DMG Automation GmbHHüfingenBefreiung Offenlegung 2010Protokoll der Gesellschafterversammlung
|
| ― |
Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2010
gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
| ― |
Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 08. Dezember 2010
GiLDEMEISTER Beteiligungen Aktiengesellschaft
G. Bachmann
ppa. K. Edelmeier
Die Gesellschafterin der Firma DMG Automation GmbH hat am 08. Dezember 2010 folgenden
Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2010 gemäß §264 Abs. 3 HGB befreit."
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum
31.12.2010 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen
in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER AG, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit
zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der GILDEMEISTER Beteiligungen Aktiengesellschaft,
Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Freiburg, HRB 611492.
Hüfingen, den 21.12.2010
Dr. Bernd Arnold, Geschäftsführer
Christoph Sosinski, Geschäftsführer