DMG MORI SEIKI Hilden Vertriebs und Service GmbHHildenBefreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Leonberg, den 05. März 2013
DMG MORI SEIKI Deutschland GmbH
Thomas Haag
ppa. Thilo Binder
Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI SEIKI Hilden Vertriebs und Service GmbH hat
am 05. März 2013 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum
31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen
in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER AG, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit
zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI SEIKI Deutschland GmbH (vorher
DMG Stuttgart Vertriebs und Service GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER), Leonberg, dieser
liegt beim Amtsgericht Düsseldorf, HRB 45830.
Hilden, 05.03.2013
Karl-Josef Schmitz