![]() TDK Electronics AG (vormals: EPCOS AG)MünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018Geschäftsbericht 2018 Lagebericht und Konzernlagebericht Konzernabschluss Inhaltsverzeichnis
Lagebericht und Konzernlageberichtder EPCOS AG, MünchenJahresabschluss 31. März 2018Dieser Geschäftsbericht enthält in Bezug auf die Geschäftsergebnisse, die finanzielle Situation, die Strategie und die Pläne von EPCOS Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind. Diese Aussagen sind durch Formulierungen wie »dürften«, »anstreben«, »beabsichtigen«, »davon ausgehen«, »erwarten«, »werden« oder vergleichbare Begriffe erkennbar. Solche vorausschauende Aussagen basieren auf einer Vielzahl von Annahmen, die sich als unrichtig erweisen können. Sie unterliegen außerdem einer Vielzahl äußerer Risikofaktoren, die EPCOS nur sehr bedingt beeinflussen kann. Das können zum Beispiel geringeres Wachstum in bedeutenden Märkten oder Veränderungen in Abnehmerbranchen, in Kundenbeziehungen, in der Durchführbarkeit von Kostensenkungen oder in allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Bedingungen sein. Eine Aktualisierung der in die Zukunft gerichteten Aussagen durch EPCOS ist weder geplant noch übernimmt das Unternehmen die Verpflichtung dazu. ALLGEMEINES Die EPCOS AG, ein Unternehmen der TDK Corporation („TDK“), ist ein führender Hersteller passiver Bauelemente und Systeme mit Sitz in München, Deutschland. Mit seinem breit gefächerten Portfolio bietet EPCOS ein umfassendes Produkt- und Leistungsangebot aus einer Hand. Das Unternehmen konzentriert sich auf schnell wachsende und technologisch anspruchsvolle Märkte auf den Gebieten der Automobil-, Industrie- und der Konsum-Elektronik sowie der Informations- und Kommunikationstechnik. EPCOS verfügt weltweit über rund 20 Entwicklungs- und Fertigungsstandorte sowie ein engmaschiges Vertriebsnetz außerhalb Europas. Den Vertrieb in Europa hat mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Oktober 2014 die TDK Europe GmbH („TDK Europe“) übernommen, unter deren Dach die beiden zuvor bestehenden europäischen Vertriebskanäle für EPCOS und TDK Produkte zusammen-geführt wurden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz ebenfalls in München. Historie EPCOS war aus dem 1989 von Siemens und Matsushita gegründeten Gemeinschaftsunternehmen Siemens Matsushita Components entstanden und ging 1999 in Frankfurt und New York an die Börse. Der Handel an der New York Stock Exchange wurde 2007 eingestellt. Am 1. Oktober 2009 wurde EPCOS mit dem Bauelemente-Geschäft von TDK unter dem Dach der in Japan gegründeten TDK-EPC Corporation zusammengeführt. Die Notierung von EPCOS an allen deutschen Börsenplätzen endete Anfang November 2009. Die TDK-EPC Corporation und die TDK Germany GmbH halten seit März 2010 alle Aktien der EPCOS AG. Frauenquote in Aufsichtsrat und Vorstand Der Bundestag hatte im Frühjahr 2015 das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen. Gesellschaften, die, wie die EPCOS AG, nicht börsennotiert, aber mitbestimmt sind, müssen danach sowohl Zielquoten zur Erhöhung ihres Frauenanteils in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden unterhalb des Vorstands liegenden Führungsebenen festlegen als auch Fristen zur Erreichung dieser Zielquoten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe wurden im Frühjahr 2016 von Aufsichtsrat und Vorstand die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse gefasst: • Der Aufsichtsrat der EPCOS AG hat beschlossen, bis 30. Juni 2017 die Mitgliedschaft zumindest eines weiblichen Aufsichtsratsmitgliedes anzustreben, was einer Frauenquote von 8,3 Prozent im Aufsichtsrat entsprechen würde. • Hingegen erschien dem Aufsichtsrat die Mitgliedschaft eines weiblichen Mitglieds im Vorstand – jedenfalls bis zum 30. Juni 2017 – nicht realisierbar. Der Aufsichtsrat hat deshalb beschlossen, sich nicht zu verpflichten, bis 30. Juni 2017 die Bestellung eines weiblichen Vorstandsmitglieds anzustreben. • Darüber hinaus hat der Vorstand der EPCOS AG beschlossen, innerhalb der EPCOS AG bis zum 30. Juni 2017 auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Frauenquote von 5 Prozent (bisher 0%) und auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Frauenquote von 14 Prozent (bisher 11,5%) anzustreben. Die in 2016 gefassten Beschlüsse wurden nur zum Teil umgesetzt: • Auch zum 30. Juni 2017 gehörte dem Aufsichtsrat kein weibliches Mitglied an. Hierfür waren mehrere Gründe ursächlich: Durch die Ausgliederung des Geschäfts mit OFW-Komponenten aus der EPCOS AG Anfang 2017 und dessen Einbringung in eine Drittgesellschaft sank die Mitarbeiteranzahl der EPCOS AG so weit, dass das Unternehmen aus der paritätischen in die drittelparitätische Mitbestimmung überging. Im Zuge dieses Übergangs verkleinerten die Eigentümer der EPCOS AG (TDK-EPC Corporation, Japan, und TDK Germany GmbH) durch Satzungsänderung im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung im Mai 2017 den Aufsichtsrat von 12 auf 6 Mitglieder. Die Anzahl der potentiell auch für Frauen zugänglichen Mandate im Aufsichtsrat halbierte sich damit. In der vorgenannten außerordentlichen Hauptversammlung vom Mai 2017 stand auch die Neuwahl der nunmehr lediglich 4 Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat auf der Agenda. Hieraus gingen 4 männliche Kandidaten, die zuvor bereits dem paritätisch besetzten Aufsichtsrat angehört hatten, als Mandatsträger hervor. Die Berufung von bislang mit der Aufsichtsratsarbeit bei EPCOS nicht vertrauten, gegebenenfalls auch weiblichen Kandidaten, erschien unseren Eigentümern gerade im Zeitpunkt der Verkleinerung des Gremiums nicht angezeigt. Als die beiden Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wurden im Mai 2017 zunächst ebenfalls 2 männliche Kandidaten vom Registergericht München bestimmt. In der in der Folge abgehaltenen Neuwahl der Arbeitnehmervertreter stellte sich dann zwar auch eine Kandidatin der Abstimmung, letztlich entschied sich die Belegschaft aber für zwei männliche Mandatsträger. • Zum 30. Juni 2017 gehörte kein weibliches Mitglied dem Vorstand der EPCOS AG an. Hier hatte der Aufsichtsrat in seinem Beschluss im Jahr 2016 allerdings auch keine höhere Quote gesetzt. • Der Beschluss des Vorstands, zum 30. Juni 2017 auf der 1. Führungsebene unter dem Vorstand eine Frauenquote von 5 Prozent anzustreben, konnte nicht umgesetzt werden. Auf dieser Führungsebene ergaben sich zwischen dem Zeitpunkt des entsprechenden Quotenbeschlusses des Vorstands vom 30. März 2016 und dem 30. Juni 2017 allerdings – mit einer Ausnahme im Hinblick auf eine Position, die aber nicht mehr neu besetzt wurde – auch keinerlei Vakanzen (weder durch Fluktuation, noch durch Eintreten in den Ruhestand oder aus sonstigen Gründen), so dass sich schon rein praktisch keine Möglichkeit ergab, eine oder mehrere Positionen mit Frauen zu besetzen. • Die auf der 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands angestrebte Frauenquote wurde zum 30. Juni 2017 leicht übertroffen (gesetzte Quote 14%; erreichte Quote 14,75%). Vorstand und Aufsichtsrat haben nunmehr hinsichtlich der Frauenquoten folgende Beschlüsse gefasst: • Der Aufsichtsrat strebt an, bis zum 30. Juni 2022 die Mitgliedschaft zumindest eines weiblichen Aufsichtsratsmitglieds zu verwirklichen, was dann bei einem mit insgesamt 6 Personen besetzten Aufsichtsrat einer Frauenquote von 16,6 Prozent entsprechen würde. • Dem Aufsichtsrat erscheint angesichts der gegenwärtigen Personalkonstellation im Vorstand auch bis 30. Juni 2022 die Mitgliedschaft einer Frau im Vorstand praktisch nicht realisierbar. Der Aufsichtsrat verpflichtet sich deshalb nicht zum Anstreben einer bestimmten Frauenquote. • Der Vorstand wird bis 30. Juni 2022 eine Frauenquote von 5 Prozent auf der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands und eine Frauenquote von 20 Prozent auf der 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands anstreben. Geschäftsjahr und Berichterstattung Der Berichtszeitraum der EPCOS AG erstreckt sich jeweils vom 1. April bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres, das Geschäftsjahr 2018 umfasst also den Zeitraum vom 1. April 2017 bis 31. März 2018. Im vorliegenden Geschäftsbericht konzentrieren sich die Erläuterungen auf das fortgeführte Geschäft. Dieses wird – wie bisher auch – in den drei Geschäftssegmenten Capacitors, Inductive Devices und Other Passive Components dargestellt. Soweit es für die Beurteilung der Unternehmens-Performance vorgeschrieben ist, aus regulatorischen Gründen oder weil Angaben für das fortgeführte Geschäft nicht verfügbar sind, werden Daten und Informationen für den gesamten EPCOS Konzern genannt. Auf das Geschäft mit OFW-Komponenten, das im Vorjahr in das TDK-Qualcomm Joint Venture RF360 Holdings Singapore Pte. Ltd. („RF360“) eingebracht worden ist, geht dieser Bericht nur ein, wenn vorgeschrieben oder wenn zum besseren Verständnis der EPCOS Geschäftsentwicklung angezeigt. KONZERN Umsatz und Gewinn gesteigert
Die positive Entwicklung der Weltwirtschaft hat im Verlauf des Kalenderjahres 2017 weiter zugelegt, das Wachstum überstieg für das zweite Halbjahr sogar die 4-Prozent-Marke. Über das Jahr gesehen lag es bei 3,8 Prozent1 und damit deutlich über dem Wert des Vorjahres 2016 (+3,2%2). Zu der Steigerung haben die fortgeschrittenen Industrieländer substantieller beigetragen als im Vorjahr: Der Euro-Raum (2017: +2,3%) – und dort insbesondere Deutschland (+2,5%) – ist ebenso merklich gewachsen wie die Vereinigten Staaten von Amerika (+2,3%) und Japan (+1,7%). Nach wie vor aber sind die Schwellen- und Entwicklungsländer die in Summe wesentlichen Konjunkturtreiber (2017: +4,8%), auch wenn sich in Asien das Wirtschaftswachstum verlangsamt hat – und dort insbesondere in China (+6,9%). Dieser größte regionale Markt für elektronische Bauelemente und Anwendungen dürfte in absehbarer Zukunft zwar immer noch von hohen Wachstumsraten gekennzeichnet sein, allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau als noch in den zurückliegenden beiden Dekaden. In diesem uneinheitlichen wirtschaftlichen Umfeld war der Bedarf an passiven Bauelementen und Systemen je nach Abnehmerbranche und Region unterschiedlich stark ausgeprägt. Weltweit in Summe allerdings hat sich die Nachfrage nach EPCOS Produkten im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr nochmals leicht belebt. 1 Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook April 2018 2 Ursprünglich – und wie im EPCOS Geschäftsbericht 2017 angegeben – hatte der IWF den Wachstumswert für 2016 mit 3,1% angegeben, hob diesen nachträglich dann aber auf 3,2% an. Ertragslage Umsatz Im Berichtsjahr steigerte EPCOS seinen Umsatz im fortgeführten Geschäft um rund 4,5 Prozent auf 1,6 Milliarden EUR. Zu berücksichtigen ist, dass das fortgeführte Geschäft im Vorjahr Aktivitäten auf dem Gebiet der OFW-Komponenten beinhaltet hatte, die nicht in das Joint Venture RF360 eingebracht und im vierten Quartal des vorangegangenen Geschäftsjahres 2017 eingestellt wurden. Dabei handelte es sich um IT-Module für Smartphones, die EPCOS als vom Mutterkonzern TDK zugekaufte Handelsware vertrieben hatte. Bereinigt um dieses Geschäft konnte EPCOS seinen Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr sogar um rund 11 Prozent erhöhen. In der Darstellung nach Geschäftssegmenten wirkte sich das eingestellte IT-Modul-Geschäft im größten Segment Other Passive Components aus, dessen Umsatz nur gut das Niveau des Vorjahres erreicht hat. Im Segment Capacitors hingegen ist der Umsatz um annähernd rund 9 Prozent, im Segment Inductive Devices um gut 6 Prozent gewachsen. Nach Abnehmerbranchen betrachtet erzielte EPCOS mit einem Plus von 12 Prozent das stärkste Umsatzwachstum im Geschäft mit Bauelementen für die Industrie-Elektronik. Diese Branche hat im Berichtsjahr den zweitgrößten Anteil zum Gesamtumsatz beigesteuert (31%), der größte Anteil entfiel mit 34 Prozent auf die Automobil-Elektronik, wo ein Wachstum von 5 Prozent erzielt wurde. Während EPCOS auch im Geschäft mit Bauelemente-Distributoren (+8%; Anteil: 18%) gewachsen ist, ging der Umsatz mit Bauelementen für die Konsum-Elektronik zurück (-5%; Anteil: 9%). Die Umsatzentwicklung im Geschäft mit der Informations- und Kommunikationstechnik war ebenfalls rückläufig. Der Grund für das Minus von 17 Prozent liegt darin, dass im Volumen des Geschäftsjahres 2017 noch zehn Monate Umsatz des dann eingestellten IT-Modul-Geschäfts enthalten waren. Das Geschäft mit der Informations- und Kommunikationstechnik machte den kleinsten Anteil des EPCOS Umsatzes aus (8%). Ergebnis Neben dem deutlich positiven Effekt aus dem Umsatzwachstum haben sich im Berichtsjahr im fortgeführten Geschäft auch umfangreiche Rationalisierungen in der Fertigung positiv auf das EPCOS Ergebnis ausgewirkt. Maßnahmen zur Kostensenkung sowie Skaleneffekte aus dem gestiegenen Volumen hatten zur Folge, dass die Umsatzkosten gegenüber Vorjahr nur unterproportional gewachsen sind. Belastet wurde das Ergebnis durch gefallene Bauelementepreise sowie weltweit gestiegene Arbeitskosten. Das Bruttoergebnis vom Umsatz konnte EPCOS auf 377 Millionen EUR steigern (Vorjahr: 337 Mio. EUR). Trotz erhöhter Aufwendungen für Forschung und Entwicklung konnte auch der Operating Profit um 23 Millionen EUR auf 133 Millionen EUR und damit um mehr als 20 Prozent gesteigert werden (Vorjahr: 110 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss von EPCOS belief sich auf 105 Millionen EUR. Darin sind negative Wechselkurseffekte in Höhe von 26 Millionen EUR (einschließlich Finanzergebnis) enthalten. Die wesentliche Veränderung des Jahresüberschusses im fortgeführten Geschäft im Vergleich zum Vorjahr (3 Mio. EUR) ist neben der Erhöhung des Operating Profit vor allem auf steuerliche Effekte zurückzuführen. Im Berichtsjahr wirkte unter anderem ein Einmaleffekt in Höhe von plus 34 Millionen EUR aus der Wertaufholung der aktiven latenten Steuern, wohingegen im Vorjahr passive latente Steuern auf geplante Dividendenzahlungen durch Tochtergesellschaften an die EPCOS AG in Höhe von 32 Millionen EUR enthalten waren. Investitionen EPCOS hat im Berichtszeitraum im fortgeführten Geschäft 152 Millionen EUR in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte investiert. Damit erhöhten sich die Investitionen im Jahresvergleich um 39 Prozent (Vorjahr: 109 Mio. EUR) und lagen deutlich über dem Wert der Abschreibungen in Höhe von 87 Millionen EUR (Vorjahr: 132 Mio. EUR). Zu berücksichtigen ist, dass die Abschreibungen im Vorjahr einen Einmaleffekt aus der Wertminderung auf Sachanlagen enthalten (minus 53 Millionen EUR). Mit 145 Millionen EUR wendete EPCOS fast die gesamte Investitionssumme für Sach-anlagen auf, vor allem für die Beschaffung zusätzlicher Fertigungseinrichtungen. Den Restbetrag (7 Mio. EUR) machen überwiegend Ausgaben für den Erwerb von Software aus. Nach Geschäftssegmenten betrachtet, entfiel der größte Investitionsanteil auf den Fertigungsausbau bei Other Passive Components. Aber auch in den Segmenten Inductive Devices sowie Capacitors wurde neben Maßnahmen zur Steigerung von Qualität und Produktivität hauptsächlich in Kapazitätserweiterungen für neue und bestehende Produkte investiert. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage In der Bewertung des EPCOS Vorstands hat sich das Geschäftsjahr 2018 im Rahmen der im letzten Geschäftsbericht beschriebenen Erwartungen entwickelt. Insgesamt konnte das Unternehmen seinen Umsatz um knapp 5 Prozent steigern und den Operating Profit um 23 Millionen EUR auf 133 Millionen EUR deutlich erhöhen. Neben der Wirkung aus den fortlaufenden Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung hat insbesondere der positive Effekt aus dem Umsatzwachstum geholfen die negativen Einflüsse aus Preisverfall und steigenden Arbeitskosten mehr als zu kompensieren. GESCHÄFTSSEGMENTE Positive Geschäftsentwicklung in allen Segmenten Kennzahlen nach Geschäftssegmenten
Zusammenfassung Alle drei EPCOS Geschäftssegmente haben sich im Geschäftsjahr 2018 positiv entwickelt: Den größten Zuwachs konnte das Unternehmen bei Capacitors erzielen, wo der Umsatz um annähernd 9 Prozent gestiegen ist. Im Segment Inductive Devices wurde der Umsatz um gut 6 Prozent erhöht. Und bei Other Passive Components lag er leicht über Vorjahr – der durch die Einstellung des IT-Modul-Geschäfts3 verursachte Umsatzverlust in diesem Segment konnte im Berichtsjahr also mehr als ausgeglichen werden. Die Aufteilung des EPCOS Konzernumsatzes nach Segmenten hat sich gegenüber Vorjahr kaum verschoben: Während der Capacitors-Anteil auf 33 Prozent leicht anstieg (Vorjahr: 32%), ging der Anteil des Geschäfts mit Other Passive Components auf 40 Prozent leicht zurück (Vorjahr: 41%). Der Inductive-Devices-Anteil blieb unverändert bei 27 Prozent. 3 siehe auch Lagebericht, Kapitel Konzern Die Geschäftssegmente im Einzelnen 1. Capacitors Der Umsatz im Segment Capacitors ist im Berichtszeitraum auf 525 Millionen EUR am stärksten gewachsen (+8,5%; Vorjahr: 484 Mio. EUR). In diesem Segment führt EPCOS seine Produktgruppen Aluminium-Elektrolyt- und Folien-Kondensatoren, die beide vor allem zum Stabilisieren elektrischer Spannungen und zum Entstören verwendet werden. Bei Aluminium-Elektrolyt-Kondensatoren lag der Umsatz merklich über Vorjahresniveau. Insbesondere in den umsatzstarken Geschäften mit Herstellern von Industrie- und Automobil-Elektronik konnten spürbare Zuwächse erzielt werden, und auch der Umsatz mit Bauelemente-Distributoren ist gestiegen. Gestützt auf diese positiven Geschäftsverläufe ließ sich die schwächere Nachfrage nach Typen für die Konsum-Elektronik mehr als ausgleichen. Mit seinen Folien-Kondensatoren konnte EPCOS ein höheres Umsatzwachstum erreichen. Auch auf diesem Produktgebiet war die Entwicklung über die Abnehmerbranchen hinweg uneinheitlich: Positiv gestaltete sich das Geschäft insbesondere mit Typen für die Industrie-Elektronik, aber auch das Geschäft mit Distributoren entwickelte sich gut. In Summe konnte damit der rückläufige Umsatz bei Typen für die Konsum-Elektronik sowie die leicht unter Vorjahresniveau liegende Nachfrage aus der Automobil-Elektronik mehr als kompensiert werden. Aufgeteilt nach Abnehmerbranchen trägt die Industrie-Elektronik unverändert den größten Teil zum Segmentumsatz bei. 2. Inductive Devices Der Umsatz mit induktiven Bauelementen stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 435 Millionen EUR (+6,1%; Vorjahr: 410 Mio. EUR), wozu hauptsächlich das Geschäft mit der Automobil- und der Industrie-Elektronik beigetragen hat. Der mit Abstand größte Anteil am Segmentumsatz entfiel weiterhin auf die Automobil-Kunden, denen EPCOS unter anderem Übertrager und Drosseln bietet, die in Kraftfahrzeugen beim störungsfreien Datenaustausch zwischen einer Vielzahl elektronischer Steuergeräte Schlüsselfunktionen innehaben. Gestiegen ist auch der Umsatz mit induktiven Bauelementen für Anwendungen in der Industrie-Elektronik sowie, wenn auch auf niedrigerem Niveau, das Geschäft mit Distributoren. Diese positiven Geschäftsentwicklungen glichen die rückläufigen kleineren Umsatzvolumina mit der Konsum-Elektronik sowie der Informations- und Kommunikationstechnik mehr als aus. 3. Other Passive Components Im Segment Other Passive Components führt EPCOS das Geschäft mit keramischen Bauelementen sowie mit Sensoren und Sensor-Systemen. Im Vorjahr war zudem das inzwischen eingestellte IT-Modul-Geschäft4 enthalten. Trotz des Wegfalls dieser Aktivität ist der Segment-Umsatz im Berichtszeitraum auf 628 Millionen EUR leicht gewachsen (+0,5%; Vorjahr: 625 Mio. EUR). 4 siehe auch Lagebericht, Kapitel Konzern 3.1 Keramische Bauelemente Der Umsatz mit keramischen Bauelementen stieg um fast 20 Prozent. Gut zwei Drittel dieses überdurchschnittlichen Wachstums sind in dem neu hinzugekommenen Geschäft mit dem Qualcomm-TDK Joint Venture RF360 begründet, in dessen Auftrag EPCOS Hochfrequenz-Filterprodukte herstellt. Schutzbauelemente Im Geschäft mit Schutzbauelementen konnte EPCOS seinen Umsatz weiter steigern, wozu vor allem die Zuwächse bei Produkten für die Industrie-Elektronik und im Geschäft mit Distributoren beigetragen haben. Daneben entwickelte sich auch das Geschäft mit Produkten für die Konsum- und Automobil-Elektronik positiv. In Summe konnte damit der Umsatzrückgang bei Produkten für die Informations- und Kommunikationstechnik mehr als ausgeglichen werden. Schutzbauelemente machten unverändert den höchsten Anteil des EPCOS Umsatzes mit keramischen Bauelementen aus. Zum Portfolio gehören unter anderem Thermistoren sowie Scheiben- und Vielschichtvaristoren – diese temperatur- oder spannungsabhängigen Widerstände kommen vor allem in der Automobil-, Industrie- und Konsum-Elektronik zum Einsatz und übernehmen dort entweder Schutz- oder Heizfunktionen. Zu den keramischen Schutzbauelementen zählen auch Ableiter, die insbesondere Telefonanlagen vor zu hohen Spannungen schützen, wie sie bei Blitzschlägen auftreten können. Piezo-Aktuatoren Der Umsatz mit Piezo-Aktuatoren hat sich ebenfalls positiv entwickelt. Diese Aktuatoren sind Schlüsselbauelemente in Piezo-Kraftstoff-Einspritzsystemen, die in Diesel- und Benzinmotoren von Kraftfahrzeugen eine sehr effiziente und schadstoffarme Verbrennung ermöglichen und damit die Trends zu mehr Energieeffizienz und Umweltschutz bedienen. Angesichts der öffentlichen Diskussion um manipulierte Abgaswerte bei Dieselmotoren ist die momentan gute Geschäftsentwicklung dem Umstand geschuldet, dass ein Großkunde sich in der eigenen Fertigung auf die Herstellung von Piezo-Aktuatoren für Benzin-Einspritzsysteme konzentriert und in Folge bei EPCOS seine Bestellmengen an Piezo-Aktuatoren für Diesel-Einspritzsysteme erhöht hat. 3.2 Sensoren und Sensor-Systeme Auf dem Gebiet der Sensoren und Sensor-Systeme konnte EPCOS im Geschäftsjahr 2018 ebenfalls seinen Umsatz spürbar steigern, wobei der gute Geschäftsverlauf mit Produkten sowohl für die Industrie- als auch Automobil-Elektronik hervorzuheben ist. Aber auch das Geschäft mit Herstellern von Konsum-Elektronik ist gewachsen, und lediglich Distributoren haben etwas weniger Bauelemente abgenommen als im Vorjahr. Zum Sensoren-Angebot des Unternehmens gehören unter anderem Temperatur- und Druck-Sensoren. Die einen messen, ob sich beispielsweise in Maschinen Betriebsflüssigkeiten wie Öl und Kühlwasser zu sehr erhitzt haben, die anderen messen den Druck etwa in rauen Umgebungen wie Abgasen und Kraftstoffdämpfen. In Systemen, mit denen Leistung, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Verbrennungsmotoren merklich verbessert werden kann, sind EPCOS Druck-Sensoren Schlüsselbauelemente. ABNEHMERBRANCHEN Wachstum bei Produkten für Automobil- und Industrie-Elektronik
* Für das Berichtsjahr wurde die Zuordnung einiger Kunden zu den Abnehmerbranchen angepasst und für das Geschäftsjahr 2017 entsprechend vergleichbar dargestellt. Zusammenfassung Die von EPCOS im fortgeführten Geschäft im Berichtszeitraum erzielte Umsatzsteigerung wurde von Zuwächsen getragen, die im Geschäft mit Produkten für die Industrie- und Automobil-Elektronik sowie mit Bauelemente-Distributoren erzielt wurden. Damit ließen sich die rückläufigen Umsätze mit Kunden aus der Konsum-Elektronik sowie der Informations- und Kommunikationstechnik mehr als ausgleichen. Grund für den Umsatzrückgang bei Produkten für die Informations- und Kommunikationstechnik war das im Vorjahr eingestellte IT-Modul-Geschäft5. Unverändert sind es die Megatrends Umweltschutz, Energieeffizienz, Miniaturisierung und Vernetzung, die das Geschäft mit elektronischen Bauelementen über alle Zielmärkte hinweg prägen. 5 siehe auch Lagebericht, Kapitel Konzern Die Abnehmerbranchen im Einzelnen 1. Automobil-Elektronik Mit Lösungen für die Automobil-Elektronik hat EPCOS im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen Umsatz auf 543 Millionen EUR gesteigert (+5%; Vorjahr: 517 Mio. EUR). Der Anteil am Konzernumsatz blieb unverändert bei 34 Prozent, womit die Automobil-Elektronik im fortgeführten Geschäft des Unternehmens die größte Abnehmerbranche geblieben ist. Konventionelle Kraftfahrzeugtechnik unverändert wichtigster Umsatzträger EPCOS beliefert seine Kunden in der Automobil-Elektronik mit Produkten aus allen drei Geschäftssegmenten. Dabei sind viele dieser Produkte für Fahrzeugsysteme und -geräte unverzichtbar. Getrieben wird das von besonders anspruchsvollen Qualitätsstandards geprägte Geschäft vor allem von der Anforderung, dass Kraftfahrzeuge ihren Treibstoff immer effizienter nutzen und die Umwelt immer weniger belasten sollen sowie von den steigenden Ansprüchen bei Sicherheit und Komfort. Keyless Entry und Keyless Start, Fahrerassistenzsysteme und Multimedia-Infotainment gehören zunehmend zur Standardausstattung von Automobilen; erst recht trifft dies auf Sicherheitssysteme wie Airbags, Antiblockier- und Stabilisierungssysteme zu. Entsprechend wachsen die Anforderungen an die Bordsysteme des Automobils, speziell im Hinblick auf Menge und Übertragungsgeschwindigkeit der dabei auszutauschenden Daten. Für dieses Anwendungsgebiet bietet EPCOS unter anderem eine umfassende Palette von Induktivitäten – etwa Übertrager und Drosseln – sowie EMV-Filter, die für einwandfreie Signalübertragung und für Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sorgen und damit für den störungsfreien Betrieb von Dutzenden elektronischer Steuersysteme. Auf diese Produktgruppen entfiel mit insgesamt fast 40 Prozent erneut der größte Umsatzanteil im Geschäft mit der Automobil-Elektronik. Auch zur Verbesserung der Verbrauchs- und Emissionswerte von Automobilen tragen Schlüsselbauelemente von EPCOS bei – etwa die in umweltfreundlichen Piezo-Einspritzsystemen verbauten Piezo-Aktuatoren sowie die umsatzstarken Sensoren und Sensorsysteme. Diese messen beispielsweise die Temperatur der angesaugten Luft sowie von Abgas, Öl und Kühlmittel und liefern damit wichtige Daten, die von Steuergeräten zur Optimierung des Motorbetriebs genutzt werden. Auch in Klimaanlagen ermöglichen Temperatursensoren eine verbesserte Regelung. EPCOS Drucksensoren dagegen werden im Automobil etwa in Abgas-Rückführungssystemen eingesetzt, mit denen sich die Emissionswerte von Verbrennungsmotoren spürbar weiter senken lassen. Für viele Anwendungen in Kraftfahrzeugen müssen die eingesetzten elektronischen Bauelemente äußerst robust sein, wie beispielsweise sehr vibrationsfeste EPCOS Aluminium-Elektrolyt-Kondensatoren. Die meisten EPCOS Produktfamilien umfassen Typen auch für den Einsatz bei Betriebstemperaturen von bis zu 150 °C und damit einer Hitze, wie sie typischerweise in Motornähe entsteht. Die Telematik sowie Fahrerassistenzsysteme für Anwendungen bis hin zum autonomen Fahren gewinnen im Straßenverkehr ebenfalls an Bedeutung – und damit jene Technologien, die Sensorik, Informatik und Telekommunikation miteinander verknüpfen. Dazu gehören satellitengestützte Navigation sowie funkbasierte Verkehrsleit-, Notruf- und Mautsysteme genauso wie Internet-Zugang, Einparkhilfen und radarbasierte Systeme zur Abstandsbestimmung. Für diese dynamisch wachsenden Anwendungsfelder bietet EPCOS eine ganze Reihe von Sensoren sowie eine breite Palette weiterer Bauelemente, die die hohen Ansprüche für den Einsatz in Automobilen erfüllen. Breites Produktspektrum für den Zukunftsmarkt Elektromobilität Neben dem wachsenden Elektronikanteil im Kraftfahrzeug, der guten Verankerung von EPCOS im Markt sowie den steigenden Ansprüchen an die konventionelle Kraftfahrzeugtechnik wird auch der Trend zur Elektromobilität dem Unternehmen zunehmend neues Geschäftspotential bieten. Sowohl in Hybridfahrzeugen als auch in komplett elektrisch angetriebenen Fahrzeugen gibt es eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten, für die EPCOS Folien- und Aluminium-Elektrolyt-Kondensatoren, Temperatursensoren und keramische Heizelemente sowie induktive Bauelemente herstellt – etwa kompakte und leistungsstarke EMV-Filter. Diese sind speziell für Hochvolt-Batterien und Motorinverter zur Umwandlung von Gleich- in Wechselspannung ausgelegt und sorgen für einen störungsfreien Betrieb aller Systemeinheiten. Ebenfalls neu sind gasgefüllte Schalter, mit denen sich Batterien auch bei hohen Strömen von bis zu 500 A vom Stromkreis trennen lassen. 2. Industrie-Elektronik Der von EPCOS im fortgeführten Geschäft erzielte Umsatz mit Kunden aus der Industrie-Elektronik ist im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 490 Millionen EUR am stärksten gestiegen (+12%; Vorjahr: 436 Mio. EUR). Der Beitrag dieser Abnehmerbranche zum Konzernumsatz stieg auf 31 Prozent (Vorjahr: 29%). Standard-Anwendungen, regenerative Energie-Erzeugung, Fertigungsautomatisierung und Antriebstechnik tragen zu zweistelligem Wachstum bei Das Geschäft mit Produkten für Standard-Industrie-Anwendungen wie etwa Stromversorgungen ist mit einem Umsatzzuwachs von rund 20 Prozent sehr gut verlaufen. Auch auf dem Gebiet der regenerativen Energieerzeugung, das weltweit von staatlichen Investitionen geprägt ist und wo der Auf- und Ausbau merklich an Fahrt gewonnen hat, konnte EPCOS zweistellig wachsen. Das Geschäft mit Produkten für die Stromumrichttechnik blieb auf dem Niveau des Vorjahres. Anwendungen rund um die mit Hilfe von Windkraft und Photovoltaik erzeugte Energie bleiben von wesentlicher Bedeutung für das Geschäft mit der Industrie-Elektronik. In den entsprechenden Anlagen werden EPCOS Kondensatoren beispielsweise in Wechsel- und Umrichtern verbaut, die den gewonnenen Strom zur Einspeisung ins Netz umformen. Auch der Trend zu höherer Energieeffizienz bleibt in diesem Anwendungsgebiet ein bestimmender Faktor und wird von EPCOS etwa mit seinen großen Leistungskondensatoren bedient. Auf dem Gebiet der regenerativen Energie-Erzeugung spielen Schutzbauelemente eine weitere Schlüsselrolle: EPCOS Varistoren und Ableiter bewahren kapitalintensive Anlagen zuverlässig vor Schäden durch Überspannungen, wie sie etwa durch Blitzeinschläge entstehen können. Den Überspannungsschutz in den Versorgungsnetzen übernehmen hoch belastbare Blockvaristoren, kleinere Varianten in Scheibenausführung schützen Stromversorgungen und Steuereinrichtungen. Umfassendes Produktspektrum für Industrie-Anwendungen Der Industrie-Elektronikmarkt verlangt grundsätzlich nach Lösungen, mit denen sich der Energieverbrauch von Anlagen und Maschinen sowie die Energieverluste bei der Stromerzeugung und -übertragung senken lassen. Um Energie zu sparen, setzt die Branche beispielsweise auf drehzahlvariable Antriebe. Dafür sind Frequenzumrichter erforderlich, in denen EPCOS Aluminium-Elektrolyt-Kondensatoren zur Glättung der Spannung eingesetzt werden und damit entscheidende Funktionen übernehmen. Rund um den Globus werden Anstrengungen zur Kompensation elektrischer Blindleistung (BLK) in Stromnetzen unternommen mit dem Ziel, Netze zu entlasten und bei Energienutzern Stromverbrauch und Kosten zu senken. Auch für solche BLK-Systeme bietet EPCOS ein umfassendes Portfolio. Darüber hinaus waren im Berichtsjahr Lösungen für die Automatisierung und die Erhöhung der Energieeffizienz von Fertigungsanlagen weiterhin gefragt, was sich deutlich positiv auf den EPCOS Umsatz ausgewirkt hat. Treiber waren neben der in klassischen Industrieländern fortschreitenden Fertigungsautomatisierung die Modernisierung und Neuerrichtung von Fabrikanlagen in wachstumsstarken Ländern wie China, Indien und einigen ASEAN-Staaten, wo zunehmend Produktionsabläufe ebenfalls zu durchgängig automatisierten Prozessen verkettet werden sowie im Rahmen von Industrie-4.0-Konzepten der Einsatz von Robotik oder 3D-Druck-Verfahren vorangetrieben werden. 3. Konsum-Elektronik Unter der Bezeichnung Konsum-Elektronik fasst EPCOS die Haushalts- und die Unterhaltungselektronik als weitere Abnehmerbranche zusammen. Im Geschäftsjahr 2018 ging der im fortgeführten Geschäft getätigte Umsatz mit Herstellern von Konsum-Elektronik auf 148 Millionen EUR zurück (-5%; Vorjahr: 155 Mio. EUR). Der Anteil am Konzernumsatz sank auf 9 Prozent (Vorjahr: 10%). Fokus auf Haushaltselektronik Mehr als vier Fünftel des Umsatzes mit Produkten für die Konsum-Elektronik erzielte das Unternehmen mit seinem breiten Angebot für Haushaltsgeräte und lag damit leicht über Vorjahresniveau. EPCOS Bauelemente werden etwa in Induktionsherden, Klimaanlagen und Kühlschränken vor allem für elektronische Regelungen und Lösungen eingesetzt, mit deren Hilfe sich der Energieverbrauch senken lässt. Auch in Haushaltsgeräten steigt der Elektronikanteil weiter an. Der restliche EPCOS Umsatz mit der Konsum-Elektronik war spürbar rückläufig und entfiel auf Bauelemente für Entertainment-Anwendungen, beispielsweise UHD-Fernsehgeräte, DVD- und Blu-ray-Geräte, internetfähige Spielekonsolen sowie Systeme und Brillen zur Darstellung von Augmented6 und Virtual Reality7. Darin sorgen EPCOS Produkte insbesondere für Elektromagnetische Verträglichkeit und Schutz vor elektrostatischen Entladungen. 6 Augmented Reality (AR): die computergestützte Erweiterung der Realitätswahrnehmung. Diese Information kann alle menschlichen Sinnesmodalitäten ansprechen. Häufig wird jedoch unter AR nur die visuelle Darstellung von Information verstanden, also die Ergänzung von Bildern oder Videos mit computergenerierten Zusatzinformationen oder virtuellen Objekten mittels Einblendung bzw. Überlagerung. 7 Virtual Reality (VR): die Darstellung und gleichzeitige Wahrnehmung der Wirklichkeit und ihrer physikalischen Eigenschaften in einer in Echtzeit computergenerierten, interaktiven virtuellen Umgebung 4. Informations- und Kommunikationstechnik Mit Lösungen für die Informations- und Kommunikationstechnik konnte EPCOS im Berichtszeitraum 122 Millionen EUR umsetzen (Vorjahr: 146 Mio. EUR). Der wesentliche Grund für den Umsatzrückgang um 16 Prozent liegt in der Beendigung des IT-Modul-Geschäfts8. Der Wegfall dieses Umsatzvolumens konnte durch das neue Geschäft mit dem Qualcomm-TDK Joint Venture RF360, in dessen Auftrag EPCOS Hochfrequenz-Filterprodukte herstellt, nicht kompensiert werden. Entsprechend hat sich der Anteil der Informations- und Kommunikationstechnik am Gesamt-Umsatz des fortgeführten Geschäfts auf 8 Prozent verringert (Vorjahr: 10%). 8 siehe auch Lagebericht, Kapitel Konzern Breite Produktpalette für die Festnetz-Telekommunikation und Mobilfunk-Infrastruktur Zu dem EPCOS Portfolio für die klassische Festnetz-Telekommunikation und Mobilfunk-Infrastruktur gehören unter anderem Entstör- und Schutzbauelemente für Telekommunikationsanlagen und Basisstationen sowie Produkte für den Einsatz in Routern für den schnellen Internet-Zugang. 5. Distribution und Andere Seinen im fortgeführten Geschäft erzielten Umsatz mit Bauelemente-Distributoren und Anderen konnte EPCOS im Berichtsjahr auf 285 Millionen EUR erhöhen (+8%; Vorjahr: 265 Mio. EUR). Der entsprechende Anteil am Konzernumsatz erhöhte sich auf 18 Prozent (Vorjahr: 17%). Weltweites Netzwerk 93 Prozent des unter Distribution und Andere ausgewiesenen Umsatzes entfielen auf das Geschäft mit Distributoren. Auch im Distributionsgeschäft passt sich das Unternehmen laufend den sich ändernden Rahmenbedingungen mit dem Ziel an, eine jederzeit marktgerechte Aufstellung sicherzustellen. Distributoren tragen maßgeblich dazu bei, dass Kunden zeitnah mit EPCOS Standard-Bauelementen und technologischer Expertise versorgt werden. Darüber hinaus gewinnen Distributoren zunehmend an Bedeutung bei der Versorgung des Marktes mit Bauelemente-Mustern – insbesondere im Fall neuer Produkte. Distributionspartner als zusätzlicher wichtiger Vertriebskanal EPCOS kann über seine Distributionspartner den Markt besser durchdringen, weil über diese Brücke Spezialisten in großen F & E-Abteilungen genauso erreicht werden wie kleinere Ingenieurbüros, zu denen der direkte Zugang für ein Unternehmen wie EPCOS nicht wirtschaftlich ist. Solche kleinen, flexiblen und gut vernetzten Labore sind bei großen Kunden immer häufiger in Entwicklungs- und Designprojekte eingebunden – und können dabei maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung haben, dass später auf Kundenseite EPCOS Produkte in der Serienproduktion neuer Geräte und Systeme eingesetzt werden. Mit Hilfe der Distribution als zusätzlichem Vertriebskanal ist EPCOS außerdem in der Lage, seine eigene Vertriebsmannschaft noch zielgerichteter und wirkungsvoller einzusetzen und Vertriebskosten einzusparen. Kunden wiederum können ihren Einkauf von Standard-Bauelementen auf Distributoren konzentrieren und die Anzahl ihrer Lieferanten und Kosten senken. Bei den restlichen 7 Prozent des unter Distribution und Andere ausgewiesenen Umsatzes handelt es sich um Geschäft, das sich keiner Abnehmerbranche eindeutig zuordnen ließ. REGIONEN Europa-Geschäft treibt Umsatzwachstum
Im fortgeführten Geschäft hat sich der EPCOS Umsatz im Berichtsjahr regional uneinheitlich entwickelt. Aufgrund des hohen Umsatzwachstums im EMEA-Wirtschaftsraum (Europa, Naher Osten, Afrika) konnte der durch den Wegfall des IT-Modul-Geschäfts9 bedingte Rückgang in Asien mehr als ausgeglichen werden. Der Umsatz mit Kunden in der NAFTA-Region lag auf dem Niveau des Vorjahres. Nach Anteilen betrachtet, trägt die Region EMEA mehr als die Hälfte zum EPCOS Gesamt-Umsatz bei, gefolgt von Asien und der Region NAFTA. 9 siehe auch Lagebericht, Kapitel Konzern Europa, Naher Osten, Afrika (EMEA) Im EMEA-Wirtschaftsraum lag der Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 14 Prozent über dem bereits hohen Niveau des Vorjahres; sein Anteil am Konzernumsatz stieg auf 54 Prozent (Vorjahr: 50%). In Deutschland ist der Umsatz sogar um 22 Prozent gewachsen. Die wesentlichen Umsatztreiber waren das Geschäft mit dem Qualcomm-TDK Joint Venture RF360, in dessen Auftrag EPCOS Hochfrequenz-Filterprodukte herstellt10, sowie der sehr gute Geschäftsverlauf mit Herstellern von Industrie- und Automobil-Elektronik und mit Distributoren. Der Anteil Deutschlands am EPCOS Umsatz hat sich auf 31 Prozent erhöht (Vorjahr: 27%). In den EMEA-Ländern ohne Deutschland konnte der Umsatz um fast 5 Prozent gesteigert werden, ihr Anteil am Konzernumsatz lag mit 23 Prozent unverändert auf Vorjahresniveau. Auch dort hat das gute Geschäft mit den Abnehmerbranchen der Industrie- und Automobil-Elektronik sowie der Distribution zu der positiven Entwicklung beigetragen. 10 siehe auch Lagebericht, Kapitel Segmente Asien In Asien ging der im fortgeführten Geschäft erzielte Umsatz um gut 5 Prozent zurück, der Anteil Asiens am Konzernumsatz verringerte sich auf 34 Prozent (Vorjahr: 38%). Grund für den Umsatzrückgang war die Einstellung des IT-Modul-Geschäfts11 für Smartphones Anfang 2017. Dieser Wegfall wirkte sich nahezu vollumfänglich in Greater China negativ aus und konnte dort durch die wachsenden Umsätze vor allem mit Herstellern von Industrie- und Automobil-Elektronik nur zum Teil ausgeglichen werden. In dem regional größten Elektronikmarkt konzentriert sich EPCOS in seinem fortgeführten Geschäft auf die genannten beiden Branchen und ist dort sehr gut positioniert: Der in Greater China getätigte Umsatz machte im abgelaufenen Geschäftsjahr etwa ein Viertel des gesamten EPCOS Umsatzes aus. 11 siehe auch Lagebericht, Kapitel Konzern NAFTA In der NAFTA-Region lag der Umsatz im Berichtszeitraum auf dem Niveau des Vorjahres, der Anteil am Konzernumsatz belief sich weiter auf annähernd 10 Prozent. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Investitionen für Innovation erhöht
Seine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F & E) hat EPCOS im abgelaufenen Geschäftsjahr im fortgeführten Geschäft auf 70 Millionen EUR angehoben (Vorjahr: 58 Mio. EUR). Der Anstieg ist hauptsächlich in der Intensivierung der F & E-Aktivitäten über alle Geschäftssegmente hinweg begründet sowie im weiteren Aufbau des European R & D Center und den weltweit gestiegenen Arbeitskosten. Der Anteil der F & E-Kosten am EPCOS Gesamt-Umsatz hat sich damit auf 4,4 Prozent erhöht (Vorjahr: 3,8%). Erfolgsfaktor Innovation Entwicklungsarbeit bei elektronischen Bauelementen ist häufig davon geprägt, auf Grundlage bewährter und beherrschter Technologien die Leistungsfähigkeit von Produkten zu steigern und ihre technischen Eigenschaften in Übereinstimmung mit den Markt- und Kundenbedürfnissen zu optimieren. Weitaus seltener ist der Fall echter Basisinnovation. Diese kann das Unternehmen in die Lage versetzen, neues zukunftsträchtiges Geschäftspotenzial zu erschließen und in Anwendungsfelder vorzudringen, die den eigenen Produkten bislang verschlossen waren. Innovation schafft die Voraussetzungen für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum und sichert den Geschäftserfolg in der Zukunft. Rund 45 Prozent der F & E-Aufwendungen von EPCOS flossen in das Segment Other Passive Components, in dem das innovationsstarke Geschäft mit keramischen Bauelementen sowie Sensoren und Sensor-Systemen geführt werden. Fast 30 Prozent entfielen auf das Segment Capacitors, gut 20 Prozent auf Inductive Devices und knapp 4 Prozent auf das European R & D Center. EPCOS hat im Berichtszeitraum erneut eine ganze Reihe innovativer elektronischer Bauelemente-Lösungen präsentiert: • Bei dem neuen CeraCharge™ handelt es sich um die weltweit erste oberflächenmontierbare Festkörper-Batterie. Die Mini-Batterie ist eine platzsparende, zuverlässige und äußerst sichere Stromversorgung sowohl für Wearables als auch industrielle Anwendungen aus der IoT12-Welt, für die künftig milliardenfach spezielle Stromversorgungen benötigt werden. Im Gegensatz zu den meisten gängigen Technologien kommt CeraCharge ohne flüssige Elektrolyte aus und nutzt stattdessen einen keramischen Festkörper als Elektrolyt, womit bei dieser Batterie die Gefahr von Brand, Explosion oder des Auslaufens von Elektrolytflüssigkeit ausgeschlossen ist. • In der Sensorik leistet EPCOS kontinuierlich Entwicklungsarbeit unter anderem auf dem Gebiet applikations- und kundenspezifischer Drucksensoren: Zum Beispiel wurden besonders robuste Sensoren für Tankdruck-Überwachungssysteme entwickelt, die das unkontrollierte Entweichen von Kraftstoffdämpfen in die Umwelt verhindern. Diese Sensoren zeichnen sich durch ihre hohe Medienresistenz gegenüber einer wachsenden Zahl unterschiedlicher Kraftstoffe aus, was dadurch ermöglicht wurde, dass EPCOS in der Entwicklung einen neuen Weg beschritten und Kunststoffe sowie Elastomere, die mit Kraftstoff in Berührung kommen, durch sehr beständige, glasbasierte Materialien ersetzt hat. • Mit dem ersten Hybrid-Polymer-Aluminium-Elektrolyt-Kondensator in axialem Design konnte EPCOS eine weitere Weltneuheit präsentieren. Der innovative Kondensator kombiniert geringes Volumen und Gewicht sowie hohe Zuverlässigkeit mit einer sehr hohen Leistungsdichte, was eine deutlich geringere Anzahl benötigter Bauelemente und somit eine merkliche Platzeinsparung zur Folge hat. Ein typisches Einsatzgebiet der neuen Hybrid-Polymer-Kondensatoren sind die Zwischenkreise von Invertern für 48-V-Bordsysteme, die Gleichstrom in Wechselstrom umrichten und für Hybrid-Antriebe von Fahrzeugen zunehmend an Bedeutung gewinnen. • Auf dem Gebiet der Induktivitäten hat EPCOS unter anderem die weltweit ersten Ferritkerne vorgestellt, die es ermöglichen, den Leistungsbedarf von Geräten deutlich zu senken. Grundlage dafür ist die spezielle Kernfertigungstechnik mit verteilten Luftspalten, die höhere Betriebsfrequenzen und kleinere induktive Bauelemente in der Stromversorgungstechnik zulässt. Hauptanwendungsgebiete der neuen Ferritkerne sind Speicherdrosseln und Übertrager in getakteten Stromversorgungen und Invertern. 12 IoT: Internet of Things Gemeinsam mit TDK noch stärker Forschung und Entwicklung bei EPCOS basiert auf seiner jahrzehntelang aufgebauten, breit gefächerten Material- und Technologiekompetenz. Durch die Zusammenarbeit mit TDK ist die Innovationskraft des Unternehmens zusätzlich gestärkt worden, und sie wird auch künftig von der engen Kooperation profitieren: Das am 1. April 2016 gegründete European R & D Center konzentriert sich auf die Applikations- und System-Entwicklung für die Automobil- und Industrie-Elektronik. Darüber hinaus bleiben die EPCOS F & E-Abteilungen eng in das entsprechende TDK Netzwerk eingebunden und nutzen die gut ausgebaute und starke Technologie-Organisation des Mutterkonzerns sowie daraus resultierende Synergien. Für EPCOS sind das in Summe gute Rahmenbedingungen, um gemeinsam mit TDK weiterhin technologische Trends mitzugestalten. Megatrends bleiben die bestimmenden Geschäftstreiber Die Megatrends Umweltschutz, Energieeffizienz, Miniaturisierung und Vernetzung werden die F & E-Arbeit von EPCOS weiterhin prägen und damit den Geschäftserfolg des Unternehmens. Am stärksten wird sein Wachstum durch technologische Weiterentwicklung und Innovation in der Automobil-Elektronik getrieben – sowohl auf dem Gebiet der herkömmlichen Fahrzeugtechnik als auch der Elektromobilität; es sind insbesondere immer mehr intelligente Assistenzsysteme und Anwendungen rund um das Autonome Fahren, die den Elektronikanteil in Automobilen ansteigen lassen. Hinzu kommen neue Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten in der immer stärker zusammenwachsenden Welt aus mobiler Kommunikation, Multimedia, Informationstechnologie und Internet sowie in der automatisierten und zunehmend vernetzten industriellen Fertigungslandschaft. Anwendungsmöglichkeiten für EPCOS Bauelemente und Lösungen ergeben sich darüber hinaus bei der regenerativen Energieerzeugung. PERSONAL Gute Auftragslage führt zu Stellenaufbau
EPCOS beschäftigte im Berichtsjahr im fortgeführten Geschäft weltweit rund 24.400 Mitarbeiter13 (Stichtag 31. März 2018). Damit ist deren Anzahl gegenüber Vorjahr (Stichtag 31. März 2017: rund 23.000 Mitarbeiter) um annähernd 1.400 Mitarbeiter bzw. 6 Prozent gestiegen. Der Stellenaufbau spiegelt die im Berichtszeitraum erneut gute Auftragslage wider und fand überwiegend an Fertigungsstandorten in Asien und Europa statt. Der Anteil der Beschäftigten in Niedriglohnländern blieb mit 88 Prozent unverändert auf Vorjahresniveau. 13 Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in unserem Geschäftsbericht der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen. Gut zwei Drittel der Belegschaft in Asien Mit mehr als 16.500 Beschäftigten waren 68 Prozent der EPCOS Mitarbeiter in Asien tätig14 (Vorjahr: 67%). Mehr als 60 Prozent davon beschäftigte das Unternehmen in China, womit im größten regionalen Elektronikmarkt unverändert 42 Prozent der Gesamtbelegschaft arbeiten. Zu dem dort erfolgten Aufbau in Höhe von rund 600 Mitarbeitern kamen in Indien weitere rund 500 neue Beschäftigte hinzu, die im Wesentlichen im Zuge des Ausbaus des Kondensatoren-Werks in Nashik eingestellt wurden sowie für den beginnenden Aufbau einer Batterie-Fertigung in Bawal. Damit hat sich im Berichtszeitraum die Belegschaft in Asien um insgesamt rund 1.100 Mitarbeiter erhöht. 14 Stichtag 31. März 2018 Stellenaufbau auch in Europa In Europa waren mit rund 6.000 Mitarbeitern15 fast 200 mehr beschäftigt als im Vorjahr. Der Stellenaufbau verteilte sich im Wesentlichen auf Deutschland, Tschechien, und Ungarn und war überwiegend in Fertigungshochläufen begründet. Der Anteil der im europäischen Ausland Beschäftigten blieb mit 20 Prozent im Vorjahresvergleich genauso unverändert wie jener der in Deutschland Beschäftigten mit 5 Prozent. 15 Stichtag 31. März 2018 Mitarbeiteranteil in Amerika unverändert In Amerika beschäftigte EPCOS mehr als 1.800 Personen15 und damit rund 80 Mitarbeiter mehr als noch zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Der Aufbau resultierte aus dem höheren Produktionsvolumen im Kondensatoren-Werk Gravataí in Brasilien. Der Anteil der in Amerika Beschäftigten hat sich kaum verändert und betrug 7 Prozent. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE Die Vermögens- und Finanzlage von EPCOS wurde im vorangegangenen Geschäftsjahr 2017 wesentlich von der Übertragung des Geschäfts mit OFW-Komponenten an RF360 beeinflusst („RF360-Transaktion“). Dies hat zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit des Netto-Cash-Flows zum 31. März 2018 und 2017 geführt.
* Der Verschuldungsgrad ist definiert als das Verhältnis der Finanzschulden inklusive Pensionsrückstellungen abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Eigenkapital. Aktiva Das kurzfristige Vermögen inklusive der liquiden Mittel belief sich im Berichtszeitraum auf 1.112 Millionen EUR (Vorjahr: 1.588 Mio. EUR). Die liquiden Mittel fielen auf 432 Millionen EUR (Vorjahr: 735 Mio. EUR). Wesentliche Gründe dafür waren die Tilgung kurzfristiger Finanzschulden gegenüber TDK16 (200 Mio. EUR) sowie Netto-Zahlungsmittelabflüsse aus Ertragssteuern17 (115 Mio. EUR). Dem Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 218 Millionen EUR aus der RF360-Transaktion18 stand eine Dividendenzahlung an TDK in ähnlicher Höhe (210 Mio. EUR) entgegen. Der Vorratsbestand erhöhte sich geringfügig um 10 Millionen EUR auf 213 Millionen EUR (Vorjahr: 203 Mio. EUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich vor allem aufgrund des höheren Umsatzvolumens auf 324 Millionen EUR (Vorjahr: 297 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich auf 143 Millionen EUR (Vorjahr: 353 Mio. EUR), hauptsächlich wegen des Ausgleichs von offenen Forderungen durch Qualcomm und RF360 (250 Mio. EUR). Gegenläufig wirkte die Gewährung von Darlehen an TDK Gesellschaften (42 Mio. EUR). Das langfristige Vermögen hat sich in Summe auf 1.765 Millionen EUR verringert (Vorjahr: 1.862 Mio. EUR): Die Sachanlagen erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund der deutlich über dem Wert der Abschreibungen liegenden Investitionen auf 625 Mio. EUR (Vorjahr: 576 Mio. EUR). Die Erhöhung der aktiven latenten Steuern im Berichtsjahr um 21 Millionen EUR auf 86 Millionen EUR (Vorjahr: 65 Mio. EUR) beruht überwiegend auf einer Wertaufholung latenter Steuern19. Die immateriellen Vermögenswerte stiegen geringfügig auf 62 Millionen EUR (Vorjahr: 61 Mio. EUR). Die langfristigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte, die vor allem die 49-Prozent-Beteiligung an RF360 als assoziiertes Unternehmen enthalten, verringerten sich vor allem wegen negativer Währungseffekte auf 992 Millionen EUR (Vorjahr: 1.160 Mio. EUR). Somit ergab sich zum Stichtag 31. März 2018 für EPCOS eine Bilanzsumme in Höhe von 2.877 Millionen EUR (Vorjahr: 3.450 Mio. EUR). 16 Vgl. Anhang 6.23.2 17 Vgl. Anhang 4 („Ergänzende Informationen zu geleisteten und erhaltenen Zahlungen“) 18 Vgl. Anhang 6.8.2 19 Vgl. Anhang 6.28 Passiva Die Finanzschulden von EPCOS haben sich im Berichtszeitraum auf 99 Millionen EUR verringert (Vorjahr: 299 Mio. EUR). Dies resultiert aus der Tilgung finanzieller Schulden gegenüber TDK (200 Mio. EUR). Dadurch ergibt sich eine Netto-Liquiditätsposition von 14 Millionen EUR (Vorjahr: 94 Mio. EUR). Enthalten sind darin neben den liquiden Mitteln in Höhe von 432 Millionen EUR (Vorjahr: 735 Mio. EUR) die oben genannten Finanzschulden sowie Pensionsverpflichtungen in Höhe von 319 Millionen EUR (Vorjahr: 342 Mio. EUR). Letztere verringerten sich wegen einer versicherungsmathematisch notwendigen Anpassung des Rechnungszinssatzes aufgrund des gestiegenen Marktzinsniveaus. Wie im Vorjahr ist EPCOS auch zum 31. März 2018 Netto schuldenfrei. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich volumenbedingt geringfügig auf 125 Millionen EUR (Vorjahr: 120 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen finanziellen und nicht finanziellen Schulden sowie die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich hauptsächlich aufgrund der Tilgung ertragssteuerlicher Verbindlichkeiten auf 213 Millionen EUR verringert (Vorjahr: 306 Mio. EUR). Das Eigenkapital ist im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 2.083 Millionen EUR gesunken (Vorjahr: 2.333 Mio. EUR). Die Verringerung war hauptsächlich in den Dividendenausschüttungen an TDK20 in Höhe von 210 Millionen EUR begründet sowie in negativen Währungseffekten. Positiv wirkten – neben dem Periodenergebnis – versicherungsmathematische Gewinne bei den Pensionsrückstellungen. Der Minderheitenanteil hat sich um 4 Millionen EUR verringert. Die Eigenkapitalquote stieg um 4 Prozentpunkte auf 72 Prozent (Vorjahr: 68%). Aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel musste EPCOS die von TDK gewährte und zum Geschäftsjahresende ausgelaufene Kreditlinie von 200 Millionen EUR nicht verlängern; bei Bedarf jedoch kann über diese kurzfristig wieder verfügt werden. Darüber hinaus verfügte das Unternehmen über externe Kreditlinien in Höhe von 209 Millionen EUR – davon waren zum Bilanzstichtag 66 Millionen EUR in Anspruch genommen. 20 Vgl. Anhang 5 Netto-Cash-Flow Der Netto-Cash-Flow belief sich im Berichtszeitraum auf 134 Millionen EUR (Vorjahr: 922 Mio. EUR). Der Anteil des aufgegebenen Geschäfts lag bei 148 Millionen EUR, wohingegen der Netto-Cash-Flow aus dem fortgeführten Geschäft minus 14 Millionen EUR betrug. Der Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit lag bei 30 Millionen EUR (Vorjahr: 262 Mio. EUR), wobei der Anteil des aufgegebenen Geschäfts minus 71 Millionen EUR (Vorjahr: 166 Mio. EUR) betrug. Dies ist hauptsächlich auf die Tilgung ertragssteuerlicher Verbindlichkeiten in China zurückzuführen. Im fortgeführten Geschäft lag der Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit bei 101 Millionen EUR (Vorjahr 96 Mio. EUR), was im Wesentlichen den Wert des Periodenüberschusses (105 Mio. EUR) widerspiegelt. Bei der Berechnung des Mittelzuflusses aus betrieblicher Geschäftstätigkeit im fortgeführten Geschäft hielten sich die größten Hinzurechnungs- und Eliminierungspositionen in etwa die Waage: Der Wert der Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (87 Mio. EUR) entsprach in etwa der Summe der latenten Ertragssteuern (minus 55 Mio. EUR), der Zunahme von Vorräten (minus 18 Mio. EUR), der Abnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten (minus 9 Mio. EUR) sowie der Abnahme von kurz- und langfristigen Rückstellungen (minus 5 Mio. EUR). Der Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit betrug 104 Millionen EUR (Vorjahr: 660 Mio. EUR), worin sich der Anteil des aufgegebenen Geschäfts aufgrund von weiteren Mittelzuflüssen aus der RF360-Transaktion auf 219 Millionen EUR belief (Vorjahr: 788 Mio. EUR). Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit im fortgeführten Geschäft lag im Berichtsjahr bei 115 Millionen EUR (Vorjahr: 128 Mio. EUR). Die Ausgaben für Investitionen in Anlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte beliefen sich auf 152 Millionen EUR. Ein weiterer Mittelabfluss ergab sich aus der Gewährung von Darlehen an TDK Gesellschaften (42 Mio. EUR). Positiv wirkte vor allem ein Mittelzufluss aus fällig gewordenen Sicherungsgeschäften21 im Zusammenhang mit dem 49-Prozent-Anteil am Joint Venture RF360 (71 Mio. EUR). 21 Vgl. Anhang 6.30 EPCOS AG Auch in diesem Kapitel wird über das Gesamtgeschäft berichtet, welches – im Gegen-satz zum fortgeführten Geschäft – das im vorangegangenen Berichtsjahr an RF360 übertragene OFW-Komponenten- und das eingestellte IT-Modul-Geschäft22 sowie die an den TDK Mutterkonzern verkauften MEMS-Mikrophon-Aktivitäten einschließt. Bilanzkennzahlen der EPCOS AG
Die EPCOS AG, München, entstand am 2. September 1999 durch formwechselnde Umwandlung aus der Siemens Matsushita Components GmbH, München (S+M GmbH). Diese Gesellschaft firmierte bis zum 17. August 1999 als Siemens Matsushita Components Verwaltungsgesellschaft mbH, München (SMV mbH). Die SMV mbH hatte zuvor, mit Wirkung zum 1. Juli 1999, durch Anwachsung die Aktivitäten der Siemens Matsushita Components GmbH & Co. KG, München (S+M KG), übernommen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 waren in der EPCOS AG 767 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 736 Mitarbeiter). Der Jahresabschluss der EPCOS AG zum 31. März 2018 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt – im Gegensatz zum Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wurde, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. 22 siehe auch Lagebericht, Kapitel Konzern Umsatz Der Umsatz der EPCOS AG ist im Berichtszeitraum um 63 Prozent auf 656 Millionen EUR gesunken (Vorjahr: 1.795 Mio. EUR). Grund für diesen Rückgang war im Wesentlichen die RF360-Transaktion. Die Entwicklung des bei EPCOS verbliebenen Geschäfts – das im Geschäftsjahr 2017 rund ein Drittel des oben berichteten Umsatzwertes (656 Mio. EUR) betrug – übertraf im Geschäftsjahr 2018 die im Vorjahr prognostizierte stabile Umsatzentwicklung deutlich. Dabei haben die drei Geschäftssegmente in unterschiedlichem Ausmaß zum AG-Umsatz beigetragen: Bei Other Passive Components sank der Umsatz um 82 Prozent, womit dieses Segment trotz der RF360-Transaktion mit 38 Prozent Umsatzanteil noch knapp das umsatzstärkste war (Vorjahr: 78%). Wird hingegen nur die Entwicklung im verbleibenden Geschäft betrachtet, so konnte im Segment Other Passive Components der Umsatz um rund 8 Prozent gesteigert werden. Um 4 Prozent gewachsen ist der Umsatz im Segment Inductive Devices, sein Anteil am Gesamtumsatz der EPCOS AG ist auf 36 Prozent gestiegen (Vorjahr: 13%). Bei Capacitors konnte der Umsatz um ebenfalls 4 Prozent gesteigert werden, der Anteil am Gesamtumsatz machte 26 Prozent aus (Vorjahr: 9%). Durch die RF360-Transaktion kam es auch bei der regionalen Aufteilung des AG-Umsatzes zu starken Veränderungen: Während der Anteil des in Deutschland getätigten Umsatzes auf 29 Prozent (Vorjahr: 10%) und der des europäischen Auslands auf 36 Prozent (Vorjahr: 14%) stiegen, ging dementsprechend der Umsatzbeitrag der übrigen Regionen auf 35 Prozent zurück (Vorjahr: 76%). Ergebnis Die EPCOS AG erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen Jahresüberschuss in Höhe von 242 Millionen EUR. Beim Vergleich mit dem Vorjahr (+1.095 Mio. EUR) ist zu berücksichtigen, dass damals ein positiver Einmaleffekt in Höhe von 1.275 Millionen EUR aus der RF360-Transaktion enthalten war. Bereinigt um diesen Effekt hat die EPCOS AG im Berichtsjahr ihren Jahresüberschuss um 422 Millionen EUR erhöht. In diesem Jahresüberschuss wirkte zum einen ein Beteiligungsergebnis in Höhe von plus 274 Millionen EUR, zum anderen enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge positive Effekte aufgrund der abschließenden Überprüfung des Kaufpreises aus der zur Veräußerung des OFW-Geschäfts sowie damit zusammenhängende Erträge in Höhe von 42 Millionen EUR aus der Realisierung des bedingten Kaufpreisbestandteils. Negativ wirkten – neben Währungsverlusten in Höhe von 13 Millionen EUR – hauptsächlich die in der Abschreibung auf Finanzanlagen enthaltene Wertberichtigung auf Beteiligungen in Höhe von minus 25 Millionen EUR sowie eine in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltene Wertberichtigung auf kurzfristige Finanzforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 7 Millionen EUR. Investitionen Die Investitionen in Sachanlagevermögen in der EPCOS AG beliefen sich während des Berichtsjahres auf insgesamt 14 Millionen EUR. Sie wurden überwiegend im Geschäftssegment Inductive Devices sowie bei Capacitors für den Erwerb neuer Fertigungsanlagen getätigt. Ausblick EPCOS AG Im Rahmen einer moderat weiter wachsenden Weltkonjunktur23 geht EPCOS von einem in Summe steigenden Bedarf an Bauelementen aus. Es wird erwartet, dass sich diese Entwicklung positiv auf die Umsatzerlöse und den Jahresüberschuss der EPCOS AG auswirken wird. Insgesamt rechnet die EPCOS AG aber mit einem Rückgang des AG-Jahresüberschusses, im Wesentlichen aufgrund eines voraussichtlich deutlich niedrigeren Beteiligungsergebnisses. 23 Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook April 2018 RISIKOBERICHT Zuverlässiges Risikomanagement EPCOS ist einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Diese Risiken zu begrenzen und gleichzeitig die sich bietenden Geschäftschancen wahrzunehmen, ist die dringendste Aufgabe des Unternehmens. Dementsprechend ist die Risikopolitik von EPCOS seiner Geschäftsstrategie angepasst. Innerhalb ihres Rahmens werden kontinuierlich Vorkehrungen getroffen, um unangemessene Risiken möglichst zu vermeiden. Um Risiken zu erfassen und zu überwachen, bedient sich EPCOS einer Reihe festgelegter Verfahren. Diese sind in dem konzernübergreifenden Kontroll- und Risikomanagementsystem von EPCOS zusammengefasst, zu dem unter anderem ein unternehmensweites Planungs- und Berichtswesen gehört, über welches auch wesentliche Chancen und Risiken an Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig berichtet werden. EPCOS überprüft laufend die Zweckmäßigkeit und Effizienz seines Kontroll- und Risikomanagementsystems. Zusätzlich unterliegt das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der EPCOS AG der regelmäßigen Kontrolle durch den Abschlussprüfer. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über ein geprüftes, rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem gemäß den Anforderungen des J-SOX für Japan. Zusätzlich hat das Unternehmen Kontrollmechanismen in Anlehnung an den Sarbanes-Oxley-Act Section 404 (SOX) implementiert. Um Compliance-Risiken zu begrenzen, hat EPCOS die Funktion des Chief Compliance Officer eingerichtet, regionale Compliance-Beauftragte ernannt und ein Whistleblower-Meldesystem geschaffen. Über substantielle Vorkommnisse werden Vorstand, Aufsichtsratsvorsitzender und Prüfungsausschussvorsitzender zeitnah informiert. Insgesamt wird das Kontrollumfeld des Unternehmens als effektiv eingestuft. EPCOS verfügt in allen wesentlichen Belangen über ein wirksames internes Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung. Durch die in der Folge aufgeführten Risiken könnten das Geschäft, die Finanzausstattung und die Ergebnisse von EPCOS beeinträchtigt werden. Diese Risiken sind aber nicht die einzigen, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Zusätzliche Risiken, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sind oder derzeit für immateriell gehalten werden, könnten das EPCOS Geschäft ebenfalls beeinflussen. Teile der beschriebenen Risiken, insbesondere im Währungs- und Zinsbereich, sichert EPCOS mit derivativen Finanzinstrumenten ab. Die zur Finanzierung des weltweiten Geschäfts zur Verfügung stehenden Kredite sind in verschiedenen Währungen mit unterschiedlichen Laufzeiten vereinbart und unterliegen zum Teil einem Zinsänderungsrisiko. Um diese Risiken auf ein Minimum zu reduzieren, führt EPCOS regelmäßig Zinsrisikoanalysen in den für das Unternehmen relevanten Währungen durch. Alle derivativen Finanzinstrumente werden im Konzernabschluss – den IFRS-Vorschriften entsprechend – zu Marktwerten bilanziert. Im Einzelabschluss der EPCOS AG werden diese Sicherungsgeschäfte – sofern sie nicht als Bewertungseinheit angesehen werden – imparitätisch bewertet, das heißt: Ansatz von Rückstellungen bei negativen Marktwerten und kein Ansatz von Vermögenswerten bei positiven Marktwerten. Als Vertragspartner bei derivativen Finanzinstrumenten wählt EPCOS Banken erstklassiger Bonität, um Ausfallrisiken entgegenzuwirken. Darüber hinaus setzt das Unternehmen im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente ein, um Risiken aus Marktpreisschwankungen von Edelmetallen zu vermeiden. Weitere Angaben zu den bestehenden Finanzinstrumenten einschließlich der abgeschlossenen Derivate sind im Konzernanhang unter 6.30 enthalten. Gesamtwirtschaftliche Risiken Volatilität und zyklisches Nachfrageverhalten kennzeichnen den Markt für passive Bauelemente und Systeme. Die Nachfrage hängt in beträchtlichem Ausmaß von den Schwankungen der Weltkonjunktur ab. Die positive Entwicklung der Weltwirtschaft hat im Verlauf des Kalenderjahres 2017 weiter zugelegt, das Wachstum überstieg für das zweite Halbjahr sogar die 4-Prozent-Marke. Über das Jahr gesehen lag es bei 3,8 Prozent24. Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Lageberichts (Mai 2018), geht der Internationale Währungsfond (IWF) davon aus, dass die Weltkonjunktur ihren Schwung beibehält und moderat weiter wachsen wird. Dennoch bleiben Unsicherheitsfaktoren bestehen, die ein schwächeres Wachstum bedingen können: 24 siehe auch Lagebericht, Kapitel Konzern Dazu gehören Kriege und sich ausweitende Krisen etwa im arabischen Raum, eine trotz erster Entspannungssignale vorerst anhaltende Unsicherheit rund um Nordkorea und die nach wie vor instabile Lage in der Ukraine. Risiken bergen außerdem weniger strikt regulierte Finanzmärkte sowie die Zunahme von Protektionismus, der über Ländergrenzen hinweg zu abnehmenden Handels- und Investitionsströmen und letztendlich zu niedrigeren globalen Wachstumsraten führen könnte. Sowohl eine – insbesondere durch die Politik der Strafzölle eingeleitete – fortgesetzte Abschottung der USA als auch die initial von dem Brexit-Votum verursachte Ungewissheit hinsichtlich der Zeit nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union könnten darin münden, dass traditionelle Handelsbeziehungen unterbrochen und erhebliche wirtschaftliche Schäden regionalen und globalen Ausmaßes verursacht werden. Hohe US-Schutzzölle auf Autoimporte könnten EPCOS empfindlich treffen, da der Anteil europäischer Fahrzeuge am US-amerikanischen Importvolumen besonders groß und die Automobilindustrie für uns die größte Abnehmerbranche ist. Die Wachstumsraten insbesondere in China werden absehbar zwar immer noch als verhältnismäßig hoch eingeschätzt, allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau als jene in den zurückliegenden beiden Dekaden. Eine ebensolche überdurchschnittliche Wachstumsdynamik in China ist für die nachhaltig gute Weiterentwicklung von EPCOS eine genauso entscheidende Voraussetzung wie die politische Stabilität und die Bereitschaft des Landes, den Freihandel zu unterstützen25. Diesbezüglich hat sich das Risiko dahingehend erhöht, dass ein möglicher Handelskrieg zwischen den USA und China mit Strafzöllen sowie Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen verbunden wäre und damit auch das Geschäft von EPCOS massiv beeinträchtigen könnte. 25 siehe auch weiter unten Liquiditätsrisiken In der Nachbarschaft Chinas kämpft Japan, die weltweit drittgrößte Volkswirtschaft, weiterhin mit Wachstumsproblemen. Und der fortlaufende Stabilisierungsprozess des Euro-Raums dürfte ebenfalls für Störungen anfällig bleiben – so etwa stellen die anhaltenden Flüchtlingsströme die Europäische Union unverändert vor große Herausforderungen. Das gleiche gilt für zunehmende Europa-skeptische Tendenzen und eine abnehmende Haushaltsdisziplin in wichtigen EU-Ländern. Die Entwicklung auf den internationalen Energie- und Rohstoffmärkten stellt für den Geschäftsverlauf von EPCOS einen weiteren wesentlichen Einflussfaktor dar. Dabei waren die für EPCOS relevanten Rohstoffpreise im Berichtszeitraum erneut starken Schwankungen unterworfen und lagen teilweise deutlich über den Niveaus des Vorjahres. Darüber hinaus könnte es bei weiterer Eskalation von Konflikten insbesondere im arabischen Raum zu einem starken Anstieg von Energie- und Rohstoffpreisen kommen. Zusätzliches Risikopotential ergibt sich aus den Umständen, dass mit Rohstoffen an den Kapitalmärkten spekuliert wird. Auch die Volatilität der Wechselkurse trägt weiterhin zu einer allgemeinen Verunsicherung der Märkte bei. Zusammengefasst belegen die beschriebenen Einflussfaktoren, dass das Konjunkturumfeld von einer Unentschiedenheit geprägt ist, welche die Prognosen über künftige Verkaufspreise und Umsatzvolumina von EPCOS erschwert. Dazu kommt, dass die Kunden des Unternehmens teilweise selbst in zyklischen Branchen tätig sind, demzufolge ihr Bedarf an passiven Bauelementen und Systemen in starker Abhängigkeit von der Entwicklung ihrer eigenen Märkte schwankt. Dies führt dazu, dass die zeitliche Abfolge und das Ausmaß von Nachfrageschwankungen zunehmend schlechter abschätzbar sind. Die Zyklizität des Geschäfts kann bei EPCOS zu markanten Umsatzveränderungen und in Folge zu steigenden Stückkosten führen. Darüber hinaus können widrige Rahmenbedingungen die Planung von Produktionsstückzahlen und Materialverbrauch behindern. Gleiches gilt für die Vorhersage künftiger Lieferanforderungen von Kunden. Daher passt EPCOS seine Bestände regelmäßig aufgrund möglicher Verbrauchs- bzw. Reichweitenrisiken sowie technischer Risiken an. Das Risiko fallender Preise bezieht das Unternehmen in seine Bestandsbewertung und im Rahmen seiner Bilanzierungsrichtlinien ebenfalls laufend ein. Risiken durch schnellen technologischen Wandel und steigende Kundenansprüche Die Märkte, in denen EPCOS überwiegend aktiv ist, zeichnen sich durch hohes Innovationstempo und schnellen technologischen Wandel aus. Dabei werden die Produktzyklen immer kürzer – dies gilt etwa für hoch automatisierte Industrieanlagen und Fertigungsmaschinen genauso wie für Automobile, bei denen sich der Produktzyklus auf inzwischen drei bis fünf Jahre verkürzt hat. Daher besteht das Risiko, dass auf neue Marktentwicklungen bzw. Technologien nicht rasch genug reagiert werden kann und Marktanteile an den Wettbewerb verloren gehen könnten. So könnte insbesondere die gegenwärtige Diskussion um die Belastung der Luft durch Feinstaub zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Innenstädten und damit zu einem stark rückläufigen Anteil von Fahrzeugen mit Dieselmotoren führen, was das Geschäft von EPCOS vor allem mit Piezo-Aktuatoren für Diesel-Einspritzsysteme belasten dürfte. Zur Begrenzung der Risiken durch schnellen technologischen Wandel investiert EPCOS fortlaufend einen hohen Betrag in Forschung und Entwicklung26. 26 siehe auch Lagebericht, Kapitel Forschung und Entwicklung sowie weitere Ausführungen zum Ende dieses Risikoberichts unter der Überschrift Chancen Risiken für die Geschäftsentwicklung von EPCOS ergeben sich auch aus dem Umstand, dass Kunden im Rahmen der immer kürzeren Produkt- und Projektzyklen ihre Entscheidungen immer kurzfristiger treffen. Das gilt sowohl hinsichtlich der Festlegung, welche elektronischen Bauelemente in der Kundenlösung eingesetzt werden als auch wie viele davon. Von EPCOS wird dabei zunehmend gefordert, Fertigungseinrichtungen für kunden- und anwendungsspezifische Bauelemente und Lösungen in ausreichender Menge vorzuhalten. Sollten sich dann aber bei den Kundenprojekten kurzfristig und nicht vorhersehbar Änderungen ergeben, lässt sich bei EPCOS die eigens dafür geschaffene Fertigungskapazität in der Regel nicht umgehend durch die Produktion anderer Produkte auslasten. Risiken durch Wettbewerb Die Industrie der passiven Bauelemente und Systeme ist von einem starken, aggressiven Wettbewerb geprägt. In der Regel fallen die Preise von EPCOS Produkten im Laufe ihres Lebenszyklus. Diesbezüglich haben sich im Zuge der Globalisierung die Rahmenbedingungen gerade des Geschäfts mit passiven Bauelementen zusätzlich erschwert: Viele Konkurrenten aus Asien, insbesondere aus China, etablieren sich zunehmend auf den teils sehr preissensiblen Bauelementemärkten und üben auf Hersteller wie EPCOS Druck aus, neue wettbewerbsfähige Lösungen in immer kürzeren Zeiträumen zu entwickeln und zu vermarkten. Dabei besteht das Risiko, dass der Anlauf neuer Produkte unerwartet hohe Kosten verursacht und sich negativ auf die Ertragslage auswirkt. Diesen Herausforderungen begegnet EPCOS mit einer kontinuierlichen Verbesserung seiner Prozesse, Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich Qualität und Produktivität sowie mit dem Verlagern ausgewählter Fertigungsprozesse in Niedriglohnländer. Ziel ist, die Kosten laufend zu verringern und gleichzeitig den Kunden den höchst möglichen Nutzen eigener Technologiekompetenz zu bieten. EPCOS investiert daher fortlaufend in die Entwicklung und Vermarktung seiner Technologien und Produkte. Kreditrisiken Den finanziellen Verlust, der dadurch entsteht, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, definiert EPCOS als Kreditrisiko. Kredit- bzw. Ausfallrisiken bestehen in erster Linie in Zusammenhang mit Forderungen aus operativen Lieferungen und Leistungen. Zur Verringerung dieses Risikos hat das Unternehmen für jeden Kunden ein maximales Volumen offener Forderungen festgelegt. Aufgrund dessen sowie aufgrund der breiten Kundenbasis erreicht diese Forderungshöhe bei einzelnen Kunden keine Größenordnung, die im Falle eines Zahlungsausfalls den Bestand von EPCOS gefährden könnte. Die aktuelle Höhe der ausstehenden Forderungen wird im Rahmen des EPCOS Asset Managements fortlaufend überwacht und etwaige Überfälligkeiten werden durch ein zeitnahes Mahnwesen verfolgt. Ebenso prüft das Unternehmen die Kreditwürdigkeit seiner Kunden und holt dazu unter anderem Bankauskünfte ein. Das maximale Ausfallrisiko aus operativen Lieferungen und Leistungen entspricht in der Regel dem Buchwert. Bislang hat EPCOS keine nennenswerten Forderungsausfälle verzeichnet. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken stellen das Risiko dar, den eigenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Diese Verpflichtungen ergeben sich unter anderem aus Zins- und Tilgungsleistungen, aus Investitionen, Steuern und anderen Zahlungen aus dem operativen Geschäft. EPCOS schätzt dieses Risiko als gering ein. Zum einen verfügte EPCOS zum Bilanzstichtag am 31. März 2018 über eine freie Liquidität in Höhe von 432 Millionen EUR, die nach wie vor hauptsächlich aus dem an Qualcomm verkauften 51-Prozent-Anteil an dem Joint Venture RF360 resultiert. Zum anderen verfügte EPCOS im abgelaufenen Geschäftsjahr über eine Kreditlinie bei TDK in Höhe von 200 Millionen EUR, die am 31. März 2018 auslief und aufgrund der guten Liquiditätslage bislang nicht verlängert wurde. Bei Bedarf kann diese Kreditlinie kurzfristig reaktiviert werden. EPCOS verfügt über bilaterale Kreditlinien bei verschiedenen Banken, die weiterhin im bisherigen Umfang bereitgestellt werden. Ergänzend zu diesen Instrumenten verfolgt das Unternehmen kontinuierlich die an den Finanzmärkten verfügbaren Finanzierungsalternativen einschließlich deren Kosten. Ein wesentliches Ziel ist dabei, die finanzielle Flexibilität des Unternehmens zu erhalten und unangemessene Refinanzierungskosten und -risiken zu begrenzen. Zu den Liquiditätsrisiken zählen Devisenverkehrsbeschränkungen, worunter EPCOS alle regulierenden Maßnahmen einer ausländischen Regierung zur Einschränkung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland versteht. EPCOS sieht ein mögliches Risiko insbesondere in China, wo mit etwa 279 Millionen EUR ein großer Teil der Liquidität verfügbar ist, während Investitionen und Zahlungsverpflichtungen auch in anderen Ländern anfallen. Durch Dividendenausschüttungen soll auch weiterhin dieses Risiko verringert werden. Grundlage des langfristigen EPCOS Liquiditätsmanagements ist eine rollierende 3-Jahresplanung, auf deren Basis die Finanzierungsstruktur für die zukünftigen Jahre festgelegt wird. Für das kurzfristige Liquiditätsmanagement wird eine regelmäßige Liquiditätsvorschau sowie eine rollierende Abschätzung des Mittelzu- bzw. -abflusses aus betrieblicher Tätigkeit und Investitionstätigkeit erstellt. Dadurch kann EPCOS auf etwaige Veränderungen rechtzeitig reagieren, Refinanzierungsrisiken minimieren und kurzfristig überschüssige Mittel zinsoptimiert anlegen. Die Zahlungsverpflichtungen aus den bilanzierten Verbindlichkeiten werden im Konzernanhang unter Punkt 6.30 dargestellt27. 27 Tabelle Fälligkeiten finanzieller Schulden Steuerliche Risiken Eine mögliche mangelhafte Erfüllung steuerlicher Pflichten kann global zu finanziellen Risiken führen. Die zentrale Steuerabteilung der EPCOS AG hat deswegen Richtlinien und Arbeitsprozesse geschaffen, die eine rechtzeitige und korrekte Erfüllung steuerlicher Pflichten gewährleisten. Darüber hinaus werden alle selbständigen EPCOS Organisationseinheiten von externen Steuerberatern vor Ort unterstützt. Jede Business Group verfügt über geschulte Transfer Price Officers, die an die zentrale Steuerabteilung berichten. Das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) initiierte Programm gegen die Aushöhlung der Steuerbasis und die Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)) erhöht bei den Unternehmen die Anforderungen an die Dokumentation des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, von Dienstleistungen und von Verrechnungspreisen. Mit Hilfe einer Dokumentation im Rahmen eines gemeinsamen Projekts zwischen TDK und EPCOS können bei der Festlegung der Transferpreise steuerliche Risiken frühzeitig identifiziert und vermieden werden. Rechtliche Risiken Die derzeit anhängigen rechtlichen Verfahren begründen keine bestandsgefährdenden Risiken für EPCOS. Weitere Angaben zu den rechtlichen Risiken sind im Konzernanhang unter 6.26 enthalten. Zinsänderungsrisiken Die Auswirkung einer Zinsänderung auf die Gewinn- und Verlustrechnung stuft EPCOS weiterhin als moderat ein. Zum einen konnte EPCOS aus dem Verkauf eines 51-Prozent-Anteils an dem Joint Venture RF360 an Qualcomm den größten Teil des Finanzierungsvolumens reduzieren und ist zum 31. März 2018 nettoschuldenfrei. Zum anderen schätzt EPCOS das kurz- bis mittelfristige Zinsänderungsrisiko an sich als gering ein. Zur Senkung der Zinsänderungsrisiken stellt die zentrale Finanzabteilung der EPCOS AG den eigenen Konzerngesellschaften finanzielle Mittel über interne Darlehen bzw. entsprechende Cashpooling-Systeme zur Verfügung, soweit dies aufgrund länderspezifischer Vorschriften möglich und sinnvoll ist. Umgekehrt führen die Konzerngesellschaften ihre überschüssige Liquidität an die zentrale Finanzabteilung ab, soweit dies lokale Vorschriften erlauben. EPCOS erfasst und kontrolliert ausschließlich liquiditätswirksame Zinsänderungsrisiken. Der beizulegende Zeitwert von festverzinslichen Darlehen ergibt sich in Abhängigkeit des Zinsniveaus. Dieses Risiko wirkt sich bilanziell allerdings nicht aus, da Darlehensverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Die Zinszahlungen für die per 31. März 2018 variabel verzinsten oder die im laufenden Geschäftsjahr 2019 zur Refinanzierung anstehenden Kredite würden bei einem Anstieg des Zinsniveaus um 100 Basispunkte um 0,5 Millionen EUR pro Jahr steigen. EPCOS bilanziert leistungsorientierte Pensionspläne in Übereinstimmung mit IAS 19. Die dafür angewandten versicherungsmathematischen Methoden erfordern die Bestimmung wesentlicher Annahmen, zu denen unter anderem der Zinssatz für die Abzinsung zählt. Eine Herabsetzung dieses Zinssatzes kann zu einer signifikanten Erhöhung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung führen, wohingegen steigende Zinssätze den Barwert signifikant senken können. Die daraus entstehenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden in der Periode ihrer Entstehung direkt erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Die tatsächliche Entwicklung kann aufgrund sich ändernder Marktbedingungen oder wirtschaftlicher Bedingungen von diesen Annahmen abweichen und hierdurch zu einem Anstieg oder Rückgang der Verpflichtung führen. Währungsrisiken Die weltweite Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten von EPCOS bringt eine Vielzahl von Zahlungsströmen in unterschiedlichsten Währungen mit sich, wobei Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Japanischer Yen (JPY) für das Unternehmen derzeit die größte Bedeutung haben. Da folglich die Konzerngesellschaften einem Währungsrisiko ausgesetzt sind, ist die Absicherung von Wechselkursrisiken ein wesentlicher Bestandteil des EPCOS Risikomanagements. Hinzu kommt, dass – bedingt durch Schwankungen auch in anderen Währungen wie etwa Chinesischer Yuan (CNY), Indische Rupie (INR), Brasilianischer Real (BRL) oder Ungarischer Forint (HUF) – sich die Kostenposition von EPCOS verschlechtern und dadurch negative Auswirkungen auf das Ergebnis entstehen können. Aus dem daraus resultierenden Kostenvorteil anderer Bauelemente-Hersteller können sich zudem Auswirkungen auf das Marktpreisniveau ergeben. Zur Verringerung dieser Risiken wird darauf geachtet, möglichst viele Transaktionen – etwa Umsätze, Einkäufe und Finanzierungen – in der jeweiligen Bilanzwährung zu vereinbaren bzw. eine ausgeglichene Netto-Währungsposition zu schaffen. Verbleibende Währungsrisiken werden durch das zentrale EPCOS Währungs-Management laufend erfasst. Die Netto-Währungsposition in den einzelnen Währungen sichert das Unternehmen mit Hilfe geeigneter Instrumente, insbesondere Devisentermingeschäften, in der Regel über einen Zeitraum von drei Monaten ab. Die abgeschlossenen Sicherungsinstrumente für das operative Geschäft werden nicht gemäß Hedge-Accounting-Vorschriften bilanziert. Zur teilweisen Sicherung des 49-Prozent-Anteils am Joint Venture RF360 bestand zum 31. März 2018 weiterhin eine langfristige Devisensicherung in Höhe von 600 Millionen USD. Diese wird gemäß Hedge-Accounting-Vorschriften bilanziert. Zum 31. März 2018 bzw. 31. März 2017 war der EPCOS Konzern im Wesentlichen die folgenden Devisensicherungen (saldiert) in Millionen eingegangen:
Die in der folgenden Tabelle dargestellten Währungssensitivitäten und ihre Wirkung auf das Vorsteuerergebnis ergeben sich unter der Annahme, der Euro habe sich gegenüber US-Dollar, Japanischem Yen und Chinesischem Yuan zum 31. März 2018 bzw. 31. März 2017 um 10 Prozent auf- bzw. abgewertet. Ferner unterstellt diese Analyse, dass alle anderen Variablen – insbesondere Zinsen sowie andere als die genannten Währungspaare – unverändert bleiben und Währungsschwankungen auch keinen Einfluss auf die Marktpreise unserer Produkte haben. Wechselkurs-Sensitivitäten in Mio. EUR, zum 31. März 2018 bzw. 31. März 2017
Da sich die zugrunde liegende USD-Risikoposition von einer Netto-Verbindlichkeit im Geschäftsjahr 2017 in eine Netto-Forderung im Geschäftsjahr 2018 gedreht hat, errechnet sich auch das Ergebnis einer EUR-Aufwertung bzw. EUR-Abwertung mit umgekehrten Vorzeichen zum Vorjahr. Beschaffungsrisiken Um Lieferengpässe und Abhängigkeiten bei den wichtigsten Rohmaterialien möglichst zu vermeiden, verfügt EPCOS in der Regel über alternative Bezugsquellen und arbeitet eng mit Lieferanten zusammen. Darüber hinaus begrenzt EPCOS Risiken bei der Energieversorgung seiner Fertigungen durch entsprechende technische Vorsorgemaßnahmen und vertragliche Regelungen mit Lieferanten. Innovationen und die Weiterentwicklung seiner Technologien und Prozesse tragen zudem wesentlich dazu bei, den Bedarf des Unternehmens an kostenintensiven sowie quantitativ und/oder regional beschränkt verfügbaren Rohmaterialien zu verringern. EPCOS legt grundsätzlich Wert darauf, bei Bedarf auf alternative Materialen sowie Versorgungswege ausweichen zu können. Für einige seiner Produkte allerdings benötigt das Unternehmen Materialien, die in der geforderten Qualität nur von einer begrenzten Anzahl an Lieferanten bereitgestellt werden können oder auf Rohmaterialien beruhen, die an der Börse gehandelt werden. Daher kann es vereinzelt zu Versorgungsengpässen oder von EPCOS nicht beeinflussbaren Preisschwankungen kommen. Produkthaftung und Gewährleistungsansprüche EPCOS haftet für die Qualität seiner Produkte gegenüber Kunden und Endverbrauchern. Trotz der umfassenden, regelmäßig kontrollierten sowie fortlaufend weiterentwickelten Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung verbleibt ein geringes Restrisiko, dass einzelne seiner Produkte fehlerhaft sind. Solche Fehler könnten auch in den Anwendungen der Kunden Schäden verursachen. Fehlerhafte EPCOS Produkte könnten also zu Gewährleistungsansprüchen gegen das Unternehmen oder zu einer Haftung für Schäden führen, die durch solche fehlerhaften Produkte bei Kunden innerhalb der gesamten nachfolgenden Lieferkette entstanden sind. Gegen diese Risiken sichert sich das Unternehmen mit Hilfe entsprechender Versicherungen ab. Sobald stichhaltige Anhaltspunkte für Haftungsfälle vorliegen, bildet die Gesellschaft angemessene Rückstellungen. Fehlerhafte Produkte könnten außerdem den Vermarktungserfolg und die Reputation von EPCOS beeinträchtigen. Personalrisiken Der Erfolg des Unternehmens hängt von dem Wissen und der Erfahrung sowie der Motivation, dem Leistungswillen und dem Einsatz seiner Mitarbeiter28 ab. 28 Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in unserem Geschäftsbericht der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen. Die Weiterentwicklung einer Unternehmenskultur, in der unternehmerisches Denken und eigenverantwortliches Handeln auf allen Ebenen und in allen Teilen der Organisation gefördert werden und zur Entfaltung kommen sollen, steht bei EPCOS im Mittelpunkt der Personalführung. Um sich im globalen Wettbewerb behaupten und gegen zunehmende Konkurrenz immer besser durchsetzen zu können, ist das Unternehmen darauf angewiesen, dass sich alle Mitarbeiter – und insbesondere die besten und talentiertesten darunter – umfassend einbringen und Spitzenleistungen erbringen. EPCOS steigert die dazu notwendige Bereitschaft seiner Beschäftigten auch mit Hilfe leistungs- und erfolgsabhängiger Einkommenskomponenten und Entlohnungssysteme. Das Unternehmen ist sich dessen bewusst, dass Leistungsträger kurzfristig nur sehr schwer ersetzt werden können. Um aufstrebende Mitarbeiter möglichst langfristig zu binden und den Verlust von Kompetenz so gut es geht auszuschließen, zumindest aber schnell kompensieren zu können, betreibt EPCOS Nachwuchsförderung und Karriereplanung. Im Bedarfsfall werden hochqualifizierte und erfahrene Fachleute angeworben. Informationstechnische Risiken Zur Sicherung seines internen Datenverkehrs nutzt EPCOS weltweit ein umfassendes System von Datenleitungen und Netzwerken. Informationstechnische Risiken bestehen darin, dass Netzwerke ausfallen und Daten durch Bedien- und Programmfehler sowie externe Einflüsse – beispielsweise einen unerwünschten Zugriff – missbraucht, gestohlen, verfälscht oder zerstört werden könnten. Diesen Risiken begegnet EPCOS durch regelmäßige Investitionen in Hard- und Software, durch den Einsatz von Virenscannern, Firewall-Systemen, Zugangs- und Zugriffskontrollen, durch regelmäßige Datensicherungen sowie durch Nutzung von Backup-Systemen. Die zentralen Rechensysteme sind hochverfügbar ausgelegt, sodass ein Komplettausfall dieser Systeme unwahrscheinlich ist. Außerdem vergewissern wir uns in regelmäßigen Abständen durch extern durchgeführte Tests, ob unsere Systeme bzw. Netze gegen Angriffe von außen nach dem jeweiligen Stand der Technik abgesichert sind. Kontrolliert werden diese Maßnahmen fortlaufend von den für die informationstechnische Sicherheit zuständigen Mitarbeitern. Zusätzlich überprüft werden sie auch von der Internen Revision. Umweltrisiken Aufgrund seines globalisierten Geschäfts unterliegt EPCOS länderspezifischen Umweltgesetzen und -vorschriften, unter anderem zu Luftemission, Grundwasserverschmutzung, Abwasserbehandlung, Abfallentsorgung, Gebrauch und Behandlung gefährlicher Substanzen sowie Bodenuntersuchung und -entgiftung. Daraus könnten sich für EPCOS Haftungsrisiken aus dem laufenden wie auch vergangenen Geschäftsbetrieb ergeben. Zusätzliche künftige Umweltanforderungen könnten es erforderlich machen, die bestehenden hohen EPCOS Umweltstandards den neuen Verpflichtungen anzupassen. Die Konsequenzen daraus könnten sich etwa in höheren Produktionskosten und in notwendigen Veränderungen der Produktionsprozesse auswirken. Zusammenfassende Darstellung der Risiken Zu den größten Herausforderungen für das Risikomanagement von EPCOS zählen Risiken, die durch Konjunktur und wirtschaftliches Umfeld bedingt werden. Beschrieben sind diese Risiken in dem vorliegenden Geschäftsbericht unter den Zwischenüberschriften Gesamtwirtschaftliche Risiken, Risiken durch schnellen technologischen Wandel und steigende Kundenansprüche sowie Risiken durch Wettbewerb. Auch wenn sich die Einschätzung einzelner Risikoausmaße im Verlauf des Geschäftsjahres 2018 aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und in Folge von Gegenmaßnahmen des Unternehmens gewandelt hat, ist das Gesamtrisiko für den EPCOS Geschäftserfolg im Jahresvergleich weitgehend unverändert geblieben. Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Lageberichts (Mai 2018) hat das Unternehmen keine Risiken identifiziert, die entweder einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand von EPCOS gefährden könnten. Das Unternehmen ist überzeugt, dass sich die Herausforderungen, die sich aus den oben genannten Risiken ergeben, meistern lassen. Chancen EPCOS gehört seit 2009 zum TDK Konzern, wird dort zusammen mit dem Bauelemente-Geschäft von TDK geführt und wird auf den Elektronikmärkten inzwischen als ein in TDK integriertes Unternehmen wahrgenommen. Mit Hilfe von EPCOS konnte TDK auf dem Gebiet der passiven Bauelemente und Systeme sein breites Fundament in den wichtigen Märkten festigen. Der TDK Konzern profitiert davon, dass sich die Geschäftsaktivitäten von TDK und EPCOS sehr gut ergänzen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf Technologien und Produkte als auch bezüglich Kunden und Absatzmärkten. Unter dem Dach von TDK ergeben sich zusätzliche Chancen für das EPCOS Geschäft: So sind beide Unternehmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sowie der Fertigung nahe zusammengerückt: Vorhandenes Know-how lässt sich gemeinsam immer besser nutzen, womit sich beispielsweise Produktionsabläufe optimieren und aufeinander abstimmen lassen.29 Vergleichbar ist die Situation im europa- und japanweiten Vertrieb, wo TDK seine beiden Vertriebskanäle für EPCOS und TDK Produkte in einer gemeinsamen Vertriebsgesellschaft führt und Kunden markenübergreifend aus einer Hand bedient werden. In den Regionen China und NAFTA sind die Vertriebsbüros von TDK und EPCOS zwar noch nicht in gemeinsamen Vertriebsgesellschaften zusammengeführt, jeweils aber unter einem Dach untergebracht. 29 siehe auch Lagebericht, Kapitel Forschung und Entwicklung Das verbreiterte Produktportfolio stärkt die Präsenz bei Kunden vor Ort und schafft neue Geschäftsmöglichkeiten. Darüber hinaus bieten sich aufgrund der Bündelung von Volumina bei Lieferanten und Logistikpartnern Kostensenkungspotentiale. Neben den allgemein gültigen Chancen unternehmerischer Tätigkeit ergeben sich für EPCOS weiterhin Chancen aus den anhaltenden Megatrends Umweltschutz, Energieeffizienz, Miniaturisierung sowie zunehmend aus dem Megatrend Vernetzung, die sich – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß – in allen EPCOS Abnehmerbranchen auswirken. Voraussetzung dafür ist eine dauerhafte Technologie- und Innovationsführerschaft, die EPCOS in die Lage versetzt, seine Positionen in diesen Branchen nachhaltig zu stärken und weiter auszubauen. Hinsichtlich etwa des Geschäfts mit zukunftsträchtigen Produkttechnologien haben EPCOS bzw. TDK mit der im Zuge der RF360-Transaktion vereinbarten vertieften Kooperation mit Qualcomm ihre Chancen optimiert, sich neues Technologiewissen und neue Anwendungsgebiete zu eröffnen sowie technologische Herausforderungen der Zukunft frühzeitig zu meistern. Diesen Zielen dient auch das R & D Center Europe, das Anfang des Geschäftsjahres 2017 seine Arbeit aufgenommen hat.30 Abgesehen davon sind die EPCOS 30 siehe auch Lagebericht, Kapitel Forschung und Entwicklung F & E-Abteilungen eng in das entsprechende TDK Netzwerk eingebunden, nutzen sowohl die gut ausgebaute und starke Technologie-Organisation des Mutterkonzerns als auch die daraus resultierenden Synergien und arbeiten in einer ganzen Reihe gemeinsamer F & E-Projekte mit: Überlegene Innovationskraft bei Technologien, Prozessen und Produkten ist ein entscheidender Erfolgsfaktor zur Absicherung und Steigerung künftigen Wachstums. Zu den entscheidenden Erfolgsfaktoren im globalen Wettbewerb gehört auch die einwandfreie Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Insofern bietet die etwa im Rahmen der Null-Fehler-Qualitätsoffensive von EPCOS fortlaufend verbesserte Qualität die Chance, die Marktpositionen des Unternehmens auf den immer qualitätssensibleren Märkten zu festigen und auszubauen. AUSBLICK Umsatz- und Ergebnissteigerung im fortgeführten Geschäft erwartet Nachdem die Weltwirtschaft im Kalenderjahr 2017 gegenüber Vorjahr um 3,8 Prozent gewachsen war und dabei in der zweiten Jahreshälfte sogar die 4-Prozent-Marke überstiegen hatte, setzte sich die positive Entwicklung über das Frühjahr 2018 hinweg fort. Für das weitere Kalenderjahr geht der Internationale Währungsfond (IWF) davon aus, dass die Konjunktur ihren Schwung beibehält und moderat weiter wächst31, wobei regionale Unterschiede bestehen bleiben werden. 31 IWF, World Economic Outlook April 2018 Weltwirtschaft: Leicht erhöhte Wachstumsrate bei weiterhin störungsanfälligen Rahmenbedingungen und weiterer Konjunkturabkühlung in China Hinsichtlich der globalen Konjunktur erwartet der IWF für das laufende Kalenderjahr eine leicht erhöhte Wachstumsrate von 3,9 Prozent (2017: 3,8%). Dabei werde in den klassischen Industrieländern das Wachstum auf insgesamt 2,5 Prozent steigen (2017: 2,3%), wobei für die USA ein Anstieg auf 2,9 Prozent prognostiziert wird (2017: 2,3%). Im Euro-Raum soll das Wachstum unverändert bei 2,4 Prozent liegen, wobei Deutschland etwas höher eingeschätzt und weiterhin bei stabilen 2,5 Prozent Wachstumsrate gesehen wird – damit gehöre Deutschland weiterhin zu den Euro-Ländern mit der solidesten Wirtschaftsentwicklung. Die nach wie vor höchsten Wachstumsraten werden 2018 erneut in Schwellen- und stark wachsenden Entwicklungsländern erzielt, für die der IWF eine Steigerung der Wirtschaftsleistung um insgesamt 4,9 Prozent prognostiziert (2017: 4,8%). Das Bild dieser Volkswirtschaften allerdings bleibt uneinheitlich: Während etwa für Indien ein verstärktes Wachstum in Höhe von 7,4 Prozent erwartet wird (2017: 6,7%), rechnet der IWF für China mit einem weiteren leichten Wachstumsrückgang auf 6,6 Prozent (2017: 6,9%). Unsicherheiten hinsichtlich der weltweiten Wirtschaftsentwicklung bleiben ebenfalls bestehen32: Die Ursachen dafür liegen insbesondere in wachsenden Spannungen innerhalb des internationalen Handels; hinzu kommen unter anderem geopolitische Risiken – beispielsweise im arabischen Raum – und solche, die etwa von erneut deregulierten Finanzmärkten oder wachstumsdämpfenden Problemen in Schwellen- und Entwicklungsländern ausgehen könnten, wie zum Beispiel Engpässen in der Infrastruktur. 32 siehe auch Risikobericht („Gesamtwirtschaftliche Risiken“) EPCOS: Wachstum im Fokus EPCOS setzt auf weiteres Wachstum und will sowohl in neuen als auch in den angestammten Märkten wachsen, wo das Unternehmen bereits starke Positionen besetzt. Dementsprechend wird EPCOS im laufenden Geschäftsjahr 2019 (1. April 2018 bis 31. März 2019) weiterhin auf hohem Niveau und damit wieder deutlich über Abschreibungen investieren. Dabei wird das Unternehmen rund ein Drittel seiner Investitionen für den Ausbau von Fertigungskapazitäten aufwenden und die bei bestimmten Produktgruppen nach wie vor angespannte Liefersituation weiter entzerren. Schwerpunkte bilden außerdem Maßnahmen zur Verbesserung von Qualität und Produktivität sowie die Entwicklung neuer Produkte über das gesamte eigene Technologiespektrum hinweg. Seine Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung führt EPCOS fort. Im Rahmen dessen wird das Unternehmen beispielsweise den Automatisierungsgrad seiner Fertigungsanlagen weiter erhöhen und dabei unter anderem den Einsatz von Robotik und anderen Industrie-4.0-Lösungen verstärken. Diesbezüglich wird das Unternehmen insbesondere in Ländern mit steigenden Arbeitskosten aktiv sein, etwa in China. Entsprechende Maßnahmen senken nicht nur die Fehlerrate einzelner Arbeitsprozesse und beschleunigen diese, sondern sie verbessern Produktqualität und Kostenposition, erhöhen die Produktivität und steigern damit die Wettbewerbsfähigkeit von EPCOS. Erneut Umsatz- und Ergebnissteigerung Im Rahmen einer Weltwirtschaft, die voraussichtlich noch leicht stärker wachsen dürfte als 2017, erwartet EPCOS einen in Summe weiter steigenden Bedarf an Bauelementen. Unter Berücksichtigung der genannten Unwägbarkeiten geht EPCOS für das laufende Geschäftsjahr 2019 davon aus, seinen Umsatz und Operating Profit im Vergleich zum Vorjahr spürbar zu steigern (Geschäftsjahr 2018: Umsatz: 1,6 Mrd. EUR, Operating Profit: 133 Mio. EUR). Konzernabschluss Geschäftsjahr 2018 1. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die am 31. März endenden Geschäftsjahre(in Tausend EUR)
2. Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die am 31. März endenden Geschäftsjahre(in Tausend EUR)
In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist die Entwicklung der im Konzerneigenkapital erfolgsneutral erfassten Erträge und Aufwendungen dargestellt. In den Geschäftsjahren 2018 bzw. 2017 ist in der Position „Unterschied aus Währungsumrechnung“ ein Ergebnis aus der Fremdwährungsbewertung von assoziierten Unternehmen in Höhe von minus 135,8 bzw. 4,8 Millionen EUR enthalten. Diese Währungswirkung wurde teilweise mittels Devisentermingeschäften gesichert. Aus dieser Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb resultiert ein Ergebnis in Höhe von 58,8 Millionen EUR bzw. 3,2 Millionen EUR. Dabei ergeben sich die folgenden ertragsteuerlichen Effekte auf das sonstige Ergebnis: Ertragsteuerliche Effekte für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
3. Konzern-Bilanz zum 31. März(in Tausend EUR, außer Anzahl der Aktien) AKTIVA
4. Konzern-Kapitalflussrechnung für die am 31. März endenden Geschäftsjahre(in Tausend EUR)
5. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die am 31. März endenden Geschäftsjahre(in Tausend EUR)
6. Erläuternde Anhangsangaben zum Konzernabschluss 6.1 Ergänzende Erläuterungen zum Konzernanhang gemäß § 315a HGB 6.1.1 Angaben gemäß § 313 Abs. 2 HGB Beteiligungen zum 31. März 2018
6.1.2 Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB In den zum 31. März 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahren beliefen sich die Personalaufwendungen im EPCOS Konzern auf 470,9 Millionen EUR bzw. 625,4 Millionen EUR (inklusive aufgegebenem Geschäftsbereich). Personalaufwand
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2018 konzernweit durchschnittlich 23.581 (Vorjahr: 25.929) Mitarbeiter (Teilzeitmitarbeiter wurden anteilig gezählt) beschäftigt. Mitarbeiter
6.1.3 Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Für Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland, für die Geschäftsjahre 2018 bzw. 2017 als Aufwand berechnete Honorare in Deutschland beliefen sich auf: Art der Honorare
6.1.4 Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG TDK Corporation und verbundene Unternehmen a) Die TDK Germany GmbH, Düsseldorf, Deutschland, hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. Oktober 2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der EPCOS AG am 17. Oktober 2008 die Schwellen von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 35,96 Prozent (das entspricht 23.890.050 Stimmrechten) betrug. b) Die TDK-EPC Corporation, Tokio, Japan, hat der Gesellschaft gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Oktober 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der EPCOS AG am 1. Oktober 2009 die Schwellenwerte von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent und 75 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 95,82 Prozent (63.897.064 Stimmrechte) betrug. Davon werden der TDK-EPC Corporation 30.244.901 Stimmrechte, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 45,36 Prozent, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Der TDK-EPC Corporation zugerechnete Stimmrechte werden dabei über die TDK Germany GmbH gehalten, die von der TDK-EPC Corporation kontrolliert wird, und deren Stimmrechtsanteil an der EPCOS AG 3 Prozent oder mehr beträgt. Nach der Eintragung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre am 22. Oktober 2009 in das Handelsregister hält die TDK Corporation, Tokio, Japan, direkt und indirekt 100 Prozent der Aktien der EPCOS AG. Zum 31. März 2018 werden die Stimmrechte an der EPCOS AG von der TDK-EPC Corporation, Tokio, Japan, zu 54,6 Prozent und von der TDK Germany GmbH, Düsseldorf, Deutschland, zu 45,4 Prozent gehalten. 6.1.5 Organe der Gesellschaft und deren Vergütung 6.1.5.1. Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Neuerungen im Aufsichtsrat Aufgrund des Übergangs der EPCOS AG von der paritätischen Mitbestimmung in die Drittelparität wurde es erforderlich, die Vertretungsverhältnisse im Aufsichtsrat der EPCOS AG zu ändern und sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat nicht mehr jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besteht, sondern nur noch zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer und zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner. Um diese Vorgabe umzusetzen und gleichzeitig die Gesamtzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats an die Verkleinerung der Belegschaft der EPCOS AG anzupassen, wurde am 17. Mai 2017 eine außerordentliche Hauptversammlung der EPCOS AG durchgeführt. Diese beschloss zum einen die Änderung der Satzung, wonach der Aufsichtsrat nicht mehr aus 12, sondern nur noch aus 6 Mitgliedern zu bestehen hat und wählte zum anderen die 4 Aufsichtsratsmitglieder, die im neuen drittelparitätisch zu besetzenden Aufsichtsrat die Anteilseigner vertreten. Gewählt wurden im Zuge dessen die Herren Dr. Faber, Dr. Lüttge, Keller und Osaka. Mit Schreiben vom 18. Mai 2017 beantragte der Vorstand der EPCOS AG außerdem beim Registergericht München, die Herren Hoffmann und Ryschawy gerichtlich als die beiden Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat der EPCOS AG zu bestellen. Der Antrag wurde mit Beschluss vom 8. Juni 2017 umgesetzt. Am 05. Oktober 2017 wurden mit Herrn Claus Ryschawy und Herrn Peter Hoffman die zwei Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat durch die in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer des EPCOS Konzerns gewählt. 6.1.5.2. Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
6.1.5.3. Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütungen für den Aufsichtsrat betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 192 Tausend EUR (Vorjahr: 295 Tausend EUR). 6.1.5.4. Vergütung des Vorstands a. Gesamtbezüge Die Gesamtbezüge der drei (bis zum 3. Februar 2017 vier) Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 betrugen 1.689 Tausend EUR (Vorjahr: 2.800 Tausend EUR). Davon entfielen 982 Tausend EUR (Vorjahr: 1.267 Tausend EUR) auf erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile und 707 Tausend EUR (Vorjahr: 1.533 Tausend EUR) auf erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile. Die Beträge sind dem Geschäftsjahr zugeordnet, für das die variable Vergütungskomponente gezahlt wurde. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt im Juni des nächsten Geschäftsjahres. b. Ruhegehaltszusagen Jahresbetrag Die Jahresbeträge der am 31. März 2018 an die drei Vorstandsmitglieder erteilten Ruhegehaltszusagen betrugen im Geschäftsjahr 2018 zusammen 298 Tausend EUR (Vorjahr: 270 Tausend EUR). c. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2018 haben sich nach Handelsgesetzbuch (HGB) um insgesamt rund 555 Tausend EUR erhöht (Vorjahr: 1.526 Tausend EUR). Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) („Defined Benefit Obligation“ – DBO) der Pensionszusagen gegenüber Mitgliedern des Vorstands betrug 5.735 Tausend EUR zum 31. März 2018 und 5.826 Tausend EUR zum 31. März 2017. d. Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen An ausgeschiedene Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 Bezüge in Höhe von insgesamt 572 Tausend EUR (Vorjahr: 563 Tausend EUR) gezahlt. Darüber hinaus gehende Ansprüche wurden entweder von der Siemens AG erfüllt oder sind bereits abgewickelt. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche dieses Personenkreises betrugen zum 31. März 2018 nach HGB insgesamt 11.717 Tausend EUR und zum 31. März 2017 beliefen sie sich auf 11.261 Tausend EUR. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung nach IFRS („Defined Benefit Obligation“ – DBO) sämtlicher Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen betrug 14.660 Tausend EUR zum 31. März 2018 und 15.664 Tausend EUR zum 31. März 2017. e. Sonstiges Den Vorstandsmitgliedern wurden weder Vorschüsse oder Kredite gewährt, noch wurden für sie Haftungsverhältnisse eingegangen. 6.2 Beschreibung der Gesellschaft Die EPCOS AG (die „Gesellschaft“), eingetragen am Amtsgericht München unter der Handelsregister-Nummer HRB 127250, ist ein führender Hersteller passiver Bauelemente und Systeme mit Sitz in München, Deutschland. Die Gesellschaft verfügt über Entwicklungs- und Fertigungsstandorte in Europa, Asien, Nord- und Südamerika sowie ein Vertriebsnetz außerhalb Europas. Passive Bauelemente und Systeme werden in allen elektronischen Schaltungen verwendet. Das Produktangebot der Gesellschaft ist so gestaltet, dass der Bedarf ihrer wichtigsten Abnehmergruppen auf den Gebieten der Automobil-, der Industrie- und der Konsum-Elektronik sowie der Informations- und Kommunikationstechnik gedeckt wird. Ihre Kunden sind Geräte-, Automobil- und Maschinenhersteller sowie andere Unternehmen, die für diese Hersteller Systeme produzieren, und Distributoren. Zum 31. März 2018 hält die TDK Corporation, Tokio, Japan, als oberstes beherrschendes Unternehmen direkt und indirekt 100 Prozent der Aktien der EPCOS AG. Das Geschäftsjahr läuft satzungsgemäß vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des nächsten Jahres. Als Berichtswährung im Konzernanhang wird, soweit nicht anders angegeben, der Euro (EUR) verwendet. Rundungen sind, soweit erforderlich, nach kaufmännischen Grundsätzen durchgeführt. 6.3 Rechnungslegungsgrundsätze und Grundlagen der Darstellung Der vorliegende Konzernabschluss für das zum 31. März 2018 endende Geschäftsjahr wurde in Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Anforderungen des § 315a Abs. 1 HGB aufgestellt. Der Lagebericht und Konzernlagebericht wurde in Übereinstimmung mit dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) „Konzernlagebericht“ und dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS 17) „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ erstellt. Der Abschluss für das zum 31. März 2018 endende Geschäftsjahr wurde am 15. Juni 2018 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Die tatsächliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt nach Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat und Vorlage an die Hauptversammlung. 6.4 Übersicht wesentlicher Rechnungslegungs- und Bilanzierungsgrundsätze 6.4.1 Konsolidierung Unternehmen, welche die Gesellschaft gemäß den geltenden Gesetzen in wirksamer Weise beherrscht, werden in Übereinstimmung mit IFRS konsolidiert. Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankenden Renditen aus seiner Beteiligung ausgesetzt ist und diese Renditen aufgrund seiner Verfügungsgewalt der Höhe nach beeinflussen kann. Sofern erforderlich werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern angewandten Methoden anzugleichen. Alle wesentlichen konzerninternen Salden und Transaktionen sowie alle wesentlichen aus konzerninternen Transaktionen entstandenen Zwischenergebnisse sind aus den konsolidierten Abschlüssen eliminiert worden. 6.4.2 Beteiligungen an nicht konsolidierten Unternehmen/Assoziierte Unternehmen Unternehmen, welche die Gesellschaft nicht beherrscht, auf deren Geschäfts- und Finanzpolitik sie jedoch einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann (assoziierte Unternehmen), werden in den konsolidierten Jahresabschlüssen grundsätzlich nach der sogenannten Equity-Methode bilanziert. Assoziierte Unternehmen werden grundsätzlich mit ihrem anteiligen Eigenkapital im Konzernabschluss bilanziert. Soweit vertraglich eine von der Anteilshöhe abweichende Beteiligung am anteiligen Eigenkapital vereinbart ist, wird bei der Anwendung der Equity-Methode der erwartete Zahlungsmittelzufluss berücksichtigt. Aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen resultierende Zwischenergebnisse wurden im Konzernabschluss eliminiert. Maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn EPCOS direkt oder indirekt ein Stimmrechtsanteil von 20 Prozent bis 50 Prozent zusteht. Bei Vorliegen von Hinweisen für eine Wertminderung erfolgt eine Überprüfung des Wertansatzes und, falls erforderlich, die Vornahme einer Wertminderung. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine erfolgswirksame Wertaufholung. Wenn kein verlässlich bestimmbarer beizulegender Zeitwert und kein Marktpreis vorliegen, werden Beteiligungen zu Anschaffungskosten im Konzernabschluss angesetzt. Bei Vorliegen von Hinweisen auf eine Wertminderung wird ein entsprechender Werthaltigkeitstest durchgeführt und wenn nötig der Ansatz ergebniswirksam korrigiert. 6.4.3 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen im In- und Ausland einbezogen. Bei diesen Unternehmen übt die EPCOS AG direkt oder indirekt die Kontrolle aus. Zum 31. März 2018 und 2017 zählten neben der EPCOS AG die folgende Anzahl der Tochterunternehmen zum Konsolidierungskreis:
Für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen Abschlüsse zum 31. März 2018 bzw. 2017 zugrunde. Im Geschäftsjahr 2018 wurden sämtliche Anteile an EPCOS Netherlands B.V., Nijmegen, Niederlande, veräußert. Die Gesellschaft EPCOS Electronic (Wuxi) Co., Ltd., Wuxi, China, wurde im Geschäftsjahr 2018 liquidiert. 6.4.4 Fremdwährungen 6.4.4.1 Transaktionen in Fremdwährungen Einkäufe und Verkäufe in Fremdwährungen werden mit dem zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Tageskurs umgerechnet. Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Wechselkurs zum Bilanzstichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Die aus diesen Umrechnungen entstandenen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. 6.4.4.2 Umrechnung von Jahresabschlüssen auf den Euro (EUR) Die Berichtswährung des Unternehmens ist der EUR. Bilanzposten von Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der EUR ist, werden zum Stichtagskurs umgerechnet, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung am Tag des jeweiligen Geschäftsvorfalls. Die daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die für die Währungsumrechnung zugrundeliegenden wesentlichen Wechselkurse gegenüber einem EUR lauten für die zum 31. März 2018 bzw. 2017 endenden Geschäftsjahre wie folgt:
6.4.5 Ertragsrealisierung Umsätze werden bilanziert, wenn sie realisiert oder realisierbar sind. Sie sind unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Zahlung zu berücksichtigen. Als Umsatz wird nur der Nettobetrag nach Abzug von Skonti, Kundenboni, Rabatten und Retouren erfasst. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht erfasst. Dividenden werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs ertragswirksam erfasst. Die Ergebniswirkung erfolgt jeweils unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. 6.4.6 Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten werden im Forschungs- und Entwicklungsaufwand der jeweiligen Periode erfasst. Entwicklungskosten werden, sofern sie die Ansatzvoraussetzungen des IAS 38 erfüllen, aktiviert. Diese aktivierten Kosten sind als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte in den Immateriellen Vermögenswerten enthalten. Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten werden in den Folgeperioden unter dem Posten Umsatzkosten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Können die aktivierten Entwicklungskosten einem Produktionsvorgang zugeordnet werden, wird der entsprechende Wertverzehr in die Herstellungskosten der betreffenden Produkte anteilig einbezogen. Soweit die Voraussetzungen zur Aktivierung von Entwicklungskosten nicht gegeben sind, werden Entwicklungskosten in der jeweiligen Periode aufwandswirksam im Posten Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. 6.4.7 Steuern vom Einkommen und Ertrag Laufende Steuern werden für die durch die Konzernunternehmen geschuldeten Steuern vom Einkommen und Ertrag im Zeitpunkt ihrer Verursachung und nach Maßgabe der relevanten Steuerjurisdiktion erfasst. Ertragsteuern werden nach der Asset and Liability Method gemäß den Regeln des IAS 12 „Ertragsteuern“ berechnet. Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva und ihrer steuerlichen Bemessungsgrundlage einerseits und Verlustvorträgen und Steuerguthaben andererseits zurückzuführen sind. Aktive latente Steuern werden nur insoweit ausgewiesen, als es wahrscheinlich ist, dass diese in Zukunft genutzt werden können. Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich in den Jahren gelten werden, in welchen sich diese temporären Differenzen umkehren oder ausgleichen. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf aktive und passive latente Steuern wird in der Periode berücksichtigt, in welcher das Gesetz, welches der Steueränderung zugrunde liegt, verabschiedet wurde. 6.4.8 Sachanlagen Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen aktivierungspflichtige Stilllegungskosten bzw. Kosten für den Rückbau sowie direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten. Gewährte und in Anspruch genommene Rabatte, Boni und Skonti werden vom Kaufpreis abgezogen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten auch die wesentlichen Aufwendungen für Verbesserungen, sofern dadurch die Nutzungsdauer verlängert oder die Kapazität erhöht wird. Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden nach Anfall als Aufwand gebucht. Erweiterungsinvestitionen werden aktiviert, soweit sie den Wert der Sachanlagen erhöhen. Zuwendungen der öffentlichen Hand mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, wenn sie einzelnen Vermögenswerten zugeordnet werden können bzw. für diese Vermögenswerte gewährt worden sind. Bei Anlageabgängen werden die zugehörigen historischen Anschaffungskosten und kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen ausgebucht und die Differenz zum Verkaufserlös als Gewinn oder Verlust in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übernommen. Im Allgemeinen wird die Nutzungsdauer von abschreibungsfähigen Sachanlagen wie folgt angesetzt:
Soweit nicht andere Verfahren den tatsächlichen Nutzungsverlauf besser widerspiegeln, wenden die Gesellschaften des EPCOS Konzerns die lineare Abschreibungsmethode an. 6.4.9 Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Goodwill werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich über die entsprechende Nutzungsdauer nach der linearen Methode oder anhand der erwarteten Umsatzvolumina der zugehörigen Produkte berechnet, wenn diese den tatsächlichen Nutzungsverlauf besser widerspiegeln. Die immateriellen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen neben Goodwill, der als Differenz zwischen Kaufpreis und Zeitwert des Nettovermögens der erworbenen Unternehmen bzw. Unternehmensteile definiert wird, aus erworbenem Kundenstamm, Patenten und Lizenzen sowie selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten. Patente werden gemäß ihrer Patenturkunde bzw. wie der Kundenstamm über maximal zwölf Jahre und Lizenzen laut Vertrag abgeschrieben. Der Goodwill wird nach IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ nicht planmäßig abgeschrieben. Der den Geschäftseinheiten zugeordnete Goodwill wird zumindest jährlich, oder wenn Indikatoren auf eine Wertminderung hinweisen, auf seine Werthaltigkeit überprüft und gegebenenfalls auf einen geminderten Wert abgeschrieben. Eine Wertminderung des Goodwill darf in späteren Perioden nicht rückgängig gemacht werden. 6.4.10 Wertminderung von langlebigen Anlagen Die Gesellschaft prüft langlebige Anlagen einschließlich immaterieller Vermögenswerte auf Wertminderung, wann immer bestimmte Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf schließen lassen, dass der Buchwert einer Anlage nicht mehr realisierbar sein könnte. In Übereinstimmung mit IAS 36 wird der Buchwert dieser Vermögenswerte mit deren erzielbarem Betrag, der dem höheren Betrag aus dem Nutzungswert des Vermögenswertes und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten entspricht, verglichen. Im Allgemeinen wird der erzielbare Betrag einer Anlage entweder auf der Grundlage eines Gutachtens oder der diskontierten zukünftigen Netto-Mittelzuflüsse ermittelt. Im Rahmen der Schätzung der künftigen Netto-Mittelzuflüsse sind vom Management Annahmen zu treffen. Dem entsprechend können sich Abweichungen zwischen den tatsächlichen Werten und diesen Schätzwerten ergeben. Überschreitet der Buchwert den korrespondierenden erzielbaren Betrag, so wird eine Wertminderung in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag vorgenommen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, werden diese Vermögenswerte (außer Goodwill) zugeschrieben. Dabei darf diese Wertaufholung nicht den Buchwert der Anlage übersteigen, der bestimmt worden wäre, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderung erfasst worden wäre. 6.4.11 Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei Kauf oder Verkauf zum Handelstag, das heißt zu dem Tag, an dem eine Verpflichtung zum Kauf bzw. Verkauf eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit eingegangen wurde. Finanzinstrumente beinhalten originäre und derivative Finanzinstrumente. Für die interne und externe Berichterstattung werden sie einzelnen Klassen und Kategorien zugeordnet. Die Bewertungs- und weiteren Bilanzierungsvorschriften der einzelnen Klassen und Kategorien weichen grundlegend voneinander ab. Sie werden wie folgt näher erläutert: Originäre Finanzinstrumente der Aktivseite setzen sich im Wesentlichen aus Wertpapieren, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Originäre Finanzinstrumente der Passivseite umfassen insbesondere Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Wertpapiere sind im Wesentlichen als zur Veräußerung verfügbar (Kategorie: Available-for-Sale-Securities, AfS) klassifiziert. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser wird, sofern vorhanden, aus dem Markt- oder Börsenwert abgeleitet. Übersteigt der Zeitwert dieser Wertpapiere die Anschaffungskosten, wird die Differenz unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Liegt der Zeitwert voraussichtlich dauerhaft unter den Anschaffungskosten, wird die Differenz ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Aus Verträgen resultierende Forderungen wie beispielsweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährte Darlehen (Kategorie: Loans and Receivables, LaR) sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind mit ihren Nominalwerten ausgewiesen. Bestände, die nicht auf den EUR lauten, werden mit dem Stichtagskurs bewertet. Finanzschulden sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Kategorie: Financial Liabilities at Amortized Cost, FLAC) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bilanziert. Wenn für Beteiligungen an nicht konsolidierten Unternehmen kein verlässlich bestimmbarer beizulegender Zeitwert und kein Marktpreis vorliegen, werden Beteiligungen zu Anschaffungskosten im Konzernabschluss angesetzt. Bei Vorliegen von Hinweisen auf eine Wertminderung wird ein entsprechender Werthaltigkeitstest durchgeführt und wenn nötig der Ansatz ergebniswirksam korrigiert. IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ enthält unter anderem Rechnungslegungs- und Berichterstattungsvorschriften für derivative Finanzinstrumente einschließlich bestimmter, in anderen Kontrakten eingebetteter derivativer Finanzinstrumente und für bilanzielle Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting). Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich von der Gesellschaft zur Vermeidung von Wechselkurs- und Zinsrisiken sowie von Risiken aus Marktpreisschwankungen von ausgewählten Metallen verwendet. EPCOS hält grundsätzlich keine und gibt keine derivativen Finanzinstrumente für Handels- oder Spekulationszwecke aus. Zur Verringerung bestimmter, mit ihrer Geschäftstätigkeit inhärent verbundener Risiken, schließt die Gesellschaft auf der Grundlage der voraussichtlichen Risiken Devisen-, Zins- und Warentermingeschäfte ab. Derivative Finanzinstrumente werden sowohl bei erstmaliger Bilanzierung als auch in den Folgeperioden zum Fair Value bewertet. Gewinne und Verluste aus Zeitwertschwankungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Sicherungsbeziehungen zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb („Net Investment Hedge“), einschließlich der Absicherung von monetären Posten, die als Teil der Nettoinvestition bilanziert werden, werden wie Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows bilanziert. Gewinne oder Verluste aus dem Sicherungsinstrument, die dem wirksamen Teil des Sicherungsinstruments zuzurechnen sind, werden im sonstigen Ergebnis erfasst, während Gewinne oder Verluste, die dem unwirksamen Teil des Sicherungsinstruments zuzurechnen sind, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Beim Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs wird der kumulierte Wert der im Eigenkapital erfassten Gewinne oder Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Zeitwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten mit fehlender Designation einer Sicherungsbeziehung werden ebenfalls bei Anfall in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gebucht (Kategorie: Financial Liabilities/ Assets Held for Trading, FLHfT/ FAHfT). Der Zeitwert von derivativen Finanzinstrumenten wird anhand von Markt- oder Börsenwerten ermittelt. Bei einem Sicherungsgeschäft mit operativem Grundgeschäft wird das Ergebnis des Sicherungsgeschäfts sowie des Grundgeschäfts im operativen Ergebnis erfasst. Bei einem Sicherungsgeschäft mit finanziellem Grundgeschäft wird das Ergebnis des Sicherungsgeschäfts sowie des Grundgeschäfts im sonstigen finanziellen Ergebnis erfasst. 6.4.12 Wertpapiere Die Gesellschaft klassifiziert ihre Wertpapiere im Wesentlichen als Available-for-Sale-Securities. Diese Wertpapiere werden am Bilanzstichtag zum Marktwert angesetzt, soweit vorhanden. Kumulierte unrealisierte Gewinne und Verluste sind erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Realisierte Gewinne oder Verluste und voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten zu designieren, hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. 6.4.13 Vorräte Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert angesetzt, wobei die Herstellungskosten vorwiegend nach der Methode der gewogenen Durchschnittswerte ermittelt werden. Die Herstellungskosten enthalten die direkt zurechenbaren Material- und Lohnkosten sowie anteilige Material- und Produktionsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen unter Annahme einer Normalauslastung. 6.4.14 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Für die Zwecke der Konzern-Kapitalflussrechnung werden von der Gesellschaft alle hochliquiden Finanzinstrumente mit ursprünglichen Fälligkeiten von bis zu drei Monaten als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente angesetzt. Sie beinhalten sowohl Kassenbestände, Schecks und Bankguthaben als auch kurzfristige Kapitalanlagen mit einer Laufzeit, die zum Zeitpunkt der Investition weniger als drei Monate betragen. 6.4.15 Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder gewährte Darlehen werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit ihren beizulegenden Werten, die normalerweise den Anschaffungskosten entsprechen, bilanziert. Im Rahmen der Folgebewertung werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung potentieller Wertminderungen bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder erhaltene Darlehen sind bei ihrer erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten bewertet, die dem Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. In der Folgezeit werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz ausgewiesen. 6.4.16 Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten vom Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung bis zum Zeitpunkt des Beginns der Nutzung entstehen, werden aktiviert. Diese Aktivierung erhöht die Bemessungsgrundlage für die laufende nutzungsbedingte Abschreibung des qualifizierten Vermögenswertes entsprechend. 6.4.17 Leasing Die bilanzielle Behandlung von Leasing-Transaktionen nach IAS 17 „Leasingverhältnisse“ hängt davon ab, ob der jeweilige Geschäftsvorfall als Finanzierungs-Leasing (finance lease) oder als Operating-Leasing (operating lease) klassifiziert wird. Ein Leasingverhältnis wird dann als Finanzierungs-Leasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden. Im Rahmen von Finanzierungs-Leasing gemietete Vermögenswerte aktiviert die Gesellschaft im Konzernabschluss und weist eine korrespondierende Verpflichtung aus. Nutzt die Gesellschaft Vermögenswerte im Rahmen von Operating-Leasing Verträgen, werden die entsprechenden Leasingzahlungen linear über die Laufzeit in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen resultierende Ergebnisse grenzt die Gesellschaft ab und vereinnahmt sie über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam (finance lease). Eine sofortige Vereinnahmung des Ergebnisses ist nicht zulässig. Führt die Sale-and-Leaseback-Transaktion zu einem Operating-Leasing, ist ein Gewinn oder Verlust bei Vorliegen gewisser Kriterien sofort zu vereinnahmen. 6.4.18 Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Gesellschaft durch Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse während der Berichtsperioden verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit sowie aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten beinhaltet hochliquide Finanzmittel mit ursprünglichen Fälligkeiten von bis zu drei Monaten, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt. Die Ermittlung der Ein- und Auszahlungen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der sogenannten indirekten Methode. Bei der Ermittlung der Kapitalflussrechnung werden Veränderungen der einzelnen Bilanzposten um zahlungsunwirksame Effekte wie Währungsumrechnung von Gesellschaften, die nicht in EUR berichten, oder Zu- bzw. Abgängen im Konsolidierungskreis korrigiert. Somit können Veränderungen mit den entsprechenden Bilanzunterschieden nicht in voller Höhe abgestimmt werden. Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind jedoch gesondert in der Kapitalflussrechnung gezeigt. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit zeigt die Mittelzu- bzw. -abflüsse, die aus Investitionen bzw. Desinvestitionen in bzw. aus Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten sowie Finanzanlagen resultieren. Bei der Finanzierungstätigkeit werden alle zahlungswirksamen Vorfälle erläutert, die entweder zwischen EPCOS und den Aktionären der Gesellschaft oder zwischen EPCOS und ihren Fremdkapitalgebern in den jeweiligen Berichtsperioden stattgefunden haben. 6.4.19 Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Konzernbilanz der EPCOS AG ist in Übereinstimmung mit IAS 1 aufgestellt. Hiernach sind die Vermögenswerte und Schulden getrennt in lang- und kurzfristig darzustellen. Dabei sind diejenigen Bilanzposten als kurzfristig ausgewiesen worden, die im Normalfall binnen zwölf Monaten realisiert oder erfüllt werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem sogenannten Umsatzkostenverfahren aufgestellt worden. 6.5 Schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze In bestimmten Fällen wird die Anwendung schätz- und prämissensensitiver Bilanzierungsgrundsätze notwendig. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie Schätzungen aufgrund von Sachverhalten, die sich von Natur aus durch Ungewissheit auszeichnen und Veränderungen unterliegen können. Schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze können sich im Zeitablauf verändern und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen. Schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze können auch Annahmen umfassen, die von der Unternehmensleitung in derselben Berichtsperiode mit gleichermaßen vernünftigen Gründen anders hätten getroffen werden können. Die Unternehmensleitung weist darauf hin, dass zukünftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern. 6.5.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Die Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen umfasst Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden, der aktuellen Konjunkturentwicklungen und der Analyse historischer Forderungsausfälle auf Portfoliobasis beruhen. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Ändert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. 6.5.2 Goodwill EPCOS überprüft den Goodwill mindestens einmal jährlich auf mögliche Wertminderung und zusätzlich, wenn Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Die Gesellschaft verwendet Bewertungsmethoden, die auf diskontierten Zahlungsströmen (Cashflows) über die Restnutzungsdauer basieren. Die Cashflow-Prognosen berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf vom Management vorgenommenen Einschätzungen über die zukünftigen Entwicklungen. Zahlungsströme nach dem erweiterten Planungszeitraum von fünf Jahren werden unter Beachtung von Wachstumsraten extrapoliert. Die zugrundeliegenden Annahmen, insbesondere die Wachstumsraten, der gewogene durchschnittliche Kapitalkostensatz (WACC) sowie der Steuersatz, haben eine wesentliche Auswirkung auf den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. 6.5.3 Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen (Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“. Zur Bestimmung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung und damit des Dienstzeitaufwands wird das Verfahren der laufenden Einmalprämien angewendet. Das Planvermögen wird mit dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag bewertet und für den Bilanzausweis vom Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung in Abzug gebracht. Die Anwendung versicherungsmathematischer Methoden erfordert die Bestimmung wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen, u.a. den Zinssatz für die Abzinsung, das künftige Gehalts- und Leistungsniveau sowie die erwartete Ausübung der Auszahlungsoption. Die verwendeten Abzinsungssätze werden grundsätzlich auf Basis der Marktrenditen für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen mit kongruenter Laufzeit bestimmt. Bei der Schätzung von künftigen Gehalts- und Rentensteigerungen werden u.a. Inflation und Erfahrungen der Vergangenheit berücksichtigt. Die Zinserträge aus dem Planvermögen werden durch Multiplikation des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens zum Bilanzstichtag mit dem festgelegten Abzinsungssatz für die Leistungsverpflichtung ermittelt. Die tatsächliche Entwicklung kann von den zugrunde gelegten Parametern abweichen, was ebenso wie die Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen zu versicherungsmathematischen Gewinnen bzw. Verlusten führt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in der Periode ihrer Entstehung direkt erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Zusätzlich leistet die Gesellschaft Beiträge im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zu staatlichen Plänen/ Rentenversicherung. Da für diese Defined-Contribution-Pläne die Verpflichtung des Unternehmens im Gegensatz zu Defined-Benefit-Plänen ausschließlich in der Bereitstellung von Beiträgen besteht, ist die Bilanzierung einer Verbindlichkeit nicht erforderlich. 6.5.4 Rückstellungen Die Ermittlung aller Rückstellungen, insbesondere für drohende Verluste aus Verkaufsverträgen, von Gewährleistungsrückstellungen und von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten ist mit Einschätzungen verbunden. 6.5.5 Vorräte Die Schätzung von Marktdaten, also die Berücksichtigung von Preis-, Mengen- oder technischen Risiken, basiert auf statistischen Verfahren, historischen Erfahrungswerten und aktuellen Einschätzungen des Managements. Diese Risiken gehen in die Ermittlung von Wertberichtigungen ein. Später am Absatzmarkt erzielbare Preise können von den Schätzprämissen abweichen. 6.5.6 Aktive latente Steuern EPCOS schätzt zu jedem Bilanzstichtag ein, ob die künftige Realisierung von Steuervorteilen ausreichend wahrscheinlich ist für den Ansatz von aktiven latenten Steuern. Dies erfordert die Einschätzung und Berücksichtigung von künftigen steuerpflichtigen Erträgen über die kommenden fünf Jahre, Steuerplanungsstrategien und anderen positiven wie negativen Faktoren, wobei die tatsächliche Realisierung dieser Steuervorteile auch von künftigen steuerrechtlichen Regelungen abhängt. 6.5.7 Aufgegebene Geschäftsbereiche Eine Veräußerungsgruppe wird als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft, wenn sie ein Bestandteil eines Unternehmens ist, der entweder bereits veräußert wurde oder als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird und • einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt, • Teil eines einzelnen abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist, oder • bei dem es sich um ein Tochterunternehmen handelt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde. Aufgegebene Geschäftsbereiche sind nicht im Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen enthalten und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in einem gesonderten Posten als Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt. Anhangangaben mit Bezug auf Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung beziehen sich auf die fortzuführenden Geschäftsbereiche, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Konzern-Kapitalflussrechnung enthält Mittelzuflüsse/-abflüsse aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen zusammen mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich. Die Ermittlung der Erträge und Aufwendungen sowie die Ermittlung der Mittelzuflüsse/-abflüsse aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich wurden teilweise anhand von Annahmen vorgenommen, weil eine genaue Aufteilung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Die Bestimmung des Zeitwerts des Kaufpreises einschließlich der bedingten Kaufpreiskomponente beinhaltet Schätzungen und Annahmen hinsichtlich Kaufpreismechanismen sowie der Geschäftsentwicklung der RF360, die mit Unsicherheiten behaftet sind. Die Kaufpreisanpassungsmechanismen unterliegen gemäß Verkaufsvertrag einer Überprüfung durch beide Parteien. Der finale Kaufpreis kann sich künftig aufgrund des bedingten Kaufpreisbestandteils ändern. Weitere Erläuterungen zu dem aufgegebenen Geschäftsbereich sind in Kapitel 6.8.2 enthalten. 6.5.8 Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, die mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet wird, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Ein wesentliches Maß an Einschätzung ist mit der Festlegung des beizulegenden Wertes für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen verbunden. EPCOS stützt sich dabei in Abhängigkeit von der Komplexität und der Art des Vermögenswertes auf Gutachten Dritter oder wendet anerkannte Bewertungsmodelle an. Das Ergebnis von Bewertungsmethoden hängt wesentlich von Cash-Flow Prognosen und anderen bewertungsrelevanten Annahmen wie z.B. dem Zinssatz ab. Die tatsächliche Entwicklung kann von diesen Annahmen abweichen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet EPCOS, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet werden. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen. Erwirbt der EPCOS Konzern ein Unternehmen, so beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der übernommenen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und zum Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Der Goodwill wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. 6.6 Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften – umgesetzte Rechnungslegungsverlautbarungen Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ in Bezug auf den Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste. Das IASB ist zu dem Schluss gekommen, dass die unterschiedliche Handhabung in der Praxis beim Ansatz latenter Steueransprüche aus zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten im Wesentlichen auf Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anwendung einiger Prinzipien in IAS 12 zurückgeht. Daher bestehen die Änderungen aus eingefügten klarstellenden Paragraphen und einem zusätzlichen erläuternden Beispiel. Der geänderte Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die Anwendung des geänderten Standards hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Im Januar 2016 veröffentlichte das IAS Änderungen an IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“. Die Änderung von IAS 7 Kapitalflussrechnungen ist Teil der Offenlegungsinitiative des IASB und verpflichtet Unternehmen Angaben zu machen, die es Abschlussadressaten ermöglichen, sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Änderungen der Schulden, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren, nachzuvollziehen. Bei erstmaliger Anwendung der Änderung sind keine Vergleichsinformationen für vorherige Berichtsperioden erforderlich. Diese Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die erforderlichen Angaben für die Berichts- und Vergleichsperiode sind in Kapitel 6.30 enthalten. Weitere geänderte oder neue Standards und Interpretationen, die erstmals ab diesem Geschäftsjahr anzuwenden sind, hatten keinen Einfluss auf den Konzernabschluss von EPCOS. 6.7 Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften – noch umzusetzende Rechnungslegungsverlautbarungen Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB IFRS 16 „Leasingverhältnisse“, den neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Für Leasingnehmer sieht der neue Standard ein Bilanzierungsmodell vor, das auf eine Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasing verzichtet. Künftig werden die meisten Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sein. Gemäß IFRS 16 liegt ein Leasingverhältnis vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Der Leasingnehmer erfasst gemäß IFRS 16 einen „Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht“ (right-of-use asset) sowie eine Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Der Vermögenswert wird wie andere, nicht finanzielle Vermögenswerte bewertet und (planmäßig und ggf. außerplanmäßig) abgeschrieben. Aus der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit entsteht laufender Zinsaufwand. Anders als unter den Vorschriften in IAS 17, wo sich für EPCOS als Leasingnehmer bei Mietleasingverträgen ein gleichbleibender Aufwandsverlauf ergab, wird es künftig einen „front-loading“-Effekt geben, da bei unterstellter linearer Abschreibung des Vermögenswertes und dem abnehmenden Zinsaufwand aus der Leasingverbindlichkeit in der Summe ein abnehmender Gesamtaufwand über die Berichtsperioden resultiert. Für kurz laufende (short-term) Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit nicht mehr als 12 Monaten und ohne Kaufoption sowie für Leasingvereinbarungen, bei dem der dem Leasingvertrag zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert (low value) ist (z.B. PCs, kleinteilige Vermögenswerte oder Büroeinrichtung), hat der Leasingnehmer das Wahlrecht, die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit der Leasingvereinbarung als Aufwand zu erfassen oder eine andere systematische Grundlage der Verteilung dafür heranziehen. Für Leasinggeber bleiben die Regelungen aus IAS 17 „Leasingverhältnisse“ weitgehend bestehen, so dass hier auch künftig zwischen Finanzierungs- und Mietleasingvereinbarungen zu unterscheiden ist mit entsprechend unterschiedlichen Bilanzierungskonsequenzen. IFRS 16 ersetzt IAS 17 sowie die dazugehörigen Interpretationen und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich, sofern zeitgleich IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden“ angewendet wird. IFRS 16 wurde im November 2017 von der EU in Europäisches Recht übernommen. Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden insbesondere aufgrund der bestehenden Leasingverträge für Gebäude und technische Anlagen und Maschinen erwartet. Die Anwendung des neuen Standards führt für EPCOS als Leasingnehmer bei bisherigen Mietverträgen in der Konzern-Bilanz zu einer Zunahme der Sachanlagen, gleichzeitig werden aber auch die Finanzverbindlichkeiten steigen. Durch die Zunahme der Finanzverbindlichkeiten wird sich der Verschuldungsgrad erhöhen. Zudem ergibt sich eine geänderte Darstellung in der Kapitalflussrechnung, da der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen dem Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit zuzuordnen ist. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Abschreibungs- und Zinsaufwandskomponente getrennt ausgewiesen. EPCOS erwartet aus der Anwendung des neuen Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. EPCOS wird im kommenden Geschäftsjahr weiterhin die möglichen Auswirkungen von IFRS 16 auf den Konzernabschluss beurteilen. Im Juli 2014 veröffentlichte das IASB die finale Version des IFRS 9 „Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung“. Der Standard spiegelt alle Phasen des IASB-Projekts zu Finanzinstrumenten wider und ersetzt IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ sowie alle vorherigen Versionen des IFRS 9. IFRS 9 enthält neue Anforderungen im Hinblick auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, Wertminderungen sowie Sicherungsbeziehungen. Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist der Standard rückwirkend anzuwenden, allerdings ist die Angabe von Vergleichsinformationen nicht zwingend vorgeschrieben. Der Standard wurde im November 2016 von der EU in Europäisches Recht übernommen worden. EPCOS beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden und wird auf die Anpassung der Vergleichsinformationen verzichten. Im Geschäftsjahr 2018 hat EPCOS eine Bewertung der Auswirkungen aller drei Aspekte von IFRS 9, basierend auf aktuell verfügbaren Informationen, durchgeführt. Insgesamt rechnet der Konzern nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Nachfolgend sind die Auswirkungen aus der Anwendung des neuen Standards für die zentralen Bereiche Klassifizierung und Bewertung, Wertminderungen und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beschrieben. a) Klassifizierung und Bewertung EPCOS rechnet bei der Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 nicht mit erheblichen Auswirkungen auf seine Bilanz oder das Eigenkapital. Alle zum beizulegenden Zeitwert gehaltenen finanziellen Vermögenswerte werden voraussichtlich weiterhin zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertpapiere, die derzeit als zur Veräußerung verfügbar (AfS) gehalten und deren Gewinne bzw. Verluste im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden indes erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dadurch erhöht sich die Volatilität des ausgewiesenen Gewinns bzw. Verlusts. Die derzeit im kumulierten sonstigen Ergebnis dargestellte Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die in Höhe von 0,5 Millionen EUR auf diese Wertpapiere entfällt, wird in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Kredite und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf das ausstehende Nominal darstellen. EPCOS hat die Merkmale der vertraglich vereinbarten Cashflows dieser Instrumente untersucht und festgestellt, dass sie die Kriterien für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 erfüllen. Demzufolge ist keine Umgliederung dieser Instrumente erforderlich. b) Wertminderungen Nach IFRS 9 sind vom Konzern erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses [ECL]) aus allen seinen Schuldtiteln, Krediten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entweder auf der Grundlage der 12-Monats-ECL oder der Gesamtlaufzeit-ECL zu bemessen. EPCOS wird den vereinfachten Ansatz anwenden und die Gesamtlaufzeit-ECL aus allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfassen. Die Anwendung des neuen Standards wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Risikovorsorge von EPCOS haben. c) Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Alle derzeit als effektive Sicherungsbeziehungen designierten Sicherungsgeschäfte erfüllen auch die nach IFRS 9 vorgesehenen Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft. Da sich die allgemeinen Grundsätze für die Bilanzierung effektiver Sicherungsbeziehungen durch IFRS 9 nicht ändern, wird die Anwendung der Vorschriften für Sicherungsgeschäfte des IFRS 9 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Im Mai 2014 veröffentlichte das IASB den neuen Standard IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden“. Der Standard sieht ein neues, fünfstufiges Modell vor, das auf die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß IFRS 15 werden Umsatzerlöse in der Höhe erfasst, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtungen, also die Übertragung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen, Gegenleistungen erwartet werden. Die Grundsätze des IFRS 15 geben einen systematischen Ansatz für die Bewertung und Erfassung von Umsatzerlösen vor. Der neue Standard ist für alle Unternehmen anzuwenden und wird alle bisherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung gemäß IFRS ersetzen. Im September 2015 hat das IASB den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 von Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, auf Berichtsperioden, die am oder den 1. Januar 2018 beginnen, verschoben. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der Standard wurde im Oktober 2016 von der EU in Europäisches Recht übernommen. EPCOS beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden und dafür den modifizierten retrospektiven Ansatz zu wählen. Im Geschäftsjahr 2018 führte EPCOS eine Beurteilung von IFRS 15 durch. Die Anwendung des neuen Standards wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Nachfolgend sind die Auswirkungen aus der Anwendung des neuen Standards für die zentralen Bereiche Verkauf von Gütern, Gewährleistungen und Angabevorschriften beschrieben. a) Verkauf von Gütern Für Verträge mit Kunden, bei denen der Verkauf die einzige Leistungsverpflichtung darstellt, wird die Anwendung des neuen Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. EPCOS rechnet damit, dass die Erlösrealisierung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Güter der Fall. Die Anwendung von IFRS 15 führt zum Zeitpunkt der Erstanwendung am 1. April 2018 voraussichtlich zu einer Verminderung der Gewinnrücklagen in Höhe von rund 2,7 Millionen EUR. Einige Verträge mit Kunden sehen ein Rückgaberecht, Preisnachlässe oder Mengenrabatte vor. Sind Erlöse nicht verlässlich ermittelbar, erfolgt die Erlösrealisierung erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern Gewissheit erlangt. Aufgrund derartiger Sachverhalte wurde im Rahmen von IFRS 15 das Konzept der variablen Gegenleistung eingeführt, die bei Vertragsbeginn bestimmt wird und in Folgeperioden angepasst werden muss. Nach IFRS 15 muss die geschätzte variable Gegenleistung begrenzt werden, um eine zu hohe Erfassung von Erlösen zu verhindern. Es wird erwartet, dass durch die Anwendung der Begrenzungsvorschrift mehr Erlöse als im Rahmen der derzeit gültigen IFRS abgegrenzt werden. b) Gewährleistungen Der Konzern sieht grundsätzlich in seinen Kundenverträgen Gewährleistungen für allgemeine Reparaturverpflichtungen vor, jedoch keine erweiterten Gewähr-leistungen. Dementsprechend werden die meisten bestehenden Gewährleistungen nach IFRS 15 als sog. assurance-type warranties eingestuft werden, die in Einklang mit der aktuellen Praxis weiterhin nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen bilanziert werden. c) Darstellungs- und Angabepflichten IFRS 15 enthält detailliertere Darstellungs- und Angabevorschriften als die derzeit geltenden IFRS. Die neuen Darstellungsvorschriften sind eine wesentliche Änderung gegenüber der aktuellen Praxis und erfordern in Zukunft deutlich mehr Angaben im Konzernabschluss. IFRS 15 führt damit zu erweiterten Angaben im kommenden Konzernabschluss. Im September 2014 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“ sowie IFRS 10 „Konzernabschlüsse“. Die Vorschrift des IAS 28 im Hinblick auf Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen einem Unternehmen und seinem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wurde so geändert, dass sie sich nur auf Vermögenswerte bezieht, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen. Gewinne oder Verluste aus solchen Transaktionen im Zusammenhang mit Vermögenswerten, die einen Geschäftsbetrieb darstellen, sind vollständig im Abschluss des Investors zu erfassen. In IFRS 10 wurde eine Ausnahme von der allgemeinen vollständigen Erfolgserfassungsvorschrift für den Verlust der Kontrolle über ein Tochterunternehmen, das keinen Geschäftsbetrieb beinhaltet, aufgenommen, wenn der Verlust aufgrund einer Transaktion mit einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen eintritt, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Im Dezember 2015 wurden weitere Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 veröffentlicht. Mit den Änderungen wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 so lange auf unbestimmte Zeit verschoben, bis das Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode abgeschlossen ist. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen vom September 2014 ist weiterhin gestattet. Die Änderungen sind bisher noch nicht von der EU in Europäisches Recht übernommen worden (endorsed). Die Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Im Oktober 2017 hat das IASB Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“ veröffentlicht. Sie berücksichtigen die Klassifizierungsregelungen des IFRS 9 für finanzielle Vermögenswerte mit negativer Ausgleichsleistung bei vorzeitiger Rückzahlung. Es wird klargestellt, dass solche Vermögenswerte die Zahlungsstrom-bedingungen erfüllen. Die Änderungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übergangsvorschriften räumen bestimmte Übergangserleichterungen ein. Die Änderungen sind bisher noch nicht von der EU in Europäisches Recht übernommen worden (endorsed). Die Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Im Oktober 2017 hat das IASB Änderungen an IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“ veröffentlicht. Sie enthalten die Vorschrift, dass ein Unternehmen zuerst IFRS 9 auf Finanzinstrumente anwendet, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden, aber einen Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Joint Venture darstellen. Anschließend wendet es den IAS 28.38 und die IAS 28.40-43 an. Die Änderungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übergangsvorschriften räumen bestimmte Übergangserleichterungen ein. Die Änderungen sind bisher noch nicht von der EU in Europäisches Recht übernommen worden (endorsed). Die Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Im Februar 2018 hat das IASB Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ veröffentlicht. Es wird zukünftig zwingend verlangt, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) verwendet wurden. Ferner wurden Ergänzungen zur Klarstellung aufgenommen, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze auswirkt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen sind bisher noch nicht von der EU in Europäisches Recht übernommen worden (endorsed). Die Änderungen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Das IASB hat weitere Standards und Interpretationen veröffentlicht, die zwischenzeitlich von der EU in Europäisches Recht übernommen worden (endorsed) sind und auch solche, die noch nicht übernommen wurden. Diese haben keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss von EPCOS. 6.8 Akquisitionen, Verkäufe und aufgegebene Geschäftsbereiche 6.8.1 Erwerb der Tronic‘s Microsystems SA im Vorjahr EPCOS hat mit Wirkung zum 27. Dezember 2016 die Mehrheit an dem französischen Sensoren-Hersteller Tronic‘s Microsystems SA („Tronics“) übernommen. Diese Transaktion fügt sich nahtlos in die von TDK verfolgte Wachstumsstrategie, in deren Rahmen sich das Unternehmen noch stärker auf die Sensorik konzentriert und dabei auf diesem Technologiegebiet auch mit Unternehmens- und Geschäftsübernahmen seine Kompetenz und Innovationskraft sowie sein Lösungs-Portfolio verbreitert. Zum Erwerbszeitpunkt hatte EPCOS einen Kapitalanteil in Höhe von 72,78 Prozent an Tronics. Nach Abschluss des öffentlichen Barangebots am 16. Januar 2017 sowie durch Zukauf weiterer Aktien im freien Handel hält EPCOS zum Bilanzstichtag 74,70 Prozent der Tronics Aktien (31. März 2017: 74,67 Prozent). Langfristig strebt das Unternehmen den Erwerb aller Tronics Aktien an, vorerst aber werden rund 20 Prozent davon noch von Thales Avionics („Thales“) gehalten. Thales ist Teil des gleichnamigen französischen Konzerns und wird künftig alle Entscheidungen von EPCOS als Aktionär unterstützen. Tronics unterhält eine Wafer-Fertigung an seinem Stammsitz Crolles bei Grenoble in Frankreich und eine weitere Wafer-Fertigung in Dallas, USA. Tronics ist auf dem Gebiet der Mikrosystem-Technologie tätig, entwickelt, fertigt und vermarktet insbesondere Sensoren für die Industrie-Elektronik, verfügt aber auch über vielversprechende Entwicklungen für Anwendungen in der Automobil- und Konsum-Elektronik. EPCOS hat entschieden, die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden von Tronics stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Im Geschäftsjahr 2018 wurden die beizulegenden Zeitwerte der immateriellen Vermögenswerte, latenten Ertragsteuern sowie der Geschäfts- oder Firmenwert endgültig bewertet und im Vergleich zum Vorjahr angepasst. Der beizulegende Zeitwert sowie der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 2,5 Millionen EUR. Keine der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war wertgemindert und die gesamten vertraglich festgelegten Beträge sind voraussichtlich einbringlich. Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 20,8 Millionen EUR, der dem Geschäftsbereich „Other Passive Components“ zugeordnet ist, umfasst den Wert erwarteter Synergien aus dem Unternehmenserwerb. Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der beizulegende Zeitwert der nicht beherrschenden Anteile an Tronics, einem in Frankreich börsennotiertem Unternehmen, wurde mit dem Aktienkurs zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Seit dem Erwerbszeitpunkt hat Tronics die Umsatzerlöse des Konzerns im Geschäftsjahr 2017 um 1,5 Millionen EUR erhöht und das Konzernergebnis um 2,0 Millionen EUR vermindert. Hätte der Unternehmenszusammenschluss zu Beginn des Geschäftsjahres 2017 stattgefunden, hätte Tronics die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017 um 6,3 Millionen EUR erhöht und das Konzernergebnis um 6,9 Millionen EUR vermindert. Die übertragene Gegenleistung erfolgte vollständig in Zahlungsmitteln. Zahlungsmittelabfluss zum 27. Dezember 2016 (in Tausend EUR)
Der Netto-Zahlungsmittelabfluss ist in der Position „Auszahlung aus dem Erwerb eines Tochterunternehmens abzüglich erworbener Zahlungsmittel“ in der Konzern-Kapitalflussrechnung enthalten. Die Transaktionskosten in Höhe von 0,9 Millionen EUR wurden im Aufwand erfasst und sind als Verwaltungskosten ausgewiesen. 6.8.2 Aufgegebener Geschäftsbereich und Veräußerung des Großteils des OFW-Komponenten-Geschäfts EPCOS hat zum Closing am 3. Februar 2017 („Closing“) den Großteil seines OFW-Komponenten-Geschäfts zunächst an die neu gegründete RF360 Holdings Singapore Pte. Ltd. („RF360“), sowie an Qualcomm Global Trading PTE. Ltd. („Qualcomm“) direkt oder indirekt übertragen. In einem weiteren Schritt hat EPCOS eine 51-Prozent-Beteiligung an RF360 an Qualcomm übertragen. Aus dem Verkauf hat EPCOS einen Gewinn vor Steuern und nach Abzug von Transaktionskosten in Höhe von 1.384,1 Millionen EUR erzielt. Für die von EPCOS gehaltene 49-Prozent-Beteiligung an RF360 besteht zwischen EPCOS und Qualcomm jeweils eine Put-/Call-Option, mit einem festgelegten Ausübungspreis von 1.150 Millionen USD, die ab dem 2. August 2019 für 60 Tage von Qualcomm bzw. EPCOS ausgeübt werden kann. Die 49-Prozent-Beteiligung wird als assoziiertes Unternehmen bilanziert, wobei die Anwendung der Equity-Methode die vertraglich geregelte Gewinnbeteiligung und somit den erwarteten Zahlungsmittelzufluss berücksichtigt. Die Bewertung bei Zugang der Beteiligung erfolgte zum Zeitwert in Höhe von 1.021,8 Millionen EUR, abgeleitet aus dem Ausübungspreis der Put-/Call-Option von 1.150 Millionen USD (vgl. Kapitel 6.14). Der bei der Erstellung des Konzernabschlusses 2017 zugrunde gelegte Gesamtkaufpreis der Transaktion in Höhe von 2.707,4 Millionen EUR beinhaltet einen vorsichtig geschätzten über 3 Jahre bedingten Kaufpreisbestandteil. Im Geschäftsjahr 2018 wurde der Gewinn aufgrund der finalen Überprüfung des Kaufpreises durch beide Parteien sowie aus der Veränderung des bedingten Kaufpreisbestandteils um insgesamt 9,4 Millionen EUR reduziert. Der finale Kaufpreis kann sich künftig aufgrund des bedingten Kaufpreisbestandteils ändern. EPCOS hatte in den Geschäftsjahren 2018 bzw. 2017 aus der Transaktion einen netto Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 218,2 Millionen EUR bzw. 1.034,8 Millionen EUR erhalten nach Abzug eines Zahlungsmittelabflusses im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 286 Millionen EUR, der dem Zahlungsmittelbestand der verkauften Gesellschaften entspricht. Die von Qualcomm im Geschäftsjahr 2017 erhaltene Zahlung beläuft sich auf 1.320,8 Millionen EUR. Der Zahlungsmittelzufluss im Geschäftsjahr 2018 war ein vertraglich bedingter Einbehalt in Höhe von 230 Millionen USD, der zu jeweils 50 Prozent nach 6 und 12 Monaten nach Closing ausgezahlt worden ist. In diesem Zusammenhang sind die nachfolgend dargestellten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit wirtschaftlicher Wirkung zum 3. Februar 2017 abgegangen. Übertragene Vermögenswerte und Schulden zum 3. Februar 2017 (in Tausend EUR)
Das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs stellt sich für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 wie folgt dar: Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
6.9 Beziehungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Die Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen beliefen sich für die am 31. März 2018 bzw. 2017 endenden Geschäftsjahre auf: Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
Die in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 ausgewiesenen Umsatzerlöse mit assoziierten Unternehmen betreffen die RF360 Holdings Singapore Pte. Ltd., Singapur, und deren Tochterunternehmen. Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Konditionen durchgeführt. Die in den Konzernbilanzen ausgewiesenen sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. Finanzierungstätigkeit gegen bzw. gegenüber nahe stehenden Unternehmen beliefen sich zum 31. März 2018 bzw. 2017 auf: Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber nahe stehenden Unternehmen zum 31. März (in Tausend EUR)
Bezüglich der Angaben zu Vergütungen für Mitglieder des Managements bzw. Personen in Schlüsselpositionen verweisen wir auf die Ausführungen im Vergütungsbericht im Abschnitt 6.1.5. 6.10 Zinserträge und Zinsaufwendungen Die Zinserträge und Zinsaufwendungen stellen sich wie folgt dar: Zinserträge und Zinsaufwendungen für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
In dem zum 31. März 2018 bzw. 2017 endenden Geschäftsjahr ist kein Zinsergebnis enthalten, das auf zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte oder Schulden entfällt. 6.11 Übrige finanzielle Erträge und Aufwendungen Insbesondere Ergebnisse aus Sicherungsgeschäften, die nicht in direktem Zusammenhang mit der operativen Tätigkeit der Gesellschaft stehen, werden unter diesem Posten ausgewiesen. 6.12 Sonstige Aufwendungen und Erträge einschließlich Wechselkursgewinne und -verluste Die sonstigen Aufwendungen der Geschäftsjahre 2018 bzw. 2017 betragen 82,9 Millionen EUR bzw. 110,7 Millionen EUR. Die sonstigen Erträge der entsprechenden Geschäftsjahre belaufen sich auf 66,8 Millionen EUR bzw. 78,4 Millionen EUR. Die sonstigen Aufwendungen der Geschäftsjahre 2018 und 2017 beinhalten Währungsverluste, welche sich aber mit Währungsgewinnen, die in den sonstigen Erträgen ausgewiesen werden, weitestgehend ausgleichen. Das Wechselkursergebnis im Saldo beläuft sich für die Geschäftsjahre 2018 bzw. 2017 auf minus 17,1 Millionen EUR bzw. 5,0 Millionen EUR. In den sonstigen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2017 sind zudem Kosten für Wertminderungen auf Sachanlagen bei Konzerngesellschaften erfasst. Die sonstigen Erträge des Geschäftsjahres 2018 bzw. 2017 enthalten außerdem Forschungsprämien in Österreich in Höhe von 2,0 Millionen EUR bzw. 3,7 Millionen EUR. Im Geschäftsjahr 2017 ist in den sonstigen Erträgen zusätzlich ein Gewinn in Höhe von 11,6 Millionen EUR aus der Veräußerung des Geschäfts mit Microelectromechanical Systems (MEMS) an TDK erfasst. Der Zahlungsmittelzufluss aus diesem Verkauf beträgt 12,5 Millionen EUR. 6.13 Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte 6.13.1 Anlagespiegel Der Anlagespiegel zeigt die Entwicklung der Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerte sowie der Finanzanlagen (im Geschäftsjahr 2017 inklusive aufgegebenem Geschäftsbereich): Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. März (in Tausend EUR)
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 31. März (in Tausend EUR)
Buchwert, netto zum 31. März (in Tausend EUR)
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. März (in Tausend EUR)
* Im Geschäftsjahr 2018 wurden die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen immateriellen Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwertes aus dem Erwerb der Tronic’s Microsystems SA endgültig bewertet und im Vergleich zum Vorjahr angepasst (vgl. Kapitel 6.8.1). Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen zum 31. März (in Tausend EUR)
Buchwert, netto zum 31. März (in Tausend EUR)
Bei den unter den sonstigen Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapieren handelt es sich vorwiegend um Fondsanteile, die als Available-for-Sale-Securities gemäß IAS 39 definiert werden. Die Fondsanteile haben kein festgelegtes Laufzeitende. Zum 31. März 2018 sind Sachanlagen in Höhe von 1,9 Millionen EUR als Sicherheiten verpfändet worden (Vorjahr: 2,6 Millionen EUR). 6.13.2 Sachanlagen Abschreibungen auf Sachanlagen Für die am 31. März 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre beliefen sich die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen auf 82,3 Millionen EUR und 145,7 Millionen EUR (im Geschäftsjahr 2017 inklusive aufgegebenem Geschäftsbereich). Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Buchwerte wertgemindert sein könnten, so wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Maßgeblich ist der erzielbare Betrag, der dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert entspricht. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert des erwarteten Cashflows der jeweiligen Cash Generating Units, die bei EPCOS den Geschäftsbereichen entsprechen. Sofern der erzielbare Betrag niedriger als der Buchwert ist, wird eine Wertberichtigung der Sachanlage durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2018 bzw. 2017 sind unter den Abschreibungen Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 0,1 Millionen EUR bzw. 53,3 Millionen EUR enthalten, die hauptsächlich durch reduzierte Erwartungen bezüglich der Nutzung vorhandener Kapazitäten im Bereich der Kondensatoren nötig wurden. Die Wertminderungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „Sonstige Aufwendungen und Erträge“ erfasst und entfallen im Geschäftsjahr 2018 mit 0,1 Millionen EUR bzw. im Geschäftsjahr 2017 mit 48,7 Millionen EUR auf technische Anlagen, Maschinen und sonstige Anlagen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden zudem Wertminderungen von 4,5 Millionen EUR auf Anlagen im Bau und 0,1 Millionen EUR auf Gebäude vorgenommen. Wertaufholung auf Sachanlagen Ergäbe sich für eine Sachanlage nach vorgenommener Wertminderung ein höherer erzielbarer Betrag, erfolgte eine Wertaufholung bis maximal auf den fortgeführten Buchwert, der sich ohne Wertminderung ergeben hätte. In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 wurden keine Wertaufholungen vorgenommen. Zuwendungen der öffentlichen Hand Kumulierte Zuwendungen der öffentlichen Hand betragen in den zum 31. März 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahren 1,0 Millionen EUR und 0,1 Millionen EUR. Sie mindern die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, da sie einzelnen Vermögenswerten zugeordnet werden können bzw. für diese Vermögenswerte gewährt worden sind. Die Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen im Wesentlichen staatliche Investitionszuschüsse für technische Anlagen, Maschinen und andere Anlagen. Die Gewährung der Zuwendungen der öffentlichen Hand ist an weitere Kriterien, wie z.B. die Schaffung einer bestimmten Anzahl an Arbeitsplätzen, gebunden. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten vom Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung bis zum Zeitpunkt der Nutzung entstehen, werden aktiviert. Diese Aktivierung erhöht die Bemessungsgrundlage für die laufende nutzungsbedingte Abschreibung des qualifizierten Vermögenswertes entsprechend. Bei spezifischer Fremdfinanzierung finden die spezifischen Fremdkapitalkosten Berücksichtigung. Bei nicht spezifischer Finanzierung wurde ein konzerneinheitlicher Fremdfinanzierungskostensatz von 4,65 Prozent (Vorjahr: 1,61 Prozent) zugrunde gelegt. In den zum 31. März 2018 bzw. 2017 endenden Geschäftsjahren wurden Fremdkapitalkosten in unwesentlicher Höhe aktiviert. 6.13.3 Goodwill Nach den Regelungen des IAS 36 werden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich, oder wenn Indikatoren auf eine Wertminderung hinweisen, auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Die Gesellschaft verwendet Bewertungsmethoden, die auf diskontierten Zahlungsströmen (Cashflows) basieren. Die Cashflow-Prognosen und sonstige bewertungsrelevante Annahmen berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf den besten vom Management vorgenommenen Einschätzungen über die zukünftigen Entwicklungen. Dieser Wertminderungstest erfolgt auf Ebene der Cash Generating Units, die den Geschäftsbereichen von EPCOS entsprechen. Die Basis des im vierten Quartal des Geschäftsjahres durchgeführten Wertminderungstests ist die Planung für einen Zeitraum von 5 Jahren für den jeweiligen Geschäftsbereich. Die Abzinsung erfolgt zum gewogenen durchschnittlichen Kapitalkostensatz nach Steuern (WACC) von 8,75 Prozent (Vorjahr: 8,1 Prozent) unter Zugrundelegung einer Wachstumsrate von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent). Eine Wertminderung läge dann vor, wenn der erzielbare Betrag als der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert kleiner als der Buchwert des Geschäftsbereichs wäre. Die Gesellschaft ist im Rahmen des durchgeführten Wertminderungstests der Geschäfts- oder Firmenwerte zu dem Ergebnis gekommen, dass für den vorliegenden Abschluss die Erfassung eines Wertminderungsaufwands nicht notwendig war. Die Nutzungswerte der Cash Generating Units übersteigen jeweils ihre Buchwerte. Auch nach Durchführung einer Sensitivitätsanalyse durch Verringerung der Wachstumsrate und Erhöhung des WACCs um jeweils 25 Basispunkte (Vorjahr: 25 Basispunkte) würde sich kein Wertminderungsbedarf für die Cash Generating Units ergeben. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Wertminderungen in Höhe von 0,9 Millionen EUR auf den Geschäfts- oder Firmenwert gebildet. Die Wertminderungen wurden durch reduzierte Erwartungen bezüglich der Nutzung vorhandener Kapazitäten im Bereich der Kondensatoren nötig und betreffen den Geschäftsbereich „Capacitors“. Sie sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „Sonstige Aufwendungen und Erträge“ erfasst. 6.13.4 Sonstige erworbene immaterielle Vermögenswerte In den Konzernabschlüssen zum 31. März 2018 und 2017 sind folgende Kategorien sonstiger erworbener immaterieller Vermögenswerte enthalten: Sonstige erworbene immaterielle Vermögenswerte (endliche Lebensdauer) zum 31. März (in Tausend EUR)
Abschreibungen auf sonstige erworbene immaterielle Vermögenswerte Die planmäßigen Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte (endliche Lebensdauer) für die am 31. März 2018 bzw. 2017 endenden Geschäftsjahre beliefen sich auf insgesamt 4,3 Millionen EUR bzw. 6,7 Millionen EUR (im Geschäftsjahr 2017 inklusive aufgegebenem Geschäftsbereich) und wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Wesentlichen mit einem Betrag von 3,7 Millionen EUR bzw. 5,2 Millionen EUR unter dem Posten Umsatzkosten und mit einem Betrag von 0,5 Millionen EUR bzw. 1,4 Millionen EUR unter dem Posten Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Buchwerte wertgemindert sein könnten, so wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Maßgeblich ist der erzielbare Betrag, der dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert entspricht. Sofern der erzielbare Betrag niedriger als der Buchwert ist, wird eine Wertberichtigung durchgeführt. EPCOS ist zu dem Ergebnis gekommen, dass in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 keine Wertminderungen notwendig waren. Nach Ablauf der planmäßigen Nutzungsdauer werden Restwerte für diese immateriellen Vermögenswerte zudem nicht erwartet. Patente werden gemäß ihrer Patenturkunde bzw. wie der Kundenstamm über maximal zwölf Jahre und Lizenzen laut Vertrag abgeschrieben. Veränderungen dieser Nutzungsdauern waren nicht vorzunehmen. Mit Ausnahme des Goodwills sind im Konzernabschluss keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer ausgewiesen. 6.13.5 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte In den Konzernabschlüssen zum 31. März 2018 und 2017 sind folgende selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte enthalten: Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (endliche Lebensdauer) zum 31. März (in Tausend EUR)
Abschreibungen auf selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Für die am 31. März 2018 bzw. 2017 endenden Geschäftsjahre beliefen sich die planmäßigen Abschreibungen auf selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte auf 0,4 Millionen EUR bzw. 0,3 Millionen EUR, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzkosten erfasst wurden. EPCOS überprüft selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte mindestens einmal jährlich auf Hinweise auf mögliche Wertminderungen. Noch nicht nutzungsbereite selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mindestens einmal im Jahr auf eine Wertminderung überprüft, indem der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag verglichen wird. Dabei verwendet die Gesellschaft Bewertungsmethoden, die auf diskontierten Zahlungsströmen (Cashflows) basieren. Die Cashflow-Prognosen berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf den besten vom Management vorgenommenen Einschätzungen über die zukünftigen Entwicklungen. Diese Prämissen können einen erheblichen Einfluss haben. Dieser Wertminderungstest erfolgt auf Ebene der einzelnen Projekte, wobei zugehörige Sachanlagen mit einbezogen werden. Basis sind die künftigen korrespondierenden Zahlungsströme der diesen Projekten zurechenbaren Vermögenswerte. Der Zeitraum der künftigen Zahlungsströme wird durch die Lebensdauer der Vermögenswerte bestimmt. Eine Wertminderung läge dann vor, wenn der Nutzungswert kleiner als der Buchwert wäre. EPCOS ist zu dem Ergebnis gekommen, dass in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 keine Wertminderungen notwendig waren. 6.14 Anteile an assoziierten Unternehmen Zum 31. März 2018 bzw. 2017 hält EPCOS eine Beteiligung in Höhe von 49 Prozent an der RF360 Holdings Singapore Pte. Ltd. (vgl. Kapitel 6.8.2). Für diese Beteiligung besteht zwischen EPCOS und Qualcomm jeweils eine Put-/Call-Option, mit einem festgelegten Ausübungspreis von 1.150 Millionen USD, die ab dem 2. August 2019 für 60 Tage von Qualcomm bzw. EPCOS ausgeübt werden kann. Die 49-Prozent-Beteiligung wird als assoziiertes Unternehmen bilanziert, wobei die Anwendung der Equity-Methode abweichend von der Anteilshöhe die vertraglich geregelte Gewinnbeteiligung und somit den erwarteten Zahlungsmittelzufluss aus der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Ausübung der Put-/Call-Option berücksichtigt. Die Bewertung bei Zugang der Beteiligung erfolgte zum Zeitwert in Höhe von 1.021,8 Millionen EUR, abgeleitet aus dem Ausübungspreis von 1.150 Millionen USD der Put-/Call-Option. Währungsschwankungen beeinflussen den erwarteten Zahlungsmittelzufluss und werden direkt gegen das Eigenkapital gebucht. Ein Teil des Währungsrisikos wurde mittels Devisentermingeschäfte gesichert (vgl. Kapitel 6.30). Der Buchwert der Beteiligung beträgt zum 31. März 2018 bzw. 2017 890,8 Millionen EUR bzw. 1.026,6 Millionen EUR. 6.15 Vorräte, netto Vorräte, netto zum 31. März (in Tausend EUR)
Die Vorräte zum 31. März 2018 bzw. 2017 sind netto ausgewiesen unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen in Höhe von 18,6 Millionen EUR bzw. 20,5 Millionen EUR. Zum 31. März 2018 und 2017 befinden sich von den oben ausgewiesenen Vorräten 13,7 Millionen EUR bzw. 12,7 Millionen EUR in Kundenkonsignationslagern. In den Vorräten zum 31. März 2018 bzw. 2017 sind aufgrund von Preis-, Mengen- und Technikrisiken wertgeminderte Vorräte in Höhe von 75,7 Millionen EUR bzw. 70,2 Millionen EUR zu Nettoveräußerungswerten ausgewiesen. Zum 31. März 2018 und 2017 sind keine Vorräte als Sicherheiten verpfändet worden. Der Materialaufwand in den zum 31. März 2018 bzw. 2017 endenden Geschäftsjahren belief sich auf 528,7 Millionen EUR bzw. 556,1 Millionen EUR. Folgende Entwicklung ergab sich bei den Wertminderungen für Vorräte für die am 31. März 2018 und 2017 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Wertminderung Vorräte für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
6.16 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden nach Abzug von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken von Forderungen ausgewiesen. Zum 31. März 2018 und 2017 sind keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheit an Dritte verpfändet worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in voller Höhe kurzfristig. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen für die am 31. März 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre: Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
Sämtliche zweifelhafte Forderungen wurden individuell wertberichtigt. Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto, für die am 31. März 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre setzt sich wie folgt zusammen: Altersstruktur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
In den zum 31. März 2018 bzw. 2017 endenden Geschäftsjahren wurden keine Forderungen verkauft. 6.17 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind zum 31. März 2018 und 2017 in nur unwesentlicher Höhe verfügungsbeschränkt. Zum 31. März 2018 bzw. 2017 sind in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmittel-äquivalenten Festgelder in Höhe von 34,1 Millionen EUR bzw. 112,3 Millionen EUR sowie Wechselforderungen in Höhe von 1,8 Millionen EUR bzw. 2,0 Millionen EUR enthalten. 6.18 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten zum 31. März 2018 bzw. 2017 Forderungen gegenüber Lieferanten in Höhe von 0,7 Millionen EUR bzw. 0,6 Millionen EUR sowie positive Marktwerte aus Derivaten in Höhe von 2,2 Millionen EUR bzw. 6,3 Millionen EUR. Zum 31. März 2018 bzw. 2017 sind zudem Forderungen aus vertraglich vereinbarten Zuschüssen in Höhe von 1,0 Millionen EUR bzw. 1,0 Millionen EUR aktiviert. Des Weiteren sind zum 31. März 2018 bzw. 2017 Darlehensforderungen gegenüber TDK in Höhe von 41,8 Millionen EUR bzw. 0 Millionen EUR erfasst. Zum 31. März 2018 umfassen die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte zudem Forderungen gegenüber Qualcomm in Höhe von 34,6 Millionen EUR bzw. zum 31. März 2017 gegenüber Qualcomm und RF360 in Höhe von 284,5 Millionen EUR (vgl. Kapitel 6.8.2). Der langfristige Anteil der Forderungen gegenüber Qualcomm beträgt zum 31. März 2018 bzw. 2017 49,2 Millionen EUR bzw. 70,5 Millionen EUR und ist unter den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten erfasst. 6.19 Übrige kurz-/ langfristige Vermögenswerte Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten zum 31. März 2018 bzw. 2017 im Wesentlichen Steuerforderungen in Höhe von 27,6 Millionen EUR bzw. 24,7 Millionen EUR sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 3,4 Millionen EUR bzw. 4,0 Millionen EUR. Des Weiteren beinhalten die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand in Höhe von 6,8 Millionen EUR bzw. 7,7 Millionen EUR. Zum 31. März 2018 bzw. 2017 sind zudem Anzahlungen in Höhe von 4,9 Millionen EUR bzw. 4,4 Millionen EUR ausgewiesen. Die übrigen langfristigen Vermögenswerte umfassen zum 31. März 2018 bzw. 2017 Anzahlungen auf Sachanlagen in Höhe von 22,0 Millionen EUR bzw. 26,9 Millionen EUR. Darüber hinaus beinhalten die übrigen langfristigen Vermögenswerte zum 31. März 2018 bzw. 2017 Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand in Höhe von 15,5 Millionen EUR bzw. 14,5 Millionen EUR. 6.20 Eigenkapital (1) Grundkapital Die Gesellschaft verfügt zum 31. März 2018 über ein genehmigtes, ausgegebenes und voll eingezahltes Grundkapital von 66.682.270 EUR, eingeteilt in 66.682.270 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1 EUR je Stück. (2) Bedingtes Kapital Die Gesellschaft verfügt zum 31. März 2018 bzw. 2017 über kein Bedingtes Kapital. (3) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien der EPCOS AG. (4) Gewinnrücklage Wesentlicher Bestandteil der Gewinnrücklagen sind die im laufenden bzw. in vergangenen Geschäftsjahren erzielten und nicht ausgeschütteten Ergebnisse der EPCOS AG sowie Ergebnisse von Tochtergesellschaften, die während deren Konzernzugehörigkeit erwirtschaftet worden sind. Zusätzlich sind die Effekte aus der Umstellung von US-GAAP auf IFRS mit Stichtag zum 1. Oktober 2006 unter diesem Posten erfasst. Gemäß Aktiengesetz ergibt sich grundsätzlich der an die Anteilseigner ausschüttungsfähige Betrag aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft gemäß dem Einzelabschluss nach dem Handelsgesetzbuch. Dieses Bilanzergebnis belief sich zum 31. März 2018 auf 1.138.077.033 EUR bzw. 2017 auf 1.106.518.706 EUR. (5) Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Hält die EPCOS AG bei konsolidierten Tochtergesellschaften weniger als 100 Prozent der Anteile, so werden die entsprechenden Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in der Konzernbilanz unter Berücksichtigung der auf sie entfallenden Periodenergebnisse gesondert ausgewiesen. (6) Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement der EPCOS AG dient der Strategie eines ertragsorientierten Wachstums, um den Unternehmenswert des EPCOS Konzerns zu erhöhen. Grundlage dazu ist eine ausgewogene Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die EPCOS AG unterliegt dabei keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Wesentliche Ziele des Kapitalmanagements sind dabei die Sicherstellung einer nachhaltigen Unternehmensfortführung, der Erhalt einer ausgewogenen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und damit die Bewahrung einer risikoadäquaten Verzinsung der durch die Aktionäre eingelegten Mittel. Die Steuerung des Kapitals wird sowohl über einen zweckgerichteten Einsatz von Fremdkapital als auch über eine angemessene Dividendenpolitik vollzogen. Wesentliche Kennzahlen, nach denen die Gesellschaft die Steuerung und Zuteilung der Ressourcen im EPCOS Konzern regelt, sind der Operating Profit und das Ergebnis vor Steuern nach Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Profit before tax after invested capital interest – PbT after ICI). Das Ergebnis vor Steuern nach Verzinsung des eingesetzten Kapitals ergibt sich in den Geschäftsjahren wie folgt: Ergebnis vor Steuern nach Verzinsung des eingesetzten Kapitals für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Millionen EUR)
Das eingesetzte Kapital setzt sich zusammen aus dem Nettoumlaufvermögen, dem Sachanlagevermögen ohne Grundstücke und Gebäude sowie den immateriellen Vermögenswerten ohne Goodwill abzüglich der Pensionsverbindlichkeiten. Kalkulatorische Zinsen auf eingesetztes Kapital und aufgelaufene Gewinnrücklagen für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Millionen EUR)
6.21 Vorgeschlagene Dividenden Aufsichtsrat und Vorstand beabsichtigen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, von dem zum 31. März 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der EPCOS AG in Höhe von 1.138.077.033 EUR eine Dividende von 66.015.447 EUR zu zahlen und den Restbetrag in Höhe von 1.072.061.586 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 6.22 Sonstige Rückstellungen Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: Sonstige Rückstellungen (in Tausend EUR)
Die Fristigkeit der sonstigen Rückstellungen ergibt sich wie folgt: Fristigkeit der sonstigen Rückstellungen (in Tausend EUR)
Die zum 31. März 2018 bzw. 2017 passivierten personalbezogenen Rückstellungen beinhalten mit 3,0 Millionen EUR bzw. 6,1 Millionen EUR im Wesentlichen Rückstellungen für Altersteilzeit und Restrukturierung sowie mit 6,6 Millionen EUR bzw. 6,7 Millionen EUR Jubiläumsrückstellungen. 6.23 Lang- und kurzfristige Finanzschulden 6.23.1 Finanzierung EPCOS verfügte im letzten Geschäftsjahr bis zum 31. März 2018 über eine Kreditlinie der TDK Europe S.A. mit Sitz in Luxemburg in Höhe von 300,0 Millionen EUR (31. März 2017: 1.135,0 Millionen EUR). Diese Linie war zum 31. März 2018 nicht beansprucht und ist am 31. März 2018 ausgelaufen bzw. war zum 31. März 2017 mit 200,0 Millionen EUR in Anspruch genommen. Darüber hinaus hat EPCOS eine Reihe von weiteren Kreditlinien zum 31. März 2018 in Höhe von 209,4 Millionen EUR bzw. zum 31. März 2017 in Höhe von 180,7 Millionen EUR bei internationalen und nationalen Bankinstituten. Diese Kreditlinien wurden zum 31. März 2018 in Höhe von 65,5 Millionen EUR bzw. zum 31. März 2017 in Höhe von 64,9 Millionen EUR in Anspruch genommen. 6.23.2 Kurzfristige Finanzschulden Die kurzfristigen Finanzschulden zum 31. März 2018 bzw. 31. März 2017 betrugen 50,2 Millionen EUR bzw. 243,8 Millionen EUR. In den zum 31. März 2018 bzw. zum 31. März 2017 ausgewiesenen kurzfristigen Finanzschulden sind Verbindlichkeiten gegenüber dem TDK Konzern in Höhe von 0 Millionen EUR bzw. 200,0 Millionen EUR enthalten. Weiterhin bestehen die sonstigen kurzfristigen Kredite aus teilweise besicherten Bankkrediten. Die kurzfristigen Finanzschulden betreffen verschiedene Betriebsmittelkredite von Banken zu einem gewogenen durchschnittlichen Zinssatz von 6,10 Prozent im Geschäftsjahr 2018 sowie 1,72 Prozent im Geschäftsjahr 2017. 6.23.3 Langfristige Finanzschulden Die langfristigen Finanzschulden stellen sich wie folgt dar: Langfristige Finanzschulden zum 31. März (in Tausend EUR)
Details zu Währungen, Zinssätzen, Fälligkeiten und Darlehensgebern zeigt die folgende Tabelle: Langfristige Finanzschulden inklusive kurzfristiger Anteile (Darlehen) zum 31. März 2018 (Währungen in Millionen)
Nach Fälligkeiten geordnet, ergibt sich für die langfristigen Finanzverbindlichkeiten zum 31. März 2018 bzw. 2017 folgendes Bild: Langfristige Finanzverbindlichkeiten zum 31. März 2018 (in Tausend EUR)
In den zum 31. März 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahren traten keine Zahlungsstörungen oder sonstige Vertragsverletzungen bei den lang- und kurzfristigen Finanzschulden auf. 6.24 Sonstige kurz-/ langfristige finanzielle und übrige Schulden Die übrigen kurz- und langfristigen Schulden entfallen im Wesentlichen mit 77,9 Millionen EUR (davon kurzfristig: 75,6 Millionen EUR) auf Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich (Vorjahr: 86,9 Millionen EUR, davon kurzfristig: 84,0 Millionen EUR). Die sonstigen kurz- und langfristigen finanziellen Schulden umfassen weiterhin Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Sachanlagen, negative Marktwerte aus Sicherungsgeschäften und ähnliche Schulden. 6.25 Restrukturierung Permanenter Kostendruck aus internationalem Wettbewerb macht es für die Gesellschaft notwendig, Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen. Die im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Erträge aus der Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen entfielen im Wesentlichen auf Deutschland. Im Geschäftsjahr 2017 sind insgesamt Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 4,3 Millionen EUR in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Davon entfallen 4,2 Millionen EUR auf personenbezogene Aufwendungen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Restrukturierungsrückstellungen aus dem Vorjahr in Höhe von 1,4 Millionen EUR aufgelöst. Die Auszahlungen in den Geschäftsjahren 2018 bzw. 2017 beliefen sich auf 1,5 Millionen EUR bzw. 0,8 Millionen EUR. Die Entwicklung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Personalrestrukturierungen stellt sich im Laufe der Geschäftsjahre 2018 und 2017 wie folgt dar: Entwicklung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Restrukturierungen (in Tausend EUR)
6.26 Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. März 2018 bestanden Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1,6 Millionen EUR aus Rechtsstreitigkeiten (Vorjahr: 3,3 Millionen EUR). Es bestehen generelle Risiken aus der allgemeinen Geschäftstätigkeit, die nachfolgend kurz erläutert werden: Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften sind im Hinblick auf verschiedene Streitgegenstände und Angelegenheiten Partei in einigen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren. Nach Meinung des Vorstands, der sich dabei auf Aussagen der Rechtsberater der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften stützt, werden diese Rechtsstreitigkeiten und Verfahren allerdings selbst für den Fall ihres negativen Ausgangs keine wesentlichen Auswirkungen auf die finanzielle Situation oder das Ergebnis der Gesellschaft haben. Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften unterliegen in jedem für ihre Betriebstätigkeit relevanten Rechtssystem einer Vielzahl von Umweltschutzbestimmungen, die z.B. Emissionen, Abwasserentsorgung und Lagerung von gefährlichen Materialien und Abfällen regeln. Diese Vorschriften werden auch für die zukünftige Geschäftstätigkeit des Unternehmens eine bedeutende Rolle spielen. Bereits in der Vergangenheit wurden die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften vereinzelt für die Beseitigung von Boden- und Grundwasserverschmutzungen an ihren Standorten verantwortlich gemacht. Wesentlichen Aufwendungen, Straf- oder Bußgeldern im Zusammenhang damit sahen sich aber weder die Gesellschaft noch ihre Tochtergesellschaften ausgesetzt. Unabhängig davon ist allerdings nicht auszuschließen, dass es in Zukunft Fälle geben könnte, in denen die Gesellschaft oder ihre Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit Umweltschutzbestimmungen Auflagen zu erfüllen haben, in die Haftung genommen oder Straf- oder Bußgeldern unterliegen werden. Da einige der Betriebsstätten des Unternehmens sehr nahe an denen anderer Unternehmen liegen oder sogar gemeinsam genutzt werden, könnten sich vorgenannte Belastungen vereinzelt sogar aus Sachverhalten ergeben, die nicht von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften selbst verursacht wurden. Ebenfalls ist nicht auszuschließen, dass zukünftige Novellierungen in Umweltgesetzgebungen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften zu substantiellen finanziellen Aufwendungen zwingen, die erhebliche negative Auswirkungen auf die finanzielle Lage bzw. das Ergebnis der Gesellschaft haben könnten. Zum 31. März 2018 bzw. 2017 besteht ein Bestellobligo in Höhe von 35,5 Millionen EUR bzw. 43,7 Millionen EUR für Sachanlagen. Weiterhin bestehen zum Bilanzstichtag langfristige, vertragliche Energieabnahmeverpflichtungen (bis 2029) in Höhe von 170,6 Millionen EUR (Vorjahr: 216,8 Millionen EUR). 6.27 Leasing a) Operating-Leasing Derzeit least die Gesellschaft diverse Einrichtungen für Fertigung, Geschäftsführung und Verwaltung sowie verschiedene Ausrüstungsgegenstände unter Operating-Leasing-Verträgen. Die Summe der zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen stellt sich wie folgt dar: Zukünftige Mindestzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31. März (in Tausend EUR)
In den zum 31. März 2018 bzw. 2017 endenden Geschäftsjahren sind Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von 12,1 Millionen EUR bzw. 27,4 Millionen EUR erfolgswirksam erfasst worden. b) Finanzierungs-Leasing EPCOS hat im September 2007 ein Finanzierungs-Leasing mit einer Laufzeit von ursprünglich 10 Jahren in Form einer Sale-and-Leaseback-Vereinbarung für Grundstück und Gebäude am Standort Heidenheim abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2012 wurde die Laufzeit des Leasingvertrags auf 15 Jahre (bis 2022) verlängert. Das Leasing wird als Finanzierungs-Leasing bilanziell erfasst, dabei entspricht der Barwert der Leasingzahlung den Verbindlichkeiten aus dem Finanzierungs-Leasing. EPCOS hat weiterhin eine Option zur zweimaligen Verlängerung von jeweils fünf Jahren. Die monatliche Grundmiete wird jeweils zum 1. Januar 2014, zum 1. Oktober 2017 und zum 1. Oktober 2020 um 3 Prozent angepasst sowie bei Ausübung der Verlängerungsoption jeweils alle drei Jahre um 3 Prozent erhöht. Am 31. März 2018 bestanden wie im Vorjahr keine Untermietverhältnisse. Die von EPCOS erstmals im Geschäftsjahr 2009 konsolidierte Gesellschaft Becromal Iceland ehf hat mit der Gesellschaft Becromal Properties ehf im Geschäftsjahr 2009 ein Finanzierungs-Leasing für eine Immobilie abgeschlossen. Das Leasing wurde als Finanzierungs-Leasing bilanziell erfasst, dabei entspricht der Barwert der Leasingzahlung den Verbindlichkeiten aus dem Finanzierungs-Leasing. EPCOS hat eine Option zur Verlängerung. Die monatliche Grundmiete beträgt ein Prozent der Herstellkosten. Ferner wurde von Becromal Iceland ehf ein weiteres Finanzierungs-Leasing über Geschäftsausstattung mit einer Laufzeit über fünfzehn Jahre abgeschlossen. Die Miete beträgt 1,2 Prozent der Herstellkosten. Dieser Vertrag wurde im Geschäftsjahr 2010 auf 20 Jahre mit einer Option zur Verlängerung um 10 Jahre angepasst. Die Bilanzierung dieser Verträge wurde im Geschäftsjahr 2010 auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 30 Jahren angepasst. Mit den Erwerb der Tronic‘s Microsystems SA, Crolles, Frankreich, wurden im Geschäftsjahr 2017 neue Leasingvereinbarungen für technische Anlagen und Maschinen mit Laufzeiten von drei bis fünf Jahren als Finanzierungs-Leasing bilanziell erfasst. Der Barwert der Leasingzahlung entspricht den Verbindlichkeiten aus dem Finanzierungs-Leasing. EPCOS hat die Option, die Vermögenswerte am Ende der Vertragslaufzeit zu erwerben. Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasing werden über den kürzeren der beiden Zeiträume, Vertragslaufzeit oder geschätzte Nutzungsdauer, abgeschrieben. Zugleich wird eine entsprechende Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben und getilgt wird. Die Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Finanzierungs-Leasingverhältnissen sowie die entsprechenden Barwerte stellen sich wie folgt dar: Zukünftige Mindestleasingzahlungen und Barwerte zum 31. März (in Tausend EUR)
Zum 31. März 2018 bzw. 2017 sind Grundstücke und Gebäude in Höhe von 18,6 Millionen EUR bzw. 20,1 Millionen EUR sowie Technische Anlagen, Maschinen und sonstige Anlagen in Höhe von 4,7 Millionen EUR bzw. 5,5 Millionen EUR aus Finanzierungs-Leasing in der Konzernbilanz enthalten. 6.28 Steuern vom Einkommen und Ertrag Das konsolidierte Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag aus fortzuführenden Geschäftsbereichen und aufgegebenem Geschäftsbereich verteilt sich nach steuerlichen Kriterien auf In- und Ausland wie folgt: Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
Der Aufwand/ (Ertrag) für Steuern vom Einkommen und Ertrag setzt sich wie folgt zusammen: Aufwand/(Ertrag) für Steuern vom Einkommen und Ertrag für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
Der latente Steuerertrag im aktuellen Geschäftsjahr in Höhe von 54,9 Millionen EUR resultiert im Wesentlichen aus der Wertaufholung aktiver latenter Steuern (33,8 Millionen EUR). Der latente Steueraufwand im Vorjahr in Höhe von 156,9 Millionen EUR ergab sich im Wesentlichen aus dem Verbrauch von Verlustvorträgen bei der EPCOS AG. Die Abstimmung der Steuern vom Einkommen und Ertrag für die am 31. März 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre ergibt nachfolgendes Bild. Zugrunde gelegt wurde der deutsche Körperschaftsteuersatz zuzüglich des effektiven Gewerbeertragsteuersatzes, das heißt eine gesetzliche Gesamtsteuerbelastung von 30,7 Prozent für 2018. Die Gesamtsteuerbelastung in Vorjahren betrug 31,7%. Die Veränderung im Steuersatz um 1% resultiert aus der Veränderung des gewichteten deutschen Gewerbesteuermischhebesatzes wegen dem Verkauf des Großteils des OFW Komponentengeschäfts im vorangehenden Geschäftsjahr. Steuerliche Überleitungsrechnung für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
Der Steuerertrag aus vergangenen Jahren beinhaltet im aktuellen Jahr einen Steuerertrag von 1,0 Millionen EUR aus laufenden Steuern (Vorjahr: 0,5 Millionen EUR Steueraufwand). Die steuerfreien Erträge im Vorjahr in Höhe von 217,9 Millionen EUR sowie die nichtabziehbaren Betriebsausgaben des Vorjahres in Höhe von 68,1 Millionen EUR resultierten im Wesentlichen aus dem Verkauf des Großteils des OFW Komponentengeschäfts. Für 2018 und 2017 wird die Gesellschaft in Deutschland mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent belastet. Hierauf wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Die Gesamtbelastung mit Körperschaftsteuer beträgt somit für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 15,8 Prozent. Der effektive Gewerbeertragsteuersatz beträgt 14,9 Prozent für 2018 im Gegensatz zu bisher 15,9 Prozent. Die Gesellschaft wird kontinuierlich von Steuerbehörden in verschiedenen Ländern geprüft. Die Steuerrückstellungen decken nach Einschätzung der Gesellschaft mögliche Belastungen für alle noch offenen Jahre ausreichend ab. Aufgegebenem Geschäftsbereich zugeordneter Ertragsteueraufwand für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR):
Aktive und passive latente Steuern zum 31. März (in Tausend EUR)
Der latente Steuerertrag auf temporäre Differenzen betrug im Geschäftsjahr 2018 51,8 Millionen EUR (Vorjahr: 94,4 Millionen EUR Steueraufwand). Dem sonstigen Ergebnis wurden im Geschäftsjahr 2018 latente Steuern in Höhe von 23,6 Millionen EUR erfolgsneutral belastet (Vorjahr: 5,5 Millionen EUR Gutschrift), die auf Währungsgewinne und Pensionen entfallen. Die Verlustvorträge stammen überwiegend aus den österreichischen, spanischen, italienischen, isländischen, deutschen, französischen und indischen Gesellschaften. Es wurden nur diejenigen aktiven Steuerlatenzen bilanziert, deren Realisierung durch die Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen oder durch die Erzielung von ausreichend positivem steuerlichen Einkommen als hinreichend gesichert erscheint. Für folgende Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt: Nichtansatz aktiver latenter Steuern zum 31. März (in Tausend EUR)
Davon entfällt auf den Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf Pensionsverpflichtungen zum 31. März 2018 0,0 Millionen EUR (Vorjahr: 4,1 Millionen EUR). Wertaufholungen auf steuerliche Verlustvorträge wurden zum 31. März 2018 in Höhe von 35,5 Millionen EUR geltend gemacht (Vorjahr: 0,0 Millionen EUR). Die aktiven und passiven latenten Steuern sind in den konsolidierten Bilanzen zum 31. März 2018 und 2017 jeweils wie folgt ausgewiesen: Latente Steuern in konsolidierten Bilanzen zum 31. März (in Tausend EUR)
Von den steuerlichen Verlustvorträgen, auf die keine aktive latente Steuer angesetzt wurde, verfallen 32,9 Millionen EUR (Vorjahr: 30,4 Millionen EUR) im Zeitraum bis einschließlich 2027. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge und Steuerguthaben wurden in einer Höhe von 44,1 Millionen EUR für das Geschäftsjahr 2018 (Vorjahr: 78,2 Millionen EUR) nicht berücksichtigt. Zum 31. März 2018 wurden auf die thesaurierten Gewinne von ausländischen Tochtergesellschaften latente Steuerrückstellungen in Höhe von 21,9 Millionen EUR (Vorjahr: 32,3 Millionen EUR) gebildet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden geringere Ausschüttungen von den Tochtergesellschaften geplant. Auf die nach derzeitiger Ausschüttungsplanung verbleibenden Gewinnrücklagen zum 31. März 2018 der ausländischen Tochtergesellschaften in Höhe von 422,6 Millionen EUR (Vorjahr: 432,8 Millionen EUR) wurden keine latenten Steuerrückstellungen gebildet, weil geplant ist, diese Gewinne zeitlich unbegrenzt zu reinvestieren bzw. weil diese wegen Geringfügigkeit zu vernachlässigen ist. Die Schätzung von nicht bilanzierten passiven latenten Steuern auf nicht ausgeschüttete Gewinne ist nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. 6.29 Pensionen Die Gesellschaft gewährt Betriebsrenten hauptsächlich auf der Grundlage von mehreren leistungsorientierten Pensionsplänen. Der Bewertungsstichtag für die Pläne ist der 31. März. Die Gesellschaft gewährt gegenwärtig fast allen Mitarbeitern in Deutschland und vielen Beschäftigten im Ausland Pensionszusagen, die feste Leistungsansprüche umfassen und daher nach IFRS als Defined-Benefit-Pläne zu bilanzieren sind. Darüber hinaus gewährt das Unternehmen pensionsähnliche Zusagen, die vor allem aus Übergangszahlungen an inländische Mitarbeiter nach Eintritt in den Ruhestand sowie aus pensionsähnlichen Leistungen in Form von medizinischen Versicherungsleistungen in den USA und Brasilien bestehen. Die Höhe der Versorgungszusagen bemisst sich im Einzelfall nach Lohn- bzw. Gehaltsniveau und/oder Position in der Unternehmenshierarchie sowie Betriebszugehörigkeit. Dabei können die konkreten Versorgungszusagen in Abhängigkeit von den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes variieren. In Deutschland gibt es darüber hinaus ein Programm zur eigenfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge, das den Mitarbeitern die Möglichkeit gibt, einen Teil des Gehalts für eine Rentenzahlung inklusive aufgelaufener Zinsen zum Renteneintritt umzuwandeln. Die Verbindlichkeit für zukünftige Zahlungen ist versicherungsmathematisch bestimmt. Die Verbindlichkeit wird in Höhe des Maximums aus dem Marktwert der Fondsanteile und dem Barwert des garantierten Versicherungskapitals passiviert. In das Treuhandvermögen des Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden von der EPCOS AG im Geschäftsjahr 2008 14,3 Millionen EUR übertragen, zum 31. März 2018 beträgt der Bestand des Treuhandvermögens 9,8 Millionen EUR (31. März 2017: 9,5 Millionen EUR). Das Treuhandvermögen ist dem Zugriff der Konzerngesellschaft entzogen und darf ausschließlich für Ansprüche der Mitarbeiter bzw. Mitglieder des Vorstands im Insolvenzfall verwendet werden. Das jeweilige Treuhandvermögen deckt diejenigen Ansprüche ab, die nicht bereits durch den Pensionssicherungsverein abgedeckt sind und ist in seiner Höhe daher Schwankungen unterworfen. Das Treuhandvermögen des Contractual Trust Arrangement (CTA) wird nach den vom EPCOS Mitarbeitertreuhänder e.V. und der Konzerngesellschaft gemeinsam erstellten Anlagerichtlinien am Kapitalmarkt investiert. Die Beiträge zu beitragsorientierten Pensionsplänen beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 4,6 Millionen EUR und im Geschäftsjahr 2017 auf 5,3 Millionen EUR. Die geschätzten Beiträge für das Geschäftsjahr 2019 belaufen sich auf rund 4,5 Millionen EUR. Da für diese Defined-Contribution-Pläne die Verpflichtung des Unternehmens im Gegensatz zu Defined-Benefit-Plänen ausschließlich in der Bereitstellung von Beiträgen besteht, ist die Bilanzierung einer Verbindlichkeit nicht erforderlich. Zusätzlich leistete der Konzern im Geschäftsjahr 2018 und 2017 Beiträge im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen (staatliche Pläne/ Rentenversicherung) in Höhe von 42,3 Millionen EUR und 47,0 Millionen EUR. Die Darstellungen erfolgen für alle leistungsorientierten Pläne zusammengefasst, soweit nicht anders erwähnt, da sich die Verpflichtung überwiegend aus dem Plan in Deutschland ergibt. In den folgenden Tabellen sind die konsolidierten Informationen in Bezug auf alle von der Gesellschaft unterhaltenen Pensionspläne für die angegebenen Stichtage zusammengefasst. Die folgende Tabelle zeigt jeweils die Entwicklung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung („Defined Benefit Obligation“ – DBO) im Berichts- und Vorjahr: Änderung der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31. März (in Tausend EUR)
Im Vorjahr wurden im Zusammenhang mit der Veräußerung des Großteils des OFW-Komponenten-Geschäfts Pensionsverpflichtungen in Höhe von 75,2 Millionen EUR (davon 75,1 Millionen EUR Pensionsverpflichtungen in Deutschland) zum Buchwert übertragen. Die folgende Tabelle zeigt jeweils die Änderung des Planvermögens während des angegebenen Geschäftsjahres: Änderung des Planvermögens zum 31. März (in Tausend EUR)
Aus Planvermögen wurden in 2018 4,6 Millionen EUR und in 2017 7,0 Millionen EUR tatsächliche Erträge erzielt. Die Aufteilung des Planvermögens ist wie folgt: Das deutsche Planvermögen in Höhe von 9,8 Millionen EUR wird ausschließlich in EUR-Anlagen am Geldmarkt mit Laufzeiten von jeweils längstens drei Monaten investiert, wobei das Rating der erworbenen Schuldtitel zu jeder Zeit bei mindestens A (S & P) bzw. A2 (Moody’s) oder einem vergleichbaren Rating liegen muss. Aufteilung des Planvermögens Ausland zum 31. März (in Prozent)
Die Fondsmanager des Planvermögens versuchen mit Hilfe der Investitionsstrategie die Volatilität zu reduzieren. Die Anlage für den wesentlichen in den USA gehaltenen Teil des Planvermögens ist daher auf maximal 50 Prozent in Schuldverschreibungen begrenzt, die ein Minimum-Rating gemäß Standard & Poor’s (S & P) oder Moody’s von A oder besser zum Kaufzeitpunkt haben. Die voraussichtliche Einlage in das Planvermögen für 2019 beträgt 1,3 Millionen EUR. Die Darstellung der Verpflichtung, des Vermögens und der Rückstellung ergibt folgendes Bild: Verpflichtung, Vermögen und Rückstellung zum 31. März (in Tausend EUR)
* inklusive Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von 5 Tausend EUR Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31. März 2018 13,7 Jahre (Vorjahr: 13,7 Jahre). In der folgenden Tabelle sind die Komponenten der Netto-Pensionsaufwendungen für die am 31. März 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre dargestellt: Netto-Pensionsaufwendungen für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
Im nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand des Vorjahres sind Plankürzungen in den USA über 3,9 Millionen EUR in Zusammenhang mit der Übertragung von Pensionsverpflichtungen an die Qualcomm enthalten. Im Zinsaufwand des aktuellen Berichtsjahres ist keine Verzinsung des „asset ceiling“ Brasilien enthalten (im Vorjahr: 0,3 Millionen EUR). In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden der Zinsaufwand und der Zinsertrag des Planvermögens innerhalb des Zinsergebnisses ausgewiesen. Alle übrigen Komponenten der Netto-Pensionsaufwendungen werden entsprechend der Zuordnung der anspruchsberechtigten Mitarbeitergruppen hauptsächlich in den Umsatzkosten ausgewiesen. Der geringere verbleibende Rest wird auf die weiteren Funktionskosten aufgeteilt. Die versicherungsmathematischen Annahmen, die der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung (DBO) zugrunde gelegt wurden, sind je nach den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes, in denen die Pensionspläne gelten, unterschiedlich. Im Folgenden sind die wesentlichen Prämissen für die Pensionspläne in Deutschland und den USA dargestellt: Prämissen zur Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31. März (in Prozent)
Die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse zeigt auf, wie sich der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung (DBO) veränderte, wenn jeweils eine versicherungsmathematische Annahme (unter Beibehaltung der übrigen versicherungsmathematischen Annahmen) geändert würde. Mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden nicht berücksichtigt. Sensitivitätsanalyse Auswirkung zum 31. März 2018 (in Tausend EUR)
Für den EPCOS Konzern würde eine Erhöhung des Abzinsungssatzes von +0,25 Prozent zu einer Reduzierung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung in Höhe von 12,5 Millionen EUR führen, eine entsprechende Herabsetzung um -0,25 Prozent zu einer Erhöhung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung in Höhe von 13,2 Millionen EUR. Für die medizinischen Pläne wurden in Brasilien im Bereich der medizinischen Versorgung 9,20 Prozent als Kostentrend (Vorjahr: 7,50 Prozent) angesetzt, für den medizinischen Plan in den USA wurden langfristig 5,50 Prozent (Vorjahr: 5,50 Prozent) zugrunde gelegt. Nachfolgend sind die Auswirkungen dargestellt, die aus einer Erhöhung bzw. Verminderung der angenommenen Kostenentwicklung im medizinischen Bereich um einen Prozentpunkt resultieren würden: Entwicklung der erwarteten medizinischen Versorgungskosten Auswirkung zum 31. März 2018 (in Tausend EUR)
Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Sonstigen Ergebnis erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Beträge: Im Sonstigen Ergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen zum 31. März (in Tausend EUR)
* inklusive Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von 5 Tausend EUR 6.30 Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß IFRS 7 Die Buch- und Zeitwerte der einzelnen Finanzinstrumente nach den Kategorien des IAS 39 stellen sich zum 31. März 2018 bzw. 2017 wie folgt dar:
* Bei Beteiligungen kann wegen Fehlen eines aktiven Marktes kein Zeitwert ermittelt werden. Somit erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Eine Veräußerung dieser Finanzinstrumente ist nicht vorgesehen.
* Bei Beteiligungen kann wegen Fehlen eines aktiven Marktes kein Zeitwert ermittelt werden. Somit erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Eine Veräußerung dieser Finanzinstrumente ist nicht vorgesehen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die nicht auf den EUR lauten, werden mit dem Tageskurs umgerechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sind dem kurzfristigen Vermögen zugeordnet. Aufgrund der kurzen Restlaufzeiten wird angenommen, dass die ausgewiesenen Buchwerte näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen. Bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten wird als beizulegender Zeitwert der Kurswert in einem aktiven Markt angesetzt. Die Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten sind auf Basis von Marktwerten ermittelt worden. Dies erfolgt beispielsweise durch Abzinsung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme auf Basis aktueller Marktzinsen und der Zinsstrukturkurve oder finanzmathematischer Modelle, in die Annahmen wie Volatilitäten oder aktuelle Kurse einfließen. Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund der kurzen Restlaufzeiten im Wesentlichen den Zeitwerten. Die langfristigen finanziellen Schulden wie beispielsweise Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Verwendung marktüblicher, fristgerechter Zinssätze ermittelt. Der Zeitwert der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten lang- und kurzfristigen Finanzschulden wird anhand der vertraglichen Zahlungsströme unter Anwendung aktueller Marktzinsen bewertet (Stufe 2). Die Buchwerte nach den Bewertungskategorien des IAS 39 stellen sich zum 31. März 2018 und 2017 wie folgt dar: Buchwerte nach Bewertungskategorien für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing sowie Derivate mit Sicherungsbeziehung, die als Net Investment Hedge designiert wurden, sind in obiger Tabelle nicht enthalten. Die Zuordnung der zum Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden in die drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie ist folgender Tabelle zu entnehmen: Fair-Value-Hierarchie zum 31. März 2018 (in Tausend EUR)
In Stufe 1 können die Zeitwerte durch öffentlich notierte Marktpreise auf aktiven Märkten bestimmt werden, während die Zeitwerte der Stufe 2 direkt oder indirekt auf Basis von beobachtbaren Marktdaten bestimmt werden. Für Vermögenswerte und Schulden der Stufe 3 stehen für die Ermittlung der Zeitwerte keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung. Der Zeitwert der Vermögenswerte der Stufe 3 wird durch Abzinsung der zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüsse mit dem Effektivzins bei Zugang ermittelt. Nettoergebnis nach Bewertungskategorien für die am 31. März endenden Geschäftsjahre (in Tausend EUR)
Die Nettogewinne bzw. -verluste resultierten insbesondere aus Währungseffekten, Veränderungen von Wertberichtigungen und Marktwertänderungen. Im Geschäftsjahr 2018 bzw. 2017 wurden neben obigen Zahlen Nettogewinne in Höhe von 0 Millionen EUR bzw. 0,1 Millionen EUR aus zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen direkt im Sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasst. Im Geschäftsjahr 2018 bzw. 2017 wurden Nettogewinne in Höhe von 0 Millionen EUR bzw. 0,3 Millionen EUR aus zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen aus dem Sonstigen Ergebnis entnommen und in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die Anwendung der Equity-Methode hinsichtlich der 49-Prozent-Beteiligung an der RF360 Holdings Singapore Pte. Ltd. führt zu einem Ergebnis aus Fremdwährung, das direkt im sonstigen Ergebnis erfasst wird (vgl. Kapitel 6.8.2 und 6.14). Dieses Währungsrisiko wird teilweise über Devisentermingeschäfte abgesichert, die gemäß IAS 39 als Sicherungsbeziehung zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind (Net Investment Hedge). Die Devisentermingeschäfte mit einer ursprünglichen Laufzeit von einem Jahr und einer Verlängerungsabsicht zur Übereinstimmung mit der Laufzeit des zu Grunde liegenden Geschäfts aus der mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erwarteten Ausübung der Put/Call-Option hinsichtlich der 49-Prozent-Beteiligung von insgesamt 30 Monaten belaufen sich auf 600 Millionen USD. Diese bestehenden Sicherungen wurden im selben Umfang um ein weiteres Jahr verlängert. Gewinne oder Verluste aus der Umrechnung dieser Devisentermingeschäfte werden direkt im sonstigen Ergebnis zusammen mit etwaigen Gewinnen oder Verlusten aus der Währungsumrechnung der 49-Prozent-Beteiligung erfasst. In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 bestand keine Unwirksamkeit. Zum 31. März 2018 bzw. 2017 ist der beizulegende Zeitwert dieser Devisentermingeschäfte eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 9,1 Millionen EUR bzw. ein finanzieller Vermögenswert in Höhe von 3,2 Millionen EUR. In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 wurden Erträge in Höhe von 58,8 Millionen bzw. 3,2 Millionen EUR aus der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Fälligkeiten der finanziellen Schulden ergeben sich zum 31. März 2018 bzw. 2017 wie folgt (Zinszahlungen aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten sind mit dem zum 31. März 2018 bzw. 2017 vorliegenden Konditionen errechnet worden): Fälligkeiten finanzieller Schulden für das am 31. März 2018 endende Geschäftsjahr (in Tausend EUR)
Volumen und Fälligkeiten von Sicherungsgeschäften sind folgender Tabelle zu entnehmen: Sicherungsvolumen und Fälligkeiten zum 31. März (in Tausend EUR)
Die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Änderungen der Schulden, die aus Finanzierungstätigkeit resultieren, stellen sich für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 wie folgt dar: Änderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit zum 31. März (in Tausend EUR)
Änderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit zum 31. März (in Tausend EUR)
Die Spalte „Zugänge“ im Geschäftsjahr 2017 beinhaltet Zugänge aus dem Erwerb eines Tochterunternehmens sowie Zugänge aus neuen Leasingverhältnissen. In der Spalte „Sonstiges/ Währungsanpassung“ sind neben Effekten aus Wechselkursveränderungen auch nicht zahlungswirksame Umgliederungen zwischen kurz- und langfristigen Darlehen enthalten. 6.31 Risikomanagement Detaillierte Angaben zum Risikomanagement befinden sich im Konzernlagebericht. 6.32 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit Kaufvertrag vom 26. April 2018 hat die EPCOS AG 50,4 Prozent an dem Unternehmen Relyon Plasma GmbH mit Sitz in Regensburg zum Kaufpreis von EUR 3.780 Tausend erworben. Durch diese Übernahme vertiefen EPCOS und Relyon ihre Partnerschaft für gemeinsame Produktentwicklungen im Bereich der PDD-Technologie® (Piezoelectric Direct Discharge) zur energieeffizienten Erzeugung von Plasma. Des Weiteren wird EPCOS mit der PAA-Technologie® von Relyon (Pulsed Atmospheric Arc) sein Geschäft im Bereich der industriellen Klebe- und Bedruckungsprozesse ausbauen. Darüber hinaus sind nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2018 für den Konzernabschluss des EPCOS Konzerns keine wesentlichen Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten.
München, den 25. Juli 2019
Zichlarz Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EPCOS AG Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts und Konzernlageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der EPCOS AG, München und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. März 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der EPCOS AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, („Lagebericht und Konzernlagebericht“) für das Geschäftsjahr vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2018 geprüft. Die in Abschnitt „Allgemeines“ unter „Frauenquote in Aufsichtsrat und Vorstand“ des Lageberichts und Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2018 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht und Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht und Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in Abschnitt „Allgemeines“ unter „Frauenquote in Aufsichtsrat und Vorstand“ des Lageberichts und Konzernlageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts und Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts und Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht und Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt „Allgemeines“ unter „Frauenquote in Aufsichtsrat und Vorstand“ des Lageberichts und Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Lagebericht und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Lagebericht und Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts und Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts und Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht und Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Lageberichts und Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts und Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht und Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht und Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Lageberichts und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Lagebericht und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts und Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht und Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts und Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht und Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hinweis zur Nachtragsprüfung Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Konzernabschluss und Lagebericht und Konzernlagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 15. Juni 2018 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 25. Juli 2019 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Ergänzung der Angaben im Konzernanhang hinsichtlich der Erfüllung der Befreiungsvorschriften des § 264b HGB bezog. Auf die Darstellung der Änderung durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Konzernanhang, Abschnitt 6.1.1 wird verwiesen.
München, den 15. Juni 2018/ begrenzt auf die im Hinweis zur Nachtragsprüfung genannte Änderung: 25. Juli 2019 Ernst & Young GmbH Barth, Wirtschaftsprüfer Westermeier, Wirtschaftsprüfer |
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