DMG Hilden Vertriebs und Service GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTERHildenBefreiung Offenlegung DMG HildenProtokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2010 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Leonberg, den 08. Dezember 2010
DMG Stuttgart Vertriebs und Service GmbH
DECKEL MAHO GILDEMEISTER
Thomas Haag
Die Gesellschafterin der Firma DMG Hilden Vertriebs und Service GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER
hat am 08. Dezember 2010 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2010 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum
31.12.2010 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen
in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER AG, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit
zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG Stuttgart Vertriebs und Service
GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER, Leonberg, dieser liegt beim Amtsgericht Düsseldorf,
HRB 45830.
Hilden, 20.12.2010
Karl-Josef Schmitz
Geschäftsführer