DMG MORI Digital GmbHBielefeldBefreiung OffenlegungProtokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 12. November 2024
DMG MORI European Factories and IT GmbH
Dr. M. Eschweiler | D. Hullmann |
Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI Digital GmbH
hat am 12. November 2024 folgenden Beschluss für das
am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur
Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2024
gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur
Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Die DMG MORI European Factories and IT GmbH, Bielefeld
ist aufgrund des mit der DMG MORI Digital GmbH, Bielefeld
bestehenden Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zur Verlustübernahme
nach § 302 AktG für das auf den
Jahresabschluss-Stichtag folgende Geschäftsjahr
verpflichtet. Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ist beim Amtsgericht Bielefeld
unter HRB 41971 verzeichnet.
Pfronten, den 15.11.2024
DMG MORI Digital GmbH
Dr. Tommy Kuhn