![]() Gildemeister Beteiligungen AktiengesellschaftBielefeldBefreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2009 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 16. März 2010
GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Dr. R. Kapitza
M. Welt
Die Gesellschafterin der Firma GILDEMEISTER Beteiligungen Aktiengesellschaft hat am 16. März 2010 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2009 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Bielefeld, HRB 37652.
Bielefeld, den 18.05.2010
GILDEMEISTER Beteiligungen Aktiengesellschaft
M. Welt
G. Bachmann