GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH

Bielefeld

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Christian Thönes und Herrn Björn Biermann, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2018 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

 

Bielefeld, den 12. Dezember 2018

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

C. Thönes

B. Biermann


Die Gesellschafterin der Firma GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH hat am 12. Dezember 2018 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2018 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld, dieser liegt beim Amtsgericht Bielefeld, HRB 40806.

 

Bielefeld, den 12. Dezember 2018

GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH

D. Hullmann

ppa. K. Edelmeier