![]() Sumida AGErlauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS, ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN1. AllgemeinesDie SUMIDA AG mit Sitz in Obernzell ist unter der Nummer HRB 3576 im Register des Amtsgerichts Passau eingetragen. Der Jahresabschluss der SUMIDA AG wurde unter Berücksichtigung des AktG sowie unter Berücksichtigung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB erstellt. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die SUMIDA AG eine kleine Kapitalgesellschaft. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 19.3.2009 wurde der Vorstand ermächtigt, den Widerruf der Zulassung der Stamm- und Vorzugsaktien zum regulierten Markt zu beantragen. Der Widerruf der Zulassung wurde mit Ablauf des 4.8.2009 wirksam. Mit Eintragung im Handelsregister Passau am 31.3.2009 wurde der Beherrschungsvertrag zwischen der SUMIDA AG und der SUMIDA Europe GmbH rechtswirksam. Der Beherrschungsvertrag wurde von beiden Parteien am 22.1.2009 unterzeichnet. Die außerordentliche Hauptversammlung der SUMIDA AG hat dem Beherrschungsvertrag am 19.3.2009 zugestimmt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Jahresabschluss der SUMIDA AG wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear unter Zugrundelegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Bewertung des beweglichen Sachanlagevermögens inkl. der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Bei neu beschafften Wirtschaftsgütern, welche der Förderung im Rahmen des Hochwasser-Aufbauhilfeprogramms unterliegen, werden die erhaltenen Zuschüsse als Anschaffungskostenminderungen zum Abzug gebracht. Die Abschreibung erfolgt linear unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Bewertung des unbeweglichen Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen linear mit 4 %. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter 150 EUR werden im Jahr des Zugangs sofort aufwandswirksam erfasst. Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten über 150EUR liegen und den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten, wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird gemäß den steuerlichen Vorschriften über fünf Jahre linear abgeschrieben. Für handelsrechtliche Zwecke wird dieses Vorgehen übernommen, da es insgesamt von nachrangiger Bedeutung ist. Bei den Finanzanlagen werden Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten und Ausleihungen grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden grundsätzlich ebenfalls zum Nominalwert ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen werden, sofern erforderlich, vorgenommen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten entspricht den zeitanteilig vorgeleisteten Aufwendungen. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck). Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Versorgungsanwartschaften wird das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog den Vorschriften des IAS 19) auf Basis eines Zinssatzes von 3,71% verwendet. Der Rententrend wird mit 1,75 % zugrunde gelegt. Bei den Pensionsrückstellungen erfolgt eine Verrechnung im Sinne des § 246 Abs. 2S.2 HGB mit zur Sicherung dieser Verpflichtung erworbenen Vermögensgegenständen. Die Vermögensgegenstände werden hierfür mit dem Zeitwert entsprechend § 253 Abs. 1 S. 4 HGB bewertet. Pensionsverpflichtungen wurden zum Stichtag 31.12.2017 mit einem 10-jährigen Durchschnittszinssatz bei einer pauschalierten Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechend § 253 Abs. 2S.2 HGB bewertet. Außerdem wurde eine zusätzliche Bewertung aufgrund von § 253 Abs. 6 HGB mit einem 7-jährigen Durchschnittszinssatz von 2,84% entsprechend einer Restlaufzeit von 15 Jahren vorgenommen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Verpflichtungsumfang zum 7-jährigen Durchschnittszinssatz und dem Verpflichtungsumfang zum 10-jährigen Durchschnittszinssatz unterliegt der Ausschüttungssperre und ist bei den Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis dargestellt. Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck). Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Versorgungsanwartschaften wird das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog den Vorschriften des IAS 19) auf Basis eines Zinssatzes von 2,84 % verwendet. Der Gehaltstrend wurde mit 2,50 % zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag bewertet und berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen, Verbindlichkeiten und Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Bei Vermögensgegenständen und Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr finden das Imparitäts- und Realisationsprinzip im Sinne des § 256a S. 2 HGB keine Anwendung. B. ANGABEN und ERLÄUTERUNGEN zur BILANZ1. FinanzanlagenDie Anteile an verbundenen Unternehmen stellen sich wie folgt dar:
Aufgrund der positiven Geschäftssituation der SUMIDA EMS GmbH und Ihrer Tochtergesellschaft wurde im Berichtszeitraum auf die Anteile der SUMIDA EMS GmbH eine Wertaufholung für in Vorjahren vorgenommen Wertberichtungen in Höhe von 1.500 TEUR (Vj. 0 TEUR) vorgenommen, da die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung in diesem Umfang nicht mehr gegeben sind. Angaben zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen, wobei das jeweilige Geschäftsjahr dem der Muttergesellschaft entspricht:
(1)
Die Umrechnung der Fremdwährungsbeträge
erfolgte hinsichtlich des Eigenkapitals mit dem Kurs zum Jahresabschlussstichtag
und hinsichtlich des Jahresergebnisses mit dem Durchschnittskurs des
Geschäftsjahres der jeweiligen Gesellschaft. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Darlehensforderungen in Höhe von 26.578 TEUR (Vj. 26.578 TEUR). Darüber hinaus sind in dieser Position die Forderungen aus den Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften SUMIDA EMS GmbH, SUMIDA Components & Modules GmbH sowie SUMIDA flexible connections GmbH in Höhe von 5.579 TEUR (Vj. 6.845 TEUR) enthalten. Die ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben in Höhe von 3.081 TEUR (Vj. 3.081 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen liegt die Restlaufzeit unter einem Jahr. 3. EigenkapitalGrundkapitalDas Grundkapital der SUMIDA AG beträgt zum Abschlussstichtag 7.344.027 EUR (Vj. 7.344.027 EUR) und ist eingeteilt in 7.344.027 (Vj. 7.344.027) auf den Inhaber lautende Stückaktien (6.084.027 Stammaktien; 1.260.000 Vorzugsaktien). Der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie beträgt 1 EUR. Genehmigtes KapitalGemäß Satzung ist der Vorstand seit 29.7.2016 mit Zustimmung der Hauptversammlung der SUMIDA AG vom 22.6.2016 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 21.6.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.672.013 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.672.013 neuer auf den Inhaber lautenden Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). 4. RückstellungenRückstellung für Pensionen
Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beinhaltet in vollem Umfang Verpflichtungen für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder. Die Gesamtverpflichtung beläuft sich zum Stichtag auf 2.698 TEUR (Vj. 2.725 TEUR). Aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG resultierte ein positiver Unterschiedsbetrag, der im Berichtsjahr zu 1/15 bilanz- und aufwandswirksam erfasst wurde. Der zum Stichtag 31.12.2017 noch nicht erfasste Unterschiedsbetrag in Höhe von 283TEUR (Vj. 323 TEUR) wird bis spätestens 31.12.2024 zugeführt. Die passivierte Verpflichtung beläuft sich zum Stichtag 31.12.2017 auf 1.874TEUR (Vj. 1.841TEUR). Die Abweichung zwischen den Anschaffungskosten des Deckungsvermögens und dem bilanzierten Wert sind von untergeordneter Bedeutung. Sonstige RückstellungenDie Entwicklung der sonstigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen überwiegend ein Darlehen der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, in Höhe von 50.220TEUR (Vj. 44.940 TEUR). Wiederaufleben des Forderungsverzichts ("Besserungsschein")Die Gläubigerbanken haben im Geschäftsjahr 2002/2003 auf Kreditforderungen gegenüber dem SUMIDA AG Konzern (ehemals VOGT electronic Konzern) in Höhe von 45.000 TEUR gegen Einräumung eines Besserungsscheins verzichtet. Hinsichtlich des im Geschäftsjahr 2002/2003 durch die Pool-Banken ausgesprochenen Forderungsverzichts wurden im Zusammenhang mit der weiteren Finanzierung des SUMIDA AG Konzerns die Bedingungen für das Wiederaufleben des Forderungsverzichts neu geregelt. Danach greift der Besserungsschein erst bei Überschreiten einer Eigenkapitalquote im Einzelabschluss der SUMIDA AG von 20 %. Gemäß Vertrag ist für die Höhe des Wiederauflebens der Forderung rechnerisch auf den jeweils endgültigen Jahresabschluss abzustellen, wobei die Bewertungsgrundsätze im Einzelnen definiert sind. Im endgültigen Abschluss ist ein Wiederaufleben der Forderung als Aufwand zu berücksichtigen, wobei er betragsmäßig dem dann noch verbleibenden Jahresüberschuss nach Steuern zu entsprechen hat. Im Zuge der Akquisition durch den SUMIDA Konzern im Februar 2006 wurde der Besserungsschein zunächst von der SUMIDA Europe GmbH, Neumarkt/Oberpfalz, erworben und anschließend durch eine Abtretungserklärung an die ISMART Global Ltd., Tortola/British Virgin Islands, ein Tochterunternehmen der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, weitergereicht. Im Geschäftsjahr 2016 wurde der Besserungsschein an die SUMIDA Finance B.V., Amsterdam/Niederlande, veräußert. Die Eigenkapitalquote liegt am Bilanzstichtag bei 42 % (Vj. 47 %). Die Verbindlichkeiten aus dem Besserungsschein resultieren aus der Zuführung des Jahresergebnisses 2017 in Höhe von 5.990TEUR (Vj. 6.031 TEUR) und bestehen ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeit aus dem Besserungsschein wird mit Feststellung des Jahresabschlusses der SUMIDA AG zum 31.12.2017 zur Rückzahlung fällig, spätestens jedoch sechs Monate nach dem Bilanzstichtag. C. ANGABEN zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsätze im Berichtsjahr in Höhe von 2.769 TEUR (Vj. 2.651 TEUR) beinhalten im Wesentlichen verrechnete Dienstleistungen an inländische Konzerngesellschaften sowie an die Gesellschafterin SUMIDA Europe GmbH. 2. Sonstige betriebliche ErträgeIm Geschäftsjahr 2017 wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 616TEUR (Vj. 555 TEUR) erfasst. Hierbei handelt es sich in Höhe von 591 TEUR (Vj. 520 TEUR) um Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, welche überwiegend aus dem Hochwasser2013 resultieren. 3. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 2.405 TEUR (Vj. 1.948 TEUR) enthalten insbesondere Verwaltungskosten in Höhe von 391 TEUR (Vj. 353TEUR), Raumkosten in Höhe von 666TEUR (Vj. 579TEUR) und Aufwendungen aus Kostenverrechnungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 411 TEUR (Vj. 437 TEUR). Außerdem wurden im Geschäftsjahr 2017 Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von 772 TEUR (Vj. 485TEUR) aufwandswirksam erfasst. Diese setzen sich aus Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 2013 in Höhe von 732TEUR (Vj. 445TEUR) sowie Aufwendungen nach Art. 67Abs. 1 und 2 EGHGB in Höhe von 40 TEUR (Vj. 40 TEUR) zusammen. 4. AbschreibungenHierbei handelt es sich um Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen in Höhe von 269 TEUR (Vj. 348 TEUR). 5. Zinsen und ähnliche AufwendungenDer Zinsaufwand gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 975TEUR (Vj. 909TEUR) besteht überwiegend aus den Darlehenszinsen gegenüber der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan. Der enthaltene Aufwand aus der Aufzinsung der Rückstellung für Pensionen (104 TEUR; Vj. 106 TEUR) und der Ertrag aus der Wertänderung des Deckungsvermögens (22 TEUR; Vj. 22 TEUR) belaufen sich im Berichtsjahr saldiert auf 82 TEUR (Vj. 84 TEUR). Ferner enthalten sind Zinsaufwendungen aus kurzfristigen Bankdarlehen in Höhe von 13 TEUR (Vj. 46 TEUR). Aus der Änderung des Abzinsungssatzes für Pensionsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich ein Zinsänderungseffekt in Höhe von 209 TEUR (Vj. 182TEUR), der zusätzlich einer Ausschüttungssperre unterliegt. Da jedoch ausreichend frei verfügbare Rücklagen abzüglich des Bilanzverlusts vorhanden sind, kommt die Ausschüttungssperre nicht zum Tragen. 6. Erträge aus Ergebnisabführung und Aufwendungen aus VerlustübernahmeDie Erträge aus Ergebnisabführung resultieren aus der Gewinnabführung der SUMIDA Components & Modules GmbH in Höhe von 513 TEUR (Vj. 2.985 TEUR), der SUMIDA EMS GmbH in Höhe von 2.354TEUR (Vj. 1.595TEUR) und der SUMIDA flexible connections GmbH in Höhe von 2.712 TEUR (Vj. 2.265 TEUR). Des Weiteren wurden Aufwendungen aus Verlustübernahme in Höhe von 669TEUR (Vj. 611 TEUR) erfasst. D. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE GESCHÄFTE, SONSTIGE ANGABEN1. HaftungsverhältnisseDie Haftungsverhältnisse der SUMIDA AG gem. §251i.V.m.§268Abs.7HGB werden wie folgt vermerkt:
Die gesamtschuldnerische Haftung für fremde Verbindlichkeiten betrifft ausschließlich verbundene Unternehmen und resultiert aus einer Kontokorrentlinie, welche neben der SUMIDA AG von mehreren Tochterunternehmen gemeinsam ausgenutzt werden kann. Die berechtigten Unternehmen haften jeweils gesamtschuldnerisch. Aufgrund der positiven Geschäftssituation der Gesellschaft und der übrigen aus der Kontokorrentlinie berechtigten Tochterunternehmen wird zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 von keiner Inanspruchnahme ausgegangen. 2. Sonstige finanzielle VerpflichtungenMiet- und Leasingverpflichtungen
Wiederaufleben des Forderungsverzichts ("Besserungsschein")Nach Ergebniszuführung im laufenden Geschäftsjahr beträgt die Restverpflichtung für künftige Jahre aus dem Besserungsschein noch 19.397TEUR (Vj. 25.387TEUR) und besteht ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen. Aufgrund erster Gespräche über die Finanzierung der Rückzahlung mit der Konzernmutter SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, geht der Vorstand davon aus, dass die notwendigen liquiden Mittel über den SUMIDA Konzernverbund bereitgestellt werden. 3. MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich sechs (Vj. fünf) Mitarbeiter auf Vollzeitbasis. 4. Vorstand und AufsichtsratMitglieder des VorstandsPaul Hofbauer, Diplom-Ingenieur, Diplom-Kaufmann Mitglieder des AufsichtsratsHans Fahr Vorsitzender Diplom-Ingenieur, Unternehmensberater André Bour Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Kaufmann Roland Osterkorn Arbeitnehmervertreter Betriebsratsvorsitzender 5. Mitteilungspflichten gemäß § 20 AktGDem Vorstand der SUMIDA AG wurden am 5. August 2009 folgende Mitteilungen im Sinne des § 20 Abs. 1, 4 AktG übermittelt: Die SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, teilte mit, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der SUMIDA AG sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der SUMIDA AG gehört. Die SUMIDA Europe GmbH, Neumarkt/Oberpfalz, teilte mit, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der SUMIDA AG sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der SUMIDA AG gehört. Die ISMART Global Ltd., Tortola/British Virgin Islands, teilte mit, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der SUMIDA AG gehört. 6. Befreiender KonzernabschlussDer Jahresabschluss der SUMIDA AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gesellschaft SUMIDA AG gehört zum Konzernkreis der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Dieser Konzernabschluss hat gemäß § 292 HGB befreiende Wirkung für die Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes der SUMIDA Europe GmbH und damit auch der SUMIDA AG. Der befreiende Konzernabschluss und der befreiende Konzernlagebericht der SUMIDA CORPORATION sind mit der Richtlinie 2008/961/EG des Rates vom 11.4.2012 über den konsolidierten Abschluss in der für Deutschland geltenden Fassung gleichwertig. Der Konzernabschluss der SUMIDA CORPORATION, Tokio/Japan, wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und ist bei der FINANCIAL SERVICES AGENCY, Tokio/Japan, und bei der SUMIDA CORPORATION auf deren Internetseite (www.sumida.com/investor-relations/) einzusehen und wird darüber hinaus im Bundesanzeiger veröffentlicht. E. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGNach dem Bilanzstichtag gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hatten.
Obernzell, den 16. Februar 2018 SUMIDA AG Der Vorstand Paul Hofbauer |
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