DMG Service Drehen GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER

Bielefeld

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung
der
DMG Service Drehen GmbH
DECKEL MAHO GILDEMEISTER

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma DMG Service Drehen GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER, die DMG MORI SEIKI Services GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Dr. Maurice Eschweiler und Herrn Thomas Wolf, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

 

Bielefeld, den 05. März 2013

DMG MORI SEIKI Services GmbH

Dr. Maurice Eschweiler

Thomas Wolf

Die Gesellschafterin der Firma DMG Service Drehen GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER hat am 05. März 2013 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.

Zum 31.12.2012 besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG Vertriebs und Service GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Bielefeld, HRB 36049.

 

Bielefeld, den 11.03.2013

K. Römer

V. A. Miele