solvabilitätsquote der Deutschen Familienversicherung lag im ersten
Halbjahr 2019 deutlich oberhalb der gesetzlichen Anforderungen. Die Deutsche Familienversicherung verfügt über eine unabhängige Risikocontrollingfunktion
(URCF), deren Aufgabengebiet die kontinuierliche, unabhängige und objektive Umsetzung
und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems der Deutschen Familienversicherung
umfasst. Bei der Ausgestaltung der URCF und des Risikomanagementsystems wird das Prinzip
der Proportionalität angewendet. Das Gesamtrisiko der Deutschen Familienversicherung lässt sich in folgende Risikokategorien
einteilen:
Die Deutsche Familienversicherung hat mit dem am 04.12.2018 erfolgreich abgeschlossenen
Börsengang die Voraussetzungen für das weitere Wachstum geschaffen. Im Zusammenhang
mit der Ausübung der Mehrzuteilungsoption floss der Deutschen Familienversicherung
im Laufe des ersten Halbjahres 2019 zusätzliches Kapital in Höhe von 6.092 T€ zu. 3.5.2 Zusammenfassende Darstellung der RisikolageZusammenfassend stellt die Deutsche Familienversicherung fest, dass aus den aktuellen
Erkenntnissen und beschriebenen Gegebenheiten keine bestandsgefährdenden gegenwärtigen
Entwicklungen erkennbar sind, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
sowie deren Risikotragfähigkeit wesentlich beeinträchtigen könnten. 3.6 PrognoseberichtDie Deutsche Familienversicherung wird auch im zweiten Halbjahr 2019 ihren Wachstumskurs
fortsetzen und hält an den gesetzten Zielen von 100.000 Neuabschlüssen fest. Auf Basis
der vorliegenden Halbjahreszahlen sowie der Erwartungen für den Rest des Jahres geht
die Deutsche Familienversicherung unverändert von einem Vorsteuerverlust zwischen
9 und 11 Mio. € für das Gesamtjahr 2019 aus. KONZERNABSCHLUSSBILANZ ZUM 30. JUNI 2019AKTIVAscroll
PASSIVAscroll
GESAMTERGEBNISRECHNUNGscroll
ENTWICKLUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALSscroll
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KAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
SEGMENTBERICHTERSTATTUNGBILANZscroll
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscroll
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ZUSATZINFOscroll
scroll
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Ausgenommen planmäßige Abschreibungen und Amortisationen. KONZERN-ANHANG1. ALLGEMEINE ANGABEN1.1 BerichtsgrundlagenDer verkürzte Konzernzwischenabschluss des DFV-Konzerns wird in Übereinstimmung mit
IAS 34 dargestellt und wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie von der Europäischen Union übernommen, erstellt. Für bereits bestehende und unveränderte IFRS stimmen die in der Erstellung des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs-, Konsolidierungs-
und Ausweisgrundsätze mit denjenigen überein, die in der Erstellung des Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2018 angewandt wurden. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss
sollte zusammen mit dem Konzernabschluss des DFV-Konzerns für das Geschäftsjahr 2018
gelesen werden. Auf die Berichts- und die Vergleichsperiode wurden einheitliche Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet, sofern nicht prospektive Methodenänderungen für das
Berichtsjahr ausdrücklich erlaubt waren. Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse
der Unternehmensfortführung aufgestellt. Berichtswährung ist der Euro. Der Konzernabschluss
wird in vollen Euro dargestellt, wodurch Rundungsdifferenzen entstehen können. Die Deutsche Familienversicherung hat im Zuge des Börsengangs einen Pro-forma-Konzernabschluss
nach IFRS für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellt, der von der WEDDING & Cie. GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen
wurde. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dieses Pro-forma-Konzernabschlusses
entsprechen denen des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018. Insofern beziehen
sich die im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 angegebenen Vorjahreswerte
auf diesen Pro-forma-Abschluss. Der für Versicherungsunternehmen aktuell noch maßgebliche IFRS 4 "Versicherungsverträge"
erlaubt während einer Übergangsphase, der Phase I, gemäß IFRS 4.13 die versicherungstechnischen
Posten prinzipiell nach den vor der IFRS-Einführung angewandten Rechnungslegungsvorschriften
zu bilanzieren und zu bewerten. Entsprechend hat die DFV Deutsche Familienversicherung
AG im Einklang mit IFRS 4.25 die für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach
dem HGB und anderen zusätzlich für Versicherungsunternehmen geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften
angewandt. Der vorliegende verkürzte Konzernzwischenabschluss des DFV-Konzerns wurde mit Beschluss
des Vorstandes vom 26.08.2019 freigegeben. 1.2. Kürzlich übernommene Rechnungslegungsvorschriften (erstmalige Anwendung zum 01.01.2019)IFRS 9 (Finanzinstrumente)Diese Änderungen wurden im Oktober 2017 veröffentlicht und berücksichtigen die Klassifizierungsregelungen
des IFRS 9 für finanzielle Vermögenswerte mit negativer Ausgleichsleistung bei vorzeitiger
Rückzahlung. Gemäß der Klarstellung erfüllen solche Vermögenswerte die Zahlungsstrombedingungen.
Die Änderungen sind, vorbehaltlich des noch ausstehenden EU-Endorsements, für Geschäftsjahre,
die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen, verpflichtend rückwirkend anzuwenden. Eine
vorzeitige Anwendung ist zulässig. In den Übergangsvorschriften werden bestimmte Übergangserleichterungen
erlaubt. Im DFV-Konzern werden mangels relevanter Geschäftsvorfälle aus dieser Regelung
keine Auswirkungen erwartet. IFRS 16 (Leasingverhältnisse)Am 13.01.2016 hat das IASB den Standard IFRS 16 "Leases" veröffentlicht, der ab 01.01.2019
verpflichtend anzuwenden ist. Die DFV wird den neuen Standard zum vorgeschriebenen
Datum des Inkrafttretens nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz anwenden. Die
DFV hat bislang ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse über bewegliche Vermögenswerte
wie IT- und Bürotechnik abgeschlossen. Bisher sind die Zahlungsverpflichtungen für
Operating-Leasingverhältnisse lediglich im Anhang anzugeben. Künftig sind jedoch die
aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Rechte und Verpflichtungen als Vermögenswert
(Nutzungsrecht am Leasinggegenstand) und Schuld (Leasingverbindlichkeit) verpflichtend
in der Bilanz anzusetzen. Durch die Neudefinition eines Leasingverhältnisses erwartet
der Konzern Auswirkungen auf die Anzahl der als Leasingverhältnis zu erfassenden Sachverhalte.
Ausnahmen davon sind kurzfristige Leasingverhältnisse bis zu zwölf Monaten Laufzeit
und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte. Die DFV erwartet aus den
neuen Regelungen eine gemessen am Gesamtvermögen geringe Erhöhung der Bilanzsumme
zum Erstanwendungszeitpunkt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen
bislang entsprechend der Entstehung des Aufwands in den verschiedenen Unternehmensbereichen
in verschiedenen Posten ausgewiesen. Zukünftig werden stattdessen Abschreibungen auf
das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse bislang
im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Zukünftig werden sie
in Zins- und Tilgungszahlungen aufgeteilt werden. Während die Zinszahlungen weiterhin
im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden, werden die Tilgungszahlungen
dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden. Die Leasinggeberbilanzierung wird, abgesehen von erweiterten Anhangangaben, nach bisherigen
Analysen weitgehend unverändert bleiben. Die Übergangsvorschriften enthalten Erleichterungen dahingehend, dass für die erstmalige
Anwendung des IFRS 16 ein sogenanntes "vereinfachtes Verfahren" angewendet werden
kann, welches keine volle retrospektive Bilanzierung beinhaltet. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen wäre bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens nicht notwendig. Bestehende
Verträge müssten bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens nicht in vollem Umfang
rückwirkend neu bewertet werden. Aus der Umsetzung des IFRS 16 werden für den Konzernabschluss, wie vorangehend ausgeführt,
vor allem Änderungen der Bilanzierung von Leasingnehmerverhältnissen erwartet. Die
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden jedoch
insgesamt als eher untergeordnet eingeschätzt. IFRIC 23 (Ungewissheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung)Die Interpretation wurde im Juni 2017 veröffentlicht und ist auf die Bilanzierung
von Ertragsteuern nach IAS 12 anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen
Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich
von IAS 12 fallen, und enthält keine Bestimmungen zu Zinsen und Säumniszuschlägen
in Verbindung mit unsicheren steuerlichen Behandlungen. Gemäß der Interpretation muss
ein Unternehmen entscheiden, ob es unsichere steuerliche Behandlungen einzeln beurteilen
sollte. Zudem sind Annahmen in Bezug auf die Überprüfung steuerlicher Behandlungen
durch die Steuerbehörden zu treffen. Außerdem sind die Bestimmungen des zu versteuernden
Gewinns (steuerlichen Verlusts), der Steuerbemessungsgrundlagen, der nicht genutzten
steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften sowie der Steuersätze
Themen der Interpretation sowie auch die Berücksichtigung von Änderungen der Tatsachen
und Umstände. Unternehmen müssen bestimmen, ob sie jede unsichere steuerliche Behandlung separat
oder gemeinsam mit einem oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen
beurteilen. Dabei sollte der Ansatz gewählt werden, der die bessere Vorhersage im
Hinblick auf die Auflösung der Unsicherheit ermöglicht. Die Interpretation tritt für
Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Es können jedoch
bestimmte Übergangserleichterungen in Anspruch genommen werden. Konkrete Aussagen
über erwartete Auswirkungen von IFRIC 23 können zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden
Konzernabschlusses noch nicht getroffen werden. IAS 1/IAS 8 (Darstellung des Abschlusses/Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler)Die Änderungen an IAS 1 und IAS 8, in Kombination mit zusätzlichen Erläuterungen zur
Anwendung, sollen den Wesentlichkeitsbegriff schärfen und insbesondere die Beurteilung
von Wesentlichkeit für IFRS-Anwender erleichtern. Zudem wird mit den Änderungen sichergestellt,
dass die Definition von Wesentlichkeit einheitlich im IFRS-Regelwerk erfolgt. IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer)Das IASB hat die Änderungen im Februar 2018 herausgegeben und damit einen der zwei
Sachverhalte in Bezug auf IAS 19 adressiert, die beim IFRS Interpretations Committee
eingereicht und im Juni 2015 als gemeinsamer Entwurf veröffentlicht wurden. Folgende
Modifikationen in Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Änderungen an IAS 19) wurden
beschlossen:
Ein Unternehmen wendet die Änderungen auf Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen
an, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig,
ist aber anzugeben. Die Änderungen beziehen sich auf zukünftige Planänderungen, -kürzungen
oder -abgeltungen. Aktuell ist keiner dieser Sachverhalte bei der DFV relevant, insofern sind keine Auswirkungen
absehbar. IAS 28 (Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures)Diese Änderungen wurden im Oktober 2017 veröffentlicht. Sie erläutern, dass ein Unternehmen
zuerst IFRS 9 auf Finanzinstrumente anwendet, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert
werden, aber Teil einer Nettoinvestition in ein assoziiertes Unternehmen oder ein
Joint Venture sind. Nachfolgend sind IAS 28.38 und die IAS 28.40-43 anzuwenden. Die
Änderungen sind, vorbehaltlich des noch ausstehenden EU-Endorsements, für Geschäftsjahre,
die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen, verpflichtend rückwirkend anzuwenden. Eine
vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übergangsvorschriften räumen einige Übergangserleichterungen
ein. Es ergeben sich keine Auswirkungen für die DFV IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse)Präzisierung der Business-Definition in IFRS 3 Anhang B5 ff. Die Änderung enthält
Leitlinien zur Erleichterung der Abgrenzung zwischen dem Erwerb eines Geschäftsbetriebs
und dem Erwerb eines Vermögenswertes bzw. einer Gruppe von Vermögenswerten. Nur der
Erwerb eines Geschäftsbetriebs fällt in den Anwendungsbereich von IFRS 3 und führt
zur Aktivierung eines Goodwill. Verbesserungen zu IFRS (2015-2017)Bei den Verbesserungen zu IFRS 2015-2017 handelt es sich um einen Sammelstandard,
der im Dezember 2017 veröffentlicht wurde und Änderungen in verschiedenen IFRS zum
Gegenstand hat, die für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem 01.01.2019
beginnen. Die Verbesserungen zu den IFRS enthalten folgende Änderungen: Da die Veröffentlichung der Verbesserungen erst im Dezember 2017 erfolgte, haben die
Analysen zu deren Relevanz für die DFV gerade erst begonnen. Insofern können noch
keine Aussagen über erwartete Auswirkungen der Verbesserungen auf künftige Konzernabschlüsse
getroffen werden.
1.3. BewertungsänderungenIm Geschäftsjahr 2019 erfolgten keine Änderungen der Bewertungsmethoden. 2. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ UND GESAMTERGEBNISRECHNUNG2.1 Konzern-Aktiva2.1.1 Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswertescroll
2.1.2 Finanzinstrumente - jederzeit veräußerbarscroll
WertpapierleihegeschäfteZum Berichtszeitpunkt waren keine Wertpapiere verliehen. 2.1.3 Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungenscroll
2.1.3.1 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Beitragsüberträgescroll
2.1.3.2 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Deckungsrückstellungscroll
2.1.3.3 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfällescroll
2.1.4 Forderungenscroll
2.1.5 SteuerabgrenzungSTEUERABGRENZUNG - AKTIVscroll
STEUERABGRENZUNG - PASSIVscroll
2.1.6 Übrige AktivaÜBRIGE AKTIVAscroll
2.2 Konzern-Passiva2.2.1 EigenkapitalÜbrige RücklagenUNREALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTEscroll
scroll
AUFWENDUNGEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON EIGENKAPITALscroll
scroll
2.2.2 Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)scroll
2.2.2.1 Entwicklung der Beitragsüberträgescroll
2.2.2.2 Entwicklung der Deckungsrückstellungscroll
Der Zinsanteil wird mit dem jeweiligen Rechnungszins aus dem Geschäftsjahr, bezogen
auf den Mittelwert aus der Bilanzdeckungsrückstellung des Vorjahres und des Geschäftsjahres,
ermittelt. 2.2.2.3 Entwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfällescroll
2.2.2.4 Entwicklung der Rückstellung für Beitragsrückerstattungscroll
2.2.2.5 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungenscroll
2.2.3 Andere Rückstellungenscroll
Die Restlaufzeit der Sonstigen Rückstellungen ist maximal zwölf Monate. 2.2.4 Verbindlichkeitenscroll
2.3 Konzern-Gesamtergebnisrechnung2.3.1 Verdiente BeiträgeHinsichtlich der gebuchten Beiträge, Veränderungen der Beitragsüberträge und den verdienten
Beiträgen (jeweils brutto, rück und netto) verweisen wir auf die Gewinn- und Verlustrechnung. 2.3.2 Ergebnis Kapitalanlagenscroll
2.3.3 Sonstige Erträgescroll
2.3.4 Versicherungsleistungenscroll
2.3.5 Aufwendungen für den Versicherungsbetriebscroll
2.3.6 Sonstige Aufwendungenscroll
3 SONSTIGE ANGABEN3.1 Finanzinstrumente und Ermittlung des beizulegenden Wertes (Fair-Value-Hierarchie)ANGABE DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN NACH LEVELN (30.06.2019)scroll
ANGABE DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN NACH LEVELN (31.12.2018)scroll
3.2 Angaben zu EventualschuldenZum Bilanzstichtag (30.06.2019) bestehen keine Eventualschulden zusätzlich zu den
in der Konzernbilanz erfassten Rückstellungen, über die zu berichten wäre. 3.3 NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahres
eingetreten und weder in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung noch in der Konzernbilanz
berücksichtigt sind, liegen nicht vor. 3.4 Versicherung der gesetzlichen Vertreter"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Halbjahresfinanzberichterstattung der Konzernhalbjahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen
und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr
beschrieben sind." Frankfurt am Main, den 26. August 2019 DFV Deutsche Familienversicherung AG Der Vorstand scroll
BESCHEINIGUNG NACH PRÜFERISCHER DURCHSICHTAn die DFV Deutsche Familienversicherung AG Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung,
Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie ausgewählten erläuternden
Anhangangaben und den Konzernzwischenlagebericht der DFV Deutsche Familienversicherung
AG für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019, die Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts
nach § 115 WpHG sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des
verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, und des Konzernzwischenlageberichts nach den für
Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung
zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem Konzernzwischenlagebericht auf
der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und
des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen,
dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können,
dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und
der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit
den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt
worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen
von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb
nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß
keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht
erteilen. Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt
geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss
in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist. Köln, den 28. August 2019 Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft scroll
DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt Deutschland |
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