DMG MORI München GmbH

München

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Protokoll der Gesellschafterversammlung
der
DMG MORI München GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma DMG MORI München GmbH, die DMG MORI Deutschland GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Dr. Harald Neun und Herrn Jan Wiethoff (Prokurist), heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2023 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Leonberg, den 16. November 2023

DMG MORI Deutschland GmbH

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Dr. H. Neun ppa. J. Wiethoff

Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI München GmbH hat am 16. November 2023 folgenden Beschluss für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2023 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Die DMG MORI Deutschland GmbH, Leonberg ist aufgrund des mit der DMG MORI München GmbH, München bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den Jahresabschluss-Stichtag folgende Geschäftsjahr verpflichtet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beim Amtsgericht München unter HRB 89499 verzeichnet.

Geretsried, den 20.11.2023

DMG MORI München GmbH

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Werner Schoierer