DMG MORI SEIKI Services GmbHBielefeldProtokoll
|
| ― |
Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2013 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
| ― |
Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 24. Februar 2014
DMG Vertriebs und Service GmbH
DECKEL MAHO GILDEMEISTER
Rajeev Anand
ppa. Jürgen Rosteck
Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI SEIKI Services GmbH hat am 24. Februar 2014 folgenden Beschluss gefasst:
| ― |
Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
| ― |
Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2013 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG Vertriebs und Service GmbH DECKEL MAHO GILDEMEISTER, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Bielefeld, HRB 40574.
Bielefeld, den 5. März 2014
Dr. Maurice Eschweiler
Thomas Wolf