WERKBLiQ GmbH

Bielefeld

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung
der
WERKBLiQ GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma WERKBLiQ GmbH, die GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Dr. Maurice Eschweiler und Herrn Dirk Hullmann, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2020 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.


 

Bielefeld, den 4. Dezember 2020

Dr. M. Eschweiler

D. Hullmann

Die Gesellschafterin der Firma WERKBLiQ GmbH hat am 4. Dezember 2020 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2020 gemäß §264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld. Dieser ist beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 41971 verzeichnet.

 

Bielefeld, den 14.12.2020

Tim Busse