DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

Bielefeld

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung
der
DMG MORI Bielefeld Hilden GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma DMG MORI Bielefeld Hilden GmbH, die DMG MORI Deutschland GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Markus Piber und Herrn Jan Wiethoff (Prokurist), heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

scrollen

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2022 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Leonberg, den 25. November 2022

DMG MORI Deutschland GmbH

M. Piber

ppa. J. Wiethoff

Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI Bielefeld Hilden GmbH hat am 25. November 2022 folgenden Beschluss für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2022 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Die DMG MORI Deutschland GmbH, Leonberg ist aufgrund des mit der DMG MORI Bielefeld Hilden GmbH, Bielefeld bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den Jahresabschluss-Stichtag folgende Geschäftsjahr verpflichtet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 34596 verzeichnet.

Hilden, 16.12.22

DMG MORI Bielefeld Hilden GmbH

M. Paschkowski

i.V. M. Haverland