DMG Electronics GmbH

Pfronten

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung
der DMG Electronics GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Form Vorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma DMG Electronics GmbH, die GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn André Danks und Herrn Klaus Edelmeier (Prokurist), heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

 

Bielefeld, den 04. März 2015

GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH

A. Danks

ppa. K. Edelmeier


Die Gesellschafterin der Firma DMG Electronics GmbH hat am 04. März 2015 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.

Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Kempten, HRB 9572.

 

Pfronten, den 19.03.2015

Dr. Joachim Schuster