DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT
AUGSBURG
Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000 (ISIN DE0005580005)
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 23. Mai 2013, 11.00 Uhr MESZ
in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstr. 1 + 3, 86150 Augsburg, ein.
Tagesordnung
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2012, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
am 23. Mai 2013 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat
hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Aus diesem Grund werden Jahresabschluss und
Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 der Hauptversammlung lediglich vorgelegt.
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dierig Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.575.189,02
wie folgt zu verwenden:
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Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen
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EUR
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1.250.000,00
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Vortrag auf neue Rechnung
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EUR
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325.189,02
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Bilanzgewinn
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EUR
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1.575.189,02
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
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4.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
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5.
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Wahl zum Aufsichtsrat.
Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung,
so dass eine Neuwahl der durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu erfolgen hat. Der Aufsichtsrat setzt
sich nach § 8 der Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 des
Drittelbeteiligungsgesetzes aus 4 Vertretern der Anteilseigner und 2 Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden am 15. April 2013 nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes
i.V.m. der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz mit Wirkung ab Beendigung der am 23. Mai 2013 stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung gewählt.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl erfolgt für
die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt;
hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die
Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den Aufsichtsrat
zu wählen:
Dr. Hans-Peter Binder, Berg
Mitglied der Geschäftsleitung der Deutsche Bank AG, Filiale München, i. R.
Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien:
Faber-Castell AG, Stein, Vorsitzender des Aufsichtsrats
A.W. Faber-Castell Unternehmensverwaltung GmbH & Co. KG, Stein, Vorsitzender des Verwaltungsrats
Knorr-Bremse AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats (bis 08.03.2013)
Knorr-Bremse Systeme für Nutzfahrzeuge GmbH, München, Mitglied des Aufsichtsrats (bis 08.03.2013)
Saint-Gobain Oberland AG, Bad Wurzach, Mitglied des Aufsichtsrats
Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt an der Weinstraße
Rechtsanwalt
Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien:
A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand Aktiengesellschaft (DIVAG), Düsseldorf (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Rolf Settelmeier, Augsburg
Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg
Dr. Ralph Wollburg, Düsseldorf
Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Linklaters LLP, Düsseldorf
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu
lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Hans-Peter Binder als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Zwischen Herrn Dr. Hans-Peter Binder, Herrn Rolf Settelmeier und Herrn Dr. Ralph Wollburg und den Gesellschaften des Dierig
Holding Konzerns, den Organen der Dierig Holding AG sowie der Textil-Treuhand GmbH als wesentlich an der Dierig Holding AG
beteiligtem Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. Herr Rolf Settelmeier ist Vorsitzender des
Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg, die den Gesellschaften des Dierig Holding Konzerns diverse Kredite zur Verfügung gestellt
hat.
Herr Dr. Rüdiger Liebs ist Gesellschafter und Beiratsmitglied des Mehrheitsaktionärs der Dierig Holding AG, der Textil-Treuhand
GmbH.
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6.
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Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Für den Fall einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2013 schlägt der Aufsichtsrat vor, ebenfalls die Rölfs RP AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Prüfer zu wählen.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 und ist in 4.200.000
Stückaktien und ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 4.103.100 Stück.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch
eine von dem depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Für den Nachweis
genügt die Textform. Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse zugehen:
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Dierig Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
– General Meetings –
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@xchanging.com
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Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 02. Mai 2013, 0.00 Uhr MESZ beziehen. Nachweis und Anmeldung müssen der
Gesellschaft spätestens am 16. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ unter der genannten Adresse zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der nachgewiesene Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis
nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung
durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht bzw. der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können am Tag der Hauptversammlung an der Eingangskontrolle vorgelegt
oder der Gesellschaft bereits vorab übermittelt werden. Im letzteren Fall sind die Unterlagen ausschließlich an folgende Adresse
zu übermitteln:
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Dierig Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
– General Meetings –
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@xchanging.com
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Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8, 10 AktG gleichgestellten
Personen oder Institutionen gelten abweichende Regelungen. In diesen Fällen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils
zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der das
Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den Abstimmungen ausübt, bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Aktionäre sollten darauf achten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten
der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen von den Aktionären Weisungen erteilt wurden, und dass sie weder im Vorfeld
noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die Vollmachts-/Weisungsvordrucke
können bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Postanschrift oder per E-Mail angefordert werden. Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum 22. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ (Posteingang) erteilt werden.
Fragen, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Anträge von Aktionären
Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen
(dies entspricht 190.910 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Dierig Holding AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens zum 22. April 2013 bis 24.00 Uhr MESZ zugehen.
Entsprechende Verlangen und der Nachweis des erforderlichen Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu richten:
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Vorstand der Dierig Holding AG
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
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Die das Verlangen stellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an:
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Dierig Holding AG
Kirchbergstraße 23
86157 Augsburg
Fax: 0821-5210-393
E-Mail: info@dierig.de
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zu richten.
Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich zu machenden, bis spätestens zum Ablauf des 08. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ,
unter vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs
sowie zugänglich zu machender Begründung und nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers nach ihrem Eingang
auf der Website der Gesellschaft unter www.dierig.de veröffentlichen. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
veröffentlicht.
Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst
vor der Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft, zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen zur Tagesordnung
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 131 Abs. 1 AktG sowie den nach
§ 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen finden sich unter der Internetadresse http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm.
Dort stehen auch die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.
Falls Sie an der ausführlichen Fassung unseres Geschäftsberichtes interessiert sind, verweisen wir ebenfalls auf unsere Internetseite
www.dierig.de
; dort ist auch die Tagesordnung abzurufen.
Augsburg, 09. April 2013
Der Vorstand
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