MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbHBielefeldProtokollder Gesellschafterversammlung derMITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbHUnter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH, die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Björn Biermann und Herrn Michael Horn, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss: scrollen
Bielefeld, den 4. Dezember 2020 DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT B. Biermann M. Horn Erklärung zur VerlustübernahmeDie DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist alleinige Gesellschafterin der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH. Hiermit verpflichtet sich die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Björn Biermann und Herrn Michael Horn, sofern im Geschäftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH entstehen wird, diesen vollständig auszugleichen. Der Verlustausgleich wird mit der Feststellung des Jahresabschlusses der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH fällig.
Bielefeld, den 4. Dezember 2020 DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT B. Biermann M. Horn Die Gesellschafterin der Firma MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH hat am 4. Dezember 2020 folgenden Beschluss gefasst: "Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2020 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit." "Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit." Eine Verlustübernahmeerklärung wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bielefeld, den 4. Dezember 2020 MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH K. Edelmeier |
||||