SAUER GmbHStipshausenProtokoll der Gesellschafterversammlung der
|
| ― |
Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 24. Februar
DMG MORI SEIKI Aktiengesellschaft
Dr. R. Kapitza
Dr. T. Schmidt
DECKEL MAHO Pfronten GmbH
S. Burghoff
A. Geißler
Die Gesellschafter der Firma SAUER GmbH haben am 24. Februar 2014 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DECKEL MAHO Pfronten GmbH, Pfronten, dieser liegt beim Amtsgericht Bad Kreuznach, HRB 11293.
Stipshausen, den 10. April 2014
Patrick Diederich, Geschäftsführer