DMG MORI Bielefeld GmbHBielefeldBefreiung OffenlegungProtokoll
der Gesellschafterversammlung
|
― |
Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
― |
Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 12. November 2024
DMG MORI European Factories and IT GmbH
Dr. M. Eschweiler | D. Hullmann |
Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI Bielefeld GmbH
hat am 12. November 2024 folgenden Beschluss für das
am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur
Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2024
gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit"
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur
Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Die DMG MORI European Factories and IT GmbH, Bielefeld
ist aufgrund des mit der DMG MORI Bielefeld GmbH, Bielefeld
bestehenden Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zur Verlustübernahme
nach § 302 AktG für das auf den
Jahresabschluss-Stichtag folgende Geschäftsjahr
verpflichtet. Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ist beim Amtsgericht Bielefeld
unter HRB 34369 verzeichnet.
Bielefeld, den 19.11.2024
DMG MORI Bielefeld GmbH
Harry Junger
Geschäftsführer
Akira Meemken
Kaufmännischer Leiter