DMG MORI Ultrasonic Lasertec GmbH

Stipshausen

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Protokoll der Gesellschafterversammlung der DMG MORI Ultrasonic Lasertec GmbH

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften treten die Gesellschafter der Firma DMG MORI Ultrasonic Lasertec GmbH, die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Alfred Geißler und Herrn Hirotake Kobayashi und die DMG MORI Pfronten GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Reinhard Musch und Herrn Florian Lau, heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fassen folgenden Beschluss:

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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

 

Bielefeld, den 12. November 2024

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

A. Geißler

H. Kobayashi

 

DMG MORI Pfronten GmbH

R. Musch

F. Lau

Die Gesellschafter der Firma DMG MORI Ultrasonic Lasertec GmbH haben am 12. November 2024 folgenden Beschluss für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Die DMG MORI Pfronten GmbH, Pfronten ist aufgrund des mit der DMG MORI Ultrasonic Lasertec GmbH, Stipshausen /​ Idar-Oberstein bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den Jahresabschluss-Stichtag folgende Geschäftsjahr verpflichtet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter HRB 11293 verzeichnet.

 

Stipshausen, den 23.01.2025

DMG MORI Ultrasonic Lasertec GmbH

Patrick Dieterich

Geschäftsführer