Dierig Holding AktiengesellschaftAugsburgBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGBAls Mutterunternehmen gibt die Dierig Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg bekannt, dass die folgenden Gesellschaften die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2016 in Anspruch genommen haben:
Die jeweilige Gesellschafterversammlung der Gesellschaften hat durch Beschluss in 2017 der Inanspruchnahme der Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2016 zugestimmt. Es bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge als lückenlose Kette bis zur Dierig Holding Aktiengesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Augsburg HRB 6137, als Konzernmutter. Aus diesen ist die Dierig Holding Aktiengesellschaft den betreffenden Gesellschaften unmittelbar und mittelbar nach § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet und hat damit, für alle von ihnen eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2017 einzustehen. Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Dierig Holding Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen einbezogen und die Befreiungen im Anhang angegeben.
Augsburg, im März 2017
gez. Der Vorstand |
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