DMG Service Drehen GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTERBielefeldBefreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 05. März 2013
DMG MORI SEIKI Services GmbH
Dr. Maurice Eschweiler
Thomas Wolf
Die Gesellschafterin der Firma DMG Service Drehen GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER hat
am 05. März 2013 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum
31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen
in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER AG, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit
zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Zum 31.12.2012 besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG Vertriebs und Service
GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Bielefeld,
HRB 36049.
Bielefeld, den 11.03.2013
K. Römer
V. A. Miele