DECKEL MAHO Seebach GmbHSeebachBefreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 05. März 2013
GILDEMEISTER Aktiengesellschaft
Dr. R. Kapitza
K. Dahnke
GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH
G. Bachmann
ppa. K. Edelmeier
Die Gesellschafter der Firma DECKEL MAHO Seebach GmbH haben am 05. März 2013 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Jena, HRB 403305.
Seebach, den 05.03.2013
H.-G. Dose
ppa. A. Schmidt