GILDEMEISTER energy solutions GmbH

Würzburg

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung
der
GILDEMEISTER energy solutions GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma GILDEMEISTER energy Solutions GmbH, die DMG MORI Vertriebs und Service GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Steffen Burghoff und Herrn Jürgen Rosteck (Prokurist), heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2020 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.


 

Bielefeld, den 4. Dezember 2020

S. Burghoff

ppa. J. Rosteck

Die Gesellschafterin der Firma GILDEMEISTER energy solutions GmbH hat am 4. Dezember 2020 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2020 gemäß §264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI Vertriebs und Service GmbH, Bielefeld. Dieser ist beim Amtsgericht Würzburg unter HRB 4356 verzeichnet.

 

Bielefeld, den 14.12.2020

Gerrit Kirchhoff