DMG MORI Sales and Service Holding GmbHBielefeld§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025Protokoll der Gesellschafterversammlung
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum 31.12.2025 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
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Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit. |
Bielefeld, den 12. November 2025
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
| A. Geißler | H. Kobayashi |
Die Gesellschafterin der Firma DMG MORI Sales and Service Holding GmbH hat am 12.
November 2025 folgenden Beschluss für das am 31.12.2025 endende Geschäftsjahr gefasst:
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts zum
31.12.2025 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2025 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld ist aufgrund des mit der DMG MORI Sales
and Service Holding GmbH, Bielefeld bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den Jahresabschluss-Stichtag folgende
Geschäftsjahr verpflichtet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beim
Amtsgericht Bielefeld unter HRB 36359 verzeichnet.
Bielefeld, den 12. November 2025
DMG MORI Sales and Service Holding GmbH
| Y. Nakatsukasa | R. Anand |