![]() DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFTBielefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018DER DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFTGrundlagen der GesellschaftDie DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und die von ihr i.S.d. § 17 AktG abhängigen Unternehmen bilden den DMG MORI-Konzern (nachfolgend DMG MORI). Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist das Mutterunternehmen. Sie hat die Funktion einer geschäftsführenden Holding (Leitungs- und Dienst leistungs- sowie Beteiligungsfunktion). Bei den ausgewiesenen Umsatzerlösen des Mutterunternehmens handelt es sich im Wesentlichen um Erträge, die aus der Ausübung der Holding- und Dienstleistungsfunktionen für die Tochtergesellschaften sowie aus Mieteinnahmen resultieren. Oberste Muttergesellschaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist die DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara, Japan. Die Ertragslage der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unterscheidet sich in ihrer Höhe und Struktur von der des Konzerns. Das Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen mit zwei inländischen Tochtergesellschaften und den aus den Holdingfunktionen resultierenden Aufwendungen und Erträgen. Der vorliegende Lagebericht betrifft ausschließlich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als Muttergesellschaft. Eine umfassende Darstellung des DMG MORI-Konzerns findet sich in unserem Geschäftsbericht 2018 und dem darin enthaltenen Konzernlagebericht und Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wurde. Der Konzerngeschäftsbericht ist im Internet unter → de.dmgmori-ag.com veröffentlicht. Strategie und SteuerungssystemeDie DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit ihrem Headquarter in Bielefeld steuert den Konzern zentral und funktionsübergreifend als Managementholding; sie umfasst alle bereichsübergreifenden Schlüsselfunktionen des Konzerns. Die globale Fertigungsindustrie wird weiterhin maßgeblich durch die Trends Automatisierung und Digitalisierung geprägt. Als Folge dessen sieht sich die Branche einem innovationsgetriebenen und hochdynamischen Marktumfeld gegenüber. Die Anforderungen an die Produktion von morgen beinhalten dabei nicht nur eine digitale, vernetzte Fertigung, sondern darüber hinaus auch agile, dynamische und schlanke Prozesse. Kundenseitig wachsen die Forderungen nach durchgängigen Komplettlösungen - inklusive Maschine, Software, Prozess, Peripherie und Service. Die digitale Vernetzung und die parallele, virtuelle Abbildung der automatisierten Produktion soll eine durchgängige Prozess- und Kostentransparenz entlang der Wertschöpfungskette und über den gesamten Produktlebenszyklus ermöglichen. Zusätzlich werden die herkömmlichen Fertigungsverfahren und Technologien zunehmend durch das ADDITIVE MANUFACTURING ergänzt. Die aus den Anforderungen folgenden, technologischen Innovationen führen zu einer grundlegenden Veränderung der Märkte und Geschäftsmodelle. Gleichzeitig beeinflusst der Wandel hin zu Elektromobilität und hybriden Antriebsformen die Werkzeugmaschinenindustrie. Neue Wettbewerber aus anderen Branchen und Regionen treten in den Markt ein, während die Komplexität der Werkzeugmaschinen weiter ansteigt und sich die Innovationszyklen verkürzen. DMG MORI sieht diese Herausforderungen als Chance, die heutige Marktposition als ein weltweit führender Anbieter von ganzheitlichen Premiumlösungen und nachhaltiger, globaler Fortschrittmacher für die Fertigungsindustrie weiter auszubauen. Unser Ziel: Innovationen aktiv fördern und den dynamischen Kundenanforderungen in Zukunft noch stärker als bisher mit durchgängigen Lösungen begegnen. Mit einem ganzheitlichen Angebot von Werkzeugmaschinen, Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen sowie unseren DMQP wollen wir für unsere Kunden weltweit die Nummer 1 sein: von der Entwicklung über die Produktion bis hin zum weltweiten Vertrieb und Service zukunftsweisender Werkzeugmaschinen. Der Vorstand der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT steuert den Konzern mittels einer fest definierten Organisations- und Führungsstruktur sowie operativen Zielen, deren Erreichung durch festgelegte Kennzahlen überwacht wird. Mithilfe unseres unternehmensinternen Controlling- und Steuerungssystems sowie unseres regelmäßigen Berichtswesens überwachen und steuern wir die Zielerreichung der Kennzahlen und den effizienten Einsatz unseres Kapitals. Wichtige interne Ziel- und Steuerungsgrößen sind dabei insbesondere Auftragseingang, Umsatz, Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT), Free Cashflow und die Investitionen. Bei der Ergebniskennzahl haben wir zum 1. Januar 2018 eine Umstellung vom Ergebnis vor Steuern (EBT) auf das EBIT vorgenommen, um eine Vergleichbarkeit mit der DMG MORI COMPANY LIMITED zu ermöglichen. Wir steuern die Aktivitäten des Konzerns und der einzelnen Gesellschaften nachhaltig und wertorientiert. Die unten stehende Tabelle gibt einen Überblick über wesentliche Finanz- und Steuerungskennzahlen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat das Geschäftsjahr 2018 erfolgreich abgeschlossen. Die Prognosen wurden im Wesentlichen erfüllt. Der Umsatz lag durch Anpassungen der verrechneten Umlage an die Tochtergesellschaften unter dem Planwert. Das EBIT übertraf die Prognose im Geschäftsjahr 2018 im Wesentlichen aufgrund von Einsparungen im Bereich der Beratungsaufwendungen. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und insbesondere Sachanlagen lagen leicht höher als geplant. Die Investitionen betreffen Modernisierungs- sowie Erweiterungsmaßnahmen am Standort Bielefeld. Die Mitarbeiterzahl sank leicht im Vergleich zum Vorjahr. FINANZ- UND STEUERUNGSKENNZAHLEN DER DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (HGB)scroll
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGBCorporate GovernanceVorstand und Aufsichtsrat der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT handeln stets im Sinne guter Corporate Governance und berichten in Übereinstimmung mit Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance von DMG MORI. Dies spiegelt sich in einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle wider. Gute Corporate Governance ist auf allen Konzernebenen ein wesentliches Element des strategischen Denkens und Handelns. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgt DMG MORI. Im November 2018 gaben Vorstand und Aufsichtsrat erneut eine Entsprechenserklärung ab, die die Einhaltung aller Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 seit deren Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 24. April 2017 uneingeschränkt bestätigt. Vorstand und Aufsichtsrat bestätigen ebenfalls, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" auch zukünftig entsprochen wird. Auch die Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfüllt DMG MORI bis auf zwei Ausnahmen, die die Hauptversammlung betreffen: Aus Organisations- und Kostengründen verzichten wir auf die Internetübertragung sowie die Erreichbarkeit der Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre während der Hauptversammlung. Die aktuelle Entsprechenserklärung und der Corporate Governance Bericht sind - ebenso wie die Entsprechenserklärung der Vorjahre - auf unserer Website dauerhaft zugänglich. → de.dmgmori-ag.com/corporate-communications/ corporate-governance/ Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben der Konzern-Erklärung zur Unternehmensführung durch den Abschlussprüfer nach §§ 289 f Abs. 2 und 5, 315 d HGB darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden. Im Konzern bestehen D&O-Versicherungen (Managerhaftpflichtversicherungen) und Rechtsschutzversicherungen für Aufsichtsräte, alle Vorstände und Geschäftsführer. Die D&O-Versicherung enthält den im Kodex bzw. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Selbstbehalt. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren AusschüssenVerantwortungsvoller Umgang mit Chancen und RisikenZu einer guten Corporate Governance gehört für uns ein umfassendes systematisches Management von Chancen und Risiken im Rahmen der Unternehmensführung. Das Chancen- und Risikomanagementsystem der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist in die bestehenden Chancen- und Risikomanagementsysteme des Konzerns integriert. Innerhalb des Chancenmanagementsystems des DMG MORI-Konzerns richten wir unser Augenmerk insbesondere auf wesentliche Einzelchancen, gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Chancen sowie unternehmensstrategische und leistungswirtschaftliche Chancen. Unser konzernweites Risikomanagementsystem beinhaltet das Risikofrüherkennungssystem, das interne Kontrollsystem (IKS) nach deutschen und japanischen gesetzlichen Vorgaben und das zentrale Versicherungsmanagement. Mit unserem konzernweiten Risikofrüherkennungssystem erfassen und steuern wir zukunftsorientiert Risiken der zukünftigen Entwicklung. Es handelt sich bei den erfassten, bewerteten und gesteuerten Risiken um Sachverhalte, deren inhärentes Risikopotential durch gegebene Umweltzustände vorgegeben ist und die angemessen erfasst, bewertet und gesteuert werden. Unser Risikofrüherkennungssystem besteht aus fünf wesentlichen Elementen:
Das Risikofrüherkennungssystem im DMG MORI-Konzern ist so strukturiert, dass wesentliche Risiken konzernweit systematisch identifiziert, bewertet, aggregiert, überwacht und gemeldet werden. Die Risiken der einzelnen Unternehmensbereiche werden dabei jeweils nach vorgegebenen Risikofeldern vierteljährlich identifiziert. Ermittelte Risikopotenziale werden mit quantitativen Messgrößen analysiert und bewertet; dabei werden auch Maßnahmen zur Risikoreduktion berücksichtigt. Bestandsgefährdende Risiken werden unverzüglich außerhalb der turnusmäßigen Berichterstattung gemeldet. Um die Gesamtrisikolage des Konzerns darstellen zu können, werden die einzelnen lokalen und zentralen Risiken sowie die Konzerneffekte ermittelt und aggregiert. Der kumulierte Erwartungswert aus den identifizierten und bewerteten Risiken für den Konzern wird dem bestehenden Konzerneigenkapital gegenübergestellt und somit die Risikotragfähigkeit ermittelt. Diese stellt eine wesentliche Risikosteuerungsgröße dar. Vorstand und Aufsichtsrat werden in regelmäßigen Abständen über die sich daraus ergebende aktuelle Gesamtrisikolage des Konzerns und der einzelnen Unternehmensbereiche informiert. Sie erörtern umfassend die Ursachen der aktuellen Risikolage und die dementsprechend ergriffenen Maßnahmen. Das vom Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem wird von den Abschlussprüfern geprüft, im Konzern kontinuierlich weiterentwickelt und entsprechend der sich wandelnden Rahmenbedingungen laufend angepasst. Das bestehende interne Kontrollsystem (IKS) des DMG MORI-Konzerns dient der Risikominderung oder -eliminierung von steuerbaren Risiken in den Geschäftsprozessen im Tagesgeschäft. Aufbauend auf einer jährlich aktualisierten Analyse und Dokumentation der wesentlichen Geschäftsprozesse werden die steuerbaren Risiken erfasst und durch Ausgestaltungen der Aufbau- und Ablauforganisation und geeignete Kontrollaktivitäten eliminiert oder auf ein angemessenes Niveau reduziert. Dies wird durch die vorhandenen internen Richtlinien und Anweisungen als Teil des IKS unterstützt. Auf der Grundlage eines jährlichen Management Testings wird die Wirksamkeit des IKS beurteilt. Über die Ergebnisse wird an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Das IKS der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist sowohl entsprechend den deutschen aktienrechtlichen Vorgaben als auch nach den relevanten Vorgaben des "Japanese Financial Instruments and Exchange Act" (J-SOX / Naibutousei) ausgestaltet. Zur Risikominimierung oder -eliminierung besitzt der DMG MORI-Konzern ergänzend ein zentralisiertes Versicherungsmanagement. Hier wird in enger Abstimmung mit dem Versicherungsmanagement der DMG MORI COMPANY LIMITED eine globale, harmonisierte Versicherungsstrategie festgelegt und deren Umsetzung operativ durchgeführt. Zusammenwirken von Vorstand und AufsichtsratVorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und informiert ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung sowie der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen des Konzerns werden erläutert und begründet. Der Vorstand leitet dem Finanz- und Prüfungsausschuss die Halbjahresberichte und Quartalsmitteilungen zu und erörtert diese mit dem Finanz- und Prüfungsausschuss vor ihrer Veröffentlichung. Die Satzung und die Geschäftsordnung sehen für eine Vielzahl von Geschäftsvorgängen für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats vor. Die Vergütung sowohl der Aufsichtsratsmitglieder als auch der Vorstandsmitglieder wird im Vergütungsbericht dargestellt. Ziele zur Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 22. September 2015 eine Selbstverpflichtung gemäß Ziff. 5.4.1 DCGK beschlossen:
Mit der Neuwahl des Aufsichtsrats wurde die Selbstverpflichtung bzgl. der Geschlechterquote im Geschäftsjahr 2018 erneut erfüllt. Auch die Selbstverpflichtung zur Unabhängigkeit von mindestens 50 % der Aufsichtsratsmitglieder wurde wiederum eingehalten. DiversityDie bei DMG MORI gelebte Diversity-Kultur ermöglicht unseren Mitarbeitern, internationale Konzernprojekte zu begleiten. Dieser kulturelle Austausch fördert die Vielfalt in der Belegschaft und steigert die Leistungsfähigkeit. Bei DMG MORI werden alle Mitarbeiter und Bewerber unabhängig von Nationalität oder ethischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, sexueller Orientierung oder körperlicher Beeinträchtigung wertgeschätzt. Diese Chancengleichheit drückt der Vorstand durch den DMG MORI Verhaltenskodex aus. Gesetzliche Vorgaben zu GeschlechterquotenUnter Berücksichtigung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat am 30. November 2017 beschlossen, dass bei der Besetzung des Vorstands der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT bis zum 30. Juni 2022 ein Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder in Höhe von 20 % erreicht werden soll. Aufgrund flacher Hierarchien gibt es in der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT nur eine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Als Zielgröße für diese Führungsebene wurde vom Vorstand am 18. Oktober 2017 ein Frauenanteil von 10 % beschlossen. Dieser Zielwert soll bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden. Im Hinblick auf den Aufsichtsrat ist die gesetzlich vorgesehene Quote von 30 % seit den Wahlen zum Aufsichtsrat 2018 eingehalten, wobei sich die Vertreter der Anteilseigner und Arbeitnehmer für eine getrennte Erfüllung der Vorgaben entschieden haben. Auf Seiten der Anteilseigner waren seit den Aufsichtsratswahlen zwei weibliche Aufsichtsratsmitglieder vertreten. Auf Seiten der Arbeitnehmervertreter waren seit den Aufsichtsratswahlen drei weibliche Aufsichtsratsmitglied vertreten. Vermeidung von InteressenkonfliktenVorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats dürfen bei ihren Entscheidungen und in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen oder anderen Personen ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Etwaige aus diesen oder anderen Situationen entstehende Interessenskonflikte sind dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen und durch diesen zu beurteilen und ggf. zu genehmigen. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung über etwaige Interessenkonflikte und deren Behandlung. Aktionäre und HauptversammlungUnsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der jährlich stattfindenden Hauptversammlung wahr. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie über die Wahl des Abschlussprüfers oder etwaige Satzungsänderungen. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht persönlich ausüben. Für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, bieten wir die Möglichkeit, ihre Stimmrechte durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch Übertragung an einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Daneben gibt es per Internet die Möglichkeit, sich zeitnah über die Hauptversammlung zu informieren. Alle Dokumente und Informationen stehen den Aktionären frühzeitig auf unserer Website zur Verfügung. TransparenzWir haben den Anspruch, eine Unternehmenskommunikation zu gewährleisten, die größtmögliche Transparenz und Aktualität für alle Zielgruppen, wie Aktionäre, Kapitalgeber, Geschäftspartner, Mitarbeiter sowie die Öffentlichkeit, bietet. Auf unserer Website informieren wir jederzeit über die aktuelle Lage des Unternehmens und publizieren Presse- und Quartalsmitteilungen, Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte sowie einen ausführlichen Finanzkalender. ComplianceWir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Geschäftspartnern, Aktionären, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Gesellschaft und Umwelt bewusst. Wir verpflichten uns daher zu klaren Grundsätzen und Wertmaßstäben. Dies schließt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und regulatorischen Standards, freiwilligen Selbstverpflichtungen und unseren internen Richtlinien ein. Unser Compliance-Managementsystem soll sicherstellen, dass unsere Grundsätze und Wertmaßstäbe gesichert bleiben. Weitere Details zu unserem Compliance-Managementsystem stehen im Nachhaltigkeitsbericht 2018 und auf unserer Website. Rechnungslegung und AbschlussprüfungMit dem Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde auch für das Berichtsjahr vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats und die Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses unverzüglich über während der Prüfung auftretende Ausschluss- und Befangenheitsgründe unterrichtet werden, sofern diese nicht beseitigt werden können. Zudem berichtet der Abschlussprüfer auch sofort über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung ergeben. Außerdem wird der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat informieren bzw. dies im Prüfungsbericht vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung zum Kodex ergeben. Aktienbesitz von Vorstands- und AufsichtsratsmitgliedernLediglich ein Mitglied des Aufsichtsrats hält eine wesentliche mittelbare Beteiligung an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Dr.-Ing. Masahiko Mori hält Aktien der DMG MORI COMPANY LIMITED (Nara, Japan). Die DMG MORI COMPANY LIMITED hielt gemäß ihrer letzten Stimmrechtsmeldung mittelbar einen Stimmrechtsanteil von 76,03 % am Grundkapital der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Damit ist Dr.-Ing. Masahiko Mori mittelbar an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beteiligt. Gemäß Art. 19 MMVO sind Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder sowie andere meldepflichtige Personen dazu verpflichtet, Erwerbe und Veräußerungen u. a. von Aktien oder anderen Wertpapieren des Unternehmens diesem sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Sodann ist das Unternehmen verpflichtet, eine solche Mitteilung unverzüglich zu veröffentlichen. Die entsprechenden Mitteilungen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT sind auf der Internetseite des Unternehmens jederzeit abrufbar. Aufsichtsrat und AusschüsseDer Aufsichtsrat setzt sich gemäß Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen. Entsprechend des Mitbestimmungsgesetzes zählen neben den sechs Vertretern der Anteilseigner sechs Arbeitnehmervertreter, von denen einer Vertreter der leitenden Angestellten ist, zum Aufsichtsrat. Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrats läuft bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Anhang namentlich genannt. Der Aufsichtsrat tagte im Plenum insgesamt fünfmal im Geschäftsjahr 2018. Über den Umfang seiner Arbeit berichtet der Aufsichtsrat auch im Bericht des Aufsichtsrates im Konzerngeschäftsbericht. Im Geschäftsjahr 2018 tagten vier Ausschüsse im Aufsichtsrat der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Der Finanz- und Prüfungsausschuss, der Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss, der Nominierungsausschuss sowie der Ausschuss für Technologie und Entwicklung. Über den Umfang seiner Arbeit in den Ausschüssen berichtet der Aufsichtsrat in seinem Bericht des Aufsichtsrates im Konzerngeschäftsbericht. VergütungsberichtGemäß Ziffer 5. 4. 7. des Deutschen Corporate Governance Kodex berichten wir über die Vergütung des Aufsichtsrats individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen. Vergütung des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und durch § 12 der Satzung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT geregelt. Zu den Komponenten der Aufsichtsratsvergütung gehören die feste Vergütung, die jedes Aufsichtsratsmitglied erhält, die Vergütung für Ausschusstätigkeiten sowie das Sitzungsgeld. Für das Geschäftsjahr 2018 betrug die feste Vergütung für jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied 60.000 €; der Vorsitzende erhielt das 2,5-Fache (150.000 €) und der stellvertretende Vorsitzende das 1,5-Fache (90.000 €). Die Fixvergütung lag insgesamt bei 718.604 € (Vorjahr: 894.905 €). Die Vergütung für Ausschusstätigkeiten betrug insgesamt 228.870 € (Vorjahr: 373.413 €) und berücksichtigte die Arbeiten im Finanz- und Prüfungsausschuss, im Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss sowie bis zum 4. Mai 2018 im Ausschuss für Technologie und Entwicklung. Die einzelnen Ausschussmitglieder erhielten jeweils 18.000 €. Die Vorsitzenden der Ausschüsse bekamen darüber hinaus eine feste Vergütung von weiteren 18.000 € und ihre Stellvertreter von 6.000 €. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie als Mitglied teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500 €. Insgesamt belief sich die Höhe der Sitzungsgelder für das Geschäftsjahr 2018 auf 144.000 € (Vorjahr: 229.500 €). Für das Geschäftsjahr 2018 betrug die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats 1.091.474 € (Vorjahr: 1.497.818 €). Vergütung des VorstandsÜber die Vergütung des Vorstands wird im Aufsichtsratsplenum beraten und entschieden. Der Vorstand erhält direkte und indirekte Vergütungskomponenten. Die indirekte Vergütungskomponente besteht vor allem aus den Aufwendungen zur Altersversorgung. Die direkte Vergütung der Vorstandsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT enthält fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile bestehen aus dem "Short-Term-Incentive" (STI), einer individuellen und leistungsbasierten Vergütung und einem "Long-Term-Incentive" (LTI). Die Vergütungsbestandteile sind so angelegt, dass sie für die Vorstände einen Anreiz bieten, die Ziele zu erreichen. Somit unterstützen sie eine nachhaltige und wertorientierte Unternehmensführung. Die Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Vorstands sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens im Rahmen seines Vergleichsumfelds. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 24. November 2016 sowie durch Beschluss der Hauptversammlung am 5. Mai 2017 wurde die bestehende Struktur der Vorstandsvergütung bestehend aus Fixum, STI, individueller und leistungsbasierter Vergütung, LTI sowie Beiträgen zur Altersversorgung bestätigt. Das LTI wurde dahingehend angepasst, dass es beginnend ab 2017 eine Laufzeit von drei Jahren hat. Weiterhin berücksichtigt das LTI seit der Tranche 2017 bis 2019 nicht mehr den Aktienkurs, sondern das Ergebnis der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als zentrale Kennzahl inklusive einer Ergebnis-Untergrenze. Für die Gesamt-Direktvergütung des Vorstands wurden seitens des Aufsichtsrates Kappungsgrenzen (CAPs) festgelegt. Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf 10.078 T€ (Vorjahr: 8.659 T€). Davon entfielen 2.478 T€ auf das Fixum (Vorjahr: 2.100 T€) und 3.349 T€ auf das STI (Vorjahr: 2.880 T€). Die individuelle Leistungsvergütung betrug 2.063 T€ (Vorjahr: 1.750 T€). Der Wert des LTI belief sich auf 1.283 T€ (Vorjahr: 1.272 T€). Die Sachbezüge betrugen 105 T€ (Vorjahr: 57 T€). Der Aufwand für Altersversorgung belief sich auf 800 T€ (Vorjahr: 600 T€). Nachfolgend ist die Vergütung des Vorstands gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (DCKG) dargestellt. Die Tabelle "Gewährte Zuwendungen" stellt den gewährten Vergütungsrahmen der Vorstandsmitglieder für das jeweilige Geschäftsjahr inklusive Min.- bzw. Max.-Vergütung dar. Bei der Tabelle "Zufluss für das Geschäftsjahr" handelt es sich um die für das jeweilige Geschäftsjahr an die Mitglieder des Vorstands gezahlten Bezüge. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS DER DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFTscroll
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Diese Arbeitnehmervertreter führen den überwiegenden Teil ihrer Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit
an die Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, ab. GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDSscroll
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Wert LTI-Tranche 2014 bis 2017 und 2015 bis 2018 GEWÄHRTE ZUWENDUNGENscroll
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Zahlungen für beitragsorientierte Altersversorgung ZUFLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHRscroll
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Zahlungen für beitragsorientierte Altersversorgung ZUFLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHRscroll
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Zahlungen für beitragsorientierte Altersversorgung Das Fixum ist die vertraglich festgelegte Grundvergütung, die monatlich in gleichen Beträgen ausgezahlt wird. Das STI basiert auf kennzahlenorientierten Zielwerten. Die Bezugsgrößen im Jahr 2018 waren der Auftragseingang in Volumen und das EBIT ("Earnings Before Interest and Taxes"). Die Staffelung der Zielwerte wird jährlich neu bestimmt. Als Voraussetzung für die Zahlung des STI muss der Nachhaltigkeitsfaktor des Konzerns (Summe der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie Unternehmenskommunikation inkl. Marketing sowie für Ausbildung in Relation zum Gesamtumsatz) für das jeweilige Geschäftsjahr einen festgelegten Mindestwert erreichen oder überschreiten. Hierdurch wird eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Unternehmensführung unterstützt. Das LTI als langfristige Vergütungskomponente berücksichtigt das Ergebnis der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als zentrale Kennzahl inklusive einer Ergebnisuntergrenze. Die individuelle Leistungsvergütung berücksichtigt den Grad des Erfolgs der einzelnen Vorstandsmitglieder bei der Erreichung individuell festgelegter Ziele. Sowohl das STI als auch das LTI und die individuelle Leistungsvergütung sind variabel, sodass es sich hierbei nicht um eine gesicherte Vergütung handelt. Bei den nachlaufenden LTI-Tranchen 2015 bis 2018 sowie 2016 bis 2019 handelt es sich um ein Performance-Units-Modell, mit dem keine Dividendenauszahlungen oder Stimmrechte verbunden sind. Zudem können die Units weder gehandelt noch an Dritte verkauft werden. Die zu Beginn eines jeden Jahres ausgelobten Tranchen haben eine Laufzeit von vier Jahren. Die jeweilige Tranche definiert sich aus einem angenommenen Geldbetrag, der mit Hilfe des durchschnittlichen Aktienkurses in eine Anzahl von Performance-Units umgerechnet wird. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums wird aus der Anzahl der Units der Auszahlungsbetrag errechnet. Aus der LTI-Tranche 2015 bis 2018, die am 31. Dezember 2018 zugeteilt und im Jahr 2019 ausgezahlt wird, resultiert eine Auszahlung in Höhe von insgesamt 2.801 T€ (Vorjahrestranche 2014 bis 2017: 3.906 T€). Die nachlaufenden LTI-Tranchen verbinden Ziele in Bezug auf das EAT der Gesellschaft mit der Kursentwicklung der Aktie des Unternehmens. Es besteht eine Begrenzung nach oben (CAP) auf das zweifache Jahresfixgehalt jedes Vorstandsmitglieds je Tranche für das Jahr, für das die Auslobung erfolgt. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen einer Tochtergesellschaft der DMG MORI COMPANY LIMITED und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wurde im Jahr 2016 seitens des Aufsichtsrats der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ein Beschluss gefasst, um eine stabile Kalkulationsbasis für das LTI sicherzustellen. Für das LTI 2015 bis 2018 sowie 2016 bis 2019 wurden für die Parameter EAT und Aktienkurs kalkulatorische Werte festgelegt. Die Sachbezüge bestehen im Wesentlichen au s den nach steuerlichen Vorgaben anzusetzenden Werten aus der Dienstwagennutzung sowie individuellen Versicherungsbeiträgen. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern vertraglich zu, variieren je nach der persönlichen Situation und werden individuell vom Vorstandsmitglied versteuert. Die Pensionszusagen für die aktuellen Mitglieder des Vorstands werden durch ein beitragsorientiertes Versorgungsmodell realisiert. Der Aufwand für das abgelaufene Geschäftsjahr betrug 800 T€ (Vorjahr: 600 T€). An den ehemaligen Finanzvorstand André Danks wurde im Rahmen der abschließenden Vertragsabwicklung ein Betrag in Höhe von 2.181 T€ gezahlt. Vorschüsse zugunsten der Vorstandsmitglieder - wie im Übrigen auch zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder - wurden nicht gewährt. Es wurden von Unternehmen des Konzerns der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, direkt an Organmitglieder gezahlt. Für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 1.271 T€ an Pensionen gezahlt (Vorjahr: 1.339 T€). Die Höhe der Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene betrug 24.956 T€ (Vorjahr: 24.780 T€). Forschung und EntwicklungDie DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist für die Forschungs- und Entwicklungsstrategie des DMG MORI-Konzern verantwortlich und koordiniert alle Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb des Konzerns. Die Umsetzung erfolgt auf der Ebene der Konzerngesellschaften. Ziel der Forschung und Entwicklung von DMG MORI ist es, den Wert unserer Produkte für unsere Kunden nachhaltig zu erhöhen. Als Innovations- und Technologieführer bieten wir unseren Kunden ein zukunftsorientiertes Angebot an Maschinen, Technologie- und Automatisierungslösungen, Softwareprodukten sowie Dienstleistungen. Besonderen Wert legen wir auf:
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung lagen mit 57,9 MIO € über dem Vorjahr (+15 %; 50,4 MIO €). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr zeigt die nochmals gesteigerte Dynamik, mit der wir unsere strategischen Zukunftsfelder -insbesondere Automatisierung und Digitalisierung - vorangetrieben haben. An der Entwicklung unserer Produkte arbeiteten 581 Mitarbeiter (Vorjahr: 525 Mitarbeiter). Dies entspricht wie im Vorjahr einem Anteil von 15 % der Gesamtbelegschaft der Werke. Die Innovationsquote im Segment "Werkzeugmaschinen" betrug 4,0 % (Vorjahr: 3,9 %). Investitionen in Neuentwicklungen werden in den Erläuterungen zu den Segmenten als aktivierte Entwicklungskosten aufgeführt. Gemeinsam mit der DMG MORI COMPANY LIMITED haben wir als "Global One Company" im Berichtsjahr 10 Weltpremieren, davon drei eigene und zwei gemeinsame Entwicklungen, auf 54 nationalen und internationalen Messen sowie Hausausstellungen präsentiert. Darüber hinaus haben wir eine Fülle neuer Technologielösungen aus unseren fünf strategischen Zukunftsfeldern - Automatisierung, Digitalisierung, ADDITIVE MANUFACTURING und Technologie-Exzellenz sowie die DMG MORI Qualified Products - präsentiert und konsequent unsere "First Quality"-Strategie vorangetrieben. Der Wert unserer Schutzrechte, der mit der Marktwertmethode ermittelt wird, erhöhte sich auf 608,8 MIO € (Vorjahr: 570,6 MIO €). Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind dezentral organisiert und werden durch ein zentrales Produktentwicklungsgremium koordiniert. Diese Struktur ermöglicht den Aufbau höchster Produktkompetenz und bietet gleichzeitig Synergieeffekte durch eine werksübergreifende Kooperation. Weitere Synergien schaffen wir durch unsere jährliche weltweite Entwicklerkonferenz, dem "Global Development Summit". Im Oktober 2018 sind bei FAMOT in Polen über 200 internationale Experten aus unterschiedlichsten Unternehmensbereichen zusammengekommen, um neue Ideen zu entwickeln und voranzutreiben. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche EntwicklungNach einem schwungvollen Start in das Jahr 2018 hat die Weltkonjunktur im Laufe des Jahres zunehmend an Dynamik verloren. Nach vorläufigen Berechnungen des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) an der Universität Kiel verlief die Weltwirtschaft aufgrund der positiven Entwicklung im ersten Halbjahr mit +3,7 % auf Vorjahresniveau. Entwicklung des WerkzeugmaschinenbausInternationale EntwicklungDer weltweite Markt für Werkzeugmaschinen verlief nach vorläufigen Angaben des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken (VDW) und des britischen Wirtschaftsforschungsinstituts Oxford Economics im Jahr 2018 insgesamt positiv. Der Weltverbrauch stieg um +8,5 % (April-Prognose: 5,9 %). In diesen vorläufigen Werten blieben jedoch Währungseffekte und mögliche Auswirkungen der geopolitischen Unsicherheiten unberücksichtigt. Bereinigt um Währungseffekte stieg der weltweite Werkzeugmaschinen-Verbrauch auf Euro-Basis um +5,2 % auf 75,1 MRD € und zeigte damit erste Tendenzen einer abnehmenden Dynamik (April-Prognose: +6,1 %). In Europa nahm die Nachfrage nach Werkzeugmaschinen mit +11,5 % deutlich zu (Vorjahr: +8,2 %). Asien verzeichnete lediglich einen Anstieg von +1,4 % (Vorjahr: +4,2 %). In Nord- und Südamerika war die Entwicklung mit +6,4 % erneut sehr positiv (Vorjahr: 7,5 %). Im weltweit größten Markt China reduzierte sich der Werkzeugmaschinenverbrauch um -1,1 % auf 22,9 MRD € (Vorjahr: 23,2 MRD €). Die USA, der zweitwichtigste Markt für Werkzeugmaschinen mit 8,9 MRD € verzeichnete mit +12,3 % ein zweistelliges Wachstum (Vorjahr: 7,9 MRD €). Im drittgrößten Markt Deutschland stieg der Verbrauch deutlich mit +15,0 % auf 6,9 MRD € (Vorjahr: 5,9 MRD €). Japans Verbrauch nahm nach einem Rückgang im vergangenen Jahr mit +11,3 % wieder zu und belegte mit 5,4 MRD € weltweit Rang vier (Vorjahr: 4,8 MRD €). Italien lag mit einem starken Wachstum von +25,9 % auf 4,6 MRD € (Vorjahr: 3,7 MRD €) als fünftstärkster Markt vor Südkorea mit 3,0 MRD € (Vorjahr: 3,4 MRD €). Die zehn bedeutendsten Verbrauchsmärkte standen in Summe wie im Vorjahr für rund 80 % des Weltwerkzeugmaschinenverbrauchs. Für die Weltproduktion berechnete der VDW ein Volumen von 75,1 MRD € (Vorjahr: 71,5 MRD €). Weltgrößter Produzent von Werkzeugmaschinen im Jahr 2018 blieb nach vorläufigen Schätzungen China mit einem Volumen von 17,4 MRD € (Vorjahr: 17,9 MRD €). Deutschland mit 12,7 MRD € (Vorjahr: 11,8 MRD €) und Japan mit 12,4 MRD € (Vorjahr 11,4 MRD €) folgen auf den Rängen zwei und drei. Die zehn bedeutendsten Produktionsländer stehen insgesamt für über 90 % aller Werkzeugmaschinen weltweit (Vorjahr: 90 %). Deutsche WerkzeugmaschinenindustrieDie deutsche Werkzeugmaschinenindustrie entwickelte sich 2018 wie folgt: Mit 17,4 MRD € lagen die Auftragseingänge der Werke in Deutschland nur noch um +1,0 % über dem Niveau des Vorjahres (17,2 MRD €). Die Inlandsnachfrage erhöhte sich um +5,0 % (Vorjahr: +10,1 %). Die Nachfrage aus dem Ausland dagegen stagnierte (Vorjahr: +7,0 %). Der Auftragseingang bei spanenden Maschinen blieb konstant auf Vorjahresniveau. Die spanenden Aufträge aus dem Inland stiegen um +3,0 %, im Ausland dagegen fielen sie um -2,0 %. Im Bereich der umformenden Maschinen stieg der Auftragseingang um +7,0 % (Vorjahr: +6,0 %). Auftragseingänge für ausländische Werke deutscher Hersteller sind hierbei nicht berücksichtigt. Die Umsätze der deutschen Werkzeugmaschinenhersteller stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um +7,0 % (Vorjahr: +5,0 %). Die Produktion erreichte ein Volumen von 15,6 MRD € und lag damit +7,0 % über dem Vorjahresniveau (14,6 MRD €). Maschinen im Wert von 10,6 MRD € wurden exportiert (+3,5 %; Vorjahr: 10,2 MRD €). Die Exportquote fiel um knapp drei Prozentpunkte auf 67,4 %. Wichtigster Exportmarkt für deutsche Werkzeugmaschinen war erneut China mit 2,3 MRD € (Vorjahr: 2,2 MRD €). Dies entspricht 22 % der Werkzeugmaschinenausfuhren (Vorjahr: 21 %). Die USA belegten mit einem Exportvolumen von 1,3 MRD € wie im Vorjahr Platz zwei (Exportanteil: 12,3 %). Italien war mit 0,6 MRD und einem Exportanteil von 5,6 % der drittwichtigste Exportmarkt gefolgt von Polen. Der Import von Werkzeugmaschinen stieg um +10,7 % auf 3,9 MRD € (Vorjahr: 3,6 MRD €). Mit einem Importanteil von knapp 30 % kam beinahe jede dritte importierte Werkzeugmaschine aus der Schweiz. Auf den weiteren Plätzen folgten Japan (11 %) und Italien (8 %). Der Inlandsverbrauch an Maschinen, Teilen und Zubehör stieg um +13,8 % auf 9,0 MRD € an. Im Jahresverlauf ist die Kapazitätsauslastung der deutschen Werkzeugmaschinenhersteller um mehr als 2 Prozentpunkte gestiegen. Die Auslastung der Hersteller von spanenden Maschinen lag bei 93,9 % (Vorjahr: 91,6 %). Die Anzahl der Beschäftigten in den deutschen Werkzeugmaschinenunternehmen stieg im Jahresdurchschnitt insgesamt auf rund 73.550 (Vorjahr: 70.937). Für die gewerbliche Wirtschaft ist das ifo-Geschäftsklima der führende Indikator zur Konjunkturentwicklung in Deutschland. Laut der ifo-Veröffentlichung vom Februar 2019 befand sich die deutsche Wirtschaft in einem Abschwung. In nahezu allen wichtigen Industriezweigen des verarbeitenden Gewerbes (Maschinenbau, Herstellung von Metallerzeugnissen und elektrischen Ausrüstungen) verschlechterte sich das Geschäftsklima merklich. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageDas Ergebnis der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT war im Wesentlichen von den Erträgen aus Finanzanlagen in Höhe von 170,9 MIO € (Vorjahr: 152,9 MIO €) bestimmt. Diese ergeben sich aus Ergebnisabführungen der DMG MORI Vertriebs und Service GmbH in Höhe von 42,8 MIO € (Vorjahr: 50,3 MIO €) sowie der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH in Höhe von 128,1 MIO € (Vorjahr: 102,6 MIO €). Insgesamt schließt die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit einem EBIT von -31,0 MIO € (Vorjahr: -32,4 MIO €) und einem EBT vor Gewinnabführung mit 143,1 MIO € (Vorjahr: 125,1 MIO €) ab. Das Ergebnis nach Steuern beträgt 99,3 MIO € (Vorjahr: 89,9 MIO €), welches aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an die DMG MORI GmbH abgeführt wird. Der Steueraufwand von 43,7 MIO € (Vorjahr: 35,2 MIO €) enthält die aufgrund der steuerlichen Organschaft von der DMG MORI GmbH, Bielefeld, belasteten Steuern von 43,5 MIO € (Vorjahr: 30,0 MIO €). Die Umsatzerlöse (Konzernumlagen und Mieten) betrugen im Berichtsjahr 14,4 MIO € (Vorjahr: 16,0 MIO €). Der Rückgang resultiert insbesondere aus geringeren Weiterbelastungen an Tochtergesellschaften sowie einer Anpassung der verrechneten Umlage. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich leicht um 0,1 MIO € auf 20,5 MIO € (Vorjahr: 20.6 MIO €). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Wechselkursgewinne aus der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie der Bewertung der Devisentermingeschäfte. Den Kursgewinnen stehen entsprechende Verluste gegenüber. Diese Effekte resultieren aus Sicherungsgeschäften, die von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT abgeschlossen werden. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassten hauptsächlich den Bereich der Instandhaltungen der Grundstücke und Gebäude am Standort Bielefeld. Sie lagen mit 3,0 MIO € um rund 0,7 MIO € über denen des Vorjahres (2,3 MIO €). Der Personalaufwand erhöhte sich leicht um 0,8 MIO € auf 22,5 MIO € (Vorjahr: 21,7 MIO €). Der Anstieg liegt an der Einführung eines neuen Vorstandsressorts sowie allgemeine Entgeltanpassungen in der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten um 3,5 MIO € von 41,1 MIO € auf 37,6 MIO € reduziert werden. Es ergaben sich Einsparungen bei den Beratungsaufwendungen in Höhe von 1,6 MIO € sowie gesunkene Wechselkursverluste von 2,8 MIO € auf 12,3 MIO € (Vorjahr: 15,1 MIO €). Diese ergeben sich aus der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie Bewertungsverluste aus Devisentermingeschäften, die durch gegenläufige Effekte in den sonstigen betrieblichen Erträgen kompensiert wurden. Im Saldo ergab sich im Geschäftsjahr ein Gewinn in Höhe von 2,7 MIO € (Vorjahr: Verlust in Höhe von 0,5 MIO €). Im Berichtsjahr erhöhte sich das Beteiligungsergebnis aus den Ergebnisabführungsverträgen der Tochtergesellschaften von 152,9 MIO € im Vorjahr auf 170,9 MIO €. Das Finanzergebnis verringerte sich aufgrund gestiegener Geldanlagen der Tochtergesellschaften im Rahmen der Finanzverrechnung um 1,5 MIO € auf 3,1 MIO € (Vorjahr: 4,6 MIO €). Der ausgewiesene Steueraufwand von 43,7 MIO € (Vorjahr: 35,2 MIO €) resultiert im Wesentlichen aus Aufwendungen aus Steuerumlagen in Höhe von 43,5 MIO € (Vorjahr: 30,0 MIO €), Erträge aus latenten Steuerumlagen in Höhe von 3,5 MIO € (Vorjahr: Verlust in Höhe von 1,9 MIO €) sowie Steuern aus Vorjahren. Die Bilanzsumme per 31. Dezember 2018 erhöhte sich um 5,6 % auf 1.867,5 MIO € (Vorjahr: 1.769,2 MIO €). In der Bilanz ist das Anlagevermögen von 758,7 MIO € auf 794,9 MIO € gestiegen. Der Anstieg ergibt sich im Wesentlichen aus einer Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von 36,7 MIO € an die DMG MORI Vertriebs- und Service GmbH. Weitere 79,0 MIO € Einlage in die Kapitalrücklage in die DMG MORI Vertriebs- und Service GmbH stammen aus der Umwandlung eines langfristig gewährten Darlehen an die DMG MORI Sales and Service Holding AG aus dem Geschäftsjahr 2017 in Form eines Ur-Großmutterzuschusses. Das Umlaufvermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 58,9 MIO € auf 1.056,0 MIO €. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich um 250,8 MIO € auf 964,8 MIO €. Der Anstieg resultiert aus einer Erhöhung der Darlehensvergabe an die DMG MORI GmbH, Bielefeld, in Höhe von 250,0 MIO €. Das Guthaben bei Kreditinstituten verringerte sich um 192,8 MIO € auf 80,3 MIO €. Der Rückgang ist maßgeblich auf die Erhöhung der Darlehensvergabe zurückzuführen. Auf der Passivseite blieb das Eigenkapital unverändert bei 921,2 MIO €. Die Eigenkapitalquote lag bei 49,3 % (Vorjahr: 52,1 %). Das Grundkapital beträgt unverändert 204.926.784,40 € und ist eingeteilt in 78.817.994 Stückaktien. Die Rückstellungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 4,3 MIO € auf 33,5 MIO € (Vorjahr: 37,8 MIO €). Der Rückgang liegt mit 2,6 MIO € im Wesentlichen im Bereich der Steuerrückstellungen. Die Rückstellungen für Pensionen reduzierten sich um 1,2 MIO € auf 6,9 MIO € (Vorjahr: 8,1 MIO €) und die sonstigen Rückstellungen nahmen um 0,5 MIO € auf 24,0 MIO € (Vorjahr: 24,5 MIO €) ab. Die Verbindlichkeiten sind auf 912,8 MIO € gestiegen (Vorjahr: 810,2 MIO €). Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die sich um 103,2 MIO € auf 908,2 MIO € erhöhten. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Finanzverrechnung, welche um 101,5 MIO € von 791,4 MIO € auf 892,9 MIO € zunahm. Hier enthalten ist die Gewinnabführung an die DMG MORI GmbH mit 99,3 MIO € (Vorjahr: 89,9 MIO €). Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde ein Steuerumlagevertrag zwischen der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT abgeschlossen. Die hieraus entstandenen Verbindlichkeiten in Höhe von 43,5 MIO € (Vorjahr: 30,0 MIO €) sind ebenfalls in dieser Position enthalten. Des Weiteren beinhaltet die Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 15,3 MIO € (Vorjahr: 13,7 MIO €). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gab es wie im Vorjahr nicht. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT deckt ihren Kapitalbedarf aus der Ergebnisabführung von Konzernunternehmen sowie aus dem Cash-Pooling im Konzern. Die Höhe der zugesagten externen Finanzierungslinien betrug im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 849,2 MIO €. Wesentliche Bestandteile waren die im Februar 2016 abgeschlossene syndizierte Kreditlinie in Höhe von 500,0 MIO € mit einer Laufzeit bis zum Februar 2021, die aus einer Bartranche von 200,0 MIO € sowie einer Avaltranche über 300,0 MIO € besteht, weiteren Avallinien von 138,7 MIO € sowie Factoring-Vereinbarungen für Tochtergesellschaften in Höhe von 167,5 MIO €. Der syndizierte Kreditvertrag wurde mit den Banken im Januar 2018 um ein Jahr bis zum Februar 2022 verlängert. Die Bartranche wurde wie im Vorjahr nicht in Anspruch genommen. Der syndizierte Kreditvertrag verpflichtet uns zur Einhaltung eines marktüblichen Covenants. Der Covenant wurde zum 31. Dezember 2018 eingehalten. Ergänzt wird die Finanzierung durch außerbilanzielle Operating-Leasing-Verträge. Mit diesem Finanzierungsmix verfügen wir über ausreichende Finanzierungslinien, mit denen wir die benötigte Liquidität für unser Geschäft jederzeit bereitstellen können. Die Finanzierung des DMG MORI-Konzerns erfolgt zentral. Nur wenn Konzernfinanzierungen aufgrund von gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht vorteilhaft sind, werden in Einzelfällen lokale Finanzierungen abgeschlossen. Cash-Pooling wird genutzt, um die Liquiditätsüberschüsse von Tochtergesellschaften kostengünstig im Konzern einzusetzen. Die Risiken aus Derivaten sind im Anhang dargestellt. MitarbeiterAm 31. Dezember 2018 waren in der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 84 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 84 Mitarbeiter). Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gliederte sich zum 31. Dezember 2018 in vier Vorstandsressorts und stellt sich wie folgt dar:
Gesamtaussage des Vorstands zum Geschäftsjahr 2018Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat das Geschäftsjahr 2018 insgesamt erfolgreich abgeschlossen. Der Umsatz lag durch Anpassungen der verrechneten Umlage an die Tochtergesellschaften unter dem Planwert. Das EBIT verbesserte sich auf -31,0 MIO € (Vorjahr: -32,4 MIO €) gegenüber dem Vorjahr. Das Ergebnis der Tochtergesellschaften konnte im Geschäftsjahr 2018 deutlich gesteigert werden und führte somit zu einer erhöhten Ergebnisabführung an die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Insgesamt schließt die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit einem Ergebnis nach Steuern von 99,3 MIO € (Vorjahr: 89,9 MIO €) ab, dass an die DMG MORI GmbH abgeführt wird. Chancen- und RisikoberichtDie DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist in ihrem unternehmerischen Handeln unterschiedlichen Chancen und Risiken ausgesetzt. Unser Chancen- und Risikomanagement hilft dabei, diese frühzeitig zu erkennen und zu beurteilen. Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig über die aktuelle Risikolage der Gesellschaft und der einzelnen Unternehmensbereiche informiert. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist in das Chancen- und Risikomanagement des DMG MORI-Konzerns eingebunden. Chancenmanagementsystem (CMS)Chancen werden innerhalb des Chancen- und Risikomanagementsystems des DMG MORI-Konzerns systematisch identifiziert und analysiert. Mit unserem globalen Customer Relationship Management (CRM) dokumentieren und analysieren wir unsere Vertriebs- und Serviceaktivitäten bei Werkzeugmaschinen und industriellen Dienstleistungen. So können wir zum Beispiel schnell und individuell wesentliche Chancen im Vertrieb und Service identifizieren und entsprechend handeln. Unser CRM basiert auf einer Vielzahl operativer Frühindikatoren, wie Marktpotenzial, Auftragseingang oder Messeauswertungen. So steuern wir gezielt unsere Vertriebs- und Serviceaktivitäten und nutzen Chancen konsequent. Zudem beobachten wir permanent unsere Märkte und können so sich bietende gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Chancen frühzeitig identifizieren. Die Identifikation von sonstigen Chancen erfolgt darüber hinaus durch unser operatives Management. Die definierten Chancen werden mit dem Vorstand diskutiert und darauf basierend Strategien abgeleitet. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT partizipiert als Holdinggesellschaft an den Chancen ihrer Tochtergesellschaften. Diese sind im Konzernlagebericht detailliert beschrieben. Gelingt es den Tochtergesellschaften, ihre Chancen zu nutzen, wirkt sich dies positiv auf die Erträge aus Finanzanlagen und somit auf das Ergebnis der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT aus. Risikomanagementsystem (RMS)Durch unsere internationale Geschäftstätigkeit als ein weltweit führender Hersteller von Werkzeugmaschinen und Anbieter ganzheitlicher Technologie-, Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen sind wir potenziellen Risiken ausgesetzt. Ein aktives Risikomanagement ist somit für DMG MORI unerlässlich. Es dient der frühzeitigen Erkennung und beginnt daher auf allen Organisationsebenen. Es besteht ein umfassendes Risikobewusstsein. Der ehrliche Umgang mit Risiken ist bei DMG MORI ausdrücklich erwünscht und wird aktiv gefördert. Wir leben eine offene Unternehmenskultur, um negative Entwicklungen frühzeitig auf jeder Hierarchieebene zu identifizieren und zu beheben. Jeder Mitarbeiter wird bei seiner Tätigkeit aktiv in die Risikominderung bzw. -eliminierung eingebunden. Wir begegnen potenziellen Risiken durch ein umfassendes, integriertes und konzernweit agierendes Risikomanagementsystem, das wir kontinuierlich fachlich und organisatorisch weiterentwickeln. Es beinhaltet das Risikofrüherkennungssystem, das interne Kontrollsystem (IKS) und das zentrale Versicherungsmanagement. RisikofrüherkennungssystemMit unserem Risikofrüherkennungssystem erfassen und steuern wir Risiken der zukünftigen Entwicklung. Als Risiko definieren wir eine negative Abweichung von unserem geplanten Ergebnisziel (EBIT) innerhalb der nächsten zwölf Monate im Vergleich zur rollierenden Planung (RFC). Ergänzend berücksichtigen wir Steuer- und Zinsrisiken. Wir erfassen, bewerten und steuern Risiken, deren inhärentes Potenzial durch Umweltzustände vorgegeben ist. Unser Risikofrüherkennungssystem besteht aus fünf Elementen: 1. dem unternehmensspezifischen Handbuch des Risikomanagements, in dem das System definiert ist, 2. einem zentralen Risikomanagementbeauftragten, der die aktuelle Risikomanagementkonzeption erarbeitet, implementiert, überwacht und Maßnahmen zur Risikominderung bzw. -eliminierung koordiniert, 3. lokalen Risikobeauftragten in den einzelnen Konzerngesellschaften zur dezentralen Erfassung, Analyse und Kommunikation bestehender Risiken, 4. bereichsspezifischen, quartalsweisen Risikoerfassungen nach vorgegebenen Risikofeldern und Inventur der zugehörigen Maßnahmen zur Risikominderung bzw. -eliminierung mit einer quantitativen Bewertung unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit des Konzerns und der Einzelgesellschaften, 5. dem Risikoberichtswesen auf der Ebene des Konzerns und der Einzelgesellschaften mit einer Ad hoc-Berichterstattung über bestandsgefährdende Risiken. Das Risikofrüherkennungssystem beruht auf dem anerkannten COSO-Rahmenkonzept. Das Ziel ist eine vollständige, verlässliche und konzernweite Erfassung der bestehenden Risikopotentiale, sowie deren Zusammenfassung und Bewertung. Es erfolgt eine Abfrage und Erarbeitung von Maßnahmen zur Risikoreduktion, eine kontinuierliche Überwachung und ein umfassendes Risikoreporting. Die Strategie unseres Risikofrüherkennungssystems basiert auf einer konzernweiten, systematischen Identifikation, Bewertung, Aggregation, Überwachung und Meldung der bestehenden Risiken und zugehörigen Maßnahmen zur Risikominderung bzw. -eliminierung. Diese Risiken werden in einem standardisierten Prozess in den einzelnen Unternehmensbereichen jeweils vierteljährlich identifiziert. Risiken werden bei DMG MORI als Ergebnis der gemeldeten Maximalrisikopotentiale bewertet mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit (Bruttorisiken) ermittelt, um anschließend die Wirkung der Maßnahmen zur Risikominderung bzw. -eliminierung hiervon abzuziehen (Nettorisiken). Auf Basis der bestehenden Nettorisiken erfolgt eine Berichterstattung an das Risikomanagement. Für unsere Risikobewertung nutzen wir die folgenden Kategorien des Risikoeintritts: EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEITscroll
Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 % werden mit den Nettorisikowerten direkt in der rollierenden Unternehmensplanung oder als Rückstellung zur Risikovorsorge berücksichtigt. Bestandsgefährdende Risiken werden unverzüglich auch außerhalb der turnusmäßigen Berichterstattung gemeldet. Die Risikotragfähigkeit - definiert als Relation des kumulierten Erwartungswertes aller erfassten Risiken nach Eliminierung bestehender Konzerneffekte und des gesamten Konzerneigenkapitals - stellt neben den möglichen finanziellen Auswirkungen eine wesentliche Steuerungsgröße dar. MÖGLICHE FINANZIELLE AUSWIRKUNGscroll
Die Kategorisierung der möglichen finanziellen Auswirkungen wurde vom Risikomanagement auf Basis der vorgegebenen Risikostrategie unter Berücksichtigung von Umsatz, EBIT und Eigenkapital, sowie Risikotragfähigkeit festgelegt. Die Struktur des Risikofrüherkennungssystems ist derart ausgelegt, dass wir die einzelnen lokalen und zentralen Risiken sowie die Konzerneffekte ermitteln, um die Gesamtrisikolage des Konzerns darstellen zu können:
Aufsichtsrat und Vorstand werden in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Gesamtrisikolage des Konzerns und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT informiert. Sie erörtern umfassend die Ursachen der aktuellen Risikolage und die dementsprechend ergriffenen Maßnahmen. Das vom Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem wird von den Abschlussprüfern geprüft, im Konzern kontinuierlich weiterentwickelt und entsprechend der sich wandelnden Rahmenbedingungen laufend angepasst. Internes Kontrollsystem (IKS)Das IKS von DMG MORI ist ein weiterer integraler Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems. Es entspricht dabei sowohl den deutschen gesetzlichen Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) als auch den relevanten japanischen gesetzlichen Anforderungen des "Japanese Financial Instruments and Exchange Acts" in Form einer J-SOX / Naibutousei konformen Dokumentation. Das IKS dient der Risikominderung oder -eliminierung von steuerbaren Risiken in den täglichen Geschäftsprozessen. Das Ziel ist, eine durchgängige Umsetzung der strategischen und operativen Vorgaben des Vorstands sicherzustellen, betriebliche Effizienzziele zu erreichen und gesetzes-, normen- und wertebezogene Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Ergänzend stellt das IKS die Vollständigkeit, Richtigkeit und Verlässlichkeit unseres Konzernabschlusses nach IFRS, der lokalen Abschlüsse und der zugrunde liegenden Buchwerke sicher. Es umfasst alle Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen zur Sicherstellung der gesetzeskonformen Erfassung, Aufbereitung und Würdigung unternehmerischer Sachverhalte sowie deren anschließende Übernahme in die betreffenden Abschlüsse. In unserem IKS werden aufbauend auf einer jährlich aktualisierten Analyse und Dokumentation der wesentlichen Geschäftsprozesse die steuerbaren Risiken erfasst. Diese eliminieren oder reduzieren wir durch die Optimierung unserer Aufbau- und Ablauforganisation sowie mit geeigneten Kontrollaktivitäten auf ein angemessenes Niveau. Unser IKS umfasst unsere vorhandenen internen Richtlinien und Anweisungen sowie präventive und auch aufdeckende Kontrollaktivitäten, wie Autorisierungen und Freigaben, Plausibilisierungen, Reviews und ein Vier-Augen-Prinzip. Eine angemessene Funktionstrennung der Geschäftsprozesse stellen wir durch unsere transparente Aufbau- und Ablauforganisation sicher. Das IKS beinhaltet die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft. Hierzu analysieren wir neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Relevante Regelungen kodifizieren wir in rechnungslegungsbezogenen Richtlinien, beispielsweise im Rechnungslegungshandbuch. Diese Richtlinien und der gültige Abschlusskalender bilden die Grundlage für die Abschlusserstellung. Im Bedarfsfall bedient sich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT externer Dienstleister, zum Beispiel bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Mitarbeiter, die mit der Finanzberichterstattung betraut sind, werden regelmäßig bedarfsgerecht geschult. Auf der Grundlage von jährlichen Management-Testings der Zentralbereiche der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wird die Wirksamkeit des IKS in der Gesellschaft beurteilt. Über die Ergebnisse des Management Testings wird an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Ergänzend wird die Wirksamkeit des IKS stichprobenartig von der internen Revision überprüft und ausgewertet. Die Resultate dieser Effektivitätsprüfungen werden regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. VersicherungsmanagementAls weiteren Teil des Risikomanagements hat DMG MORI ein zentrales Versicherungsmanagement, das wirtschaftlich angemessene, versicherbare Risiken in enger Abstimmung mit der DMG MORI COMPANY LIMITED konzernweit strategisch festlegt und umsetzt. Übersicht über die wesentlichen RisikofelderDie DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist als Holdinggesellschaft auch durch die Risiken ihrer Tochtergesellschaften betroffen. Diese sind im Konzernlagebericht detailliert beschrieben. Risiken der Tochtergesellschaften können sich negativ auf die Erträge aus Finanzanlagen auswirken, bzw. Aufwendungen aus Abschreibungen auf Finanzanlagen verursachen und sich somit auf das Ergebnis der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT auswirken. Aus der Tätigkeit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als Holdinggesellschaft bestehen zudem folgende direkt in der Gesellschaft entstehende Risiken: scroll
Darstellung der einzelnen RisikofelderUnternehmensstrategische Risiken liegen hauptsächlich in der Fehleinschätzung von künftigen technologischen und branchenspezifischen Entwicklungen. Wir begegnen diesen Risiken durch intensive Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen, regelmäßige Strategiegespräche mit Kunden und Lieferanten, einer umfassenden globalen Messepräsenz und einer auf Innovationen ausgerichteten Unternehmensstrategie. Durch den abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ergeben sich insofern Risiken, als dass die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft von etwaigen Weisungen der DMG MORI GmbH beeinflusst werden kann. Diese müssen nicht unbedingt im alleinigen Interesse der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT sein, sondern werden im Konzerninteresse getroffen. Beschaffungs- und Einkaufsrisiken können sich im Bereich von Schlüsselgütern aufgrund von Preiserhöhungen bei Materialien für Werkzeugmaschinen ergeben. Zusätzlich kann eine hohe Auslastung bei den Lieferanten für Kostensteigerungspotenziale sorgen. Weitere Risiken bestehen in möglichen Lieferantenausfällen und Qualitätsproblemen. Diesen begegnen wir mit der Standardisierung von Bauteilen und Komponenten sowie einem internationalen Sourcing mit mindestens zwei Lieferanten für die wesentlichen Materialien und einem verstärktem In-Sourcing von Schlüsselkomponenten. Personalrisiken bestehen aufgrund unseres kontinuierlichen Bedarfs an hochqualifizierten Fach- und Führungskräften. Bei nicht ausreichend möglicher Gewinnung und Bindung dieser Mitarbeiter kann die Entwicklung des Konzerns nachhaltig beeinträchtigen werden. Wir begrenzen diese Risiken durch intensive Ausbildungsprogramme und Personalentwicklung, leistungsgerechte Vergütungen mit erfolgsabhängigen Anreizsystemen und frühzeitige Nachfolgeplanungen sowie Stellvertreterregelungen. Eine jederzeit notwendige Verfügbarkeit von hochqualifizierten Fach- und Führungskräften könnte zudem durch eine erhöhte Krankenquote beeinträchtigt werden. Wir begegnen diesem Risiko insbesondere durch eine vorbeugende betriebliche Gesundheitsvorsorge. Finanzwirtschaftliche Risiken resultieren aus unserer internationalen Geschäftstätigkeit in Form von währungsbedingten Risiken, die wir bewerten und durch unsere Währungsstrategie absichern. Ausführliche Details zur Währungsstrategie und den Finanzinstrumenten stehen im Anhang unter dem Abschnitt 14. "Derivative Finanzinstrumente". Die wesentlichen Bestandteile der Finanzierung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT sind ein syndizierter Kredit, der eine Bar- und eine Avaltranche enthält und bis zum Februar 2022 fest zugesagt ist, sowie Forderungsverkaufsprogramme. Alle Finanzierungsverträge beinhalten die Vereinbarung eine marktübliche Covenant einzuhalten. Die Liquidität der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist ausreichend bemessen. Grundsätzlich trägt die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Forderungsausfallrisiken, durch die es zu Wertberichtigungen oder in Einzelfällen sogar zum Ausfall der Forderungen kommen kann. Rechtliche Risiken können sich insbesondere aus Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten, Behörden und ehemaligen Mitarbeitern ergeben. Steuerrisiken bestehen durch aktive latente Steuern auf Verlustvorträge bzw. Zinsvorträge, die nicht wertberichtigt wurden. Wir gehen von einer Nutzbarkeit dieser Steuerminderungspotenziale durch zukünftig zu versteuernde Einkünfte aus. Wir nehmen zudem an, dass die von uns abgegebenen Steuer- und Sozialversicherungserklärungen vollständig und korrekt sind. Bei Betriebsprüfungen können sich Nachforderungen aufgrund einer unterschiedlichen Beurteilung von Sachverhalten ergeben. Sollte die Nutzbarkeit von Verlust- und Zinsvorträgen nicht gegeben sein, könnte sich dies nachteilig auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken. Sonstige Risiken hinsichtlich der Vermögenslage der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ergeben sich im Wesentlichen durch die Bilanzierung und Bewertung der Finanzanlagen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Werthaltigkeit der Finanzanlagen wird jährlich mit Hilfe der Ertragswertberechnung, die auf Planungsrechnungen der Beteiligungsgesellschaften basiert, ermittelt. Ein Abwertungsbedarf ergab sich aufgrund der ermittelten Werte zum Stichtag nicht. Für den Fall, dass die geplanten Ergebnisse nicht erreicht werden, kann eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich sein. Die derzeitig vorliegende Planungsrechnung gibt keinen Anlass zu einer Wertminderung in 2018. RisikogesamteinschätzungWir stufen die Risiken als beherrschbar ein und sehen den Fortbestand der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als nicht gefährdet an. Gegenüber dem Vorjahr sind die Risiken insgesamt leicht gestiegen. Die moderate Zunahme halten wir angesichts des Wachstums des Geschäftsvolumens für angemessen. ANGABEN NACH § 289a HGBZu § 289a Abs. 1 Nr. 1 HGBDas Grundkapital der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beträgt 204.926.784,40 € und ist in 78.817.994 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Stückaktien sind rechnerisch mit jeweils 2,60 € am gezeichneten Kapital beteiligt. Zu § 289a Abs. 1 Nr. 3 HGBDie DMG MORI COMPANY LIMITED hielt gemäß ihrer letzten Stimmrechtsmeldung vom 6. April 2016 mittelbar einen Stimmrechtsanteil von 76,03 % am Grundkapital der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. § 289a Abs. 1 Nr. 6 HGBEntsprechend § 84 AktG obliegt die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands dem Aufsichtsrat. Diese Befugnis wird in § 7 Abs. 2 der Satzung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT dahingehend konkretisiert, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt, ihre Zahl bestimmt und die Geschäftsverteilung regelt. Gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen. Die entsprechend konkretisierten Verfahrensregeln sind in den §§ 179, 181 AktG i. V. m. § 15 Abs. 4 der Satzung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT enthalten. Zu § 289a Abs. 1 Nr. 7 HGBDer Vorstand ist gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 15. Mai 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch eine einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 39.408.997 neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlage um bis zu nominal 102.463.392,20 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist der Vorstand ermächtigt, Aktien unter Bezugsrechtsausschluss im Wert von 5.000.000 € an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen auszugeben. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht in bestimmten satzungsmäßig detailliert geregelten Fällen (genehmigtes Kapital) auszuschließen. Zu § 289a Abs. 1 Nr. 8 HGBDie Anfang 2016 abgeschlossenen wesentlichen Finanzierungsvereinbarungen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT stehen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels (das heißt der Erwerb von entweder (i) 30 % oder mehr der Stimmrechte an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, falls die Beteiligung der DMG MORI COMPANY LIMITED an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unter 50 % liegt oder fällt, oder (ii) 50 % oder mehr der Stimmrechte an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (außer durch DMG MORI COMPANY LIMITED) oder (iii) 50 % oder mehr der Stimmrechte an der DMG MORI COMPANY LIMITED). Somit ist ein Kontrollwechsel ausgeschlossen, so lange DMG MORI COMPANY LIMITED mehr als 50 % der Stimmrechte an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hält. Gemäß § 289 a Abs. 1 HGB macht der Vorstand folgend erläuternde Angaben:
Die Bedingungen eines Kontrollwechsels entsprechen den marktüblichen Vereinbarungen. Sie führen nicht zur automatischen Beendigung der oben genannten Vereinbarungen, sondern räumen unseren Vertragspartnern für den Fall eines Kontrollwechsels lediglich die Möglichkeit ein, diese zu kündigen. PrognoseberichtDie Ertragslage der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unterscheidet sich zwar in ihrer Höhe und Struktur von der des Konzerns, wird allerdings von der Ergebnisabführung der inländischen Tochtergesellschaften wesentlich beeinflusst. Im Weiteren wird daher zunächst auf die Prognose des Konzerns eingegangen. Für das laufende Geschäftsjahr prognostiziert das Kieler Institut für Wirtschaft (IfW) ein Wachstum der Weltwirtschaft von +3,4 %. Für Deutschland wird für das laufende Jahr ein Anstieg des BIP von +1,7 % prognostiziert. Insgesamt soll die Wirtschaft in Europa merklich an Schwung verlieren und das BIP um ebenfalls nur noch +1,7 % zunehmen. Asien wird mit einem Wachstum von voraussichtlich +6,2 % auch im laufenden Jahr die wachstumsstärkste Region sein. Für China wird ein Anstieg von +6,1 % prognostiziert. Das Wachstum der japanischen Wirtschaft soll +1,0 % betragen. In den USA soll die konjunkturelle Entwicklung nach Schätzungen des IfW mit +2,5 % weiter stabil bleiben. Der weltweite Werkzeugmaschinen-Verbrauch soll im Jahr 2019 deutlich schwächer wachsen. Ohne Berücksichtigung weltweiter Währungseffekte prognostizieren VDW und Oxford Economics einen Anstieg von +3,6 % (Vorjahr: +8,5 %). Angesichts der bestehenden geopolitischen Unsicherheiten ist nicht auszuschließen, dass diese Prognosen angepasst werden. Während in Europa insgesamt von einem Wachstum des Verbrauchs von +4,7 % ausgegangen wird, soll Großbritannien aufgrund des Brexits einen deutlichen Rückgang von -8,3 % verzeichnen. Für Asien wird ein Anstieg des Verbrauchs von +3,3 % erwartet. Auf Länderebene betrachtet sollen die Märkte China und Japan ebenfalls um +5,1 % wachsen. In den USA rechnen VDW und Oxford Economics mit einem soliden Wachstum von +3,0 %. Die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie ist mit abgeschwächter Dynamik in das Jahr gestartet. Aufgrund des soliden Auftragsbestands prognostizieren VDW und Oxford Economics für das Gesamtjahr aber einen Anstieg des Verbrauchs in Deutschland um +5,2 %. Der weltweit positive Trend der letzten Jahre scheint sich zunehmend abzuschwächen. In nahezu allen großen Industrienationen hat sich die wirtschaftliche Stimmung bereits eingetrübt. Neben der allgemeinen Konjunkturabkühlung sind die Risikofaktoren vor allem der Handelskonflikt zwischen den USA und China, der mögliche ungeordnete EU-Austritt Großbritanniens, die aktuelle Schuldensituation in Italien, die Preisentwicklung für Rohstoffe und Energie sowie die starken Wechselkursveränderungen. Aufgrund der bestehenden globalen Unsicherheiten und wirtschaftspolitischen Risiken bleibt es weiterhin schwierig, verlässliche Prognosen zu erstellen. In der unten stehenden Tabelle sind die Planwerte der Finanz- und Steuerungskennzahlen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT für 2019 dargestellt. Wichtige interne Ziel- und Steuerungsgrößen sind der Umsatz, das EBIT und die Investitionen. Das EBIT ist definiert als Ergebnis vor Ergebnisabführung der Tochtergesellschaften. Der Umsatz ist für das Geschäftsjahr 2019 mit rund 15,0 MIO € geplant und liegt somit leicht über dem Vorjahr. Die geplanten Investitionen in Höhe von rund 1,0 MIO € für das Geschäftsjahr 2019 betreffen im Wesentlichen die Modernisierungsmaßnahmen am Standort Bielefeld. Das EBIT soll im Geschäftsjahr 2019 bei rund -36,0 MIO € liegen. Die Veränderung resultiert aus gestiegenen Personalaufwendungen und Aufwendungen für Mitarbeiterförderungsprogrammen sowie prognostizierten Kostensteigerungen. Des Weiteren wurde 2018 ein saldierter Währungsgewinn in Höhe von 2,7 MIO € (Vorjahr: Verlust in Höhe von -0,5 MIO €) erzielt. Währungsgewinne oder Währungsverluste sind für das Geschäftsjahr im Geschäftsjahr 2019 nicht geplant. Gesamtaussage des Vorstands zur künftigen GeschäftsentwicklungDie Weltwirtschaft ist weiterhin durch globale Unsicherheiten gekennzeichnet. Nach den vorläufigen Prognosen des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken und des britischen Wirtschaftsforschungsinstituts Oxford Economics soll der weltweite Werkzeugmaschinenverbrauch 2019 mit +3,6 % ein deutlich geringeres Wachstum verzeichnen (Vorjahr: +8,5 %). Angesichts der bestehenden geopolitischen Unsicherheiten ist nicht auszuschließen, dass diese Verbandsprognosen angepasst werden. Für das Geschäftsjahr 2019 planen wir einen Auftragseingang von rund 2,6 MRD € und einen Umsatz von rund 2,65 MRD €. Das EBIT soll rund 200 MIO € betragen und der Free Cashflow bei rund 150 MIO € liegen. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sollen rund 110 MIO € betragen und im Wesentlichen aus eigenen Mitteln finanziert werden. Unsere hohe Innovationskraft als "Global One Company" wollen wir nachhaltig stärken. Dynamik und Exzellenz bei Technologie, Service und Qualität werden auch das laufende Geschäftsjahr prägen. Mit Dynamik treiben wir weiter unsere strategischen Zukunftsfelder voran und optimieren Bestehendes nachhaltig auf Exzellenz. In der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gehen wir aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds in 2019 von Beteiligungserträgen aus, die etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Insgesamt gehen wir von einem EBIT vor Gewinnabführung von rund -36,0 MIO € aus. In 2019 erwarten wir keine wesentlichen Veränderungen der Vermögens- und Finanzlage. FINANZ- UND STEUERUNGSKENNZAHLEN DER DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (HGB)scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2018DER DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFTA - Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zum 31. Dezember 2018 ist nach den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt worden. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat ihren Sitz in Bielefeld und wird in der Abteilung B beim Amtsgericht Bielefeld mit der Nummer 7144 geführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara (Japan), ist oberste Muttergesellschaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Zwischen der DMG MORI GmbH, Bielefeld, einem Tochterunternehmen der DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara (Japan), und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde ein Steuerumlagevertrag zwischen der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT abgeschlossen. Erläuterungen aufgrund des Abschlusses des Steuerumlagevertrages mit der DMG MORI GmbH erfolgen im Anhang. B - Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. NUTZUNGSDAUER DES ANLAGEVERMÖGENSscroll
Die Abschreibung der Zugänge im immateriellen Anlagevermögen und im Sachanlagevermögen erfolgte im Anschaffungsjahr pro rata temporis nach der linearen Methode. Zugänge mit Anschaffungskosten von 150 € bis 1.000 € wurden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten zusammengefasst und werden über 5 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Unverändert blieben auch die Abschreibungssätze im immateriellen Anlagevermögen sowie für Geschäfts- und Fabrikbauten bzw. Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr wurden mit ihren Nominalwerten eingestellt, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit ihrem Barwert bilanziert. Die Forderungen in fremder Währung mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger wurden zum Devisenkassamittelkurs laut § 256a HGB am Bilanzstichtag umgerechnet. Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, werden die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung der Bankguthaben erfolgte grundsätzlich zum Nennbetrag. Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der internen und externen Derivate erfolgte zum Marktwert. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (sog. Deckungsvermögen), sind erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und werden mit diesen Schulden verrechnet. Darüber hinaus werden bestehende Vermögensgegenstände in der Bilanz der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ausgewiesen. Bei Rückdeckungsversicherungen bzw. zum Deckungsvermögen gehörenden Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen entsprechen die unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten und damit der beizulegende Zeitwert i.S.d. § 255 Abs. 4 Satz 4 HGB dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrags zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. unwiderruflich zugeteilte Überschussbeteiligung). Dieser Wert stimmt auch mit dem steuerlichen Aktivwert überein. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Eigenkapitalposten sind zum Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 3,21 % (Vorjahr: 3,68 %) bei 10-jährigem Durchschnittszeitraum. Dabei wurden als biometrische Rechnungsgrundlage die im Juli 2018 neu veröffentlichten Heubeck-Richttafeln 2018 G zugrunde gelegt. Wertpapiergebundene Zusagen werden mit dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens bewertet. Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen umfasst die Aufwendungen für die Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase sowie die Aufstockungsleistungen. Des Weiteren umfasst die Rückstellung Aufstockungsleistungen, denen sich der Arbeitgeber auf Grund einer tarifvertraglichen Regelung oder einer Betriebsvereinbarung nicht mehr entziehen kann. Diese Rückstellungen werden ratierlich ab dem Beginn der Beschäftigungsphase der Altersteilzeit angesammelt und mit dem Barwert unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 0,97 % (Vorjahr: 1,44 %) bewertet. Altersteilzeitansprüche sind im Rahmen eines doppelten Treuhandverhältnisses gegen eine mögliche Insolvenz gesichert. Zur Absicherung werden liquide Mittel auf einen Treuhandverein übertragen und die Zeitwerte mit der Rückstellung für Altersteilzeit saldiert. Die übrigen Rückstellungen sowie Steuerrückstellungen wurden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Die Wertermittlung erfolgte auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Es wurde jeweils der voraussichtlich notwendige Erfüllungsbetrag eingestellt. Rückstellungen für Zahlungen anlässlich von Arbeitnehmerjubiläen wurden mit einem Zinssatz von 2,32 % p.a. abgezinst (Vorjahr: 2,80 %). Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionen) werden mit einem vergangenheitsbezogenen durchschnittlichen Marktzinssatz von 10 Jahren abgezinst. Mit Änderung des HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 wurde der Durchschnittszeitraum des Marktzinssatzes bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2016 von sieben Jahren in den Vorjahren auf 10 Jahre angepasst. Bei Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen erfolgt die Abzinsung pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von genau einem Jahr oder weniger unterliegen nicht der Abzinsungspflicht und werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die DMG MORI GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der DMG MORI COMPANY LIMITED, hat mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gem. §§ 291 ff. AktG abgeschlossen, der mit Eintrag in das Handelsregister am 24. August 2016 in Kraft getreten ist. Durch den damit verbundenen Eintritt der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der bisher zum Organkreis der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gehörenden inländischen Gesellschaften in die ertragsteuerliche Organschaft der DMG MORI GmbH, erlosch die ertragsteuerliche Steuerschuldnerschaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zum 31. Dezember 2016. Sämtliche Ergebnisse des inländischen Organkreises unterliegen nun rechtlich der Besteuerung bei der DMG MORI GmbH, die nicht in den Konzernabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT einbezogen wird. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde zwischen der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ein Steuerumlagevertrag abgeschlossen, der die Steuern verursachungsgerecht zuordnen soll und die steuerliche Be- bzw. Entlastung in voller Höhe umlegt. Die Be- bzw. Entlastung aus dem Steuerumlagevertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" als "Aufwendungen bzw. Erträge aus Steuerumlagen" ausgewiesen. Die Verpflichtung zur Abführung bzw. Erstattung von Steuerumlagen werden in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Bisher wurden die laufenden Steueraufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" und die Verpflichtungen in der Bilanz als Steuerrückstellungen ausgewiesen. Für die Bilanzierung von latenten Steuerumlagen wird das Wahlrecht in analoger Anwendung des § 274 HGB ausgeübt, um die zukünftigen Umlagebe- oder entlastungen aufgrund der bei der Organgesellschaft vorhandenen temporären Differenzen entsprechend der wirtschaftlichen Verursachung auf Ebene der Organgesellschaft abzubilden. Dabei werden bei der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei den bisherigen ertragsteuerlichen Organgesellschaften bestehen. Latente Steuerumlagen werden für temporäre Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuerumlage erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des bisherigen steuerlichen Organkreises der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT von aktuell 29,8 % (Vorjahr: 29,8 %). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuerumlage, eine Steuerentlastung als aktive latente Steuerumlage angesetzt werden. Bei der Buchung von Bewertungseinheiten für Fremdwährungssicherungen wird die Durchbuchungsmethode angewendet. C - Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der BilanzAktiva1. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND SACHANLAGENDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Der ausgewiesene Wert für gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte beinhaltet im Wesentlichen EDV-Software. Das Sachanlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen Grundstücke und Bauten am Standort Bielefeld. 2. FINANZANLAGENDie Entwicklung des Finanzanlagevermögens der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die in der Position "Anteile an verbundenen Unternehmen" enthaltenen Gesellschaften sowie die entsprechenden Angaben über Sitz, Eigenkapital, Kapitalanteile und Ergebnisse per 31. Dezember 2018 sind in einer gesonderten Übersicht am Ende des Anhangs aufgeführt. Wertberichtigungen auf Finanzanlagen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen, da als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsüberprüfungen kein Abwertungsbedarf festgestellt worden ist. Die beizulegenden Werte hierfür wurden anhand des Discounted-Cash-Flow Verfahrens ermittelt. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat mit nachfolgenden Gesellschaften Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen:
3. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 964.812 T€ (Vorjahr: 714.053 T€) ergeben sich im Wesentlichen aus den Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen und Finanzverrechnungen in Höhe von 916.400 T€ (Vorjahr: 689.365 T€) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 48.412 T€ (Vorjahr: 24.688 T€). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist das Darlehen zwischen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der DMG MORI GmbH, über 370.000 T€ (Vorjahr: 120.000 T€) zuzüglich 644 T€ (Vorjahr: 400 T€) Zinsen enthalten. Das Darlehen wird mit einem marktüblichen Zinssatz verzinst. Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen 10.895 T€ (Vorjahr: 9.967 T€). Sie beinhalten unter anderem Forderungen aus Derivaten in Höhe von 2.366 T€ (Vorjahr: 1.094 T€), sowie Steuererstattungsansprüche aus der Umsatzsteuer in Höhe von 8.121 T€ (Vorjahr: 8.235 T€). In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine (Vorjahr: 13 T€) Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. 4. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTENDer Ausweis betrifft Guthaben bei Kreditinstituten und den Kassenbestand. Er reduzierte sich auf 80.312 T€ (Vorjahr: 273.050 T€). Der Rückgang liegt im Wesentlichen an der Erhöhung des Darlehens an die DMG MORI GmbH um 250.000 T€ auf 370.000 T€ (Vorjahr: 120.000 T€). 5. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Zahlungen in Höhe von 1.516 T€ (Vorjahr: 1.070 T€) vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für die Folgejahre darstellen. 6. AKTIVE LATENTE STEUERUMLAGEN GEGENÜBER ORGANTRÄGERAufgrund des Steuerumlagevertrages wurde in analoger Anwendung des § 274 HGB von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht auf Ebene der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT latente Steuern anzusetzen. Die aktive latente Steuerumlage vom Organträger ergibt sich aus temporären Wertunterschieden zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz. Die temporären Wertunterschiede liegen im Wesentlichen bei den Pensionsrückstellungen. Bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern wurde mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 29,8 % (Vorjahr: 29,8 %) gerechnet. Steuerliche Verlustvorträge bestehen bei der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT nicht. 7. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNGFür bestimmte Pensionsverpflichtungen hat die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Da es sich hierbei um Deckungsvermögen handelt, wurde der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände mit der entsprechenden Pensionsverpflichtung saldiert. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände betragen 16.305 T€ (Vorjahr: 16.370 T€), was auch den beizulegenden Zeitwert betrifft. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellung ist 14.345 T€ (Vorjahr: 13.669 T€); davon sind 480 T€ (Vorjahr: 559 T€) gem. Art. 67 Abs.1 EGHGB noch nicht als Rückstellung per 31.12.2018 erfasst. Entsprechend der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden werden auch Erträge in Höhe von 507 T€ und Aufwendungen in Höhe von 805 T€ saldiert in den Zinsaufwendungen dargestellt. Passiva8. EIGENKAPITALGezeichnetes KapitalDas Grundkapital der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beträgt unverändert zum Vorjahr 204.926.784,40 € und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 78.817.994 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 2,60 € pro Stück. Die folgenden Ausführungen sind im Wesentlichen der Satzung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (Stand: Mai 2017) entnommen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. Mai 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu nominal 102.463.392,20 € durch Ausgabe von bis zu 39.408.997 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals ausgeübt werden. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) hinsichtlich eines Teilbetrages von bis zu 5.000.000,00 € zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen, b) bei Sachkapitalerhöhung gegen Sacheinlage, um in geeigneten Fällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände gegen Überlassung von Aktien zu erwerben, c) bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung übersteigt. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, d) um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen. Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß lit. b) und lit. c) ausgegebenen Aktien dürfen 20 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksam werdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten. Auf diese 20-Prozent-Grenze sind solche Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der vorstehenden Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss aus einem etwaigen anderen genehmigten Kapital ausgegeben werden; ausgenommen von vorstehender Anrechnung sind Bezugsrechtsausschlüsse zum Ausgleich von Spitzenbeträgen oder zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen bzw., falls das genehmigte Kapital bis zum 15. Mai 2019 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, dieses nach Fristablauf aufzuheben. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT enthält Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien vergangener Kapitalerhöhungen. Zum Bilanzstichtag beträgt die Kapitalrücklage unverändert zum Vorjahr 516.197.471 €. GewinnrücklagenGesetzliche RücklageDie gesetzliche Rücklage in Höhe von 680.530 € ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Andere GewinnrücklagenDie anderen Gewinnrücklagen sind in Höhe von 199.376.726 € gegenüber dem Vorjahr unverändert. Beherrschungs- und GewinnabführungsvertragDie DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT schließt mit einem Ergebnis nach Steuern von 99,3 MIO € (Vorjahr: 89,9 MIO €) ab. Das Ergebnis wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Gesellschafterin, der DMG MORI GmbH, abgeführt. Es besteht für die aktive latente Steuerumlage vom Organträger in Höhe von 12.644 T€ (Vorjahr: 9.154 T€) in analoger Anwendung nach § 268 Abs. 8 HGB eine Abführungssperre in Höhe von 12.644 T€ (Vorjahr: 9.154 T€), soweit nicht in ausreichender Höhe frei verfügbare Rücklagen zur Abdeckung des grundsätzlich abführungsgesperrten Betrags vorhanden sind. Da die bestehende frei verfügbare andere Gewinnrücklage in Höhe von 199.377 T€ (Vorjahr: 199.377 T€) den Betrag der aktiven latenten Steuerumlagen übersteigt, besteht hier eine Abführungssperre nach § 301 AktG in Verbindung mit § 268 Abs. 8 HGB nicht. Eine Ausschüttungssperre aufgrund des angepassten Bewertungszeitraums des Marktzinses der Pensionsrückstellungen von 7 auf 10 Jahre nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe 2.358 T€ besteht aufgrund der Höhe der frei verfügbaren Gewinnrücklage ebenfalls nicht. 9. PENSIONSRÜCKSTELLUNGENDie Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag ist unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschafts- bzw. Rentenentwicklung sowie Fluktuationswahrscheinlichkeiten ermittelt. Es wurde ein Rechnungszinssatz von 3,21 % p. a. (Vorjahr: 3,68 % p. a.) sowie ein Rententrend von 2,0 % p. a. (Vorjahr: 2,0 % p. a.) angenommen. Die Rückstellung für Witwen-/ Witweranwartschaften erfolgt nach der kollektiven Methode, bei der eine sich aus den verwendeten Rechnungsgrundlagen ergebende Verheiratungswahrscheinlichkeit zugrunde gelegt wurde. Als Finanzierungsendalter wurde grundsätzlich das vertragliche Pensionsalter angesetzt. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat im Rahmen der Umstellung auf das BilMoG zum 1. Januar 2010 von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Der Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB beinhaltet das Wahlrecht, die aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen ermittelte Zuführung zu den Rückstellungen bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel anzusammeln. Die zum 1. Januar 2010 ermittelte gesamte Zuführung betrug 3.178 T€. Davon wurde im Geschäftsjahr 2018 analog zum Vorjahr ein Fünfzehntel (212 T€) aufwandswirksam erfasst. Aus dieser Verpflichtung verbleibt ein Betrag für nicht gebildete Rückstellungen in Höhe von 1.271 T€ für Folgejahre. Es ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Rückstellungswert von 6.852 T€ (Vorjahr: 8.122 T€). Mit Änderung des HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 wurde der Durchschnittszeitraum bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen von sieben Jahren auf 10 Jahren angepasst. Der daraus resultierende Unterschiedsbetrag beträgt 2.358 T€ (Vorjahr: 2.288 T€). scroll
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davon aus Steuern: 350 T€ (Vorjahr: 2.330 T€) 10. STEUERRÜCKSTELLUNGENDie Steuerrückstellungen in Höhe von 2.611 T€ (Vorjahr: 5.165 T€) enthalten Verpflichtungen für Gewerbesteuer in Höhe von 1.197 T€ (Vorjahr: 3.002 T€) und Körperschaftsteuer in Höhe von 1.414 T€ (Vorjahr: 2.163 T€) für Vorjahre. 11. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen enthalten voraussichtliche Tantiemenzahlungen in Höhe von 11.473 T€ (Vorjahr: 13.712 T€) und Aufwendungen für sonstige Personalaufwendungen in Höhe von 4.190 T€ (Vorjahr: 4.258 T€). Ferner wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 131 T€ (Vorjahr: 305 T€) aufgrund von Negativüberhängen bei den Derivaten gebildet. Die in 2018 gebildete Rückstellung für ausstehende Rechnungen beträgt 2.372 T€ (Vorjahr: 1.514 T€). Darüber hinaus sind in den sonstigen Rückstellungen Beträge für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 3.249 T€ (Vorjahr: 1.600 T€), Jahresabschlusskosten in Höhe von 667 T€ (Vorjahr: 546 T€), Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von 1.091 T€ (Vorjahr: 1.553 T€) sowie übrige Rückstellungen in Höhe von 825 T€ (Vorjahr: 1.036 T€) enthalten. 12. VERBINDLICHKEITENDer kurz- und mittelfristige Betriebsmittelbedarf für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und - im Rahmen des konzerninternen Cashmanagements - für den Großteil der inländischen Tochtergesellschaften wird aus dem operativen Cashflow sowie über einen syndizierten Kredit abgedeckt. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT verfügt über eine syndizierte Kreditlinie mit einem Volumen von insgesamt 500,0 MIO €. Sie besteht aus einer Bartranche in Höhe von 200,0 MIO € und einer Avaltranche über 300,0 MIO €. Die syndizierte Kreditlinie wurde im Februar 2016 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von fünf Jahren (bis Februar 2021). Der Vertrag wurde mit den Banken im Januar 2018 um ein Jahr bis zum Februar 2022 verlängert. Unser syndizierter Kreditvertrag verpflichtet uns zur Einhaltung eines marktüblichen Covenants. Der Covenant wurde zum 31. Dezember 2018 eingehalten. Bei der Finanzierung der syndizierten Kreditlinie haben die kreditgebenden Banken vollständig auf die Besicherungen verzichtet. Verschiedene Konzerngesellschaften sind Garanten für die Kreditverträge. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 908.232 T€ (Vorjahr: 805.042 T€) ergeben sich im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten aus Finanzverrechnungen in Höhe von 892.905 T€ (Vorjahr: 791.377 T€). Hier enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber der DMG MORI GmbH in Höhe von 142.793 T€ (Vorjahr: 119.882 T€) enthalten, von denen 99.326 T€ (Vorjahr: 89.865 T€) die Gewinnabführung betreffen sowie die aufgrund der steuerlichen Organschaft belasteten Steuern in Höhe von 43.467 T€ (Vorjahr: 30.017 T€). Die Auszahlung an die DMG MORI GmbH erfolgt im Geschäftsjahr 2019. Des Weiteren sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 15.327 T€ (Vorjahr: 13.658 T€) enthalten. 13. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENAm Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die zu Nominalwerten dargestellt werden: HAFTUNGSVERHÄLTNISSEscroll
VERPFLICHTUNGEN AUS MIET- UND LEASINGVERTRÄGEN MIT FÄLLIGKEITscroll
In den Bürgschaften der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT sind Höchstbetragsbürgschaften für verbundene Unternehmen in Höhe von 30.042 T€ (Vorjahr: 25.642 T€) und Zahlungsavale in Höhe von 81.636 T€ (Vorjahr: 80.329 T€) enthalten. Die entsprechenden Bankverbindlichkeiten valutierten zum 31. Dezember 2018 mit 223 T€ (Vorjahr: 5.491 T€). Gesamtschuldnerische Haftung übernahm die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT für Verbindlichkeiten analog zum Vorjahr in Höhe von 160.000 T€ zum Bilanzstichtag. In Höhe von 12.817 T€ (Vorjahr: 8.183 T€) wurden Anzahlungsbürgschaften gegenüber Kunden mehrerer Konzerngesellschaften abgegeben. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT verfügt über einen Avalrahmen, der für Anzahlungs- sowie Gewährleistungsbürgschaften der inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften unter Mithaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT in Anspruch genommen werden kann. Zum 31. Dezember 2018 betrug die Inanspruchnahme 186.705 T€ (Vorjahr: 170.985 T€). Aufgrund der gestiegenen erhaltenen Anzahlungen der Tochtergesellschaften der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT erhöhten sich Anzahlungsbürgschaften erneut im Geschäftsjahr 2018. Die Vertragserfüllungsavale stiegen um 38.359 T€ auf 177.285 T€. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Projektgeschäft der GILDEMEISTER energy solutions GmbH. Außerdem hat die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Patronatserklärungen für Tochtergesellschaften in Höhe von insgesamt 32.153 T€ abgegeben. Die Verbindlichkeiten hierfür valutierten zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 40 T€ (Vorjahr: 224 T€). Die Wahrscheinlichkeit einer drohenden Inanspruchnahme durch die Begünstigten wird aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit nach unserer Einschätzung als sehr gering eingeschätzt. In dem Kooperationsvertrag aus dem Geschäftsjahr 2016 zwischen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der Haimer GmbH wurden gegenseitige Abnahmeverpflichtungen vereinbart. Die hieraus entstehenden finanziellen Verpflichtungen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT betragen zum Bilanzstichtag 5.952 T€ (Vorjahr: 9.500 T€). 14. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTEDie unten stehende Tabelle gibt einen Überblick über die Nominal- und Marktwerte der am Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente. Die Nominalwerte entsprechen der Summe aller unsaldierten Kauf- und Verkaufsbeträge derivativer Finanzgeschäfte. Die ausgewiesenen Marktwerte entsprechen dem Preis, zu dem Dritte die Rechte oder Pflichten aus den Finanzinstrumenten übernehmen würden. Die Marktwerte sind die Tageswerte der derivativen Finanzinstrumente ohne Berücksichtigung gegenläufiger Wertentwicklungen aus den Grundgeschäften. Die Marktwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente werden auf der Basis quotierter Marktpreise oder durch finanzmathematische Berechnungen auf der Grundlage marktüblicher Modelle ermittelt. Die Marktwerte der Devisentermingeschäfte betragen saldiert -53 T€ (Vorjahr: -915 T€) und setzen sich zusammen aus positiven Marktwerten in Höhe von 2.764 T€ (Vorjahr: 1.197 T€) und negativen Marktwerten in Höhe von 2.817 T€ (Vorjahr: 2.112 T€). Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT schließt mit den Konzerngesellschaften konzerninterne Devisentermingeschäfte in Höhe der erwarteten Zahlungsströme aus den Auftragseingängen sowie Lieferantenverbindlichkeiten der Tochtergesellschaften ab. Die Laufzeit dieser Geschäfte ist in der Regel kürzer als ein Jahr. Die erwarteten Zahlungsströme aus diesen konzerninternen Devisentermingeschäften sowie aus Darlehensforderungen in Fremdwährung gegenüber Konzerngesellschaften werden extern mit Devisentermingeschäften bei Kreditinstituten abgesichert. Abschluss und Abwicklung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgen nach internen Richtlinien, die den Handlungsrahmen, die Verantwortlichkeiten sowie die Berichterstattung und die Kontrolle verbindlich festlegen. Die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte weisen zum Bilanzstichtag in der Regel eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und dienen der Absicherung von Fremdwährungsforderungen gegenüber Konzerngesellschaften im Wesentlichen in USD, JPY, GBP, RUB und CHF. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Devisentermingeschäfte zu Bewertungseinheiten pro Währung zusammengefasst. Im Rahmen dessen wird die Durchbuchungsmethode angewandt, so dass in den sonstigen Vermögensgegenständen 2.366 T€ und in den sonstigen Verbindlichkeiten 2.686 T€ aus Derivaten erfasst wurden. Des Weiteren wurde eine Rückstellung für drohende Verluste aufgrund von Negativüberhängen bei den Derivaten in Höhe von 131 T€ (Vorjahr: 305 T€) gebildet. Die Sicherungsbeziehungen bestehen jeweils für die gesamte Laufzeit des Grundgeschäfts. Zur Ermittlung der Effektivität wird die Dollar-Offset-Methode verwendet. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT verfügte im abgelaufenen Geschäftsjahr über folgende zwei Arten an Bewertungseinheiten: ARTEN VON BEWERTUNGSEINHEITEN BEI DER DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFTscroll
DERIVATE FINANZINSTRUMENTE BEI DER DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFTscroll
Es werden zum einen Bewertungseinheiten aus externen Devisentermingeschäften und den konzerninternen Devisentermingeschäften zur Sicherung der Auftragseingänge und Lieferantenzahlungen mit einem Nominalvolumen in Höhe 50.380 T€ gebildet. Das gesicherte Risiko belief sich zum 31. Dezember 2018 auf 54 T€ (Vorjahr: 24 T€). Zum anderen werden Bewertungseinheiten aus externen Devisentermingeschäften und konzerninternen Fremdwährungsdarlehen mit einem Nominalbetrag in Höhe von 194.528 T€ gebildet. Das gesicherte Währungsrisiko belief sich zum 31. Dezember 2018 auf -320 T€ (Vorjahr: -714 T€). 15. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENIm Geschäftsjahr 2018 hatte die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT nur Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen abgeschlossen. D - Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn und Verlustrechnung16. UMSATZERLÖSEBei den Umsatzerlösen in Höhe von 14.442 T€ (Vorjahr: 16.034 T€) handelt es sich im Wesentlichen um Umsätze, die aus den übergreifenden Holding- und Dienstleistungsfunktionen resultieren. Davon entfielen auf Deutschland 13.411 T€ (Vorjahr: 14.996 T€), auf das restliche Europa 899 T€ (Vorjahr: 1.038 T€) und auf Tochtergesellschaften in der restlichen Welt 132 T€ (Vorjahr: 0 T€). 17. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 20.514 T€ (Vorjahr: 20.642 T€) beinhalten im Wesentlichen Wechselkursgewinne aus der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie aus der Bewertung der Devisentermingeschäfte in Höhe von insgesamt 14.995 T€ (Vorjahr: 14.549 T€), aufgeteilt in realisierte Kurs- und Währungsgewinne in Höhe von 11.352 T€ (Vorjahr: 5.599 T€) sowie Kurs- und Währungskursgewinne aus Bewertung in Höhe von 3.643 T€ (Vorjahr: 8.950 T€). Darüber hinaus sind Erträge aus Kostenerstattungen in Höhe von 3.352 T€ (Vorjahr: 2.647 T€) enthalten. Die periodenfremden Erträge betragen 1.694 T€ (Vorjahr: 2.692 T€). Davon resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen 646 T€ (Vorjahr: 1.954 T€). 18. PERSONALAUFWANDDie Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf 10.078 T€ (Vorjahr: 8.659 T€). Davon entfielen 2.478 T€ auf das Fixum (Vorjahr: 2.100 T€) und 3.349 T€ auf das STI (Vorjahr: 2.880 T€). Die individuelle Leistungsvergütung betrug 2.063 T€ (Vorjahr: 1.750 T€). Das STI berücksichtigt die Zielerreichung des Vorstandes. Der Wert des LTI belief sich auf 1.283 T€ (Vorjahr: 1.272 T€). Auf die Sachbezüge entfielen 105 T€ (Vorjahr: 57 T€). Die Aufwendungen für Altersversorgung beliefen sich für das Geschäftsjahr 2018 auf 800 T€ (Vorjahr: 600 T€). An den ehemaligen Finanzvorstand André Danks wurde im Rahmen der abschließenden Vertragsabwicklung ein Betrag in Höhe von 2.181 T€ gezahlt. Für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 1.271 T€ an Pensionen ausbezahlt (Vorjahr: 1.339 T€). Die Höhe der Pensionsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen bzw. Defined-Contribution-Obligation) für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene betrug 24.956 T€ (Vorjahr: 24.780 T€). Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder wurden nicht gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zu Gunsten dieses Personenkreises eingegangen (§ 285 Nr. 9c HGB). Weitere Angaben zu den Vorstandsvergütungen befinden sich im Vergütungsbericht des Lageberichts. Der durchschnittliche Personalbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt: ENTWICKLUNG PERSONALBESTANDscroll
19. ABSCHREIBUNGEN AUF IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE DES ANLAGEVERMÖGENS UND SACHANLAGENDie Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1.301 T€ auf 2.752 T€ (Vorjahr: 4.053 T€) reduziert. Im Vorjahr war eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 1.504 T€ enthalten. 20. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten um 3.442 T€ reduziert werden und beliefen sich auf 37.639 T€ (Vorjahr: 41.081 T€). Sie resultieren unter anderem aus sonstigen fremden Dienstleistungen in Höhe von 8.030 T€ (Vorjahr: 7.294 T€), Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungsaufwendungen in Höhe von 5.698 T€ (Vorjahr: 6.919 T€), Reise- und Bewirtungsaufwendungen in Höhe von 1.320 T€ (Vorjahr: 1.685 T€), Versicherungsbeiträgen in Höhe von 2.291 T€ (Vorjahr: 2.373 T€) sowie Miet- und Leasingaufwendungen in Höhe von 972 T€ (Vorjahr: 865 T€). Kurs- und Währungsverluste mit einem Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 12.282 T€ (Vorjahr: 15.071 T€) teilen sich auf in realisierte Kurs- und Währungsverluste in Höhe von 7.354 T€ (Vorjahr: 9.147 T€) sowie Kurs- und Währungsverluste aus Bewertung in Höhe von 4.928 T€ (Vorjahr: 5.924 T€). Dem standen Kurs- und Währungsgewinne in Höhe von insgesamt 14.995 T€ (Vorjahr: 14.549 T€) gegenüber, die unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. Im Saldo ergab sich im Geschäftsjahr 2018 ein Gewinn in Höhe von 2.713 T€ (Vorjahr: Verlust in Höhe von 521 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1, 2 EGHGB in Höhe von 212 T€ (Erläuterung siehe Punkt 9: Pensionsrückstellung). Honorare und Dienstleistungen des AbschlussprüfersDer Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beauftragt. Die im Geschäftsjahr 2018 als Aufwand erfassten Honorare und Auslagen für die durch den Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbrachten Dienstleistungen betreffen in Höhe von 992 T€ (Vorjahr: 703 T€) Abschlussprüfungsleistungen und mit 223 T€ (Vorjahr: 94 T€) andere Bestätigungsleistungen. Darüber hinaus sind Steuerberatungsleistungen in Höhe von 175 T€ (Vorjahr: 152 T€) sowie sonstige Leistungen mit 175 T€ (Vorjahr: 747 T€) enthalten. Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT vereinbart sind. Die Abschlussprüfungsleistungen bezogen sich vor allem auf die Prüfung des Jahresabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen und mit dem Aufsichtsrat vereinbarter Prüfungsschwerpunkte. Prüfungsbegleitend erfolgten prüferische Durchsichten von Quartals- und Halbjahresabschlüssen sowie projektbegleitende rechnungslegungsbezogene IKS-Prüfungen. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen die Prüfung des Compliance Management Systems sowie gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen und vereinbarte Prüfungshandlungen, wie z.B. die Bestätigung zur Einhaltung von Covenants oder EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG. Die Steuerberatungsleistungen umfassten Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Fragen zum Verrechnungspreissystem und die umsatzsteuerliche Beratung zu Einzelsachverhalten. Die sonstigen Leistungen betreffen Schulungen zu aktuellen Entwicklungen in der Rechnungslegung, Beratungsleistungen in Verbindung mit der Ersteinführung neuer Rechnungslegungsgrundsätze sowie qualitätssichernde Unterstützungsleistungen. Projektbegleitende qualitätssichernde Unterstützungsleistungen erfolgen insbesondere auch im Zusammenhang mit der von der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT erstellten Dokumentation des internen Kontrollsystems nach J-SOX und im Zusammenhang mit dem Tax Compliance System. Vergütung des AufsichtsratsDie Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 1.091 T€ (Vorjahr: 1.498 T€). Weitere Angaben zu den Aufsichtsratsvergütungen befinden sich im Vergütungsbericht des Lageberichts. 21. ERTRÄGE AUS GEWINNABFÜHRUNGSVERTRÄGENDie DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT erzielte Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 170.928 T€ (Vorjahr: 152.912 T€) von der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH sowie von der DMG MORI Vertriebs und Service GmbH. 22. SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGEIm Berichtszeitraum sind Zinsen und Avalprovisionen an verbundene Unternehmen in Höhe von 10.632 T€ (Vorjahr: 8.092 T€) berechnet worden. 23. ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGENIn dem Zinsaufwand von 7.562 T€ (Vorjahr: 3.567 T€) sind Zinsen in Höhe von 3.532 T€ (Vorjahr: 1.901 T€) enthalten, die von verbundenen Unternehmen berechnet wurden sowie ein Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 303 T€ (Vorjahr: 382 T€). Der restliche Teil der Zinsaufwendungen entfällt im Wesentlichen auf Aufwendungen aus Avalprovisionen in Höhe von 2.319 T€ (Vorjahr: 1.081 T€) sowie Zinsen gegenüber der DMG MORI GmbH in Höhe von 576 T€ (Vorjahr: 308 T€). 24. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGIn den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Steuererträge in Höhe von 245 T€ (Vorjahr: 1.372 T€) sowie ein laufender Steueraufwand in Höhe von 47.471 T€ berücksichtigt (Vorjahr: 34.631 T€). Der laufende Steueraufwand enthält die aufgrund der steuerlichen Organschaft von der DMG MORI GmbH, Bielefeld, belasteten Steuern in Höhe von 43.467 T€ und in Höhe von 3.623 T€ die gem. § 16 Satz 2 KStG zu leistende Steuerzahlung auf die Ausgleichszahlung der DMG MORI GmbH. Darüber hinaus ergibt sich ein Ertrag aus latenter Steuerumlage in Höhe von 3.490 T€ (Vorjahr: 1.929 T€ latenter Steueraufwand). 25. AUFWENDUNGEN AUS GEWINNABFÜHRUNGSVERTRÄGENIm Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit der DMG MORI GmbH wurden 99.326 T€ im Aufwand berücksichtigt (Vorjahr: 89.865 T€). E - Sonstige Angaben26. PFLICHTMITTEILUNG NACH § 40 WPHGDie DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara (Japan), hielt entsprechend ihrer letzten Stimmrechtsmeldung vom 6. April 2016 mittelbar einen Stimmrechtsanteil von 76,03 % am Grundkapital der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Darüber hinaus hielt Paul E. Singer durch verbundene Unternehmen gemäß der letzten Stimmrechtsmeldung vom 4. Januar 2019 zum 31. Dezember 2018 8,11 % am Grundkapital. 27. ERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEXDie aktuelle Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde im November 2018 abgegeben und ist - ebenso wie die Entsprechenserklärung der Vorjahre - auf unserer Website dauerhaft zugänglich. → corporate-governance-de.dmgmori.com 28. NACHTRAGSBERICHTEs ergaben sich keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Mit Wirkung zum 1. April 2019 scheidet Dr. Maurice Eschweiler aus dem Vorstand aus und nimmt seine Tätigkeit als Generalbevollmächtigter der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT auf. Weitere Ereignisse lagen bis zum Tag der Freigabe zur Veröffentlichung durch den Vorstand am 11. März 2019 nicht vor. 29. KONZERNZUGEHÖRIGKEITDie DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara (Japan), ist oberste Muttergesellschaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wird in den Konzernabschluss der DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara, (Japan) einbezogen. Der Konzernabschluss ist auf der Website www.dmgmori.co.jp zugänglich. F - Organe der GesellschaftAUFSICHTSRATDr.-Ing. Masahiko Mori Nara, geboren 1961 Vorsitzender (seit 04.05.2018), Präsident der DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara Mario Krainhöfner (Arbeitnehmervertreter) Pfronten, geboren 1964 1. stv. Vorsitzender (seit 04.05.2018), Leiter Ideenmanagement der DECKEL MAHO Pfronten GmbH Ulrich Hocker Düsseldorf, geboren 1950 stv. Vorsitzender, Rechtsanwalt und Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V., > FERI AG, Bad Homburg, stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates • Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates, Independent Lead Director Stefan Stetter (Arbeitnehmervertreter) Pfronten, geboren 1968 stv. Vorsitzender (seit 04.05.2018), (Mitglied seit 04.05.2018) Bereichsleiter Controlling der DECKEL MAHO Pfronten GmbH Vertreter der leitenden Angestellten Irene Bader Feldafing, geboren 1979 Director Global Marketing der DMG MORI Global Marketing GmbH, Wernau Executive Officer der DMG MORI COMPANY LIMITED, Nara Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena Wedemark, geboren 1959, Geschäftsführender Leiter Institut für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen Leibniz Universität Hannover Tanja Fondel (Arbeitnehmervertreterin) Frankfurt am Main, geboren 1976 (Mitglied seit 19.01.2018) Gewerkschaftssekretärin, IG Metall Vorstand, Frankfurt am Main > GRAMMER AG, Amberg, Mitglied des Aufsichtsrates Dietmar Jansen (Arbeitnehmervertreter) Memmingen, geboren 1965 1. Bevollmächtigter (Geschäftsführer) und Kassierer IG Metall Geschäftsstelle Allgäu • AGCO GmbH, Marktoberdorf, stv. Aufsichtsratsvorsitzender > ENGIE Deutschland AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrates Prof. Dr. Annette G. Köhler, M.A. Düsseldorf, geboren 1967 Professorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung & Controlling an der Universität Duisburg-Essen > UniCredit Bank AG, München, Mitglied des Aufsichtsrates > Villeroy & Boch AG, Mettlach, Mitglied des Aufsichtsrates • DKSH Holding AG, Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates James Victor Nudo Illinois (USA), geboren 1954 (Mitglied seit 04.05.2018) Präsident der DMG MORI USA INC., Chicago Executive Officer der DMG MORI COMPANY LIMITED, Tokio Larissa Schikowski (Arbeitnehmervertreterin) Pfronten, geboren 1969 (Mitglied seit 04.05.2018) Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates der DMG MORI Global Service Milling GmbH, Mitarbeiterin Service Development der DMG MORI Global Service Milling GmbH Michaela Schroll (Arbeitnehmervertreterin) Bielefeld, geboren 1976 (Mitglied seit 04.05.2018) Mitglied des Betriebsrates der GILDEMEISTER Drehmaschinen GmbH Elektrikerin in der Montage der GILDEMEISTER Drehmaschinen GmbH Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder:Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner Gräfelfing, geboren 1965 (Vorsitzender bis 04.05.2018) Geschäftsführender Gesellschafter der INSTITUTE FOR MANAGEMENT EXCELLENCE GmbH > Koenig & Bauer AG, Würzburg, Mitglied des Aufsichtsrates • Terex Corporation, Westport, Connecticut, USA, Mitglied des Board of Directors • ebm-pabst Mulfingen GmbH & Co. KG, Mulfingen, Mitglied des Beirats Hermann Lochbihler (Arbeitnehmervertreter; 1. stv. Vorsitzender und Vertreter der leitenden Angestellten bis 04.05.2018) Vils, geboren 1956 Leiter Einkauf Sonderprojekte der DECKEL MAHO Pfronten GmbH (bis 31.05.2018) Matthias Pfuhl (Arbeitnehmervertreter; Mitglied bis 04.05.2018) Schmerbach, geboren 1960 Versorgungstechniker, Mitglied des Betriebsrates der DECKEL MAHO Seebach GmbH (bis 13.04.2018) Peter Reinoss (Arbeitnehmervertreter; Mitglied bis 04.05.2018) Bergisch Gladbach, geboren 1958 Servicetechniker Elektronik, Vorsitzender des gemeinsamen Betriebsrates der DMG MORI Services GmbH und DMG MORI Deutschland GmbH, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der DMG MORI Academy GmbH VORSTANDDipl.-Kfm. Christian Thönes Bielefeld, Vorsitzender Dipl.-Kfm. Björn Biermann Bielefeld Dipl.-Kfm. Dr. Maurice Eschweiler Bielefeld Michael Horn, M. B. A. Bielefeld
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Aufsichtsmandate gemäß § 100 AktG AnteilsbesitzlistePRODUKTIONSSTÄTTEN, VERTRIEBS- UND SERVICEGESELLSCHAFTENscroll
1)
Die Werte entsprechenden nach landesspezifischen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen
und zeigen nicht den Beitrag der Gesellschaften zum Konzernabschluss. Die Umrechnung
der Auslandswerte erfolgt für das Eigenkapital mit dem Stichtagskurs. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
Bilanz zum 31. Dezember 2018AKTIVA scroll
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2018scroll
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Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bielefeld, 11. März 2019 DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Der Vorstand Dipl.-Kfm. Christian Thönes Dipl.-Kfm. Björn Biermann Dipl.-Kfm. Dr. Maurice Eschweiler Michael Horn, M.B.A. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, BielefeldVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, die in dem Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB" im Lagebericht enthalten und als ungeprüft gekennzeichnet ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. > Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen UnternehmenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie zu den Erläuterungen zu den Finanzanlagen im Abschnitt C. 2. Finanzanlagen. Das Risiko für den AbschlussIm Jahresabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zum 31. Dezember 2018 werden unter den Finanzanlagen im Wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 753,9 Mio ausgewiesen. Deren Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf circa 40 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Gesellschaft ermittelt den beizulegenden Wert für Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens. Die für das Discounted-Cashflow-Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen für die nächsten drei Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung. Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wird von Risiken der betreffenden Tochtergesellschaften beeinflusst. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen waren seitens der Gesellschaft nicht vorzunehmen, da der beizulegende Wert für Anteile an verbundenen Unternehmen zum Bilanzstichtag jeweils oberhalb des Buchwertes der Anteile an verbundenen Unternehmen lag. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen nicht werthaltig sind. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungZunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen Anteilen an verbundene Unternehmen Anhaltspunkte für einen Abschreibungsbedarf bestehen. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, beispielsweise der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes und der erwarteten Zahlungsströme bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse). Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. Unsere SchlussfolgerungenDas der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26./29. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind unter Beachtung der Übergangsvorschrift des Artikels 41 Abs. 1 EU-APrVO ununterbrochen seit mehr als 25 Jahren als Abschlussprüfer der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Hendrik Koch.
Bielefeld, 11. März, 2019 KPMG AG Koch, Wirtschaftsprüfer Dübeler, Wirtschaftsprüfer GewinnverwendungNach dem Aktiengesetz bildet der nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT die Basis für die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres. Zwischen der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, dem die Hauptversammlung am 15. Juli 2016 zustimmte. Mit dem Eintrag ins Handelsregister am 24. August 2016 ist der Vertrag in Kraft getreten. Das Geschäftsjahr 2018 der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT schließt mit einem Ergebnis vor Gewinnabführung von 99.325.615 € (Vorjahr: 89.865.288 €) ab. Das Ergebnis wird in voller Höhe an die DMG MORI GmbH abgeführt. Zum 31. Dezember 2018 weist die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT keinen handelsrechtlichen Bilanzgewinn aus. Bericht des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2018 standen für den Aufsichtsrat strategische Themen, wie die Automatisierung und Digitalisierung im Fokus. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie mit Vorstandsangelegenheiten und diskutierte u. a. die Geschäftspolitik, das Risikomanagement, die Compliance und die Entwicklung des Konzerns bis zum Geschäftsjahr 2021 einschließlich der Investitionen. Für den Aufsichtsrat stand das Berichtsjahr zugleich im Zeichen der Veränderung. Im Anschluss an die 116. ordentliche Hauptversammlung am 4. Mai 2018 konstituierte sich der Aufsichtsrat neu. Der Aufsichtsrat der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT setzt sich weiterhin aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der neue Aufsichtsratsvorsitzende Dr.-Ing. Masahiko Mori ist bereits seit November 2009 Mitglied des Aufsichtsrates. Zu den wiedergewählten Vertretern der Kapitalseite gehören auch Ulrich Hocker, Irene Bader, Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena und Prof. Dr. Annette Köhler. Neues Mitglied ist James Victor Nudo. Der gebürtige US-Amerikaner ist Präsident der DMG MORI USA INC., einer Tochtergesellschaft der DMG MORI COMPANY LIMITED und Executive Officer der DMG MORI COMPANY LIMITED, Tokio. Die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wurden am 6. März 2018 gewählt: Im Amt bestätigt wurden Mario Krainhöfner, Dietmar Jansen und Tanja Fondel, die am 19. Januar 2018 die Nachfolge von Dr. Constanze Kurz antrat. Neue Mitglieder sind Larissa Schikowski, Michaela Schroll und Stefan Stetter. Der Aufsichtsrat wählte in seiner konstituierenden Sitzung Mario Krainhöfner zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden. Weitere stellvertretende Vorsitzende wurden Ulrich Hocker und Stefan Stetter. Alle Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter und Arbeitnehmervertreter) sind bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, gewählt. Mit Ablauf der 116. ordentlichen Hauptversammlung endete am 4. Mai 2018 die Aufsichtsratsmitgliedschaft von Prof. Dr. Raimund Klinkner, Hermann Lochbihler, Matthias Pfuhl und Peter Reinoss. DMG MORI dankt allen ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für die engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an der Hälfte oder mehr der Aufsichtsrats- oder Ausschusssitzungen teilgenommen. Neben den Veränderungen im Aufsichtsrat erfolgte auch eine personelle Veränderung im Vorstand: Nach bereits im Vorjahr erfolgter Bestellung nahm Michael Horn zum 15. Mai 2018 seine Tätigkeit auf. Er verantwortet die Ressorts Produktion, Logistik und Qualität und seit dem 1. Oktober 2018 zusätzlich das Ressort Informationstechnologien. Auch im Berichtsjahr wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand zeitnah, regelmäßig und umfassend über alle Vorgänge von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen sowohl in den Sitzungen als auch telefonisch und schriftlich informiert. Zudem hat sich der Aufsichtsrat kontinuierlich über die Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen des Unternehmens informieren lassen. Der Aufsichtsrat erfüllte seine Aufgaben gemäß Satzung und Gesetz mit großer Sorgfalt. Er tagte im Geschäftsjahr 2018 insgesamt fünfmal. Die Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats, die regelmäßig durch zahlreiche Sitzungen die Aufsichtsratssitzungen vorbereiteten, berichteten dem Plenum über die Inhalte und Empfehlungen der Ausschusssitzungen. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats keine Interessenkonflikte zu berichten bzw. diese wurden durch Nichtmitwirken an der Entscheidungsfindung gelöst. An der Bilanzsitzung am 12. März 2018 nahmen auch die Abschlussprüfer teil. Der Aufsichtsrat billigte den Konzernlagebericht und -abschluss sowie den Lagebericht und Jahresabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zum 31. Dezember 2017 ebenso wie den Nachhaltigkeitsbericht 2017. Das Gremium erörterte zudem die Geschäftsentwicklung und befasste sich auch mit der Tagesordnung der für den 4. Mai 2018 geplanten 116. ordentlichen Hauptversammlung einschließlich -auf Vorschlag des Finanz- und Prüfungsausschusses - des Vorschlags zur Wahl des Abschlussprüfers. Darüber hinaus berichteten die Vorsitzenden aus den vorangegangenen Sitzungen des Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschusses, des Finanz- und Prüfungsausschusses sowie des Technologie- und Entwicklungsausschusses. Die Aufsichtsratssitzung am 3. Mai 2018 stand im Zeichen der Vorbereitung der Hauptversammlung am Folgetag. Darüber hinaus wurde die aktuelle Geschäftsentwicklung erörtert. Die im Nachgang zur 116. ordentlichen Hauptversammlung abgehaltene konstituierende Sitzung des neu zusammengetretenen Aufsichtsrats fand am 4. Mai 2018 statt. Neben den Wahlen zum Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz wurden auch die Ausschüsse des Aufsichtsrats neu besetzt. Dr.-Ing. Mori wurde zum Vorsitzenden des Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschusses gewählt. Weitere Ausschussmitglieder sind Mario Krainhöfner, Ulrich Hocker, Tanja Fondel, James Victor Nudo und Larissa Schikowski. Prof. Dr. Annette Köhler wurde als Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses bestätigt. Weitere Mitglieder dieses Ausschusses sind Dr.-Ing. Masahiko Mori, Stefan Stetter, Dietmar Jansen, James Victor Nudo und Michaela Schroll. Der Nominierungsausschuss besteht aus den Herren Dr.-Ing. Mori, Hocker und Nudo. Der Vermittlungsausschuss setzt sich aus den Herren Dr.-Ing. Mori, Krainhöfner, Hocker und Frau Fondel zusammen. Die Aufsichtsratssitzung am 20. September 2018 wurde auf der Branchenmesse AMB in Stuttgart abgehalten. Im Vordergrund standen, neben der Geschäftsentwicklung, Fragen der Automatisierungs- und Digitalisierungsstrategie sowie der Messeverlauf. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit Personalangelegenheiten des Vorstands sowie mit Geschäftsordnungsfragen. Im Mittelpunkt der Sitzung am 30. November 2018 standen der Geschäftsverlauf, die Erörterung und Beschlussfassung zur Unternehmens- und Investitionsplanung 2019 sowie zur Mittelfristplanung 2020 / 2021. Darüber hinaus wurden Fragen der Vorstandsvergütung, namentlich auch die Ausgestaltung der variablen Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019, erörtert und beschlossen. Desweiteren wurde Christian Thönes zusätzlich zum Arbeitsdirektor bestellt, da Dr. Maurice Eschweiler mit Wirkung zum 1. April 2019 aus dem Vorstand ausscheidet und seine Tätigkeit als Generalbevollmächtigter aufnimmt. Zudem beschloss der Aufsichtsrat - auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses - folgende Schwerpunkte der Abschlussprüfung zum 31. Dezember 2018:
Auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses beschlossen. Ein Großteil der Arbeit des Aufsichtsrats wird in den verschiedenen Ausschüssen geleistet: Der Finanz- und Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2018 sechsmal und befasste sich mit dem jeweiligen Status der Finanzen und Steuern sowie den laufenden Betriebsprüfungen. Gegenstand seiner Prüfungen und Beratungen waren u. a. die Quartalsmitteilungen zum 1. und 3. Quartal und der Zwischenbericht zum 1. Halbjahr 2018. Zudem befasste sich der Finanz- und Prüfungsausschuss mit dem Risikomanagement, dem Jahresbericht zu Revision und Compliance sowie dem Nachhaltigkeitsbericht. Der Ausschuss prüfte den Einzel- und Konzernabschluss, bereitete die Billigung und Feststellung der Jahresabschlüsse vor und bewertete den Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers. Er überwachte die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und holte dessen Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ein. Weitere Themen des Ausschusses waren die Ergebnisse der Compliance-Effektivitätsprüfung durch die KPMG und der vom Vorstand vorgelegte Prozess zur Billigung von Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers, der vom Ausschuss nach eingehender Prüfung und Beratung verabschiedet wurde. Darüber hinaus bereitete er die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats zur Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie zu den Prüfungsschwerpunkten 2018 vor. Der Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss tagte zweimal. Der Ausschuss bereitete insbesondere die Beschlüsse zur Vergütung des Vorstands vor und befasste sich mit weiteren Vorstandsangelegenheiten. Der Nominierungsausschuss tagte im Berichtszeitraum einmal. Er befasste sich mit den Beschlussvorschlägen zur Wahl der Vertreter der Anteilseigner im Zuge der 116. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. Der Vermittlungsausschuss tagte nicht. Aufgrund der hohen Bedeutung von Technologie und Entwicklung für DMG MORI sind diese Themen nun fester Bestandteil jeder Aufsichtsratssitzung. Daher tagte der Technologie- und Entwicklungsausschuss letztmalig am 12. März 2018. Der Fokus der Diskussionen lag im Berichtsjahr auf dem Produktportfolio, den Weltpremieren und weiteren Innovationen sowie auf der Abrechnung der Investitionen 2017. Im Kapitel "Corporate Governance" auf Seite 24 ff. des Geschäftsberichts werden die Aktivitäten des Aufsichtsrats mit Blick auf die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG beschrieben. Seit der letzten Entsprechenserklärung vom November 2017 hat die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. In der Bilanzsitzung vom 11. März 2019 billigte der Aufsichtsrat nach Anhörung der Abschlussprüfer, eigener Prüfung und Erörterung den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT für das Geschäftsjahr 2018. Damit ist der Jahresabschluss der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT nach § 172 AktG festgestellt. Auch der gesonderte, nichtfinanzielle Konzernbericht, der Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichtes ist und mit dem die gesetzlichen Bestimmungen gemäß des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014 / 95 / EU (§ 289 HGB) vom 11. April 2017 erfüllt werden, wurde eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen. Die Beschlüsse wurden vom Finanz- und Prüfungsausschuss vorbereitet. Der Vorstand stellte den Lagebericht und den Jahresabschluss 2018 sowie den Konzernlagebericht 2018 der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT nach den Vorschriften des HGB auf. Der Konzernabschluss 2018 der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 315e HGB wurde darauf verzichtet einen Konzernabschluss nach HGB aufzustellen. Die Abschlussprüfer haben detailliert über ihre Prüfungshandlungen und -feststellungen berichtet und standen für ergänzende Fragen zur Verfügung. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, erteilte für beide Lageberichte und Abschlüsse jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Weiter stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand die ihm gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat. Das angemessene und den Anforderungen des Unternehmens entsprechende Informations- und Überwachungssystem erscheint nach seiner Konzeption und tatsächlichen Handhabung geeignet den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entscheidungen frühzeitig zu erkennen. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems wurden nicht berichtet. Die Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses berichtete dem Aufsichtsrat detailliert über die Feststellungen des Ausschusses sowie über die Erörterungen mit den Abschlussprüfern und dem Vorstand. Aufsichtsrat und Finanz- und Prüfungsausschuss haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Lagebericht intensiv besprochen und geprüft. Der Aufsichtsrat stimmte - ebenso wie der Finanz- und Prüfungsausschuss - den Ergebnissen des Abschlussprüfers aufgrund eigener Prüfung zu. Der Aufsichtsrat hat - ebenso wie der Finanz- und Prüfungsausschuss - keine Einwände erhoben. DMG MORI hat das Geschäftsjahr 2018 erfolgreich abgeschlossen. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands für ihren außerordentlichen Einsatz und ihre hervorragende strategische Arbeit, die sich auch in den erreichten guten Kennzahlen widerspiegelt. Unser besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierten Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr!
Bielefeld, 11. März 2019 Dr.-Ing. Masahiko Mori, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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