DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFTBielefeldBefreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung
|
| ― |
Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2022 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
| ― |
Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 25. November 2022
GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH
Dr. M. Eschweiler
D. Hullmann
Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI Digital GmbH hat
am 25. November 2022 folgenden Beschluss für das am
31.12.2022 endende Geschäftsjahr gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur
Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2022
gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur
Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Die GILDEMEISTER Beteiligungen GmbH, Bielefeld ist aufgrund des mit der DMG MORI Digital GmbH, Bielefeld bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den Jahresabschluss-Stichtag folgende Geschäftsjahr verpflichtet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 41971 verzeichnet.
Bielefeld, 12.01.2023
DMG MORI Digital GmbH
Christian Methe