DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

Bielefeld

Korrektur Befreiung Offenlegung

Die Gesellschafter der Firma DECKEL MAHO Seebach GmbH haben am 12. November 2021 folgenden Beschluss für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2021 gemäß §264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum. 31.12.2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Die GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld ist aufgrund des mit der DECKEL MAHO Seebach GmbH, Seebach bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den Jahresabschluss-Stichtag folgende Geschäftsjahr verpflichtet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beim Amtsgericht Jena unter HRB 403305 verzeichnet.

 

Seebach, den 12.11.2021

DECKEL MAHO Seebach GmbH

Andreas Köllner

Fabian Suckert