DMG MORI SEIKI Academy GmbH(vormals: DMG Trainings-Akademie GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER)BielefeldBefreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 05. März 2013
DMG MORI SEIKI Services GmbH
Dr. Maurice Eschweiler Thomas Wolf
Die Gesellschafterin der Firma DMG Trainings-Akademie GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER
hat am 05. März 2013 folgenden Beschluss gefasst:
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"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit." "Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit." |
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Zum 31.12.2012 besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG Vertriebs und Service GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Bielefeld, HRB 34575.
Bielefeld, den 11.03.2012
Jan Möllenhoff