Dierig Holding Aktiengesellschaft

Augsburg

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB

Als Mutterunternehmen gibt die Dierig Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg bekannt, dass die folgenden Gesellschaften die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2016 in Anspruch genommen haben:

Dierig Textilwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Augsburg, HRB 6651

Christian Dierig Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Augsburg, HRB 6440

BIMATEX Textil-Marketing- und Vertriebs-GmbH, Augsburg, HRB 20091

fleuresse GmbH, Augsburg, HRB 14091

Adam Kaeppel GmbH, Augsburg, HRB 10768

Prinz GmbH, Augsburg, HRB 20895

im Folgenden „Gesellschaften“ -.

Die jeweilige Gesellschafterversammlung der Gesellschaften hat durch Beschluss in 2017 der Inanspruchnahme der Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2016 zugestimmt.

Es bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge als lückenlose Kette bis zur Dierig Holding Aktiengesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Augsburg HRB 6137, als Konzernmutter. Aus diesen ist die Dierig Holding Aktiengesellschaft den betreffenden Gesellschaften unmittelbar und mittelbar nach § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet und hat damit, für alle von ihnen eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2017 einzustehen.

Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Dierig Holding Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen einbezogen und die Befreiungen im Anhang angegeben.

 

Augsburg, im März 2017

gez. Der Vorstand