DMG MORI Academy GmbH

Bielefeld

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung der DMG MORI Academy GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma DMG MORI Academy GmbH, die DMG MORI Services GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Dr. Maurice Eschweiler und Herrn Thomas Wolf, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2015 gemäß §264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.


 

Bielefeld, den 19. Januar 2016

DMG MORI Services GmbH

Dr. Maurice Eschweiler

Thomas Wolf


Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI Academy GmbH hat am 19. Januar 2016 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2015 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.

Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI Services GmbH, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Bielefeld, HRB 34575.


 

Bielefeld, den 20.01.2016

Jan Möllenhoff