DECKEL MAHO Seebach GmbH

Seebach

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung
der
DECKEL MAHO Seebach GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften halten die Gesellschafter der Firma DECKEL MAHO Seebach GmbH, die GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, vertreten durch Herrn Günter Bachmann und Herrn Klaus Edelmeier sowie die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Dr. Rüdiger Kapitza und Frau Kathrin Dahnke, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fassen folgenden Beschluss:

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

 

Bielefeld, den 05. März 2013

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft

Dr. R. Kapitza

K. Dahnke

 

GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH

G. Bachmann

ppa. K. Edelmeier

Die Gesellschafter der Firma DECKEL MAHO Seebach GmbH haben am 05. März 2013 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.

Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Jena, HRB 403305.

 

Seebach, den 05.03.2013

H.-G. Dose

ppa. A. Schmidt