DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

Bielefeld

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung

der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Björn Biermann und Herrn Michael Horn, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

scrollen

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

 

Bielefeld, den 12. November 2021

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

B. Biermann

M. Horn

Die Gesellschafterin der Firma GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH hat am 12. November 2021 folgenden Beschluss für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2021 gemäß §264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld ist aufgrund des mit der GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den Jahresabschluss-Stichtag folgende Geschäftsjahr verpflichtet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 40806 verzeichnet.

 

Bielefeld, den 12. November 2021

GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH

Dr. M. Eschweiler

D. Hullmann