WERKBLiQ GmbHBielefeld§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Befreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2020 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 4. Dezember 2020
Dr. M. Eschweiler
D. Hullmann
Die Gesellschafterin der Firma WERKBLiQ GmbH hat am 4.
Dezember 2020 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur
Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2020
gemäß §264 Abs. 3 HGB befreit."
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur
Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der
GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld. Dieser ist beim
Amtsgericht Bielefeld unter HRB 41971 verzeichnet.
Bielefeld, den 14.12.2020
Tim Busse