MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH

Bielefeld

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung der
MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH, die DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Dr. Rüdiger Kapitza und Herrn André Danks, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

 

Bielefeld, den 04. März 2015

DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT

Dr. R. Kapitza

A. Danks

Erklärung zur Verlustübernahme

Die DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT ist alleinige Gesellschafterin der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH.

Hiermit verpflichtet sich die DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Dr. Rüdiger Kapitza und Herrn André Danks, sofern im Geschäftsjahr 2014 ein Jahresfehlbetrag der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH entstehen wird, diesen vollständig auszugleichen.

Der Verlustausgleich wird mit der Feststellung des Jahresabschlusses der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH fällig.

 

Bielefeld, den 04. März 2015

DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT

Dr. R. Kapitza

A. Danks


Die Gesellschafterin der Firma MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH hat am 04. März 2015 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.

Eine Verlustübernahmeerklärung wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Bielefeld, den 04. März 2015

MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH

K. Edelmeier