DMG MORI SEIKI Frankfurt Vertriebs und Service GmbH

Bad Homburg v. d. Höhe

Befreiung Offenlegung

Protokoll
der Gesellschafterversammlung der
DMG MORI SEIKI Frankfurt Vertriebs und Service GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma DMG MORI SEIKI Frankfurt Vertriebs und Service GmbH, die DMG MORI SEIKI Deutschland GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Thomas Haag und Herrn Thilo Binder (Prokurist), heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

 

Leonberg, den 04. März 2015

DMG MORI SEIKI Deutschland GmbH

Thomas Haag

ppa. Thilo Binder


Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI SEIKI Frankfurt Vertriebs und Service GmbH hat am 04. März 2015 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.

Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI SEIKI Deutschland GmbH, Leonberg, dieser liegt beim Amtsgericht Bad Homburg, HRB 7617.

 

Bad Homburg, den 12.03.2015

Frank Michel, Geschäftsführer