Dierig Holding AktiengesellschaftAugsburgBekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Als Mutterunternehmen gibt die Dierig Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg, eingetragen beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 6137, bekannt, dass die folgenden Gesellschaften die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2017 in Anspruch genommen haben:
– im Folgenden „Tochterunternehmen“. Die Gesellschafterversammlungen der Tochterunternehmen haben jeweils durch einstimmigen Beschluss der Inanspruchnahme der Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB für das jeweils am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr zugestimmt. Es bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge als lückenlose Kette bis zur Dierig Holding Aktiengesellschaft als Konzernmutter. Aus diesen ist die Dierig Holding Aktiengesellschaft den betreffenden Tochterunternehmen gegenüber unmittelbar und mittelbar nach § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet und hat damit für alle von ihnen eingegangenen Verpflichtungen einzustehen. Die Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der Dierig Holding Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen einbezogen und die Befreiungen im Anhang angegeben.
Augsburg, den 23. April 2018 gez. Der Vorstand |
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