Dierig Holding AktiengesellschaftAugsburgBekanntmachung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Als Mutterunternehmen gibt die Dierig Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg bekannt, dass die folgenden Gesellschaften die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2024 in Anspruch genommen haben: scrollen
- im Folgenden "Gesellschaften" -. Die jeweilige Gesellschafterversammlung bzw. Hauptversammlung der Gesellschaften haben durch Beschluss in 2025 der Inanspruchnahme der Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2024 zugestimmt. Es bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge oder Verlustübernahmeverpflichtungen als lückenlose Kette bis zur Dierig Holding Aktiengesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Augsburg HRB 6137, als Konzernmutter. Aus diesen ist die Dierig Holding Aktiengesellschaft den betreffenden Gesellschaften unmittelbar und mittelbar nach § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet und hat damit, für alle von ihnen eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2025 einzustehen. Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Dierig Holding Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen einbezogen und die Befreiungen im Anhang angegeben.
Augsburg, im April 2025 gez. Der Vorstand |
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