DMG MORI Global Service GmbH

Bielefeld

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma DMG MORI Global Service GmbH, die DMG MORI Sales and Service Holding GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Yosuke Nakatsukasa und Herrn Rajeev Anand, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Bielefeld, den 12. November 2024

DMG MORI Sales and Service Holding GmbH

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Y. Nakatsukasa R. Anand

Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI Global Service GmbH hat am 12. November 2024 folgenden Beschluss für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr gefasst:

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"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Die DMG MORI Sales and Service Holding GmbH, Bielefeld ist aufgrund des mit der DMG MORI Global Service GmbH, Bielefeld bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den Jahresabschluss-Stichtag folgende Geschäftsjahr verpflichtet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 36049 unter Verweis auf die vormalig herrschende Gesellschaft DMG MORI Services GmbH, die durch eine Verschmelzung auf die DMG MORI Sales and Service GmbH übergegangen ist, verzeichnet.

 

Bielefeld, den 15.11.2024

DMG MORI Global Service GmbH

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Niels Koch Sascha Mertins