Dierig Holding Aktiengesellschaft

Augsburg

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Als Mutterunternehmen gibt die Dierig Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg, eingetragen beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 6137, bekannt, dass die folgenden Gesellschaften die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2017 in Anspruch genommen haben:

Dierig Textilwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Augsburg, eingetragen beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 6651

Christian Dierig Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Augsburg, eingetragen beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 6440

BIMATEX Textil-Marketing- und Vertriebs-GmbH, Augsburg, eingetragen beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 20091

fleuresse GmbH, Augsburg, eingetragen beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 14091

Adam Kaeppel GmbH, Augsburg, eingetragen beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 10768

Prinz GmbH, Augsburg, eingetragen beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 20895

– im Folgenden „Tochterunternehmen“.

Die Gesellschafterversammlungen der Tochterunternehmen haben jeweils durch einstimmigen Beschluss der Inanspruchnahme der Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB für das jeweils am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr zugestimmt.

Es bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge als lückenlose Kette bis zur Dierig Holding Aktiengesellschaft als Konzernmutter. Aus diesen ist die Dierig Holding Aktiengesellschaft den betreffenden Tochterunternehmen gegenüber unmittelbar und mittelbar nach § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet und hat damit für alle von ihnen eingegangenen Verpflichtungen einzustehen.

Die Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der Dierig Holding Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen einbezogen und die Befreiungen im Anhang angegeben.

 

Augsburg, den 23. April 2018

gez. Der Vorstand