DECKEL MAHO Pfronten GmbH

Pfronten

Befreiung Offenlegung

Protokoll
der Gesellschafterversammlung der
DECKEL MAHO Pfronten GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften halten die Gesellschafter der Firma DECKEL MAHO Pfronten GmbH, die DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Dr. Rüdiger Kapitza und Herrn André Danks sowie die GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Christian Thönes und Herrn Klaus Edelmeier (Prokurist), heute eine Gesellschafterversammlung ab und fassen folgenden Beschluss:

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

 

Bielefeld, den 04. März 2015

DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT

Dr. R. Kapitza

A. Danks

 

GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH

C. Thönes

ppa. K. Edelmeier


Die Gesellschafter der Firma DECKEL MAHO Pfronten GmbH haben am 04. März 2015 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.

Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Kempten, HRB 7148.

 

Pfronten, den 04. März 2015

S. Burghoff

A. Geißler