DMG MORI SEIKI Spare Parts GmbH

Geretsried

Befreiung Offenlegung

Protokoll
der Gesellschafterversammlung der
DMG MORI SEIKI Spare Parts GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma DMG MORI SEIKI Spare Parts GmbH, die GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn André Danks und Herrn Klaus Edelmeier (Prokurist), heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

 

Bielefeld, den 04. März 2015

GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH

A. Danks

ppa. K. Edelmeier


Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI SEIKI Spare Parts GmbH hat am 04. März 2015 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß §264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.

Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht München, HRB 170451.

 

Geretsried, den 12. März 2015

Michael Neumann