DMG MORI SEIKI Stuttgart Vertriebs und Service GmbHLeonbergBefreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Leonberg, den 05. März 2013
DMG MORI SEIKI Deutschland GmbH
Thomas Haag
ppa. Thilo Binder
Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI SEIKI Stuttgart Vertriebs und Service GmbH
hat am 05. März 2013 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit "
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2012 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI SEIKI Deutschland GmbH (vorher DMG Stuttgart Vertriebs und Service GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER), Leonberg, dieser liegt beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 739860.
Leonberg, den 12. März 2013
Thomas Haag
ppa. Thilo Binder