DMG MORI Academy GmbHBielefeldBefreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung der DMG MORI Academy GmbHUnter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin
der Firma DMG MORI Academy GmbH, die DMG MORI Services GmbH, vertreten durch ihre
Geschäftsführer Herrn Dr. Maurice Eschweiler und Herrn Thomas Wolf, heute eine Gesellschafterversammlung
ab und fasst folgenden Beschluss:
Bielefeld, den 19. Januar 2016 DMG MORI Services GmbH Dr. Maurice Eschweiler Thomas Wolf
Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI Academy GmbH hat am 19. Januar 2016 folgenden
Beschluss gefasst: "Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit." "Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum
31.12.2015 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen
in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von
der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen
Gebrauch macht. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI Services GmbH, Bielefeld,
dieser liegt beim Amtsgericht Bielefeld, HRB 34575.
Bielefeld, den 20.01.2016
Jan Möllenhoff |
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