MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbHBielefeldBefreiung Offenlegung 2012
Protokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 05. März 2013
GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Dr. R. Kapitza
K. Dahnke
Die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft ist alleinige Gesellschafterin der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft
mbH.
Hiermit verpflichtet sich die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, vertreten durch ihre
Vorstände Herrn Dr. Rüdiger Kapitza und Frau Kathrin Dahnke, sofern im Geschäftsjahr
2012 ein Jahresfehlbetrag der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH entstehen
wird, diesen vollständig auszugleichen.
Der Verlustausgleich wird mit der Feststellung des Jahresabschlusses der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH fällig.
Bielefeld, den 05. März 2013
GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Dr. R. Kapitza
K. Dahnke
Die Gesellschafterin der Firma MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH hat am
05. März 2013 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen
in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von
der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen
Gebrauch macht.
Eine Verlustübernahmeerklärung wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bielefeld, den 11.03.2013
MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH
K. Edelmeier