DMG MORI Digital GmbH

Bielefeld

Befreiung Offenlegung

Protokoll der Gesellschafterversammlung
der
DMG MORI Digital GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma DMG MORI Digital GmbH, die DMG MORI European Factories and IT GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Dr. Maurice Eschweiler und Herrn Dirk Hullmann, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Bielefeld, den 12. November 2024

DMG MORI European Factories and IT GmbH

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Dr. M. Eschweiler D. Hullmann


Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI Digital GmbH hat am 12. November 2024 folgenden Beschluss für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Die DMG MORI European Factories and IT GmbH, Bielefeld ist aufgrund des mit der DMG MORI Digital GmbH, Bielefeld bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den Jahresabschluss-Stichtag folgende Geschäftsjahr verpflichtet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 41971 verzeichnet.

 

Pfronten, den 15.11.2024

DMG MORI Digital GmbH

Dr. Tommy Kuhn