![]() DMG München Vertriebs und Service GmbH für Werkzeugmaschinen
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2009 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 16. März 2010
DMG Stuttgart Vertriebs und Service GmbH
DECKEL MAHO GILDEMEISTER
Thomas Haag
Die Gesellschafterin der Firma DMG München Vertriebs und Service GmbH für Werkzeugmaschinen
DECKEL MAHO GILDEMEISTER hat am 16. März 2010 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2009 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG Stuttgart Vertriebs und Service GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER, Leonberg, dieser liegt beim Amtsgericht München, HRB 89499.
Geretsried, den 07.04.2010
DMG München Vertriebs und Service GmbH
DECKEL MAHO GILDEMEISTER
Ralph Rösing