Sumida AGErlauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Anhang für das Geschäftsjahr 2015der SUMIDA AG, ObernzellA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS, ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN1. AllgemeinesDer Jahresabschluss der SUMIDA AG wurde unter Berücksichtigung der Anwendung der nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB erstellt. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die SUMIDA AG eine kleine Kapitalgesellschaft. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 19.3.2009 wurde der Vorstand ermächtigt, den Widerruf der Zulassung der Stamm- und Vorzugsaktien zum regulierten Markt zu beantragen. Der Widerruf der Zulassung wurde mit Ablauf des 4.8.2009 wirksam. Mit Eintragung im Handelsregister Passau (HRB 3576) am 31.3.2009 wurde der Beherrschungsvertrag zwischen der SUMIDA AG und der SUMIDA Europe GmbH rechtswirksam. Der Beherrschungsvertrag wurde von beiden Parteien am 22.1.2009 unterzeichnet. Die außerordentliche Hauptversammlung der SUMIDA AG hat dem Beherrschungsvertrag am 19.3.2009 zugestimmt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Jahresabschluss der SUMIDA AG wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear unter Zugrundelegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Bewertung des beweglichen Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Die Abschreibung erfolgt linear unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Bewertung des unbeweglichen Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen linear mit 4 %. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 150 EUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten über 150 EUR liegen und den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten, wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird gemäß den steuerlichen Vorschriften über 5 Jahre linear abgeschrieben. Für handelsrechtliche Zwecke wird dieses Vorgehen übernommen, da es insgesamt von nachrangiger Bedeutung ist. Bei den Finanzanlagen werden Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten und Ausleihungen grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand werden grundsätzlich ebenfalls zum Nominalwert ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen werden, sofern erforderlich, vorgenommen. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck). Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Versorgungsanwartschaften wird das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog den Vorschriften des IAS 19) auf Basis eines Zinssatzes von 3,94 % verwendet. Der Rententrend wird mit 1,75 % zugrunde gelegt. Bei den Pensionsrückstellungen erfolgt eine Verrechnung im Sinne des § 246 (2) S. 2 HGB mit zur Sicherung dieser Verpflichtung erworbenen Vermögensgegenständen. Die Vermögensgegenstände werden hierfür mit dem Zeitwert entsprechend § 253 (1) S. 4 HGB bewertet. Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck). Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Versorgungsanwartschaften wird das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog den Vorschriften des IAS 19) auf Basis eines Zinssatzes von 3,94 % verwendet. Der Gehaltstrend wurde mit 2,50 % zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag bewertet und berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten entspricht den zeitanteilig vorgeleisteten Aufwendungen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen, Verbindlichkeiten und Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Bei Vermögensgegenständen und Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr finden das Imparitäts- und Realisationsprinzip im Sinne des § 256a S. 2 HGB keine Anwendung. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ1. FinanzanlagenDie Anteile an verbundenen Unternehmen stellen sich wie folgt dar:
Aufgrund einer Bareinlage in die Kapitalrücklage der SUMIDA Components & Modules GmbH erhöhten sich die Anteile an der SUMIDA Components & Modules GmbH um 5.000 TEUR. Angaben zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen, wobei das jeweilige Geschäftsjahr dem der Muttergesellschaft entspricht:
(1)
Die Umrechnung der Fremdwährungsbeträge erfolgte hinsichtlich des Eigenkapitals mit
dem Kurs zum Jahresabschlussstichtag und hinsichtlich des Jahresergebnisses mit dem
Durchschnittskurs des Geschäftsjahres der jeweiligen Gesellschaft. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Darlehensforderungen in Höhe von 26.963 TEUR (Vj. 27.163 TEUR). Darüber hinaus sind in dieser Position die Forderungen aus den Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften SUMIDA EMS GmbH, SUMIDA Components & Modules GmbH sowie SUMIDA flexible connections GmbH in Höhe von 4.335 TEUR (Vj. 11.204 TEUR) enthalten. Die ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben in Höhe von 3.081 TEUR (Vj. 3.081 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen liegt die Restlaufzeit unter einem Jahr. 3. EigenkapitalGrundkapitalDas Grundkapital der SUMIDA AG beträgt zum Abschlussstichtag 7.344.027 EUR (Vj. 7.344.027 EUR) und ist eingeteilt in 7.344.027 (Vj. 7.344.027) auf den Inhaber lautende Stückaktien (6.084.027 Stammaktien; 1.260.000 Vorzugsaktien). Der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie beträgt 1 EUR. Genehmigtes KapitalGemäß Satzung ist der Vorstand seit 09.07.2012 mit Zustimmung der Hauptversammlung der SUMIDA AG vom 27.06.2012 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 26.06.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.672.001 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.672.001 neuer auf den Inhaber lautenden Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). KapitalrücklageIm Geschäftsjahr 2015 hat die SUMIDA Europe GmbH eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der SUMIDA AG in Höhe von 12.500.000,00 EUR vorgenommen. Hierdurch hat sich die Kapitalrücklage von 30.144.077,15 EUR im Vorjahr auf 42.644.077,15 EUR zum 31. Dezember 2015 erhöht. 4. RückstellungenRückstellung für Pensionen
Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beinhaltet in vollem Umfang Verpflichtungen für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder. Die Gesamtverpflichtung beläuft sich zum Stichtag auf 2.839 TEUR (Vj. 2.777 TEUR). Aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG resultierte ein positiver Unterschiedsbetrag, der im Berichtsjahr zu 1/15 bilanz- und aufwandswirksam erfasst wurde. Der zum Stichtag 31.12.2015 noch nicht erfasste Unterschiedsbetrag in Höhe von 363 TEUR (Vj. 404 TEUR) wird bis spätestens 31.12.2024 zugeführt. Die passivierte Verpflichtung beläuft sich zum Stichtag 31.12.2015 auf 1.897 TEUR (Vj. 1.776 TEUR). Die Abweichung zwischen den Anschaffungskosten des Deckungsvermögens und dem bilanzierten Wert sind von untergeordneter Bedeutung. Sonstige RückstellungenDie Entwicklung der sonstigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen überwiegend ein Gesellschafterdarlehen der SUMIDA Europe GmbH in Höhe von 12.200 TEUR (Vj. 25.000 TEUR) und Darlehen der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, in Höhe von 39.500 TEUR (Vj. 28.800 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus dem Besserungsschein resultieren aus der Zuführung des Jahresergebnisses 2015 in Höhe von 2.896 TEUR (Vj. 10.686 TEUR) und bestehen ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeit aus dem Besserungsschein wird mit Feststellung des Jahresabschlusses der SUMIDA AG zum 31.12.2015 zur Rückzahlung fällig, spätestens jedoch sechs Monate nach dem Bilanzstichtag. Aufgrund erster Gespräche über die Finanzierung der Rückzahlung mit der Konzernmutter SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, geht der Vorstand davon aus, dass die notwendigen liquiden Mittel über den SUMIDA Konzernverbund bereitgestellt werden. C. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG1. UmsatzerlöseDie Umsätze im Berichtsjahr in Höhe von 1.011 TEUR (Vj. 1.011 TEUR) beinhalten im Wesentlichen verrechnete Dienstleistungen an inländische Konzerngesellschaften sowie an die Gesellschafterin SUMIDA Europe GmbH. 2. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.503 TEUR (Vj. 1.416 TEUR) enthalten insbesondere Verwaltungskosten in Höhe von 482 TEUR (Vj. 427 TEUR), Raumkosten in Höhe von 493 TEUR (Vj. 446 TEUR) und Aufwendungen aus Kostenverrechnungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 462 TEUR (Vj. 457 TEUR). 3. AbschreibungenBei den Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen handelt es sich um planmäßige Abschreibungen in Höhe von 404 TEUR (Vj. 462 TEUR). Aufgrund des Hochwassers im Juni 2013 in Erlau wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 45 TEUR (Vj. 0 TEUR) vorgenommen. Diese sind im außerordentlichen Ergebnis enthalten. 4. Zinsen und ähnliche AufwendungenDer Zinsaufwand gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.068 TEUR (Vj. 805 TEUR) besteht überwiegend aus den Darlehenszinsen gegenüber der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, und der SUMIDA Europe GmbH. Der enthaltene Aufwand aus der Aufzinsung der Rückstellung für Pensionen (120 TEUR; Vj. 130 TEUR) und der Ertrag aus der Wertänderung des Deckungsvermögens (22 TEUR; Vj. 23 TEUR) belaufen sich im Berichtsjahr saldiert auf 98 TEUR (Vj. 107 TEUR). Ferner enthalten sind Zinsaufwendungen aus kurzfristigen Bankdarlehen in Höhe von 71 TEUR (Vj. 0 TEUR). Die Darlehen wurden im Geschäftsjahr in voller Höhe zurückbezahlt. 5. Erträge aus Ergebnisabführung und Aufwendungen aus VerlustübernahmeDie Erträge aus Ergebnisabführung resultieren aus der Gewinnabführung der SUMIDA Components & Modules GmbH in Höhe von 1.042 TEUR (Vj. 6.887 TEUR), der SUMIDA EMS GmbH in Höhe von 1.338 TEUR (Vj. 1.194 TEUR) und der SUMIDA flexible connections GmbH in Höhe von 1.956 TEUR (Vj. 3.122 TEUR). Des Weiteren wurden Aufwendungen aus Verlustübernahme gegenüber der SUMIDA Components GmbH einerseits und der VOGT electronic Miesau GmbH andererseits erfasst. Hieraus ergab sich im Berichtszeitraum ein Aufwand in Höhe von 529 TEUR (Vj. 497 TEUR). D. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE GESCHÄFTE, SONSTIGE ANGABEN1. HaftungsverhältnisseDie Haftungsverhältnisse der SUMIDA AG gem. § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB werden wie folgt vermerkt:
Die gesamtschuldnerische Haftung für fremde Verbindlichkeiten betrifft ausschließlich verbundene Unternehmen und resultiert aus einer Kontokorrentlinie, welche neben der SUMIDA AG von mehreren Tochterunternehmen gemeinsam ausgenutzt werden kann. Die berechtigten Unternehmen haften jeweils gesamtschuldnerisch. Aufgrund der positiven Geschäftssituation der Gesellschaft und der übrigen aus der Kontokorrentlinie berechtigten Tochterunternehmen wird zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 von keiner Inanspruchnahme ausgegangen. 2. Sonstige finanzielle VerpflichtungenMiet- und Leasingverpflichtungen
Wiederaufleben des Forderungsverzichts ("Besserungsschein")Die Gläubigerbanken haben im Geschäftsjahr 2002/2003 auf Kreditforderungen gegenüber dem SUMIDA AG Konzern (ehemals VOGT electronic Konzern) in Höhe von 45.000 TEUR gegen Einräumung eines Besserungsscheins verzichtet. Hinsichtlich des im Geschäftsjahr 2002/2003 durch die Pool-Banken ausgesprochenen Forderungsverzichts wurden im Zusammenhang mit der weiteren Finanzierung des SUMIDA AG Konzerns die Bedingungen für das Wiederaufleben des Forderungsverzichts neu geregelt. Danach greift der Besserungsschein erst bei Überschreiten einer Eigenkapitalquote im Einzelabschluss der SUMIDA AG von 20 %. Gemäß Vertrag ist für die Höhe des Wiederauflebens der Forderung rechnerisch auf den jeweils endgültigen Jahresabschluss abzustellen, wobei die Bewertungsgrundsätze im Einzelnen definiert sind. Im endgültigen Abschluss ist ein Wiederaufleben der Forderung als Aufwand zu berücksichtigen, wobei er betragsmäßig dem dann noch verbleibenden Jahresüberschuss nach Steuern zu entsprechen hat. Im Zuge der Akquisition durch den SUMIDA Konzern im Februar 2006 wurde der Besserungsschein zunächst von der SUMIDA Europe GmbH, Neumarkt/Oberpfalz, erworben und anschließend durch eine Abtretungserklärung an die ISMART Global Ltd., Tortola/British Virgin Islands, ein Tochterunternehmen der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, weitergereicht. Im Geschäftsjahr 2015 wurde der Besserungsschein an die SUMIDA Finance B.V. Amsterdam/Niederlande veräußert. Zur Vermeidung des gemäß Vertrag festgelegten Wiederauflebens des Besserungsscheins bei Überschreitung der 20 %igen Eigenkapitalquote im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung aus dem Geschäftsjahr 2007 wurde zwischen dem Inhaber des Besserungsscheins und der SUMIDA AG im Dezember 2007 vereinbart, dass bei der Berechnung dieser Eigenkapitalquote die im Geschäftsjahr 2007 durchgeführte Kapitalerhöhung nicht berücksichtigt wird. Diese Regelung galt bis zum 31.12.2013. Die Eigenkapitalquote liegt am Bilanzstichtag bei 45 % (Vj. 35 %). Nach Ergebniszuführung im laufenden Geschäftsjahr beträgt die Restverpflichtung für künftige Jahre aus dem Besserungsschein noch 31.417 TEUR (Vj. 34.314 TEUR) und besteht ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen. 3. Vorstand und AufsichtsratMitglieder des VorstandsPaul HofbauerDiplom-Ingenieur, Diplom-Kaufmann Mitglieder des AufsichtsratsHans FahrVorsitzender Diplom-Ingenieur, Unternehmensberater André BourStellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Kaufmann Roland OsterkornArbeitnehmervertreter Betriebsratsvorsitzender 4. Mitteilungspflichten gemäß § 20 AktGDem Vorstand der SUMIDA AG wurden am 5. August 2009 folgende Mitteilungen im Sinne des § 20 Abs. 1, 4 AktG übermittelt: Die SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, teilte mit, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der SUMIDA AG sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der SUMIDA AG gehört. Die SUMIDA Europe GmbH, Neumarkt/Oberpfalz, teilte mit, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der SUMIDA AG sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der SUMIDA AG gehört. Die ISMART Global Ltd., Tortola/British Virgin Islands, teilte mit, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der SUMIDA AG gehört. 5. Befreiender KonzernabschlussDer Jahresabschluss der SUMIDA AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gesellschaft SUMIDA AG gehört zum Konzernkreis der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Dieser Konzernabschluss hat gemäß § 292 HGB in Verbindung mit der Konzernbefreiungsverordnung befreiende Wirkung für die Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes der SUMIDA Europe GmbH und damit auch der SUMIDA AG. Der befreiende Konzernabschluss und der befreiende Konzernlagebericht der SUMIDA CORPORATION sind mit der Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13.06.1983 über den konsolidierten Abschluss in der für Deutschland geltenden Fassung gleichwertig. Der Konzernabschluss der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, wird nach den in Japan geltenden Generally Accepted Accounting Principles aufgestellt und ist bei der FINANCIAL SERVICES AGENCY, Tokio/Japan, und bei der SUMIDA CORPORATION auf deren Internetseite (www.sumida.com/investor-relations/) einzusehen und wird darüber hinaus im Bundesanzeiger veröffentlicht. E. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGNach dem Bilanzstichtag gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hatten.
Obernzell, den 12. Februar 2016 SUMIDA AG Der Vorstand Paul Hofbauer Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die SUMIDA AG, Obernzell Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der SUMIDA AG, Obernzell, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
München, den 12. Februar 2016 KPMG Bayerische Duschl, Wirtschaftsprüfer Eder, Wirtschaftsprüfer |
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