DMG MICROSET GmbHBielefeldBefreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2011 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 01. Februar 2012
DMG Vertriebs und Service GmbH
DECKEL MAHO GILDEMEISTER
Rajeev Anand
Dr. Maurice Eschweiler
Die Gesellschafterin der Firma DMG MICROSET GmbH hat am 01. Februar 2012 folgenden
Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2011 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG Vertriebs und Service GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Bielefeld, HRB 37859.
Bielefeld, den 21.02.2012
Axel Kluckhuhn
- Geschäftsführer -
i.V. Arndt S. Lakemeier
- Controlling/Buchhaltung -