DMG MORI SEIKI Academy GmbH

Bielefeld

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung
der DMG MORI SEIKI Academy GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma DMG MORI SEIKI Academy GmbH, die DMG MORI SEIKI Services GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Dr. Maurice Eschweiler und Herrn Thomas Wolf, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

 

Bielefeld, den 04. März 2015

DMG MORI SEIKI Services GmbH

Dr. Maurice Eschweiler

Thomas Wolf


Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI SEIKI Academy GmbH hat am 04. März 2015 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.

Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI SEIKI Services GmbH, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Bielefeld, HRB 34575.

 

Bielefeld, den 09.04.2015

J. Möllenhoff, Geschäftsführer