DECKEL MAHO Pfronten GmbHPfrontenBefreiung OffenlegungProtokoll
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 04. März 2015
DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT
Dr. R. Kapitza
A. Danks
GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH
C. Thönes
ppa. K. Edelmeier
Die Gesellschafter der Firma DECKEL MAHO Pfronten GmbH haben am 04. März 2015 folgenden
Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Kempten, HRB 7148.
Pfronten, den 04. März 2015
S. Burghoff
A. Geißler