GILDEMEISTER energy efficiency GmbHStuttgartBefreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Würzburg, den 04. März 2015
a+f GmbH
Dr. F. Beermann
A. Kremer
Die a+f GmbH ist alleinige Gesellschafterin der GILDEMEISTER energy efficiency GmbH.
Hiermit verpflichtet sich die a+f GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Dr. Frank Beermann und Herrn André Kremer, sofern im Geschäftsjahr 2014 ein Jahresfehlbetrag der GILDEMEISTER energy efficiency GmbH entstehen wird, diesen vollständig auszugleichen.
Der Verlustausgleich wird mit der Feststellung des Jahresabschlusses der GILDEMEISTER energy efficiency GmbH fällig.
Würzburg, den 04. März 2015
a+f GmbH
Dr. F. Beermann
A. Kremer
Die Gesellschafterin der Firma GILDEMEISTER energy efficiency GmbH hat am 04. März
2015 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2014 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.
Eine Verlustübernahmeerklärung wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Stuttgart, den 04. März 2015
GILDEMEISTER energy efficiency GmbH
Sebastian Braun
Maximilian Heindl
Christian Kleinhans