SAUER GmbHStipshausenBefreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung der SAUER GmbHUnter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften treten die Gesellschafter der
Firma SAUER GmbH, die DECKEL MAHO Pfronten GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer
Herrn Steffen Burghoff und Herrn Alfred Geißler und die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft,
vertreten durch ihre Vorstände Herrn Dr. Rüdiger Kapitza und Frau Kathrin Dahnke,
heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fassen folgenden Beschluss: Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.
Bielefeld, den 08. Dezember 2010 GILDEMEISTER Aktiengesellschaft Dr. R. Kapitza K. Dahnke
DECKEL MAHO Pfronten GmbH S. Burghoff A. Geißler Die Gesellschafter der Firma SAUER GmbH haben am 08. Dezember 2010 folgenden Beschluss
gefasst: "Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2010 gemäß § 264 Abs 3 HGB befreit." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen
in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER AG, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit
zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DECKEL MAHO Pfronten GmbH, Pfronten,
dieser liegt beim Amtsgericht Bad Kreuznach, HRB 11293.
Stipshausen, den 11. März 2011 Christian Thönes, Geschäftsführer Benedikt Brocks, Geschäftsführer |